Bau-, Architekten- und Immobilienrecht.
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Aktuelle Urteile zum Architekten- & Ingenieurrecht
Online seit gestern
IBRRS 2024, 2162![Architekten und Ingenieure Architekten und Ingenieure](/include/css/ibr-online/zielgrp2/2gr.jpg)
LG Köln, Urteil vom 16.05.2024 - 24 O 211/23
1. In der Architektenhaftpflichtversicherung ist der Versicherer verpflichtet, den Architekten von Ansprüchen freizustellen, die von einem Dritten auf Grund der Verantwortlichkeit des Architekten für eine während der Versicherungszeit eintretende Tatsache geltend gemacht werden, und unbegründete Ansprüche abzuwehren.
2. Der Haftpflichtversicherungsschutz besteht unabhängig davon, inwieweit die gegen den Architekten erhobenen Ansprüche begründet sind. Soweit der Architekten zu Unrecht in Anspruch genommen wird, ist der Versicherer verpflichtet, diese Ansprüche für den Architekten abzuwehren.
3. Eine Abweichung von der halbzwingenden Vorschrift des § 28 Abs. 2 Satz 1, Abs. 3 und 4 VVG zum Nachteil des Architekten stellt eine unangemessene Benachteiligung dar (vgl. BGH, Urteil vom 02.04.2014 - IV ZR 58/13, IBRRS 2014, 3244).
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Online seit 10. Juli
IBRRS 2024, 2099![Architekten und Ingenieure Architekten und Ingenieure](/include/css/ibr-online/zielgrp2/2gr.jpg)
LAG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 08.11.2023 - 7 Sa 64/23
Zur Eingruppierung eines als technischer Sachbearbeiter tätigen Diplom-Ingenieurs/Architekt (FH) nach der Anlage 1a Vergütungsgruppe III Fallgruppe 1 BAT, welche in die Entgeltgruppe 12 TVöD/VKA überzuleiten wäre (hier verneint).*)
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Online seit 9. Juli
IBRRS 2024, 2111![Öffentliches Recht Öffentliches Recht](/include/css/ibr-online/zielgrp2/2gr.jpg)
VGH Bayern, Beschluss vom 03.05.2024 - 22 ZB 23.178
Auch wenn ein Zuwendungsgeber nicht ausdrücklich darauf hinweist, dass er bei der Zuwendung einer Aufbauhilfe eine Aufstellung nach der HOAI 2013 erwartet, darf der Zuwendungsempfänger nicht davon ausgehen, dass er für Planungsleistungen, die mit einem Stundensatz von 190,00 Euro berechnet werden, eine Förderung erhält.
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Online seit 8. Juli
IBRRS 2024, 2098![Architekten und Ingenieure Architekten und Ingenieure](/include/css/ibr-online/zielgrp2/2gr.jpg)
LG Hamburg, Urteil vom 29.11.2023 - 310 O 126/22
1. Die unberechtigte Veröffentlichung eines Fotos stellt einen Eingriff in das Vervielfältigungsrecht des Urhebers nach § 16 UrhG sowie in dessen Recht auf öffentliche Zugänglichmachung nach § 19a UrhG dar.*)
2. Der nach der unberechtigten Veröffentlichung eines Fotos zu ermittelnde Wert einer fiktiven Lizenz ist vom Gericht nach § 287 ZPO zu schätzen, wobei eine vom Rechtsinhaber ständig praktizierte und am Markt durchgesetzte und durchsetzbare Lizenzierungspraxis berücksichtigt werden kann.*)
3. Bei einer widerrechtlichen Nutzung von Fotografien kann für die fehlende Urheberbenennung eine weitere Entschädigung in Form eines Aufschlages auf die fiktive Lizenzgebühr verlangt werden (Anschluss an BGH, Urteil vom 13.09.2018 - I ZR 187/17, IBRRS 2019, 0273).*)
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Online seit 2. Juli
IBRRS 2024, 0841![Architekten und Ingenieure Architekten und Ingenieure](/include/css/ibr-online/zielgrp2/2gr.jpg)
LG Dresden, Urteil vom 18.12.2023 - 5 O 578/23
Durch die Verwendung "Institut für Innenarchitektur" wird der Eindruck einer wissenschaftlichen Betätigung erweckt. Insbesondere wird hierdurch der Anschein erweckt, dass es sich um eine hochschulrechtliche Einrichtung handelt.
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Online seit 28. Juni
IBRRS 2024, 1991![Bauvertrag Bauvertrag](/include/css/ibr-online/zielgrp2/2gr.jpg)
OLG Celle, Urteil vom 02.12.2021 - 8 U 91/21
1. Ein Fußbodenbelag ist so zu verlegen, dass sich keine erheblichen Ansteigungen zur Raummitte und Absenkungen zu den Feldrändern ergeben. Anderenfalls ist die Leistung des Bodenverlegers mangelhaft.
2. Der Bodenverleger hat vor der Ausführung seiner Leistung die Belegreife des Estrichs zu prüfen. Das gilt ungeachtet des Umstands, dass es (auch) dem bauplanenden und -überwachenden Architekten obliegt, die Belegreife zur prüfen.
3. Der Bodenverleger ist von seiner eigenen Prüfpflicht nur dann befreit, wenn ihm der Bauplaner ausdrücklich die Belegreife bestätigt.
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Online seit 26. Juni
IBRRS 2024, 1966![Architekten und Ingenieure Architekten und Ingenieure](/include/css/ibr-online/zielgrp2/2gr.jpg)
OLG Brandenburg, Beschluss vom 26.09.2023 - 7 W 68/23
Die Bezeichnung „... Landschaftsarchitektur ...“ bezeichnet hinreichend den Beruf des Landschaftsarchitekten und entspricht der Firmenwahrheit. Die Bezeichnung „Landschaftsarchitekten“ muss im Firmennamen nicht enthalten sein.
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Online seit 21. Juni
IBRRS 2024, 1913![Architekten und Ingenieure Architekten und Ingenieure](/include/css/ibr-online/zielgrp2/2gr.jpg)
OVG Sachsen, Beschluss vom 06.03.2024 - 1 B 179/23
1. Stellt der Bauherr einen Bauantrag und ist eine bauaufsichtliche Prüfung des Standsicherheitsnachweises erforderlich, kann die Baubehörde diese Prüfung an einen (externen) Prüfingenieur übertragen.
2. Die Beauftragung des (externen) Prüfingenieurs erfolgt im Namen der Namen der Baubehörde und nicht des Bauherrn.
3. Die Baubehörde kann die von ihr an den Prüfingenieur verauslagten Kosten nach den Vorschriften des Verwaltungskostengesetzes gegenüber dem Bauherrn durch Erlass eines Kostenbescheids geltend machen. Das gilt auch dann, wenn der Prüfingenieur dem Bauherrn zuvor eine Rechnung gestellt hat.
4. Erstreckt sich der dem Prüfingenieur erteilte Auftrag auch auf die bauordnungsrechtliche Bauüberwachung, ist die Tätigkleit des Prüfingenieurs nicht bereits mit der Erstellung des Prüfberichts zum Standsicherheitsnachweis beendet.
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