Bau-, Architekten- und Immobilienrecht.
Volltexturteile nach Sachgebieten
835 Entscheidungen insgesamt
Online seit 2007
IBRRS 2007, 0311BGH, Urteil vom 23.11.2006 - IX ZR 126/03
Zur Gläubigerbenachteiligung in Fällen, in denen die Darlehensrückzahlungsansprüche einer Bank sowohl durch eine Grundschuld als auch durch die Abtretung der Auszahlungsansprüche gegen Lebensversicherungen gesichert sind.*)
VolltextIBRRS 2007, 0300
BGH, Urteil vom 17.11.2006 - V ZR 71/06
Die Vereinbarung einer Wertsicherungsklausel steht der Verurteilung zur Zahlung von künftigem Erbbauzins nicht entgegen.*)
VolltextIBRRS 2007, 0293
BGH, Urteil vom 26.09.2006 - XI ZR 156/05
Ein Sicherungseigentümer, dem nach der Sicherungsabrede mit dem Sicherungsgeber kein Nutzungsrecht zusteht, kann von einem Dritten die durch Vermietung des Sicherungsgutes gezogenen Nutzungen nicht gemäß § 812 Abs. 1 Satz 1 Alt. 2 BGB (Eingriffskondiktion) herausverlangen.*)
VolltextIBRRS 2007, 0292
BGH, Urteil vom 24.10.2006 - XI ZR 216/05
Zur Frage, ob die auf einem Verstoß gegen das Rechtsberatungsgesetz beruhende Nichtigkeit einer notariell beurkundeten Vollmacht und eines Treuhandvertrages die in einem formularmäßigen Zeichnungsschein enthaltene, nicht gegen das Rechtsberatungsgesetz verstoßende Vollmacht eines Treuhänders zum Abschluss eines Darlehensvertrages gemäß § 139 BGB erfasst.*)
VolltextIBRRS 2007, 0291
BGH, Urteil vom 02.11.2006 - III ZR 274/05
Stellt der Verkäufer eine Sicherheit für das Darlehen, durch das der Kaufpreis aufgebracht werden soll, führt er objektiv auch dann ein Geschäft des Käufers, wenn zur Rückzahlung des Darlehens ausschließlich ein Dritter verpflichtet ist.*)
VolltextIBRRS 2007, 0235
LG Hamburg, Urteil vom 02.06.2006 - 328 O 397/05
1. Muss sich der Bürge laut vom Auftraggeber vorgegebenem Bürgschaftsmuster verpflichten, „sofort“ zu zahlen, ist eine Bürgschaft auf erstes Anfordern gegeben.
2. Eine Sicherungsabrede, in der ein Barsicherheitseinbehalt vereinbart ist, welcher ausschließlich durch eine vom Auftraggeber im Mustertext vorgegebene Gewährleistungsbürgschaft auf erstes Anfordern abgelöst werden kann, ist nach ständiger BGH-Rechtsprechung unwirksam und kann auch nicht in eine wirksame Sicherungsabrede umgedeutet werden.
VolltextIBRRS 2007, 0203
OLG Bamberg, Beschluss vom 19.06.2006 - 5 U 3/06
1. Der Zahlungsanspruch aus einer Bürgschaft auf erstes Anfordern entsteht, wenn der Gläubiger die Bürgschaft in Anspruch nimmt.
2. Erst mit diesem Zeitpunkt beginnt die dreijährige Verjährung des Zahlungsanspruchs aus der Bürgschaft, nicht bereits mit Fälligkeit des gesicherten Hauptanspruchs.
VolltextIBRRS 2007, 0199
OLG Bamberg, Beschluss vom 01.08.2006 - 5 U 3/06
1. Der Zahlungsanspruch aus einer Bürgschaft auf erstes Anfordern entsteht, wenn der Gläubiger die Bürgschaft in Anspruch nimmt.
2. Erst mit diesem Zeitpunkt beginnt die dreijährige Verjährung des Zahlungsanspruchs aus der Bürgschaft, nicht bereits mit Fälligkeit des gesicherten Hauptanspruchs.
VolltextIBRRS 2007, 0193
OLG Celle, Urteil vom 17.01.2007 - 14 U 102/05
Eine "als Sicherheit für die Erfüllung sämtlicher Verpflichtungen aus dem Vertrag, insbesondere für die vertragsgemäße Ausführung der Leistung einschließlich Abrechnung, Gewährleistung und Schadensersatz, sowie für die Erstattung von Überzahlungen" gestellte Bürgschaft soll nicht den Auftraggeber vor Verstößen gegen die Sorgfalt in eigenen Angelegenheiten schützen, sondern ihm vielmehr nur ein besonderes Sicherungsmittel geben, bei einem Ausfall des Auftragnehmers Rückgriff beim Bürgen nehmen zu können.*)
VolltextIBRRS 2007, 0027
LG Regensburg, Urteil vom 21.09.2006 - 1 O 487/06
1. Die Verjährung der Bürgschaftsforderung beginnt, wenn die (verbürgte) Hauptschuld fällig wird und der Bürgschaftsgläubiger von den den Bürgschaftsanspruch begründenden Tatsachen Kenntnis oder grob fahrlässige Unkenntnis erlangt hat.
2. Mithin wird ein Anspruch aus einer Gewährleistungsbürgschaft fällig, wenn hinsichtlich eventueller Mängel ein Schadensersatzanspruch entstanden ist, etwa weil der Unternehmer als Hauptschuldner die Nachbesserung endgültig verweigerte.
VolltextOnline seit 2006
IBRRS 2006, 4449OLG Hamm, Urteil vom 27.10.2006 - 12 U 76/06
1. Der aus einer Bürgschaft auf erstes Anfordern in Anspruch genommene Bürge kann sich im Erstprozess nicht darauf berufen, der Hauptschuldner sei nicht verpflichtet gewesen, eine Bürgschaft auf erstes Anfordern zu stellen, wenn er den zu Grunde liegenden Bauvertrag und die Sicherungsabrede bewusst nicht zur Kenntnis genommen hat; dies entspricht der bewussten Abweichung von der Sicherungsabrede.*)
2. Das Vorgehen des Bürgschaftsgläubigers aus einer vom Bürgen bewusst ohne Kenntnisnahme von der Sicherungsvereinbarung erteilten Bürgschaft ist nicht offensichtlich rechtsmissbräuchlich.*)
VolltextIBRRS 2006, 4410
OLG Hamm, Beschluss vom 07.03.2006 - 21 W 7/06
Zu den Voraussetzungen, unter denen für den Anspruch auf Bauhandwerkersicherungshypothek gemäß § 648 BGB die Identität zwischen Grundstückseigentümer und Besteller nach Treu und Glauben entbehrlich ist.*)
VolltextIBRRS 2006, 4311
LG Hannover, Urteil vom 30.08.2006 - 6 O 185/05
1. Ein Zurückbehaltungs- und damit auch das vom BGH 1993 durch Auslegung geschaffene Verwertungsrecht an einer Gewährleistungsbürgschaft aus § 17 Nr. 8 VOB/B nach Verjährung der Gewährleistungsansprüche setzt auch nach der BGH-Rechtsprechung aus 1993 voraus, dass der Bürge sich für verjährte Gewährleistungsansprüche verbürgt hat.
2. Ob der Bürge auch verjährte Ansprüche sichern wollte, ist durch Auslegung der Bürgschaftsurkunde im Einzelfall zu ermitteln.
VolltextIBRRS 2006, 4278
OLG München, Urteil vom 27.04.2006 - 19 U 3717/04
1. Eine Haustürsituation ist zurechenbar, wenn nach richtlinienkonformer und vom Wortlaut des § 1 HWiG gedeckter Auslegung ein Vertragspartner, der nicht selbst die Vertragsverhandlungen führt, die in der Person des Verhandlungsführers objektiv bestehende Haustürsituation ohne weiteres zurechnen lassen muss (BGH XI. Zivilsenat, BB 2006, 853; II. Zivilsenat, NJW 2006, 497).
2. Ein Formular, das die nach § 7 Abs. 3 VerbrKrG zusätzliche Erklärung enthält, dass nach dem Empfang des Darlehens der Widerruf als nicht erfolgt gelte, wenn der Kreditbatrag nicht binnen zwei Wochen zurückgezahlt werde, genügt nicht den Anforderungen des § 2 Abs. 1 HWiG, weil es mit der des § 7 Abs. 3 VerbrKrG auch eine "andere Erklärung" enthält.
3. Aus Zweifeln, ob die Vollmacht für den Abschluss des Darlehensvertrags selbst die Angaben nach § 4 VerbrKrG enthalten muss, ergibt sich noch kein "Kennenmüssen des Mangels der Vertretungsmacht" i.S.v. § 173 BGB.
4. Ein pauschales Bestreiten einer Haustürsituation i.S.v. § 1 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 HWiG "ins Blaue hinein" stellt ein unzulässiges Bestreiten mit Nichtwissen i.S.v. § 138 Abs. 4 ZPO.
VolltextIBRRS 2006, 4195
KG, Urteil vom 24.10.2006 - 7 U 6/06
Der Bürge kann sich auch nach geltendem Recht nicht auf Verjährung der Hauptschuld berufen, wenn der Mangel in unverjährter Zeit gerügt, die Bürgschaft aber erst in verjährter Zeit in Anspruch genommen wird. Die Forderung aus der Gewährleistungsbürgschaft unterliegt grundsätzlich der Verjährungsfrist von drei Jahren. Die Verjährungsfrist beginnt, wenn sich der Anspruch des Auftraggebers gegen den Unternehmer auf Nachbesserung in eine Geldschuld umgewandelt hat.*)
VolltextIBRRS 2006, 4188
BGH, Urteil vom 12.10.2006 - VII ZR 307/04
Der Unternehmer wird nach fruchtlosem Ablauf der Nachfrist, die er dem Besteller gemäß § 648a Abs. 5 Satz 1, § 643 Abs. 1 BGB gesetzt hat, von jeglicher Pflicht frei, den Vertrag zu erfüllen (im Anschluss an BGH, Urteil vom 22. Januar 2004 - VII ZR 183/02, BGHZ 157, 335, 342 = IBR 2004, 201).*)
IBRRS 2006, 4167
LG Hannover, Urteil vom 29.07.2003 - 18 0 86/03
1. Wird in einem Standardformular, das mit “Vertagserfüllungsbürgschaft und Gewährleistungsbürgschaft“ bezeichnet ist, der Teil “und Gewährleistungsbürgschaft“ gestrichen, ist nur noch der Erfüllungszeitraum bis zur Abnahme gedeckt, während der Gewährleistungszeitraum nach der Abnahme, der üblicherweise von der Gewährleistungsbürgschaft gedeckt ist, nicht mehr erfasst ist.
2. Bei der Bestimmung des Umfangs einer Vertragserfüllungsbürgschaft ist zu berücksichtigen, dass dem Gesetz eine solche Bürgschaft nicht bekannt ist. Verkehr und Rechtssprache haben jedoch diese besondere Bezeichnung entwickelt, die besondere vertragliche Risikoregelungen zum Ausdruck bringt.
3. Wenngleich bei der Auslegung des Vertrags gem. §§ 133, 157 nicht am Wortgebrauch der Parteien zu haften ist, so kann doch der objektive Erklärungswert zu berücksichtigen sein, den einzelne dieser Bezeichnungen allgemein oder in engeren Verkehrskreisen erlangt haben.
VolltextIBRRS 2006, 4165
LG Coburg, Urteil vom 29.11.2005 - 11 O 350/05
1. Ein Rechtsschutzinteresse an einer Herausgabeklage besteht, wenn die bürgende Bank bis zur Rückgabe der Bürgschaftsurkunde Avalzinsen in Rechnung stellt (BGH NJW 1989, 1482).
2. Nur der Bürge selbst kann die Einrede der Nichtdurchsetzbarkeit der verjährten Bürgschaft (§ 214 BGB) geltend machen und Rückgabe gemäß § 371 BGB verlangen, nicht aber der Hauptschuldner.
3. Der Bürgschaftsanspruch entsteht erst, wenn die Hauptschuld fällig ist und der Bürge vom Bürgschaftsgläubiger in Anspruch genommen wird.
VolltextIBRRS 2006, 4147
EuGH, Urteil vom 09.11.2006 - Rs. C-433/04
Die Regelung eines Mitgliedstaats, die Auftraggeber und Unternehmer, die nicht in diesem Mitgliedstaat registrierte Vertragspartner beauftragen, verpflichtet, von dem für die geleisteten Arbeiten an die Vertragspartner zu zahlenden Betrag 15% abzuziehen, und ihnen eine gesamtschuldnerische Haftung für Abgabenschulden dieser Vertragspartner auferlegt, verstößt gegen Art. 49, 50 EG-Vertrag.
IBRRS 2006, 4110
LG München I, Urteil vom 25.07.2006 - 11 O 22609/05
1. Sehen sowohl die vom Auftraggeber gestellte Sicherungsabrede als auch das Bürgschaftsmuster formularmäßig einen Ausschluss von § 768 BGB vor, so ist die Sicherungsabrede insgesamt unwirksam.
2. Der formularmäßige Ausschluss der Einreden aus §§ 770, 776 BGB ist zwar ebenfalls unwirksam, führt aber nicht zur (Gesamt-)Unwirksamkeit der Sicherungsabrede.
VolltextIBRRS 2006, 3749
OLG Jena, Beschluss vom 06.07.2006 - 4 W 273/06
1. Ein sofortiges Anerkenntnis kann von einem in Anspruch genommenen Bürgen auch noch nach Anzeige der Verteidigungsbereitschaft im Termin zur mündlichen Verhandlung abgegeben werden, wenn er vorprozessual (noch) nicht in Anspruch genommen wurde und die Hauptschuld bei Klageerhebung (noch) nicht fällig war.*)
2. Erforderlich ist lediglich ein vor den Sachanträgen vorbehaltlos abgegebenes Anerkenntnis hinsichtlich der bestehenden Bürgschaftsverpflichtung.*)
3. Einer prozessarmen Partei kann in diesem Zusammenhang nicht angelastet werden, dass sie zur Zahlung der Gesamtschuld nicht sofort in der Lage ist und mit dem Anerkenntnis noch kein sofortiger Zahlungsausgleich erfolgt.*)
VolltextIBRRS 2006, 3573
OLG München, Urteil vom 20.07.2006 - 19 U 3419/06
Ist in einem Bürgschaftsvertrag vereinbart, dass sich der Gläubiger bei Fälligkeit der Forderung und Nichtleistung des Schuldners an den Bürgen wenden kann, der dann "nach Aufforderung" durch den Gläubiger Zahlung zu leisten hat, wird die Bürgschaftsforderung erst mit der Zahlungsaufforderung fällig. Damit beginnt auch die Verjährung der Bürgschaftsforderung erst zu diesem Zeitpunkt.
VolltextIBRRS 2006, 3546
OLG Rostock, Urteil vom 31.08.2006 - 7 U 2/06
1. Die Bauvertragsparteien können zwar eine vereinbarte förmliche Abnahme des Werkes übereinstimmend abbedingen. Eine Bürgschaftserklärung kann aber nicht dahin verstanden werden, dass es den Parteien der Hauptschuld überlassen sein sollte, die Modalitäten der Abnahme nachträglich anders als in dem der Bürgschaft zugrunde gelegten Bauvertrag zu regeln, mit der Wirkung, dass die Bürgschaft von vornherein auch im Falle einer auf diese Weise vereinbarten Abnahme gelten sollte.
2. Eine Abnahme unter Vorbehalt von Mängeln kann als eine Abnahme gewertet werden. Es muß dann aber zweifelsfrei deutlich werden, ob der Auftraggeber abnehmen und nicht etwa die Abnahme wegen Mängeln verweigern will.
3. Die Voraussetzung, dass die Bürgschaft erst in Kraft tritt, wenn der Sicherheitseinbehalt beim Auftragnehmer eingegangen ist, ist eine aufschiebende Bedingung, deren Eintritt der Auftraggeber zu beweisen hat.
4. Grundsätzlich ist eine Barsicherheit bar auszuzahlen, wenn die Bürgschaft als zum Austausch gestellte und geeignete Sicherheit entgegengenommen worden ist.
IBRRS 2006, 3444
OLG Dresden, Urteil vom 01.03.2006 - 12 U 2379/04
1. Ein Generalübernehmer ist sicherungsberechtigter Unternehmer i.S.d. § 648a.
2. Nach dem von § 648 Abs. 1 Satz 2 BGB wesentlich abweichenden Wortlaut des § 648a Abs. 1 Satz 2 BGB kann die Sicherheit bis zur Höhe des voraussichtlichen Vergütungsanspruchs, wie er sich aus dem Vertrag ergibt, gefordert werden. Dabei ist auch unerheblich, ob sich das Sicherungsverlangen auf erbrachte oder noch nicht erbrachte Leistungen bezieht.
3. Ein überhöhtes Sicherungsverlangen ist nicht automatisch unwirksam. Dem Auftraggeber ist vielmehr abzuverlangen, die der Höhe nach für ihn feststellbare, nach § 648a BGB forderbare Sicherheit zu leisten.
4. Grundlage für die Berechnung des Schadensersatzes nach § 648a Abs. 5 BGB ist allein die vereinbarte Nettovergütung. Abschlagszahlungen des Auftraggebers bleiben unberücksichtigt.
VolltextIBRRS 2006, 3271
LG Aschaffenburg, Urteil vom 06.07.2006 - 2 S 30/06
Die MaBV-Haftung des Geschäftsführers einer insolventen Bauträger-GmbH entfällt, sobald das Bauvorhaben vollständig fertiggestellt und der Auftraggeber Eigentum und Besitz an der Eigentumswohnung erlangt hat. Noch offene Erschließungskosten, deren Bezahlung die Bauträger-GmbH vertraglich übernommen hat, unterfallen nicht mehr dem Schutzzweck der § 6 Abs. 1, § 4 Abs. 1 Ziff. 2 MaBV.
VolltextIBRRS 2006, 2984
KG, Urteil vom 05.07.2001 - 8 U 8899/99
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2006, 2921
OLG Düsseldorf, Urteil vom 25.10.2001 - 10 U 116/00
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2006, 2742
OLG Frankfurt, Urteil vom 13.07.2006 - 3 U 70/05
Das dem Auftragnehmer zustehende Wahlrecht gemäß § 17 Nr. 3 VOB/B ist auch dann ausgeschlossen, wenn die zum Vertragsinhalt gewordene Regelung der Ziffer 48 ZVB-StB 88 bei einer Gewährleistungsbürgschaft keine Verpflichtung der Zahlung auf erstes Anfordern vorsieht, jedoch die vorrangigen Vertragsbedingungen des Bauherrn eine allgemeine Regelung enthalten, dass sich der Bürge in der Bürgschaftsurkunde zur Zahlung auf erstes Anfordern bereit zu erklären habe. Diese Regelung ist unwirksam.
VolltextIBRRS 2006, 2683
OLG Köln, Urteil vom 17.01.2001 - 13 U 82/00
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2006, 2501
BGH, Urteil vom 16.05.2006 - XI ZR 63/04
1. Der Rechtsgedanke der §§ 817 Satz 2, 818 Abs. 3 BGB und dessen Anwendung bei Kenntnis des Darlehensgebers von dem mit dem Immobilienerwerb verbundenen Risiko ist nicht anwendbar, wenn eine Situation nach § 3 Abs. 1 HWiG vorliegt. Dieser schließt die Anwendung der §§ 812 ff. BGB als lex specialis aus.
2. Liegt einer Grundschuldbestellung eine Sicherungsvereinbarung der Prozessparteien zugrunde, bleibt diese auch dann bestehen, wenn die Forderung nach § 398 BGB an den vormaligen Treuhänder abgetreten wird, was diesen auch wirtschaftlich zum Grundschuldinhaber und Inhaber der haftungserweiternden persönlichen Sicherheiten macht.
3. Die in der Kreditpraxis übliche Erstreckung auch auf künftige Forderungen ist für den ehemaligen Treuhänder weder überraschend noch unangemessen (§§ 3, 9 AGBG), sofern es sich um originäre oder durch Abretung erworbene Forderungen aus der bankmäßigen Geschäftsverbindung handelt.
4. § 10 Abs. 2 VerbrKrG a.F. (jetzt: § 496 Abs. 2 BGB) ist auf ein abstraktes Schuldanerkenntnis nicht analog anwendbar.
5. Ein Rückgriff auf den von der Rechtsprechung zum finanzierten Abzahlungsgeschäft entwickelten Einwendungsdurchgriff scheidet bei dem Verbraucherkreditgesetz unterfallenden Realkrediten aus.
6. Unterbleibt eine Widerrufsbelehrung nach § 2 Abs. 1 HWiG und will sich der Verbraucher vom Vertrag lösen, muss dazu dargelegt werden, dass die unterbliebene Widerrufsbelehrung kausal für den Abschluss geworden ist.
VolltextIBRRS 2006, 2155
LG München I, Urteil vom 02.08.2005 - 5 O 1172/05
1. Auch der Auflassungsanspruch ist von einer Sicherheit gemäß § 7 MaBV umfasst.
2. Die vollständige Fertigstellung des Vertragsobjekts reicht nicht aus, um den Anspruch auf Rückgabe der Bürgschaften gemäß § 7 MaBV zu begründen. Die Rückgabeverpflichtung hinsichtlich der Bürgschaft wird allenfalls fällig, wenn vertragsgerechte Auflassungsvormerkungen im Grundbuch eingetragen sind. Fehlt es hieran, ist der Bauträger für die Auflassung vorleistungspflichtig.
VolltextIBRRS 2006, 2126
OLG Koblenz, Urteil vom 11.05.2006 - 5 U 1806/05
1. Für die durch verspätete Rückgabe einer Vertragserfüllungsbürgschaft entstehenden Avalzinsen haftet der Bauherr auch dann, wenn der Bauunternehmer versehentlich die Herausgabe der Urkunde an sich selbst verlangt hat, der Bauherr die Bürgschaft jedoch aus anderen Gründen einbehält.*)
2. Eine wirksame Mahnung kann auch dann gegeben sein, wenn erkennbar ist, dass es dem Gläubiger nicht auf die von ihm genannten Modalitäten, sondern nur auf die tatsächlich geschuldete Leistung (hier: Herausgabe an die Bank) ankommt.*)
VolltextIBRRS 2006, 2052
LG Dessau, Urteil vom 22.03.2006 - 2 O 947/05
Die Klage gegen den Bürgen einer Sicherheit nach § 648a BGB kann im Urkundsprozess erhoben werden, wenn der Auftraggeber ein eigenes Aufmaß samt Abrechnung erstellt und Zahlung Zug-um-Zug gegen Rückgabe der Bürgschaft ankündigt.
VolltextIBRRS 2006, 1972
OLG Dresden, Urteil vom 21.01.1999 - 21 U 2423/98
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2006, 1804
BGH, Urteil vom 11.05.2006 - VII ZR 146/04
1. Auf eine Bürgschaft, die der Unternehmer zur Sicherung seiner Vergütungsforderung aufgrund einer im Bauvertrag vereinbarten Sicherungsabrede beanspruchen kann, findet § 648a BGB keine Anwendung.*)
2. Nach Kündigung eines Bauvertrags wird die Werklohnforderung grundsätzlich erst mit der Abnahme der bis dahin erbrachten Werkleistungen fällig (Änderung der Rechtsprechung, vgl. Senat, Urteil vom 9. Oktober 1986 - VII ZR 249/85, BauR 1987, 95 = ZfBR 1987, 38).*)
IBRRS 2006, 1759
OLG Celle, Urteil vom 07.06.2006 - 3 U 1/06
Die durch die Verlängerung einer Abbaugenehmigung entstehende zeitliche Verzögerung verletzt nicht das Verbot der Fremddisposition des § 767 Abs. 1 Satz 3 BGB, wenn der Bürge eine unbefristete Bürgschaft auch für künftige Ansprüche aus der Rekultivierung des Grundstücks übernommen hat.*)
VolltextIBRRS 2006, 1694
AG Demmin, Urteil vom 05.05.2006 - 84 C 51/05
1. Die Verpflichtung eines Bauunternehmers, zur Sicherung von Vertragserfüllungsansprüchen eine Bürgschaft auf erstes Anfordern zu stellen, ist auch in Allgemeinen Geschäftsbedingungen eines öffentlichen Auftraggebers unwirksam.
2. Eine ergänzende Vertragsauslegung, die eine unbefristete, selbstschuldnerische Bürgschaft annimmt, scheidet jedoch wegen der anzustrebenden Rechtssicherheit im Gegensatz zur Auffassung des BGH (IBR 2004, 312) dann aus, wenn nicht sicher feststellbar ist, wie die Parteien diesen Willen realisiert hätten.
VolltextIBRRS 2006, 1642
OLG Hamm, Urteil vom 10.01.2006 - 24 U 94/05
1. Fallen bei einem durch Vormerkung gesicherten Anspruch auf Einräumung einer Sicherungshypothek nach Veräußerung des Eigentums Schuldner und Eigentümer auseinander, bleibt der Schuldner verpflichtet, die Erklärung abzugeben, welche die vorgemerkte Rechtsänderung herbeiführt und kann sich wegen § 883 Abs. 1 BGB nicht auf Unvermögen berufen.*)
2. Verlangt der Auftragnehmer eine Vergütung für erbrachte Leistungen auf der Grundlage eines gekündigten Pauschalpreisvertrages, ist sein Vortrag, mit dem er die noch nicht erbrachten Leistungen bewertet und vom Gesamtpreis abzieht, für den Fall schlüssig, dass im Zeitpunkt der Kündigung des Vertrages nur noch geringfügige Leistungen zu erbringen sind. Die Grenze der Geringfügigkeit ist jedenfalls dann nicht überschritten, wenn der Umfang der noch zu erbringenden Leistungen unter 2% des Auftragsvolumens liegt.*)
VolltextIBRRS 2006, 1630
LG Wuppertal, Beschluss vom 29.05.2006 - 5 O 113/06
Der Unternehmer kann ausnahmsweise Sicherung nach § 648 BGB beanspruchen, wenn der Besteller zwar nicht Eigentümer des Grundstücks ist, der Eigentümer dennoch aber den wirtschaftlichen Vorteil der Leistung des AN in Form einer Werterhöhung genießt.
VolltextIBRRS 2006, 1610
OLG München, Beschluss vom 23.02.2006 - 2 Ws 22/06
1. Die Verpflichtung des Auftraggebers, den zur Absicherung eventueller Gewährleistungsansprüche einbehaltenen Restwerklohn auf ein Sperrkonto einzuzahlen, stellt jedenfalls bei Geltung der VOB/B eine qualifizierte Vermögensbetreuungspflicht gegenüber dem Werkunternehmer dar.*)
2. Unterlässt der Auftraggeber die Einzahlung auf ein Sperrkonto und kann er den Restwerklohn infolge eigener Insolvenz nicht mehr auszahlen, so kann dies Untreue nach dem Treuebruchtatbestand sein.*)
VolltextIBRRS 2006, 1506
OLG Frankfurt, Urteil vom 12.05.2006 - 10 U 67/06
Eine AGB-Klausel, die vorsieht, dass eine Bürgschaft nur im Falle eines VOB/B-Bauvertrages gestellt wird und nicht bei Vereinbarung eines BGB-Bauvertrages, ist unwirksam.
VolltextIBRRS 2006, 1438
OLG Frankfurt, Urteil vom 22.02.2006 - 9 U 37/05
1. Ein Wissensvorsprung der kreditgebenden Bank in Bezug auf eine sittenwidrige Überteuerung der finanzierten Wohnung, der eine Aufklärungspflicht begründet, setzt neben der objektiven Überteuerung der Immobilie auch die Kenntnis der Bank davon voraus. Eine solche muss der Darlehensnehmer darlegen und beweisen. Zu seinen Gunsten greift weder ein Anscheinsbeweis noch eine tatsächliche Vermutung der Kenntnis allein aufgrund der objektiven Überteuerung.*)
2. Für einen Schadensersatzanspruch wegen unterlassener Widerrufsbelehrung nach HWiG nach den Entscheidungen des EuGH vom 25.10.05 (C 350/03 und C 229/04) muss die unterlassene Belehrung kausal für den eingetretenen Schaden gewesen sein. Besteht der Schaden im Abschluss eines Kaufvertrages über eine überteuerte Immobilie, kann grundsätzlich keine Kausalität bestehen, wenn der Kaufvertrag vor dem Darlehensvertrag abgeschlossen werden.*)
VolltextIBRRS 2006, 1411
OLG Brandenburg, Urteil vom 26.04.2006 - 4 U 190/05
Maßstab für eine krasse Überforderung ist im Hinblick auf das Einkommen des Bürgen nicht, ob ihm bezogen auf sein Einkommen zum Zeitpunkt der Übernahme der Bürgschaft nach Abzug seiner Lebenshaltungskosten und sonstigen Verbindlichkeiten ein "freies" Einkommen verbleibt, das ausreicht, um wenigstens die Zinsen der verbürgten Verbindlichkeit bezahlen zu können. Maßstab ist vielmehr, ob sein Einkommen gemessen an den gesetzlichen Pfändungsfreigrenzen des § 850 c ZPO nicht einmal ermöglicht, die Zinsen für die verbürgte Verbindlichkeit zu tragen.
VolltextIBRRS 2006, 1343
OLG Schleswig, Urteil vom 30.03.2006 - 5 U 122/05
Ein aus einer Bürgschaft auf erstes Anfordern in Anspruch genommener Bürge kann die Rückforderung der Bürgschaftssumme wegen mangelnder Prüfbarkeit der Schlussrechnung nicht verlangen.
VolltextIBRRS 2006, 1316
BGH, Urteil vom 09.03.2006 - IX ZR 55/04
1. Der Insolvenzverwalter ist dem Absonderungsberechtigten gegenüber verpflichtet, dafür zu sorgen, dass der mit dem Recht belastete Gegenstand nicht einen Wertverlust durch einen vermeidbaren Rechtsmangel erleidet.*)
2. Zur Wirksamkeit der sicherungshalber erfolgten Zession eines Anspruchs aus einem bei Insolvenzeröffnung beiderseits noch nicht vollständig erfüllten Vertrag.*)
VolltextIBRRS 2006, 1247
OLG Düsseldorf, Urteil vom 01.09.2005 - 5 U 91/04
1. Eine Sicherungsabrede, die vorsieht, dass eine einbehaltene Barsicherheit allein gegen die Stellung einer Bürgschaft auf erstes Anfordern abgelöst werden kann, ist unwirksam, wenn es sich um eine Allgemeine Geschäftsbedingung handelt und der insoweit darlegungs- und beweisbelastete Gläubiger ein individuelles Aushandeln nicht nachweisen kann.
2. Der insoweit in Anspruch genommene Bürge ist nicht auf einen Rückforderungsprozess angewiesen, wenn seine Inanspruchnahme aus dem Grund rechtsmissbräuchlich ist, weil sich die Unwirksamkeit der Sicherungsabrede aus dem unstreitigen Sachverhalt oder dem Inhalt der Vertragsurkunden ergibt.
VolltextIBRRS 2006, 1246
LG Hannover, Urteil vom 30.09.2005 - 9 O 346/04
Eine einfache Gewährleistungsbürgschaft ohne erstes Anfordern kann nicht wirksam in Anspruch genommen werden, wenn sie aufgrund einer formularmäßigen Sicherungsabrede erteilt wurde, die für die Ablösung eines Bareinbehaltes die Stellung einer Gewährleistungsbürgschaft auf erstes Anfordern vorsieht und somit nach ständiger BGH-Rechtsprechung unwirksam ist.
VolltextIBRRS 2006, 1187
LG Köln, Urteil vom 12.04.2006 - 91 O 56/05
Eine Partnerausschüttungsbürgschaft gemäß §§ 11.24, 11.25 ARGE-Vertrag verfolgt wirtschaftlich den Zweck, der Gesellschaft jederzeit wieder liquide Mittel zuzuführen. Der Rückzahlungsanspruch ist nicht auf den Saldo des Partnerverrechnungskontos beschränkt und wird durch spätere Insolvenz des Hauptschuldners nicht beeinträchtigt.
VolltextIBRRS 2006, 1176
LG Wiesbaden, Urteil vom 17.11.2005 - 4 O 8/05
Sichert eine Bürgschaft Gewährleistungsansprüche gemäß § 13 VOB/B, sieht aber der Werkvertrag eine Geltung der VOB/B nicht vor, ist eine Inanspruchnahme der Bürgschaft für Gewährleistungsansprüche aus dem Werkvertrag ausgeschlossen.
VolltextIBRRS 2006, 1040
LG Hamburg, Urteil vom 03.03.2006 - 420 O 75/04
Der vom Auftraggeber formularmäßig vorgegebene Ausschluss des § 768 BGB ist unwirksam. Da dieser Ausschluss darauf hinausläuft, dass der Bürge sofort bei Anforderung zu zahlen hat, obwohl nicht ausdrücklich eine Bürgschaft auf erstes Anfordern vorliegt, ist die Sicherungsabrede insgesamt unwirksam.
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