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Online seit 5. September

IBRRS 2024, 2494
Öffentliches RechtÖffentliches Recht
Arbeitgeber mietet Wohnung für Mitarbeiter: Keine Wohnnutzung!

VG Bremen, Beschluss vom 23.01.2024 - 1 V 2730/23

1. Ist der Mietvertrag einer Monteurs-Unterkunft nicht mit den Monteuren selbst geschlossen, sondern deren Arbeitgeber, spricht dies gegen eine Wohnnutzung.*)

2. Verfügen die Monteure zudem nicht über einen Außentürschlüssel für die Monteurs-Unterkunft, spricht dies ebenfalls gegen eine Wohnnutzung.*)

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IBRRS 2024, 2641
ProzessualesProzessuales
Wie sind Tatsachen in der Berufungsinstanz festzustellen?

BGH, Urteil vom 11.07.2024 - III ZR 176/22

1. Zur Feststellung der subjektiven Tatbestandsvoraussetzungen der Beihilfe zu einer vorsätzlich begangenen unerlaubten Handlung; hier: Tragfähigkeit von Indizien.*)

2. Zur Tatsachenfeststellung in der Berufungsinstanz.*)

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IBRRS 2024, 2648
ProzessualesProzessuales
Für die Vergütungsklage eines Prüfingenieurs sind (in Sachsen) die Verwaltungsgerichte zuständig!

OVG Sachsen, Beschluss vom 11.06.2024 - 1 E 73/23

Für eine auf § 40 DVOSächsBO i.V.m. § 66 Abs. 3 SächsBO gestützte Klage eines anerkannten Prüfingenieurs gegen den Bauherrn auf Vergütung für die bauaufsichtliche Prüfung ist der Verwaltungsrechtsweg eröffnet (Abgrenzung zu BGH, IBR 2016, 350, zur Hessischen Bauordnung 2002).*)

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Online seit 4. September

IBRRS 2024, 2680
Beitrag in Kürze
BauvertragBauvertrag
Unternehmer kann Zahlung der Umsatzsteuer vom Bauträger verlangen - trotz Festsetzungsverjährung!

BGH, Urteil vom 25.07.2024 - VII ZR 84/21

Die durch das Urteil des Bundesfinanzhofs vom 22.08.2013 (IBR 2014, 49) veranlasste ergänzende Vertragsauslegung im Verhältnis des leistenden Bauunternehmers zum Leistungsempfänger (Bauträger) wird nicht dadurch beeinflusst, dass es - etwa wegen eingetretener Festsetzungsverjährung - nicht mehr zu einer Steuerfestsetzung kommen wird und der Bauunternehmer daher keine Umsatzsteuer mehr an den Fiskus abführen muss.*)

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IBRRS 2024, 2400
BauvertragBauvertrag
Ein (Form-)Kaufmann lässt sich nicht über's Ohr hauen!

OLG Köln, Beschluss vom 14.03.2022 - 11 U 28/21

1. Ein Bauvertrag ist (wegen Wuchers) nichtig, wenn ein objektiv auffälliges Missverhältnis von Leistung und Gegenleistung besteht und subjektive Umstände wie die vorwerfbare Ausbeutung der Zwangslage, der Unerfahrenheit, des Mangels an Urteilsvermögen oder der erheblichen Willensschwäche des Benachteiligten hinzutreten.

2. Die Vollkaufmann-Eigenschaft des Benachteiligten begründet die widerlegliche Vermutung, dass der Begünstigte nicht in verwerflicher Weise eine persönliche oder geschäftliche Unterlegenheit des Benachteiligten ausgenutzt hat.

3. Die Abnahme des Werks kann auch durch einen Dritten erfolgen, wenn der Besteller diese gegen sich gelten lassen will.

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IBRRS 2024, 2676
Mit Beitrag
VergabeVergabe
Los- oder Gesamtvergabe: Auftraggeber hat Beurteilungsspielraum!

OLG Rostock, Beschluss vom 18.07.2024 - 17 Verg 1/24

1. Das Absehen von der Losaufteilung kommt nur dann in Betracht, wenn sich der Auftraggeber im Einzelnen mit dem grundsätzlichen Gebot der Fachlosvergabe einerseits und den im konkreten Fall dagegen sprechenden Gründen auseinandersetzt und sodann eine umfassende Abwägung der widerstreitenden Belange trifft, als deren Ergebnis die für eine zusammenfassende Vergabe sprechenden technischen und wirtschaftlichen Gründe überwiegen müssen. Objektiv zwingender Gründe für die zusammenfassende Vergabe bedarf es demgegenüber nicht.*)

2. Bei der Prognose der Vor- und Nachteile der Losvergabe, deren Gewichtung und der Abwägung steht dem Auftraggeber ein Beurteilungsspielraum zu.*)

3. Bei der Abwägung der für und gegen die Losaufteilung sprechenden Gründe sind die typischen Vor- und Nachteile mit der vom Gesetzgeber vorgegebenen Gewichtung zu berücksichtigen und um die im Einzelfall bestehenden Besonderheiten zu ergänzen.*)




IBRRS 2024, 2674
Öffentliches BaurechtÖffentliches Baurecht
Formelle Anforderungen an die Verlängerung einer Veränderungssperre?

OVG Niedersachsen, Beschluss vom 23.08.2024 - 1 MN 39/24

1. Weder die Anforderungen an die Bekanntgabe noch das Bestimmtheitsgebot gebieten, im Beschluss über die Verlängerung einer Veränderungssperre Beschlussdatum oder Fundort der ursprünglichen Veränderungssperre anzugeben.*)

2. Die Befugnis des Rats, sich eine Entscheidung, für die originär der Verwaltungsausschuss zuständig wäre, im Einzelfall nach § 58 Abs. 3 Satz 1 NKomVG vorzubehalten kann auch konkludent durch Entscheidung in der Sache ausgeübt werden (Bestätigung der Senatsrechtsprechung, vgl. Urteil vom 15.03.2001 - 1 K 2440/00 -, NVwZ-RR 2002, 417).*)

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IBRRS 2024, 2446
WohnraummieteWohnraummiete
Voraussetzungen für Verwertungskündigung wegen Modernisierung und Sanierung

LG Lübeck, Beschluss vom 26.06.2024 - 14 S 38/24

1. Die Angabe der Gründe für ein berechtigtes Interesse des Vermieters an der Beendigung des Mietverhältnisses sind Wirksamkeitsvoraussetzung der Kündigung. Zweck des Begründungserfordernisses ist es, dem Mieter zum frühestmöglichen Zeitpunkt Klarheit über seine Rechtsposition zu verschaffen und ihn so in die Lage zu versetzen, rechtzeitig alles Erforderliche zur Wahrung seiner Interessen zu veranlassen.

2. Bei der Frage, ob ein Vermieter durch die Fortsetzung eines Mietverhältnisses an einer angemessenen wirtschaftlichen Verwertung des Grundstücks gehindert wird, darf nicht allein darauf abgestellt werden, ob eine bewohnte Wohnung der Durchführung der angestrebten Verwertung entgegensteht. Vielmehr muss auch geklärt werden, ob es den Parteien möglich und zumutbar gewesen wäre, den Mieter vorübergehend in einer alternativen Unterkunft unterzubringen.

3. Die Umgestaltung einer Wohnung kann dem Wegfall einer Wohnung nur dann gleichgestellt werden mit der Folge, dass ein Kündigungsgrund nach § 573 Abs. 2 Nr. 3 BGB in Betracht zu ziehen ist, wenn die Wohnung durch die Umgestaltung in ihrem grundlegenden Charakter wesentlich verändert wird. Dies bedarf einer grundsätzlichen Veränderung des Wohnungszuschnitts und der Wohnqualität, die über eine reine Modernisierung hinausgeht. Nicht ausreichend dürften daher - auch in der Gesamtschau - geringfügige Grundrissänderungen und Änderungen von (Balkon-)Türen, Erneuerungen von Bädern bzw. Küche oder die Förderung der Barrierefreiheit sein.

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IBRRS 2024, 2451
PachtrechtPachtrecht
Fiktive Dauerkleingärten sind unkündbar!

LG Köln, Urteil vom 18.07.2024 - 6 S 99/23

1. Ein Dauerkleingarten kann nie nach § 9 Abs. 1 Nr. 4 BKleingG gekündigt werden, denn aufgrund der Festsetzung im Bebauungsplan als Nutzung für Kleingarten ist eine andere Nutzung gerade planungsrechtlich nicht zulässig.

2. Fiktive Dauerkleingärten werden wie Verträge über Dauerkleingärten behandelt. Dementsprechend muss für diese auch die Kündigung nach § 9 Abs. 1 Nr. 4 BKleingG ausgeschlossen sein.

3. Vor Inkrafttreten des BKleingG geschlossene Pachtverträge über Kleingärten, die bei Inkrafttreten dieses Gesetzes keine Dauerkleingärten sind, sind wie Verträge über Dauerkleingärten zu behandeln, wenn die Gemeinde Eigentümerin der Grundstücke ist.

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IBRRS 2024, 2678
NachbarrechtNachbarrecht
Keine Umsatzsteuer auf nachbarrechtlichen Ausgleichsanspruch!

OLG Zweibrücken, Urteil vom 20.08.2024 - 8 U 47/24

Der Entschädigungsanspruch aus § 906 Abs. 2 Satz 2 BGB umfasst bei lediglich fiktiver Abrechnung keine Umsatzsteuer, da keine Gründe dafür ersichtlich sind, in Fällen der Kompensation nach den Grundsätzen der Enteignungsentschädigung über die insoweit für Schadensersatzansprüche geltenden Regeln hinaus eine (noch) gar nicht eingetretene Vermögenseinbuße in Gestalt der erst bei tatsächlicher Beseitigung der Beeinträchtigung anfallenden Umsatzsteuer auszugleichen.*)

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IBRRS 2024, 2646
ProzessualesProzessuales
Tatsachen für Anspruchsgrund und -höhe identisch: Grundurteil unzulässig!

OLG Karlsruhe, Urteil vom 25.06.2024 - 8 U 107/23

1. Der Erlass eines Grundurteils setzt voraus, dass Grund und Höhe des mit der Klage geltend gemachten Anspruchs streitig sind. Weitere Voraussetzung ist, dass der Rechtsstreit hinsichtlich des Grundes zur Entscheidung reif ist, nicht aber hinsichtlich des Betrags.

2. Bevor ein Grundurteil ergehen kann, müssen alle anspruchsbegründenden Tatsachen festgestellt und alle vom Beklagten dagegen vorgetragenen Einwendungen und Einreden ausgeschlossen werden. Die Klärung einzelner zum Grund des Anspruchs gehörender Fragen wie des Mitverschuldenseinwands kann zwar im Grundverfahren offengelassen und dem Betragsverfahren vorbehalten werden, wenn bereits feststeht, dass ein Mitverschulden nicht zu einer Beseitigung des Anspruchs führt.

3. Der Erlass eines Grundurteils ist aber stets unzulässig, wenn dies nicht zu einer echten Vorabentscheidung des Prozesses, sondern zu einer ungerechtfertigten Verzögerung und Verteuerung des Prozesses führt. Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn die Tatsachen für Grund und Höhe des Anspruchs annähernd dieselben sind oder in einem so engen Zusammenhang stehen, dass die Herausnahme einer Grundentscheidung unzweckmäßig wäre.

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IBRRS 2024, 2533
ProzessualesProzessuales
Warten auf "fremdes" Gutachten: Aussetzung ist nicht willkürlich!

LG Frankfurt/Main, Beschluss vom 29.04.2024 - 2-13 T 11/24

Setzt das Gericht ein Verfahren gem. § 148 Abs. 3 ZPO in der seit dem 13.10.2023 geltenden Fassung aus, ist, solange die Entscheidung nicht willkürlich ist, im Beschwerdeverfahren nicht zu prüfen, ob die Beweiserhebung für den Ausgang des Verfahrens erforderlich ist.*)

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Online seit 3. September

IBRRS 2024, 2668
BauarbeitsrechtBauarbeitsrecht
Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung bei Arbeitsunfall in der Freizeit?

LSG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 14.12.2023 - L 3 U 142/21

1. Voraussetzung einer "Wie-Beschäftigung" ist, dass eine einem fremden Unternehmen dienende, dem wirklichen oder mutmaßlichen Willen des Unternehmers entsprechende Tätigkeit von wirtschaftlichem Wert erbracht wird, die ihrer Art nach von Personen verrichtet werden könnte, die in einem abhängigen Beschäftigungsverhältnis stehen.

2. Eine "Wie-Beschäftigung" setzt nicht voraus, dass alle Voraussetzungen eines Beschäftigungsverhältnisses erfüllt sind. Insbesondere braucht keine persönliche oder wirtschaftliche Abhängigkeit vom unterstützten Unternehmen vorzuliegen, ebenso wenig ist eine Eingliederung in das unterstützte Unternehmen zwingend erforderlich.

3. Die "Wie-Beschäftigung" ist von der unternehmerähnlichen Tätigkeit und von der Sonderbeziehung abzugrenzen.

4. ...

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IBRRS 2024, 2667
VergabeVergabe
Nachprüfungsantrag voraussichtlich unzulässig: Keine Wiederherstellung des Zuschlagsverbots!

OLG Frankfurt, Beschluss vom 13.08.2024 - 11 Verg 3/24

Ist ein Nachprüfungsantrag nach summarischer Prüfung aufgrund fehlender Antragsbefugnis unzulässig und liegt ein besonderes Beschleunigungsinteresse des öffentlichen Auftraggebers (Sicherstellung der ordnungsgemäßen Abfallentsorgung) vor, scheidet eine Wiederherstellung des Zuschlagsverbots nach § 169 Abs. 2 Satz 6 GWB aus.*)

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IBRRS 2024, 2666
Öffentliches BaurechtÖffentliches Baurecht
Verzicht auf Wendeanlage = Abwägungsfehler?

BVerwG, Beschluss vom 06.08.2024 - 4 BN 2.24

1. Die Gemeinden haben die Bauleitpläne aufzustellen, sobald und soweit es für die städtebauliche Entwicklung und Ordnung erforderlich ist. Die mit der Befugnis zur Planung einhergehende Gestaltungsfreiheit wird durch das Gebot begrenzt, alle von der Planung berührten öffentlichen und privaten Belange gegeneinander und untereinander gerecht abzuwägen.

2. Zu den im Rahmen der Abwägung zu berücksichtigenden Belangen gehören auch die des Verkehrs. Diese umfassen insbesondere eine ordnungsgemäße Erschließung des Plangebiets durch die Festsetzung ausreichender Zufahrtsmöglichkeiten und den Anschluss an die Verkehrsflächen.

3. Der Verzicht auf eine Wendeanlage bei der Herstellung einer befahrbaren Sackgasse ist nicht von der planerischen Gestaltungsfreiheit der Gemeinde gedeckt und kann einen Mangel im Abwägungsergebnis begründen, wenn die Straße eine nicht völlig unbedeutende Anzahl von Grundstücken erschließt und der regelmäßig von diesen Grundstücken ausgehende Kraftwagenverkehr faktisch gezwungen ist, entweder rückwärts in die Sackgasse ein- oder rückwärts aus ihr auszufahren.

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IBRRS 2024, 2532
Mit Beitrag
ImmobilienImmobilien
Miteigentümergemeinschaft faktisch beendet: Wie erfolgt die Auseinandersetzung?

OLG Dresden, Urteil vom 16.07.2024 - 4 U 1582/23

1. Die Auseinandersetzung einer faktisch beendeten Miteigentümergemeinschaft (hier: an einem mit einem Mehrfamilienmietshaus bebauten Grundstück) nach Bruchteilen hat mittels einer Auseinandersetzungsklage zu erfolgen, bei der die einzelnen Ansprüche, die von beiden Parteien gegeneinander erhoben werden als unselbstständige Rechnungsposten einer Schlussrechnung aufgeführt werden.*)

2. Einzelne Forderungen aus dieser Schlussrechnung unterliegen hingegen einer Durchsetzungssperre; eine hierauf gerichtete Klage ist als derzeit unbegründet abzuweisen.*)

3. Die Durchsetzungssperre erfasst auch Ansprüche auf Feststellung von in die Schlussrechnung aufzunehmenden Einzelposten.*)

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IBRRS 2024, 2444
Öffentliches RechtÖffentliches Recht
Abgrenzung von Wohnnutzung zu anderen Nutzungszwecken?

VG Köln, Beschluss vom 13.06.2024 - 16 L 665/24

1. Eine Zwangsmittelandrohung erledigt sich noch nicht mit der Erfüllung des Grundverwaltungsaktes, sondern erst, wenn die Behörde erklärt oder jedenfalls zu erkennen gibt, dass sie die erfolgte Androhung des Zwangsmittels nicht mehr als Grundlage der weiteren Vollstreckung ansieht.*)

2. Die Ermächtigung des § 12 Abs. 1 Satz 1 WohnStG NRW erlaubt den Erlass einer Zweckentfremdungssatzung auch nach Ablauf der Höchstgeltungsdauer einer zuvor erlassenen Satzung. Entscheidend ist, dass der zum Satzungserlass berechtigende Wohnraummangel nach Ablauf der Geltungsdauer trotz der gem. § 12 Abs. 1 Satz 2 WohnStG NRW ergriffenen Maßnahmen fortbesteht.*)

3. Wohnzweck i.S.d. § 12 Abs. 2 Satz 1 WohnStG NRW meint die Nutzung von Wohnraum als Heimstätte im Alltag. Hiervon sind als andere Nutzungszwecke sämtliche Erscheinungsformen des vorübergehenden, übergangsweisen oder provisorischen, nur einem bestimmten Zweck dienenden Unterkommens abzugrenzen, ohne dass es darauf ankäme, ob der Mieter zeitweise die Räumlichkeiten zu seinem Lebensmittelpunkt bestimmt. Maßgeblich ist das Nutzungskonzept des Vermieters im Zeitpunkt des Erlasses des Wohnnutzungsgebots.*)

4. Zur Abgrenzung einer Wohnnutzung von anderen Nutzungszwecken können auch die zivilrechtlichen Kriterien zur Abgrenzung von Mietverhältnissen über Wohnraum und Vermietung zum vorübergehenden Gebrauch gem. § 549 Abs. 1 Nr. 2 BGB herangezogen werden.*)

5. Die Regelfrist für die Wiederzuführung von 2 Monaten gem. § 15 Abs. 1 Satz 2 WohnStG NRW beginnt erst mit Bekanntgabe des Wohnnutzungsgebots.*)

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IBRRS 2024, 2653
ProzessualesProzessuales
Beantwortung von Fachfrage ist Sachverständigenaufgabe!

BGH, Beschluss vom 23.07.2024 - VI ZR 41/22

Zur Verletzung rechtlichen Gehörs durch Verzicht auf die Ergänzung oder Einholung eines Sachverständigengutachtens bei der Beurteilung einer Fachwissen voraussetzenden Frage unter Anmaßung eigener Sachkunde.*)

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IBRRS 2024, 2647
Mit Beitrag
ProzessualesProzessuales
Streitverkündungschrift muss Parteien erkennen lassen!

OLG Frankfurt, Urteil vom 20.06.2024 - 15 U 230/22

1. Nur eine zulässige Streitverkündung führt zum Eintritt der Verjährungshemmung.

2. Eine Streitverkündungsschrift ist ein bestimmender Schriftsatz, so dass der Schriftsatz ein Rubrum enthalten soll.

3. Zur Annahme der Wirksamkeit einer Streitverkündung ist zumindest erforderlich, dass identifizierbar ist, wer Partei des Prozesses ist, dem beigetreten werden soll und wer die streitverkündende Partei ist.

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