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Sachgebiet: Insolvenzrecht

2273 Entscheidungen insgesamt




Online seit 2015

IBRRS 2015, 0189
Mit Beitrag
GewerberaummieteGewerberaummiete
Insolvenzrechtliche Anfechtbarkeit des Mietvertrags ist kein Grund für eine Räumungsklage!

BGH, Urteil vom 16.10.2014 - IX ZR 282/13

Der Zwangsverwalter eines vermieteten Grundstücks kann eine Räumungsklage auch nach der Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Vermieters nicht auf die insolvenzrechtliche Anfechtbarkeit des Mietvertrages stützen.*)

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IBRRS 2015, 0150
Mit Beitrag
ProzessualesProzessuales
Ein Anspruch betrifft die Insolvenzmasse: Gesamter Rechtsstreit unterbrochen

BGH, Urteil vom 10.12.2014 - XII ZR 136/12

Betrifft nur einer von mehreren im Prozess zusammen geltend gemachten Ansprüchen die Insolvenzmasse, so wird grundsätzlich (zunächst) einheitlich der gesamte Rechtsstreit unterbrochen (im Anschluss an BGH, Urteil vom 21.10.1965 - Ia ZR 144/63, NJW 1966, 51).*)

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IBRRS 2015, 0051
InsolvenzrechtInsolvenzrecht
Verwertung von Immobilien des Schuldners bedarf der Zustimmung aller Gläubiger

OLG Koblenz, Beschluss vom 05.01.2015 - 3 W 616/14

1. Behauptet der Insolvenzschuldner, der Insolvenzverwalter habe zu spät seine Abrechnung über das der Insolvenzverwaltung unterliegende Vermögen vorgenommen, so ist er gehalten, zu dem von ihm behaupteten Stichtag die vorhandenen Aktiva und Passiva darzulegen, um feststellen zu können, ob die Insolvenzmasse zu diesem Zeitpunkt abrechnungsreif war oder nicht.*)

2. Der Insolvenzverwalter ist gemäß § 66 InsO der Gläubigerversammlung, nicht dem Insolvenzschuldner gegenüber zur zeitnahen Rechnungslegung verpflichtet.*)

3. Ist der Insolvenzschuldner Eigentümer verschiedener belasteter Immobilien, die einer Verwertung zugeführt weder müssen, bedarf es der Kontaktaufnahme mit den Grundpfandrechtsgläubigern, um die Möglichkeit einer freihändigen Verwertung abzuklären. Die Verwertung von Immobilien stellt eine Rechtshandlung von besonderer Bedeutung dar, die der Zustimmung der Gläubigerversammlung bedarf. Erst nach Durchführung der besonderen Gläubigerversammlung kann die Verwertung der Immobilien erfolgen und eine Abrechnung bezüglich der Insolvenzmasse bestehen.*)

4. Fällt ein Anteil an einer Erbschaft in die Insolvenzmasse, hat der Insolvenzschuldner nach § 295 Abs. 1 Nr. 2 InsO die Obliegenheit, Vermögen, das er von Todes wegen oder mit Rücksicht auf ein künftiges Erbrecht erwirbt, zur Hälfte des Wertes an den Treuhänder herauszugeben (in Anknüpfung an BGH, Beschluss vom 10. Januar 2013 - IX ZR 163/11 - FamRZ 2013, 448 ff. = NZI 2013, 191 ff. = NJW 2013, 870 ff. = ZInsO 2013, 306 ff, FamRZ 2013, 451).*)

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Online seit 2014

IBRRS 2014, 3051
Mit Beitrag
InsolvenzrechtInsolvenzrecht
Lediglich Teilmietzahlungen geleistet: Indiz für Gläubigerbenachteiligungsvorsatz?

OLG Koblenz, Urteil vom 18.11.2014 - 3 U 713/14

1. Der Schuldner handelt mit Gläubigerbenachteiligungsvorsatz, wenn er die Benachteiligung der Gläubiger als Erfolg seiner Rechtshandlung will oder als mutmaßliche Folge erkennt und billigt (in Anknüpfung an Senatsbeschluss vom 08.02.2013 - 3 U 740/12 - ZinsO 2013, 937 ff., hierzu Harbeck, jurisPR-InsR 13/2013) Anm.4). Kennt der Schuldner seine Zahlungsunfähigkeit, kann daraus auf einen Benachteiligungsvorsatz geschlossen werden. In diesem Fall weiß der Schuldner, dass sein Vermögen nicht ausreicht, um sämtliche Gläubiger zu befriedigen. Auch die nur drohende Zahlungsunfähigkeit stellt ein starkes Beweisanzeichen für den Benachteiligungsvorsatz des Schuldners dar, wenn sie ihm bei Vornahme der Rechtshandlung bekannt war. Diese Grundsätze gelten auch, wenn, wie hier, eine kongruente Leistung angefochten wird (in Anknüpfung an BGH, Urteile vom 25.04.2013 - IX ZR 235/12 - WM 2013, 1044 ff. = ZIP 2013, 1127 ff. = NZI 2013, 583 ff. = VersR 2013, 1008 ff. = MDR 2013, 1002 f.; vom 13.04.2006 - IX ZR 158/05 - BGHZ 167, 190 Rn. 14; vom 24.05.2007 - IX ZR 97/06 - ZIP 2007, 1511 Rn. 8; vom 29.11.2007 - IX ZR 121/06 - IBR 2008, 216 = BGHZ 174, 314 Rn. 32 = NJW 2008, 341 f. = ZInsO 2008, 814 ff. = ZIP 2008, 190 ff, = NZI 2008, 167 ff., hierzu Zeuner, jurisPR-InsR 9/2008 Anm. 2; vom 05.03.2009 - IX ZR 85/07 - BGHZ 180, 98 Rn. 10 = NJW 2009, 1601 ff. = WM 2009, 922 ff. = ZIP 2009, 922 ff. = NZI 2009, 37 2 ff. ; vom 13.08.2009 - IX ZR 159/06 - WM 2009, 1943; vgl. auch Urteil vom 30.06.2011 - IX ZR 134/10 - ZIP 2011, 1416 ff. = ZInsO 2011, 1410 ff. = WM 2011, 1429 ff.).*)

2. Der Gläubigerbenachteiliungsvorsatz fehlt in aller Regel, wenn der Schuldner eine kongruente Gegenleistung für die von ihm empfangene Leistung erbringt, welche zur Fortführung seines eigenen Unternehmens nötig ist und damit den Gläubigern im Allgemeinen nützt und der Leistungsaustausch bargeschäftsähnlichen Charakter hat (in Anknüpfung an BGH, Urteil vom 17.07.2014 - IX ZR 240/13 - IBR 2014, 606 = NJW 2014, 2956 ff. = NZI 2014, 762 ff. = ZInsO 2014, 1655 ff. = ZIP 2014, 1595 ff.). Der subjektive Tatbestand kann entfallen, wenn im unmittelbaren Zusammenhang mit den potentiell anfechtbaren Rechtshandlungen eine gleichwertige Gegenleistung in das Vermögen des Schuldners gelangt, demnach ein Leistungsaustausch ähnlich einem Bargeschäft vorliegt.*)

3. Hat der Schuldner jedoch nur Teilzahlungen auf Mietzinsforderungen erbracht und war sehr zweifelhaft, ob diese ausreichend waren, einen geführten Apothekenbetrieb weiterzuführen, kann nicht von einem bargeschäftsähnlichen Leistungsaustausch ausgegangen werden.*)




IBRRS 2014, 2881
Mit Beitrag
InsolvenzrechtInsolvenzrecht
Insolvenzverwalter darf Mitgliedschaft in Wohnungsgenossenschaft kündigen!

BGH, Urteil vom 18.09.2014 - IX ZR 276/13

Die gesetzliche Neuregelung in § 67c GenG rechtfertigt es nicht, auf eine vor ihrem Inkrafttreten vom Insolvenzverwalter ausgesprochene Kündigung der Mitgliedschaft des Schuldners in einer Wohnungsgenossenschaft entgegen der bisherigen Rechtsprechung das insolvenzrechtliche Kündigungsverbot für gemieteten Wohnraum entsprechend anzuwenden (Bestätigung von BGH, Urteil vom 19.03.2009 - IX ZR 58/08, IBRRS 2009, 1308 = BGHZ 180, 185).*)

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IBRRS 2014, 3245
InsolvenzrechtInsolvenzrecht
Schuldner begleicht Geldstrafe: Vorsatzanfechtung möglich?

BGH, Urteil vom 10.07.2014 - IX ZR 280/13

Begleicht der Schuldner im Wissen um seine Zahlungsunfähigkeit eine Geldstrafe, kann die Vorsatzanfechtung durchgreifen, wenn die Strafvollstreckungsbehörde über die ungünstige Vermögenslage des Schuldners unterrichtet ist.*)

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IBRRS 2014, 2473
Mit Beitrag
InsolvenzrechtInsolvenzrecht
Tenorierung und Antragstellung bei Rechtsverfolgung durch den Insolvenzschuldner

OLG Celle, Urteil vom 19.03.2014 - 7 U 168/12

Zur Antragstellung und Tenorierung bei einer Aufnahme des Berufungsverfahrens durch die Insolvenzschuldnerin persönlich gemäß § 184 Abs. 2 InsO zur Rechtsverteidigung gegenüber einem vorläufig vollstreckbaren, vom Insolvenzverwalter zur Tabelle anerkannten Titel.*)

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IBRRS 2014, 2154
Mit Beitrag
InsolvenzrechtInsolvenzrecht
Auftraggeber zahlt direkt an den Lieferanten: Kongruente Deckung!

BGH, Urteil vom 17.07.2014 - IX ZR 240/13

Trifft ein zahlungsunfähiger Schuldner mit seinem Auftraggeber (Bauherrn) und seinem Lieferanten vor der Fälligkeit der nächsten Werklohnrate die Vereinbarung, dass der Kaufpreis für die von dem Lieferanten zu liefernden Bauteile von dem Auftraggeber vor der Lieferung direkt gezahlt werde, kann in der vom Schuldner veranlassten Direktzahlung eine kongruente Deckung liegen und der Schuldner trotz erkannter Zahlungsunfähigkeit ohne Benachteiligungsvorsatz handeln.*)

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IBRRS 2014, 2040
ImmobilienImmobilien
Mieteinkünfte aus zwangsverwalteten Immobilien: Sonstige Masseverbindlichkeiten!

FG Münster, Urteil vom 29.11.2013 - 4 K 3607/10 E

1. Für die Frage, ob eine Steuerforderung Masseverbindlichkeit oder Insolvenzforderung ist, kommt es auf den Zeitpunkt der insolvenzrechtlichen Begründung und nicht auf die steuerliche Entstehung oder Fälligkeit an. Maßgeblich ist vielmehr der Zeitpunkt, in dem der gesetzliche Besteuerungstatbestand verwirklicht wird.*)

2. Einkommensteuern auf Einkünfte aus Kapitalvermögen des Insolvenzschuldners und aus Vermietung und Verpachtung, die nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens verwirklicht werden, sind Masseverbindlichkeiten i.S. von § 55 Abs. 1 Nr. 1 InsO auch dann, wenn die vermieteten Grundstücke unter Zwangsverwaltung stehen.*)

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IBRRS 2014, 2053
Mit Beitrag
ProzessualesProzessuales
Wann kann der Gläubiger den durch Insolvenz unterbrochenen Prozess gegen den Insolvenzverwalter aufnehmen?

BGH, Urteil vom 03.07.2014 - IX ZR 261/12

Der Gläubiger kann den wegen einer Insolvenzforderung geführten und durch die Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Schuldners unterbrochenen Rechtsstreit erst aufnehmen, wenn die Forderung im Insolvenzverfahren angemeldet und geprüft worden und bestritten geblieben ist.*)

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IBRRS 2014, 2063
InsolvenzrechtInsolvenzrecht
Lohnfortzahlungen des insolventen Arbeitgebers: Benachteiligung der Gläubiger?

BGH, Urteil vom 10.07.2014 - IX ZR 192/13

1. Ist der Arbeitnehmer vorleistungspflichtig, genießen Lohnzahlungen seines insolventen Arbeitgebers, die binnen 30 Tagen nach Fälligkeit bewirkt werden, das Bargeschäftsprivileg.*)

2. Die einen Benachteiligungsvorsatz und seine Kenntnis nahelegenden Beweisanzeichen können zurücktreten, wenn der Schuldner eine kongruente Leistung Zug um Zug gegen eine zur Fortführung seines eigenen Unternehmens unentbehrliche Gegenleistung erbracht hat, die den Gläubigern im allgemeinen nützt. Zu den für die Unternehmensfortführung unverzichtbaren Gegenleistungen gehört auch die Tätigkeit der Arbeitnehmer.*)

3. Wird eine Gehaltsforderung an einen Gesellschafter nach den Grundsätzen des Bargeschäfts gedeckt, liegt darin keine Befriedigung einer einem Gesellschafterdarlehen wirtschaftlich entsprechende Forderung.*)

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IBRRS 2014, 2061
InsolvenzrechtInsolvenzrecht

BGH, Beschluss vom 03.07.2014 - IX ZB 4/14

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2014, 2208
ProzessualesProzessuales

BGH, Beschluss vom 03.07.2014 - IX ZR 285/13

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2014, 1930
Mit Beitrag
Leasing und ErbbaurechtLeasing und Erbbaurecht
Guthaben aus Nebenkostenabrechnung: Insolvenzverwalter darf nach Enthaftung nicht klagen!

BGH, Urteil vom 22.05.2014 - IX ZR 136/13

Mit dem Wirksamwerden der Enthaftungserklärung des Insolvenzverwalters oder Treuhänders hinsichtlich der Wohnung des Schuldners erlangt der Mieter die Verwaltungs- und Verfügungsbefugnis über das Mitvertragsverhältnis zurück. Dem Insolvenzverwalter oder Treuhänder fehlt die Prozessführungsbefugnis, gegen den Vermieter Ansprüche auf Auszahlung von Guthaben aus Nebenkostenabrechnungen an die Masse für einen Zeitraum nach Wirksamwerden der Enthaftungserklärung geltend zu machen.*)

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IBRRS 2014, 1801
InsolvenzrechtInsolvenzrecht
Kenntnis des Gläubigerbenachteiligungsvorsatzes bei der Insolvenzanfechtung?

LG Zwickau, Urteil vom 18.07.2013 - 2 O 91/13

1. Zu den Voraussetzungen der Insolvenzanfechtung zählt neben dem Gläubigerbenachteiligungsvorsatz des Schuldners ebenso die Kenntnis dieses Vorsatzes des anderen Teils. Diese Kenntnis wird vermutet, wenn der andere Teil wusste, dass die Zahlungsunfähigkeit des Schuldners drohte und dass seine Rechtshandlung die Gläubiger benachteiligte.

2. Für die Kenntnis der Zahlungsunfähigkeit ist maßgeblich dass sich mindestens für die beteiligten Verkehrskreise der berechtigte Eindruck aufdrängt, dass der Schuldner außerstande ist, seine fälligen Zahlungsverpflichtungen zu erfüllen.

3. Auch die Erfüllung gesetzlicher Ausgleichsansprüche gehört zu den Aufgaben eines Zwangsverwalters.

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IBRRS 2014, 1658
ImmobilienImmobilien
Gelöschter Insolvenzvermerk: Grundbuchamt muss von Verfügungsbefugnis ausgehen!

OLG Hamm, Beschluss vom 20.03.2014 - 15 W 392/13

Das Grundbuchamt hat von der Bewilligungsbefugnis des eingetragenen Eigentümers auszugehen, wenn zeitlich zurückliegend ein Insolvenzvermerk zunächst eingetragen worden, dann aber auf Ersuchen des Insolvenzgerichts gelöscht worden ist (Abweichung von OLG Brandenburg, MittBayNot 2013, 76 = BeckRS 2012, 08558).*)

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IBRRS 2014, 1606
InsolvenzrechtInsolvenzrecht
Parteierweiterung auf Verwalter: Kein Parteiwechsel, Kläger trägt Kosten!

OLG Koblenz, Beschluss vom 03.04.2014 - 5 W 187/14

Eine nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens gegen den Insolvenzschuldner erhobene Klage ist unzulässig. Wird eine derartige Klage ausdrücklich als Parteierweiterung auf den Insolvenzverwalter erstreckt, das gegen ihn eingeleitete Verfahren sodann abgetrennt und andernorts verhandelt, fallen die Kosten des Ursprungsverfahrens nach entsprechenden Erledigungserklärungen dem Kläger zur Last.

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IBRRS 2014, 1820
InsolvenzrechtInsolvenzrecht
Katholische Kirche: Leistungen in Anerkennung des Leids von Missbrauchopfern fallen nicht in die Insolvenzmasse!

BGH, Beschluss vom 22.05.2014 - IX ZB 72/12

a) Der Beschluss der Deutschen Bischofskonferenz vom 2. März 2011 über "Leistungen in Anerkennung des Leids, das Opfern sexuellen Missbrauchs zugefügt wurde", bildet eine vom materiellen staatlichen Recht gelöste eigenständige neue Grundlage für hiernach erbrachte Leistungen.*)

b) Zahlungen kirchlicher Körperschaften auf der Grundlage des Beschlusses der Deutschen Bischofskonferenz vom 2. März 2011 über "Leistungen in Anerkennung des Leids, das Opfern sexuellen Missbrauchs zugefügt wurde", sind nicht pfändbar und fallen im Falle des Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Leistungsempfängers nicht in die Masse.*)

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IBRRS 2014, 1547
InsolvenzrechtInsolvenzrecht
Finanzierende Bank muss über Werthaltigkeit des Objekts nicht aufklären

OLG Koblenz, Urteil vom 01.04.2014 - 3 U 752/13

1. Die Übertragung von Geschäftsführungsaufgaben durch den schuldrechtlichen Vertrag und die Erteilung umfassender Vollmachten an einen Nichtgesellschafter fällt nicht in den Anwendungsbereich des früher noch gültigen Rechtsberatungsgesetzes, da ein solcher Vertrag nicht im Schwerpunkt auf die Besorgung fremder Rechtsangelegenheiten, sondern auf die Wahrung wirtschaftlicher Interessen der Gesellschaft bürgerlichen Rechts und ihrer Gesellschafter gerichtet ist (in Anknüpfung an BGH, Urteil vom 18.07.2006 - XI ZR 143/05 - WM 2006, 1673, 1675; Urteil vom 17.10.2006 - XI 19/05 - NJW 2007, 1813, 1816 = ZIP 2007, 64 ff. = WM 2007, 209 ff. = MDR 2007, 479).*)

2. Die Abgabe von Zwangsvollstreckungsunterwerfungen als rechtsbesorgende Tätigkeit dar, mit der Folge, dass eine entsprechende Bevollmächtigung mangels Erlaubnis zur Rechtsbesorgung nichtig ist (in Anknüpfung an BGH, Urteil vom 17.10.2006 a.a.O,).*)

3. Wird der Gesellschafter der Insolvenzschuldnerin anteilig auf Zahlung von Gesellschaftsverbindlichkeiten in Anspruch genommen, die aus Darlehen resultieren, ist als Bemessungsgrundlage für die Haftung auf die Nominalbeträge der Darlehensverbindlichkeiten abzustellen (in Anknüpfung an BGHZ 188, 233 ff. = BGH, Urteil vom 08.02.2011 - II ZR 263/09 = NJW 2011, 2040 ff. = MDR 2011, 739 ff. = BB 2011, 1295 ff. = ZIP 2011, 989 ff.; Urteil vom 17.04.2012 - II ZR 152/10 - GWR 2012, 269 = StuB 2012, 567; BGHZ 154, 370 ff. = BGH, Urteil vom 07.04.2003 - II ZR 56/02 - ZIP 2003, 899 ff. = WM 2003, 977 ff. = NJW 2003, 1803 ff. = MDR 2003, 756 f.,).*)

4. Die Regelung des 41 Abs. 2 InsO über die Abzinsungspflicht bezweckt, dass im Interesse einer beschleunigten Abwicklung des Insolvenzverfahrens eine Insolvenzforderung vom Gläubiger bereits vor ihrer normalen Fälligkeit geltend gemacht und zur Insolvenztabelle angemeldet werden kann (in Anknüpfung an BGH, Urteil vom 08.02.2000 - XI ZR 313/98 - NJW 2000, 1408). Die Bestimmung gilt ausschließlich im Verhältnis des Gläubigers zum Schuldner, nicht dagegen im Verhältnis zu Dritten, insbesondere nicht für die Mithaftung von Gesamtschuldnern und Bürgen (BGH, aaO; OLG Frankfurt, Urteil vom 22.06.1983 - 17 U 25/82 - ZIP 1983, 1229 ff; Braun-Bäuerle, Insolvenzordnung, 3. Auflage 2012, § 41 Rn. 4). Für die akzessorische Haftung eines Gesellschafters kann nichts anderes gelten. Die Vorschrift ist auf die Geltendmachung der Gesellschafterhaftung durch den Insolvenzverwalter nicht anwendbar. Im Übrigen würde die mit der Klage geltend gemachte Forderung auch nach Abzinsung die vom Beklagten eingeforderte Haftungssumme deutlich überschreiten.*)

5. Eine kreditgebende Bank ist bei der Finanzierung eines Objekts nur unter ganz bestimmten Umständen verpflichtet, den Darlehensnehmer über etwaige Risiken, insbesondere der Werthaltigkeit des Objekts, aufzuklären. Dies kann der Fall sein, wenn die Bank im Zusammenhang mit der Planung, der Durchführung oder dem Vertrieb des Projekts über ihre Rolle als Kreditgeberin hinausgeht, wenn sie einen zu den allgemeinen wirtschaftlichen Risiken hinzutretenden besonderen Gefährdungstatbestand für den Kunden schafft, wenn sie sich im Zusammenhang mit Kreditgewährungen sowohl an den Bauträger als auch an einzelne Erwerber in schwerwiegende Interessenkonflikte verwickelt oder wenn sie in Bezug auf spezielle Risiken des Vorhabens einen konkreten Wissensvorsprung vor dem Darlehensnehmer hat und dies auch erkennen kann (in Anknüpfung an BGHZ 156, 46, 49 = WM 2003, 1762; BGHZ 159, 294, 316; 161, 15, 20; BGH Urteil vom 20.03.2007 - XI ZR 414/04 - NJW 2007, 2396; Urteil vom 16.05.2006 - XI ZR 6/04 - WM 2006, 1194, 1199 m.w.N..; siehe auch OLG Koblenz, Hinweis vom 07.05.2009 und Beschluss gemäß § 522 Abs. 2 ZPO vom 04.06.2009 - 2 U 1389/08 - ZID 2009, 755 (LS); Beschluss vom 09.03.2010, 2 U 910/09 - WM 2010, 1496).*)

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IBRRS 2014, 1539
Mit Beitrag
InsolvenzrechtInsolvenzrecht
Anfechtung bei Teilzahlungen: 10 Jahre Rückforderungsrecht des Verwalters!

OLG Dresden, Urteil vom 30.04.2014 - 13 U 197/14

Die Zahlung eines Schuldners unterliegt der 10-jährigen Anfechtungsfrist, wenn eine erhebliche Forderung mehrere Monate nach Fälligkeit und Mahnung nur mit Teilzahlung bzw. nach unstreitiger Titulierung erfolgt ist. Eine positive Bürgel-Information zum Zahlungsverhalten des Schuldners ist inhaltlich unbestimmt und durch einen Zahlungsverzug über drei Wochen nach Fälligkeit widerlegt.

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IBRRS 2014, 3240
Leasing und ErbbaurechtLeasing und Erbbaurecht
Zahlung von Umsatzsteuer auf ein vertraglich vereinbartes Nutzungsentgelt und eine Betriebskostenpauschale

BGH, Beschluss vom 30.04.2014 - XII ZR 124/12

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2014, 1443
InsolvenzrechtInsolvenzrecht
Kein Schadensersatzanspruch bei Verstoß gegen Buchführungspflichten!

OLG Hamm, Beschluss vom 07.02.2014 - 9 U 224/13

1. Ein gesetzliches Gebot oder Verbot ist als Schutzgesetz nur geeignet, soweit das geschützte Interesse, die Art seiner Verletzung und der Kreis der geschützten Personen hinreichend klargestellt und bestimmt ist (BGHZ 40, 306).*)

2. Eine solche Konkretisierung lässt sich, soweit es um die allgemeinen Auswirkungen der Verletzung der Buchführungspflicht auf die Gläubigerinteressen geht, in den Fällen der §§ 283 Abs. 1 Nr. 5 - 7 StGB nicht bejahen.*)

3. Der Verstoß gegen die gesetzlich bestehenden Buchführungspflichten allein rechtfertigt im Fall der späteren Insolvenz des Unternehmens keinen Schadensersatzanspruch des Vertragspartners gegen die Vertretungsorgane der insolventen Gesellschaft. Das gilt auch dann, wenn sich aus der Pflichtverletzung eine Strafbarkeit wegen Bankrotts (StGB § 283) ergibt.

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IBRRS 2014, 1414
InsolvenzrechtInsolvenzrecht
Kein Leistungsbestimmungsrecht des Schuldners bei Verwertung von Sicherheiten!

OLG Karlsruhe, Urteil vom 14.03.2014 - 14 U 180/12

Ist ein Schuldner einem Gläubiger aus mehreren Schuldverhältnissen zu gleichartigen Leistungen verpflichtet, z.B. mit mehreren Mietzinsraten, und reicht das von ihm Geleistete nicht zur Tilgung sämtlicher Schulden aus, so wird diejenige Schuld getilgt, welche der Schuldner bei der Leistung bestimmt. Dieses Leistungsbestimmungsrecht steht dem Schuldner bei der Verwertung von Sicherheiten nicht zu.

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IBRRS 2014, 0995
InsolvenzrechtInsolvenzrecht
Sonderinsolvenzverwalter eingesetzt: Verwalter machtlos!

BGH, Beschluss vom 20.02.2014 - IX ZB 16/13

Beschließt die Gläubigerversammlung, dass ein Sonderinsolvenzverwalter zur Prüfung und Durchsetzung eines Anspruchs gegen den Insolvenzverwalter eingesetzt werden soll, ist der Insolvenzverwalter nicht berechtigt, die Aufhebung dieses Beschlusses zu beantragen.*)

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IBRRS 2014, 0974
Mit Beitrag
Leasing und ErbbaurechtLeasing und Erbbaurecht
Mietzahlung der Gesellschaft an Gesellschafter: Befriedigung?

LG Freiburg, Urteil vom 07.01.2014 - 12 O 133/13

Die Zahlung auf die Miete für ein Grundstück, welches ein Gesellschafter oder eine einem Gesellschafter gleichzustellende Person an die Gesellschaft vermietet hat, stellt nicht per se eine Befriedigung einer gleichgestellten Forderung im Sinne von § 135 Abs. 1 InsO dar.*)

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IBRRS 2014, 0967
SteuerrechtSteuerrecht
Muss ein Steuerberater die Insolvenzreife prüfen?

BGH, Beschluss vom 06.02.2014 - IX ZR 53/13

Tritt der Steuerberater bei einem rein steuerrechtlichen Mandat in konkrete Erörterungen über eine etwaige Insolvenzreife der von ihm beratenen Gesellschaft ein, ohne die Frage nach dem Insolvenzgrund zu beantworten, hat er das Vertretungsorgan darauf hinzuweisen, dass eine verbindliche Klärung nur erreicht werden kann, indem ihm oder einem fachlich geeigneten Dritten ein entsprechender Prüfauftrag erteilt wird.*)

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IBRRS 2014, 0962
InsolvenzrechtInsolvenzrecht
Beschwerdebefugnis gegen Vergütung des Insolvenzverwalters?

BGH, Beschluss vom 20.02.2014 - IX ZB 32/12

Gesellschafter der Insolvenzschuldnerin sind zur Beschwerde gegen die Festsetzung der Vergütung des Insolvenzverwalters befugt, wenn die Höhe der Festsetzung ihr Recht auf eine Teilhabe an einem Überschuss beeinträchtigen kann.*)

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IBRRS 2014, 0960
InsolvenzrechtInsolvenzrecht
Anscheinsbeweis im Insolvenzverfahren?

BGH, Urteil vom 20.02.2014 - IX ZR 164/13

1. Führt die Gesellschaft einen von ihrem Gesellschafter besicherten Kontokorrentkredit zurück, indem der vorläufige Insolvenzverwalter Einziehungsaufträge und Abbuchungsermächtigungen widerruft, kann die dadurch bedingte Befreiung von der Sicherung gegenüber dem Gesellschafter angefochten werden.*)

2. Die Begleichung einer nach Verfahrenseröffnung als Insolvenzforderung zu qualifizierenden Verbindlichkeit durch einen vorläufigen Insolvenzverwalter, auf den die Verfügungsbefugnis über das Vermögen des Schuldners übergegangen ist, unterliegt grundsätzlich der Insolvenzanfechtung.*)

3. Es spricht ein Anscheinsbeweis dafür, dass in dem eröffneten Verfahren die Insolvenzmasse nicht ausreicht, um alle Gläubigeransprüche zu befriedigen.*)

4. Wer für ein der Gesellschaft gewährtes Darlehen eine Sicherung übernimmt und später Gesellschafter wird, unterliegt der Insolvenzanfechtung nach § 135 Abs. 2 InsO.*)

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IBRRS 2014, 0879
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Bauinsolvenz - Doch kein Abgesang auf § 8 Abs. 2 VOB/B?

LG Wiesbaden, Urteil vom 07.02.2014 - 1 O 139/13

1. Im unternehmerischen Rechtsverkehr hält eine Klausel, nach welcher der Bauunternehmer eine Vertragserfüllungsbürgschaft zu 10 % der Auftragssumme zu stellen hat, auch nach Inkrafttreten des § 632a Abs 3 BGB einer AGB-Kontrolle stand.*)

2. § 8 Abs. 2 Nr. 1 VOB/B verstößt nicht gegen § 119 InsO (Abgrenzung zu BGH, Urt. v. 15.11.2012 - IX ZR 169/11 - IBR 2013, 278).*)

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IBRRS 2014, 1087
ProzessualesProzessuales
Zulassung der Beschwerde versehentlich unterlassen: Heilbar?

BGH, Beschluss vom 06.02.2014 - IX ZB 114/12

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2014, 1014
InsolvenzrechtInsolvenzrecht
Erstattungsanspruch nach Insolvenzeröffnung: Neugläubiger!

BGH, Beschluss vom 06.02.2014 - IX ZB 57/12

Ein Gläubiger ist mit seinem gerichtlich festgesetzten prozessualen Anspruch auf Erstattung der Kosten eines gegen den Schuldner geführten Rechtsstreits, der nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens über dessen Vermögen begonnen wurde, kein Insolvenz-, sondern Neugläubiger. Dies gilt unabhängig davon, ob der Schuldner zusätzlich aus einem vor Insolvenzeröffnung verwirklichten Schuldgrund materiellrechtlich zur Kostenerstattung verpflichtet ist.*)

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IBRRS 2014, 0834
ProzessualesProzessuales
Beschwerdezulassung versehentlich nicht aufgenommen: Was nun?

BGH, Beschluss vom 06.02.2014 - IX ZB 109/12

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2014, 0835
ProzessualesProzessuales
Insolvenz: Rechtsbeschwerde muss zugelassen werden!

BGH, Beschluss vom 06.02.2014 - IX ZB 113/12

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2014, 0815
InsolvenzrechtInsolvenzrecht
Keine Kenntnis von Gläubigerbenachteiligung: Keine Anfechtung!

BGH, Beschluss vom 06.02.2014 - IX ZR 148/13

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2014, 1028
InsolvenzrechtInsolvenzrecht
Objektive Zahlungsunfähigkeit nicht feststellbar: Unbeachtlich!

BGH, Beschluss vom 06.02.2014 - IX ZR 76/13

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2014, 0586
InsolvenzrechtInsolvenzrecht
Stundung der Kosten des Insolvenzverfahrens

BGH, Beschluss vom 16.01.2014 - IX ZB 64/12

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2014, 0532
InsolvenzrechtInsolvenzrecht
Veröffentlichungen auf www.insolvenzbekanntmachungen.de

BGH, Beschluss vom 10.10.2013 - IX ZB 229/11

1. Bei der öffentlichen Bekanntmachung von Beschlüssen des Insolvenzgerichts im Internet auf der länderübergreifenden Justizplattform www.insolvenzbekanntmachungen.de ist der zu veröffentlichende Beschluss des Insolvenzgericht einschließlich des Vornamens des Schuldners einzugeben.*)

2. Die fehlende Angabe des Vornamens des Schuldners kann dazu führen, dass die Veröffentlichung keine Wirkungen entfaltet, weil die notwendige Unterscheidungskraft nicht gewahrt ist; die Angabe des Vornamens wird durch die Verordnung zu öffentlichen Bekanntmachungen in Insolvenzsachen im Internet nicht ausgeschlossen.*)

3. Einem Gläubiger kann entsprechend den Vorschriften über die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand Wiedereinsetzung in die Frist zur Stellungnahme zu dem Antrag des Schuldners auf Restschuldbefreiung zu gewähren sein, wenn der Gläubiger glaubhaft macht, dass er den Beschluss über die Ingangsetzung der Anhörungsfrist nicht entdeckt hat, weil er aufgrund der unzureichenden Erläuterungen auf der Suchmaske des länderübergreifenden Justizportals nicht bemerkt hat, dass er den Vornamen des Schuldners nicht eingeben darf, um vollständige Suchergebnisse zu erhalten.*)

4. Mit der Wiedereinsetzung des Gläubigers in die Frist zur Geltendmachung von Versagungsgründen wird die Rechtzeitigkeit seines Versagungsantrags fingiert; die auf das Fehlen von Versagungsanträgen gestützte Erteilung der Restschuldbefreiung entfällt, ohne dass es der förmlichen Aufhebung dieses Beschlusses bedarf.*)

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IBRRS 2014, 0481
InsolvenzrechtInsolvenzrecht
Duldung der Zwangsvollstreckung als anfechtbare Handlung?

BGH, Urteil vom 16.01.2014 - IX ZR 31/12

Unterlässt es der Schuldner, dessen Konten durch seinen Gläubiger gepfändet sind, ein weiteres Konto zu eröffnen und Zahlungen seiner Schuldner auf dieses freie Konto zu leiten, steht diese Unterlassung einer Rechtshandlung nicht gleich.*)

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IBRRS 2014, 0406
InsolvenzrechtInsolvenzrecht
Anspruch auf Löschung einer Zwangssicherungshypothek

OLG Nürnberg, Urteil vom 19.11.2013 - 4 U 994/13

1. Ein Insolvenzverwalter kann von einem Gläubiger des Insolvenzschuldners verlangen, dass dieser der Löschung einer zu seinen Gunsten auf einem Grundstück des Schuldners eingetragenen nachrangigen Zwangssicherungshypothek zustimmt, wenn das Grundstück durch vorrangige Grundpfandrechte derart wertausschöpfend belastet ist, dass eine Verwertung offensichtlich nicht zu einer auch nur teilweisen Befriedigung dieses Gläubigers führen kann und das Grundstück nur durch die Löschungsbewilligung im Insolvenzverfahren wirtschaftlich sinnvoll verwertbar ist. Dies gilt auch dann, wenn zwischen dem Schuldner und dem Gläubiger keine rechtsgeschäftlichen Beziehungen bestehen.*)

2. Der Gläubiger kann die Erteilung der Löschungsbewilligung nicht von der Zahlung einer Lästigkeitsprämie abhängig machen.*)

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IBRRS 2014, 0393
Mit Beitrag
ARGEARGE
Insolvenz beider ARGE-Partner: Wem fällt ARGE-Vermögen zu?

OLG Hamm, Urteil vom 08.04.2013 - 8 U 122/12

Enthält ein ARGE-Vertrag eine sog. "Anwachsungsklausel" und geraten die beiden ARGE-Partner in Insolvenz, so wächst das ARGE-Vermögen in seinem Bestand zum Zeitpunkt der zeitlich ersten Insolvenz dem ARGE-Partner zu, der erst als zweiter insolvent wird.

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IBRRS 2014, 0365
ProzessualesProzessuales
Prozessuale Konsequenzen einer angeordneten Nachtragsverteilung

OLG Stuttgart, Urteil vom 27.11.2013 - 4 U 137/13

§ 203 Abs. 1 Nr. 3 InsO hat den Zweck, nachträglich ermittelte Massegegenstände zugunsten der Insolvenzgläubiger zu verwerten. Erfasst werden solche Vermögenswerte, die aufgrund einer nachträglich bekannt gewordenen Möglichkeit zur Masse gezogen werden können, aber auch solche Gegenstände, deren Existenz oder Aufenthaltsort dem Insolvenzverwalter (Treuhänder) unbekannt geblieben sind. Erfasst werden ferner Gegenstände, die der Verwalter zunächst nicht für verwertbar hielt, für bereits veräußert ansah oder als wertlos betrachtete. Ob die Verwertung aufgrund einer Nachlässigkeit des Insolvenzverwalters (Treuhänders) unterblieben ist, ist unerheblich.

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IBRRS 2014, 0341
Mit Beitrag
Leasing und ErbbaurechtLeasing und Erbbaurecht
Mietvertrag nach Insolvenz beendet: Keine Räumung geschuldet?

OLG Hamm, Urteil vom 21.11.2013 - 18 U 145/12

1. Auf Mietzinsansprüche, die einer aus den Gesellschaftern der Insolvenzschuldnerin bestehenden Gesellschaft gegen die Insolvenzschuldnerin gem. § 108 Abs. 1 Satz 1 InsO zustehen, findet § 39 Abs. 1 Nr. 5 InsO keine Anwendung (insoweit wie Schleswig-Holsteinisches OLG, Urt. vom 13.01.2012, Az. 4 U 57/11).*)

2. Die Regelung des § 135 Abs. 3 Satz 2 InsO kommt nur zur Anwendung, wenn der Vermieter einen Aussonderungsanspruch bezüglich des Mietobjekts geltend macht.*)

3. Vereinnahmen die Gesellschafter der späteren Insolvenzschuldnerin bzw. eine aus ihnen bestehende Gesellschaft vor Eröffnung des Insolvenzverfahrens innerhalb der Fristen des § 135 Abs. 1 Nr. 2 InsO Mietzinszahlungen, die nicht innerhalb vertraglich üblicher Fälligkeitsregelungen erfolgten oder nicht innerhalb der durch verkehrsübliche Gepflogenheiten bestimmten Fristen geltend gemacht wurden, so sind diese Zahlungen gem. § 135 Abs. 1 S. 2 InsO anfechtbar.*)

4. Wird das Mietverhältnis mit dem Insolvenzschuldner erst nach Insolvenzeröffnung beendet, schuldet die Masse grundsätzlich nur die Übertragung des Besitzes an den Vermieter, nicht hingegen auch die Räumung gem. § 546 Abs. 1 BGB, so dass die Rückgabe des "ungeräumten" Besitzes nicht bereits den Tatbestand der Vorenthaltung im Sinne von § 546a BGB erfüllt und daher auch keine Masseverbindlichkeiten gem. § 55 Abs. 1 Nr. 1 oder Nr. 2 InsO begründet. Ein Nutzungsentschädigungsanspruch als Masseverbindlichkeit entsteht jedoch dann, wenn der Insolvenzverwalter in dieser Funktion den vertragswidrigen Zustand (bezüglich der fehlenden Räumung) selbst zu verantworten hat (wie OLG Saarbrücken, Urt. vom 9.3.2006, Az. 8 U 119/05).*)




IBRRS 2014, 0338
Mit Beitrag
GewerberaummieteGewerberaummiete
Kongruente Deckung schließt Benachteiligungsvorsatz nicht aus!

LG Hamburg, Urteil vom 20.08.2012 - 323 O 110/11

1. Der Benachteiligungsvorsatz ist auch beim Vorliegen einer kongruenten Deckung nicht ausgeschlossen, jedoch sind erhöhte Anforderungen an dessen Nachweis zu stellen, da der Schuldner in solchen Fällen regelmäßig nur seine Verbindlichkeiten ausgleichen will.

2. Bei einer Gesamtbetrachtung der dem Gläubiger bekannten Umstände, insbesondere der Art der Forderung, der Person des Schuldners und des Zuschnitt seines Geschäftsbetriebs, kann die ausbleibende Tilgung der Mietforderung ein ausreichendes Indiz für eine Kenntnis der drohenden Zahlungsfähigkeit darstellen.




IBRRS 2014, 0276
Mit Beitrag
InsolvenzrechtInsolvenzrecht
Zahlungsunfähigkeit: Nichtfällige Forderung zu berücksichtigen?

BGH, Urteil vom 05.12.2013 - IX ZR 93/11

In die Prognose, die bei der Prüfung drohender Zahlungsunfähigkeit vorzunehmen ist, sind auch Zahlungspflichten einzubeziehen, deren Fälligkeit im Prognosezeitraum nicht sicher, aber überwiegend wahrscheinlich ist.*)

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IBRRS 2014, 0231
InsolvenzrechtInsolvenzrecht
Geschäftsführer muss Auskunft zu stillen Reserven geben!

BGH, Urteil vom 19.11.2013 - II ZR 229/11

Hat der Insolvenzverwalter durch Vorlage einer Handelsbilanz und den Vortrag, dass keine stillen Reserven sowie aus der Bilanz nicht ersichtlichen Vermögenswerte vorhanden sind, die Überschuldung einer GmbH dargelegt, genügt der wegen Zahlungen nach Insolvenzreife in Anspruch genommene Geschäftsführer seiner sekundären Darlegungslast nicht, wenn er lediglich von der Handelsbilanz abweichende Werte behauptet. Der in Anspruch genommene Geschäftsführer hat vielmehr substantiiert zu etwaigen stillen Reserven oder in der Bilanz nicht abgebildeten Werten vorzutragen.*)

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Online seit 2013

IBRRS 2013, 5254
ProzessualesProzessuales
Kein Anspruch auf Verfahrensverschleppung bis Insolvenzaufhebung!

BGH, Beschluss vom 05.11.2013 - AnwZ (B) 23/09

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2013, 5242
Leasing und ErbbaurechtLeasing und Erbbaurecht
Tod des Schuldners: Ausgleichsanspruch gegen den Erben?

BGH, Urteil vom 26.09.2013 - IX ZR 3/13

Nach dem Tod des Schuldners richtet sich der Anspruch des Neugläubigers auf Ausgleich einer Nachlassverbindlichkeit gegen den Erben.*)

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IBRRS 2013, 5222
InsolvenzrechtInsolvenzrecht

BGH, Urteil vom 10.10.2013 - IX ZR 30/12

1. Im Herausgabeprozess des Nachlassinsolvenzverwalters gegen den Erben ist nicht zu prüfen, ob die Eröffnung des Nachlassinsolvenzverfahrens zu Recht erfolgt ist. Das Prozessgericht ist an den rechtskräftigen Eröffnungsbeschluss des Insolvenzgerichts gebunden.*)

2. Wird im Nachlassinsolvenzverfahren die Forderung eines Gläubigers widerspruchslos zur Insolvenztabelle festgestellt, ist das Prozessgericht im Rechtsstreit zwischen Nachlassinsolvenzverwalter und Erben, in dem um die Herausgabe des durch eine Verwaltungsmaßnahme Erlangten gestritten wird, an die Feststellung gebunden.*)

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IBRRS 2013, 5221
InsolvenzrechtInsolvenzrecht

BGH, Urteil vom 21.11.2013 - IX ZR 52/13

Schließt der Schuldner nach Erlass eines Zustimmungsvorbehalts mit seiner Bank einen Überweisungsvertrag, kann der Insolvenzverwalter die von der Bank an den Empfänger bewirkte Zahlung als rechtsgrundlose Leistung kondizieren.*)

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IBRRS 2013, 5219
InsolvenzrechtInsolvenzrecht

BGH, Urteil vom 21.11.2013 - IX ZR 128/13

1. Eine vom Schuldner veranlasste Banküberweisung ist eine Rechtshandlung, auch wenn zuvor zu Gunsten des Zahlungsempfängers der Anspruch auf Auszahlung des Bankguthabens gepfändet und ihm zur Einziehung überwiesen wurde.*)

2. Ein Pfändungspfandrecht kann der Vorsatzanfechtung unterliegen, wenn der Schuldner die Entstehung des Pfandrechts zielgerichtet gefördert hat.*)

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