Bau-, Architekten- und Immobilienrecht.
Volltexturteile nach Sachgebieten
835 Entscheidungen insgesamt
Online seit 2011
IBRRS 2011, 0109BGH, Urteil vom 09.12.2010 - VII ZR 206/09
Eine Bürgschaft nach § 7 MaBV, die als Sicherheit dafür vereinbart wird, dass der Bauträger nach Baufortschritt geschuldete Zahlungen entgegennehmen darf, ohne dass die Voraussetzungen des § 3 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 - 4 MaBV vorliegen, sichert keine Ansprüche des Erwerbers auf Ersatz von Aufwendungen für die Beseitigung von Baumängeln.*)
VolltextIBRRS 2011, 0002
BGH, Urteil vom 25.11.2010 - VII ZR 16/10
1. Mit der Abtretung des Anspruchs auf Auszahlung des vom Auftraggeber eines Bauvertrags als Sicherheit für seine Mängelansprüche nach Abnahme einbehaltenen Restwerklohns geht das Recht, den Einbehalt durch Bürgschaft abzulösen, in entsprechender Anwendung des § 401 BGB auf den Zessionar über.*)
2. Das Recht des Schuldners, gemäß § 354a Satz 2 HGB mit befreiender Wirkung an den Zedenten zu leisten, wird durch eine rechtskräftige Verurteilung, an den Zessionar zu leisten, nicht eingeschränkt. Deshalb muss eine Klage des Zessionars gegen den Schuldner nicht auf Zahlung an sich oder den Zedenten gerichtet sein.
Online seit 2010
IBRRS 2010, 4824LG Stuttgart, Urteil vom 03.12.2010 - 8 O 284/10
Der Unternehmer eines Bauwerks kann seinen Anspruch auf Sicherheitsleistung gem. § 648a BGB auch noch geltend machen, wenn der Besteller den Werkvertrag gekündigt hat.*)
VolltextIBRRS 2010, 4822
OLG Dresden, Urteil vom 03.11.2010 - 12 U 782/10
Die Bürgschaftsforderung wird mit der Kündigung der Hauptschuld fällig, wenn in dem Bürgschaftsvertrag kein abweichender Fälligkeitszeitpunkt geregelt wurde.
VolltextIBRRS 2010, 4814
LG Würzburg, Urteil vom 12.02.2009 - 12 O 558/08
1. Die Kündigung des Auftraggebers ist nicht ausgeschlossen, wenn das Insolvenzverfahren beantragt ist oder ein solches Verfahren eröffnet wird.
2. Das Wahlrecht des Insolvenzverwalter nach der Insolvenzordnung besteht nur dann, wenn eine auf die vertragliche Bestimmung gestützte Kündigung nicht erklärt wurde.
VolltextIBRRS 2010, 4721
LG Hagen, Beschluss vom 30.11.2010 - 21 O 83/10
Die Vollstreckung aus dem Urteil erfolgt gemäß § 887 ZPO in der Weise, dass der Gläubiger ermächtigt wird, seinerseits die Sicherheit durch z. B. Hinterlegung zu leisten, und der Schuldner verurteilt wird, den Sicherheitsbetrag zu Gunsten des Gläubigers zum Zwecke der Hinterlegung an die Hinterlegungsstelle des zuständigen Amtsgerichts vorauszuzahlen.
IBRRS 2010, 4720
LG Hagen, Urteil vom 27.07.2010 - 21 O 83/10
1. Der Auftragnehmer hat gemäß § 648a BGB gegenüber dem Auftraggeber einen isoliert einklagbaren Anspruch auf Sicherheit für eine vereinbarte und noch nicht gezahlte Vergütung.
2. Vom Auftraggeber behauptete angebliche Mängel oder eine angebliche Treuwidrigkeit des Sicherheitsverlangens beeinträchtigen diesen Anspruch nicht.
VolltextIBRRS 2010, 4719
OLG Frankfurt, Urteil vom 01.10.2010 - 19 U 209/09
1. Bezüglich zusätzlicher Leistungen, die in einem Bauvertrag nicht vorgesehen sind, besteht ein Anspruch auf Vergütung nur dann, wenn der Anspruch angekündigt und ein prüfbares Angebot abgegeben wird, bevor mit der Ausführung der Leistung begonnen wird.
2. Eine konkludente Annahme der Nachtragsleistungen durch Entgegennahme der Arbeiten kommt nur in Betracht, wenn der Unternehmer dem Besteller zuvor ein Nachtragsangebot unterbreitet hat.
VolltextIBRRS 2010, 4635
LG Berlin, Urteil vom 01.06.2007 - 103 O 153/06
1. Der Bürge, der sich für die Rückzahlung von Ausschüttungen durch einen ARGE-Partner gegenüber der ARGE verbürgt hat, kann sich nicht darauf berufen, dass auf dem Partnerverrechnungskonto des insolvenzbedingt aus der ARGE ausgeschiedenen ARGE-Partners, für den er sich verbürgt hat, ein Saldo zu dessen Gunsten bestand.
2. Im Erstprozess gegen den Ausschüttungsbürgen auf erstes Anfordern kann dessen Einwand, der Anspruch auf Rückzahlung der Ausschüttungen der ARGE an den ausgeschiedenen ARGE-Partner sei nur noch ein unselbstständiger Rechnungsposten in der Auseinandersetzungsbilanz ("Durchsetzungssperre"), nicht berücksichtigt werden.
VolltextIBRRS 2010, 4626
OLG Köln, Beschluss vom 08.10.2010 - 11 U 129/10
Eine selbstständige und klagbare Mitwirkungspflicht des Schuldners besteht nur, soweit seine Mitwirkung erforderlich ist, damit der tatsächliche Erfolg der Leistung eintritt und der Gläubiger sie zu dem angestrebten Zweck verwenden kann.
VolltextIBRRS 2010, 4500
LG Hannover, Urteil vom 13.04.2007 - 13 O 265/06
1. Ansprüche aus einer Gewährleistungsbürgschaft sind nicht auf Mängelbeseitigung, sondern auf Geld gerichtet. Sie werden daher erst dann fällig, wenn neben oder anstelle des Mängelbeseitigungsanspruchs gegen den Hauptschuldner ein auf Geldzahlung gerichteter Anspruch besteht.
2. Eine Geldschuld besteht nur dann, wenn der Besteller infolge des Verzuges des Unternehmers mit der Mängelbeseitigung einen Kostenvorschussanspruch oder die Kosten der Ersatzvornahme bzw. Selbstvornahme geltend macht oder sich der Mängelbeseitigungsanspruch nach Fristsetzung mit Ablehnungsandrohung endgültig in einen Schadensersatzanspruch umgewandelt hat.
VolltextIBRRS 2010, 4389
OLG Bamberg, Urteil vom 26.07.2007 - 1 U 18/07
1. Die Vorlage einer Finanzierungszusage durch den Bauherrn lässt das Sicherungsbedürfnis der Bauunternehmers gem. § 648a BGB nicht entfallen.
2. Mahnt der Bauunternehmer eine zu hohe Sicherheit an, kann der Bauherr dennoch in Verzug geraten, wenn er die Erklärung als Aufforderung zur Bewirkung der tatsächlich geschuldeten Leistung verstehen muss und der Bauunternehmer zur Annahme der gegenüber seinen Vorstellungen geringeren Leistung bereit ist. Bei einer unverhältnismäßig hohen Zuvielforderung kann das zu verneinen sein.
VolltextIBRRS 2010, 4275
OLG Karlsruhe, Urteil vom 30.07.2010 - 13 U 150/09
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2010, 4256
BGH, Urteil vom 13.10.2010 - VIII ZR 98/10
Der Mieter darf die Zahlung der Kaution an den Vermieter von der Benennung eines insolvenzfesten Kontos abhängig machen.*)
VolltextIBRRS 2010, 4225
LG München I, Urteil vom 18.09.2008 - 8 O 23930/07
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2010, 4190
OLG München, Urteil vom 14.07.2009 - 28 U 4985/08
1. Bürgschaftsurkunden, die inhaltlich in sich widersprüchlich sind, sind auslegungsfähig.
2. Die Auslegung einer Bürgschaft hat sich an der bestehenden Interessenlage und an dem mit ihr verfolgten Zweck zu orientieren. Dabei kann das übereinstimmend Gewollte Vorrang vor einer Fehlbezeichnung haben.
3. Wird in einer Vertragserfüllungsbürgschaft offenkundig unrichtig eine Person, die nicht Auftraggeberin des Bauvertrags ist, als Bürgschaftsgläubigerin bezeichnet, so kann eine Auslegung zu dem Ergebnis führen, dass die Auftraggeberin des Bauvertrags die "wirkliche" Bürgschaftsgläubigerin ist.
VolltextIBRRS 2010, 4188
OLG Düsseldorf, Beschluss vom 27.10.2010 - 3 Wx 248/10
Den Antrag auf Eintragung einer Zwangssicherungshypothek darf das Grundbuchamt bei Abweichung der Schreibweise des Vornamens des Schuldners im Titel ("Brigitta") von der tatsächlichen Schreibweise seines Namens ("Birgitta") nicht wegen fehlenden Nachweises der Identität von Schuldner und Grundstückseigentümer ablehnen, wenn die mit zulässigen Mitteln vorgenommene Auslegung ergibt, dass eine Verwechslungsgefahr nicht besteht. Dies gilt auch dann, wenn die unrichtige Schreibweise des Namens (Buchstabendreher") auf einen abweichenden Vornamen hindeuten kann.*)
VolltextIBRRS 2010, 4097
LG Koblenz, Beschluss vom 15.03.2010 - 9 O 78/10
Die Einräumung einer Sicherungshypothek zu Gunsten des Unternehmers an dem Baugrundstück des Bestellers ist ausgeschlossen, wenn der Besteller eine insolvenzunfähige juristische Person des öffentlichen Rechts ist.
VolltextIBRRS 2010, 4081
LG Zwickau, Urteil vom 19.06.2009 - 7 O 1225/07
Die Fälligkeit der Forderung aus einer selbstschuldnerischen Gewährleistungsbürgschaft tritt, sofern die Parteien nichts anderes vereinbaren, mit der Fälligkeit der Hauptschuld ein und ist nicht von einer Leistungsaufforderung des Gläubigers abhängig (im Anschluss an BGH IBR 2008, 266).
VolltextIBRRS 2010, 4080
OLG Stuttgart, Urteil vom 19.10.2010 - 10 U 97/09
1. Eine Klausel in Allgemeinen Geschäftsbedingungen eines Bauvertrags, wonach eine Vertragserfüllungsbürgschaft, die die vertragsgemäße Ausführung der Leistung einschließlich Abrechnung, Gewährleistung und Schadensersatz sowie die Erstattung von Überzahlungen absichern soll, erst nach Vorlage der Schlussrechnung und Erfüllung aller bis dahin erhobener Ansprüche auf Verlangen in eine Gewährleistungsbürgschaft umgewandelt wird, verstößt nicht gegen § 307 BGB.*)
2. Eine Unwirksamkeit der Sicherungsabrede ergibt sich angesichts deren Reichweite unter Einbeziehung von Rückerstattungsansprüchen insbesondere nicht daraus, dass für einen vorübergehenden Zeitraum der Auftragnehmer neben einer Vertragserfüllungsbürgschaft über 5% der Auftragssumme zusätzlich einem - durch Bürgschaft abzulösenden - Gewährleistungseinbehalt von 5% der Abrechnungssumme ausgesetzt ist.*)
IBRRS 2010, 4046
LG Darmstadt, Urteil vom 10.06.2010 - 9 O 90/09
Die Bürgschaftsforderung unterliegt einer selbstständigen Verjährung. Die im Wege der Klage geltend gemachte Hauptforderung des Bauherrn gegen den Bauunternehmer führt nicht zu einer Hemmung der Verjährung der Bürgschaftsforderung.
VolltextIBRRS 2010, 4044
OLG Koblenz, Beschluss vom 14.04.2010 - 12 W 178/10
§ 648 BGB dient der Sicherung des Unternehmers bezüglich seiner Geldforderungen aus dem Werkvertrag. Bei insolvenzunfähigen juristischen Personen des öffentlichen Rechts bedarf es dieser Sicherung nicht.
VolltextIBRRS 2010, 3558
LG Hannover, Urteil vom 02.12.2009 - 12 O 235/08
1. Der Verjährungsbeginn der Bürgschaftshaftung richtet sich nach der Fälligkeit der Bürgschaftsschuld, die wiederum mit der Hauptschuld fällig wird.
2. Der auf Geld gerichtete Mängelanspruch ist fällig, sobald eine vom Auftraggeber gesetzte angemessene Mängelbeseitigungsfrist abgelaufen ist.
VolltextIBRRS 2010, 3300
OLG Frankfurt, Urteil vom 10.02.2009 - 3 U 247/07
1. Ein Insolvenzverwalter (Auftragnehmer) kann sich gegenüber einer vom Auftraggeber gemäß § 14 Nr. 4 VOB/B erstellten Rechnung auf die fehlende Prüfbarkeit berufen.
2. Ein Auftraggeber kann eine § 648a-Bürgschaft erst herausverlangen, wenn ausreichend nachgewiesen ist, dass kein Werklohnanspruch besteht. Dies gilt unabhängig davon, ob der Auftragnehmer einen Werklohnanspruch geltend macht.
VolltextIBRRS 2010, 3167
OLG Karlsruhe, Beschluss vom 04.08.2009 - 4 W 36/09
1. Die Eintragung einer Vormerkung für eine Bauhandwerkersicherungshypothek im Wege der Einstweiligen Verfügung setzt voraus, dass auch die Höhe des Werklohns glaubhaft gemacht wird.*)
2. Sind Preise und Mengen der Leistungen des Unternehmers streitig, so kann unter Umständen zur Glaubhaftmachung der Rechnungshöhe ein Prüfvermerk ausreichen, den der Architekt des Bestellers auf der Rechnung angebracht hat.*)
VolltextIBRRS 2010, 3128
OLG Brandenburg, Urteil vom 20.05.2009 - 4 U 146/08
1. Durch einstweilige Verfügung auf Eintragung einer Vormerkung wird die Rangstelle im Grundbuch für die spätere Eintragung einer Sicherungshypothek nach § 648 BGB gesichert.
2. Der Unternehmer kann die Voraussetzungen seines Sicherungsverlangens im Wege eidesstattlicher Versicherungen glaubhaft machen; diese kann auch sein Geschäftsführer abgeben.
3. Zur Widerlegung dieser glaubhaft gemachten Behauptungen durch den Auftraggeber genügt das gleiche Beweismaß wie für den Unternehmer.
4. Für die Glaubhaftmachung gilt das Gleiche wie für die Beweislast: Der Unternehmer hat vor Abnahme die Mangelfreiheit seines Werks aufzuzeigen. Nach Abnahme ist es Sache des Auftraggebers, die Mangelhaftigkeit darzutun.
5. Eine sich aufgrund widersprechender Glaubhaftmachungen ergebende Unklarheit geht zu Lasten der darlegungsbelasteten Partei.
VolltextIBRRS 2010, 3014
KG, Beschluss vom 14.06.2010 - 1 W 276/09
1. Der Eintragung einer Zwangssicherungshypothek an dem in Deutschland belegenen Gebäudeeigentum eines ausländischen Staates steht die Staatenimmunität entgegen, wenn der ausländische Staat Wohnungen in diesem Gebäude Diplomaten seiner diplomatischen Mission als Dienstwohnung überlassen hat (Abgrenzung zu BVerfGE 15, 25 und zu OLG Köln, FGPrax 2004, 100 = Rpfleger 2004, 478 = IPRax 2006, 170).*)
2. Dies gilt auch, wenn diese Nutzung für Zwecke der diplomatischen Mission nicht den überwiegenden Teil des Gebäudes betrifft.*)
VolltextIBRRS 2010, 3008
LG Hamburg, Urteil vom 16.07.2010 - 325 O 469/09
1. Die Regelungen des § 648a Abs. 1 und Abs. 5 BGB geben dem Unternehmer ein Wahlrecht, wenn der Besteller die verlangte Sicherheit nicht binnen der gesetzten (angemessenen) Frist leistet: Der Unternehmer kann entweder den Vertrag fortsetzen und sich, solange der Besteller die Sicherheit nicht beibringt, auf sein Leistungsverweigerungsrecht berufen und zugleich auch auf Gestellung der Sicherheit klagen oder er kann den Vertrag kündigen mit der Folge, dass ein Anspruch auf die Sicherheit - im Grundsatz - nicht mehr besteht.
2. Hinsichtlich dieser Grundsätze besteht insoweit eine Ausnahme, als der Unternehmer auch nach der Kündigung des Vertrags verpflichtet bleibt, etwaige Mängel an den bis zur Kündigung erbrachten Werkleistungen zu beseitigen, d. h. dass er, sofern der Besteller Mängelbeseitigung verlangt, insoweit vorleistungspflichtig bleibt mit der Folge, dass er, sofern und soweit und solange die Vergütung noch von dieser Vorleistung (Mängelbeseitigung) abhängig ist, also der Besteller Mängelbeseitigung fordert, eine Sicherheit nach § 648a BGB verlangen kann.
VolltextIBRRS 2010, 3005
KG, Beschluss vom 08.06.2010 - 1 W 250/10
Zur Eintragung einer baurechtlichen Arbeitsgemeinschaft - ARGE - als Gläubigerin einer Sicherungshypothek im Grundbuch.)
VolltextIBRRS 2010, 3004
KG, Beschluss vom 08.06.2010 - 1 W 251/10
Zur Eintragung einer baurechtlichen Arbeitsgemeinschaft - ARGE - als Gläubigerin einer Sicherungshypothek im Grundbuch.)
VolltextIBRRS 2010, 3003
KG, Beschluss vom 08.06.2010 - 1 W 252/10
Zur Eintragung einer baurechtlichen Arbeitsgemeinschaft - ARGE - als Gläubigerin einer Sicherungshypothek im Grundbuch.)
VolltextIBRRS 2010, 3002
KG, Beschluss vom 08.06.2010 - 1 W 253/10
Zur Eintragung einer baurechtlichen Arbeitsgemeinschaft - ARGE - als Gläubigerin einer Sicherungshypothek im Grundbuch.)
VolltextIBRRS 2010, 3001
KG, Beschluss vom 08.06.2010 - 1 W 254/10
Zur Eintragung einer baurechtlichen Arbeitsgemeinschaft - ARGE - als Gläubigerin einer Sicherungshypothek im Grundbuch.)
VolltextIBRRS 2010, 2897
KG, Beschluss vom 11.01.2010 - 27 U 70/09
1. Enthält eine Formularsicherungsklausel keine konkrete Angabe zur Sicherheitshöhe, verstößt sie gegen das Transparenz-/Bestimmtheitsgebot und ist unwirksam.
2. In diesem Zusammenhang ist das Leistungsbestimmungsrecht des AGB-Verwenders zu verneinen, da dies mit dem Transparenzgebot nicht zu vereinbaren ist.
3. Die Bestimmung des § 4 Nr. 8 Abs. 1 VOB/B (Vergabe der Leistung an Nachunternehmer nur mit Zustimmung des Auftragggebers) hält einer AGB-Inhaltskontrolle stand.
IBRRS 2010, 2893
OLG München, Urteil vom 22.12.2009 - 9 U 1937/09
1. Die AGB-Sicherungsabrede über die Stellung einer Vertragserfüllungsbürgschaft in Höhe von 10% der Brutto-Auftragssumme in einem Bauvertrag ist wirksam.
2. Die vertragliche Regelung, dass Abschlagszahlungen nur in Höhe von 90% geleistet werden, ändert an dieser Bewertung nichts.
VolltextIBRRS 2010, 2518
BGH, Urteil vom 25.05.2010 - VI ZR 205/09
Bei der Verpflichtung des Auftraggebers, die von ihm gemäß § 17 Nr. 6 Abs. 1 Satz 1 VOB/B einbehaltene Sicherheit auf ein Sperrkonto einzuzahlen (§ 17 Nr. 6 Abs. 1 Satz 3 VOB/B), handelt es nicht um eine qualifizierte Vermögensbetreuungspflicht im Sinne des § 266 Abs. 1 Alt. 2 StGB.*)
VolltextIBRRS 2010, 2504
OLG Jena, Urteil vom 19.02.2009 - 1 U 972/07
Zu den Voraussetzungen eines Schadensersatzanspruches wegen zweckwidriger Verwendung von Baugeld gem. BGB § 823 Abs. 2 iVm GSB § 1.
VolltextIBRRS 2010, 2377
LG Frankfurt/Main, Urteil vom 16.12.2002 - 3/1 O 89/02
Besichert eine Bürgschaft den Werklohnanspruch des Generalunternehmers, bleibt die Verjährungshemmung der Bürgschaftsforderung durch Erhebung der Klage gegen den Bürgen bestehen, wenn der Bürgschaftsprozess auf übereinstimmenden Antrag beider Parteien wegen eines Mangelprozesses zwischen dem Generalunternehmer und seinem Nachunternehmer ruhend gestellt wird.
VolltextIBRRS 2010, 2372
OLG Frankfurt, Urteil vom 21.04.2010 - 4 U 93/03
Besichert eine Bürgschaft den Werklohnanspruch des Generalunternehmers, bleibt die Verjährungshemmung der Bürgschaftsforderung durch Erhebung der Klage gegen den Bürgen bestehen, wenn der Bürgschaftsprozess auf übereinstimmenden Antrag beider Parteien wegen eines Mangelprozesses zwischen dem Generalunternehmer und seinem Nachunternehmer ruhend gestellt wird.
VolltextIBRRS 2010, 2357
OLG Celle, Urteil vom 10.06.2010 - 13 W 49/10
1. Bankgebühren sind nur zulässig, wenn das Institut dem Kunden dafür eine Dienstleistung erbringt.
2. Holt eine Bank ein Immobilien-Wertgutachten ein, das der eigenen Absicherung dienen soll, bevor die Bank dem Kunden ein Darlehen gewährt, so dürfen dem Kunden hierfür keine Kosten in Rechnung gestellt werden, da das Gutachten allein im Interesse der Bank liegt.
3. Das Gleiche gilt für Darlehen gewährende Bausparkassen.
VolltextIBRRS 2010, 1967
KG, Urteil vom 19.03.2010 - 7 U 130/09
1. Bringt der Unternehmer den Sicherheitseinbehalt bei seiner Schlussrechnung in Abzug und akzeptiert der Besteller das bei der Rechnungsprüfung, indem er den Sicherheitseinbehalt nicht zur Auszahlung bringt, kann eine im Bauvertrag nicht ausdrücklich vereinbarte Sicherheitsleistung auch nachträglich vereinbart werden.
2. Macht der Unternehmer die Auszahlung der Sicherheit nach Ablauf der Gewährleistungspflicht geltend, steht dem Besteller die Einrede der Verjährung nicht zu. Er kann sich insbesondere nicht auf fehlendes Erklärungsbewusstsein und fehlenden Geschäftswillen zum Abschluss einer vertraglichen Vereinbarung über den Sicherheitseinbehalt bei der Rechnungsprüfung berufen. Denn eine Willenserklärung liegt trotz fehlenden Erklärungsbewusstseins vor, wenn der Erklärende bei Anwendung der im Verkehr erforderlichen Sorgfalt hätte erkennen und vermeiden können, dass seine Äußerung nach Treu und Glauben und der Verkehrssitte als Willenserklärung aufgefasst werden durfte, und wenn der Empfänger sie auch tatsächlich so verstanden hat.
3. Der Besteller kann sich auch nicht auf die fehlende Vollmacht des Mitarbeiters berufen, der die Rechnung geprüft hat. Insoweit greifen jedenfalls die Grundsätze der Rechtsscheinvollmacht ein, wobei es angesichts der wiederholten Akzeptanz des Sicherheitseinbehalts bei den Rechnungsprüfungen unerheblich ist, ob eine Duldungs- oder Anscheinsvollmacht abzunehmen ist. Wenn der Besteller einem Mitarbeiter in seinem Geschäftsbetrieb die Rechnungsprüfung überlässt und dieser durch die Übersendung von Schlussabrechnungsblättern gegenüber dem Vertragspartner gegenüber mehrfach zum Ausdruck bringt, dass die Rechnungen den vertraglichen Vereinbarungen entsprechen, kann sich der Vertretene nicht auf mangelnde Vertretungsmacht berufen.
4. Das Berufungen auf eine Verjährung durch den Besteller würde unter den vorliegenden Umständen auch gegen Treu und Glauben verstoßen (§ 242 BGB), nachdem der Besteller selbst davon ausgegangen ist, zum Sicherheitseinbehalt berechtigt zu sein, und dadurch den Unternehmer davon abgehalten hat, die entsprechenden Restbeträge seiner Schlussrechnungen, die als solche unstreitig sind, in unverjährter Zeit geltend zu machen.
VolltextIBRRS 2010, 1920
OLG Jena, Beschluss vom 18.02.2010 - 5 W 341/09
Eine Zusammenrechnung der Werte für den Zahlungsantrag und den Antrag auf Eintragung einer Bauhandwerkersicherungshypothek gemäß § 5 ZPO hat zumindest in den Fällen, in denen Auftraggeber und Grundstückseigentümer identisch sind, zu unterbleiben.*)
VolltextIBRRS 2010, 1635
BGH, Beschluss vom 15.12.2009 - XI ZR 141/09
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2010, 1617
OLG München, Beschluss vom 22.12.2009 - 28 U 3343/09
1. Eine Formularsicherungsabrede kann im Rahmen des Bürgschaftsanspruchs nicht durch stillschweigendes Einverständnis mit einer Bestimmung ausgehandelt werden. Gänzlich unwirksam ist die Formularsicherungsabrede, sofern sie den Inhalt einer Gewährleistungsbürgschaft mit Verzicht auf die Einrede aus § 768 BGB hat.
2. Der Bürge hat keine Prüf- und Aufklärungspflicht bezüglich der Wirksamkeit der Sicherungsabrede, da ihm üblicherweise bei Bürgschaftsausstellung der akzessorische Hauptschuldvertrag nicht vorliegt.
VolltextIBRRS 2010, 1553
OLG Hamm, Urteil vom 02.03.2010 - 21 U 139/09
1. Eine formularmäßige Sicherungsabrede des Auftraggebers, wonach eine Vertragserfüllungsbürgschaft zu stellen ist, die erst "nach vorbehaltloser Annahme der Schlusszahlung" gegen eine geringere Gewährleistungsbürgschaft abgelöst werden kann (z. B. 33.6 und 109.2 ZVB/E-StB 95), benachteiligt den Auftragnehmer unangemessen und ist daher gemäß § 9 AGB-Gesetz unwirksam.
2. Sie kann nicht in eine wirksame Sicherungsabrede umgedeutet werden, so dass sie ersatzlos entfällt, was wiederum dazu führt, dass die Bürgschaften, die aufgrund der Sicherungsklausel gestellt wurden, nicht in Anspruch genommen werden können.
VolltextIBRRS 2010, 1541
LG Lübeck, Urteil vom 25.03.2010 - 14 S 146/09
§ 551 BGB gilt auch für die Sicherung der Forderung aus dem Mietverhältnis durch formelle Mitverpflichtung eines weiteren "Mieters".*)
VolltextIBRRS 2010, 1533
KG, Beschluss vom 26.01.2010 - 27 W 8/10
Über die sofortige Beschwerde gegen einen Einzelrichterbeschluss entscheidet das Beschwerdegericht als Kollegialorgan, wenn der Nichtabhilfebeschluss von der Kammer gefasst ist.*)
VolltextIBRRS 2010, 1502
OLG Dresden, Urteil vom 12.04.2010 - 10 U 1546/09
1. Auch Ansprüche aus einem Vergleich, der auf einem Bauvertrag beruht, unterfallen dem Anwendungsbereich des § 648 BGB.
2. Ein stillschweigender Ausschluss des Anspruchs auf eine Sicherungshypothek nach § 648 Abs. 1 BGB kann nur in Ausnahmefällen angenommen werden.
3. Die richterliche Vertragsauslegung ist nicht Tatsachenfeststellung, sondern Anwendung materiellen Rechts (BGHZ 160, 83). Die Vorschriften über die Präklusion von Tatsachenvortrag sind deshalb nicht anwendbar, wenn eine Partei erstmals im Berufungsverfahren darlegt, wie nach ihrer Auffassung ein Vertrag auszulegen ist.
VolltextIBRRS 2010, 1418
BGH, Urteil vom 05.03.2010 - V ZR 60/09
Nichtigkeit des Grundstückskaufvertrags gemäß § 138 Abs. 1 BGB bei grobem Missverhältnis von Grundstückswert und Kaufpreis.
VolltextIBRRS 2010, 1394
LG Nürnberg-Fürth, Urteil vom 12.04.2010 - 17 O 11183/09
1. Gemäß § 648a Abs. 1 BGB kann der Unternehmer vom Besteller Sicherheit für eine vereinbarte und noch nicht gezahlte Vergütung verlangen. Dieser Anspruch ist einklagbar.
2. Der Anspruch besteht auch dann, wenn vom Unternehmer Mängel der erbrachten Werkleistung geltend gemacht werden und selbst dann, wenn das Vertragsverhältnis aufgrund einer ausgesprochenen Kündigung beendet ist.
3. Für die Sicherbarkeit des Werklohnanspruchs kommt es im Übrigen weder auf eine ordnungsgemäße Schlussrechnung, auf eine Abnahme oder auf einen Fortbestand des Vertrags an.
4. Der Klageantrag ist darauf zu richten, dass eine Sicherheit gemäß § 648a BGB in Verbindung mit § 232 ff BGB zu stellen ist.
Volltext