Bau-, Architekten- und Immobilienrecht.
Aktuelle Urteile zum Sachverständigenrecht
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IBRRS 2024, 2662OVG Hamburg, Beschluss vom 05.02.2024 - 3 Bs 160/23
Ein mit der sofortigen Vollziehung eines auf § 7 Abs 2 Nr. 2 PVO-HH gestützten Widerrufs einer Anerkennung als Prüfsachverständiger einhergehendes vorläufiges Berufsverbot vor rechtskräftiger Entscheidung der Hauptsache zur Abwehr konkreter Gefahren für die Rechtsgüter Leben und körperliche Unversehrtheit ist regelmäßig schon dann erforderlich, wenn in tatsächlicher Hinsicht hinreichende konkrete Anhaltspunkte dafür bestehen, dass ein anerkannter Prüfsachverständiger bei der Ausübung seines Berufs in Bezug auf dem Schutz dieser Rechtsgüter dienende Anlagen (wie Brandmelde- und Alarmierungsanlagen) bescheinigt, dass diese Anlagen betriebssicher und wirksam seien bzw. dass gegen die Wirksamkeit und Betriebssicherheit der geprüften Anlagen keine Bedenken bestünden, obgleich er die Anlagen nicht in einer Weise ordnungsgemäß oder den geltenden Prüfgrundsätzen entsprechend auf ihre Wirksamkeit und Betriebssicherheit einschließlich des bestimmungsgemäßen Zusammenwirkens von Anlagen (Wirk-Prinzip-Prüfung) geprüft hat, und anzunehmen ist, dass dies in Zukunft – noch vor rechtskräftiger Entscheidung der Hauptsache – wieder geschieht.*)
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