Schließen Sie haben soeben den Bereich betreten. Hier bekommen Sie alle für diesen Bereich relevanten Inhalte gefiltert angezeigt. Mit Klick auf "Alle Sachgebiete" links kommen Sie jederzeit wieder zu den ungefilterten Übersichten.

Treffervorschau

Treffer Pfeil
Architekten- &
Ingenieurrecht
Recht
am Bau
Bauträger-
recht
Versiche-
rungsrecht
Öffentl. Bau- &
Umweltrecht
Vergabe-
recht
Sachverstän-
digenrecht
Immobilienrecht
Kauf/Miete/WEG
Zivilprozess &
Schiedswesen
Zielgruppen
Alle Sachgebiete

Gesamtsuche
[Hilfe]

Bei Eingabe mehrerer Suchbegriffe, getrennt durch Leerzeichen, werden Texte gefunden, in denen alle Suchbegriffe vorkommen.

Groß- und Kleinschreibung wird nicht unterschieden.

Sie können den Platzhalter * einsetzen: "pauschal*" findet z.B. auch "Pauschalhonorar".

Bei Eingabe eines Aktenzeichens wird automatisch nach der zugehörigen Entscheidung und weiteren Texten, in denen diese zitiert wird, gesucht, bei Eingabe eines Datums nach allen Entscheidungen mit diesem Verkündungsdatum.

Oder-Suche: geben Sie zwischen mehreren Suchbegriffen ODER ein (großgeschrieben), um Dokumente zu finden, in denen mindestens einer der Begriffe vorgekommt.

Phrasensuche: genaue Wortfolgen können Sie mittels Anführungszeichen (") suchen.

Kostenloses ProbeaboOK
Urteilssuche



,
Sortierung nach:
Zentrale Sachgebiete

Volltexturteile nach Sachgebieten

Sachgebiet: Bauvertrag

7559 Entscheidungen insgesamt




Online seit 2021

IBRRS 2021, 3581
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Keine Baugenehmigung, kein Verzug!

OLG Brandenburg, Urteil vom 11.11.2021 - 12 U 79/21

1. Die von einem Auftragnehmer in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen eines Bauvertrags verwandte Klausel "Eine Aufrechnung gegen den Werklohnanspruch ist nur mit einer unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderung zulässig", benachteiligt den Auftraggeber unangemessen und ist unwirksam (Anschluss an BGH, IBR 2011, 340).

2. Der Auftragnehmer kommt nicht in Verzug, wenn die Leistung ohne sein Verschulden aus auf den Auftraggeber zurückzuführenden Gründen nicht zur vorgesehenen Leistungszeit erbracht werden kann. Dabei kann es sich um tatsächliche und rechtliche Hindernisse handeln.

3. Liegt es im Verantwortungsbereich des Auftraggebers, die erforderlichen öffentlich-rechtlichen Genehmigungen zu beschaffen und bereit zu stellen, gerät der Auftragnehmer nicht in Verzug, wenn der Auftraggeber die Genehmigungen nicht rechtzeitig einholt.




IBRRS 2021, 3568
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Umkehr der Umsatzsteuerschuld-Fälle: Zahlungsanspruch frühestens Ende 2017 verjährt!

OLG Stuttgart, Urteil vom 03.03.2020 - 10 U 406/19

1. Einem Bauunternehmer steht, wenn dieser und ein Bauträger bei einem zwischen ihnen vor Erlass des BFH-Urteil vom 22.08.2013 (IBR 2014, 49) abgeschlossenen und durchgeführten Bauvertrag übereinstimmend von der Steuerschuldnerschaft des Bauträgers ausgegangen sind und der Bauträger die auf die erbrachten Leistungen des Bauunternehmers entfallende Umsatzsteuer abgeführt hat, ein Anspruch auf Zahlung des Umsatzsteuerbetrags zu, wenn der Bauträger Erstattung der Steuer verlangt und deshalb für den Bauunternehmer die Gefahr entsteht, wegen der Heranziehung als Steuerschuldner die Umsatzsteuer abführen zu müssen (Anschluss an BGH, IBR 2018, 372).

2. Der Anspruch des Bauunternehmers verjährt innerhalb der regelmäßigen Verjährungsfrist von drei Jahren. Die Verjährung beginnt mit Schluss des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist und der Bauunternehmer Kenntnis von den Anspruch begründenden Umständen Kenntnis erlangt hat oder ohne grobe Fahrlässigkeit erlangen musste.

3. Da die Entscheidung des BFH vom 22.08.2013 erst im Jahr 2014 im Bundessteuerblatt II veröffentlicht wurde, ist der Anspruch des Bauunternehmers (frühestens) im Jahr 2014 entstanden.

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2021, 3493
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Entschädigung aus § 642 BGB erfordert bauablaufbezogene Darstellung!

OLG Düsseldorf, Urteil vom 16.08.2019 - 22 U 140/16

1. Können aufgrund fehlender Vorarbeiten drei Mitarbeiter des Auftragnehmers an drei Tagen nicht auf der Baustelle arbeiten und verlangt der Auftragnehmer deshalb vom Auftraggeber eine Entschädigung nach § 642 BGB, bedarf es einer konkreten bauablaufbezogenen Darstellung unter Berücksichtigung von Ausgleichsmaßnahmen.

2. Der Vortrag des Auftragnehmers, dass es "auf der Hand liege, dass nicht irgendwo eine Baustelle bereitliege" und "es für die an dem Bauvorhaben eingesetzte Kolonne keine parallel zu bearbeitende Baustelle gab", genügt diesen Anforderungen nicht.

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2021, 3487
BauvertragBauvertrag
Tätigkeit "auf Zuruf" ist Dienst-, kein Werkvertrag!

AG Augsburg, Urteil vom 28.10.2021 - 18 C 1047/21

1. Maßgebend für die Abgrenzung von Dienstvertrag zu Werkvertrag ist, ob ein abgrenzbares, als eigene Leistung zurechenbares und abnahmefähiges Werk oder eine Tätigkeit vereinbart ist.

2. Wird ein im Messebau tätiger Unternehmer im Stundenlohn mit Arbeiten im Bereich des Innenausbaus beauftragt, handelt es sich bei dem geschlossenen Vertrag um einen Dienstvertrag, wenn keine konkrete Leistung vereinbart wird, die der Unternehmer eigenverantwortlich ausführen soll, sondern ihm erst vor Ort konkrete Tätigkeiten zugewiesen werden.

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2021, 3482
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Abgrenzung zwischen geänderter und zusätzlicher Leistung?

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 12.02.2021 - 22 U 245/20

1. Soll die VOB/B wirksam in den Vertrag einbezogen werden, muss der Text der VOB/B übergeben werden. Das gilt nur dann nicht, wenn der Verwender mit Sicherheit erwarten darf, dass der Vertragspartner die VOB/B bereits kennt.

2. Die Regelung des § 2 Abs. 6 VOB/B findet Anwendung, wenn eine Anordnung gem. § 1 Abs. 4 VOB/B getroffen worden ist, also nachträglich Leistungen angeordnet werden, die zur Erreichung des ursprünglich vereinbarten Leistungsziels erforderlich sind.

3. Gibt der Auftraggeber zusätzliche "Leistungsziele" vor, liegt eine angeordnete Änderung des Bauentwurfs gem. § 1 Abs. 3 VOB/B vor. Zu einer solchen Anordnung sieht § 2 Abs. 5 VOB/B vor, dass ein neuer Preis unter Berücksichtigung der Mehr- oder Minderkosten zu vereinbaren ist.

4. Maßgeblich sind die gem. § 2 Abs. 5 VOB/B tatsächlichen Kosten zuzüglich angemessener Zuschläge (Anschluss an BGH, IBR 2019, 536).

5. Die Vereinbarung des neuen Preises soll vor der Ausführung getroffen werden. Um eine Anspruchsvoraussetzung handelt es sich dabei - anders als bei § 2 Abs. 6 VOB/B - nicht.

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2021, 3428
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Vertragsschluss geht Ortstermin voraus: Kein Fernabsatzvertrag, kein Widerruf!

OLG Schleswig, Urteil vom 15.10.2021 - 1 U 122/20

1. Haben die Parteien einen Vertrag über Gartenbauarbeiten durch schriftliches Angebot des Unternehmers und telefonische Annahme des Kunden geschlossen, ist dem Vertrag zur Vorbereitung des Angebots aber ein gemeinsamer Ortstermin vorangegangen, ist er nicht ausschließlich unter Verwendung von Fernkommunikationsmitteln zustande gekommen.*)

2. Gibt der Unternehmer Angebote regelmäßig erst nach vorhergehendem Ortstermin ab, so ist sein Geschäftsbetrieb auch nicht auf den Fernabsatz ausgerichtet. In diesen Fällen liegt kein Fernabsatzvertrag nach § 312c BGB vor.*)

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2021, 3416
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Keine Arbeiter auf der Baustelle: Auftraggeber kann kündigen!

OLG Celle, Urteil vom 29.09.2021 - 14 U 149/20

1. Eine Fristsetzung mit Kündigungsandrohung ist dann nicht erforderlich, wenn sich das Verhalten des Auftragnehmers als schwere Vertragsverletzung darstellt.*)

2. Das Setzen von Einzelfristen ist dann zulässig, wenn die rechtzeitige Erfüllung des Bauvertrags ernsthaft in Frage steht und dem Auftraggeber ein weiteres Zuwarten nicht mehr zuzumuten ist.*)

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2021, 3163
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Auftraggeber muss die Ursache von Feuchtigkeitsschäden beweisen!

OLG Frankfurt, Urteil vom 28.10.2020 - 29 U 219/19

1. Behauptet der Auftraggeber, der Auftragnehmer habe bei den Arbeiten zur Anbringung einer abgehängten Decke die Dampfsperre vielfach durchbohrt, so dass es zu Feuchtigkeitserscheinungen gekommen sei, muss er das darlegen und gegebenenfalls beweisen.

2. Stehen nur zwei Durchbohrungen fest und reichen diese zur Verursachung des aufgetretenen Schadens nicht aus, ist der Beweis, dass die Feuchtigkeitserscheinungen auf mangelhafte Leistung des Auftragnehmers zurückzuführen sind, nicht geführt.

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2021, 3385
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Rücktritt vom Verbraucherbauvertrag: Keine Umdeutung in freie Kündigung!

OLG Celle, Urteil vom 03.11.2021 - 14 U 73/21

1. Wenn eine von dem Bauunternehmer gestellte vertragliche Rücktrittsklausel dem Auftraggeber die Möglichkeit des Rücktritts unter den Voraussetzungen einräumt, dass dieser dem Bauunternehmer nachweist, entsprechend dem zwischen ihnen geschlossenen Bauwerkvertrag, ein Angebot in gleicher Ausführung, in gleicher Qualität und mit den gleichen Sicherheitsleistungen in der Bundesrepublik Deutschland zu einem günstigeren Preis von einem anderen Anbieter erhalten zu haben, genügt zur wirksamen Ausübung dieses Rücktrittsrechts die schlichte Vorlage eines solchen Angebots, aus dem diese Kriterien zu entnehmen sind. Eines - ggf. sogar sachverständigen - Nachweises einer inhaltlichen Identität oder Vergleichbarkeit der Bauwerkverträge durch den Auftraggeber bedarf es nicht, wenn dies der Klausel nicht klar zu entnehmen ist und daher mehrere Verständnismöglichkeiten in Betracht kommen. Eine solche Unsicherheit geht zu Lasten des Verwenders.*)

2. Mit einer Auslegung bzw. Umdeutung einer Rücktrittserklärung von einem Verbraucherbauwerkvertrag in eine freie Kündigung mit den für den Besteller weitreichenden ungünstigen Folgen aus § 648 Satz 2 BGB (§ 649 BGB a.F.), dass der Besteller dem Unternehmer auch die nicht erbrachte Leistung vergüten muss und zugleich den Erfüllungsanspruch verliert, ist Zurückhaltung geboten. Mit Blick auf die unterschiedlichen Rechtsfolgen von Rücktritt und freier Kündigung ist sie in aller Regel nicht vereinbar (Anschluss an OLG München, Hinweisverfügung vom 19.02.2018 - 28 U 3641/17 Bau, IBRRS 2019, 0485).*)

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2021, 3271
Mit Beitrag
BausicherheitenBausicherheiten
Entsorgung des im Erdreich enthaltenen Mülls: Geänderte oder zusätzliche Leistung?

OLG Hamm, Urteil vom 27.03.2019 - 12 U 66/17

1. Hat der Auftragnehmer nach dem Leistungsverzeichnis als Material Boden und Fels abzutragen und zu verwerten, stellt das Separieren und Entsorgen des im Erdreich enthaltenen Mülls keine zusätzliche Leistung i.S.v. § 2 Abs. 6 VOB/B, sondern eine geänderte Leistung i.S.v. § 2 Abs. 5 VOB/B dar. Der Auftragnehmer muss seinen Mehrvergütungsanspruch deshalb nicht vor der Ausführung ankündigen.

2. Die Ankündigung eines Anspruchs auf zusätzliche Vergütung (§ 2 Abs. 6 VOB/B) bedarf es nicht, wenn sie für den Schutz des Auftraggebers entbehrlich ist.

3. Ein Verlust des Vergütungsanspruchs des Auftragnehmers nach unterbliebener Mehrkostenankündigung ist nicht angezeigt, wenn der Auftraggeber bei der Forderung der Leistung von ihrer Entgeltlichkeit ausging oder ausgehen musste oder wenn ihm nach Lage der Dinge keine Alternative zur sofortigen Ausführung der Leistung durch den Auftragnehmer blieb.

4. Eine nicht verwertete Sicherheit für Mängelansprüche hat der Auftraggeber nach Ablauf von zwei Jahren - gerechnet vom Zeitpunkt der Abnahme - zurückzugeben, sofern kein anderer Rückgabezeitpunkt vereinbart worden ist. Das gilt auch dann, wenn die Gewährleistungsfrist vertraglich auf fünf Jahre verlängert worden ist.

5. Auch ein Nachunternehmer hat gegen seinen Auftraggeber - den Hauptauftragnehmer bzw. Generalunternehmer - einen Anspruch auf Stellung einer Bauhandwerkersicherheit gem. § 648a BGB a.F. (§ 650f BGB n.F.).

6. Die Abtretung eines Bankguthabens ist keine den Anforderungen des § 232 Abs. 1, § 648a Abs. 2 Satz 1 BGB a.F. entsprechende Sicherheit und schließt einen Anspruch des Auftragnehmers aus § 648a Abs. 1 BGB a.F. nicht aus (Bestätigung von OLG Hamm, IBR 2016, 517).




IBRRS 2021, 3069
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
SiGeKo-Kosten können nicht umgelegt werden!

LG Bochum, Urteil vom 04.10.2021 - 2 O 80/21

1. Die Vereinbarung einer Umlage i.H.v. 0,5% hinsichtlich der Bestellung eines SiGe-Koordinators gemäß Baustellen-Verordnung ist gem. § 307 Abs. 1 BGB unwirksam.

2. Eine Klausel, die Umlagen in jedem Fall und unabhängig von der Inanspruchnahme der Leistungen vorsieht (hier 0,35% für sanitäre Anlagen, Baustrom und -wasser), benachteiligt den Auftragnehmer unangemessen und ist gem. § 307 BGB unwirksam.




IBRRS 2021, 2960
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Defekte Kabeltrommel verwendet: Auftragnehmer haftet für Brandschaden!

OLG München, Beschluss vom 10.12.2019 - 28 U 4069/19 Bau

1. Auf einem Baustellenbetrieb ist eine Beschädigung der Isolation des Kabels einer Kabeltrommel regelmäßig zu erwarten.

2. Die Beschädigung der Isolation des Kabels einer angesteckten Kabeltrommel kann zum Aufbau eines Fehlerstroms und als Folge zu einem Brandausbruch führen.

3. Kommt als Ursache eines Brandausbruchs nur eine Schadensursache aus dem Obhuts- und Gefahrenbereich des Auftragnehmers in Betracht, muss er - wenn er sich gegen die Inanspruchnahme auf Schadensersatz zur Wehr setzt - den Beweis führen, dass die Brandauslösung nicht auf sein pflichtwidriges Verhalten oder ein solches seines Personal zurückzuführen ist.

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2021, 3283
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Abnahme der Leistung durch den Rechtsanwalt des Auftraggebers!

OLG München, Urteil vom 14.12.2020 - 3 U 3130/20

Wird in dem Schreiben eines vom Auftraggeber beauftragten Rechtsanwalts auf eine Mahnung des Auftragnehmers zur Zahlung des Werklohns die Bereitschaft zur Begleichung der Forderung zum Ausdruck gebracht, ohne dass dies von vorausgehenden Mängelbeseitigungsmaßnahmen abhängig gemacht wird, ist darin die Billigung der Leistung als vertragsgemäß und somit die Abnahme der Leistung des Auftragnehmers zu sehen.

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2021, 3282
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Bauvertragsklauseln sind oft nicht das Papier wert, auf dem sie gedruckt sind!

LG Halle, Urteil vom 21.05.2021 - 4 O 208/19

1. Eine Klausel in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) eines Anbieters von Einfamilien-, Doppel- und Stadthäusern, wonach "Änderungen, die unter anderem durch neue DIN-Vorschriften, Auflagen der Behörden, technische Erfordernisse, Weiterentwicklungen oder Lieferengpässe bestimmt werden, bleiben vorbehalten, sofern sie keine Wertminderung darstellen und für den Auftraggeber zumutbar oder unwesentlich sind," gestattet Leistungsänderung in einem unangemessenen Ausmaß und ist unwirksam.

3. Ebenfalls unwirksam ist eine AGB-Regelung, der zufolge "Änderungen des Leistungsumfangs nach Auftragsannahme, auch wenn durch behördliche Auflagen hervorgerufen, nur ausgeführt werden, wenn sie zuvor schriftlich vereinbart werden."

3. Eine vorformulierte Klausel, wonach "das Kaufobjekt als beanstandungs- und mängelfrei übergeben gilt, falls der Bauherr bei Bezugsfertigkeit nicht zum Abnahmetermin erscheint und er Mängel nicht innerhalb von sechs Werktagen nach Übergabetermin schriftlich rügt", benachteiligt den Erwerber unangemessen und ist unwirksam.




IBRRS 2021, 3199
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Sanierungskonzept untauglich: Fristsetzung zur Mängelbeseitigung ist trotzdem wirksam!

OLG Köln, Beschluss vom 23.06.2020 - 7 U 242/19

Legt der Auftraggeber dem Auftragnehmer im Zusammenhang mit einer Mängelrüge ein Sanierungskonzept vor, so kann sich der Auftragnehmer auf die unwirksame Fristsetzung wegen einer nicht umsetzbaren Sanierungsplanung jedenfalls dann nicht berufen, wenn er ohne Bedenken anzumelden die gesetzte Frist untätig hat verstreichen lassen.

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2021, 3175
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Planungsmängel "aus Zeitgründen" selbst beseitigt: Auftragnehmer erhält keine Mehrvergütung!

OLG Frankfurt, Urteil vom 27.12.2019 - 24 U 200/18

1. Hat der Auftragnehmer nach dem geschlossenen Bauvertrag die ihm übergebenen Planzeichnungen zu prüfen und dem Auftraggeber Unklarheiten anzuzeigen, ist der hiermit verbundenen Aufwand mit der vereinbarten Vergütung abgegolten.

2. Ein Anspruch auf Mehrvergütung steht dem Auftragnehmer auch dann nicht zu, wenn er erkannte (Formatierungs-)Mängel "aus Zeitgründen" ohne Anordnung des Auftraggebers behebt, statt die Pläne an den Auftraggeber zurückzugeben.

3. Kommt im Bauvertrag ausdrücklich zum Ausdruck, dass der Auftraggeber die zur Bearbeitung und Ausführung der Leistung erforderlichen Planunterlagen selbst zur Verfügung stellen will, entspricht eine Korrektur der Planunterlagen durch den Auftragnehmer nicht dem mutmaßlichen Willen des Auftraggebers.

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2021, 3035
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Baustellenverbot führt nicht zum Verlust der Mängelansprüche!

OLG Schleswig, Beschluss vom 29.07.2020 - 12 U 23/20

1. Ein sog. Baustellenverbot des Auftraggebers begründet keinen Verlust des Nacherfüllungsanspruchs; vielmehr bleibt die Nacherfüllungspflicht des Auftragnehmers bestehen. Das gilt insbesondere dann, wenn der Auftraggeber durch die Aufforderung zur Mängelbeseitigung zu erkennen gibt, dass er zum Zwecke der Mängelbeseitigung bereit ist, das Betreten der Baustelle zuzulassen.

2. Ist das Werk nicht nachbesserungsfähig, kommt eine Neuerstellung in Betracht und über den Vorschussanspruch können die Kosten der Neuerstellung beansprucht werden. Dies gilt insbesondere, wenn nur auf diese Weise die Mängel nachhaltig zu beseitigen sind.

3. Besteht die Gefahr, dass die vorhandenen Fehler auf bisher nicht betroffene Teile des Werks übergreifen, scheidet eine Teilerneuerung aus.

4. Der Vorschussanspruch des Auftraggebers ist der Höhe nach nicht durch den gezahlten oder vereinbarten Werklohn beschränkt. Die Nacherfüllung kann nur verweigert werden, wenn sie dem Auftragnehmer nicht zugemutet werden kann oder mit unverhältnismäßigen Kosten verbunden ist.




IBRRS 2021, 3034
BauvertragBauvertrag
Baustellenverbot führt nicht zum Verlust der Mängelansprüche!

OLG Schleswig, Beschluss vom 04.06.2020 - 12 U 23/20

1. Ein sog. Baustellenverbot des Auftraggebers begründet keinen Verlust des Nacherfüllungsanspruchs; vielmehr bleibt die Nacherfüllungspflicht des Auftragnehmers bestehen. Das gilt insbesondere dann, wenn der Auftraggeber durch die Aufforderung zur Mängelbeseitigung zu erkennen gibt, dass er zum Zwecke der Mängelbeseitigung bereit ist, das Betreten der Baustelle zuzulassen.

2. Ist das Werk nicht nachbesserungsfähig, kommt eine die Neuerstellung in Betracht und über den Vorschussanspruch können die Kosten der Neuerstellung beansprucht werden. Dies gilt insbesondere, wenn nur auf diese Weise die Mängel nachhaltig zu beseitigen sind.

3. Besteht die Gefahr, dass die vorhandenen Fehler auf bisher nicht betroffene Teile des Werks übergreifen, scheidet eine Teilerneuerung aus.

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2021, 2957
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Mehr- oder Mindermengen müssen nicht angezeigt werden!

OLG München, Beschluss vom 13.05.2019 - 28 U 3906/18 Bau

1. Weist der bauüberwachende Architekt den Abbruchunternehmer dazu an, in einem bestimmten Bereich - kostenneutral - keine Abbrucharbeiten durchzuführen, ist diese Anweisung auch ohne Zustimmung des Auftraggebers verbindlich.

2. Erfordert die ausgeführte Leistung einen von den gemeinsamen Vorstellungen der Parteien erheblich abweichenden Aufwand, so dass ein Festhalten einer Pauschalsumme nicht zumutbar ist, kann ein Ausgleich unter Berücksichtigung der Mehr- oder Minderkosten verlangt werden.

3. Wann ein Festhalten an der vertraglich vereinbarten Pauschalsumme unzumutbar ist, kann nicht allgemein gesagt werden. Es kommt maßgeblich darauf an, wie sich die Mengenabweichung auswirkt. Nur eine unzumutbare Auswirkungen führt zu einem Anspruch auf Preisanpassung.

4. Eine Verringerung des Auftragsumfangs, die im Vergleich zu dem vereinbarten Pauschalpreis in Höhe von 29.500 Euro lediglich einen Betrag in Höhe von rund 1.000 Euro ausmacht, ist unerheblich.

5. Mehr- oder Mindermengen, die nicht auf eine Anordnung des Auftraggebers zurückzuführen sind (sog. unwillkürliche Mengenänderungen), müssen dem Auftraggeber nicht angezeigt werden.




IBRRS 2021, 2956
BauvertragBauvertrag
Mehr- oder Mindermengen müssen nicht angezeigt werden!

OLG München, Beschluss vom 27.03.2019 - 28 U 3906/18 Bau

1. Weist der bauüberwachende Architekt den Abbruchunternehmer dazu an, in einem bestimmten Bereich - kostenneutral - keine Abbrucharbeiten durchzuführen, ist diese Anweisung auch ohne Zustimmung des Auftraggebers verbindlich.

2. Erfordert die ausgeführte Leistung einen von den gemeinsamen Vorstellungen der Parteien erheblich abweichenden Aufwand, so dass ein Festhalten einer Pauschalsumme nicht zumutbar ist, kann ein Ausgleich unter Berücksichtigung der Mehr- oder Minderkosten verlangt werden.

3. Wann ein Festhalten an der vertraglich vereinbarten Pauschalsumme unzumutbar ist, kann nicht allgemein gesagt werden. Es kommt maßgeblich darauf an, wie sich die Mengenabweichung auswirkt. Nur eine unzumutbare Auswirkungen führt zu einem Anspruch auf Preisanpassung.

4. Eine Verringerung des Auftragsumfangs, die im Vergleich zu dem vereinbarten Pauschalpreis in Höhe von 29.500 lediglich einen Betrag in Höhe von rund 1.000 Euro ausmacht, ist unerheblich.

5. Mehr- oder Mindermengen, die nicht auf eine Anordnung des Auftraggebers zurückzuführen sind (sog. unwillkürliche Mengenänderungen), müssen dem Auftraggeber nicht angezeigt werden.

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2021, 3038
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Vergütung nach "freier" Kündigung: Sind tatsächliche oder kalkulierte Kosten erspart?

OLG Düsseldorf, Urteil vom 27.08.2021 - 22 U 267/20

1. Kündigt der Auftraggeber den Bauvertrag "frei", steht dem Auftragnehmer die volle Vergütung zu. Er muss sich jedoch dasjenige anrechnen lassen, was er infolge der Aufhebung des Vertrags an Aufwendungen erspart.

2. Erspart sind die Einzelkosten der Teilleistungen und die damit verbundenen Baustellengemeinkosten für die infolge der Kündigung nicht erbrachte Leistung. Maßgeblich für die ersparten Aufwendungen sind die tatsächlichen Kosten, nicht kalkulierte Kosten.

3. Der Auftragnehmer kann zur Darlegung der ersparten Aufwendungen auf seine Urkalkulation oder eine nachträglich erstellte Kalkulation Bezug nehmen. Dem Auftraggeber bleibt dann die Möglichkeit, darzulegen und zu beweisen, dass die ersparten Aufwendungen tatsächlich höher sind, die Kalkulation also nicht zutreffend war.

4. Für den Vergütungsanspruch nach "freier" Kündigung trifft den Auftragnehmer allein eine Erstdarlegungslast zu den ersparten Aufwendungen; behauptet der Auftraggeber in Abweichung zum Zahlenwerk des Auftragnehmers, dieser habe tatsächlich höhere Beträge erspart, trägt er hierfür die weitere Darlegungs- und die Beweislast.

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2021, 3015
ProzessualesProzessuales
Berichtigungsbeschluss

OLG Dresden, Beschluss vom 08.10.2020 - 22 U 1913/19

(ohne amtlichen Leitsatz)

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2021, 3014
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Was ist ein "Kaltkeller"?

OLG Dresden, Urteil vom 07.08.2020 - 22 U 1913/19

1. Bei einem Neubau entspricht es der Verkehrsauffassung, dass ein Keller vollständig trocken ist, also weder Feuchtigkeit von außen eindringt noch Luftfeuchtigkeit an den Kellerwänden kondensiert oder an Oberflächen ein Feuchtigkeitsniveau entsteht, das die Entwicklung von Schimmel ermöglicht.

2. Welche Anforderungen an die Dämmung und den Wärmedurchlasswiderstand zu stellen sind, hängt von der vorgesehenen oder zu erwartenden Nutzung der Räume ab.

3. Unter der Bezeichnung "Kaltkeller" ist ein unbeheizter Keller zu verstehen, der nicht für Wohnzwecke oder auch nur den längerdauernden Aufenthalt von Menschen geeignet ist. Ein solcher Raum muss hinsichtlich seiner Wärmedämmung aber als Abstell-, Lager- oder Vorratsraum geeignet sein, soweit diese Aktivitäten ohne zusätzliche Beheizung des Raums, also bei Temperaturen von 10 bis 15 °C stattfinden können.

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2021, 2829
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Unwesentliche Restarbeiten stehen der Abnahme nicht entgegen!

OLG Köln, Urteil vom 28.10.2020 - 17 U 44/16

1. Nimmt der Auftraggeber das Werk nicht ab, obwohl es im Wesentlichen mangelfrei hergestellt ist (unberechtigte Abnahmeverweigerung), gilt das Werk als abgenommen.

2. Handelt es sich bei den im Abnahmeprotokoll aufgelisteten Restarbeiten nur um kleinere Nachbesserungsarbeiten und geringfügige Mängel (Reinigung, Beschilderung und Beschriftung, fehlende Steckdose usw.), die als unwesentlich und geringfügig anzusehen sind, ist es dem Auftraggeber zuzumuten, das Werk als im Wesentlichen vertragsgemäß abzunehmen.

3. Besteht Abnahmereife, ist der Auftraggeber zur Abnahme verpflichtet. Die Abnahmereife ist danach zu beurteilen, ob der Auftraggeber wegen erkennbarer Mängel (subjektiv) Anlass dazu haben kann, die Abnahme zu verweigern.

4. Eine negative Feststellungsklage, dass ein Werk nicht abgenommen ist oder nicht als abgenommen gilt, ist zulässig.

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2021, 3017
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Wartungsvertrag für die Heizungsanlage muss spätestens bei Übergabe geschlossen werden!

OLG Celle, Beschluss vom 17.07.2020 - 4 U 22/20

1. Unter den Begriff der "haustechnischen Anlagen" fällt u. a. die Heizungsanlage und damit auch die Heizungsleitungen.

2. Die Verjährungsfrist für Mängel an "allen haustechnischen Anlagen" kann auf zwei Jahre verkürzt werden, wenn sich der Auftraggeber dafür entscheidet, dem Auftragnehmer die Wartung für die Dauer einer längeren Verjährungsfrist nicht zu übertragen.

3. Ein Wartungsvertrag, der dazu führt, dass sich die Verjährungsfrist für Mängel (hier: auf fünf Jahre) verlängert, muss spätestens bei der Übergabe des Objekts abgeschlossen werden.

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2021, 3016
BauvertragBauvertrag
Wartungsvertrag für die Heizungsanlage muss spätestens bei Übergabe geschlossen werden!

OLG Celle, Beschluss vom 18.06.2020 - 4 U 22/20

1. Unter den Begriff der "haustechnischen Anlagen" fällt u. a. die Heizungsanlage und damit auch die Heizungsleitungen.

2. Die Verjährungsfrist für Mängel an "allen haustechnischen Anlagen" kann auf zwei Jahre verkürzt werden, wenn sich der Auftraggeber nicht dafür entscheidet, dem Auftragnehmer die Wartung für die Dauer einer längeren Verjährungsfrist zu übertragen.

3. Ein Wartungsvertrag, der dazu führt, dass sich die Verjährungsfrist für Mängel (hier: auf fünf Jahre) verlängert, muss spätestens bei der Übergabe des Objekts abgeschlossen werden.

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2021, 2805
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Bieter nutzt Ausschreibungsfehler aus: Auftraggeber kann Bauvertrag anfechten!

OLG Naumburg, Urteil vom 13.07.2020 - 12 U 147/19

1. Im Vergaberecht haben die Vertragsparteien ungeachtet der Kündigungsmöglichkeiten auch die Möglichkeit der Anfechtung ihrer Willenserklärungen wegen arglistiger Täuschung. Bei der Frage der (Un-)Wirksamkeit des Bauvertrags sind alle bürgerlich-rechtlichen Unwirksamkeitsgründe zu berücksichtigen.

2. Eine arglistige Täuschung des Auftraggebers kann darin liegen, dass der Auftragnehmer bei Vertragsabschluss beabsichtigt, den zu schließenden Vertrag nicht ordnungsgemäß zu erfüllen.

3. Erkennt der (spätere) Auftragnehmer bereits bei der Abgabe seines Angebots die Ungeeignetheit einer im Leistungsverzeichnis vorgegebenen Teilleistung und legt er seinem Angebot eine andere Teilleistung zugrunde, um den Zuschlag erhalten, ist ihm eine arglistige Täuschung durch Verschweigen eines offenbarungspflichtigen Umstands zur Last zu legen.

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2021, 2998
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Organigramm ist kein Vollmachtsnachweis!

OLG München, Urteil vom 11.05.2021 - 9 U 4822/20 Bau

1. Auch bei einem Vertrag mit einer juristischen Person des öffentlichen Rechts sind die zivilrechtlichen Wirksamkeitsvoraussetzungen zu beachten, z. B. die Vollmacht des Unterzeichners.

2. Der Hinweis auf ein im Internet eingestelltes Organigramm ist kein ausreichender Nachweis einer Vollmacht und ersetzt die Vorlage einer Vollmachtsurkunde nicht.

3. Die bloße Stellung als Abteilungsleiter - und sei es auch als Leiter der Rechtsabteilung - ist kein sicherer Hinweis auf eine bestehende zivilrechtliche Vollmacht für das Aussprechen der Kündigung eines Bauvertrags.

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2021, 2963
BauvertragBauvertrag
Bis zur Kündigung erbrachte Leistungen sind zu vergüten!

OLG Brandenburg, Beschluss vom 13.05.2020 - 11 U 75/19

1. Der Auftragnehmer hat nach der Kündigung Anspruch auf Vergütung seiner erbrachten Leistungen. Bei einem Einheitspreisvertrag sind danach die ausgeführten Leistungen nach dem vertraglich zugrunde gelegten Leistungsverzeichnis abzurechnen. Maßgeblich sind die bis zur Kündigung tatsächlich erbrachten Mengen.

2. Mängel der Leistung stehen der Fälligkeit des Vergütungsanspruch des Auftragnehmers nicht entgegen. Die Kündigung des Bauvertrags führt zu einem Abrechnungsverhältnis, mit dem der Auftraggeber seinerseits seine Gegenansprüche beziffern und geltend machen kann.

3. In Allgemeinen Geschäftsbedingungen benachteiligt eine Regelung, die dem Auftraggeber die Geltendmachung einer Vertragsstrafe zu einem beliebigen Zeitpunkt gestattet, den Auftragnehmer unangemessen und ist unwirksam.

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2021, 2774
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Bis zur Kündigung erbrachte Leistungen sind zu vergüten!

OLG Brandenburg, Beschluss vom 17.08.2020 - 11 U 75/19

1. Der Auftragnehmer hat nach der Kündigung Anspruch auf Vergütung seiner erbrachten Leistungen. Bei einem Einheitspreisvertrag sind danach die ausgeführten Leistungen nach dem vertraglich zu Grunde gelegten Leistungsverzeichnis abzurechnen. Maßgeblich sind die bis zur Kündigung tatsächlich erbrachten Mengen.

2. Mängel der Leistung stehen der Fälligkeit des Vergütungsanspruch des Auftragnehmers nicht entgegen. Die Kündigung des Bauvertrags führt zu einem Abrechnungsverhältnis, mit dem der Auftraggeber seinerseits seine Gegenansprüche beziffern und geltend machen kann.

3. In Allgemeinen Geschäftsbedingungen benachteiligt eine Regelung, die dem Auftraggeber die Geltendmachung einer Vertragsstrafe zu einem beliebigen Zeitpunkt gestattet, den Auftragnehmer unangemessen und ist unwirksam.

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2021, 2962
BauvertragBauvertrag
Auch ein nicht fertig gestelltes Werk kann abgenommen werden!

OLG München, Beschluss vom 20.07.2020 - 27 U 2207/20 Bau

1. Auch bei einem nicht fertiggestellten Werk steht es dem Auftraggeber grundsätzlich frei, eine Abnahme durchzuführen.

2. Eine Teilabnahme ist auch möglich, wenn insoweit eine gebrauchstaugliche, selbständige Einheit abgenommen wird. Eine bestimmte Funktionalität der Teilleistung ist hierfür nicht erforderlich.

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2021, 2961
BauvertragBauvertrag
Auch ein nicht fertig gestelltes Werk kann abgenommen werden!

OLG München, Beschluss vom 11.08.2020 - 27 U 2207/20 Bau

1. Auch bei einem nicht fertiggestellten Werk steht es dem Auftraggeber grundsätzlich frei, eine Abnahme durchzuführen.

2. Eine Teilabnahme ist auch möglich, wenn insoweit eine gebrauchstaugliche, selbstständige Einheit abgenommen wird. Eine bestimmte Funktionalität der Teilleistung ist hierfür nicht erforderlich.

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2021, 2972
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Schadensersatzanspruch bei unwirksamer Sicherungsabrede

LG Karlsruhe, Urteil vom 13.07.2021 - 4 O 355/20

1. Können sich die in Allgemeinen Geschäftsbedingungen vorgegebene Mängelsicherheit und eine Vertragserfüllungsbürgschaft, die neben den Vertragserfüllungs- auch die Mängelansprüche nach Abnahme sichern sollen, auf mehr als 5% kumulieren, führt dies zu einer unangemessenen Übersicherung der Mängelansprüche nach Abnahme und somit zur Nichtigkeit der Sicherungsklausel.

2. Der Verwender einer unwirksamen Sicherungsklausel macht sich hinsichtlich der Avalzinsen schadensersatzpflichtig, wenn der Vertragspartner in Unkenntnis der Unwirksamkeit eine Bürgschaft stellt.

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2021, 2830
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Vergütung zeitabhängiger Mehrkosten: Bauablaufbezogene Darstellung erforderlich!

OLG Köln, Urteil vom 29.08.2019 - 7 U 113/18

1. Eine Leistungsposition, nach der der Auftragnehmer im Fall einer Bauzeitverzögerung eine Mehrvergütung erhält, ist dahingehend auszulegen, dass dem Auftragnehmer keine Vergütung für solche Verlängerungszeiträume zusteht, für die er selbst die Verantwortung trägt.

2. Der Auftragnehmer ist für die Tatsache, dass die Bauzeitverlängerung nicht auf von ihm zu vertretenden Umständen beruht, darlegungs- und beweispflichtig.

3. Macht der Auftragnehmer einen Anspruch wegen Bauzeitverzögerung bzw. auf zeitabhängige Mehrkosten geltend, ist eine baustellenbezogene Darstellung der Ist- und Sollabläufe notwendig, die die Bauzeitverlängerung nachvollziehbar macht.

4. Insgesamt ist eine konkret bauablaufbezogene Darstellung mit Berücksichtigung von Ausgleichsmaßnahmen erforderlich. Dies gilt nicht nur für Schadensersatzansprüche aus § 6 Abs. 6 VOB/B, sondern auch für Vergütungsansprüche nach § 2 VOB/B, mit denen zeitabhängige Mehrkosten geltend gemacht werden.




IBRRS 2021, 2826
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Fehlender Korrosionsschutz: Kälterohre mangelhaft!

OLG Köln, Urteil vom 07.01.2021 - 7 U 187/19

1. Das Tabellenwerk eines Herstellers (hier: von Rohren einer Kälteanlage) kann nicht losgelöst von den konkreten baulichen Gegebenheiten (= Randbedingungen) betrachtet werden. Darüber hinaus sind die allgemeinen Herstellervorgaben, die einschlägige DIN sowie die anerkannten Regeln der Technik zu beachten.

2. Der fehlende Korrosionsschutz für die Rohre einer Kälteanlage begründet einen Mangel der vom Auftragnehmer zu erbringenden Leistung.

3. Für die Anwendbarkeit des Kostenvorschussanspruchs kommt es auf die Frage der Abnahme nicht entscheidend an, wenn der Auftraggeber ausdrücklich oder konkludent zum Ausdruck bringt, unter keinen Umständen mehr mit dem Auftragnehmer, der ihm das Werk als fertiggestellt zur Abnahme angeboten hat, zusammenarbeiten zu wollen, also endgültig und ernsthaft eine (Nach-)Erfüllung durch ihn ablehnt.

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2021, 2905
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Kalkulierter Verwertungserlös ist kein Preisbestandteil!

BGH, Urteil vom 10.06.2021 - VII ZR 157/20

Faktoren, die nicht Bestandteil der Berechnung des ursprünglichen Einheitspreises sind, bleiben bei dessen Anpassung nach § 2 Abs. 3 Nr. 3 VOB/B 2012 unberücksichtigt.*)




IBRRS 2021, 2878
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Bau einer Sonderkonstruktion erforderlich: Mängelbeseitigung unmöglich!

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 17.05.2021 - 23 U 81/20

1. Das Dach eines Wintergartens, das nicht dicht an die vorhandene Unterkonstruktion anschließt, so dass es von außen zu Wassereintritten kommt, entspricht nicht der vereinbarten Beschaffenheit und ist mangelhaft.

2. Kann ein dichter Anschluss mittels der Montage von vereinbarten System-Bauteilen nicht erreicht werden, sondern bedarf es hierfür einer von einem Zimmermann oder Dachdecker herzustellenden Dachkonstruktion, ist die Mängelbeseitigung unmöglich und kann vom Auftragnehmer verweigert werden.

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2021, 2824
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
GU oder nicht GU?

OLG Nürnberg, Urteil vom 24.09.2020 - 13 U 2287/18

1. Als Generalunternehmer wird angesehen, wer die Durchführung sämtlicher zu einem Bauvorhaben erforderlichen Leistungen übernommen hat, die er dann selbst oder durch Nachunternehmer ausführen kann. Im Verhältnis zum Auftraggeber ist der Generalunternehmer ein Alleinunternehmer.

2. Ein beschränkter Leistungsumfang und die Beauftragung anderer Unternehmer durch den Auftraggeber sprechen gegen eine Stellung als Generalunternehmer.

3. Der Vollzug der notwendigen Abstimmungen auf der Baustelle führt nicht dazu, dass der daran mitwirkende Auftragnehmer zum Generalunternehmer wird, der den von anderen Unternehmern gegenüber dem Auftraggeber geschuldeten Werkerfolg wie einen eigenen zu verantworten hat.

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2021, 2827
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Abzeichnung von Stundenlohnzetteln ist keine Stundenlohnvereinbarung!

OLG Köln, Beschluss vom 04.01.2021 - 17 U 165/19

1. Arbeiten werden nur dann im Stundenlohn vergütet, wenn dies vereinbart worden ist.

2. Die Abzeichnung von Stundenlohnzetteln durch den Auftraggeber genügt in der Regel nicht für die Annahme der nachträglichen - stillschweigenden - Vereinbarung einer Stundenlohnzahlung.

3. Eine vom Auftraggeber vorformulierte Vertragsklausel, wonach ein Sicherheitseinbehalt in Höhe von 5 % der Brutto-Abrechnungssumme für die Dauer einer Gewährleistungsfrist von fünf Jahren und sechs Monaten durch eine Sicherheitsleistung gem. § 17 VOB/B abgelöst werden kann, benachteiligt den Auftragnehmer nicht unangemessen und ist wirksam.




IBRRS 2021, 2835
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Einstweilige Zahlungsverfügung auch bei ausreichender Liquidität!

KG, Urteil vom 07.09.2021 - 21 U 86/21

1. Führt ein Bauunternehmer eine geänderte Leistung aus, für die aus objektiver Sicht ein technisches Bedürfnis bestand und die nicht in den Bauvertrag eingepreist war, kann sich der Besteller nicht darauf berufen, diese Änderung nicht begehrt oder angeordnet zu haben, sofern der Unternehmer zuvor Bedenken gegen die ungeänderte Ausführung angemeldet hatte.*)

2. Anderes gilt nur, wenn der Besteller unmissverständlich erklärt, für ihn sei im Konfliktfall die Vermeidung einer Mehrvergütung vorrangig gegenüber der Funktionstauglichkeit des Werks.*)

3. Der Antrag eines Bauunternehmers auf Erlass einer einstweiligen Zahlungsverfügung verliert nicht seine gemäß § 650d BGB vermutete Dringlichkeit, weil er in guter wirtschaftlicher Verfassung und zur Sicherung seiner Liquidität nicht auf die Zahlung angewiesen ist.*)

4. Beantragt ein Bauunternehmer eine einstweilige Verfügung nicht zu einem möglichst frühen Zeitpunkt, sondern erst nach einiger Zeit, hat er die Dringlichkeit seines Anliegens durch solches Abwarten im Zweifel nicht selbst widerlegt.*)




IBRRS 2021, 2785
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Auch ein mündlicher Bedenkenhinweis kann ausreichen!

OLG Brandenburg, Urteil vom 29.07.2021 - 12 U 230/20

1. Seiner Bedenkenhinweispflicht kommt der Auftragnehmer nur nach, wenn er die nachteiligen Folgen und die sich daraus ergebenden Gefahren der unzureichenden Vorgaben konkret darlegt, damit dem Auftraggeber die Tragweite der Nichtbefolgung hinreichend verdeutlicht wird.

2. Der Bedenkenhinweis hat zwar nach § 4 Abs. 3 VOB/B schriftlich zu erfolgen. Das bedeutet aber nicht, dass ein mündlicher Hinweis unerheblich ist. Vielmehr reicht ein mündlicher Hinweis aus, wenn dieser eindeutig, inhaltlich klar, vollständig und erschöpfend ist.

3. Anträge auf Ergänzung und Erläuterung eines in einem selbständigen Beweisverfahren eingeholten Gutachtens oder Einwendungen dagegen sind im Hauptsacheprozess nicht bereits deshalb ausgeschlossen, weil sie schon im selbständigen Beweisverfahren hätten vorgebracht werden können.

4. Eine Anhörung des Sachverständigen im Hauptsacheverfahren ist auch dann nicht ausgeschlossen, wenn das Gutachten im selbständigen Beweisverfahren erstattet wurde und dort schon ein Ergänzungsgutachten eingeholt wurde.




IBRRS 2021, 2763
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Weiterarbeit an Vorschusszahlung geknüpft: Auftraggeber kann kündigen!

OLG Koblenz, Beschluss vom 21.09.2020 - 3 U 490/20

1. Eine Werklohnforderung wird grundsätzlich erst mit der Abnahme fällig. Der Auftragnehmer kann die weitere Ausführung seiner Arbeiten nicht von einer Zahlung (hier: in Höhe von 20.000,00 Euro) abhängig machen.

2. Die unberechtigte Einstellung der Arbeiten berechtigt den Auftraggeber zur Kündigung des Bauvertrags aus wichtigem Grund.

3. Mehrungen und Minderungen sowohl des Arbeits- als auch des Materialaufwands sind Pauschalpreisabreden immanent. Ein Pauschalpreis kann für den Bauherrn, wie für den Bauunternehmer günstig oder ungünstig sein.

4. Der Auftraggeber besitzt "selbst bei unstreitiger Pauschalpreisabsprache keinen omnipotenten Kostenschutz". Spätere wesentliche Änderungen in der Bauausführung können Preisanpassungen rechtfertigen.




IBRRS 2021, 2762
BauvertragBauvertrag
Weiterarbeit von Zahlung abhängig gemacht: Auftraggeber kann kündigen!

OLG Koblenz, Beschluss vom 19.08.2020 - 3 U 490/20

1. Eine Werklohnforderung wird grundsätzlich erst mit der Abnahme fällig. Der Auftragnehmer kann die weitere Ausführung seiner Arbeiten nicht von einer Zahlung (hier: in Höhe von 20.000,00 Euro) abhängig machen.

2. Die unberechtigte Einstellung der Arbeiten berechtigt den Auftraggeber zur Kündigung des Bauvertrags aus wichtigem Grund.

3. Mehrungen und Minderungen sowohl des Arbeits- als auch des Materialaufwandes sind Pauschalpreisabreden immanent. Ein Pauschalpreis kann für den Bauherrn, wie für den Bauunternehmer günstig oder ungünstig sein.

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2021, 2733
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
GÜ-Vertrag kommt nicht zu Stande: Höhe der Vergütung für erbrachte Planungsleistungen?

OLG München, Beschluss vom 29.07.2021 - 9 U 3342/20 Bau

Bietet ein Generalübernehmer für ein Bauvorhaben neben den Bau- auch Planungsleistungen zu einem Pauschalpreis an, kann er für die erbrachte Planung selbst dann nur das angebotene Honorar verlangen und nicht nach den Mindestsätzen der HOAI abrechnen, wenn kein Generalübernehmervertrag zu Stande kommt.

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2021, 2638
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Auch wenn der Baugrund ein Baustoff ist: Auftragnehmer treffen Prüf- und Hinweispflichten!

OLG Hamburg, Urteil vom 22.01.2021 - 6 U 197/14

1. Der Baugrund ist ein vom Auftraggeber gelieferter Baustoff i.S.v. § 645 BGB, so dass der Auftragnehmer einen der geleisteten Arbeit entsprechenden Teil der Vergütung verlangen kann, wenn der werkvertraglich geschuldete Erfolg (hier: Grundwasserabsenkung) nicht erreicht wird, weil das vom Auftraggeber zur Verfügung gestellte Baugrundgutachten einen zu geringen kf-Wert vorgibt.

2. Das gilt nicht, wenn die Unausführbarkeit durch einen Umstand (mit-)verursacht wird, den der Auftragnehmer zu vertreten hat. Dazu gehört eine Verletzung der Prüf- und Hinweispflichten.

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2021, 2661
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Entschädigung aus § 642 BGB: Wann sind Pläne zu übergeben?

OLG Hamburg, Urteil vom 16.11.2018 - 1 U 40/17

1. Unterlässt der Auftraggeber eine ihm obliegende, bei der Herstellung des Bauwerkes erforderliche Mitwirkungshandlung und gerät er hierdurch in Annahmeverzug, steht dem Auftragnehmer aus § 642 BGB ein verschuldensunabhängiger Entschädigungsanspruch zu.

2. Die dem Auftraggeber obliegende Mitwirkungsleistung bei Bauverträgen besteht u. a. darin, dass er das Baugrundstück als für die Leistung des Auftragnehmers aufnahmebereit zur Verfügung stellt, die erforderlichen Vorunternehmerleistungen insoweit also erbracht sind und die erforderlichen Pläne vorgelegt werden.

3. Die Frage, zu welchem Zeitpunkt einzelne Mitwirkungshandlungen zu erbringen sind, richtet sich nach dem Bauablauf, wie er vom Auftragnehmer in den Grenzen der vertraglichen Terminvereinbarungen nach seinen bautechnischen und baubetrieblichen Anforderungen vorgesehen ist. Bei ungestörtem Bauablauf kann dies dem aufgestellten Bauablauf- oder Terminplan zu entnehmen sein. Etwas anderes gilt, wenn der tatsächliche Bauablauf von Verzögerungen und zahlreichen Umplanungen geprägt ist.

4. Neben der fehlenden oder nicht rechtzeitigen Mitwirkungshandlung des Auftraggebers ist erforderlich, dass der Auftragnehmer zur Leistung bereit und imstande ist, seine Leistung wie geschuldet dem Auftraggeber angeboten und - sofern die Parteien die Einbeziehung der VOB/B vereinbart haben - ordnungsgemäß die Behinderung angezeigt hat.

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2021, 2636
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Keine Sekundärhaftung des Generalunternehmers!

OLG Koblenz, Urteil vom 05.09.2019 - 6 U 1613/18

1. Mängelansprüche verjähren in der regelmäßigen Verjährungsfrist, wenn der Unternehmer einen Mangel arglistig verschwiegen hat. An einem arglistigen Verschweigen fehlt es, wenn der Verursacher den Mangel als solchen nicht wahrgenommen hat.

2. Ein Unternehmer, der ein Bauwerk arbeitsteilig herstellen lässt, muss die organisatorischen Voraussetzungen schaffen, um sachgerecht beurteilen zu können, ob das Bauwerk bei Ablieferung mangelfrei ist. Unterlässt er dies und wäre der Mangel bei richtiger Organisation entdeckt worden, verjähren Gewährleistungsansprüche des Bestellers in gleicher Weise wie in dem Fall, in dem der Unternehmen den Mangel bei der Abnahme arglistig verschweigt.

3. Voraussetzung für ein der Arglist gleichstehendes Organisationsverschulden ist stets, dass der Unternehmer das Bauwerk arbeitsteilig, d. h. im Hinblick auf die mangelbehafteten Gewerke durch Nachunternehmer herstellen lässt.

4. Die Grundsätze zur Sekundärhaftung des Architekten sind auf einen Bauunternehmer nicht übertragbar.

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2021, 2569
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Auftragnehmer kann für Nachträge auch die übliche Vergütung verlangen!

OLG Dresden, Urteil vom 11.11.2020 - 1 U 722/20

1. Wird ein Bauvertrag auf Seiten des Auftragnehmers von einem hierzu nicht bevollmächtigten Vertreter unterzeichnet, wird der Vertrag jedenfalls durch den Baubeginn und die Ausführung des Bauvorhabens im Umfang von 60% konkludent vom Auftragnehmer genehmigt.

2. Eine Klausel in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Auftragnehmers, wonach er nach seiner Wahl berechtigt ist, für die Ausführung geänderter oder zusätzlicher Leistung die übliche Vergütung zu verlangen, ist weder intransparent noch benachteiligt sie den Auftraggeber unangemessen.

3. ...




IBRRS 2021, 2556
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Asbestentsorgung ist zusätzlich zu vergüten!

OLG Schleswig, Urteil vom 12.03.2021 - 1 U 81/20

1. Welche Leistungen eines Werkunternehmers von einem Pauschalpreis umfasst sein sollen, ist durch Auslegung zu ermitteln. Bei der Auslegung sind sämtliche Vertragsunterlagen zu berücksichtigen. Es können auch die Regelungen in den VOB/C zu berücksichtigen sein.*)

2. Werden bei Abrissarbeiten Schadstoffe gefunden und ist der Abrissunternehmer nach dem Vertrag nicht verpflichtet, diese zu beseitigen, so ist der Auftraggeber i.S.d. § 642 Abs. 1 BGB verpflichtet, an der Beseitigung der Schadstoffe mitzuwirken, indem er den Abrissunternehmer oder einen anderen Unternehmer mit der Beseitigung beauftragt.*)

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2021, 2240
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Keine Nutzungsausfallentschädigung für Kellerräume!

OLG München, Beschluss vom 19.06.2020 - 20 U 6219/19 Bau

1. Ein Anspruch auf Nutzungsausfallentschädigung besteht nur für solche Lebensgüter, deren ständige Verfügbarkeit von zentraler Bedeutung sind. Hierzu zählen grundsätzlich nicht Kellerräume, die für Abstellzwecke vorgesehen sind, weil der betroffene Auftraggeber typischerweise auf ihre ständige Verfügbarkeit für seine eigenwirtschaftliche Lebenshaltung nicht nachhaltig angewiesen ist.

2. Auch für einen Raum im Keller, der als Büroraum eingerichtet ist bzw. werden soll, kann der Auftraggeber keine Nutzungsausfallentschädigung beanspruchen, wenn es an einer fühlbaren Nutzungsbeeinträchtigung fehlt.

Dokument öffnen Volltext