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Sachgebiet: Bauvertrag

7547 Entscheidungen insgesamt




Online seit 2021

IBRRS 2021, 2960
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Defekte Kabeltrommel verwendet: Auftragnehmer haftet für Brandschaden!

OLG München, Beschluss vom 10.12.2019 - 28 U 4069/19 Bau

1. Auf einem Baustellenbetrieb ist eine Beschädigung der Isolation des Kabels einer Kabeltrommel regelmäßig zu erwarten.

2. Die Beschädigung der Isolation des Kabels einer angesteckten Kabeltrommel kann zum Aufbau eines Fehlerstroms und als Folge zu einem Brandausbruch führen.

3. Kommt als Ursache eines Brandausbruchs nur eine Schadensursache aus dem Obhuts- und Gefahrenbereich des Auftragnehmers in Betracht, muss er - wenn er sich gegen die Inanspruchnahme auf Schadensersatz zur Wehr setzt - den Beweis führen, dass die Brandauslösung nicht auf sein pflichtwidriges Verhalten oder ein solches seines Personal zurückzuführen ist.

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IBRRS 2021, 3283
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Abnahme der Leistung durch den Rechtsanwalt des Auftraggebers!

OLG München, Urteil vom 14.12.2020 - 3 U 3130/20

Wird in dem Schreiben eines vom Auftraggeber beauftragten Rechtsanwalts auf eine Mahnung des Auftragnehmers zur Zahlung des Werklohns die Bereitschaft zur Begleichung der Forderung zum Ausdruck gebracht, ohne dass dies von vorausgehenden Mängelbeseitigungsmaßnahmen abhängig gemacht wird, ist darin die Billigung der Leistung als vertragsgemäß und somit die Abnahme der Leistung des Auftragnehmers zu sehen.

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IBRRS 2021, 3282
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Bauvertragsklauseln sind oft nicht das Papier wert, auf dem sie gedruckt sind!

LG Halle, Urteil vom 21.05.2021 - 4 O 208/19

1. Eine Klausel in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) eines Anbieters von Einfamilien-, Doppel- und Stadthäusern, wonach "Änderungen, die unter anderem durch neue DIN-Vorschriften, Auflagen der Behörden, technische Erfordernisse, Weiterentwicklungen oder Lieferengpässe bestimmt werden, bleiben vorbehalten, sofern sie keine Wertminderung darstellen und für den Auftraggeber zumutbar oder unwesentlich sind," gestattet Leistungsänderung in einem unangemessenen Ausmaß und ist unwirksam.

3. Ebenfalls unwirksam ist eine AGB-Regelung, der zufolge "Änderungen des Leistungsumfangs nach Auftragsannahme, auch wenn durch behördliche Auflagen hervorgerufen, nur ausgeführt werden, wenn sie zuvor schriftlich vereinbart werden."

3. Eine vorformulierte Klausel, wonach "das Kaufobjekt als beanstandungs- und mängelfrei übergeben gilt, falls der Bauherr bei Bezugsfertigkeit nicht zum Abnahmetermin erscheint und er Mängel nicht innerhalb von sechs Werktagen nach Übergabetermin schriftlich rügt", benachteiligt den Erwerber unangemessen und ist unwirksam.




IBRRS 2021, 3199
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Sanierungskonzept untauglich: Fristsetzung zur Mängelbeseitigung ist trotzdem wirksam!

OLG Köln, Beschluss vom 23.06.2020 - 7 U 242/19

Legt der Auftraggeber dem Auftragnehmer im Zusammenhang mit einer Mängelrüge ein Sanierungskonzept vor, so kann sich der Auftragnehmer auf die unwirksame Fristsetzung wegen einer nicht umsetzbaren Sanierungsplanung jedenfalls dann nicht berufen, wenn er ohne Bedenken anzumelden die gesetzte Frist untätig hat verstreichen lassen.

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IBRRS 2021, 3175
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Planungsmängel "aus Zeitgründen" selbst beseitigt: Auftragnehmer erhält keine Mehrvergütung!

OLG Frankfurt, Urteil vom 27.12.2019 - 24 U 200/18

1. Hat der Auftragnehmer nach dem geschlossenen Bauvertrag die ihm übergebenen Planzeichnungen zu prüfen und dem Auftraggeber Unklarheiten anzuzeigen, ist der hiermit verbundenen Aufwand mit der vereinbarten Vergütung abgegolten.

2. Ein Anspruch auf Mehrvergütung steht dem Auftragnehmer auch dann nicht zu, wenn er erkannte (Formatierungs-)Mängel "aus Zeitgründen" ohne Anordnung des Auftraggebers behebt, statt die Pläne an den Auftraggeber zurückzugeben.

3. Kommt im Bauvertrag ausdrücklich zum Ausdruck, dass der Auftraggeber die zur Bearbeitung und Ausführung der Leistung erforderlichen Planunterlagen selbst zur Verfügung stellen will, entspricht eine Korrektur der Planunterlagen durch den Auftragnehmer nicht dem mutmaßlichen Willen des Auftraggebers.

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IBRRS 2021, 3035
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Baustellenverbot führt nicht zum Verlust der Mängelansprüche!

OLG Schleswig, Beschluss vom 29.07.2020 - 12 U 23/20

1. Ein sog. Baustellenverbot des Auftraggebers begründet keinen Verlust des Nacherfüllungsanspruchs; vielmehr bleibt die Nacherfüllungspflicht des Auftragnehmers bestehen. Das gilt insbesondere dann, wenn der Auftraggeber durch die Aufforderung zur Mängelbeseitigung zu erkennen gibt, dass er zum Zwecke der Mängelbeseitigung bereit ist, das Betreten der Baustelle zuzulassen.

2. Ist das Werk nicht nachbesserungsfähig, kommt eine Neuerstellung in Betracht und über den Vorschussanspruch können die Kosten der Neuerstellung beansprucht werden. Dies gilt insbesondere, wenn nur auf diese Weise die Mängel nachhaltig zu beseitigen sind.

3. Besteht die Gefahr, dass die vorhandenen Fehler auf bisher nicht betroffene Teile des Werks übergreifen, scheidet eine Teilerneuerung aus.

4. Der Vorschussanspruch des Auftraggebers ist der Höhe nach nicht durch den gezahlten oder vereinbarten Werklohn beschränkt. Die Nacherfüllung kann nur verweigert werden, wenn sie dem Auftragnehmer nicht zugemutet werden kann oder mit unverhältnismäßigen Kosten verbunden ist.




IBRRS 2021, 3034
BauvertragBauvertrag
Baustellenverbot führt nicht zum Verlust der Mängelansprüche!

OLG Schleswig, Beschluss vom 04.06.2020 - 12 U 23/20

1. Ein sog. Baustellenverbot des Auftraggebers begründet keinen Verlust des Nacherfüllungsanspruchs; vielmehr bleibt die Nacherfüllungspflicht des Auftragnehmers bestehen. Das gilt insbesondere dann, wenn der Auftraggeber durch die Aufforderung zur Mängelbeseitigung zu erkennen gibt, dass er zum Zwecke der Mängelbeseitigung bereit ist, das Betreten der Baustelle zuzulassen.

2. Ist das Werk nicht nachbesserungsfähig, kommt eine die Neuerstellung in Betracht und über den Vorschussanspruch können die Kosten der Neuerstellung beansprucht werden. Dies gilt insbesondere, wenn nur auf diese Weise die Mängel nachhaltig zu beseitigen sind.

3. Besteht die Gefahr, dass die vorhandenen Fehler auf bisher nicht betroffene Teile des Werks übergreifen, scheidet eine Teilerneuerung aus.

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IBRRS 2021, 2957
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Mehr- oder Mindermengen müssen nicht angezeigt werden!

OLG München, Beschluss vom 13.05.2019 - 28 U 3906/18 Bau

1. Weist der bauüberwachende Architekt den Abbruchunternehmer dazu an, in einem bestimmten Bereich - kostenneutral - keine Abbrucharbeiten durchzuführen, ist diese Anweisung auch ohne Zustimmung des Auftraggebers verbindlich.

2. Erfordert die ausgeführte Leistung einen von den gemeinsamen Vorstellungen der Parteien erheblich abweichenden Aufwand, so dass ein Festhalten einer Pauschalsumme nicht zumutbar ist, kann ein Ausgleich unter Berücksichtigung der Mehr- oder Minderkosten verlangt werden.

3. Wann ein Festhalten an der vertraglich vereinbarten Pauschalsumme unzumutbar ist, kann nicht allgemein gesagt werden. Es kommt maßgeblich darauf an, wie sich die Mengenabweichung auswirkt. Nur eine unzumutbare Auswirkungen führt zu einem Anspruch auf Preisanpassung.

4. Eine Verringerung des Auftragsumfangs, die im Vergleich zu dem vereinbarten Pauschalpreis in Höhe von 29.500 Euro lediglich einen Betrag in Höhe von rund 1.000 Euro ausmacht, ist unerheblich.

5. Mehr- oder Mindermengen, die nicht auf eine Anordnung des Auftraggebers zurückzuführen sind (sog. unwillkürliche Mengenänderungen), müssen dem Auftraggeber nicht angezeigt werden.




IBRRS 2021, 2956
BauvertragBauvertrag
Mehr- oder Mindermengen müssen nicht angezeigt werden!

OLG München, Beschluss vom 27.03.2019 - 28 U 3906/18 Bau

1. Weist der bauüberwachende Architekt den Abbruchunternehmer dazu an, in einem bestimmten Bereich - kostenneutral - keine Abbrucharbeiten durchzuführen, ist diese Anweisung auch ohne Zustimmung des Auftraggebers verbindlich.

2. Erfordert die ausgeführte Leistung einen von den gemeinsamen Vorstellungen der Parteien erheblich abweichenden Aufwand, so dass ein Festhalten einer Pauschalsumme nicht zumutbar ist, kann ein Ausgleich unter Berücksichtigung der Mehr- oder Minderkosten verlangt werden.

3. Wann ein Festhalten an der vertraglich vereinbarten Pauschalsumme unzumutbar ist, kann nicht allgemein gesagt werden. Es kommt maßgeblich darauf an, wie sich die Mengenabweichung auswirkt. Nur eine unzumutbare Auswirkungen führt zu einem Anspruch auf Preisanpassung.

4. Eine Verringerung des Auftragsumfangs, die im Vergleich zu dem vereinbarten Pauschalpreis in Höhe von 29.500 lediglich einen Betrag in Höhe von rund 1.000 Euro ausmacht, ist unerheblich.

5. Mehr- oder Mindermengen, die nicht auf eine Anordnung des Auftraggebers zurückzuführen sind (sog. unwillkürliche Mengenänderungen), müssen dem Auftraggeber nicht angezeigt werden.

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IBRRS 2021, 3038
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Vergütung nach "freier" Kündigung: Sind tatsächliche oder kalkulierte Kosten erspart?

OLG Düsseldorf, Urteil vom 27.08.2021 - 22 U 267/20

1. Kündigt der Auftraggeber den Bauvertrag "frei", steht dem Auftragnehmer die volle Vergütung zu. Er muss sich jedoch dasjenige anrechnen lassen, was er infolge der Aufhebung des Vertrags an Aufwendungen erspart.

2. Erspart sind die Einzelkosten der Teilleistungen und die damit verbundenen Baustellengemeinkosten für die infolge der Kündigung nicht erbrachte Leistung. Maßgeblich für die ersparten Aufwendungen sind die tatsächlichen Kosten, nicht kalkulierte Kosten.

3. Der Auftragnehmer kann zur Darlegung der ersparten Aufwendungen auf seine Urkalkulation oder eine nachträglich erstellte Kalkulation Bezug nehmen. Dem Auftraggeber bleibt dann die Möglichkeit, darzulegen und zu beweisen, dass die ersparten Aufwendungen tatsächlich höher sind, die Kalkulation also nicht zutreffend war.

4. Für den Vergütungsanspruch nach "freier" Kündigung trifft den Auftragnehmer allein eine Erstdarlegungslast zu den ersparten Aufwendungen; behauptet der Auftraggeber in Abweichung zum Zahlenwerk des Auftragnehmers, dieser habe tatsächlich höhere Beträge erspart, trägt er hierfür die weitere Darlegungs- und die Beweislast.

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IBRRS 2021, 3015
ProzessualesProzessuales
Berichtigungsbeschluss

OLG Dresden, Beschluss vom 08.10.2020 - 22 U 1913/19

(ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2021, 3014
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Was ist ein "Kaltkeller"?

OLG Dresden, Urteil vom 07.08.2020 - 22 U 1913/19

1. Bei einem Neubau entspricht es der Verkehrsauffassung, dass ein Keller vollständig trocken ist, also weder Feuchtigkeit von außen eindringt noch Luftfeuchtigkeit an den Kellerwänden kondensiert oder an Oberflächen ein Feuchtigkeitsniveau entsteht, das die Entwicklung von Schimmel ermöglicht.

2. Welche Anforderungen an die Dämmung und den Wärmedurchlasswiderstand zu stellen sind, hängt von der vorgesehenen oder zu erwartenden Nutzung der Räume ab.

3. Unter der Bezeichnung "Kaltkeller" ist ein unbeheizter Keller zu verstehen, der nicht für Wohnzwecke oder auch nur den längerdauernden Aufenthalt von Menschen geeignet ist. Ein solcher Raum muss hinsichtlich seiner Wärmedämmung aber als Abstell-, Lager- oder Vorratsraum geeignet sein, soweit diese Aktivitäten ohne zusätzliche Beheizung des Raums, also bei Temperaturen von 10 bis 15 °C stattfinden können.

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IBRRS 2021, 2829
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Unwesentliche Restarbeiten stehen der Abnahme nicht entgegen!

OLG Köln, Urteil vom 28.10.2020 - 17 U 44/16

1. Nimmt der Auftraggeber das Werk nicht ab, obwohl es im Wesentlichen mangelfrei hergestellt ist (unberechtigte Abnahmeverweigerung), gilt das Werk als abgenommen.

2. Handelt es sich bei den im Abnahmeprotokoll aufgelisteten Restarbeiten nur um kleinere Nachbesserungsarbeiten und geringfügige Mängel (Reinigung, Beschilderung und Beschriftung, fehlende Steckdose usw.), die als unwesentlich und geringfügig anzusehen sind, ist es dem Auftraggeber zuzumuten, das Werk als im Wesentlichen vertragsgemäß abzunehmen.

3. Besteht Abnahmereife, ist der Auftraggeber zur Abnahme verpflichtet. Die Abnahmereife ist danach zu beurteilen, ob der Auftraggeber wegen erkennbarer Mängel (subjektiv) Anlass dazu haben kann, die Abnahme zu verweigern.

4. Eine negative Feststellungsklage, dass ein Werk nicht abgenommen ist oder nicht als abgenommen gilt, ist zulässig.

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IBRRS 2021, 3017
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Wartungsvertrag für die Heizungsanlage muss spätestens bei Übergabe geschlossen werden!

OLG Celle, Beschluss vom 17.07.2020 - 4 U 22/20

1. Unter den Begriff der "haustechnischen Anlagen" fällt u. a. die Heizungsanlage und damit auch die Heizungsleitungen.

2. Die Verjährungsfrist für Mängel an "allen haustechnischen Anlagen" kann auf zwei Jahre verkürzt werden, wenn sich der Auftraggeber dafür entscheidet, dem Auftragnehmer die Wartung für die Dauer einer längeren Verjährungsfrist nicht zu übertragen.

3. Ein Wartungsvertrag, der dazu führt, dass sich die Verjährungsfrist für Mängel (hier: auf fünf Jahre) verlängert, muss spätestens bei der Übergabe des Objekts abgeschlossen werden.

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IBRRS 2021, 3016
BauvertragBauvertrag
Wartungsvertrag für die Heizungsanlage muss spätestens bei Übergabe geschlossen werden!

OLG Celle, Beschluss vom 18.06.2020 - 4 U 22/20

1. Unter den Begriff der "haustechnischen Anlagen" fällt u. a. die Heizungsanlage und damit auch die Heizungsleitungen.

2. Die Verjährungsfrist für Mängel an "allen haustechnischen Anlagen" kann auf zwei Jahre verkürzt werden, wenn sich der Auftraggeber nicht dafür entscheidet, dem Auftragnehmer die Wartung für die Dauer einer längeren Verjährungsfrist zu übertragen.

3. Ein Wartungsvertrag, der dazu führt, dass sich die Verjährungsfrist für Mängel (hier: auf fünf Jahre) verlängert, muss spätestens bei der Übergabe des Objekts abgeschlossen werden.

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IBRRS 2021, 2805
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Bieter nutzt Ausschreibungsfehler aus: Auftraggeber kann Bauvertrag anfechten!

OLG Naumburg, Urteil vom 13.07.2020 - 12 U 147/19

1. Im Vergaberecht haben die Vertragsparteien ungeachtet der Kündigungsmöglichkeiten auch die Möglichkeit der Anfechtung ihrer Willenserklärungen wegen arglistiger Täuschung. Bei der Frage der (Un-)Wirksamkeit des Bauvertrags sind alle bürgerlich-rechtlichen Unwirksamkeitsgründe zu berücksichtigen.

2. Eine arglistige Täuschung des Auftraggebers kann darin liegen, dass der Auftragnehmer bei Vertragsabschluss beabsichtigt, den zu schließenden Vertrag nicht ordnungsgemäß zu erfüllen.

3. Erkennt der (spätere) Auftragnehmer bereits bei der Abgabe seines Angebots die Ungeeignetheit einer im Leistungsverzeichnis vorgegebenen Teilleistung und legt er seinem Angebot eine andere Teilleistung zugrunde, um den Zuschlag erhalten, ist ihm eine arglistige Täuschung durch Verschweigen eines offenbarungspflichtigen Umstands zur Last zu legen.

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IBRRS 2021, 2998
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Organigramm ist kein Vollmachtsnachweis!

OLG München, Urteil vom 11.05.2021 - 9 U 4822/20 Bau

1. Auch bei einem Vertrag mit einer juristischen Person des öffentlichen Rechts sind die zivilrechtlichen Wirksamkeitsvoraussetzungen zu beachten, z. B. die Vollmacht des Unterzeichners.

2. Der Hinweis auf ein im Internet eingestelltes Organigramm ist kein ausreichender Nachweis einer Vollmacht und ersetzt die Vorlage einer Vollmachtsurkunde nicht.

3. Die bloße Stellung als Abteilungsleiter - und sei es auch als Leiter der Rechtsabteilung - ist kein sicherer Hinweis auf eine bestehende zivilrechtliche Vollmacht für das Aussprechen der Kündigung eines Bauvertrags.

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IBRRS 2021, 2963
BauvertragBauvertrag
Bis zur Kündigung erbrachte Leistungen sind zu vergüten!

OLG Brandenburg, Beschluss vom 13.05.2020 - 11 U 75/19

1. Der Auftragnehmer hat nach der Kündigung Anspruch auf Vergütung seiner erbrachten Leistungen. Bei einem Einheitspreisvertrag sind danach die ausgeführten Leistungen nach dem vertraglich zugrunde gelegten Leistungsverzeichnis abzurechnen. Maßgeblich sind die bis zur Kündigung tatsächlich erbrachten Mengen.

2. Mängel der Leistung stehen der Fälligkeit des Vergütungsanspruch des Auftragnehmers nicht entgegen. Die Kündigung des Bauvertrags führt zu einem Abrechnungsverhältnis, mit dem der Auftraggeber seinerseits seine Gegenansprüche beziffern und geltend machen kann.

3. In Allgemeinen Geschäftsbedingungen benachteiligt eine Regelung, die dem Auftraggeber die Geltendmachung einer Vertragsstrafe zu einem beliebigen Zeitpunkt gestattet, den Auftragnehmer unangemessen und ist unwirksam.

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IBRRS 2021, 2774
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Bis zur Kündigung erbrachte Leistungen sind zu vergüten!

OLG Brandenburg, Beschluss vom 17.08.2020 - 11 U 75/19

1. Der Auftragnehmer hat nach der Kündigung Anspruch auf Vergütung seiner erbrachten Leistungen. Bei einem Einheitspreisvertrag sind danach die ausgeführten Leistungen nach dem vertraglich zu Grunde gelegten Leistungsverzeichnis abzurechnen. Maßgeblich sind die bis zur Kündigung tatsächlich erbrachten Mengen.

2. Mängel der Leistung stehen der Fälligkeit des Vergütungsanspruch des Auftragnehmers nicht entgegen. Die Kündigung des Bauvertrags führt zu einem Abrechnungsverhältnis, mit dem der Auftraggeber seinerseits seine Gegenansprüche beziffern und geltend machen kann.

3. In Allgemeinen Geschäftsbedingungen benachteiligt eine Regelung, die dem Auftraggeber die Geltendmachung einer Vertragsstrafe zu einem beliebigen Zeitpunkt gestattet, den Auftragnehmer unangemessen und ist unwirksam.

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IBRRS 2021, 2962
BauvertragBauvertrag
Auch ein nicht fertig gestelltes Werk kann abgenommen werden!

OLG München, Beschluss vom 20.07.2020 - 27 U 2207/20 Bau

1. Auch bei einem nicht fertiggestellten Werk steht es dem Auftraggeber grundsätzlich frei, eine Abnahme durchzuführen.

2. Eine Teilabnahme ist auch möglich, wenn insoweit eine gebrauchstaugliche, selbständige Einheit abgenommen wird. Eine bestimmte Funktionalität der Teilleistung ist hierfür nicht erforderlich.

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IBRRS 2021, 2961
BauvertragBauvertrag
Auch ein nicht fertig gestelltes Werk kann abgenommen werden!

OLG München, Beschluss vom 11.08.2020 - 27 U 2207/20 Bau

1. Auch bei einem nicht fertiggestellten Werk steht es dem Auftraggeber grundsätzlich frei, eine Abnahme durchzuführen.

2. Eine Teilabnahme ist auch möglich, wenn insoweit eine gebrauchstaugliche, selbstständige Einheit abgenommen wird. Eine bestimmte Funktionalität der Teilleistung ist hierfür nicht erforderlich.

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IBRRS 2021, 2972
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Schadensersatzanspruch bei unwirksamer Sicherungsabrede

LG Karlsruhe, Urteil vom 13.07.2021 - 4 O 355/20

1. Können sich die in Allgemeinen Geschäftsbedingungen vorgegebene Mängelsicherheit und eine Vertragserfüllungsbürgschaft, die neben den Vertragserfüllungs- auch die Mängelansprüche nach Abnahme sichern sollen, auf mehr als 5% kumulieren, führt dies zu einer unangemessenen Übersicherung der Mängelansprüche nach Abnahme und somit zur Nichtigkeit der Sicherungsklausel.

2. Der Verwender einer unwirksamen Sicherungsklausel macht sich hinsichtlich der Avalzinsen schadensersatzpflichtig, wenn der Vertragspartner in Unkenntnis der Unwirksamkeit eine Bürgschaft stellt.

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IBRRS 2021, 2830
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Vergütung zeitabhängiger Mehrkosten: Bauablaufbezogene Darstellung erforderlich!

OLG Köln, Urteil vom 29.08.2019 - 7 U 113/18

1. Eine Leistungsposition, nach der der Auftragnehmer im Fall einer Bauzeitverzögerung eine Mehrvergütung erhält, ist dahingehend auszulegen, dass dem Auftragnehmer keine Vergütung für solche Verlängerungszeiträume zusteht, für die er selbst die Verantwortung trägt.

2. Der Auftragnehmer ist für die Tatsache, dass die Bauzeitverlängerung nicht auf von ihm zu vertretenden Umständen beruht, darlegungs- und beweispflichtig.

3. Macht der Auftragnehmer einen Anspruch wegen Bauzeitverzögerung bzw. auf zeitabhängige Mehrkosten geltend, ist eine baustellenbezogene Darstellung der Ist- und Sollabläufe notwendig, die die Bauzeitverlängerung nachvollziehbar macht.

4. Insgesamt ist eine konkret bauablaufbezogene Darstellung mit Berücksichtigung von Ausgleichsmaßnahmen erforderlich. Dies gilt nicht nur für Schadensersatzansprüche aus § 6 Abs. 6 VOB/B, sondern auch für Vergütungsansprüche nach § 2 VOB/B, mit denen zeitabhängige Mehrkosten geltend gemacht werden.




IBRRS 2021, 2826
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Fehlender Korrosionsschutz: Kälterohre mangelhaft!

OLG Köln, Urteil vom 07.01.2021 - 7 U 187/19

1. Das Tabellenwerk eines Herstellers (hier: von Rohren einer Kälteanlage) kann nicht losgelöst von den konkreten baulichen Gegebenheiten (= Randbedingungen) betrachtet werden. Darüber hinaus sind die allgemeinen Herstellervorgaben, die einschlägige DIN sowie die anerkannten Regeln der Technik zu beachten.

2. Der fehlende Korrosionsschutz für die Rohre einer Kälteanlage begründet einen Mangel der vom Auftragnehmer zu erbringenden Leistung.

3. Für die Anwendbarkeit des Kostenvorschussanspruchs kommt es auf die Frage der Abnahme nicht entscheidend an, wenn der Auftraggeber ausdrücklich oder konkludent zum Ausdruck bringt, unter keinen Umständen mehr mit dem Auftragnehmer, der ihm das Werk als fertiggestellt zur Abnahme angeboten hat, zusammenarbeiten zu wollen, also endgültig und ernsthaft eine (Nach-)Erfüllung durch ihn ablehnt.

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IBRRS 2021, 2905
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Kalkulierter Verwertungserlös ist kein Preisbestandteil!

BGH, Urteil vom 10.06.2021 - VII ZR 157/20

Faktoren, die nicht Bestandteil der Berechnung des ursprünglichen Einheitspreises sind, bleiben bei dessen Anpassung nach § 2 Abs. 3 Nr. 3 VOB/B 2012 unberücksichtigt.*)




IBRRS 2021, 2878
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Bau einer Sonderkonstruktion erforderlich: Mängelbeseitigung unmöglich!

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 17.05.2021 - 23 U 81/20

1. Das Dach eines Wintergartens, das nicht dicht an die vorhandene Unterkonstruktion anschließt, so dass es von außen zu Wassereintritten kommt, entspricht nicht der vereinbarten Beschaffenheit und ist mangelhaft.

2. Kann ein dichter Anschluss mittels der Montage von vereinbarten System-Bauteilen nicht erreicht werden, sondern bedarf es hierfür einer von einem Zimmermann oder Dachdecker herzustellenden Dachkonstruktion, ist die Mängelbeseitigung unmöglich und kann vom Auftragnehmer verweigert werden.

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IBRRS 2021, 2824
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
GU oder nicht GU?

OLG Nürnberg, Urteil vom 24.09.2020 - 13 U 2287/18

1. Als Generalunternehmer wird angesehen, wer die Durchführung sämtlicher zu einem Bauvorhaben erforderlichen Leistungen übernommen hat, die er dann selbst oder durch Nachunternehmer ausführen kann. Im Verhältnis zum Auftraggeber ist der Generalunternehmer ein Alleinunternehmer.

2. Ein beschränkter Leistungsumfang und die Beauftragung anderer Unternehmer durch den Auftraggeber sprechen gegen eine Stellung als Generalunternehmer.

3. Der Vollzug der notwendigen Abstimmungen auf der Baustelle führt nicht dazu, dass der daran mitwirkende Auftragnehmer zum Generalunternehmer wird, der den von anderen Unternehmern gegenüber dem Auftraggeber geschuldeten Werkerfolg wie einen eigenen zu verantworten hat.

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IBRRS 2021, 2827
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Abzeichnung von Stundenlohnzetteln ist keine Stundenlohnvereinbarung!

OLG Köln, Beschluss vom 04.01.2021 - 17 U 165/19

1. Arbeiten werden nur dann im Stundenlohn vergütet, wenn dies vereinbart worden ist.

2. Die Abzeichnung von Stundenlohnzetteln durch den Auftraggeber genügt in der Regel nicht für die Annahme der nachträglichen - stillschweigenden - Vereinbarung einer Stundenlohnzahlung.

3. Eine vom Auftraggeber vorformulierte Vertragsklausel, wonach ein Sicherheitseinbehalt in Höhe von 5 % der Brutto-Abrechnungssumme für die Dauer einer Gewährleistungsfrist von fünf Jahren und sechs Monaten durch eine Sicherheitsleistung gem. § 17 VOB/B abgelöst werden kann, benachteiligt den Auftragnehmer nicht unangemessen und ist wirksam.




IBRRS 2021, 2835
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Einstweilige Zahlungsverfügung auch bei ausreichender Liquidität!

KG, Urteil vom 07.09.2021 - 21 U 86/21

1. Führt ein Bauunternehmer eine geänderte Leistung aus, für die aus objektiver Sicht ein technisches Bedürfnis bestand und die nicht in den Bauvertrag eingepreist war, kann sich der Besteller nicht darauf berufen, diese Änderung nicht begehrt oder angeordnet zu haben, sofern der Unternehmer zuvor Bedenken gegen die ungeänderte Ausführung angemeldet hatte.*)

2. Anderes gilt nur, wenn der Besteller unmissverständlich erklärt, für ihn sei im Konfliktfall die Vermeidung einer Mehrvergütung vorrangig gegenüber der Funktionstauglichkeit des Werks.*)

3. Der Antrag eines Bauunternehmers auf Erlass einer einstweiligen Zahlungsverfügung verliert nicht seine gemäß § 650d BGB vermutete Dringlichkeit, weil er in guter wirtschaftlicher Verfassung und zur Sicherung seiner Liquidität nicht auf die Zahlung angewiesen ist.*)

4. Beantragt ein Bauunternehmer eine einstweilige Verfügung nicht zu einem möglichst frühen Zeitpunkt, sondern erst nach einiger Zeit, hat er die Dringlichkeit seines Anliegens durch solches Abwarten im Zweifel nicht selbst widerlegt.*)




IBRRS 2021, 2785
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Auch ein mündlicher Bedenkenhinweis kann ausreichen!

OLG Brandenburg, Urteil vom 29.07.2021 - 12 U 230/20

1. Seiner Bedenkenhinweispflicht kommt der Auftragnehmer nur nach, wenn er die nachteiligen Folgen und die sich daraus ergebenden Gefahren der unzureichenden Vorgaben konkret darlegt, damit dem Auftraggeber die Tragweite der Nichtbefolgung hinreichend verdeutlicht wird.

2. Der Bedenkenhinweis hat zwar nach § 4 Abs. 3 VOB/B schriftlich zu erfolgen. Das bedeutet aber nicht, dass ein mündlicher Hinweis unerheblich ist. Vielmehr reicht ein mündlicher Hinweis aus, wenn dieser eindeutig, inhaltlich klar, vollständig und erschöpfend ist.

3. Anträge auf Ergänzung und Erläuterung eines in einem selbständigen Beweisverfahren eingeholten Gutachtens oder Einwendungen dagegen sind im Hauptsacheprozess nicht bereits deshalb ausgeschlossen, weil sie schon im selbständigen Beweisverfahren hätten vorgebracht werden können.

4. Eine Anhörung des Sachverständigen im Hauptsacheverfahren ist auch dann nicht ausgeschlossen, wenn das Gutachten im selbständigen Beweisverfahren erstattet wurde und dort schon ein Ergänzungsgutachten eingeholt wurde.




IBRRS 2021, 2763
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Weiterarbeit an Vorschusszahlung geknüpft: Auftraggeber kann kündigen!

OLG Koblenz, Beschluss vom 21.09.2020 - 3 U 490/20

1. Eine Werklohnforderung wird grundsätzlich erst mit der Abnahme fällig. Der Auftragnehmer kann die weitere Ausführung seiner Arbeiten nicht von einer Zahlung (hier: in Höhe von 20.000,00 Euro) abhängig machen.

2. Die unberechtigte Einstellung der Arbeiten berechtigt den Auftraggeber zur Kündigung des Bauvertrags aus wichtigem Grund.

3. Mehrungen und Minderungen sowohl des Arbeits- als auch des Materialaufwands sind Pauschalpreisabreden immanent. Ein Pauschalpreis kann für den Bauherrn, wie für den Bauunternehmer günstig oder ungünstig sein.

4. Der Auftraggeber besitzt "selbst bei unstreitiger Pauschalpreisabsprache keinen omnipotenten Kostenschutz". Spätere wesentliche Änderungen in der Bauausführung können Preisanpassungen rechtfertigen.




IBRRS 2021, 2762
BauvertragBauvertrag
Weiterarbeit von Zahlung abhängig gemacht: Auftraggeber kann kündigen!

OLG Koblenz, Beschluss vom 19.08.2020 - 3 U 490/20

1. Eine Werklohnforderung wird grundsätzlich erst mit der Abnahme fällig. Der Auftragnehmer kann die weitere Ausführung seiner Arbeiten nicht von einer Zahlung (hier: in Höhe von 20.000,00 Euro) abhängig machen.

2. Die unberechtigte Einstellung der Arbeiten berechtigt den Auftraggeber zur Kündigung des Bauvertrags aus wichtigem Grund.

3. Mehrungen und Minderungen sowohl des Arbeits- als auch des Materialaufwandes sind Pauschalpreisabreden immanent. Ein Pauschalpreis kann für den Bauherrn, wie für den Bauunternehmer günstig oder ungünstig sein.

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IBRRS 2021, 2733
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BauvertragBauvertrag
GÜ-Vertrag kommt nicht zu Stande: Höhe der Vergütung für erbrachte Planungsleistungen?

OLG München, Beschluss vom 29.07.2021 - 9 U 3342/20 Bau

Bietet ein Generalübernehmer für ein Bauvorhaben neben den Bau- auch Planungsleistungen zu einem Pauschalpreis an, kann er für die erbrachte Planung selbst dann nur das angebotene Honorar verlangen und nicht nach den Mindestsätzen der HOAI abrechnen, wenn kein Generalübernehmervertrag zu Stande kommt.

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IBRRS 2021, 2638
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BauvertragBauvertrag
Auch wenn der Baugrund ein Baustoff ist: Auftragnehmer treffen Prüf- und Hinweispflichten!

OLG Hamburg, Urteil vom 22.01.2021 - 6 U 197/14

1. Der Baugrund ist ein vom Auftraggeber gelieferter Baustoff i.S.v. § 645 BGB, so dass der Auftragnehmer einen der geleisteten Arbeit entsprechenden Teil der Vergütung verlangen kann, wenn der werkvertraglich geschuldete Erfolg (hier: Grundwasserabsenkung) nicht erreicht wird, weil das vom Auftraggeber zur Verfügung gestellte Baugrundgutachten einen zu geringen kf-Wert vorgibt.

2. Das gilt nicht, wenn die Unausführbarkeit durch einen Umstand (mit-)verursacht wird, den der Auftragnehmer zu vertreten hat. Dazu gehört eine Verletzung der Prüf- und Hinweispflichten.

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IBRRS 2021, 2661
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BauvertragBauvertrag
Entschädigung aus § 642 BGB: Wann sind Pläne zu übergeben?

OLG Hamburg, Urteil vom 16.11.2018 - 1 U 40/17

1. Unterlässt der Auftraggeber eine ihm obliegende, bei der Herstellung des Bauwerkes erforderliche Mitwirkungshandlung und gerät er hierdurch in Annahmeverzug, steht dem Auftragnehmer aus § 642 BGB ein verschuldensunabhängiger Entschädigungsanspruch zu.

2. Die dem Auftraggeber obliegende Mitwirkungsleistung bei Bauverträgen besteht u. a. darin, dass er das Baugrundstück als für die Leistung des Auftragnehmers aufnahmebereit zur Verfügung stellt, die erforderlichen Vorunternehmerleistungen insoweit also erbracht sind und die erforderlichen Pläne vorgelegt werden.

3. Die Frage, zu welchem Zeitpunkt einzelne Mitwirkungshandlungen zu erbringen sind, richtet sich nach dem Bauablauf, wie er vom Auftragnehmer in den Grenzen der vertraglichen Terminvereinbarungen nach seinen bautechnischen und baubetrieblichen Anforderungen vorgesehen ist. Bei ungestörtem Bauablauf kann dies dem aufgestellten Bauablauf- oder Terminplan zu entnehmen sein. Etwas anderes gilt, wenn der tatsächliche Bauablauf von Verzögerungen und zahlreichen Umplanungen geprägt ist.

4. Neben der fehlenden oder nicht rechtzeitigen Mitwirkungshandlung des Auftraggebers ist erforderlich, dass der Auftragnehmer zur Leistung bereit und imstande ist, seine Leistung wie geschuldet dem Auftraggeber angeboten und - sofern die Parteien die Einbeziehung der VOB/B vereinbart haben - ordnungsgemäß die Behinderung angezeigt hat.

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IBRRS 2021, 2636
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BauvertragBauvertrag
Keine Sekundärhaftung des Generalunternehmers!

OLG Koblenz, Urteil vom 05.09.2019 - 6 U 1613/18

1. Mängelansprüche verjähren in der regelmäßigen Verjährungsfrist, wenn der Unternehmer einen Mangel arglistig verschwiegen hat. An einem arglistigen Verschweigen fehlt es, wenn der Verursacher den Mangel als solchen nicht wahrgenommen hat.

2. Ein Unternehmer, der ein Bauwerk arbeitsteilig herstellen lässt, muss die organisatorischen Voraussetzungen schaffen, um sachgerecht beurteilen zu können, ob das Bauwerk bei Ablieferung mangelfrei ist. Unterlässt er dies und wäre der Mangel bei richtiger Organisation entdeckt worden, verjähren Gewährleistungsansprüche des Bestellers in gleicher Weise wie in dem Fall, in dem der Unternehmen den Mangel bei der Abnahme arglistig verschweigt.

3. Voraussetzung für ein der Arglist gleichstehendes Organisationsverschulden ist stets, dass der Unternehmer das Bauwerk arbeitsteilig, d. h. im Hinblick auf die mangelbehafteten Gewerke durch Nachunternehmer herstellen lässt.

4. Die Grundsätze zur Sekundärhaftung des Architekten sind auf einen Bauunternehmer nicht übertragbar.

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IBRRS 2021, 2569
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BauvertragBauvertrag
Auftragnehmer kann für Nachträge auch die übliche Vergütung verlangen!

OLG Dresden, Urteil vom 11.11.2020 - 1 U 722/20

1. Wird ein Bauvertrag auf Seiten des Auftragnehmers von einem hierzu nicht bevollmächtigten Vertreter unterzeichnet, wird der Vertrag jedenfalls durch den Baubeginn und die Ausführung des Bauvorhabens im Umfang von 60% konkludent vom Auftragnehmer genehmigt.

2. Eine Klausel in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Auftragnehmers, wonach er nach seiner Wahl berechtigt ist, für die Ausführung geänderter oder zusätzlicher Leistung die übliche Vergütung zu verlangen, ist weder intransparent noch benachteiligt sie den Auftraggeber unangemessen.

3. ...




IBRRS 2021, 2556
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BauvertragBauvertrag
Asbestentsorgung ist zusätzlich zu vergüten!

OLG Schleswig, Urteil vom 12.03.2021 - 1 U 81/20

1. Welche Leistungen eines Werkunternehmers von einem Pauschalpreis umfasst sein sollen, ist durch Auslegung zu ermitteln. Bei der Auslegung sind sämtliche Vertragsunterlagen zu berücksichtigen. Es können auch die Regelungen in den VOB/C zu berücksichtigen sein.*)

2. Werden bei Abrissarbeiten Schadstoffe gefunden und ist der Abrissunternehmer nach dem Vertrag nicht verpflichtet, diese zu beseitigen, so ist der Auftraggeber i.S.d. § 642 Abs. 1 BGB verpflichtet, an der Beseitigung der Schadstoffe mitzuwirken, indem er den Abrissunternehmer oder einen anderen Unternehmer mit der Beseitigung beauftragt.*)

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IBRRS 2021, 2240
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BauvertragBauvertrag
Keine Nutzungsausfallentschädigung für Kellerräume!

OLG München, Beschluss vom 19.06.2020 - 20 U 6219/19 Bau

1. Ein Anspruch auf Nutzungsausfallentschädigung besteht nur für solche Lebensgüter, deren ständige Verfügbarkeit von zentraler Bedeutung sind. Hierzu zählen grundsätzlich nicht Kellerräume, die für Abstellzwecke vorgesehen sind, weil der betroffene Auftraggeber typischerweise auf ihre ständige Verfügbarkeit für seine eigenwirtschaftliche Lebenshaltung nicht nachhaltig angewiesen ist.

2. Auch für einen Raum im Keller, der als Büroraum eingerichtet ist bzw. werden soll, kann der Auftraggeber keine Nutzungsausfallentschädigung beanspruchen, wenn es an einer fühlbaren Nutzungsbeeinträchtigung fehlt.

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IBRRS 2021, 2239
BauvertragBauvertrag
Keine Nutzungsentschädigung für Kellerräume!

OLG München, Beschluss vom 19.05.2020 - 20 U 6219/19 Bau

1. Ein Anspruch auf Nutzungsentschädigung besteht nur für solche Lebensgüter, deren ständige Verfügbarkeit von zentraler Bedeutung sind. Hierzu zählen grundsätzlich nicht Kellerräume, die für Abstellzwecke vorgesehen sind, weil der betroffene Auftraggeber typischerweise auf ihre ständige Verfügbarkeit für seine eigenwirtschaftliche Lebenshaltung nicht nachhaltig angewiesen ist.

2. Auch für einen Raum im Keller, der als Büroraum eingerichtet ist bzw. werden soll, kann der Auftraggeber keine Nutzungsausfallentschädigung beanspruchen, wenn es an einer fühlbaren Nutzungsbeeinträchtigung fehlt.

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IBRRS 2021, 2390
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BauvertragBauvertrag
Nachtragsvergütung auch ohne schriftliche Beauftragung!

OLG München, Urteil vom 21.07.2021 - 20 U 5268/20 Bau

1. Verlangt der Auftraggeber die Anbringung einer stärkeren als der vertraglich vereinbarten Außendämmung und muss der Auftragnehmer deshalb zwangsläufig breitere Profile und Wetterbleche verarbeiten, steht dem Auftragnehmer hierfür ein Anspruch auf Mehrvergütung zu.

2. Eine Klausel in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Auftraggebers, wonach dem Auftragnehmer für die Ausführung einer Änderungs- oder Zusatzleistung nur dann ein Anspruch auf Mehrvergütung zusteht, wenn sie auf einem schriftlichem Nachtragsauftrag beruht, benachteiligt den Auftragnehmer unangemessen und ist unwirksam.

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IBRRS 2021, 2354
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BauvertragBauvertrag
Freiberufler baut Wohn- und Geschäftshaus: Verbraucher- oder Unternehmerhandeln?

OLG Düsseldorf, Urteil vom 24.06.2021 - 5 U 268/20

1. Soweit ein Auftragnehmer Verzugszinsen für eine Entgeltforderung von seinem Auftraggeber begehrt, der einen zugleich seinen unternehmerischen als auch seinen privaten Zwecken dienenden Werkvertrag ("dual use") geschlossen hat, ist der höhere Zinssatz des § 288 Abs. 2 BGB nur gerechtfertigt, wenn der unternehmerische Zweck überwiegt.*)

2. Das Handeln als Unternehmer folgt nicht allein daraus, dass der Auftraggeber bei Vertragsschluss eine selbständige berufliche Tätigkeit als Architekt ausgeübt hat.*)

3. Die Berechtigung zum Vorsteuerabzug ist kein zwingendes Kriterium für unternehmerisches Handeln i.S.v. § 288 Abs. 2 BGB.*)

4. Eine Vermutung dafür, dass alle Rechtsgeschäfte eines Freiberuflers "im Zweifel" seinem geschäftlichen Bereich zuzuordnen sind, besteht nicht.*)

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IBRRS 2021, 2297
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BauvertragBauvertrag
Technische Fragen offen: Kein Vertragsschluss durch Unterzeichnung von Anlagen!

OLG München, Urteil vom 14.07.2021 - 20 U 7008/20 Bau

1. Unterbreitet der Auftraggeber mit seiner Unterschrift auf einem "Hausvertrag"-Formular ein Angebot auf Abschluss des "Hausvertrags", das der Auftragnehmer "innerhalb eines Monats nach Unterzeichnung" durch den Auftraggeber annahmen kann, kommt kein Vertrag zu Stande, wenn eine solche Annahme nicht innerhalb der Monatsfrist stattfindet.

2. Durch die Unterzeichnung von Anlagen zu einem "Hausvertrag" kommt es nicht zum Abschluss eines (Bau-)Vertrags, wenn die Parteien davon ausgehen, dass vor einem bindenden Vertragsschluss noch (technische) Prüfungen erfolgen müssen.

3. Bietet der Auftragnehmer grundsätzlich nur Wohngebäude an und vereinbaren die Parteien, zur Realisierung des vom Auftraggeber gewünschten Gewerbegebäudes zusammenzuwirken, steht dem Auftragnehmer ein Anspruch auf Zahlung der üblichen Planungs- und Untersuchungskosten zu, wenn der Auftraggeber ihn damit betraut, das gewünschte Vorhaben von einem Architekten planen und die Realisierbarkeit auf dem erworbenen Grundstück prüfen zu lassen.

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IBRRS 2021, 2106
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BauvertragBauvertrag
Einrede der Verjährung geht immer!

OLG Frankfurt, Urteil vom 09.10.2020 - 29 U 169/19

Vereinbaren die Parteien eines Bauvertrags, dass der Auftragnehmer die Mängelbeseitigung bis zu einem gewissen Zeitpunkt durchführt und die Mängelansprüche des Auftraggebers an einem bestimmten Termin verjähren, kann der Auftragnehmer nach diesem Termin auch dann die Einrede der Verjährung erheben, wenn er die von ihm übernommenen Mängelbeseitigungspflichten nicht vollständig erfüllt hat.

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IBRRS 2021, 2242
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BauvertragBauvertrag
Mangel trotz Einhaltung der anerkannten Regeln der Technik!?

OLG München, Beschluss vom 27.03.2020 - 20 U 4425/19 Bau

1. Auch wenn der Auftragnehmer regelmäßig dazu verpflichtet ist, die anerkannten Regeln der Technik zu beachten, schließt die Beachtung dieser Regeln die Annahme eines Mangels nicht aus.

2. Das den anerkannten Regeln der Technik entsprechende Werk ist mangelhaft, wenn es nicht der vereinbarten Beschaffenheit oder den erkennbaren Bedürfnissen des Auftraggebers entspricht oder es in seiner Funktionstauglichkeit eingeschränkt ist.

3. Der Auftragnehmer schuldet im Rahmen der getroffenen Vereinbarung ein Werk, das die Beschaffenheit aufweist, die für den vertraglich vorausgesetzten Gebrauch erforderlich ist. Daran ändert sich grundsätzlich nichts, wenn die Parteien eine bestimmte Ausführungsart vereinbart haben, mit der die geschuldete Beschaffenheit des Werks nicht erreicht werden kann.

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IBRRS 2021, 2241
BauvertragBauvertrag
Mangel trotz Einhaltung der anerkannten Regeln der Technik!?

OLG München, Beschluss vom 30.01.2020 - 20 U 4425/19 Bau

1. Auch wenn der Auftragnehmer regelmäßig dazu verpflichtet ist, die anerkannten Regeln der Technik zu beachten, schließt die Beachtung dieser Regeln die Annahme eines Mangels nicht aus.

2. Das den anerkannten Regeln der Technik entsprechende Werk ist mangelhaft, wenn es nicht der vereinbarten Beschaffenheit oder den erkennbaren Bedürfnissen des Auftraggebers entspricht oder es in seiner Funktionstauglichkeit eingeschränkt ist.

3. Der Auftragnehmer schuldet im Rahmen der getroffenen Vereinbarung ein Werk, das die Beschaffenheit aufweist, die für den vertraglich vorausgesetzten Gebrauch erforderlich ist. Daran ändert sich grundsätzlich nichts, wenn die Parteien eine bestimmte Ausführungsart vereinbart haben, mit der die geschuldete Beschaffenheit des Werks nicht erreicht werden kann.

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IBRRS 2021, 2291
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BauvertragBauvertrag
Sind mit einem Pauschalfestpreis sämtliche Bau- und Nebenleistungen abgegolten?

OLG Köln, Urteil vom 30.01.2020 - 3 U 42/05

1. Ein Anspruch auf Vereinbarung eines neuen Preises wegen einer geänderten Leistung setzt voraus, dass die Änderungsleistung auf eine Änderung des Bauentwurfs oder auf eine andere Anordnung des Auftraggebers zurückzuführen ist, was der Auftragnehmer darzulegen und gegebenenfalls zu beweisen hat.

2. Haben die Parteien eines Bauvertrags einen Pauschalfestpreis vereinbart, kann der Auftraggeber grundsätzlich davon ausgehen, dass sämtliche Bau- und Nebenleistungen, die zur Erreichung der vereinbarten Bauleistung notwendig sind, von dem Pauschalfestpreis umfasst sind.

3. Eine vom Auftraggeber vorformulierte Vertragsstrafenklausel, wonach sich die vereinbarten Vertragstermine um den Zeitraum der Verzögerung verschieben, wenn dies auf Umstände zurückzuführen ist, die der Auftraggeber zu vertreten hat, und dass für die Berechnung der Vertragsstrafe entsprechendes gilt, benachteiligt den Auftragnehmer unangemessen und ist unwirksam.

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IBRRS 2021, 2290
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BauvertragBauvertrag
Wenn nur nicht immer diese Fristsetzung wäre ...

OLG Köln, Urteil vom 22.08.2018 - 17 U 57/16

1. Dem Auftraggeber steht kein Anspruch auf Erstattung der Kosten für die Fertigstellung des Bauvorhabens durch einen Drittunternehmer zu, wenn er dem Auftragnehmer keine Frist zur Abhilfe bzw. Nacherfüllung gesetzt hat und die Fristsetzung auch nicht ausnahmsweise entbehrlich war.

2. An die tatsächlichen Voraussetzungen der endgültigen Leistungsverweigerung des Auftragnehmers sind strenge Anforderungen zu stellen.

3. Eine endgültige Verweigerung der Nacherfüllung liegt nicht ohne weiteres in dem Bestreiten von Mängeln. Hinzukommen müssen weitere Umstände, die eindeutig zum Ausdruck bringen, dass der Auftragnehmer seinen Vertragspflichten nicht nachkommen wird und es ausgeschlossen erscheint, dass er sich von einer Nachfristsetzung mit Ablehnungsandrohung noch umstimmen lässt.

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IBRRS 2021, 2277
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BauvertragBauvertrag
Sicherheitseinbehalt nicht auf Sperrkonto gezahlt: Nachfrist erst nach 18 Tagen!

OLG Köln, Urteil vom 24.06.2021 - 7 U 158/20

1. Haben die Parteien eines VOB/B-Vertrags den Sicherheitseinbehalt nicht in Teilbeträgen vereinbart, sondern auf die Schlusszahlung begrenzt, kommt § 17 Abs. 6 Nr. 1 Satz 3 VOB/B gleichwohl zur Anwendung.*)

2. Die Nachfrist i.S.v. § 17 Abs. 6 Nr. 3 Satz 1 VOB/B, deren Ablauf gem. § 17 Abs. 6 Nr. 3 Satz 2 VOB/B zum Verlust des Rechts auf den Sicherheitseinbehalt führt, kann erst nach Ablauf von 18 Werktagen ab Zugang der Mitteilung über den einbehaltenen Betrag beim Auftragnehmer gesetzt werden.*)

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IBRRS 2021, 2103
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BauvertragBauvertrag
Auftraggeber muss Schnittstelle zwischen Hallen- und Fassadenbau koordinieren!

OLG Oldenburg, Urteil vom 14.05.2021 - 2 U 122/20

1. Zur Reichweite des Funktionalitätsversprechens des Auftragnehmers, wenn mehrere Unternehmer mit gesonderten werkvertraglichen Beziehungen zum Besteller an der Herstellung eines Bauwerks beteiligt sind und ihre Leistungen aufeinander aufbauen. Übernimmt ein Hallenbauer vertraglich die Planung und Ausführung einer Metallbauhalle, aber nicht die Planung und Ausführung der für diese Halle vorgesehenen Glasfassade, kann die Auslegung ergeben, dass er dem Besteller die ordnungsgemäße Montage einer zu der Glasfassade passenden Tropfkante nach vorheriger Abstimmung mit dem die Glasfassade herstellenden Unternehmer schuldet (eingeschränkte Funktionalität des Gesamtgewerks).*)

2. Den Besteller trifft eine Obliegenheit, die Herstellung der Glasfassade und insbesondere die Schnittstelle beider Gewerke an der Tropfkante mit dem Hallenbauer abzustimmen. Beauftragt der Besteller einen Glasbauer mit der Herstellung der Glasfassade, ergibt die Auslegung regelmäßig, dass der Glasbauer im Verhältnis zum Besteller die Einhaltung dieser Obliegenheit werkvertraglich übernommen hat.*)

3. Nimmt der Glasbauer diese Abstimmung nicht vor, sondern baut eine nicht zu seinem Gewerk passende Tropfkante des Metallbauers aus und setzt seine Glasfassade ohne taugliche Abdichtung ein, ist sein Werk im Verhältnis zum Besteller mangelhaft.*)

4. Wenn die dem Glasbauer übertragene Mitwirkungsobliegenheit bezweckte, einen wasserdichten Anschluss seines sich mit dem Hallenbauer überschneidenden Gewerks zu ermöglichen und darauf ausgerichtet war, einen eingetretenen Wasserschaden zu vermeiden, ist dem Besteller dessen Versäumnis als Verschulden gegen sich selbst über die §§ 278, 254 Abs. 1 und Abs. 2 Satz 1, 1. Alt. und Satz 2 BGB zuzurechnen. Dieses kann der Metallbauer dem gegen ihn gerichteten Gewährleistungsanspruch des Bestellers anspruchsmindernd entgegenhalten.*)