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IBRRS 2025, 0950
BauvertragBauvertrag
Anforderungen an Darlegung eines Verzugsschadens dürfen nicht überspannt werden!

BGH, Beschluss vom 19.03.2025 - VII ZR 231/23

1. Hält der Auftragnehmer einen vereinbarten Fertigstellungstermin nicht ein, kann dem Auftraggeber ein Anspruch auf Ersatz eines Mietausfallschadens zustehen.

2. Der Auftraggeber genügt seiner Darlegungslast, wenn er vorträgt, dass infolge des Überschreitens des vereinbarten Fertigstellungstermins eine Vermietung an einzugsbereite Mietinteressenten erst zu einem späteren Zeitpunkt möglich gewesen sei und dies anhand einer Übersicht unter Beweis stellt. Zum weiteren hypothetischen Verlauf der Dinge muss er keinen Vortrag halten.

3. Das Gericht verletzt den Anspruch eines Prozessbeteiligten auf Gewährung rechtlichen Gehörs, wenn es das zur Anspruchsbegründung gehaltene Vorbringen nicht zur Kenntnis nimmt und in Erwägung zieht.

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IBRRS 2025, 0955
VergabeVergabe
Keine Haushaltsmittel, keine Vergabereife!

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 18.09.2024 - Verg 16/24

1. Nach dem Wegfall des Verbots zur Überbürdnung ungewöhnlicher Wagnisse können Vertragsklauseln nur noch unter dem Gesichtspunkt der Unzumutbarkeit einer für den Bieter kaufmännisch vernünftigen Kalkulation in einem Vergabenachprüfungsverfahren beanstandet werden.

2. Der öffentliche Auftraggeber soll ein Vergabeverfahren erst dann ausschreiben, wenn alle Vergabeunterlagen fertig gestellt sind und wenn innerhalb der angegebenen Fristen mit der Ausführung begonnen werden kann (sog. Vergabereife). Dazu gehört auch auch, dass die Vergabestelle im Zeitpunkt der Ausschreibung in der Lage sein muss, das Vorhaben durch entsprechend verfügbare Haushaltsmittel zu finanzieren.

3. Der öffentliche Auftraggeber setzt die Rahmenvereinbarung zu vergabefremden Zwecken ein, wenn eine Beauftragung über die vereinbarte Mindestabnahmemenge hinaus infolge ungesicherter Finanzierung völlig ungewiss und eine Information der Bieter hierüber unterblieben ist.

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IBRRS 2025, 0907
Öffentliches BaurechtÖffentliches Baurecht
Umweltbericht geändert: Nochmaliges Beteiligungsverfahren!

VGH Bayern, Beschluss vom 28.02.2025 - 1 NE 24.1907

1. Ein erneutes Beteiligungsverfahren ist zwar nur dann erforderlich, wenn der Entwurf des Bauleitplans selbst mit den seinen normativen Inhalt ausmachenden zeichnerischen und textlichen Festsetzungen geändert oder ergänzt wird, so dass eine "bloße" Änderung der Begründung, die dem Entwurf des Bebauungsplans lediglich beigefügt wird , grundsätzlich keine Pflicht zur erneuten Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung begründet.

2. Dies steht jedoch im Fall der Änderung des Umweltberichts, der ein gesonderter Teil der Begründung ist, möglicherweise zumindest dann nicht mit Unionsrecht in Einklang, wenn die Änderung des Umweltberichts nicht lediglich eine Neubewertung bereits vorhandener Sachinformationen enthält.

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IBRRS 2025, 0906
Öffentliches BaurechtÖffentliches Baurecht
Denkmalschutz vs. Brandschutz beim Reetdach!

VG Schleswig, Urteil vom 05.03.2025 - 8 A 2/22

1. Brandschutzanforderungen, die nur dem Schutz der Bewohner und Benutzer des Gebäudes dienen, wie solche über Rettungswege, notwendige Treppenräume und Umwehrungen, sind nicht nachbarschützend.

2. Demgegenüber sind Brandschutzanforderungen, die eine Ausbreitung von Feuer über die Grundstücksgrenzen hinaus (auf die Nachbargrundstücke) verhindern sollen, nachbarschützend. Dies gilt für Vorschriften über äußere Brandwände und über Abstände.

3. Abweichungen von abstandsrechtlichen Brandschutzanforderungen sind unter anderem in Ortskernen mit bauhistorisch und volkskundlich wertvollem Bestand zulässig, wenn wegen der Lage der Gebäude zueinander Bedenken hinsichtlich des Brandschutzes zurückgestellt werden können (hier bejaht).

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IBRRS 2025, 0865
Beitrag in Kürze
WohnraummieteWohnraummiete
Mal wieder: Einheitlicher Mietvertrag für Wohnung und Garage?

AG Kiel, Urteil vom 14.10.2024 - 107 C 88/24

1. Entscheidend für die Abgrenzung, ob ein einheitliches Mietverhältnis besteht oder zwei unabhängige Mietverhältnisse, ist der Parteiwille.

2. Ein gewichtiges Argument dafür, von einem einheitlichen Vertrag auszugehen, ist die wirtschaftliche Zusammengehörigkeit der Räume (Wohnung und Garage liegen auf demselben Grundstück) und die Einheitlichkeit der Urkunde.

3. Der Passus "Der Pkw-Stellplatz kann mit einer 4-wöchigen Kündigungsfrist zurückgegeben werden, falls der neue Pkw nicht durch die Hofeinfahrt passt" gibt nur dem Mieter ein Sonderkündigungsrecht unter bestimmten Voraussetzungen.

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IBRRS 2025, 0959
ImmobilienmaklerImmobilienmakler
Einfamilienhaus? Bisheriger Nutzungszweck der Immobilie ist entscheidend!

OLG Schleswig, Urteil vom 01.03.2024 - 19 U 25/24

1. Auf einen Vertrag zwischen einem Makler und einem Käufer eines Grundstücks sind die zum 23.12.2020 in Kraft getretenen §§ 656a ff. BGB auch dann anzuwenden, wenn jener Vertrag nach, der mit dem Verkäufer des zu vermakelnden Grundstücks geschlossene Vertrag allerdings vor dem Stichtag geschlossen worden ist.*)

2. Die Abgrenzung der Begriffe "Wohnung" oder "Einfamilienhaus" i.S.d. §§ 656a, 656c BGB von einem Mehrfamilienhaus bemisst sich aus Sicht ex ante im Zeitpunkt des Abschlusses des Maklervertrags und nach objektiven Kriterien. Nur eine solche Auslegung vermeidet Wertungswidersprüche und trägt den Bedürfnissen der Rechtssicherheit und Rechtsklarheit Rechnung.*)

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IBRRS 2025, 0948
KaufrechtKaufrecht
Verkäufer muss rechtzeitige Lieferung bestätigen!

OLG Düsseldorf, Urteil vom 15.01.2025 - 14 U 64/23

1. Bestehen ernsthafte Zweifel an der Leistungsfähigkeit oder -bereitschaft des Verkäufers, kann der Verkäufer ihn unter Setzung einer angemessenen Frist dazu auffordern, sich darüber zu erklären, ob er rechtzeitig liefern werde.

2. Reagiert der Verkäufer nicht binnen der gesetzten Frist, obwohl ihm für den Fall einer ausbleibenden Antwort der Rücktritt angedroht worden ist, erweckt er damit den Eindruck einer fehlenden Bereitschaft zur Kooperation und fehlenden Leistungsfähigkeit oder -bereitschaft, die unter Abwägung der beiderseitigen Interessen die Loslösung vom Vertrag in der Form der sofortigen Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen rechtfertigen kann.

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IBRRS 2025, 0954
ZwangsvollstreckungZwangsvollstreckung
Verjährungsunterbrechung bei Vollstreckungshandlungen?

BGH, Beschluss vom 19.02.2025 - XII ZB 377/24

1. Der erneute Beginn der Verjährung infolge einer Vollstreckungshandlung gilt nach § 212 Abs. 2 BGB als nicht eingetreten, wenn die Zwangsvollstreckung aus dem zugrundeliegenden Titel nach § 767 ZPO mangels hinreichender Bestimmtheit der Tenorierung rechtskräftig für unzulässig erklärt worden ist (Fortführung von BGHZ 122, 287 = IBRRS 2011, 4200 = IMRRS 2011, 3002 = NJW 1993, 1847).*)

2. Innerhalb von sechs Monaten nach Eintritt der Rechtskraft dieser Entscheidung hat der Gläubiger in analoger Anwendung des § 204 Abs. 2 Satz 1 BGB die Möglichkeit, durch weitere Maßnahmen zur Rechtsverfolgung den Verjährungseintritt zu verhindern (Fortführung von BGHZ 122, 287 = IBRRS 2011, 4200 = IMRRS 2011, 3002 = NJW 1993, 1847).*)

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IBRRS 2025, 0924
RechtsanwälteRechtsanwälte
Elektronische Gerichtsakte ausgedruckt: Auslagen erstattungsfähig?

LG Köln, Beschluss vom 24.10.2024 - 104 Ks 76/23

Zur Frage, wann der Ausdruck aus der elektronischen Gerichtsakte zur sachgemäßen Bearbeitung der Rechtssache ausnahmsweise geboten ist.*)

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IBRRS 2025, 0952
ProzessualesProzessuales
Wann ist eine Anhörungsrüge (un-)zulässig?

BGH, Beschluss vom 25.02.2025 - VIII ZR 12/24

1. Eine Anhörungsrüge gegen einen Beschluss über die Nichtzulassung der Revision ist nur zulässig, wenn mit ihr eine neue und eigenständige entscheidungserhebliche Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch den Bundesgerichtshof gerügt wird.

2. Die Darlegung muss erkennen lassen, aus welchen konkreten Gründen der Beschwerdeführer meint, die Zurückweisung seiner Nichtzulassungsbeschwerde lasse nur den Schluss zu, dass sein Vorbringen nicht zur Kenntnis genommen worden sei. Die Wiederholung und Vertiefung des bisherigen Vorbringens genügt hierfür ebenso wenig wie die schlichte Behauptung einer Gehörsverletzung.

3. Liegt eine Beschwerdeerwiderung vor, muss sich der Beschwerdeführer zudem mit dieser auseinandersetzen und darlegen, dass sich die Zurückweisung der Beschwerde auch unter Berücksichtigung der Argumente der Gegenseite nur damit erklären lässt, dass bestimmtes Vorbringen nicht zur Kenntnis genommen worden ist.

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Online seit gestern

IBRRS 2025, 0920
Beitrag in Kürze
BauvertragBauvertrag
Keine Abnahme der Mängelbeseitigung, kein Neubeginn der Verjährung!

OLG Schleswig, Urteil vom 12.02.2025 - 12 U 9/23

1. Der Auftraggeber hat bei einem VOB/B-Vertrag eine nicht verwertete Gewährleistungssicherheit spätestens zwei Jahre nach deren Ausstellung zurückzugeben, sofern kein anderer Rückgabezeitpunkt vereinbart worden ist.

2. Vereinbaren die Parteien nach Vertragsschluss, dass die Gewährleistungssicherheit erst dann zurückzugeben ist, wenn eventuelle Mängelgewährleistungsansprüche verjährt sind, entfällt das Zurückbehaltungsrecht, wenn die Gewährleistungsansprüche verjährt sind.

3. Bei einem VOB/B-Vertrag beginnt nach Abnahme der Mängelbeseitigungsleistung für diese Leistung eine Verjährungsfrist von zwei Jahren neu. Kommt es jedoch nicht zu einer Abnahme, wird keine (neue) Verjährungsfrist in Gang gesetzt.

4. Ein selbständiges Beweisverfahren ist nicht erst mit dem Erlass des Streitwertbeschlusses beendet, sondern bereits dann, wenn die Beweissicherung sachlich erledigt ist.

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IBRRS 2025, 0921
WerkvertragWerkvertrag
"Komplettmontage" einer Klimaanlage unterliegt Werkvertragsrecht!

LG Karlsruhe, Urteil vom 24.01.2025 - 6 O 92/23

1. Zur Auslegung der für eine Klimaanlage vereinbarte "Komplettmontage" und Nichterfüllung i.S.v. § 323 Abs. 1 Alt. 1 BGB.*)

2. Ist die vereinbarte Montage der Klimaanlage von Anfang an nicht geeignet, die vom Besteller vorgegebene Ausführung der Klimageräte durch einen Subunternehmer des Auftragnehmers ohne erhebliche Mehrkosten fachgerecht umzusetzen, so kann eine Schlechtleistung i.S.v. § 323 Abs. 1 Alt. 2 BGB vorliegen.*)

3. Alternativ zu der Schlechtleistung kommt auch ein Rücktritt des Bestellers wegen unterlassener Aufklärung über die vom Auftragnehmer nicht vorab geprüfte Machbarkeit der gewünschten Montageleistungen in Betracht (§§ 324, 241 Abs. 2 BGB).*)

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IBRRS 2025, 0947
VergabeVergabe
Kann der Auftraggeber einen Fortsetzungsfeststellungsantrag stellen?

VK Westfalen, Beschluss vom 12.03.2025 - VK 1-8/25

1. Hat sich das Nachprüfungsverfahren durch Erteilung des Zuschlags, durch Aufhebung oder durch Einstellung des Vergabeverfahrens oder in sonstiger Weise erledigt, stellt die Vergabekammer auf Antrag eines Beteiligten fest, ob eine Rechtsverletzung vorgelegen hat.

2. Ungeschriebene Zulässigkeitsvoraussetzung für den Fortsetzungsfeststellungsantrag ist das Vorliegen des sog. Feststellungsinteresses.

3. Ein Fortsetzungsfeststellungsinteresse rechtfertigt sich durch jedes Interesse rechtlicher, wirtschaftlicher oder ideeller Art und muss geeignet sein, die Rechtsposition des Antragstellers in einem der genannten Bereiche zu verbessern und eine Beeinträchtigung seiner Rechte auszugleichen oder zu mildern.

4. Erklärt der Antragsteller (= Bieter) das Vergabenachprüfungsverfahren für erledigt und schließt sich der Antragsgegner (= öffentlicher Auftraggeber) der Erledigungserklärung an, ist dessen Antrag, festzustellen, dass der Antragsteller durch das vom Antragsgegner durchgeführte Verfahren nicht in seinen Rechten verletzt war, unzulässig.

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IBRRS 2025, 0931
Mit Beitrag
Öffentliches BaurechtÖffentliches Baurecht
Kinderlärm ist auch dann privilegiert, wenn er Verkehrslärm ist!

BVerwG, Beschluss vom 30.09.2024 - 4 B 22.24

1. Der mit dem Betrieb eines Kindergartens einhergehende Lärm ist in Gebieten grundsätzlich von den Nachbarn hinzunehmen, in denen eine solche Einrichtung nach den Regelungen der BauNVO zur Art der baulichen Nutzung regelmäßig oder ausnahmsweise zulässig ist.

2. Der Verkehrslärm, der durch das Bringen und Abholen der im Kindergarten betreuten Kinder entsteht, ist ebenfalls hinzunehmen, wenn er sich als mit einer rechtlich zulässigen Bebauung verbundene Beeinträchtigung darstellt.

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IBRRS 2025, 0946
Öffentliches BaurechtÖffentliches Baurecht
Wann ist eine Zufahrt "befahrbar"?

VG Gelsenkirchen, Urteil vom 28.01.2025 - 6 K 5009/23

1. Eine Zufahrt ist befahrbar i.S.v. § 4 BauO-NW, wenn sie durch im Straßenverkehr zugelassene Kraftfahrzeuge, insbesondere auch Rettungs- und Feuerwehrfahrzeuge, ungehindert benutzt werden kann.*)

2. Zur Konkretisierung des Begriffs der "Befahrbarkeit" i.S.v. § 4 BauO-NW können auch die Vorgaben des § 5 BauO-NW und der Muster-Richtlinie über Flächen für die Feuerwehr herangezogen werden.*)

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IBRRS 2025, 0944
WohnraummieteWohnraummiete
Stichtagszuschlag für Mieterhöhung?

AG Köpenick, Urteil vom 20.03.2025 - 14 C 461/23

1. Es steht im Ermessen des Tatrichters, bei ungewöhnlichen Steigerungen zwischen dem Zugang des Zustimmungsverlangens und dem Erhebungsstichtag einen Stichtagszuschlag vorzunehmen.

2. Einen Anstieg von 6,65% kann unter ordnungsgemäßer Anwendung richterlichen Ermessens nicht als ungewöhnliche Steigerung angesehen werden.

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IBRRS 2025, 0864
Beitrag in Kürze
WohnungseigentumWohnungseigentum
Wohnungen im Gemeinschaftseigentum vermietet: Wer bekommt das Geld?

AG München, Urteil vom 03.06.2024 - 1291 C 17860/23 WEG

Die aus der Vermietung der im Gemeinschaftseigentum stehenden Wohnungen erzielten Einnahmen stehen grundsätzlich allen Mitgliedern der Wohnungseigentümergemeinschaft gem. § 16 Abs. 1 Satz 1, 2 WEG anteilig zu. § 16 Abs. 1 Satz 1, 2 WEG räumt dem einzelnen Wohnungseigentümer keinen unmittelbaren Anspruch auf Auskehr des ihm gebührenden Anteils an den Mieteinnahmen ein.

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IBRRS 2025, 0941
ZwangsvollstreckungZwangsvollstreckung
Wann ist eine Vorpfändung notwendig?

BGH, Beschluss vom 19.03.2025 - VII ZB 30/24

1. Eine Vorpfändung nach § 845 ZPO ist notwendig im Sinne von § 788 Abs. 1 Satz 1 ZPO, wenn aufgrund tatsächlicher Anhaltspunkte die Besorgnis besteht, dass dem Gläubiger ohne sie bei späterer Pfändung Rangnachteile entstehen oder bis dahin beeinträchtigende Verfügungen über das zu pfändende Recht erfolgen.*)

2. Es ist Sache des eine Festsetzung der Kosten einer Vorpfändung begehrenden Gläubigers, die tatsächlichen Anhaltspunkte darzulegen, welche zum Zeitpunkt der Vornahme der Vorpfändung eine solche Besorgnis begründeten.*)

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IBRRS 2025, 0932
Beitrag in Kürze
RechtsanwälteRechtsanwälte
Maßnahmen der Ausgangskontrolle müssen dargelegt werden!

BGH, Beschluss vom 25.02.2025 - VI ZB 36/24

Begehrt eine Partei Wiedereinsetzung in den vorigen Stand, hat sie einen Verfahrensablauf vorzutragen und glaubhaft zu machen, der ein Verschulden ihres Prozessbevollmächtigten an der Nichteinhaltung der Frist zweifelsfrei ausschließt (BGH, IBR 2024, 100). Der Vortrag, in der Kanzlei des Prozessbevollmächtigten werde vor Büroschluss noch einmal kontrolliert, "ob alle Fristsachen erledigt sind", impliziert nicht, dass die spezifischen, nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs an eine wirksame Ausgangskontrolle gestellten Anforderungen erfüllt worden sind; er ist damit nicht geeignet, ein Verschulden der Prozessbevollmächtigten der Partei an der Nichteinhaltung der Frist zweifelsfrei auszuschließen.*)

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IBRRS 2025, 0803
ProzessualesProzessuales
Wer Ablehnungsgesuche "abbügelt", ist befangen!

OLG Stuttgart, Beschluss vom 07.10.2024 - 13 W 7/24

1. Eine sofortige Beschwerde gegen die Entscheidung über ein Ablehnungsgesuch unterliegt nicht dem Anwaltszwang, wenn das Ablehnungsgesuch in einem Prozesskostenhilfeverfahren angebracht worden ist.*)

2. Eine Besorgnis der Befangenheit liegt vor, wenn der abgelehnte Richter über ein von der Beklagtenseite wegen bislang unterbliebener Entscheidung über den Prozesskostenhilfeantrag gestelltes Befangenheitsgesuch selbst entscheidet, noch am selben Tag den Prozesskostenhilfeantrag zurückweist und in einem vor Zustellung dieser Entscheidungen stattfindenden Termin gegen die Beklagtenseite Versäumnisurteil erlässt.*)

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IBRRS 2025, 0912
ProzessualesProzessuales
Popularklage gegen Änderung eines Bebauungsplans?

VerfGH Bayern, Entscheidung vom 21.11.2024 - Vf. 1-VII-23

Zur Unzulässigkeit einer Popularklage gegen einen Bebauungsplan unter dem Gesichtspunkt der Verwirkung.*)

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Online seit 2. April

IBRRS 2025, 0888
Beitrag in Kürze
BausicherheitenBausicherheiten
Keine Bauhandwerkersicherheit vom (vermeintlichen) Verbraucher?

OLG München, Urteil vom 26.02.2025 - 27 U 1463/24 Bau

1. Der Auftragnehmer hat keinen Anspruch auf Leistung einer Bauhandwerkersicherheit, wenn der Auftraggeber Verbraucher ist und es sich um einen Verbraucherbauvertrag oder um einen Bauträgervertrag handelt.

2. Bei der Verwaltung eigener Immobilien liegt eine gewerbliche Tätigkeit und somit kein Verbraucherhandeln vor, wenn hierfür ein planmäßiger Geschäftsbetrieb erforderlich ist (hier bejaht).

3. Die Anforderungen an einen schlüssigen Sachvortrag zur Höhe der Sicherheit sind im Vergleich zur Werklohnklage herabgesetzt. Streit über die Höhe der Sicherheit ist im Sicherungsprozess nicht durch Beweisaufnahme zu klären.

4. Die gesetzlichen Regelungen über die Bauhandwerkersicherheit stellen unabdingbares Recht dar. Der Unternehmer kann auf sein Sicherungsrecht weder in AGB noch durch Individualvereinbarung, weder im Vertrag selbst noch nachträglich verzichten.

5. Die Stellung einer zusätzlich vereinbarten vertraglichen Sicherheit lässt den Sicherungsanspruch nicht ohne weiteres untergehen.

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IBRRS 2025, 0677
Mit Beitrag
BauträgerBauträger
Ratenplan unwirksam: Besitzübergabe durch einstweilige Verfügung!

LG Karlsruhe, Urteil vom 26.02.2025 - 1 O 12/25

1. Die Klausel in einem Bauträgervertrag wonach "der Verkäufer zur Übergabe verpflichtet ist, wenn die Abnahme durchgeführt ist und der Käufer alle zu diesem Zeitpunkt fälligen Zahlungen geleistet hat oder Zug um Zug gegen Übergabe leistet" ist wegen Verstoßes gegen §§ 3 Abs. 2, 12 MaBV i.V.m. § 134 BGB nichtig (OLG München, Urteil vom 25.10.2016 - 9 U 34/16, IBRRS 2018, 0870; Beschluss vom 28.01.2019 - 28 U 3555/18 Bau, IBRRS 2020, 1107).

2. Der Erwerber kann dennoch auf Grundlage der unwirksamen Klausel bei Bezugsreife die Besitzverschaffung verlangen, ohne jedoch die dafür (unwirksam) vereinbarte Ratenzahlungspflicht erfüllen zu müssen.

3. Es besteht Grund zum Erlass einer einstweiligen Verfügung gegen den Bauträger, dem Erwerber den Besitz an der bezugsfertig hergestellten Wohneinheit zu übergeben, wenn auch unter den eingeschränkten Erkenntnismöglichkeiten des einstweiligen Rechtsschutzes zuverlässig feststellbar ist, dass nach dem materiellen Recht der geltend gemachte Anspruch einredefrei besteht und die Erfüllung unberechtigt verweigert wird (KG, Urteil vom 20.08.2019 - 21 W 17/19, IBRRS 2019, 2725; Urteil vom 05.12.2017 - 21 U 109/17, IBRRS 2017, 4114; Urteil vom 04.10.2017 - 21 U 79/17, IBRRS 2017, 3410)

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IBRRS 2025, 0917
Öffentliches BaurechtÖffentliches Baurecht
Aufstockungen sind abstandsflächenrechtlich privilegiert!

VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 19.02.2025 - 8 S 937/23

1. Die abstandsflächenrechtliche Privilegierung von Gebäudeaufstockungen nach § 5 Abs. 5 Satz 2 LBO in der Fassung vom 07.02.2023 (GBl. S. 26, 41) begegnet keinen durchgreifenden verfassungsrechtlichen Bedenken.*)

2. Zur Auslegung des am 07.02.2023 neugefassten § 5 Abs. 5 Satz 2 LBO.*)

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IBRRS 2025, 0804
Öffentliches BaurechtÖffentliches Baurecht
Wer ohne Sünde ist, werfe den ersten Stein!

VG Karlsruhe, Urteil vom 20.03.2024 - 4 K 1921/22

Ein Nachbar kann nach dem Grundsatz von Treu und Glauben auch dann daran gehindert sein, die Verletzung des Grenzabstands durch den Bauherrn zu rügen, wenn der eigene Verstoß gegen die erforderlichen Abstandsflächen sich auf eine andere Grundstücksgrenze als jene zum Vorhabengrundstück bezieht.*)

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IBRRS 2025, 0886
WohnraummieteWohnraummiete
Hausverbot nur bei nachweisbarer, erheblicher Störung des Hausfriedens!

AG Gladbeck, Urteil vom 23.01.2025 - 11 C 56/24

1. Ein Hausverbot des Vermieters kann gegen einen Dritten nur dann wirksam ausgesprochen werden, wenn der Hausfrieden nachhaltig gestört wird.

2. Im Spannungsfeld zwischen dem Hausrecht des Vermieters und dem Besuchsrecht des Mieters ist die Verhängung nur unter den Voraussetzungen möglich, dass ein sachlicher Grund vorliegt, der Hausfrieden wiederholt und erheblich gestört wird, die Störungen konkret nachweisbar (dargelegt und bewiesen) sind und nach einer Abwägung der Interessen die Verhältnismäßigkeit der Maßnahme gegeben ist.

3. Der Vermieter kann kein generelles Hausverbot für alle von ihm innegehaltenen Immobilien aussprechen, da es an einem konkreten Ortsbezug fehlt und ein solch umfassendes Verbot ohnehin unverhältnismäßig wäre.

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IBRRS 2025, 0929
Beitrag in Kürze
WohnungseigentumWohnungseigentum
Beirat darf "unverschämte" eMail eines Eigentümers an alle weiterleiten

AG München, Urteil vom 07.08.2024 - 171 C 22496/23

1. Die Weitergabe einer Nachricht an Personen, für die diese Nachricht nicht bestimmt war, kann unter gewissen Voraussetzungen einen Eingriff in das Allgemeine Persönlichkeitsrecht einer Person darstellen.

2. Sendet ein Eigentümer eine beleidigende Mail an die Hausverwaltung und gelangt diese Mail zum Vorsitzenden des Verwaltungsbeirats, so kann dieser die Mail an alle Eigentümer weiterleiten, ohne dass ein Eingriff in das Allgemeine Persönlichkeitsrecht des versenden Eigentümers vorliegt.

3. Der Eigentümer kann auch keine Richtigstellung verlangen, da hierdurch keine objektiv falschen Tatsachenbehauptungen aufgestellt werden.

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IBRRS 2025, 0922
KaufrechtKaufrecht
Mangelverdacht begründet keinen Mangel!

OLG Dresden, Urteil vom 27.03.2025 - 10 U 923/24

1. Ein Vertrag über die Lieferung einer Photovoltaikanlage nebst Batteriespeichers ist als Kaufvertrag einzuordnen, wenn Gegenstand des Vertrages die Lieferung von Standardkomponenten ist und eine ebenfalls geschuldete Montage in ihrer Bedeutung hinter der Lieferverpflichtung zurücktritt.

2. Ein Mangelverdacht kann einen Sachmangel nur ausnahmsweise begründen (hier verneint).

3. Ein Rücktritt wegen behaupteten Sachmangels ist unwirksam, wenn der Käufer den Ablauf der von ihm selbst gesetzten Nachbesserungsfrist nicht abwartet und noch den Rücktritt noch während der laufenden Frist erklärt.

4. Ein Rücktritt kann nur auf diejenigen Mängel gestützt werden, die der Käufer zuvor unter Fristsetzung gerügt hat.

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IBRRS 2025, 0930
RechtsanwälteRechtsanwälte
Auch nicht im Ruhestand: Kein Anwaltstitel ohne beA

AGH Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 14.02.2025 - 1 AGH 43/24

1. Die prozessuale Schriftform nach § 55a Abs. 3 VwGO erfordert, dass das elektronische Dokument mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen ist oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden muss.

2. Jeder Anwalt ist nach § 31a Abs. 1 Satz 1, Abs. 6 BRAO dazu verpflichtet, das beA vorzuhalten und Mitteilungen über dieses Postfach zur Kenntnis zu nehmen.

3. Eine Ausnahme - wie etwa das Ruhen der Tätigkeit - ist nicht vorgesehen. Wer kein beA hat, muss die Zulassung zurückgeben und den Rechtsanwaltstitel ablegen.

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IBRRS 2025, 0835
ProzessualesProzessuales
Richter muss Argumenten zugänglich sein!

OLG München, Beschluss vom 07.03.2025 - 19 U 2749/24

1. Auch und gerade für Hinweisbeschlüsse nach § 522 Abs. 2 Satz 2 ZPO gilt, dass vorläufige Meinungsäußerungen - sofern sie in der Form die gebotene Sachlichkeit und Distanz wahren - nicht auf eine Befangenheit der beteiligten Richter hindeuten. Davon, dass sich diese ausnahmsweise und entgegen der schon in Natur und Zweck des § 522 Abs. 2 Satz 2 ZPO angelegten Vorläufigkeit bereits festgelegt hätten, ist nur dann auszugehen, wenn das Gericht durch sein Verhalten den Eindruck erweckt, Argumenten nicht mehr zugänglich, d. h. insbesondere nicht mehr bereit zu sein, die Erwiderung einer Partei auf den Hinweisbeschluss zur Kenntnis zu nehmen und zu berücksichtigen.*)

2. Eine Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch die Erteilung eines Hinweises nach § 522 Abs. 2 Satz 2 ZPO liegt fern. Die gesetzliche Hinweispflicht dient gerade der Gewährung rechtlichen Gehörs. Ergeben sich aus dem Hinweisbeschluss aus Sicht einer Partei Anzeichen dafür, dass entscheidungserheblicher Vortrag bislang nicht zur Kenntnis genommen oder nicht erwogen wurde, so ist ihr gerade unbenommen, im Rahmen ihrer Stellungnahme auch hierauf einzugehen, um einer etwaigen - in der späteren, verfahrensabschließenden Entscheidung zum Ausdruck kommenden - Verletzung ihres Anspruchs auf rechtliches Gehör entgegenzuwirken.*)

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Online seit 1. April

IBRRS 2025, 0885
Beitrag in Kürze
Architekten und IngenieureArchitekten und Ingenieure
Übliche Vergütung ist kein Selbstläufer!

OLG Bamberg, Urteil vom 25.01.2024 - 12 U 38/22

1. Der Architekt trägt die Darlegungs- und Beweislast für die von ihm behauptete Vergütungsvereinbarung.

2. Hat der Architekt die von ihm behauptete Vergütungsvereinbarung nicht bewiesen, kann ihm die übliche Vergütung zustehen.

3. Die schlüssige Darlegung eines Vergütungsanspruchs auf Grundlage der üblichen Vergütung setzt voraus, dass der Architekt zur Höhe der üblichen Vergütung und zu den Elementen der Vergütungsermittlung vorträgt.

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IBRRS 2025, 0868
VergabeVergabe
Isolierter Feststellungsantrag ist unzulässig!

VK Südbayern, Beschluss vom 25.02.2025 - RMF-SG21-3194-10-8

Ein isoliert auf die Feststellung der Rechtswidrigkeit einer Verfahrensaufhebung gerichteter Nachprüfungsantrag, mit dem nicht zugleich um Primärrechtsschutz nachgesucht wird, ist unzulässig.

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IBRRS 2025, 0898
Öffentliches BaurechtÖffentliches Baurecht
Bauvorlagen bestimmen Inhalt und Umfang der Baugenehmigung!

VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 13.03.2025 - 3 S 1632/23

1. Die Bauvorlagen nach § 53 Abs. 1 Satz 1 LBO-BW müssen das Bauvorhaben so eindeutig beschreiben, dass auf den Antrag ein verständlicher, inhaltlich genau abgegrenzter und bestimmter Verwaltungsakt ergehen kann, der keinen Zweifel über den Gegenstand und Umfang des genehmigten Vorhabens lässt. Fehlt es an dieser Klarheit und Eindeutigkeit, ist der Antrag nicht genehmigungsfähig.*)

2. Die Bauvorlagen konkretisieren nicht nur den Bauantrag und damit das geplante Vorhaben, sondern sie bestimmen auch Inhalt und Umfang der Baugenehmigung.*)

3. Aufgrund der vorhabenbezogenen Legalisierungsfunktion der Baugenehmigung und aus Gründen der Rechtsklarheit verbietet sich eine erst nach Studium des im Genehmigungsverfahren erfolgten Schriftwechsels mögliche und nachvollziehbare Auslegung der Baugenehmigung entgegen ihrem klaren Wortlaut.*)

4. Diese Auslegung der Baugenehmigung anhand des Bauantrags und der Bauvorlagen setzt einer Auslegung des Bauantrags anhand ergänzenden, außerhalb von Bauantrag und Bauvorlagen erfolgten Schriftverkehrs in derselben Weise Grenzen. Änderungen des Bauantrags sind daher im Bauantrag und den Bauvorlagen selbst vorzunehmen.*)

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IBRRS 2025, 0903
Öffentliches BaurechtÖffentliches Baurecht
Anforderungen an Konzentrationszonen für Windenergieanlagen?

OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 07.03.2025 - 8 B 730/24

Erfolgloser Normenkontroll-Eilantrag gegen die Ausschlusswirkung einer Konzentrationszonenplanung für Windenergieanlagen in einem Flächennutzungsplan.*)

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IBRRS 2025, 0776
Beitrag in Kürze
WohnungseigentumWohnungseigentum
Beschädigtes Dach muss sofort saniert werden

LG Berlin II, Beschluss vom 04.07.2024 - 56 S 19/23 WEG

1. Wurde die Berufung gemeinschaftlich und damit wirksam durch Einreichung der Berufungsschrift bei dem Berufungsgericht eingelegt, bedarf es für die Berufungsrücknahme wiederum erneut einer gemeinschaftlichen Erklärung aller Mitglieder der Wohnungseigentümergemeinschaft, die Partei des Prozesses ist.

2. Zur ordnungsmäßigen Verwaltung gehört insbesondere die ordnungsmäßige Erhaltung des gemeinschaftlichen Eigentums.

3. Ein beschädigtes Dach bedarf der sofortigen und vorrangigen Sanierung.

4. Kann ein Miteigentümer aufgrund der verzögerten Sanierung des Daches seine Wohnung nicht vermieten, hat die Gemeinschaft dem vermietungswilligen Eigentümer den hieraus entstandenen Schaden zu ersetzen.

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IBRRS 2025, 0849
NachbarrechtNachbarrecht
Bodenschwellen sind zumutbar!

KG, Urteil vom 14.03.2025 - 21 U 202/24

1. Der Eigentümer eines mit einer Grunddienstbarkeit belasteten Grundstücks kann weiterhin über sein Grundstück in der ihm richtig erscheinenden Weise verfügen, solange dadurch nicht die Grunddienstbarkeit mehr als unerheblich beeinträchtigt wird.*)

2. Das Anbringen von Straßenschwellen auf einer Privatstraße kann verhältnismäßig sein, um der generell-abstrakten Gefahr eines Fahrens mit überhöhter Geschwindigkeit vorsorglich entgegen zu wirken.*)

3. Fußgänger, Radfahrer und Fahrzeugführer haben die mit der Überwindung von maßvollen Bodenschwellen verbundenen Beeinträchtigungen im Grundsatz hinzunehmen. Verkehrsteilnehmer mit besonderen Anforderungen können allenfalls verlangen, dass ihren Anliegen durch gesonderte Maßnahmen Rechnung getragen wird.*)

4. Ein Anspruch auf Entfernung von Überwachungskameras besteht nicht, wenn die Sorge eines Nachbarn, vermeintlich überwacht zu werden, allein auf einem Nachbarschaftsstreit beruht, ohne dass objektive Anhaltspunkte diesen Verdacht belegen.*)

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IBRRS 2025, 0878
ProzessualesProzessuales
Verwerfungsbeschluss muss Sachverhaltsdarstellung beinhalten!

BGH, Beschluss vom 18.02.2025 - VIII ZA 17/24

1. Beschlüsse, die der Rechtsbeschwerde unterliegen, müssen grundsätzlich den maßgeblichen Sachverhalt, über den entschieden wird, wiedergeben und den Streitgegenstand sowie die Anträge in beiden Instanzen erkennen lassen.

2. Die Wiedergabe des Sachverhalts und der Anträge in einem die Berufung verwerfenden Beschluss ist nicht ausnahmslos erforderlich. Der Beschluss kann sich etwa bei der Verwerfung der Berufung wegen nicht gewahrter Berufungsfrist oder Begründungsfrist auf die entscheidungserheblichen Umstände beschränken. Die Entscheidung des Berufungsgerichts muss jedoch auch in diesen Fällen jedenfalls die die Verwerfung tragenden Feststellungen enthalten, weil dem Rechtsbeschwerdegericht andernfalls die Überprüfung der Entscheidung nicht möglich ist.

3. Das Fehlen einer Sachdarstellung bleibt folgenlos, wenn sich der für die Überprüfung der Rechtmäßigkeit des Beschlusses erforderliche (hier: allein prozessuale) Sachverhalt mit hinreichender Deutlichkeit aus den Gründen des Beschlusses und der dort enthaltenen Bezugnahme auf den Hinweisbeschluss des Berufungsgerichts sowie auf namentlich genannte Aktenteile ergibt.

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IBRRS 2025, 0904
ProzessualesProzessuales
Baugenehmigung wird nicht erteilt: Feststellungs- oder Verpflichtungsklage?

OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 06.03.2025 - 8 A 11244/24

1. Zu den nach § 124 Abs. 4 Satz 4 VwGO maßgeblichen Darlegungsanforderungen für die Geltendmachung ernstlicher Zweifel an der Richtigkeit eines Urteils nach § 124 Abs. 2 Nr. 1 VwGO für einen Antrag auf Zulassung der Berufung.*)

2. Zum maßgeblichen Zeitpunkt der Beurteilung der Sach- und Rechtslage für eine einer in der Hauptsache erledigten Verpflichtungsklage auf Erteilung einer Baugenehmigung nachfolgenden Fortsetzungsfeststellungsklage.*)

3. Zum maßgeblichen Zeitpunkt für die Beurteilung der Sach- und Rechtslage für eine einer in der Hauptsache erledigten Verpflichtungsklage auf Erteilung einer Baugenehmigung nachfolgenden Feststellungsklage.*)

4. Zur Subsidiarität der Feststellungsklage (hier: zur Feststellung der Rechtswidrigkeit der Nichterteilung einer Baugenehmigung zu einem bestimmten Zeitpunkt) gegenüber der Verpflichtungsklage auf Erteilung der Baugenehmigung.*)

5. Zum Sachbescheidungsinteresse für eine Teilbaugenehmigung nach Erteilung der vollständigen Baugenehmigung.*)

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Online seit 31. März

IBRRS 2025, 0853
Beitrag in Kürze
BauträgerBauträger
Keine Abnahme trotz Unterzeichnung eines Übergabeprotokolls?

OLG München, Beschluss vom 08.01.2024 - 9 U 1803/23 Bau

1. Die Klausel in einem Bauträgervertrag, wonach die Abnahme des Gemeinschaftseigentums durch einen Dritten erfolgt, benachteiligt den Erwerber unangemessen und ist daher unwirksam. Eine auf dieser Grundlage durch den Dritten erklärte Abnahme entfaltet keine Rechtswirkungen zugunsten des Bauträgers.

2. Wenn die Abnahme vermeintlich wirksam erfolgt, dies jedoch nicht der Fall ist, liegt eine konkludente Abnahme im Regelfall nicht vor. Geht der Erwerber aufgrund bestehender vertraglicher Regelungen davon aus, dass eine Abnahme bereits stattgefunden hat, fehlt es - auch für den Bauträger erkennbar - an einem Bewusstsein, konkludent eine Abnahme zu erklären.

3. Die Unterzeichnung eines Übergabeprotokolls, in dem der Satz enthalten ist, dass der Erwerber mit Unterzeichnung "dieses Abnahmeprotokolls" bestätigt, "das Vertragsobjekt ordnungsgemäß, entsprechend dem Kaufvertrag, vom Bauherrn übergeben bekommen zu haben", stellt dann keine Abnahmeerklärung betreffend das Gemeinschaftseigentum dar, wenn der Bauträger selbst die Erklärung nicht als Abnahme des Gemeinschaftseigentums versteht oder wenn der Bauträger keinen Anlass hat anzunehmen, dass der Erwerber die Abnahme des Gemeinschaftseigentums erklären will.

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IBRRS 2025, 0858
Architekten und IngenieureArchitekten und Ingenieure
Vertrag über Energieberatung: Dienstvertragsrecht anwendbar!

LG Berlin II, Urteil vom 18.02.2025 - 30 O 197/23

1. Ein Energieberater schuldet in der Regel zwar keinen Erfolg in Form der tatsächlichen Förderung, er schuldet aber eine fachlich zutreffende Beratung, aus der energetische Maßnahmen hervorgehen, die die Voraussetzungen der gesetzlichen Förderungsgrundlage erfüllen.

2. Der Energieberater verletzt seine vertragliche Beratungspflicht, wenn er für die einzuhaltenden Wärmedurchgangskoeffizienten (rechtsirrig) auf die Werte des GEG abstellt, obwohl für die Förderung die Werte des BEG EM maßgeblich sind.

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IBRRS 2025, 0867
WohnraummieteWohnraummiete
Mietsicherheit: Keine Aufrechnung mit verjährten Schadensersatzansprüchen möglich?

AG Frankfurt/Main, Urteil vom 02.07.2024 - 33 C 1294/23

Grundsätzlich schließt eine Verjährung die Aufrechnung gem. § 215 BGB zwar nicht aus, wenn der Anspruch in dem Zeitpunkt noch nicht verjährt war, in dem er erstmals aufgerechnet werden konnte. Diese Voraussetzung ist indes nicht erfüllt, wenn es an einer fristgemäßen Erklärung (Ersetzungsbefugnis) des Vermieters fehlt, dass er statt Naturalrestitution Schadensersatz vom Mieter beansprucht (überholt durch BGH, IMR 2024, 361).

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IBRRS 2025, 0775
Beitrag in Kürze
WohnungseigentumWohnungseigentum
Korrektur einer fehlerhaften Jahresabrechnung durch alten oder neuen Verwalter?

LG Berlin II, Urteil vom 10.12.2024 - 56 S 24/24 WEG

1. Soweit § 28 Abs. 2 Satz 2 WEG dem Verwalter auferlegt, die Jahresabrechnung zu erstellen, regelt das Gesetz keine originäre Verpflichtung des Verwalters, sondern nur dessen Organzuständigkeit.

2. Endet diese Organstellung durch Abberufung, können vom abberufenen Verwalter keine organschaftlichen Primärpflichten mehr verlangt werden.

3. Die Pflicht zur Aufstellung der Rechenwerke und zur Korrektur bereits erstellter Jahresabrechnungen trifft mithin stets die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer, vertreten durch den aktuellen Verwalter.

4. Sofern im Verwaltervertrag - wie hier - zur Erstellung von Jahresabrechnungen keine gesonderte Regelung getroffen wurde, schuldet der ausgeschiedene Verwalter aus dem Verwaltervertrag, der als Geschäftsbesorgungsvertrag zu qualifizieren ist, nachwirkend nur eine Rechenschaftslegung

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IBRRS 2025, 0881
Beitrag in Kürze
ImmobilienmaklerImmobilienmakler
Einordnung als "Einfamilienhaus": Kriterien beim Verkäufermaklervertrag?

OLG Celle, Urteil vom 20.03.2025 - 11 U 69/24

1. Beim Abschluss eines reinen Verkäufermaklervertrags richtet sich dessen Formbedürftigkeit gem. § 656a BGB ausschließlich danach, ob die zu verkaufende Immobilie aus objektiver Sicht ein Einfamilienhaus ist.*)

2. Abgrenzung gegenüber BGH, Urteil vom 06.03.2025 - I ZR 32/24, IBRRS 2025, 0705 = IMRRS 2025, 0333.*)

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IBRRS 2025, 0883
RechtsanwälteRechtsanwälte
Erkrankter Rechtsanwalt muss Krankheitsvertreter kontrollieren!

BGH, Beschluss vom 19.02.2025 - XII ZB 420/24

1. Auch im Falle einer unvorhergesehenen Erkrankung des Verfahrensbevollmächtigten trägt dieser grundsätzlich die Verantwortung für eine den Anforderungen entsprechende Fristenkontrolle

2. Dies gilt auch bei vereinbarter Krankheitsvertretung, soweit zwischen dem erkrankten Verfahrensbevollmächtigten und dessen Vertreter nichts anderes vereinbart ist.

3. Der Verfahrensbevollmächtigte hat durch organisatorische Anordnungen sicherzustellen, dass die (hier: Beschwerdebegründungs-)Frist in seinem Fristenkalender eingetragen und dass sie nicht ausgetragen wird, bevor die Erledigung der notwendigen fristwahrenden Maßnahmen - im Falle einer vertraglichen Übertragung der Fristenkontrolle auf den Krankheitsvertreter die Übergabe der Verfahrensakten an den Vertreter - überprüft wurde.

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IBRRS 2025, 0774
ZwangsvollstreckungZwangsvollstreckung
Räumungsfrist in der Berufungsinstanz?

LG München I, Beschluss vom 10.10.2024 - 14 S 7535/24

1. Wird eine Berufung durch Beschluss (§ 522 Abs. 1 ZPO) oder Urteil verworfen, weil das Rechtsmittel unstatthaft oder verspätet eingelegt worden ist, so ist richtigerweise keine Räumungsfristentscheidung nach § 721 Abs. 1 ZPO möglich, weil der Eintritt der formellen Rechtskraft der erstinstanzlichen Entscheidung durch das Rechtsmittel nicht gehemmt worden ist.

2. In Fällen, in denen die Berufung des Mieters gegen ein erstinstanzliches Räumungsurteil nach vorheriger mündlicher Verhandlung durch Urteil zurückgewiesen wird, sowie in Beschlüssen nach § 522 Abs. 2 ZPO (Zurückweisung einer unbegründeten Berufung) und selbst in Beschlüssen nach § 516 ZPO (Entscheidung nach Zurücknahme einer Berufung) ist eine zweitinstanzliche Räumungsfristentscheidungen zu treffen.

3. Für die Gewährung einer Räumungsfrist in der 2. Instanz ist es richtigerweise nicht erforderlich, dass erstmals in der Berufungsinstanz auf Räumung erkannt wird.

4. Eine Addition der erst- und zweitinstanzlich gewährten Räumungsfristen findet bei der Berechnung der maximal zulässigen Frist nach § 721 Abs. 1, Abs. 5 ZPO nicht statt.

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IBRRS 2025, 0877
ProzessualesProzessuales
Unzulässige Stufenklage kann in objektive Klagehäufung umgedeutet werden!

BGH, Urteil vom 19.03.2025 - IV ZR 204/23

1. Die der Stufenklage eigentümliche Verknüpfung von unbestimmtem Leistungsanspruch und vorbereitendem Auskunftsanspruch steht nicht zur Verfügung, wenn die Auskunft nicht dem Zwecke einer Bestimmbarkeit des Leistungsanspruchs dient, sondern dem Kläger sonstige mit der Bestimmbarkeit als solcher nicht in Zusammenhang stehende Informationen über seine Rechtsverfolgung verschaffen soll.

2. Es kommt jedoch eine Umdeutung der zunächst erhobenen Stufenklage in eine von der Stufung unabhängige objektive Klagehäufung in Betracht, die ein - zumindest für die Rechtsschutzgewährung ausreichendes - berechtigtes Interesse des Klägers voraussetzt.

3. Den Schuldner trifft im Rahmen einer Rechtsbeziehung nach Treu und Glauben ausnahmsweise eine Auskunftspflicht, wenn der Berechtigte in entschuldbarer Weise über Bestehen und Umfang seines Rechts im Ungewissen ist und der Verpflichtete die zur Beseitigung der Ungewissheit erforderliche Auskunft unschwer geben kann.

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Online seit 28. März

IBRRS 2025, 0862
Beitrag in Kürze
BausicherheitenBausicherheiten
Vergütung nach Einheitspreisen: Höhe der Bauhandwerkersicherheit?

KG, Urteil vom 18.03.2025 - 21 U 110/24

1. Haben die Parteien eines Bauvertrags eine Vergütung nach Einheitspreisen vereinbart, ist die Höhe des Sicherungsanspruchs gem. § 650f Abs. 1 Satz 1 BGB wenn möglich auf Grundlage der einvernehmlichen Prognose der Parteien über die Gesamthöhe der Vergütung zu bestimmen, die in einem Leistungsverzeichnis oder einem Kostenanschlag enthalten sein kann.*)

2. Fehlt es an einer einvernehmlichen Prognose der Parteien über die Gesamthöhe der Vergütung, ist es für die Höhe des Sicherheitsanspruchs gem. § 650f Abs. 1 Satz 1 BGB maßgeblich, wie die Gesamtvergütungshöhe aus Sicht einer objektiven Partei auf Basis der Vereinbarung bei Vertragsschluss zu veranschlagen gewesen wäre. Alternativ dazu kann der Unternehmer in einem solchen Fall die Sicherungshöhe gem. § 650f Abs. 1 Satz 1 BGB auch darlegen, indem er schlüssig vorträgt, welche Leistungen er bislang tatsächlich erbracht hat und wie diese preislich zu bewerten sind.*)

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IBRRS 2025, 0855
VergabeVergabe
Anforderungen an Anhörungsrüge?

OLG Dresden, Beschluss vom 17.03.2025 - Verg 4/24

1. Die Anhörungsrüge ist nur im Hinblick auf die Verletzung des Anspruches auf rechtliches Gehör eröffnet, nicht aber in Bezug auf andere Verfahrensgrundrechte, wie etwa die Gewährung des gesetzlichen Richters.

2. Im Grundsatz ist davon auszugehen, dass ein Gericht das Vorbringen der Beteiligten zur Kenntnis genommen und in Erwägung gezogen hat, weswegen zur Darlegung des Gehörsverstoßes gehört, dass im Einzelfall besondere Umstände deutlich machen, dass das Gericht dieser Pflicht nicht nachgekommen ist.

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IBRRS 2025, 0852
Mit Beitrag
Öffentliches BaurechtÖffentliches Baurecht
Wann liegt eine unzulässige "maßgeschneiderte Baugenehmigung" vor?

OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 12.02.2025 - 8 A 10317/24

1. Von einer Nachbarrechte verletzenden maßgeschneiderten Baugenehmigung ist dann auszugehen, wenn ein nach typisierender Betrachtungsweise im jeweiligen Baugebiet unzulässiges Vorhaben durch eine Vielzahl schwer zu überwachender Nebenbestimmungen an die Umgebung angepasst wird.*)

2. Zur Relevanz von Verfahrensfehlern des Verwaltungsgerichts im Berufungsverfahren.*)

3. Zur nachbarrechtlichen Ausprägung des Bestimmtheitsgebots.*)

4. Zur Frage, unter welchen Voraussetzungen eine gebietsübergreifende Wirkung des Gebietserhaltungsanspruchs angenommen werden kann.*)

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IBRRS 2025, 0806
Öffentliches BaurechtÖffentliches Baurecht
Wo endet die "nähere Umgebung"?

VG Neustadt, Urteil vom 02.02.2024 - 4 K 894/23

1. Ist zwischen einem Bauherr und der Bauaufsichtsbehörde streitig, ob ein geplantes genehmigungsfreies Vorhaben, hier: eine Garage, die Anforderungen einhält, die durch baurechtliche und sonstige öffentlich-rechtliche Vorschriften an bauliche Anlagen gestellt werden (§ 62 Abs. 3 LBO-RP) und kündigt die Bauaufsichtsbehörde für den Fall der Errichtung des genehmigungsfreien Vorhabens den Erlass einer Beseitigungsanordnung an, kann der Bauherr statthaft eine vorbeugende Feststellungsklage mit dem Ziel erheben, dass die Einhaltung aller oder einzelner gesetzlicher Anforderungen durch das Gericht festgestellt wird.*)

2. In diesem Fall liegt auch das für die Inanspruchnahme vorbeugenden Rechtsschutzes erforderliche qualifizierte Rechtsschutzinteresse vor, da dem Bauherrn nicht zumutbar ist, zunächst das genehmigungsfreie Vorhaben zu errichten und erst im nachträglichen Rechtsschutz gegen die Beseitigungsanordnung die Einhaltung der baurechtlichen und sonstigen öffentlich-rechtlichen Vorschriften überprüfen zu lassen.*)

3. Aus diesen Gründen ist der Feststellungsantrag auch nicht gemäß § 43 Abs. 2 Satz 1 VwGO gegenüber einer Anfechtungsklage gegen eine zu einem späteren Zeitpunkt ergehende Beseitigungsanordnung subsidiär.*)

4. Die Grenze zwischen näherer und fernerer Umgebung ist regelmäßig dort zu ziehen, wo jeweils einheitlich geprägte Komplexe mit voneinander verschiedenen Bebauungs- und Nutzungsstrukturen aneinanderstoßen.*)

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