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Online seit 13. Dezember

IBRRS 2024, 3574
ProzessualesProzessuales
Richter muss Provokationen aushalten können!

BVerwG, Beschluss vom 21.11.2024 - 1 WB 47.23

1. Über ein Ablehnungsgesuch kann ohne dienstliche Äußerungen der abgelehnten Richter entschieden werden, wenn sich der geltend gemachte Ablehnungsgrund auf aktenkundige Vorgänge bezieht.*)

2. Von jedem Richter ist zu erwarten, dass er sich durch ein provozierendes oder ggf. auch straf- oder disziplinarrechtlich relevantes Verhalten eines Prozessbeteiligten nicht davon abbringen lässt, unparteilich und nur nach dem Gesetz zu urteilen. Unter dem Blickwinkel einer Besorgnis der Befangenheit kann ein derartiges Prozessverhalten nur dann Bedeutung erlangen, wenn sich der Richter seinerseits zu einer unangemessenen Reaktion "hinreißen" lässt, die bei objektiver Betrachtung Zweifel an seiner künftigen Unvoreingenommenheit aufwerfen.*)

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Online seit 12. Dezember

IBRRS 2024, 3552
Mit Beitrag
VerbraucherbauvertragVerbraucherbauvertrag
"Fertigstellung" auch bei wesentlichen Mängeln!

OLG Brandenburg, Urteil vom 21.11.2024 - 10 U 131/23

1. Eine Fertigstellung setzt nicht voraus, dass sämtliche Arbeiten erbracht und alle wesentlichen Mängel behoben worden sind. Fertigstellung kann damit auch gegeben sein, wenn noch - auch wesentliche - Mängel des Werks vorliegen. Es muss nur vollständig fertig gestellt sein, ohne dass Restleistungen notwendig sind.

2. Ein Werk gilt als abgenommen, wenn der Unternehmer dem Besteller nach Fertigstellung des Werks eine angemessene Frist zur Abnahme gesetzt hat und der Besteller die Abnahme nicht innerhalb dieser Frist unter Angabe mindestens eines Mangels verweigert hat.

3. Hat der Besteller bereits zuvor Mängel gerügt, ist es ihm im Interesse der Rechtsklarheit gleichwohl zuzumuten, im Rahmen der Abnahmeverweigerung (fort-)bestehende Mängel erneut zu rügen.

4. Die Abnahmewirkungen treten auch dann ein, wenn der Besteller die Abnahme zu Unrecht endgültig und ernsthaft verweigert. Der Anspruch auf Zahlung des Werklohns wird dann auch ohne (tatsächliche) Abnahme fällig, wenn der Besteller zur Abnahme verpflichtet ist. Eine Abnahmepflicht besteht allerdings nur dann, wenn das Werk keine wesentlichen Mängel aufweist.

5. Die Mangelfreiheit hat zwar der Unternehmer zu beweisen. Im Hinblick darauf, dass er eine negative Tatsache beweisen muss, obliegt dem Besteller eine sekundäre Darlegungslast dahingehend, dass er den behaupteten Mangel substanziiert vortragen muss.

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IBRRS 2024, 3577
Mit Beitrag
VergabeVergabe
Eignungsfestellung begründet keinen Vertrauenstatbestand!

VK Baden-Württemberg, Beschluss vom 20.11.2024 - 1 VK 67/24

1. Fehlt einem Bieter die Eignung, ist er in jeder Phase des Vergabeverfahrens auszuschließen.

2. Bei festgestellter Eignung kann der Bieter nachträglich Schadensersatz gegen den Auftraggeber geltend machen, jedoch nicht darauf vertrauen, dass er nicht ausgeschlossen wird (entgegen OLG Düsseldorf, Beschluss vom 29.03.2021 - Verg 9/21, IBRRS 2021, 2415).

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IBRRS 2024, 3584
Öffentliches BaurechtÖffentliches Baurecht
Wie sind Planerforderlichkeit und Abwägungsgebot abzugrenzen?

OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 12.11.2024 - 10 A 4.19

1. Zur Abgrenzung zwischen Planerforderlichkeit (§ 1 Abs. 3 BauGB) und Abwägungsgebot (§ 1 Abs. 7 BauGB).*)

2. Zur Europarechtskonformität der Jahresfrist des § 215 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 BauGB.*)

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IBRRS 2024, 3387
Beitrag in Kürze
WohnraummieteWohnraummiete
Mieterhöhung nicht zugegangen: Keine Heilung im Prozess möglich!

LG Lübeck, Urteil vom 19.04.2024 - 14 S 110/22

1. Eine nicht zugegangene Mieterhöhung kann nicht im Prozess nachgeholt werden.

2. § 558b Abs. 3 BGB kann nämlich nur formelle, aber keine materiellen Fehler - wie etwa den fehlende Zugang der Erklärung - heilen.

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IBRRS 2024, 2938
ImmobilienImmobilien
Nur im Ersterwerbervertrag genannte Kosten muss Erwerber auch übernehmen

LG Lübeck, Urteil vom 08.08.2024 - 14 S 76/23

1. Sieht der Ersterwerbervertrag vor, dass der Erwerber vom Tage der Übergabe ab die das Erbbaugrundstück betreffenden Steuern, Abgaben, Kapitalgebühren sowie einen weiteren im Voraus zu entrichtenden jährlichen Verwaltungskostenbeitrag übernimmt, so fallen hierunter weder die Straßenreinigungsgebühren noch die Kosten Niederschlagswasser oder Winterdienst.

2. Im Mietrecht setzt eine Umlage erhöhter oder neu hinzugetretener Betriebskosten eine entsprechende Vereinbarung im Mietvertrag voraus. Fehlt es an einer entsprechenden Mehrbelastungsklausel, ist eine Umlage erhöhter oder neuer Betriebskosten nicht zulässig.

3. Eine ergänzende Vertragsauslegung kommt vor diesem Hintergrund grundsätzlich nicht in Betracht, weil der Vermieter außerhalb des vertraglich vereinbarten Bereichs grundsätzlich das Risiko erhöhter Betriebskosten übernommen hat.

4. Diese Grundsätze finden auch auf den vorliegenden Ersterwerbervertrag Anwendung.

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IBRRS 2024, 3549
Öffentliches RechtÖffentliches Recht
Neu errichteter Wohnraum ist zweckentfremdungsrechtlich geschützt!

VG Berlin, Urteil vom 31.05.2024 - 6 K 251/22

1. Nach dem Inkrafttreten des Zweckentfremdungsverbots neu errichteter Wohnraum ist zweckentfremdungsrechtlich geschützt.*)

2. Die Regelung, wonach ausnahmsweise keine Zweckentfremdung vorliegt, wenn Wohnraum leer steht, weil er trotz geeigneter Bemühungen über längere Zeit nicht wieder vermietet werden konnte, ist nicht entsprechend auf vergebliche Bemühungen um Veräußerung des Wohnraums bzw. ernsthafte Verkaufsabsichten anwendbar.*)

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IBRRS 2024, 3569
RechtsanwälteRechtsanwälte
Keine Vergütungsfestsetzung bei nichtgebührenrechtlichen Einwendungen!

OLG München, Beschluss vom 14.10.2024 - 11 W 1429/24

1. Der einfache und kostengünstige Weg zu einem Titel über die Vergütungsfestsetzung steht dem Rechtsanwalt dann nicht zur Verfügung, wenn der Auftraggeber (Mandant) nichtgebührenrechtliche Einwendungen erhebt, weil über deren Begründetheit bzw. nähere Einzelheiten im Verfahren der Vergütungsfestsetzung nicht zu entscheiden ist.

2. Behauptet der Auftraggeber (Mandant) die fristlose Kündigung des Anwaltsvertrags und die Folge der Nichtvergütung, der grundsätzlich geeignet wäre, den Vergütungsanspruch zu Fall zu bringen, liegt hierin eine Einwendung nichtgebührenrechtlicher Art.

3. Eine nähere Substantiierung der Einwendungen des Auftraggebers (Mandanten) ist nicht erforderlich. Unbeachtlich sind Einwendungen nur dann, wenn sie offensichtlich unbegründet, halt- und substanzlos oder aus der Luft gegriffen sind oder wenn ihre Widerlegung bereits aus den Akten möglich ist.

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IBRRS 2024, 3556
ProzessualesProzessuales
Zugeklebter Briefkasten verhindert Zustellung nicht!

OLG Karlsruhe, Beschluss vom 10.10.2024 - 19 U 87/23

Wer einen von ihm als Empfangsvorrichtung genutzten Briefkasten durch technische Eingriffe - etwa einem Verkleben der zum Einwurf dienenden Klappe mit Silikon - dauerhaft außer Betrieb zu setzen sucht, ohne diese Absicht nach außen eindeutig (insbesondere durch das Entfernen oder Schwärzen des Namensschildes) kenntlich zu machen, hat durch regelmäßige Überprüfungen sicherzustellen, dass ein Einlegen von Schriftstücken nicht gelingt.*)

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Online seit 11. Dezember

IBRRS 2024, 3562
Mit Beitrag
BauträgerBauträger
Eingeschränkte Nutzbarkeit des Carports ist ein wesentlicher Mangel!

OLG Frankfurt, Urteil vom 25.11.2024 - 22 U 213/23

1. Nur wesentliche Mängel hindern die Fälligkeit der Schlussrate eines Bauträgervertrags.

2. Fälligkeitsvoraussetzung ist die Abnahmereife und die Beseitigung wesentlicher Abnahmemängel.

3. Die Größenabweichung eines Carports von 14% ist ein wesentlicher Mangel eines Reihenhauses.

4. Der Plan einer Außenanlage ist eine Beschaffenheitsvereinbarung.

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IBRRS 2024, 3575
Beitrag in Kürze
VergabeVergabe
OWi-Verjährung bei Submissionsabsprache beginnt mit Schlussrechnung!

BGH, Urteil vom 17.09.2024 - KRB 101/23

Bei einer Submissionsabsprache beginnt die nach nationalem Prozessrecht zu beurteilende Verfolgungsverjährung nicht schon mit dem sich aus der wettbewerbsbeschränkenden Absprache ergebenden Vertragsschluss, sondern erst mit der vollständigen Vertragsabwicklung; daran ist auch nach der Entscheidung des EuGH vom 14.01.2021 (Rs. C-450/19 - Eltel, IBRRS 2021, 0183 = VPRRS 2021, 0016) festzuhalten (Bestätigung von BGH, Beschluss vom 25.08.2020 - KRB 25/20 - Unterlassenes Angebot, m.w.N., IBRRS 2020, 2702 = VPRRS 2020, 0286).*)

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IBRRS 2024, 3573
Beitrag in Kürze
Öffentliches BaurechtÖffentliches Baurecht
Ersatzmaßnahmen für Beeinträchtigung des Landschaftsbilds durch WEA?

BVerwG, Urteil vom 12.09.2024 - 7 C 3.23

1. Ersatzmaßnahmen (§ 15 Abs. 2 Satz 3 BNatSchG) sind auf eine gleichwertige (nicht gleichartige) Wiederherstellung beeinträchtigter Funktionen des Naturhaushalts und des Landschaftsbildes gerichtet. Als Ersatz genügt die Herstellung ähnlicher, mit den beeinträchtigten nicht identischer Funktionen (wie BVerwG, IBR 2004, 392, und Urteil vom 22.11.2016 - 9 A 25.15 - Buchholz 406.403, § 15 BNatSchG 2010 Nr. 6 Rn. 21).*)

2. Beim Ersatz für eine Beeinträchtigung des Landschaftsbildes genügt es für die Eignung als Ersatzmaßnahme in räumlicher Hinsicht, wenn die Maßnahme im betroffenen Naturraum belegen ist (im Anschluss an BVerwG, Urteile vom 17.08.2004 - 9 A 1.03 - NuR 2005, 177, und vom 22.11.2016 - 9 A 25.15 - Buchholz 406.403, § 15 BNatSchG 2010 Nr. 6 Rn. 21).*)

3. Der Ersatz einer Beeinträchtigung des Landschaftsbildes ist nicht ausschließlich durch Maßnahmen möglich, die in der Art und Weise ihrer Wirkung auf das Landschaftsbild die Wirkung des Eingriffs "spiegelbildlich" kompensieren. Vielmehr kommen auch Ersatzmaßnahmen in Betracht, die in anderer Art und Weise und mit Bezug auf andere die Landschaftswahrnehmung bestimmende Faktoren positiv auf das Landschaftsbild einwirken.*)

4. Der Ersatz einer Beeinträchtigung des Landschaftsbildes durch Windenergieanlagen beschränkt sich nicht auf die Beseitigung von im betroffenen Naturraum vorhandenen vertikalen Strukturen.*)

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IBRRS 2024, 3563
Mit Beitrag
WohnraummieteWohnraummiete
Gesundheitsgefahr bei Eigenbedarfskündigung: Was muss Mieter vortragen?

AG Flensburg, Urteil vom 04.12.2024 - 61 C 55/24

1. An dem Tatbestandsmerkmal "benötigt" i.S.d. § 573 Abs. 2 Nr. 2 BGB fehlt es, wenn dem Vermieter eine andere freistehende Wohnung zur Verfügung steht, durch die sein Bedarf gedeckt werden kann.

2. Im Falle eines Bestreitens hat der Mieter seine gesundheitlichen Beeinträchtigungen oder die seiner Mitbewohner und die nachteiligen Auswirkungen eines Umzugs durch Vorlage ärztlicher Atteste zu substanziieren, was dann vom Gericht durch ein Sachverständigengutachten zu überprüfen wäre. Hierbei muss der Vortrag so umfangreich und substanziiert sein, dass das Gericht den Eintritt von relevanten Nachteilen für den Mieter mit hinreichender Wahrscheinlichkeit annehmen kann.

3. Der Mieter genügt seiner Substanziierungslast nur dann, wenn er unter Vorlage eines (ausführlichen) fachärztlichen Attests einen Härtegrund darlegt.

4. Der bloße unstreitige Umstand, dass die Kinder des Mieters einen Behindertenausweis und Pflegegrad II bzw. III zugesprochen bekommen haben, genügt hierfür nicht. Ohne Erläuterungen, welche Krankheiten oder Behinderungen die Kinder haben, kann das Gericht keinen Härtegrund annehmen.

5. Eine Härte liegt auch vor, wenn angemessener Ersatzwohnraum zu zumutbaren Bedingungen nicht beschafft werden kann. Für das Vorliegen dieser Voraussetzung ist der Mieter darlegungs- und beweispflichtig.

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IBRRS 2024, 3578
Beitrag in Kürze
WohnungseigentumWohnungseigentum
Nur Einsicht in die Verwalterunterlagen - kein Versand!

LG Frankfurt/Main, Urteil vom 28.11.2024 - 2-13 S 27/24

1. § 18 Abs. 4 WEG gewährt den Eigentümern lediglich ein Einsichtnahmerecht in die Verwaltungsunterlagen, ein Anspruch auf Versand der Unterlagen besteht nicht, dies gilt auch für den Versand per Mail.*)

2. Liegen Unterlagen der Wohnungseigentümergemeinschaft in Papierform vor (hier Kontoauszüge), besteht kein Anspruch der Eigentümer, dass die Unterlagen zusätzlich digital beschafft werden.*)

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IBRRS 2024, 3571
Beitrag in Kürze
RechtsanwälteRechtsanwälte
Änderung der BGH-Rechtsprechung: Mandant muss erneut beraten werden!

OLG Frankfurt, Urteil vom 28.08.2024 - 3 U 193/23

Zur Pflicht des Rechtsanwalts zur Aufklärung über die Erfolgsaussichten der Berufung gegenüber dem rechtsschutzversicherten Mandanten bei Veränderung der rechtlichen Ausgangslage im Laufe des Verfahrens.*)

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IBRRS 2024, 3553
ProzessualesProzessuales
Vorschussanforderung ist nicht isoliert anfechtbar!

OLG München, Beschluss vom 02.12.2024 - 31 W 1827/24

1. Ebenso wie der Beweisbeschluss als solcher grundsätzlich nicht isoliert anfechtbar ist, ist die daran anknüpfende Anordnung der Zahlung eines Vorschusses nicht gesondert anfechtbar. Eine derartige Anordnung kann ebenso wie die Beweisaufnahme und deren Ergebnis nur in Zusammenhang mit dem gegen die Entscheidung in der Hauptsache vorgesehenen Rechtsmittel angegriffen werden.

2. Die sofortige Beschwerde kann ausnahmsweise zulässig sein, wenn der Beweisbeschluss (hier: die daran anknüpfende Anordnung der Zahlung eines Vorschusses) eine Verletzung von Grundrechten einer Partei zur Folge hätte, die sich im weiteren Verlauf des Verfahrens nicht mehr oder nicht mehr vollständig beheben ließe (hier verneint).

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IBRRS 2024, 3579
ProzessualesProzessuales
Vorlage einer ordnungsgemäßen Abrechnung oder eines Vermögensberichts: Streitwert?

LG Frankfurt/Main, Beschluss vom 28.11.2024 - 2-13 S 574/23

Der Streitwert einer Klage eines Eigentümers gegen die Wohnungseigentümergemeinschaft auf Vorlage einer ordnungsgemäßen Abrechnung (§ 28 Abs. 2 WEG) oder eines Vermögensberichts (§ 28 Abs. 4 WEG) ist im Regelfall mit jeweils 750 Euro zu bemessen.*)

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Online seit 10. Dezember

IBRRS 2024, 3535
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Eheschließung = Vollmachtserteilung?

OLG Oldenburg, Beschluss vom 07.12.2023 - 12 U 198/22

1. Sind beide Ehegatten jeweils Auftraggeber eines Bauvertrags und richtet der eine Ehegatte in "Ich-Form" ein Nacherfüllungsverlangen an den Auftragnehmer, erfolgt das Nacherfüllungsverlangen gleichwohl im Namen auch des anderen Ehegatten, wenn in der Grußformel die Namen beider Ehegatten genannt sind.

2. Die in einem Nacherfüllungsverlangen beschriebenen Mängelerscheinungen umfassen grundsätzlich alle diesen zu Grunde liegenden Mängelursachen.

3. Erwidert der Auftragnehmer auf ein Mängelbeseitigungsverlangen damit, er werde "ab jetzt keine Arbeiten mehr ausführen", liegt darin eine endgültige Verweigerung der Mängelbeseitigung, die eine (erneute) Fristsetzung entbehrlich macht.

4. Die für einen Vorschussanspruch erforderliche Absicht zur Beseitigung der Mängel ist zu unterstellen.

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IBRRS 2024, 3182
Öffentliches BaurechtÖffentliches Baurecht
Mietverträge machen Beherbergung nicht zur Wohnung!

OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 30.09.2024 - 10 A 1070/23

1. Der Abschluss von Mietverträgen mit allen Bewohnern schließt die Annahme einer Beherbergung nicht von vornherein aus.

2. Die gefahrenabwehrrechtliche Zustandsverantwortlichkeit ist nicht abhängig von subjektiven Handlungselemente wie Vorsatz, Fahrlässigkeit und Verschulden.

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IBRRS 2024, 3551
Mit Beitrag
Öffentliches BaurechtÖffentliches Baurecht
Neues Bauland in einem Stadtgebiet mit angespanntem Wohnungsmarkt!

VG Köln, Urteil vom 23.08.2024 - 8 K 6380/21

1. Nach § 31 Abs. 3 BauGB kann in einem Gebiet mit einem angespannten Wohnungsmarkt, das nach § 201a BauGB bestimmt ist, mit Zustimmung der Gemeinde im Einzelfall von den Festsetzungen des Bebauungsplans zu Gunsten des Wohnungsbaus befreit werden.

2. Der Einzelfall in § 31 Abs. 3 BauGB verlangt einen atypischen Sonderfall.

3. Ein atypischer Sonderfall ist zu verneinen, wenn es an einer grundstücksbezogenen Besonderheit fehlt, wenn also etwa die Gründe, die für eine Befreiung streiten, für jedes oder nahezu für jedes Grundstück im Planbereich gegeben wären bzw. wenn sich eine vergleichbare Befreiungslage innerhalb des Plangebiets in einer erheblichen Zahl gleichgelagerter Fälle einstellen könnte.

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IBRRS 2024, 3517
WohnungseigentumWohnungseigentum
Abrechnungsbeschluss ist bis zu seiner Ungültigerklärung verbindlich

AG München, Urteil vom 30.04.2024 - 1293 C 21190/23 WEG

1. Ein Beschluss ist nur dann nichtig, wenn er gegen eine Rechtsvorschrift verstößt, auf deren Einhaltung rechtswirksam nicht verzichtet werden kann. Solche unabdingbaren Rechtsvorschriften ergeben sich entweder aus den zwingenden Bestimmungen und Grundsätzen des Wohnungseigentumsgesetzes oder aus den Normen des übrigen Privat- oder öffentlichen Rechts.

2. Es ist nicht erforderlich, dem Einladungsschreiben eine Erläuterung darüber beizufügen, warum für welche Kostenpositionen welcher Kostenverteilerschlüssel in den Einzelabrechnungen in Ansatz gebracht wird.

3. Ein Beschluss so lange gültig, bis er rechtskräftig für ungültig erklärt wird. Die Beschlussanfechtungsklage gegen einen Beschluss hat keine aufschiebende Wirkung, der angefochtene Beschluss ist damit bis zur gerichtlichen Ungültigerklärung für die Wohnungseigentümer, deren Sondernachfolger sowie für den Verwalter bindend.

4. Insbesondere stellt ein Beschluss über Nachschüsse aus einer Jahresabrechnung eine verbindliche Anspruchsgrundlage für Wohngeldansprüche dar, solange der Beschluss nicht rechtskräftig für ungültig erklärt ist.

5. Die Nichtigkeit eines Beschlusses wirkt demgegenüber für und gegen alle, bedarf keiner Geltendmachung und ist in jedem gerichtlichen Verfahren von Amts wegen zu berücksichtigen.

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IBRRS 2024, 3538
WohnungseigentumWohnungseigentum
Individuelle Heizquelle statt Zentralheizung?

AG Ahrensburg, Urteil vom 23.05.2023 - 37a C 21/22

1. Ist eine erforderliche - heute in der Regel einfache - Mehrheit erreicht, ist der Beschluss angenommen, andernfalls abgelehnt; dies ist das sog. Beschlussergebnis.

2. Die erfolgreiche Anfechtung des "negativen" Beschlusses führt allein nicht zu einem positiven Beschluss im Sinne des wahren Beschlussergebnisses; die Klage auf Ungültigkeit des zu Unrecht festgestellten negativen Beschlusses ist daher mit der Klage auf "Feststellung" eines positiven Beschlusses zu verbinden.

3. Ein Beschluss ist nichtig, wenn er gegen Vorschriften des WEG verstößt, auf deren Einhaltung nicht verzichtet werden kann. Nichtigkeit kann sich auch daraus ergeben, dass ein Beschluss seinem Inhalt nach gegen andere zwingende Vorschriften oder gegen die guten Sitten verstößt, das Gesetz oder eine Vereinbarung dauerhaft ändern will, in den Kernbereich des Wohnungseigentums eingreift, gegen unverletzliche Strukturprinzipien verstößt, zu unbestimmt ist oder die Grenzen der Beschlusskompetenz überschreitet.

4. Die Darlegungs- und Beweislast sowohl für die fehlende Beeinträchtigung über das genannte Maß hinaus als auch für das Einverständnis liegt nach allgemeinen Grundsätzen beim Anspruchsteller.

5. Ein Anspruch auf Gestattung einer baulichen Veränderung kann aus Gründen des Minderheitenschutzes nur angenommen werden, wenn die Maßnahme wirklich niemanden beeinträchtigen kann oder alle Beeinträchtigten zustimmen.

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IBRRS 2024, 3533
Mit Beitrag
AGBAGB
Abschwächen ist kein Aushandeln!

OLG Oldenburg, Urteil vom 06.02.2023 - 9 U 14/16

1. Vertragsbedingungen sind nicht ausgehandelt, wenn die für den Vertragspartner des Verwenders nachteilige Wirkung der Klausel im Zuge von Verhandlungen zwar abgeschwächt, der gesetzesfremde Kerngehalt der Klausel vom Verwender jedoch nicht ernsthaft zur Disposition gestellt wird.

2. Soweit Allgemeine Geschäftsbedingungen einen Haftungsausschluss für mängelbedingte Schadensersatzansprüche im Fall einfacher Fahrlässigkeit des Verwendungsgegners (Auftragnehmer) regeln, der noch dazu unabhängig davon greifen soll, ob der Verwender (Auftraggeber) konkret anderweitig gegen solche Schäden versichert ist, sind diese - auch im unternehmerischen Rechtsverkehr - unwirksam. Gleiches gilt für die zeitliche Begrenzung der Durchsetzbarkeit entsprechender Schadensersatzansprüche durch Abkürzung der gesetzlichen Verjährungsfristen.

3. Die Beauftragung eines Dritten mit der Beaufsichtigung der Ausführung (hier: Service-Techniker des Maschinenherstellers) entlastet den Auftragnehmer weder unter dem Gesichtspunkt des Verschuldens oder des Zurechnungszusammenhangs noch begründet es ein Mitverschulden des Auftraggebers.

4. ...

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IBRRS 2024, 3543
RechtsanwälteRechtsanwälte
Berührungspunkte reichen nicht für den Fachanwaltstitel!

BGH, Beschluss vom 14.10.2024 - AnwZ (Brfg) 25/24

1. Für die Beurteilung, ob eine Fallbearbeitung ausreichende praktische Erfahrungen auf dem betreffenden Fachgebiet vermittelt, ist danach zu unterscheiden, ob der Fall originär diesem Gebiet zuzurechnen ist oder ob er thematisch einem anderen Rechtsbereich unterfällt und lediglich Berührungspunkte zum relevanten Fachgebiet aufweist.

2. Fallbearbeitungen genügen nur dann für den Erwerb der erforderlichen besonderen praktischen Erfahrungen nur, wenn die Fälle einen konkret darzulegenden Bezug zu dem betreffenden Fachgebiet aufweisen.

3. Es obliegt dem Bewerber um den Fachanwaltstitel die Darlegung, welche rechtlichen Fragestellungen in welcher Form eine Rolle gespielt haben, um die gebotene Überprüfung zu ermöglichen, wozu er gegebenenfalls auch anonymisierte Arbeitsproben vorzulegen hat.

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IBRRS 2024, 3555
ProzessualesProzessuales
Hinweis erst in der Verhandlung: Schriftsatznachlass ist zu gewähren!

BFH, Beschluss vom 11.11.2024 - V B 52/23

Erteilt das Finanzgericht (FG) einen Hinweis auf entscheidungserhebliche Erwägungen und Gesichtspunkte, mit denen die Beteiligten erkennbar nicht gerechnet haben und auch nicht rechnen mussten, entgegen § 155 Satz 1 der Finanzgerichtsordnung (FGO) i.V.m. § 139 Abs. 4 der Zivilprozessordnung (ZPO) erstmals in der mündlichen Verhandlung und ist einem Beteiligten eine sofortige Erklärung zu diesem gerichtlichen Hinweis nicht möglich, soll das FG auf Antrag der Partei Schriftsatznachlass gemäß § 155 Satz 1 FGO i.V.m. § 139 Abs. 5 ZPO gewähren. Verstößt das FG hiergegen, verletzt es den Anspruch auf Gewährung rechtlichen Gehörs.*)

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Online seit 9. Dezember

IBRRS 2024, 3568
Mit Beitrag
WerkvertragWerkvertrag
Schadensursache in Unternehmersphäre: Anforderungen an Entlastungsbeweis?

BGH, Urteil vom 21.11.2024 - VII ZR 39/24

1. Zur Haftung des Betreibers einer Portalwaschanlage für die Beschädigung eines mit einem serienmäßigen Heckspoiler ausgestatteten Fahrzeugs.*)

2. Bei einem Vertrag über die Reinigung eines Fahrzeugs handelt es sich um einen Werkvertrag. Aus einem solchen Vertrag ergibt sich als Nebenpflicht die Schutzpflicht des Unternehmers, das Fahrzeug des Bestellers vor Beschädigungen beim Waschvorgang zu bewahren.

3. Verkehrssicherungspflichten innerhalb eines Vertragsverhältnisses sind zugleich Vertragspflichten. Die auf den Werkvertrag bezogene Verkehrssicherungspflicht des Unternehmers geht nicht weiter als die werkvertragliche Schutzpflicht des Unternehmers.

4. Der Unternehmer, der eine Gefahrenlage schafft, ist grundsätzlich dazu verpflichtet, die notwendigen und zumutbaren Vorkehrungen zu treffen, um eine Schädigung des Eigentums des Bestellers möglichst zu verhindern.

5. Grundsätzlich trägt der Besteller die Beweislast dafür, dass der Unternehmer eine ihm obliegende Pflicht verletzt und diese Pflichtverletzung den Schaden verursacht hat. Diese Grundsätze finden auch bei der Verletzung einer Schutzpflicht Anwendung, so dass es - ohne Vorliegen besonderer Umstände - nicht genügt, dass der Besteller lediglich nachweist, dass ihm im Zusammenhang mit der Durchführung eines Werkvertrags ein Schaden entstanden ist.

6. Liegen die für den Schaden in Betracht kommenden Ursachen allein im Obhuts- und Gefahrenbereich des Unternehmers, hat er sich hinsichtlich seines Verschuldens nicht nur zu entlasten, sondern auch darzulegen und gegebenenfalls zu beweisen, dass ihn keine Pflichtverletzung trifft.




IBRRS 2024, 3532
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Anordnung nach § 1 Abs. 3 VOB/B muss in Textform erfolgen!

OLG Schleswig, Beschluss vom 12.12.2022 - 1 U 54/22

1. Soll ein Fahrstuhlschacht nicht mehr, wie im Vertrag vereinbart, aus Betonfertigelementen hergestellt werden, sondern an Ort und Stelle aus Beton gegossen werden, liegt darin eine Änderung des Bauentwurfs.

2. Der Auftraggeber ist nach § 1 Abs. 3 VOB/B befugt, Änderungen des Bauentwurfs anzuordnen. Dieses Anordnungsrecht findet seine Grenze dort, wo die geänderte Ausführung für den Auftragnehmer unzumutbar ist. Er muss sie nicht ausführen, wenn sein Betrieb nicht darauf ausgerichtet ist.

3. Auch im VOB/B-Vertrag bedarf die Anordnung des Auftraggebers zur Ausführung einer geänderten Leistung der Textform.




IBRRS 2024, 3417
VergabeVergabe
Gesamtvergabe ist und bleibt die Ausnahme!

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 21.08.2024 - Verg 7/24

1. Ist eine Fachlosbildung (hier: Fahrbahnrückhaltesystem, Verkehrssicherung und Weißmarkierung) möglich, weil für diese Leistungen ein eigener Markt besteht, kommt eine Gesamtvergabe nur ausnahmsweise in Betracht. Der gesetzliche Regelfall ist die losweise Vergabe, sie ist grundsätzlich vorrangig.

2. Der öffentliche Auftraggeber hat sich daher, wenn ihm eine Ausnahme von dem Grundsatz der losweisen Vergabe aus wirtschaftlichen oder technischen Gründen erforderlich erscheint, mit dem Gebot einer Fachlosvergabe und den dagegensprechenden Gründen intensiv auseinanderzusetzen. Er hat eine umfassende Abwägung der widerstreitenden Belange vorzunehmen, als deren Ergebnis die für eine zusammenfassende Vergabe sprechenden Gründen nicht nur anerkennenswert sein, sondern überwiegen müssen.

3. Technische Gründe sind solche, die eine Integration aller Leistungsschritte in einer Hand zur Erreichung des vom Auftraggeber angestrebten Qualitätsniveaus notwendig machen (hier verneint).

4. Wirtschaftliche Gründe liegen vor, wenn eine Aufteilung in Lose mit wirtschaftlich nachteiligen Folgen für den Auftraggeber verbunden ist, die über das übliche in Kauf zu nehmende Maß hinausgehen (hier verneint).

5. Bei seiner Entscheidung hat der öffentliche Auftraggeber einen Beurteilungsspielraum. Der Kontrolle durch die Nachprüfungsinstanzen unterliegt insofern allein, ob die Entscheidung auf vollständiger und zutreffender Sachverhaltsermittlung und nicht auf einer Fehlbeurteilung, namentlich auf Willkür, beruht. Dabei müssen die für eine Gesamtlosvergabe angeführten Gründe auf den konkreten Auftrag bezogen und tatsächlich vorhanden (festzustellen und notfalls erwiesen) sein.

6. Eine nachträgliche Heilung von Dokumentationsmängeln ist nur dann möglich, wenn die Vergabestelle ihre Erwägungen im Laufe des Nachprüfungsverfahrens lediglich ergänzt und präzisiert.

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IBRRS 2024, 3536
Öffentliches BaurechtÖffentliches Baurecht
Bebauungsplan kann Mindestanteil an Dauerwohnraum vorsehen!

OVG Niedersachsen, Urteil vom 13.11.2024 - 1 KN 49/23

1. Eine Artfestsetzung, die Wohnungen für Personen, die ihren Lebensmittelpunkt in der Gemeinde haben, zulässt, erlaubt grundsätzlich auch Wohnungen für Saisonarbeitskräfte.*)

2. In einem Sondergebiet, das Dauerwohnen und Fremdenbeherbergung einschließt, kann die Gemeinde einen Mindestanteil an Dauerwohnraum in dem Umfang, wie ihn der Gesetzgeber in § 4a Abs. 4 BauNVO für das Besondere Wohngebiet erlaubt, und auch darüber hinaus verlangen (Fortführung der Senatsrspr., vgl. Senatsurteil vom 07.10.2021 - 1 KN 92/19 -, BauR 2022, 205 = NordÖR 2022, 73).*)

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IBRRS 2024, 3499
Öffentliches BaurechtÖffentliches Baurecht
Wann ist eine Luft-Wasser-Wärmepumpe zu laut?

VG Karlsruhe, Urteil vom 30.10.2024 - 2 K 597/24

1. Zur Bewertung der Immissionsneigung von Luft-Wasser-Wärmepumpen sind grundsätzlich der modellspezifische maximale Schallleistungspegel unter Volllast und - sofern ein solcher modellspezifisch vorhanden ist - der Schallleistungspegel im schallreduzierten Betrieb relevant, nicht aber sonstige in den Datenblättern angegebene Schalleistungspegel, etwa der "Schallleistungspegel nach ErP".*)

2. Ergibt die Prüfung der von einer Luft-Wasser-Wärmepumpe auf Nachbargrundstücke einwirkenden Lärmimmissionen eine erkennbare Unterschreitung der nach Ziffer 3.2.1 TA Lärm zu bestimmenden "Irrelevanzschwelle" so berechtigt dies grundsätzlich zu dem Schluss, dass die Anlage für sich wie auch im Verbund mit Vorbelastungen nach Ziffer 2.4 Abs. 1 TA Lärm nicht zu unzumutbaren Beeinträchtigungen im Sinne des bauplanungsrechtlichen Gebots der Rücksichtnahme führt; dies gilt in einem solchen Fall auch dann, wenn die unkritische Immissionsneigung der Anlage sich aus der Anwendung von Abschätzungshilfen wie dem LAI-Leitfaden für die Verbesserung des Schutzes gegen Lärm beim Betrieb von stationären Geräten in Gebieten, die dem Wohnen dienen, oder Simulationsprogrammen wie dem sogenannten "Schallrechner" des Bundesverbands Wärmepumpe e. V. ergibt (in Abgrenzung zu OVG Hamburg, Beschluss vom 07.06.2023 - 2 Bs 38/23 -, IBRRS 2023, 3060).*)

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IBRRS 2024, 3554
KaufrechtKaufrecht
Lieferung und Montage einer PV-Anlage ist Kaufvertrag!

LG Magdeburg, Urteil vom 28.11.2024 - 10 O 563/23

1. Die Lieferung und Montage einer Photovoltaikanlage nebst Stromspeicher ist rechtlich als Kaufvertrag mit Montageverpflichtung zu bewerten.*)

2. Die Drosselung eines Stromspeichers einer Photovoltaikanlage mittels Fernwartung durch den Hersteller auf 70 % der Gesamtkapazität stellt einen Mangel dar.*)

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IBRRS 2024, 3519
Beitrag in Kürze
WohnungseigentumWohnungseigentum
Einbau eines digitalen Türspions bedarf der Gestattung

LG Karlsruhe, Urteil vom 17.05.2024 - 11 S 163/23

1. Prozessführungsbefugnis im WEG-Recht: Aus der Betroffenheit eigener Rechte (hier: allgemeines Persönlichkeitsrecht) können Sondereigentümer gegen andere störende Sondereigentümer weiterhin im Wege der Unterlassungs- oder Beseitigungsklage vorgehen.*)

2. Der Einbau eines digitalen Türspions in eine Wohnungseingangstür bedarf der Gestattung durch die Gemeinschaft. Dies gilt auch für (einfache) Geräte ohne dauerhafte Speicherungsfunktion und ohne Weitergabemöglichkeit des Signals an andere Geräte.*)

3. Ein Duldungsanspruch des Störers aus § 1004 Abs. 2 BGB ergibt sich jedenfalls so lange nicht, bis die in der Anbringung des digitalen Türspions liegende bauliche Veränderung nicht genehmigt wurde. Es ist zu erwägen, kann aber dahinstehen, ob eine solche Beschlussfassung eine gesetzliche Duldungspflicht auch im Verhältnis der Sondereigentümer untereinander schaffen könnte.*)

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IBRRS 2024, 3521
WohnungseigentumWohnungseigentum
Fällen eines Götterbaumes: Nicht die Götter, sondern die Untergemeinschaft entscheidet!

AG Duisburg, Urteil vom 20.02.2024 - 521 C 2809/22

1. Grundsätzlich kann eine Teilungserklärung Untergemeinschaften bilden und in diesen die Willensbildung den betroffenen Wohnungseigentümern vorbehalten.

2. Bestimmt die Teilungserklärung, dass die Gebäudenutzung der Untergemeinschaft das Recht umfasst, über etwaige bauliche Maßnahmen am eigenen Gebäudekomplex selbst zu entscheiden, so fehlt der Gesamtgemeinschaft die Beschlusskompetenz, über die Fällung eines Götterbaums zu entscheiden, weil eine Baumfällung eine bauliche Maßnahme darstellt.

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IBRRS 2024, 3544
ProzessualesProzessuales
Berufungsgericht will von Vorinstanz abweichen: Hinweis erforderlich!

BGH, Beschluss vom 14.11.2024 - III ZR 42/24

1. Eine in erster Instanz siegreiche Partei darf darauf vertrauen, vom Berufungsgericht rechtzeitig einen Hinweis nach § 139 ZPO zu erhalten, wenn es in einem entscheidungserheblichen Punkt der Beurteilung der Vorinstanz nicht folgen will und aufgrund seiner abweichenden Ansicht eine Ergänzung des Vorbringens oder einen Beweisantritt für erforderlich hält.

2. Außer zur Hinweiserteilung ist das Berufungsgericht in einem solchen Fall auch verpflichtet, der betroffenen Partei Gelegenheit zu geben, auf den Hinweis zu reagieren und ihren Tatsachenvortrag zu ergänzen sowie gegebenenfalls Beweis anzutreten.

3. Schon zur Gewährung des rechtlichen Gehörs ist neues Vorbringen des Berufungsbeklagten, das auf den Hinweis des Berufungsgerichts erfolgt, und den Prozessverlust wegen einer von der ersten Instanz abweichenden rechtlichen oder tatsächlichen Beurteilung durch das Berufungsgericht vermeiden soll, zuzulassen, ohne dass es darauf ankommt, ob es schon in erster Instanz hätte vorgebracht werden können.

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Online seit 6. Dezember

IBRRS 2024, 3381
Mit Beitrag
BausicherheitenBausicherheiten
Eintragung einer Vormerkung droht: Übergabe einer Bürgschaft hilft!

OLG Hamm, Beschluss vom 17.10.2024 - 17 W 14/24

Die Eintragung einer Vormerkung zur Sicherung eines Anspruchs auf Eintragung einer Bauhandwerkersicherungshypothek (§ 650e BGB) kann durch Stellung einer Bauhandwerkersicherheit (§ 650f Abs. 1, 2 BGB) und den Verzicht auf den Kostenerstattungsanspruch verhindert werden.

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IBRRS 2024, 3541
Mit Beitrag
VergabeVergabe
Anforderungen an eine ordnungsgemäße Kostenschätzung?

VK Nordbayern, Beschluss vom 08.12.2023 - RMF-SG21-3194-8-25

1. Ein öffentlicher Auftraggeber ist aufgrund eines einmal eingeleiteten Vergabeverfahrens grundsätzlich nicht zur Zuschlagserteilung verpflichtet. Auch dann, wenn kein gesetzlich normierter Aufhebungsgrund vorliegt, kann er von einem Vergabeverfahren Abstand nehmen.

2. Nur in Ausnahmefällen kann ein Anspruch auf Fortsetzung des Vergabeverfahrens angenommen werden. Das ist der Fall, wenn die Aufhebungsentscheidung willkürlich ist oder wenn die Aufhebung bei fortbestehender Beschaffungsabsicht nur zu dem Zweck erfolgt, Bieter zu diskriminieren.

3. Willkürlich ist die Aufhebung des Vergabeverfahrens nur dann, wenn sie unter keinem denkbaren Aspekt rechtlich vertretbar ist und sich daher der Schluss aufdrängt, dass sie auf sachfremden Erwägungen beruht. Willkür liegt erst vor, wenn eine offensichtlich einschlägige Norm in eklatanter Weise nicht berücksichtigt oder der Inhalt einer Norm in eklatanter Weise missdeutet wird.

4. Die fehlende Wirtschaftlichkeit stellt ein grundsätzlich anerkennenswertes Motiv dar. Ein unwirtschaftliches Ergebnis der Ausschreibung aufgrund eines Angebots, das den ordnungsgemäß ermittelten Auftragswert deutlich übersteigt, stellt einen schwer wiegenden Grund dar, der den Auftraggeber zur Aufhebung der Ausschreibung berechtigt.

5. Die Feststellung der Unwirtschaftlichkeit erfordert eine aktuelle und ordnungsgemäße Ermittlung des Auftragswerts.

6. Auch mit angemessener Sorgfalt durchgeführte Schätzungen sind nur Prognoseentscheidungen. Bei der Ordnungsgemäßheit der Kostenschätzung geht es nicht vorrangig darum, dass die Preise tatsächlich den Marktpreisen entsprechen. Es kommt darauf an, dass die Methodik der Kostenermittlung grundsätzlich geeignet ist, Marktpreise im Voraus zu schätzen.

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IBRRS 2024, 3502
Öffentliches BaurechtÖffentliches Baurecht
"Zentren- und Einzelhandelskonzept" schützt keine zentralen Versorgungsbereiche!

VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 29.08.2024 - 8 S 2499/22

1. Mit vom Schutz bestimmter zentraler Versorgungsbereiche unabhängigen, eigenständigen Zielsetzungen eines Einzelhandels- und Zentrenkonzepts können Festsetzungen eines Bebauungsplans nach § 9 Abs. 2a BauGB nicht gerechtfertigt werden. Auch Ziele der Regionalplanung können dafür nicht herangezogen werden.*)

2. Zu schädlichen Auswirkungen eines Innenbereichsvorhabens auf zentrale Versorgungsbereiche i. S. des § 34 Abs. 3 BauGB (hier verneint für einen nicht großflächigen Getränkemarkt).*)

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IBRRS 2024, 3518
WohnungseigentumWohnungseigentum
Fehlende Maßangaben sind ein Eintragungshindernis!

OLG Nürnberg, Beschluss vom 26.01.2024 - 15 Wx 2137/23

1. Ein Aufteilungsplan entspricht nicht den Anforderungen des § 7 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 WEG, wenn die Bauzeichnung keine ausreichenden Maßangaben enthält. Dies hat zur Folge, dass dann der beantragten Eintragung der Begründung von Wohnungseigentum ein Eintragungshindernis entgegensteht.*)

2. Die Angabe eines Maßstabs im Aufteilungsplan macht Maßangaben nicht entbehrlich, denn ein "Herausmessen" der einzelnen Gebäude- und Wohnungsmaße ist zwar in gewissem Umfang möglich. Es verbleiben aber Ungenauigkeiten, die mit dem sachenrechtlichen Bestimmtheitsgrundsatz nicht vereinbar sind.*)

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IBRRS 2024, 3480
Beitrag in Kürze
ImmobilienmaklerImmobilienmakler
Interessent vertritt mehrere Unternehmen: Wer wird Vertragspartner des Maklers?

OLG Brandenburg, Urteil vom 03.04.2024 - 4 U 105/23

1. Ein Maklervertrag kann nicht nur durch ausdrückliche Erklärungen, sondern auch stillschweigend durch schlüssiges Verhalten geschlossen werden, indem ein Kaufinteressent in Kenntnis eines gegen ihn gerichteten eindeutigen Provisionsverlangens weitere Maklerleistungen in Anspruch nimmt. Hierfür genügt, wenn der Makler dem Interessenten unter ausdrücklichem Hinweis auf die Provisionspflicht das Exposé übersendet.

2. Vertritt der Interessent mehrere Unternehmen, ist die Frage, wer Vertragspartner des Maklers geworden ist, durch Auslegung zu ermitteln.

3. Die zum Vertragspartner bestimmte Person muss zum Zeitpunkt der Vornahme des Vertretergeschäfts, d.h. auch im Zeitpunkt der Annahme des Angebots durch Entgegennahme der Maklerleistungen, noch nicht bestimmt sein; der Geschäftspartner kann vielmehr erst nachträglich bestimmt werden.

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IBRRS 2024, 3545
RechtsanwälteRechtsanwälte
Anwalt muss richtige Bezeichnung des Rechtsmittelgerichts prüfen!

BGH, Beschluss vom 23.10.2024 - XII ZB 576/23

1. Hat der Verfahrensbevollmächtigte eines Beteiligten die Anfertigung einer Rechtsmittelschrift seinem angestellten Büropersonal übertragen, ist er verpflichtet, das Arbeitsergebnis vor Versendung über das besondere elektronische Anwaltspostfach sorgfältig auf seine Richtigkeit und Vollständigkeit zu überprüfen (im Anschluss an BGH Beschluss vom 26.01.2023 - I ZB 42/22 -, IBRRS 2023, 1518 = IMRRS 2023, 0700). Dazu gehört auch die Prüfung, ob das für die Entgegennahme der Rechtsmittelschrift zuständige Gericht richtig bezeichnet ist.*)

2. Reicht ein Beteiligter eine Rechtsmittelschrift bei einem unzuständigen Gericht ein, so entspricht es regelmäßig dem ordentlichen Geschäftsgang, dass die Geschäftsstelle die richterliche Verfügung der Weiterleitung des Schriftsatzes an das zuständige Gericht am darauffolgenden Werktag umsetzt (im Anschluss an BGH Beschluss vom 20.04.2023 - I ZB 83/22 -, IBR 2023, 438 = IMRRS 2023, 0700). Geht ein fristgebundener Schriftsatz erst einen (Werk-)Tag vor Fristablauf beim unzuständigen Gericht ein, ist es den Gerichten daher regelmäßig nicht anzulasten, dass die Weiterleitung des Schriftsatzes im ordentlichen Geschäftsgang nicht zum rechtzeitigen Eingang beim zuständigen Gericht geführt hat (im Anschluss an BGH Beschluss vom 26.01.2023 - I ZB 42/22 -, IBRRS 2023, 1518 = IMRRS 2023, 0700).*)

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Online seit 5. Dezember

IBRRS 2024, 3529
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Mängelkenntnis ersetzt Aufforderung zur Mängelbeseitigung!

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 05.12.2022 - 23 U 161/21

1. Eine Aufforderung zur Mängelbeseitigung ist nicht erforderlich, wenn sich dem Auftragnehmer aufdrängen muss, was im Rahmen der Mängelbeseitigung von ihm erwartet wird.

2. Stellt ein vom Auftragnehmer beauftragter Privatsachverständiger weitere Mängel fest, muss sich der Auftragnehmer an diesen Mangelfeststellungen festhalten lassen. Einer gesonderte Aufforderung zur Mängelbeseitigung seitens des Auftraggebers bedarf es in einem solchen Fall nicht.

3. Etwaige Zweifel daran, ob der Auftraggeber die Beseitigung der "neuen" Mängel zulässt, kann der Auftragnehmer durch eine schlichte Nachfrage ausräumen.

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IBRRS 2024, 3530
VergabeVergabe
Konzession inhouse vergeben: Unwesentliche Änderungen sind unbeachtlich!

Generalanwalt beim EuGH, Schlussanträge vom 17.10.2024 - Rs. C-452/23

1. Art. 43 Abs. 1 c Richtlinie 2014/23/EU (…) über die Konzessionsvergabe ist dahin auszulegen, dass er nicht auf wesentliche Änderungen von inhouse vergebenen Konzessionen anzuwenden ist, solange sie als solche fortbestehen, das heißt solange diese Konzessionen den Charakter bewahren, der es rechtfertigte, sie vom Anwendungsbereich der Richtlinie 2014/23 auszunehmen.*)

2. Er ist dagegen auf wesentliche Änderungen solcher Konzessionen anzuwenden, wenn diese Änderungen vorgenommen werden, nachdem die Voraussetzungen für eine Inhouse-Vergabe weggefallen sind, weil ein anderer Auftragnehmer, der nicht vom öffentlichen Auftraggeber kontrolliert wird, den ursprünglichen Auftragnehmer ersetzt hat.*)

3. Die Anwendbarkeit von Art. 43 Abs. 1 c Richtlinie 2014/23 auf die wesentliche Änderung einer Konzession hängt nicht davon ab, ob ihre ursprüngliche Vergabe rechtmäßig war.*)

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IBRRS 2024, 3395
Öffentliches BaurechtÖffentliches Baurecht
Bezugnahme auf Flurstücknummern hat keine Anstoßfunktion!

VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 08.11.2024 - 3 S 827/24

1. Die Anstoßfunktion der öffentlichen Bekanntmachung eines Aufstellungsbeschlusses kann regelmäßig nicht durch die ausschließliche Bezugnahme auf die betroffenen Flurstücknummern erfüllt werden (Anschluss an VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 14.12.2001 - 8 S 375/01 -, IBRRS 2002, 0963). Der (ergänzende) Abdruck eines Kartenauszugs, der nicht mit dem im Aufstellungsbeschluss in Bezug genommenen Lageplan identisch ist, kann die Anstoßfunktion jedenfalls dann nicht erfüllen, wenn die vorhandenen Eintragungen ein widersprüchliches Bild von der Ausdehnung der in die Planung einbezogenen Flächen vermitteln.*)

2. Unter den in § 1 Abs. 9 BauNVO genannten Voraussetzungen ermöglicht dieser auch bauplanungsrechtliche Festsetzungen über die Zulässigkeit bzw. den Ausschluss des besonderen Anlagetyps der Fremdwerbeanlagen (vgl. Senatsurteil vom 16.04.2008 - 3 S 3005/06 - IBRRS 2008, 4442; VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 24.01.2017 - 8 S 2081/16 -, IBRRS 2017, 0482).*)

3. Der Verhältnismäßigkeitsgrundsatz verlangt nicht, dass eine zum Zweck der Sicherung geplanter Beschränkungen der Zulässigkeit von Fremdwerbeanlagen erlassene Veränderungssperre stets schon tatbestandlich auf ein vorläufiges Verbot von Werbeanlagen beschränkt wird (entgegen VGH Bayern, Beschluss vom 29.06.2015 - 1 ZB 13.1903 -, IBRRS 2015, 2143).*)

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IBRRS 2024, 3503
Öffentliches BaurechtÖffentliches Baurecht
Stellplätze sind (auch nach Wegfall der Stellplatzpflicht) nicht rücksichtslos!

VG Hannover, Urteil vom 18.11.2024 - 4 B 4492/24

1. Dass der Landesgesetzgeber in Niedersachsen die bauordnungsrechtliche Stellplatzpflicht für Wohnraum in § 47 Abs. 1 Satz 3 NBauO aufgehoben hat, führt nicht dazu, dass nunmehr Stellplätze, insbesondere im rückwärtigen Grundstücksbereichen, von vornherein rücksichtslos sind.*)

2. Aus § 12 Abs. 2 BauNVO folgt - nach wie vor - das bauplanungsrechtlich begründete Recht, einen sich aus dem Nutzen der baulichen Anlage ergebenen Bedarf an Stellplätzen zu decken (angemessene Stellplätze).*)

3. Die zu § 47 NBauO erlassenen Richtzahlen für den Einstellplatzbedarf können bis auf Weiteres auch nach Wegfall der Stellplatzpflicht für Wohnungen als Anhaltspunkt dienen, um einen angemessenen Stellplatzbedarf zu ermitteln. Dem liegt die Annahme zugrunde, dass Stellplätze, die zuvor sogar bauordnungsrechtlich notwendig waren, weil sie den durch die Nutzung verursachten Parkverkehr abfangen sollten, regelmäßig auch bedarfsgerecht und damit bauplanungsrechtlich angemessen sind.*)

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IBRRS 2024, 3492
WohnraummieteWohnraummiete
Auch chronisch depressivem Mieter kann nicht gekündigt werden

LG Berlin, Urteil vom 12.05.2023 - 65 S 132/21

Führt bei einem chronisch depressiven Mieter die gravierende, therapeutisch nur bedingt beeinflussbare psychische Problematik mit den durch einen Wohnungswechsel notwendigerweise verbundenen Veränderungen der Lebensgewohnheiten "mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit" zu zusätzlicher Verunsicherung und Destabilisierung mit einer Verschärfung der ohnehin vorhandenen depressiven Problematik und sind die therapeutischen Optionen ausgeschöpft, wird das Mietverhältnis auf unbestimmte Zeit fortgesetzt.

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IBRRS 2024, 3524
ImmobilienmaklerImmobilienmakler
Makler kann Kostenschuldner eines notariellen Kaufvertragsentwurfs sein!

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 25.04.2024 - 10 W 106/23

1. Kostenschuldner ist grundsätzlich derjenige, der den Auftrag bzw. den Antrag an den Notar richtet.

2. Ob im Einzelfall eine Auftragserteilung vorliegt, ist nach den Umständen des Einzelfalls im Wege der Auslegung zu ermitteln. Dabei ist entscheidend, ob das Verhalten des Beteiligten für den Notar nach Treu und Glauben mit Rücksicht auf die Verkehrssitte den Schluss zulässt, es werde ihm ein Auftrag mit der gesetzlichen Kostenfolge erteilt; eine Belehrung über die Kostenpflicht ist dabei nicht erforderlich.

3. Eine Auftragserteilung kann auch dann anzunehmen sein, wenn bereits durch einen anderen Kostenschuldner ein Beurkundungsauftrag erteilt wurde. So kann die Amtstätigkeit des Notars etwa dadurch veranlasst werden, dass ein weiterer Beteiligter dem Notar um Änderungen an dem Entwurf des zu beurkundenden Vertrages bittet.

4. In Fällen, in denen ein Makler eingeschaltet ist, ist in der Regel davon auszugehen, dass er nicht im eigenen Namen handelt, sondern für seinen Auftraggeber. Eine Ausnahme von diesem Grundsatz kommt jedoch dann in Betracht, wenn der Makler im eigenen Interesse handelt und dem Notar Änderungswünsche vorgibt (hier bejaht).

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IBRRS 2024, 3516
SteuerrechtSteuerrecht
Vorfälligkeitsentschädigung = Werbungskosten!

FG Niedersachsen, Urteil vom 30.10.2024 - 3 K 145/23

Wird ein zur Finanzierung eines vermieteten Grundstücks aufgenommenes Darlehen unter Zahlung einer Vorfälligkeitsentschädigung getilgt, das Grundstück jedoch weiterhin zur Vermietung genutzt, dann ist die Vorfälligkeitsentschädigung als Werbungskosten bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung abziehbar.*)

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IBRRS 2024, 3285
ZwangsvollstreckungZwangsvollstreckung
Wann fällt die Veranlassung für die Sicherheitsleistung weg?

LG München I, Beschluss vom 29.11.2023 - 14 T 14551/23

1. Ob sich der Sicherungszweck erledigt hat oder ob der Sicherungsfall eingetreten ist bzw. noch eintreten kann, ist erst mit Beendigung des Schwebezustands feststellbar, dessen Überbrückung jede Sicherheit dient. Dies erfordert immer eine Einzelfallbetrachtung.

2. Die Sicherheit des Schuldners soll zum einen einen Schaden wegen verzögerter Zwangsvollstreckung, einen sog. Verzögerungsschaden abdecken, zum anderen einen Erfüllungsschaden in Gestalt eines vollständigen oder teilweisen Ausfalls mit der vollstreckbaren Forderung und schließlich einen Kostenschaden in Gestalt eines vollständigen oder teilweisen Ausfalls mit Kostenerstattungsansprüchen, ohne dass es eines Kostenfestsetzungsbeschlusses bedarf.

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IBRRS 2024, 3528
ProzessualesProzessuales
Keine technische Störung bei menschlichem Versagen!

BVerwG, Beschluss vom 15.11.2024 - 11 VR 9.24

Zur Glaubhaftmachung nach § 55d Satz 4 Halbs. 1 VwGO bedarf es einer aus sich heraus verständlichen, geschlossenen Schilderung der tatsächlichen Abläufe oder Umstände. Hieran fehlt es, wenn die glaubhaft gemachten Tatsachen auch den Schluss zulassen, dass die Unmöglichkeit der Übermittlung eines elektronischen Dokuments nicht auf technischen, sondern auf in der Person des Einreichers liegenden Gründen beruht (im Anschluss an BGH, Beschlüsse vom 17.01.2024 - XII ZB 88/23 -, Rz. 8, IBRRS 2024, 0706, und vom 14.03.2024 - V ZB 2/23 -, Rz. 18, IBRRS 2024, 1362, zu § 130d Satz 3 ZPO).*)

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Online seit 4. Dezember

IBRRS 2024, 3438
Öffentliches BaurechtÖffentliches Baurecht
Festsetzung "nur Einzelhäuser" schließt Doppelhäuser aus!

VGH Bayern, Beschluss vom 18.11.2024 - 15 N 24.1048

Die Festsetzung "nur Einzelhäuser" und "Einzel- oder Doppelhäuser" innerhalb derselben Baufläche verstößt gegen das Bestimmtheitsgebot.*)

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