Bau-, Architekten- und Immobilienrecht.
Volltexturteile nach Sachgebieten
7546 Entscheidungen insgesamt
OLG Koblenz, Urteil vom 07.04.1993 - 7 U 1324/91
(Leitsatz: siehe Volltext)BauR 1993, 607
OLG Köln, vom 23.06.1993 - 11 U 288/92
//1. Der Auftraggeber braucht sich keine seinen Vorstellungen nicht entsprechende Ausführung nur deshalb aufdrängen zu lassen, weil sie preislich gleichwertig ist./<\/p>/ /
/2. Der Schaden bemißt sich nach den zur nachträglichen Herstellung des vertragsgerechten Zustandes erforderlichen Mehrkosten und ist grundsätzlich unabhängig davon, ob der Kläger die entsprechenden Arbeiten tatsächlich ausführen läßt./<\/p>/ /
/3. Die Beschränkung der Ersatzpflicht
wegen Unverhältnismäßigkeit des Schadensbehebungsaufwandes gem. § 251 Abs. 2 BGB
bzw. des Mangelbeseitigungsaufwandes gem. § 633 Abs. 2 S. 3 BGB beruht auf dem
Grundsatz von Treu und Glauben als Maßstab der Rechtsausübung (§ 242
BGB)./<\/p>/
BauR 1994, 119
OLG Köln, Urteil vom 13.07.1993 - 22 U 48/93
//Bei der Ausschreibung eines privaten Auftraggebers kann von der Geltung
der VOB/A nur ausgegangen werden, wenn die Anwendung von Teil A ausdrücklich
oder nach den Umständen völlig eindeutig vereinbart worden
ist./<\/p>/
BauR 1994, 100
OLG Düsseldorf, Urteil vom 28.07.1993 - 22 U 55/93
//1. Ein Bieter, der erkennt, daß einzelne Positionen mit weit überhöhten Massenansätzen ausgeschrieben sind und entgegen den Bewerbungsbedingungen auf die Unrichtigkeit der Leistungsbeschreibung nicht hinweist, sondern versucht, durch aus dem Rahmen fallende niedrige Einheitspreise in diesen Positionen eine günstige Stelle im Ausschreibungsverfahren zu erlangen, ist nicht ausreichend zuverlässig i. S. des § 25 Nr. 2 Abs. 1 VOB/A und hat keinen Schadenersatzanspruch wegen enttäuschten Vertrauens in die Ordnungsmäßigkeit der Ausschreibung./<\/p>/ /
/2. Ein solcher Anspruch scheidet auch dann aus, wenn der Bieter zwar
das niedrigste Angebot gemacht hat, dies aber unter Berücksichtigung der
tatsächlich auszuführenden Massen nicht mehr der Fall
ist./<\/p>/
BauR 1994, 240
OLG Düsseldorf, Urteil vom 23.07.1993 - 23 U 218/92
//1. Verlangt der Besteller vom Unternehmer vereinbarungsgemäß den auf diesen entfallenen Anteil der Prämie für eine Bauwesenversicherung und sieht der Bauvertrag keine bestimmte prozentuale Beteiligung, ausgerichtet an der Auftragssumme vor, muß der Besteller eine spezifizierte Anteilsberechnung in einer für den Unternehmer nachvollziehbaren Weise unter Berücksichtigung der Gesamtauftragssumme vornehmen./<\/p>/ /
/2. Der Besteller darf wegen Mängeln einen entsprechenden Teil der Sicherheit über den für die Rückgabe derselben vereinbarten Zeitpunkt und auch über den Ablauf der Verjährungsfrist hinaus einbehalten, wenn zu diesem Zeitpunkt noch Mängel vorhanden sind und er rechtzeitig vor Ablauf der Frist die Mängel gerügt hat./<\/p>/ /
/3. Macht der Besteller im Wege
der Abrechnung der beiderseitigen Ansprüche einen Kostenvorschußanspruch zur
Beseitigung von Mängeln geltend, kann er daneben die Sicherheit nicht mit der
Begründung zurückbehalten, es sei noch ungewiß, ob der Kostenvorschuß zur Beseitigung
der Mängel ausreichend
sei./<\/p>/
BauR 1993, 736
OLG Düsseldorf, Urteil vom 23.07.1993 - 23 U 204/92
//1. Die Dauer der Haftung eines Bürgen für Gewährleistungsverpflichtungen eines Unternehmers ändert sich nicht dadurch, daß die Parteien des Bauvertrages nach der Abnahme der Bauleistungen eine neue Gewährleistungsfrist vereinbaren./<\/p>/ /
/2. Die Hemmung des Laufs der Verjährungsfrist nach § 639 Abs.
2 BGB endet trotz Erklärung des Unternehmers gegenüber dem Besteller, daß der
Mangel beseitigt sei, erst mit der Abnahme der Nachbesserungsleistung, wenn der
Unternehmer die förmlich Abnahme ausdrücklich verlangt und diese alsbald
durchgeführt
wird./<\/p>/
BauR 1993, 747
OLG Karlsruhe, Urteil vom 25.04.1991 - 4 U 66/90
(Leitsatz: siehe Volltext)BauR 1992, 791
OLG München, Urteil vom 09.02.1993 - 9 U 4113/92
(Leitsatz: siehe Volltext)BauR 1993, 494
OLG Düsseldorf, Urteil vom 30.03.1993 - 21 U 186/92
//Es obliegt grundsätzlich der Deutschen Bundespost Telekom, für einen
geeigneten Schutz ihrer im Straßenbereich verlegten Fernmeldekabel zu sorgen. Sie
kann das Risiko, daß Fernmeldekabel mit ihrem Einverständnis entgegen der Regel
ihrer Kabelschutzanweisung nicht in 60 cm Tiefe verlegt sind, nicht wegen der
Bekanntheit dieser Anweisung auf den Tiefbauunternehmer
abwälzen./<\/p>/
BauR 1993, 486
BGH, Urteil vom 22.04.1993 - VII ZR 118/92
//1. Bei Ausschreibungen nach der VOB/A ist für die Auslegung der Leistungsbeschreibung die Sicht der möglichen Bieter als Empfängerkreis maßgebend. Das mögliche Verständnis nur einzelner Empfänger kann nicht berücksichtigt werden./<\/p>/ /
/2. Dem Wortlaut der Leistungsbeschreibung kommt für die Auslegung einer nach VOB/A ausgeschriebenen Leistung besondere Bedeutung zu. Nicht ausgesprochene Einschränkungen des Wortlauts können nur zum Tragen kommen, wenn sie von allen gedachten Empfängern so verstanden werden mußten. Daneben können Umstände des ausgeschriebenen Vorhabens wie technischer und qualitativer Zuschnitt, architektonischer Anspruch und Zweckbestimmung des Gebäudes für die Auslegung bedeutsam sein./<\/p>/ /
/3. Das für die Auslegung der Ausschreibung
maßgebliche Verständnis der Leistungsbeschreibung wird mit dem Zuschlag Inhalt des
Werkvertrags./<\/p>/
BauR 1993, 595
OLG Düsseldorf, Urteil vom 18.06.1993 - 22 U 293/92
//1. Auch in einem Bauträgervertrag ist die formularmäßige Vereinbarung einer obligatorischen Schiedsgutachterklausel aus dem vom BGH in BauR 1992, 223, 224 = NJW 1992, 433, 434 für einen Vertrag über die Lieferung eines Fertighauses angeführten Gründen gemäß § 9 AGBG unwirksam./<\/p>/ /
/2. Eine
Erläuterung der Schiedsgutachterklausel und eine Aufklärung über deren Bedeutung seitens
des Notars vor Abschluß des notariellen Vertrags macht die
Schiedsgutachterklausel noch nicht zu einer Individualvereinbarung i. S. des § 1 Abs. 2 AGBG;
vielmehr muß der Verwender dem Partner seine trotz vorformulierten Klauseltextes
vorhandene Änderungsbereitschaft hinreichend deutlich zu erkennen
geben./<\/p>/
BauR 1994, 128
OLG Celle, Urteil vom 14.01.1993 - 14 U 160/91
(Leitsatz: siehe Volltext)BauR 1993, 476
OLG Köln, Urteil vom 16.07.1993 - 19 U 42/93
//Beauftragt ein Bauherr einen auf Lieferung von Garagentoren
spezialisierten Unternehmer mit dem Einbau eines bestimmten Fabrikates, weil das Tor in
gleicher Ornamentik gehalten sein soll wie die Haustür, dann verletzt der
Unternehmer eine vorvertragliche Aufklärungspflicht, wenn er den Auftraggeber nicht
darauf hinweist, daß das ausgewählte Fabrikat konstruktionsbedingt die
Durchfahrtshöhe der im übrigen großzügig angelegten Doppelgarage auf nur 1,73 m reduziert,
während bei Auswahl anderer Modelle dieses Unternehmers eine höhere Durchfahrtshöhe
zu erreichen
wäre./<\/p>/
BauR 1993, 728
OLG Köln, Urteil vom 18.06.1993 - 19 U 241/92
//Der Anspruch des Auftraggebers auf Ersatz der zur Mängelbeseitigung
erforderlichen Kosten nach § 13 Nr. 5 Abs. 2 VOB/B geht mit der Veräußerung des
Grundstücks unter (Abgrenzung zu BGH, MDR 1982, 130 und BGH, MDR 1987, 309 = BauR
1987,
89.)/<\/p>/
BauR 1993, 734
OLG Hamm, Urteil vom 29.03.1993 - 23 U 17/92
(Leitsatz: siehe Volltext)BauR 1993, 604
LG Landshut, Urteil vom 11.11.1992 - 13 S 1540/92
(Leitsatz: siehe Volltext)BauR 1993, 227
OLG Düsseldorf, Urteil vom 05.03.1993 - 22 U 220/92
//1. Bezieht sich der Auftraggeber bei der Bekanntmachung einer [Beschränkten Ausschreibung] ausdrücklich auf die VOB, ist er gegenüber den Bietern kraft Selbstbindung zur Einhaltung der Regeln der VOB/A verpflichtet./<\/p>/ /
/2. Hebt der Auftraggeber die Ausschreibung ohne berechtigten Grund auf, so
scheidet eine Schadensersatzpflicht wegen Verschuldens bei Vertragsschluß gegenüber
dem Bieter mit dem preislich niedrigsten Angebot gleichwohl aus, wenn dieser
trotz wiederholter Aufforderung seine Qualifikation nicht ausreichend nachgewiesen
hat./<\/p>/
BauR 1993, 597
OLG Düsseldorf, Urteil vom 16.10.1992 - 22 U 230/91
//1. Zu den Voraussetzungen eines Verstoßes gegen §§ 1, 2 SchwArbG./<\/p>/ /
/2. Bei einem wegen Verstoßes gegen das SchwArbG nichtigen
Werkvertrag sind die von dem Bereicherungsanspruch, welcher dem Auftragnehmer dann
allenfalls zusteht, wegen der mit der Schwarzarbeit verbundenen Risiken nach der
Rechtsprechung des BGH (BauR 1990, 721, 722, 723) vorzunehmenden [ganz erheblichen
Abschläge] mit mindestens 15 %
anzusetzen./<\/p>/
BauR 1993, 487
OLG Oldenburg, Urteil vom 10.02.1992 - 13 U 128/91
//Ein Anscheinsbeweis für die Verursachung eines Brandes durch
Lötarbeiten in einem noch unbewohnten Neubau greift nicht ein, wenn das Bauwerk noch
türlos, aber bereits beheizt ist und die ernsthafte Möglichkeit einer Brandstiftung
besteht./<\/p>/
BauR 1993, 100
OLG Hamm, Urteil vom 27.10.1992 - 26 U 22/92
//Der Dachdecker ist verpflichtet, bei Ausbesserungsarbeiten am Dach das
Eigentum des Bestellers vor Schäden durch Niederschlagswasser zu schützen. Dazu
muß er bei angekündigtem Regenwetter Vorkehrungen treffen, etwa durch eine
abschnittsweise Arbeitsweise oder durch eine hinreichende dichte Abdeckung mit einer
Wetterschutzplane./<\/p>/
BauR 1993, 349
OLG Oldenburg, Urteil vom 19.08.1992 - 2 U 229/91
(Leitsatz: siehe Volltext)BauR 1993, 228
OLG Düsseldorf, Urteil vom 04.08.1992 - 23 U 236/91
//1. Die Beseitigung eines Mangels i. S. des § 13 Nr. 6 VOB/B ist dann nicht unmöglich, wenn der vertragsgemäße Zustand der Leistung durch Nachbesserungsarbeiten auf einem anderen als dem im Vertrag vorgesehenen Weg erreicht wird und die Grundsubstanz der Leistung erhalten bleibt (hier: Vergießen und Verpressen von Rissen in einer Beton-Bodenplatte mit Epoxydharz)./<\/p>/ /
/2. Für die Frage der Unverhältnismäßigkeit der Nachbesserungskosten kommt es nicht auf das Verhältnis dieser Kosten zu dem ursprünglichen Herstellungsaufwand an, sondern auf das Wertverhältnis zwischen dem zur Beseitigung erforderlichen Aufwand und dem Vorteil, den die Mängelbeseitigung dem Auftraggeber gewährt./<\/p>/ /
/3. Bei grober Fahrlässigkeit des Auftragnehmers bei der Verursachung von
Mängeln ist diesem die Berufung auf den Gesichtspunkt der Unverhältnismäßigkeit des
Aufwands grundsätzlich verwehrt./<\/p>/
BauR 1993, 82
OLG Köln, Urteil vom 18.09.1992 - 19 U 106/92
//1. Der Unternehmer kann einen Werkvertrag aus wichtigem Grund kündigen, wenn der Auftraggeber das für die Herstellung des Werkes unerläßliches Vertrauensverhältnis schuldhaft nachhaltig zerstört hat. Ist dies der Fall, bedarf es vor der Kündigung keiner Abmahnung./<\/p>/ /
/2. Eine nachhaltige Störung des Vertrauensverhältnisses kann vorliegen, wenn der Auftraggeber Arbeitnehmer des Unternehmers in nicht unerheblichem Umfang zur Schwarzarbeit während der regulären, vom Unternehmer bezahlten Arbeitszeit herangezogen hat./<\/p>/ /
/3. Wird die vom Auftraggeber veranlaßte Schwarzarbeit nach Feierabend geleistet,
so kann darin allenfalls dann ein Grund zur fristlosen Kündigung liegen, wenn
sie erheblich ist./<\/p>/
BauR 1993, 80
OLG Hamm, Urteil vom 27.10.1992 - 26 U 132/92
//Eine einstweilige Verfügung auf Eintragung einer Vormerkung für eine
Bauhandwerkersicherungshypothek ist grundsätzlich nicht schon dann aufzuheben,
wenn der Besteller im Werklohnprozeß eine selbstschuldnerische Bürgschaft
stellt./<\/p>/
BauR 1993, 115
OLG Köln, Urteil vom 25.11.1992 - 11 U 33/92
//Für Gewährleistungsansprüche wegen mangelhafter Hofbefestigung aus
Verbundpflaster (in Mörtelbett) gilt die für Bauwerke geltende Verjährungsfrist von
fünf Jahren (§ 638 Abs. 1
BGB)./<\/p>/
BauR 1993, 218
OLG Hamm, Urteil vom 11.01.1991 - 9 U 301/89
//Beauftragt ein Fabrikunternehmer einen Dachdeckerbetrieb mit der Vornahme von Reparaturarbeiten auf dem Dach einer Werkhalle, über deren Außenmauer, die höher als das Dach ist, sich in mehr als 3 m Höhe eine 15 kV Hochspannungsleitung der Bahn befindet, so braucht der Auftraggeber weder den Auftragnehmer noch den mit der Durchführung der Arbeiten betrauten einzelnen Arbeitnehmer auf die durch die Bahnstromleitung drohenden Gefahren hinzuweisen./<\/p>/ /
/Auch
die Bahn trifft in einem solchen Falle keine Haftung, wenn einer der Arbeiter
mit einer Aluminiumleiter an die Leitung gerät und dadurch Verbrennungen
erleidet./<\/p>/
BauR 1992, 793
OLG Zweibrücken, Urteil vom 19.11.1991 - 8 U 132/90
(Leitsatz: siehe Volltext)BauR 1992, 770
OLG Hamm, Urteil vom 23.06.1992 - 26 U 132/91
//1. Zu den Erfordernissen einer Schiedsgerichtsvereinbarung./<\/p>/ /
/2. Wird nach Mängelrüge i. S. des § 13 Nr. 5 Abs. 1 Satz 2 VOB/B, die die
Verjährung [quasi] unterbricht, nachgebessert, so unterbricht die Rüge der
Nachbesserungsleistung erneut die Regelfrist für die Verjährung gemäß § 13 Nr. 5
Abs. 1 Satz 2 VOB/B (im Anschluß an Ingenstau/Korbion, a. a. O., B § 13 Rdn.
427)./<\/p>/
BauR 1993, 86
OLG Düsseldorf, Urteil vom 09.06.1992 - 23 U 192/91
//Die Einleitung eines Beweissicherungsverfahrens durch den Auftragnehmer eines Werkvertrages gegen den Auftraggeber, der außerprozessual Gewährleistungsansprüche geltend macht, unterbricht den Lauf der Verjährungsfrist von Gewährleistungsansprüchen des Auftraggebers nicht, wenn der Auftragnehmer das Verfahren mit dem Ziel verfolgt, sich den mangelfreien Zustand seiner Leistung bestätigen zu lassen, und der Auftraggeber das Verfahren nicht selbst aktiv mitbetreibt./<\/p>/ /
/Das Betreiben des Verfahrens durch den einen Mangel bestreitenden
Auftragnehmer führt auch nicht zur Hemmung des Laufs der
Verjährungsfrist./<\/p>/
BauR 1992, 767
OLG Düsseldorf, Urteil vom 30.06.1992 - 23 U 220/91
//1. Zu den Voraussetzungen für die Wirksamkeit einer Skontoabrede./<\/p>/ /
/2. Haben die Parteien eines Werkvertrages eine Vereinbarung
getroffen, wonach der Auftraggeber bei Zahlung innerhalb von 2 Tagen nach Eingang der
prüfbaren Rechnung einen bestimmten Prozentsatz als Skonto von der Rechnungssumme
abziehen kann, so ist das Zahlungserfordernis nicht dadurch erfüllt, daß der
Auftraggeber innerhalb dieser Frist einen an den Auftragnehmer adressierten Brief
mit einem Verrechnungsscheck zur Post
gibt./<\/p>/
BauR 1992, 783
OLG Stuttgart, Urteil vom 09.03.1992 - 5 U 164/91
(Leitsatz: siehe Volltext)BauR 1992, 639
LG Göttingen, Urteil vom 30.12.1991 - 2 O 351/91
(Leitsatz: siehe Volltext)BauR 1992, 528
OLG Düsseldorf, Urteil vom 21.02.1992 - 22 U 154/91
//Hat der Bauträger seine Gewährleistungsansprüche gegen einen
Bauhandwerker an den Erwerber abgetreten und wird der Bauhandwerker kurz vor Ablauf der
5-jährigen Verjährungsfrist zahlungsunfähig, so haftet der Bauträger für alle
Mängel, welche innerhalb der nach dem Eintritt der Zahlungsunfähigkeit für ihn
laufenden - neuen - vollen Verjährungsfrist auftreten, auch dann, wenn sich die
Mängel erst mehr als 5 Jahre nach Abnahme des Werks des Bauhandwerkers
zeigen./<\/p>/
BauR 1992, 775
OLG Düsseldorf, Urteil vom 07.02.1992 - 22 U 159/91
//1. Der Schadenersatzanspruch wegen verzögerten Baubeginns nach §§ 5 Nr. 2 und 4, 6 Nr. 6 VOB/B setzt Verzug des Auftragnehmers voraus./<\/p>/ /
/2. Der Auftragnehmer kommt trotz Mahnung nicht in Verzug, wenn er seinerseits die Weiterführung der Arbeiten gemäß § 16 Nr. 5 Abs. 3 Satz 3 VOB/B berechtigt verweigert./<\/p>/ /
/3. Das Recht des Auftragnehmers, nach § 16 Nr. 5 Abs.
3 Satz 3 VOB/B die Arbeiten einzustellen, schließt auch eine wirksame Kündigung
des Auftraggebers gemäß § 8 Nr. 3 VOB/B
aus./<\/p>/
BauR 1992, 765
OLG Hamm, Urteil vom 16.06.1992 - 21 U 18/92
(Leitsatz: siehe Volltext)BauR 1993, 88
LG Bonn, Urteil vom 22.05.1991 - 5 S 136/89
(Leitsatz: siehe Volltext)BauR 1992, 80
OLG Koblenz, Urteil vom 10.03.1992 - 3 U 1016/91
//1. Ist vereinbart, Erdaushub und -abfuhr nach Planmaß und m3-Einheitspreis abzurechnen, dann darf nicht nach Ladevolumen und Zahl der zur Abfuhr benötigten LKW berechnet werden./<\/p>/ /
/2. Da der Einheitspreis
pro m3 für den gewachsenen Boden gilt und die durch Ausschachten und
Abkippen bedingte Auflockerung des Erdreiches dessen Volumen deutlich (hier um 20
bis 30 %) erhöht, ergäbe die Berechnung nach LkW-Laderaum in m3 im
Umfang der Volumenerhöhung eine Zuviel-Forderung des
Unternehmers./<\/p>/
BauR 1992, 782
OLG Düsseldorf, Urteil vom 22.11.1991 - 22 U 132/91
//1. Den Unternehmer trifft im Rahmen eines Bauvertrags die vertragliche Nebenpflicht, mit dem seiner Einwirkung ausgesetzten Eigentum des Bauherrn pfleglich umzugehen und Beschädigungen zu vermeiden./<\/p>/ /
/2. Eine vertragliche Vereinbarung, daß der Bauherr für ausreichende Befahrbarkeit der Baustelle zu sorgen habe, enthebt den Unternehmer nicht der Pflicht zu prüfen, ob das verwendete Gerät - hier ein 48 t schwerer Autokran - ohne Gefahr für das Eigentum des Bauherrn eingesetzt werden kann./<\/p>/ /
/3. Der Unternehmer ist
verpflichtet, die nach sorgfältiger Prüfung der örtlichen Verhältnisse
erforderlichen Vorkehrungen zur Sicherung des Eigentums des Bauherrn - hier befestigte
Hoffläche - entweder selbst zu treffen oder den Bauherrn darauf hinzuweisen, welche
konkreten Maßnahmen zu diesem Zweck vor Beginn der Bauarbeiten getroffen werden
müssen./<\/p>/
BauR 1992, 377
OLG Celle, Urteil vom 06.02.1991 - 9 U 52/90
//Unzulängliche Abdeckungsmaßnahmen an Dachöffnungen können die Verletzung einer Verkehrssicherungspflicht zur Folge haben, wenn mangels hinreichender Kenntlichmachung, Absperrung oder Warnung ein Arbeiter einer anderen Firma, der das Dach zu Reparaturarbeiten betritt, durch eine solche Öffnung abstürzt./<\/p>/ /
/Dies gilt auch dann, wenn mit der Firma, deren Arbeiter abgestürzt ist, § 4 VOB/B vereinbart ist./<\/p>/ /
/Der Gebäudeeigentümer kann daneben auch aus § 836 BGB haften./<\/p>/ /
/Trifft einen Mitarbeiter aus der
Firma des abgestürzten Arbeiters ein Mitverschulden, so gelangen wegen §§ 636, 637
RVO die Grundsätze über den gestörten Gesamtschuldnerausgleich zur
Anwendung./<\/p>/
BauR 1992, 251
OLG Hamm, Urteil vom 10.01.1992 - 26 U 82/91
//Der vom Bauherrn auf Nachbesserung/Gewährleistung in Anspruch genommene
Vorunternehmer kann vom nachfolgenden Unternehmer aus Geschäftsführung ohne
Auftrag Zahlung in Höhe des Betrages verlangen , im dem der nachfolgende
Unternehmer zur Mangelbeseitigung verpflichtet war und durch die
Nachbesserung/Gewährleistung des Vorunternehmers befreit
wird./<\/p>/
BauR 1992, 519
OLG Koblenz, Urteil vom 18.02.1992 - 3 U 137/91
//1. Eine in AGB eines Auftraggebers für die Vergabe von Bauleistungen enthaltene Klausel, in der für den Fall der Teilkündigung des Klauselverwenders Ansprüche des Auftragnehmers auf Ersatz des entgangenen Gewinns ausgeschlossen werden, [wenn diesem ein gleichwertiger Ersatzauftrag angeboten wird], gewährt dem Auftraggeber keine unangemessenen Vorteile. Dadurch wird der Vergütungsanspruch nur für einen besonderen Sachverhalt gesetzeskonform ausgeschlossen./<\/p>/ /
/2. Ein Rechtsmißbrauch des Klauselverwenders, sich mit einem bloß formalen sachlich aber unakzeptablen Ersatzauftrags-Angebot ein nahezu folgenloses Abstandnehmen vom Vertrag zu ermöglichen, ist in der Klausel nicht angelegt und könnte genausogut unter formaler Berufung auf § 649 Satz 2 a. E. BGB versucht werden./<\/p>/ /
/3. Der dort genannte [böswillig] unterlassene Erwerb setzt nicht voraus, daß der Auftragnehmer zielgerichtet in der Absicht handelt, den Auftraggeber durch Unterlassen eines anderweitigen Erwerbs zu schädigen. Es genügt, wenn der Auftraggeber einen zumutbaren Ersatzauftrag nachweist und der Auftragnehmer diesen gleichwohl ausschlägt./<\/p>/ /
/4. An die Bestimmtheit einer
AGB-Klausel können keine strengeren Anforderungen gestellt werden als an die
Fassung des
Gesetzes./<\/p>/
BauR 1992, 379
OLG Düsseldorf, Urteil vom 17.01.1992 - 22 U 135/91
//Der Unternehmer, der bei dem Aushub von Rohrgräben nicht die nach DIN
4124 zur Wahrung der Standsicherheit erforderliche Abböschung ausführt, ist nicht
berechtigt, für die Mengenermittlung die in der DIN 18300 genannten
Näherungswerte für die Böschungswinkel zugrunde zu legen, sondern kann nur Vergütung der
tatsächlich ausgehobenen Mengen
verlangen./<\/p>/
BauR 1992, 521
LG Mannheim, Urteil vom 07.06.1991 - 5 O 473/90
(Leitsatz: siehe Volltext)BauR 1992, 233
OLG Hamm, Urteil vom 05.02.1991 - 21 U 111/90
(Leitsatz: siehe Volltext)BauR 1992, 78
OLG Hamm, Urteil vom 10.02.1992 - 6 U 132/91
(Leitsatz: siehe Volltext)BauR 1992, 658
OLG Oldenburg, Urteil vom 30.05.1991 - 8 U 14/91
(Leitsatz: siehe Volltext)BauR 1992, 83
OLG Hamm, Urteil vom 11.01.1991 - 25 U 59/90
(Leitsatz: siehe Volltext)BauR 1992, 70
OLG Köln, Beschluss vom 13.01.1992 - 13 W 1/92
//1. Die Ablehnung eines Sachverständigen ist in dem ab 1. 4. 1991 neu gestalteten selbständigen Beweisverfahren nicht nur zulässig, sondern bei Vorliegen entsprechender Ablehnungsgründe grundsätzlich sogar geboten, weil Auswahl und Benennung des Sachverständigen nicht mehr dem Antragsteller überlassen, sondern ausschließlich dem Gericht vorbehalten sind./<\/p>/ /
/2. Die Besorgnis
der Befangenheit des Sachverständigen ist gerechtfertigt, wenn objektive Gründe
vorliegen, die vom Standpunkt der ablehnenden Partei aus die Befürchtung erwecken
können, der Sachverständige werde der Sache nicht unvoreingenommen und damit
nicht unparteiisch gegenüberstehen können. Dies ist der Fall, wenn der
Sachverständige als Doktorand und Assistent des Geschäftsführers einer der
Antragsgegnerinnen an demselben Universitätsinstitut tätig war, unter des sen Betreuung als
Doktorvater promoviert worden ist und in dieser Zeit eine enge wissenschaftliche
Zusammenarbeit zwischen beiden bestand, die in drei fachspezifischen Publikationen
zum Ausdruck kam, auch wenn dies alles ca. 20 Jahre zurückliegt. Denn eine
derartige besondere Verbundenheit in fachlicher und persönlicher Hinsicht kann bis in
die Gegenwart mehr oder weniger andauern und daher - bewußt oder unbewußt - den
ehemaligen [Schüler] als Sachverständigen gegenüber seinem früheren [Lehrer] in
der an sich gebotenen Unparteilichkeit beeinflussen. Ob der Sachverständige
etwa tatsächlich befangen ist oder sich für unbefangen hält, ist nicht
maßgeblich./<\/p>/
BauR 1992, 408
OLG München, Urteil vom 05.03.1991 - 13 U 6525/90
//Wird mit der Vollstreckungsunterwerfungsklausel in einem notariellen
Vertrag dem Berechtigten die Möglichkeit eingeräumt, die Klausel ohne Nachweis der
im Vertrag festgeschriebenen Fälligkeiten zu erlangen, dann ist diese
Bestimmung wirksam; eine erhobene Vollstreckungsabwehrklage nach § 767 ZPO ist zulässig;
der Schuldner kann nicht auf die Erinnerung im Klauselerteilungsverfahren
verwiesen
werden./<\/p>/
BauR 1991, 655
OLG Hamm, Urteil vom 14.11.1989 - 24 U 183/88
(Leitsatz: siehe Volltext)BauR 1991, 756