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Sachgebiet: AGB

955 Entscheidungen insgesamt




Online seit 2009

IBRRS 2009, 2396
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Baurecht - AGB-Kontrolle: § 17 Nr. 8 Satz 2 VOB/B a.F. unwirksam!

LG Hannover, Urteil vom 03.12.2008 - 22 O 102/08

1. § 17 Nr. 8 Satz 2 VOB/B a.F. ist bei isolierter Inhaltskontrolle wegen unangemessener Benachteiligung des Auftragnehmers unwirksam, was zur Folge hat, dass eine Gewährleistungsbürgschaft für verjährte Mängelansprüche auch dann nicht mehr in Anspruch genommen werden kann, wenn entsprechend der Rechtsprechung des BGH aus 1993 eine Mängelrüge zu unverjährter Zeit erfolgt ist.

2. Ob der Bürge entsprechend der Rechtsprechung des BGH aus 1993 auch verjährte Ansprüche sichern wollte, ist durch Auslegung der Bürgschaftsurkunde im Einzelfall zu ermitteln.

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IBRRS 2009, 2389
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Verzicht auf Einreden gemäß § 768 BGB in Bürgschaften unwirksam!

BGH, Urteil vom 16.06.2009 - XI ZR 145/08

1. Haben die Vertragsparteien eine Klausel übereinstimmend in einem bestimmten Sinne verstanden, so geht dieser übereinstimmende Wille nicht nur der Auslegung einer Individualvereinbarung, sondern auch der Auslegung von Allgemeinen Geschäftsbedingungen vor.

2. Das Verhalten der Parteien nach Abschluss der Sicherungsvereinbarung ist als Indiz für die Ermittlung des tatsächlichen Willens und Verständnisses bei Vertragsschluss bedeutsam.

3. Zwar kann der Auftraggeber durch beigefügte Vertragsmuster den abweichenden, eindeutigen Inhalt einer Sicherungsvereinbarung nicht ändern. Ist die Klausel jedoch nicht eindeutig, so erlangt ein Vertragsmuster, das Bestandteil der Vereinbarung geworden ist, für die Auslegung dieser Klausel Bedeutung.

4. Eine Klausel in Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Auftraggebers, die vorsieht, dass der Auftragnehmer einen Sicherungseinbehalt nur gegen Stellung einer Bürgschaft ablösen kann, die den Verzicht auf sämtliche Einreden des § 768 BGB enthält, ist unangemessen im Sinne des § 9 Abs. 1 AGB-Gesetz (jetzt § 307 Abs. 1 Satz 1 BGB).

5. Eine Regelung, die dem Bürgen den Schutz des § 768 BGB umfassend nimmt, kann nur formularmäßig nicht wirksam vereinbart werden. Dagegen ist eine individualvertragliche Vereinbarung möglich.

6. In den Fällen, in denen formularmäßig eine Gewährleistungsbürgschaft mit umfassendem Einredeverzicht zur Ablösung eines Sicherungseinbehalts gefordert wird, ist die Sicherungsvereinbarung vollständig unwirksam, da die betreffende Klausel nicht teilbar ist und auch eine ergänzende Vertragsauslegung nicht in Betracht kommt.

7. Auch eine ergänzende Auslegung der Sicherungsvereinbarung dahingehend, dass eine Bürgschaft ohne umfassenden Einredeverzicht zu stellen ist, um den Sicherungseinbehalt abzulösen, kommt nicht in Betracht.

8. Zu den Einreden, die der Bürge seiner Inanspruchnahme entgegenhalten kann, gehört auch die Unwirksamkeit der der Bürgschaftsübernahme zu Grunde liegenden Sicherungsvereinbarung.




IBRRS 2009, 2381
Mit Beitrag
GewerberaummieteGewerberaummiete
Unwirksamkeit einer doppelten Schriftformklausl im AGB-Vertrag

OLG Rostock, Beschluss vom 19.05.2009 - 3 U 16/09

1. Die in Allgemeinen Geschäftsbedingungen enthaltene doppelte Schriftformklausel ist unwirksam.

2. Nachträgliche mündliche Individualvereinbarungen haben auch vor doppelten Schriftformklausel in Formularverträgen Vorrang.

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IBRRS 2009, 2197
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Gewährleistung: Bürgschaft a.e.A. in AGB eines öffentl. AG

LG Stuttgart, Urteil vom 21.10.2008 - 15 O 118/08

Zur Unwirksamkeit einer von einem öffentlichen Auftraggeber formularmäßig verwendeten Klausel, nach der eine Sicherheit für Gewährleistungsansprüche nur durch Gewährleistungseinbehalt oder durch eine Bürgschaft auf erstes Anfordern gestellt werden kann.*)

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IBRRS 2009, 2015
Mit Beitrag
Leasing und ErbbaurechtLeasing und Erbbaurecht
Wertersatz für rechtsirrtümlich erbrachte Endrenovierungsarbeiten

BGH, Urteil vom 27.05.2009 - VIII ZR 302/07

1. Ein Mieter, der auf Grund einer unerkannt unwirksamen Endrenovierungsklausel Schönheitsreparaturen in der Mietwohnung vornimmt, führt damit kein Geschäft des Vermieters, sondern wird nur im eigenen Rechts- und Interessenkreis tätig, weil er eine Leistung erbringen will, die rechtlich und wirtschaftlich Teil des von ihm für die Gebrauchsüberlassung an der Wohnung geschuldeten Entgelts ist.*)

2. Der nach § 818 Abs. 2 BGB geschuldete Wertersatz, den der Vermieter an einen Mieter zu leisten hat, der die Mietwohnung vor seinem Auszug auf Grund einer unwirksamen Endrenovierungsklausel in Eigenleistung renoviert hat, bemisst sich üblicherweise nur nach dem, was der Mieter billigerweise neben einem Einsatz an freier Zeit als Kosten für das notwendige Material sowie als Vergütung für die Arbeitsleistung seiner Helfer aus dem Verwandten- und Bekanntenkreis aufgewendet hat oder hätte aufwenden müssen.*)

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IBRRS 2009, 1870
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Verlängerung und Beschränkung der Sachmängelhaftung durch AGB

OLG Düsseldorf, Urteil vom 11.09.2008 - 5 U 9/08

1. Eine Beschränkung der Sachmängelhaftung durch Allgemeine Geschäftsbedingungen auf Nacherfüllung ist trotz des ausdrücklichen Vorbehalts von Wandlung und Minderung (nach altem Schuldrecht) unwirksam, wenn an letztere unangemessen scharfe Voraussetzungen geknüpft werden, wie eine einvernehmliche Fristsetzung, das fehlende Betreiben der Nachbesserung - unabhängig von deren Erfolg - oder eine bestimmte Intensität der Mängel. Eine gleichzeitig vereinbarte Verlängerung der Sachmängelhaftung bleibt jedoch wirksam.

2. Die Dauer der Verjährungshemmung durch ein selbständiges Beweisverfahren ist beendet, wenn das schriftliche Gutachten des Sachverständigen zugestellt wurde und in absehbarer Zeit keine Ergänzungen oder Einwendungen erhoben worden sind, ohne dass es darauf ankommt, ob eine Partei weitere Anträge ankündigt.




IBRRS 2009, 1445
Mit Beitrag
Leasing und ErbbaurechtLeasing und Erbbaurecht
AGB: Muss Mieter Kosten für nicht benutzbaren Aufzug tragen?

BGH, Urteil vom 08.04.2009 - VIII ZR 128/08

Eine formularmäßige Vereinbarung in einem Wohnraummietvertrag, durch die ein Mieter anteilig mit Kosten für einen Aufzug belastet wird, mit dem seine Wohnung nicht erreicht werden kann, weil sich der Aufzug in einem anderen Gebäudeteil befindet, benachteiligt den Mieter unangemessen (Abgrenzung zu Senatsurteil vom 20. September 2006 - VIII ZR 103/06, NJW 2006, 3557).*)

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IBRRS 2009, 1284
Mit Beitrag
BauträgerBauträger
Vollstreckungsunterwerfung mit modifiziertem Nachweis

OLG München, Urteil vom 03.02.2009 - 9 U 3417/08

Die in einem notariell beurkundeten Generalübernehmervertrag vereinbarte Klausel, wonach sich der Bauherr der sofortigen Zwangsvollstreckung in sein gesamtes Vermögen unterwirft und der Notar dem Generalübernehmer eine vollstreckbare Ausfertigung erteilen darf, wenn der jeweilige Baufortschritt durch den bauleitenden Architekten oder den Bauleiter nachgewiesen wird, ist unwirksam.

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IBRRS 2009, 1263
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Sicherheitseinbehalt nicht rechtzeitig auf Sperrkonto eingezahlt

OLG München, Urteil vom 10.02.2009 - 9 U 4633/08

Zahlt der Auftraggeber den einbehaltenen Sicherheitsbetrag nicht innerhalb einer vom Auftragnehmer gesetzten Nachfrist auf ein Sperrkonto ein, so kann der Auftragnehmer die sofortige Auszahlung des Einbehalts verlangen. Daran ändert auch eine verspätete Einzahlung des Betrags nichts.

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IBRRS 2009, 1234
Leasing und ErbbaurechtLeasing und Erbbaurecht
Betriebskostenabrechnung für eine Eigentumswohnung

LG Hamburg, Urteil vom 26.06.2008 - 307 S 34/08

Die Klausel

"Bei vermieteten Eigentumswohnungen trägt der Mieter den Betriebskostenanteil, den die Verwalterabrechnung vorgibt, so wie die weiteren Betriebskosten, die außerhalb dieser Abrechnung, unmittelbar auf die Wohnung entfallen (z.B. Grundsteuer)."

ist unwirksam., da sie den Mieter unangemessen benachteiligt.

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IBRRS 2009, 1223
Mit Beitrag
Architekten und IngenieureArchitekten und Ingenieure
Haftung und Verjährung

OLG Brandenburg, Urteil vom 18.03.2009 - 3 U 71/08

1. Wird dem Mieter die Instandhaltung und Instandsetzung der Mietsache einschließlich Schäden an Dach und Fach, nach allgemeinem mietrechtlichen Sprachgebrauch also an Dachsubstanz und tragenden Gebäudeteilen einschließlich tragenden Wänden mit Außenfassade, auferlegt, meint dies ersichtlich nur die mietrechtliche Erhaltungslast, also den Ausgleich der während der oder durch den Mietgebrauch eintretenden Gebäudebeeinträchtigungen an vorgenannten Teilen, durch vorbeugende (Instandhaltung) oder durch nachträgliche (Instandsetzung) Beseitigung verschuldeter oder in den Haftungsbereich der Generalmieterin fallender Schäden; nicht aber die Beseitigung von Anfangsmängeln.

2. Zu den Voraussetzungen eines wirksamen Schuldbeitritts.

3. Die Verjährung einer übernommen Schuld richtet sich nach dieser und läuft nach dem Schuldbeitritt weiter.

4. Der Architekt muss auch ungefragt über eigene Fehler Auskunft erteilen. Die Rechtsprechung hat diese Aufklärungspflicht auch auf Überwachungsfehler erstreckt und auch dann bejaht, wenn später das Vertragsverhältnis nach der Begründung der Sekundärhaftung beendet wurde.

5. Ein Architektenwerk ist mangelhaft, wenn das Bauwerk mangelhaft ist und dies durch die objektiv mangelhafte Erfüllung einer Architektenaufgabe verursacht ist. Der Architekt schuldet in diesen Fällen Schadensersatz, wenn er die mangelhafte Erfüllung seiner Architektenaufgabe zu vertreten hat.

6. Sind dem Architekten sämtliche Architektenleistungen, einschließlich der Leistungsphase 9 Objektbetreuung und Dokumentation in Auftrag gegeben, dann kann die konkludente "Billigung" der Architektenleistung frühestens nach der letzten Handlung des Architekten aus der Leistungsphase 9 geschehen. In aller Regel ist dies die "Objektbegehung zur Mängelfeststellung vor Ablauf der Verjährungsfristen für Mängelansprüche gegenüber den bauausführenden Unternehmen". Diese Leistung ist nach Ansicht des BGH so wesentlich, dass vorher von einem konkludenten Abnahmewillen des Auftraggebers nicht ausgegangen werden kann.

7. Eine Vorverlegung des Beginns der Verjährung auf die VOB-Abnahme durch Allgemeine Geschäftsbedingungen dürfte unwirksam sein.




IBRRS 2009, 1136
Mit Beitrag
Leasing und ErbbaurechtLeasing und Erbbaurecht
Begriff der Schönheitsreparaturen

BGH, Urteil vom 18.02.2009 - VIII ZR 210/08

1. Für den Begriff der Schönheitsreparaturen ist auch bei preisfreiem Wohnraum die Definition in § 28 Abs. 4 Satz 3 II. BV maßgeblich (Bestätigung von BGHZ 92, 363, 368). Soweit es um Türen und Fenster geht, gehört zu den Schönheitsreparaturen im Sinne dieser Bestimmung nur das Streichen der Innentüren sowie der Fenster und Außentüren von innen, nicht aber der Außenanstrich von Türen und Fenstern.*)

2. Die Übertragung der Schönheitsreparaturen auf den Mieter durch die in einem Formularmietvertrag enthaltene Klausel

"Schönheitsreparaturen trägt der Mieter (vgl. § 13) einschließlich Streichen von Außenfenstern, Balkontür und Loggia."

in Verbindung mit der ergänzenden Klausel (§ 13)

"Trägt der Mieter die Schönheitsreparaturen, hat er folgende Arbeiten fachgerecht auszuführen: Tapezieren, Anstreichen der Wände und Decken, das Streichen der Fußböden, Reinigen und Abziehen und Wiederherstellung der Versiegelung von Parkett, das Streichen der Heizkörper einschließlich der Heizrohre sowie der Türen und Fenster."

ist wegen unangemessener Benachteiligung des Mieters insgesamt unwirksam. Die Unwirksamkeit ist nicht auf die Textbestandteile "einschließlich Streichen von Außenfenstern, Balkontür und Loggia" und "sowie der Türen und Fenster" beschränkt.*)

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IBRRS 2009, 1093
Mit Beitrag
Leasing und ErbbaurechtLeasing und Erbbaurecht
Wirksamkeit einer Staffelmietvereinbarung

BGH, Urteil vom 11.03.2009 - VIII ZR 279/07

Die Wirksamkeit einer Staffelmietvereinbarung, in der die jeweilige Miete oder der jeweilige Erhöhungsbetrag betragsmäßig ausgewiesen sind, wird nicht dadurch berührt, dass dem Mieter zusätzlich die Möglichkeit eingeräumt wird, sich zu seinen Gunsten auf eine niedrigere ortsübliche Vergleichsmiete zu berufen.*)

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IBRRS 2009, 1057
IT, EDV und TelekommunikationIT, EDV und Telekommunikation
Kündigung eines Telefonfestnetzanschlusses

BGH, Urteil vom 12.02.2009 - III ZR 179/08

Folgende Klausel in Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Telefonfestnetzanschlüsse benachteiligt die Kunden nicht nach Treu und Glauben unangemessen:

"Das Vertragsverhältnis ist für beide Vertragspartner zum Schluss eines jeden Werktages kündbar. Die Kündigung muss der zuständigen Niederlassung der X (= Anbieter) oder dem Kunden mindestens sechs Werktage vor dem Tag, an dem sie wirksam werden soll, zugehen. Der Samstag gilt nicht als Werktag."*)

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IBRRS 2009, 1052
Mit Beitrag
Allgemeines ZivilrechtAllgemeines Zivilrecht
Sonstiges Zivilrecht - AGB-Recht nur auf Vertragsbedingungen anwendbar!

BGH, Beschluss vom 04.02.2009 - VIII ZR 32/08

Die im Produktkatalog eines Mobiltelefonanbieters enthaltenen Hinweise "Änderungen und Irrtümer vorbehalten. Abbildungen ähnlich" stellen keine Vertragsbedingungen im Sinne von § 305 Abs. 1 BGB dar. Es handelt sich um Hinweise ohne eigenständigen Regelungsgehalt, die lediglich zum Ausdruck bringen, dass die im Katalog enthaltenen Angaben insoweit vorläufig und unverbindlich sind, als sie vor oder bei Abschluss eines Vertrags noch korrigiert werden können. Ein vertraglicher Regelungsgehalt, insbesondere eine etwaige Beschränkung der Rechte des Vertragspartners in haftungs- oder gewährleistungsrechtlicher Hinsicht, kann diesen Hinweisen nicht entnommen werden.*)

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IBRRS 2009, 1040
Mit Beitrag
Leasing und ErbbaurechtLeasing und Erbbaurecht
Farbwahlklausel für Schönheitsreparaturen während Mietzeit wirksam?

BGH, Urteil vom 18.02.2009 - VIII ZR 166/08

Eine Klausel zur Durchführung der Schönheitsreparaturen, die dem Mieter während der Mietzeit vorgibt, die Mieträume in einer ihm vorgegebenen Farbwahl (hier: "neutrale Farbtöne") zu streichen, ist unwirksam.




IBRRS 2009, 1034
Mit Beitrag
Leasing und ErbbaurechtLeasing und Erbbaurecht
Kein Mietzuschlag bei unwirksamer Schönheitsreparaturklausel!

BGH, Urteil vom 11.02.2009 - VIII ZR 118/07

Der Vermieter ist nicht berechtigt, einen Zuschlag zur ortsüblichen Miete geltend zu machen, wenn der Mietvertrag eine unwirksame Klausel zur Übertragung der Schönheitsreparaturen enthält.

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IBRRS 2009, 1015
Mit Beitrag
Allgemeines ZivilrechtAllgemeines Zivilrecht
Generelle Verjährungsverkürzung: In AGB unwirksam!

BGH, Urteil vom 26.02.2009 - Xa ZR 141/07

1. Dem Reisenden, der in einem Reisebüro eine Reise bucht, wird nur dann die Möglichkeit verschafft, in zumutbarer Weise von den Allgemeinen Reisebedingungen Kenntnis zu nehmen, die der Reiseveranstalter dem Reisevertrag zugrunde legen will, wenn der Reiseveranstalter die Reisebedingungen dem Reisenden vor Vertragschluss vollständig übermittelt.*)

2. Eine Klausel in Allgemeinen Reisebedingungen, mit der die gesetzliche Verjährungsfrist für die Ansprüche des Reisenden wegen eines Mangels der Reise abgekürzt wird, ist wegen Verstoßes gegen die Klauselverbote des § 309 Nr. 7 Buchst. a und b BGB insgesamt unwirksam, wenn die in diesen Klauselverboten bezeichneten Schadensersatzansprüche nicht von der Abkürzung der Verjährungsfrist ausgenommen werden.*)




IBRRS 2009, 0927
Mit Beitrag
Leasing und ErbbaurechtLeasing und Erbbaurecht
Fälligkeit des Mietzinses

BGH, Urteil vom 04.02.2009 - VIII ZR 66/08

An die Stelle der formularmäßig vereinbarten Mietvorauszahlungsklausel eines am 1. September 2001 bereits bestehenden Mietvertrages, die wegen einer unzulässigen Beschränkung des Mietminderungsrechts unwirksam ist, ist - auch für die Zeit nach dem 1. Januar 2003 - die Fälligkeitsbestimmung des § 551 BGB a.F. getreten.*)

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IBRRS 2009, 0825
Mit Beitrag
Leasing und ErbbaurechtLeasing und Erbbaurecht
Wohnungsbesichtigung durch Vermieter ohne konkreten Grund?

LG München II, Beschluss vom 21.07.2008 - 12 S 1118/08

Routinekontrollen zum Zwecke Untersuchung der Wohnung auf ihren Allgemeinzustand sind grundsätzlich unzulässig. Nur wenn ein konkreter Anlass gegeben ist, kann der Vermieter die Zustimmung zur Wohnungsbesichtigung verlangen.

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IBRRS 2009, 0794
ImmobilienanlagenImmobilienanlagen
Anforderungen an eine Widerrufsbelehrung

BGH, Urteil vom 13.01.2009 - XI ZR 118/08

1. Der Zusatz in einer Widerrufsbelehrung, der Lauf der Widerrufsfrist beginne "frühestens, wenn Ihnen diese Belehrung über ihr Widerrufsrecht ausgehändigt worden ist, jedoch nicht bevor Sie die von uns gegengezeichnete Ausfertigung des Darlehensvertrages erhalten haben", widerspricht nicht dem Deutlichkeitsgebot des § 2 Abs. 1 Satz 2 HWiG a.F.*)

2. Wird eine Widerrufsbelehrung mit einer optisch getrennten und vom Verbraucher gesondert zu unterschreibenden Empfangsbestätigung verbunden, verstößt dies nicht gegen § 2 Abs. 1 Satz 3 HWiG a.F.*)

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IBRRS 2009, 0378
Mit Beitrag
VersicherungenVersicherungen
Grundsatz der engen Auslegung von Risikoausschlussklauseln

BGH, Urteil vom 17.12.2008 - IV ZR 9/08

1. Der Grundsatz der engen Auslegung von Risikoausschlussklauseln in Allgemeinen Versicherungsbedingungen gilt auch, wenn es um die Frage geht, ob eine Bestimmung überhaupt einen Risikoausschluss enthält oder einen im Bedingungswerk an anderer Stelle enthaltenen oder einen gesetzlichen Risikoausschluss (wie § 61 VVG a.F.) zum Nachteil des Versicherungsnehmers erweitert.*)

2. Eine Klausel, nach der der Versicherungsnehmer bei allen Handlungen die Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns seines Geschäftszweiges wahrzunehmen hat, ist als solche nicht als Erweiterung der Leistungsfreiheit nach § 61 VVG a.F. schon bei leicht fahrlässiger Herbeiführung des Versicherungsfalles zu verstehen (Aufgabe von BGH, Urteil vom 24. November 1971 - IV ZR 135/69 -VersR 1972, 85).*)

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IBRRS 2009, 0363
Urheber- und ImmaterialgüterrechtUrheber- und Immaterialgüterrecht
Urheberrecht - Verwendung eines Musikwerks als Klingelton

BGH, Urteil vom 18.12.2008 - I ZR 23/06

1. In der Verwendung eines - nicht für diesen Verwendungszweck geschaffenen - Musikwerkes als Klingelton liegt eine Entstellung oder eine andere Beeinträchtigung des Werkes i.S. des § 14 UrhG, die geeignet ist, die berechtigten geistigen oder persönlichen Interessen des Urhebers am Werk zu gefährden.*)

2. Komponisten räumen der GEMA zwar nicht mit dem Abschluss eines Berechtigungsvertrages in der Fassung des Jahres 1996, wohl aber mit dem Abschluss eines Berechtigungsvertrages in der Fassung der Jahre 2002 oder 2005 sämtliche Rechte ein, die zur Nutzung ihrer Musikwerke als Klingeltöne für Mobiltelefone erforderlich sind. Wird das Musikwerk so zum Klingelton umgestaltet, wie dies bei Einräumung der Nutzungsrechte üblich und voraussehbar war (§ 39 UrhG), bedarf es für die Nutzung eines Musikwerks als Klingelton lediglich einer Lizenz der GEMA und keiner zusätzlichen Einwilligung des Urhebers.*)

3. Die zwischen der GEMA und den Berechtigten geschlossenen Berechtigungsverträge können nicht durch einen Beschluss der Mitgliederversammlung der GEMA einseitig geändert werden. Die Bestimmung des § 6 lit. a Abs. 2 des GEMA-Berechtigungsvertrages in der Fassung des Jahres 1996 ("Beschließt die Mitgliederversammlung in Zukunft Abänderungen des Berechtigungsvertrages, so gelten auch diese Abänderungen als Bestandteil des Vertrages.") ist unwirksam, weil sie die Berechtigten unangemessen benachteiligt.*)

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IBRRS 2009, 0192
Mit Beitrag
GewerberaummieteGewerberaummiete
Umlegbarkeit der Betriebskosten, wenn Nutzung verboten?

OLG Köln, Urteil vom 24.06.2008 - 22 U 131/07

1. Die Umlagefähigkeit von Nebenkosten hängt nicht davon ab, ob der den jeweiligen Nebenkosten zugrundeliegende Aufwand für den einzelnen Mieter von Nutzen ist. Wenn aber der Mietvertrag es dem Mieter unter Androhung einer Vertragsstrafe verbietet, bestimmte Gemeinschaftsflächen zu nutzen (hier: Treppenhaus), dann sind die dort anfallenden Betriebskosten auch nicht umlegbar (hier: Reinigungskosten).

2. Zur Beurteilung einer Vertragsklausel als überraschend ist nach § 305 BGB eine Gesamtschau der Regelungen des jeweiligen Vertrages erforderlich.

3. Eine formularmäßige Umlage von Verwaltungskosten ist unwirksam, wenn durch die Platzierung der Verwaltungskosten in einer der letzten Nummern der Anlage zum Vertrag unter "sonstige Betriebskosten", durch fehlende Angabe der Größenordnung der Verwaltungskosten und durch deutlich zu niedrig angesetzte Nebenkostenvorauszahlungen die wahre Höhe der vom Mieter zu tragenden Nebenkosten verschleiert wird. Denn damit wird beim Mieter irreführend der Eindruck erweckt, hier handele es sich um eine vergleichsweise unbedeutende Position, während in Wahrheit die Verwaltungskosten die Hälfte der gesamten Betriebskosten ausmachen.

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IBRRS 2009, 0167
Leasing und ErbbaurechtLeasing und Erbbaurecht
Mangelhafte Endrenovierung: Schadensersatz des Vermieters?

BGH, Beschluss vom 21.10.2008 - VIII ZR 189/07

Zur Problematik von Schadesnersatzansprüchen wegen nicht bzw. mangelhaft durchgeführter Schönheitsreparaturen nach Beendigung des Mietverhältnisses.

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IBRRS 2009, 0166
WohnraummieteWohnraummiete
Unwirksame Quotenabgeltungsklausel

BGH, Beschluss vom 18.11.2008 - VIII ZR 73/08

1. Eine unwirksame Quotenabgeltungsklausel führt nicht zur Unwirksamkeit der Übertragung der Schönheitsreparaturen.

2. Vornahmeklauseln, mit flexiblen Renovierungsfristen sind auch bei unrenoviert überlassenen Wohnungen wirksam.

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IBRRS 2009, 0131
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Voraussetzungen einer wirksamen Preisanpassungsklausel

BGH, Urteil vom 17.12.2008 - VIII ZR 274/06

In dem formularmäßigen Erdgassondervertrag eines Gasversorgungsunternehmens mit seinen Kunden ist die Preisanpassungsklausel

"Der vorstehende Gaspreis ändert sich, wenn eine Änderung der allgemeinen Tarifpreise eintritt."

gemäß § 307 Abs. 1 Satz 1 und 2 BGB unwirksam, weil sie hinsichtlich des Umfangs der Preisänderung nicht klar und verständlich ist und die Kunden deswegen unangemessen benachteiligt.*)

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IBRRS 2009, 0130
Mit Beitrag
ImmobilienImmobilien
Versorgungsvertrag zw. Mieter u. Versorger: Haftung d. Eigentümers?

BGH, Urteil vom 10.12.2008 - VIII ZR 293/07

Ein Vertrag über die Erbringung von Ver- und Entsorgungsleistungen für ein Grundstück kommt dann nicht durch Annahme einer sog. Realofferte mit dem Grundstückseigentümer zustande, wenn das Versorgungsunternehmen diese Leistungen gegenüber einem Dritten (hier: Grundstücksnutzer) aufgrund eines mit diesem bestehenden Vertrages erbringt (st. Rspr., zuletzt Senatsbeschluss vom 15. Januar 2008 - VIII ZR 351/06, WuM 2008, 139). Dafür ist es ohne Bedeutung, ob der mit dem Dritten bestehende Vertrag ausdrücklich oder konkludent geschlossen ist.*)

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IBRRS 2009, 0102
Mit Beitrag
Architekten und IngenieureArchitekten und Ingenieure
Haftungsbegrenzung auf „versicherbare Schäden“

OLG Braunschweig, Urteil vom 08.11.2007 - 8 U 158/05

Eine Haftungsbegrenzung auf "versicherbare Schäden" im Rahmen eines Einheitsarchitektenvertrags benachteiligt den Bauherrn nach Treu und Glauben, da der durchschnittliche Vertragspartner nicht erkennen kann, welche Schäden konkret unter die Haftungsbegrenzung fallen.

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IBRRS 2009, 0072
Mit Beitrag
GewerberaummieteGewerberaummiete
Zahlung mit Zusatz "Miete 4-12/2005" als Leistungsbestimmung?

OLG Düsseldorf, Urteil vom 08.05.2008 - 10 U 11/08

1. Eine vom Mieter veranlasste Zahlung mit dem Zusatz "Miete 4-12/2005" beinhaltet eine Leistungsbestimmung i.S. § 367 Abs. 2 BGB.*)

2. Die Formularklausel in einem gewerblichen Mietvertrag, "Der Vermieter kann Zahlungen nach seiner Wahl zunächst auf die bisherigen Kosten und Zinsen und dann auf die ältesten Rückstände verrechnen. Das gilt auch dann, wenn der Mieter eine anderweitige Bestimmung getroffen hat," ist gemäß § 307 Abs. 1 BGB unwirksam.*)

3. Zinsen und Kosten sind kein Mietzins i.S. des § 543 Abs. 2 S. 1 Nr. 3 BGB.*)

4. Der gewerbliche Vermieter ist bei vorzeitigem Auszug nicht zu einer Teilabrechnung über die Nebenkosten verpflichtet.*)

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IBRRS 2009, 0042
AGBAGB
Preisanpassungsklausel von Energieversorgungsunternehmen

KG, Urteil vom 28.10.2008 - 21 U 160/06

1. Bei den Abnehmern eines Erdgas-Versorgungsunternehmens aufgrund von vor dem Inkrafttreten des Energiewirtschaftsgesetzes 2005 (13. Juli 2005) geschlossenen Verträgen, deren Entgelt nach Tarifen bestimmt wird, die nach typisierten Kriterien wie der Verbrauchsmenge oder der Laufzeit bemessen sind, handelt es sich im Sinne von § 10 EnWG 1998 nicht um Tarifkunden, sondern um Sondervertragskunden.*)

2. Eine Preisanpassungsklausel in Allgemeinen Geschäftsbedingungen eines Energieversorgungsunternehmens, die es in das Ermessen des Versorgers stellt, bei Änderung der Gasbezugskosten die Gaspreise auch während der Laufzeit des Vertrages an die geänderten Gasbezugskosten anzupassen, wobei die Preisänderung sowohl eine Erhöhung als auch eine Absenkung einschließt, ist wegen unangemessener Benachteiligung des Vertragspartners des Verwenders unwirksam, weil der Versorger bei steigenden Gasbezugskosten zwar ein Erhöhungsrecht hat, indessen bei sinkenden Gasbezugskosten zu einer Anpassung seiner Preise nach unten nicht verpflichtet ist. Eine unangemessene Benachteiligung besteht unabhängig davon auch deshalb, weil nicht alle Kostenfaktoren als Maßstab der Erhöhung einbezogen sind.*)

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IBRRS 2009, 0018
Banken & FinanzenBanken & Finanzen
Globalzessionsvertrag: Sicherung von Ansprüchen aus Abtretungen

BGH, Urteil vom 18.11.2008 - XI ZR 590/07

Zur Frage, ob die Klausel eines von einem Kreditinstitut vorformulierten Globalzessionsvertrages, nach der u.a. Ansprüche aus Abtretungen gesichert werden, soweit das Kreditinstitut diese Ansprüche im Rahmen seiner bankmäßigen Geschäftsverbindung mit dem Kreditnehmer erwirbt, auch abgetretene Ansprüche aus Leasingverträgen erfasst.*)

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IBRRS 2009, 0003
Mit Beitrag
Leasing und ErbbaurechtLeasing und Erbbaurecht
Einseitiger formularmäßiger Kündigungsverzicht des Mieters unwirksam

BGH, Urteil vom 19.11.2008 - VIII ZR 30/08

Außerhalb einer wirksamen Staffelmietvereinbarung oder eines wirksamen Zeitmietvertrages kann ein einseitiger, formularvertraglicher Kündigungsverzicht des Mieters nicht vereinbart werden.

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IBRRS 2009, 0002
Mit Beitrag
ImmobilienImmobilien
Provisionsversprechen an mit Verkäufer verflochtenen Dritten

BGH, Urteil vom 20.11.2008 - III ZR 60/08

Die in einem zwischen Unternehmern geschlossenen Grundstückskaufvertrag enthaltene Klausel, in der sich der Käufer verpflichtet, die seitens des Verkäufers einem - mit diesem gesellschaftsrechtlich verflochtenen - Dritten aufgrund eines selbständigen Provisionsversprechens geschuldete Vergütung zu zahlen, ist wirksam, wenn die Verflechtung dem Käufer bekannt ist.*)

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Online seit 2008

IBRRS 2008, 3904
Mit Beitrag
Leasing und ErbbaurechtLeasing und Erbbaurecht
Formularmäßiger Kündigungsverzicht bei Staffelmiete wirksam?

BGH, Urteil vom 12.11.2008 - VIII ZR 270/07

Ein formularmäßig erklärter, einseitiger Verzicht des Mieters von Wohnraum auf sein ordentliches Kündigungsrecht benachteiligt den Mieter nicht unangemessen, wenn der Kündigungsausschluss zusammen mit einer nach § 557a BGB zulässigen Staffelmiete vereinbart wird und seine Dauer nicht mehr als vier Jahre seit Abschluss der Staffelmietvereinbarung beträgt (Bestätigung von BGH, Urteil vom 23. November 2005 VIII ZR 154/04, NZM 2006, 256).*)

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IBRRS 2008, 3472
Rechtsanwälte und NotareRechtsanwälte und Notare
Wirksamkeit einer Honorarvereinbarung

OLG Düsseldorf, Urteil vom 19.08.2008 - 24 U 228/07

1. Abreden über die Verlängerung der Verjährungsfrist für den Honoraranspruch bewirken nicht die Unwirksamkeit der Honorarvereinbarung nach § 3 Abs. 1 BRAGO a.F..*)

2. Die "anfängliche" Stundung eines Honoraranspruchs verschiebt die Fälligkeit nach § 16 BRAGO a.F..*)

3. Die Formularklausel "Verzugszinsen ab Rechnungsstellung" ist unklar.*)

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IBRRS 2008, 3252
ImmobilienImmobilien
Verkauf eines Grundstücks im Rahmen einer Auktion

OLG Schleswig, Urteil vom 27.06.2008 - 14 U 169/07

Wird ein Auktionshaus mit dem Verkauf eines Grundstücks im Rahmen einer Auktion unter Vereinbarung einer Nachverkaufsfrist beauftragt, unterscheidet sich dieser Geschäftsbesorgungsvertrag von einem Maklervertrag, weil der Einlieferer bereits eine bindende Erklärung zur Veräußerung des Grundstücks abgibt, weshalb auch eine notarielle Beurkundung erforderlich wird und weil das Auktionshaus nicht lediglich vermittelnd tätig wird. Dann widerspricht das in den allgemeinen Geschäftsbedingungen des Auktionshauses enthaltene Verbot des Eigenverkaufs auch während der Nachverkaufsfrist aber nicht dem Wesen des Vertrags und ist nicht nach § 307 Abs. 1 bzw. Abs. 2 Nr. 1 BGB unwirksam.*)

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IBRRS 2008, 3195
Bürgschaft und sonstige SicherheitenBürgschaft und sonstige Sicherheiten
Bürgschaft - Standardformular ohne Hinweis auf nachträgliche Vereinbarung

OLG Saarbrücken, Urteil vom 07.10.2008 - 4 U 199/08

Gibt der Gläubiger bei einer Bürgschaft auf erstes Anfordern ein Standardformular vor, welches keinen Hinweis auf eine nachträglich erfolgte erhebliche haftungserhöhende Sicherungsvereinbarung mit dem Schuldner enthält, so kann der über das Risiko seiner Inanspruchnahme in Unkenntnis gelassene Bürge Freistellung von der Bürgschaft unter dem Gesichtspunkt der culpa in contrahendo geltend machen.*)

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IBRRS 2008, 3171
ImmobilienImmobilien
Aufspaltung einer sittenwidrigen Vertragsklausel möglich?

BGH, Urteil vom 17.10.2008 - V ZR 14/08

Die Aufspaltung einer sittenwidrigen Vertragsklausel in einen wirksamen und einen unwirksamen Teil (sog. quantitative Teilbarkeit) kommt nur in Betracht, wenn konkrete, über allgemeine Billigkeitserwägungen hinausgehende Anhaltspunkte die Annahme rechtfertigen, dass die Aufspaltung dem entspricht, was die Parteien bei Kenntnis der Nichtigkeit ihrer Vereinbarung geregelt hätten.*)

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IBRRS 2008, 3143
Mit Beitrag
Leasing und ErbbaurechtLeasing und Erbbaurecht
Farbwahlklausel in Mietverträgen wirksam!

BGH, Urteil vom 22.10.2008 - VIII ZR 283/07

Die in einem Formularmietvertrag über Wohnraum enthaltene Klausel

"Der Mieter verpflichtet sich, während der Mietzeit die erforderlichen Schönheitsreparaturen innerhalb der Wohnung durchzuführen. Zu den Schönheitsreparaturen gehören: Das Tapezieren, Anstreichen der Wände und der Decken, das Pflegen und Reinigen der Fußböden, das Streichen der Innentüren, der Fenster und Außentüren von innen sowie das Streichen der Heizkörper und Versorgungsleitungen innerhalb der Wohnung. Die Arbeiten sind handwerksgerecht auszuführen.

Üblicherweise werden Schönheitsreparaturen in den Mieträumen in folgenden Zeiträumen erforderlich sein:

in Küchen, Bädern und Duschen alle drei Jahre,

in Wohn- und Schlafräumen, Fluren, Dielen und Toiletten alle fünf Jahre,

in anderen Nebenräumen alle sieben Jahre.

Demgemäß sind die Mieträume zum Ende des Mietverhältnisses in dem Zustand zurückzugeben, der bestehen würde, wenn der Mieter die ihm nach Ziffer 2 obliegenden Schönheitsreparaturen durchgeführt hätte. Lackierte Holzteile sind in dem Farbton zurückzugeben, wie er bei Vertragsbeginn vorgegeben war; farbig gestrichene Holzteile können auch in Weiß oder hellen Farbtönen gestrichen zurückgegeben werden."

hält der Inhaltskontrolle nach § 307 BGB stand.*)

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IBRRS 2008, 3081
Mit Beitrag
ImmobilienanlagenImmobilienanlagen
Transparenz von AGB

OLG Celle, Urteil vom 30.10.2008 - 11 U 78/08

1. Die Verwendung des Begriffspaares „und/oder“ in Allgemeinen Geschäftsbedingungen verstößt nicht gegen das Transparenzgebot des § 307 Abs. 1 Satz 2 BGB.*)

2. Eine Klausel in Allgemeinen Geschäftsbedingungen, nach welcher der Verwender nur „im Falle der schuldhaften Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Kardinalpflicht)“ haftet, verstößt gegen das Transparenzgebot des § 307 Abs. 1 S. 2 BGB. Die abstrakte Erläuterung des Begriffs der Kardinalpflicht ist dem Verwender der Allgemeinen Geschäftsbedingungen möglich.*)

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IBRRS 2008, 2992
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GewerberaummieteGewerberaummiete
Schönheitsreparatur: Starre Fristen auch bei Gewerberäumen unwirksam

BGH, Urteil vom 08.10.2008 - XII ZR 84/06

Eine Übertragung der Schönheitsreparaturen auf den Mieter in einem Formularmietvertrag ist auch bei Mietverträgen über Gewerberäume unwirksam, wenn der Mieter unabhängig von dem Erhaltungszustand der Räume zur Renovierung nach Ablauf starrer Fristen verpflichtet werden soll (im Anschluss an BGH Urteil vom 23. Juni 2004 - VIII ZR 361/03 - NJW 2004, 2586 zum Wohnraummietrecht und das Senatsurteil vom 6. April 2005 - XII ZR 308/02 - NJW 2005, 2006).*)

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IBRRS 2008, 2977
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BauvertragBauvertrag
Übermessungsklauseln unwirksam?

OLG Stuttgart, Urteil vom 21.02.2008 - 2 U 84/07

1. Übermessungsklauseln sind Allgemeine Geschäftsbedingungen und unterliegen der AGB-rechtlichen Inhaltskontrolle.

2. Übermessungsklauseln benachteiligen den Auftraggeber jedenfalls dann unangemessen und sind unwirksam, wenn sie sich nur zu Gunsten des Auftragnehmers auswirken können.

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IBRRS 2008, 2966
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GewerberaummieteGewerberaummiete
Gewerberaummietrecht: Vereinbarung über Fälligkeit d. Kaution in AGB

KG, Beschluss vom 21.01.2008 - 12 W 90/07

1. Die Parteien eines Gewerbemietverhältnisses können die Fälligkeit der Kaution vor Übergabe der Mietsache auch formularmäßig vereinbaren.

Der Mieter von Geschäftsräumen hat in der Regel kein Zurückbehaltungsrecht an der Kaution.*)

2. Der Anspruch des Vermieters gegen den Gewerberaummieter erlischt nicht durch Kündigung des Mietverhältnisses durch den Vermieter, die nach Nichtzahlung von drei Monatsmieten erfolgt ist.

Die Mietkaution sichert nämlich auch noch nicht fällige Ansprüche, die sich noch aus dem Mietverhältnis ergeben können.*)

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IBRRS 2008, 2944
BauvertragBauvertrag
Ausschluss von § 768 BGB: Sicherungsabrede insgesamt unwirksam!

LG Saarbrücken, Urteil vom 29.08.2007 - 4 O 96/06

Gibt der Auftraggeber in seinen Allgemeinen Geschäftsbedingungen vor, dass die zur Ablösung eines Sicherheitseinbehalts von 5% des Bruttogesamtrechnungsbetrags für Mängelansprüche zu stellende Bürgschaft unter Verzicht des Bürgen auf die Einreden gemäß § 768 BGB zu stellen ist, führt dies zur Gesamtunwirksamkeit der Sicherungsabrede.

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IBRRS 2008, 2903
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BauvertragBauvertrag
Ausschluss von § 768 BGB: Sicherungsabrede insgesamt unwirksam!

OLG Saarbrücken, Beschluss vom 20.08.2008 - 1 U 511/07

Gibt der Auftraggeber in seinen Allgemeinen Geschäftsbedingungen vor, dass die zur Ablösung eines Sicherheitseinbehalts von 5% des Bruttogesamtrechnungsbetrags für Mängelansprüche zu stellende Bürgschaft unter Verzicht des Bürgen auf die Einreden gemäß § 768 BGB zu stellen ist, führt dies zur Gesamtunwirksamkeit der Sicherungsabrede.

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IBRRS 2008, 2824
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InsolvenzrechtInsolvenzrecht
Abbuchung aufgrund Einzugsermächtigung

BGH, Urteil vom 10.06.2008 - XI ZR 283/07

1. Zum Widerspruchsrecht eines (vorläufigen) Insolvenzverwalters gegen eine im Einzugsermächtigungsverfahren vorgenommenen Lastschriftabbuchung auf dem Schuldnerkonto.*)

2. Die Regelung in Nr. 7 Abs. 3 AGBG-Banken, nach der es als Genehmigung gilt, wenn ein Bankkunde Einwendungen gegen eine Belastungsbuchung, für die er dem Gläubiger eine Einzugsermächtigung erteilt hat, nicht spätestens vor Ablauf von sechs Wochen nach Zugang des Rechnungsabschlusses erhebt, ist wirksam.*)

3. Ein vorläufiger Insolvenzverwalter mit Zustimmungsvorbehalt muss einer im Einzugsermächtigungsverfahren erfolgten Belastungsbuchung auf dem Schuldnerkonto innerhalb der Frist der Nr. 7 Abs. 3 AGB-Banken widersprechen, um ein Eintreten der Genehmigungsfiktion zu verhindern (Abweichung von BGH, Urteile vom 25. Oktober 2007 IX ZR 217/06, WM 2007, 2246, 2249 Tz. 24, zur Veröffentlichung in BGHZ 174, 84 vorgesehen, und vom 29. Mai 2008 IX ZR 42/07, WM 2008, 1327, 1328 Tz. 9).*)

4. Auch im Falle der Genehmigungsfiktion nach Nr. 7 Abs. 3 AGB-Banken ist für die Frage der Bardeckung im Rahmen des § 142 InsO der Zeitpunkt des Lastschrifteinzugs maßgebend (Anschluss an BGH, Urteil vom 29. Mai 2008 IX ZR 42/07, WM 2008, 1327, 1329 Tz. 15 f.).*)

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IBRRS 2008, 2786
BauvertragBauvertrag
Widerrufsrecht bei Bauvertrag über die Errichtung eines Hauses?

KG, Urteil vom 20.06.2008 - 7 U 8/08

1. Enthält ein Bauvertrag über die Errichtung eines Einfamilienhauses eine Klausel, wonach der Besteller vom Vertrag kostenlos zurücktreten kann, bis er den notariellen Kaufvertrag über ein Grundstück abgeschlossen hat, so ist diese Klausel weder mehrdeutig noch dahin auszulegen, dass sich der Ausschluss des Rücktrittrechts auf den Fall beschränke, dass das Grundstück durch den Unternehmer vermittelt worden sei.

2. Ein Bauvertrag ist nicht schon deshalb formbedürftig, weil der Besteller des Hauses zum Erwerb eines Grundstücks gezwungen ist.

3. Ein Verbraucher kann einen Bauvertrag (Werkvertrag) weder nach §§ 505 Abs. 1 Nr. 1, 355 Abs. 1 BGB (Ratenlieferungsverträge) noch nach §§ 501 Satz 1, 499 Abs. 2, 495 Abs. 1, 355 Abs. 1 BGB (Teilzahlungsgeschäfte) widerrufen.

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IBRRS 2008, 2765
GewerberaummieteGewerberaummiete
Auslegung einer AGB-Klausel

OLG Karlsruhe, Urteil vom 31.05.2006 - 1 U 214/05

1. Die in einem Formularmietvertrag über Gewerberäume enthaltene Klausel "Für Veränderungen an der Mietsache oder Störungen in ihrer Benutzbarkeit infolge höherer Gewalt oder sonstiger Umstände, die die Vermieterin nicht zu vertreten hat, kann die Mieterin weder die Miete mindern noch ein Zurückbehaltungsrecht ausüben noch Schadensersatz verlangen" ist wegen der Unklarheitenregel des § 305c Abs. 2 BGB dahin auszulegen, dass sie die Haftung der Vermieterin für anfängliche Mängel der Mietsache nicht ausschließt.*)

2. Begehrt der Mieter Ersatz seines künftigen Schadens für die während des Rechtsstreits noch fortdauernde Unbenutzbarkeit der Mietsache, so ist eine entsprechende Bedingung in das Urteil aufzunehmen (im Anschluss an RGZ 168, 325; BGHZ 43, 28).*)

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IBRRS 2008, 2726
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BauvertragBauvertrag
Wann beginnen und enden Verhandlungen?

KG, Urteil vom 23.11.2007 - 7 U 114/07

1. Die Hemmung der Verjährung bei Verhandlung gemäß § 203 BGB ist zu dem Zeitpunkt beendet, in dem nach Treu und Glauben der nächste Schritt zu erwarten gewesen wäre. Welche Frist angemessen ist, hängt vom Einzelfall ab. In der Regel kann erwartet werden, dass spätestens nach Ablauf eines Monats nach Zugang eines Schreibens eine Reaktion erfolgt ist. Ist dies nicht der Fall, sind die Verhandlungen zwischen den Parteien und damit auch die Hemmung der Verjährung beendet. Der Umstand, dass die Verjährung nach § 203 S. 3 BGB frühestens drei Monate nach dem Ende der Verjährung eintritt, wirkt sich nur dann aus, wenn diese sonst früher als Monate nach dem Ende der Hemmung eintreten würde; andernfalls hat § 203 S. 3 BGB keine Auswirkungen.*)

2. Eine Formularklausel, dass die Gewährleistungsfrist 5 Jahre ab "Gesamtabnahme durch Bauherrn" beträgt, ist unwirksam.

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