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Sachgebiet: Insolvenzrecht

2272 Entscheidungen insgesamt




Online seit 2010

IBRRS 2010, 4472
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Unzulässige Rechtsbeschwerde

BGH, Beschluss vom 07.10.2010 - IX ZB 1/10

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2010, 4465
ProzessualesProzessuales
Kenntnis des Anfechtungsgegners von Zahlungsunfähigkeit

BGH, Urteil vom 21.10.2010 - IX ZR 240/09

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2010, 4453
ProzessualesProzessuales
Durch den Insolvenzverwalter nicht genehmigte Lastschriften

BGH, Urteil vom 07.10.2010 - IX ZR 209/09

1. Der Insolvenzverwalter kann sich keinen Anspruch auf Wertersatz wegen ungerechtfertigter Bereicherung verschaffen, indem er nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens nur eine Buchposition des Gläubigers, nicht aber dessen Lastschrifteinzug selbst genehmigt.*)

2. Allein aus der öffentlichen Bekanntmachung der Bestellung eines vorläufigen Insolvenzverwalters ergibt sich nicht die Kenntnis des Anfechtungsgegners vom Eröffnungsantrag gegen den Schuldner.*)

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IBRRS 2010, 4417
SteuerrechtSteuerrecht
Aufrechnung mit Steuerforderung?

OLG Saarbrücken, Urteil vom 26.10.2010 - 4 U 433/08

1. Im Zivilrechtsweg ist eine Aufrechnung mit einer rechtswegfremden Steuerforderung nur zulässig, wenn diese rechtskräftig oder unbestritten ist.*)

2. Ist die Steuerforderung gemäß § 201 Abs. 2 InsO zur Insolvenztabelle festgestellt, so erwächst die Feststellung gegenüber dem Schuldner in Rechtskraft. Diese Rechtskraftwirkung muss sich gemäß § 406 BGB auch der Zessionar der Hauptforderung entgegenhalten lassen.*)

3. Die Feststellungswirkung des Tabelleneintrags bezieht sich auf den Zeitpunkt der Feststellung. Die Frage, ob und in welchem Umfang die der Feststellung zu Grunde liegenden Steuerforderungen vor dem Zeitpunkt der Feststellung fällig waren, nimmt an der Rechtskraftwirkung des Tabelleneintrags nicht teil.*)

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IBRRS 2010, 4372
ProzessualesProzessuales
Rechtsbeschwerde gegen Insolvenzverwaltervergütung

BGH, Beschluss vom 14.10.2010 - IX ZB 224/08

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2010, 4222
ProzessualesProzessuales
Sozialversicherungsbeiträge als mittelbare Zuwendung anfechtbar

BGH, Urteil vom 30.09.2010 - IX ZR 237/09

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2010, 4213
InsolvenzrechtInsolvenzrecht
Anfechtung der Genehmigung von Lastschriften

BGH, Urteil vom 30.09.2010 - IX ZR 177/07

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2010, 4208
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Versagung von Prozesskostenhilfe wegen Aussichtslosigkeit

BGH, Beschluss vom 30.09.2010 - IX ZA 35/10

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2010, 4202
InsolvenzrechtInsolvenzrecht
Rechtspfleger zuständig für Vergütung des Insolvenzverwalters

BGH, Beschluss vom 22.09.2010 - IX ZB 195/09

1. Mit der Eröffnung des Insolvenzverfahrens geht die funktionelle Zuständigkeit zur Festsetzung der Vergütung des vorläufigen Insolvenzverwalters auf den Rechtspfleger über, sofern sich nicht der Richter die Entscheidung vorbehalten hat.*)

2. Die Verjährung des Vergütungsanspruchs des vorläufigen Insolvenzverwalters ist bis zum Abschluss des eröffneten Insolvenzverfahrens gehemmt.*)

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IBRRS 2010, 4179
Mit Beitrag
ImmobilienImmobilien
Erlischt das Vormietrecht bei Ausübung des Sonderkündigungsrechts?

KG, Beschluss vom 23.09.2010 - 8 W 46/10

Übt der Erwerber einer vermieteten Immobilie das Sonderkündigungsrecht nach § 111 InsO aus, so erlischt auch ein im Mietvertrag vereinbartes Vormietrecht des Mieters. § 111 InsO soll dem Erwerber im Interesse einer bestmöglichen Verwertung des Grundeigentums eine freie Disposition über das Objekt ermöglichen. Dies umfasst auch das Recht des Erwerbers, eine etwaige Neuvermietung an einen Mieter seiner Wahl vorzunehmen.

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IBRRS 2010, 4160
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Schadensersatz bei Vertragsschluss mit insolventer Gesellschaft?

OLG Koblenz, Urteil vom 02.06.2010 - 6 U 1441/09

1. Sofern ein Unternehmer im Zeitpunkt des Vertragsschlusses insolvenzreif ist, können Neugläubiger grundsätzlich nicht lediglich den Quotenschaden ersetzt verlangen, sondern ihren Vertrauensschaden.

2. Bei der Haftung des Geschäftsführers für den Neugläubigerschaden wird zunächst daran angeknüpft, dass für Alt- und Neugläubiger eine unterschiedliche Risikolage besteht. Durch die dem Geschäftsführer einer GmbH auferlegte Insolvenzantragspflicht werden nicht nur die bei Eintritt der Insolvenzreife bereits vorhandenen Gesellschaftsgläubiger (die Altgläubiger), sondern auch die erst später neu hinzukommenden (die Neugläubiger) geschützt.

3. Dies bedeutet jedoch nicht, dass Gläubiger den Ersatz jeden Schadens ersetzt verlangen könnten, der durch den Vertragsschluss mit der insolventen Gesellschaft verursacht wurde. Es kann nur für solche Schadensfolgen Ersatz verlangt werden, die innerhalb des Schutzbereichs des § 64 Abs. 1 GmbHG liegen.

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IBRRS 2010, 4135
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Unzulässige Rechtsbeschwerde, Wohlverhaltensperiode

BGH, Beschluss vom 30.09.2010 - IX ZB 85/10

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2010, 4128
ProzessualesProzessuales
Abgelehnter Antrag auf Sonderinsolvenzverwalter; Beschwerde

BGH, Beschluss vom 30.09.2010 - IX ZB 280/09

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2010, 4113
ProzessualesProzessuales
Anspruch gegen Geschäftsführer bei Vergütung zu berücksichtigen

BGH, Beschluss vom 23.09.2010 - IX ZB 204/09

Ansprüche aus § 64 Abs. 2 GmbHG a.F. (§ 64 Satz 1 und 2 GmbHG) gegen den Geschäftsführer wegen unzulässiger Zahlungen sind in der Berechnungsgrundlage für die Vergütung des vorläufigen Verwalters mit ihrem voraussichtlichen Realisierungswert zu berücksichtigen.*)

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IBRRS 2010, 4112
InsolvenzrechtInsolvenzrecht
Genehmigungsfiktion bei Lastschriften

BGH, Urteil vom 30.09.2010 - IX ZR 178/09

1. Eine im Einziehungsermächtigungsverfahren über das Konto des Schuldners mittels Lastschrift bewirkte Zahlung wird wirksam genehmigt, wenn der mit einem Zustimmungsvorbehalt ausgestattete vorläufige Insolvenzverwalter eine nach Nr. 7 Abs. 4 AGB-Sparkassen a.F. fingierte Genehmigung des Schuldners entweder nach Ablauf der dort bestimmten Sechs-Wochen-Frist genehmigt oder ihr vor dem Ablauf der Frist zustimmt. Eine solche Erklärung ist gegenüber dem Schuldner oder der Schuldnerbank (Zahlstelle), nicht aber gegenüber dem Zahlungsempfänger abzugeben.*)

2. Eine von dem Schuldner im Lastschriftweg veranlasste Zahlung gilt als genehmigt, wenn ihr der danach bestellte, mit einem Zustimmungsvorbehalt ausgestattete vorläufige Insolvenzverwalter bis zum Ablauf der Sechs-Wochen-Frist nach Nr. 7 Abs. 4 AGB-Sparkassen a.F. nicht widerspricht (Aufgabe von BGHZ 174, 84, 92 ff, Rn. 21 ff im Anschluss an BGHZ 177, 69, 81 ff Rn. 30 ff).*)

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IBRRS 2010, 4064
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Rechtsbeschwerde in Insolvenzverfahren, Verwaltervergütung

BGH, Beschluss vom 23.09.2010 - IX ZB 20/09

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2010, 4007
ProzessualesProzessuales
Zum Rechtsmittel des Insolvenzverwalters gegen Entlassung

BGH, Beschluss vom 23.09.2010 - IX ZA 21/10

Der vorläufige Insolvenzverwalter kann gegen seine Entlassung Rechtsmittel nur im eigenen Namen, nicht für die Masse einlegen.*)

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IBRRS 2010, 3935
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Unzulässige Rechtsbeschwerde, Insolvenzeröffnung

BGH, Beschluss vom 16.09.2010 - IX ZB 203/09

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2010, 3932
InsolvenzrechtInsolvenzrecht
Vergütung des Verwalters nicht nur für Dauer, sondern Tätigkeit

BGH, Beschluss vom 16.09.2010 - IX ZB 154/09

Ein Zuschlag zur Regelvergütung kann dem Insolvenzverwalter nicht allein wegen der langen Dauer des Verfahrens, sondern nur wegen der in dieser Zeit von ihm erbrachten Tätigkeiten gewährt werden.*)

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IBRRS 2010, 3929
Mit Beitrag
InsolvenzrechtInsolvenzrecht
Zulässigkeit des Insolvenzantrags eines nachrangigen Gläubigers

BGH, Beschluss vom 23.09.2010 - IX ZB 282/09

Der Insolvenzantrag eines nachrangigen Gläubigers ist auch dann zulässig, wenn dieser im eröffneten Verfahren keine Befriedigung erwarten kann.*)

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IBRRS 2010, 3892
InsolvenzrechtInsolvenzrecht
Zurückweisung eines Aussetzungsantrags wegen Verzicht

BGH, Beschluss vom 23.09.2010 - VII ZR 89/10

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2010, 3886
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Unzulässige Rechtsbeschwerde,Vergütung des Insolvenzverwalters

BGH, Beschluss vom 16.09.2010 - IX ZB 200/08

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2010, 3842
Leasing und ErbbaurechtLeasing und Erbbaurecht
Kündigungssperre für ein Mietverhältnis auf private Wohnräume

AG Köln, Urteil vom 11.09.2009 - 205 C 158/09

1. Die Kündigungssperre des § 112 InsO gilt unabhängig vom Vertragsgegenstand für sämtliche Miet- und Pachtverträge.

2. § 112 InsO ist auch auf privat genutzte Wohnräume und damit auch auf die persönliche Wohnung des Schuldners anwendbar.

3. Eine Kündigung ist nach § 112 InsO auch gegenüber dem nicht insolventen, aber gleichfalls in Zahlungsverzug befindlichen Mitmieter unwirksam.

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IBRRS 2010, 3790
InsolvenzrechtInsolvenzrecht
Haftung der Aufsichtsratsmitglieder einer insolvenzreifen GmbH

BGH, Urteil vom 20.09.2010 - II ZR 78/09

Die Mitglieder eines fakultativen Aufsichtsrats einer GmbH sind bei einer Verletzung ihrer Überwachungspflicht hinsichtlich der Beachtung des Zahlungsverbots aus § 64 Satz 1 GmbHG nur dann der GmbH gegenüber nach § 93 Abs. 2, § 116 AktG, § 52 GmbHG ersatzpflichtig, wenn die Gesellschaft durch die regelwidrigen Zahlungen in ihrem Vermögen i.S. der §§ 249 ff. BGB geschädigt worden ist. Die Aufsichtsratsmitglieder haften dagegen nicht, wenn die Zahlung - wie im Regelfall - nur zu einer Verminderung der Insolvenzmasse und damit zu einem Schaden allein der Insolvenzgläubiger geführt hat.*)

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IBRRS 2010, 3787
InsolvenzrechtInsolvenzrecht
Gläubigerbenachteiligung bei insolventer Tankstelle

BGH, Urteil vom 23.09.2010 - IX ZR 212/09

1. Begegnet ein Vollstreckungszugriff dritter Gläubiger auf den entäußerten Vermögenswert faktischen Hindernissen, steht das einer Gläubigerbenachteiligung nicht entgegen.*)

2. Veräußert ein Tankstellenbetreiber im Namen und für Rechnung eines Mineralölunternehmens in dessen Eigentum stehende Kraftstoffe an Endkunden und überweist er die zunächst für fremde Rechnung vereinnahmten Barerlöse nach Einzahlung auf seinem allgemeinen Geschäftskonto an das Mineralölunternehmen, so scheidet ein Bargeschäft aus.*)

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IBRRS 2010, 3639
InsolvenzrechtInsolvenzrecht
Lastschriftwiderruf durch Treuhänder - Verschuldenszurechnung

AG Hamburg-Wandsbek, Urteil vom 18.01.2010 - 713D C 369/09

1. Ein Verschulden des im Insolvenzverfahren bestellten Treuhänders ist dem Schuldner nicht über § 278 BGB zuzurechnen.

2. Der Treuhänder darf die Genehmigung von Belastungsbuchungen im Einzugsermächtigungsverfahren verweigern, unabhängig davon, ob dem Schuldner eine sachliche Einwendung gegen den Anspruch zusteht oder dieser die Genehmigung verweigern will.

3. Die Kündigungssperre gem. § 112 Nr. 1 InsO findet auch auf Wohnraummietverhältnisse Anwendung.

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IBRRS 2010, 3572
ProzessualesProzessuales
Ablehnung Prozesskostenhilfe in Restschuldbefreiungsverfahren

BGH, Beschluss vom 11.02.2010 - IX ZA 46/09

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2010, 3548
ImmobilienImmobilien
Leasingraten sind Masseforderungen!

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 17.04.2010 - 24 U 199/09

Die von der Eröffnung des Insolvenzverfahrens bis zur außerordentlichen Kündigung der Leasingverträge durch den Insolvenzverwalter fälligen Immobilien-Leasingraten sind in der Insolvenz des Leasingnehmers Masseforderungen.*)

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IBRRS 2010, 3460
Mit Beitrag
Leasing und ErbbaurechtLeasing und Erbbaurecht
Erfassen eines Mietverhältnisses von Freigabe

LG Krefeld, Urteil vom 24.02.2010 - 2 O 346/09

Von der Freigabe des Insolvenzverwalters gem. § 35 II InsO ist auch ein Mietverhältnis umfasst, wenn ohne dieses eine selbstständige Erwerbstätigkeit nicht möglich ist.*)

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IBRRS 2010, 3413
Mit Beitrag
Leasing und ErbbaurechtLeasing und Erbbaurecht
Wohnraumkündigung: Insolvenzverwalter ist kein Erfüllungsgehilfe

LG Hamburg, Urteil vom 30.04.2010 - 311 S 107/09

Der Insolvenzverwalter ist weder gesetzlicher Vertreter des Schuldners noch dessen Erfüllungsgehilfe. Eine Wohnraumkündigung wegen ausstehendem Mietzins infolge Lastschriftwiderrufs des Insolvenzverwalters ist unbegründet, da den Mieter kein Verschulden trifft.*)

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IBRRS 2010, 3352
InsolvenzrechtInsolvenzrecht
Tilgungsbestimmung:Keine Benachteiligung der Insolvenzgläubiger

OLG Naumburg, Urteil vom 02.06.2010 - 5 U 23/10

1. Befriedigt der Drittschuldner den Gläubiger aufgrund eines nunmehr offen gelegten verlängerten Eigentumsvorbehalts aus der Schlussrechnungssumme, so führen vorausgegangene Abschläge an den Insolvenzschuldner nicht über § 366 Abs. 2 BGB zu einer (teilweisen) Gläubigerbenachteiligung, wenn der Drittschuldner mit der Leistung eine (schlüssige) Tilgungsbestimmung trifft.*)

2. Auch die Tilgungsbestimmung benachteiligt die Insolvenzgläubiger nicht.*)

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IBRRS 2010, 3313
ProzessualesProzessuales
Kenntnis des Anfechtungsgegners von Zahlungsunfähigkeit

BGH, Urteil vom 01.07.2010 - IX ZR 70/08

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2010, 3305
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Unbegründeter Antrag auf Notanwalt in Insolvenz

BGH, Beschluss vom 08.07.2010 - IX ZB 45/10

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2010, 3281
InsolvenzrechtInsolvenzrecht
Restschuldbefreiung für den inhaftierten Schuldner

BGH, Beschluss vom 01.07.2010 - IX ZB 148/09

1. Begeht der Schuldner nach Eintritt in die Wohlverhaltensphase eine Straftat und wird er deswegen zu einer Freiheitsstrafe verurteilt, schließt dies nicht von vornherein die Erteilung der Restschuldbefreiung aus.*)

2. Befindet sich der Schuldner während der Wohlverhaltensphase für längere Zeit in Haft, entbindet dies einen die Versagung der Restschuldbefreiung beantragenden Insolvenzgläubiger nicht von der Verpflichtung, den Verstoß des Schuldners gegen die Erwerbsobliegenheit und die daraus folgende konkrete Beeinträchtigung der Befriedigungsaussichten der Gläubiger glaubhaft zu machen.*)

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IBRRS 2010, 3269
ProzessualesProzessuales
Informationen über die Versagung der Restschuldbefreiung

BGH, Beschluss vom 01.07.2010 - IX ZB 84/09

Der Treuhänder in der Wohlverhaltensphase darf die Insolvenzgläubiger von Umständen unterrichten, welche die Versagung der Restschuldbefreiung begründen können, auch wenn ihm diese Aufgabe nicht eigens übertragen worden ist.*)

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IBRRS 2010, 3260
InsolvenzrechtInsolvenzrecht
Rücknahme eines Restschuldbefreiung-Versagungsantrag

BGH, Beschluss vom 15.07.2010 - IX ZB 269/09

1. Der Antrag auf Versagung der Restschuldbefreiung kann bis zum Eintritt der Rechtskraft der über ihn ergangenen Entscheidung zurückgenommen werden.*)

2. Die Rücknahme des Versagungsantrags ist gegenüber demjenigen Gericht zu erklären, bei dem das durch ihn eingeleitete Verfahren anhängig ist.*)

3. Mit Rücknahme des Versagungsantrags werden die über ihn ergangenen Entscheidungen wirkungslos.*)

4. Die Feststellung, dass ein die Restschuldbefreiung versagender Beschluss durch die Rücknahme des Versagungsantrags wirkungslos geworden ist, ist bei demjenigen Gericht zu beantragen, dem gegenüber die Antragsrücknahme zu erklären war.*)

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IBRRS 2010, 3244
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Unzulässige Rechtsbeschwerde,Vergütung des Insolvenzverwalters

BGH, Beschluss vom 08.07.2010 - IX ZB 222/09

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2010, 3241
ImmobilienImmobilien
Güterrechtliche Verträge und Gläubigerbenachteiligungsvorsatz

BGH, Urteil vom 01.07.2010 - IX ZR 58/09

Auch im Zusammenhang mit güterrechtlichen Verträgen, die der Schuldner mit einer nahestehenden Person nicht früher als zwei Jahre vor dem Eröffnungsantrag schließt, werden sein Gläubigerbenachteiligungsvorsatz und die Kenntnis des anderen Teils hiervon widerleglich vermutet.*)

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IBRRS 2010, 3229
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Beschränkung d. Haftung eines beim Bauherrn angestellten Bauleiters

OLG Koblenz, Beschluss vom 12.07.2010 - 5 U 187/10

1. Tritt der Insolvenzverwalter sämtliche Ansprüche des Insolvenzschuldners (Bauherr) wegen Mängeln der Werkleistung an den Erwerber des Bauwerks ab, gehen auch die Ansprüche wegen Schlechterfüllung eines Vertrages über, der die Tätigkeit des vom Bauherrn eingeschalteten Bauleiters betrifft.

2. Ist der Bauleiter lediglich als Arbeitnehmer des Bauherrn tätig geworden, ist seine Haftung auch gegenüber dem Zessionar nach den für betrieblich veranlasste Tätigkeiten geltenden Grundsätzen beschränkt. Dabei ist unerheblich, ob die Bestellung zum nachweisberechtigten Bauleiter der maßgeblichen Landesbauordnung widerspricht.

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IBRRS 2010, 3157
ZwangsvollstreckungZwangsvollstreckung
Zwangsversteigerung - Keine Bekanntmachung bei Verzicht auf Einzelausausgebote

BGH, Beschluss vom 01.07.2010 - V ZB 94/10

Der Verzicht auf Einzelausgebote muss im Protokoll über den Versteigerungstermin festgestellt, aber nicht vorgelesen und genehmigt werden.*)

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IBRRS 2010, 3153
InsolvenzrechtInsolvenzrecht
Zur Insolvenzfestigkeit der Einzugsermächtigungslastschrift

BGH, Urteil vom 20.07.2010 - IX ZR 37/09

1. Ist eine im Einziehungsermächtigungsverfahren erfolgte Lastschrift unter Verwendung des unpfändbaren Schuldnervermögens eingelöst worden, fehlt dem (vorläufigen) Verwalter/Treuhänder in der Insolvenz des Schuldners - unabhängig davon, ob jenem die Verwaltungs- und Verfügungsbefugnis übertragen worden ist - die Rechtsmacht, die Genehmigung zu versagen.*)

2. Der (vorläufige) Verwalter/Treuhänder darf im Einzugsermächtigungsverfahren erfolgten, vom Schuldner noch nicht genehmigten Lastschriften nicht pauschal die Genehmigung versagen, sondern muss im Einzelfall prüfen, wie weit seine Rechtsmacht reicht.*)

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IBRRS 2010, 3152
VersicherungenVersicherungen
Renten- und Berufsunfähigkeitsversicherung pfändungsfrei

BGH, Urteil vom 15.07.2010 - IX ZR 132/09

1. In § 851c Abs. 1 Nr. 1 ZPO muss das Tatbestandsmerkmal der lebenslangen Leistung sowohl bei der Alternative des Leistungsbeginns nicht vor Vollendung des 60. Lebensjahres als auch der Alternative des Leistungsbeginns mit Eintritt der Berufsunfähigkeit vorliegen.*)

2. § 851c Abs. 1 Nr. 1 ZPO erfasst auch Leistungen ab Eintritt der Berufsunfähigkeit, wenn diese selbst zwar nicht lebenslang erbracht, aber zusammen mit den sich unmittelbar anschließenden Leistungen zur Versorgung im Alter geschuldet werden, und beide zusammen lebenslang in regelmäßigen Zeitabständen eine im Wesentlichen gleich bleibende Leistung erbringen.*)

3. Wird hinsichtlich der Altersrente ein Kapitalwahlrecht gewährt, lässt dies nach § 851c Abs. 1 Nr. 4 ZPO den Pfändungsschutz auch hinsichtlich einer vor der Altersrente gewährten und mit dieser zusammen der Existenzsicherung dienenden Berufsunfähigkeitsrente entfallen.*)

4. § 850b ZPO ist nicht nur auf Renten, Einkünfte und Bezüge von Arbeitnehmern und Beamten, sondern auch von anderen Personen, insbesondere Selbständigen, anwendbar.*)

5. Eine nach § 850b ZPO bedingt pfändbare Berufsunfähigkeitsrente fällt insoweit in die Insolvenzmasse, als sie im Rahmen einer Billigkeitsprüfung für pfändbar erklärt wird (Festhalten an BGH, Urt. v. 3. Dezember 2009 - IX ZR 189/08).*)

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IBRRS 2010, 3140
InsolvenzrechtInsolvenzrecht
Erbschaft während der Verbraucherinsolvenz fällt in die Masse

BGH, Beschluss vom 15.07.2010 - IX ZB 229/07

1. Eine Erbschaft, die der Schuldner nach Ankündigung der Restschuldbefreiung, jedoch vor Aufhebung des Insolvenzverfahrens macht, fällt in die Masse.*)

2. Die gesetzlichen Obliegenheiten des Schuldners während der Laufzeit der Abtretungserklärung setzen erst mit Wirksamkeit der Verfahrensaufhebung ein.*)

3. a) Die Aufhebung des Insolvenzverfahrens wird im Zweifel mit der Beschlussfassung des Insolvenzgerichts wirksam; auf die öffentliche Bekanntmachung der Entscheidung kommt es insoweit nicht an.*)

b) Ist in dem Beschluss die Stunde der Aufhebung nicht angegeben, so gilt als Zeitpunkt der Aufhebung die Mittagsstunde des Tages, an dem der Beschluss erlassen worden ist.*)

c) Ist nach Aufhebung des Verfahrens zur Erfüllung einer Verbindlichkeit an den ehemaligen Insolvenzverwalter oder Treuhänder geleistet worden, so gelten die Vorschriften über die Wirkungen der Verfahrenseröffnung entsprechend.*)

4. Die Nachtragsverteilung darf nach Verfahrensaufhebung nicht angeordnet werden, wenn der Schuldner glaubhaft macht, dass das Insolvenzverfahren nicht aufzuheben, sondern wegen Wegfalls des Eröffnungsgrundes einzustellen gewesen wäre. Ist dem Schuldner die Restschuldbefreiung angekündigt worden, wirkt diese Berufung auf den Einstellungsgrund zugleich als Rücknahme des Antrags auf Erteilung der Restschuldbefreiung.*)

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IBRRS 2010, 3139
ProzessualesProzessuales
Zur Insolvenzfestigkeit der Einzugsermächtigungslastschrift

BGH, Urteil vom 20.07.2010 - XI ZR 236/07

1. Eine Zahlung, die mittels des im November 2009 neu eingeführten SEPALastschriftverfahrens bewirkt wird, ist insolvenzfest. Der Anspruch des Zahlers, gemäß § 675x Abs. 1, Abs. 2, Abs. 4 BGB i.V.m. Abschn. C. Nr. 2.5 Abs. 1 der Sonderbedingungen für den Lastschriftverkehr im SEPA-Basis-Lastschriftverfahren binnen acht Wochen ab Belastungsbuchung von seinem Kreditinstitut Erstattung des Zahlbetrages verlangen zu können, fällt in entsprechender Anwendung des § 377 Abs. 1 BGB nicht in die Insolvenzmasse (§ 36 Abs. 1 Satz 1 InsO).*)

2. Das Einzugsermächtigungslastschriftverfahren kann von der Kreditwirtschaft seit Inkrafttreten des neuen Zahlungsdiensterechts rechtswirksam in Allgemeinen Geschäftsbedingungen dem SEPA-Basis-Lastschriftverfahren nachgebildet werden (§ 675j Abs. 1, § 675x Abs. 1, Abs. 2, Abs. 4 BGB). Bei einer solchen rechtlichen Ausgestaltung der Einzugsermächtigungslastschrift sind auch die auf diesem Wege bewirkten Zahlungen von Anfang an insolvenzfest.*)

3. Nach derzeitiger Ausgestaltung des Einzugsermächtigungslastschriftverfahrens hängt die Wirksamkeit der Kontobelastung davon ab, dass der Lastschriftschuldner diese gegenüber seinem Kreditinstitut genehmigt (§ 684 Satz 2 BGB). Dabei schließt die Genehmigungsfiktion in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Kreditinstitute eine vorherige Genehmigung durch schlüssiges Verhalten nicht aus. Bei regelmäßig wiederkehrenden Zahlungen, wie etwa aus Dauerschuldverhältnissen, ständigen Geschäftsbeziehungen oder zur Steuervorauszahlung, kann nach den vom Tatgericht festzustellenden Umständen des Einzelfalls - jedenfalls im unternehmerischen Geschäftsverkehr - eine konkludente Genehmigung vorliegen, wenn der Lastschriftschuldner in Kenntnis der Belastung dem Einzug nach Ablauf einer angemessenen Prüffrist nicht widerspricht und er einen früheren Einzug zuvor bereits genehmigt hatte.*)

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IBRRS 2010, 3066
InsolvenzrechtInsolvenzrecht
Umsatzsteuererstattung aus Verwaltervergütung

BGH, Beschluss vom 01.07.2010 - IX ZB 66/09

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2010, 3027
Sonstiges Arbeits- und SozialrechtSonstiges Arbeits- und Sozialrecht
Insolvenz einer Personal-Service-Agentur

BGH, Beschluss vom 24.06.2010 - III ZR 217/09

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2010, 2955
GewerberaummieteGewerberaummiete
Verfahrensrecht - Unterbrechung des Verfahrens durch Insolvenz, Aussonderung

BGH, vom 07.07.2010 - XII ZR 158/09

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2010, 2953
ProzessualesProzessuales
Unzulässiger Antrag auf Restschuldbefreiung

BGH, Beschluss vom 01.07.2010 - IX ZA 20/10

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2010, 2942
ProzessualesProzessuales
Tabellenfeststellungsklage nötig bei bestrittener Forderung

BGH, Beschluss vom 15.07.2010 - IX ZB 65/10

1. Der Insolvenzplan kann vorsehen, dass die Gläubiger wirksam bestrittener Forderungen binnen einer bestimmten Ausschlussfrist Tabellenfeststellungsklage erheben müssen, andernfalls die Forderung bei der Verteilung nicht berücksichtigt wird. Die Klagefrist beginnt jedoch erst mit Rechtskraft des Beschlusses zu laufen, der den Insolvenzplan bestätigt.*)

2. Für die Zulässigkeit der sofortigen Beschwerde des Gläubigers, mit der geltend gemacht wird, dass dem Insolvenzplan gemäß § 250 InsO von Amts wegen die Bestätigung hätte versagt werden müssen, genügt, dass der Gläubiger geltend macht, durch den Insolvenzplan in seinen Rechten beeinträchtigt zu werden. Eine Beschwer in Form einer Schlechterstellung durch den Plan gegenüber einem durchgeführten (Regel-)Insolvenzverfahren ist nicht erforderlich.*)

3. Zur Glaubhaftmachung der Schlechterstellung durch den Insolvenzplan gemäß § 251 InsO.*)

4. Eine Gläubigerversammlung ist so durchzuführen, dass eine geordnete Willensbildung und Abstimmung möglich ist.*)

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IBRRS 2010, 2933
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Rückgewähranspruch, Ausschüttungen aus Schneeballsystem

BGH, Urteil vom 22.04.2010 - IX ZR 225/09

Der aus der Anfechtung von Ausschüttungen im Rahmen eines Schneeballsystems resultierende Rückgewähranspruch des Insolvenzverwalters erstreckt sich mangels Unentgeltlichkeit nicht auf Auszahlungen, mit denen - etwa nach einer Kündigung der Mitgliedschaft in der Anlegergemeinschaft - vom Anleger erbrachte Einlagen zurückgewährt worden sind (Fortführung von BGHZ 179, 137).*)

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