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Sachgebiet: Bauarbeitsrecht

364 Entscheidungen insgesamt




Online seit 2019

IBRRS 2019, 2891
Mit Beitrag
BauarbeitsrechtBauarbeitsrecht
Kettenbeauftragung von Nachunternehmern: Umfang der Beitragshaftung?

LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 29.08.2019 - L 6 U 3728/18

Maßgeblich ist bei Kettenbeauftragungen mehrerer (Nach-)Unternehmer der Wert der fremdvergebenen Aufträge und nicht derjenige des gesamten Bauvorhabens. Die Haftung ist auf den tatsächlichen Verursachungsbeitrag des die Aufträge vergebenden Unternehmers beschränkt. Dieser Rechtsgedanke ist dem gesamten Haftungsrecht immanent.*)

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IBRRS 2019, 2614
Mit Beitrag
BauarbeitsrechtBauarbeitsrecht
Wer Aufträge ablehnen kann, ist kein Arbeitnehmer, sondern Unternehmer!

LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 08.08.2019 - L 7 BA 3027/18

1. Zur selbständigen Tätigkeit eines Maurers als Nachunternehmer für ein Bauunternehmen.*)

2. Eine abhängige Beschäftigung muss sich positiv feststellen lassen. Eine Vermutung, dass bestimmte Tätigkeiten in der Regel in abhängiger Beschäftigung ausgeübt werden, ist mit einfachem Recht und Verfassungsrecht nicht vereinbar.*)

3. Grundvoraussetzung eines abhängigen Beschäftigungsverhältnisses ist die privatrechtliche Pflicht des Beschäftigten zur Erbringung von Arbeitsleistungen; hat der Auftragnehmer ein Ablehnungsrecht gegenüber dem Auftraggeber spricht dies erheblich gegen eine abhängige Beschäftigung.*)

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IBRRS 2019, 2628
BauarbeitsrechtBauarbeitsrecht
Mindesteinsatzdauer ist arbeitsplatzbezogen!

BGH, Beschluss vom 25.06.2019 - II ZB 21/18

Die Mindesteinsatzdauer in § 14 Abs. 2 Satz 6 AÜG ist arbeitsplatzbezogen zu verstehen. Maßgeblich ist danach, ob das Unternehmen während eines Jahres über die Dauer von mehr als sechs Monaten Arbeitsplätze mit Leiharbeitnehmern besetzt, unabhängig davon, ob es sich dabei um den Einsatz bestimmter oder wechselnder Leiharbeitnehmer handelt und ob die Leiharbeitnehmer auf demselben oder auf verschiedenen Arbeitsplätzen eingesetzt werden. Ist dies der Fall, sind die betreffenden Arbeitsplätze bei der Bestimmung des Schwellenwerts nach § 1 Abs. 1 Nr. 2 MitbestG mitzuzählen, wenn die Beschäftigung von Leiharbeitnehmern über die Dauer von sechs Monaten hinaus regelmäßig erfolgt.*)

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IBRRS 2019, 1083
Mit Beitrag
BauarbeitsrechtBauarbeitsrecht
Keine Urlaubsansprüche während der Elternzeit!

BAG, Urteil vom 19.03.2019 - 9 AZR 362/18

1. Der gesetzliche Urlaubsanspruch nach §§ 1, 3 Abs. 1 BUrlG besteht auch für den Zeitraum der Elternzeit, er kann jedoch vom Arbeitgeber nach § 17 Abs. 1 Satz 1 BEEG gekürzt werden. § 17 Abs. 1 Satz 1 BEEG steht im Einklang mit Unionsrecht.

2. Urlaubsansprüche sind vererbbar, hat das Bundesarbeitsgericht (BAG) entschieden und sich von seiner bisherigen Rechtsprechung verabschiedet. Die Erben eines verstorbenen Arbeitnehmers können vom Arbeitgeber künftig eine finanzielle Vergütung für dessen nicht genommenen Jahresurlaub verlangen.

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IBRRS 2019, 0901
Mit Beitrag
BauarbeitsrechtBauarbeitsrecht
Urlaub verfällt nicht mehr automatisch: Arbeitgeber müssen über nicht genommenen Urlaub aufklären

BAG, Urteil vom 19.02.2019 - 9 AZR 541/15

Das BAG setzt das Shimizu-Urteil des EuGH um: Urlaub verfällt am Jahresende nur noch nach einer Aufforderung zum Urlaubsantritt und nach einem Warnhinweis durch den Arbeitgeber.

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IBRRS 2019, 1774
Mit Beitrag
BauarbeitsrechtBauarbeitsrecht
Arbeitnehmerschutz schlägt Vertrauensarbeitszeit!

EuGH, Urteil vom 14.05.2019 - Rs. C-55/18

Die Art. 3, 5 und 6 der Richtlinie 2003/88/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 04.11.2003 über bestimmte Aspekte der Arbeitszeitgestaltung sind im Licht von Art. 31 Abs. 2 der Charta der Grundrechte der Europäischen Union sowie von Art. 4 Abs. 1, Art. 11 Abs. 3 und Art. 16 Abs. 3 der Richtlinie 89/391/EWG des Rates vom 12.06.1989 über die Durchführung von Maßnahmen zur Verbesserung der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes der Arbeitnehmer bei der Arbeit dahin auszulegen, dass sie der Regelung eines Mitgliedstaats entgegenstehen, die nach ihrer Auslegung durch die nationalen Gerichte die Arbeitgeber nicht verpflichtet, ein System einzurichten, mit dem die von einem jeden Arbeitnehmer geleistete tägliche Arbeitszeit gemessen werden kann.*)

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IBRRS 2019, 0713
Mit Beitrag
BauarbeitsrechtBauarbeitsrecht
Erben können sich nicht genommene Urlaubsansprüche auszahlen lassen

BAG, Urteil vom 22.01.2019 - 9 AZR 45/16

Endet das Arbeitsverhältnis durch den Tod des Arbeitnehmers, haben dessen Erben nach § 1922 Abs. 1 BGB i.V.m. § 7 Abs. 4 BUrlG Anspruch auf Abgeltung des von dem Erblasser nicht genommenen Urlaubs.*)

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IBRRS 2019, 1549
Mit Beitrag
BauhaftungBauhaftung
Bauarbeiter stürzt in ungesicherten Schacht: Wer haftet alles auf Schadensersatz?

OLG Düsseldorf, Urteil vom 14.02.2017 - 21 U 229/14

1. Im Rahmen eines Bauvertrags hat der Auftraggeber alles Zumutbare und Mögliche zu tun, um den Auftragnehmer bei der Ausführung seiner Arbeiten vor Schäden zu bewahren.

2. Es gehört auch bei Bauverträgen regelmäßig zum Vertragsinhalt, dass sich die Fürsorgepflicht eines Auftraggebers, der die Arbeitsräume oder das Arbeitsgerät zur Verfügung stellt, auch auf die Mitarbeiter des Auftragnehmers erstreckt. Voraussetzung ist, dass es sich dabei um einen abgrenzbaren, bestimmbaren Personenkreis handelt.

3. Der Auftraggeber hat als Verkehrssicherungspflichtiger dafür Sorge zu tragen, dass ein entkernter Versorgungsschacht gegen Zutritt gesichert ist oder eine Absturzsicherung aufweist.

4. Die ihn primär treffende Verkehrssicherungspflicht kann der Auftraggeber dadurch verkürzen, dass er die Planung und Durchführung des Bauvorhabens zuverlässigen und sachkundigen Fachleuten überträgt. Bei wirksamer Delegation der Sicherungspflichten auf den Architekten oder den Bauunternehmer verändern sich die Sorgfaltspflichten des Auftraggebers inhaltlich dahin, dass sie lediglich noch in Form von Auswahl-, Instruktions- und Überwachungspflichten fortbestehen.

5. In der eigenen Verantwortung bleibt der Auftraggeber dann, wenn er Anlass zu Zweifeln haben muss, ob der Auftragnehmer den Gefahren und Sicherungsanforderungen an der Baustelle in gebührender Weise Rechnung trägt oder wenn dessen Tätigkeit mit besonderen Gefahren verbunden ist, die auch von ihm, dem Auftraggeber, erkannt und durch Anweisungen abgestellt werden können.

6. Der Auftraggeber kann seine gegenüber dem Auftragnehmer im Hinblick auf die Sicherheit der Baustelle bestehende Fürsorge-, Schutz- und Sicherungspflichten nur im Verhältnis zu einem selbständigen (Werk-)Unternehmer abbedingen oder einem Dritten auferlegen, nicht jedoch, soweit der Schutz eines Mitarbeiters des Auftragnehmer betroffen ist.

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IBRRS 2019, 1479
Mit Beitrag
BauarbeitsrechtBauarbeitsrecht
Kündigungsschutz für GmbH-Fremdgeschäftsführer wie für Arbeitnehmer!

BGH, Urteil vom 26.03.2019 - II ZR 244/17

Der Fremdgeschäftsführer einer GmbH ist bei europarechtskonformer Auslegung jedenfalls insoweit als Arbeitnehmer im Sinne von § 6 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 AGG anzusehen, wie bei einer Kündigung seines Geschäftsführerdienstvertrags der sachliche Anwendungsbereich des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes über § 2 Abs. 1 Nr. 2 AGG eröffnet ist.*)

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IBRRS 2019, 1025
Mit Beitrag
BauarbeitsrechtBauarbeitsrecht
Gebot fairen Verhandelns missachtet: Aufhebungsvertrag unwirksam!

BAG, Urteil vom 07.02.2019 - 6 AZR 75/18

1. Die Einwilligung zum Abschluss eines arbeitsrechtlichen Aufhebungsvertrags kann nicht gemäß § 355 BGB widerrufen werden.*)

2. Ein Aufhebungsvertrag ist jedoch unwirksam, wenn er unter Missachtung des Gebots fairen Verhandelns zustande gekommen ist.*)

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IBRRS 2019, 0771
BauarbeitsrechtBauarbeitsrecht
Tarifvertrag über Sozialkassenverfahren im Baugewerbe: Allgemeinverbindlicherklärung ist wirksam!

BAG, Beschluss vom 20.11.2018 - 10 ABR 12/18

1. Auch die Allgemeinverbindlicherklärung eines Tarifvertrags über eine gemeinsame Einrichtung nach § 5 Abs. 1a TVG erfordert eine abschließende Gesamtbeurteilung durch das Bundesministerium für Arbeit und Soziales, ob die Allgemeinverbindlicherklärung im öffentlichen Interesse geboten erscheint. Das kann nur verneint werden, wenn besonders gewichtige Umstände oder überragende entgegenstehende Interessen bestehen.

2. Der Anwendungsbereich des § 5 Abs. 1a TVG ist nur eröffnet, wenn es sich um einen Tarifvertrag über eine gemeinsame Einrichtung handelt, der die Einziehung von Beiträgen und die Gewährung von Leistungen hinsichtlich bestimmter Gegenstände zum Inhalt hat. Ein Tarifvertrag mit einem anderen Regelungsgegenstand genügt nicht. Um sich als Tarifvertrag über eine gemeinsame Einrichtung in diesem Sinn zu qualifizieren, muss der Tarifvertrag mindestens überwiegend Regelungen treffen, die die Errichtung der gemeinsamen Einrichtung, das Verfahren von Beitragseinzug und Leistungsgewährung oder die dem Verfahren zugrunde liegenden Ansprüche der Arbeitnehmer und die Pflichten der Arbeitgeber regeln.

3. Bestehen in ihrem fachlichen Geltungsbereich mindestens teilweise überschneidende Tarifverträge über gemeinsame Einrichtungen, hat das Bundesministerium für Arbeit und Soziales bei seiner Entscheidung über die Allgemeinverbindlicherklärung nach § 5 Abs. 1a Satz 3 TVG i.V.m. § 7 Abs. 2 AEntG die Repräsentativität der jeweiligen Tarifverträge zu berücksichtigen.

4. Eine gesonderte Repräsentativitätsprüfung ist hingegen nicht erforderlich, wenn ein potenziell konkurrierender Tarifvertrag schon deshalb nicht verdrängt werden kann, weil die Allgemeinverbindlicherklärung mit einer Einschränkungsklausel versehen wurde, die entsprechende Konkurrenzen vermeidet.

5. Das Rechtsinstitut der Allgemeinverbindlicherklärung eines Tarifvertrags über gemeinsame Einrichtungen nach § 5 Abs. 1a TVG begegnet keinen verfassungsrechtlichen Bedenken.

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IBRRS 2019, 0689
Mit Beitrag
Arbeit und SozialesArbeit und Soziales
Vergaberecht ist besonders schwieriges Recht!

LAG Mecklenburg-Vorpommern, Urteil vom 12.12.2018 - 3 Sa 101/18

1. Eine pauschale, summarische Prüfung der Ausgangsvergütungsgruppe ist ausreichend, soweit die Tätigkeit des Angestellten zwischen den Parteien unstreitig ist und der Arbeitgeber selbst die Tätigkeitsmerkmale als erfüllt ansieht.*)

2. Zur Eingruppierung einer Mitarbeiterin, die u. a. komplexe und schwierige EU-Vergaben bearbeitet.

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IBRRS 2019, 0579
Mit Beitrag
BauarbeitsrechtBauarbeitsrecht
SokaSiG ist verfassungsgemäß!

BAG, Urteil vom 20.11.2018 - 10 AZR 121/18

1. Der Zehnte Senat des Bundesarbeitsgerichts hält es für verfassungsrechtlich unbedenklich, dass § 7 SokaSiG die Tarifverträge über das Sozialkassenverfahren im Baugewerbe rückwirkend auf nicht tarifgebundene Arbeitgeber erstreckt.*)

2. Das SokaSiG verletzt aus Sicht des Senats nicht das durch Art. 2 Abs. 1 i.V.m. Art. 20 Abs. 3 GG geschützte Vertrauen der sog. Außenseiter darauf, von rückwirkenden Gesetzen nicht in unzulässiger Weise belastet zu werden. Die tariffreien Arbeitgeber mussten damit rechnen, dass die tariflichen Rechtsnormen durch Gesetz rückwirkend wieder auf sie erstreckt werden würden.*)




IBRRS 2018, 3603
Mit Beitrag
BauarbeitsrechtBauarbeitsrecht
Reisezeit ist Arbeitszeit!

BAG, Urteil vom 17.10.2018 - 5 AZR 553/17

Entsendet der Arbeitgeber den Arbeitnehmer vorübergehend zur Arbeit ins Ausland, sind die für Hin- und Rückreise erforderlichen Zeiten wie Arbeit zu vergüten.*)

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IBRRS 2018, 3468
Mit Beitrag
BauarbeitsrechtBauarbeitsrecht
Kein pauschaler Schadensersatz im Arbeitsrecht!

BAG, Urteil vom 25.09.2018 - 8 AZR 26/18

§ 12a Abs. 1 Satz 1 ArbGG schließt als spezielle arbeitsrechtliche Regelung nicht nur einen prozessualen Kostenerstattungsanspruch, sondern auch einen materiell-rechtlichen Kostenerstattungsanspruch für bis zum Schluss einer eventuellen ersten Instanz entstandene Beitreibungskosten und damit insoweit auch einen Anspruch auf Pauschalen nach § 288 Abs. 5 Satz 1 BGB aus.*)

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Online seit 2018

IBRRS 2018, 3847
Mit Beitrag
BauarbeitsrechtBauarbeitsrecht
Verfallklausel erfasst auch Mindestlohn: Regelung unwirksam!

BAG, Urteil vom 18.09.2018 - 9 AZR 162/18

1. Eine vom Arbeitgeber vorformulierte arbeitsvertragliche Verfallklausel, die entgegen § 3 Satz 1 MiLoG auch den gesetzlichen Mindestlohn erfasst, verstößt gegen das Transparenzgebot des § 307 Abs. 1 Satz 2 BGB und ist insgesamt unwirksam, wenn der Arbeitsvertrag nach dem 31.12.2014 geschlossen wurde.*)

2. § 3 Satz 1 MiLoG schränkt die Anwendung der §§ 306, 307 Abs. 1 Satz 2 BGB nicht ein.*)

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IBRRS 2018, 3781
Mit Beitrag
BauarbeitsrechtBauarbeitsrecht
Abwerbung von Mitarbeitern ist zulässig!

OLG Frankfurt, Beschluss vom 15.05.2018 - 6 W 39/18

Die Abwerbung auch einer Vielzahl von Mitarbeitern eines Mitbewerbers ist nur dann unlauter, wenn sich die Abwerbung nicht mehr als Versuch der Gewinnung neuer Mitarbeiter auf dem Arbeitskräftemarkt darstellt, sondern nach den Gesamtumständen auf die gezielte Behinderung des Mitbewerbers gerichtet ist. Ein Anhaltspunkt dafür kann sein, dass "putschartig" ganze Geschäftsbereiche einschließlich der damit verbundenen Kunden abgeworben werden. Dagegen reicht es für den Schluss auf die Behinderungsabsicht allein nicht aus, dass die Abwerbung die Wettbewerbsposition des Mitbewerbers erheblich beeinträchtigt.*)

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IBRRS 2018, 3414
Mit Beitrag
BausicherheitenBausicherheiten
Arbeitnehmerbürgschaften sind nicht immer sittenwidrig!

BGH, Urteil vom 11.09.2018 - XI ZR 380/16

Die Bürgschaft eines Arbeitnehmers für Verbindlichkeiten des Arbeitgebers ist nicht schon deswegen sittenwidrig, weil sie vom Arbeitnehmer ohne eine Gegenleistung in einer wirtschaftlichen Notlage des Arbeitgebers übernommen wird (Fortführung des Senatsurteils vom 14.10.2003 - XI ZR 121/02, IBR 2004, 134).*)

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IBRRS 2018, 1911
Mit Beitrag
BauarbeitsrechtBauarbeitsrecht
Ausführung von Stundenlohnarbeiten oder illegale Arbeitnehmerüberlassung?

OLG Düsseldorf, Urteil vom 22.08.2014 - 22 U 39/13

1. Zur Abgrenzung zwischen einem Arbeitnehmerüberlassungsvertrag und einem Werk- oder Dienstvertrag ist eine umfassende Würdigung der Begleitumstände vorzunehmen, wobei entscheidend ist, ob der Arbeitnehmer in den Betrieb des Dritten eingegliedert ist und dessen Weisungen unterliegt oder ob es sich bei den gegenüber dem Arbeitnehmer erteilten Weisungen um werkvertragliche Weisungen handelt.

2. Bei der Abgrenzung arbeitsrechtlicher zu werkvertraglicher Weisungen ist zu berücksichtigen, dass die Weisung des Werkbestellers gegenständlich begrenzt auf das konkrete Werk bezogen ist. Fehlt es an einem abgrenzbaren, dem Werkunternehmer als eigene Leistung zurechenbaren und abnahmefähigen Werk, deutet dies auf Arbeitnehmerüberlassung hin.

3. Weitere Indizien für das Vorliegen eines Arbeitnehmerüberlassungsvertrags können die Eingliederung in den Beschäftigungsbetrieb und die Zusammenarbeit mit Arbeitnehmern des Dritten, die Übernahme von Tätigkeiten, die früher Arbeitnehmer des Dritten ausgeführt haben sowie die Stellung von Material und von Arbeitskleidung durch den Dritten sein.

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IBRRS 2018, 0006
Mit Beitrag
BauarbeitsrechtBauarbeitsrecht
Vertrag mit Schutzwirkung zu Gunsten Dritter schließt weiteren Schadensersatzanspruch aus!

BGH, Urteil vom 07.12.2017 - VII ZR 204/14

Steht den Arbeitnehmern eines Unternehmers nach den Grundsätzen eines Vertrags mit Schutzwirkung zugunsten Dritter ein Schadensersatzanspruch gegen den Besteller einer Werkleistung zu, weil sie bei Ausführung der Arbeiten aufgrund einer schuldhaften Verletzung auch ihnen gegenüber bestehender vertraglicher Schutzpflichten durch den Besteller einen Schaden erleiden, scheidet ein weiterer Schadensersatzanspruch nach den Grundsätzen eines Vertrags mit Schutzwirkung zugunsten Dritter gegen einen vom Besteller beauftragten Dritten, der für die Schädigung mitverantwortlich ist und dessen Verschulden sich der Besteller nach § 278 BGB zurechnen lassen muss, grundsätzlich aus.*)

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Online seit 2017

IBRRS 2017, 1227
Mit Beitrag
BauarbeitsrechtBauarbeitsrecht
Der eine baggert, der andere fährt Bauschutt ab: Liegt eine "gemeinsame Betriebsstätte" vor?

OLG Schleswig, Beschluss vom 13.02.2017 - 7 U 126/16

1. Der Begriff der "gemeinsamen Betriebsstätte" erfasst betriebliche Aktivitäten von Versicherten mehrerer Unternehmen, die bewusst und gewollt bei einzelnen Maßnahmen ineinander greifen, miteinander verknüpft sind, sich ergänzen oder unterstützen, wobei es ausreicht, dass die gegenseitige Verständigung stillschweigend durch bloßes Tun erfolgt.

2. Das bloße Zusammentreffen von Risikosphären mehrerer Unternehmen erfüllt die Voraussetzungen einer "gemeinsamen Betriebsstätte" nicht. Parallele Tätigkeiten, die sich beziehungslos nebeneinander vollziehen, genügen ebenso wenig, wie eine bloße Arbeitsberührung.

3. Eine "gemeinsamen Betriebsstätte" liegt allerdings vor, wenn der eine Unternehmer mit einem Bagger Bauschutt auf die Lkw-Mulde des anderen Unternehmers lädt und dieser den Baggerfahrer einweist und sich um die Ladungssicherheit kümmert.

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Online seit 2016

IBRRS 2016, 2542
Mit Beitrag
BauarbeitsrechtBauarbeitsrecht
Ende der Sozialkassen im Baugewerbe?

BAG, Beschluss vom 21.09.2016 - 10 ABR 33/15

1. Die Allgemeinverbindlicherklärung eines Tarifvertrags bedarf als Akt der Normsetzung der demokratischen Legitimation in Form der zustimmenden Befassung des zuständigen Ministers oder seines Staatssekretärs mit der Angelegenheit. Dieses Erfordernis besteht unabhängig von konkreten Inhalten des für allgemeinverbindlich zu erklärenden Tarifvertrags.*)

2. Für die Ermittlung der sog. Großen Zahl kam es nach § 5 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 TVG a.F. auf die Anzahl der unter den Geltungsbereich des Tarifvertrags fallenden Arbeitnehmer an. Unerheblich war hingegen, ob die Allgemeinverbindlicherklärung mit Einschränkungen hinsichtlich des betrieblichen Geltungsbereichs ergangen ist.*)

3. Die Allgemeinverbindlicherklärungen des VTV Bau 2008, 2010 und 2014 sind unwirksam.

4. Die Feststellung der Unwirksamkeit gilt für und gegen jedermann. Rückforderungsansprüche betroffener Betriebe gegen die SOKA Bau sind unverzüglich zu prüfen.

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IBRRS 2016, 2541
Mit Beitrag
BauarbeitsrechtBauarbeitsrecht
Ende der Sozialkassen im Baugewerbe?

BAG, Beschluss vom 21.09.2016 - 10 ABR 48/15

1. Die Allgemeinverbindlicherklärungen des VTV Bau 2008, 2010 und 2014 sind unwirksam.

2. Die Feststellung der Unwirksamkeit gilt für und gegen jedermann. Rückforderungsansprüche betroffener Betriebe gegen die SOKA Bau sind unverzüglich zu prüfen.

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IBRRS 2016, 2831
BauarbeitsrechtBauarbeitsrecht
Verdeckte Arbeitnehmerüberlassung begründet kein Arbeitsverhältnis!

BAG, Urteil vom 12.07.2016 - 9 AZR 352/15

1. Die Vorschrift des § 10 Abs. 1 Satz 1 AÜG fingiert das Zustandekommen eines Arbeitsverhältnisses bei Fehlen einer Erlaubnis des Verleihers zur Arbeitnehmerüberlassung.

2. Verfügt der Verleiher während der gesamten Dauer der Tätigkeit des Arbeitnehmers bei dem Entleiher über eine Erlaubnis zur Arbeitnehmerüberlassung, kann die Fiktion des § 10 Abs. 1 Satz 1 AÜG nicht eintreten. Das gilt auch dann, wenn der Arbeitnehmer dem Entleiher nicht nur vorübergehend überlassen wurde.

3. Auch im Fall der verdeckten Arbeitnehmerüberlassung reicht die erteilte Erlaubnis zur Arbeitnehmerüberlassung aus, um die Rechtsfolge des § 10 Abs. 1 Satz 1 AÜG auszuschließen. Eine analoge Anwendung der Vorschrift scheidet in einem solchen Fall ebenfalls aus.

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IBRRS 2016, 1889
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Abgrenzung von Werkvertrag und Arbeitnehmerüberlassung?

OLG Koblenz, Urteil vom 18.10.2013 - 8 U 131/12

1. Werkverträge einerseits und Arbeitnehmerüberlassungsverträge andererseits unterscheiden sich dadurch, dass der Unternehmer im ersten Fall die zur Erreichung eines wirtschaftlichen Erfolgs notwendigen Handlungen nach eigenen betrieblichen Vorstellungen organisiert, während er bei der zweiten Vertragsgestaltung dem Besteller nur die Arbeitnehmer zur Verfügung stellt.

2. Bei Werkverträgen kann der Unternehmer sich anderer Personen als Erfüllungsgehilfen bedienen. Arbeitnehmer des Unternehmers, die Arbeitsleistungen in einem fremden Betrieb erbringen, sind Erfüllungsgehilfen dann, wenn sie nach Weisungen des Unternehmers handeln.

3. Arbeitnehmer des Unternehmers, die voll in einen "fremden" Betrieb eingegliedert sind und die ihre Arbeit allein nach den Weisungen des Betriebsinhabers leisten, sind zur Arbeitsleistung überlassene Arbeitnehmer.

4. Über die rechtliche Einordnung eines Vertrags als Werk- oder Arbeitnehmerüberlassungsvertrag entscheidet allein der Geschäftsinhalt und nicht die von den Parteien gewünschte Rechtsfolge oder die Vertragsbezeichnung.

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IBRRS 2016, 0472
Mit Beitrag
BauarbeitsrechtBauarbeitsrecht
Keine besondere Schutzausrüstung, keine gestörte Gesamtschuld!

OLG Koblenz, Urteil vom 07.05.2015 - 1 U 1080/14

Die Grundsätze der gestörten Gesamtschuld greifen nicht ein, wenn der Arbeitgeber des bei einem Baustellengerüststurz Geschädigten nicht zur Mitgabe einer besonderen Schutzausrüstung verpflichtet war.*)

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Online seit 2015

IBRRS 2015, 2713
BauarbeitsrechtBauarbeitsrecht
Dürfen Bruttolohnsummen als Grundlage für eine Beitragsberechnung geschätzt werden?

LAG Hessen, Urteil vom 10.12.2014 - 18 Sa 1736/14

Es ist nicht zulässig, Bruttolohnsummen als Grundlage einer Beitragsberechnung zu schätzen, indem § 14 Abs. 2 Satz 2 SGB IV zur Hochrechnung von Nettolöhnen auf Bruttolöhne angewendet wird.

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IBRRS 2015, 2246
Mit Beitrag
StrafrechtStrafrecht
Mindeslohn 1 statt Mindestlohn 2 gezahlt: Geschäftsführer macht sich strafbar!

OLG Dresden, Beschluss vom 12.08.2014 - 1 OLG 13 Ss 191/14

Die Nichteinhaltung des Mindestlohns 2 kann, wenn der Nachweis eines vorsätzlichen Verhaltens gelingt, als Vorenthalten und Veruntreuen von Arbeitsentgelt strafbar sein.

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IBRRS 2015, 1107
Mit Beitrag
BauarbeitsrechtBauarbeitsrecht
Ein Handwerker ohne eigenes Werkzeug ist kein selbstständiger Unternehmer!

LSG Bayern, Urteil vom 18.11.2014 - 5 R 1071/12

1. Ein Handwerker, dem maßgebliches Werkzeug fehlt, ohne das die Arbeit nicht erbracht werden kann, ist grundsätzlich abhängig beschäftigt und damit versicherungspflichtig.*)

2. Mit dem Zustandekommen des Arbeitsvertrages zwischen Entleiher und Leiharbeitnehmer nach § 10 Abs. 1 AÜG entsteht jedenfalls in aller Regel auch ein Beschäftigungsverhältnis i.S.v. § 7 Abs. 1 SGB IV, sodass den Entleiher neben den arbeitsrechtlichen Arbeitgeberpflichten auch die Verpflichtung zur Zahlung des Gesamtsozialversicherungsbeitrages nach den Grundsätzen des § 28e Abs. 2 SGB IV trifft.*)

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IBRRS 2015, 0101
Mit Beitrag
BauarbeitsrechtBauarbeitsrecht
Auch ein Baggerfahrer ohne eigenen Bagger kann selbstständig sein!

LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 16.12.2014 - L 11 R 2387/13

Ein Baugeräteführer, der als Baggerfahrer Aufträge übernimmt, für die ein Festpreis vereinbart wurde, und der nach Auftragserteilung keine Einzelweisungen mehr erhält, kann auch dann als Selbständiger tätig sein, wenn er über keinen eigenen Bagger verfügt.*)

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Online seit 2014

IBRRS 2014, 3050
BauarbeitsrechtBauarbeitsrecht
Arbeitsunfall auf gemeinsamer Betriebsstätte: Wer ist haftungsprivilegiert?

OLG Koblenz, Urteil vom 18.11.2014 - 3 U 64/14

1. Die Haftungsprivilegierung bei vorübergehender betrieblicher Tätigkeit auf einer gemeinsamen Betriebsstätte gilt nicht zugunsten eines nicht selbst dort tätigen Unternehmers, hier Bauunternehmen für Bahnarbeiten. Die Haftungsprivilegierung ist vielmehr auf die für die Unternehmen beteiligten Tätigen beschränkt (in Anknüpfung an BGH, Urteil vom 03.07.2001 - VI ZR 284/00 - IBR 2001, 514 = BGHZ 148, 214 ff. = ZIP 2001, 1430 ff. = VersR 2001, 1028 ff., OLG Jena, Urteil vom 05.12.2001 - 7 U 516/01 - ZfS 2002, 578 f. = VersR 2003, 598 f.).*)

2. Heißt es in einer Betriebs- und Bauanweisung der Deutschen Bundesbahn, dass Arbeiten unter ausgeschalteter Oberleitung zur Vermeidung von mechanischen Schäden nur mit wirksamer Hubbegrenzung durchgeführt werden dürfen und ist in einem "Merkblatt/Checkliste für Führer/Bediener von Baumaschinen" niedergelegt, dass zur Vermeidung mechanischer Schäden bei höhenverstellbaren Arbeitsstellen die Hubbegrenzung eingeschaltet und wirksam sein muss, so dienen diese Schutzbestimmungen ihrem Zweck nach nicht nur der Vermeidung von mechanischen Schäden, wenn diese von einer ausgeschalteten Oberleitung ausgehen, tatsächlich aber eine Hubbegrenzung und Erdung eines Mobilkrans bei Arbeiten unter Strom führenden Leitungen auch dazu dienen soll, deren Berührung wegen eines Stromschlags zu vermeiden.*)

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IBRRS 2014, 2779
BauarbeitsrechtBauarbeitsrecht
Arbeitsunfall: Wann steht der Berufsgenossenschaft ein Erstattungsanspruch zu?

OLG Schleswig, Urteil vom 06.03.2014 - 1 U 74/13

1. Die Berufsgenossenschaft kann von dem Arbeitgeber Erstattung der Aufwendungen für einen Arbeitsunfall nach § 110 Abs. 1 S. 1 SGB VII nur dann verlangen, wenn eine besonders krasse und auch subjektiv schlechthin unentschuldbare Pflichtverletzung vorliegt, die das in § 276 Abs. 1 Satz 2 BGB bestimmte Maß erheblich überschreitet.*)

2. Eine am Sinn und Zweck der Unfallverhütungsvorschriften orientierte systematische Auslegung der Vorschriften der BGVC 22 ergibt, dass die Absturzsicherungen während laufender Bauarbeiten abschließend in § 12 BGVC 22 geregelt sind und § 12a BGVC 22 nur für die Zeit danach gilt. Für den Unfall eines mit der Verschalung einer Kellergeschossdecke befassten Mitarbeiters während der noch laufenden Verschalungsarbeiten kann mithin § 12a BGVC 22 nicht angewandt werden.*)

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Online seit 2013

IBRRS 2013, 4320
Mit Beitrag
BauarbeitsrechtBauarbeitsrecht
Abgrenzung von Arbeitnehmerüberlassung zum Werkvertrag?

ArbG Berlin, Urteil vom 05.09.2013 - 33 Ca 5347/13

1. Eine Überlassung zur Arbeitsleistung i. S. des § 1 Abs. 1 S. 1 AÜG liegt vor, wenn einem Entleiher Arbeitskräfte zur Verfügung gestellt werden, die in dessen Betrieb eingegliedert sind und ihre Arbeit allein nach Weisungen des Entleihers und in dessen Interesse ausführen. Die Vertragspflicht des Verleihers gegenüber dem Entleiher endet, wenn er den Arbeitnehmer ausgewählt und ihn dem Entleiher zur Verfügung gestellt hat.*)

2. Von der Arbeitnehmerüberlassung zu unterscheiden ist die Tätigkeit eines Arbeitnehmers bei einem Dritten aufgrund eines Werk- oder Dienstvertrags. In diesen Fällen wird der Unternehmer für einen anderen tätig. Er organisiert die zur Erreichung eines wirtschaftlichen Erfolgs notwendigen Handlungen nach eigenen betrieblichen Voraussetzungen und bleibt für die Erfüllung der in dem Vertrag vorgesehenen Dienste oder für die Herstellung des geschuldeten Werks gegenüber dem Drittunternehmen verantwortlich.*)

3. Werden Mitarbeiter eines Dienstleistungsunternehmens von dem Betreiber eines Konferenzzentrums für die dort auszuführenden Umbauarbeiten allein nach Weisung des Betreibers des Konferenzzentrums eingesetzt und beschränkt sich die Pflicht des Dienstleistungsunternehmens auf die Auswahl und Zurverfügungsstellung des Personals liegt Arbeitnehmerüberlassung vor.*)

4. Kommt mangels Vorliegens einer Erlaubnis nach § 1 Abs. 1 AÜG deshalb zwischen dem eingesetzten Arbeitnehmer und dem Betreiber des Konferenzzenrums gem. § 9 Nr. 1, § 10 Abs. 1 S. 1 AÜG ein Arbeitsverhältnis zustande, kann dieser nach erstinstanzlichem Obsiegen mit einem hierauf gerichteten Feststellungsantrag entsprechend den Grundsätzen zum allgemeinen Weiterbeschäftigungsanspruch im Kündigungsschutzprozess auch dann Beschäftigung verlangen, wenn er lediglich aufgrund des Vertrages mit dem Dienstleistungsunternehmen als dessen Erfüllungsgehilfe eingesetzt wird.*)

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IBRRS 2013, 1219
BauarbeitsrechtBauarbeitsrecht
Keine Haftung für Falschanschluss der Zirkulationsleitung!

LAG Mecklenburg-Vorpommern, Urteil vom 06.02.2013 - 2 Sa 180/12

1. Arbeitnehmer haften für alle Arbeiten, die durch den Betrieb veranlasst sind und auf Grund eines Arbeitsverhältnisses geleistet werden, eingeschränkt. Bei grober Fahrlässigkeit hat der Arbeitnehmer den Schaden grundsätzlich zu tragen, bei leichtester Fahrlässigkeit haftet er dagegen nicht, während bei normaler Fahrlässigkeit der Schaden in aller Regel zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer quotal zu verteilen ist.

2. Das falsche Anschließen der Zirkulationsleitung auf den Kaltwasseranschluss durch einen Installateur entspricht nicht der im Verkehr erforderlichen Sorgfalt. Gleichwohl kommen derartige Fehler immer wieder vor und lassen sich auch bei ansonsten sorgfältiger Arbeitsweise nicht immer vermeiden.

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IBRRS 2013, 0988
BauarbeitsrechtBauarbeitsrecht
Sozialrecht - Beweislast bei Vorenthaltung von Sozialversicherungsbeiträgen

BGH, Urteil vom 18.12.2012 - II ZR 220/10

Die Darlegungs- und Beweislast des Sozialversicherungsträgers, der den Geschäftsführer einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung wegen Vorenthaltung von Sozialversicherungsbeiträgen aus § 823 Abs. 2 BGB, § 266a Abs. 1 StGB in Anspruch nimmt, erstreckt sich auf den Vorsatz des beklagten Geschäftsführers; diesen trifft lediglich eine sekundäre Darlegungslast.*)

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IBRRS 2013, 0036
Mit Beitrag
BauarbeitsrechtBauarbeitsrecht
Zur Abgrenzung von Arbeitnehmerüberlassung und Werkvertrag

LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 16.10.2012 - L 11 KR 19/11

Von einer (illegalen) Arbeitnehmerüberlassung und nicht von einem Werkvertrag ist auszugehen, wenn sich der tatsächliche Geschäftsinhalt auf die Überlassung von Arbeitskräften beschränkt und der angebliche Werkunternehmer schon aufgrund seiner betrieblichen Organisation gar nicht in der Lage wäre, das (angeblich) versprochene Werk zu erstellen.*)

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Online seit 2012

IBRRS 2012, 3859
BauarbeitsrechtBauarbeitsrecht
Zuschnitt und Montage von Promatplatten ist Bauleistung!

LAG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 19.09.2012 - 13 Ta 1756/12

Ein Betrieb, der Promatplatten, die dem Brandschutz dienen, zuschneidet und montiert, erbringt bauliche Leistungen im Sinne von § 1 Abs. 2 Abschnitt 2 VTV, da alle Arbeiten, die an und in einem Gebäude zum vorbeugenden Brandschutz erfolgen, der Fertigstellung des Bauwerks dienen.*)

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IBRRS 2012, 2409
BauarbeitsrechtBauarbeitsrecht
Abbau technischer Anlagen unterfällt nicht dem VTV!

LAG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 21.03.2012 - 15 Sa 2195/11

Der Abbau und die Demontage von technischen Anlagen unterfallen dem Tarifvertrag über das Sozialkassenverfahren im Baugewerbe (VTV).*)

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IBRRS 2012, 2013
BauarbeitsrechtBauarbeitsrecht
Leiharbeitsfirmen müssen Sozialbeiträge nachzahlen

LSG Hessen, Beschluss vom 23.04.2012 - L 1 KR 95/12 B ER

1. Werden aufgrund einer Betriebsprüfung Beiträge nacherhoben, muss nicht zunächst der vorher ergangene Beitragsbescheid aufgehoben werden. Dies gilt jedenfalls, soweit die Bescheide unterschiedliche Sach- oder Rechtsfragen betreffen. *)

2. Im Rahmen der summarischen Prüfung ist es unbeachtlich, dass das Bundesarbeitsgericht mit Beschluss vom 14. Dezember 2010 (1 ABR 19/10) nicht über die Tariffähigkeit der CGZP in der Vergangenheit entschieden hat.*)

3. Der Beschluss des Bundesarbeitsgerichts stellt keine Änderung der höchstrichterlichen Rechtsprechung dar, die einer rückwirkenden Anwendung aus Gründen des Vertrauensschutz entgegensteht.*)

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IBRRS 2012, 2008
Mit Beitrag
BauarbeitsrechtBauarbeitsrecht
Keine Haftung des Verleihers bei illegaler AN-Überlassung

LAG Hessen, Urteil vom 07.12.2011 - 18 Sa 928/11

1. Keine Haftung des Verleihers nach § 1 Abs. 2a AEntG a.F. bei illegaler gewerbsmäßiger AN-Überlassung.*)

2. Der Verleiher haftet für die Urlaubskassenbeiträge/Sozialkassenbeiträge auch nicht nach § 10 Abs. 3 AÜG gesamtschuldnerisch mit dem Entleiher, da die Beiträge keine an Dritte zu entrichtende Teile des Arbeitsentgelts sind.*)

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IBRRS 2012, 1546
BauarbeitsrechtBauarbeitsrecht
Dachdecker erkrankt an Hautkrebs: Berufskrankheit!

SG Aachen, Urteil vom 16.03.2012 - S 6 U 63/10

Der sonnenbedingte Hautkrebs eines Dachdeckers ist als Berufskrankheit anzuerkennen.

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IBRRS 2012, 1450
BauarbeitsrechtBauarbeitsrecht
Werkpoliere: Anspruch auf Entgeltfortzahlung bei Kurzarbeit!

BAG, Urteil vom 25.01.2012 - 5 AZR 671/10

Werkpoliere behalten ihren Lohnfortzahlungsanspruch auch bei Saisonkurzarbeit. Das gilt unabhängig davon, ob das Ruhen der Arbeit auf wirtschaftlichen oder witterungsbedingten Gründen beruht.

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IBRRS 2012, 0819
Mit Beitrag
BauarbeitsrechtBauarbeitsrecht
Vertrag mit Schein-GbR: Veruntreuung von Sozialbeiträgen!

BGH, Beschluss vom 27.09.2011 - 1 StR 399/11

1. Für die Beurteilung, ob ein sozialversicherungs- und lohnsteuerpflichtiges Arbeitsverhältnis vorliegt, sind allein die tatsächlichen Gegebenheiten maßgeblich, nicht eine zur Verschleierung gewählte Rechtsform. Dementsprechend können die Vertragsparteien die sich aus einem Arbeitsverhältnis ergebenden Beitragspflichten nicht durch eine abweichende vertragliche Gestaltung beseitigen.

2. Die in Art. 49 AEUV garantierte Niederlassungsfreiheit umfasst insbesondere die Aufnahme und Ausübung selbstständiger Erwerbstätigkeiten, wobei das Merkmal der Selbstständigkeit maßgeblich für die Abgrenzung von den abhängigen Beschäftigungen ist. Die danach vorzunehmende Abgrenzung erfolgt anhand objektiver Kriterien, die das Arbeitsverhältnis im Hinblick auf die Rechte und Pflichten der betroffenen Personen kennzeichnen.

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Online seit 2011

IBRRS 2011, 5001
BauarbeitsrechtBauarbeitsrecht
Werkvertrag-Verleitung zur Schwarzarbeit als Kündigungsgrund f. Auftragnehmer

OLG Köln, Urteil vom 18.09.1992 - 19 U 106/91

1. Der Unternehmer kann einen Werkvertrag aus wichtigem Grund kündigen, wenn der Auftraggeber das für die Herstellung des Werkes unerläßliche Vertrauensverhältnis schuldhaft nachhaltig zerstört hat. Ist dies der Fall, bedarf es vor der Kündigung keiner Abmahnung.*)

2. Eine nachhaltige Störung des Vertrauensverhältnisses kann vorliegen, wenn der Auftraggeber Arbeitnehmer des Unternehmers in nicht unerheblichem Umfang zur Schwarzarbeit während der regulären, vom Unternehmer bezahlten Arbeitszeit herangezogen hat.*)

3. Wird die vom Auftraggeber veranlaßte Schwarzarbeit nach Feierabend geleistet, so kann darin allenfalls dann ein Grund zur fristlosen Kündigung liegen, wenn sie erheblich ist.*)

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IBRRS 2011, 4931
Mit Beitrag
BauarbeitsrechtBauarbeitsrecht
§ 15 BRTV gilt auch für Schadensersatzansprüche!

BAG, Urteil vom 18.08.2011 - 8 AZR 187/10

1. Die tarifvertragliche Ausschlussfrist des § 15 BRTV gilt auch für einen vom Arbeitgeber geltend gemachten Schadensersatzanspruch, selbst wenn eine vorsätzliche Pflicht- oder Rechts(gut)verletzung durch den Arbeitnehmer vorliegt.

2. § 202 Abs. 1 BGB steht einer tarifvertraglichen Ausschlussfrist, die auch Schadensersatzansprüche aus vorsätzlichem Handeln erfasst, nicht entgegen.

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IBRRS 2011, 4646
BauarbeitsrechtBauarbeitsrecht
Werklohnverweigerung aufgrund höherliegender SE-Forderung

BGH, Urteil vom 02.10.1969 - VII ZR 100/67

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2011, 4262
Architekten und IngenieureArchitekten und Ingenieure
Ingenieurshaftung bei Kostenermittlung f. Straßenbau

BGH, Urteil vom 07.07.1988 - VII ZR 72/87

Zu den Pflichten eines Bauingenieurs, dem die Planung, Oberleitung und örtliche Bauleitung für den mit öffentlichen Mitteln geförderten Ausbau einer Straße übertragen worden ist.*)

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IBRRS 2011, 4256
BauarbeitsrechtBauarbeitsrecht
Verwendung eines Vorschusses zur Mängelbeseitigung

BGH, Urteil vom 24.11.1988 - VII ZR 112/88

Zur zweckentsprechenden Verwendung eines Vorschusses auf Mängelbeseitigungskosten, wenn zwar nicht feststeht, ob, wie und in welchem Umfang tatsächlich nachgebessert worden ist, dem Empfänger des Vorschusses aber gegen den Gewährleistungspflichtigen in Höhe des geleisteten Vorschusses ein Schadensersatzanspruch zusteht*)

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IBRRS 2011, 4194
BauarbeitsrechtBauarbeitsrecht
Werklohnanspruch Zug-um Zug gegen Mängelbeseitigung

BGH, Urteil vom 10.03.1994 - VII ZR 139/93

Entscheidet das Prozeßgericht im Rechtsstreit über einen Werklohnanspruch sowohl über den Einwand der fehlenden Abnahmefähigkeit wie auch über einen angeblich bestehenden Schadensersatzanspruch wegen Mängeln mit den Rechtsfolgen des § ZPO § 322 ZPO § 322 Absatz II ZPO, dann ist der Bekl., auch wenn er sich nicht ausdrücklich auf Hilfsaufrechnung berufen hat, auch um den Wert der aberkannten Forderung beschwert.

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IBRRS 2011, 4069
BauarbeitsrechtBauarbeitsrecht
Baufirma verlangt restlichen Werklohn für Bauleistungen

BGH, Urteil vom 01.07.1999 - VII ZR 202/98

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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