Schließen Sie haben soeben den Bereich betreten. Hier bekommen Sie alle für diesen Bereich relevanten Inhalte gefiltert angezeigt. Mit Klick auf "Alle Sachgebiete" links kommen Sie jederzeit wieder zu den ungefilterten Übersichten.

Treffervorschau

Treffer Pfeil
Architekten- &
Ingenieurrecht
Recht
am Bau
Bauträger-
recht
Versiche-
rungsrecht
Öffentl. Bau- &
Umweltrecht
Vergabe-
recht
Sachverstän-
digenrecht
Immobilienrecht
Kauf/Miete/WEG
Zivilprozess &
Schiedswesen
Zielgruppen
Alle Sachgebiete

Gesamtsuche
[Hilfe]

Bei Eingabe mehrerer Suchbegriffe, getrennt durch Leerzeichen, werden Texte gefunden, in denen alle Suchbegriffe vorkommen.

Groß- und Kleinschreibung wird nicht unterschieden.

Sie können den Platzhalter * einsetzen: "pauschal*" findet z.B. auch "Pauschalhonorar".

Bei Eingabe eines Aktenzeichens wird automatisch nach der zugehörigen Entscheidung und weiteren Texten, in denen diese zitiert wird, gesucht, bei Eingabe eines Datums nach allen Entscheidungen mit diesem Verkündungsdatum.

Oder-Suche: geben Sie zwischen mehreren Suchbegriffen ODER ein (großgeschrieben), um Dokumente zu finden, in denen mindestens einer der Begriffe vorgekommt.

Phrasensuche: genaue Wortfolgen können Sie mittels Anführungszeichen (") suchen.

Kostenloses ProbeaboOK
Urteilssuche



,
Sortierung nach:
Zentrale Sachgebiete

Volltexturteile nach Sachgebieten

Sachgebiet: B�rgschaft und sonstige Sicherheiten

835 Entscheidungen insgesamt




Online seit 2004

IBRRS 2004, 2450
Bürgschaft und sonstige SicherheitenBürgschaft und sonstige Sicherheiten
Sicherungsübereignung - Sittenwidrigkeit, wenn letztes Vermögen übereignet wird?

OLG Frankfurt, Urteil vom 25.08.2004 - 13 U 80/02

Zur Sittenwidrigkeit einer Sicherungsübertragung des (nahezu) letzten Vermögens des Schuldners (hier: alle gegenwärtigen und zukünftigen Ansprüche gegen alle Drittschuldner mit den Anfangsbuchstaben A-Z) infolge Täuschung gegenwärtiger oder zukünftiger Gläubiger über die Kreditwürdigkeit des Schuldners bzw. Knebelung des Schuldners.*)

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2004, 2400
Bürgschaft und sonstige SicherheitenBürgschaft und sonstige Sicherheiten
Vorleistungspflicht und Darlehensauszahlung

BGH, Urteil vom 06.07.2004 - XI ZR 250/02

1. Die Vorleistungspflicht des Gläubigers einer Darlehensauszahlung seitens der Bank zur Bürgschaftsstellung entfällt, wenn die Bank die Auszahlung endgültig und ernsthaft verweigert.

2. Der an sich Vorleistungspflichtige kann aus der Vertragsverletzung der Bank aber keine Rechte herleiten, wenn er selbst nicht vertragstreu ist.

3. Macht der Gläubiger die Erfüllung einer ihm obliegenden Leistung (hier: Bürgschaftsstellung) von vertraglich nicht vereinbarten oder nicht begründeten Forderungen abhängig (hier: Vollständige Darlehensauszahlung an ihn), so steht dies einer Verweigerung der eigenen Leistung gleich.

4. Bei reinen Vermögensschäden hängt im Interesse des Anspruchsgegners bereits die Zulässigkeit der Feststellungsklage von der Wahrscheinlichkeit eines auf die Verletzungshandlung zurückzuführenden Schadenseintritts ab. Andernfalls würde dem möglichen Schädiger ein Rechtsstreit über gedachte Fragen aufgezwungen, von denen ungewiss wäre, ob sie jemals praktische Bedeutung erlangen können.

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2004, 2375
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Sicherheit gemäß § 648a BGB auch nach Abnahme!

BGH, Urteil vom 17.06.2004 - VII ZR 91/03

1. § 648a Abs. 1 BGB gibt dem Unternehmer auch nach der Abnahme das Recht, eine Sicherheit zu verlangen, wenn der Besteller noch Erfüllung des Vertrages (Mängelbeseitigung) fordert.

2. Leistet der Besteller auf ein berechtigtes Sicherungsverlangen nach der Abnahme die Sicherheit nicht, ist der Unternehmer berechtigt, die Mängelbeseitigung zu verweigern.

3. Dem Unternehmer steht in diesem Fall allerdings nicht der uneingeschränkte Restwerklohn zu. Sofern die Mängelbeseitigung möglich ist und nicht wegen unverhältnismäßig hoher Kosten verweigert werden kann, ist die Vergütung regelmäßig um die Kosten zu kürzen, die notwendig sind, um den Mangel beseitigen zu lassen, sonst um den Minderwert des Bauwerks.

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2004, 2208
Mit Beitrag
Leasing und ErbbaurechtLeasing und Erbbaurecht
Bürgschaft auf erstes Anfordern als Kaution?

OLG Karlsruhe, Urteil vom 02.07.2004 - 1 U 12/04

1. Es stellt im Rahmen eines Mietvertrags über Räume zur gewerblichen Nutzung keine unangemessene Benachteiligung der Mieter dar, wenn der Vermieter als Kaution anstatt der Zahlung eines Geldbetrags die Stellung einer Bürgschaft auf erstes Anfordern fordern kann.*)

2. Auch die in einem derartigen Mietvertrag enthaltene Berechtigung des Klägers, sich schon während der Mietzeit aus der Kaution zu befriedigen und anschließend die Wiederauffüllung der Kaution fordern zu dürfen, stellt keine unangemessene Benachteiligung der Beklagten dar.*)

3. Eine unangemessene Benachteiligung ergibt sich auch nicht aus dem Zusammenwirken der beiden Regelungen.*)

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2004, 2184
BauvertragBauvertrag
Gewährleistungsbürgschaft unter Bedingung rügefreier Abnahme?

LG Hagen, Urteil vom 25.02.2003 - 9 O 268/01

Folgende Allgemeine Geschäftsbedingung in Gewährleistungsbürgschaften ist wirksam:

"Das Werk wurde in Übereinstimmung mit den vertraglichen Bestimmungen fertig gestellt und unbeanstandet und vorbehaltlos abgenommen. ... Dies vorausgesetzt, bürgt die Z. Kautions- und Kreditversicherungs-AG [...] für die Erfüllung der Mängelgewährleistungsansprüche im Rahmen der VOB/VOL bis zur Höhe der unten genannten Bürgschaftssumme. [...]"

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2004, 2158
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Gewährleistungsbürgschaft unter Bedingung rügefreier Abnahme?

OLG Hamm, Urteil vom 03.03.2004 - 25 U 68/03

Folgende Allgemeine Geschäftsbedingung in Gewährleistungsbürgschaften ist wirksam:

"Das Werk wurde in Übereinstimmung mit den vertraglichen Bestimmungen fertig gestellt und unbeanstandet und vorbehaltlos abgenommen. ... Dies vorausgesetzt, bürgt die Z. Kautions- und Kreditversicherungs-AG [...] für die Erfüllung der Mängelgewährleistungsansprüche im Rahmen der VOB/VOL bis zur Höhe der unten genannten Bürgschaftssumme. [...]"

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2004, 1958
Bürgschaft und sonstige SicherheitenBürgschaft und sonstige Sicherheiten
Bürgschaft - Bürgschaftsgläubiger: Verwirkung des Anspruchs gegen den Bürgen

BGH, Urteil vom 06.07.2004 - XI ZR 254/02

a) Der Bürgschaftsgläubiger verwirkt seinen Anspruch gegen den Bürgen, wenn er den wirtschaftlichen Zusammenbruch des Hauptschuldners schuldhaft verursacht und jeden Rückgriff des Bürgen vereitelt.*)

b) Bei einem Sanierungsdarlehen ist die ordentliche Kündigung durch den von den Vertragspartnern vereinbarten Sanierungszweck zumindest konkludent ausgeschlossen.*)

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2004, 1736
ImmobilienImmobilien
Forderungsverzicht bei Herausgabe der Grundschuldurkunde?

OLG Saarbrücken, Urteil vom 06.04.2004 - 7 U 671/03

Mit der Herausgabe einer Grundschuldbestellungsurkunde ist nicht zugleich ein Verzicht auf die der Grundschuldbestellung zugrundeliegende Forderung verbunden.*)

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2004, 1721
Bürgschaft und sonstige SicherheitenBürgschaft und sonstige Sicherheiten
Bürgschaft - Einreden des bürgenden Verbandes

BGH, Urteil vom 29.06.2004 - IX ZR 201/98

Zu möglichen Einreden des bürgenden Verbandes gegen die Inanspruchnahme aus einer Bürgschaft im Warenverkehr mit Carnet TIR.*)

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2004, 1664
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Gewährleistungsbürgschaft a.e.A. zu Gunsten öffentl. AG?

KG, Urteil vom 23.04.2004 - 7 U 273/03

Die öffentliche Hand ist nicht berechtigt, durch allgemeine Geschäftsbedingungen in einem Bauvertrag die Sicherheitsleistung auf eine Gewährleistungsbürgschaft auf erstes Anfordern zu beschränken, wenn sie sich durch ein privatrechtlich organisiertes Unternehmen am Wohnungsbau beteiligt.*)

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2004, 1663
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
§ 648a BGB auf vertragliche Sicherheiten unanwendbar

OLG Frankfurt, Urteil vom 04.03.2004 - 3 U 162/02

§ 648a BGB findet nur auf nachträglich verlangte Sicherheiten Anwendung, während vereinbarte Sicherheiten unberührt bleiben.*)

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2004, 1659
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Gestaltungsfreiheit der Bank bei Bürgschaftserteilung

OLG Naumburg, Urteil vom 25.03.2004 - 2 U 77/03

Eine Klausel in einem Formularvertrag, der zufolge die einem Bauträger von einer Bank gewährte Gewährleistungsbürgschaft nur wirksam wird, sofern die vom Auftraggeber zur Sicherheit zunächst einbehaltenen Geldbeträge auf einem bestimmt bezeichneten Konto der bürgenden Bank eingegangen sind, ist weder überraschend im Sinne von § 3 AGBG, noch benachteiligt sie den Bauträger unangemessen im Sinne von § 9 AGBG.*)

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2004, 1629
Bürgschaft und sonstige SicherheitenBürgschaft und sonstige Sicherheiten
Bürgschaft - Wie lange ist die Bürgschaft nach § 7 MaBV aufrechtzuerhalten?

LG Berlin, Urteil vom 17.06.2004 - 30 O 562/03

Die bei der Bürgschaft nach § 7 MaBV hingegebene Sicherheit muss alle etwaigen Ansprüche des Auftraggebers auf Rückgewähr oder Auszahlung seiner Vermögenswerte umfassen. Die Bürgschaft ist solange aufrechtzuerhalten, bis die Voraussetzungen des § 3 Abs. 1 MaBV erfüllt sind und das Vertragsobjekt vollständig fertiggestellt ist.

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2004, 1525
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Gewährleistungsbürgschaft: Zahlung nach Verjährung der Hauptschuld?

OLG Celle, Urteil vom 20.07.2000 - 13 U 271/99

1. Aus einer Gewährleistungsbürgschaft kann wegen des Zurückbehaltungsrechts gemäß § 17 Nr. 8 Satz 2 VOB/B nur dann nach Ablauf der Verjährungsfrist der Hauptschuld noch Zahlung verlangt werden, wenn zu dieser Zeit verbürgte Ansprüche noch nicht erfüllt sind.*)

2. Das setzt voraus, dass vor Ablauf der Verjährungsfrist solche Ansprüche bereits angemeldet, die entsprechenden Mängel in unverjährter Zeit gegenüber dem Unternehmer gerügt waren.*)

3. Zur Abnahme ist der Besteller aber bereits dann verpflichtet, wenn das bestellte Werk im Wesentlichen mangelfrei ist, nicht erst dann, wenn keinerlei Mängel mehr festgestellt werden können. Weicht eine AGBKlausel von dieser Regelung ab, kann dies zur Unwirksamkeit der Klausel nach § 9 AGBG führen.*)




IBRRS 2004, 1524
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
AGB: Vertragsauslegung bei Gewährleistungsbürgschaft a.e.A.?

OLG Hamm, Urteil vom 27.04.2004 - 21 U 152/03

Die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes zur ergänzenden Vertragsauslegung bei einer formularmäßig unwirksam vereinbarten Vertragserfüllungsbürgschaft auf erstes Anfordern (BGH, Urteil vom 04.07.2002, VII ZR 502/99, BauR 2003, 1533 ff) ist nicht auf den Fall einer formularmäßig unwirksam vereinbarten Gewährleistungsbürgschaft auf erstes Anfordern zu übertragen.*)

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2004, 1489
Mit Beitrag
BauträgerBauträger
Bürgschaft - MaBV-Bürgschaft: Welchen Sicherungszweck hat sie?

LG Lübeck, Urteil vom 16.04.2004 - 4 O 151/03

1. Die MaBV-Bürgschaft sichert den Anspruch auf großen Schadensersatz (BGB a.F. § 326).

2. Bei Mängeln im Betrag von 15.851 Euro ist die Abnahmeverweigerung nicht treuwidrig.

3. Eine MaBV-Bürgschaft enthält schon dem Anschein nach Allgemeine Geschäftsbedingungen, wenn sie von einer Sparkasse stammt oder wenn sie der Anlage 7 des Musterentwurfes der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zu § 34c der Gewerbeordnung und zur Makler- und Bauträgerverordnung entspricht.

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2004, 1353
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Grundurteil bei Klage auf Restwerklohn und Sicherungshypothek?

OLG Celle, Urteil vom 03.06.2004 - 6 U 175/03

Ist die Klage auf Restwerklohn mit derjenigen auf Bestellung der Bauhandwerker-Sicherungshypothek verbunden und hält u. a. der Besteller den Werklohn wegen von ihm behaupteter Mängel zurück, ist ein Grundurteil zu beiden Klagansprüchen zulässig.*)

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2004, 1242
Bürgschaft und sonstige SicherheitenBürgschaft und sonstige Sicherheiten
Bürgschaft - Sittenwidrigkeit eines Bürgschaftsvertrages

OLG Koblenz, Beschluss vom 22.09.2003 - 10 W 355/03

Die Frage, ob eine Sittenwidrigkeit bei Bürgschafts- und Mithaftungsverträgen zwischen Kreditinstituten und privaten Sicherungsgebern vorliegt, hängt entscheidend vom Grad des Missverhältnisses zwischen dem Verpflichtungsumfang und der finanziellen Leistungsfähigkeit des Bürgen oder Mitverpflichteten ab. Von einer Sittenwidrigkeit eingegangener Kreditverträge kann nicht ausgegangen werden, wenn die Ehefrau selbst ein eigenes sachliches und persönliches Interesse an Aufnahme der Kredite hat, die Gewerbeanmeldung des neu gegründeten von ihrem Ehemann faktisch geführten Transportunternehmens auf ihre ihren Namen läuft und sie die Buchhaltung des Unternehmens führt, d.h. letztlich eine Lebens- und Wirtschaftsgemeinschaft mit ihrem Ehemann besteht (in Anknüpfung an BGHZ 125, 206, 211; 136, 347, 351; 137, 329, 333 f.; 146, 37, 42; BGH Urteil vom 26. April 2001 - IX ZR 337/98 - WM 2001, 1330, 1331; OLG Koblenz Urteil vom 21. Juni 2002 - 10 U 1116/01 -).*)

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2004, 1238
Bürgschaft und sonstige SicherheitenBürgschaft und sonstige Sicherheiten
Bürgschaft - Nichtigkeit eines Bürgschaftsversprechens bei krasser Überforderung

OLG Frankfurt, Urteil vom 24.03.2004 - 23 U 65/03

1. Von einer krassen finanziellen Überforderung bei einer Ehegattenbürgschaft ist bei nicht ganz geringfügigen Hauptschulden dann auszugehen, wenn der Bürge nicht einmal die laufenden Zinsen der Hauptschuld aufzubringen vermag.

2. In solchen Fällen besteht eine widerlegliche Vermutung dafür; dass sich der Ehegatte bei der Übernahme der Bürgschaft nicht von seinen Interessen und von einer rationalen Einschätzung des wirtschaftlichen Risikos hat leiten lassen und das Kreditinstitut die emotionale Bindung in sittlich anstößiger Weise ausgenützt hat.

3. Nach Ansicht des Senates ist an der Rechtsprechung zur Nichtigkeit eines Bürgschaftsversprechens bei krasser finanzieller Überforderung von Bürgen auch im Hinblick auf die durch die Insolvenzordnung eingeführte Möglichkeit einer Restschuldbefreiung uneingeschränkt festzuhalten.

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2004, 1146
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Bürgschaft - Zur Wirksamkeit einer formularmäßigen Vorauszahlungsbürgschaft

OLG Düsseldorf, Urteil vom 04.11.2003 - 21 U 36/03

1. Aus der vertraglichen Verpflichtung, vor Arbeitsbeginn Vorauszahlungen auf die Vergütung des Auftragnehmers entrichten zu müssen, resultiert ein gesteigertes Sicherungsinteresse des Auftraggebers; das durch die Gestellung einer Vorleistungsbürgschaft auf erstes Anfordern angemessen kompensiert wird. Eine dahingehende Vereinbarung in Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist grundsätzlich wirksam.*)

2. Die zur Erlangung der Vorauszahlung nach dem Vertrage beizubringende Bankbürgschaft a.e.A. ist keine reine Vorauszahlungsbürgschaft im obigen Sinne, wenn sie auch noch nach Arbeitsbeginn und bis zur Verrechnung mit fälligen Abschlagsforderungen beim Auftraggeber verbleiben soll. Sie dient dann vielmehr auch der Absicherung der Vertragserfüllung für die Zeit nach der Erbringung der dem Wert der Vorauszahlung entsprechenden Vertragsleistung und hat insoweit den Charakter einer Vertragserfüllungsbürgschaft a.e.A., die keine angemessene Kompensation des Leistungsrisikos darstellt. Eine entsprechende Klausel in Allgemeinen Geschäftsbedingungen hält der AGB-rechtlichen Inhaltskontrolle deshalb nicht stand.*)

3. In einem solchen Fall ist die betroffene Klausel in Anlehnung an die Rechtsprechung des BGH zu den Folgen der unwirksamen formularmäßigen Vereinbarung einer Vertragserfüllungsbürgschaft a. e. A. zugunsten des Auftraggebers ergänzend dahin auszulegen, dass der Auftragnehmer die Stellung einer unbefristeten, selbstschuldnerischen Bürgschaft schuldet (BGH BauR 2002, 1533 ff.).*)

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2004, 1137
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Erfolgshaftung bei Vereinbarung bestimmter Ausführungsart?

OLG Hamm, Urteil vom 25.09.2003 - 21 U 8/03

1. An einer Erfolgshaftung ändert sich grundsätzlich nichts, wenn die Parteien eine bestimmte Ausführungsart vereinbart haben, mit der die geschuldete Funktionstauglichkeit des Werkes nicht erreicht werden kann.

2. Der Werklohn kann nur die vereinbarte Herstellungsart umfassen, wenn diese auf Anregung des Auftraggebers oder des Auftragnehmers zum Gegenstand des Vertrages gemacht worden ist. Dies gilt jedoch nicht, wenn die Kalkulation des Werklohns allein auf den Vorstellungen des Auftragnehmers beruht.

3. Ein sehr deutlich überhöhtes Sicherheitsverlangen eines Auftragnehmers (AN) ist insgesamt unwirksam, wenn der Auftraggeber (AG) einen angemessenen Betrag anhand der ihm vom AN zur Verfügung gestellten Unterlagen und Angebote allenfalls mit unzumutbaren Aufwand ermitteln und der AG aus dem sonstigen Verhalten des AN den Schluss ziehen kann, der AN werde sich mit einer geringeren Sicherheit als der geforderten nicht zufrieden geben.




IBRRS 2004, 1110
BauvertragBauvertrag
Verfahrensrecht - Gehören Kosten der Beweissicherung zu den Rechtsstreitkosten?

OLG Koblenz, Beschluss vom 07.05.2004 - 14 W 329/04

1. Wird eine Bank mit Erfolg aus einer Gewährleistungsbürgschaft in Anspruch genommen, gehören die Kosten einer vorausgegangenen Beweissicherung gegen den Werkunternehmer selbst dann nicht zu den Kosten des Rechtsstreits, wenn er dem Prozess als Streithelfer der Bank beigetreten ist.

2. Die Kosten der Beweissicherung können im Allgemeinen auch nicht als Kosten zur Vorbereitung des Rechtsstreits gegen die Bank behandelt werden.

3. Offen bleibt, ob etwas anderes gilt, wenn der Bauherr der Bank im selbständigen Beweisverfahren den Streit verkündet hat (vgl. zur grundsätzlichen Zulässigkeit BGHZ 134, 190).

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2004, 1102
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Wertlos gewordene Konzernbürgschaft muss ersetzt werden!

LG Berlin, Urteil vom 12.11.2003 - 2 O 624/02

Der Auftraggeber hat einen Anspruch auf eine neue Gewährleistungsbürgschaft, wenn die ihm übergebene Konzernbürgschaft aufgrund der Insolvenz des Mutterkonzerns unwirksam wird.

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2004, 1101
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Ablauf der Gewährleistungsfrist: Stellung einer Austauschbürgschaft

KG, Urteil vom 20.04.2004 - 27 U 333/03

1. Mit der Durchführung von Mängelbeseitigungsleistungen beginnt gemäß § 13 Nr. 5 Abs. 1 Satz 3 VOB/B nur für diese Leistungen eine neue Verjährung, nicht für die gesamte vertragliche Leistung.

2. Mit Ablauf der vertraglichen Verjährungsfrist ist eine auf die Vertragssumme bezogene Gewährleistungsbürgschaft zurückzugeben.

3. Sofern Mängelbeseitigungsleistungen noch nicht verjährt sind, kann der Auftraggeber eine Austauschgewährleistungsbürgschaft verlangen, deren Höhe sich jedoch nur nach dem Wert der Mängelbeseitigungsmaßnahmen sowie der vereinbarten Sicherungshöhe - meist 5% - errechnet.

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2004, 1047
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Bürgschaft a.e.A. in AGB des öffentl. Auftraggebers nicht wirksam

BGH, Urteil vom 25.03.2004 - VII ZR 453/02

a) Die Verpflichtung eines Bauunternehmers, zur Sicherung von Vertragserfüllungsansprüchen eine Bürgschaft auf erstes Anfordern zu stellen, ist auch in Allgemeinen Geschäftsbedingungen eines öffentlichen Auftraggebers unwirksam. Der Vertrag ist ergänzend dahin auszulegen, daß der Auftragnehmer eine unbefristete, selbstschuldnerische Bürgschaft schuldet (im Anschluß an BGH, Urteil vom 4. Juli 2002, BGHZ 151, 229).*)

b) Die ergänzende Vertragsauslegung kommt für Verträge, die nach dem 31. Dezember 2002 geschlossen worden sind, nicht mehr in Betracht. Das gilt auch für Verträge, bei denen ein öffentlicher Auftraggeber nicht beteiligt ist.*)

c) Zur Wirksamkeit einer vom öffentlichen Auftraggeber in einem Bauvertrag gestellten Klausel, mit der Vertragserfüllungssicherheit und Gewährleistungssicherheit mit teilweise identischer Zweckbestimmung gefordert wird.*)




IBRRS 2004, 0870
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Bürgschaft a.e.A. in AGB des öffentl. Auftraggebers nicht wirksam

OLG Karlsruhe, Urteil vom 26.11.2003 - 7 U 135/00

1. Auch bei öffentlichen Auftraggebern stellt eine Vertragsklausel, die dem Auftragnehmer lediglich das Recht eingeräumt, einen Sicherheitseinbehalt durch eine Bürgschaft auf erstes Anfordern abzulösen, eine unangemessene Benachteiligung im Sinne von § 9 AGB-Gesetz dar.*)

2. Fehlt es an einer wirksamen Sicherungsvereinbarung und damit an einem Anspruch des Gläubigers, Sicherheit für seine Forderung zu erlangen, so ist dieser nicht befugt, die Erfüllung des Rückgewähranspruchs des Auftragnehmers und Sicherungsgebers unter Berufung auf deshalb ungesicherte Forderungen aus Gewährleitung wegen Mängel zu verweigern.*)




IBRRS 2004, 0851
ImmobilienImmobilien
Kreditrecht - Sicherheitenaustausch anstelle vorzeitiger Darlehensablösung

BGH, Urteil vom 03.02.2004 - XI ZR 398/02

a) Hat ein Darlehensnehmer gegen die realkreditgebende Bank einen Anspruch auf Einwilligung in eine vorzeitige Darlehensablösung gegen angemessene Vorfälligkeitsentschädigung, kann er, wenn die Veräußerung des belasteten Grundstücks eine Ablösung des Darlehens nicht erfordert, statt dessen auch die Zustimmung in einen bloßen Austausch der vereinbarten Sicherheiten bei sonst unverändert fortbestehendem Darlehensvertrag beanspruchen, wenn der Sicherheitenaustausch dem Kreditinstitut mangels eines schutzwürdigen Eigeninteresses zuzumuten ist.*)

b) Dies ist der Fall, wenn eine vom Darlehensnehmer als Ersatz angebotene Grundschuld das Risiko der realkreditgebenden Bank genauso gut abdeckt wie die der Bank vereinbarungsgemäß eingeräumte Grundschuld, der Darlehensnehmer bereit und in der Lage ist, alle mit dem Sicherheitenaustausch verbundenen Kosten zu tragen und das Kreditinstitut auch nicht befürchten muß, etwa bei der Verwaltung oder der Verwertung der Ersatzsicherheit irgendwelche Nachteile zu erleiden.*)

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2004, 0772
Bürgschaft und sonstige SicherheitenBürgschaft und sonstige Sicherheiten
Bürgschaft - Rechtsmissbräuchliche Inanspruchnahme aus einer Bürgschaft

OLG Köln, Urteil vom 09.01.2004 - 19 U 130/03

1. Der Bürge ist verpflichtet, bei der Befriedigung des Gläubigers auch das Interesse des Geschäftsherrn zu wahren. Dazu gehört die sorgfältige Prüfung der Berechtigung des Gläubigers.

2. Eine rechtsmissbräuchliche Inanspruchnahme aus einer Bürgschaft berechtigt den Bürgen indes nur dann zur Leistungsverweigerung, wenn der Sachverhalt klar auf der Hand liegt und zudem zumindest liquide beweisbar ist.

3. Soweit er ohne objektive Notwendigkeit an den Gläubiger leistet, darf der Bürge seine Aufwendungen nur dann im Sinne von § 670 BGB für gerechtfertigt halten, wenn er seine Entscheidung nach sorgfältiger, den Umständen des Falles nach gebotener Prüfung trifft.

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2004, 0752
Mit Beitrag
BauträgerBauträger
Bauträgervertrag - Vorauszahlungspflicht trotz Bürgschaft?

EuGH, Urteil vom 01.04.2004 - Rs. C-237/02

Es ist Sache des nationalen Gerichts, festzustellen, ob eine Vertragsklausel wie die, die Gegenstand des Ausgangsverfahrens ist, die Kriterien erfüllt, um als missbräuchlich im Sinne von Artikel 3 Absatz 1 der Richtlinie 93/13/EWG des Rates vom 5. April 1993 über missbräuchliche Klauseln in Verbraucherverträgen qualifiziert zu werden.*)

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2004, 0678
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Bürgschaft - Abgrenzung gegenständlich beschränkte Bürgschaft und Zeitbürgschaft

BGH, Urteil vom 15.01.2004 - IX ZR 152/00

Zur Abgrenzung der gegenständlich beschränkten Bürgschaft von der Zeitbürgschaft.*)

Wird auf Wunsch des Bürgen eine als Zeitbürgschaft zu verstehende Befristung seiner Haftung vereinbart, so ist eine Klausel überraschend, mit der sich der Gläubiger formularmäßig von der Anzeigeobliegenheit freizeichnet.*)

Streiten der Gläubiger und der Bürge darüber, ob eine vereinbarte Befristung als Zeitbürgschaft oder nur als gegenständliche Beschränkung der Haftung zu verstehen ist, trägt der Gläubiger die Beweislast für den von ihm behaupteten Inhalt der Bürgschaft; sichert die Bürgschaft einen Kontokorrentkredit, stellt dies regelmäßig ein wesentliches Beweisanzeichen dafür dar, daß eine gegenständliche Beschränkung vereinbart ist.*)

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2004, 0672
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Bürgschaft a.e.A. wegen fälliger Abschlagszahlungen

OLG Braunschweig, Beschluss vom 03.03.2004 - 8 U 5/04

Dem Auftragnehmer steht ein Anspruch aus einer Bürgschaft auf erstes Anfordern wegen fälliger Abschlagszahlungen auch dann noch zu, wenn der Bauvertrag bereits vorzeitig beendet worden ist.*)




IBRRS 2004, 0664
Mit Beitrag
BauträgerBauträger
Inhalt einer Bürgschaft nach der Makler-und Bauträgerverordnung

BGH, Urteil vom 27.01.2004 - XI ZR 111/03

1. Ein Anspruch des Bauherrn auf Rückgewähr eines Teils der von ihm erbrachten Vorauszahlung wegen teilweiser Nichterfüllung des Bauträgervertrages durch den Bauträger wird durch die selbstschuldnerische Bürgschaft gemäß § 7 MaBV gesichert.

2. Vor Annahme der Bürgschaftserklärung durch den Gläubiger getroffene haftungserweiternde Vereinbarungen werden von § 767 Abs. 1 Satz 3 BGB nicht erfasst.

3. Eine zeitliche Verlängerung der Bürgenhaftung, die es dem Auftraggeber ermöglichen soll, aus einer Vermietung seiner Immobilie optimalen Nutzen zu ziehen, entspricht nicht dem durch eine MaBV-Bürgschaft gesicherten typischen Fertigstellungsrisiko und ist für den Bürgen, der von einer solchen Abrede keine Kenntnis hat, nicht interessengerecht.

4. Ein Hinausschieben der Fälligkeit einer verbürgten Forderung, insbesondere eine Verlängerung der Bauausführungsfrist, ist deshalb als Erweiterung der Verpflichtung des Bürgen im Sinne des § 767 Abs. 1 Satz 3 BGB anzusehen.*)

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2004, 0616
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Unbefristete, selbstschuldnerische Bürgschaft in AGB zulässig

BGH, Urteil vom 26.02.2004 - VII ZR 247/02

a) Eine Klausel in Allgemeinen Geschäftsbedingungen eines Bauvertrags, die den Auftragnehmer verpflichtet, zur Sicherung der Gewährleistungsansprüche des Auftraggebers ausschließlich eine unbefristete, unwiderrufliche, selbstschuldnerische Bürgschaft zu stellen, ist nicht nach § 9 AGB-Gesetz unwirksam.*)

b) Wird der Auftragnehmer in einer solchen Klausel verpflichtet, die Bürgschaft gemäß "Muster des Auftraggebers" zu stellen, ist damit in Anlehnung an § 17 Nr. 4 Satz 2 VOB/B zum Ausdruck gebracht, daß die Bürgschaft nach Vorschrift des Auftraggebers auszustellen ist. Der Auftraggeber wird nicht berechtigt, die Sicherungsabrede durch das Muster zu ändern.*)

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2004, 0574
BauvertragBauvertrag
Bürgschaft a.e.A. wird zur selbstschuldnerischen Bürgschaft

BGH, Beschluss vom 13.11.2003 - VII ZR 372/01

1. Ist die Verpflichtung des Unternehmers, eine Vertragserfüllungsbürgschaft auf erstes Anfordern zu stellen, gemäß § 9 AGB-Gesetz unwirksam, so ergibt die ergänzende Auslegung des lückenhaften Vertrags, dass er eine unbefristete selbstschuldnerische Bürgschaft ohne das Merkmal "auf erstes Anfordern" schuldet.

2. Er kann daher vom Bauherrn von vornherein nicht die Herausgabe der Bürgschaftsurkunde verlangen, sondern nur die Abgabe einer schriftlichen Erklärung, die Bürgschaft nicht auf erstes Anfordern, sondern nur als selbstschuldnerische Bürgschaft geltend zu machen.

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2004, 0568
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Sicherheit gemäß § 648a BGB auch nach Kündigung

BGH, Urteil vom 22.01.2004 - VII ZR 267/02

a) § 648a Abs. 1 BGB gibt dem Unternehmer auch nach einer Kündigung das Recht, eine Sicherheit zu verlangen, wenn der Besteller noch Erfüllung des Vertrages (Mängelbeseitigung) fordert.*)

b) Leistet der Besteller auf ein berechtigtes Sicherungsverlangen nach einer Kündigung die Sicherheit nicht, ist der Unternehmer berechtigt, die Mängelbeseitigung zu verweigern.*)

c) Der Unternehmer kann dem Besteller in sinngemäßer Anwendung des § 648a Abs. 5 Satz 1 in Verbindung mit § 643 Satz 1 BGB eine Nachfrist zur Sicherheitsleistung mit der Erklärung setzen, daß er die Mängelbeseitigung ablehne, wenn die Sicherheit nicht fristgerecht geleistet werde. Nach fruchtlosem Ablauf der Nachfrist wird er von der Pflicht zur Mängelbeseitigung frei. Ihm steht in weiterer sinngemäßer Anwendung des § 645 Abs. 1 Satz 1 und § 648a Abs. 5 Satz 2 BGB der Anspruch auf die um den mängelbedingten Minderwert gekürzte Vergütung und der Anspruch auf Ersatz des Vertrauensschadens zu.*)

d) Macht der Unternehmer von dieser Möglichkeit keinen Gebrauch, kann der Besteller dem Verlangen auf Zahlung des vollen Werklohns das gesetzliche Leistungsverweigerungsrecht auch dann entgegenhalten, wenn er die Sicherheit nicht gestellt hat.*)

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2004, 0567
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Wirksamkeitsvoraussetzungen einer Bürgschaft a.e.A.

OLG Frankfurt, Urteil vom 18.12.2003 - 21 U 24/03

Zu den Wirksamkeitsvoraussetzungen einer Bürgschaft auf erste Anforderung (hier: Einwendungen des Bürgen aus dem früheren AGB-Gesetz).*)

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2004, 0489
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
AGB: Vertragserfüllungsbürgschaft auf erstes Anfordern

BGH, Beschluss vom 13.11.2003 - VII ZR 371/01

1. Die Verpflichtung eines Auftragnehmers in Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Auftraggebers, zur Sicherung der Vertragserfüllung eine Bürgschaft auf erstes Anfordern zu stellen, ist unwirksam; die hierdurch entstandene Vertragslücke ist ergänzend dahin auszulegen, dass der Auftragnehmer eine unbefristete, selbstschuldnerische Bürgschaft schuldet (Bestätigung von BGH, IBR 2002, 414; IBR 2002, 543).

2. Der Auftraggeber ist nicht verpflichtet, die Bürgschaftsurkunde zurückzugeben. Er muss sich jedoch gegenüber dem Auftragnehmer und dem Bürgen schriftlich verpflichten, die Bürgschaft nicht auf erstes Anfordern, sondern nur als selbstschuldnerische geltend zu machen (Bestätigung von BGH, IBR 2003, 413).

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2004, 0444
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Bürgschaft a.e.A.: Kann AG gegen Rückforderungsanspruch aufrechnen?

OLG Celle, Urteil vom 11.12.2003 - 5 U 67/03

Nimmt der Auftraggeber als Begünstigter eine Bürgschaft auf erstes Anfordern zu Unrecht in Anspruch, kann er gegen den dadurch resultierenden Rückforderungsanspruch des vom Bürgen in Rückgriff genommenen Auftragnehmers nicht mit Ansprüchen aufrechnen, die nicht vom Sicherungszweck der Bürgschaft erfasst sind.

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2004, 0441
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Voraussetzung des Sicherheitseinbehalts gemäß § 17 Nr. 8 VOB/B

OLG Oldenburg, Urteil vom 10.02.2004 - 2 U 94/03

Der Einbehalt einer Sicherheit gem. § 17 Ziff. 8 VOB/B (Fassung vom September 1988) setzt nach Eintritt des vereinbarten Rückgabezeitpunktes voraus, dass zuvor ein konkretes Beseitigungsverlangen erhoben worden ist. Eine Streitverkündung ersetzt ein solches nicht.*)

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2004, 0315
Mit Beitrag
BauträgerBauträger
Selbständiges Garantieversprechen einer Bank

OLG Bamberg, Urteil vom 10.11.2003 - 4 U 98/03

1. Wenn ein Kreditinstitut eine Bürgschaft übernehmen will, so pflegt es dies auch klar und deutlich zum Ausdruck zu bringen.

2. Zu den Anforderungen an ein selbständiges Garantieversprechen einer Bank im Rahmen eines Bauträgervertrages.

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2004, 0301
ImmobilienImmobilien
Bürgschaft - Auslegung einer individualvertraglichen Haftungsbegrenzung

BGH, Urteil vom 09.12.2003 - XI ZR 372/02

Zur Auslegung einer individualvertraglichen Haftungsbegrenzung.*)

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2004, 0179
Mit Beitrag
ARGEARGE
Bürgschaft - Sicherungszweck einer Partnerausschüttungsbürgschaft

LG Osnabrück, Urteil vom 16.12.2003 - 7 O 1615/03

Eine Partnerausschüttungsbürgschaft gemäß §§ 11.24, 11.25 ARGE-Vertrag sichert Partnerausschüttungen auch im Insolvenzfall.

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2004, 0120
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Sicherheitseinbehalt und Bürgschaft auf erstes Anfordern

KG, Beschluss vom 02.12.2003 - 7 W 330/03

Ein in Allgemeinen Geschäftsbedingungen vertraglich vereinbarter Sicherheitseinbehalt von 5% für fünf Jahre ist wirksam, wenn dem Unternehmer neben der Möglichkeit, den Bareinbehalt durch Bürgschaft auf erstes Anfordern abzulösen, auch eine weitere Möglichkeit zur Sicherheitsleistung gemäß § 17 Nr. 2 VOB/B eingeräumt wird.

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2004, 0114
ProzessualesProzessuales
Bürgschaft - Sind Avalkosten Kosten der Zwangsvollstreckung?

OLG Frankfurt, Beschluss vom 12.11.2003 - 12 W 144/03

Avalkosten für eine Bürgschaft können Kosten der Zwangsvollstreckung im Sinne von § 788 Abs. 3 ZPO sein.*)

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2004, 0098
Bürgschaft und sonstige SicherheitenBürgschaft und sonstige Sicherheiten
Bürgschaft - Bürgschaften naher Angehöriger

OLG Celle, Beschluss vom 30.12.2003 - 3 W 109/03

1. Allein der Umstand, dass sich der Bürgschaftsbetrag auf nicht mehr als 25.000 DM beläuft, steht der Anwendung der vom BGH entwickelten Grundsätze zur Sittenwidrigkeit von Bürgschaften naher Angehöriger nicht entgegen (Fortsetzung von 3 U 69/02).*)

2. Im Sinne der Rechtsprechung zur Rechtskraftdurchbrechung nach § 826 BGB kommt die Annahme einer sittenwidrigen Ausnutzung eines unrichtigen Titels auch dann nicht allein wegen der objektiven Unrichtigkeit in Betracht, wenn der (Bürgschafts) Gläubiger einen Vollstreckungsbescheid erwirkt hat.*)

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2004, 0094
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Ausschluss von Nachforderungen durch AGB

BGH, Urteil vom 27.11.2003 - VII ZR 53/03

a) Aus dem Inhalt und der Gestaltung der in einem Bauvertrag verwendeten Bedingungen kann sich ein von dem Verwender zu widerlegender Anschein dafür ergeben, daß sie zur Mehrfachverwendung vorformuliert worden sind (im Anschluß an BGH, Urteil vom 14. Mai 1992 - VII ZR 204/90, BGHZ 118, 229, 238).*)

b) Eine vom Auftraggeber gestellte Klausel in einem Bauvertrag, nach der jegliche Nachforderungen ausgeschlossen sind, wenn sie nicht auf schriftlichen Zusatz- und Nachtragsaufträgen des Auftraggebers beruhen, benachteiligt den Auftragnehmer unangemessen und ist deshalb gemäß § 9 Abs. 1 AGB-Gesetz unwirksam.*)

c) Ein Zahlungsplan in einem Bauvertrag, wonach die 12. Rate nach Fertigstellung der Leistung und die 13. und letzte Rate nach Beseitigung aller Mängel, Abnahme und Vorlage einer Gewährleistungsbürgschaft zu zahlen ist, ist vorbehaltlich abweichender Vereinbarungen dahin zu verstehen, daß die 13. Rate fällig wird, wenn die Abnahme trotz vorhandener Mängel erfolgt. Dem Auftraggeber steht dann in Höhe des mindestens Dreifachen der Mängelbeseitigungskosten ein Leistungsverweigerungsrecht zu.*)




IBRRS 2004, 0068
Bürgschaft und sonstige SicherheitenBürgschaft und sonstige Sicherheiten
Bürgschaftsrecht - Anrechnung eines Verwertungserlöses auf mehrere Forderungen

BGH, Urteil vom 25.11.2003 - XI ZR 379/02

Zur Anrechnung eines Verwertungserlöses auf mehrere Forderungen.*)

Dokument öffnen Volltext


Online seit 2003

IBRRS 2003, 3186
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
5%-iger Sicherheitseinbehalt durch normale Bürgschaft ablösbar?

BGH, Urteil vom 13.11.2003 - VII ZR 57/02

a) Die Klausel in Allgemeinen Geschäftsbedingungen eines Bauvertrages, daß ein Sicherheitseinbehalt in Höhe von 5% der Bausumme für die Dauer der fünfjährigen Gewährleistungsfrist durch eine selbstschuldnerische unbefristete Bürgschaft abgelöst werden kann, verstößt nicht gegen § 9 Abs. 1 AGBG (im Anschluß an BGH, Urteil vom 5. Juni 1997 - VII ZR 324/95, BGHZ 136, 27).*)

b) Wird die Ablösung durch die selbstschuldnerische Bürgschaft zusätzlich davon abhängig gemacht, daß keine wesentlichen Mängel vorhanden sind, ist diese Vertragsklausel unwirksam.*)




IBRRS 2003, 3174
Bürgschaft und sonstige SicherheitenBürgschaft und sonstige Sicherheiten
Bürgschaft - Auslegung einer Bürgschaftserklärung

OLG Düsseldorf, Urteil vom 10.04.2003 - 5 U 141/02

1. Die Auslegung einer Bürgschaftserklärung hat sich danach auszurichten, was als Wille für denjenigen erkennbar geworden ist, für den die Erklärung bestimmt war. Da die Bürgschaftserklärung an den Gläubiger gerichtet ist, kommt es darauf an, wie dieser sie nach Treu und Glauben und nach der Verkehrsanschauung verstehen musste. Dabei ist ein objektiver Maßstab anzulegen: Der Bürge muss die Bürgschaftserklärung so gegen sich gelten lassen, wie sie bei Berücksichtigung der für den Gläubiger erkennbaren Umstände objektiv aufzufassen ist. Ist die Bürgschaftserklärung in einer Urkunde verkörpert, ist für die Auslegung in erster Linie der Inhalt der Bürgschaftsurkunde maßgeblich. Außerhalb des Erklärungsakts liegende Begleitumstände können aber in die Auslegung mit einbezogen werden, soweit sie für den Erklärungsempfänger - hier also den Gläubiger - einen Schluss auf den Sinngehalt der Erklärung zulassen.*)

2. Konkrete Anhaltspunkte für Zweifel an der Richtigkeit der vom Eingangsgericht festgestellten Tatsachen im Sinne von § 529 Abs. 1 Nr. 1 ZPO können auch darin begründet sein, dass das Eingangsgericht eine Zeugenaussage in nicht überzeugender Weise gewürdigt hat. Das kann insbesondere dann der Fall sein, wenn objektive Umstände gegen die Würdigung durch das Eingangsgericht sprechen.*)

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2003, 3172
Bürgschaft und sonstige SicherheitenBürgschaft und sonstige Sicherheiten
Bürgschaft - Auslegung und rechtliche Auswirkungen einer Hinterlegungsregelung

OLG Düsseldorf, Urteil vom 08.05.2003 - 5 U 85/02

1. Eine Klausel, nach der der Bürge das Recht hat, sich von seiner Verpflichtung durch Hinterlegung zu befreien, ist dahin auszulegen, dass mit der Hinterlegung der Bürgschaftssumme zugunsten des Gläubigers nicht für die Bürgschaftsforderung, von der sich die Bürgin befreien will, sondern für den Anspruch der Gläubigerin gegen den Hauptschuldner Sicherheit geleistet werden soll. Wird von dem Bürgen hinterlegt, sichert das Pfandrecht an seiner Rückerstattungsforderung nach § 233 BGB nicht den Bürgschaftsanspruch, sondern die bisher verbürgte Forderung gegen den Hauptschuldner. Als Pfandgläubiger kann der Gläubiger die Rückerstattungsforderung des Bürgen gegen die Hinterlegungsstelle gemäß §§ 1257, 1273, 1279, 1282 Abs. 1 BGB einziehen, wenn die Pfandreife (§ 1228 Abs. 2 BGB) gegenüber dem Hauptschuldner eingetreten ist. Der Gläubiger kann deshalb gemäß §§ 1257, 1273, 1279, 1282 Abs. 2 2. Halbsatz, 1210, 1211 BGB von dem hinterlegenden Bürgen als Sicherungsgeber (Verpfänder) die Duldung der Einziehung der mit dem Pfandrecht belasteten Forderung oder, was dem gleichsteht, die Zustimmung zur Auskehrung des hinterlegten Betrages verlangen.*)

2. Der Bürge muss seine Erklärung so gegen sich gelten lassen, wie sie aus der Sicht des Gläubigers mit Rücksicht auf die ihm erkennbaren Umstände aufzufassen ist. Maßgeblich für den objektiven Erklärungswert ist in erster Linie der Wortlaut der Bürgschaftsurkunde. Begleitumstände können in die Auslegung einbezogen werden, soweit sie für den Gläubiger einen Schluss auf den Sinngehalt der Bürgschaftserklärung zulassen.*)

Dokument öffnen Volltext