Schließen Sie haben soeben den Bereich betreten. Hier bekommen Sie alle für diesen Bereich relevanten Inhalte gefiltert angezeigt. Mit Klick auf "Alle Sachgebiete" links kommen Sie jederzeit wieder zu den ungefilterten Übersichten.

Treffervorschau

Treffer Pfeil
Architekten- &
Ingenieurrecht
Recht
am Bau
Bauträger-
recht
Versiche-
rungsrecht
Öffentl. Bau- &
Umweltrecht
Vergabe-
recht
Sachverstän-
digenrecht
Immobilienrecht
Kauf/Miete/WEG
Zivilprozess &
Schiedswesen
Zielgruppen
Alle Sachgebiete

[Hilfe]

Bei Eingabe mehrerer Suchbegriffe, getrennt durch Leerzeichen, werden Texte gefunden, in denen alle Suchbegriffe vorkommen.

Groß- und Kleinschreibung wird nicht unterschieden.

Sie können den Platzhalter * einsetzen: "pauschal*" findet z.B. auch "Pauschalhonorar".

Bei Eingabe eines Aktenzeichens wird automatisch nach der zugehörigen Entscheidung und weiteren Texten, in denen diese zitiert wird, gesucht, bei Eingabe eines Datums nach allen Entscheidungen mit diesem Verkündungsdatum.

Oder-Suche: geben Sie zwischen mehreren Suchbegriffen ODER ein (großgeschrieben), um Dokumente zu finden, in denen mindestens einer der Begriffe vorgekommt.

Phrasensuche: genaue Wortfolgen können Sie mittels Anführungszeichen (") suchen.

Kostenloses ProbeaboOK
Urteilssuche



,
Sortierung nach:
Historie aktueller Urteile
Hiermit können Sie auch ältere Urteile, die Sie vielleicht verpasst haben, anzeigen lassen.

Woche vom:
Datenbestand

Derzeit 133.023 Volltexte.

In den letzten 30 Tagen haben wir für den Bereich Zivilprozess und Schiedswesen 53 aktuelle Urteile eingestellt.

Insgesamt haben wir in diesem Zeitraum 195 Urteile neu eingestellt.

Über 41.000 Urteilsbesprechungen (IBR-Beiträge) nach dem 1-Seiten-Prinzip.

Wenn die gesuchte oder zitierte Entscheidung bei uns nicht im Volltext verfügbar ist:
Wir verlinken zu über 1.000.000 weiteren Entscheidungen im Internet.


Urteile, die in den letzten 14 Tagen neu online gestellt wurden stehen auch Nichtabonnenten im Volltext kostenlos zur Verfügung. Auch alle Suchfunktionen und Leitsätze sind frei zugänglich.

Eingeloggte Abonnenten haben Zugang zu allen Volltexten sowie zu den verknüpften Beiträgen und Gesetzestexten.


Leitsätze, die mit *) gekennzeichnet sind, sind amtlich. Alle anderen Leitsätze sind von unseren Autoren oder der Redaktion verfasst.

Aktuelle Urteile zum Zivilprozess & Schiedswesen

Zeige Urteile 1 bis 50 von insgesamt 53 - (195 in Alle Sachgebiete)

Online seit heute

IBRRS 2025, 0310
ProzessualesProzessuales
Gegenstandswert bemisst sich nach dem erforderlichen Mängelbeseitigungsaufwand!

LG Köln, Beschluss vom 18.01.2025 - 7 OH 6/23

1. Für den Streitwert des selbständigen Beweisverfahrens ist der „richtige“ Hauptsachewert, bezogen auf den Zeitpunkt der Verfahrenseinleitung und das Interesse des Antragstellers festzusetzen; der vom Antragsteller bei Verfahrenseinleitung geschätzte Wert ist dabei weder bindend noch maßgeblich.

2. Der Gegenstandswert für ein selbständiges Beweisverfahren zur Feststellung von Baumängeln ist nach dem für die Mängelbeseitigung erforderlichen Aufwand zu bemessen, der auf der Grundlage der Sachdarstellung des Antragstellers nach objektiven Gesichtspunkten zu bemessen ist.

3. Wenn und soweit das Gutachten die Mängel bestätigt, richtet sich der Streitwert in der Regel nach den Kosten, die der Sachverständige in seinem Gutachten für die Mängelbeseitigung schätzt.

4. Soweit im Beweisverfahren nicht alle behaupteten Mängel bestätigt werden, sind für die Streitwertfestsetzung diejenigen Kosten zu schätzen, die sich ergeben hätten, wenn jene Mängel festgestellt worden wären.

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2025, 0198
ProzessualesProzessuales
Hindert ein Richterwechsel die Beweisverwertung?

OLG München, Beschluss vom 18.12.2024 - 33 Wx 251/24

Grundsätzlich hindert ein Wechsel in der Besetzung des Gerichts die Verwertung eines zuvor gewonnenen Beweisergebnisses im Wege des Urkundenbeweises durch den neu hinzutretenden Richter nicht. Voraussetzung ist aber, dass der persönliche Eindruck des vernehmenden Richters von der Beweisperson durch Niederlegung aktenkundig ist und die Beteiligten Gelegenheit hatten, dazu Stellung zu nehmen.*)

Dokument öffnen Volltext


Online seit gestern

IBRRS 2025, 0289
ProzessualesProzessuales
Übereinstimmende Parteiangaben zum Streitwert sind nicht bindend!

BGH, Beschluss vom 17.12.2024 - VIII ZR 307/23

Die Bestimmung der Beschwer steht in freiem Ermessen des Gerichts. Übereinstimmenden Angaben der Parteien zur Höhe des Streitwerts kann hierbei zwar ein erhebliches Gewicht zukommen. Allerdings ist das Gericht an solche übereinstimmenden Angaben nicht gebunden. Dies gilt insbesondere, wenn ein Bezug zwischen der Angabe zur Höhe des Streitwerts und dem zur Klagebegründung gehaltenen Sachvortrag fehlt.

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2025, 0260
ProzessualesProzessuales
Vergleich geschlossen: Privatgutachterkosten erstattungsfähig?

OLG München, Beschluss vom 27.01.2025 - 11 W 1371/24

1. Die Kosten für die Einholung eines Privatgutachtens durch den Beklagten im Architektenhonorarprozess, den der Kläger schon mit einem vorgerichtlichen Privatgutachten begründet hat, sind grundsätzlich erstattungsfähig. Es ist dann nicht Voraussetzung, dass zuvor ein gerichtliches Sachverständigengutachten eingeholt worden war.

2. Ein Privatgutachten muss nicht den Verlauf des Rechtsstreits beeinflusst haben, damit dessen Kosten erstattungsfähig sind.

3. Der Beklagte kann die Kosten des von ihm beauftragten Privatgutachten auch dann in der Kostenausgleichung geltend machen, wenn die Parteien sich verglichen haben, er sich aber im Vergleich nicht ausdrücklich ihre Geltendmachung vorbehalten hatte.

4. Ein Stundensatz eines Honorarsachverständigen von 190,00 Euro netto ist nicht unverhältnismäßig, zumal bei erheblicher Klagesumme.

Dokument öffnen Volltext


Online seit 3. Februar

IBRRS 2025, 0292
RechtsanwälteRechtsanwälte
Eintragungen im Fristenkalender müssen nicht kontrolliert werden!

OVG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 28.01.2025 - 3 M 196/24

Von einem Rechtsanwalt ist nicht zu verlangen, dass er die Eintragung und die Richtigkeit der Eintragung im Fristenkalender überprüft.*)

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2025, 0291
ProzessualesProzessuales
Revisionszulassung kann auf eine Prozesspartei beschränkt werden!

BGH, Beschluss vom 16.01.2025 - III ZR 63/24

1. Eine Beschränkung der Revisionszulassung kann sich nicht nur aus der Entscheidungsformel, sondern auch aus den Urteilsgründen des Berufungsurteils ergeben, wenn sie sich diesen mit der erforderlichen Eindeutigkeit entnehmen lässt.

2. Zwar kann die Revision nicht auf einzelne Rechtsfragen oder Anspruchselemente beschränkt werden. Die gebotene Auslegung der Urteilsgründe kann aber eine Beschränkung der Zulassung der Revision auf einzelne Prozessparteien ergeben, sofern Grund der Zulassung eine bestimmte Rechtsfrage war, die das Berufungsgericht zum Nachteil nur einer Prozesspartei entschieden hat. Die Zulassung wirkt in diesem Fall nicht zugunsten der gegnerischen Partei, die das Urteil aus einem anderen Grund angreift.

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2025, 0242
ProzessualesProzessuales
Streitwert eines selbständigen Beweisverfahrens wegen Mängeln?

LG Köln, Beschluss vom 11.01.2025 - 7 OH 6/23

1. Der Gegenstandswert für ein selbständiges Beweisverfahren zur Feststellung von Baumängeln ist nach dem für die Mängelbeseitigung erforderlichen Aufwand zu bemessen, der auf der Grundlage der Sachdarstellung des Antragstellers nach objektiven Gesichtspunkten zu bemessen ist.

2. Wenn und soweit das Gutachten die Mängel bestätigt, richtet sich der Streitwert in der Regel nach den Kosten, die der Sachverständige in seinem Gutachten für die Mängelbeseitigung schätzt. Soweit im Beweisverfahren nicht alle behaupteten Mängel bestätigt werden, sind für die Streitwertfestsetzung diejenigen Kosten zu schätzen, die sich ergeben hätten, wenn jene Mängel festgestellt worden wären.

Dokument öffnen Volltext


Online seit 31. Januar

IBRRS 2025, 0274
RechtsanwälteRechtsanwälte
Fristverlängerungsantrag ist zu begründen!

BGH, Beschluss vom 19.12.2024 - IX ZB 16/23

1. Beantragt ein Prozessbevollmächtigter in der Berufungsschrift allenfalls konkludent eine Verlängerung der Frist für die Berufungsbegründung und führt er hierfür keine Umstände an, muss er mit einer Ablehnung des Fristverlängerungsantrags rechnen (Fortführung von BGH, IBR 2022, 102).*)

2. In einem solchen Fall ist es Sache des Prozessbevollmächtigten, von sich aus bei Gericht rechtzeitig nachzufragen, ob die Frist möglicherweise dennoch verlängert worden ist, so dass er andernfalls noch vor Fristablauf die Berufungsbegründung oder einen begründeten Verlängerungsantrag einreichen kann (Fortführung von BGH, Beschluss vom 18.07.2007 - IV ZR 132/06, Rz. 8, IBRRS 2007, 4242 = VersR 2007, 1583; vom 14.11.2023 - XI ZB 10/23, Rz. 15, IBRRS 2023, 3483).*)

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2025, 0267
RechtsanwälteRechtsanwälte
Berufung ohne Erfolgsaussicht: Keine Haftung wegen Fristversäumung!

LG Karlsruhe, Urteil vom 09.08.2024 - 6 O 202/23

Darauf, ob die Versäumung der Berufungsfrist auf einen schuldhaften Anwaltsfehler zurückzuführen ist, kommt es nicht an, wenn das rechtzeitig eingelegte Rechtsmittel (...) keine Aussicht auf Erfolg gehabt hätte.*)

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2025, 0200
ProzessualesProzessuales
Beschwerde gegen Kostenfestsetzung bedarf keiner Begründung!

OLG Dresden, Beschluss vom 12.12.2024 - 12 W 658/24

Eine Beschwerde gegen einen Kostenfestsetzungsbeschluss ist auch ohne eine Begründung zulässig und führt zu einer in rechtlicher und tatsächlicher Sicht vollständigen Überprüfung der angefochtenen Entscheidung.*)

Dokument öffnen Volltext


Online seit 30. Januar

IBRRS 2025, 0233
RechtsanwälteRechtsanwälte
Übermittlung per beA: Sicherheitszuschlag von fünf Minuten genügt nicht!

OLG Nürnberg, Beschluss vom 20.06.2024 - 13 U 205/24

1. Als Vertreter einer Partei ist auch ein Rechtsanwalt anzusehen, der als Angestellter oder freier Mitarbeiter des Prozessbevollmächtigten von diesem mit der selbständigen Bearbeitung eines Rechtsstreits betraut worden ist und der nicht als bloßer Hilfsarbeiter in untergeordneter Funktion tätig geworden ist. Dies wird nicht durch eine mangelnde Bevollmächtigung dieses Rechtsanwalts gehindert; vielmehr bestellt der bevollmächtigte Rechtsanwalt mit der Übertragung eines nicht unwichtigen Teils seines anwaltlichen Pflichtenkreises den anderen Rechtsanwalt zum Unterbevollmächtigten.

2. Zur Wahrung der anwaltlichen Sorgfaltspflichten in Fristsachen ist auch bei Übermittlung via beA ein ausreichender Sicherheitszuschlag einzuplanen, da nicht mit einer jederzeit reibungslosen Übermittlung gerechnet werden kann.

3. Ein auf einen vorübergehenden "Computer-Defekt" oder "Computer-Absturz" gestützter Wiedereinsetzungsantrag bedarf näherer Darlegungen zur Art des Defekts und seiner Behebung.

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2025, 0231
ProzessualesProzessuales
Berufung ohne (rechtzeitige) Begründung ist unzulässig!

OLG Nürnberg, Beschluss vom 16.08.2024 - 13 U 690/24 Bau

Die Berufung ist unzulässig, wenn innerhalb der (verlängerten) Berufungsbegründungsfrist keine Berufungsbegründung eingeht.

Dokument öffnen Volltext


Online seit 29. Januar

IBRRS 2025, 0220
RechtsanwälteRechtsanwälte
Wenn das beA streikt, muss gefaxt werden!

OLG Frankfurt, Beschluss vom 03.01.2025 - 9 U 75/24

1. § 130d Satz 2 ZPO enthält keine unmittelbare Verpflichtung zur Ersatzeinreichung; kann eine Frist im Wege der Ersatzeinreichung aber noch gewahrt werden, scheidet eine Wiedereinsetzung aus.*)

2. Das Ausweichen auf eine andere als die gewählte Übermittlungsart kann geboten sein, wenn der Zusatzaufwand geringfügig und zumutbar ist und diese von dem Prozessbevollmächtigten in der Vergangenheit bereits aktiv zum Versand von Schriftsätzen genutzt wurde, er also mit seiner Nutzung vertraut ist.*)

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2025, 0007
Mit Beitrag
ProzessualesProzessuales
Berufung muss jede tragende Erwägung angreifen!

OLG München, Beschluss vom 12.01.2023 - 27 U 5299/22 Bau

1. Die Berufungsbegründung muss die Umstände bezeichnen, aus denen sich nach Ansicht des Berufungsklägers die Rechtsverletzung und deren Erheblichkeit für die angefochtene Entscheidung ergeben. Dazu gehört eine aus sich heraus verständliche Angabe, welche bestimmten Punkte des angefochtenen Urteils der Berufungskläger bekämpft und welche tatsächlichen oder rechtlichen Gründe er ihnen im Einzelnen entgegensetzt.

2. Die Berufungsbegründung muss auf den zur Entscheidung stehenden Fall zugeschnitten sein und muss sich mit den rechtlichen und tatsächlichen Argumenten des angefochtenen Urteils befassen, wenn es diese bekämpfen will.

3. Hat das Erstgericht die Abweisung der Klage auf mehrere voneinander unabhängige, selbstständig tragende rechtliche Erwägungen gestützt, muss die Berufungsbegründung in dieser Weise jede tragende Erwägung angreifen. Andernfalls ist das Rechtsmittel unzulässig.

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2025, 0201
ProzessualesProzessuales
Staatsanwalt ist kein Richter: Keine Tatbestandsberichtigung!

OLG München, Beschluss vom 20.01.2025 - 36 W 67/24

Mit der Versetzung des Einzelrichters an die Staatsanwaltschaft verliert dieser die Eigenschaft als gesetzlicher Richter für das Verfahren und ist an der Entscheidung über den Tatbestandsberichtigungsantrag verhindert.

Dokument öffnen Volltext


Online seit 28. Januar

IBRRS 2024, 3292
ZwangsvollstreckungZwangsvollstreckung
Im Vollstreckungsverfahren sind materielle Einwände unbeachtlich!

LG Berlin II, Beschluss vom 29.10.2024 - 67 T 89/24

Im Rahmen des Vollstreckungsverfahrens nach § 887 ZPO sind mit Ausnahme des Erfüllungseinwandes sämtliche sonstigen materiellen Einwendungen des zur Mangelbeseitigung verurteilten Vermieters - wie die der Unmöglichkeit der Erfüllung, des mieterseitigen Verzuges der Annahme der Mängelbeseitigung, der treuwidrigen Vereitelung der Mangelbeseitigung durch den Mieter oder des Überschreitens der "Opfergrenze" - unbeachtlich. Sie können vom Vermieter nicht im Vollstreckungsverfahren nach § 887 ZPO, sondern allein in einem neuerlichen Erkenntnisverfahren mit der Vollstreckungsgegenklage gemäß § 767 ZPO geltend gemacht werden.*)

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2025, 0239
Beitrag in Kürze
RechtsanwälteRechtsanwälte
BRAK-Störungsmeldung ersetzt anwaltliche Glaubhaftmachung!

BGH, Beschluss vom 19.12.2024 - IX ZB 41/23

1. Hat ein Prozessbevollmächtigter wegen vorübergehender technischer Unmöglichkeit der Einreichung eines elektronischen Dokuments die Ersatzeinreichung nach den allgemeinen Vorschriften veranlasst, ist er nicht gehalten, sich bis zur tatsächlichen Vornahme der Ersatzeinreichung weiter um eine elektronische Übermittlung des Dokuments zu bemühen.*)

2. Zur Glaubhaftmachung einer vorübergehenden Unmöglichkeit der Einreichung eines Schriftsatzes als elektronisches Dokument bedarf es der anwaltlichen Versicherung des Scheiterns einer oder mehrerer solcher Übermittlungen nicht, wenn sich aus einer Meldung auf den Internetseiten der Bundesrechtsanwaltskammer, des elektronischen Gerichts- und Verwaltungspostfachs oder aus einer anderen zuverlässigen Quelle ergibt, dass der betreffende Empfangsserver nicht zu erreichen ist, und nicht angegeben ist, bis wann die Störung behoben sein wird.*)

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2025, 0199
Beitrag in Kürze
ProzessualesProzessuales
Wann fehlt das Rechtsschutzbedürfnis für eine Leistungsklage?

OLG Dresden, Beschluss vom 11.10.2024 - 5 W 647/24

Leistungsklagen, mit denen fällige Ansprüche verfolgt werden, sind grundsätzlich ohne Darlegung eines besonderen Interesses an einem Urteil zulässig. Nur wenn das Rechtsschutzbedürfnis ausnahmsweise aus besonderen Gründen fehlt, ist eine solche Klage als unzulässig abzuweisen. Dies kann etwa der Fall sein, wenn der Kläger bereits einen vollstreckbaren Titel über die Klageforderung besitzt und daraus unschwer die Zwangsvollstreckung betreiben kann (vgl. BGH, Urteil vom 19.12.2006, XI ZR 113/06, Rz. 10, IBRRS 2007, 3056; Urteil vom 21.04.2016, I ZR 100/15, Rz. 13, IBRRS 2016, 2624).*)

Dokument öffnen Volltext


Online seit 27. Januar

IBRRS 2025, 0224
RechtsanwälteRechtsanwälte
Arbeitgeber von Syndikusanwalt muss ins Anwaltsverzeichnis!

BGH, Urteil vom 11.11.2024 - AnwZ (Brfg) 17/23

Wer als Syn­di­kus­rechts­an­walt für einen Ar­beit­ge­ber zu­ge­las­sen wurde, muss hin­neh­men, dass er mit des­sen Namen im bun­des­ein­heit­li­chen An­walts­ver­zeich­nis ge­nannt wird.

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2025, 0225
ProzessualesProzessuales
Keine Verzögerung, kein Ordnungsgeld!

OLG Koblenz, Beschluss vom 02.09.2024 - 3 W 322/24

§ 380 ZPO ist dahingehend teleologisch zu reduzieren, dass die Verhängung eines Ordnungsgelds gegen einen ordnungsgemäß geladenen und im Termin nicht erschienenen Zeugen dann nicht in Betracht kommt, wenn das Ausbleiben des Zeugen sowohl für die Parteien als auch das Gericht keine nachteilige Wirkung hatte und sich die Vernehmung des Zeugen erübrigt (hier: durch den Abschluss eines Vergleichs).*)

Dokument öffnen Volltext


Online seit 24. Januar

IBRRS 2025, 0221
Mit Beitrag
Architekten und IngenieureArchitekten und Ingenieure
„Kündigungsvergütung" setzt positiven Saldo voraus!

BGH, Urteil vom 19.12.2024 - VII ZR 130/22

1. Der nach einer freien Kündigung des Bestellers bestehende Anspruch des Unternehmers gem. § 649 Satz 2 BGB a.F. (§ 648 Satz 2 BGB) ist ein einheitlicher Anspruch, der auf die Zahlung der vereinbarten Vergütung gerichtet ist.

2. Hat der Unternehmer vor der freien Kündigung bereits Leistungen erbracht und Voraus- oder Abschlagszahlungen erhalten, ist der Vergütungsanspruch mit der Schlussrechnung in der Weise zu ermitteln, dass von der Gesamtvergütung, die sich aus den Rechnungsposten für erbrachte und gegebenenfalls nicht erbrachte Leistungen ergibt, die Voraus- und Abschlagszahlungen abzuziehen sind.

3. Ein Vergütungsanspruch kann nur zuerkannt werden, wenn ein positiver Saldo zu Gunsten des Unternehmers verbleibt. Bei den dem Vergütungsanspruch zu Grunde liegenden Rechnungsposten für erbrachte und nicht erbrachte Leistungen handelt es sich nicht um selbstständige Forderungen oder Forderungsteile, sondern nur um unselbstständige Aktivposten einer saldierten Abrechnung.

4. Eine Teilklage auf Vergütung gem. § 649 Satz 2 BGB a.F. ist unzulässig, wenn mit ihr nicht ein abgrenzbarer Teilbetrag aus dem Schlussrechnungssaldo, sondern lediglich einzelne unselbstständige Rechnungsposten geltend gemacht werden.*)

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2025, 0186
ProzessualesProzessuales
Privatgutachter soll Streit vermeiden: Kosten sind nicht erstattungsfähig!

OLG München, Beschluss vom 06.12.2024 - 11 W 1793/24

1. Auch wenn der Rechtspfleger grundsätzlich an die Kostengrundentscheidung gebunden ist, ist er gehalten, bei darin enthaltenen Unklarheiten eine Auslegung vorzunehmen.

2. Das Kostenfestsetzungsverfahren hat nur den Zweck, die Kostengrundentscheidung der Höhe nach zu beziffern und ist deshalb auf eine formale Prüfung der Kostentatbestände ausgelegt, nicht aber auf die Klärung komplizierter materiell-rechtlicher Fragen (hier: Abgeltung der Sachverständigenkosten durch einen Prozessvergleich).

3. Ergibt die Auslegung kein klares Ergebnis, geht das zulasten desjenigen, der die Glaubhaftmachungslast trägt.

4. Sachverständigenkosten sind mangels Prozessbezogenheit keine Kosten des Rechtsstreits, wenn die Heranziehung des Sachverständigen auf Streitvermeidung gerichtet war.

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2025, 0147
ProzessualesProzessuales
qeS = schriftlich?

VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 10.12.2024 - 5 S 673/24

1. Im Anwendungsbereich des § 70 Abs. 1 VwGO i.V.m. § 3a VwVfG in der Fassung vom 21.06.2019 ist die mit einer qualifizierten elektronischen Signatur versehene elektronische Einreichungsform kein Unterfall der Schriftform.*)

2. Ein nach diesen Vorschriften an das elektronische Behördenpostfach übermitteltes elektronisches Dokument, das nicht der dafür vorgesehenen elektronischen Form genügt, ist dort nur (formunwirksam) elektronisch und nicht zugleich "schriftlich" eingegangen. Ein ohne notwendige qualifizierte elektronische Signatur in elektronischer Form erhobener Widerspruch kann deshalb nicht nach den in der Rechtsprechung entwickelten Kriterien als trotz fehlender eigenhändiger Unterschrift formwirksamer schriftlicher Widerspruch aufrechterhalten werden.*)

Dokument öffnen Volltext


Online seit 23. Januar

IBRRS 2025, 0192
RechtsanwälteRechtsanwälte
Anwalt muss den Mandanten nicht ungefragt über die Kosten aufklären!

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 16.09.2024 - 24 U 85/23

1. In einer Vergütungsvereinbarung muss eindeutig festgelegt werden, für welche Tätigkeiten der Auftraggeber die vereinbarte Vergütung zahlen soll. Insbesondere muss geregelt werden, ob die Vergütungsvereinbarung nur für das derzeitige Mandat oder auch für zukünftige Mandate, insbesondere Weiterungen des bestehenden Mandates gelten soll. Fehlt eine solche Festlegung in der Vergütungsvereinbarung, gilt sie nur für das bei ihrem Abschluss bestehende Mandat.

2. In der Regel besteht keine zivilrechtliche Pflicht des Rechtsanwalts, den Mandanten ungefragt über die Kosten der Inanspruchnahme aufzuklären. Eine solche Hinweispflicht kann sich aus den Umständen des Einzelfalls nach Treu und Glauben ergeben (hier verneint).

3. Die berufsrechtliche Hinweispflicht des § 49b Abs. 5 BRAO entsteht erst dann, wenn sich die zu erhebenden Gebühren nach dem Gegenstandswert richten. Dabei muss nicht über die Höhe der sich aus dem Gegenstandswert ergebenden Gebühren aufgeklärt werden, vielmehr genügt allein der Hinweis, dass sich diese nach dem Gegenstandswert richten. Der Mandant muss den Rechtsanwalt aktiv dazu befragen, wenn für ihn Unklarheiten bestehen oder er weitere Auskünfte erhalten möchte

4. Im Übrigen muss ein Rechtsanwalt grundsätzlich ungefragt keine Hinweise zur Höhe des Gegenstandswerts, der sich daraus ergebenden Gebühren und infolgedessen auch nicht dazu machen, welche Abrechnungsweise für den Auftraggeber günstiger ist.

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2025, 0073
ProzessualesProzessuales
Urteil muss nicht jeden Parteivortrag "verbescheiden"!

OLG Dresden, Beschluss vom 14.11.2024 - 4 U 366/24

1. Aus dem Anspruch auf rechtliches Gehör kann nicht abgeleitet werden, dass sich das Gericht mit jedem Vorbringen einer Partei in den Entscheidungsgründen befassen muss.*)

2. Die inhaltliche Richtigkeit einer Entscheidung ist nicht Gegenstand einer Anhörungsrüge.*)

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2025, 0125
ProzessualesProzessuales
Reichweite der Rechtskraftwirkung einer einseitigen Erledigungserklärung?

OLG Karlsruhe, Beschluss vom 16.12.2024 - 4 W 64/24

1. Im Fall einer einseitigen Erledigungserklärung hält der Kläger nicht mehr an seinem ursprünglichen Rechtsschutzziel fest, sondern beantragt nunmehr festzustellen, dass die Klage im Zeitpunkt des erledigenden Ereignisses zulässig und begründet gewesen und erst durch dieses unzulässig oder unbegründet geworden ist.

2. Gegenstand des Rechtsstreits ist weiterhin die Frage, ob die Klageforderung ursprünglich bestand. Wird dies bejaht, benötigt der Beklagte die Aufrechnungsforderung, um die Klageforderung zum Erlöschen zu bringen. Verneint das Gericht die Wirksamkeit der Aufrechnung, wird damit festgestellt, dass die Gegenforderung dem Beklagten jedenfalls nicht im Verhältnis zum Kläger zusteht. Insoweit erwächst die Entscheidung des Gerichts auch in Rechtskraft mit der Folge der Rechtskrafterstreckung nach § 322 Abs. 2 ZPO.

Dokument öffnen Volltext


Online seit 22. Januar

IBRRS 2025, 0193
ProzessualesProzessuales
Nichtzulassungsbeschwerde zurückgewiesen: Anforderungen an Anhörungsrüge?

BGH, Beschluss vom 14.01.2025 - I ZR 92/24

1. Eine Anhörungsrüge muss Ausführungen dazu enthalten, aus welchen Umständen sich die entscheidungserhebliche Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch das Gericht ergeben soll. Wendet sich die Anhörungsrüge gegen die Zurückweisung einer Nichtzulassungsbeschwerde, bedarf es dazu Ausführungen in Bezug auf die Entscheidung über die Nichtzulassung der Revision.

2. Die Anhörungsrüge ist insoweit nur zulässig, wenn die Entscheidung, die Revision nicht zuzulassen, das Verfahrensgrundrecht auf rechtliches Gehör neu und eigenständig verletzt. Sie muss sich damit auseinandersetzen und in diesem Zusammenhang die Verletzung des Art. 103 Abs. 1 GG darlegen.

3. Die schlichte Behauptung einer Gehörsverletzung reicht nicht aus, sondern es ist erforderlich, dass die Umstände vorgetragen werden, aus denen sich ergibt, dass der Bundesgerichtshof bei seiner Entscheidung das Vorbringen des Beschwerdeführers übergangen haben muss.

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2025, 0187
ProzessualesProzessuales
Keine Videoverhandlung aus dem Auslandsurlaub!

VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 17.12.2024 - 13 S 1456/24

1. Über den Antrag eines Beteiligten auf Gestattung der Teilnahme an einer mündlichen Verhandlung per Bild- und Tonübertragung nach § 102a Abs. 2 Satz 1 VwGO entscheidet das Gericht nach nicht vorgeprägtem, pflichtgemäßem Ermessen. Bei der Ermessensentscheidung kann unter anderem die Eignung des Zuschaltorts berücksichtigt werden.*)

2. Videoverhandlungen mit dem Ausland berühren regelmäßig die territoriale Souveränität des ausländischen Staates und sind daher grundsätzlich nur im Weg der Rechtshilfe zulässig.*)

3. Der Einsatz von Videokonferenztechnik im gerichtlichen Verfahren dient nicht dazu, den Verfahrensbeteiligten eine größere Flexibilität für Urlaubsreisen zu ermöglichen.*)

Dokument öffnen Volltext


Online seit 21. Januar

IBRRS 2025, 0179
SchiedswesenSchiedswesen
Wann ist die Rüge eines Gehörsverstoßes präkludiert?

BayObLG, Beschluss vom 15.01.2025 - 102 Sch 250/23

1. Eine Verletzung des rechtlichen Gehörs stellt regelmäßig auch einen Verstoß gegen den ordre public dar.

2. Einer Partei ist es nur dann verwehrt, eine Verletzung ihres Anspruchs auf rechtliches Gehör durch das Schiedsgericht, die sie nicht unverzüglich gerügt hat, später noch geltend zu machen, wenn sie im Schiedsverfahren die Möglichkeit hatte, diese Verletzung unverzüglich zu rügen, und zudem die Möglichkeit bestand, diese Verletzung zu heilen. Daran fehlt es, wenn sich für eine Partei erst aus dem Schiedsspruch selbst ergibt, dass das Schiedsgericht auf einen bestimmten Einwand nicht eingegangen ist.

3. Eine Verletzung rechtlichen Gehörs ist von Amts wegen zu prüfen. Allerdings gilt der Beibringungsgrundsatz insoweit, als eine Gehörsverletzung nur auf eine ordnungsgemäß ausgeführte Rüge geprüft werden kann.

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2025, 0124
ProzessualesProzessuales
Widerspruch gegen Mahnbescheid: Wann wird das Streitverfahren rechtshängig?

OLG Hamm, Beschluss vom 13.12.2024 - 8 W 35/24

1. Zu den Maßstäben der sogenannten "Baumbachschen Kostenformel" in einem Anerkenntnisurteil nach Klagerücknahme gegen einen Gesamtschuldner und prozessualem Anerkenntnis des anderen Gesamtschuldners.*)

2. Gibt das Mahngericht ein Verfahren mit Mahnbescheiden gegen zwei Antragsgegner als Gesamtschuldner nach jeweiligem Gesamtwiderspruch und verspätetem Eingang des weiteren Gerichtskostenvorschusses aufgrund der schon mit dem Mahnantrag gem. § 696 Abs. 1 Satz 2 ZPO gestellten Anträge an das Streitgericht ab, tritt Rechtshängigkeit des Streitverfahrens gegenüber beiden Beklagten mangels "alsbald" nach der Erhebung des Widerspruchs erfolgter Abgabe nicht schon gemäß der Fiktion des § 696 Abs. 3 ZPO mit Zustellung der Mahnbescheide ein. Geht das abgegebene Verfahren beim Streitgericht ein, bevor nach Abgabe durch das Mahngericht die Rücknahme des Antrags auf Durchführung des streitigen Verfahrens gegen einen der beiden Gesamtschuldner beim Mahngericht eingeht, wird die Sache bei dem Streitgericht mit Eingang der Mahnakten gegen beide Antragsgegner nicht nur gem. § 696 Abs. 1 Satz 4 ZPO anhängig, sondern über dessen Wortlaut hinaus auch gegenüber beiden Beklagten rechtshängig.*)

3. Die erst danach vom Mahngericht an das Streitgericht weitergeleitete Rücknahme des Antrags auf Durchführung des streitigen Verfahrens gegen einen der beiden Beklagten lässt diesem gegenüber gem. § 696 Abs. 4 Satz 3 ZPO die Rechtshängigkeit rückwirkend entfallen, während die Rechtssache auch in diesem Verhältnis weiterhin anhängig bleibt.*)

4. Die spätere versehentliche Zustellung der nur noch gegen den verbliebenen Beklagten gerichteten Anspruchsbegründung auch an den anderen Beklagten lässt die Rechtshängigkeit gegenüber diesem nicht wiederaufleben. Die Kostenentscheidung nach späterer Klagerücknahme im Verhältnis zu ihm richtet sich daher nach § 269 Abs. 3 Satz 3 ZPO.*)

Dokument öffnen Volltext


Online seit 20. Januar

IBRRS 2025, 0160
RechtsanwälteRechtsanwälte
Anwalt muss Fristvermerke eigenhändig überprüfen!

BGH, Beschluss vom 19.12.2024 - III ZB 16/24

1. Die sorgfältige Vorbereitung einer fristgebundenen Prozesshandlung schließt stets auch die selbständige Prüfung aller gesetzlichen Anforderungen an ihre Zulässigkeit mit ein. Der Rechtsanwalt, der im Zusammenhang mit einer fristgebundenen Verfahrenshandlung mit einer Sache befasst wird, hat dies deshalb zum Anlass zu nehmen, die Fristvermerke in der Handakte zu überprüfen.

2. Nur hinsichtlich der Fristenberechnung und Fristenkontrolle, die lediglich der rechtzeitigen Vorlage der Akten zum Zweck ihrer Bearbeitung durch den Rechtsanwalt dienen, kann sich der Rechtsanwalt von der routinemäßigen Fristenüberwachung entlasten. Dagegen ist er im Rahmen seiner Vorbereitung einer Prozesshandlung nicht davon befreit, die Einhaltung der maßgeblichen Fristen nochmals zu überprüfen

3. Der Rechtsanwalt wird - selbst dann, wenn er sich unmittelbar nach Erteilung einer Weisung überobligationsmäßig über die Befolgung seiner Anordnung vergewissert hat - nicht der Pflicht enthoben, nochmals die richtige Notierung der Frist zu überprüfen, wenn ihm die Akte zur Vorbereitung der fristwahrenden Handlung vorgelegt wird.

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2025, 0122
Mit Beitrag
ProzessualesProzessuales
Antrag auf ergänzende Begutachtung zurückgewiesen: Kein Rechtsmittel!

KG, Beschluss vom 02.01.2025 - 2 W 18/24

Die Zurückweisung eines in einem selbständigen Beweisverfahren gestellten Antrags auf eine erneute oder ergänzende Begutachtung unterliegt nicht der sofortigen Beschwerde (Anschluss an BGH, IBR 2010, 729).*)

Dokument öffnen Volltext


Online seit 17. Januar

IBRRS 2025, 0143
Allgemeines ZivilrechtAllgemeines Zivilrecht
Softwareentwickler schuldet nur "Bemühen": Dienstvertragsrecht anwendbar!

OLG Frankfurt, Urteil vom 19.12.2024 - 10 U 201/22

1. Zur Unzulässigkeit einer Teilwiderklage bei mehreren Streitgegenständen ohne hinreichende Zuordnung.*)

2. Zur Abgrenzung Werkvertrag/Dienstvertrag beim Software-Vertrag.*)

3. Zum Schadensersatzanspruch bei völlig unbrauchbarer Leistung.*)

4. Kostenentscheidung zu Lasten der berufungsführenden Streithelferin bei fehlender Beteiligung der unterstützten Partei trotz deren Anwesenheit in der Videoverhandlung.*)

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2025, 0141
ZwangsvollstreckungZwangsvollstreckung
Keine Klauselerteilung nur bei evidentem Besitzrecht Dritter

BGH, Beschluss vom 18.12.2024 - VII ZB 30/23

Im Klauselerteilungsverfahren nach §§ 724 ff. ZPO können für ein gem. § 93 Abs. 1 Satz 2 ZVG zu berücksichtigendes Besitzrecht eines Dritten nur solche Umstände Berücksichtigung finden, nach denen dieses Besitzrecht für das Klauselerteilungsorgan ohne jeden vernünftigen Zweifel erkennbar, also evident ist (Fortführung von BGH, Beschluss vom 27. Februar 2004 - IXa ZB 269/03,WM 2004, 754).*)

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2025, 0128
RechtsanwälteRechtsanwälte
Bei teilweiser Klagerücknahme erfolgt gesonderte Wertfestsetzung!

OLG Bremen, Beschluss vom 27.11.2024 - 2 U 18/22

1. Bei Reduzierung des Streitwertes vor Beginn der mündlichen Verhandlung ist der Wert der anwaltlichen Tätigkeit gemäß § 33 Abs. 1 RVG auf Antrag abweichend vom Gegenstandswert für die Gerichtsgebühren für die Terminsgebühren auf den Wert der verbleibenden Anträge festzusetzen (Anschluss an OLG Bremen, Beschluss vom 04.03.2024 - 1 U 12/22, IBRRS 2025, 0138).*)

2. Ist der Antragsteller mit den Kosten des Rechtsstreits auch nur teilweise belastet, ist er berechtigt, eine solche gesonderte Festsetzung des Wertes der anwaltlichen Tätigkeit auch hinsichtlich der Tätigkeit gegnerischen Rechtsanwaltes zu beantragen.*)

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2025, 0157
Beitrag in Kürze
ProzessualesProzessuales
Abschluss eines Prozessvergleichs will wohlüberlegt sein!

OLG München, Urteil vom 21.06.2022 - 9 U 2953/21 Bau

1. Die sich bei einer Partei nach Abschluss eines Prozessvergleichs eingestellte Vermutung, durch ein streitiges Urteil ein wirtschaftlich günstigeres Prozessergebnis erzielen zu können, rechtfertigt keine Irrtumsanfechtung.

2. Wird die Rechtslage vom eigenen Prozessvertreter falsch eingeschätzt, begründet dies allenfalls eine mögliche Anwaltshaftung, führt jedoch nicht zur Anfechtbarkeit eines geschlossenen Prozessvergleichs.

3. Die mehr als einen Monat nach Vergleichsschluss erklärte Irrtumsanfechtung ist nicht mehr unverzüglich.

4. Erweist sich ein geschlossener Prozessvergleich aus materiell-rechtlichen Gründen als unwirksam, ist auch die auf Verfahrensbeendigung gerichtete Prozesshandlung unwirksam (hier verneint). In diesem Fall wird der Rechtsstreit fortgesetzt.

5. Steht das wirksame Zustandekommen des Vergleichs bzw. sein Fortbestand zur Diskussion, ist im Rahmen des alten Rechtsstreits von Amts wegen zu klären, ob der Vergleich das Verfahren beendet hat und damit die Rechtshängigkeit tatsächlich entfallen ist.

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2025, 0103
Mit Beitrag
ProzessualesProzessuales
Wer den Auslagenvorschuss nicht einzahlt, verliert!

OLG Dresden, Beschluss vom 06.02.2024 - 22 U 1143/23

1. Ein Privatgutachten ist - nur - qualifizierter Parteivortrag. Stehen die Mangelumstände (als Teil des Haftungsgrunds) im Streit, bedarf es der Klärung im Wege des Strengbeweises mit einem der Strengbeweismittel (hier: Sachverständigenbeweis).

2. Zahlt die beweisbelastete Partei den Vorschuss für das Gutachten des Gerichtssachverständigen nicht ein, ergeht eine Beweislastentscheidung zu ihren Lasten.

Dokument öffnen Volltext


Online seit 16. Januar

IBRRS 2025, 0138
RechtsanwälteRechtsanwälte
Reduzierte Terminsgebühr bei vorheriger Teilerledigungserklärung!

OLG Bremen, Beschluss vom 04.03.2024 - 1 U 12/22

1. Der Grundsatz des § 32 RVG, wonach die gerichtliche Festsetzung des für die Gerichtsgebühren maßgebenden Werts auch für die Gebühren des Rechtsanwalts bestimmend ist, gilt nur, wenn sich der Gegenstand der gerichtlichen Tätigkeit mit derjenigen des Rechtsanwalts deckt.*)

2. Eine zeitlich gestaffelte Festsetzung des Gegenstandswerts für die Gerichtsgebühren wegen einer teilweisen Reduzierung des Streitwerts findet nicht statt.*)

3. Die Terminsgebühr nach Nr. 3104 VV RVG richtet sich nach dem Gegenstand der anwaltlichen Tätigkeit in der mündlichen Verhandlung. Bei einer schriftsätzlichen Teilerledigungserklärung oder Teilrücknahme der Klage bzw. des Rechtsmittels vor dem Termin ist der Gegenstand der anwaltlichen Tätigkeit in der mündlichen Verhandlung auf die verbleibenden Anträge beschränkt und der Gegenstandswert für die Bestimmung der Anwaltsgebühren ist nach § 33 Abs. 1 RVG auf Antrag selbständig festzusetzen.*)

4. Eine schriftsätzliche Teilerledigungserklärung oder Teilrücknahme der Klage bzw. des Rechtsmittels in Fällen des Diesel-Abgasskandals wegen einer Beschränkung des klagweise geltend gemachten Anspruchs auf den Differenzschaden anstelle einer Rückgängigmachung des Kaufvertrags führt zur Reduzierung des Gegenstandswerts für nachfolgend entstehende Terminsgebühren.*)

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2025, 0140
ProzessualesProzessuales
Wann ist ein Zeuge vom Rechtsmittelgericht nochmals zu vernehmen?

BGH, Beschluss vom 19.12.2024 - I ZR 70/24

1. Die wiederholte Vernehmung eines Zeugen steht grundsätzlich im Ermessen des Berufungsgerichts. Diesem Ermessen sind aber Grenzen gesetzt. So muss das Berufungsgericht einen bereits in erster Instanz vernommenen Zeugen nochmals vernehmen, wenn es dessen Aussage anders würdigen will als die Vorinstanz.

2. Die nochmalige Vernehmung eines Zeugen kann allenfalls dann unterbleiben, wenn sich das Rechtsmittelgericht auf solche Umstände stützt, die weder die Urteilsfähigkeit, das Erinnerungsvermögen oder die Wahrheitsliebe des Zeugen noch die Vollständigkeit oder Widerspruchsfreiheit der Aussage betreffen. Entsprechendes gilt, wenn die erste Instanz von der Würdigung der Aussagen der von ihr vernommenen Zeugen und der Erörterung der Glaubwürdigkeit der Zeugen ganz abgesehen hat.

3. In der Berufungsinstanz kann ein angetretener Zeugenbeweis durch die Verwertung der Niederschrift der erstinstanzlichen Zeugenvernehmung nur ersetzt werden, wenn der persönliche Eindruck, den der Zeuge bei seiner Vernehmung hinterließ oder bei einer erneuten Vernehmung hinterlassen würde, für die Würdigung seiner Aussage nicht entscheidend ist. Anderenfalls hat eine Wiederholung der Beweisaufnahme zu erfolgen.

Dokument öffnen Volltext


Online seit 15. Januar

IBRRS 2025, 0123
NotareNotare
Beurkundungsauftrag kann auch konkludent erteilt werden!

OLG Karlsruhe, Beschluss vom 17.12.2024 - 19 W 11/24 (Wx)

Ein Beurkundungsauftrag an einen Notar gemäß § 29 Nr. 1 GNotKG kann vorliegen, wenn während einer Beurkundung auf Nachfrage des Notars Interesse an der weiteren Beurkundung geäußert und der Ankündigung des Notars, einen darauf bezogenen Entwurf zu fertigen, nicht entgegen getreten wird.*)

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2025, 0075
ProzessualesProzessuales
Keine Tatbestandsberichtigung nach Rechtskraft!

OLG Dresden, Beschluss vom 04.11.2024 - 4 U 1094/23

Das Rechtsschutzinteresse für einen Tatbestandsberichtigungsantrag entfällt mit Eintritt der formellen Rechtskraft, auch wenn diese erst nach Antragstellung eintritt.*)

Dokument öffnen Volltext


Online seit 14. Januar

IBRRS 2025, 0114
Mit Beitrag
ProzessualesProzessuales
Gebührenstreitwert für Mängelbeseitigungsklage?

OLG Karlsruhe, Beschluss vom 23.12.2024 - 19 W 80/24

Verlangt ein Besteller von einem Bauunternehmer die Beseitigung von Mängeln, richtet sich der Gebührenstreitwert nach den objektiven - vom Besteller aufzuwendenden - Beseitigungskosten. Der Unternehmer kann nicht geltend machen, dass ihm bei eigener Mängelbeseitigung geringere Kosten entstehen würden (sog. Angreiferinteresseprinzip).*)

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2025, 0074
ProzessualesProzessuales
Urteilstatbestand hat keine negative Beweiskraft!

OLG Dresden, Beschluss vom 11.11.2024 - 4 U 620/24

1. Dem Urteilstatbestand kommt keine negative Beweiskraft zu. Die Aufnahme des Vortrags einer Partei, der für die Begründung der Entscheidung nach Auffassung des Gerichts nicht erforderlich war, kann daher nicht über einen Tatbestandsberichtigungsantrag erzwungen werden.*)

2. Gleiches gilt für die Würdigung des Parteivortrags in den Entscheidungsgründen.*)

Dokument öffnen Volltext


Online seit 13. Januar

IBRRS 2025, 0011
ProzessualesProzessuales
Auf eB eingetragenes Zustellungsdatum beweist Zustellung!

OLG Düsseldorf, Urteil vom 26.05.2023 - 22 U 162/22

1. Das Empfangsbekenntnis beweist das angegebene Zustellungsdatum. Dadurch ist der Beweis, dass das zuzustellende Schriftstück den Adressaten tatsächlich zu einem anderen Zeitpunkt erreicht hat, allerdings nicht ausgeschlossen.

2. Nicht ausreichend ist eine bloße Erschütterung der Richtigkeit der Angaben im Empfangsbekenntnis. Vielmehr muss die Beweiswirkung vollständig entkräftet, mit anderen Worten jede Möglichkeit der Richtigkeit der Empfangsbestätigung ausgeschlossen werden, wobei allerdings an den Gegenbeweis keine überspannten Anforderungen gestellt werden dürfen.

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2025, 0080
ProzessualesProzessuales
Duzfreundschaft mit Rechtsanwalt macht Richter nicht befangen!

LG Ellwangen, Beschluss vom 02.12.2024 - 1 S 60/24

1. Persönliche Beziehungen des Richters zum Prozessbevollmächtigten einer Partei sind zwar grundsätzlich geeignet, die Besorgnis der Befangenheit zu begründen. An ihre Intensität und Qualität sind jedoch höhere Anforderungen zu stellen als bei persönlichen Beziehungen zur Partei selbst.

2. Eine Besorgnis der Befangenheit ist allenfalls bei Ehegatten, Verwandten ersten Grades oder besonders engen Freunden zu bejahen.

3. Eine vier Jahre zurückliegende Tätigkeit des Richters als Rechtsanwalt in der Kanzlei des Prozessbevollmächtigten einer Partei genügt für eine Besorgnis der Befangenheit nicht. Gleiches gilt für bloßes Duzen als Zeichen zwischenmenschlichen Umgangs aufgrund früherer gemeinsamer Tätigkeit, sofern keine enge Freundschaft besteht.

Dokument öffnen Volltext


Online seit 10. Januar

IBRRS 2025, 0069
ProzessualesProzessuales
Urteil verkündet: Ablehnungsgesuch unzulässig!

BAG, Beschluss vom 05.12.2024 - 8 AZR 21/24

1. Ein Ablehnungsgesuch kann bis zum vollständigen Abschluss der Instanz angebracht werden und damit gegebenenfalls auch noch nach Verkündung des Urteils. Es kann sich dann aber nur auf noch zu treffende Entscheidungen beziehen.

2. Ein bereits verkündete Urteil kann außerhalb eines statthaften Abhilfeverfahrens nicht mehr abgeändert werden.

3. Wurde das Urteil bereits verkündet, ist in auf den Erlass eines neuen Urteils gerichtetes Ablehnungsgesuch mangels Rechtsschutzbedürfnisses unzulässig. Dies gilt auch, wenn das Urteil bereits verkündet, die Entscheidungsgründe jedoch noch nicht schriftlich niedergelegt sind.

4. Sitzungspolizeiliche Maßnahmen können nur in eng begrenzten Ausnahmefällen geeignet sein, die Besorgnis der Befangenheit zu begründen.

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2025, 0070
ProzessualesProzessuales
Besorgnis einer Beweiserschwernis bei (un-)bebautem Grundstück?

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 08.04.2024 - 7 W 20/24

1. Während eines zwischen den Parteien anhängigen Hauptsacheverfahren kann eine Beweiserhebung im Rahmen eines selbständigen Beweisverfahrens nur erfolgen, wenn der Antragsgegner dem Antrag auf Beweiserhebung zugestimmt hat oder wenn zu besorgen ist, dass das Beweismittel verloren geht oder seine Benutzung erschwert wird.

2. Bei einer Wohnimmobilie, die nicht nur bei einem potenziellen Verkauf, sondern auch bei einer Renovierung/Sanierung entscheidenden Veränderungen unterliegen kann, kann die Besorgnis der Beweiserschwernis bestehen. Anders ist es bei einem unbebauten Grundstück.

Dokument öffnen Volltext


Online seit 9. Januar

IBRRS 2025, 0076
Mit Beitrag
ProzessualesProzessuales
Sachvortrag kann auch durch Unterlassen beeinflusst werden!

BGH, Beschluss vom 11.07.2024 - V ZR 164/23

1. Neue Angriffs- und Verteidigungsmittel sind im Berufungsverfahren zuzulassen, wenn sie einen Gesichtspunkt betreffen, der vom Gericht des ersten Rechtszuges erkennbar übersehen oder für unerheblich gehalten worden ist. Voraussetzung ist, dass die Rechtsansicht des Gerichts den erstinstanzlichen Sachvortrag der Partei beeinflusst hat und daher, ohne dass deswegen ein Verfahrensfehler gegeben wäre, (mit-)ursächlich dafür geworden ist, dass sich Parteivorbringen in das Berufungsverfahren verlagert hat.

2. Die Rechtsansicht des Gerichts hat den erstinstanzlichen Sachvortrag beeinflusst, wenn das Gericht die Partei durch seine Prozessleitung oder seine erkennbare rechtliche Beurteilung des Streitverhältnisses davon abgehalten hat, zu bestimmten Gesichtspunkten vorzutragen.

3. Das erstinstanzliche Gericht kann auch durch das Unterlassen von Hinweisen den Eindruck erwecken, der bisherige Parteivortrag sei ausreichend.

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2025, 0067
Mit Beitrag
ProzessualesProzessuales
Kostenerstattungsanspruch des Nebenintervenienten bei Vergleich?

OLG Braunschweig, Beschluss vom 21.11.2024 - 8 U 116/17

Schließen die Parteien ohne Beteiligung des Nebenintervenienten einen Vergleich, führt der Grundsatz der Kostenparallelität dazu, dass der Kostenerstattungsanspruch des Nebenintervenienten inhaltlich dem Kostenerstattungsanspruch entspricht, den die von ihm unterstützte Hauptpartei gegen den Gegner hat. Die Regelung in § 101 Abs. 1 ZPO i.V.m. § 98 Abs. 1 ZPO ist zwingend.*)

Dokument öffnen Volltext


Online seit 8. Januar

IBRRS 2024, 3683
Mit Beitrag
RechtsanwälteRechtsanwälte
Gegenstandswert für Mietherabsetzung = 42-facher Überschreitungsbetrag!

BGH, Urteil vom 27.11.2024 - VIII ZR 278/23

Zur Bemessung des Gegenstandswerts eines Anspruchs auf Abgabe einer Erklärung, dass die Miete künftig herabgesetzt wird, bei einer zwischen den Mietvertragsparteien vereinbarten Staffelmiete i.S.v. § 557a Abs. 1 BGB (im Anschluss an Senatsurteil vom 15.05.2024 - VIII ZR 52/23, Rz. 46 f. m.w.N., IMRRS 2024, 0973 = NZM 2024, 755).*)

Dokument öffnen Volltext