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Sachgebiet: Bauvertrag

7514 Entscheidungen insgesamt




Online seit 2022

IBRRS 2022, 0830
Mit Beitrag
BauträgerBauträger
Keine Umsatzsteuer zu zahlen: Erhöhungsklausel geht ins Leere!

OLG Frankfurt, Beschluss vom 16.11.2020 - 13 U 34/19

1. Bilden der Erwerb des Grundstücks und die Verpflichtung des Unternehmers zur Errichtung eines Bauvorhabens auf dem Grundstück eine Einheit, unterliegt das Geschäft der Grunderwerbsteuer und ist umsatzsteuerfrei.

2. Bei einer Nettopreisvereinbarung ist im Zweifel davon auszugehen, dass eine in Wirklichkeit nicht anfallende Mehrwertsteuer vom Erwerber auch nicht bezahlt werden muss.

3. Die in einem Bauträgervertrag getroffene Regelung, dass der Pauschalpreis im Falle der Erhöhung der gesetzlichen Mehrwertsteuer zu einer Erhöhung der zu zahlenden Raten um den Prozentsatz der Steuererhöhung führt, geht von vornherein ins Leere.

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IBRRS 2022, 0829
BauträgerBauträger
Keine Umsatzsteuer zu zahlen: Erhöhungsklausel geht ins Leere!

OLG Frankfurt, Gerichtlicher Hinweis vom 11.05.2020 - 13 U 34/19

1. Bilden der Erwerb des Grundstücks und die Verpflichtung des Unternehmers zur Errichtung eines Bauvorhabens auf dem Grundstück eine Einheit, unterliegt das Geschäft der Grunderwerbsteuer und ist umsatzsteuerfrei.

2. Bei einer Nettopreisvereinbarung ist im Zweifel davon auszugehen, dass eine in Wirklichkeit nicht anfallende Mehrwertsteuer vom Erwerber auch nicht bezahlt werden muss.

3. Die in einem Bauträgervertrag getroffene Regelung, dass der Pauschalpreis im Falle der Erhöhung der gesetzlichen Mehrwertsteuer zu einer Erhöhung der zu zahlenden Raten um den Prozentsatz der Steuererhöhung führt, geht von vornherein ins Leere.

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IBRRS 2022, 0757
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Barzahlung spricht für Schwarzarbeit!

OLG Düsseldorf, Urteil vom 14.01.2021 - 5 U 18/20

1. Ein Verstoß gegen die Vorschriften des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes ist von Amts wegen zu berücksichtigen. Die Berufung einer Partei hierauf bedarf es nicht.

2. Ein gewichtiges Indiz für eine Schwarzgeldabrede sind ohne Quittung erfolgte Barzahlungen.

3. Eine Schwarzgeldabrede führt zur Nichtigkeit des geschlossenen Bauvertrags und u. a. dazu, dass der Auftraggeber geleistete Abschlagszahlungen nicht zurückfordern und keine Gewährleistungsansprüche geltend machen kann.

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IBRRS 2022, 1026
BauvertragBauvertrag
Mängelhaftung ist verschuldensunabhängig!

KG, Gerichtlicher Hinweis vom 09.08.2021 - 27 U 12/21

1. AKR-geschädigte Betonfahrbahnen weisen eine geringere Haltbarkeit und Nutzungsdauer auf als nicht AKR-geschädigte Betonfahrbahnen. Folgen sind höhere Betriebs- und/oder Instandsetzungskosten. Dadurch ist der nach dem Vertrag vorausgesetzte Gebrauch gemindert.

2. Ein Mangel ist auch ohne Verschulden des Auftragnehmers aufgrund fehlender Erkennbarkeit der Ursache des Mangels vertragswidrig und löst damit grundsätzlich Gewährleistungsansprüche aus.

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IBRRS 2022, 0731
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Mängelhaftung ist verschuldensunabhängig!

KG, Beschluss vom 28.09.2021 - 27 U 12/21

1. AKR-geschädigte Betonfahrbahnen weisen eine geringere Haltbarkeit und Nutzungsdauer auf als nicht AKR-geschädigte Betonfahrbahnen. Folgen sind höhere Betriebs- und/oder Instandsetzungskosten. Dadurch ist der nach dem Vertrag vorausgesetzte Gebrauch gemindert.

2. Ein Mangel ist auch ohne Verschulden des Auftragnehmers aufgrund fehlender Erkennbarkeit der Ursache des Mangels vertragswidrig und löst damit grundsätzlich Gewährleistungsansprüche aus.

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IBRRS 2022, 0715
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Auftraggeber muss fehlende Prüfbarkeit im Einzelnen rügen!

KG, Urteil vom 23.06.2020 - 21 U 107/19

1. Die Schlussrechnung des Auftragnehmers ist prüfbar, wenn er die Rechnung übersichtlich aufgestellt, die Reihenfolge der Posten eingehalten, die in den Vertragsbestandteilen enthaltenen Bezeichnungen verwendet und die zum Nachweis von Art und Umfang der Leistung erforderlichen Mengenberechnungen, Zeichnungen und andere Belege beigefügt hat.

2. Für die Prüfbarkeit kommt es darauf an, ob sich aus der Schlussrechnung im Zusammenhang mit den übrigen Umständen die Forderung in ausreichendem Maße nachvollziehen lässt. Es ist Sache des Auftraggebers, die fehlende Substanziierung oder Prüfbarkeit im Einzelnen zu rügen.

3. Die sachliche Richtigkeit der Rechnung ist keine Frage der Prüfbarkeit. Ob der Auftraggeber diese für prüfbar hält, ist unerheblich, weil es sich hier um eine Rechtsfrage handelt.

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IBRRS 2022, 0434
Mit Beitrag
VerbraucherbauvertragVerbraucherbauvertrag
Aushub der Baugrube für privaten Bauherrn ist Verbraucherbauvertrag!

LG München I, Urteil vom 28.10.2021 - 5 O 2441/21

1. Ein Verbraucherbauvertrag ist auch dann anzunehmen, wenn der Verbraucher das Bauvorhaben in mehrere Bauverträge aufspaltet, die er mit mehreren Unternehmern isoliert abschließt.

2. Auch bei einer Einzelvergabe kann nach Fertigstellung des Bauwerks eine wesentliche Umgestaltung des Grundstücks vorliegen.

3. Der Aushub der Baugrube ist die Grundlage für die Neuerrichtung eines Gebäudes, so dass - auch wenn die Höhe des Werkslohn im Verhältnis zu den Gesamtkosten eher gering ist - grundsätzlich von einer Erheblichkeit ausgegangen werden kann.

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IBRRS 2022, 0585
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Angabe von Mängelsymptomen zerstört die Abnahmefiktion!

LG Nürnberg-Fürth, Urteil vom 03.05.2021 - 12 O 6673/20

1. Setzt der Auftragnehmer dem Auftraggeber nach der Fertigstellung der Leistung eine Frist zur Abnahme, treten die Abnahmewirkungen nicht ein, wenn der Auftraggeber innerhalb der Frist die Abnahme unter Angabe mindestens eines Mangels verweigert.

2. Es reicht aus, wenn bei der Verweigerung der Abnahme ein einziger Mangel benannt wird. Auch genügt es, wenn der Auftraggeber dem Auftragnehmer mitteilt, wo das Werk aus seiner Sicht nicht die vereinbarte Beschaffenheit hat.

3. Der Auftraggeber braucht den Mangel nicht im Detail darzulegen, sondern lediglich so zu bezeichnen, dass der Mangel von Seiten des Auftragnehmers nachvollzogen und verortet werden kann. Die Angabe von Mängelsymptomen reicht. Nicht erforderlich ist die Angabe der Mangelursache.

4. Die Frage, ob die Wirkungen der Abnahme aufgrund einer Abnahmeerklärung oder einer fiktiven Abnahme eingetreten sind, ist ein feststellungsfähiges Rechtsverhältnis.

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IBRRS 2022, 0505
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Gemeinschaft oder Eigentümer als Vertragspartner, das ist hier die Frage ...

OLG Frankfurt, Urteil vom 03.09.2020 - 22 U 163/18

1. Für den Abschluss eines Vertrags über Sanierungsarbeiten ist es unerheblich, in wessen Eigentum das fragliche Objekt steht, da schuldrechtliche Verträge durchaus auch von solchen Personen geschlossen werden können, die nicht Eigentümer der betroffenen Sache sind.

2. Schadensersatzansprüche stehen dann dem Vertragspartner zu, auch wenn dieser selbst bezüglich der Eigentumsbeeinträchtigung keinen Schaden erleidet.

3. Zur Frage, ob die Wohnungseigentümergemeinschaft oder die Wohnungseigentümer den Auftrag zur Durchführung einer Fassadensanierung erteilt haben.




IBRRS 2022, 0558
BauvertragBauvertrag
Bauträger verlangt Umsatzsteuer erstattet: Auch der insolvente Unternehmer kann Zahlung an sich verlangen!

KG, Urteil vom 10.11.2020 - 7 U 125/19

Die durch das Urteil des BFH vom 22.08.2013 (IBR 2014, 49) veranlasste ergänzende Vertragsauslegung im Verhältnis des leistenden Werkunternehmers zum Leistungsempfänger (Bauträger) wird durch die Insolvenz des leistenden Unternehmers nicht beeinflusst (Anschluss an BGH, IBR 2020, 505).

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IBRRS 2022, 0529
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Leistung muss sich (immer) für die gewöhnliche Verwendung eignen!

OLG Schleswig, Urteil vom 16.11.2021 - 7 U 185/19

1. Wenn der mit dem Vertrag verfolgte Herstellungszweck eines Werks nicht erreicht wird und das Werk seine vorausgesetzte Funktion nicht erfüllt, liegt ein Sachmangel i.S.v. § 13 Abs. 1 Nr. 2 VOB/B vor. Welcher Zweck nach dem Vertrag verfolgt wird und welche Funktion nach dem Vertrag vorausgesetzt wird, ist durch Auslegung zu ermitteln, wobei auch die berechtigte Erwartung des Bestellers an die Werkleistung zu berücksichtigen ist.*)

2. Bei Biogasanlagenbehältern darf der Auftraggeber auch ohne die Geltung expliziter technischer Regeln erwarten, dass die Behälter bei ordnungsgemäßem Betrieb der Anlage mindestens während der vereinbarten fünfjährigen Gewährleistungsfrist die notwendige Dichtigkeit aufweisen und dass keine Leckagen auftreten.*)

3. Das Risiko, dass ein Werk für die gewöhnliche Verwendung nicht taugt, bleibt grundsätzlich beim Auftragnehmer. Wenn er bei einer funktionalen Bauausschreibung für das verwendete Material (hier: Behälter-Innenbeschichtung auf mineralischer Grundlage) keine Haftung übernehmen will, muss er als Fachunternehmer entweder nach § 4 Abs. 3 VOB/B einen entsprechenden Bedenkenhinweis geben oder seine Gewährleistung entsprechend beschränken.*)

4. Entstehen dem Auftraggeber durch die Mängelbeseitigung Vorteile, kann eine Kostenbeteiligung geboten sein. Die Vorteilsausgleichung scheidet jedoch bei Verzögerung der Mängelbeseitigung durch den Auftragnehmer grundsätzlich aus. Ausnahmsweise kann aber - trotz Schuldnerverzugs - eine Vorteilsausgleichung dann geboten sein, wenn der Mangel sich erst verhältnismäßig spät ausgewirkt hat und der Auftraggeber bis dahin keine Gebrauchsnachteile hinnehmen musste.*)

5. "Sowieso-Kosten" sind die Mehraufwendungen, die entstanden wären, wenn die zusätzlich erforderlichen Maßnahmen bereits bei der ursprünglichen Leistungserstellung mit durchgeführt worden wären, wobei auf den Zeitpunkt der ursprünglichen Werkleistung abzustellen ist.*)

6. Fermenter (und Nachgärer) einer Biogasanlage unterliegen üblicherweise alle acht bis 12 Jahre einer vollständigen Überprüfung und Revision. Für das bedachte Gär-Restlager gelten - im Vergleich dazu - üblicherweise noch längere Revisionsintervalle.*)




IBRRS 2022, 0504
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Vor der Abnahme ist die Mängelbeseitigung immer zumutbar!

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 02.06.2020 - 23 U 149/19

1. Haben die Parteien eines Bauvertrags einen Fertigstellungstermin vereinbart, wird der Anspruch des Auftraggebers auf mangelfreie Herstellung erst zu diesem Zeitpunkt fällig und kann durchgesetzt werden.

2. Der Anspruch auf Mängelbeseitigung und auf Schadensersatz kann aber auch in Fällen, in denen die sofortige Mängelbeseitigung geboten ist, weil ansonsten das Bauvorhaben ernsthaft gestört ist, bereits vor Fälligkeit begründet sein.

3. Der Auftraggeber ist auch dann zum sofortigen Schadensersatz statt der Leistung berechtigt, wenn der Auftragnehmer durch die Weigerung, die Arbeiten vorzunehmen, den gesamten Vertrag stört oder gefährdet und dadurch eine Leistungstreuepflicht verletzt.

4. Vor der Abnahme kann sich der Auftragnehmer grundsätzlich nicht darauf berufen, dass die Mängelbeseitigung nur mit unverhältnismäßigen Kosten möglich ist.

5. Auch wenn die VOB/B nicht vereinbart ist, ist der Auftragnehmer zur Einhaltung der anerkannten Regeln der Technik verpflichtet.

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IBRRS 2022, 0503
BauvertragBauvertrag
Vor der Abnahme ist die Mängelbeseitigung immer zumutbar!

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 31.03.2020 - 23 U 149/19

1. Haben die Parteien eines Bauvertrags einen Fertigstellungstermin vereinbart, wird der Anspruch des Auftraggebers auf mangelfreie Herstellung ist erst zu diesem Zeitpunkt fällig und kann durchgesetzt werden.

2. Din Anspruch auf Mangelbeseitigung und auf Schadensersatz kann aber auch in Fällen, in denen die sofortige Mängelbeseitigung geboten ist, weil ansonsten das Bauvorhaben ernsthaft gestört ist, bereits vor Fälligkeit begründet sein.

3. Der Auftraggeber ist auch dann zum sofortigen Schadensersatz statt der Leistung berechtigt, wenn der Auftragnehmer durch die Weigerung, die Arbeiten vorzunehmen, den gesamten Vertrag stört oder gefährdet und dadurch eine Leistungstreuepflicht verletzt.

4. Vor der Abnahme kann sich der Auftragnehmer grundsätzlich nicht darauf berufen, dass die Mängelbeseitigung nur mit unverhältnismäßigen Kosten möglich ist.

5. Auch wenn die VOB/B nicht vereinbart ist, ist der Auftragnehmer zur Einhaltung der anerkannten Regeln der Technik verpflichtet.

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IBRRS 2022, 0510
BauvertragBauvertrag
Abzeichnung von Stundenlohnzetteln ist keine Stundenlohnvereinbarung!

OLG Köln, Beschluss vom 16.11.2020 - 17 U 165/19

1. Arbeiten werden nur dann im Stundenlohn vergütet, wenn dies vereinbart worden ist.

2. Die Abzeichnung von Stundenlohnzetteln durch den Auftraggeber genügt in der Regel nicht für die Annahme der nachträglichen - stillschweigenden - Vereinbarung einer Stundenlohnzahlung.

3. Eine vom Auftraggeber vorformulierte Vertragsklausel, wonach ein Sicherheitseinbehalt in Höhe von 5% der Brutto-Abrechnungssumme für die Dauer einer Gewährleistungsfrist von fünf Jahren und sechs Monaten durch eine Sicherheitsleistung gem. § 17 VOB/B abgelöst werden kann, benachteiligt den Auftragnehmer nicht unangemessen und ist wirksam.

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IBRRS 2022, 0467
BauvertragBauvertrag
Widerspruch in der Leistungsbeschreibung ist kein Hinderungsgrund!

LG Bonn, Urteil vom 09.06.2021 - 1 O 86/19

1. Die Kooperationspflicht folgt aus dem Wesen eines komplexen Langzeitvertrags. Dieser stellt erhöhte Anforderungen an das Zusammenwirken der Parteien zum Zwecke der Durchführbarkeit des Vertrages, insbesondere an die gegenseitigen Informations-, Mitwirkungs- und Verhandlungspflichten.

2. Unter Kooperation ist das Zusammenwirken der Vertragsparteien zur Erreichung des gemeinsam verfolgten Vertragszweckes zu verstehen, was (naturgemäß) die Mitwirkung beider Vertragsparteien voraussetzt. Dies bedingt in der Baupraxis ein "ständiges Kommunizieren" zwischen den Vertragspartnern, das insbesondere dem Informationsaustausch (gegenseitige Hinweise), der Klärung der auftretenden Probleme und dem Treffen der notwendigen Entscheidungen (Anordnungen) dient und damit der Beherrschung und Bewältigung der vielfältigen Risiken.

3. Widersprüche zwischen Plänen und sonstigem beschriebenen Leistungsinhalt führen nicht dazu, dass der Auftragnehmer sich auf den Standpunkt stellen darf, er könne allein nach den vorgelegten Plänen nicht bauen. Vielmehr muss er das Gespräch mit dem Auftraggeber suchen und versuchen, die Detailpunkte im Einzelnen zu klären.

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IBRRS 2022, 0044
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Verjährung ja oder nein? Auftraggeber muss sich Architektenwissen zurechnen lassen!

OLG Düsseldorf, Urteil vom 18.02.2020 - 21 U 51/19

1. Wird der bauplanende und -überwachende Architekt zur Beurteilung der Ursache eines Feuchtigkeitseintritts hinzugezogen, muss es ihm auffallen, dass Leistungen entgegen der eigenen Planung fehlen und das Werk des Auftragnehmers mangelhaft ist.

2. Die Kenntnis oder grobe Unkenntnis des Architekten muss sich der Auftraggeber als ihrem Wissensvertreter verjährungsrechtlich zurechnen lassen.

3. Auch wenn der Auftraggeber darauf vertrauen darf, dass der Auftragnehmer fehlerfrei arbeitet, liegt in der mangelhaften Ausführung allein keine Täuschungshandlung.

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IBRRS 2022, 0422
BauvertragBauvertrag
Auftraggeber kann keine Anordnung zur Bauzeit treffen!

LG Berlin, Urteil vom 08.07.2021 - 20 O 117/21

1. Streitigkeiten über Anordnungen betreffend die Ausführungsfristen, d. h. zur Bauzeit, gehören nicht zu den Streitigkeiten über Anordnungen gem. §§ 650b, 650c i.S.v. § 650d BGB.

2. Die Einhaltung der vertraglichen Bauzeit ist nicht der Werkerfolg i. S. der §§ 631, 650b Abs. 1 Satz 1 BGB.

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IBRRS 2022, 0420
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Neues Bauvertragsrecht: 80%-Regelung gilt auch im VOB-Vertrag!

KG, Urteil vom 02.11.2021 - 27 U 120/21

1. Auch im VOB-Vertrag kann der Auftragnehmer bei der Berechnung von geschuldeten Abschlagszahlungen 80% der Nachtragsvergütung ansetzen und im einstweiligen Verfügungsverfahren geltend machen. Das gilt selbst dann, wenn die VOB/B "als Ganzes" vereinbart ist.

2. Abschlagszahlungen können im Rahmen eines VOB-Vertrags nur verlangt werden, wenn eine der Abschlagszahlung entsprechende vertragsgemäße Bauleistung erbracht worden und die Abschlagsrechnung prüfbar ist.

3. Als vertragsgemäß sind alle Leistungen anzusehen, für die dem Auftragnehmer gem. § 2 VOB/B eine (Nachtrags-)Vergütung zusteht. Nicht erforderlich ist, dass eine Vereinbarung über die geänderte oder zusätzliche Vergütung zu Stande gekommen ist.

4. Der Auftraggeber kann im einstweiligen Verfügungsverfahren feststellen lassen, dass der Auftragnehmer vorläufig nicht berechtigt ist, Abschlagszahlungen i.H.v. 80% des Betrags aus einem Nachtragsangebot geltend zu machen.

5. Der Auftragnehmer muss in einem einstweiligen Verfügungsverfahren seinen Anspruch auf geänderte oder zusätzliche Vergütung darlegen und glaubhaft machen, wozu bei einem Anspruch auf zusätzliche Vergütung aus § 2 Abs. 6 VOB/B gehört, dass er dem Auftraggeber den Anspruch vor der Ausführung angekündigt hat.

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IBRRS 2021, 3656
Mit Beitrag
ProzessualesProzessuales
Bauherren-Ehepaar trennt sich: Wie muss der Klageantrag lauten?

LG Lübeck, Urteil vom 24.09.2021 - 6 O 243/20

Schließt ein Ehepaar mit einem Bauunternehmer einen Bauvertrag ab, kann jeder der beiden Bauherren allein klagen, muss jedoch grundsätzlich Leistung an alle Gläubiger fordern, da es sich um eine unteilbare Leistung gem. § 432 BGB handelt.

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IBRRS 2022, 0419
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Vorbehaltlose Abnahme: Schadensersatz wegen Mangel(folge)schäden ausgeschlossen?

OLG Köln, Beschluss vom 01.12.2021 - 16 U 115/21

Die Abnahme des Werks ohne Mängelvorbehalt schließt nur die in § 640 Abs. 3 BGB genannten Rechte, dagegen nicht die Ansprüche des Werkbestellers auf Schadensersatz wegen ihm entstandener Mangel- oder Mangelfolgeschäden aus.*)

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IBRRS 2022, 0166
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Verjährung trotz Stundungsvereinbarung!

OLG Jena, Urteil vom 19.12.2019 - 1 U 163/19

1. Die Fälligkeit des Werklohnanspruchs tritt beim BGB-Werkvertrag, dem das BGB in seiner bis zum 31.12.2017 geltenden Fassung zu Grunde zu legen ist, mit der Abnahme des Werks ein. Die Vorlage einer prüfbaren Schlussrechnung ist keine Fälligkeitsvoraussetzung.

2. Durch den Abschluss einer Stundungsvereinbarung wird nachträglich die Fälligkeit hinausgeschoben. Sie beeinflusst den Beginn der Verjährung nicht.

3. Die Einrede des nicht erfüllten Vertrags, die der Gläubiger durch Bewirken der ihm obliegenden Leistung jederzeit beseitigen kann, ist für die Entstehung des Anspruchs irrelevant.

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IBRRS 2022, 0152
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Ausschluss der §§ 650b, 650c BGB ist unwirksam!

LG Hechingen, Urteil vom 02.11.2021 - 2 O 305/21

1. Die konkurrierenden Regelungen in § 1 Abs. 3 und 4 VOB/B gehen den §§ 650b, 650c BGB nicht vor, wenn die VOB/B nicht als Ganzes vereinbart wurde.

2. § 1 Abs. 3 und 4 VOB/B sind bei der isolierten Inhaltskontrolle wegen des Abweichens vom wesentlichen Grundgedanken der gesetzlichen Regelung nach § 307 Abs. 2 Nr. 1 BGB unwirksam. Aus diesem Grund ist der Ausschluss der §§ 650b, 650c BGB in Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam.

3. § 650c Abs. 3 BGB setzt einen Anspruch auf Abschlagszahlungen dem Grunde nach voraus. Nachträge können nicht isoliert geltend gemacht werden.

4. Eine Existenzgefährdung ist weder bei einem Leistungs- noch bei einem Feststellungsantrag Voraussetzung für den Erlass einer einstweiligen Verfügung.

5. Der Antragsteller hat ein nachvollziehbares Interesse an einer einstweiligen Regelung bezüglich der streitgegenständlichen Nachträge für künftige Abschlagsrechnungen.

6. Die Feststellungsverfügung kann sich punktuell mit den streitgegenständlichen Nachträgen befassen, ohne von sonstigen Abrechnungspositionen involviert zu werden und kann ebenso gut die Liquidität des Unternehmens fördern.




IBRRS 2022, 0415
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Vorsicht Verjährungsfalle: Verlängerte Postlaufzeiten sind keine höhere Gewalt!

LG Stuttgart, Urteil vom 08.10.2020 - 22 O 187/19

1. Der Werklohnanspruch des Auftragnehmers wird fällig nach Abnahme der Leistung und Stellung einer prüfbaren Schlussrechnung.

2. Eine Werklohnforderung verjährt innerhalb der regelmäßigen Verjährungsfrist von drei Jahren. Die Verjährung beginnt am Schluss des Jahres, in dem der Anspruch fällig geworden ist.

3. Verlängerte Postlaufzeiten in der Vorweihnachtszeit wie auch in der Zeit zwischen den Jahren sind kein Fall höherer Gewalt.

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IBRRS 2022, 0113
BauvertragBauvertrag
Bodenverhältnisse unklar: Auftragnehmer trägt das Baugrundrisiko!

LG Hamburg, Urteil vom 30.11.2021 - 304 O 341/19

1. Es steht den Parteien eines Bauvertrags frei, auch solche Bodeneigenschaften zu vereinbaren, die sich so nicht oder nicht sicher aus den durchgeführten Bohruntersuchungen ableiten lassen.

2. Gerade bei im Einzelnen unbekannten Baugrundverhältnissen, über die nur Vermutungen bestehen, können die Parteien auch einen fiktiven Baugrund vereinbaren, für dessen Bewältigung der Auftragnehmer dann entsprechend kalkulieren muss.

3. Selbst wenn die Bodenverhältnisse nicht eindeutig vereinbart werden, übernimmt der Auftragnehmer das Baugrundrisiko, wenn er bei einer offenkundig und eindeutig unklaren Erkenntnissituation über die Verhältnisse im Boden ein Angebot abgibt.

4. Entsprechen die Bodenverhältnisse dem, was die Parteien in ihrem Vertrag beschrieben haben, steht dem Auftragnehmer kein Anspruch auf Mehrvergütung zu.

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IBRRS 2022, 0210
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Heizungsbauvertrag widerrufen: Auftragnehmer muss Wärmepumpe wieder ausbauen!

OLG Celle, Urteil vom 12.01.2022 - 14 U 111/21

1. Für die Annahme eines außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Vertrags gem. § 312b Abs. 1 Nr. 1 BGB kommt es nur auf den Ort des Vertragsschlusses an; ob eine Drucksituation bestand, eine Überrumpelung des Verbrauchers erfolgte oder ob der Verbraucher nicht in der Lage war, eine hinreichend fundierte Entscheidung zu treffen, ist unerheblich.*)

2. Im Falle des wirksamen Widerrufs sind die jeweils empfangenen Leistungen zurückzugewähren (§ 355 Abs. 3 Satz 1, § 357 Abs. 1 BGB). Der Verbraucher, in dessen Haus nach dem Vertrag eine Heizungsanlage eingebaut wurde, erfüllt seine Rückgewährverpflichtung dadurch, dass er dem Unternehmer den Ausbau der Vertragsgegenstände ermöglicht und diese rückübereignet.*)

3. Hat der Unternehmer das vor dem Einbau der neuen Heizungsanlage ausgebaute Altgerät nicht als Vertragsleistung i.S.v. § 355 Abs. 3 Satz 1, § 357 Abs. 1 BGB vom Verbraucher empfangen, muss er dem Verbraucher nach wirksamem Vertragswiderruf das Altgerät nicht nach diesen Vorschriften zurückgewähren.*)

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IBRRS 2022, 0198
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Bedenken sind kein Kündigungsgrund!

OLG Schleswig, Beschluss vom 10.11.2021 - 12 U 159/20

1. Eine vom Auftraggeber mündlich erklärte Kündigung ist unwirksam, da ein VOB-Vertrag schriftlich gekündigt werden muss. Die Schriftform ist zwingend; die Nichteinhaltung hat die Nichtigkeit der Kündigungserklärung zur Folge.

2. Eine formunwirksame Kündigungserklärung kann in ein Angebot zur Vertragsaufhebung umgedeutet werden, wenn es dem mutmaßlichen Willen der die Kündigung erklärenden Partei entspricht, den Vertrag zu beenden.

3. Die Kündigungsfolgen richten sich im Fall einer einvernehmlichen Vertragsaufhebung nach § 8 VOB/B. Es muss festgestellt werden, ob die Vertragsbeendigung vom Auftraggeber grundlos oder aus wichtigem Grund herbeigeführt worden ist.

4. Meldet der Auftragnehmer Bedenken gegen die vorgesehene Art der Ausführung an und lehnt er insoweit die Gewährleistung ab, berechtigt dies den Auftraggeber nicht zur Kündigung aus wichtigem Grund.

5. Besteht danach für den Auftraggeber kein Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund, steht dem Auftragnehmer die vereinbarte Vergütung abzüglich ersparter Aufwendungen zu.

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IBRRS 2022, 0156
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Leistungsverweigerungsrecht wegen Mängeln trotz Mängelbürgschaft!

OLG Jena, Urteil vom 29.08.2019 - 1 U 324/17

1. Der Werklohnanspruch des Auftragnehmers wird nach Fertigstellung der Leistung fällig, wenn die Leistung vom Auftraggeber abgenommen wurde und der Auftragnehmer eine prüfbare Schlussrechnung gelegt hat.

2. Weist die Leistung des Auftragnehmers Mängel auf, kann der Auftraggeber die Zahlung des noch offenen Werklohns verweigern. Das Leistungsverweigerungsrecht ist auf einen angemessenen Teil der Vergütung beschränkt, wobei angemessen in der Regel das Doppelte der für die Beseitigung der Mängel erforderlichen Kosten sind.

3. Der Auftraggeber muss sich grundsätzlich nicht auf die Mängelsicherheit verweisen zu lassen. Das Leistungsverweigerungsrecht wegen Mängeln und die zur Verfügung stehende Mängelsicherheit sind voneinander unabhängig.

4. Durch die Kumulation von Mängelsicherheit und Leistungsverweigerungsrecht darf es aber nicht zu einer erkennbaren und unangemessenen Übersicherung des Auftraggebers kommen. Im Einzelfall ist unter Berücksichtigung der insgesamt zur Verfügung stehenden Sicherheiten vor dem Hintergrund der Mängelsituation ein den jeweiligen Umständen entsprechender Einbehalt zu bestimmen.

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IBRRS 2022, 0045
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Mängel anerkannt und beseitigt: Verjährung der Mängelansprüche beginnt erneut!

OLG Düsseldorf, Urteil vom 08.03.2018 - 5 U 74/16

1. Weisen 20% der sichtbaren Fläche eines Parkplatzes unregelmäßige, wellenförmige Unebenheiten in verschiedenen Höhen zwischen Berg und Tal bis zu 10 cm auf, ist die Leistung des Auftragnehmers mangelhaft.

2. Die Höhe des Vorschussanspruchs wegen Mängeln bemisst sich nach den - aus Sicht eines vernünftigen, wirtschaftlich denkenden und sachkundig beratenen Auftraggebers - für die Mängelbeseitigung voraussichtlich erforderlichen Aufwendungen.

3. Erforderlich sind die Aufwendungen, die mit Sicherheit der Herstellung des vertragsgemäßen Zustands dienen. Gibt es verschiedene Mängelbeseitigungsmöglichkeiten, die zu unterschiedlichen Kosten führen, ist die günstigste Methode zu Grunde zu legen, die den vertraglich geschuldeten Erfolg vollständig herbeiführt.

4. Wird in einem von Auftraggeber und Auftragnehmer unterschriebenen Protokoll festgehalten, dass die Leistung einen Mangel aufweist, und führt der Auftragnehmer anschließend Mängelbeseitigungsarbeiten durch, beginnt die Verjährung der Mängelansprüche erneut.

5. Ein mängelbedingter Mietausfall ist entgangener Gewinn und unter dem Gesichtspunkt der Gewährleistung zu ersetzen.

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IBRRS 2022, 0024
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Abnahme kann vorzeitig erklärt werden!

OLG Rostock, Urteil vom 24.11.2020 - 4 U 163/12

1. Die Vollendung des Werks ist nicht ausnahmslos Voraussetzung für eine Abnahme. Es kommt stets maßgeblich darauf an, ob nach den gesamten Umständen das Verhalten des Auftraggebers vom Auftragnehmer dahin verstanden werden kann, er billige die erbrachte Leistung als im Wesentlichen vertragsgerecht. Dem steht nicht entgegen, dass die Leistung Mängel hat oder noch nicht vollständig fertiggestellt ist.

2. Der Auftraggeber kann die Abnahme auch vorzeitig erklären, wobei es auch nicht darauf ankommt, dass sich der Auftraggeber der Tatsache der Vorwegabnahme bewusst ist.

3. Erfolgt eine Abnahme in Verbindung mit einem Abnahmeprotokoll, in dem Mängel aufgeführt sind, stellt dies eine Abnahme unter Vorbehalt der aufgeführten Mängel dar.

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IBRRS 2022, 0014
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Wann ist die Mängelbeseitigung unverhältnismäßig?

OLG Celle, Urteil vom 05.03.2020 - 6 U 48/19

1. Wird der Auftragnehmer mit der Sanierung einer Dachfläche beauftragt, auf der anschließend ein anderer Unternehmer eine Photovoltaikanlage montiert, ist die auf der fehlerhaften Befestigung der Photovoltaikanlage beruhende Ursache für den Eintritt von Sickerwasser nicht dem Auftragnehmer zuzurechnen.

2. Der Auftragnehmer kann die Mängelbeseitigung verweigern, wenn sie einen unverhältnismäßigen Aufwand erfordern würde. Unverhältnismäßigkeit ist anzunehmen, wenn der damit in Richtung auf die Beseitigung des Mangels erzielte Erfolg bei Abwägung aller Umstände des Einzelfalls in keinem vernünftigen Verhältnis zur Höhe des dafür gemachten Geldaufwands steht.

3. Bei der Beurteilung der Unverhältnismäßigkeit ist auch das Verschulden des Auftragnehmers zu berücksichtigen.

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IBRRS 2022, 0142
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BauvertragBauvertrag
Bodenplatte nicht kontrolliert: Hauptauftragnehmer trifft 50% Mitverschulden!

OLG Hamm, Beschluss vom 28.07.2020 - 24 U 100/19

1. Errichtet ein Nachunternehmer eine Holzrahmenkonstruktion unter Verstoß gegen die planerischen Vorgaben auf der Bodenplatte, entspricht die Leistung nicht der vereinbarten Soll-Beschaffenheit und ist mangelhaft.

2. Hat der Hauptauftragnehmer es unterlassen, vor Aufnahme der Arbeiten des Nachunternehmers die Höhenposition der Bodenplatte zu kontrollieren, hat er den Mangel mitverursacht, so dass ihn ein Mitverschuldensanteil von 50% trifft.

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IBRRS 2022, 0141
BauvertragBauvertrag
Bodenplatte nicht kontrolliert: Haupt-Auftragnehmer trifft 50 % Mitverschulden!

OLG Hamm, Beschluss vom 16.04.2020 - 24 U 100/19

1. Errichtet ein Nachunternehmer eine Holzrahmenkonstruktion unter Verstoß gegen die planerischen Vorgaben auf der Bodenplatte, entspricht die Leistung nicht der vereinbarten Soll-Beschaffenheit und ist mangelhaft.

2. Hat der Haupt-Auftragnehmer es unterlassen, vor Aufnahme der Arbeiten des Nachunternehmers die Höhenposition der Bodenplatte zu kontrollieren, hat er der Mangel mitverursacht, so dass ihn ein Mitverschuldensanteil von 50 % trifft.

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IBRRS 2022, 0130
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BauvertragBauvertrag
Bedenken können immer an angestellten Bauleiter gerichtet werden!

OLG Köln, Beschluss vom 05.10.2021 - 16 U 55/21

Der Grundsatz, dass dann, wenn der Bauleiter sich den vorgetragenen Bedenken des Werkunternehmers verschließt, der Bauherr selbst informiert werden muss, betrifft die Fälle, in denen der Bauleiter außerhalb der Sphäre des Bauherrn steht, insbesondere weil er mit dem Bauherrn durch einen Werkvertrag verbunden ist. Steht der Bauleiter in einem Arbeitsverhältnis zu dem Bauherrn, so gelangt der Bedenkenhinweis unmittelbar in die Sphäre des Bauherrn. Die den Hinweis missachtende Anweisung ist dann ebenfalls der Sphäre des Bauherrn zuzurechnen.*)

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IBRRS 2022, 0086
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BauvertragBauvertrag
Auftraggeber will "günstige" Mängelbeseitigung: Auftragnehmer muss Bedenken anmelden!

OLG Stuttgart, Urteil vom 26.10.2021 - 10 U 336/20

1. Wird ein Mangel an einem Werk durch einen Planungsfehler des vom Auftraggeber beauftragten Planers (hier: Statiker) und unabhängig davon durch einen Ausführungsfehler des Bauunternehmers verursacht, wobei beide Fehler für sich allein jeweils den ganzen Schaden verursacht hätten, liegt ein Fall der Doppelkausalität vor. Planer und Bauunternehmer haften dann dem Auftraggeber gesamtschuldnerisch auf den gesamten Schaden.*)

2. In einem solchen Fall der Doppelkausalität kann der Bauunternehmer dem Auftraggeber das planerische Verschulden nicht anspruchsmindernd entgegenhalten, weil das Planungsverschulden für das Ausführungsverschulden nicht (mit-)ursächlich geworden ist.*)

3. Ist in einem Vorschussprozess vor der Durchführung der Mängelbeseitigung noch unklar, welche Sanierungsmaßnahmen im Einzelnen erforderlich sein werden, und lässt sich die Höhe der voraussichtlich anfallenden Kosten deshalb nur innerhalb eines Rahmens eingrenzen, hat das Gericht den zu zahlenden Vorschuss gem. § 287 Abs. 1 ZPO nach freier Überzeugung innerhalb dieser Spanne festzusetzen.*)

4. Begehrt der Auftraggeber einen Kostenvorschuss für eine Maßnahme, die günstiger ist als die vom Auftragnehmer vertretene Mängelbeseitigungsmaßnahme, aber möglicherweise den allgemein anerkannten Regeln der Technik nicht entspricht, besteht dieser Anspruch, wenn der Auftraggeber das Risiko des Fehlschlagens der Mängelbeseitigungsmaßnahme wegen einer Abweichung gegen die allgemein anerkannten Regeln der Technik übernimmt. Dies erfordert, dass der Auftragnehmer den Auftraggeber auf die Bedeutung der allgemein anerkannten Regeln der Technik und die mit der Nichteinhaltung verbundenen Konsequenzen und Risiken hinweist oder sich diese ohne Weiteres aus den Umständen ergeben oder der Auftraggeber hierüber bereits z .B. durch Privat- oder Gerichtsgutachten informiert ist (BGH, IBR 2018, 67).*)




IBRRS 2022, 0101
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BauvertragBauvertrag
Wie kann sich der Auftraggeber gegen überhöhte Stundenlohnabrechnungen verteidigen?

OLG Köln, Urteil vom 16.12.2021 - 7 U 12/20

1. Zu den erforderlichen Darlegungen des Bestellers bei Behauptung überhöhter Stundenlohnabrechnungen durch den Unternehmer (Einwand der unwirtschaftlichen Betriebsführung).*)

2. Zur Wirksamkeit eines Werkvertrags (hier: Abdichtungsarbeiten), wenn dem Meisterzwang unterliegende Arbeiten ohne Vorliegen des Meistertitels vorgenommen werden bzw. ohne Eintragung in die Handwerksrolle und der Beurteilung anhand des Gesetzes zur Bekämpfung der Schwarzarbeit.*)

3. Zum Widerruf eines Werkvertrags (hier: Abdichtungsarbeiten) nach § 312g BGB.*)




IBRRS 2022, 0085
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BauvertragBauvertrag
Planerische Vorgabe fehlt: Aufforderung zur Mängelbeseitigung wirkungslos!

OLG Stuttgart, Urteil vom 30.11.2021 - 10 U 58/21

1. Bedarf eine Mangelbeseitigung einer planerischen Vorgabe des Auftraggebers, ist eine Aufforderung zur Mängelbeseitigung ohne diese planerische Vorgabe wirkungslos.*)

2. Werden in einem selbständigen Beweisverfahren durch einen gerichtlich bestellten Sachverständigen mehrere Mängel begutachtet, endet die Hemmung der Ansprüche bezüglich der einzelnen Mängel grundsätzlich einheitlich erst mit Abschluss des selbständigen Beweisverfahrens insgesamt, sofern das Gericht nicht zuvor zum Ausdruck gebracht hat, dass das Verfahren bezüglich einzelner Mängel schon vorher beendet sein soll (abweichend: OLG Hamm, IBR 2009, 188; OLG Koblenz, IBR 2013, 724; OLG Oldenburg, IBR 2020, 386; OLG Brandenburg, IBR 2021, 224).*)




IBRRS 2022, 0068
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BauvertragBauvertrag
Darlehensgewährung wird abgelehnt: Vertragsverhandlungen können abgebrochen werden!

KG, Urteil vom 23.03.2021 - 7 U 168/19

1. Die Parteien sind bis zum Abschluss des endgültigen Vertragsschlusses grundsätzlich in ihren Entschließungen frei, und zwar auch dann, wenn der andere Teil in Erwartung des Vertrages bereits Aufwendungen gemacht hat.

2. Eine Ersatzpflicht besteht nur dann, wenn eine Partei die Verhandlungen ohne triftigen Grund abbricht, nachdem sie in zurechenbarer Weise Vertrauen auf das Zustandekommen des (Bau-)Vertrags erweckt hat.

3. An das Vorliegen eines triftigen Grundes sind keine zu hohen Anforderungen zu stellen. Jede vernünftige Erwägung genügt bereits, um einen Abbruch der Verhandlungen zu "rechtfertigen".

4. Die Vertragsverhandlungen werden nicht ohne triftigen Grund abgebrochen, wenn die Banken eine Darlehensgewährung ablehnen.

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IBRRS 2022, 0083
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BauvertragBauvertrag
Mangelhaftes Dach wird neu errichtet: Kein merkantiler Minderwert!

OLG Naumburg, Urteil vom 30.07.2021 - 2 U 41/19

1. Sind in einem Generalunternehmervertrag zur Errichtung eines Parkhauses bezüglich der Trapezbleche des Daches weder ein konkretes Schutzsystem der Stahlbleche noch eine konkrete Befestigungsart geregelt und enthalten nachfolgende Ausführungspläne hierzu zwar die Angabe "Oberflächenschutz durch Bandverzinkung ..." bzw. die Angabe von Edelstahlschrauben, letztere jedoch mit dem Zusatz "oder gleichwertig", ist es von der Ausführungsfreiheit des Auftragnehmers gedeckt, dass er technisch und funktional gleichwertige Stahltrapezbleche bzw. Befestigungsmaterialien verwendet.*)

2. Maßgebliche Anhaltspunkte für die Bestimmung der anerkannten Regeln der Technik i.S.v. § 13 Abs. 1 Satz 2 VOB/B 2012 bieten der Inhalt der EU-weiten technischen Zulassung der Baumaterialien und auch die Verwendungshinweise des Herstellers (hier: für Setzbolzen zur Befestigung von Stahlblechen).*)

3. Ein merkantiler Minderwert einer baulichen Anlage im Sinne einer Schadensposition liegt vor, wenn trotz vollständiger und ordnungsgemäßer Instandsetzung eine geringere Verwertbarkeit verbleibt, weil die maßgeblichen Verkehrskreise ein im Vergleich zur vertragsgemäßen Ausführung geringeres Vertrauen in die Qualität des Bauwerks haben. Daran fehlt es, wenn ein als mangelhaft gerügtes Dach vollständig demontiert und neu errichtet wird.*)

4. Eine ursprünglich im Generalunternehmervertrag vereinbarte Vertragsstrafe für die Überschreitung einer nach dem Kalender bestimmten Fertigstellungsfrist wird nicht verwirkt, wenn die Vertragsparteien im Verlaufe der Bauarbeiten und im Hinblick auf einen vom Bauherrn angeordneten vorübergehenden Baustopp vereinbaren, dass der Bauzeitenplan nicht mehr verbindlich ist und sich die Fertigstellungsfrist auf unbestimmte Zeit verschiebt.*)




IBRRS 2022, 0070
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BauvertragBauvertrag
Auftraggeber haftet nicht für Schäden durch Neben- oder Nachfolgeunternehmer!

OLG Düsseldorf, Urteil vom 16.04.2020 - 5 U 131/18

1. Meldet der Auftragnehmer rechtzeitig und ordnungsgemäß Bedenken gegen die vorgesehene Ausführungsart an, ist der Auftraggeber insoweit gehindert, wegen dieses Mangels Gewährleistungsrechte geltend zu machen. Das gilt nicht nur im VOB-, sondern auch im BGB-Bauvertrag.

2. Die Bedenkenanmeldung gegenüber einem rechtsgeschäftlichen Vertreter oder einem Empfangsbevollmächtigten reicht grundsätzlich aus. Etwas anderes gilt, wenn sich der "befugte Vertreter" den Bedenken des Auftragnehmers verschließt. Dann ist der Bedenkenhinweis an den Auftraggeber selbst zu richten.

3. Das Schweigen des Auftraggebers bzw. dessen Vertreters auf einen Bedenkenhinweis führt jedenfalls dann zur Haftungsbefreiung, wenn die Durchführung der Arbeiten nicht zu einem unverwertbaren Werk, sondern lediglich zur Nichteinhaltung der Maßtoleranzen führt.

4. Der Auftragnehmer trägt die Gefahr des zufälligen Untergangs oder der zufälligen Verschlechterung des Werks bis zur Abnahme.

5. Wird die Leistung des Auftragnehmers vor der Abnahme durch einen parallel am Gesamtwerk arbeitenden Drittunternehmer beschädigt, kann der Auftragnehmer vom Auftraggeber keine Mehrvergütung für erforderlich werdende Nach- oder Reparaturarbeiten verlangen.




IBRRS 2022, 0066
BauvertragBauvertrag
Auch bei Vergleich: Leistung muss anerkannten Regeln der Technik entsprechen!

OLG München, Gerichtlicher Hinweis vom 10.06.2020 - 28 U 2372/20 Bau

Sofern die Parteien eines Bauvertrags keine abweichende Vereinbarung getroffen haben, schuldet der Auftragnehmer die Einhaltung der allgemein anerkannten Regeln der Technik zum Zeitpunkt der Abnahme. Das gilt auch dann, wenn die Parteien einen Vergleich schließen, der den ursprünglichen Werkvertrag ersetzt.

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IBRRS 2022, 0006
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BauträgerBauträger
Keine Heizleistung vereinbart: Welche Raumtemperaturen müssen erreicht werden?

OLG Hamburg, Urteil vom 30.12.2020 - 4 U 21/20

1. Ein Anspruch auf eine bestimmte Heizleistung unabhängig davon, ob die vereinbarten oder üblichen Raumtemperaturen erreicht werden oder nicht, besteht nur, wenn dies gesondert vereinbart ist.

2. Werden bestimmte Temperaturen in den technischen Anschlussbedingungen zum Wärmelieferungsvertrag genannt, begründet dies keine Beschaffenheitsvereinbarung für die zu errichtende Wohnung.

3. Wird keine gesonderte Vereinbarung über die Heizleistung getroffen, ist für den üblichen Gebrauch einer Wohnung von einer erreichbaren Raumtemperatur von 20°C für Wohnräume und 24°C für das Bad auszugehen.

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IBRRS 2022, 0020
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BauvertragBauvertrag
Fiktive Abnahme trotz Mängelrüge vor Abnahmeaufforderung!

OLG Schleswig, Urteil vom 10.12.2021 - 1 U 64/20

1. Eine fiktive Abnahme nach § 640 Abs. 2 BGB tritt auch dann ein, wenn der Besteller bereits vor der Fristsetzung Mängel des Werks gerügt hat. Das gilt jedenfalls dann, wenn dem Werkunternehmer keine erheblichen Mängel des Werks bekannt sind.*)

2. Nach Eintritt des Annahmeverzugs mit der Nachbesserung kann der Besteller nach wie vor ein Zurückbehaltungsrecht nach § 641 Abs. 3 BGB geltend machen, allerdings beschränkt auf die Höhe der Mängelbeseitigungskosten.*)




IBRRS 2022, 0012
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BauvertragBauvertrag
Auftragnehmer darf nur schadstofffreie Baustoffe und -materialien verwenden!

OLG Celle, Urteil vom 09.12.2021 - 5 U 51/21

1. Weist die Leistung des Auftragnehmers vor der Abnahme Mängel auf, setzt ein Anspruch des Auftraggebers auf Ersatz von Mangelfolgeschäden im VOB-Vertrag nicht voraus, dass dem Auftragnehmer der Auftrag zuvor entzogen (gekündigt) wurde.

2. Einer Kündigung nach erfolgter Fristsetzung bedarf es auch dann nicht, wenn dem Auftraggeber die Einhaltung dieser Voraussetzungen nicht zumutbar ist, weil der Auftragnehmer die Mängelbeseitigung ernsthaft und endgültig verweigert.

3. Der Auftragnehmer hat seine Leistung ausschließlich mit solchen Baustoffen und -materialien auszuführen die nicht zu - auch nicht nur zu kurzzeitigen - Schadstoffbelastungen führen.

4. Beabsichtigt der Auftragnehmer, gesundheitsgefährdende Baustoffe oder -materialien zu verwenden, hat er den Auftraggeber hierauf vor der Ausführung hinzuweisen.

5. Die Beweislast dafür, dass die Leistung vor der Abnahme frei von Mängeln ist, trägt der Auftragnehmer. Dem Auftraggeber obliegt es lediglich, die behaupteten Mängel durch eine Beschreibung der Mängelsymptome substanziiert darzulegen.




Online seit 2021

IBRRS 2021, 3831
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BauvertragBauvertrag
Kein Verbraucherbauvertrag bei Einzelgewerkvergabe!

KG, Urteil vom 16.11.2021 - 21 U 41/21

1. Ein Verbraucherbauvertrag über erhebliche Umbaumaßnahmen an einem bestehenden Gebäude (§ 650i Abs. 1 BGB) setzt voraus, dass das Auftragsvolumen dem eines Vertrags über die Errichtung eines Neubaus gleichkommt sowie dass der Verbraucher grundsätzlich mit sämtlichen der von ihm geplanten Baumaßnahmen nur einen einzigen Unternehmer beauftragt hat.*)

2. Widerruft der Verbraucher einen außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Werkvertrag gem. § 312g BGB, steht dem Unternehmer für bereits erbrachte Leistungen nur unter den Voraussetzungen von § 357 Abs. 8 BGB Wertersatz zu; § 357d BGB ist nicht analog anwendbar.*)

3. Beruft sich ein Verbraucher auf den Ausschluss des Wertersatzes zu Gunsten des Unternehmers gem. § 357 Abs. 8 BGB, kann dies im Einzelfall treuwidrig sein (§ 242 BGB). Die Voraussetzungen eines solchen Einzelfalls sind vom Unternehmer darzulegen.*)




IBRRS 2021, 3791
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BauvertragBauvertrag
Auch bei Vergleich: Leistung muss anerkannten Regeln der Technik entsprechen!

OLG München, Beschluss vom 17.09.2020 - 28 U 2372/20 Bau

Sofern die Parteien eines Bauvertrags keine abweichende Vereinbarung getroffen haben, schuldet der Auftragnehmer die Einhaltung der allgemein anerkannten Regeln der Technik zum Zeitpunkt der Abnahme. Das gilt auch dann, wenn die Parteien einen Vergleich schließen, der den ursprünglichen Werkvertrag ersetzt.

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IBRRS 2021, 3758
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BauvertragBauvertrag
Auch ein funktionstauglicher Estrich kann mangelhaft sein!

OLG Schleswig, Beschluss vom 02.12.2020 - 12 U 66/20

1. Ein Werkmangel liegt bereits dann vor, wenn die Bauleistung von der vertraglich vereinbarten und damit geschuldeten Beschaffenheit abweicht. Auf die Frage der Funktionstauglichkeit kommt es dann nicht an.

2. Bringt der Estrichleger in den verbauten Estrich abweichend von der vertraglichen Vereinbarung keine Stahldrahtfasern zur Bewehrung ein, begründet dies einen Mangel des Werks, der letztlich nur durch vollständigen Austausch des Estrichbodens beseitigt werden kann.

3. Hat der Auftraggeber ein objektiv berechtigtes Interesse an der ordnungsgemäßen Vertragserfüllung, kann die Mängelbeseitigung grundsätzlich nicht wegen unverhältnismäßigen Kosten verweigert werden.

4. ...

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IBRRS 2021, 3755
BauvertragBauvertrag
Auch ein funktionstauglicher Estrich kann mangelhaft sein!

OLG Schleswig, Beschluss vom 02.11.2020 - 12 U 66/20

1. Ein Werkmangel liegt bereits dann vor, wenn die Bauleistung von der vertraglich vereinbarten und damit geschuldeten Beschaffenheit abweicht. Auf die Frage der Funktionstauglichkeit kommt es dann nicht an.

2. Bringt der Estrichleger in den verbauten Estrich abweichend von der vertraglichen Vereinbarung keine Stahldrahtfasern zur Bewehrung ein, begründet dies einen Mangel des Werks, der letztlich nur durch vollständigen Austausch des Estrichbodens beseitigt werden kann.

3. Hat der Auftraggeber ein objektiv berechtigtes Interesse an der ordnungsgemäßen Vertragserfüllung, kann die Mängelbeseitigung grundsätzlich nicht wegen unverhältnismäßigen Kosten verweigert werden.

4. Das Gericht muss auch ohne ausdrücklich neu gestellten Antrag auf Anhörung des Sachverständigen den bereits im selbstständigen Beweisverfahren gestellten Antrag im Hauptsacheverfahren als gestellt betrachten.

5. Wird auf einen entsprechenden Antrag hin der Sachverständige nicht zur Erörterung des Gutachtens in der mündlichen Verhandlung geladen, führt dies zu einer Verletzung des rechtlichen Gehörs, da die Anordnung der Anhörung des Sachverständigen auf Antrag einer Partei stets geboten ist.

6. Die Fortsetzung des selbstständigen Beweisverfahrens im Hauptsacheverfahren hat nur insoweit zu erfolgen, als dies entscheidungserheblich ist.

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IBRRS 2021, 3285
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Stundenlohnzettel sind sorgfältig auszufüllen!

LG Frankfurt/Main, Urteil vom 21.06.2021 - 3-15 O 3/20

Eine auf Stundenlohnbasis erfolgte Abrechnung ist nicht ausreichend dargelegt und bewiesen, wenn die Stundenlohnzettel nicht so detailliert und nachvollziehbar ausgefüllt sind, dass der angesetzte Zeitaufwand durch einen Sachverständigen überprüft werden kann. Hieran ändert auch eine Vereinbarung, die Unterzeichnung durch den Bauleiter ohne Nennung der Namen aller Mitarbeiter sei ausreichend, oder der Einwand, dass die Arbeiten vor Ort angeordnet worden seien, nichts.

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IBRRS 2021, 3754
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BauvertragBauvertrag
Verteidigung gegen verzugsbedingte Kündigung: Bauablaufbezogene Darstellung erforderlich!

OLG München, Beschluss vom 07.04.2020 - 28 U 1694/19 Bau

1. Kündigt der Auftraggeber den Bauvertrag wegen einer Überschreitung des vertraglich vereinbarten Fertigstellungstermins, muss er den Verzögerungstatbestand darlegen und beweisen.

2. Macht der Auftragnehmer geltend, die Verzögerung sei auf Behinderungen zurückzuführen, so dass er an der rechtzeitigen Erbringung seiner Leistung schuldlos verhindert war, muss er dies substanziiert darlegen und beweisen. Dazu ist in der Regel eine bauablaufbezogene Darstellung unumgänglich.

3. Kündigt der Auftraggeber den Bauvertrag wegen Verzugs, ist der Auftragnehmer verpflichtet, dem Auftraggeber die Differenz zwischen den fiktiven Kosten der Fertigstellung nach Maßgabe der Vergütungsvereinbarung des gekündigten Vertrags einerseits und denjenigen Kosten andererseits zu erstatten, die der Auftraggeber für die Fertigstellung durch Dritte aufwenden muss.

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IBRRS 2021, 3753
BauvertragBauvertrag
Verteidigung gegen verzugsbedingte Kündigung: Bauablaufbezogene Darstellung erforderlich!

OLG München, Beschluss vom 05.03.2020 - 28 U 1694/19 Bau

1. Kündigt der Auftraggeber den Bauvertrag wegen einer Überschreitung des vertraglich vereinbarten Fertigstellungstermins, muss er den Verzögerungstatbestand darlegen und beweisen.

2. Macht der Auftragnehmer geltend, die Verzögerung sei auf Behinderungen zurückzuführen, so dass er an der rechtzeitigen Erbringung seiner Leistung schuldlos verhindert war, muss er dies substanziiert darlegen und beweisen. Dazu ist in der Regel eine bauablaufbezogene Darstellung unumgänglich.

3. Kündigt der Auftraggeber den Bauvertrag wegen Verzugs, ist der Auftragnehmer verpflichtet, dem Auftraggeber die Differenz zwischen den fiktiven Kosten der Fertigstellung nach Maßgabe der Vergütungsvereinbarung des gekündigten Vertrags einerseits und denjenigen Kosten andererseits zu erstatten, die der Auftraggeber für die Fertigstellung durch Dritte aufwenden muss.

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