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Online seit 9. April

IBRRS 2025, 0998
Beitrag in Kürze
VergabeVergabe
Wertungsentscheidung erfordert Sachkunde!

VK Niedersachsen, Beschluss vom 28.11.2024 - VgK-25/2024

1. Insbesondere bei abstrakten Wertungskriterien ist die Wertungsentscheidung eingehend und nachvollziehbar zu dokumentieren (hier verneint).

2. Die Wertungsentscheidung ist vom Auftraggeber selbst zu treffen. Der Einsatz sachkundiger Personen (z. B. Nutzer) kann im Einzelfall geboten sein.

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IBRRS 2025, 0914
Öffentliches BaurechtÖffentliches Baurecht
Nicht verweigert bedeutet (bei Flüchtlingsunterkünften) erteilt!

VGH Bayern, Beschluss vom 26.02.2025 - 2 CS 25.290

In Verfahren zur Genehmigung von baulichen Anlagen, die der Unterbringung von Flüchtlingen oder Asylbegehrenden dienen, gilt bis zum Ablauf des 31.12.2027 das gemeindliche Einvernehmen als erteilt, wenn es nicht innerhalb eines Monats verweigert wird. Das gilt auch dann, wenn der Bauantrag ein weiteres Teilvorhaben beinhaltete, das nicht der Unterbringung von Asylbegehrenden diente, sofern für dieses weitere Teilvorhaben kein Einvernehmenserfordernis bestand.

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IBRRS 2025, 0902
Öffentliches BaurechtÖffentliches Baurecht
Bordell im Außenbereich zulässig?

VG Berlin, Urteil vom 10.03.2025 - 19 K 329.20

1. Die für den Innenbereich konstitutiven Tatbestandsmerkmale "im Zusammenhang bebaut" und "Ortsteil" gehen nicht ineinander auf, sondern sind kumulativer Natur.

2. Die Grenze für die Annahme eines Ortsteils kann zwar nicht schematisch und allgemein verbindlich mit einer bestimmten Anzahl von Gebäuden festgelegt werden, weil die siedlungsstrukturellen Gegebenheiten im Gebiet der jeweiligen Gemeinde maßgeblich sind. Gleichwohl besitzt (hier) eine Ansammlung von nur zwei Gebäuden nicht das für eine eigenständige Siedungseinheit erforderliche Gewicht.

3. Geht die Baugenehmigungsbehörde in einem Vorbescheid davon aus, dass sich das Vorhabengrundstück im unbeplanten Innenbereich befindet, entfaltet dies keine Bindungswirkung. Denn die Frage, ob es sich bei einem Vorhabengrundstück um unbeplanten Innenbereich handelt, könnte isoliert überhaupt nicht Gegenstand eines Bauvorbescheides sein.

4. Eine "unerwünschte" Splittersiedlung ist erst dann anzunehmen, wenn mit ihr ein Vorgang der Zersiedlung eingeleitet oder gar schon vollzogen wird.

5. Überschreitet die Verkehrslärmbelästigung ein kritisches Niveau, stellt dies gesunde Arbeitsverhältnisse gleichwohl nicht in Frage, wenn geeignete bauliche Maßnahmen vorgesehen sind, um die Aufenthaltsräume von diesen Immissionen abzuschirmen.

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IBRRS 2025, 0976
Beitrag in Kürze
WohnraummieteWohnraummiete
Wartungskosten für Rauchmelder und Winterdienst sind umlagefähig

AG Schöneberg, Urteil vom 05.02.2025 - 4 C 5067/24

1. Die Wartungskosten für die Rauchmelder sind auch ohne ausdrückliche Umlagevereinbarung vom Mieter zu tragen.*)

2. Die Kosten des Winterdienstes gehören zu den Straßenreinigungskosten und sind auch ohne ausdrückliche Umlagevereinbarung vom Mieter zutragen.*)

3. Nach Durchführung von baulichen Maßnahmen, die nachhaltig Einsparungen von Heizenergie bewirken, ist der Vermieter berechtigt, den vereinbarten Umlagemaßstab für Heizkosten hinsichtlich des verbrauchsabhängigen Anteils zu ändern.*)

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IBRRS 2025, 0987
Beitrag in Kürze
WohnungseigentumWohnungseigentum
Alternativangebote müssen sein - trotz angespannter Lage auf dem Handwerkermarkt

AG Hamburg-St. Georg, Urteil vom 04.04.2025 - 980b C 26/24 WEG

1. Zum Beschließen von Reparaturarbeiten an der Heizung mit Kosten in Höhe von 19.000 Euro bedarf es mehrere Vergleichsangebote.

2. Dies gilt regelmäßig auch im Hinblick auf die angespannten Lage auf dem Handwerkermarkt.

3. Sofern die Verwaltung allerdings mit zumutbarem Aufwand - und rechtzeitig vor der Versammlung - alles Erforderliche getan hat, also eine ausreichende Anzahl von Fachunternehmen kontaktiert und um Abgabe von Angeboten gebeten hat, treffen sie keine weiteren rechtlichen Pflichten zur Vorbereitung der Beschlussfassung.

4. Dies ist zu verneinen, wenn die Kosten etwa 20% des Wirtschaftsplans ausmachen (hier: Kosten 19.000 Euro und Wirtschaftsplan 89.500 Euro) und die Verwaltung lediglich bei 4 Firmen angefragt hat, und dies auch noch nur im näheren Umkreis der Verwaltung und nicht im näheren Umkreis der Wohnungseigentümergemeinschaft.

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IBRRS 2025, 0674
ImmobilienImmobilien
Festsetzung Geschäftswert für Eintragung Eigentumswechsel im Grundbuch

OLG Karlsruhe, Beschluss vom 12.12.2024 - 19 W 74/24

1. Beabsichtigt das Grundbuchamt für eine Grundbucheintragung einen Geschäftswert nach § 79 Absatz 1 Satz 3 GNotKG festzusetzen, der von den Wertangaben in einem beurkundeten Vertrag abweicht, ist den Kostenschuldnern zuvor rechtliches Gehör zu gewähren.*)

2. Ein Beschluss zur Festsetzung eines Geschäftswerts wird nach § 40 Absatz 1 FamFG mit der Bekanntgabe an den Kostenschuldner wirksam. Erfolgt die Bekanntgabe erst nach Ablauf der Ausschlussfrist des § 79 Absatz 2 Satz 2 GNotKG, beträgt die Beschwerdefrist einen Monat ab Bekanntgabe nach § 83 Absatz 1 Satz 3 Halbsatz 2 GNotKG.*)

3. Werden die Kostenschuldner am Verfahren der Geschäftswertfestsetzung nicht hinreichend beteiligt, kommt eine Zurückverweisung der Sache unter Aufhebung des Beschlusses im Beschwerdeverfahren nach § 69 Absatz 1 Satz 2 FamFG in Betracht.*)

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IBRRS 2025, 0670
Öffentliches RechtÖffentliches Recht
Eingriffe des Mieters rechtfertigen keine baurechtliche Nutzungsuntersagung der Wohnung

VG Schleswig, Beschluss vom 28.01.2025 - 2 B 2/25

1. Der "Missbrauch" einer (baulichen) Anlage, hier in der Form der sach- und vertragswidrigen Manipulation der elektrischen Leitungen im Flurbereich durch einen Wohnungsmieter, dürfte nicht mehr als eine durch den Betrieb der Anlage verursachte Gefahrenlage angesehen werden können, die eine baurechtliche Nutzungsuntersagung rechtfertigen könnte.

2. Dieser Gefahrensituation ist vielmehr mit den Mitteln des (allgemeinen) Polizei- und Ordnungsrechts zu begegnen.

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IBRRS 2025, 0973
RechtsanwälteRechtsanwälte
Wiedereinsetzungsantrag darf nicht nur aus Floskeln bestehen!

BGH, Beschluss vom 18.03.2025 - X ZB 8/21

1. Die Kontrolle eines Fax-Sendeberichts darf sich grundsätzlich nicht darauf beschränken, die auf diesem ausgedruckte Faxnummer mit der zuvor aufgeschriebenen, etwa in den Schriftsatz eingefügten Faxnummer zu vergleichen. Vielmehr muss der Abgleich anhand einer zuverlässigen Quelle, etwa anhand eines geeigneten Verzeichnisses, vorgenommen werden, aus der die Faxnummer des Gerichts hervorgeht, für das die Sendung bestimmt ist.

2. In einem Wiedereinsetzungsgesuch ist zur Zuverlässigkeit des jeweiligen Angestellten vorzutragen. Dabei sind floskelhafte Bemerkungen wie etwa der Hinweis auf eine bisherige Zuverlässigkeit und Beanstandungslosigkeit der Arbeit nicht ausreichend. Vielmehr bedarf es zumindest näheren Vortrags, ob der Prozessbevollmächtigte die Einhaltung der Anweisungen zur Ausgangskontrolle bei der Übermittlung fristgebundener Schriftsätze wenigstens stichprobenartig in regelmäßigen Abständen kontrolliert hat.

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IBRRS 2025, 0604
ZwangsvollstreckungZwangsvollstreckung
§ 940a Abs. 2 ZPO: Wann liegt Kenntnis vom Dritten vor?

AG Bottrop, Urteil vom 20.01.2025 - 8 C 367/24

1. Mit einem Versäumnisurteil besteht ein vollstreckbarer Titel i.S.d. § 940a Abs. 2 ZPO. Eines rechtskräftigen Titels bedarf es nicht.

2. Da mit § 940a Abs. 2 ZPO dem Vermieter ein Räumungstitel ermöglicht werden soll, wenn er mangels Kenntnis die Räumungsklage gegen den Mieter nicht auf den Dritten erstrecken konnte, ist für die Kenntnis vom Besitzerwerb i.S.v. § 940a Abs. 2 ZPO auch die Kenntnis des Namens des Dritten erforderlich.

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IBRRS 2025, 0953
ProzessualesProzessuales
Über Grundsatzbedeutung entscheidet das Kollegium!

BGH, Beschluss vom 19.03.2025 - VII ZB 1/25

Die Entscheidung über die Zulassung einer Rechtsbeschwerde wegen Grundsatzbedeutung obliegt nicht dem Einzelrichter, sondern dem Kollegium.

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IBRRS 2025, 1001
ProzessualesProzessuales
Wiederholte Terminsverlegungsanträge sind nicht prozessrechtswidrig!

KG, Beschluss vom 07.04.2025 - 21 W 11/25

1. Die Auferlegung einer Gebühr gem. § 38 GKG kommt nicht in Betracht, wenn das Gericht durch eigene Ermessenentscheidungen überhaupt erst eine Verfahrenssituation schafft, in der der Anwendungsbereich dieser Vorschrift eröffnet ist.*)

2. Eine Vertagung ist i.S.v. § 38 GKG bei Säumnis der Parteien im Termin nicht nötig, wenn das Gericht den Rechtsstreit für entscheidungsreif hält und nach Lage der Akten gem. § 251a ZPO hätte entscheiden oder gem. § 251a Abs. 3 ZPO das Ruhen des Verfahrens hätte anordnen können. In diesem Fall fehlt es an der erforderlichen Kausalität des Verhaltens der Partei bzw. ihrer Prozessbevollmächtigten für die Vertagung.*)

3. Die bloße Säumnis einer Partei oder auch wiederholte Terminsverlegungsanträge stellen allein kein prozessrechtswidriges Verhalten dar und sind nicht über § 38 GKG sanktionsfähig.*)

4. Sofern das Gericht den Parteien Vorgaben hinsichtlich des von ihnen erwarteten Prozessverhaltens macht und aus deren Nichteinhaltung ein Fehlverhalten ableiten will, müssen diese Vorgaben hinreichend bestimmt sein. Der Hinweis, dass in der Regel eine Vorlaufzeit von drei Monaten benötigt werde, um einen Termin im Falle eines Verlegungsantrags anderweitig nutzen zu können, genügt dieser Anforderung nicht.*)

5. Solange die Parteien außergerichtliche Vergleichsverhandlungen führen und keine Anhaltspunkte dafür bestehen, dass diese sinnlos sind, lässt dieses Verhalten ihr Verschulden für eine Verzögerung des Rechtsstreits i.S.v. § 38 GKG entfallen.*)

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Online seit 8. April

IBRRS 2025, 0986
Mit Beitrag
Architekten und IngenieureArchitekten und Ingenieure
Höhe der Minderung = fiktive Mangelbeseitigungskosten?

OLG Stuttgart, Urteil vom 18.03.2025 - 10 U 107/24

1. Aus einer Erklärung, die der Verbraucher als Widerruf verstanden wissen will, muss sich sein Entschluss zum Widerruf des Vertrags eindeutig ergeben. Wird die Kündigung eines Vertrags mit Dauerschuld- oder Langzeitcharakter erklärt, kann diese Erklärung nicht ohne Weiteres als Widerruf verstanden werden, nachdem die Kündigung im Falle ihrer Wirksamkeit das Vertragsverhältnis ex nunc beendet und nicht - wie ein Widerrufsrecht - von Anfang aufhebt.*)

2. Ist ein Unternehmer auf ein berechtigtes Mangelbeseitigungsverlangen des Bestellers beharrlich nur bereit, den Mangel gegen eine zusätzliche Vergütung zu beseitigen, liegt eine Erfüllungsverweigerung vor, die dem Besteller die Fortsetzung des Vertrags unzumutbar macht.*)

3. Wird der Werkvertrag vom Besteller wegen eines Mangels gekündigt und sind weitere Mängel nicht gerügt, tritt zwischen den Parteien ein Abrechnungsverhältnis ein, das dem Besteller die Mängelrechte nach § 634 BGB eröffnet und ohne Abnahme zur Fälligkeit des Vergütungsanspruchs führen kann.*)

4. Die Höhe einer Minderung kann nach fiktiven Mangelbeseitigungskosten bemessen werden, wenn der Besteller zwar nicht den Mangel des Werks beseitigt, aber statt dessen ein anderes Werk errichten lässt. Entstehen ihm für das andere Werk zumindest Kosten in Höhe einer Mangelbeseitigung des ursprünglichen Werks, tritt durch die Orientierung der Minderung an fiktiven Mangelbeseitigungskosten keine Überkompensation ein.*)

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IBRRS 2025, 0981
VergabeVergabe
Vergaberechtsverstöße vermeidbar: Keine Wiederholungsgefahr!

VK Westfalen, Beschluss vom 12.03.2025 - VK 1-10/25

1. Hat sich das Nachprüfungsverfahren durch Erteilung des Zuschlags, durch Aufhebung oder durch Einstellung des Vergabeverfahrens oder in sonstiger Weise erledigt, stellt die Vergabekammer auf Antrag eines Beteiligten fest, ob eine Rechtsverletzung vorgelegen hat.

2. Ungeschriebene Zulässigkeitsvoraussetzung für den Fortsetzungsfeststellungsantrag ist das Vorliegen des sog. Feststellungsinteresses. Das Feststellungsinteresse kann gegeben sein, wenn der Antrag der Vorbereitung einer Schadensersatzforderung dient oder eine hinreichend konkrete Wiederholungsgefahr besteht.

3. Erklärt der Antragsteller (= Bieter) das Vergabenachprüfungsverfahren für erledigt und schließt sich der Antragsgegner (= öffentlicher Auftraggeber) der Erledigungserklärung an, ist dessen Antrag, festzustellen, dass der Antragsteller durch das vom Antragsgegner durchgeführte Verfahren nicht in seinen Rechten verletzt war, unzulässig. Denn es besteht keine Wiederholungsgefahr, weil der Antragsgegner durch die Zurückversetzung der Ausschreibung die Möglichkeit hat, (eigene) Vergaberechtsverstöße zu vermeiden.

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IBRRS 2025, 0913
Öffentliches BaurechtÖffentliches Baurecht
Kein "Kerngebiet" bei überwiegender Wohnnutzung!

OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 26.02.2025 - 7 D 138/20

1. Die Festsetzung eines Kerngebiets, in dem in sämtlichen Geschossen oberhalb des Erdgeschosses allgemeines Wohnen ohne Einschränkungen zulässig sein soll, ist unwirksam, wenn die Wohnnutzung die Kerngebietsnutzungen, namentlich die Unterbringung von Handelsbetrieben sowie der zentralen Einrichtungen der Wirtschaft, der Verwaltung und der Kultur, überwiegt.

2. Festsetzungen zu Schalldämm-Maßen von Außenbauteile sind wegen Verstoßes gegen das Bestimmtheitsgebot unwirksam, wenn sie mit den jeweiligen zeichnerischen Darstellungen nicht hinreichend bestimmt sind.

3. Mängel, die einzelnen Festsetzungen eines Bebauungsplans anhaften, führen nur dann nicht zur Unwirksamkeit des gesamten Plans, wenn die übrigen Regelungen für sich betrachtet noch eine sinnvolle städtebauliche Ordnung bewirken können und wenn die Gemeinde nach ihrem im Planungsverfahren zum Ausdruck gelangten Willen im Zweifel auch eine Satzung dieses eingeschränkten Inhalts beschlossen hätte (hier verneint).

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IBRRS 2025, 0808
Öffentliches BaurechtÖffentliches Baurecht
Wann kann die Bauaufsicht wegen einer Nutzungsänderung einschreiten?

VG Köln, Beschluss vom 20.02.2025 - 2 L 181/25

1. Die Bauaufsichtsbehörde ist - auch im Falle der Nutzung zu Wohnzwecken - in Ausübung des ihr eingeräumten pflichtgemäßen Ermessens zur Wahrung der Ordnungsfunktion des formellen Baurechts berechtigt, sofort vollziehbare Nutzungsuntersagungen auszusprechen, wenn die ausgeübte Nutzung formell illegal ist, es sei denn, der erforderliche Bauantrag ist gestellt, nach Auffassung der Bauaufsichtsbehörde offensichtlich genehmigungsfähig und der Erteilung der beantragten Baugenehmigung steht auch sonst nichts im Wege.

2. Eine Nutzungsänderung ist also baurechtlich bereits dann anzunehmen, wenn die Möglichkeit besteht, dass die Zulässigkeit des geänderten Vorhabens nach den Bauvorschriften anders beurteilt werden kann.

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IBRRS 2025, 0975
Beitrag in Kürze
WohnraummieteWohnraummiete
Eigenbedarfskündigung: Eigene "Härte" des Vermieters kann "Härte" des Mieters schlagen!

AG Brandenburg, Urteil vom 27.03.2025 - 30 C 99/23

Selbst wenn die Kündigung des Mietvertrags wegen Eigenbedarfs (§ 573 Abs. 2 Nr. 2 BGB) für einen Mieter gegebenenfalls eine gewisse "Härte" i.S.d. § 574 BGB darstellen kann, so kann doch insbesondere bei einer "Härte" auf Seiten des Vermieters ein Überwiegen der Interessen des Vermieters vorliegen, welches die Kündigung des Mietvertrags rechtfertigt.*)

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IBRRS 2025, 0984
Mit Beitrag
ImmobilienImmobilien
Notwegerecht schließt auch das Befahren zum Parken mit ein

BGH, Urteil vom 14.03.2025 - V ZR 79/24

Das Notwegrecht des Eigentümers eines verbindungslosen ("gefangenen") Wohngrundstücks umfasst grundsätzlich auch die Zufahrt mit Kraftfahrzeugen zum Zwecke des Parkens auf dem verbindungslosen Wohngrundstück (Fortführung von Senat, Urteil vom 12.12.2008 - V ZR 106/07, IMRRS 2009, 0220 = NJW-RR 2009, 515).*)

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IBRRS 2025, 0967
Allgemeines ZivilrechtAllgemeines Zivilrecht
Erklärung unter GmbH-Briefkopf: Geschäftsführer handelt für Gesellschaft!

BGH, Urteil vom 18.03.2025 - II ZR 77/24

Gibt ein Geschäftsführer einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung auf deren Geschäftspapier eine Erklärung ab, die Wirkung auf die Vertragsbeziehungen der Gesellschaft entfalten soll, geht der objektive Erklärungswert einer solchen Erklärung grundsätzlich dahin, dass diese im Namen der Gesellschaft abgegeben werden soll.*)

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IBRRS 2025, 0964
Beitrag in Kürze
RechtsanwälteRechtsanwälte
Terminverlegung wegen Brechdurchfalls des Kindes?

BFH, Beschluss vom 07.03.2025 - XI B 11/24

1. Stellt ein Prozessvertreter einen Antrag auf Terminsverlegung mit der Begründung, dass sein sechsjähriger Sohn an Brechdurchfall leide, muss die Art und Schwere der Erkrankung aus dem zur Glaubhaftmachung vorgelegten ärztlichen Attest zu entnehmen sein, so dass das Gericht selbst beurteilen kann, ob die Erkrankung so schwer ist, dass ein Erscheinen zum Termin selbst im Wege der eröffneten Video-Zuschaltung von Zuhause wegen des bedenklichen Gesundheitszustands des zu betreuenden Kindes nicht erwartet werden kann.*)

2. In diesem Fall hat der Prozessvertreter außerdem Gründe anzugeben und glaubhaft zu machen, warum eine Betreuung seines Kindes durch eine andere Person nicht gewährleistet werden kann.*)

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IBRRS 2025, 0940
ProzessualesProzessuales
Auf beabsichtigte Verwerfung der Berufung als unzulässig ist hinzuweisen!

BGH, Beschluss vom 19.03.2025 - VII ZB 19/24

1. Das Berufungsgericht verletzt die Verfahrensgrundrechte des Beklagten, wenn es die in der Berufungsschrift enthaltene Berufungsbegründung nicht berücksichtigt.

2. Gleiches gilt, wenn der vor einer Verwerfung der Berufung als unzulässig erforderliche Hinweis des Berufungsgerichts an den Berufungsführer unterbleibt.

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Online seit 7. April

IBRRS 2025, 0982
Beitrag in Kürze
WohnraummieteWohnraummiete
Kollusives Zusammenwirken zwischen Mieter und Vermieter-Vertreter zum Nachteil des Vermieters

BGH, Urteil vom 26.03.2025 - VIII ZR 152/23

Zum kollusiven Zusammenwirken i.S.v. § 138 Abs. 1 BGB zwischen dem Vertreter des Vermieters (hier: dem Geschäftsführer einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung) und dem Mieter bei Abschluss eines Wohnraummietvertrags zum Nachteil des Vermieters sowie zur unzulässigen Rechtsausübung (§ 242 BGB) durch den Mieter bei von ihm erkanntem oder sich ihm aufdrängenden Missbrauch der Vertretungsmacht (im Anschluss an BGH, Urteile vom 05.11.2003 - VIII ZR 218/01, unter II 1, IMRRS 2003, 1373 = NJWRR 2004, 247; vom 09.05.2014 - V ZR 305/12, Rz. 17 f., IMRRS 2014, 1743 = NJW 2014, 2790; vom 29.10.2020 - IX ZR 212/19, Rz. 9, IMRRS 2020, 1558 = NZI 2021, 197).*)

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IBRRS 2025, 0985
Mit Beitrag
GewerberaummieteGewerberaummiete
Beginn des Mietvertrags bedinungsabhängig: Was passiert in der Zwischenzeit?

BGH, Urteil vom 12.03.2025 - XII ZR 76/24

1. Knüpfen die Parteien eines Mietvertrags den Beginn einer vereinbarten festen Vertragslaufzeit an den Eintritt eines bestimmten Ereignisses, hängt die Beurteilung, ob in der Schwebezeit ein befristetes Mietverhältnis vorliegt, maßgeblich davon ab, welche rechtliche Bedeutung nach den Vorstellungen der Vertragsparteien dieser Vertragsgestaltung zukommen soll.*)

2. Ist aus der maßgeblichen Sicht der Vertragsparteien bei Vertragsschluss nicht nur ungewiss, wann das Ereignis eintreten wird, an das der Beginn der Laufzeitvereinbarung geknüpft ist, sondern auch, ob dieses Ereignis überhaupt jemals eintreten wird, liegt eine aufschiebende Bedingung i.S.v. § 158 Abs. 1 BGB vor. Die Vertragsbindung besteht dann bereits ab dem Zeitpunkt des Vertragsschlusses, die fest vereinbarte Mietzeit beginnt indes erst mit dem Eintritt der aufschiebenden Bedingung gem. § 158 Abs. 1 BGB. In diesem Fall ist die Mietzeit bis zum Eintritt der Bedingung unbestimmt und der Mietvertrag kann grundsätzlich durch eine ordentliche Kündigung beendet werden.*)

3. Zur Angemessenheit eines Kündigungsausschlusses in einem Nutzungsvertrag über den Betrieb einer Windenergieanlage.*)

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IBRRS 2025, 0956
Mit Beitrag
BauträgerBauträger
Abnahme des Gemeinschaftseigentums "durch die Hintertür"?

OLG München, Beschluss vom 19.10.2023 - 9 U 1358/23 Bau

1. Die Beschichtung einer Tiefgarage gehört zum Gemeinschaftseigentum.

2. Wenn die Abnahme des Gemeinschaftseigentums vermeintlich wirksam erfolgt, dies jedoch tatsächlich nicht der Fall ist, kann im Regelfall keine konkludente Abnahme durch Ingebrauchnahme und Nutzung angenommen werden. Dies gilt jedenfalls so lange, wie die Erwerber von einer wirksamen Abnahme ausgehen.

3. Von der Verletzung einer Schadensabwehr- oder -minderungsobliegenheit (hier: durch Unterlassen des Abschlusses eines "Inspektionsvertrags") kann nur ausgegangen werden, wenn der Geschädigte zumindest Anhaltspunkte dafür hat, dass ein Schaden eingetreten ist oder einzutreten droht.

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IBRRS 2025, 0949
Beitrag in Kürze
VergabeVergabe
Nachprüfungsverfahren erledigt sich durch Aufhebung des Vergabeverfahrens!

VK Thüringen, Beschluss vom 21.03.2025 - 5090-250-4003/490

1. Hebt der öffentliche Auftraggeber das Vergabeverfahren auf, erledigt sich das Nachprüfungsverfahren.

2. Die Entscheidung über die Kostentragung in den Fällen einer Verfahrensbeendigung aufgrund übereinstimmender Erledigungserklärungen ist unter Berücksichtigung des bisherigen Sach- und Streitstands nach billigem Ermessen zu treffen.

3. Wurde ein Nachprüfungsantrag deswegen zurückgenommen, weil der Bieter aufgrund einer Abhilfe durch den öffentlichen Auftraggeber sein materielles Ziel erreicht hat, entspricht eine Kostentragung des Auftraggebers der Billigkeit. Für den Fall einer übereinstimmenden Erledigungserklärung gilt das gleiche.

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IBRRS 2025, 0910
Öffentliches BaurechtÖffentliches Baurecht
Keine Nutzungsuntersagung trotz formeller Illegalität?

OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 12.03.2025 - 7 A 513/24

Eine sofort vollziehbare Nutzungsuntersagung wegen formeller Illegalität scheidet grundsätzlich nur dann aus, wenn der erforderliche Bauantrag gestellt und auch nach Auffassung der Behörde genehmigungsfähig ist sowie der Erteilung der Baugenehmigung auch sonst nichts im Wege steht, so dass die Baugenehmigungsbehörde dem Missstand der formellen Illegalität ohne weiteres durch deren Legalisierung begegnen könnte.

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IBRRS 2025, 0900
Öffentliches BaurechtÖffentliches Baurecht
Befreiung darf nicht die Grundzüge der Planung berühren!

VG Schleswig, Urteil vom 11.03.2025 - 8 A 10021/21

1. Ob eine Befreiung die Grundzüge der Planung berührt oder von minderem Gewicht ist, beurteilt sich nach den konkreten Umständen des Einzelfalls.

2. Die Befreiung muss - soll sie mit den Grundzügen der Planung vereinbar sein - durch das planerische Wollen gedeckt sein; es muss mit anderen Worten angenommen werden können, die Befreiung liege noch im Bereich dessen, was der Planer gewollt hat oder gewollt hätte, wenn er die weitere Entwicklung einschließlich des Grundes für die Befreiung gekannt hätte.

3. Die Befreiung darf - jedenfalls von Festsetzungen, die für die Planung tragend sind - nicht aus Gründen erteilt werden, die sich in einer Vielzahl gleichgelagerter Fälle oder gar für alle von einer bestimmten Festsetzung betroffenen Grundstücke anführen ließen.

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IBRRS 2025, 0866
Mit Beitrag
WohnraummieteWohnraummiete
Umfassende Sanierungsarbeiten rechtfertigen keine Verwertungskündigung

AG Friedberg, Beschluss vom 26.07.2024 - 2 C 400/24

1. Eine Verurteilung auf künftige Räumung von Wohnraum kommt nur unter den Voraussetzungen der §§ 257, 259 ZPO in Betracht.

2. Die Besorgnis nicht rechtzeitiger Leistung besteht jedenfalls dann, wenn der Schuldner den Anspruch ernsthaft bestreitet.

3. Bei der Räumung von Wohnraum besteht eine solche Besorgnis auch dann, wenn der Mieter zwar mitteilt, dass er auf Wohnungssuche sei, aber noch keinen Ersatzwohnraum gefunden habe.

4. Nicht ausreichend für die Besorgnis nicht rechtzeitiger Leistung ist es, wenn der Schuldner auf Anfragen des Gläubigers, ob er leisten werde, nicht antwortet.

5. Muss eine Brandschutzwand errichtet werden und ist hierfür die Entkernung der Mietwohnung notwendig, liegt kein Fall einer angemessenen wirtschaftlichen Verwertung vor.

6. Vielmehr muss in einem solchen Fall - wenn nötig - der Vermieter dem Mieter Ersatzwohnraum zur Verfügung stellen.

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IBRRS 2025, 0909
Beitrag in Kürze
WohnungseigentumWohnungseigentum
Wann kann ein Angebot nicht beauftragt werden?

AG Hamburg-St. Georg, Urteil vom 28.03.2025 - 980b C 35/24 WEG

1. Ein Angebot kann nicht beauftragt werden, wenn anhand des Angebots nicht nachvollziehbar bzw. prüfbar ist, welches Rechtssubjekt - mangels Angaben dazu - Auftragnehmer sein soll, wer "Gesellschafter" einer (offenbar) bestehenden "Ingenieursgesellschaft" ist und welchen Sitz die "Gesellschaft" hat.

2. Aufgrund offensichtlicher Interessenkonflikte kann auch ein Angebot nicht beauftragt werden, wenn ein Miteigentümer und Vorsitzender des Verwaltungsrats mit der zu beauftragenden Firma verbunden ist.

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IBRRS 2025, 0965
KaufrechtKaufrecht
Neuwagenkauf ist kein Fixgeschäft!

OLG Frankfurt, Beschluss vom 23.01.2025 - 9 U 57/24

1. Absolute Fixgeschäfte sind Verträge, bei denen die Leistung nach dem Inhalt des Rechtsgeschäfts nur bis zum Ablauf des Erfüllungszeitraums erbracht werden kann und eine verspätete Leistung für den Gläubiger absolut sinnlos ist. Dies ist unter Berücksichtigung aller Umstände durch Auslegung zu ermitteln und in der Regel bei einem Kaufvertrag über ein Neufahrzeug zu verneinen.*)

2. Ein relatives Fixgeschäft gemäß § 323 Abs. 2 Nr. 2 BGB setzt auch nach der im Jahr 2014 erfolgten Anpassung des Gesetzeswortlauts voraus, dass die Leistungszeit nach der Parteivereinbarung oder der für den Schuldner erkennbaren Interessenlage des Gläubigers so wesentlich ist, dass eine nachträgliche Erfüllung nicht mehr als ordnungsgemäße Leistung anzusehen ist, das Geschäft also mit der Leistungszeit "stehen oder fallen" soll (Anschluss OLG Köln, Urteil vom 19.07.2024 - 6 U 101/23, IBRRS 2024, 3038; OLG Celle, Urteil vom 18.11.2021 - 11 U 66/21; OLG Naumburg, IBR 2018, 508).*)

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IBRRS 2025, 0939
RechtsanwälteRechtsanwälte
Bei beA-Versand auf Eingangsbestätigung achten!

BGH, Beschluss vom 11.03.2025 - XI ZB 17/24

1. Die anwaltlichen Sorgfaltspflichten bei der Übermittlung fristgebundener Schriftsätze im elektronischen Rechtsverkehr per beA erfordern die Überprüfung des Eingangs des elektronischen Dokuments, insbesondere, ob der Eingang des elektronischen Dokuments vom Gericht bestätigt wurde.

2. Bleibt die Eingangsbestätigung aus, muss dies den Rechtsanwalt zur Überprüfung und gegebenenfalls erneuten Übermittlung veranlassen.

3. Die Pflicht, den Versandvorgang zu überprüfen, besteht auch dann, wenn der elektronische Rechtsverkehr über die Schnittstelle eines Büroverwaltungsprogramms abgewickelt wird.

4. Das Gericht ist nicht gehalten, einer Partei durch einen Hinweis die Zweckmäßigkeit der Sicherung einer Eingangsbestätigung in Erinnerung zu rufen.

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IBRRS 2025, 0962
Mit Beitrag
ProzessualesProzessuales
Endgültig, endgültiger, Abgeltungsvergleich!

OLG Koblenz, Beschluss vom 10.10.2024 - 3 U 536/24

1. Sieht ein zwischen den Parteien geschlossener Prozessvergleich vor, dass alle wechselseitigen Forderungen zwischen den Parteien abgegolten sind, dann erstreckt sich die Abgeltung auch auf etwaige aus den werkvertraglichen Nebenpflichten folgende Auskunftsansprüche.

2. Die Berufung auf die Abgeltungswirkung kann ausnahmsweise treuwidrig sein, wenn sich aus dem Eintreten nicht vorhergesehener Spätfolgen ein so krasses Missverhältnis zwischen Schaden und Abfindungsleistung ergibt, dass das Festhalten am Vergleich für den Geschädigten unzumutbar ist (hier verneint).

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Online seit 4. April

IBRRS 2025, 0950
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Anforderungen an Darlegung eines Verzugsschadens dürfen nicht überspannt werden!

BGH, Beschluss vom 19.03.2025 - VII ZR 231/23

1. Hält der Auftragnehmer einen vereinbarten Fertigstellungstermin nicht ein, kann dem Auftraggeber ein Anspruch auf Ersatz eines Mietausfallschadens zustehen.

2. Der Auftraggeber genügt seiner Darlegungslast, wenn er vorträgt, dass infolge des Überschreitens des vereinbarten Fertigstellungstermins eine Vermietung an einzugsbereite Mietinteressenten erst zu einem späteren Zeitpunkt möglich gewesen sei und dies anhand einer Übersicht unter Beweis stellt. Zum weiteren hypothetischen Verlauf der Dinge muss er keinen Vortrag halten.

3. Das Gericht verletzt den Anspruch eines Prozessbeteiligten auf Gewährung rechtlichen Gehörs, wenn es das zur Anspruchsbegründung gehaltene Vorbringen nicht zur Kenntnis nimmt und in Erwägung zieht.

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IBRRS 2025, 0955
Mit Beitrag
VergabeVergabe
Keine Haushaltsmittel, keine Vergabereife!

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 18.09.2024 - Verg 16/24

1. Nach dem Wegfall des Verbots zur Überbürdung ungewöhnlicher Wagnisse können Vertragsklauseln nur noch unter dem Gesichtspunkt der Unzumutbarkeit einer für den Bieter kaufmännisch vernünftigen Kalkulation in einem Vergabenachprüfungsverfahren beanstandet werden.

2. Der öffentliche Auftraggeber soll ein Vergabeverfahren erst dann ausschreiben, wenn alle Vergabeunterlagen fertig gestellt sind und wenn innerhalb der angegebenen Fristen mit der Ausführung begonnen werden kann (sog. Vergabereife). Dazu gehört auch auch, dass die Vergabestelle im Zeitpunkt der Ausschreibung in der Lage sein muss, das Vorhaben durch entsprechend verfügbare Haushaltsmittel zu finanzieren.

3. Der öffentliche Auftraggeber setzt die Rahmenvereinbarung zu vergabefremden Zwecken ein, wenn eine Beauftragung über die vereinbarte Mindestabnahmemenge hinaus infolge ungesicherter Finanzierung völlig ungewiss und eine Information der Bieter hierüber unterblieben ist.

4. Eine Bieterfrage ist als Rüge zu qualifizieren, wenn aus ihr hinreichend deutlich wird, welches konkrete Tun oder Unterlassen der Vergabestelle für rechtswidrig erachtet wird und es muss klar sein, dass es sich um eine Beanstandung handelt und nicht lediglich um eine Bieterfrage.




IBRRS 2025, 0907
Öffentliches BaurechtÖffentliches Baurecht
Umweltbericht geändert: Nochmaliges Beteiligungsverfahren!

VGH Bayern, Beschluss vom 28.02.2025 - 1 NE 24.1907

1. Ein erneutes Beteiligungsverfahren ist zwar nur dann erforderlich, wenn der Entwurf des Bauleitplans selbst mit den seinen normativen Inhalt ausmachenden zeichnerischen und textlichen Festsetzungen geändert oder ergänzt wird, so dass eine "bloße" Änderung der Begründung, die dem Entwurf des Bebauungsplans lediglich beigefügt wird , grundsätzlich keine Pflicht zur erneuten Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung begründet.

2. Dies steht jedoch im Fall der Änderung des Umweltberichts, der ein gesonderter Teil der Begründung ist, möglicherweise zumindest dann nicht mit Unionsrecht in Einklang, wenn die Änderung des Umweltberichts nicht lediglich eine Neubewertung bereits vorhandener Sachinformationen enthält.

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IBRRS 2025, 0906
Öffentliches BaurechtÖffentliches Baurecht
Denkmalschutz vs. Brandschutz beim Reetdach!

VG Schleswig, Urteil vom 05.03.2025 - 8 A 2/22

1. Brandschutzanforderungen, die nur dem Schutz der Bewohner und Benutzer des Gebäudes dienen, wie solche über Rettungswege, notwendige Treppenräume und Umwehrungen, sind nicht nachbarschützend.

2. Demgegenüber sind Brandschutzanforderungen, die eine Ausbreitung von Feuer über die Grundstücksgrenzen hinaus (auf die Nachbargrundstücke) verhindern sollen, nachbarschützend. Dies gilt für Vorschriften über äußere Brandwände und über Abstände.

3. Abweichungen von abstandsrechtlichen Brandschutzanforderungen sind unter anderem in Ortskernen mit bauhistorisch und volkskundlich wertvollem Bestand zulässig, wenn wegen der Lage der Gebäude zueinander Bedenken hinsichtlich des Brandschutzes zurückgestellt werden können (hier bejaht).

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IBRRS 2025, 0865
Beitrag in Kürze
WohnraummieteWohnraummiete
Mal wieder: Einheitlicher Mietvertrag für Wohnung und Garage?

AG Kiel, Urteil vom 14.10.2024 - 107 C 88/24

1. Entscheidend für die Abgrenzung, ob ein einheitliches Mietverhältnis besteht oder zwei unabhängige Mietverhältnisse, ist der Parteiwille.

2. Ein gewichtiges Argument dafür, von einem einheitlichen Vertrag auszugehen, ist die wirtschaftliche Zusammengehörigkeit der Räume (Wohnung und Garage liegen auf demselben Grundstück) und die Einheitlichkeit der Urkunde.

3. Der Passus "Der Pkw-Stellplatz kann mit einer 4-wöchigen Kündigungsfrist zurückgegeben werden, falls der neue Pkw nicht durch die Hofeinfahrt passt" gibt nur dem Mieter ein Sonderkündigungsrecht unter bestimmten Voraussetzungen.

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IBRRS 2025, 0959
ImmobilienmaklerImmobilienmakler
Einfamilienhaus? Bisheriger Nutzungszweck der Immobilie ist entscheidend!

OLG Schleswig, Urteil vom 01.03.2024 - 19 U 25/24

1. Auf einen Vertrag zwischen einem Makler und einem Käufer eines Grundstücks sind die zum 23.12.2020 in Kraft getretenen §§ 656a ff. BGB auch dann anzuwenden, wenn jener Vertrag nach, der mit dem Verkäufer des zu vermakelnden Grundstücks geschlossene Vertrag allerdings vor dem Stichtag geschlossen worden ist.*)

2. Die Abgrenzung der Begriffe "Wohnung" oder "Einfamilienhaus" i.S.d. §§ 656a, 656c BGB von einem Mehrfamilienhaus bemisst sich aus Sicht ex ante im Zeitpunkt des Abschlusses des Maklervertrags und nach objektiven Kriterien. Nur eine solche Auslegung vermeidet Wertungswidersprüche und trägt den Bedürfnissen der Rechtssicherheit und Rechtsklarheit Rechnung.*)

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IBRRS 2025, 0948
KaufrechtKaufrecht
Verkäufer muss rechtzeitige Lieferung bestätigen!

OLG Düsseldorf, Urteil vom 15.01.2025 - 14 U 64/23

1. Bestehen ernsthafte Zweifel an der Leistungsfähigkeit oder -bereitschaft des Verkäufers, kann der Verkäufer ihn unter Setzung einer angemessenen Frist dazu auffordern, sich darüber zu erklären, ob er rechtzeitig liefern werde.

2. Reagiert der Verkäufer nicht binnen der gesetzten Frist, obwohl ihm für den Fall einer ausbleibenden Antwort der Rücktritt angedroht worden ist, erweckt er damit den Eindruck einer fehlenden Bereitschaft zur Kooperation und fehlenden Leistungsfähigkeit oder -bereitschaft, die unter Abwägung der beiderseitigen Interessen die Loslösung vom Vertrag in der Form der sofortigen Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen rechtfertigen kann.

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IBRRS 2025, 0954
ZwangsvollstreckungZwangsvollstreckung
Verjährungsunterbrechung bei Vollstreckungshandlungen?

BGH, Beschluss vom 19.02.2025 - XII ZB 377/24

1. Der erneute Beginn der Verjährung infolge einer Vollstreckungshandlung gilt nach § 212 Abs. 2 BGB als nicht eingetreten, wenn die Zwangsvollstreckung aus dem zugrundeliegenden Titel nach § 767 ZPO mangels hinreichender Bestimmtheit der Tenorierung rechtskräftig für unzulässig erklärt worden ist (Fortführung von BGHZ 122, 287 = IBRRS 2011, 4200 = IMRRS 2011, 3002 = NJW 1993, 1847).*)

2. Innerhalb von sechs Monaten nach Eintritt der Rechtskraft dieser Entscheidung hat der Gläubiger in analoger Anwendung des § 204 Abs. 2 Satz 1 BGB die Möglichkeit, durch weitere Maßnahmen zur Rechtsverfolgung den Verjährungseintritt zu verhindern (Fortführung von BGHZ 122, 287 = IBRRS 2011, 4200 = IMRRS 2011, 3002 = NJW 1993, 1847).*)

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IBRRS 2025, 0924
RechtsanwälteRechtsanwälte
Elektronische Gerichtsakte ausgedruckt: Auslagen erstattungsfähig?

LG Köln, Beschluss vom 24.10.2024 - 104 Ks 76/23

Zur Frage, wann der Ausdruck aus der elektronischen Gerichtsakte zur sachgemäßen Bearbeitung der Rechtssache ausnahmsweise geboten ist.*)

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IBRRS 2025, 0952
ProzessualesProzessuales
Wann ist eine Anhörungsrüge (un-)zulässig?

BGH, Beschluss vom 25.02.2025 - VIII ZR 12/24

1. Eine Anhörungsrüge gegen einen Beschluss über die Nichtzulassung der Revision ist nur zulässig, wenn mit ihr eine neue und eigenständige entscheidungserhebliche Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch den Bundesgerichtshof gerügt wird.

2. Die Darlegung muss erkennen lassen, aus welchen konkreten Gründen der Beschwerdeführer meint, die Zurückweisung seiner Nichtzulassungsbeschwerde lasse nur den Schluss zu, dass sein Vorbringen nicht zur Kenntnis genommen worden sei. Die Wiederholung und Vertiefung des bisherigen Vorbringens genügt hierfür ebenso wenig wie die schlichte Behauptung einer Gehörsverletzung.

3. Liegt eine Beschwerdeerwiderung vor, muss sich der Beschwerdeführer zudem mit dieser auseinandersetzen und darlegen, dass sich die Zurückweisung der Beschwerde auch unter Berücksichtigung der Argumente der Gegenseite nur damit erklären lässt, dass bestimmtes Vorbringen nicht zur Kenntnis genommen worden ist.

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Online seit 3. April

IBRRS 2025, 0920
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Keine Abnahme der Mängelbeseitigung, kein Neubeginn der Verjährung!

OLG Schleswig, Urteil vom 12.02.2025 - 12 U 9/23

1. Der Auftraggeber hat bei einem VOB/B-Vertrag eine nicht verwertete Gewährleistungssicherheit spätestens zwei Jahre nach deren Ausstellung zurückzugeben, sofern kein anderer Rückgabezeitpunkt vereinbart worden ist.

2. Vereinbaren die Parteien nach Vertragsschluss, dass die Gewährleistungssicherheit erst dann zurückzugeben ist, wenn eventuelle Mängelgewährleistungsansprüche verjährt sind, entfällt das Zurückbehaltungsrecht, wenn die Gewährleistungsansprüche verjährt sind.

3. Bei einem VOB/B-Vertrag beginnt nach Abnahme der Mängelbeseitigungsleistung für diese Leistung eine Verjährungsfrist von zwei Jahren neu. Kommt es jedoch nicht zu einer Abnahme, wird keine (neue) Verjährungsfrist in Gang gesetzt.

4. Ein selbständiges Beweisverfahren ist nicht erst mit dem Erlass des Streitwertbeschlusses beendet, sondern bereits dann, wenn die Beweissicherung sachlich erledigt ist.




IBRRS 2025, 0921
WerkvertragWerkvertrag
"Komplettmontage" einer Klimaanlage unterliegt Werkvertragsrecht!

LG Karlsruhe, Urteil vom 24.01.2025 - 6 O 92/23

1. Zur Auslegung der für eine Klimaanlage vereinbarte "Komplettmontage" und Nichterfüllung i.S.v. § 323 Abs. 1 Alt. 1 BGB.*)

2. Ist die vereinbarte Montage der Klimaanlage von Anfang an nicht geeignet, die vom Besteller vorgegebene Ausführung der Klimageräte durch einen Subunternehmer des Auftragnehmers ohne erhebliche Mehrkosten fachgerecht umzusetzen, so kann eine Schlechtleistung i.S.v. § 323 Abs. 1 Alt. 2 BGB vorliegen.*)

3. Alternativ zu der Schlechtleistung kommt auch ein Rücktritt des Bestellers wegen unterlassener Aufklärung über die vom Auftragnehmer nicht vorab geprüfte Machbarkeit der gewünschten Montageleistungen in Betracht (§§ 324, 241 Abs. 2 BGB).*)

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IBRRS 2025, 0947
VergabeVergabe
Kann der Auftraggeber einen Fortsetzungsfeststellungsantrag stellen?

VK Westfalen, Beschluss vom 12.03.2025 - VK 1-8/25

1. Hat sich das Nachprüfungsverfahren durch Erteilung des Zuschlags, durch Aufhebung oder durch Einstellung des Vergabeverfahrens oder in sonstiger Weise erledigt, stellt die Vergabekammer auf Antrag eines Beteiligten fest, ob eine Rechtsverletzung vorgelegen hat.

2. Ungeschriebene Zulässigkeitsvoraussetzung für den Fortsetzungsfeststellungsantrag ist das Vorliegen des sog. Feststellungsinteresses.

3. Ein Fortsetzungsfeststellungsinteresse rechtfertigt sich durch jedes Interesse rechtlicher, wirtschaftlicher oder ideeller Art und muss geeignet sein, die Rechtsposition des Antragstellers in einem der genannten Bereiche zu verbessern und eine Beeinträchtigung seiner Rechte auszugleichen oder zu mildern.

4. Erklärt der Antragsteller (= Bieter) das Vergabenachprüfungsverfahren für erledigt und schließt sich der Antragsgegner (= öffentlicher Auftraggeber) der Erledigungserklärung an, ist dessen Antrag, festzustellen, dass der Antragsteller durch das vom Antragsgegner durchgeführte Verfahren nicht in seinen Rechten verletzt war, unzulässig.

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IBRRS 2025, 0931
Mit Beitrag
Öffentliches BaurechtÖffentliches Baurecht
Kinderlärm ist auch dann privilegiert, wenn er Verkehrslärm ist!

BVerwG, Beschluss vom 30.09.2024 - 4 B 22.24

1. Der mit dem Betrieb eines Kindergartens einhergehende Lärm ist in Gebieten grundsätzlich von den Nachbarn hinzunehmen, in denen eine solche Einrichtung nach den Regelungen der BauNVO zur Art der baulichen Nutzung regelmäßig oder ausnahmsweise zulässig ist.

2. Der Verkehrslärm, der durch das Bringen und Abholen der im Kindergarten betreuten Kinder entsteht, ist ebenfalls hinzunehmen, wenn er sich als mit einer rechtlich zulässigen Bebauung verbundene Beeinträchtigung darstellt.

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IBRRS 2025, 0946
Öffentliches BaurechtÖffentliches Baurecht
Wann ist eine Zufahrt "befahrbar"?

VG Gelsenkirchen, Urteil vom 28.01.2025 - 6 K 5009/23

1. Eine Zufahrt ist befahrbar i.S.v. § 4 BauO-NW, wenn sie durch im Straßenverkehr zugelassene Kraftfahrzeuge, insbesondere auch Rettungs- und Feuerwehrfahrzeuge, ungehindert benutzt werden kann.*)

2. Zur Konkretisierung des Begriffs der "Befahrbarkeit" i.S.v. § 4 BauO-NW können auch die Vorgaben des § 5 BauO-NW und der Muster-Richtlinie über Flächen für die Feuerwehr herangezogen werden.*)

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IBRRS 2025, 0944
WohnraummieteWohnraummiete
Stichtagszuschlag für Mieterhöhung?

AG Köpenick, Urteil vom 20.03.2025 - 14 C 461/23

1. Es steht im Ermessen des Tatrichters, bei ungewöhnlichen Steigerungen zwischen dem Zugang des Zustimmungsverlangens und dem Erhebungsstichtag einen Stichtagszuschlag vorzunehmen.

2. Einen Anstieg von 6,65% kann unter ordnungsgemäßer Anwendung richterlichen Ermessens nicht als ungewöhnliche Steigerung angesehen werden.

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IBRRS 2025, 0864
Beitrag in Kürze
WohnungseigentumWohnungseigentum
Wohnungen im Gemeinschaftseigentum vermietet: Wer bekommt das Geld?

AG München, Urteil vom 03.06.2024 - 1291 C 17860/23 WEG

Die aus der Vermietung der im Gemeinschaftseigentum stehenden Wohnungen erzielten Einnahmen stehen grundsätzlich allen Mitgliedern der Wohnungseigentümergemeinschaft gem. § 16 Abs. 1 Satz 1, 2 WEG anteilig zu. § 16 Abs. 1 Satz 1, 2 WEG räumt dem einzelnen Wohnungseigentümer keinen unmittelbaren Anspruch auf Auskehr des ihm gebührenden Anteils an den Mieteinnahmen ein.

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IBRRS 2025, 0941
ZwangsvollstreckungZwangsvollstreckung
Wann ist eine Vorpfändung notwendig?

BGH, Beschluss vom 19.03.2025 - VII ZB 30/24

1. Eine Vorpfändung nach § 845 ZPO ist notwendig im Sinne von § 788 Abs. 1 Satz 1 ZPO, wenn aufgrund tatsächlicher Anhaltspunkte die Besorgnis besteht, dass dem Gläubiger ohne sie bei späterer Pfändung Rangnachteile entstehen oder bis dahin beeinträchtigende Verfügungen über das zu pfändende Recht erfolgen.*)

2. Es ist Sache des eine Festsetzung der Kosten einer Vorpfändung begehrenden Gläubigers, die tatsächlichen Anhaltspunkte darzulegen, welche zum Zeitpunkt der Vornahme der Vorpfändung eine solche Besorgnis begründeten.*)

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IBRRS 2025, 0932
Mit Beitrag
RechtsanwälteRechtsanwälte
Maßnahmen der Ausgangskontrolle müssen dargelegt werden!

BGH, Beschluss vom 25.02.2025 - VI ZB 36/24

Begehrt eine Partei Wiedereinsetzung in den vorigen Stand, hat sie einen Verfahrensablauf vorzutragen und glaubhaft zu machen, der ein Verschulden ihres Prozessbevollmächtigten an der Nichteinhaltung der Frist zweifelsfrei ausschließt (BGH, IBR 2024, 100). Der Vortrag, in der Kanzlei des Prozessbevollmächtigten werde vor Büroschluss noch einmal kontrolliert, "ob alle Fristsachen erledigt sind", impliziert nicht, dass die spezifischen, nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs an eine wirksame Ausgangskontrolle gestellten Anforderungen erfüllt worden sind; er ist damit nicht geeignet, ein Verschulden der Prozessbevollmächtigten der Partei an der Nichteinhaltung der Frist zweifelsfrei auszuschließen.*)

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