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Online seit 3. April

IBRRS 2025, 0932
Mit Beitrag
RechtsanwälteRechtsanwälte
Maßnahmen der Ausgangskontrolle müssen dargelegt werden!

BGH, Beschluss vom 25.02.2025 - VI ZB 36/24

Begehrt eine Partei Wiedereinsetzung in den vorigen Stand, hat sie einen Verfahrensablauf vorzutragen und glaubhaft zu machen, der ein Verschulden ihres Prozessbevollmächtigten an der Nichteinhaltung der Frist zweifelsfrei ausschließt (BGH, IBR 2024, 100). Der Vortrag, in der Kanzlei des Prozessbevollmächtigten werde vor Büroschluss noch einmal kontrolliert, "ob alle Fristsachen erledigt sind", impliziert nicht, dass die spezifischen, nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs an eine wirksame Ausgangskontrolle gestellten Anforderungen erfüllt worden sind; er ist damit nicht geeignet, ein Verschulden der Prozessbevollmächtigten der Partei an der Nichteinhaltung der Frist zweifelsfrei auszuschließen.*)

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IBRRS 2025, 0803
ProzessualesProzessuales
Wer Ablehnungsgesuche "abbügelt", ist befangen!

OLG Stuttgart, Beschluss vom 07.10.2024 - 13 W 7/24

1. Eine sofortige Beschwerde gegen die Entscheidung über ein Ablehnungsgesuch unterliegt nicht dem Anwaltszwang, wenn das Ablehnungsgesuch in einem Prozesskostenhilfeverfahren angebracht worden ist.*)

2. Eine Besorgnis der Befangenheit liegt vor, wenn der abgelehnte Richter über ein von der Beklagtenseite wegen bislang unterbliebener Entscheidung über den Prozesskostenhilfeantrag gestelltes Befangenheitsgesuch selbst entscheidet, noch am selben Tag den Prozesskostenhilfeantrag zurückweist und in einem vor Zustellung dieser Entscheidungen stattfindenden Termin gegen die Beklagtenseite Versäumnisurteil erlässt.*)

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IBRRS 2025, 0912
ProzessualesProzessuales
Popularklage gegen Änderung eines Bebauungsplans?

VerfGH Bayern, Entscheidung vom 21.11.2024 - Vf. 1-VII-23

Zur Unzulässigkeit einer Popularklage gegen einen Bebauungsplan unter dem Gesichtspunkt der Verwirkung.*)

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Online seit 2. April

IBRRS 2025, 0888
Mit Beitrag
BausicherheitenBausicherheiten
Bauhandwerkersicherheit vom (vermeintlichen) Verbraucher?

OLG München, Urteil vom 26.02.2025 - 27 U 1463/24 Bau

1. Der Auftragnehmer hat keinen Anspruch auf Leistung einer Bauhandwerkersicherheit, wenn der Auftraggeber Verbraucher ist und es sich um einen Verbraucherbauvertrag oder um einen Bauträgervertrag handelt.

2. Bei der Verwaltung eigener Immobilien liegt eine gewerbliche Tätigkeit und somit kein Verbraucherhandeln vor, wenn hierfür ein planmäßiger Geschäftsbetrieb erforderlich ist (hier bejaht).

3. Die Anforderungen an einen schlüssigen Sachvortrag zur Höhe der Sicherheit sind im Vergleich zur Werklohnklage herabgesetzt. Streit über die Höhe der Sicherheit ist im Sicherungsprozess nicht durch Beweisaufnahme zu klären.

4. Die gesetzlichen Regelungen über die Bauhandwerkersicherheit stellen unabdingbares Recht dar. Der Unternehmer kann auf sein Sicherungsrecht weder in AGB noch durch Individualvereinbarung, weder im Vertrag selbst noch nachträglich verzichten.

5. Die Stellung einer zusätzlich vereinbarten vertraglichen Sicherheit lässt den Sicherungsanspruch nicht ohne weiteres untergehen.

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IBRRS 2025, 0677
Mit Beitrag
BauträgerBauträger
Ratenplan unwirksam: Besitzübergabe durch einstweilige Verfügung!

LG Karlsruhe, Urteil vom 26.02.2025 - 1 O 12/25

1. Die Klausel in einem Bauträgervertrag wonach "der Verkäufer zur Übergabe verpflichtet ist, wenn die Abnahme durchgeführt ist und der Käufer alle zu diesem Zeitpunkt fälligen Zahlungen geleistet hat oder Zug um Zug gegen Übergabe leistet" ist wegen Verstoßes gegen §§ 3 Abs. 2, 12 MaBV i.V.m. § 134 BGB nichtig (OLG München, Urteil vom 25.10.2016 - 9 U 34/16, IBRRS 2018, 0870; Beschluss vom 28.01.2019 - 28 U 3555/18 Bau, IBRRS 2020, 1107).

2. Der Erwerber kann dennoch auf Grundlage der unwirksamen Klausel bei Bezugsreife die Besitzverschaffung verlangen, ohne jedoch die dafür (unwirksam) vereinbarte Ratenzahlungspflicht erfüllen zu müssen.

3. Es besteht Grund zum Erlass einer einstweiligen Verfügung gegen den Bauträger, dem Erwerber den Besitz an der bezugsfertig hergestellten Wohneinheit zu übergeben, wenn auch unter den eingeschränkten Erkenntnismöglichkeiten des einstweiligen Rechtsschutzes zuverlässig feststellbar ist, dass nach dem materiellen Recht der geltend gemachte Anspruch einredefrei besteht und die Erfüllung unberechtigt verweigert wird (KG, Urteil vom 20.08.2019 - 21 W 17/19, IBRRS 2019, 2725; Urteil vom 05.12.2017 - 21 U 109/17, IBRRS 2017, 4114; Urteil vom 04.10.2017 - 21 U 79/17, IBRRS 2017, 3410)

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IBRRS 2025, 0917
Öffentliches BaurechtÖffentliches Baurecht
Aufstockungen sind abstandsflächenrechtlich privilegiert!

VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 19.02.2025 - 8 S 937/23

1. Die abstandsflächenrechtliche Privilegierung von Gebäudeaufstockungen nach § 5 Abs. 5 Satz 2 LBO in der Fassung vom 07.02.2023 (GBl. S. 26, 41) begegnet keinen durchgreifenden verfassungsrechtlichen Bedenken.*)

2. Zur Auslegung des am 07.02.2023 neugefassten § 5 Abs. 5 Satz 2 LBO.*)

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IBRRS 2025, 0804
Öffentliches BaurechtÖffentliches Baurecht
Wer ohne Sünde ist, werfe den ersten Stein!

VG Karlsruhe, Urteil vom 20.03.2024 - 4 K 1921/22

Ein Nachbar kann nach dem Grundsatz von Treu und Glauben auch dann daran gehindert sein, die Verletzung des Grenzabstands durch den Bauherrn zu rügen, wenn der eigene Verstoß gegen die erforderlichen Abstandsflächen sich auf eine andere Grundstücksgrenze als jene zum Vorhabengrundstück bezieht.*)

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IBRRS 2025, 0886
WohnraummieteWohnraummiete
Hausverbot nur bei nachweisbarer, erheblicher Störung des Hausfriedens!

AG Gladbeck, Urteil vom 23.01.2025 - 11 C 56/24

1. Ein Hausverbot des Vermieters kann gegen einen Dritten nur dann wirksam ausgesprochen werden, wenn der Hausfrieden nachhaltig gestört wird.

2. Im Spannungsfeld zwischen dem Hausrecht des Vermieters und dem Besuchsrecht des Mieters ist die Verhängung nur unter den Voraussetzungen möglich, dass ein sachlicher Grund vorliegt, der Hausfrieden wiederholt und erheblich gestört wird, die Störungen konkret nachweisbar (dargelegt und bewiesen) sind und nach einer Abwägung der Interessen die Verhältnismäßigkeit der Maßnahme gegeben ist.

3. Der Vermieter kann kein generelles Hausverbot für alle von ihm innegehaltenen Immobilien aussprechen, da es an einem konkreten Ortsbezug fehlt und ein solch umfassendes Verbot ohnehin unverhältnismäßig wäre.

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IBRRS 2025, 0929
Mit Beitrag
WohnungseigentumWohnungseigentum
Beirat darf "unverschämte" E-Mail eines Eigentümers an alle weiterleiten

AG München, Urteil vom 07.08.2024 - 171 C 22496/23

1. Die Weitergabe einer Nachricht an Personen, für die diese Nachricht nicht bestimmt war, kann unter gewissen Voraussetzungen einen Eingriff in das Allgemeine Persönlichkeitsrecht einer Person darstellen.

2. Sendet ein Eigentümer eine beleidigende Mail an die Hausverwaltung und gelangt diese Mail zum Vorsitzenden des Verwaltungsbeirats, so kann dieser die Mail an alle Eigentümer weiterleiten, ohne dass ein Eingriff in das Allgemeine Persönlichkeitsrecht des versendenden Eigentümers vorliegt.

3. Der Eigentümer kann auch keine Richtigstellung verlangen, da hierdurch keine objektiv falschen Tatsachenbehauptungen aufgestellt werden.

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IBRRS 2025, 0922
Beitrag in Kürze
KaufrechtKaufrecht
Mangelverdacht begründet keinen Mangel!

OLG Dresden, Urteil vom 27.03.2025 - 10 U 923/24

1. Ein Vertrag über die Lieferung einer Photovoltaikanlage nebst Batteriespeichers ist als Kaufvertrag einzuordnen, wenn Gegenstand des Vertrages die Lieferung von Standardkomponenten ist und eine ebenfalls geschuldete Montage in ihrer Bedeutung hinter der Lieferverpflichtung zurücktritt.

2. Ein Mangelverdacht kann einen Sachmangel nur ausnahmsweise begründen (hier verneint).

3. Ein Rücktritt wegen behaupteten Sachmangels ist unwirksam, wenn der Käufer den Ablauf der von ihm selbst gesetzten Nachbesserungsfrist nicht abwartet und den Rücktritt noch während der laufenden Frist erklärt.

4. Ein Rücktritt kann nur auf diejenigen Mängel gestützt werden, die der Käufer zuvor unter Fristsetzung gerügt hat.

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IBRRS 2025, 0930
RechtsanwälteRechtsanwälte
Auch nicht im Ruhestand: Kein Anwaltstitel ohne beA

AGH Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 14.02.2025 - 1 AGH 43/24

1. Die prozessuale Schriftform nach § 55a Abs. 3 VwGO erfordert, dass das elektronische Dokument mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen ist oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden muss.

2. Jeder Anwalt ist nach § 31a Abs. 1 Satz 1, Abs. 6 BRAO dazu verpflichtet, das beA vorzuhalten und Mitteilungen über dieses Postfach zur Kenntnis zu nehmen.

3. Eine Ausnahme - wie etwa das Ruhen der Tätigkeit - ist nicht vorgesehen. Wer kein beA hat, muss die Zulassung zurückgeben und den Rechtsanwaltstitel ablegen.

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IBRRS 2025, 0835
Beitrag in Kürze
ProzessualesProzessuales
Richter muss Argumenten zugänglich sein!

OLG München, Beschluss vom 07.03.2025 - 19 U 2749/24

1. Auch und gerade für Hinweisbeschlüsse nach § 522 Abs. 2 Satz 2 ZPO gilt, dass vorläufige Meinungsäußerungen - sofern sie in der Form die gebotene Sachlichkeit und Distanz wahren - nicht auf eine Befangenheit der beteiligten Richter hindeuten. Davon, dass sich diese ausnahmsweise und entgegen der schon in Natur und Zweck des § 522 Abs. 2 Satz 2 ZPO angelegten Vorläufigkeit bereits festgelegt hätten, ist nur dann auszugehen, wenn das Gericht durch sein Verhalten den Eindruck erweckt, Argumenten nicht mehr zugänglich, d. h. insbesondere nicht mehr bereit zu sein, die Erwiderung einer Partei auf den Hinweisbeschluss zur Kenntnis zu nehmen und zu berücksichtigen.*)

2. Eine Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch die Erteilung eines Hinweises nach § 522 Abs. 2 Satz 2 ZPO liegt fern. Die gesetzliche Hinweispflicht dient gerade der Gewährung rechtlichen Gehörs. Ergeben sich aus dem Hinweisbeschluss aus Sicht einer Partei Anzeichen dafür, dass entscheidungserheblicher Vortrag bislang nicht zur Kenntnis genommen oder nicht erwogen wurde, so ist ihr gerade unbenommen, im Rahmen ihrer Stellungnahme auch hierauf einzugehen, um einer etwaigen - in der späteren, verfahrensabschließenden Entscheidung zum Ausdruck kommenden - Verletzung ihres Anspruchs auf rechtliches Gehör entgegenzuwirken.*)

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Online seit 1. April

IBRRS 2025, 0885
Mit Beitrag
Architekten und IngenieureArchitekten und Ingenieure
Übliche Vergütung ist kein Selbstläufer!

OLG Bamberg, Urteil vom 25.01.2024 - 12 U 38/22

1. Der Architekt trägt die Darlegungs- und Beweislast für die von ihm behauptete Vergütungsvereinbarung.

2. Hat der Architekt die von ihm behauptete Vergütungsvereinbarung nicht bewiesen, kann ihm die übliche Vergütung zustehen.

3. Die schlüssige Darlegung eines Vergütungsanspruchs auf Grundlage der üblichen Vergütung setzt voraus, dass der Architekt zur Höhe der üblichen Vergütung und zu den Elementen der Vergütungsermittlung vorträgt.

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IBRRS 2025, 0868
VergabeVergabe
Isolierter Feststellungsantrag ist unzulässig!

VK Nordbayern, Beschluss vom 25.02.2025 - RMF-SG21-3194-10-8

Ein isoliert auf die Feststellung der Rechtswidrigkeit einer Verfahrensaufhebung gerichteter Nachprüfungsantrag, mit dem nicht zugleich um Primärrechtsschutz nachgesucht wird, ist unzulässig.

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IBRRS 2025, 0898
Öffentliches BaurechtÖffentliches Baurecht
Bauvorlagen bestimmen Inhalt und Umfang der Baugenehmigung!

VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 13.03.2025 - 3 S 1632/23

1. Die Bauvorlagen nach § 53 Abs. 1 Satz 1 LBO-BW müssen das Bauvorhaben so eindeutig beschreiben, dass auf den Antrag ein verständlicher, inhaltlich genau abgegrenzter und bestimmter Verwaltungsakt ergehen kann, der keinen Zweifel über den Gegenstand und Umfang des genehmigten Vorhabens lässt. Fehlt es an dieser Klarheit und Eindeutigkeit, ist der Antrag nicht genehmigungsfähig.*)

2. Die Bauvorlagen konkretisieren nicht nur den Bauantrag und damit das geplante Vorhaben, sondern sie bestimmen auch Inhalt und Umfang der Baugenehmigung.*)

3. Aufgrund der vorhabenbezogenen Legalisierungsfunktion der Baugenehmigung und aus Gründen der Rechtsklarheit verbietet sich eine erst nach Studium des im Genehmigungsverfahren erfolgten Schriftwechsels mögliche und nachvollziehbare Auslegung der Baugenehmigung entgegen ihrem klaren Wortlaut.*)

4. Diese Auslegung der Baugenehmigung anhand des Bauantrags und der Bauvorlagen setzt einer Auslegung des Bauantrags anhand ergänzenden, außerhalb von Bauantrag und Bauvorlagen erfolgten Schriftverkehrs in derselben Weise Grenzen. Änderungen des Bauantrags sind daher im Bauantrag und den Bauvorlagen selbst vorzunehmen.*)

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IBRRS 2025, 0903
Öffentliches BaurechtÖffentliches Baurecht
Anforderungen an Konzentrationszonen für Windenergieanlagen?

OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 07.03.2025 - 8 B 730/24

Erfolgloser Normenkontroll-Eilantrag gegen die Ausschlusswirkung einer Konzentrationszonenplanung für Windenergieanlagen in einem Flächennutzungsplan.*)

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IBRRS 2025, 0776
Mit Beitrag
WohnungseigentumWohnungseigentum
Beschädigtes Dach muss sofort saniert werden

LG Berlin II, Beschluss vom 04.07.2024 - 56 S 19/23 WEG

1. Wurde die Berufung gemeinschaftlich und damit wirksam durch Einreichung der Berufungsschrift beim Berufungsgericht eingelegt, bedarf es für die Berufungsrücknahme wiederum erneut einer gemeinschaftlichen Erklärung aller Mitglieder der Wohnungseigentümergemeinschaft, die Partei des Prozesses ist.

2. Zur ordnungsmäßigen Verwaltung gehört insbesondere die ordnungsmäßige Erhaltung des gemeinschaftlichen Eigentums.

3. Ein beschädigtes Dach bedarf der sofortigen und vorrangigen Sanierung.

4. Kann ein Miteigentümer aufgrund der verzögerten Sanierung des Daches seine Wohnung nicht vermieten, hat die Gemeinschaft dem vermietungswilligen Eigentümer den hieraus entstandenen Schaden zu ersetzen.

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IBRRS 2025, 0849
Mit Beitrag
NachbarrechtNachbarrecht
Bodenschwellen sind zumutbar!

KG, Beschluss vom 14.03.2025 - 21 U 202/24

1. Der Eigentümer eines mit einer Grunddienstbarkeit belasteten Grundstücks kann weiterhin über sein Grundstück in der ihm richtig erscheinenden Weise verfügen, solange dadurch nicht die Grunddienstbarkeit mehr als unerheblich beeinträchtigt wird.*)

2. Das Anbringen von Straßenschwellen auf einer Privatstraße kann verhältnismäßig sein, um der generell-abstrakten Gefahr eines Fahrens mit überhöhter Geschwindigkeit vorsorglich entgegen zu wirken.*)

3. Fußgänger, Radfahrer und Fahrzeugführer haben die mit der Überwindung von maßvollen Bodenschwellen verbundenen Beeinträchtigungen im Grundsatz hinzunehmen. Verkehrsteilnehmer mit besonderen Anforderungen können allenfalls verlangen, dass ihren Anliegen durch gesonderte Maßnahmen Rechnung getragen wird.*)

4. Ein Anspruch auf Entfernung von Überwachungskameras besteht nicht, wenn die Sorge eines Nachbarn, vermeintlich überwacht zu werden, allein auf einem Nachbarschaftsstreit beruht, ohne dass objektive Anhaltspunkte diesen Verdacht belegen.*)




IBRRS 2025, 0878
ProzessualesProzessuales
Verwerfungsbeschluss muss Sachverhaltsdarstellung beinhalten!

BGH, Beschluss vom 18.02.2025 - VIII ZA 17/24

1. Beschlüsse, die der Rechtsbeschwerde unterliegen, müssen grundsätzlich den maßgeblichen Sachverhalt, über den entschieden wird, wiedergeben und den Streitgegenstand sowie die Anträge in beiden Instanzen erkennen lassen.

2. Die Wiedergabe des Sachverhalts und der Anträge in einem die Berufung verwerfenden Beschluss ist nicht ausnahmslos erforderlich. Der Beschluss kann sich etwa bei der Verwerfung der Berufung wegen nicht gewahrter Berufungsfrist oder Begründungsfrist auf die entscheidungserheblichen Umstände beschränken. Die Entscheidung des Berufungsgerichts muss jedoch auch in diesen Fällen jedenfalls die die Verwerfung tragenden Feststellungen enthalten, weil dem Rechtsbeschwerdegericht andernfalls die Überprüfung der Entscheidung nicht möglich ist.

3. Das Fehlen einer Sachdarstellung bleibt folgenlos, wenn sich der für die Überprüfung der Rechtmäßigkeit des Beschlusses erforderliche (hier: allein prozessuale) Sachverhalt mit hinreichender Deutlichkeit aus den Gründen des Beschlusses und der dort enthaltenen Bezugnahme auf den Hinweisbeschluss des Berufungsgerichts sowie auf namentlich genannte Aktenteile ergibt.

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IBRRS 2025, 0904
ProzessualesProzessuales
Baugenehmigung wird nicht erteilt: Feststellungs- oder Verpflichtungsklage?

OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 06.03.2025 - 8 A 11244/24

1. Zu den nach § 124 Abs. 4 Satz 4 VwGO maßgeblichen Darlegungsanforderungen für die Geltendmachung ernstlicher Zweifel an der Richtigkeit eines Urteils nach § 124 Abs. 2 Nr. 1 VwGO für einen Antrag auf Zulassung der Berufung.*)

2. Zum maßgeblichen Zeitpunkt der Beurteilung der Sach- und Rechtslage für eine einer in der Hauptsache erledigten Verpflichtungsklage auf Erteilung einer Baugenehmigung nachfolgenden Fortsetzungsfeststellungsklage.*)

3. Zum maßgeblichen Zeitpunkt für die Beurteilung der Sach- und Rechtslage für eine einer in der Hauptsache erledigten Verpflichtungsklage auf Erteilung einer Baugenehmigung nachfolgenden Feststellungsklage.*)

4. Zur Subsidiarität der Feststellungsklage (hier: zur Feststellung der Rechtswidrigkeit der Nichterteilung einer Baugenehmigung zu einem bestimmten Zeitpunkt) gegenüber der Verpflichtungsklage auf Erteilung der Baugenehmigung.*)

5. Zum Sachbescheidungsinteresse für eine Teilbaugenehmigung nach Erteilung der vollständigen Baugenehmigung.*)

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Online seit 31. März

IBRRS 2025, 0853
Mit Beitrag
BauträgerBauträger
Keine Abnahme trotz Unterzeichnung eines Übergabeprotokolls?

OLG München, Beschluss vom 08.01.2024 - 9 U 1803/23 Bau

1. Die Klausel in einem Bauträgervertrag, wonach die Abnahme des Gemeinschaftseigentums durch einen Dritten erfolgt, benachteiligt den Erwerber unangemessen und ist daher unwirksam. Eine auf dieser Grundlage durch den Dritten erklärte Abnahme entfaltet keine Rechtswirkungen zu Gunsten des Bauträgers.

2. Geht der Erwerber aufgrund bestehender vertraglicher Regelungen davon aus, dass eine Abnahme bereits stattgefunden hat, fehlt es - auch für den Bauträger erkennbar - an einem Bewusstsein, konkludent eine Abnahme zu erklären.

3. Die Unterzeichnung eines Übergabeprotokolls, in dem der Satz enthalten ist, dass der Erwerber mit Unterzeichnung "dieses Abnahmeprotokolls" bestätigt, "das Vertragsobjekt ordnungsgemäß, entsprechend dem Kaufvertrag, vom Bauherrn übergeben bekommen zu haben", stellt dann keine Abnahmeerklärung betreffend das Gemeinschaftseigentum dar, wenn der Bauträger selbst die Erklärung nicht als Abnahme des Gemeinschaftseigentums versteht oder wenn der Bauträger keinen Anlass hat anzunehmen, dass der Erwerber die Abnahme des Gemeinschaftseigentums erklären will.

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IBRRS 2025, 0858
Architekten und IngenieureArchitekten und Ingenieure
Vertrag über Energieberatung: Dienstvertragsrecht anwendbar!

LG Berlin II, Urteil vom 18.02.2025 - 30 O 197/23

1. Ein Energieberater schuldet in der Regel zwar keinen Erfolg in Form der tatsächlichen Förderung, er schuldet aber eine fachlich zutreffende Beratung, aus der energetische Maßnahmen hervorgehen, die die Voraussetzungen der gesetzlichen Förderungsgrundlage erfüllen.

2. Der Energieberater verletzt seine vertragliche Beratungspflicht, wenn er für die einzuhaltenden Wärmedurchgangskoeffizienten (rechtsirrig) auf die Werte des GEG abstellt, obwohl für die Förderung die Werte des BEG EM maßgeblich sind.

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IBRRS 2025, 0867
WohnraummieteWohnraummiete
Mietsicherheit: Keine Aufrechnung mit verjährten Schadensersatzansprüchen möglich?

AG Frankfurt/Main, Urteil vom 02.07.2024 - 33 C 1294/23

Grundsätzlich schließt eine Verjährung die Aufrechnung gem. § 215 BGB zwar nicht aus, wenn der Anspruch in dem Zeitpunkt noch nicht verjährt war, in dem er erstmals aufgerechnet werden konnte. Diese Voraussetzung ist indes nicht erfüllt, wenn es an einer fristgemäßen Erklärung (Ersetzungsbefugnis) des Vermieters fehlt, dass er statt Naturalrestitution Schadensersatz vom Mieter beansprucht (überholt durch BGH, IMR 2024, 361).

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IBRRS 2025, 0775
Mit Beitrag
WohnungseigentumWohnungseigentum
Korrektur einer fehlerhaften Jahresabrechnung durch alten oder neuen Verwalter?

LG Berlin II, Urteil vom 10.12.2024 - 56 S 24/24 WEG

1. Soweit § 28 Abs. 2 Satz 2 WEG dem Verwalter auferlegt, die Jahresabrechnung zu erstellen, regelt das Gesetz keine originäre Verpflichtung des Verwalters, sondern nur dessen Organzuständigkeit.

2. Endet diese Organstellung durch Abberufung, können vom abberufenen Verwalter keine organschaftlichen Primärpflichten mehr verlangt werden.

3. Die Pflicht zur Aufstellung der Rechenwerke und zur Korrektur bereits erstellter Jahresabrechnungen trifft mithin stets die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer, vertreten durch den aktuellen Verwalter.

4. Sofern im Verwaltervertrag - wie hier - zur Erstellung von Jahresabrechnungen keine gesonderte Regelung getroffen wurde, schuldet der ausgeschiedene Verwalter aus dem Verwaltervertrag, der als Geschäftsbesorgungsvertrag zu qualifizieren ist, nachwirkend nur eine Rechenschaftslegung

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IBRRS 2025, 0881
Mit Beitrag
ImmobilienmaklerImmobilienmakler
Einordnung als "Einfamilienhaus": Kriterien beim Verkäufermaklervertrag?

OLG Celle, Urteil vom 20.03.2025 - 11 U 69/24

1. Beim Abschluss eines reinen Verkäufermaklervertrags richtet sich dessen Formbedürftigkeit gem. § 656a BGB ausschließlich danach, ob die zu verkaufende Immobilie aus objektiver Sicht ein Einfamilienhaus ist.*)

2. Abgrenzung gegenüber BGH, Urteil vom 06.03.2025 - I ZR 32/24, IBRRS 2025, 0705 = IMRRS 2025, 0333.*)

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IBRRS 2025, 0883
RechtsanwälteRechtsanwälte
Erkrankter Rechtsanwalt muss Krankheitsvertreter kontrollieren!

BGH, Beschluss vom 19.02.2025 - XII ZB 420/24

1. Auch im Falle einer unvorhergesehenen Erkrankung des Verfahrensbevollmächtigten trägt dieser grundsätzlich die Verantwortung für eine den Anforderungen entsprechende Fristenkontrolle

2. Dies gilt auch bei vereinbarter Krankheitsvertretung, soweit zwischen dem erkrankten Verfahrensbevollmächtigten und dessen Vertreter nichts anderes vereinbart ist.

3. Der Verfahrensbevollmächtigte hat durch organisatorische Anordnungen sicherzustellen, dass die (hier: Beschwerdebegründungs-)Frist in seinem Fristenkalender eingetragen und dass sie nicht ausgetragen wird, bevor die Erledigung der notwendigen fristwahrenden Maßnahmen - im Falle einer vertraglichen Übertragung der Fristenkontrolle auf den Krankheitsvertreter die Übergabe der Verfahrensakten an den Vertreter - überprüft wurde.

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IBRRS 2025, 0774
ZwangsvollstreckungZwangsvollstreckung
Räumungsfrist in der Berufungsinstanz?

LG München I, Beschluss vom 10.10.2024 - 14 S 7535/24

1. Wird eine Berufung durch Beschluss (§ 522 Abs. 1 ZPO) oder Urteil verworfen, weil das Rechtsmittel unstatthaft oder verspätet eingelegt worden ist, so ist richtigerweise keine Räumungsfristentscheidung nach § 721 Abs. 1 ZPO möglich, weil der Eintritt der formellen Rechtskraft der erstinstanzlichen Entscheidung durch das Rechtsmittel nicht gehemmt worden ist.

2. In Fällen, in denen die Berufung des Mieters gegen ein erstinstanzliches Räumungsurteil nach vorheriger mündlicher Verhandlung durch Urteil zurückgewiesen wird, sowie in Beschlüssen nach § 522 Abs. 2 ZPO (Zurückweisung einer unbegründeten Berufung) und selbst in Beschlüssen nach § 516 ZPO (Entscheidung nach Zurücknahme einer Berufung) ist eine zweitinstanzliche Räumungsfristentscheidungen zu treffen.

3. Für die Gewährung einer Räumungsfrist in der 2. Instanz ist es richtigerweise nicht erforderlich, dass erstmals in der Berufungsinstanz auf Räumung erkannt wird.

4. Eine Addition der erst- und zweitinstanzlich gewährten Räumungsfristen findet bei der Berechnung der maximal zulässigen Frist nach § 721 Abs. 1, Abs. 5 ZPO nicht statt.

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IBRRS 2025, 0877
ProzessualesProzessuales
Unzulässige Stufenklage kann in objektive Klagehäufung umgedeutet werden!

BGH, Urteil vom 19.03.2025 - IV ZR 204/23

1. Die der Stufenklage eigentümliche Verknüpfung von unbestimmtem Leistungsanspruch und vorbereitendem Auskunftsanspruch steht nicht zur Verfügung, wenn die Auskunft nicht dem Zwecke einer Bestimmbarkeit des Leistungsanspruchs dient, sondern dem Kläger sonstige mit der Bestimmbarkeit als solcher nicht in Zusammenhang stehende Informationen über seine Rechtsverfolgung verschaffen soll.

2. Es kommt jedoch eine Umdeutung der zunächst erhobenen Stufenklage in eine von der Stufung unabhängige objektive Klagehäufung in Betracht, die ein - zumindest für die Rechtsschutzgewährung ausreichendes - berechtigtes Interesse des Klägers voraussetzt.

3. Den Schuldner trifft im Rahmen einer Rechtsbeziehung nach Treu und Glauben ausnahmsweise eine Auskunftspflicht, wenn der Berechtigte in entschuldbarer Weise über Bestehen und Umfang seines Rechts im Ungewissen ist und der Verpflichtete die zur Beseitigung der Ungewissheit erforderliche Auskunft unschwer geben kann.

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