Bau-, Architekten- und Immobilienrecht.
Volltexturteile nach Sachgebieten
835 Entscheidungen insgesamt
Online seit 2007
IBRRS 2007, 4676LG Wiesbaden, Urteil vom 17.08.2007 - 7 O 333/05
Der von Seiten des Auftraggebers formularmäßig in der Sicherungsabrede zum Bauvertrag vorgegebene Ausschluss des § 768 BGB in der Gewährleistungsbürgschaft führt zur Unwirksamkeit der Sicherungsabrede insgesamt.
VolltextIBRRS 2007, 4469
OLG Bamberg, Beschluss vom 11.06.2007 - 6 U 36/07
1. Eine Bürgschaftsformulierung: "…zu zahlen, sofern der Auftraggeber uns schriftlich mitteilt, dass der Auftragnehmer seine vertragsgemäßen Verpflichtungen nicht oder nicht gehörig erfüllt" qualifiziert die Bürgschaft nicht als solche zahlbar auf erstes Anfordern.
2. Ist für die Geltendmachung des Bürgschaftsanspruchs eine vertragliche Fälligkeitsvoraussetzung vereinbart, beginnt die Verjährung erst zu dem Zeitpunkt, in dem diese Vorraussetzung erfüllt ist.
VolltextIBRRS 2007, 4454
OLG Frankfurt, Urteil vom 19.09.2007 - 4 U 22/07
1. Bei einer Patronatserklärung, die vom Patron (Muttergesellschaft) gegenüber dem Unterstützten (Tochtergesellschaft) abgegeben wird, kommt es für die Bestimmung von Inhalt und Reichweite darauf an, wie die Tochtergesellschaft die Erklärung nach §§ 133, 157 BGB und unter Berücksichtigung von Treu und Glauben und der Verkehrssitte verstehen konnte und durfte.*)
2. Aus einer Patronatserklärung, wonach es der „Geschäftspoliktik“ („business policy“) der Erklärenden entspreche, die Kreditwürdigkeit der Erklärungsempfängerin zu erhalten, ergibt sich grundsätzlich keine Übernahme einer rechtlichen Verpflichtung zur Unterstützung der Tochtergesellschaft.*)
VolltextIBRRS 2007, 4431
OLG Koblenz, Urteil vom 01.03.2007 - 5 U 1074/06
Wird ein dinglich zu weitgreifend gesichertes Bankdarlehen von einem anderen Kreditinstitut abgelöst, geht eine Pfändung des Rückgewähranspruchs des Grundstückseigentümers in’s Leere, wenn der Vertrag mit der ursprünglichen Darlehensgeberin folgende Klausel enthält:
"Zahlt ein Bürge oder ein anderer Dritter an die Gläubigerin, so verpflichtet sie sich, die Grundschuld einschließlich der anderen Sicherungsrechte auf diesen zu übertragen, sofern nicht eine Abrede des Sicherungsgebers mit ihr oder Rechte Dritter entgegenstehen."*)
VolltextIBRRS 2007, 4410
OLG Frankfurt, Urteil vom 21.02.2007 - 17 U 153/06
Aus einer Formulierung in Allgemeinen Geschäftsbedingungen unter dem Stichwort "Inanspruchnahme aus der Bürgschaft" geht nicht hervor, dass die Zahlungsaufforderung Fälligkeitsvoraussetzung sein soll, wenn die Klausel gegenüber den gesetzlichen Bestimmungen keine besonderen Regelungen enthält, ab welchem Zeitpunkt die Gläubigerin an den selbstschuldnerischen Bürgen herantreten kann (gegen OLG München WM 2006, 1813)*)
VolltextIBRRS 2007, 4372
LG Düsseldorf, Urteil vom 03.08.2007 - 39 O 70/05
Die in einer AGB-Klausel des Auftraggebers vorgesehene Möglichkeit des Auftragnehmers, den vereinbarten Gewährleistungseinbehalt nur durch die Stellung der Bürgschaft einer deutschen Großbank oder eines dem Auftraggeber genehmen Kreditversicherers ablösen zu können, stellt keinen angemessenen Ausgleich dar.
VolltextIBRRS 2007, 4369
OLG München, Urteil vom 24.07.2007 - 9 U 3069/07
Im Prozess gegen den Bürgen kann sich dieser auf die Verjährung der durch die Bürgschaft gesicherten Hauptschuld berufen.
VolltextIBRRS 2007, 4313
OLG Koblenz, Urteil vom 05.02.2007 - 12 U 127/06
Eine Klage gegen den Bürgen unterbricht nicht die Verjährung des gesicherten Anspruchs gegen den Hauptschuldner. Der Bürge kann die Einrede der Verjährung der Hauptforderung auch noch im Berufungsverfahren mit Erfolg erheben, wenn die Verjährung erst nach Beendigung der ersten Instanz eingetreten ist. Ein vorheriger Verzicht auf diese Einrede liegt weder in der Ankündigung einer künftigen Zahlung noch im Anschluss der Einrede der Vorausklage im Bürgschaftsvertrag.*)
VolltextIBRRS 2007, 4234
LG Wiesbaden, Urteil vom 29.08.2007 - 11 O 33/07
Der Bürge kommt mit der Zahlung der Bürgschaftsforderung erst in Verzug, wenn der Bürgschaftsgläubiger die Fälligkeit der Bürgschaftsforderung und den Eintritt des Sicherungsfalls qualifiziert behauptet und durch geeignete Unterlagen belegt.
VolltextIBRRS 2007, 5074
OLG Brandenburg, Urteil vom 16.05.2007 - 4 U 162/06
(ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2007, 4211
BGH, Urteil vom 16.05.2006 - XI ZR 111/04
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2007, 4210
BGH, Urteil vom 16.05.2006 - XI ZR 15/04
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2007, 4192
AG Bremen, Urteil vom 30.08.2007 - 25 C 309/2007
Die über die AGB des Vertrags getroffene ausdrückliche Vereinbarung, den Sicherungseinbehalt durch eine „Bankbürgschaft“ ablösen zu dürfen, schließt das Wahlrecht aus § 17 Ziff. 3 VOB/B aus.
VolltextIBRRS 2007, 4186
OLG Rostock, Urteil vom 26.04.2007 - 7 U 67/05
Im Wege der Zwangsvollstreckung eingetragenen Sicherungshypotheken werden von dem Veräußerungsverbot des § 3 Abs. 10 AusglLeistG nicht erfasst.*)
VolltextIBRRS 2007, 4075
LG Wiesbaden, Urteil vom 24.08.2007 - 3 O 221/06
1. Der von Seiten des Auftraggebers formularmäßig in der Sicherungsabrede zum Bauvertrag vorgegebene Ausschluss des § 768 BGB in der Gewährleistungsbürgschaft führt zur Unwirksamkeit der Sicherungsabrede insgesamt.
2. Zu Gunsten des Auftraggebers kann auch in der Herausgabe einer Bürgschaft ohne Verzicht auf die Rechte aus § 768 BGB weder die Abänderung der Sicherungsabrede gesehen werden, noch gibt es Raum für eine inhaltserhaltende Reduktion.
VolltextIBRRS 2007, 4060
OLG Brandenburg, Urteil vom 21.06.2007 - 12 U 181/06
1. Die Klausel in einem Bauvertrag, wonach der Auftragnehmer den Sicherheitseinbehalt für die Erfüllung von Mängelansprüchen durch eine unbefristete selbstschuldnerische Bürgschaft einer Deutschen Großbank oder öffentlichen Sparkasse ablösen kann, ist bereits ohne Bezugnahme auf ein beigefügtes Muster in sich verständlich.
2. Auf den Inhalt eines gegebenenfalls beiliegenden Bürgschaftsmusters kommt es in einem solchen Fall nicht mehr an.
VolltextIBRRS 2007, 4027
OLG Celle, Beschluss vom 05.07.2007 - 13 U 223/06
Verzichten Auftraggeber und Auftragnehmer auf die vertraglich vereinbarte förmliche Abnahme, wird hierdurch die Bürgin, die in der Gewährleistungsbürgschaft auf den Bauvertrag und damit auf die förmliche Abnahme Bezug nimmt, im Sinne des § 767 Abs. 1 Satz 3 BGB benachteiligt, weshalb sie aus der Gewährleistungsbürgschaft nicht mehr in Anspruch genommen werden kann.
VolltextIBRRS 2007, 4026
OLG Celle, Beschluss vom 24.05.2007 - 13 U 223/06
Verzichten Auftraggeber und Auftragnehmer auf die vertraglich vereinbarte förmliche Abnahme, wird hierdurch die Bürgin, die in der Gewährleistungsbürgschaft auf den Bauvertrag und damit auf die förmliche Abnahme Bezug nimmt, im Sinne des § 767 Abs. 1 Satz 3 BGB benachteiligt, weshalb sie aus der Gewährleistungsbürgschaft nicht mehr in Anspruch genommen werden kann.
VolltextIBRRS 2007, 4015
OLG Düsseldorf, Urteil vom 30.11.2006 - 22 U 83/06
Die Eintragung einer Bauhandwerker–Sicherungshypothek für Architektenleistungen ist nach der Kündigung des Werkvertrags unabhängig von einer Wertsteigerung des Grundstücks.*)
VolltextIBRRS 2007, 4014
OLG Düsseldorf, Urteil vom 23.02.2007 - 22 U 115/06
Bei mehreren Bauvorhaben erstreckt sich, soweit keine gesonderte Abrede getroffen wird, die Sicherungsabrede über einen Gewährleistungseinbehalt regelmäßig nur auf das jeweilige konkrete Bauvorhaben.*)
VolltextIBRRS 2007, 3967
LG Frankfurt/Main, Urteil vom 30.03.2007 - 2-25 O 491/06
1. Ein Antrag auf Eintragung einer Vormerkung im Wege einer einstweiligen Verfügung auf Eintragung einer Bauhandwerkersicherungshypothek ist bei einer BGB-Gesellschaft als Auftraggeber nur begründet, wenn diese selbst im Grundbuch als Eigentümerin eingetragen ist.
2. Es reicht nicht aus, dass alle Gesellschafter der BGB-Gesellschaft als Eigentümer des Baugrundstücks im Grundbuch eingetragen sind.
VolltextIBRRS 2007, 3919
OLG München, Urteil vom 26.06.2007 - 13 U 5389/06
Nach Wegfall des Sicherungszweckes einer Bürgschaft im Sinne von § 17 Nr. 8 VOB/B kann der Auftragnehmer Rückgabe der Bürgschaftsurkunde (auch) an sich selbst verlangen.*)
VolltextIBRRS 2007, 3856
OLG München, Urteil vom 19.09.2006 - 9 U 1838/06
Eine in Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Auftraggebers (AG) enthaltene Klausel, dass die Sicherheit für die Gewährleistung 5% der Abrechnungssumme beträgt und mit der Schlussrechnung in Ansatz gebracht wird, und dem weiteren Inhalt, dass
a) während der Gewährleistungsfrist dem Auftragnehmer (AN) das Wahlrecht nach § 17 Nr. 3 VOB/B zusteht, er jedoch eine Bürgschaft auf erstes Anfordern stellen muss, falls er die Sicherheit durch Bürgschaft wählt, oder
b) - falls der AN die Sicherstellung aus der Gewährleistung durch Vorlage einer selbstschuldnerischen Bürgschaft wählt - deren Form durch den AG vorgegeben wird und die Bürgschaft insbesondere folgende Erklärungen zu enthalten hat: Geltung deutschen Rechts; Verzicht auf die Einreden der Anfechtung, der Aufrechnung sowie der Vorausklage; unbefristete Dauer und Erlöschen mit der Rückgabe der Bürgschaftsurkunde
ist unwirksam.
VolltextIBRRS 2007, 3846
OLG Koblenz, Beschluss vom 27.04.2007 - 5 W 309/07
1. Soll aufgrund einstweiliger Verfügung die Vormerkung für eine Sicherungshypothek des Bauunternehmers eingetragen werden, bedarf es keiner Glaubhaftmachung der Gefährdung des Anspruchs.
2. Die Dringlichkeitsvermutung ist nicht durch Zuwarten des Bauunternehmers widerlegt, wenn dies durch ernsthafte wirkende Zahlungsversprechen des Bauherrn veranlasst war.
VolltextIBRRS 2007, 3772
OLG Karlsruhe, Urteil vom 22.03.2007 - 4 U 25/06
1. Versäumt der Auftraggeber die Verpflichtung zur Einzahlung des Sicherheitseinbehalts auf ein Sperrkonto und verstreicht die gesetzte Nachfrist, so führt dies zu einem Auszahlungsanspruch des Auftragnehmers.
2. Der Auftraggeber ist nicht gehindert, gegen diesen Auszahlungsanspruch mit Schadensersatzansprüchen aus Mängelbeseitigung aufzurechnen.
VolltextIBRRS 2007, 3695
BGH, Urteil vom 28.06.2007 - VII ZR 199/06
1. Der Bürge auf erstes Anfordern kann sich zur Vermeidung seiner Inanspruchnahme auf die fehlende Prüfbarkeit der Rechnung über eine Werklohnforderung nur dann berufen, wenn sich die fehlende Prüfbarkeit aus dem Sachverhalt ohne weiteres ergibt und die Rechtslage eindeutig ist.*)
2. Ein Bürge ist nicht verpflichtet, darauf hinzuwirken, dass der Anspruch des Gläubigers fällig gestellt wird, um seine Inanspruchnahme zu rechtfertigen.*)
IBRRS 2007, 3607
BGH, Beschluss vom 26.06.2007 - XI ZR 201/06
1. Es kommt im Ergebnis der Verhinderung eines Vortrags gleich, wenn das Gericht ohne vorherigen Hinweis Anforderungen an den Sachvortrag stellt, mit denen auch ein gewissenhafter und kundiger Prozessbeteiligter nach dem bisherigen Prozessverlauf nicht zu rechnen brauchte.
2. Für ein Erlöschen der Darlehensrestforderung durch Zahlung (§ 362 BGB) ist der Beklagte darlegungs- und beweispflichtig.
3. Ein Erlassvertrag zu Gunsten Dritter ist im Hinblick auf dessen Verfügungscharakter nicht zulässig, so dass ein Erlöschen der Darlehensrestforderung durch einen in der Globalvereinbarung enthaltenen Erlassvertrag (§ 397 BGB) zu Gunsten des Hauptschuldners oder zu Gunsten des Bürgen ausscheidet.
VolltextIBRRS 2007, 3558
BGH, Beschluss vom 24.05.2007 - VII ZR 213/06
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2007, 3511
OLG Saarbrücken, Urteil vom 16.08.2006 - 1 U 620/05-213
Ein Teilurteil über die Auszahlung des Bareinbehalts nach Stellung einer Austauschsicherheit ist im Rahmen eines Werklohnprozesses unzulässig, wenn die Abnahme, die Fälligkeitsvoraussetzung für den gesamten Restwerklohn ist, im Rechtsstreit noch zu klären ist.
VolltextIBRRS 2007, 3496
BGH, Beschluss vom 24.05.2007 - VII ZR 210/06
Eine Klausel in Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Auftraggebers, die einen Einbehalt zur Sicherung der Gewährleistungsansprüche vorsieht, der durch Bürgschaft auf erstes Anfordern abgelöst werden kann, ist auch dann unwirksam, wenn dem Auftragnehmer die Befugnis eingeräumt wird, die Hinterlegung des Sicherheitseinbehalts zu verlangen.*)
IBRRS 2007, 3378
BGH, Urteil vom 10.05.2007 - VII ZR 226/05
1. Jede Abweichung von der VOB/B führt, auch wenn sie sich in einem Vertrag mit einem öffentlichen Auftraggeber findet, dazu, dass die VOB/B nicht als Ganzes vereinbart ist (im Anschluss an BGH, Urteil vom 22. Januar 2004 - VII ZR 419/02, BGHZ 157, 346).*)
2. Eine vertragliche Regelung, aufgrund derer der Auftraggeber eine Vertragserfüllungsbürgschaft in Form einer Bürgschaft auf erstes Anfordern verlangen kann, wich auch vor der Neufassung der VOB/B 2002 von § 17 Nr. 4 VOB/B ab.*)
3. Zur Kündigung eines Bauvertrags durch den Auftraggeber, wenn der Auftragnehmer die Arbeit nicht fristgemäß wieder aufnimmt, weil erhebliche Zweifel über die Anwendbarkeit öffentlich-rechtlicher Vorschriften bestehen, aufgrund derer ihm die Gefahr eines Bußgeldes droht.*)
IBRRS 2007, 3349
BGH, Beschluss vom 29.11.2006 - XII ZR 35/06
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2007, 3334
LG Wiesbaden, Urteil vom 21.03.2007 - 11 O 70/06
Sieht eine vom Auftraggeber gestellte Allgemeine Geschäftsbedingung vor, dass in der vom Auftragnehmer zum Austausch des Sicherheitseinbehalts zu stellenden Gewährleistungsbürgschaft der Bürge auf die Einreden des Hauptschuldners aus § 768 BGB verzichten muss, so ist die Sicherungsabrede insgesamt unwirksam; eine geltungserhaltende Reduktion der Sicherungsabrede kommt nicht Betracht.
VolltextIBRRS 2007, 2968
OLG Naumburg, Beschluss vom 15.03.2007 - 2 U 5/07
1. Ist die Zahlungsvoraussetzung in einem Bürgschaftsvertrag wie folgt geregelt:
„.... soweit der Hauptschuldner den Vergütungsanspruch anerkannt hat oder durch vorläufig vollstreckbares Urteil zur Zahlung der Vergütung verurteilt worden ist und die Voraussetzungen vorliegen, unter denen die Zwangsvollstreckung begonnen werden darf ...."
kann nicht nur der Hauptschuldner den Vergütungsanspruch anerkennen, sondern im Insolvenzverfahren an seiner Statt der Insolvenzverwalter.
2. Darin liegt auch kein Verstoß gegen das Verbot der Fremddisposition. § 767 Abs. 1 Satz 3 BGB ist hier nicht einschlägig, weil durch die Anerkennung eines Teils der Vergütungsforderung die Bürgschaftsverpflichtung nicht erweitert, sondern nur ihre Voraussetzungen festgestellt werde.
VolltextIBRRS 2007, 2941
OLG München, Urteil vom 21.11.2006 - 9 U 2957/06
Bezieht sich eine Bürgschaft auf eine Abrede zwischen Bauträger und Erwerber, dass der Bauträger für die ersten zwei Jahre der Gewährleistungszeit die Gewährleistungsansprüche des Erwerbers in Höhe von 4% des Kaufpreises zu besichern hat und für die restlichen drei Jahre der fünfjährigen Gewährleistungszeit in Höhe von 2% des Kaufpreises, handelt es sich um eine Zeitbürgschaft.
VolltextIBRRS 2007, 2797
BGH, Urteil vom 12.04.2007 - VII ZR 50/06
1. Die teilrechtsfähige Gemeinschaft der Wohnungseigentümer kann Ansprüche der Erwerber von Wohnungseigentum aus Bürgschaften nach § 7 MaBV in gewillkürter Prozessstandschaft geltend machen.*)
2. Die Gemeinschaft kann regelmäßig auch Ansprüche von Erwerbern, die noch nicht im Grundbuch eingetragen sind, auf Freigabe von Grundschulden, die auf dem Wohnungseigentum lasten, in gewillkürter Prozessstandschaft geltend machen.*)
3. Eine Bürgschaft gemäß § 7 MaBV sichert auch Ansprüche eines Erwerbers auf Rückgewähr seiner Vorauszahlungen, die sich aus § 633 Abs. 3 BGB a.F. ergeben.*)
4. Eine Bürgschaft gemäß § 7 MaBV sichert das Vorauszahlungsrisiko eines Erwerbers auch insoweit, als es um Mängel am Gemeinschaftseigentum geht, obwohl ein einzelner Erwerber die Erstattungen von Mängelbeseitigungskosten lediglich an die Gemeinschaft verlangen kann.*)
5. Der Anspruch eines Erwerbers auf Rückgewähr seiner Vorauszahlungen wegen Mängeln am Gemeinschaftseigentum ist durch eine Bürgschaft gemäß § 7 MaBV in Höhe des Anteils gesichert, welcher dem Haftungsanteil des Erwerbers/Bürgschaftsgläubigers im Verhältnis zur Wohnungseigentümergemeinschaft für Aufwendungen der Instandsetzung und Instandhaltung entspricht.*)
6. Ein Erwerber kann gegen eine von ihm geschuldete restliche Vergütung nicht mit einem auf Leistung an die Gemeinschaft gerichteten, nach den Mängelbeseitigungskosten berechneten Anspruch wegen Mängeln am Gemeinschaftseigentum aufrechnen.*)
IBRRS 2007, 2687
OLG Naumburg, Beschluss vom 27.04.2007 - 2 U 5/07
1. Ist die Zahlungsvoraussetzung in einem Bürgschaftsvertrag wie folgt geregelt:
„.... soweit der Hauptschuldner den Vergütungsanspruch anerkannt hat oder durch vorläufig vollstreckbares Urteil zur Zahlung der Vergütung verurteilt worden ist und die Voraussetzungen vorliegen, unter denen die Zwangsvollstreckung begonnen werden darf ...."
kann nicht nur der Hauptschuldner den Vergütungsanspruch anerkennen, sondern im Insolvenzverfahren an seiner Statt der Insolvenzverwalter.
2. Darin liegt auch kein Verstoß gegen das Verbot der Fremddisposition. § 767 Abs. 1 Satz 3 BGB ist hier nicht einschlägig, weil durch die Anerkennung eines Teils der Vergütungsforderung die Bürgschaftsverpflichtung nicht erweitert, sondern nur ihre Voraussetzungen festgestellt werde.
VolltextIBRRS 2007, 2342
BGH, Urteil vom 26.10.2006 - IX ZR 147/04
1. Die Verjährung des Anspruchs aus § 717 Abs. 2 Satz 1 ZPO beginnt, sobald die Partei Kenntnis von dem aufhebenden Urteil erlangt hat.*)
2. Ist der Anspruch aus § 717 Abs. 2 Satz 1 ZPO verjährt, kann die zur Abwendung der Vollstreckung erbrachte Zahlung nicht aus § 852 Abs. 3 a.F. (§ 852 Satz 1 n.F.) BGB zurückverlangt werden; jedoch kommt ein Bereicherungsanspruch aus § 812 BGB in Betracht.*)
3. Eine Prozessbürgschaft, die der Kläger als Sicherheit für die Vollstreckung aus einem erstinstanzlichen Urteil beigebracht hat, deckt die Verpflichtung, die zur Abwendung der Vollstreckung geleistete Zahlung zurückzugewähren, auch dann, wenn Ansprüche aus § 717 Abs. 2 ZPO verjährt sind, die Klage jedoch rechtskräftig abgewiesen ist.*)
VolltextIBRRS 2007, 2336
OLG Frankfurt, Urteil vom 15.08.2006 - 12 U 184/05
Die Verweigerung der Sicherheit gemäß § 648a BGB stellt auch dann eine Pflichtverletzung dar, wenn damit die Kreditgefährdung des Auftraggebers einhergeht.
VolltextIBRRS 2007, 2310
BGH, Urteil vom 18.01.2007 - IX ZR 202/05
1. Der Kautionsversicherungsvertrag erlischt mit Eröffnung des Gesamtvollstreckungsverfahrens; dem Gesamtvollstreckungsverwalter steht kein Wahlrecht nach § 9 Abs. 1 GesO zu.*)
2. Für die Zeit nach Eröffnung des Gesamtvollstreckungsverfahrens stehen dem Kautionsversicherer keine Prämienansprüche mehr zu (im Anschluss an BGH ZIP 2006, 1781, z.V.b. in BGHZ).*)
VolltextIBRRS 2007, 2154
OLG Frankfurt, Urteil vom 12.03.2007 - 23 U 89/06
1. Die formularmäßige Ausdehnung der dinglichen Haftung des Versicherungsgebers auf alle bestehenden und künftigen Verbindlichkeiten eines Dritten bei Bestellung einer Grundschuld aus Anlass einer bestimmten Kreditaufnahme ist in aller Regel überraschend im Sinne des § 3 AGBG, was auch dann gilt, wenn der Dritte der Ehegatte des Sicherungsgebers ist.*)
2. Überraschenden Charakter im Sinne des § 3 AGBG hat eine formularmäßige Zweckerklärung insbesondere dann, wenn sie von den - durch den Anlass der Sicherungsabrede begründeten - Erwartungen des Sicherungsgebers deutlich abweicht.*)
3. Solche Erwartungen können durch eine bestimmte Darlehensgewährung geprägt sein, wenn zwischen der Darlehensgewährung und der Grundschuldbestellung mit Zweckerklärung ein unmittelbarer zeitlicher und sachlicher Zusammenhang besteht.*)
VolltextIBRRS 2007, 2135
OLG Dresden, Beschluss vom 19.01.2007 - 12 U 1969/06
1. Die höchstrichterlich ungeklärte Streitfrage, ob der Rückzahlungsanspruch der ARGE gegen den ausgeschiedenen ARGE-Gesellschafter unselbstständiger Rechnungsposten einer noch vorzunehmenden Auseinandersetzungsbilanz ist oder aber isoliert in der Auseinandersetzungsphase bestehen bleibt, bedarf im Urkundsprozess gegen den Bürgen keiner Entscheidung.
2. Wer eine Bürgschaft auf erstes Anfordern in Anspruch nimmt, verhält sich nicht rechtsmissbräuchlich, wenn er bei höchstrichterlich ungeklärter Streitfrage rechtlicher Art die für ihn günstige Rechtsauffassung verfolgt.
VolltextIBRRS 2007, 2134
LG Leipzig, Urteil vom 15.09.2006 - 05 O 5357/05
1. Die höchstrichterlich ungeklärte Streitfrage, ob der Rückzahlungsanspruch der ARGE gegen den ausgeschiedenen ARGE-Gesellschafter unselbstständiger Rechnungsposten einer noch vorzunehmenden Auseinandersetzungsbilanz ist oder aber isoliert in der Auseinandersetzungsphase bestehen bleibt, bedarf im Urkundsprozess gegen den Bürgen keiner Entscheidung.
2. Wer eine Bürgschaft auf erstes Anfordern in Anspruch nimmt, verhält sich nicht rechtsmissbräuchlich, wenn er bei höchstrichterlich ungeklärter Streitfrage rechtlicher Art die für ihn günstige Rechtsauffassung verfolgt.
VolltextIBRRS 2007, 2125
OLG München, Urteil vom 06.03.2007 - 9 U 4639/06
1. Eine Bauträger-Bürgschaft ist so auszulegen, dass es auf die Abschmelzung durch Baufortschritt nicht ankommt, wenn der Rücktritt vom Erwerbsvertrag gesichert und der Erwerber zurückgetreten ist.
2. Die Verjährung der Ansprüche gegen den Bürgen beginnt erst mit Inanspruchnahme des Bürgen.
VolltextIBRRS 2007, 0648
OLG Dresden, Beschluss vom 01.03.2007 - 12 U 1969/06
1. Die höchstrichterlich ungeklärte Streitfrage, ob der Rückzahlungsanspruch der ARGE gegen den ausgeschiedenen ARGE-Gesellschafter unselbstständiger Rechnungsposten einer noch vorzunehmenden Auseinandersetzungsbilanz ist oder aber isoliert in der Auseinandersetzungsphase bestehen bleibt, bedarf im Urkundsprozess gegen den Bürgen keiner Entscheidung.
2. Der Bürgschaftsgläubiger verhält sich nicht rechtsmissbräuchlich, wenn er bei höchstrichterlich ungeklärter Streitfrage rechtlicher Art die für ihn günstige Rechtsauffassung verfolgt.
VolltextIBRRS 2007, 0592
OLG Hamm, Urteil vom 12.12.2006 - 27 U 98/06
1. Die Verwendungspflicht des § 1 Abs. 1 GSB gilt nicht im eröffneten Insolvenzverfahren; vielmehr endet oder ruht sie mit der Eröffnung. Der Baugläubiger ist einfacher Insolvenzgläubiger.*)
2. Rechtshandlungen, die Baugeld betreffen, können deshalb die Gesamtheit der Insolvenzgläubiger benachteiligen.*)
VolltextIBRRS 2007, 0551
OLG München, Urteil vom 27.06.2006 - 9 U 2032/06
Eine Barsicherheit hat der Auftraggeber alsbald effektiv bar auszuzahlen, wenn er die Bürgschaft als zum Austausch gestellte und geeignete Sicherheit entgegengenommen hat. Verletzt er diese Pflicht, darf er die Bürgschaft nicht behalten.
VolltextIBRRS 2007, 0544
OLG Hamm, Urteil vom 14.12.2006 - 23 U 16/06
1. Die Bürgschaftsforderung wird zusammen (gleichzeitig) mit der (verbürgten) Hauptforderung fällig.
2. Der Anspruch des Gläubigers gegenüber den Bürgen entsteht nicht erst mit dessen Inanspruchnahme, sondern auch bei der "normalen" Bürgschaft schon mit der Fälligkeit des Hauptanspruchs.
3. Ein Anspruch entsteht, sobald er im Wege der Klage - und sei es auch nur als Feststellungsanspruch - geltend gemacht werden kann. Dies setzt die Fälligkeit des Anspruchs voraus. Fälligkeit nach der gesetzlichen Definition des § 271 BGB bezeichnet den Zeitpunkt, ab dem der Gläubiger die Leistung verlangen kann.
VolltextIBRRS 2007, 0508
BGH, Urteil vom 11.01.2007 - VII ZR 229/05
Die in einem Bauträgervertrag enthaltene Klausel "Die Bürgschaft für den Erwerber wird bei dem amtierenden Notar verwahrt" verstößt gegen § 12, § 7 Abs. 1 Satz 2, § 2 Abs. 4 Satz 3 MaBV und ist daher unwirksam.*)
VolltextIBRRS 2007, 0431
LG Hagen, Beschluss vom 04.08.2006 - 22 O 37/06
In der Übergabe einer befristeten Bürgschaft - entgegen der im Bauvertrag geregelten Sicherheitsleistung durch unbefristete Bürgschaft - liegt ein Angebot auf Abänderung der Sicherungsabrede, welches ein Auftraggeber durch die vorbehaltlose Annahme dieser Bürgschaft annimmt.
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