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Sachgebiet: Bauvertrag

7579 Entscheidungen insgesamt




OLG Düsseldorf, Urteil vom 16.10.1992 - 22 U 230/91

/

/1. Zu den Voraussetzungen eines Verstoßes gegen §§ 1, 2 SchwArbG./<\/p>/ /

/2. Bei einem wegen Verstoßes gegen das SchwArbG nichtigen Werkvertrag sind die von dem Bereicherungsanspruch, welcher dem Auftragnehmer dann allenfalls zusteht, wegen der mit der Schwarzarbeit verbundenen Risiken nach der Rechtsprechung des BGH (BauR 1990, 721, 722, 723) vorzunehmenden [ganz erheblichen Abschläge] mit mindestens 15 % anzusetzen./<\/p>/
Dokument öffnen BauR 1993, 487

OLG Oldenburg, Urteil vom 10.02.1992 - 13 U 128/91

/

/Ein Anscheinsbeweis für die Verursachung eines Brandes durch Lötarbeiten in einem noch unbewohnten Neubau greift nicht ein, wenn das Bauwerk noch türlos, aber bereits beheizt ist und die ernsthafte Möglichkeit einer Brandstiftung besteht./<\/p>/
Dokument öffnen BauR 1993, 100

OLG Hamm, Urteil vom 27.10.1992 - 26 U 22/92

/

/Der Dachdecker ist verpflichtet, bei Ausbesserungsarbeiten am Dach das Eigentum des Bestellers vor Schäden durch Niederschlagswasser zu schützen. Dazu muß er bei angekündigtem Regenwetter Vorkehrungen treffen, etwa durch eine abschnittsweise Arbeitsweise oder durch eine hinreichende dichte Abdeckung mit einer Wetterschutzplane./<\/p>/
Dokument öffnen BauR 1993, 349

OLG Oldenburg, Urteil vom 19.08.1992 - 2 U 229/91

(Leitsatz: siehe Volltext)

Dokument öffnen BauR 1993, 228

OLG Düsseldorf, Urteil vom 04.08.1992 - 23 U 236/91

/

/1. Die Beseitigung eines Mangels i. S. des § 13 Nr. 6 VOB/B ist dann nicht unmöglich, wenn der vertragsgemäße Zustand der Leistung durch Nachbesserungsarbeiten auf einem anderen als dem im Vertrag vorgesehenen Weg erreicht wird und die Grundsubstanz der Leistung erhalten bleibt (hier: Vergießen und Verpressen von Rissen in einer Beton-Bodenplatte mit Epoxydharz)./<\/p>/ /

/2. Für die Frage der Unverhältnismäßigkeit der Nachbesserungskosten kommt es nicht auf das Verhältnis dieser Kosten zu dem ursprünglichen Herstellungsaufwand an, sondern auf das Wertverhältnis zwischen dem zur Beseitigung erforderlichen Aufwand und dem Vorteil, den die Mängelbeseitigung dem Auftraggeber gewährt./<\/p>/ /

/3. Bei grober Fahrlässigkeit des Auftragnehmers bei der Verursachung von Mängeln ist diesem die Berufung auf den Gesichtspunkt der Unverhältnismäßigkeit des Aufwands grundsätzlich verwehrt./<\/p>/
Dokument öffnen BauR 1993, 82

OLG Köln, Urteil vom 18.09.1992 - 19 U 106/92

/

/1. Der Unternehmer kann einen Werkvertrag aus wichtigem Grund kündigen, wenn der Auftraggeber das für die Herstellung des Werkes unerläßliches Vertrauensverhältnis schuldhaft nachhaltig zerstört hat. Ist dies der Fall, bedarf es vor der Kündigung keiner Abmahnung./<\/p>/ /

/2. Eine nachhaltige Störung des Vertrauensverhältnisses kann vorliegen, wenn der Auftraggeber Arbeitnehmer des Unternehmers in nicht unerheblichem Umfang zur Schwarzarbeit während der regulären, vom Unternehmer bezahlten Arbeitszeit herangezogen hat./<\/p>/ /

/3. Wird die vom Auftraggeber veranlaßte Schwarzarbeit nach Feierabend geleistet, so kann darin allenfalls dann ein Grund zur fristlosen Kündigung liegen, wenn sie erheblich ist./<\/p>/
Dokument öffnen BauR 1993, 80

OLG Hamm, Urteil vom 27.10.1992 - 26 U 132/92

/

/Eine einstweilige Verfügung auf Eintragung einer Vormerkung für eine Bauhandwerkersicherungshypothek ist grundsätzlich nicht schon dann aufzuheben, wenn der Besteller im Werklohnprozeß eine selbstschuldnerische Bürgschaft stellt./<\/p>/
Dokument öffnen BauR 1993, 115

OLG Köln, Urteil vom 25.11.1992 - 11 U 33/92

/

/Für Gewährleistungsansprüche wegen mangelhafter Hofbefestigung aus Verbundpflaster (in Mörtelbett) gilt die für Bauwerke geltende Verjährungsfrist von fünf Jahren (§ 638 Abs. 1 BGB)./<\/p>/
Dokument öffnen BauR 1993, 218

OLG Hamm, Urteil vom 11.01.1991 - 9 U 301/89

/

/Beauftragt ein Fabrikunternehmer einen Dachdeckerbetrieb mit der Vornahme von Reparaturarbeiten auf dem Dach einer Werkhalle, über deren Außenmauer, die höher als das Dach ist, sich in mehr als 3 m Höhe eine 15 kV Hochspannungsleitung der Bahn befindet, so braucht der Auftraggeber weder den Auftragnehmer noch den mit der Durchführung der Arbeiten betrauten einzelnen Arbeitnehmer auf die durch die Bahnstromleitung drohenden Gefahren hinzuweisen./<\/p>/ /

/Auch die Bahn trifft in einem solchen Falle keine Haftung, wenn einer der Arbeiter mit einer Aluminiumleiter an die Leitung gerät und dadurch Verbrennungen erleidet./<\/p>/
Dokument öffnen BauR 1992, 793

OLG Zweibrücken, Urteil vom 19.11.1991 - 8 U 132/90

(Leitsatz: siehe Volltext)

Dokument öffnen BauR 1992, 770

OLG Hamm, Urteil vom 23.06.1992 - 26 U 132/91

/

/1. Zu den Erfordernissen einer Schiedsgerichtsvereinbarung./<\/p>/ /

/2. Wird nach Mängelrüge i. S. des § 13 Nr. 5 Abs. 1 Satz 2 VOB/B, die die Verjährung [quasi] unterbricht, nachgebessert, so unterbricht die Rüge der Nachbesserungsleistung erneut die Regelfrist für die Verjährung gemäß § 13 Nr. 5 Abs. 1 Satz 2 VOB/B (im Anschluß an Ingenstau/Korbion, a. a. O., B § 13 Rdn. 427)./<\/p>/
Dokument öffnen BauR 1993, 86

OLG Düsseldorf, Urteil vom 09.06.1992 - 23 U 192/91

/

/Die Einleitung eines Beweissicherungsverfahrens durch den Auftragnehmer eines Werkvertrages gegen den Auftraggeber, der außerprozessual Gewährleistungsansprüche geltend macht, unterbricht den Lauf der Verjährungsfrist von Gewährleistungsansprüchen des Auftraggebers nicht, wenn der Auftragnehmer das Verfahren mit dem Ziel verfolgt, sich den mangelfreien Zustand seiner Leistung bestätigen zu lassen, und der Auftraggeber das Verfahren nicht selbst aktiv mitbetreibt./<\/p>/ /

/Das Betreiben des Verfahrens durch den einen Mangel bestreitenden Auftragnehmer führt auch nicht zur Hemmung des Laufs der Verjährungsfrist./<\/p>/
Dokument öffnen BauR 1992, 767

OLG Düsseldorf, Urteil vom 30.06.1992 - 23 U 220/91

/

/1. Zu den Voraussetzungen für die Wirksamkeit einer Skontoabrede./<\/p>/ /

/2. Haben die Parteien eines Werkvertrages eine Vereinbarung getroffen, wonach der Auftraggeber bei Zahlung innerhalb von 2 Tagen nach Eingang der prüfbaren Rechnung einen bestimmten Prozentsatz als Skonto von der Rechnungssumme abziehen kann, so ist das Zahlungserfordernis nicht dadurch erfüllt, daß der Auftraggeber innerhalb dieser Frist einen an den Auftragnehmer adressierten Brief mit einem Verrechnungsscheck zur Post gibt./<\/p>/
Dokument öffnen BauR 1992, 783

OLG Stuttgart, Urteil vom 09.03.1992 - 5 U 164/91

(Leitsatz: siehe Volltext)

Dokument öffnen BauR 1992, 639

LG Göttingen, Urteil vom 30.12.1991 - 2 O 351/91

(Leitsatz: siehe Volltext)

Dokument öffnen BauR 1992, 528

OLG Düsseldorf, Urteil vom 21.02.1992 - 22 U 154/91

/

/Hat der Bauträger seine Gewährleistungsansprüche gegen einen Bauhandwerker an den Erwerber abgetreten und wird der Bauhandwerker kurz vor Ablauf der 5-jährigen Verjährungsfrist zahlungsunfähig, so haftet der Bauträger für alle Mängel, welche innerhalb der nach dem Eintritt der Zahlungsunfähigkeit für ihn laufenden - neuen - vollen Verjährungsfrist auftreten, auch dann, wenn sich die Mängel erst mehr als 5 Jahre nach Abnahme des Werks des Bauhandwerkers zeigen./<\/p>/
Dokument öffnen BauR 1992, 775

OLG Düsseldorf, Urteil vom 07.02.1992 - 22 U 159/91

/

/1. Der Schadenersatzanspruch wegen verzögerten Baubeginns nach §§ 5 Nr. 2 und 4, 6 Nr. 6 VOB/B setzt Verzug des Auftragnehmers voraus./<\/p>/ /

/2. Der Auftragnehmer kommt trotz Mahnung nicht in Verzug, wenn er seinerseits die Weiterführung der Arbeiten gemäß § 16 Nr. 5 Abs. 3 Satz 3 VOB/B berechtigt verweigert./<\/p>/ /

/3. Das Recht des Auftragnehmers, nach § 16 Nr. 5 Abs. 3 Satz 3 VOB/B die Arbeiten einzustellen, schließt auch eine wirksame Kündigung des Auftraggebers gemäß § 8 Nr. 3 VOB/B aus./<\/p>/
Dokument öffnen BauR 1992, 765

OLG Hamm, Urteil vom 16.06.1992 - 21 U 18/92

(Leitsatz: siehe Volltext)

Dokument öffnen BauR 1993, 88

LG Bonn, Urteil vom 22.05.1991 - 5 S 136/89

(Leitsatz: siehe Volltext)

Dokument öffnen BauR 1992, 80

OLG Koblenz, Urteil vom 10.03.1992 - 3 U 1016/91

/

/1. Ist vereinbart, Erdaushub und -abfuhr nach Planmaß und m3-Einheitspreis abzurechnen, dann darf nicht nach Ladevolumen und Zahl der zur Abfuhr benötigten LKW berechnet werden./<\/p>/ /

/2. Da der Einheitspreis pro m3 für den gewachsenen Boden gilt und die durch Ausschachten und Abkippen bedingte Auflockerung des Erdreiches dessen Volumen deutlich (hier um 20 bis 30 %) erhöht, ergäbe die Berechnung nach LkW-Laderaum in m3 im Umfang der Volumenerhöhung eine Zuviel-Forderung des Unternehmers./<\/p>/
Dokument öffnen BauR 1992, 782

OLG Düsseldorf, Urteil vom 22.11.1991 - 22 U 132/91

/

/1. Den Unternehmer trifft im Rahmen eines Bauvertrags die vertragliche Nebenpflicht, mit dem seiner Einwirkung ausgesetzten Eigentum des Bauherrn pfleglich umzugehen und Beschädigungen zu vermeiden./<\/p>/ /

/2. Eine vertragliche Vereinbarung, daß der Bauherr für ausreichende Befahrbarkeit der Baustelle zu sorgen habe, enthebt den Unternehmer nicht der Pflicht zu prüfen, ob das verwendete Gerät - hier ein 48 t schwerer Autokran - ohne Gefahr für das Eigentum des Bauherrn eingesetzt werden kann./<\/p>/ /

/3. Der Unternehmer ist verpflichtet, die nach sorgfältiger Prüfung der örtlichen Verhältnisse erforderlichen Vorkehrungen zur Sicherung des Eigentums des Bauherrn - hier befestigte Hoffläche - entweder selbst zu treffen oder den Bauherrn darauf hinzuweisen, welche konkreten Maßnahmen zu diesem Zweck vor Beginn der Bauarbeiten getroffen werden müssen./<\/p>/
Dokument öffnen BauR 1992, 377

OLG Celle, Urteil vom 06.02.1991 - 9 U 52/90

/

/Unzulängliche Abdeckungsmaßnahmen an Dachöffnungen können die Verletzung einer Verkehrssicherungspflicht zur Folge haben, wenn mangels hinreichender Kenntlichmachung, Absperrung oder Warnung ein Arbeiter einer anderen Firma, der das Dach zu Reparaturarbeiten betritt, durch eine solche Öffnung abstürzt./<\/p>/ /

/Dies gilt auch dann, wenn mit der Firma, deren Arbeiter abgestürzt ist, § 4 VOB/B vereinbart ist./<\/p>/ /

/Der Gebäudeeigentümer kann daneben auch aus § 836 BGB haften./<\/p>/ /

/Trifft einen Mitarbeiter aus der Firma des abgestürzten Arbeiters ein Mitverschulden, so gelangen wegen §§ 636, 637 RVO die Grundsätze über den gestörten Gesamtschuldnerausgleich zur Anwendung./<\/p>/
Dokument öffnen BauR 1992, 251

OLG Hamm, Urteil vom 10.01.1992 - 26 U 82/91

/

/Der vom Bauherrn auf Nachbesserung/Gewährleistung in Anspruch genommene Vorunternehmer kann vom nachfolgenden Unternehmer aus Geschäftsführung ohne Auftrag Zahlung in Höhe des Betrages verlangen , im dem der nachfolgende Unternehmer zur Mangelbeseitigung verpflichtet war und durch die Nachbesserung/Gewährleistung des Vorunternehmers befreit wird./<\/p>/
Dokument öffnen BauR 1992, 519

OLG Koblenz, Urteil vom 18.02.1992 - 3 U 137/91

/

/1. Eine in AGB eines Auftraggebers für die Vergabe von Bauleistungen enthaltene Klausel, in der für den Fall der Teilkündigung des Klauselverwenders Ansprüche des Auftragnehmers auf Ersatz des entgangenen Gewinns ausgeschlossen werden, [wenn diesem ein gleichwertiger Ersatzauftrag angeboten wird], gewährt dem Auftraggeber keine unangemessenen Vorteile. Dadurch wird der Vergütungsanspruch nur für einen besonderen Sachverhalt gesetzeskonform ausgeschlossen./<\/p>/ /

/2. Ein Rechtsmißbrauch des Klauselverwenders, sich mit einem bloß formalen sachlich aber unakzeptablen Ersatzauftrags-Angebot ein nahezu folgenloses Abstandnehmen vom Vertrag zu ermöglichen, ist in der Klausel nicht angelegt und könnte genausogut unter formaler Berufung auf § 649 Satz 2 a. E. BGB versucht werden./<\/p>/ /

/3. Der dort genannte [böswillig] unterlassene Erwerb setzt nicht voraus, daß der Auftragnehmer zielgerichtet in der Absicht handelt, den Auftraggeber durch Unterlassen eines anderweitigen Erwerbs zu schädigen. Es genügt, wenn der Auftraggeber einen zumutbaren Ersatzauftrag nachweist und der Auftragnehmer diesen gleichwohl ausschlägt./<\/p>/ /

/4. An die Bestimmtheit einer AGB-Klausel können keine strengeren Anforderungen gestellt werden als an die Fassung des Gesetzes./<\/p>/
Dokument öffnen BauR 1992, 379

OLG Düsseldorf, Urteil vom 17.01.1992 - 22 U 135/91

/

/Der Unternehmer, der bei dem Aushub von Rohrgräben nicht die nach DIN 4124 zur Wahrung der Standsicherheit erforderliche Abböschung ausführt, ist nicht berechtigt, für die Mengenermittlung die in der DIN 18300 genannten Näherungswerte für die Böschungswinkel zugrunde zu legen, sondern kann nur Vergütung der tatsächlich ausgehobenen Mengen verlangen./<\/p>/
Dokument öffnen BauR 1992, 521

LG Mannheim, Urteil vom 07.06.1991 - 5 O 473/90

(Leitsatz: siehe Volltext)

Dokument öffnen BauR 1992, 233

OLG Hamm, Urteil vom 05.02.1991 - 21 U 111/90

(Leitsatz: siehe Volltext)

Dokument öffnen BauR 1992, 78

OLG Hamm, Urteil vom 10.02.1992 - 6 U 132/91

(Leitsatz: siehe Volltext)

Dokument öffnen BauR 1992, 658

OLG Oldenburg, Urteil vom 30.05.1991 - 8 U 14/91

(Leitsatz: siehe Volltext)

Dokument öffnen BauR 1992, 83

OLG Hamm, Urteil vom 11.01.1991 - 25 U 59/90

(Leitsatz: siehe Volltext)

Dokument öffnen BauR 1992, 70

OLG Köln, Beschluss vom 13.01.1992 - 13 W 1/92

/

/1. Die Ablehnung eines Sachverständigen ist in dem ab 1. 4. 1991 neu gestalteten selbständigen Beweisverfahren nicht nur zulässig, sondern bei Vorliegen entsprechender Ablehnungsgründe grundsätzlich sogar geboten, weil Auswahl und Benennung des Sachverständigen nicht mehr dem Antragsteller überlassen, sondern ausschließlich dem Gericht vorbehalten sind./<\/p>/ /

/2. Die Besorgnis der Befangenheit des Sachverständigen ist gerechtfertigt, wenn objektive Gründe vorliegen, die vom Standpunkt der ablehnenden Partei aus die Befürchtung erwecken können, der Sachverständige werde der Sache nicht unvoreingenommen und damit nicht unparteiisch gegenüberstehen können. Dies ist der Fall, wenn der Sachverständige als Doktorand und Assistent des Geschäftsführers einer der Antragsgegnerinnen an demselben Universitätsinstitut tätig war, unter des sen Betreuung als Doktorvater promoviert worden ist und in dieser Zeit eine enge wissenschaftliche Zusammenarbeit zwischen beiden bestand, die in drei fachspezifischen Publikationen zum Ausdruck kam, auch wenn dies alles ca. 20 Jahre zurückliegt. Denn eine derartige besondere Verbundenheit in fachlicher und persönlicher Hinsicht kann bis in die Gegenwart mehr oder weniger andauern und daher - bewußt oder unbewußt - den ehemaligen [Schüler] als Sachverständigen gegenüber seinem früheren [Lehrer] in der an sich gebotenen Unparteilichkeit beeinflussen. Ob der Sachverständige etwa tatsächlich befangen ist oder sich für unbefangen hält, ist nicht maßgeblich./<\/p>/
Dokument öffnen BauR 1992, 408

OLG München, Urteil vom 05.03.1991 - 13 U 6525/90

/

/Wird mit der Vollstreckungsunterwerfungsklausel in einem notariellen Vertrag dem Berechtigten die Möglichkeit eingeräumt, die Klausel ohne Nachweis der im Vertrag festgeschriebenen Fälligkeiten zu erlangen, dann ist diese Bestimmung wirksam; eine erhobene Vollstreckungsabwehrklage nach § 767 ZPO ist zulässig; der Schuldner kann nicht auf die Erinnerung im Klauselerteilungsverfahren verwiesen werden./<\/p>/
Dokument öffnen BauR 1991, 655

OLG Hamm, Urteil vom 14.11.1989 - 24 U 183/88

(Leitsatz: siehe Volltext)

Dokument öffnen BauR 1991, 756

OLG München, Beschluss vom 09.11.1990 - 23 U 4090/90

/

/1. Kann der Bauunternehmer die gegenüber dem Generalunternehmer vertraglich geschuldete (Bau- )Leistung nicht erbringen, weil es dem Generalunternehmer aus Gründen, die allein in der Person des Bauherren liegen, nicht möglich ist, das Baugrundstück zur Verfügung zu stellen, so steht dem Bauunternehmer in entsprechender Anwendung des § 645 Abs. 1 Satz 1 BGB ein Entschädigungsanspruch zu./<\/p>/ /

/2. Zu den danach zu ersetzenden [Auslagen] können auch (anteilige) umsatzunabhängige Gemeinkosten gehören./<\/p>/
Dokument öffnen BauR 1992, 74

OLG Nürnberg, Urteil vom 06.02.1991 - 4 U 3310/90

/

/a) Zur Absicherung eines Fassadengerüstes auf einem Gehsteig gegenüber Passanten. Rotweiße Plastik-Flatterleinen genügen i. d. R. nicht./<\/p>/ /

/b) Zuständig hierfür ist in erster Linie der Gerüstbauunternehmer, allenfalls sekundär der Bauherr oder gar ein Pächter einer Gaststätte in dem eingerüsteten Haus zugunsten seiner Gäste. Dessen Verantwortlichkeit tritt jedoch im Innenverhältnis zum hauptverantwortlichen Unternehmer zurück./<\/p>/
Dokument öffnen BauR 1991, 781

OLG München, Urteil vom 15.10.1991 - 9 U 2958/91

(Leitsatz: siehe Volltext)

Dokument öffnen BauR 1992, 95

OLG Düsseldorf, Urteil vom 04.06.1991 - 23 U 173/90

/

/1. Ein Anspruch auf Änderung des vereinbarten Preises kann auch beim Pauschalvertrag gemäß § 2 Nr. 7 Abs. 1 Satz 4 VOB/B i.V.m. § 2 Nr. 5 VOB/B immer dann verlangt werden, wenn sich durch eine Änderung des Bauentwurfes oder andere Anordnungen des Auftraggebers die Grundlagen des Preises (hier: des Pauschalpreises) geändert haben. Dies kann auch durch die gemeinsam vorgesehene, infolge der Änderung des Aushubmaterials aber mit zusätzlichen Kosten verbundene Verwendung des Aushubmaterials für eine Lärmschutzwand geschehen./<\/p>/ /

/2. Die Änderung der Kalkulationsgrundlagen muß aber durch ein dem Auftraggeber zurechenbares Verhalten ausgelöst worden sein. Bloße Erschwernisse, die bei der nach dem Vertrag vorgesehenen Leistung ohne Einwirkung des Auftraggebers auftreten, sind kein Fall des § 2 Nr. 5 VOB/B, es sei denn, daß die tatsächlich erforderliche und ausgeführte Leistung von der ausgeschriebenen abweicht (z. B. andere Bodenklasse) und der Auftraggeber nach einem entsprechenden Hinweis des Auftragnehmers die Leistung auf der Grundlage der tatsächlichen Verhältnisse in geänderter Weise ausführen läßt und damit eine entsprechende Anordnung - wenn auch stillschweigend - trifft./<\/p>/ /

/3. Eine Abweichung von der Ausschreibung liegt aber nicht schon ohne weiteres dann vor, wenn sich die tatsächlich angetroffene Bodenklasse (hier: Bodenklasse 2: fließende Bodenarten, Torf) von der ausgeschriebenen (hier: Bodenklassen 3 und 4: leicht lösbare bzw. mittelschwer lösbare Bodenarten) unterscheidet, im Leistungsverzeichnis aber auf ein Bodengutachten Bezug genommen worden war, aus dem in bestimmten Tiefen durchaus auch die hier später tatsächlich angetroffene Bodenklasse zu ersehen war, auch wenn dies nur für die mit dem Aushubmaterial zu errichtende Lärmschutzwand von Bedeutung war./<\/p>/
Dokument öffnen BauR 1991, 774

OLG Düsseldorf, Urteil vom 26.11.1991 - 23 U 61/91

/

/Meldet der Auftragnehmer (Subunternehmer) nach Besichtigung der vom Auftraggeber (Hauptunternehmer) erbrachten Vorunternehmerleistung (hier: Flachdach mit Wurzelschutzbahn) gegenüber dem Auftraggeber konkrete Bedenken gemäß § 4 Nr. 3 VOB/B bzw. § 242 BGB an (hier: fehlerhafte Verlegung der Wurzelschutzbahn) und lehnt er für den Fall der Ausführung seiner Arbeiten (hier: extensive Dachbegrünung) ohne vorherige Nachbesserung der konkreten Beanstandungen jede Gewährleistung für darauf beruhende Mängel ab, so berechtigt dies den Auftraggeber nicht zur Kündigung des Werkvertrages aus wichtigem Grund, selbst wenn die Bedenken zu Unrecht erhoben worden sein sollten./<\/p>/
Dokument öffnen BauR 1992, 381

OLG Köln, Beschluss vom 19.02.1990 - 7 U 119/89

(Leitsatz: siehe Volltext)

Dokument öffnen BauR 1991, 618

OLG Braunschweig, Urteil vom 14.02.1991 - 2 U 27/90

(Leitsatz: siehe Volltext)

Dokument öffnen BauR 1991, 635

OLG Hamm, Urteil vom 03.09.1991 - 26 U 137/90

/

/Zur Abnahmeverweigerung wegen wesentlicher Mängel nach § 12 Nr. 3 VOB/B./<\/p>/
Dokument öffnen BauR 1992, 240

LG Kiel, Urteil vom 28.08.1990 - 2 O 473/89

(Leitsatz: siehe Volltext)

Dokument öffnen BauR 1991, 346

OLG München, Urteil vom 15.10.1991 - 9 U 2951/91

(Leitsatz: siehe Volltext)

Dokument öffnen BauR 1992, 234

BGH, Urteil vom 20.06.1991 - VII ZR 223/90

/

/Zur Auslegung eines Vertrages über die Errichtung einer Tennishalle, die nach dem Angebot des Unternehmers [den Vorschriften des DTB] entsprechen würde./<\/p>/
Dokument öffnen BauR 1991, 605

OLG Düsseldorf, Urteil vom 28.06.1991 - 22 U 1/91

/

/1. Dem Bauherrn steht gegenüber dem Restwerklohnanspruch des Unternehmers wegen Mängeln des Werks ein Leistungsverweigerungsrecht auch dann zu, wenn er sich mit der Annahme der vom Unternehmer angebotenen Mängelbeseitigung in Verzug befindet./<\/p>/ /

/2. Unterliegt der Kläger mit seinem uneingeschränkten Zahlungsantrag, obsiegt er jedoch aufgrund seines Hilfsantrags mit dem Zahlungsbegehren Zug um Zug gegen Mängelbeseitigung und wird gleichzeitig festgestellt, daß der Beklagte sich mit der Annahme der Mängelbeseitigung in Verzug befindet, so ist es gerechtfertigt, die Kosten gemäß § 92 Abs. 2 ZPO voll dem Beklagten aufzuerlegen./<\/p>/
Dokument öffnen BauR 1992, 72

OLG Köln, Urteil vom 28.03.1990 - 13 U 147/89

(Leitsatz: siehe Volltext)

Dokument öffnen BauR 1991, 468

OLG Köln, Urteil vom 06.05.1991 - 12 U 130/88

/

/1. Das unter Verwendung von Holzwerkstoffen (hier: beschichtete Spanplatten) hergestellte Werk ist mangelhaft (§ 633 Abs. 1 BGB, wenn sein emittierendes Formaldehyd in der Luft eine Ausgleichskonzentration erreicht, deren Grenzwert den des § 9 Abs. 3 Satz 1 GefStoffVO übersteigt./<\/p>/ /

/2. Zur verbindlichen Feststellung der nach § 9 Abs. 3 Satz 1 GefStoffVO höchstzulässigen Ausgleichskonzentration des Formaldehyds ist ausschließlich das - zwischenzeitlich gegenüber der ETB-Formaldehydrichtlinie von 1980 modifizierte - Prüfkammerverfahren (Referenzverfahren) maßgeblich./<\/p>/ /

/3. Das vom Bundesgesundheitsamt im Juni 1989 im Bundesgesundheitsblatt 6/89 veröffentlichte und zwischenzeitlich lediglich im sog. nichtamtlichen Teil ([vorläufige Materialkennwerte]) überarbeitete bzw. ergänzte - und in die beabsichtigte 3. Novellierung zur Gefahrstofffverordnung 1991 übernommene - Prüfkammerverfahren entspricht dem Stand von Wissenschaft und Technik i. S. von § 9 Abs. 3 Satz 2 GefStoffVO./<\/p>/ /

/4. Zur Beurteilung der Frage, ob eine Werkleistung zum Zeitpunkt ihrer Abnahme mangelhaft ist, dürfen neuere wissenschaftliche Erkenntnisse herangezogen werden, auch wenn diese erst nach dem Zeit- <S. 760> punkt der Abnahme - bis zur letzten mündlichen Verhandlung (Tatsacheninstanz) des Gewährleistungsprozesses - bekannt geworden sind./<\/p>/ /

/5. Beschichtete Spanplatten dürfen gemäß § 9 Abs. 3 Satz 1 GefStoffVO auch dann nicht in den Verkehr gebracht werden, wenn der gesetzlich höchstzulässige Grenzwert der Ausgleichskonzentration des Formaldehyds erst durch die Weiterverarbeitung (z. B. Zerschneiden) der Platten überschritten wird./<\/p>/ /

/6. Zum Zeitpunkt der Abnahme der Werkleistungen des Beklagten Anfang bzw. Frühjahr 1987 konnte ein Schreinermeister aufgrund von Veröffentlichungen in der für ihn bestimmten Fachliteratur noch nicht wissen, daß durch Zerschneiden beschichteter Spanplatten erhöhte Ausdünstungen von Formaldehyd auftreten können. Er brauchte die ihm vom Produzenten bzw. vom Holzhändler gelieferten Spanplatten nicht auf Formaldehydausdünstungen zu untersuchen. Er hat die erhöhte Ausgleichskonzentration nicht i. S. von § 635 BGB zu vertreten./<\/p>/ /

/7. Die Gewährleistungspflicht des Unternehmers entfällt nicht deshalb, weil bauseits eine Finishlackierung vorgesehen ist, die die Ausgleichskonzentration des Formaldehyds in der Raumluft unter den Grenzwert des § 9 Abs. 3 Satz 1 GefStoffVO bringen würde./<\/p>/ /

/8. Werkleistungen, die - den Grenzwert des § 9 Abs. 3 Satz 1 überschreitende - Ausgleichskonzentrationen des Formaldehyds in der Raumluft verursachen, sind gänzlich unbrauchbar. Der Besteller kann die Vergütung auf Null DM mindern (§§ 634 Abs. 1, 4, 472 BGB)./<\/p>/ /

/9. Schrankwände können unter besonderen Voraussetzungen i. S. von § 94 Abs. 2 BGB [eingefügt] sein und demzufolge [Arbeiten bei Bauwerken] (§ 638 Abs. 1 Satz 1 BGB) darstellen. Das gilt nicht für die spezielle Anfertigung und Lieferung eines Doppelbettes und eines Eckschranks./<\/p>/
Dokument öffnen BauR 1991, 759

OLG Schleswig, Urteil vom 19.07.1990 - 11 U 93/87

/

/Zur Verteilung der Verantwortlichkeiten zwischen Tiefbauunternehmer und auftraggebender Stadt, wenn es bei der Durchführung von Kanalisationsarbeiten zu einer Explosion kommt, die auf eine übermäßige Steigerung des Drucks in einer Gasleitung zurückzuführen ist, für die die Stadt verantwortlich ist./<\/p>/
Dokument öffnen BauR 1991, 487

OLG Schleswig, Urteil vom 19.07.1990 - 16 U 170/89

(Leitsatz: siehe Volltext)

Dokument öffnen BauR 1991, 463

OLG Hamm, Urteil vom 12.07.1991 - 26 U 146/89

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/1.Ein gemeinsames Aufmaß i. S. von § 14 Nr. 2 VOB/B hat regelmäßig die Wirkung eines deklaratorischen Schuldanerkenntnisses./<\/p>/ /

/2.§ 14 Nr. 2 VOB/B setzt dabei nicht zwingend eine körperliche Aufmaßnahme vor Ort voraus. Es genügt, wenn sich die Parteien darüber einig sind, daß eine bestimmte Leistung nach Maß, Zahl und Gewicht erbracht ist. Diese Einigung kann auch anhand geeigneter Aufmaßpläne erfolgen./<\/p>/ /

/3.Will der Bauherr sich von dem Anerkenntnis lösen, so muß er beweisen, daß die in dem gemeinsamen Aufmaß getroffenen Feststellungen nicht der Wirklichkeit entsprechen, und daß ihm dieses erst nach dem gemeinsamen Aufmaß bekannt geworden ist./<\/p>/ /

/4. Dabei ist er an die dem gemeinsamen Aufmaß zugrundegelegte Abrechnungsmethode jedenfalls in der Weise gebunden, daß ihm ein Übergang auf eine völlig andere Abrechnungsmethode, der einen Vergleich einzelner Positionen nicht gestattet, verwehrt ist./<\/p>/
Dokument öffnen BauR 1992, 242