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Online seit 2. September

IBRRS 2024, 2643
Mit Beitrag
ProzessualesProzessuales
Bruchteilseigentümer gründen GbR: Prozessuale Besonderheiten bei Klage gegen Architekten?

OLG Schleswig, Urteil vom 28.08.2024 - 12 U 15/24

1. Bruchteilseigentümer können zu Zwecken der Errichtung eines Bauvorhabens mit anschließender Ferienwohnungsvermietung eine GbR errichten. Diese ist als Außen-GbR auch partei- und prozessfähig hinsichtlich der Geltendmachung von Ansprüchen gegen den von ihr mit der Planung und Bauüberwachung beauftragten Architekten.

2. Für die ordnungsgemäße Klagerhebung genügt die Bezeichnung des Namens der GbR, wenn eine ausreichende Identifizierung möglich ist. Die Bezeichnung der gesetzlichen Vertreter gehört nicht zum zwingenden Inhalt der Klageschrift.

3. Veräußern die Bruchteilseigentümer das Grundstück nebst Bauvorhaben, führt dies nicht zur Beendigung oder Auflösung der GbR, wenn der Zweck der Gesellschaft noch nicht erreicht ist. So, wenn von der GbR noch Gewährleitungsrechte verfolgt werden.

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IBRRS 2024, 2663
ProzessualesProzessuales
Richter sind keine Schriftsachverständigen!

LSG Niedersachsen-Bremen, Urteil vom 27.02.2024 - L 15 AS 259/23

Es ist nicht Aufgabe der Gerichte, Schriftvergleiche anzustellen, um zu prüfen, ob die Unterschrift auf der Prozessvollmacht auch wirklich vom Mandanten stammt.

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Online seit 30. August

IBRRS 2024, 2399
Mit Beitrag
BausicherheitenBausicherheiten
Bauhandwerkersicherheit ist und bleibt omnipotent!

OLG Köln, Beschluss vom 08.05.2023 - 17 U 70/22

1. Der Unternehmer kann eine Bauhandwerkersicherheit unabhängig davon verlangen, ob Ansprüche auf Vergütung oder Abschlagszahlung fällig sind.

2. Das Sicherungsverlangen ist nicht an eine bestimmte Form gebunden. Dass mit dem Sicherungsverlangen nicht zugleich die Kostenübernahme angeboten wird, ist ebenso unschädlich wie der Umstand, dass die Art der Sicherheit offengelassen wird.

3. Ein überhöhtes Sicherheitsverlangen begründet nicht dessen Unwirksamkeit. Vielmehr ist es dann grundsätzlich am Besteller, eine angemessene Sicherheit zu leisten.

4. Das Verlangen einer Bauhandwerkersicherheit ist nicht wegen Übersicherung unwirksam, wenn der Unternehmer zuvor im Wege der einstweiligen Verfügung die Eintragung einer Bauhandwerkersicherungshypothek erwirkt hat. Etwas anderes gilt nur dann, wenn die Hypothek vollwertig ist.

5. ...

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IBRRS 2024, 2585
Öffentliches BaurechtÖffentliches Baurecht
Wann ist dem erschließungsrechtlichen Planerfordernis Genüge getan?

VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 07.08.2024 - 2 S 184/24

1. Dem erschließungsrechtlichen Planerfordernis nach § 125 Abs. 1 BauGB ist Genüge getan, wenn ein wirksamer Bebauungsplan Festsetzungen über die herzustellende Erschließungsanlage enthält, aus denen sich zumindest ihr Verlauf sowie ihre Länge und Breite ergeben (im Anschluss an BVerwG, Urteil vom 10.11.1989 - 8 C 27.88 -, BVerwGE 84, 80).*)

2. Wird für ein im Miteigentum stehendes Grundstück gegenüber einem Miteigentümer ein Erschließungsbeitrag festgesetzt, der Miteigentümer aber nur anteilig entsprechend seinem Miteigentumsanteil zur Zahlung aufgefordert, bemisst sich der Streitwert für die Anfechtungsklage gegen den Bescheid gemäß § 52 Abs. 3 Satz 1 GKG nach dem festgesetzten Betrag und nicht nach dem Leistungsgebot.*)

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IBRRS 2024, 2602
Öffentliches BaurechtÖffentliches Baurecht
Satzung zur Sicherung von Gebieten mit Fremdenverkehrsfunktion kann Außenbereichsvorhaben einbeziehen!

OVG Niedersachsen, Urteil vom 07.08.2024 - 1 KN 33/24

In den Geltungsbereich einer Satzung nach § 22 BauGB können auch die Grundstücke einzelner Beherbergungsbetriebe und Wohngebäude mit Fremdenbeherbergung im Außenbereich einbezogen werden, die mit dem fremdenverkehrsgeprägten Hauptort in engem städtebaulich-funktionalem Zusammenhang stehen.*)

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IBRRS 2024, 2377
MietrechtMietrecht
Pflegeheim darf wegen Mietzahlungsrückständen fristlos kündigen

LG Lübeck, Urteil vom 25.04.2024 - 5 O 197/23

1. Ein Heimvertrag kann bei Zahlungsverzug fristlos gekündigt werden.

2. Eine Räumungsfrist ist nicht zu gewähren, wenn der Bewohner den Heimvertrag abgeschlossen hat, ohne zuvor die Zahlung des vertraglich vereinbarten Entgelts abgesichert zu haben, und die Zahlung des Leistungsentgelts auch für den Zeitraum einer Räumungsfrist nicht gesichert wäre.

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IBRRS 2024, 2640
Allgemeines ZivilrechtAllgemeines Zivilrecht
Erklärung wird vorformuliert: Unklarheiten gehen zu Lasten des Verfassers!

LG Koblenz, Urteil vom 09.02.2024 - 8 O 40/23

1. Der Empfänger darf einer Erklärung nicht einfach den für ihn günstigsten Sinn beilegen. Er ist verpflichtet, unter Berücksichtigung aller ihm erkennbarer Umstände mit gehöriger Aufmerksamkeit zu prüfen, was der Erklärende gemeint hat.

2. Wird für die Erklärung ein Formular des Empfängers benutzt, ist darauf abzustellen, wie der Erklärende das Formular verstehen durfte.

3. Unklarheiten gehen im Zweifel zu Lasten des Verwenders einer formularmäßigen Erklärung. Das gilt entsprechend, wenn ein Vertragstext von einem sozial Überlegenen selbst entworfen wird.

4. Derjenige, der einen Vertragstext selbst formuliert, um ihn dem anderen Teil nur zur Unterschrift vorzulegen, muss im Zweifelsfalle alle Unklarheiten gegen sich gelten lassen.

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IBRRS 2024, 2600
ZwangsvollstreckungZwangsvollstreckung
Zur gerichtlichen Aufklärungspflicht bei Gesundheitsgefährdung durch Zwangsräumung

BVerfG, Beschluss vom 22.05.2024 - 2 BvR 51/24

Zur Verletzung von Art. 2 Abs. 2 GG durch unzureichende gerichtliche Sachaufklärung der mit einer Räumungsvollstreckung möglicherweise verbundenen gesundheitlichen Folgen für die Vollstreckungsschuldner.

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IBRRS 2024, 2636
RechtsanwälteRechtsanwälte
Einigungsgebühr auch für Teilvergleich!

OLG Brandenburg, Beschluss vom 25.07.2024 - 6 W 69/22

1. Für das Entstehen einer Einigungsgebühr muss kein wechselseitiges Nachgeben, wohl aber unterschiedliche Auffassungen zum Zeitpunkt der Vereinbarung vorliegen.

2. Auch eine Zwischeneinigung der Parteien kann eine Einigungsgebühr. Es ist dabei nicht erforderlich, dass sich die Parteien über den gesamten Streitstoff einigen. Entscheidend ist nur, ob durch die Vereinbarung eine endgültige oder praktisch dauerhafte Regelung über zumindest einen abgrenzbaren Teil des Verfahrensgegenstands getroffen wird.

3. Als Verfahrenswert für eine Zwischeneinigung ist nur der Gegenstand maßgebend, über den die Beteiligten eine Teileinigung getroffen haben.

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IBRRS 2024, 2635
ProzessualesProzessuales
Schriftsätze werden nicht gelesen: Ablehnung wegen Befangenheit!

OLG Brandenburg, Beschluss vom 14.03.2024 - 13 WF 32/24

1. Eine Ablehnung wegen Besorgnis der Befangenheit findet statt, wenn ein Grund vorliegt, der geeignet ist, Misstrauen gegen die Unparteilichkeit eines Richters zu rechtfertigen. Es kommt nicht darauf an, ob das Misstrauen des Ablehnenden tatsächlich gerechtfertigt ist; es genügt der "böse Schein", also der mögliche Eindruck mangelnder Objektivität.

2. Die Richterablehnung kann grundsätzlich nicht auf die Verfahrensweise oder die Rechtsauffassung eines Richters gestützt werden. Ob eine richterliche Entscheidung inhaltlich "falsch" war, ist für das Ablehnungsverfahren vom Grundsatz her ohne Belang.

3. Eine Ausnahme von diesem Grundsatz ist dann geboten, wenn die Gestaltung des Verfahrens oder die Entscheidungen des Richters sich so weit von den anerkannten rechtlichen - insbesondere verfassungsrechtlichen - Grundsätzen entfernen, dass sie aus der Sicht der Partei nicht mehr verständlich und offensichtlich unhaltbar erscheinen und dadurch den Eindruck einer willkürlichen oder doch jedenfalls sachfremden Einstellung des Richters erwecken.

4. Ein Ablehnungsgrund kann sich auch aus einer Gesamtschau des Verhaltens des abgelehnten Richters aus der Perspektive des ablehnenden Beteiligten ergeben, insbesondere, wenn der Eindruck entstanden ist, das Gericht nehme wesentliche Erklärungen des Beteiligten nicht oder nicht ausreichend zur Kenntnis.

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Online seit 29. August

IBRRS 2024, 2634
Mit Beitrag
Architekten und IngenieureArchitekten und Ingenieure
Bauherr darf das Bauwerk bei der Mängelbeseitigung neu gestalten!

OLG Schleswig, Urteil vom 12.04.2024 - 1 U 66/22

1. Ein Architekt, der sich zur Erstellung einer Genehmigungsplanung verpflichtet, schuldet als Werkerfolg eine dauerhaft genehmigungsfähige Planung. Daran fehlt es, wenn die Verwendung von Materialien entgegen der Baugenehmigung im Leistungsverzeichnis geplant wird und diese Materialien verbaut werden.

2. Wird ein Architekt (auch) mit der Objektbetreuung entsprechend der Leistungsphase 9 des § 33 HOAI 2009 beauftragt, muss ihm innerhalb des fünfjährigen Zeitraums nach der Abnahme auffallen, dass das verwendete Bodenbelags- und Dämmmaterial nicht der erteilten Baugenehmigung entsprach.

3. Ein Bauherr ist bei der Mängelbeseitigung nicht gehalten, die ursprüngliche Planung beizubehalten, um Schadensersatz in Höhe der Mängelbeseitigungskosten geltend machen zu können. Unter der Voraussetzung, dass dabei die Mängel beseitigt werden, kann er den Arbeiten eine abweichende Planung zu Grunde legen, etwa dem Bauwerk eine neue Gestaltung geben. Eine fiktive Schadensberechnung liegt nicht vor. Die Höhe des Schadensersatzes ist aber auf den Betrag beschränkt, der bei der Mängelbeseitigung nach der alten Planung angefallen wäre.*)

4. Es gehört zu den Pflichten des Architekten, dem Bauherrn im Rahmen seines jeweils übernommenen Aufgabengebiets bei der Untersuchung und Behebung von Baumängeln zur Seite zu stehen. Als Sachwalter des Bauherrn schuldet er die unverzügliche und umfassende Aufklärung der Ursachen sichtbar gewordener Baumängel sowie die sachkundige Unterrichtung des Bauherrn vom Ergebnis der Untersuchung und von der sich daraus ergebenden Rechtslage. Das gilt auch dann, wenn die Mängel ihre Ursache auch in Planungs- oder Aufsichtsfehlern des Architekten haben.

5. Verletzt der Architekt schuldhaft diese Untersuchungs- und Beratungspflicht, ist er dem Bauherrn zum Schadensersatz verpflichtet (sog. Sekundärhaftung). Dieser Schadensersatzanspruch geht dahin, dass die Verjährung der gegen ihn gerichteten werkvertraglichen Ansprüche als nicht eingetreten gilt.

6. Es spricht eine tatsächliche Vermutung dafür, dass der Bauherr innerhalb der Verjährungsfrist verjährungshindernde Maßnahmen gegen den Architekten eingeleitet hätte, wenn dieser seine Untersuchungs- und Beratungspflicht erfüllt und den Bauherrn auf eine etwaige eigene Haftung hingewiesen hätte.

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IBRRS 2024, 2629
Mit Beitrag
Öffentliches BaurechtÖffentliches Baurecht
Wann ist eine Baugenehmigung hinreichend bestimmt?

BVerwG, Beschluss vom 23.07.2024 - 4 B 20.23

1. Das allgemeine Rechtsstaatsprinzip verlangt für die hinreichende Bestimmtheit einer Baugenehmigung, dass sie Inhalt, Reichweite und Umfang der getroffenen Regelung eindeutig erkennen lässt, damit der Bauherr die Bandbreite der für ihn zulässigen Nutzungen und Drittbetroffene das Maß der für sie aus der Baugenehmigung erwachsenden Betroffenheit zweifelsfrei feststellen können.

2. Eine dem Bestimmtheitsgebot genügende Regelung muss der Baugenehmigung selbst, gegebenenfalls durch Auslegung, entnommen werden können, wobei die mit einem Zugehörigkeitsvermerk versehenen Bauvorlagen bei der Ermittlung des objektiven Erklärungsinhalts der Baugenehmigung heranzuziehen sind.

3. Ist der Regelungsgehalt einer Baugenehmigung - auch durch Auslegung - nicht eindeutig feststellbar, ist sie rechtswidrig.

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IBRRS 2024, 1801
MietrechtMietrecht
Weihnachtsmarkt pandemiebedingt abgesagt: Ausrichter muss keine Miete zahlen!

OLG Brandenburg, Urteil vom 07.05.2024 - 3 U 52/23

1. Sofern im erstinstanzlichen Verfahren unter Verletzung des Öffentlichkeitsgrundsatzes verhandelt worden sein sollte, hat dies nur zur Folge, dass das Verfahren fehlerfrei (also unter Beachtung des Öffentlichkeitsgrundsatzes) vor dem Berufungsgericht zu wiederholen ist.

2. Auch im Mietrecht steht dem Mieter ein Rücktrittsrecht zu, wenn der Vertrag noch nicht in Vollzug gesetzt und die Mietsache noch nicht überlassen wurde.

3. Die Rücktrittserklärung bedarf keiner Form und kann auch konkludent oder im Wege einer Umdeutung erfolgen, die Angabe des Rücktrittsgrunds ist nicht erforderlich.

4. Eine Leistung ist rechtlich unmöglich, wenn ein geschuldeter Erfolg aus Rechtsgründen nicht herbeigeführt werden kann oder herbeigeführt werden darf.

5. ...

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IBRRS 2024, 2599
Mit Beitrag
NachbarrechtNachbarrecht
Videokamera darf Nachbargrundstück nicht erfassen!

AG Gelnhausen, Urteil vom 04.03.2024 - 52 C 76/24

Der Grundstückseigentümer kann von dem Nachbarn bereits die Unterlassung der Überwachung seines Grundstücks verlangen, wenn es möglich ist, dass diese das Grundstück erfassen oder auf dieses geschwenkt werden kann.*)

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IBRRS 2024, 2632
Öffentliches RechtÖffentliches Recht
Zur Angemessenheit von Fremdleistungsentgelten

OVG Bremen, Urteil vom 29.05.2024 - 2 LB 306/23

Die Angemessenheit von Fremdleistungsentgelten, die bei der Gebührenberechnung in Ansatz gebracht werden, lässt sich nicht ausnahmsweise durch eine Selbstkostenrechnung des Anbieters belegen, wenn dessen in Anspruch genommene Leistung marktgängig ist und kein Versuch zur Ermittlung eines Marktpreises gemacht wurde.*)

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IBRRS 2024, 2631
StrafrechtStrafrecht
Tatbeendigung bei wettbewerbsbeschränkender Absprache?

OLG Saarbrücken, Beschluss vom 13.10.2023 - 1 Ws 55/23

Eine Tat nach § 298 StGB (wettbewerbsbeschränkende Absprachen bei Ausschreibungen) ist grundsätzlich in dem Zeitpunkt beendet und beginnt zu verjähren, in dem die wesentlichen Merkmale des Auftrags und insbes. der als Gegenleistung für die Arbeiten zu zahlende Gesamtpreis vorbehaltlich etwaiger Nachträge endgültig durch Zuschlag oder Vertragsschluss bestimmt worden sind. Auf die Abwicklung des Vertrags durch Erstellen der Schlussrechnung kommt es nicht an.

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IBRRS 2024, 2630
RechtsanwälteRechtsanwälte
Wenn nur der „Managing Partner“ einladen darf …

BGH, Urteil vom 16.07.2024 - II ZR 100/23

Bei der Partnerschaftsgesellschaft führt die Einberufung durch einen Unbefugten zur Unwirksamkeit der Einladung und zur Nichtigkeit der auf der Gesellschafterversammlung gefassten Beschlüsse.*)

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IBRRS 2024, 2534
Mit Beitrag
ProzessualesProzessuales
Wann hemmt eine Feststellungsklage des Versicherers die Verjährung?

OLG Koblenz, Beschluss vom 09.02.2022 - 2 U 619/21

1. Die Verjährung wird u. a. durch die Erhebung der Klage auf Feststellung des Anspruchs gehemmt. Gegenstand der Klage muss das Bestehen eines Anspruchs und nicht lediglich die Feststellung eines diesem zu Grunde liegenden Rechtsverhältnisses sein.

2. Der Versicherer kann vor seiner Leistung nicht auf Feststellung seines (künftigen) Anspruchs klagen, sondern nur auf Feststellung der Ersatzpflicht des Schädigers gegenüber dem Versicherungsnehmer. Denn der Anspruchsübergang nach § 86 Abs. 1 Satz 1 VVG findet nur statt, soweit der Versicherer den Schaden ersetzt.

3. Das festzustellende Rechtsverhältnis muss nicht unmittelbar zwischen den Parteien des Rechtsstreits bestehen, vielmehr ist jedes zwischen einer Partei und einem Dritten bestehende Rechtsverhältnis einer Feststellung zugänglich, wenn und soweit die Klagepartei gerade gegenüber dem Beklagten ein rechtliches Interesse an der alsbaldigen Feststellung nachzuweisen vermag.

4. Mit der Klage auf Feststellung des Bestehens eines Rechtsverhältnisses zwischen dem Schädiger und dem Versicherungsnehmer (hier: Schadensersatzanspruch) werden nicht nur sämtliche Schadensersatzansprüche des Versicherungsnehmers, sondern auch die zu einem späteren Zeitpunkt auf den Versicherer übergegangenen Ansprüche gehemmt.

5. Das Feststellungsinteresse des Versicherers kann in der Hemmung der Verjährung begründet liegen.

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IBRRS 2024, 2633
ProzessualesProzessuales
Gericht muss auf offensichtlichen Formfehler hinweisen!

FG Köln, Urteil vom 11.06.2024 - 12 K 1868/23

Für die Einhaltung von Formalien sind zwar grundsätzlich die Parteien und nicht die Gerichte zuständig. Bei einem offenkundigen Fehler wie einem fehlenden Namen unter der Klageschrift, der noch vor Fristablauf auffällt, muss das Gericht die Partei gleichwohl umgehend darauf hinweisen.

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