Schließen Sie haben soeben den Bereich betreten. Hier bekommen Sie alle für diesen Bereich relevanten Inhalte gefiltert angezeigt. Mit Klick auf "Alle Sachgebiete" links kommen Sie jederzeit wieder zu den ungefilterten Übersichten.

Treffervorschau

Treffer Pfeil
Architekten- &
Ingenieurrecht
Recht
am Bau
Bauträger-
recht
Versiche-
rungsrecht
Öffentl. Bau- &
Umweltrecht
Vergabe-
recht
Sachverstän-
digenrecht
Immobilienrecht
Kauf/Miete/WEG
Zivilprozess &
Schiedswesen
Zielgruppen
Alle Sachgebiete

Gesamtsuche
[Hilfe]

Bei Eingabe mehrerer Suchbegriffe, getrennt durch Leerzeichen, werden Texte gefunden, in denen alle Suchbegriffe vorkommen.

Groß- und Kleinschreibung wird nicht unterschieden.

Sie können den Platzhalter * einsetzen: "pauschal*" findet z.B. auch "Pauschalhonorar".

Bei Eingabe eines Aktenzeichens wird automatisch nach der zugehörigen Entscheidung und weiteren Texten, in denen diese zitiert wird, gesucht, bei Eingabe eines Datums nach allen Entscheidungen mit diesem Verkündungsdatum.

Oder-Suche: geben Sie zwischen mehreren Suchbegriffen ODER ein (großgeschrieben), um Dokumente zu finden, in denen mindestens einer der Begriffe vorgekommt.

Phrasensuche: genaue Wortfolgen können Sie mittels Anführungszeichen (") suchen.

Kostenloses ProbeaboOK
Urteilssuche



,
Sortierung nach:
Historie aktueller Urteile
Hiermit können Sie auch ältere Urteile, die Sie vielleicht verpasst haben, anzeigen lassen.

Woche vom:
Datenbestand

Derzeit 131.943 Volltexte.

In den letzten 30 Tagen haben wir 269 Urteile neu eingestellt, davon 168 aktuelle.

Über 41.000 Urteilsbesprechungen (IBR-Beiträge) nach dem 1-Seiten-Prinzip.

Wenn die gesuchte oder zitierte Entscheidung bei uns nicht im Volltext verfügbar ist:
Wir verlinken zu über 1.000.000 weiteren Entscheidungen im Internet.


Urteile, die in den letzten 14 Tagen neu online gestellt wurden stehen auch Nichtabonnenten im Volltext kostenlos zur Verfügung. Auch alle Suchfunktionen und Leitsätze sind frei zugänglich.

Eingeloggte Abonnenten haben Zugang zu allen Volltexten sowie zu den verknüpften Beiträgen und Gesetzestexten.


Leitsätze, die mit *) gekennzeichnet sind, sind amtlich. Alle anderen Leitsätze sind von unseren Autoren oder der Redaktion verfasst.

Aktuelle Urteile in allen Sachgebieten

Zeige Urteile 51 bis 100 von insgesamt 168




Online seit 24. September

IBRRS 2024, 2799
Mit Beitrag
VergabeVergabe
Wann liegt ein ausschlusswürdiges Unterkostenangebot vor?

VK Berlin, Beschluss vom 16.11.2023 - VK B 1-7/22

1. Eignungskriterien dürfen ausschließlich die Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung, die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit sowie die technische und berufliche Leistungsfähigkeit betreffen, wobei die Eignungskriterien vom öffentlichen Auftraggeber im Einzelnen festzulegen und in der Auftragsbekanntmachung aufzuführen sind. Für ungeschriebene Eignungskriterien (hier: "Fachkunde") ist neben den normierten Ausschlusstatbeständen der §§ 123, 124 GWB kein Raum.

2. Der öffentliche Auftraggeber verstößt gegen allgemeine Bewertungsgrundsätze, indem er die Eignungsprüfung des Bieters mit der Prüfung der Angebotskalkulation vermengt und Kalkulationsfehler im Angebot des Antragstellers zur Grundlage der Entscheidung über die Eignung des Antragstellers im selben Verfahren macht.

3. ...

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2024, 2814
Öffentliches BaurechtÖffentliches Baurecht
Rechtsgrundlage für die Festsetzung von „Geruchszonen“?

OVG Niedersachsen, Urteil vom 07.08.2024 - 1 KN 1/22

1. Zur Heilung von Ausfertigungs- und Bekanntmachungsmängeln ist ein erneuter Satzungsbeschluss auch im Falle einer rückwirkenden Inkraftsetzung eines Bebauungsplans nicht erforderlich. Wird gleichwohl ein neuer Satzungsbeschluss gefasst, so ist für die Abwägungsentscheidung die Sach- und Rechtslage zum Zeitpunkt des neuen Beschlusses maßgeblich.*)

2. Nicht jede Veränderung der Nutzung eines Vorhabens und auch nicht jede damit verbundene bauliche Änderung lässt den Bestandsschutz des ursprünglich genehmigten Vorhabens entfallen.*)

3. Zur Rechtsgrundlage einer Festsetzung von "Geruchszonen" mit Beschränkungen für die Aufenthaltsdauer von Personen.*)

4. Nimmt eine Höhenfestsetzung ohne weitere Vorgaben auf die Fahrbahnoberfläche einer Straße Bezug, ist im Zweifel auf die Fahrbahnmitte abzustellen, sofern sich nicht im Einzelfall etwa aus der Planbegründung oder den örtlichen Verhältnissen etwas anderes ergibt.*)

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2024, 2831
WohnraummieteWohnraummiete
Anforderungen an den Bestellbutton in Mietrechtsportal

LG Berlin II, Urteil vom 08.08.2024 - 67 S 92/24

1. Zu den Rechtsfolgen eines durch einen Inkassodienstleister verbraucherschutzrechtswidrig gestalteten Bestellvorgangs für die von einem Mieter gegenüber seinem Vermieter geltend gemachten Ansprüche wegen Verstoßes gegen die sog. Mietpreisbremse (Anschluss EuGH, Urteil vom 30.05.2024 - C-400/22, IBRRS 2024, 1730 = IMRRS 2024, 0730 = NJW 2024, 2449; entgegen BGH, Urteil vom 19.01.2022 - VIII ZR 123/21, IBRRS 2022, 0535 = IMRRS 2022, 0171 = NZM 2022, 202; Urteil vom 30.03.2022 - VIII ZR 358/20, IBRRS 2022, 1590 = IMRRS 2022, 0702 = NJOZ 2022, 741).*)

2. Gestaltet der Unternehmer den Bestellvorgang im elekronischen Rechtsverkehr unter Verstoß gegen § 312j Abs. 3 Satz 2 BGB, haftet er dem Verbraucher für alle aus der schwebenden Unwirksamkeit des Vertragsschlusses erwachsenden Schäden.*)

3. Ein verbraucherschutzrechtswidrig handelnder Unternehmer haftet dem Verbraucher aus ungerechtfertigter Bereicherung auf Rückerstattung eines vom Verbraucher vereinnahmten (Erfolgs-)Honorars auch dann, wenn die Parteien das unter Verstoß gegen § 312j Abs. 3 Satz 2 BGB angebahnte Vertragsverhältnis tatsächlich vollzogen haben. Etwas anderes gilt nur im Falle einer vom Verbraucher nachträglich erklärten "informierten Genehmigung" (Anschluss BGH, Urteil vom 04.06.2024 - X ZR 81/23, IBRRS 2024, 2061 = IMRRS 2024, 1201 = GRUR-RS 2024, 15314).*)

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2024, 2824
Beitrag in Kürze
WohnungseigentumWohnungseigentum
Änderung des Kostenverteilungsschlüssels betrifft alle: Passt!

AG Wiesbaden, Urteil vom 12.01.2024 - 922 C 1990/23

Werden durch eine Änderung des Kostenverteilungsschlüssels alle Wohnungseigentümer belastet, stellt die Änderung keine unangemessene Benachteiligung eines einzelnen Wohnungseigentümers dar.*)

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2024, 2576
Mit Beitrag
SteuerrechtSteuerrecht
Qualifizierter Mietspiegel als Grundlage für Zweitwohnungssteuer?

VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 01.02.2024 - 2 S 1338/23

Bei eigengenutzten Zweitwohnungen ist die Zweitwohnungsteuer anhand der ortsüblichen Jahresnettokaltmiete zu berechnen. Liegt ein qualifizierter Mietspiegel vor, ist dieser eine geeignete Festsetzungsgrundlage für die Zweitwohnungssteuer.

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2024, 2827
Mit Beitrag
RechtsanwälteRechtsanwälte
Honorar nach Stundensätzen: Muss auf den Zeitaufwand hingewiesen werden?

BGH, Urteil vom 12.09.2024 - IX ZR 65/23

1. Eine formularmäßig getroffene anwaltliche Zeithonorarabrede ist auch im Rechtsverkehr mit Verbrauchern nicht allein deshalb unwirksam, weil der Rechtsanwalt weder dem Mandanten vor Vertragsschluss zur Abschätzung der Größenordnung der Gesamtvergütung geeignete Informationen erteilt noch sich dazu verpflichtet hat, ihm während des laufenden Mandats in angemessenen Zeitabständen Zwischenrechnungen zu erteilen oder Aufstellungen zu übermitteln, welche die bis dahin aufgewandte Bearbeitungszeit ausweisen.*)

2. Ist eine formularmäßig getroffene anwaltliche Vergütungsvereinbarung aus AGB-rechtlichen Gründen insgesamt unwirksam, richten sich die Honoraransprüche des Rechtsanwalts nach den Vorschriften des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes.*)

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2024, 2828
ProzessualesProzessuales
Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör ist rechtzeitig zu rügen!

BGH, Beschluss vom 30.07.2024 - VI ZB 30/22

Eine auf die Verletzung des Grundrechts auf Gewährung wirkungsvollen Rechtsschutzes gestützte Rechtsbeschwerde ist unzulässig, wenn es der Beschwerdeführer im Rahmen des vorinstanzlichen Rechtsmittels versäumt hat, eine Korrektur der geltend gemachten Grundrechtsverletzung zu erwirken oder eine Grundrechtsverletzung zu verhindern (Anschluss an BGH, IBR 2021, 665).*)

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2024, 2830
ProzessualesProzessuales
Word-Datei in E-Akte ist unzulässig!

BFH, Beschluss vom 30.08.2024 - V R 1/24

1. Ein elektronisches Dokument ist jedenfalls bei führender elektronischer Akte nur dann i.S.d. § 52a Abs. 2 Satz 1 der Finanzgerichtsordnung (FGO) für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet, wenn es in einem der in § 2 Abs. 1 der Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung (ERVV) genannten Dateiformate in der elektronischen Poststelle des Gerichts eingegangen ist. Ein Dokument, das bei einem Gericht nicht in dem nach § 52a Abs. 2 Satz 1 FGO i.V.m. § 2 Abs. 1 ERVV vorgeschriebenen Dateiformat PDF eingereicht wird, ist danach nicht formgerecht und wird nicht wirksam an das Gericht übermittelt.*)

2. Eine Verletzung dieser Formvorschrift begründet grundsätzlich ein die Wiedereinsetzung nach § 56 FGO hinderndes Verschulden, da für solche Fälle bereits die Vorschrift des § 52a Abs. 6 FGO eine verschuldensunabhängige Heilung vorsieht.*)

Dokument öffnen Volltext


Online seit 23. September

IBRRS 2024, 2781
Mit Beitrag
BauträgerBauträger
"Vollständige Fertigstellung" ≠ Abnahmereife!

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 19.12.2023 - 21 U 90/23

1. Bei Umwandlung eines Altbaus in Eigentumswohnungen und anschließender Veräußerung dieser Wohnungen können "neu errichtete Objekte" vorliegen, wenn den Unternehmer eine Herstellungspflicht trifft, die nach Umfang und Bedeutung mit der Neuherstellung vergleichbar ist.

2. Ein Vorbehalt bei der Abnahme wegen Mängeln ändert nichts daran, dass die Abnahme erklärt ist und die Erfüllungswirkungen grundsätzlich eintreten.

3. Die "vollständige Fertigstellung" ist weder mit der Abnahme noch der Abnahmereife gleichzusetzen. Verwenden die Parteien einen von der Abnahme verschiedenen Begriff, kann die Auslegung ergeben, dass sie damit von der gesetzlichen Regelung abweichen wollten.

4. Die Fälligkeit des Vergütungsanspruchs setzt auch eine Abnahme des Sondereigentums sowie des Gemeinschaftseigentums in seiner Gesamtheit (hier: hinsichtlich Alt- und Neubau) voraus.

5. Soweit nicht der Besteller selbst, sondern Dritte das Werk abnehmen, wirkt dies nur dann zu Lasten des Bestellers, wenn diesem die Abnahme durch den Dritten zuzurechnen ist. Dies bestimmt sich in entsprechender Anwendung der Regeln über die Stellvertretung.

6. Abnahmereife liegt erst vor, wenn das Werk vollständig und ohne wesentliche Mänge hergestellt ist. Ein Mangel ist unwesentlich, wenn dem Besteller zugemutet werden kann, die Leistung als im Wesentlichen vertragsgemäße Erfüllung zu akzeptieren und sich mit den Mängelrechten zu begnügen. Hierbei ist die Unwesentlichkeit grundsätzlich eng auszulegen.

7. Als ungeschriebene Anspruchsvoraussetzung der Abnahmereife muss der Unternehmer den Besteller zur Abnahme auffordern. Der Besteller muss ein Werk nicht abnehmen, das der Unternehmer ihm nicht angeboten hat. Bereits begriffsnotwendig scheidet eine unberechtigte Abnahmeverweigerung aus, wenn es zuvor kein entsprechendes Abnahmeverlangen gegeben hat.

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2024, 2808
Beitrag in Kürze
VergabeVergabe
Auch verdeckt produktspezifische Ausschreibungen sind unzulässig!

VK Bund, Beschluss vom 07.08.2024 - VK 2-63/24

1. In der Leistungsbeschreibung darf grundsätzlich nicht auf bestimmte Produkte eines Herstellers verwiesen werden. Die Bezugnahme auf ein Referenzprodukt ist nur ausnahmsweise zulässig, wenn der Auftragsgegenstand andernfalls nicht hinreichend genau und allgemeinverständlich beschrieben werden kann, wobei in diesem Ausnahmefall der Zusatz "oder gleichwertig" erforderlich ist (hier verneint).

2. Maßstab für die Zulässigkeit der Benennung eines Leitfabrikats ist nicht, welches Produkt der Auftraggeber für vorzugswürdig hält. Die Vorschrift stellt vielmehr darauf ab, ob das gewünschte Produkt ohne Verweis auf das Leitfabrikat nicht hinreichend genau beschrieben werden kann.

3. Für eine produktspezifische Ausschreibung muss ein besonders belastbarer sachlicher Grund in dem Sinne gegeben sein, dass es keine vernünftige Alternative bzw. keine vernünftige Alternativlösung gibt.

4. Ein Verstoß gegen das Gebot der Produktneutralität liegt auch dann vor, wenn man die Vorgabe des Leitprodukts für zulässig hält, der Auftraggeber sich aber nicht hinreichend mit den wettbewerblichen Auswirkungen seiner Vorgaben beschäftigt.

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2024, 2809
Öffentliches BaurechtÖffentliches Baurecht
45 dB(A) nachts sind im Kurgebiet unzulässig!

OVG Niedersachsen, Beschluss vom 17.09.2024 - 1 LA 146/23

Die Zulassung eines Immissionspegels von 45 dB(A) nachts ist mit dem Gebietscharakter eines Kurgebiets als eines der Erholung dienenden Sondergebiets nicht vereinbar (Bestätigung des Senatsurteil vom 26.03.2014 - 1 KN 1/12 -, BeckRS 2014, 49921).*)

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2024, 2722
WohnraummieteWohnraummiete
Einrüstungskosten sind umlegbare Modernisierungskosten

AG Paderborn, Urteil vom 30.11.2023 - 59 C 108/22

Ist die Einrüstung des Hauses zur Durchführung insbesondere der Dämmungsarbeiten, die eine energetische Modernisierungsmaßnahme darstellen, notwendig, stellen auch die Einrüstungskosten umlegbare Modernisierungskosten dar.

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2024, 2613
Beitrag in Kürze
WohnungseigentumWohnungseigentum
Zweiter Rettungsweg darf nicht in Sondernutzungsrechte eingreifen

AG München, Urteil vom 21.03.2024 - 1293 C 8530/22 WEG

1. Die Änderung oder teilweise Aufhebung eines Sondernutzungsrechts ist nur durch eine Vereinbarung, nicht durch Beschluss möglich.

2. Eine Sondernutzungsfläche ohne Zweckbestimmung kann vom Sondernutzungsberechtigten auf jegliche gesetzlich zulässige Weise und damit ohne Beschränkung, etwa auf eine Nutzung als Dachterrasse oder zur extensiven Dachbegrünung, genutzt werden.

3. Würde der Bau einer Spindeltreppe als 2. Fluchtweg fast die Hälfte oder sogar dreiviertel des Bereichs einer Sondernutzungsfläche umfassen, würde dies einen faktischen teilweisen Entzug des Sondernutzungsrechts in räumlicher Hinsicht darstellen, der nicht durch Beschluss, sondern nur durch Vereinbarung erfolgen kann, die zur Bindung von Rechtsnachfolgern der Eintragung i.S.d. § 10 Abs. 3 WEG bedarf.

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2024, 2807
GrundbuchrechtGrundbuchrecht
Umfirmierung in eGbR setzt Bewilligung der Gesellschafter voraus!

OLG München, Beschluss vom 20.08.2024 - 34 Wx 192/24

1. Auch im Falle der "isolierten Umfirmierung" einer nach § 47 Abs. 2 Satz 1 GBO a. F. im Grundbuch eingetragenen Gesellschaft bürgerlichen Rechts bedarf es gemäß Art. 229 § 21 Abs. 3 EGBGB der Bewilligung derjenigen Gesellschafter, die nach § 47 Abs. 2 Satz 1 GBO a. F. im Grundbuch unter der gemeinsamen Bezeichnung als Gesellschaft bürgerlichen Rechts eingetragen sind, sowie der Zustimmung der im Grundbuch einzutragenden Gesellschaft nach § 22 Abs. 2 GBO.*)

2. Sofern der Notar neben den nach Art. 229 § 21 Abs. 3 EGBGB erforderlichen Erklärungen auch die Anmeldung der GbR zum Gesellschaftsregister beglaubigt hat, in der wiederum informatorisch auf den im Eigentum der GbR stehenden Grundbesitz verwiesen wird, kann er durch eine Bescheinigung analog § 21 BNotO bestätigen, dass die aufgrund seiner Anmeldung registrierte Gesellschaft diejenige ist, die die Zustimmung erklärt hat und auf die sich die Bewilligung der derzeit eingetragenen Gesellschafter bezieht.*)

3. Einer erneuten Abgabe der zur Grundbucheintragung erforderlichen Erklärungen nach Registrierung der GbR im Gesellschaftsregister bedarf es dann nicht.*)

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2024, 2811
RechtsanwälteRechtsanwälte
Prüfung des Ablaufs von Rechtsmittelbegründungsfristen ist Anwaltssache!

BGH, Beschluss vom 31.07.2024 - XII ZB 573/23

Werden einem Rechtsanwalt die Akten im Zusammenhang mit einer fristgebundenen Prozesshandlung vorgelegt, hat er den Ablauf von Rechtsmittelbegründungsfristen eigenverantwortlich zu prüfen (im Anschluss an Senatsbeschluss vom 01.03.2023 - XII ZB 483/21, IBRRS 2023, 0982 = IMRRS 2023, 0445).*)

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2024, 2810
ProzessualesProzessuales
Berufungsgericht bestätigt 1. Instanz: Zuständigkeit für Nachverfahren im Urkundenprozess?

OLG Celle, Beschluss vom 16.09.2024 - 13 U 28/24

Bestätigt das Berufungsgericht im Urkundenprozess ein erstinstanzlich erlassenes Vorbehaltsurteil, bleibt das Gericht erster Instanz für die Durchführung des Vorbehaltsurteils zuständig.*)

Dokument öffnen Volltext


Online seit 20. September

IBRRS 2024, 2795
Mit Beitrag
BauträgerBauträger
Bauträger kann auf Fertigstellung verklagt werden!

KG, Urteil vom 16.07.2024 - 21 U 131/23

1. Stellt ein Bauträger eine in Eigentumswohnungen aufgeteilte Wohnanlage nicht fertig, können ihn die Erwerber der Wohnungen auf Herbeiführung dieses Erfolgs in Natur in Anspruch nehmen.*)

2. Für die Zulässigkeit und Bestimmtheit eines solchen Klageantrags genügt es, wenn das vom Bauträger geforderte Endergebnis durch Bezugnahme auf die Vertragsbestandteile, insbesondere die Baubeschreibung und die Teilungserklärung, definiert wird. Der aktuelle Bautenstand des Vorhabens muss jedenfalls im Erkenntnisverfahren nicht vorgetragen werden.*)

3. Eine Klage auf Fertigstellung in Natur muss nicht zwingend sämtliche noch fehlende Bauleistungen umfassen. Die Erwerber können auch eine Teilklage gegen den Bauträger erheben, die sich auf einzelne abtrennbare Leistungen beschränkt.*)

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2024, 2779
VergabeVergabe
Auftragsbezogene Fragen primär prozessual: RA-Beauftragung notwendig?

OLG Frankfurt, Beschluss vom 20.06.2024 - 11 Verg 2/24

1. Für die Frage der Notwendigkeit der Heranziehung eines Rechtsanwalts ist eine differenzierte Betrachtung des Einzelfalls erforderlich.*)

2. Sofern im Mittelpunkt des Nachprüfungsverfahrens auftragsbezogene Sach- und Rechtsfragen stehen, spricht im Allgemeinen mehr dafür, dass der öffentliche Auftraggeber die erforderlichen Kenntnisse in seinem originären Aufgabenkreis selbst organisieren muss und daher die Heranziehung eines Rechtsanwalts im Nachprüfungsverfahren nicht notwendig ist.*)

3. In diesem Sinne können auch dann auftragsbezogene Sach- und Rechtsfragen im Mittelpunkt des Nachprüfungsverfahrens stehen, wenn die auftragsbezogenen Fragen primär prozessual, insbesondere im Rahmen der Frage der Antragsbefugnis (§ 160 Abs. 2 GWB) und der Erkennbarkeit des gerügten Sachverhalts (§ 160 Abs. 3 GWB), erörtert werden.*)

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2024, 2796
Öffentliches BaurechtÖffentliches Baurecht
Abbruch von Stahlträgern ist keine genehmigungsfreie Instandhaltung!

VGH Bayern, Beschluss vom 01.08.2024 - 2 CS 24.1162

1. Die Bauaufsichtsbehörde kann die Einstellung der Arbeiten anordnen, wenn Anlagen im Widerspruch zu öffentlich-rechtlichen Vorschriften errichtet, geändert oder beseitigt werden. Es genügt, wenn die Frage der Genehmigungsbedürftigkeit des Vorhabens ernstlich zweifelhaft ist.

2. Der Abbruch von bestehenden Stahlträgern, das Umsetzen von Wänden und der Durchbruch durch eine möglicherweise tragende Wand könnten die Standfestigkeit eines Gebäudes berühren und eine statische Nachberechnung erforderlich machen, sodass eine die Genehmigungsfrage neu aufwerfende Änderung einer baulichen Anlage vorliegt.

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2024, 2749
WohnraummieteWohnraummiete
Räumung der Mietwohnung: Denkt denn niemand an die Kinder?

LG Köln, Urteil vom 13.06.2024 - 6 S 209/23

1. Minderjährige Kinder, die mit ihren Eltern zusammenleben, haben grundsätzlich keinen Mitbesitz an der gemeinsam genutzten Wohnung, so dass für eine Räumungsvollstreckung ein Vollstreckungstitel gegen die Eltern ausreicht.

2. Die Besitzverhältnisse an der Wohnung, in der die Familie lebt, ändern sich im Regelfall aber auch dann nicht, wenn das Kind volljährig wird und mit seinen Eltern weiter zusammenwohnt. In diesem Fall bleiben die nach Erreichen der Volljährigkeit weiter in der elterlichen Wohnung lebenden Kinder im Regelfall Besitzdiener, ohne dass es darauf ankommt, ob die Kinder unter der Adresse gemeldet sind und der Vermieter die tatsächlichen Verhältnisse kennt.

3. Etwas anderes kann nur gelten, wenn eine Änderung der Besitzverhältnisse volljähriger Kinder an der elterlichen Wohnung nach außen eindeutig erkennbar geworden ist.

4. Bloß fortschreitendes Alter der besitzdienenden Kinder führt nicht dazu, dass sich die Besitzverhältnisse an dem Wohnhaus der Familie ändern würden.

5. Auch durch eigenes Einkommen wirtschaftlich von ihren Eltern unabhängige volljährige Kinder können im Einzelfall Besitzdiener bleiben, weil die Weisungsabhängigkeit, die die Besitzdienerschaft mitgegründet, normativ und nicht ökonomisch zu bestimmen ist.

6. Bei einem nichtehelichen Lebensgefährten kann allein aus der Aufnahme in die Wohnung seines besitzenden Lebensgefährten nicht auf einen Mitbesitz geschlossen werden. Vielmehr muss anhand der tatsächlichen Umstände des Einzelfalls beurteilt werden, ob der nichteheliche Lebensgefährte Mitbesitzer oder nur Besitzdiener ist.

7. Anhaltspunkte, durch die sich nach außen die Einräumung des Mitbesitzes dokumentiert, sind die Anzeige des Mieters an den Vermieter von der Aufnahme des nichtehelichen Lebensgefährten oder seine Anmeldung in der Wohnung nach den jeweiligen landesrechtlichen Meldegesetzen.

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2024, 2747
Beitrag in Kürze
WohnraummieteWohnraummiete
Mieter für rechtzeitigen Mieteingang beim Vermieter verantwortlich: Vorfälligkeitsklausel ist unwirksam

AG Schöneberg, Urteil vom 11.07.2024 - 105 C 21/24

Die Vorfälligkeitsklausel "Für die Rechtzeitigkeit der Zahlung kommt es nicht auf die Absendung, sondern auf die Ankunft bzw. Gutschrift des Betrages an." ist unwirksam, weil sie bei der gebotenen kundenfeindlichsten Auslegung dem Mieter das Risiko einer durch den Zahlungsdienstleister verursachten Verzögerung des Zahlungsvorgangs auferlegt (vgl. BGH, IMR 2017, 46).

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2024, 2805
RechtsanwälteRechtsanwälte
Anscheinsbeweis für beratungsgerechtes Verhalten bei höchstrichterlich nicht geklärter Rechtslage?

BGH, Urteil vom 16.05.2024 - IX ZR 38/23

Fehlt es an einer abschließenden höchstrichterlichen Klärung der für die Erfolgsaussichten einer Rechtsverfolgung maßgeblichen Frage, setzt eine zum Eingreifen des Anscheinsbeweises für ein beratungsgerechtes Verhalten des rechtsschutzversicherten Mandanten führende objektive Aussichtslosigkeit der Rechtsverfolgung voraus, dass die Beurteilung der Erfolgsaussichten aus der maßgeblichen Sicht ex ante in jeder Hinsicht unzweifelhaft war.*)

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2024, 2798
ProzessualesProzessuales
„Schneckentempo" begründet Besorgnis der Befangenheit!

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 15.05.2024 - 11 W 34/23

1. Eine Ablehnung wegen Besorgnis der Befangenheit findet statt, wenn ein Grund vorliegt, der geeignet ist, Misstrauen gegen die Unparteilichkeit eines Richters zu rechtfertigen. Dabei kommt es darauf an, ob aus der Sicht des Ablehnenden genügend objektive Gründe vorliegen, die vom Standpunkt einer ruhig und vernünftig denkenden Partei auch Anlass geben, an der Unvoreingenommenheit des Richters zu zweifeln.

2. Eine unsachgemäße Verfahrensleitung - auch die stark verzögerte Bearbeitung einer Sache - stellt im Allgemeinen noch keinen Ablehnungsgrund dar, zumal sie regelmäßig beide Parteien gleich trifft.

3. Etwas anderes gilt aber, wenn das prozessuale Vorgehen des Richters einer ausreichenden gesetzlichen Grundlage entbehrt und sich von dem normalerweise üblichen Verfahren so sehr entfernt, dass sich für die dadurch betroffene Partei der Eindruck einer sachwidrigen, auf Voreingenommenheit beruhenden Benachteiligung aufdrängt. Das kommt etwa in Betracht, wenn der Richter eine Sache lang andauernd nicht bearbeitet und dieses Vorgehen aus der verständigen Sicht eines in gleicher Weise wie die Partei auf Rechtsgewährung angewiesenen Dritten einer Rechtsverweigerung nahekommt (hier bejaht).

Dokument öffnen Volltext


Online seit 19. September

IBRRS 2024, 2605
Beitrag in Kürze
Architekten und IngenieureArchitekten und Ingenieure
Baukostenobergrenze muss vereinbart werden!

OLG München, Beschluss vom 23.05.2022 - 20 U 6700/21 Bau

1. Der Architekt ist nicht gehalten, in der Grundlagenermittlung Kostenvorstellung zu erfragen oder in der Vor- und Entwurfsplanung Kostenkontrollen durchzuführen, wenn dem Unternehmer-Auftraggeber aufgrund einer vorangegangenen, bereits als Bauvoranfrage eingereichten Planung eines anderen Architekturbüros die finanzielle Dimension des Vorhabens bekannt ist.

2. Dem Auftraggeber können gegenüber dem Architekten nur dann Rechte wegen Kostenüberschreitung zustehen, wenn zwischen den Parteien eine Baukostenobergrenze vereinbart wurde (hier verneint).

3. Bei Annahme eines Kostenrahmens steht dem Architekten eine Toleranz jedenfalls in Höhe von 30% zu.

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2024, 2764
VergabeVergabe
Wer abschreibt, trifft keine (eigene) Ermessensentscheidung!

VK Berlin, Beschluss vom 19.07.2024 - VK B 1-19/23

1. Voraussetzung für einen Ausschluss gem. § 124 Abs. 1 Nr. 7 GWB sind (kumulativ) eine erhebliche oder fortdauernde mangelhafte Erfüllung einer wesentlichen Anforderung bei der Ausführung eines früheren öffentlichen Auftrags, die zu einer vorzeitigen Beendigung, zu Schadensersatz oder zu einer vergleichbaren Rechtsfolge geführt hat.

2. Nach dem Wortlaut der Norm genügt es nicht, dass der Auftraggeber gekündigt, einen Schadensersatzanspruch geltend gemacht oder eine Maßnahme ergriffen hat, die eine vergleichbare Rechtsfolge nach sich zieht. Die Konsequenzen müssen auch zu Recht gezogen worden sein. Da es sich dabei um eine Tatbestandsvoraussetzung handelt, müssen Auftraggeber eine entsprechende Rechtsprüfung (eingehend) dokumentieren, wozu neben der rechtlichen Würdigung auch der zu Grunde gelegte Sachverhalt gehört.

3. Der Ausschlusstatbestand erfasst zwar auch Leistungsstörungen bei öffentlichen Aufträgen anderer Auftraggeber. Dies entbindet aber nicht von der Dokumentation einer Prüfung der Rechtmäßigkeit der hieraus vom anderen Auftraggeber gezogenen Konsequenzen. Der Verweis auf eine erfolgte Kündigung oder auf vergleichbare Sanktionen Dritter genügt dem nicht.

4. Nach dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit ist der Auftraggeber verpflichtet, dem Unternehmen vor seinem Ausschluss rechtliches Gehör zu verschaffen, damit es unter anderem die Möglichkeit erhält, die Vorwürfe zu widerlegen oder mögliche Selbstreinigungsmaßnahmen nach § 125 GWB darzulegen.

5. Der Antragsgegner hat eine Prognoseentscheidung dahingehend zu treffen und zu dokumentieren, ob von dem fraglichen Bieter unter Berücksichtigung der festgestellten früheren Schlechtleistung im Hinblick auf die Zukunft zu erwarten ist, dass er den nunmehr zu vergebenden Auftrag nicht gesetzestreu, ordnungsgemäß und sorgfältig ausführen werde

6. Auch bei Vertretung durch einen Rechtsanwalt ist eine eigene Entscheidung des Auftraggebers, die über ein bloßes "Abnicken" hinausgeht und entsprechend dokumentiert ist, erforderlich. Dabei kann sich der Auftraggeber die Ausführungen seiner Verfahrensbevollmächtigten zu eigen machen, indem er diese unter eigenverantwortlicher Abwägung einer eigenen Ermessensentscheidung zuführt.

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2024, 2793
Öffentliches BaurechtÖffentliches Baurecht
An DHH grenzständig errichtete Hochterrasse ist nicht rücksichtslos!

BVerwG, Beschluss vom 21.08.2024 - 4 B 10/24

1. Ein Doppelhaus ist eine bauliche Anlage, die dadurch entsteht, dass zwei Gebäude auf benachbarten Grundstücken durch Aneinanderbauen an der gemeinsamen Grundstücksgrenze zu einer Einheit zusammengefügt werden. Ein Doppelhaus verlangt ferner, dass die beiden Haushälften in wechselseitig verträglicher und abgestimmter Weise aneinandergebaut werden.

2. Kein Doppelhaus bilden dagegen zwei Gebäude, die sich zwar an der gemeinsamen Grundstücksgrenze noch berühren, aber als zwei selbständige Baukörper erscheinen.

3. Die Zulässigkeit einer Bebauung als Doppelhaus setzt den wechselseitigen Verzicht auf seitliche Grenzabstände an der gemeinsamen Grundstücksgrenze voraus. Dieser Verzicht bindet die benachbarten Grundeigentümer bauplanungsrechtlich in ein Verhältnis des gegenseitigen Interessenausgleichs ein. Ihre Baufreiheit wird zugleich erweitert und beschränkt. Durch die Möglichkeit des Grenzanbaus wird die bauliche Nutzbarkeit der Grundstücke erhöht. Das wird durch den Verlust seitlicher Grenzabstände an der gemeinsamen Grenze, die Freiflächen schaffen und dem Wohnfrieden dienen, "erkauft".

4. Diese Interessenlage rechtfertigt es, dem Bauherrn eine Rücksichtnahmeverpflichtung aufzuerlegen, die eine grenzständige Bebauung ausschließt, wenn er den bisher durch das Doppelhaus gezogenen Rahmen überschreitet. Sie ist im beplanten und unbeplanten Bereich identisch.

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2024, 2698
WohnraummieteWohnraummiete
Liebe zerbricht - Miete bleibt?

LG Bochum, Urteil vom 13.06.2024 - 8 O 269/23

1. Die Mieter haften gegenüber dem Vermieter bezüglich der Mietzahlungen und der Mietnebenkosten grundsätzlich als Gesamtschuldner, wenn sie den Mietvertrag für die Wohnung gemeinsam abgeschlossen haben.

2. Im Innenverhältnis kann ein Mieter allein dafür haften, wenn die Mieter durch ihr Zusammenleben und die faktische Regelung ihrer finanziellen Angelegenheiten konkludent zum Ausdruck gebracht haben, dass die Miete und sonstigen Nebenkosten von einem Mieter zu tragen sind und der andere Mieter sich hieran nur, soweit es ihm möglich ist, beteiligen muss.

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2024, 2773
Mit Beitrag
WohnungseigentumWohnungseigentum
Erhaltungsrücklage: Kann sie ohne konkreten Anlass durch Sonderumlage erhöht werden?

LG Karlsruhe, Urteil vom 26.07.2024 - 11 S 82/23

1. Die Erhaltungsrücklage kann auch im Wege einer Sonderumlage angesammelt werden.

2. Der Beschluss über die Erhöhung der Erhaltungsrücklage - selbst wenn eine konkrete bauliche Maßnahme absehbar ist bzw. zur Begründung angeführt wird - muss nicht durch die Einholung von Handwerker-Vergleichsangeboten vorbereitet werden. Ebenso wenig bedarf es der Einholung eines Sachverständigengutachtens.

3. Nur die Ansammlung einer angemessenen Erhaltungsrücklage entspricht ordnungsgemäßer Verwaltung.

4. Bei der Bestimmung der Höhe der Erhaltungsrücklage, des jährlichen Beitrags zur Erhaltungsrücklage und des Zeitraums, in dem sie aufgebracht werden soll, haben die Wohnungseigentümer einen weiten Ermessensspielraum. Dieses Ermessen kann sich in concreto reduzieren und eine sofortige Aufstockung der Rückstellung erforderlich machen. Nur wesentlich überhöhte oder zu niedrige Ansätze widersprechen einer ordnungsmäßigen Verwaltung.

5. Die Gesamthöhe der Erhaltungsrücklage wird maßgeblich vom Zustand einer Wohnungseigentumsanlage geprägt.

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2024, 2787
Mit Beitrag
ImmobilienImmobilien
Notarverträge sind keine AGB!

OLG Hamm, Beschluss vom 04.07.2024 - 22 U 26/24

1. Es kann nach den stets zu prüfenden Umständen des Einzelfalls keinen Sachmangel i.S.v. § 434 BGB darstellen, wenn asbesthaltige Dachschindeln auf dem Mansardendach eines Bestandsgebäudes verbaut sind und weder eine Beschaffenheitsvereinbarung noch Beschaffenheitserwartung eine Asbestfreiheit begründen (Anschluss an BGH, Urteil vom 27.03.2009 - V ZR 30/08, IBRRS 2009, 1319 = IMR 2009, 216).*)

2. Von Notaren wiederholt verwendete, nicht von einer Vertragspartei vorgegebene Vertragsklauseln in notariellen Kaufverträgen über mit Bestandsimmobilien bebaute Grundstücke stellen regelmäßig keine Allgemeinen Geschäftsbedingungen dar, weil keine Vertragspartei diese Vertragsbedingungen gem. § 305 Abs. 1 Satz 1 BGB gestellt hat.*)

3. Die Versicherung des Verkäufers in einem notariellen Vertrag, dass ihm versteckte Mängel nicht bekannt seien, stellt keine Beschaffenheitsvereinbarung oder Garantie dar. Sie verändert bei einem vereinbarten Gewährleistungsausschluss auch nicht die Darlegungs- und Beweislast für eine Arglist des Verkäufers (§ 444 BGB), die der Käufer trägt.*)

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2024, 2794
RechtsanwälteRechtsanwälte
Salary-Partner tritt als „Partner“ auf: Keine arglistige Täuschung!

KG, Urteil vom 06.09.2024 - 21 U 113/24

1. Tritt der mit der Mandatsbearbeitung befasste Rechtsanwalt einer als Partnerschaft organisierten Anwaltskanzlei nach außen als „Partner“ auf, während er tatsächlich nicht im Partnerschaftsregister eingetragen, sondern nur „Salary-Partner“ ist, berechtigt dies den Mandanten nicht zur Anfechtung des Anwaltsvertrags wegen arglistiger Täuschung.*)

2. Betreibt eine Projektgesellschaft, deren Zweck darin besteht, eine Immobilie zu vermarkten, den Verkauf letzten noch verbliebenen Wohnungen, kann damit ein Arrestgrund gem. § 917 ZPO gegen sie gegeben sein.*)

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2024, 2792
ProzessualesProzessuales
Aussage soll anders gewürdigt werden: Berufungsgericht muss Zeugen erneut vernehmen!

BGH, Beschluss vom 24.07.2024 - VII ZR 229/23

1. Das Berufungsgericht ist grundsätzlich an die Tatsachenfeststellungen des ersten Rechtszugs gebunden. Bestehen allerdings Zweifel an der Richtigkeit und Vollständigkeit der entscheidungserheblichen Feststellungen im erstinstanzlichen Urteil, ist in der Regel eine erneute Beweisaufnahme geboten. Das gilt insbesondere für die erneute Vernehmung von Zeugen.

2. Das Berufungsgericht muss einen im ersten Rechtszug vernommenen Zeugen erneut vernehmen, wenn es dessen protokollierte Aussage anders als die Vorinstanz verstehen oder würdigen will. Die nochmalige Vernehmung eines Zeugen kann allenfalls dann unterbleiben, wenn sich das Berufungsgericht auf solche Umstände stützt, die weder die Urteilsfähigkeit, das Erinnerungsvermögen oder die Wahrheitsliebe des Zeugen (d. h. seine Glaubwürdigkeit) noch die Vollständigkeit oder Widerspruchsfreiheit (d.h. die Glaubhaftigkeit) seiner Aussage betreffen.

3. Das Berufungsgericht verletzt den Anspruch auf Gewährung rechtlichen Gehörs, wenn es einen Zeugen nicht erneut vernommen hat, obwohl es dessen protokollierte Aussage anders als die Vorinstanz gewürdigt hat.

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2024, 2784
ProzessualesProzessuales
"Paternalistischer Zungenschlag" ist kein Befangenheitsgrund!

KG, Beschluss vom 18.07.2024 - 7 W 29/24

1. Die Ablehnung wegen Besorgnis der Befangenheit findet statt, wenn ein Grund vorliegt, der geeignet ist, Misstrauen gegen die Unparteilichkeit eines Richters zu rechtfertigen.

2. Maßgebend dafür ist, ob aus der Sicht der den Richter ablehnenden Partei bei vernünftiger Würdigung aller Umstände Anlass gegeben ist, an dessen Unvoreingenommenheit und objektiver Einstellung zu zweifeln. Hierfür kommen nur solche - objektiven - Gründe in Betracht, die vom Standpunkt des Ablehnenden bei vernünftiger Betrachtungsweise die Befürchtung erwecken können, der Richter stehe der Sache nicht unvoreingenommen und damit nicht unparteiisch gegenüber. Nicht erforderlich ist, dass der Richter tatsächlich befangen ist.

3. Ein Verfahrensfehler lässt nicht ohne weiteres auf die Voreingenommenheit schließen und begründet damit auch nicht per se die Besorgnis der Befangenheit.

4. Da es umstritten ist, ob die Übergabe von Schriftsätzen im Termin für Anwälte wegen der Pflicht zur elektronischen Einreichung nach § 130d ZPO nicht mehr möglich ist und daher solche Anwaltsschriftsätze durch das Gericht zurückgewiesen werden müssen, begründet es keine Besorgnis der Befangenheit, wenn das Gericht diese Frage erörtert und sich eine genauere Prüfung der Frage vorbehält, wie mit den übergebenen Ausdrucken zu verfahren ist.

5. Die Reaktion eines Richters auf einen gegen ihn gerichteten Befangenheitsantrag kann die Besorgnis einer Befangenheit begründen (hier verneint).

Dokument öffnen Volltext


Online seit 18. September

IBRRS 2024, 2777
Mit Beitrag
WerkvertragWerkvertrag
Nachträglicher Einbau eines Batteriespeichers unterliegt Kaufvertragsrecht!

OLG Saarbrücken, Urteil vom 06.08.2024 - 2 U 75/23

Ein auf den nachträglichen Einbau eines zu liefernden Batteriespeichers gerichteter Vertrag stellt im Regelfall einen Kaufvertrag mit Montageverpflichtung und keinen Werkvertrag dar.*)

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2024, 2754
Beitrag in Kürze
VergabeVergabe
VOB/A-Verstoß führt zum Zuwendungswiderruf!

VG Magdeburg, Urteil vom 09.07.2024 - 3 A 159/22

1. Sind die Fördervoraussetzungen zulässigerweise in Förderrichtlinien geregelt, hat sich das Verwaltungsgericht bei der Rechtmäßigkeitsprüfung darauf zu beschränken, ob bei der Anwendung einer solchen Richtlinie im Einzelfall der Gleichheitssatz verletzt worden ist oder ggf. ein sonstiger Verstoß gegen einschlägige materielle Rechtsvorschriften vorliegt.

2. Entscheidend ist allein, wie die zuständige Behörde die Richtlinie im maßgeblichen Zeitpunkt in ständiger, zu einer Selbstbindung führenden Verwaltungspraxis gehandhabt hat und in welchem Umfang sie infolgedessen an den Gleichheitssatz gebunden ist.

3. Der öffentliche Auftraggeber verstößt gegen die Zuwendungsbedingungen, wenn er auch Angebote solcher Bieter wertet, die nicht sämtliche der geforderten Umsatzzahlen mitgeteilt oder keine vollständige Verpflichtungserklärung zur Beachtung der ILO-Kernarbeitsnormen abgegeben haben. Selbiges gilt für denjenigen, der sich nach Vorlage einer abgelaufenen Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft unter Verstoß gegen das Nachforderungsverbot eine aktuelle Bescheinigung nachreichen lässt.

4. Das bestehende Ermessen kann mit Rücksicht auf die haushaltsrechtlichen Grundsätze der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit der Haushaltsführung in der Regel nur durch die (teilweise) Aufhebung des Zuwendungsbescheides fehlerfrei ausgeübt werden kann (sog. intendiertes Ermessen).

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2024, 2778
Öffentliches BaurechtÖffentliches Baurecht
Auch ein PKW-Aufzug ist abstandsflächenrechtlich privilegiert!

VGH Hessen, Beschluss vom 04.07.2024 - 5 B 686/24

1. Zur Unzumutbarkeit der von einem PKW-Aufzug ausgehenden Lärmemissionen (hier verneint).*)

2. Ein PKW-Aufzug kann unter den Begriff der überdachten Zufahrt zu einer Tiefgarage i.S. des § 6 Abs. 10 Satz 1 Nr. 2 HBO gefasst werden und ist einer solchen daher bezüglich der Einhaltung von Abstandsflächen gleichgestellt.*)

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2024, 2745
Beitrag in Kürze
WohnungseigentumWohnungseigentum
Wer haftet für Schäden wegen unterlassener Instandsetzungsmaßnahmen?

LG München I, Urteil vom 14.03.2024 - 1 S 8212/23 WEG

1. Für Schäden, die aufgrund der Verweigerung notwendiger Instandsetzungsmaßnahmen durch die Gemeinschaft eingetreten sind, haften nur diejenigen Wohnungseigentümer, die im Rahmen der Abstimmung über die Durchführung einer erforderlichen Instandsetzungsmaßnahme nicht für die erforderliche Maßnahme gestimmt haben, sich enthalten haben oder an der Eigentümerversammlung gar nicht teilgenommen haben.

2. Allerdings haben die Wohnungseigentümer ein pflichtwidriges Abstimmungsverhalten grundsätzlich auch nur dann zu vertreten, wenn sie mit der Einberufung der Eigentümerversammlung in hinreichend deutlicher Weise über den Instandsetzungsbedarf des Gemeinschaftseigentums und den von seinem bestehenden Zustand ausgehenden Auswirkungen auf das Sondereigentum betroffener Wohnungseigentümer in Kenntnis gesetzt worden sind.

3. Der Verwalter ist verpflichtet, die für die ordnungsmäßige Instandhaltung und Instandsetzung des gemeinschaftlichen Eigentums erforderlichen Maßnahmen zu treffen. Ihm obliegt eine Kontrollpflicht hinsichtlich des Zustands des Gemeinschaftseigentums und eine Pflicht zur Unterrichtung der Wohnungseigentümer sowie zur Herbeiführung einer sachgerechten Beschlussfassung.

4. Die Frage der Vorbefassung ist als Zulässigkeitsvoraussetzung der Beschlussersetzungsklage von Amts wegen zu prüfen.

5. Eine Beschlussersetzungsklage ist nur dann begründet, wenn eine notwendige Beschlussfassung unterbleibt.

6. Dies ist dann der Fall, wenn die Eigentümergemeinschaft jedenfalls hinsichtlich des "Ob" der Maßnahme kein Ermessen mehr besitzt.

7. Tritt ein Eigentümer an die Gemeinschaft mit einem Schadensersatzanspruch heran, so kann sich diese zumindest dahingehend entscheiden, ob sie diesen durch Leistung in Geld oder durch Naturalrestitution erfüllen möchte. Sie kann zudem auch, jedenfalls in den Fällen, in denen der Anspruch nicht unbestreitbar und offensichtlich ist, eine gerichtliche Klärung über die Frage des Vorliegens des Anspruches herbeiführen wollen.

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2024, 2732
Mit Beitrag
ImmobilienImmobilien
Dienstbarkeit begründet Anspruch auf Beseitigung eines eingeschränkten Fahrrechts!

LG Stuttgart, Urteil vom 01.08.2024 - 53 O 80/24

Kann die Existenz eines Geh- und Fahrrechts nachgewiesen werden und ist dieses durch eine behördliche Nutzungsuntersagung eingeschränkt, begründet dies einen Beseitigungsanspruch.

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2024, 2750
Öffentliches RechtÖffentliches Recht
Wann liegt eine überwiegende Wohnnutzung vor?

VG Berlin, Beschluss vom 04.07.2024 - 6 L 160/24

1. Räume sind zur dauerenden Wohnnutzung tatsächlich geeignet, wenn sie den Mindestanforderungen nach § 4 Abs. 2 des Wohnungsaufsichtsgesetzes - WoAufG Bln - genügen.*)

2. Die Ausnahmeregelung des § 2 Abs. 2 Nr. 5 ZwVbG greift nur ein, wenn sie nur die anteilige Nutzung derselben Wohnung begünstigt. Räumlichkeiten gehören jedoch dann nicht mehr derselben Wohnung an, wenn sie selbst die Führung eines selbstständigen Haushalts ermöglichen. Das ist der Fall, wenn sie bestimmt und geeignet sind, auf die Dauer bewohnt zu werden, also den einfachen Mindestanforderungen aus § 4 Abs. 2 WoAufG Bln genügen und von anderen Wohnungen hinreichend abgegrenzt sind.*)

3. Die Androhung eines einheitlichen Zwangsgeldes zur Befolgung mehrere Handlungsaufträge, hier: ein Wohnungszuführungsgebot betreffend mehrere Wohnungen, verstößt gegen den Grundsatz der Klarheit und Bestimmtheit von Verwaltungsakten.*)

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2024, 2782
RechtsanwälteRechtsanwälte
Fristen bei Verfahren vor dem BVerwG hat der Anwalt selbst zu berechnen!

BVerwG, Beschluss vom 09.07.2024 - 7 B 6.24

Die in Verfahren vor dem Bundesverwaltungsgericht zu beachtenden Rechtsmittelbegründungsfristen hat der Rechtsanwalt selbst zu berechnen und zu überwachen. Es handelt sich nicht um übliche Fristen, deren Berechnung er einer Rechtsanwalts- oder Notargehilfin überlassen dürfte.

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2024, 2770
Mit Beitrag
ProzessualesProzessuales
Überzeugung des Gerichts allein durch Parteianhörung?

LG Konstanz, Urteil vom 11.12.2023 - A 61 S 37/23

Die freie Beweiswürdigung gem. § 286 ZPO erlaubt es dem Gericht, auch allein aufgrund des Parteivortrags ohne Beweiserhebung festzustellen, was es für wahr oder unwahr erachtet.

Dokument öffnen Volltext


Online seit 17. September

IBRRS 2024, 2758
Beitrag in Kürze
Architekten und IngenieureArchitekten und Ingenieure
Planervertrag wird "frei" gekündigt: Wie ist abzurechnen?

OLG Düsseldorf, Urteil vom 20.06.2023 - 21 U 191/22

1. Der Architekt kann selbst dann auf Grundlage der getroffenen Honorarvereinbarung abrechnen, wenn diese wegen Mindestsatzunterschreitung unwirksam sein sollte. Dies gilt jedenfalls dann, wenn sich weder Architekt noch der Auftraggeber auf die Unwirksamkeit berufen.

2. Bei einer freien Kündigung trägt der Auftraggeber die Darlegungs- und Beweislast für die Vergütung der nicht erbrachten Leistungen. Da er die Interna des Architekten nicht kennt, trifft allerdings den Architekten die Erstdarlegungslast hinsichtlich der Ersparnis und des anderweitigen Erwerbs. Genügt er dieser nicht, führt dies zu einer endgültigen Klageabweisung.

3. Der Architekt muss darlegen, wie der voraussichtliche Projektablauf gewesen wäre, wenn er das Objekt vollends zu betreuen gehabt hätte. Er muss Angaben machen, wie lange sein Büro mit welchen Leistungen bei dem Projekt befasst gewesen wäre. Des Weiteren muss er zur Ersparnis vortragen.

4. Neben projektbezogenen Sachkosten können auch Personalkosten erspart werden, die der Architekt für das Projekt gehabt hätte, wenn der Auftrag nicht gekündigt worden wäre. Grundsätzlich liegt eine Ersparnis allerdings nur dann vor, wenn diese Personalkosten infolge der Kündigung nicht mehr anfallen. Das kann z.B. der Fall sein, wenn das Personal infolge der Kündigung nicht mehr eingestellt werden muss oder bei dem Architekten nicht mehr beschäftigt wird. Auch Überstundenausgleich muss sich der Architekt anrechnen lassen.

5. Dagegen ist es grundsätzlich keine Frage der ersparten Aufwendungen, wenn das Personal weiter beschäftigt wird und für andere Aufträge eingesetzt wird. Insoweit ist der Unternehmer gehalten, den durch den Einsatz des Personals erzielten anderweitigen Erwerb in Ansatz zu bringen.

6. Beim anderweitigen Erwerb muss nicht zu allen Aufträgen vorgetragen werden, die während der voraussichtlichen Projektlaufzeit des gekündigten Objekts entgegengenommen wurden. Erheblich sind nur solche, die gleichzeitig mit dem gekündigten Auftrag bei gleicher Besetzung des Büros nicht hätten bearbeitet werden können. Wenn es solche sog. "Füllaufträge" gibt, dann muss der Gewinn aus dem zusätzlichen Auftrag von der Restvergütung abgesetzt werden.

7. Um beurteilen zu können, ob es sich um Füllaufträge oder parallel neben dem ursprünglichen Auftrag zu bearbeitende Aufträge gehandelt hat, hat der Architekt zu dem Inhalt, dem Umfang, dem Volumen und dem zeitlichen Rahmen dieser Aufträge vorzutragen oder die schriftlichen Aufträge vorzulegen.

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2024, 2751
Mit Beitrag
VergabeVergabe
Eignung der Projektleitung ≠ Eignung des Unternehmens!

VK Bund, Beschluss vom 25.04.2024 - VK 1-30/24

1. Bei der Eignungsprüfung trifft der öffentliche Auftraggeber die Prognoseentscheidung, ob der Bewerber in der Lage sein wird, den Auftrag ausschreibungskonform zu erbringen. Dabei steht ihm ein Beurteilungsspielraum zu, der im Nachprüfungsverfahren nur eingeschränkt überprüft werden kann.

2. Technische Planungsleistungen weisen eine personenbezogene Komponente auf, da deren erfolgreiche Ausführung von den Fähigkeiten der für die Planung eingesetzten Personen mitbestimmt wird.

3. Bei komplexen Planungsleistungen ist es nicht beurteilungsfehlerhaft, wenn der Auftraggeber zu dem Ergebnis kommt, dass die Übernahme einzelner Personen (hier: der vorgesehenen Projektleiter), die für ein anderes Unternehmen an vergleichbaren Projekten mitgearbeitet haben, nicht hinreichend die Eignung des Bieters für die ordnungsgemäße Ausführung des Auftrags belegt. Denn damit können die betriebsorganisatorischen Fähigkeiten und Kapazitäten eines Unternehmens, die für die Erfüllung komplexer Planungsaufgaben ebenfalls und unabhängig von einzelnen Personen erforderlich sind, nicht gleichgesetzt werden.

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2024, 2774
Öffentliches BaurechtÖffentliches Baurecht
Baugenehmigung gilt auch für den Rechtsnachfolger!

VGH Bayern, Beschluss vom 05.08.2024 - 15 ZB 24.443

1. Die Baugenehmigung ist sachbezogen und gilt auch für jeden Rechtsnachfolger des Bauherrn.

2. Die Einstellung eines Geschäftsbetriebs führt nicht automatisch zum Erlöschen der Baugenehmigung.

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2024, 2776
Mit Beitrag
WohnungseigentumWohnungseigentum
Anspruch auf Einbau eines Fahrstuhls?

LG Frankfurt/Main, Urteil vom 01.08.2024 - 2-13 S 581/23

Einen Anspruch im Beschlussersetzungsverfahren einen Beschluss bezüglich konkreter Baumaßnahmen zum Einbau eines Fahrstuhls als Maßnahme der Barrierereduzierung zu fassen, hat ein Eigentümer nur dann, wenn die öffentlich-rechtliche Genehmigungsfähigkeit der geplanten Baumaßnahme geklärt ist. Fehlt es hieran, kann das Gericht aber einen Grundlagenbeschluss fassen und Schritte zur Einholung der Genehmigung und Bildung einer Rücklage vorgeben.*)

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2024, 2766
GrundbuchrechtGrundbuchrecht
Vorlage eines Aufteilungsplans: Nichtbestehende Genehmigungspflicht nicht nachgewiesen!

OLG München, Beschluss vom 26.08.2024 - 34 Wx 126/24

1. Eine Genehmigungspflicht nach § 250 Abs. 1 S. 1 BauGB besteht nicht, wenn die Genehmigungsfreigrenzen nach Abs. 1 S. 2 und S. 6 der Vorschrift unterschritten sind und kein zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der Rechtsverordnung bestehendes Wohngebäude betroffen ist.*)

2. Dem Grundbuchamt ist das Nichtbestehen der Genehmigungspflicht nach § 250 Abs. 5 in Verbindung mit § 250 Abs. 1 BauGB in der Form des § 29 GBO nachzuweisen.*)

3. Die Nachweisführung ist insoweit nicht ausschließlich durch ein Negativattest der Gemeinde möglich.*)

4. Mit der Vorlage eines Aufteilungsplans wird der Nachweis des Nichtbestehens der Genehmigungspflicht nach § 250 Abs. 5 S. 1 BauGB nicht geführt.*)

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2024, 2637
Mit Beitrag
Öffentliches RechtÖffentliches Recht
Unbelasteter Bodenaushub ist kein Abfall!

VGH Bayern, Beschluss vom 13.09.2023 - 12 ZB 22.1814

1. Unbelasteter Bodenaushub unterfällt nicht dem subjektivem Abfallbegriff, wenn ein neuer Verwendungszweck unmittelbar an die Stelle eines früheren tritt (hier: Herstellung eines Lärmschutzwalls).

2. Auch eine mehrjährige Verzögerung der Realisierung des neuen Zwecks lässt die neue Zweckbestimmung nicht ohne Weiteres entfallen.

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2024, 2775
ProzessualesProzessuales
Gefahr widersprechender Entscheidungen: Kein Teilurteil bei Stufenklage!

OLG Frankfurt, Urteil vom 30.07.2024 - 11 U 118/22

1. Das Verbot eines Teilurteils bei Gefahr einander widersprechender Entscheidungen gilt auch zwischen der letzten Stufe der Stufenklage und außerhalb des Stufenverhältnisses stehenden Anträgen.*)

2. Wird die Hauptsache hinsichtlich einer der früheren Stufen der Stufenklage einseitig für erledigt erklärt, steht der Antrag auf Feststellung der Erledigung außerhalb des Stufenverhältnisses.*)

Dokument öffnen Volltext


Online seit 16. September

IBRRS 2024, 2761
Mit Beitrag
BausicherheitenBausicherheiten
Keine Bauhandwerkersicherheit, keine Mängelbeseitigung!

OLG Schleswig, Urteil vom 24.07.2024 - 12 U 75/23

1. Ein Unternehmer kann grundsätzlich auch dann noch eine Bauhandwerkersicherung verlangen, wenn er nur noch Mängelbeseitigungsmaßnahmen vorzunehmen hat. Wird die Sicherheit nicht gestellt, ist der Unternehmer berechtigt, die Mängelbeseitigung zu verweigern.

2. Nach Beendigung des Nacherfüllungsstadiums besteht der Vergütungsanspruch des Unternehmers jedoch nur, soweit die Leistung mangelfrei erbracht wurde. Ist die Leistung mangelhaft, hat der Unternehmer nur Anspruch auf die um den Minderwert aufgrund der Mängel gekürzte Vergütung.

3. Dieser Minderwert ist zu ermitteln anhand der auf die mangelhaften Leistungen anteilig entfallende Vergütung, die gem. § 287 ZPO zu schätzen ist.

4. Nach Beendigung des Nacherfüllungsstadiums kann eine Nacherfüllung und folglich auch ein Vorschuss zur Mängelbeseitigung vom Besteller nicht mehr verlangt werden.

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2024, 2741
Mit Beitrag
VergabeVergabe
"Weiche" Zuschlagskriterien erfordern eine "harte" Dokumentation!

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 22.03.2023 - Verg 24/22

1. Die Angebotswertung hat anhand der vom Auftraggeber bekannt gemachten Zuschlags- und Unterkriterien einschließlich deren Gewichtung zu erfolgen.

2. Es steht dem öffentlichen Auftraggeber frei, ein Ausschlusskriterium für den Fall zu formulieren, dass von den Bietern eine bestimmte Mindestpunktzahl nicht erreicht wird. Der Inhalt eines solchen Ausschlusskriteriums muss - ebenso wie die Vergabeunterlagen insgesamt - hinreichend klar und eindeutig formuliert sein.

3. Die Zuschlagsentscheidung muss im Vergabenachprüfungsverfahren überprüfbar sein. Die Nachprüfungsinstanzen müssen anhand der Dokumentation der Wertungsentscheidung die Einhaltung der Bewertungsgrundsätze nachvollziehen können und daraufhin kontrollieren, ob das vorgeschriebene Verfahren eingehalten, von einem zutreffenden und vollständig ermittelten Sachverhalt ausgegangen wurde, keine sachwidrigen Erwägungen in die Entscheidung eingeflossen sind und allgemeingültige Bewertungsmaßstäbe beachtet wurden.

4. Vor allem dann, wenn der Auftraggeber sich eines aus Preis und qualitativen Aspekten zusammengesetzten Kriterienkatalogs bedient, bei dem die Angebote hinsichtlich der Qualitätskriterien mittels eines Benotungssystems bewertet werden und die Bewertungsmethode des Preises nur enge Kompensationsmöglichkeiten für qualitative Abzüge erwarten lässt, muss der Auftraggeber seine für die Zuschlagserteilung maßgeblichen Erwägungen in allen Schritten so eingehend dokumentieren, dass nachvollziehbar ist, welche konkreten qualitativen Eigenschaften der Angebote mit welchem Gewicht in die Benotung eingegangen sind.

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2024, 2765
Mit Beitrag
Öffentliches BaurechtÖffentliches Baurecht
Hat eine Aufschüttung ohne Abstandsfläche gebäudegleiche Wirkung?

OVG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 05.09.2024 - 2 L 147/23

1. Die Frage, ob von baulichen Anlagen (hier: einer Aufschüttung und einer Einfriedung) Wirkungen wie von Gebäuden ausgehen, ist mit Rücksicht auf die Funktionen der Abstandsflächen zu beantworten. Diese umfassen neben Belangen wie Brandschutz, Besonnung, Belichtung, Belüftung und Sozialabstand auch den Wohnfrieden.

2. Da es sich bei dem Schutz vor Einblicken nur um einen Teilaspekt des Wohnfriedens als eines der abstandsrelevanten Belange handelt, kann er für das Merkmal der gebäudegleichen Wirkungen i.S.d. § 6 Abs. 1 Satz 2 BauO-SA in der Regel nicht allein ausschlaggebend sein.*)

Dokument öffnen Volltext