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Derzeit 133.561 Volltexte.

In den letzten 30 Tagen haben wir für den Bereich Zivilprozess und Schiedswesen 54 aktuelle Urteile eingestellt.

Insgesamt haben wir in diesem Zeitraum 186 Urteile neu eingestellt.

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Aktuelle Urteile zum Zivilprozess & Schiedswesen

Zeige Urteile 1 bis 50 von insgesamt 54 - (186 in Alle Sachgebiete)

Online seit gestern

IBRRS 2025, 0874
NotareNotare
Geschäftsunfähigkeit schützt nicht vor Zahlungspflicht!

BGH, Beschluss vom 26.02.2025 - IV ZB 37/24

Ein - für den Notar nicht erkennbar - geschäftsunfähiger Auftraggeber ist unabhängig von der Art der notariellen Tätigkeit zur Zahlung der Notarkosten verpflichtet. Die Vorschriften zur Geschäftsfähigkeit in §§ 104 ff. BGB sind auf Aufträge an einen Notar weder unmittelbar noch entsprechend anwendbar.*)

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IBRRS 2025, 0870
SchiedswesenSchiedswesen
Schiedsklauseln sind im B2B-Bereich nicht überraschend!

BayObLG, Beschluss vom 14.03.2025 - 101 Sch 3/24

1. Ein Schiedsspruch ist der unterlegenen Partei nicht vom obsiegenden Gegner, sondern vom Schiedsgericht zu übermitteln, wobei - vorbehaltlich abweichender Parteivereinbarung - eine formlose Übermittlung genügt.

2. Eine ausdrückliche Einbeziehung von AGB ist im unternehmerischen Rechtsverkehr auch dann wirksam, wenn die AGB einem für den Vertragsschluss maßgeblichen Schreiben nicht beigefügt waren und der Kunde deren Inhalt nicht kennt. Soweit das Klauselwerk klar und unzweideutig beschrieben ist, bedarf es auch keines Hinweises, dass die AGB auf Wunsch übersandt werden können.

3. Eine im geschäftlichen Verkehr verwendete Schiedsklausel ist im Regelfall nicht überraschend.

4. Nimmt ein Vertrag auf ein Dokument Bezug, das eine Schiedsklausel enthält, so begründet dies eine Schiedsvereinbarung, wenn die Bezugnahme dergestalt ist, dass sie diese Klausel zu einem Bestandteil des Vertrages macht. Ein gesonderter Hinweis auf die Schiedsvereinbarungsklausel in AGB ist nicht erforderlich, wenn der Vertrag, welcher die Bezugnahme enthält, den Formerfordernissen für eine Schiedsabrede genügt.

5. Die widerspruchslose Hinnahme eines Angebots zum Abschluss einer Schiedsvereinbarung begründet nur dann eine formwirksame Schiedsabrede, wenn die Regeln über das Schweigen auf ein kaufmännisches Bestätigungsschreiben auf den Empfänger anwendbar sind (hier verneint für einen unternehmerisch tätigen Land- und Forstwirt).

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IBRRS 2025, 0872
ProzessualesProzessuales
Verwerfung als unzulässig oder Zurückweisung als unbegründet?

BGH, Beschluss vom 07.02.2025 - AnwZ (Brfg) 7/24

Die Zulässigkeit eines Rechtsmittels kann offenbleiben, wenn zwischen seiner Verwerfung als unzulässig und seiner Zurückweisung als unbegründet weder hinsichtlich der Rechtskraftwirkung noch hinsichtlich der Anfechtbarkeit der Rechtsmittelentscheidung Unterschiede bestehen oder das Rechtsmittelgericht formell rechtskräftig abschließend auf die Unbegründetheit der Berufung erkennen kann, ohne dass schutzwürdige Interessen der Parteien entgegenstehen.

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IBRRS 2025, 0792
ProzessualesProzessuales
Klageabweisendes VU: Beklagter muss Klagerücknahme nicht zustimmen!

KG, Urteil vom 08.01.2025 - 25 U 112/24

Wird nach einseitiger Verhandlung des Beklagten und Erlass eines klageabweisenden Versäumnisurteils die Klage nach Einspruch vor dem Einspruchstermin zurückgenommen, bedarf es zur Wirksamkeit der Rücknahme keiner Zustimmung des Beklagten.*)

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Online seit 27. März

IBRRS 2025, 0846
ProzessualesProzessuales
Wann ist eine gewillkürte Prozessstandschaft zulässig?

BGH, Urteil vom 21.01.2025 - VI ZR 141/24

1. Macht ein Leasingnehmer deliktische Schadensersatzansprüche wegen der Beschädigung des von ihm geleasten Fahrzeugs geltend, können zur Begründung sowohl eigene Ansprüche des Leasingnehmers wegen Verletzung seines Besitzrechts als auch in gewillkürter Prozessstandschaft geltend gemachte Ansprüche des Leasinggebers in Betracht kommen. Dabei handelt es sich um unterschiedliche Streitgegenstände. Der Leasingnehmer muss zur Vermeidung einer unzulässigen alternativen Klagehäufung eindeutig zum Ausdruck bringen, wessen Ansprüche er geltend macht.*)

2. Ein Leasingnehmer kann sowohl eigene Ansprüche wegen Verletzung seines Besitzrechts als auch Ansprüche des Leasinggebers in gewillkürter Prozessstandschaft geltend machen.*)

3. Die Klage muss eindeutig zum Ausdruck bringen, ob eigene oder fremde Ansprüche geltend gemacht werden, um eine unzulässige alternative Klagehäufung zu vermeiden.*)

4. Eine gewillkürte Prozessstandschaft ist zulässig, wenn der Prozessführende vom Rechtsinhaber zur Prozessführung im eigenen Namen ermächtigt worden ist und ein eigenes schutzwürdiges Interesse an der Prozessführung hat.*)

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IBRRS 2024, 3605
ProzessualesProzessuales
Tatbestandsberichtigung auch bei Beschlüssen?

BGH, Beschluss vom 03.12.2024 - II ZR 193/22

1. Ein Tatbestandsberichtigungsantrag ist statthaft bei Beschlüssen, die nach mündlicher Verhandlung ergangen sind.

2. Gibt das Rechtsmittelgericht eine Passage aus dem angegriffenen Urteil zutreffend wieder, ist der Beschluss nicht "unrichtig" im Sinne von § 320 Abs. 1 ZPO.

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Online seit 26. März

IBRRS 2025, 0836
RechtsanwälteRechtsanwälte
Zustellungsdatum aus eEB ist in Handakte einzutragen!

BGH, Beschluss vom 18.03.2025 - VIa ZR 803/22

1. Ein Rechtsanwalt muss sicherstellen, dass das für den Lauf einer Rechtsmittel(begründungs)frist maßgebliche Datum der Urteilszustellung beziehungsweise des Beschlusses, durch den die Revision zugelassen und die Revisionsbegründungsfrist in Gang gesetzt wird, in einer jeden Zweifel ausschließenden Weise ermittelt wird.

2. Im Falle einer elektronischen Zustellung trifft den Rechtsanwalt die Pflicht, Vorkehrungen dafür zu treffen, dass ein Zustellungsdatum, das in einem von ihm abgegebenen elektronischen Empfangsbekenntnis eingetragen ist, auch in seiner - ggf. noch in Papierform geführten - Handakte dokumentiert wird.

3. Der Rechtsanwalt darf das Empfangsbekenntnis über eine Urteilszustellung erst unterzeichnen und zurückgeben, wenn in den Handakten die Rechtsmittelfrist festgehalten und vermerkt ist, dass die Frist im Fristenkalender notiert worden ist.

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IBRRS 2025, 0833
ProzessualesProzessuales
Widerrufsfrist für Prozessvergleich kann nicht vom Gericht verlängert werden!

KG, Beschluss vom 21.03.2025 - 21 U 95/22

1. Die Verlängerung der in einem Prozessvergleich vereinbarten Widerrufsfrist durch das Gericht ist nicht statthaft.*)

2. In einem solchen Fall ist auch die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen die Versäumung der Widerrufsfrist nicht möglich.*)

3. Der Antrag einer Partei auf Verlängerung der im Prozessvergleich vereinbarten Widerrufsfrist kann regelmäßig nicht als konkludenter Widerruf des Vergleichs ausgelegt werden.*)

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IBRRS 2025, 0742
Beitrag in Kürze
ProzessualesProzessuales
Der Tod allein stoppt keine Fristen

LG Frankfurt/Main, Beschluss vom 14.02.2025 - 2-11 S 97/24

1. Durch den Tod einer Partei tritt grundsätzlich eine Unterbrechung des Verfahrens ein.

2. Dies ist jedoch dann nicht der Fall, wenn eine Vertretung durch einen Prozessbevollmächtigten stattgefunden hat.

3. Legt der Rechtsanwalt das Mandat erst nach Ablauf der Berufungsbegründungsfrist nieder, ist diese dennoch abgelaufen, selbst wenn der Mandant bereits während dem Fristlauf verstorben ist.

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Online seit 25. März

IBRRS 2025, 0731
WohnungseigentumWohnungseigentum
Beschlüsse gegen Gemeinschaftsordnung sind nichtig

LG München I, Urteil vom 15.01.2025 - 1 S 6774/24 WEG

1. Bei Mehrhausanlagen können bei entsprechender Vereinbarung getrennte Versammlungen von Wohnungseigentümern einzelner Häuser oder Gebäudeteile innerhalb der Gesamtanlage durchgeführt werden, wenn es sich um Angelegenheiten handelt, die ausschließlich die Wohnungseigentümer der Untergemeinschaft einer geregelten Mehrhausanlage betreffen. Es sind dann die betroffenen Wohnungseigentümer zu laden und auch nur diese haben das Stimmrecht.

2. Die Beschlusskompetenz für Untergemeinschaften kann durch Vereinbarung eingeräumt werden.

3. Die gänzliche Abbedingung der Beschlusskompetenz nach § 16 Abs. 2 Satz 2 WEG durch Vereinbarung der Wohnungseigentümer ist möglich. Dem einzelnen Wohnungseigentümer steht dann nur noch ein Anspruch auf Änderung des gesetzlichen oder vereinbarten Kostenverteilungsschlüssels nach § 10 Abs. 2 WEG zu. Gegen Sondernachfolger wirken solche Vereinbarungen, wenn sie als Inhalt des Sondereigentums im Grundbuch eingetragen sind.

4. Sieht die Gemeinschaftsordnung vor, dass Kostenverteilungsschlüssel nur durch einstimmige Vereinbarung abgeändert werden kann, ist ein Beschluss, einen Verteilungsschlüssel zu ändern, nichtig.

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IBRRS 2025, 0819
Beitrag in Kürze
RechtsanwälteRechtsanwälte
Mandant als Ghostwriter: Berufung unzulässig!

BGH, Beschluss vom 27.02.2025 - IX ZB 46/23

1. Die Berufungsbegründung muss das Ergebnis der geistigen Arbeit des Berufungsanwalts sein (hier verneint für einen vom Mandanten vorformulierten Schriftsatz).

2. Zwar ist der Anwalt nicht gehindert, die Berufungsbegründung von anderen Personen, etwa von einem Referendar, vorbereiten zu lassen. Erforderlich ist aber, dass der unterzeichnende Anwalt die Berufungsbegründung selbständig prüft und aufgrund der Prüfung die volle Verantwortung für den Schriftsatz übernimmt.

3. Für ein Berufungsgericht besteht in aller Regel kein Anlass, den Inhalt einer anwaltlich unterschriebenen Berufungsbegründung darauf zu überprüfen, in welchem Umfang und wie gründlich der Anwalt den Prozessstoff tatsächlich selbst durchgearbeitet hat.

4. Einer Prüfung bedarf es demgegenüber zum einen, wenn der Anwalt sich durch einen Zusatz von dem unterschriebenen Schriftsatz distanziert, und zum anderen, wenn nach den Umständen außer Zweifel steht, dass der Rechtsanwalt den Schriftsatz ohne eigene Prüfung, also unbesehen, unterschrieben hat.

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IBRRS 2025, 0751
ProzessualesProzessuales
Streitwert des sBV nach vorgelegtem "Sanierungsangebot"?

OLG Bamberg, Beschluss vom 25.06.2024 - 12 W 29/24

1. Der Streitwert des selbständigen Beweisverfahrens richtet sich in der Regel nach dem für die Mängelbeseitigung erforderlichen Aufwand, der auf der Grundlage der Sachdarstellung des Antragstellers und dem Ergebnis der Beweisaufnahme nach objektiven Gesichtspunkten zu ermitteln ist.

2. Werden nicht sämtliche Behauptungen des Antragstellers durch die Beweiserhebung bestätigt, führt dies nicht dazu, dass diese Behauptungen bei der Wertfestsetzung nicht mehr in Ansatz zu bringen wären. Vielmehr ist auch für die nicht erwiesenen Behauptungen der Mehrwert zu schätzen, der ihnen im Falle ihrer Erweislichkeit zugekommen wäre.

3. Will er die von ihm auf der Grundlage des eingeholten - und zum Gegenstand des Beweisantrag gemachten - Angebotes angenommenen Kosten für einen etwaigen Hauptsacheprozess verbindlich feststellen lassen, bilden die in diesem Angebot genannten Schadensbeseitigungskosten den Ausgangspunkt für die Streitwertfestsetzung.

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IBRRS 2025, 0753
ProzessualesProzessuales
Orientierungshilfe zur Spanneneinordnung: Kein Beweisthema für sBV!

LG Berlin II, Beschluss vom 23.10.2024 - 64 T 71/24

Das selbständige Beweisverfahren gem. § 485 Abs. 2 Nr. 1 ZPO ist nicht eröffnet, um die Einordnung einer Wohnung innerhalb einer Mietspiegelspanne zu klären, indem ein Sachverständigengutachten über in der "Orientierungshilfe zur Spanneneinordnung" genannte positive und negative Wohnwertmerkmale eingeholt wird.*)

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Online seit 24. März

IBRRS 2025, 0821
Mit Beitrag
RechtsanwälteRechtsanwälte
Ausgangskontrolle bei Versendung einer Berufungsbegründung per beA?

BGH, Beschluss vom 11.02.2025 - VIII ZB 65/23

Zu den Anforderungen an die Ausgangskontrolle bei der Versendung fristgebundener Schriftsätze - hier: Berufungsbegründung - über das besondere elektronische Anwaltspostfach (im Anschluss an Senatsbeschlüsse vom 11.05.2021 - VIII ZB 9/20, IBRRS 2021, 1998; = IMRRS 2021, 0710; vom 21.03.2023 - VIII ZB 80/22, IBRRS 2023, 1324 = IMRRS 2023, 0597; vom 30.01.2024 - VIII ZB 85/22, IBRRS 2024, 1093 = IMRRS 2024, 0493).*)

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IBRRS 2025, 0726
ProzessualesProzessuales
Klage gegen Fremdnutzer von Sondereigentum ist keine WEG-Sache!

BayObLG, Beschluss vom 27.11.2024 - 101 AR 144/24

1. Klagen gegen Fremdnutzer von Sondereigentum fallen nicht unter § 43 Nr. 1 und 2 WEG.*)

2. Bei subjektiver Klagenhäufung und Zuständigkeit des Landgerichts für den Nichtwohnungseigentümer spricht für die Wahl des Amtsgerichts maßgeblich, dass für den Sondereigentümer dort eine ausschließliche sachliche Zuständigkeit besteht. Die Bestimmung des für einen Streitgenossen ausschließlich zuständigen Gerichts auch für das Verfahren gegen den anderen Streitgenossen ist meist sachgerecht, weil damit dem Gesichtspunkt der Spezialisierung gerade dieses Gerichts Rechnung getragen wird.*)

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IBRRS 2025, 0750
ProzessualesProzessuales
Beschwerde gegen Verfahrensaussetzung erfolglos: Wer trägt die Kosten?

OLG Frankfurt, Beschluss vom 13.01.2025 - 4 W 19/24

Wird die sofortige Beschwerde gegen die Anordnung der Aussetzung eines Verfahrens nach § 148 ZPO zurückgewiesen, hat der Beschwerdeführer nach § 97 ZPO die Kosten des Bescherdeverfahrens zu tragen (entgegen BGH, Beschluss vom 09.03.2021 - II ZB 16/20, IBRRS 2021, 1058).*)

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Online seit 21. März

IBRRS 2025, 0748
RechtsanwälteRechtsanwälte
Streithelfer vergleichen sich über Gesamtschuld: Mehrwert für Vergleich?

OLG Schleswig, Beschluss vom 13.03.2025 - 1 W 16/24

Regeln zwei Streithelfer in einem gerichtlichen Vergleich über die Klagforderung den Gesamtschuldnerinnenausgleich bzgl. der Klagforderung, kann dies zu einem Vergleichsmehrwert führen, dessen Wert gem. § 33 RVG festzusetzen ist. Dies hängt davon ab, ob der Gesamtschuldnerinnenausgleich zwischen den Streithelfern streitig war.*)

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IBRRS 2025, 0761
ProzessualesProzessuales
Richterliche Tätigkeit als Mitherausgeber und Autor macht nicht befangen!

BGH, Beschluss vom 06.03.2025 - I ZB 50/24

1. Grundsätzlich sind nur nahe persönliche oder enge geschäftliche Beziehungen zwischen dem Richter und einem Prozessbeteiligten geeignet, die Unparteilichkeit eines Richters in Frage zu stellen. Allgemeine berufliche Kontakte des Richters zu einer Partei ohne besondere Nähe oder Intensität reichen dagegen nicht aus.

2. Die Tätigkeit einer Richterin als Autorin und Mitherausgeberin einer Fachzeitschrift, die von einer Prozesspartei veröffentlicht wird, begründet (hier) für sich genommen wie auch in ihrer Gesamtheit lediglich eine allgemeine geschäftliche Verbindung, sofern keine Anhaltspunkte für eine darüber hinausgehende enge geschäftliche Zusammenarbeit bestehen.

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Online seit 20. März

IBRRS 2025, 0770
Beitrag in Kürze
ImmobilienImmobilien
Fehlerhafte Zwangsversteigerung: Grundstücksräumung, aber kein Hausabriss

BGH, Urteil vom 14.03.2025 - V ZR 153/23

1. Ein Beschluss, mit dem ein im Zwangsversteigerungsverfahren erteilter Zuschlag aufgehoben wird, ist der materiellen Rechtskraft fähig. Als rechtsgestaltender Hoheitsakt entfaltet der Aufhebungsbeschluss ebenso wie der Zuschlagsbeschluss Wirkung gegenüber jedermann.*)

2. Verwendungen sind alle Vermögensaufwendungen, die der Sache zugutekommen sollen, auch wenn sie die Sache grundlegend verändern; die Errichtung eines Gebäudes auf einem fremden Grundstück kann deshalb auch dann eine (nützliche) Verwendung i.S.v. § 996 BGB sein, wenn damit eine Änderung der Zweckbestimmung des Grundstücks verbunden ist (teilweise Aufgabe von Senat, Urteil vom 26.02.1964 - V ZR 105/61, BGHZ 41, 157, 160 f.).*)

3. Für die Nützlichkeit einer Verwendung i.S.v. § 996 BGB ist allein die objektive Verkehrswerterhöhung der Sache maßgeblich, nicht jedoch der subjektive Wert für den Eigentümer. Der Verwendungsersatzanspruch des Besitzers ist allerdings auf die tatsächlich aufgewendeten Kosten begrenzt.*)

4. Ein Anspruch des Eigentümers aus § 1004 Abs. 1 BGB auf Beseitigung des Resultats der Verwendungen (hier: Wohnhaus) gegen den gutgläubigen und unverklagten Besitzer ist ausgeschlossen.*)

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IBRRS 2025, 0771
Beitrag in Kürze
ProzessualesProzessuales
Schlussrechnungssumme bestritten: Unberechtigte Zurückweisung ist Gehörsverstoß!

BGH, Beschluss vom 06.03.2025 - VII ZR 224/23

1. Bleibt ein Angriffs- oder Verteidigungsmittel einer Partei (hier: Bestreiten der Schlussrechnungssumme durch den Auftraggeber) deswegen unberücksichtigt, weil der Tatrichter es in offenkundig fehlerhafter Anwendung einer Präklusionsvorschrift zu Unrecht zurückgewiesen hat, so ist zugleich das rechtliche Gehör der Partei verletzt.

2. Ein Gehörsverstoß scheidet aus, wenn das vom Gericht nicht berücksichtigte Vorbringen von seinem Rechtsstandpunkt aus unerheblich oder unsubstantiiert gewesen ist.

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IBRRS 2025, 0610
Mit Beitrag
ProzessualesProzessuales
Verfahrensunterbrechung wegen Insolvenz: Prozesshandlungen (relativ) unwirksam!

OLG Oldenburg, Beschluss vom 27.02.2025 - 14 W 8/25

1. Die Unterbrechung des Verfahrens aufgrund Insolvenzeröffnung bewirkt, dass vorgenommene Prozesshandlungen der anderen Partei gegenüber ohne rechtliche Wirkung sind.

2. Die Unwirksamkeit dieser Prozesshandlungen ist aber eine relative; sie erstreckt sich nicht auf das Verhältnis zu einem Dritten, weshalb während der Unterbrechung des Verfahrens wegen Insolvenzeröffnung über das Vermögen des bisherigen Beklagten eine subjektive Klageerweiterung an Dritte zuzustellen ist.

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Online seit 19. März

IBRRS 2025, 0747
RechtsanwälteRechtsanwälte
Gegenstandswert bei Tatbestandsberichtigung?

OLG Nürnberg, Beschluss vom 14.03.2025 - 8 W 332/25

Der Gegenstandwert der anwaltlichen Tätigkeit in einem auf Tatbestandberichtigung gerichteten Verfahren ist mit 1/10 des Hauptsachewertes zu bemessen.*)

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IBRRS 2025, 0693
ProzessualesProzessuales
Über Rabenväter in der Justiz ...

BVerwG, Beschluss vom 24.02.2025 - 7 A 3.24

1. Für die Besorgnis der Befangenheit eines Richters kommen nur objektive Gründe in Betracht, die aus der Sicht eines verständigen Prozessbeteiligten berechtigte Zweifel an der Unparteilichkeit oder Unabhängigkeit des Richters aufkommen lassen. Solche Zweifel können sich aus dem Verhalten des Richters innerhalb oder außerhalb des konkreten Rechtsstreits sowie aus einer besonderen Beziehung des Richters zum Gegenstand des Rechtsstreits oder zu Prozessbeteiligten ergeben.

2. Ein Richter kann wegen Besorgnis der Befangenheit abgelehnt werden, wenn sein Ehegatte als Rechtsanwalt in der Kanzlei tätig ist, die einen Beteiligten vor diesem Richter vertritt. Das Näheverhältnis eines Vaters zu seinem erwachsenen Sohn, der gleichermaßen als Rechtsanwalt in der einen Prozessbeteiligten vertretenden Kanzlei tätig ist, ist nicht ohne Weiteres mit dem ehelichen Näheverhältnis zu vergleichen.

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Online seit 18. März

IBRRS 2025, 0737
RechtsanwälteRechtsanwälte
Gründe für Terminsverlegung müssen vorgetragen werden!

BGH, Urteil vom 21.01.2025 - II ZR 52/24

1. Die erheblichen Gründe für eine Terminsverlegung müssen mit dem Verlegungsantrag vorgetragen werden, damit sie in die Ermessensentscheidung des Gerichts einfließen können.*)

2. Ein Terminsverlegungsantrag ist rechtsmissbräuchlich und unbegründet, wenn er allein der Verschleppung des Verfahrens dient.*)

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IBRRS 2025, 0665
ProzessualesProzessuales
Sachvortrag darf nicht übergangen werden!

BGH, Beschluss vom 20.02.2025 - V ZR 77/23

1. Der Anspruch auf rechtliches Gehör verpflichtet das Gericht, die Ausführungen der Prozessbeteiligten zur Kenntnis zu nehmen und bei seiner Entscheidung in Erwägung zu ziehen.

2. Grundsätzlich ist davon auszugehen, dass das Gericht das von ihm entgegengenommene Vorbringen eines Beteiligten auch zur Kenntnis genommen und in Erwägung gezogen hat, zumal es nicht verpflichtet ist, sich mit jedem Vorbringen in der Begründung seiner Entscheidung ausdrücklich zu befassen.

3. Ein Verstoß gegen den Anspruch auf rechtliches Gehör setzt eine gewisse Evidenz der Gehörsverletzung voraus. Im Einzelfall müssen besondere Umstände vorliegen, die deutlich ergeben, dass das Vorbringen entweder überhaupt nicht zur Kenntnis genommen oder bei der Entscheidung ersichtlich nicht erwogen worden ist (hier bejaht).

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Online seit 17. März

IBRRS 2025, 0635
Mit Beitrag
WohnraummieteWohnraummiete
Versäumnisurteil nach Schonfristzahlung unbeachtlich

AG Frankfurt/Main, Urteil vom 04.06.2024 - 33050 C 26/23

1. Eine vollständige Zahlung der Mietrückstände nach Ausspruch einer außerordentlichen Kündigung innerhalb der Schonfrist lässt diese unwirksam werden.

2. Zwar kann ein Versäumnisurteil in Bezug auf die Räumung einer Wohnung aufgrund nicht gezahlter Miete bereits vor Ablauf der Schonfrist ergehen. Kommt es allerdings innerhalb der Schonfrist und nach Erlass des Versäumnisurteils sodann zur vollständigen Zahlung der ausstehenden Miete, begründet diese eine materiell-rechtliche Einwendung gegen den Titel, die trotz bereits erlassenen Versäumnisurteils zur Unwirksamkeit der außerordentlichen Kündigung führt.

3. Die ordentliche Kündigung kann grundsätzlich nicht durch Zahlung der rückständigen Miete geheilt werden.

4. Eine Klage auf künftige Leistung kann - nur - erhoben werden, wenn den Umständen nach zu besorgen ist, dass sich der Schuldner der rechtzeitigen Leistung entziehen werde. Eine solche Besorgnis nicht rechtzeitiger Leistung ist anzunehmen, wenn der Mieter durch ernsthaftes Bestreiten des Kündigungsgrunds seinen Unwillen, die Wohnung zum feststehenden Beendigungszeitpunkt herauszugeben, eindeutig zu erkennen gibt.

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IBRRS 2025, 0719
Mit Beitrag
ZwangsvollstreckungZwangsvollstreckung
Ersatzvornahme soll vollstreckt werden: Zustimmung "betroffener" Dritter erforderlich!

BGH, Beschluss vom 06.03.2025 - I ZB 38/24

Hängt die Zwangsvollstreckung von der Mitwirkung oder Zustimmung eines Dritten ab, gegen den sich der Leistungstitel nicht richtet, ist eine Vollstreckung nach § 887 ZPO nur möglich, wenn der Dritte sein Einverständnis mit der durchzuführenden Maßnahme erklärt oder der Vollstreckungsgläubiger einen eigenen Duldungstitel gegen den Dritten erwirkt (Bestätigung von BGH, Beschluss vom 09.10.2013 - I ZB 51/11, IBRRS 2013, 4283). Eine solche Fallgestaltung ist auch dann gegeben, wenn an dem im Wege der Ersatzvornahme zu beseitigenden Objekt ein vertraglich eingeräumtes Mitbenutzungsrecht Dritter besteht.*)

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IBRRS 2025, 0716
RechtsanwälteRechtsanwälte
Terminverlegung wegen Urlaubsabwesenheit?

VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 28.02.2025 - A 13 S 959/24

1. Die Verhinderung eines Prozessbevollmächtigten infolge eines zum Zeitpunkt der Ladung bereits gebuchten Urlaubs ist bei einem Einzelanwalt regelmäßig ein erheblicher Verlegungsgrund im Sinn des § 173 Satz 1 VwGO i. V. m. § 227 Abs. 1 Satz 1 ZPO.*)

2. Die Verpflichtung zur Bestellung einer Vertretung nach § 53 BRAO für eine überschaubare Urlaubsabwesenheit steht dem Vorliegen eines erheblichen Grunds im Sinn des § 173 Satz 1 VwGO i. V. m. § 227 Abs. 1 Satz 1 ZPO grundsätzlich nicht entgegen.*)

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IBRRS 2025, 0722
ProzessualesProzessuales
Wann ist ein Verweisungsbeschluss nicht bindend?

BGH, Beschluss vom 18.02.2025 - X ARZ 546/24

Eine Durchbrechung der Bindungswirkung eines nach § 17a Abs. 1 GVG ergangenen Verweisungsbeschlusses kommt allenfalls bei extremen Verstößen gegen die den Rechtsweg und seine Bestimmung regelnden materiell- und verfahrensrechtlichen Vorschriften in Betracht (Bestätigung von BGH, Beschluss vom 24.10.2017 - X ARZ 326/17, Rz. 19, Verweisungsbeschluss = NJW-RR 2018, 250; Beschluss vom 16.04.2024 - X ARZ 101/24, Rz. 28, IBRRS 2024, 2198 = NJW-RR 2024, 994).*)

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IBRRS 2025, 0723
ProzessualesProzessuales
Wasserschaden am Sondereigentum: Wer darf gegen WEG-Versicherung klagen?

AG München, Urteil vom 03.01.2025 - 231 C 21924/24

Eine Klage des Wohnungseigentümers gegen die Wohngebäudeversicherung nach einem Leitungswasserschaden am Sondereigentum ist mangels Prozessführungsbefugnis unzulässig, wenn der Versicherungsvertrag durch die Wohnungseigentümergemeinschaft auch für das Sondereigentum geschlossen wurde (Fremdversicherung) und die Versicherungsbedingungen (hier: § 12 Nr. 1 Satz 2 Teil B VGB 2008) in zulässiger Abänderung von § 44 Abs. 2 VVG bestimmen, dass die Ausübung der Rechte aus dem Versicherungsvertrag nur dem Versicherungsnehmer zustehen.

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Online seit 14. März

IBRRS 2025, 0698
RechtsanwälteRechtsanwälte
Rechtsanwalt muss Versand an das richtige (Rechtsmittel-)Gericht sicherstellen!

OLG Frankfurt, Beschluss vom 16.12.2024 - 3 U 90/24

1. Zu den anwaltlichen Sorgfaltspflichten bei Übermittlung fristgebundener Schriftstücke im elektronischen Rechtsverkehr.*)

2. Ein Rechtsanwalt, der fristwahrende Schriftsätze über das beA an das Gericht versendet, hat das zuständige Personal dahingehend anzuweisen, dass stets der Erhalt der automatisierten Eingangsbestätigung zu kontrollieren ist. Er hat zudem diesbezüglich stichprobenweise Überprüfungen durchzuführen.

3. Die Sorgfaltsanforderungen an den Versandvorgang bei fristgebundenen Schriftsätzen sind nur erfüllt, wenn der Rechtsanwalt die beA-Nachricht nebst Schriftsatz vor der Versendung über das beA auf die richtige Bezeichnung des für die Entgegennahme zuständigen Gerichts kontrolliert hat.

4. Das unzuständige Gericht ist nicht verpflichtet, dem zuständigen Gericht den fristgebundenen Schriftsatz unter höchster Beschleunigung zukommen zu lassen.

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IBRRS 2025, 0695
Beitrag in Kürze
ProzessualesProzessuales
Zurückweisung von Ergänzungsfragen ist nicht anfechtbar!

KG, Beschluss vom 10.03.2025 - 21 W 5/25

Die Zurückweisung von Ergänzungsfragen zu einem im selbstständigen Beweisverfahren eingeholten schriftlichen Sachverständigengutachten ist nicht mit der sofortigen Beschwerde anfechtbar.*)

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Online seit 13. März

IBRRS 2025, 0664
ProzessualesProzessuales
Schlüssig ≠ substanziiert!

BGH, Beschluss vom 11.02.2025 - VI ZR 185/24

1. Der Anspruch auf Gewährung rechtlichen Gehörs ist verletzt, wenn offenkundig unrichtig überhöhte Anforderungen an die Substantiierungspflicht zum Krankheitswert psychischer Beeinträchtigungen gestellt werden.*)

2. Sachvortrag zur Begründung eines Anspruchs ist dann schlüssig und erheblich, wenn die Partei Tatsachen vorträgt, die in Verbindung mit einem Rechtssatz geeignet und erforderlich sind, das geltend gemachte Recht als in der Person der Partei entstanden erscheinen zu lassen. Die Angabe näherer Einzelheiten ist nicht erforderlich, soweit diese für die Rechtsfolgen nicht von Bedeutung sind.

3. Sind diese Anforderungen erfüllt, ist es Sache des Tatrichters, in die Beweisaufnahme einzutreten und dabei gegebenenfalls die benannten Zeugen oder die zu vernehmende Partei nach weiteren Einzelheiten zu befragen oder einem Sachverständigen die beweiserheblichen Streitfragen zu unterbreiten.

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Online seit 12. März

IBRRS 2025, 0667
Mit Beitrag
ProzessualesProzessuales
Möglichkeiten der Zeugenvernehmung sind auszuschöpfen!

BGH, Beschluss vom 15.01.2025 - XII ZR 5/23

1. Der Anspruch auf rechtliches Gehör verpflichtet das Gericht, die Ausführungen der Prozessbeteiligten zur Kenntnis zu nehmen und in Erwägung zu ziehen. Die Nichtberücksichtigung eines erheblichen Beweisangebots stellt einen Gehörsverstoß dar, wenn sie im Prozessrecht keine Stütze mehr findet.

2. Steht der Aufnahme des Beweises ein Hindernis von ungewisser Dauer entgegen, so hat das Gericht durch Beschluss eine Frist zu bestimmen, nach deren fruchtlosem Ablauf das Beweismittel nur benutzt werden kann, wenn nach der freien Überzeugung des Gerichts dadurch das Verfahren nicht verzögert wird.

3. Es fehlt an einem Hindernis, wenn das Gericht nicht sämtliche ihm zur Verfügung stehenden Möglichkeiten für die Durchführung der Vernehmung eines (hier: nicht reisefähigen) Zeugen ausschöpft.

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Online seit 11. März

IBRRS 2025, 0657
SchiedswesenSchiedswesen
Aufhebung des Schiedsspruchs bei Verletzung des "ordre public"!

BayObLG, Beschluss vom 15.10.2024 - 102 Sch 118/23

1. Nicht jeder Widerspruch der Entscheidung eines Schiedsgerichts zu zwingenden Vorschriften des deutschen Rechts stellt einen Verstoß gegen den ordre public dar. Es muss sich um eine nicht abdingbare Norm handeln, die Ausdruck einer für die Rechtsordnung grundlegenden Wertentscheidung des Gesetzgebers ist.

2. Die Befangenheit des Schiedsgerichts kann einen Verstoß gegen die prozessuale Waffengleichheit darstellen, wobei im Aufhebungs- und Vollstreckbarerklärungsverfahren nur noch besonders schwerwiegende und eindeutige Ablehnungsgründe geltend gemacht werden können.

3. Ein Gehörsverstoß kann darin liegen, dass das Schiedsgericht auf den wesentlichen Kern des Tatsachenvortrags eines Beteiligten zu einer Frage, die für das Verfahren von zentraler Bedeutung ist, in den Entscheidungsgründen nicht eingeht. Entsprechendes gilt für die rechtlichen Ausführungen einer Partei, die den Kern des Parteivorbringens darstellen und für den Prozessausgang eindeutig von entscheidender Bedeutung sind.

4. Das Schiedsgericht entscheidet autonom, ob ein Vorbringen die Anforderungen an eine Beweiserhebung erfüllt. Es gilt der Grundsatz des Freibeweises, selbst eine antizipierte Beweiswürdigung und eine daraus abgeleitete Ablehnung des Beweisantrags ist in größerem Umfang als bei staatlichen Gerichten möglich.

5. Die Begründung eines Schiedsspruchs muss lediglich gewissen Mindestanforderungen entsprechen, soweit die Parteien nicht anderes vereinbart haben. Die Begründung darf nicht offenbar widersinnig sein oder im Widerspruch zur Entscheidung stehen und sich nicht auf inhaltsleere Redensarten beschränken. Es genügt, wenn das Schiedsgericht in seiner Begründung eine kurze Zusammenfassung der den Schiedsspruch tragenden Erwägungen gibt.

6. Einem Gläubiger kann die Vollstreckung eines rechtskräftigen, aber materiell unrichtigen Titels in besonders schwerwiegenden, eng begrenzten Ausnahmefällen, in denen es mit dem Gerechtigkeitsempfinden schlechthin unvereinbar wäre, dass der Titelgläubiger seine formelle Rechtsstellung unter Missachtung der materiellen Rechtslage zu Lasten des Schuldners ausnutzt, nach § 826 BGB zu versagen sein (hier verneint).

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IBRRS 2025, 0628
ProzessualesProzessuales
Übereinstimmende Erledigungserklärung: Kostenfolge bei Stufenklage?

OLG Braunschweig, Beschluss vom 21.02.2025 - 10 W 1/25

1. Im Falle einer übereinstimmenden Erledigungserklärung mit Blick auf eine Stufenklage ist für die Kostenentscheidung am Maßstab des § 91a Abs. 1 ZPO für die Bemessung des Verhältnisses von Obsiegen und Unterliegen kalkulatorisch jede einzelne Stufe gesondert zu betrachten.*)

2. Im Rahmen der nach § 91a ZPO zu treffenden Billigkeitsentscheidung kann auch ein materiell-rechtlicher Schadensersatz- bzw. Kostenerstattungsanspruch berücksichtigt werden - etwa als Folge schuldhaft verzögerter Erfüllung eines Auskunftsanspruchs.*)

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Online seit 10. März

IBRRS 2025, 0631
Mit Beitrag
WohnraummieteWohnraummiete
Wann ist ein Mietvertrag sittenwidrig?

AG Zossen, Urteil vom 13.01.2025 - 5 C 63/24

Sittenwidrig ist ein Mietvertrag, der eine nahestehende Person in Erwartung einer zeitnah drohenden Zwangsvollstreckung auf Kosten des zukünftigen Ersteigerers im Besitz der gegenständlichen Wohnung halten soll, ohne dafür einen angemessenen Mietzins zu entrichten, und der im Bewusstsein dessen abgeschlossen worden ist, dass zu dem vereinbarten Mietzins niemals eine vergleichbare Wohnung zu erlangen wäre.*)

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IBRRS 2025, 0650
ProzessualesProzessuales
Rechtsbeschwerde nicht zugelassen: Nichtzulassungsbeschwerde unstatthaft!

BGH, Beschluss vom 11.02.2025 - VIII ZB 60/24

Eine Nichtzulassungsbeschwerde gegen die Nichtzulassung der Rechtsbeschwerde ist unstatthaft, da das Gesetz diesen Rechtsbehelf im Rechtsbeschwerdeverfahren nicht vorsieht.

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IBRRS 2025, 0626
ProzessualesProzessuales
Behörde darf Anwalt nicht "auflaufen" lassen!

OVG Sachsen, Beschluss vom 29.01.2025 - 6 B 102/24

Ein Prozessbeteiligter kann erwarten, dass offenkundige Versehen seinerseits, wie das Fehlen einer zur Fristwahrung erforderlichen qualifizierten elektronischen Signatur oder eines sicheren Übermittlungswegs, in angemessener Zeit bemerkt und als Folge der prozessualen oder behördlichen Fürsorgepflicht innerhalb eines ordnungsgemäßen Geschäftsgangs die notwendigen Maßnahmen getroffen werden, um eine drohende Fristversäumung zu vermeiden.*)

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Online seit 7. März

IBRRS 2025, 0632
NotareNotare
Operative oder vermögensverwaltende Tätigkeit einer Immobilien-Gesellschaft

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 30.12.2024 - I-10 W 100/24

Eine Gesellschaft, deren zum Beurkundungszeitpunkt konkret entfaltete Geschäftstätigkeit auf den Erwerb und die Veräußerung von Wohnimmobilien gerichtet ist, ist auch dann schwerpunktmäßig operativ und nicht vermögensverwaltend i.S.v. § 54 Satz 3 GNotKG tätig, wenn sie während der Haltephase Mieteinkünfte erzielt und in dieser Zeit mit der Verwaltung der Wohnungen befasst ist.*)

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IBRRS 2025, 0629
ProzessualesProzessuales
Zuständigkeit für Klage gegen behördliche Streitwertfestsetzung?

BVerwG, Beschluss vom 06.02.2025 - 11 B 4.24

Für eine Klage gegen eine behördliche Streitwert- und Kostenfestsetzung hinsichtlich der Erstattung von notwendigen Rechtsanwaltskosten im Verfahren der vorzeitigen Besitzeinweisung gem. § 44b EnWG ist nach § 40 Abs. 1 Satz 1 VwGO der Verwaltungsrechtsweg eröffnet.*)

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IBRRS 2025, 0623
ProzessualesProzessuales
Kein Anspruch auf Protokollberichtigung nach mündlicher Verhandlung!

VG Augsburg, Beschluss vom 18.12.2024 - 9 K 23.1714

1. Die Beteiligten können beantragen, dass bestimmte Vorgänge oder Äußerungen in das Protokoll aufgenommen werden. Ein solcher Antrag ist jedoch nur bis zum Schluss der mündlichen Verhandlung zulässig; ein danach gestellter Antrag kann aber als Anregung zur Protokollberichtigung behandelt werden.

2. Unrichtigkeiten des Protokolls können jederzeit berichtigt werden. Für die Frage, ob ein Protokoll im Rechtssinne unrichtig ist, kommt es darauf an, ob aus der Sicht des Verhandlungstermins, auf den sich das Protokoll bezieht, der Vorgang protokollierungspflichtig ist, was nur bei wesentlichen Vorgänge der Verhandlung anzunehmen ist.

3. Eine Protokollberichtigung kann zwar auch eine "Unvollständigkeit" des Protokolls umfassen. In Abgrenzung zum Protokollaufnahmeantrag können dies jedoch nur sprachliche Unvollständigkeiten bei der Wiedergabe eines Vorgangs oder einer Äußerung sein, nicht jedoch die vollständig fehlende Wiedergabe eines Vorgangs oder einer Äußerung.

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Online seit 6. März

IBRRS 2025, 0357
Mit Beitrag
NotareNotare
Nachlassverzeichnis ist Tatsachenbescheinigung!

OLG München, Beschluss vom 03.12.2024 - 33 W 1034/24

1. Das notarielle Nachlassverzeichnis ist eine Tatsachenbescheinigung des Notars übe seine Ermittlungen und Wahrnehmungen. Sie wird durch Errichtung einer öffentlichen Zeugnisurkunde über die vom Notar festgestellten Tatsachen errichtet; eine Verlesung findet nicht statt. Der Pflichtteilsberechtigte hat an einer Anwesenheit bei diesem Vorgang grundsätzlich kein Interesse.*)

2. Das Zuziehungsrecht des Pflichtteilsberechtigten bei der Aufnahme des amtlichen Verzeichnisses durch einen Notar besteht nicht bei einzelnen notariellen Ermittlungshandlungen.*)

3. Der Pflichtteilsberechtigte hat grundsätzlich keinen Anspruch, die vom Notar im Rahmen der Erstellung des notariellen Nachlassverzeichnisses auszuwertenden Unterlagen einzusehen.*)

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IBRRS 2025, 0616
SchiedswesenSchiedswesen
Kostenrisiko voreilig gestellter Anträge trifft den Antragsteller!

OLG Frankfurt, Beschluss vom 06.02.2025 - 26 Sch 21/24

1. Auch im Verfahren auf Vollstreckbarerklärung von Schiedssprüchen gilt der Grundsatz, dass das Kostenrisiko voreilig gestellter Anträge den Antragsteller treffen muss.

2. Beinhaltet der für vollstreckbar zu erklärende Schiedsspruch eine Ratenzahlungsvereinbarung und kommt der Schuldner dieser Ratenzahlungsvereinbarung pflichtgemäß nach, so hat regelmäßig der Gläubiger die Kosten des Vollstreckbarerklärungsverfahrens zu tragen, wenn er trotz fehlender Fälligkeit der ausstehenden Raten einen Antrag auf Vollstreckbarerklärung stellt und keine Anhaltspunkte dafür darlegt, dass der Schuldner bei Fälligkeit nicht erfüllen wird.

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IBRRS 2025, 0560
ProzessualesProzessuales
Umstrittene Rechtsfrage bleibt offen: Kosten sind gegeneinander aufzuheben!

BGH, Beschluss vom 28.01.2025 - VIII ZB 39/24

1. Erklären die Parteien den Rechtsstreit übereinstimmend für erledigt, ist über die Kosten des Verfahrens unter Berücksichtigung des bisherigen Sach- und Streitstands nach billigem Ermessen zu entscheiden. Dabei ist der mutmaßliche Ausgang des Verfahrens zu berücksichtigen.

2. Es ist nicht Zweck einer Kostenentscheidung, Rechtsfragen von grundsätzlicher Bedeutung zu klären oder das Recht fortzubilden. Grundlage der Entscheidung ist lediglich eine summarische Prüfung, bei der das Gericht grundsätzlich davon absehen kann, in einer rechtlich schwierigen Sache nur wegen der Verteilung der Kosten alle für den hypothetischen Ausgang bedeutsamen Rechtsfragen zu klären.

3. Bleibt eine in der Instanzrechtsprechung und im Schrifttum umstrittene Rechtsfrage offen, ist ungewiss, welchen Ausgang das Verfahren genommen hätte. Mangels anderer Verteilungskriterien sind die Kosten des Verfahrens gegeneinander aufzuheben.

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Online seit 5. März

IBRRS 2025, 0340
ZwangsvollstreckungZwangsvollstreckung
Erfordernis der evidenten Erkennbarkeit des Besitzrechts im Klauselerteilungsverfahren

BGH, Beschluss vom 07.01.2025 - VII ZB 30/23

Im Klauselerteilungsverfahren nach §§ 724 ff. ZPO können für ein gem. § 93Abs. 1 Satz 2 ZVG zu berücksichtigendes Besitzrecht eines Dritten nur solche Umstände Berücksichtigung finden, nach denen dieses Besitzrecht für das Klauselerteilungsorgan ohne jeden vernünftigen Zweifel erkennbar, also evident ist.*)

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IBRRS 2024, 2558
Mit Beitrag
NotareNotare
Reichweite der Belehrungspflicht gem. § 17 Abs. 1 BeurkG ist Rechtsfrage!

BGH, Urteil vom 08.08.2024 - III ZR 287/23

Worüber gem. § 17 Abs. 1 BeurkG i.R.d. Bestellung einer Grundschuld oder - über § 24 Abs. 1 BNotO - wie bei einer Beurkundung zu belehren ist, ist eine Rechtsfrage, die vom Tatrichter ohne weiteren Sachvortrag des Klägers zum Inhalt der Belehrung zu beantworten ist.

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IBRRS 2025, 0602
ProzessualesProzessuales
Gehörsverstoß muss "evident" sein!

BGH, Beschluss vom 11.02.2025 - XI ZR 32/24

Ein Verstoß gegen den Anspruch auf Gewährung rechtlichen Gehörs setzt eine gewisse Evidenz der Gehörsverletzung voraus, das heißt, im Einzelfall müssen besondere Umstände vorliegen, die deutlich ergeben, dass das Vorbringen der Beteiligten entweder überhaupt nicht zur Kenntnis genommen oder bei der Entscheidung ersichtlich nicht erwogen worden ist.

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Online seit 4. März

IBRRS 2024, 3268
Mit Beitrag
WohnungseigentumWohnungseigentum
Keine persönliche Haftung des Verwalters bei Vollstreckung von Hausgeld

LG Stuttgart, Beschluss vom 30.05.2023 - 19 S 34/22

1. Die Pflicht des Verwalters, Beitragsforderungen gegen säumige Wohnungseigentümer geltend zu machen (vgl. § 27 Abs. 1 Nr. 4 WEG a.F.), entfaltet keine Schutzwirkung zu Gunsten anderer Eigentümer. Die Pflicht des Verwalters dient dem Ziel, die Wohnungseigentümergemeinschaft mit der notwendigen Liquidität auszustatten.

2. Der Verwalter ist gegenüber einem Erwerber, der gemeinsam mit dem Veräußerer für Beiträge haftet, nicht verpflichtet, diese zunächst beim Veräußerer geltend zu machen. Aus der insoweit maßgeblichen Perspektive der Eigentümergemeinschaft besteht kein Haftungsvorrang des Veräußerers.

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IBRRS 2025, 0380
Mit Beitrag
ZwangsvollstreckungZwangsvollstreckung
Der Versuch des Ausgleichs einer Ungerechtigkeit in der Zwangsversteigerung

LG Memmingen, Urteil vom 16.07.2024 - 36 O 1607/23

1. § 50 Abs. 2 Nr. 2 ZVG erfasst den Fall eines Wegfalls des Rechts nach Wirksamwerden des Zuschlags.

2. Die Zuzahlungspflicht des Erstehers besteht auch bei vorheriger Befriedigung des Eigentümers des versteigerten Grundstücks.

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