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Derzeit 132.082 Volltexte.

In den letzten 30 Tagen haben wir für den Bereich Zivilprozess und Schiedswesen 37 aktuelle Urteile eingestellt.

Insgesamt haben wir in diesem Zeitraum 163 Urteile neu eingestellt.

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Aktuelle Urteile zum Zivilprozess & Schiedswesen

37 Urteile - (163 in Alle Sachgebiete)

Online seit gestern

IBRRS 2024, 3042
Beitrag in Kürze
ProzessualesProzessuales
Stellungnahmefrist gesetzt: Verspäteter Vortrag im sBV nicht präkludiert!

OLG Hamm, Beschluss vom 07.10.2024 - 12 W 21/24

1. Eine Präklusionswirkung kann der Ablauf einer richterlichen Frist zum Vorbringen von Einwendungen gegen ein Gutachten im selbständigen Beweisverfahren und der die Begutachtung betreffenden Anträge nur dann auslösen, wenn bei den Parteien keine Fehlvorstellungen über diese Wirkung aufkommen können.

2. Gibt das Gericht den Parteien in einer Verfügung lediglich Gelegenheit zur Stellungnahme zum gleichzeitg übersandten Gutachten, ist ein nach Fristablauf eingehendes Vorbringen nicht präkludiert.

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Online seit 17. Oktober

IBRRS 2024, 3028
RechtsanwälteRechtsanwälte
Voraussetzuungen für das Entstehen einer Einigungsgebühr?

BGH, Beschluss vom 14.08.2024 - XII ZB 478/22

Das Entstehen einer Einigungsgebühr nach VV-RVG Nr. 1000 setzt voraus, dass bereits ein Rechtsverhältnis zwischen den Parteien besteht oder dies zumindest von einer Partei behauptet wird. Deshalb kann auch beim einvernehmlichen Abschluss von streitigen Vertragsverhandlungen keine Einigungsgebühr anfallen, wenn sich keine Partei bei den Verhandlungen einer auf Vertragsschluss gerichteten Rechtsposition berühmt hat und durch den Vertrag zwischen den Parteien erstmals ein Rechtsverhältnis begründet wird.*)

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IBRRS 2024, 3040
ProzessualesProzessuales
Verfahrensaussetzung wegen „fremden“ Parallelverfahrens beim EuGH?

OLG Brandenburg, Beschluss vom 29.04.2024 - 2 W 12/24

1. Gegen die Entscheidung, durch die die Aussetzung des Verfahrens angeordnet oder abgelehnt wird, findet die sofortige Beschwerde statt. Eine sofortige Beschwerde ist allerdings nicht statthaft, soweit das Gericht das Verfahren in Verbindung mit einer Vorlageentscheidung an ein höheres Gericht ausgesetzt hat.

2. Die Instanzgerichte dürfen und müssen ihre Sachentscheidung ohne Steuerung und Einflussnahme von außen treffen. Ob das auch gelten muss, wenn die Aussetzung nicht mit einer eigenen Vorlage verbunden wurde, sondern mit Blick auf eine Vorlage durch ein anderes Gericht erfolgte, ist streitig (in diesem Sinne u. a. OLG Celle, Beschluss vom 10.10.2008 – 9 W 78/08 –, IBRRS 2008, 5396 = IMRRS 2008, 2646).

3. Auch wenn man von einer Anfechtungsmöglichkeit ausgeht, verengt sich der Prüfungsmaßstab des Beschwerdegerichts auf der Tatbestandsseite. Es hat allein zu prüfen, ob eine „Parallelsache“ in dem Sinne vorliegt, dass die Vorlage durch das andere Gericht überhaupt eine Aussetzung in entsprechender Anwendung von § 148 ZPO zulässt. Die Prüfung einer materiellen Entscheidungserheblichkeit der in dem fremden Vorlageverfahren gestellten Auslegungsfragen für den ausgesetzten Rechtsstreit ist dem Beschwerdegericht grundsätzlich verwehrt.

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IBRRS 2024, 2978
Mit Beitrag
ProzessualesProzessuales
Überzeugung des Gerichts durch Parteianhörung?

LG Berlin II, Beschluss vom 25.06.2024 - 67 S 103/24

Die Gerichte sind befugt, den Vermieter als Partei auch ohne Beweisnot über den von ihm behaupteten - und von dem Wohnraumieter bestrittenen - Eigenbedarf anzuhören sowie von der Vernehmung weiterer beweislich benannter Zeugen abzusehen, sofern sie vom Vorliegen des Eigenbedarfs schon aufgrund der Parteianhörung des Vermieters überzeugt sind.*)

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Online seit 16. Oktober

IBRRS 2024, 3017
RechtsanwälteRechtsanwälte
Was man unterschreibt, sollte man vorher gelesen haben!

BVerwG, Beschluss vom 16.09.2024 - 6 B 6.24

Die Unterzeichnung eines Schriftsatzes als prozessrechtlich allein dem Prozessbevollmächtigten vorbehaltene Handlung bietet Anlass zur Kontrolle eines vom Kanzleipersonal hergestellten Dokuments und löst für den Rechtsanwalt eine entsprechende Verpflichtung aus: Was man unterschreibt, sollte man vorher gelesen haben.*)

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IBRRS 2024, 3020
ProzessualesProzessuales
Vergleich (auch) über nicht rechtshängigen Anspruch begründet Mehrwert!

OLG München, Beschluss vom 17.09.2024 - 31 W 1309/24

Es begründet einen Mehrwert des Vergleichs für die von einem Anspruch betroffenen Parteien bzw. Streithelfer, wenn in einem Vergleich ein nicht rechtshängiger Anspruch zwischen zwei Parteien des Rechtsstreits oder einer Partei und einem Streithelfer mit geregelt wird. Das kann grundsätzlich auch für den Fall gelten, dass Ausgleichsansprüche auf Seiten des Beklagten mit verglichen werden. Allerdings kommt es immer auf die konkreten Umstände des Einzelfalls an.

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Online seit 15. Oktober

IBRRS 2024, 3003
Mit Beitrag
ProzessualesProzessuales
Beweiserleichterung bereits für die Schadensdarlegung!

BGH, Beschluss vom 30.07.2024 - VI ZR 122/23

Dem Geschädigten wird durch § 287 ZPO nicht nur die Beweisführung, sondern bereits die Darlegung erleichtert. Er muss zur substanziierten Darlegung des mit der Klage geltend gemachten Schadens weder ein Privatgutachten vorlegen, noch ein vorgelegtes Privatgutachten dem Ergebnis der Beweisaufnahme oder der gerichtlichen Überzeugungsbildung entsprechend ergänzen. Der Geschädigte kann durch einen gerichtlich bestellten Sachverständigen aufklären lassen, in welcher geringeren als von ihm ursprünglich geltend gemachten Höhe Reparaturkosten anfallen.*)

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IBRRS 2024, 2998
ProzessualesProzessuales
Streitwertfestsetzung nach den Empfehlungen des Streitwertkatalogs!

OVG Saarland, Beschluss vom 03.09.2024 - 2 E 32/24

Aus Gründen der Gleichbehandlung und Rechtssicherheit ist das Gericht zu einer sachlich begründeten, gleichförmigen Auslegung des § 52 Abs. 1 GKG entsprechend seiner bisherigen oder einer allgemeinen Praxis der Verwaltungsgerichte verpflichtet.*)

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Online seit 14. Oktober

IBRRS 2024, 2989
ProzessualesProzessuales
(EGVP-)Gerichtspostfächer sind eindeutig zu bezeichnen!

OLG Köln, Beschluss vom 04.03.2024 - 28 Wx 1/24

Sind durch die Justizverwaltung für ein Gericht zwei EGVP-Postfächer eingerichtet worden und ergibt sich aus der Namensgebung nicht eindeutig, dass ein Postfach nur für justizinterne Verwaltungsangelegenheiten genutzt werden soll, so kann dieser Umstand dem Absender einer Rechtsbeschwerde nicht zum Nachteil gereichen und auch dieses Postfach ist eine zum Empfang von elektronischen Dokumenten bestimmte Einrichtung des Gerichts.*)

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IBRRS 2024, 3001
ProzessualesProzessuales
Beweiskraft einer Postzustellungsurkunde?

OVG Schleswig-Holstein, Beschluss vom 30.08.2024 - 6 O 21/24

1. Die Beweiskraft einer Postzustellungsurkunde erstreckt sich nur auf die in der Urkunde festgestellten Tatsachen, die von der beurkundenden Person selbst verwirklicht wurden oder die diese aufgrund eigener Wahrnehmung zutreffend festgestellt hat.*)

2. Zur Klärung der Frage, welches Schriftstück die Behörde der Post zwecks Zustellung in einem verschlossenen Umschlag übergeben hat, ist im Wege der freien Beweiswürdigung auf etwaige Angaben in der Zustellungsurkunde sowie auf die sonstigen Umstände des Einzelfalls einschließlich der entsprechenden Verfügungen der Behörde abzustellen.*)

3. Hat die Widerspruchsbehörde eine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen der versäumten Widerspruchsfrist abgelehnt, ist es dem Verwaltungsgericht nach Klageerhebung als die mit der Hauptfrage befasste Instanz aus Gründen der Prozessökonomie nicht verwehrt, hierüber erneut zu entscheiden.*)

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Online seit 11. Oktober

IBRRS 2024, 2980
ProzessualesProzessuales
Wer unsachlich reagiert, ist befangen!

OLG Stuttgart, Beschluss vom 02.10.2024 - 13 W 20/24

Eine Besorgnis der Befangenheit liegt vor, wenn der abgelehnte Richter in einer dienstlichen Stellungnahme auf ein nicht ganz abwegiges Ablehnungsgesuch hin mit unsachlicher Kritik reagiert.*)

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IBRRS 2024, 2975
ProzessualesProzessuales
Antragsbefugt ist auch derjenige, der illegal nutzt!

OVG Niedersachsen, Beschluss vom 01.08.2024 - 1 MN 75/24

1. Zu den Anforderungen an die Antragsbefugnis eines ohne Baugenehmigung im Außenbereich wohnenden Plannachbarn.*)

2. Der Wirksamkeit einer Lärmemissionskontingentierung nach § 1 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2, Satz 2 BauNVO steht nicht entgegen, dass die Fläche, die nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts faktisch unkontingentiert bleiben muss, bereits genutzt wird.*)

3. Dass die unkontingentierte Fläche aufgrund umliegender schutzbedürftiger Nutzungen in ihrer Lärmentfaltung eingeschränkt ist, stellt nicht die Deckung durch § 1 Abs. 4 BauNVO als Rechtsgrundlage, sondern - wenn überhaupt - die Abwägungsgerechtigkeit der Planung in Frage.*)

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Online seit 10. Oktober

IBRRS 2024, 2950
ProzessualesProzessuales
Wer vier Monate zuwartet, widerlegt die Dringlichkeitsvermutung!

LG Rostock, Urteil vom 25.07.2023 - 6 HK O 12/23

Die Dringlichkeitsvermutung wird durch selbstwidersprüchliches Verhalten widerlegt, wenn der Antrag auf Erlass der einstweiligen Verfügung erst nach vier Monaten gestellt wird.

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Online seit 9. Oktober

IBRRS 2024, 2921
Beitrag in Kürze
RechtsanwälteRechtsanwälte
In Verjährungsfragen muss der "sicherste Weg" beschritten werden!

BGH, Urteil vom 19.09.2024 - IX ZR 130/23

Nach dem für Verjährungsfragen maßgeblichen "Gebot des sichersten Weges" hat der Rechtsanwalt bei einer unklaren Rechtslage, ob ein triftiger Grund vorliegt, das Verfahren nicht zu betreiben, im Hinblick auf eine etwaige ungünstigere Beurteilung der Rechtslage durch das mit der Sache befasste Gericht den Weg aufzuzeigen, der eine Verjährung des Anspruchs des Mandanten sicher verhindert (Fortführung von BGH, Urteil vom 23.09.2004 - IX ZR 137/03, NJW-RR 2005, 494, 495 = IBRRS 2004, 4860 = IMRRS 2004, 2359).*)

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IBRRS 2024, 2947
ProzessualesProzessuales
Anhörung zur Verfahrensweise ist kein Befangenheitsgrund!

LSG Bayern, Beschluss vom 25.09.2024 - L 16 SF 210/24 AB

Eine gerichtliche Anhörung zu einer geplanten, im Verfahrensgesetz vorgesehenen Verfahrensweise, ist regelmäßig nicht geeignet, eine Befangenheit des Gerichts zu vermuten.*)

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Online seit 8. Oktober

IBRRS 2024, 2932
Beitrag in Kürze
ProzessualesProzessuales
Obacht bei der Flucht in die Widerklage!

LG Frankfurt/Main, Urteil vom 08.01.2024 - 2-31 O 6/23

1. Macht der Auftraggeber widerklagend eine Überzahlung geltend, führt das Anerkenntnis dieses Anspruchs durch den Auftragnehmer nicht schon deshalb zu einer Abweisung der Restverkütungsklage des Auftragnehmers, weil die Überzahlung denklogisch ausschließe, dass der Auftragnehmer weitere Zahlungen an sich verlangen könne.

2. Ein prozessuales Anerkenntnis gegenüber einer (verspäteten) Widerklage mit dem Ziel, die Präklusion der Klageerwiderung zu bewirken, ist möglich. Eine Partei, die bewusst in die Widerklage "flieht", um die Präklusion zu umgehen, ist nicht schutzwürdig.

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Online seit 7. Oktober

IBRRS 2024, 2929
RechtsanwälteRechtsanwälte
Wirksame Schriftsatzeinreichung über fremdes beA-Postfach?

OLG Braunschweig, Beschluss vom 03.05.2024 - 9 U 79/24

1. Es stellt keine wirksame fristwahrende Einreichung eines einfach signierten Schriftsatzes dar, den ein Rechtsanwalt nicht über sein eigenes, sondern über das besondere elektronische Anwaltsfach (beA) eines anderen Rechtsanwalts dem Gericht übermittelt.*)

2. Das gilt auch dann, wenn zu diesem Zeitpunkt die Übermittlung über das eigene beA technisch gestört ist; das Senden über ein fremdes besonderes elektronisches Anwaltsfach ist kein vom Gesetz eröffneter Weg der Ersatzeinereichung.*)

3. Die Wirksamkeit der Einreichung eines bestimmenden Schriftsatzes kann im Einzelfall zwar dadurch erreicht werden, dass der Schriftsatz eine Übernahme der inhaltlichen (Mit-)Verantwortung (auch) durch den übersendenden Rechtsanwalt erkennen lässt. Allein die Versendung eines fremden Schriftsatzes über das eigene beA als solche enthält nach dem objektiven Empfängerhorizont jedoch nicht die - konkludente - Erklärung des übermittelnden Rechtsanwalts, den Schriftsatz inhaltlich mitverantworten zu wollen.*)

4. Mangels unverzüglicher Glaubhaftmachung einer vorübergehenden technischen Unmöglichkeit im Sinne von § 130d Satz 1 ZPO ist schon allein deshalb selbst eine nach § 130d Satz 2 ZPO statthafte Ersatzeinreichung unwirksam.*)

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Online seit 4. Oktober

IBRRS 2024, 2916
Mit Beitrag
ProzessualesProzessuales
Antragsteller insolvent: Kein Rechtsschutzbedürfnis im sBV!

LG Karlsruhe, Beschluss vom 16.05.2024 - 6 OH 15/16

Einem Antrag eines Streithelfers nach § 494a ZPO fehlt das Rechtsschutzbedürfnis, wenn zu der von ihm unterstützen Partei das Insolvenzverfahren eröffnet wurde und die Gegenpartei dadurch zu einem wirtschaftlich sinnwidrigen Hauptsachprozess gezwungen wird.*)

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IBRRS 2024, 2752
ProzessualesProzessuales
Verfassungsbeschwerde muss substantiiert sein!

VerfGH Sachsen, Beschluss vom 20.06.2024 - Vf. 73-IV-23

1. Eine Verfassungsbeschwerde ist nur zulässig, wenn der Beschwerdeführer substanziiert die Möglichkeit einer Verletzung eigener, durch die Verfassung des Freistaates Sachsen verbürgter Grundrechte darlegt.

2. Hierzu muss er den Lebenssachverhalt, aus dem er die Grundrechtsverletzung ableitet, aus sich heraus verständlich wiedergeben und im Einzelnen aufzeigen, welchen verfassungsrechtlichen Anforderungen die angegriffene Maßnahme nicht gerecht werden soll.

3. Dies setzt voraus, dass die angegriffene Entscheidung sowie alle zu ihrem Verständnis notwendigen Unterlagen mit der Verfassungsbeschwerde vorgelegt oder zumindest in ihrem wesentlichen Inhalt mitgeteilt werden.

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Online seit 2. Oktober

IBRRS 2024, 2909
ProzessualesProzessuales
Provozierte Unmutsäußerung ist kein Befangenheitsgrund!

OLG Brandenburg, Beschluss vom 02.09.2024 - 9 WF 149/24

1. Die Ablehnung eines Richters wegen der Besorgnis der Befangenheit findet statt, wenn ein Grund vorliegt, der geeignet ist, Misstrauen gegen seine Unparteilichkeit zu rechtfertigen. Tatsächliche Befangenheit oder Voreingenommenheit ist nicht erforderlich. Es genügt schon der böse Schein, das heißt der Eindruck mangelnder Objektivität.

2. Keine tauglichen Ablehnungsgründe sind vorläufige Meinungsäußerungen und Einschätzungen des Richters im Rahmen der materiellen Verfahrensleitung, bloße Verfahrensverstöße oder fehlerhafte Entscheidungen, soweit die Grenze zur Willkür nicht überschritten ist. Die Befangenheitsablehnung stellt kein Instrument zur Fehler- und Verfahrenskontrolle dar.

3. Bloße Unmutsäußerungen des Richters bzw. Unmutsaufwallungen oder sonstige gegen einen Beteiligten oder dessen Verfahrensbevollmächtigten gerichtete Äußerungen / Handlungen führen nicht ohne Weiteres die Besorgnis der Befangenheit herbei. Dies gilt umso mehr, wenn dem ein provokatives Verhalten des Beteiligten oder seines Verfahrensbevollmächtigten vorangegangen ist, weil durch Provokationen nicht die Möglichkeit eröffnet werden darf, einen Ablehnungsgrund zu schaffen.

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Online seit 1. Oktober

IBRRS 2024, 2442
ProzessualesProzessuales
Glaubwürdigkeitsbeurteilung anhand des Protokolls?

LG Berlin II, Urteil vom 14.05.2024 - 67 S 276/23

Der pauschale Vermerk im Sitzungsprotokoll, das Gericht habe an der Glaubwürdigkeit keines der Zeugen Zweifel, stellt keine hinreichende Niederschrift im Sinne einer aktenkundigen Beurteilung der Glaubwürdigkeit des Zeugen dar, die nur dann als Grundlage der Glaubwürdigkeitsbeurteilung in Bezug genommen werden kann, wenn nicht nur pauschal das Ergebnis der Würdigung, sondern auch wenigstens ansatzweise der persönlichen Eindruck von dem Zeugen unter zumindest zusammenfassender Angabe der für die Glaubwürdigkeit sprechende Umstände festgehalten worden ist.

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Online seit 30. September

IBRRS 2024, 2867
Beitrag in Kürze
ProzessualesProzessuales
Was beweist eine öffentliche Urkunde?

BGH, Beschluss vom 28.08.2024 - XII ZR 62/22

1. Sind öffentliche Urkunden i.S.v. § 415 Abs. 1 ZPO echt und mangelfrei, erbringen sie den vollen Beweis dafür, dass die Erklärung des Urkundsbeteiligten mit dem niedergelegten Inhalt so, wie beurkundet und nicht anders, abgegeben wurde.*)

2. Die inhaltliche Richtigkeit der Erklärung ist nicht von der Beweiskraft erfasst; ob durch die Erklärung über eine Tatsache diese Tatsache selbst bewiesen wird, hat das Gericht im Wege der freien Beweiswürdigung zu entscheiden.*)

3. Diejenige Partei, die eine Aufklärungspflichtverletzung behauptet, trägt dafür die Beweislast. Die mit dem Nachweis einer negativen Tatsache verbundenen Schwierigkeiten werden dadurch ausgeglichen, dass die andere Partei die behaupteten Aufklärungsdefizite substanziiert bestreiten und darlegen muss, wie im Einzelnen aufgeklärt worden sein soll. Dem Anspruchsteller obliegt dann der Nachweis, dass diese Darstellung nicht zutrifft.

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IBRRS 2024, 2864
ProzessualesProzessuales
Berufungsbegründung unzureichend: Revision unzulässig!

BAG, Urteil vom 01.08.2024 - 6 AZR 271/23

1. Die Zulässigkeit der Berufung ist Prozessvoraussetzung für das gesamte weitere Verfahren nach der Berufungseinlegung und deshalb vom Revisionsgericht von Amts wegen zu prüfen. Das gilt auch, wenn das Berufungsgericht das Rechtsmittel für zulässig gehalten hat.

2. Die Berufungsbegründung muss die Umstände bezeichnen, aus denen sich die Rechtsverletzung durch das angefochtene Urteil und deren Erheblichkeit für das Ergebnis der Entscheidung ergeben. Erforderlich ist eine hinreichende Darstellung der Gründe, aus denen sich die Rechtsfehlerhaftigkeit der angefochtenen Entscheidung ergeben soll.

3. Die Berufungsbegründung muss auf den Streitfall zugeschnitten sein und im Einzelnen erkennen lassen, in welchen Punkten rechtlicher oder tatsächlicher Art und aus welchen Gründen das angefochtene Urteil fehlerhaft sein soll.

4. Hat das erstinstanzliche Gericht seine Entscheidung hinsichtlich eines Streitgegenstands auf mehrere selbstständig tragende Begründungen gestützt, muss die Berufungsbegründung das Urteil in allen diesen Punkten angreifen.

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Online seit 27. September

IBRRS 2024, 2855
RechtsanwälteRechtsanwälte
Sicherster Weg: Im Zweifel müssen Anwälte mit dem Schlimmsten rechnen

BGH, Urteil vom 02.05.2024 - IX ZR 130/23

Nach dem für Verjährungsfragen maßgeblichen "Gebot des sichersten Weges" hat der Rechtsanwalt bei einer unklaren Rechtslage, ob ein triftiger Grund vorliegt, das Verfahren nicht zu betreiben, im Hinblick auf eine etwaige ungünstigere Beurteilung der Rechtslage durch das mit der Sache befasste Gericht den Weg aufzuzeigen, der eine Verjährung des Anspruchs des Mandanten sicher verhindert (Fortführung von BGH, Urteil vom 23.09.2004 - IX ZR 137/03, IBRRS 2004, 4860 = IMRRS 2004, 2359 = NJW-RR 2005, 494, 495).*)

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IBRRS 2024, 2848
ProzessualesProzessuales
Wann ist die nachträgliche Zulassung der Berufung aufgrund einer Anhörungsrüge zulässig?

BGH, Beschluss vom 30.07.2024 - VI ZB 115/21

Die nachträgliche Zulassung der Berufung aufgrund einer Anhörungsrüge gem. § 321a ZPO ist ausnahmsweise zulässig, wenn das Verfahren aufgrund eines Gehörsverstoßes gem. § 321a Abs. 5 ZPO fortgesetzt wird und sich erst aus dem anschließend gewährten rechtlichen Gehör ein Grund für die Zulassung ergibt, oder wenn das Erstgericht bei seiner ursprünglichen Entscheidung über die Nichtzulassung der Berufung bezogen auf die Zulassungsentscheidung das rechtliche Gehör des späteren Berufungsklägers verletzt hat (Fortführung Senatsurteil vom 07.02.2023 - VI ZR 137/22, IBRRS 2023, 0955 = IMRRS 2023, 0455).*)

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Online seit 26. September

IBRRS 2024, 2783
ProzessualesProzessuales
Auch der Obsiegende kann den Streitwertbeschluss anfechten!

OLG Dresden, Beschluss vom 19.08.2024 - 4 W 520/24

Auch die vollumfänglich obsiegende Partei kann gegen einen Streitwertbeschluss Beschwerde mit dem Ziel der Herabsetzung des Streitwerts einlegen.*)

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Online seit 25. September

IBRRS 2024, 2815
ProzessualesProzessuales
Beschwerde unzulässig: Rechtsmittel gegen Sachentscheidung?

BGH, Beschluss vom 30.04.2024 - VIa ZR 7/23

1. Die Zulässigkeit der sofortigen Beschwerde hat das Rechtsbeschwerdegericht von Amts wegen zu prüfen, weil es im Fall ihrer Unzulässigkeit an einem gültigen und rechtswirksamen Verfahren vor dem Rechtsbeschwerdegericht fehlt.

2. War die sofortige Beschwerde statthaft, aber unzulässig, hat das Beschwerdegericht sie jedoch sachlich beschieden, ist diese Entscheidung auf eine zulässige Rechtsbeschwerde hin aufzuheben und die sofortige Beschwerde als unzulässig zu verwerfen.

3. In einem anhängigen Verfahren hat die Zustellung an den für den Rechtszug bestellten Prozessbevollmächtigten zu erfolgen. Eine gleichwohl an die anwaltlich vertretene Partei vorgenommene Zustellung ist wirkungslos und setzt Fristen nicht in Lauf.

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Online seit 24. September

IBRRS 2024, 2831
WohnraummieteWohnraummiete
Anforderungen an den Bestellbutton in Mietrechtsportal

LG Berlin II, Urteil vom 08.08.2024 - 67 S 92/24

1. Zu den Rechtsfolgen eines durch einen Inkassodienstleister verbraucherschutzrechtswidrig gestalteten Bestellvorgangs für die von einem Mieter gegenüber seinem Vermieter geltend gemachten Ansprüche wegen Verstoßes gegen die sog. Mietpreisbremse (Anschluss EuGH, Urteil vom 30.05.2024 - C-400/22, IBRRS 2024, 1730 = IMRRS 2024, 0730 = NJW 2024, 2449; entgegen BGH, Urteil vom 19.01.2022 - VIII ZR 123/21, IBRRS 2022, 0535 = IMRRS 2022, 0171 = NZM 2022, 202; Urteil vom 30.03.2022 - VIII ZR 358/20, IBRRS 2022, 1590 = IMRRS 2022, 0702 = NJOZ 2022, 741).*)

2. Gestaltet der Unternehmer den Bestellvorgang im elekronischen Rechtsverkehr unter Verstoß gegen § 312j Abs. 3 Satz 2 BGB, haftet er dem Verbraucher für alle aus der schwebenden Unwirksamkeit des Vertragsschlusses erwachsenden Schäden.*)

3. Ein verbraucherschutzrechtswidrig handelnder Unternehmer haftet dem Verbraucher aus ungerechtfertigter Bereicherung auf Rückerstattung eines vom Verbraucher vereinnahmten (Erfolgs-)Honorars auch dann, wenn die Parteien das unter Verstoß gegen § 312j Abs. 3 Satz 2 BGB angebahnte Vertragsverhältnis tatsächlich vollzogen haben. Etwas anderes gilt nur im Falle einer vom Verbraucher nachträglich erklärten "informierten Genehmigung" (Anschluss BGH, Urteil vom 04.06.2024 - X ZR 81/23, IBRRS 2024, 2061 = IMRRS 2024, 1201 = GRUR-RS 2024, 15314).*)

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IBRRS 2024, 2827
Mit Beitrag
RechtsanwälteRechtsanwälte
Honorar nach Stundensätzen: Muss auf den Zeitaufwand hingewiesen werden?

BGH, Urteil vom 12.09.2024 - IX ZR 65/23

1. Eine formularmäßig getroffene anwaltliche Zeithonorarabrede ist auch im Rechtsverkehr mit Verbrauchern nicht allein deshalb unwirksam, weil der Rechtsanwalt weder dem Mandanten vor Vertragsschluss zur Abschätzung der Größenordnung der Gesamtvergütung geeignete Informationen erteilt noch sich dazu verpflichtet hat, ihm während des laufenden Mandats in angemessenen Zeitabständen Zwischenrechnungen zu erteilen oder Aufstellungen zu übermitteln, welche die bis dahin aufgewandte Bearbeitungszeit ausweisen.*)

2. Ist eine formularmäßig getroffene anwaltliche Vergütungsvereinbarung aus AGB-rechtlichen Gründen insgesamt unwirksam, richten sich die Honoraransprüche des Rechtsanwalts nach den Vorschriften des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes.*)

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IBRRS 2024, 2828
ProzessualesProzessuales
Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör ist rechtzeitig zu rügen!

BGH, Beschluss vom 30.07.2024 - VI ZB 30/22

Eine auf die Verletzung des Grundrechts auf Gewährung wirkungsvollen Rechtsschutzes gestützte Rechtsbeschwerde ist unzulässig, wenn es der Beschwerdeführer im Rahmen des vorinstanzlichen Rechtsmittels versäumt hat, eine Korrektur der geltend gemachten Grundrechtsverletzung zu erwirken oder eine Grundrechtsverletzung zu verhindern (Anschluss an BGH, IBR 2021, 665).*)

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IBRRS 2024, 2830
ProzessualesProzessuales
Word-Datei in E-Akte ist unzulässig!

BFH, Beschluss vom 30.08.2024 - V R 1/24

1. Ein elektronisches Dokument ist jedenfalls bei führender elektronischer Akte nur dann i.S.d. § 52a Abs. 2 Satz 1 der Finanzgerichtsordnung (FGO) für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet, wenn es in einem der in § 2 Abs. 1 der Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung (ERVV) genannten Dateiformate in der elektronischen Poststelle des Gerichts eingegangen ist. Ein Dokument, das bei einem Gericht nicht in dem nach § 52a Abs. 2 Satz 1 FGO i.V.m. § 2 Abs. 1 ERVV vorgeschriebenen Dateiformat PDF eingereicht wird, ist danach nicht formgerecht und wird nicht wirksam an das Gericht übermittelt.*)

2. Eine Verletzung dieser Formvorschrift begründet grundsätzlich ein die Wiedereinsetzung nach § 56 FGO hinderndes Verschulden, da für solche Fälle bereits die Vorschrift des § 52a Abs. 6 FGO eine verschuldensunabhängige Heilung vorsieht.*)

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Online seit 23. September

IBRRS 2024, 2811
RechtsanwälteRechtsanwälte
Prüfung des Ablaufs von Rechtsmittelbegründungsfristen ist Anwaltssache!

BGH, Beschluss vom 31.07.2024 - XII ZB 573/23

Werden einem Rechtsanwalt die Akten im Zusammenhang mit einer fristgebundenen Prozesshandlung vorgelegt, hat er den Ablauf von Rechtsmittelbegründungsfristen eigenverantwortlich zu prüfen (im Anschluss an Senatsbeschluss vom 01.03.2023 - XII ZB 483/21, IBRRS 2023, 0982 = IMRRS 2023, 0445).*)

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IBRRS 2024, 2810
ProzessualesProzessuales
Berufungsgericht bestätigt 1. Instanz: Zuständigkeit für Nachverfahren im Urkundenprozess?

OLG Celle, Beschluss vom 16.09.2024 - 13 U 28/24

Bestätigt das Berufungsgericht im Urkundenprozess ein erstinstanzlich erlassenes Vorbehaltsurteil, bleibt das Gericht erster Instanz für die Durchführung des Vorbehaltsurteils zuständig.*)

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Online seit 20. September

IBRRS 2024, 2795
Mit Beitrag
BauträgerBauträger
Bauträger kann auf Fertigstellung verklagt werden!

KG, Urteil vom 16.07.2024 - 21 U 131/23

1. Stellt ein Bauträger eine in Eigentumswohnungen aufgeteilte Wohnanlage nicht fertig, können ihn die Erwerber der Wohnungen auf Herbeiführung dieses Erfolgs in Natur in Anspruch nehmen.*)

2. Für die Zulässigkeit und Bestimmtheit eines solchen Klageantrags genügt es, wenn das vom Bauträger geforderte Endergebnis durch Bezugnahme auf die Vertragsbestandteile, insbesondere die Baubeschreibung und die Teilungserklärung, definiert wird. Der aktuelle Bautenstand des Vorhabens muss jedenfalls im Erkenntnisverfahren nicht vorgetragen werden.*)

3. Eine Klage auf Fertigstellung in Natur muss nicht zwingend sämtliche noch fehlende Bauleistungen umfassen. Die Erwerber können auch eine Teilklage gegen den Bauträger erheben, die sich auf einzelne abtrennbare Leistungen beschränkt.*)

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IBRRS 2024, 2749
WohnraummieteWohnraummiete
Räumung der Mietwohnung: Denkt denn niemand an die Kinder?

LG Köln, Urteil vom 13.06.2024 - 6 S 209/23

1. Minderjährige Kinder, die mit ihren Eltern zusammenleben, haben grundsätzlich keinen Mitbesitz an der gemeinsam genutzten Wohnung, so dass für eine Räumungsvollstreckung ein Vollstreckungstitel gegen die Eltern ausreicht.

2. Die Besitzverhältnisse an der Wohnung, in der die Familie lebt, ändern sich im Regelfall aber auch dann nicht, wenn das Kind volljährig wird und mit seinen Eltern weiter zusammenwohnt. In diesem Fall bleiben die nach Erreichen der Volljährigkeit weiter in der elterlichen Wohnung lebenden Kinder im Regelfall Besitzdiener, ohne dass es darauf ankommt, ob die Kinder unter der Adresse gemeldet sind und der Vermieter die tatsächlichen Verhältnisse kennt.

3. Etwas anderes kann nur gelten, wenn eine Änderung der Besitzverhältnisse volljähriger Kinder an der elterlichen Wohnung nach außen eindeutig erkennbar geworden ist.

4. Bloß fortschreitendes Alter der besitzdienenden Kinder führt nicht dazu, dass sich die Besitzverhältnisse an dem Wohnhaus der Familie ändern würden.

5. Auch durch eigenes Einkommen wirtschaftlich von ihren Eltern unabhängige volljährige Kinder können im Einzelfall Besitzdiener bleiben, weil die Weisungsabhängigkeit, die die Besitzdienerschaft mitgegründet, normativ und nicht ökonomisch zu bestimmen ist.

6. Bei einem nichtehelichen Lebensgefährten kann allein aus der Aufnahme in die Wohnung seines besitzenden Lebensgefährten nicht auf einen Mitbesitz geschlossen werden. Vielmehr muss anhand der tatsächlichen Umstände des Einzelfalls beurteilt werden, ob der nichteheliche Lebensgefährte Mitbesitzer oder nur Besitzdiener ist.

7. Anhaltspunkte, durch die sich nach außen die Einräumung des Mitbesitzes dokumentiert, sind die Anzeige des Mieters an den Vermieter von der Aufnahme des nichtehelichen Lebensgefährten oder seine Anmeldung in der Wohnung nach den jeweiligen landesrechtlichen Meldegesetzen.

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IBRRS 2024, 2805
RechtsanwälteRechtsanwälte
Anscheinsbeweis für beratungsgerechtes Verhalten bei höchstrichterlich nicht geklärter Rechtslage?

BGH, Urteil vom 16.05.2024 - IX ZR 38/23

Fehlt es an einer abschließenden höchstrichterlichen Klärung der für die Erfolgsaussichten einer Rechtsverfolgung maßgeblichen Frage, setzt eine zum Eingreifen des Anscheinsbeweises für ein beratungsgerechtes Verhalten des rechtsschutzversicherten Mandanten führende objektive Aussichtslosigkeit der Rechtsverfolgung voraus, dass die Beurteilung der Erfolgsaussichten aus der maßgeblichen Sicht ex ante in jeder Hinsicht unzweifelhaft war.*)

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IBRRS 2024, 2798
Beitrag in Kürze
ProzessualesProzessuales
„Schneckentempo" begründet Besorgnis der Befangenheit!

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 15.05.2024 - 11 W 34/23

1. Eine Ablehnung wegen Besorgnis der Befangenheit findet statt, wenn ein Grund vorliegt, der geeignet ist, Misstrauen gegen die Unparteilichkeit eines Richters zu rechtfertigen. Dabei kommt es darauf an, ob aus der Sicht des Ablehnenden genügend objektive Gründe vorliegen, die vom Standpunkt einer ruhig und vernünftig denkenden Partei auch Anlass geben, an der Unvoreingenommenheit des Richters zu zweifeln.

2. Eine unsachgemäße Verfahrensleitung - auch die stark verzögerte Bearbeitung einer Sache - stellt im Allgemeinen noch keinen Ablehnungsgrund dar, zumal sie regelmäßig beide Parteien gleich trifft.

3. Etwas anderes gilt aber, wenn das prozessuale Vorgehen des Richters einer ausreichenden gesetzlichen Grundlage entbehrt und sich von dem normalerweise üblichen Verfahren so sehr entfernt, dass sich für die dadurch betroffene Partei der Eindruck einer sachwidrigen, auf Voreingenommenheit beruhenden Benachteiligung aufdrängt. Das kommt etwa in Betracht, wenn der Richter eine Sache lang andauernd nicht bearbeitet und dieses Vorgehen aus der verständigen Sicht eines in gleicher Weise wie die Partei auf Rechtsgewährung angewiesenen Dritten einer Rechtsverweigerung nahekommt (hier bejaht).

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