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Sachgebiet: Bauvertrag

7514 Entscheidungen insgesamt




Online seit 1951

IBRRS 1951, 0059
BauvertragBauvertrag

BGH, Urteil vom 21.06.1951 - III ZR 72/50

Die ausschliessliche Zuständigkeit der Landgerichte ohne Rücksicht auf den Wert des Streitgegenstandes ist für die Ansprüche aller öffentlichen Beamten aus ihrem Dienstverhältnis gegen ihren öffentlichen Dienstherrn auch für die Zeit bis zum 1. Oktober 1950 gegeben.Die nordrhein-westfälischen Verordnungen vom 28. Juni 1948 und 19. März 1949 enthalten eine Regelung der Versorgungsbezüge im Sinne des Art. 131 Satz 3 GrundG. Diese Regelung ist auch nach dem Bundesgesetz vom 11. Mai 1951 in Kraft geblieben.*)

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IBRRS 1951, 0058
BauvertragBauvertrag

BGH, Urteil vom 21.06.1951 - III ZR 177/50

Die nach § 9 Abs 2 StVO zulässige Geschwindigkeit wird, insbesondere bei Dunkelheit, ausser durch die Unübersichtichkeit der Fahrbahn auch durch solche Umstände bedingt, die sich aus der Person des Fahrers und der Verkehrslage ergeben.Eine Rechtspflicht, bei Dunkelheit Warnposten vor stillstehenden, beleuchteten und mit Rückstrahlern versehenen Kraftfahrzeugen aufzustellen, um herannahende Verkehrsteilnehmer zum Halten oder Ausweichen zu veranlassen, besteht nach der Strassenverkehrsordnung nicht.*)

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IBRRS 1951, 0086
BauvertragBauvertrag

BGH, Urteil vom 15.06.1951 - I ZR 5/51

Der Grundsatz des §844 KGB, daß die Ersatzpflicht des Versicherers nicht durch den Eintritt späterer unversicherten Teil- oder Totalschäden verändert oder aufgehoben wird, gilt als allgemeiner Grundsatz für alle durch die ADS beherrschten Versicherungstatbestände.Eine Vereinbarung, durch die eine Obliegenheit des Versicherungsnehmers zum objektiven Tatbestandsmerkmal (Bedingung) des Versicherungsanspruchs erhoben wird, findet ihre Grenze an der vom Versicherungsnehmer nicht zu vertretenden Unmöglichkeit des Eintritts der Bedingung.*)

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IBRRS 1951, 0027
BauvertragBauvertrag

BGH, Urteil vom 15.06.1951 - V ZR 55/50

Der Ausgleich widerstreitender Interessen von Grundstücksnachbarn geschieht in erster Linie durch die nachbarrechtlichen Gesetzesvorschriften. Eine über sie hinausgehende Beschränkung an sich bestehender Eigentumsrechte auf Grund der Pflicht zur Rücksichtnahme, die dem nachbarlichen Gemeinschaftsverhältnis entspricht, muss daher eine durch zwingende Gründe erforderte Ausnahme bleiben.*)

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IBRRS 1951, 0120
BauvertragBauvertrag

BGH, Urteil vom 14.06.1951 - IV ZR 10/50

Auch derjenige, dem nach dem Wortlaut des Testaments nur die Nutzniessung am Nachlass zugewandt ist, kann Vorerbe sein, wenn der Wille des Erblassers dahin ging, dass er im Augenblick des Erbfalls Eigentümer des Nachlasses werden sollte. Das Wesen der Vorerbschaft besteht nicht darin, dass dem Vorerben die Verfügung über den Nachlass im eigenen Interesse, zum eigenen Vorteil und Nutzen zustehen muss. Der Erblasser kann die Verfügungsbefugnis des Vorerben über den Rahmen der §§2113 bis 2115 hinaus weiter beschränken. Es ist nicht erforderlich, dass dem Vorerben mehr Rechte belassen werden, als sie für die Nutzniessung am Nachlass und dessen Verwaltung erforderlich sind.*)

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IBRRS 1951, 0057
BauvertragBauvertrag

BGH, Urteil vom 14.06.1951 - III ZR 156/50

Auf Verletzung der Gesundheit kann ein Schadensersatzanspruch dann nicht gestützt werden, wenn ein Kind deshalb mit einer luetischen Infektion gehören wird, weil der Vater die Mutter vor der Erzeugung des klagenden Kindes infiziert hat.Das Gesetz zur Bekämpfung der Geschlechtskrankheiten bezweckt nicht den Schutz einer möglicherweise, später zur Entstehung gelangenden Leibesfrucht.*)

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IBRRS 1951, 0076
BauvertragBauvertrag

BGH, Urteil vom 07.06.1951 - III ZR 85/50

Ein sorgfältig ausgewählter Leitender Arzt eines Hygienischen Instituts, gegen dessen Zuverlässigkeit keine Bedenken bestehen, braucht grundsätzlich von dem nicht fachkundigen Träger des Instituts in seiner ärztlichen Tätigkeit nicht überwacht zu werden. Der Träger des Instituts ist auch nicht verpflichtet, den Leitenden Arzt in der Richtung zu überwachen, ob er die Angestellten des Instituts hinsichtlich ihres Gesundheitszustandes ausreichend überwacht.*)

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IBRRS 1951, 0119
BauvertragBauvertrag

BGH, Urteil vom 04.06.1951 - IV ZR 21/50

Ein Erbvertrag, durch den der 23-jährige, geistig beschränkte Erblasser seine an Lebensjahren ältere Schwester zur Vertragserbin einsetzt, kann wegen Verstosses gegen §138 Abs. 1 BGB nichtig sein. Das ist der Fall, wenn die Schwester tatsächlich die Pflege für das geistige und körperliche wohl des Erblassers übernommen hatte und sie ihn unter Ausnutzung dieser Stellung im Bewußtsein, dass er die Tragweite des Vertrags nicht überblickt, und in dem planmässigen Bestreben, erhebliche Teile seines Vermögens an sich zu bringen, veranlasst hat, sie in dem Vertrag als Erbin einzusetzen.*)

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IBRRS 1951, 0047
BauvertragBauvertrag

BGH, Urteil vom 30.05.1951 - II ZR 57/50

Ist in einen vor der Währungsreform geschlossenen Werkvertrage über die Herstellung von Schachtbauten die Vergütung des Unternehmers nach dem meterweisen Fortschreiten der Schachtbauten vereinbart, und ist auf dieser Grundlage jeden Monat die dem Unternehmer zustehende Vergütung berechnet und gezahlt worden, so ist die bis zum Währungsstichtag (20. Juni 1948) errechenbare Bauleistung als Teileistung im Sinne des §18 Abs. 1 Ziff 2 des UmstG anzusehen. Der Werkunternehmer kann daher für die Zeit vom 1.-20. Juni 1948 die Vergütung nur in Höhe des 10 : 1 umgestellten RM-Betrages in DM verlangen.Eine in einem solchen Vertrage vereinbarte Lohngleitklausel, die eine Erhöhung der Unternehmervergütung für den Fall vorsieht, daß die Löhne der bei der Herstellung der Bauten beschäftigten Arbeiter durch irgendeine behördliche Anordnung erhöht werden, berechtigt den Werkunternehmer, der die Löhne seiner Arbeiter gemäss §18 Abs. 1 Ziff 1 UmstG für den ganzen Monat Juni 1948 in DM zahlen musste, nicht zur Forderung eines erhöhten Werklohns für die Zeit vom 1.-20. Juni 1948, weil es sich bei der Werkvergütung für diesen Zeitraum um eine in RM entstandene Forderung handelt, die wegen des zwingenden Charakters der Währungsgesetze in keinem Falle höher als im Verhältnis 10 : 1 auf DM umgestellt werden darf.Wenn bei sogenannten Selbstkostenerstattungsverträgen vor dem Währungsstichtag als Vergütung des Werkunternehmers die Bezahlung der gesamten auf die Werkleistung entfallenden Bezüge der Arbeiter und Angestellten nebst einem prozentualen Regiezuschlag vereinbart ist, so liegt keine in Reichsmark entstandene Forderung des Unternehmers vor, weil die zu erstattenden Selbstkosten durchweg erst nach der Währungsreform erwachsen sind. Für Ansprüche aus solchen Verträgen kommt eine Umstellung nicht in Frage, sie sind vielmehr in vollem Umfange in DM zu bezahlen.*)

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IBRRS 1951, 0046
BauvertragBauvertrag

BGH, Urteil vom 30.05.1951 - II ZR 10/51

Ein gegen ein gesetzliches Verbot verstossendes Rechtsgeschäft ist auch dann nichtig, wenn die Parteien zwar die Einholung einer behördlichen Ausnahmegenehmigung vereinbaren, die von ihnen vorgesehene Genehmigung aber das vereinbarte Geschäft nicht deckt.Die von einer Militärregierung erteilte Kompensationsgenehmigung war auf den räumlichen Wirkungsbereich der Militärregierung beschränkt.*)

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IBRRS 1951, 0112
BauvertragBauvertrag

BGH, Beschluss vom 29.05.1951 - IV ZR 83/50

Verstirbt die Revisionsbeklagte, bevor ein Prozessbevollmächtigter für sie für die Revisionsinstanz bestellt ist, so tritt eine Unterbrechung des Verfahrens nach §239 ZPO ein. Durch ihre Prozessbevollmächtigten des ersten und zweiten Rechtszugs ist sie in der Revisionsinstanz im Sinne des §246 nicht vertreten. In dem Gesuch um Bewilligung des Armenrechts, in dem nicht um Beiordnung eines bestimmten Anwalts gebeten wird, liegt keine Erteilung der Vollmacht für den später durch das Gericht beigeordneten Anwalt.*)

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IBRRS 1951, 0110
BauvertragBauvertrag

BGH, Urteil vom 28.05.1951 - IV ZR 5/51

Erfüllt der Abschluss eines Sicherungsübereignungsvertrags den Tatbestand der Gläubigergefährdung (RG 136, 254), so ist der Vertrag nichtig, wenn beide Vertragsteile beim Vertragsschluss die von ihnen mindestens als möglich erkannte Schädigung künftiger Kreditgeber in Kauf genommen haben. Die objektiven und subjektiven Voraussetzungen der Gläubigergefährdung müssen jedoch noch zu dem Zeitpunkt vorgelegen haben, als der Vertrag wirksam wurde.*)

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IBRRS 1951, 0078
BauvertragBauvertrag

BGH, Urteil vom 23.05.1951 - III ZR 89/50

1. ) Die Haftung des Gemeindeverbandes für eine in Ausübung polizeilicher Befugnisse begangene Amtsplichtverletzung der in seinem Dienste stellenden Beamten wird durch den späteren Übergang der Polizeigewalt in der Britischen Zone auf die Polizeiausschüsse nicht berührt.2.) Wenn die Ortspolizeibehörde auf Grund eines Erlasses des früheren Reichskriminalpolizeitamtes zur Durchführung einer Sonderaktion gegen Asoziale eine Person als asozial ausgewählt und zur Einlieferung ins Konzentrationslager festgenommen hat, dann kann sie sich gegenüber der Amtshaftungsklage nicht darauf berufen, daß es sich dabei um eine vom Gericht nicht nachprüfbare Ermessensentscheidung gehandelt habe.*)

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IBRRS 1951, 0116
BauvertragBauvertrag

BGH, Urteil vom 21.05.1951 - IV ZR 11/50

Der Erblasser kann seinen letzten Willen mündlich nur mit Mitteln der Lautsprache - durch das verständlich gesprochene Wort -, nicht durch Kopfnicken, Gebärden oder sonstige Zeichen erklären. Insoweit ist mit dem Obersten Gerichtshof für die Britische Zone (OGHZ 2, 45; 3, 383) trotz der in RGZ 161, 378 geäusserten Bedenken an der älteren Rechtsprechung des Reichsgerichts (RGZ 85, 125; 108, 400) festzuhalten.*)

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IBRRS 1951, 0011
BauvertragBauvertrag

BGH, Urteil vom 21.05.1951 - IV ZR 19/50

§ 2332 BGB setzt voraus, dass der Pflichtteilsberechtigte positiv Kenntnis von dem für ihn wesentlichen, ihn beeinträchtigenden Inhalt der letztwilligen Verfügung hat.Überzeugende mündliche Mitteilung genügt.Dagegen reicht es nicht aus, dass der Pflichtteilsberechtigte nur von der Tatsache, dass ein Testament besteht, Kenntnis hat und aus dem Verhalten der sonst Beteiligten schliessen kann, dass das Testament möglicherweise einen ihn beeinträchtigenden Inhalt hat.*)

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IBRRS 1951, 0028
BauvertragBauvertrag

BGH, Urteil vom 18.05.1951 - V ZR 12/50

Sichert der Verkäufer dem Käufer bei Abschluss des Kaufvertrages über ein Grundstück mündlich zu, er werde ihm das Grundstück, wenn die Preisbehörde den Kaufpreis beanstande, auch zu dem von ihr nur für zulässig erklärten niedrigeren Preise überlassen, so List er, wenn dieser Fall eintritt, zur formgerechten Zustimmung jedenfalls dann verpflichtet, wenn noch weitere Umstände seine Weigerung als gegen Treu und Glauben verstossend erscheinen lassen.*)

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IBRRS 1951, 0075
BauvertragBauvertrag

BGH, Urteil vom 10.05.1951 - III ZR 184/50

Auf Angestellte einer GmbH, deren Geschäftsanteile im Besitz von Körperschaften des öffentlichen Rechts sind und die einem öffentlich-rechtlichen Versorgungszweck dient, findet Art. 131 Satz 3 GrundG keine Anwendung.In der Britischen Besatzungszone wurde das Dienstverhältnis eines Angestellten nicht schon dadurch beendet, dass er auf Befehl der Militärregierung "entlassen" wurde.Die Streichung der Bezüge nicht wieder eingestellter Beamter für die Zeit vor dem 1. April 1949 und die Beschränkung der Bezüge für Beamte der Kategorie IV durch §§5 und 8 der Ersten Verordnung der Landesregierung Nordrhein-Westfalen zur Sicherung der Währung und öffentlichen Finanzen vom 19. März 1949 (GVBl 1949, 25) ist rechtsgültig.Die Beschränkungen der Ersten Verordnung der Landesregierung Nordrhein-Westfalen zur Sicherung der Währung und öffentlichen Finanzen vom 19. März 1949 (GVBl 1949, 25) und die Kürzungen nach der Dritten Sparverordnung (ebenda S. 29) muss auch ein Angestellter gegen sich gelten lassen, dessen Pension sich vertragsgemäss nach den für Staatsbeamte geltenden Voraussetzungen und Sätzen richten sollte.*)

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IBRRS 1951, 0054
BauvertragBauvertrag

BGH, Urteil vom 09.05.1951 - II ZR 25/50

Der Anspruch des aus einer Kommanditgesellschaft ausscheidenden Kommanditisten auf Rückzahlung seiner Einlage verliert nicht den Charakter einer Auseinandersetzungsforderung dadurch, dass im Gründungsvertrage der Kommanditgesellschaft vereinbart wurde, dass der Kommanditist im Falle seines Ausscheidens die ihm zustehende Einlage in 4 Jahresraten zurückerhalten solle und die Einlage nach seinem Ausscheiden als Darlehen zu betrachten und in ihrer jeweiligen Höhe zu verzinsen sei. Eine solche Vereinbarung ist als Stundungsabrede, die nach Darlehensgrundsätzen zu behandeln ist, anzusehen. Sie ist im Interesse der Konmanditgesellschaft getroffen, um deren Betriebsmittel nicht zu schwächen. Die bedeutet keine Umschaffung einer Auseinandersetzungsforderung in ein Darlehen, das von seinem Rechtsgrund völlig losgelöst ist und unterliegt daher der Bestimmung des § 18 Abs. 1 Nr. 3 UmstG.*)

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IBRRS 1951, 0052
BauvertragBauvertrag

BGH, Urteil vom 09.05.1951 - II ZR 12/51

Steht der Durchführung eines Rechtsstreits die nach Art. 3 Abs. 2 des Gesetzes Nr. 13 AHK bindende Wirkung einer Anordnung der Besatzungsbehörde entgegen, so hat das Gericht zu prüfen, ob der Inhalt dieser Anordnung mit den Rechtsnormen der Besatzungsbehörden im Einklang steht. Führt die Prüfung zu dem Ergebnis, daß der Inhalt der Anordnung mit den genannten Rechtsnormen in Widerspruch steht, so hat das Gericht nicht nur die Möglichkeit, sondern die Rechtspflicht, bei den Besatzungsbehörden Gegenvorstellungen zu erheben und gegebenenfalls eine Entscheidung höheren Orts über die Aufrechterhaltung der Anordnung herbeizuführen.*)

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IBRRS 1951, 0044
BauvertragBauvertrag

BGH, Urteil vom 09.05.1951 - II ZR 108/50

I. Die Revision gegen ein Urteil ist auch dann zulässig, wenn das Berufungsgericht die Entscheidung, durch welche es dem Antrage auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand entsprochen hat, in die Form eines Beschlusses gekleidet hat.II. Dem Wiedereinsetzungsantrage wegen Versäumung der Berufungsfrist einer armen Partei ist trotz rechtzeitigen Antrages auf Bewilligung des Armenrechts dann nicht stattzugeben, wenn die nach Ablauf der Berufungsfrist erfolgte Entscheidung über das Armenrecht nicht ursächlich für die verspätete Einlegung der Berufung war, es sei denn, dass dargetan wird, dass die Berufungseinlegung infolge eines ausserhalb des Armenrechtsverfahrens liegenden unabwendbaren Zufalls verspätet erfolgt ist.*)

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IBRRS 1951, 0043
BauvertragBauvertrag

BGH, Beschluss vom 07.05.1951 - II ZB 7/51

Hat der prozeßbevollmächtigte Rechtsanwalt in seiner Kanzlei zum Zwecke der Einhaltung der laufenden Fristen diejenigen Vorkehrungen getroffen, die nach vernünftigem Ermessen eine Nichtbeachtung solcher Fristen ausschliessen, so ist er nicht verpflichtet, einen Hilfsarbeiter, der selbst Rechtsanwalt (aber nicht zugleich Vertreter der Partei) ist, auf die Bedeutung der Fristenwahrung noch besonders hinzuweisen.*)

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IBRRS 1951, 0061
BauvertragBauvertrag

BGH, Urteil vom 26.04.1951 - III ZR 188/50

Die Annahme von Vorsatz durch den Berufungsrichter anstelle der vom Erstrichter angenommenen Fahrlässigkeit in den erwächst nicht in Rechtskraft und bedeutet keine dem Berufungskläger nachteilige abändernde Entscheidung.*)

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IBRRS 1951, 0045
BauvertragBauvertrag

BGH, Urteil vom 25.04.1951 - II ZR 113/50

In allen Fällen, in welchen eine Vertragspartei ihren Rücktritt auf positive Vertragsverletzung gründet, muss aus der Rücktrittserklärung erkennbar sein, in welchem Verhalten des Vertragspartners sie die Vertragswidrigkeit erblickt.Ehrverletzendes Verhalten, des Vertragsgegners kann zum Rücktritt wegen positiver Vertragsverletzung berechtigen. Dieses Recht muss jedoch auf solche Fälle beschränkt werden, bei denen das Vertragsverhältnis ein besonderes Treueverhältnis der Vertragsparteien erfordert, Einfache Güterumsatzverträge erfordern nicht ein derartiges Treueverhältnis der Parteien zueinander.*)

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IBRRS 1951, 0041
BauvertragBauvertrag

BGH, Beschluss vom 25.04.1951 - II ZB 6/51

Das Rechtsmittel der Berufung ist nicht rechtzeitig eingelegt, wenn die Berufungsschrift am letzten Tag der Berufungsfrist nach Dienstschluss einem Beamten ausgehändigt wird, der nicht zur Entgegennahme der für das Berufungsgericht bestimmten Eingänge befugt ist, und wenn daraufhin die Berufungsschrift erst am folgenden Tage in die Hand des zuständigen Urkundsbeamten der Geschäftsstelle gelangt.Es stellt für die betroffene Partei einen unabwendbaren Zufall dar, wenn seitens der Justizverwaltung keine Vorkehrungen dafür getroffen sind, dass insbesondere an Tagen mit frühem Dienstschluss auch noch nach Dienstschluss Schriftstücke dem Gericht zur Wahrung von Notfristen ordnungsgemäss eingereicht werden können. Auf Antrag ist in einem solchen Fall der betroffenen Partei die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand zu erteilen.*)

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IBRRS 1951, 0111
BauvertragBauvertrag

BGH, Urteil vom 23.04.1951 - IV ZR 17/51

Die Anfechtbarkeit einer Verfügung von Todeswegen wegen Irrtums des Erblassers über den Inhalt seiner Erklärung setzt voraus, dass der zu erforschende wirkliche Wille in der Verfügung nicht zum Ausdruck gekommen ist, also auch durch Auslegung der Erklärung nicht festgestellt werden kann. Die Auslegung geht der Anfechtung stets vor (OGHBZ 1, 196).Der unterschied zwischen dem Betriff des "Ersatzerben" (§2096 BGB) und dem des "Nacherben" (§2100 BGB) ist rechtunkundigen Personen nicht immer geläufig, sodass die Möglichkeit einer Verwechslung sehr leicht gegeben ist, vgl. HRR 1932, 1055. Da bei der Auslegung einer Verfügung von Todes wegen nicht am Wortlaut zu haften ist, sondern auch Umstände berücksichtigt werden können, die ausserhalb der Erklärung liegen, ist es möglich, dass der Wille des Erblassers, den Bedachten nicht nur zum Ersatz-, sondern auch zum Nacherben einzusetzen, in der vom Erblasser gebrauchten Bezeichnung des Bedachten als "Ersatzerben" einen hinreichenden Ausdruck findet.Für die Erforschung des wahren Willens des Erblassers und die Auslegung des Testaments kann nicht von allein entscheidender Bedeutung sein, was sich der beurkundende Notar unter einem im Testament gebrauchten Begriff vorgestellt hat. Maßgebend ist immer, was der Erblasser sich unter dem Begriff gedacht hat und hat zum Ausdruck bringen wollen.*)

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IBRRS 1951, 0042
BauvertragBauvertrag

BGH, Urteil vom 18.04.1951 - II ZR 22/50

Ein Kompensationsgeschäft im Sinne von §1 a KWVO liegt dann nicht vor, wenn die oberste Wirtschaftslenkungsbehörde selbst den Austausch von Waren angeordnet hat.An die Fassung und Begründung von Schiedssprüchen können nicht die für die Urteile staatlicher Gerichte gültigen Maßstäbe angelegt werden.*)

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IBRRS 1951, 0118
BauvertragBauvertrag

BGH, Urteil vom 12.04.1951 - IV ZR 111/50

In Ehesachen kann der Restitutionsgrund nicht damit ausgeräumt werden, dass der Beklagte sich im Vorprozess nicht vertreten liess.*)

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IBRRS 1951, 0077
BauvertragBauvertrag

BGH, Urteil vom 12.04.1951 - III ZR 23/50

Jedes Zusammentreffen zweier oder mehrerer Strassen mit nur einer Strassenfortsetzung ist eine Strasseneinmündung, an welcher das Überholen verboten ist. Strasse ist unerheblich für den Begriff der Strasseneinmündung.Bei mit betriebsfähigem Winker ausgerüsteten Kraftwagen besteht die Verpflichtung zum Anzeigen der Fahrtrichtungsänderung durch Hinausstecken des Winkers.*)

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IBRRS 1951, 0053
BauvertragBauvertrag

BGH, Urteil vom 11.04.1951 - II ZR 68/50

1. ) Der Bundesgerichtshof schliesst sich der Rechtsprechung des Reichsgerichts an, wonach die Einweisung eines Kassenpatienten in ein Krankenhaus einen Vertrag zu Gunsten des Kassenpatienten mit dem Inhaber des Krankenhauses gemäss § 328 BGB zur Folge hat, durch den dieser einen unmittelbaren Anspruch gegenüber dem Inhaber des Krankenhauses auf sachgemässe Behandlung erlangt. Mit dem Krankenhausarzt, der nicht Kassenarzt ist, kommen dagegen vertragliche Beziehungen des Kassenpatienten nicht zustande. Übernimmt aber ein solcher Krankenhausarzt die Behandlung eines Kassenpatienten und verletzt er bei dieser Behandlung allgemein anerkannte Regeln der ärztlichen Wissenschaft, so haftet er dem dadurch an seiner Gesundheit geschädigten Kranken aus § 823 ff BGB. Dabei macht es keinen Unterschied, ob die Fahrlässigkeit des Arztes in einem Tun oder Unterlassen besteht.2.) Weist der Inhaber des Krankenhauses nach, dass der im Krankenhaus beschäftigte Chefarzt oder eine Operationsschwester viele Jahre hindurch die ihnen obliegende Tätigkeit ohne irgendwelche Pflicht versäumnis erfüllt haben, so ist ein weiterer Entlastungsbeweis im Sinne des § 831 BGB vom Inhaber des Krankenhauses nicht zu verlangen.*)

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IBRRS 1951, 0023
BauvertragBauvertrag

BGH, Urteil vom 29.03.1951 - III ZR 15/50

Wenn sich in einer Stadt, die keine Kanalisation besitzt, durch die aus einem Hause unter dem Bürgersteig hindurchgeleiteten Abwässer ein Hohlraum unter der Eisdecke auf der Strassenfahrbahn bildet, so trifft den Hauseigentümer, der den Hohlraum nicht als solchen erkennen konnte, nicht schon deshalb ein Verschulden an einem durch den Hohlraum herbeigeführten Unfall, weil er die Möglichkeit der Bildung eines Hohlraums mangels physikalischer Fachkenntnisse nicht erwogen hat.*)

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IBRRS 1951, 0117
BauvertragBauvertrag

BGH, Urteil vom 21.03.1951 - IV ZR 13/50

War die Partei infolge Armut an der rechtzeitigen Einlegung der Berufung verhindert, so bedarf es, um die Frist nach §234 ZPO in Lauf zu setzen, keiner förmlichen Zustellung des Beschlusses über die Bewilligung des Armenrechts. Hat die Partei ihren Anwalt beauftragt, um das Armenrecht nachzusuchen und hat sie ihm Vollmacht für die Einlegung der Berufung erteilt, so beginnt die Frist in dem Augenblick, wo der Beschluss dem Anwalt zugeht, es sei denn, dass die Partei auch weiterhin infolge eines unabwendbaren Zufalles gehindert ist das Rechtsmittel einzulegen.Das Revisionsgericht hat bei der Nachprüfung der Entscheidung des Berufungsgerichts über ein Wiedereinsetzungsgesuch die von dem Berufungsgericht aus rechtsirrigen Erwägungen nicht geprüften, fristgerecht vorgetragenen Tatsachen selbst dahin zu würdigen, ob sie die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand rechtfertigen.*)

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IBRRS 1951, 0022
BauvertragBauvertrag

BGH, Urteil vom 15.03.1951 - III ZR 190/50

ohne amtlichen Leitsatz

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IBRRS 1951, 0021
BauvertragBauvertrag

BGH, Urteil vom 15.03.1951 - III ZR 153/50

Die Sperrvorschrift des Art. 131 Satz 3 GrundG ist jedenfalls zur Zeit noch anzuwenden.Unter "Ausscheiden" im Sinne des Art. 131 GrundG ist nicht nur eine rechtliche Beendigung des Dienstverhältnisses, sondern jedes tatsächliche Ausscheiden zu verstehen, das als Folge des Zusammenbruchs eingetreten ist. Dabei kommt es auf die Rechtswirksamkeit einer in diesem Zusammenhang ergangenen Entlassungsverfügung nicht an.Unter "anderweitiger landesrechtlicher Regelung" im Sinne des Art. 131 Satz 3 GrundG ist auch eine vor Erlaß des Grundgesetzes ergangene landesrechtliche Regelung zu verstehen, welche die durch Zusammenbruch und Entnazifizierung verursachten Zweifelsfragen über die Rechtsverhältnisse der in Art. 131 genannten Personenkreise materiell regelt.*)

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IBRRS 1951, 0003
BauvertragBauvertrag

BGH, Urteil vom 06.03.1951 - I ZR 40/50

1. Festzuhalten ist an der vom Reichsgericht (RGZ 56, 371) ständig vertretenen Auffassung, daß eine mit dem Erwerb eines eigenen Ausschlußrechts verbundene Übertragung eines Warenzeichens nur mit dem gesamten Geschäftsbetrieb oder demjenigen Teil des Geschäftsbetriebes, zu dem das Warenzeichen gehört, erfolgen könne.*)

2. War der überlassene Betrieb ein Kleinhandelsbetrieb, so kann der Betriebs- und Zeicheninhaber das Warenzeichen auch dann für diesen Betrieb verwenden, wenn er diesen zu einem Großhandelsbetrieb erweitert hat, dies auch dann, wenn dies in anderer Wirtschaftsform geschah.*)

3. 2. Duldet der Inhaber eines Warenzeichens, daß dieses in einem anderen ihm gehörenden Betrieb verwandt wird, so ist dies rechtswirksam, wenn dem nicht Rücksichten des lauteren Geschäftsverkehrs, insbesondere die Möglichkeiten einer Täuschung des Verkehrs, entgegenstehen.*)

4. 3. Der Inhaber eines Zeichenrechts kann dies mit dem Betrieb oder einem Teil des Betriebes auf einen anderen mit der Maßgabe übertragen, daß er dem Erwerber gleichzeitig gestattet, die Benutzung des Zeichens in einem dem Zeichenerwerber gehörigen sonstigen Betriebe zu dulden.*)

5. 4. Die Befugnis zur Erhebung der Popularklage auf Löschung schließt nicht gleichzeitig die Befugnis zur Erhebung der Klage auf Unterlassung ein.*)

6. 5. Es ist an der Rechtsprechung des Reichsgerichts (MuW 1929, 118; GRUR 1938, 64) festzuhalten, daß trotz dem Anerbieten zur Übernahme der Verpflichtung, von einer als verletzend beanstandeten Handlung abzusehen, die Wiederholungsgefahr nicht beseitigt wird, solange gleichzeitig der Antrag auf Klagabweisung mit der Begründung aufrecht erhalten wird, daß die als verletzend beanstandete Handlung berechtigt sei.*)

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IBRRS 1951, 0114
BauvertragBauvertrag

BGH, Urteil vom 26.02.1951 - IV ZR 102/50

Ein in schriftlicher Form abgefasstes erbkundliches Gutachten ist nicht geeignet, als Urkunde im Sinne des §580 Ziff 7 b ZPO eine Restitutionsklage zu begründen.*)

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IBRRS 1951, 0024
BauvertragBauvertrag

BGH, Urteil vom 22.02.1951 - III ZR 171/50

Eine Amtspflichtverletzung liegt nicht schon darin, daß in einer Großstadt ein Parkplatz für Kraftwagen vor einem Trümmergebäude eingerichtet wird, soweit nach dem Gutachten zuverlässiger Baufachleute keine Einsturzgefahr besteht. Ergibt sich eine solche Gefahr für einen bestimmten Teil des Platzes, so genügt die Sperrung oder Sicherung dieses Teiles. Schäden, die infolge des unvorhersehbaren Einsturzes anderer Gebäudeteile eintreten, beruhen nicht auf einer Amtspflichtverletzung.*)

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IBRRS 1951, 0002
BauvertragBauvertrag

BGH, Beschluss vom 20.02.1951 - IV ZR 9/51

Ist unter der Geltung des Reichserbhofgesetzes die Zustimmung zu der durch letztwillige Verfügung erfolgten Bestimmung des Anerben rechtskräftig versagt worden, so ist diese Entscheidung auch im Falle der Rückwirkung der Höfeordnung (§ 58 Abs 2 LVO) wirksam und der Erbfall insoweit als geregelt anzusehen.*)

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IBRRS 1951, 0113
BauvertragBauvertrag

BGH, Urteil vom 19.02.1951 - IV ZR 39/50

Hat der Kläger zu vormundschaftsgerichtlichem Protokoll die Vaterschaft für ein unehelich geborenes Kind anerkannt, obwohl er mit der Kindesmutter erst nach der Geburt des Kindes geschlechtlich verkehrt hat, so ist das Vaterschaftsanerkenntnis nach §134 BGB in Verbindung mit §169 StGB nichtig.Das in derselben Urkunde enthaltene Anerkenntnis der gesetzlichen Unterhaltspflicht und die Erklärung, sich wegen einer bestimmten Unterhaltsrente der sofortigen Zwangsvollstreckung zu unterwerfen, wird von der Nichtigkeit des Vaterschaftsanerkenntnisses nicht mit ergriffen. Der Rückforderung der vollstreckbaren Urkunde nach den Vorschriften über die ungerechtfertigte Bereicherung steht §814 BGB entgegen.Die weitere Vollstreckung aus dieser Urkunde kann aber, wenn feststeht, dass der Kläger unmöglich der Erzeuger des Kindes ist, gegen die guten Sitten verstossen. Ein solcher Verstoss liegt nur dann nicht vor, wenn über die durch die vollstreckbare Urkunde gewährte nur formale Rechtsstellung hinaus sachliche Gründe das Festhalten an dem Anerkenntnis und die Vollstreckung rechtfertigen. Solche Gründe bestehen dann nicht, wenn das Kind von einem Angehörigen der Besatzungsmacht erzeugt worden ist, von dem es keinen Unterhalt erlangen kann.*)

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IBRRS 1951, 0115
BauvertragBauvertrag

BGH, Urteil vom 12.02.1951 - IV ZR 20/50

Die Fünfjahresfrist des §586 Abs. 2 ist eine Frist, die für die "Beschreitung des Rechtswegs" im Sinne des §31 Abs. 1 VHO und der später erlassenen Hemmungsvorschriften vorgeschrieben war. Sie gehört daher zu den Fristen, deren Hemmung nach §3 der VO über die Beendigung von Verjährungs- und ähnlichen Fristen auf dem Gebiet des bürgerlichen Rechts und der bürgerlichen Rechtspflege vom 13. Januar 1949 (VOBl Br Z 1949 S. 19) in den Jahren 1939 bis 1948 angeordnet war.*)

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IBRRS 1951, 0107
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BGH, Urteil vom 02.02.1951 - I ZR 22/50

ohne amtlichen Leitsatz

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IBRRS 1951, 0025
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BGH, Beschluss vom 02.02.1951 - V ZB 2/50

Die Finanzabteilung beim evangelisch-lutherischen Landeskirchenamt in Wolfenbüttel war nach § 2 Abs. 1 der 15. DVO zum Gesetz zur Sicherung der Deutschen Evangelischen Kirche vom 25. Juli 1937 befugt, eine braunschweigische Pfarre bei der Veräusserung eines der Pfarre gehörigen Grundstücks zu vertreten.*)

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IBRRS 1951, 0055
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BGH, Urteil vom 31.01.1951 - II ZR 42/50

ohne amtlichen Leitsatz

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IBRRS 1951, 0109
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BGH, Urteil vom 30.01.1951 - I ZR 68/50

ohne amtlichen Leitsatz

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IBRRS 1951, 0124
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BGH, Urteil vom 29.01.1951 - IV ZR 156/50

ohne amtlichen Leitsatz

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IBRRS 1951, 0020
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BGH, Urteil vom 23.01.1951 - III ZR 12/50

ohne amtlichen Leitsatz

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IBRRS 1951, 0026
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BGH, Urteil vom 19.01.1951 - V ZR 71/50

ohne amtlichen Leitsatz

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IBRRS 1951, 0123
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BGH, Beschluss vom 18.01.1951 - IV ZB 3/51

ohne amtlichen Leitsatz

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IBRRS 1951, 0108
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BGH, Urteil vom 16.01.1951 - I ZR 3/50

ohne amtlichen Leitsatz

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IBRRS 1951, 0001
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BGH, Urteil vom 11.01.1951 - III ZR 187/50

1. Der öffentlich rechtliche Dienstherr, der an die Hinterbliebenen eines Unfallverletzten Versorgungsbezüge zahlt und auf den die Schadensersatzansprüche nach § 139 DBG übergehen, kann von dem Schädiger die Erstattung seiner Zahlungen nur so lange fordern, als die Zahlungen auf dem Unfall beruhen. Das ist nicht mehr der Fall von dem Zeitpunkt ab, in dem der Unfallverletzte wegen Erreichung der Altersgrenze in den Ruhestand getreten wäre.*)

2. Für die Schätzung der mutmaßlichen Lebensdauer eines unterhaltsverpflichteten Ehemannes genügt die Feststellung, daß bei normaler Entwicklung der Lebensverhältnisse des Ehepaares das Leben der Ehefrau in demselben Zeitpunkt sein Ende gefunden haben würde, in dem auch das Leben des Ehemannes sein natürliches Ende gefunden hätte.*)

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Online seit 1950

IBRRS 1950, 0002
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BGH, Urteil vom 19.12.1950 - I ZR 7/50

Für die Zulässigkeit eines Rechtsmittels ist der Zeitpunkt seiner Einlegung maßgebend; spätere Verminderungen des Beschwerdegegenstandes bleiben außer Betracht, soweit sie nicht auf willkürlicher Beschränkung des Rechtsmittels durch den Rechtsmittelkläger beruhen (RGZ 168, 355).*)

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