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Online seit 19. November

IBRRS 2024, 3360
Mit Beitrag
Architekten und IngenieureArchitekten und Ingenieure
Bauleitung ≠ Bauüberwachung!

OLG Frankfurt, Urteil vom 11.05.2023 - 22 U 19/22

1. Allein in der Veräußerung des Objekts ist bei verständiger Würdigung aus der Sicht objektiver Personen in der Position der Vertragsparteien (hier) keine Kündigungserklärung zu sehen.

2. Die Kündigung eines nach dem 31.12.2017 geschlossenen Architektenvertrags bedarf der Schriftform. Eine formwidrige Kündigung ist dann folgenlos, wenn die andere Partei die Kündigung hinnimmt. Es ist dann in der Regel eine stillschweigende Vertragsaufhebung anzunehmen.

3. Voraussetzung für die Fälligkeit der Honorarforderung des Architekten ist auch nach der Kündigung eines Vertrags die Abnahme und die Übermittlung einer prüfbaren Schlussrechnung. Im Fall der Kündigung des Architektenvertrags durch den Auftraggeber hat der Architekt im Einzelnen darzulegen, wie sich der Honoraranspruch zusammensetzt. Dabei hat er die erbrachten und die nicht erbrachten Leistungen im Einzelnen vorzutragen, voneinander abzugrenzen und die entsprechenden Honorarteile - gegebenenfalls im Wege der prozentualen Schätzung - zuzuordnen.

4. Welche ersparten Aufwendungen und welchen anderweitigen Erwerb er sich anrechnen lässt, hat der Architekt vorzutragen und zu beziffern. Trägt er nur einen bestimmten Prozentsatz vor, so genügt das nicht, weil nicht ersichtlich ist, wie er für den konkreten Vertrag gerade zu diesem Prozentsatz gekommen ist und ob er vom richtigen Begriff der Ersparnisse und der anderweitigen Verwendung seiner Arbeitskraft bzw. des böswillig unterlassenen anderweitigen Erwerbs ausgegangen ist.

5. Von der Objektüberwachung ist die Tätigkeit des Architekten als verantwortlicher Bauleiter nach den Landesbauordnungen zu unterscheiden. Der Bauleiter ist nach dem allgemeinen Sprachverständnis dafür zuständig, zu überwachen, dass die Baumaßnahme entsprechend den öffentlich-rechtlichen Anforderungen durchgeführt wird, während der Objektüberwacher eine Ausführung des Objekts gemäß der vertraglichen zivilrechtlichen Vereinbarung mit dem Bauherrn schuldet.

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IBRRS 2024, 3364
Mit Beitrag
VergabeVergabe
Mangelhafte Referenzen sind keine fehlenden Unterlagen!

VK Bund, Beschluss vom 23.07.2024 - VK 1-64/24

1. Eignungskriterien müssen mit dem Auftragsgegenstand in Verbindung und zu diesem in einem angemessenen Verhältnis stehen. Der Auftraggeber kann insoweit auch Mindestanforderungen festlegen.

2. Als Beleg der erforderlichen technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit des Bewerbers kann der öffentliche Auftraggeber Angaben über die Ausführung von Leistungen in den letzten bis zu fünf abgeschlossenen Kalenderjahren, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, verlangen.

3. Der öffentliche Auftraggeber kann einen Bieter unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und Gleichbehandlung auffordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, die mit dem Angebot vorzulegen waren, nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren, es sei denn, er hat eine Nachforderung ganz oder teilweise ausgeschlossen.

4. Unternehmensbezogene Unterlagen wie Referenzen "fehlen", wenn sie (körperlich) nicht im Angebot enthalten sind, nicht rechtzeitig vorgelegt wurden oder in formaler Hinsicht mangelhaft sind.

5. Ein inhaltlicher Mangel der Referenzen stellt kein physisches Fehlen von Unterlagen dar.

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IBRRS 2024, 3338
Öffentliches BaurechtÖffentliches Baurecht
Aufstellungsbeschluss fehlerhaft: Bebauungsplan trotzdem wirksam!

OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 16.05.2024 - 10 D 236/21

1. Ein ordnungsgemäßer Aufstellungsbeschluss stellt keine Wirksamkeitsvoraussetzung für den späteren Bebauungsplan dar.*)

2. Da ein alter Bebauungsplan seine frühere rechtliche Wirkung ohne weiteren Rechtsakt automatisch verliert, wenn die Gemeinde diesen durch einen neuen rechtswirksam ersetzt, bedarf es insofern keines besonderen Hinweises der Gemeinde.*)

3.Das Planungsermessen der Gemeinde erstreckt sich auch auf die räumliche Festlegung des Geltungsbereichs des Bebauungsplans.*)

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IBRRS 2024, 3341
Öffentliches BaurechtÖffentliches Baurecht
Festlegung des Grenzverlaufs durch Zivilgerichtsurteil?

VGH Bayern, Beschluss vom 14.10.2024 - 13a ZB 24.1052

Ein zivilgerichtliches Urteil, mit dem ein Grundstückseigentümer gem. § 919 Abs. 1 BGB zur Zustimmung zu einer Abmarkung entlang einer konkret bezeichneten Grenze verurteilt wird, enthält keine Festlegung eines Grenzverlaufs i.S.v. Art. 2 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 AbmG.*)

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IBRRS 2024, 3370
Beitrag in Kürze
GewerberaummieteGewerberaummiete
Zu kleine Fettabluftanlage rechtfertigt fristlose Kündigung

OLG Schleswig, Urteil vom 25.09.2024 - 12 U 74/23

1. Nutzt der Mieter Außengastronomieflächen außerhalb der vereinbarten Fläche und außerhalb der durch die Baugenehmigung genehmigten Flächen, so kann der Vermieter nach entsprechender Abmahnung kündigen.

2. Baut der Miete eine nicht ausreichend dimensionierte Fettabluftanlage ein, kann der Vermieter ebenfalls nach vorheriger Abmahnung fristlos kündigen.

3. Auch eine fehlende, aber erforderliche Haftpflichtversicherung berechtigt den Vermieter nach vorheriger Abmahnung zur fristlosen Kündigung.

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IBRRS 2024, 3380
Beitrag in Kürze
ImmobilienImmobilien
Keine Laubrente wegen Reinigungsaufwand für Pool

OLG Frankfurt, Urteil vom 16.08.2024 - 19 U 67/23

Errichtet ein Grundstückseigentümer im Traufbereich zweier auf dem Nachbargrundstück vor 90 Jahren ohne Einhaltung des Grenzabstands gepflanzter Eichen einen offenen Pool, kann er keine Kostenbeteiligung des Nachbarn (Laubrente) hinsichtlich des erhöhten Reinigungsaufwands verlangen.

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IBRRS 2024, 3372
ProzessualesProzessuales
Urkunden nicht rechtzeitig mitgeteilt: Vertagung, nicht Abweisung!

OLG Frankfurt, Urteil vom 15.05.2024 - 5 U 133/22

1. Werden Urkunden entgegen § 593 Abs. 2 Satz 2 ZPO nicht rechtzeitig mitgeteilt, ist auf Rüge des Prozessgegners zu vertagen und nicht die Klage als in der gewählten Prozessart unstatthaft abzuweisen.*)

2. Ein Vertrag zur Implementierung eines auf Standardsoftware basierenden Enterprise-Resource-Planning-Systems ist regelmäßig ein gemischter Vertrag, der werk- und dienstvertragliche Elemente aufweist.*)

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IBRRS 2024, 3340
ProzessualesProzessuales
Beschluss über Rubrumsberichtigung nicht anfechtbar!

OLG Schleswig, Beschluss vom 04.10.2024 - 7 W 15/24

1. Beschlüsse des erstinstanzlichen Gerichts während des laufenden Verfahrens über eine Rubrumsberichtigung sind mit der sofortigen Beschwerde nicht anfechtbar.*)

2. Eine Rubrumsberichtigung vor Urteilserlass in Beschlussform ist im Gesetz nicht vorgesehenen. Insoweit handelt es sich nur um eine prozessleitende Verfügung, die jederzeit abgeändert werden kann.*)

3. Wer Partei eines Zivilrechtsstreits ist, ergibt sich aus der in der Klageschrift gewählten Parteibezeichnung, die grundsätzlich auslegungsfähig ist.*)

4. Die Zuordnung zur richtigen Prozesspartei (hier der gegnerischen Haftpflichtversicherung) kann schon aufgrund einer Schadennummer zweifelsfrei gegeben sein. Bei einer Schadenaußenstelle handelt es sich nicht um eine eigenständige juristische Person.*)

5. Die Rüge der fehlenden Passivlegitimation durch einen Versicherungskonzern kann treuwidrig sein. Eine Versicherung, die ihre einzelnen Sparten als selbständige juristische Personen organisiert, nach außen hin aber einheitlich auftritt, ruft entsprechende Verwechslungsgefahren hervor, die sich hier verwirklicht hat. Die jedes Versicherungsrechtsverhältnis beherrschenden Grundsätze von Treu und Glauben gebieten es, die bei dem Kunden eintretenden Nachteile möglichst gering zu halten.*)

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Online seit 18. November

IBRRS 2024, 3077
Mit Beitrag
BausicherheitenBausicherheiten
Anspruch auf Sicherungshypothek besteht trotz Kündigung!

OLG Brandenburg, Urteil vom 18.09.2024 - 4 U 34/24

1. Der Anspruch des Bauunternehmers auf Einräumung einer Sicherungshypothek an dem Baugrundstück des Bestellers gem. § 650e BGB entfällt nicht dadurch, dass der Bauvertrag durch Kündigung beendet worden ist.

2. Auch der Umstand, dass Teilleistungen nicht abgenommen worden sind, steht dem Sicherungsverlangen des Unternehmers nicht entgegen. Die Fälligkeit der zu sichernden Forderungen ist nicht Anspruchsvoraussetzung des § 650e BGB.

3. Einer fehlenden (Teil-)Abnahme kommt allerdings insoweit Bedeutung zu, als der Unternehmer die Last der Darlegung und Glaubhaftmachung der Mangelfreiheit der nicht abgenommenen Leistungen trägt.

4. Bei einem gekündigten Pauschalpreisvertrag ist die Höhe der Vergütung für die erbrachten Leistungen nach dem Verhältnis des Werts der erbrachten Teilleistung zum Wert der nach dem Vertrag geschuldeten Gesamtleistung zu bemessen. Es muss deshalb der Preisansatz für die Teilleistung im Rahmen der vereinbarten Pauschalvergütung dargelegt werden.

5. Soweit der Vertrag kein Detailpreisverzeichnis enthält und Anhaltspunkte aus der Zeit vor Vertragsschluss nicht vorhanden oder nicht ergiebig sind, muss im Nachhinein im Einzelnen dargelegt werden, wie die erbrachten Leistungen unter Beibehaltung des Preisniveaus zu bewerten sind.

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IBRRS 2024, 3371
Mit Beitrag
WerkvertragWerkvertrag
Ingebrauchnahme nach Aufbau: Gerüstbauarbeiten abgenommen!

LG Darmstadt, Urteil vom 08.11.2024 - 19 O 98/22

1. Ein Gerüstbauvertrag ist ein typengemischter Vertrag, der mit- und werkvertragliche Elemente aufweist.

2. Die Werkleistung bezieht sich bei einem Gerüstbauvertrag auf den Aufbau des Gerüsts. Die Abnahme ist bei der Ingebrauchnahme nach Aufbau anzunehmen.

3. Wer über neun Jahre hinweg ein Baugerüst am Haus stehen hat und jährlich unbeanstandet Abschlagsrechnungen begleicht, die die Gerüstfläche ausweisen, kann nicht nach Abbau des Gerüsts im Abrechnungsprozess einwenden, die Gerüstfläche habe nicht zugetroffen. Ein solcher Einwand verstößt gegen Treu und Glauben.*)

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IBRRS 2024, 3354
Beitrag in Kürze
VergabeVergabe
Kann eine Konzession während ihrer Laufzeit geändert werden?

EuGH, Urteil vom 07.11.2024 - Rs. C-683/22

1. Art. 43 der Richtlinie 2014/23/EU (…) ist dahin auszulegen, dass er einer nationalen Regelung nicht entgegensteht, wonach der öffentliche Auftraggeber eine Konzession während ihrer Laufzeit in Bezug auf die Person des Konzessionsnehmers und den Konzessionsgegenstand ändern kann, ohne ein neues Konzessionsvergabeverfahren durchzuführen, sofern diese Änderung nicht unter Art. 43 Abs. 5 dieser Richtlinie fällt und der öffentliche Auftraggeber die Gründe dargelegt hat, aus denen er der Auffassung war, dass er zur Durchführung eines solchen Verfahrens nicht verpflichtet sei.*)

2. Art. 43 der Richtlinie 2014/23 ist dahin auszulegen, dass er einer nationalen Regelung nicht entgegensteht, wonach der öffentliche Auftraggeber eine Konzession während ihrer Laufzeit ändern kann, ohne die Zuverlässigkeit des Konzessionsnehmers beurteilt zu haben, wenn diese Änderung weder unter Art. 43 Abs. 1 Unterabs. 1 Buchst. d Ziff. ii noch unter Art. 43 Abs. 5 dieser Richtlinie fällt. Es ist Sache jedes Mitgliedstaats, die Regeln festzulegen, die es dem öffentlichen Auftraggeber ermöglichen, einzuschreiten, wenn der Konzessionsnehmer während der Durchführung des Konzessionsvertrags eine schwerwiegende Vertragsverletzung begangen hat oder begangen haben soll, die seine Zuverlässigkeit in Frage stellt.*)

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IBRRS 2024, 3319
Mit Beitrag
Öffentliches BaurechtÖffentliches Baurecht
Verboten ist (und bleibt) verboten!

VGH Bayern, Beschluss vom 21.10.2024 - 1 CS 24.1295

1. Werden bauliche Anlagen im Widerspruch zu öffentlich-rechtlichen Vorschriften genutzt, kann diese Nutzung untersagt werden. Es entspricht regelmäßig pflichtgemäßer Ermessensausübung, wenn die Bauaufsichtsbehörde eine formell illegale Nutzung durch den Erlass einer Nutzungsuntersagung unterbindet. Sie darf nur dann nicht untersagt werden, wenn sie offensichtlich genehmigungsfähig ist.

2. Die Nutzungsuntersagungsverfügung beinhaltet nicht nur das Gebot, die beanstandete Nutzung (einmalig) einzustellen, sondern auch das Verbot, auf Dauer dieselbe oder eine vergleichbare Nutzung dort wieder aufzunehmen.

3. Ein Sattler- und Polsterbetrieb ist in einem (faktischen) allgemeinen Wohngebiet nicht offensichtlich genehmigungsfähig.

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IBRRS 2024, 3303
GesellschaftsrechtGesellschaftsrecht
Haftungsausschluss bei Partnerschaftsgesellschaft nicht eintragungsfähig!

OLG München, Beschluss vom 23.10.2024 - 34 Wx 255/24

Zur Frage der Eintragungsfähigkeit eines Haftungsausschlusses nach § 25 Abs. 2 HGB bei Partnerschaftsgesellschaften*)

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IBRRS 2024, 3320
WohnraummieteWohnraummiete
Bei Eigenbedarfskündigung gilt: Alles oder nichts!

LG Berlin, Urteil vom 04.07.2023 - 65 S 163/22

1. Eine Eigenbedarfskündigung, um lediglich einen Raum der gekündigten Wohnung in die eigene als Arbeitszimmer zu integrieren, ist unwirksam. Für einen Teilbedarf sieht das Gesetz eine Kündigungsmöglichkeit nicht vor, der Bedarf muss sich auf die gesamte Wohnung beziehen.

2. Eine Auswechselung des - zwingend - schriftlich zu fixierenden Kündigungsgrunds ist dem Vermieter versagt. Lediglich den Kündigungsgrund ausfüllende, ergänzende oder beweisende Tatsachen können als sog. Ergänzungstatsachen auch im Prozess auf Verlangen des Mieters noch nachgeschoben werden.

3. Ein Kläger, der sein Räumungsbegehren zusätzlich auf eine weitere Kündigung stützt, führt einen neuen Streitgegenstand in den Prozess ein, nämlich ein Räumungsbegehren, das auf die weitere Kündigung und den darin geltend gemachten Kündigungsgrund gestützt wird. Die auf diese Weise herbeigeführte Klagehäufung ist wie eine Klageänderung nach den Regeln der §§ 263, 533 ZPO zu behandeln.

4. Nach § 533 ZPO muss der Gegner in die Klageänderung einwilligen oder das Gericht diese für sachdienlich halten und diese (kumulativ) auf Tatsachen gestützt werden können, die das Berufungsgericht seiner Verhandlung und Entscheidung über die Berufung ohnehin nach § 529 ZPO zu Grunde zu legen hat.

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IBRRS 2024, 3366
Beitrag in Kürze
WohnraummieteWohnraummiete
Feuchter Keller eines Altbaus kein wichtiger Grund zur fristlosen Kündigung durch den Mieter!

AG Brandenburg, Urteil vom 04.11.2024 - 30 C 90/23

Feuchtigkeit in einem Keller eines im Jahre 1896 errichteten Hauses ist in der Regel kein wichtiger Grund, der für sich allein eine fristlose Kündigung des Mietvertrags durch den Mieter gem. § 543 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 BGB rechtfertigt.*)

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IBRRS 2024, 3301
GrundbuchrechtGrundbuchrecht
GbR wird zu eGbR: Doppelte Voreintragung auch bei Löschung!

OLG München, Beschluss vom 08.10.2024 - 34 Wx 234/24

1. Auch im Falle der Löschung eines zugunsten einer GbR eingetragenen Rechts bedarf es gem. § 47 Abs. 2 GBO i.V.m. Art. 229 § 21 Abs. 1 EGBGB der Voreintragung der GbR im Gesellschaftsregister und der anschließenden Eintragung der eGbR im Grundbuch.*)

2. Eine teleologische Reduktion der Eintragungsvorschriften ist in diesem Fall wegen des abschließenden Charakters der in Art. 229 § 21 Abs. 4 EGBGB enthaltenen Ausnahmeregelungen nicht vorzunehmen.*)

3. Aufgrund der Aufhebung des § 899a BGB und der Neufassung des § 47 Abs. 2 GBO zum 01.01.2024 kann der Nachweis der Bewilligungsbefugnis nur noch aufgrund der Eintragung im Gesellschaftsregister erbracht werden.*)

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IBRRS 2024, 3374
Beitrag in Kürze
SachverständigeSachverständige
Sachverständiger darf nicht für Fehler des Gerichts bestraft werden!

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 11.07.2024 - 10 W 58/24

1. Der Sachverständige erhält die Vergütung nur in Höhe des Auslagenvorschusses, wenn die Vergütung den angeforderten Auslagenvorschuss erheblich übersteigt und er nicht rechtzeitig auf diesen Umstand hingewiesen hat.

2. Die Vorschrift des § 8a Abs. 4 JVEG hat auch ein pönales Element. Es ist aber nicht gerechtfertigt, den Sachverständigen durch Begrenzung seiner Vergütung dafür zu bestrafen, dass das Gericht trotz seiner der Höhe nach zutreffenden vorläufigen Kostenschätzung einen zu geringen Kostenvorschuss angefordert hat.

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IBRRS 2024, 3309
RechtsanwälteRechtsanwälte
Vorübergehende technische Störung: Ersatzeinreichung per Post zwingend!

VG Karlsruhe, Urteil vom 11.09.2024 - A 3 K 4398/23

1. Ist bei fristgebundenen Schriftsätzen die nach § 55d Satz 1 VwGO vorgeschriebene Übermittlung als elektronisches Dokument aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich, gebietet es die anwaltliche Sorgfalt, rechtzeitig von der durch § 55d Satz 3 VwGO eröffneten Möglichkeit Gebrauch zu machen.*)

2. Von einem Rechtsanwalt ist zu erwarten, dass er bzw. sie die Möglichkeit des § 55d Satz 3 VwGO kennt und zur Fristwahrung nutzt.*)

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IBRRS 2024, 3283
SchiedswesenSchiedswesen
Verfahrensverstöße eines Schiedsrichters sind kein Befangenheitsgrund!

BayObLG, Beschluss vom 07.11.2024 - 102 SchH 135/24

1. Für die Beurteilung der Ablehnung eines Schiedsrichters gelten trotz unterschiedlicher gesetzlicher Fassungen im Schiedsverfahren im Wesentlichen die gleichen Maßstäbe wie für die Befangenheit eines staatlichen Richters.

2. Besorgnis der Befangenheit liegt vor, wenn vom Standpunkt einer Partei aus genügend objektive Gründe vorliegen, die in den Augen eines vernünftigen Menschen geeignet sind, Misstrauen gegen die Unparteilichkeit des (Schieds-)Richters zu erregen. Rein subjektive Vorstellungen sind dabei nicht maßgeblich. Nicht erforderlich ist, dass der (Schieds-)Richter tatsächlich befangen ist; bereits der böse Schein einer möglicherweise fehlenden Unvoreingenommenheit und Objektivität soll vermieden werden.

3. Die Partei, die einen Schiedsrichter ablehnen will, hat innerhalb von zwei Wochen, nachdem ihr ein berechtigte Zweifel an der Unparteilichkeit oder Unabhängigkeit aufkommen lassender Umstand bekannt geworden ist, dem Schiedsgericht schriftlich die Ablehnungsgründe darzulegen. Ein Ablehnungsgesuch kann aber auch auf früher bekannte und noch nicht geltend gemachte Umstände gestützt werden, wenn die Partei aus der Gesamtbetrachtung mehrerer Umstände in der Summe die Besorgnis herleiten möchte oder wenn die Umstände einen engen Zusammenhang zu den weiteren, nicht verwirkten Ablehnungsgründen dergestalt aufweisen, dass sie als Teilakte eines Gesamttatbestandes aufgefasst werden können.

4. Gibt es keine Regelung in der Schiedsordnung (hier: SOBau 2009) oder Parteivereinbarung, ist ein Schiedsgericht ohne Weiteres nicht zur Protokollierung verpflichtet.

5. Weder aus dem Umstand, dass das Schiedsgericht zu bestimmten Punkten (vorläufig) die Einschätzungen zur Sach- und Rechtslage nicht teilt, noch aus dem Umstand, dass das (Schieds-)Gericht solche Einschätzungen geäußert hat, noch aus dem Umstand, dass diese (vorläufigen) Einschätzungen nicht in einer Weise begründet wurden, die alle vom Antragsteller vorgetragenen Umstände ausdrücklich erwähnt und widerlegt, lässt sich grundsätzlich eine Voreingenommenheit des Schiedsrichters ableiten.

6. Verfahrensverstöße (hier: unterschiedlicher Umgang mit Fristverlängerungsanträgen), die auf einem Irrtum oder auf einer unrichtigen Rechtsansicht beruhen, stellen grundsätzlich keinen Ablehnungsgrund dar. Lediglich qualifizierte Verfahrensfehler können die Besorgnis der Befangenheit begründen, wenn sie sich unmittelbar zum Nachteil eines Beteiligten auswirken und deswegen den Schluss zulassen, der (Schieds-)Richter sei nicht unparteiisch, sondern gegen den betroffenen Beteiligten eingestellt.

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IBRRS 2024, 3325
ProzessualesProzessuales
Aussetzung i.V.m. EuGH-Vorlage ist nicht anfechtbar!

OLG Jena, Beschluss vom 26.07.2024 - 4 W 296/23

Gegen Entscheidungen, durch die die Aussetzung des Verfahrens angeordnet oder abgelehnt wird, findet die sofortige Beschwerde statt. Dies gilt indes nicht, soweit das Gericht das Verfahren in Verbindung mit einer - jedenfalls eigenen - Vorlage an den Gerichtshof der Europäischen Union zur Vorabentscheidung ausgesetzt hat. Nichts anderes kann für den Fall gelten, dass eine bereits erfolgte Aussetzung zwecks Vorlageersuchen aufgehoben oder der Antrag auf eine solche Aussetzung abgelehnt wird.

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Online seit 15. November

IBRRS 2024, 3362
Mit Beitrag
WohnraummieteWohnraummiete
Nochmal (auch für das LG Berlin): Schonfristzahlung greift ausschließlich bei fristloser Kündigung!

BGH, Urteil vom 23.10.2024 - VIII ZR 106/23

1. Ein innerhalb der Schonfrist des § 569 Abs. 3 Nr. 2 Satz 1 BGB erfolgter Ausgleich des Mietrückstands bzw. eine entsprechende Verpflichtung einer öffentlichen Stelle hat lediglich Folgen für die auf § 543 Abs. 1, 2 Satz 1 Nr. 3 BGB gestützte fristlose, nicht jedoch für eine aufgrund desselben Mietrückstands hilfsweise auf § 573 Abs. 1, 2 Nr. 1 BGB gestützte ordentliche Kündigung (Bestätigung der Senatsurteile vom 13.10.2021 - VIII ZR 91/20, Rz. 49 ff., IMR 2022, 13 = NZM 2022, 49, und vom 05.10.2022 - VIII ZR 307/21, Rz. 13 ff., IMR 2023, 149 = NZM 2023, 28, Rz. 13 ff.; jeweils m.w.N.).*)

2. Diese (beschränkte) Wirkung des Nachholrechts des Mieters entspricht dem eindeutigen Willen des Gesetzgebers, so dass der an Gesetz und Recht gebundene Richter (Art. 20 Abs. 3 GG) diese Entscheidung nicht aufgrund eigener rechtspolitischer Vorstellungen verändern und durch eine judikative Lösung ersetzen darf, die so im Gesetzgebungsverfahren (bisher) nicht erreichbar war (im Anschluss an BVerfGE 69, 315, 372; 82, 6, 12 f.; Bestätigung der Senatsurteile vom 13.10.2021 - VIII ZR 91/20, Rz. 87, IMR 2022, 13 = NZM 2022, 49, und vom 05.10.2022 - VIII ZR 307/21, Rz. 16 ff, IMR 2023, 49 = NZM 2023, 28).*)

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IBRRS 2024, 3336
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Abrechnung direkt mit Versicherung: Besteller ist nicht „aus allem raus“!

OLG Koblenz, Urteil vom 23.07.2024 - 3 U 245/24

1. Auch wenn ein Vertragsformular den Leistungsinhalt nicht ausreichend bestimmt, weil die auszuführenden Arbeiten nicht konkret beschrieben sind, kommt ein wirksamer Werkvertrag zu Stande, wenn die zu erbringenden Werkleistungen im Nachhinein im Einzelnen vereinbart werden.

2. Der Besteller einer Werk- oder Bauleistung wird nicht deshalb von seiner Verpflichtung zur Zahlung des vereinbarten Werklohns frei, weil er mit dem Unternehmer vereinbart hat, dass dieser "berechtigt ist, die erbrachten Leistungen direkt mit dem Versicherer ... abzurechnen. ... Soweit der Versicherer den Gesamtrechnungsbetrag aufgrund einer Unterversicherung oder einer Vorsteuerabzugsberechtigung nicht reguliert, wird dieser Differenzbetrag vom Kunden ausgeglichen."

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IBRRS 2024, 3274
VergabeVergabe
Nachprüfungsantrag zurückgenommen: Bieter muss Kosten tragen!

VK Berlin, Beschluss vom 11.06.2024 - VK B 1-16/22

1. Der Nachprüfungsantrag steht zur freien Disposition des Bieters, der sich in dem Anspruch darauf verletzt fühlt, dass der öffentliche Auftraggeber die Bestimmungen über das Vergabeverfahren einhält. Das schließt als selbstverständliche Folge ein, dass der Antragsteller seinen Antrag jederzeit wieder zurücknehmen kann, solange und soweit noch eine formell bestandskräftige sachliche Entscheidung über diesen Antrag aussteht.

2. Die Entscheidung über das Tragen der Verfahrenskosten und notwendigen Aufwendungen der Beteiligten bei einer Erledigung des Antrags vor Entscheidung der Vergabekammer erfolgt nach billigem Ermessen.

3. Es entspricht billigem Ermessen, dem Antragsteller die Kosten des Verfahrens und die Aufwendungen des Antragsgegners aufzuerlegen, wenn sich der Antragstellerdurch die Rücknahme des Nachprüfungsantrags freiwillig in die Rolle des Unterlegenen begeben hat und er im Nachprüfungsverfahren voraussichtlich unterlegen wäre.

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IBRRS 2024, 3337
Öffentliches BaurechtÖffentliches Baurecht
Anforderungen an eine Ersatzbekanntmachung?

OVG Niedersachsen, Beschluss vom 21.05.2024 - 12 LA 156/22

Zur Erreichung des Hinweiszwecks der Ersatzbekanntmachung eines sachlich umfassend neu aufgestellten Flächennutzungsplans mit Konzentrationsflächenplanung für die Windenergie ist es nicht erforderlich, stets den wesentlichen Inhalt des neuen Bebauungsrechts bereits in der Bekanntgabe der Genehmigung des Plans darzustellen, um dadurch das Interesse Betroffener anzustoßen . Soweit in der Rechtsprechung besondere Klarstellungen im Rahmen der Ersatzbekanntmachung der Genehmigung vom Konzentrationsflächenplanungen für die Windenergie gefordert werden, dient dies daher nicht dem Zweck sicherzustellen, dass die Planbetroffenen bereits in der Bekanntmachung auf die Ausschlusswirkung als einen Inhalt der Planung hingewiesen werden, sondern nur der Vermeidung von Irrtümern über den räumlichen Geltungsbereich des Plans. Es ist grundsätzlich verfahrensfehlerhaft, eine Klage nicht nur als unzulässig, sondern zugleich als unbegründet abzuweisen.*)

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IBRRS 2024, 3279
Beitrag in Kürze
WohnraummieteWohnraummiete
Inflation kein Grund für Stichtagszuschlag

LG München I, Beschluss vom 17.07.2024 - 14 S 3692/24

1. Eine "offenen Küche" liegt nicht bereits dann vor, wenn bei einer baulich nach allen Seiten abgegrenzten "normalen" Küche lediglich die Küchentür ausgehängt wird.

2. Das Tatgericht ist in Fällen, in denen zwischen dem Erhebungsstichtag eines Mietspiegels und dem Zugang des Zustimmungsverlangens nachträglich ungewöhnliche Steigerungen der ortsüblichen Vergleichsmiete festzustellen sind, im Rahmen des ihm zukommenden weiten Beurteilungsspielraums grundsätzlich befugt, einen Stichtagszuschlag vorzunehmen, wenn ihm dies zur Bildung einer sachgerechten Einzelvergleichsmiete angemessen erscheint.

3. Eine "ungewöhnliche Steigerung der ortsüblichen Vergleichsmiete" im vorstehenden Sinne kann grundsätzlich nicht bereits mit einem Anstieg des Verbraucherpreisindex begründet werden, zumal dieser Index die durchschnittliche Preisentwicklung aller Waren und Dienstleistungen, die private Haushalte in Deutschland für Konsumzwecke kaufen, misst.

4. Die Einführung einer "Stichtagspraxis" würde zu erheblichen Rechtsunsicherheiten führen und könnte die bedeutsame Befriedungsfunktion des Mietspiegels gerade in angespannten Mietmärkten gefährden.

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IBRRS 2024, 3327
Mit Beitrag
WohnraummieteWohnraummiete
Schönheitsreparatur unterlassen: Ohne Frist kein Schadensersatz!

AG Schöneberg, Urteil vom 15.10.2024 - 17 C 33/24

1. Der Vermieter kann wegen Verletzung der (vertraglich wirksam) überbürdeten Schönheitsreparaturpflicht nur dann Schadensersatz in Geld verlangen, wenn er dem Schuldner erfolglos eine angemessene Frist zur Leistung oder Nacherfüllung bestimmt hat.

2. Dazu muss er dem Mieter die Dekorationsmängel im Einzelnen aufzeigen und ihn unter Fristsetzung zu deren Beseitigung auffordern.

3. Haben die Parteien den Zustand der Mietsache insgesamt, soweit die Mängel erkennbar waren, festgestellt und nur bestimmte Pflichten bzw. Arbeiten des Mieters festgelegt, so ist in dieser Beschränkung in der Regel der Verzicht auf andere möglicherweise aus der Zustandsbeschreibung folgende Ansprüche zu sehen.

....




IBRRS 2024, 3326
ZwangsvollstreckungZwangsvollstreckung
Entscheidung über Antrag auf Erlass einer eA ist unanfechtbar!

OLG Frankfurt, Beschluss vom 23.10.2024 - 3 W 28/24

Eine im Rahmen des § 769 ZPO getroffene Entscheidung, die Zwangsvollstreckung nicht vorläufig einzustellen, ist nicht mit der sofortigen Beschwerde angreifbar.*)

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IBRRS 2024, 3308
RechtsanwälteRechtsanwälte
Unterwegs muss man kein Fax dabei haben!

OLG Karlsruhe, Urteil vom 05.10.2023 - 12 U 47/23

Einem Rechtsanwalt, der sich darauf eingerichtet hat, einen Schriftsatz per beA zu übermitteln, kann im Rahmen der Wiedereinsetzung in den vorigen Stand nicht vorgehalten werden, er hätte sicherstellen müssen, im Störungsfall einen zweiten Versandweg zur Verfügung zu haben (Fax) oder auf einen neuen Versandweg ausweichen müssen, den er vorher noch nicht genutzt hatte (Computerfax).*)

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IBRRS 2024, 3350
NotareNotare
Altersgrenze für Notare ist keine Diskriminierung!

EuGH, Urteil vom 17.10.2024 - Rs. C-408/23

Art. 6 Abs. 1 der Richtlinie 2000/78/EG (...) ist (...) dahin auszulegen, dass er einer nationalen Regelung, die für die erstmalige Bestellung zum Anwaltsnotar eine Höchstaltersgrenze von 60 Jahren vorsieht, nicht entgegensteht, sofern mit dieser Regelung ein legitimes Ziel der Beschäftigungs- und Arbeitsmarktpolitik verfolgt wird und die Regelung in dem legislativen Kontext, in den sie sich einfügt, und in Anbetracht aller Sachverhalte, auf die sie anwendbar ist, zur Erreichung dieses Ziels angemessen und erforderlich ist.*)

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IBRRS 2024, 3346
Mit Beitrag
ProzessualesProzessuales
Wann ist das Fehlen einer erforderlichen einfachen Signatur ausnahmsweise unschädlich?

BGH, Urteil vom 11.10.2024 - V ZR 261/23

1. Das Fehlen der nach § 130a Abs. 3 ZPO erforderlichen einfachen Signatur einer auf einem sicheren Übermittlungsweg als elektronisches Dokument eingereichten Klageschrift kann nur dann ausnahmsweise unschädlich sein, wenn sich aus anderen, eine Beweisaufnahme nicht erfordernden Umständen eine der einfachen Signatur vergleichbare zweifelsfreie Gewähr dafür ergibt, dass der Rechtsanwalt die Verantwortung für den Inhalt der Klageschrift übernommen und diese willentlich in den Rechtsverkehr gebracht hat. *)

2. Eine unwirksame Prozesshandlung wird erst von ihrer Heilung an wirksam; eine nach Fristablauf erfolgte Behebung des Mangels ist nicht mehr fristwahrend. Das gilt auch für die materiell-rechtliche Ausschlussfrist des § 45 Satz 1 WEG.*)

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IBRRS 2024, 3324
Beitrag in Kürze
ProzessualesProzessuales
Keine Ausforschung im selbständigen Beweisverfahren!

LAG Hamm, Beschluss vom 28.10.2024 - 9 Ta 319/24

1. Gemäß §§ 133, 157 BGB ist zwar bei der Auslegung einer individualvertraglichen Willenserklärung der wirkliche Wille der Parteien zu erforschen, wobei es aber gerade nicht lediglich auf den inneren Willen eines der beiden Erklärenden ankommt, sondern auf den durch normative Auslegung zu ermittelnden objektiven Erklärungswert.*)

2. Auch im selbständigen Beweisverfahren muss das Beweisthema jedenfalls soweit substantiiert sein, dass der Verfahrensgegenstand zweifelsfrei abgrenzbar ist. Ist dies nicht der Fall, würde im Rahmen der Zeugenvernehmung eine typische Ausforschung betrieben, anhand derer die anspruchsbegründenden Tatsachen erst in Erfahrung gebracht würden.*)

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Online seit 14. November

IBRRS 2024, 3240
Beitrag in Kürze
BausicherheitenBausicherheiten
Sicherungszweck einer Vorauszahlungsbürgschaft auf erstes Anfordern?

OLG Brandenburg, Urteil vom 08.11.2023 - 4 U 52/23

1. Sinn und Zweck der Vorauszahlungsbürgschaft auf erstes Anfordern ist es grundsätzlich, dass der Auftraggeber als Bürgschaftsgläubiger bei einem Scheitern der Vertragsdurchführung seine bis dahin noch nicht durch berechtigte Forderungen des Auftragnehmers verbrauchte Vorauszahlung sofort zurückerhält, ohne sich auf einen Streit über die Berechtigung der bisher geltend gemachten Forderungen einlassen zu müssen. Eine Vorauszahlungsbürgschaft sichert dementsprechend den Rückzahlungsanspruch, der sich für den Auftraggeber ergibt, wenn die Leistungen des Auftragnehmers die erbrachten Vorleistungen nicht abdecken.

2. Maßstab für die Frage, ob die tatsächlich erbrachten Werkleistungen den Umfang der Vorauszahlung abdecken, ist (hier) das Volumen des gesamten Auftrags einschließlich Nachträgen.

3. Für die Frage, ob der Auftraggeber die vom Bürgen ausgezahlte Bürgschaftssumme behalten darf, kommt es zeitlich darauf an, ob dem Auftraggeber im Zeitpunkt der Auszahlung ein entsprechender Anspruch auf Rückzahlung der Vorauszahlungen zustand.

4. Mängel können Rückerstattungsansprüche wegen einer Minderung des Werts des Werks begründen (hier verneint).

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IBRRS 2024, 3318
VergabeVergabe
Kein Interesse am Auftrag: Nachprüfungsantrag unzulässig!

VK Niedersachsen, Beschluss vom 25.09.2024 - VgK-19/2024

1. Ein Vergabenachprüfungsantrag ist unzulässig, wenn der Antragsteller (hier: durch seine unterlassene Registrierung auf der Vergabeplattform und den damit verbundenen Verzicht auf kalkulationsrelevante Informationen) deutlich gemacht hat, an der Abgabe eines Angebots nicht ernsthaft interessiert zu sein.

2. Entscheidet sich der öffentliche Auftraggeber für ein enges Marktsegment oder ausnahmsweise sogar für ein Produkt, muss er das nachvollziehbar begründen können. Die inhaltlichen Kriterien der Erläuterung gliedern sich in objektive und auftragsbezogene Gründe, Willkür- und Diskriminierungsfreiheit.

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IBRRS 2024, 3323
Öffentliches BaurechtÖffentliches Baurecht
Von WKA ausgehende Beeinträchtigungen sind konkret vorzutragen!

OVG Schleswig, Urteil vom 30.10.2024 - 5 KS 5/23

1. Kein atypischer Sonderfall i.S.d. § 249 Abs. 10 BauGB (optisch bedrängende Wirkung).*)

2. Wertminderungen als Folge der Ausnutzung der einem Dritten erteilten Genehmigung bilden für sich genommen keinen Maßstab für die Beurteilung der Zumutbarkeit von Beeinträchtigungen im Sinne des Rücksichtnahmegebots.*)

3. Eine allgemeine Aufzählung von Stichworten, welche vielfältigen Beeinträchtigungen von Windenergieanlagen ausgehen, genügt nicht, um damit einen Tatsachenkomplex im Sinne von § 6 Satz 1 UmwRG in das Verfahren einzuführen.*)

4. Die Präklusionswirkung von § 6 UmwRG beschränkt sich nicht auf umweltbezogene Einwendungen.*)

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IBRRS 2024, 3179
Öffentliches BaurechtÖffentliches Baurecht
Wie viel Lärm darf von einer Schulsportanlage ausgehen - und wann?

VG Münster, Urteil vom 09.10.2024 - 2 K 3097/22

1. Die Unzumutbarkeit von Immissionen (Lärm, Gerüche, Licht etc.) im Sinne des bauplanungsrechtlichen Rücksichtnahmegebots knüpft damit an den Begriff der schädlichen Umwelteinwirkungen im Sinne von § 3 Abs. 1 BImSchG an. Es gibt kein baurechtliches Rücksichtnahmegebot, das etwa dem Verursacher von Umwelteinwirkungen mehr an Rücksichtnahme zugunsten von Nachbarn gebieten würde, als es das Bundes-Immissionsschutzgesetz gebietet. Dieses Gesetz hat vielmehr die Grenze der Zumutbarkeit von Umwelteinwirkungen für Nachbarn und damit das Maß der gebotenen Rücksichtnahme mit Wirkung auch für das Baurecht allgemein bestimmt.

2. Unter welchen Voraussetzungen gemessen am Empfinden eines verständigen Durchschnittsmenschen von schädlichen Umwelteinwirkungen auszugehen ist, wird durch die entsprechenden Verordnungen zum BImSchG näher konkretisiert, hinsichtlich von Lärmimmissionen durch Sportanlagen insbesondere durch die Bestimmungen der Sportanlagenlärmschutzverordnung (18. BImSchV).

3. Als normkonkretisierender Verwaltungsvorschrift kommt ihr, soweit sie für Geräusche den unbestimmten Rechtsbegriff der schädlichen Umwelteinwirkungen konkretisiert, eine im gerichtlichen Verfahren zu beachtende Bindungswirkung zu. Die normative Konkretisierung des gesetzlichen Maßstabs für die Schädlichkeit von Geräuschen ist jedenfalls insoweit abschließend, als sie bestimmte Gebietsarten und Tageszeiten entsprechend ihrer Schutzbedürftigkeit bestimmten Immissionsrichtwerten zuordnet und - auch durch Verweise auf andere Technische Regelwerke - das Verfahren der Ermittlung und Beurteilung der Geräuschimmissionen vorschreibt.

4. Für eine einzelfallbezogene Beurteilung der Schädlichkeitsgrenze aufgrund tatrichterlicher Würdigung lässt das normkonkretisierende Regelungskonzept der Sportanlagenlärmschutzverordnung nur insoweit Raum, als es insbesondere durch Kann-Vorschriften und Bewertungsspannen Spielräume eröffnet.

5. Sind die Verordnungen zum BImSchG, insbesondere die Sportanlagenlärmschutzverordnung oder die TA Lärm nicht (unmittelbar) anwendbar und gilt für die Beurteilung der Zumutbarkeit der Geräuschimmissionen der zur Genehmigung beziehungsweise Vorbescheidung gestellten Anlage auch kein anderes normatives Regelwerk, wie z.B. die TA Lärm (6. BImSchV), bindend, bleibt die Beurteilung der Zumutbarkeit von Geräuschen gerade von atypischen, wegen ihrer Vielgestaltigkeit in ihren Lärmauswirkungen schwer greifbaren Anlagen weitgehend der tatrichterlichen Wertung im Einzelfall vorbehalten.

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IBRRS 2024, 1479
Mit Beitrag
WohnraummieteWohnraummiete
Der heilige Kreuzzug der 67. Kammer gegen Conny & Co.

LG Berlin II, Urteil vom 16.04.2024 - 67 S 39/24

Zur Unzulänglichkeit des standardisierten Rügeschreibens eines Inkassodienstleisters, das sich entgegen § 556g Abs. 2 Satz 2 BGB a.F. weder abstrakt noch konkret mit einer vom Vermieter im Mietvertrag erteilten Auskunft nach § 556g Abs. 1a Satz 1 BGB auseinander setzt.*)

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IBRRS 2024, 3322
Mit Beitrag
ImmobilienmaklerImmobilienmakler
Kein Aufwendungsersatz für anteilige Bürokosten!

OLG Frankfurt, Urteil vom 23.10.2024 - 19 U 134/23

Die Vereinbarung einer Verpflichtung zur Zahlung von Aufwendungsersatz durch den Auftraggeber für den Fall der Aufgabe seiner Verkaufsabsicht in AGB des Maklers ist unwirksam, soweit dadurch nicht nur eine Ersatzpflicht für die konkret durch die Bearbeitung des einzelnen Auftrags verursachten Kosten begründet wird, sondern auch die Verpflichtung zur Zahlung von Gemeinkosten (hier: anteiliger Bürokosten).*)

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IBRRS 2024, 3291
Mit Beitrag
GrundbuchrechtGrundbuchrecht
Aufnahme einer Öffnungsklausel in GO bedarf der Zustimmung aller Eigentümer!

KG, Beschluss vom 01.02.2024 - 1 W 378 - 402/23

1. Die - nachträgliche - Aufnahme einer Öffnungsklausel in die Gemeinschaftsordnung der Gemeinschaft der Wohnungs- und Teileigentümer, mit der dem Eigentümer eines bestimmten Teileigentums dessen Umwandlung in Wohnungseigentum ermöglicht werden soll, bedarf zur Eintragung in die Wohnungs- und Teileigentumsgrundbücher der Zustimmung aller Miteigentümer.*)

2. Ein mit demselben Ziel gefasster Mehrheitsbeschluss kann nur in die Wohnungs- und Teileigentumsgrundbücher eingetragen werden, wenn hierfür wiederum bereits eine Öffnungsklausel in der Gemeinschaftsordnung besteht.*)

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IBRRS 2024, 3305
ZwangsversteigerungZwangsversteigerung
Dritter zahlt mit Ermächtigung des Schuldners: Gilt!

LG Verden, Beschluss vom 19.04.2022 - 6 T 31/22

1. Wurde gem. § 75 ZVG eine Zahlung mit Ermächtigung des Schuldners durch einen Dritten vorgenommen, ist sie wie eine Leistung des Schuldners selbst zu werten; auf die Frage, ob dieser "berechtigter Dritter" i.S.d. § 75 ZVG ist, kommt es dann nicht an.

2. Anknüpfungspunkt des § 75 ZVG ist der jeweils aktuell betroffene Versteigerungstermin und damit die in diesem Termin gegenständliche Grundschuld, aus der die Zwangsvollstreckung betrieben wird. Zur Einstellung des Verfahrens ist nur der zur Ablösung der konkret betroffenen Grundschuld "erforderliche" Betrag zu zahlen, auf nachfolgende oder zukünftige Zwangsvollstreckungen hinsichtlich weiterer Grundschulden kommt es nicht an.

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IBRRS 2024, 3331
Mit Beitrag
RechtsanwälteRechtsanwälte
Arbeitsüberlastung = Fristverlängerung?

BGH, Beschluss vom 23.10.2024 - IV ZB 20/24

An die Darlegung eines erheblichen Grunds für die Notwendigkeit der Fristverlängerung dürfen bei einem ersten Antrag auf Verlängerung der Berufungsbegründungsfrist keine hohen Anforderungen gestellt werden. Daher reicht der bloße Hinweis auf eine Arbeitsüberlastung zur Feststellung eines erheblichen Grunds aus, ohne dass es einer weiteren Substanziierung oder Glaubhaftmachung bedarf.

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IBRRS 2024, 3302
Mit Beitrag
ProzessualesProzessuales
Besteller muss nur das Mangelsymptom beschreiben!

OLG Hamm, Urteil vom 21.08.2024 - 12 U 13/23

Der Besteller genügt im Werkvertragsrecht den Anforderungen an die schlüssige Darlegung eines Mangels im Prozess bereits dann, wenn er die Erscheinungen, die er auf vertragswidrige Abweichungen zurückführt, hinlänglich deutlich beschreibt. Er ist nicht gehalten, die Mangelursachen im Einzelnen zu bezeichnen (sog. Symptomtheorie, st. Rspr., vgl. nur BGH, IBR 2021, 52).

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IBRRS 2024, 3304
ProzessualesProzessuales
Verwalterlose WEG wird von allen Eigentümern vertreten - bis auf die Kläger

AG Witten, Urteil vom 13.03.2024 - 25 C 11/23

Eine Wohnungseigentümergemeinschaft wird mangels Verwalter gem. § 9b Abs. 1 Satz 2 WEG durch sämtliche Wohnungseigentümer vertreten, mit Ausnahme des Klägers, der für den Rechtsstreit von der Vertretung der Beklagten ausgeschlossen ist.

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Online seit 13. November

IBRRS 2024, 3223
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
„Bindet“ ein Vergleich zwischen AG und AN dessen Nachunternehmer?

OLG Celle, Urteil vom 22.09.2022 - 5 U 142/21

1. Bei der Frage, ob der Hauptauftragnehmer berechtigt ist, die aus einem Vergleichsschluss mit seinem Auftraggeber resultierenden Kosten an seinen Nachunternehmer "weiterzugeben", ist auf den Zeitpunkt des Vergleichsschlusses abzustellen. Es ist zu fragen, ob der Entschluss zur vergleichsweisen Einigung adäquat-kausal auf die Mängel des Nachunternehmerwerks zurückzuführen ist und der Vergleichsschluss nach dieser Maßgabe angemessen war.

2. Es ist dem Hauptauftragnehmer nicht zuzumuten, gleichsam zu Gunsten des Nachunternehmers einen teuren Prozess mit ungewissem Ausgang zu betreiben und dabei Gefahr zu laufen, neben den Sanierungskosten auch noch die Prozesskosten und die Mangelfolgeschäden ersetzen zu müssen.

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IBRRS 2024, 3310
Mit Beitrag
Architekten und IngenieureArchitekten und Ingenieure
Vorspiegeln der Bauleiterfunktion ist Berufspflichtverstoß!

VG Düsseldorf, Beschluss vom 01.10.2024 - 36 K 6711/24

1. Bauaufsichtsbehörden müssen sich darauf verlassen können, dass ein Ingenieur eine eigens mitgeteilte Tätigkeit als Bauleiter auch wahrnimmt.

2. Behauptet ein Kammermitglied nur, Bauleiter zu sein, ohne entsprechend beauftragt zu sein, liegt ein Verstoß gegen Kardinalspflichten nach der Landesbauordnung Nordrhein-Westfalen vor.

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IBRRS 2024, 3239
Mit Beitrag
VergabeVergabe
Kein Vertrauensschutz bei unrichtigen Angaben!

VK Nordbayern, Beschluss vom 07.06.2024 - RMF-SG21-3194-9-10

1. Grundsätzlich wird ein Vertrauenstatbestand angenommen, wenn in einem Verhandlungsverfahren mit vorgeschalteten Teilnahmewettbewerb der öffentliche Auftraggeber die Eignung der Teilnehmer geprüft und die Eignung bejaht hat.

2. Bieter können sich jedoch nicht auf einen solchen Vertrauensschutz berufen, wenn nachträgliche Erkenntnisse zu einer neuen Tatsachengrundlage für die Bewertung der Eignung führen (hier: unrichtige Angaben in einer Referenz). Das gilt auch dann, wenn der öffentliche Auftraggeber bereits in einem vorherigen Teilnahmewettbewerb die Unrichtigkeit durch eine sorgfältigere Prüfung hätte erkennen können.

3. Ein entsprechender Vertrauenstatbestand entsteht überdies nur dann, wenn der Bewerber im Teilnahmewettbewerb alle erforderlichen Unterlagen rechtzeitig übermittelt und wahre Angaben getätigt hat. Bei fahrlässig getätigten Falschangaben und erst recht bei arglistigem Handeln bzw. vorsätzlicher Täuschung ist der Bewerber jedoch nicht schutzwürdig.

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IBRRS 2024, 3277
Öffentliches BaurechtÖffentliches Baurecht
Nur eine unzumutbare Beeinträchtigung ist rücksichtslos!

OVG Saarland, Beschluss vom 02.10.2024 - 2 B 54/24

1. Die Anordnung der aufschiebenden Wirkung eines Nachbarrechtsbehelfs gegen eine Baugenehmigung kommt nur in Betracht, wenn die notwendige überschlägige Kontrolle zumindest gewichtige Zweifel an der rechtlichen Unbedenklichkeit der Genehmigung gerade mit Blick auf die Position des konkreten Nachbarn ergibt.*)

2. Entspricht die Eigenart der näheren Umgebung eines Vorhabens nach der Art der baulichen Nutzung einem der Baugebietstypen der BauNVO, so steht wie auch bei festgesetzten Baugebieten den Eigentümern von Grundstücken innerhalb des für die Anwendung des § 34 Abs. 2 BauGB maßgeblichen Gebiets ein Anspruch auf Erhaltung dieses Gebietscharakters zu, ohne dass es darauf ankäme, ob die gebietswidrige Nutzung den Nachbarn selbst unzumutbar beeinträchtigt oder nicht (sog. Gebietserhaltungsanspruch).*)

3. Welche Anforderungen das Gebot der Rücksichtnahme begründet, hängt wesentlich von den jeweiligen Umständen des Einzelfalls ab. Eine Rechtsverletzung ist erst dann zu bejahen, wenn von dem Vorhaben eine unzumutbare Beeinträchtigung ausgeht.*)

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IBRRS 2024, 3289
WohnraummieteWohnraummiete
Parkplatz und Küche sind bei getrennter Ausweisung nicht wohnwerterhöhend

AG Berlin-Mitte, Urteil vom 08.02.2024 - 4 C 98/23

1. Ein Stellplatz wird vom Vermieter generell nicht im Rechtssinne "zur Verfügung gestellt", wenn das entsprechende Angebot nicht kostenlos, sondern abhängig vom Abschluss eines gesonderten entgeltlichen Vertrages ist.

2. Erfolgt die Ausstattung der Küche mit Dunstabzug und Kühlschrank nicht aufgrund des bestehenden Wohnraummietverhältnisses, sondern aufgrund einer Zusatzvereinbarung, kann diese Ausstattung keine Berücksichtigung finden.

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IBRRS 2024, 3307
Beitrag in Kürze
WohnungseigentumWohnungseigentum
Beitreiben des Hausgelds dient nur der Gemeinschaft

LG Stuttgart, Beschluss vom 04.05.2023 - 19 S 34/22

1. Die Pflicht des Verwalters, Beitragsforderungen gegen säumige Wohnungseigentümer geltend zu machen (vgl. § 27 Abs. 1 Nr. 4 WEG a.F.), entfaltet keine Schutzwirkung zu Gunsten anderer Eigentümer. Die Pflicht des Verwalters dient dem Ziel, die Wohnungseigentümergemeinschaft mit der notwendigen Liquidität auszustatten.

2. Der Verwalter ist gegenüber einem Erwerber, der gemeinsam mit dem Veräußerer für Beiträge haftet, nicht verpflichtet, diese zunächst beim Veräußerer geltend zu machen. Aus der insoweit maßgeblichen Perspektive der Eigentümergemeinschaft besteht kein Haftungsvorrang des Veräußerers.

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IBRRS 2024, 3249
Mit Beitrag
ZwangsversteigerungZwangsversteigerung
Verkehrswert des Versteigerungsobjekts ist sachverständig zu ermitteln!

LG Freiburg, Beschluss vom 20.09.2024 - 4 T 105/24

1. Im Verfahren nach § 74a Abs 5 ZVG ist - ebenso wie im Verfahren der Neufestsetzung des Verkehrswertes auf Grund geänderter Umstände - regelmäßig die Einholung eines Sachverständigengutachtens geboten.*)

2. Sieht das Vollstreckungsgericht von der Einholung eines Sachverständigengutachtens ab, hat es in der Entscheidung über die Wertfestsetzung - den Grundsätzen der freien richterlichen Beweiswürdigung nach § 286 Abs. 1 ZPO folgend - seine eigene Sachkunde darzulegen und zu begründen und dies vorab den Parteien mitzuteilen.*)

3. Die Sachkunde ist noch nicht allein mit der Tätigkeit als Vollstreckungsrechtspfleger belegt, gleich, wie lange diese bereits andauern mag.*)

4. Wird diesen Grundsätzen nicht genügt, liegen im Falle einer sofortigen Beschwerde eines Beteiligten regelmäßig die Voraussetzungen für die Aufhebung des Wertfestsetzungsbeschlusses und die Zurückverweisung des Verfahrens an das Vollstreckungsgericht vor, um die Einholung des Sachverständigengutachtens nachzuholen.*)

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IBRRS 2024, 3228
Mit Beitrag
SachverständigeSachverständige
Keine Vergütung ohne prüfbare Rechnung!

OLG Frankfurt, Beschluss vom 14.08.2024 - 2 Ws 112/23

Die Schlussrechnung des gerichtlichen Sachverständigen muss prüfbar sein, andernfalls kann ihre Berechtigung nicht festgestellt werden kann. Fehlt die Prüfbarkeit, entfällt schon deshalb der endgültige Bezahlanspruch.

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