Bau-, Architekten- und Immobilienrecht.
Volltexturteile nach Sachgebieten
1054 Entscheidungen insgesamt
Online seit 2013
IBRRS 2013, 0479BGH, Urteil vom 27.11.2012 - XI ZR 144/11
Ist die Haftung der Gesellschafter einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts für eine Darlehensverbindlichkeit der Gesellschaft in dem Darlehensvertrag auf den ihrer Beteiligungsquote entsprechenden Teil der Gesellschaftsschuld beschränkt worden, ist durch Auslegung zu ermitteln, ob sich ihre Haftung erhöht, wenn nicht alle Gesellschaftsanteile gezeichnet werden.*)
VolltextIBRRS 2013, 0442
BGH, Urteil vom 23.10.2012 - II ZR 45/11
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2013, 0441
BGH, Urteil vom 27.11.2012 - XI ZR 384/11
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2013, 0435
BGH, Urteil vom 23.10.2012 - II ZR 294/11
Ein Emissionsprospekt ist auch dann fehlerhaft, wenn der Umfang der Pflichten eines Mietgaranten nicht so eindeutig festgelegt ist, dass darüber kein Streit entstehen kann, und die Anleger auf das Risiko einer für den Fonds ungünstigen Auslegung nicht hingewiesen werden.*)
VolltextIBRRS 2013, 0434
BGH, Urteil vom 23.10.2012 - II ZR 189/10
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2013, 0433
BGH, Urteil vom 13.12.2012 - III ZR 70/12
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2013, 0431
BGH, Urteil vom 23.10.2012 - II ZR 82/11
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2013, 0410
BGH, Urteil vom 18.12.2012 - II ZR 259/11
Bei der Rückabwicklung einer Beteiligung an einem geschlossenen Immobilienfonds sind Erstattungsbeträge, die Werbungskosten ersetzen, im Jahr ihres Zuflusses steuerpflichtige Einnahmen der Einkunftsart, bei der die Aufwendungen vorher als Werbungskosten abgezogen worden sind. Das gilt auch für die aus den Anschaffungskosten hergeleiteten Absetzungen für Abnutzung (AfA).*)
VolltextIBRRS 2013, 0371
OLG Frankfurt, Urteil vom 14.12.2012 - 10 U 223/11
Zahlt eine Bank ein sicherungszediertes Guthaben gem. § 166 InsO an den Insolvenzverwalter aus, ist sie zu einem Hinweis auf die Zession an den Insolvenzverwalter oder auf die Auszahlung an den Gläubiger nur verpflichtet, wenn sie damit rechnet oder es sich ihr aufdrängt, dass sich sowohl der Insolvenverwalter als auch der Gläubiger in Unkenntnis befinden.*)
VolltextIBRRS 2013, 0283
BGH, Urteil vom 13.12.2012 - III ZR 298/11
Die Kenntnis oder grob fahrlässige Unkenntnis vom Beratungsfehler eines Anlageberaters lässt sich nicht schon daraus herleiten, dass der Ehegatte des Anlegers den Anlageprospekt nach Einstellung der prospektierten Ausschüttungen "genau durchgelesen" hat. Die bei der Lektüre des Prospekts gewonnenen Erkenntnisse muss sich der Anleger nur dann zurechnen lassen, wenn der Ehegatte als Wissensvertreter des Anlegers tätig geworden ist. Dies setzt insbesondere voraus, dass ihm im Zusammenhang mit der Verfolgung des Schadensersatzanspruchs gegen den Berater die Kenntnisnahme von bestimmten Tatsachen oder die Vornahme der erforderlichen Tatsachenfeststellungen übertragen worden ist. Letzteres darf auch bei Ehegatten nicht schlicht vermutet, sondern muss vom Tatrichter auf der Grundlage hinreichend tragfähiger Anhaltspunkte festgestellt werden.*)
VolltextIBRRS 2013, 0134
BGH, Urteil vom 06.12.2012 - III ZR 66/12
Zu den Anforderungen an die Schlüssigkeit und Substantiiertheit der Darlegung des Anlegers zu den von ihm geltend gemachten Pflichtverletzungen des Anlageberaters (beziehungsweise Anlagevermittlers).*)
VolltextIBRRS 2013, 0111
BGH, Urteil vom 06.12.2012 - III ZR 307/11
1. Es wird daran festgehalten, dass ein selbständiges Unternehmen der "Finanzgruppe" einer Sparkasse, das als 100%ige Tochtergesellschaft (GmbH) der Sparkasse hauptsächlich auf dem Gebiet der Anlageberatung tätig ist, hinsichtlich der Verpflichtung, seine Kunden ungefragt über die von ihm bei der empfohlenen Anlage erwarteten Provisionen aufzuklären, wie ein freier Anlageberater zu behandeln ist (Bestätigung des Senatsurteils vom 19. Juli 2012 - III ZR 308/11, NJW 2012, 2952).*)
2. Zur Pflicht eines Anlageberaters, einen Anleger über den Inhalt der mit der Fonds- oder Vertriebsgesellschaft getroffene Vertriebsvereinbarung aufzuklären.*)
VolltextIBRRS 2013, 0104
BGH, Urteil vom 18.09.2012 - II ZR 241/11
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2013, 0089
BGH, Urteil vom 18.09.2012 - II ZR 127/11
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2013, 0084
BGH, Urteil vom 18.09.2012 - II ZR 129/11
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2013, 0081
BGH, Urteil vom 18.09.2012 - II ZR 59/11
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2013, 0072
BGH, Urteil vom 18.09.2012 - II ZR 128/11
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextOnline seit 2012
IBRRS 2012, 4756BGH, Urteil vom 13.11.2012 - XI ZR 334/11
1. Ist bereits der Herstellungsanspruch aus § 249 Abs. 1 BGB auf Zahlung von Geld gerichtet, besteht für eine Anwendung von § 250 Satz 1 BGB kein Raum, da es einer Umwandlung des Anspruchs auf Naturalrestitution in einen Anspruch auf Zahlung von Geld nicht bedarf (entgegen OLG Celle, Urteil vom 26. Januar 2011 - 3 U 101/10).*)
2. Das Kreditinstitut hat dem von ihm fehlerhaft beratenen Anleger nach § 249 Abs. 1 BGB den für den Erwerb der Anlage aufgewandten Geldbetrag zu zahlen, auf den ein Erlös aus deren Veräußerung anzurechnen ist.*)
VolltextIBRRS 2012, 4734
BGH, Urteil vom 07.11.2012 - IV ZR 292/10
Eine in zertifizierten Altersvorsorgeverträgen verwendete Klausel, nach der die Abschluss- und Vertriebskosten gleichmäßig auf die ersten fünf Laufzeitjahre verteilt werden, benachteiligt die Anleger nicht unangemessen.*)
VolltextIBRRS 2012, 4624
OLG Karlsruhe, Urteil vom 27.11.2012 - 17 U 236/11
1. Eine Mietpoolkalkulation muss sämtliche von der Gemeinschaft der Mietpoolteilnehmer zu tragende Kosten und andere mietpoolrelevante Abschläge nach kaufmännischen Regeln der Wohnungswirtschaft ansetzen und von der Rohmiete in Abzug bringen. Zur ordnungsgemäßen Kalkulation gehören u.a. die Kosten für die von den Mietern oder Dritten nicht beizutreibenden Schönheitsreparaturen, für Anwalts- und Gerichtskosten zur Durchsetzung von Forderungen gegen Mieter sowie für Reparaturen im Sondereigentum (bei Mieterwechsel).
2. Bei einem institutionalisierten Zusammenwirken von Verkäufer, Vermittler und finanzierender Bank (hier: arglistige Täuschung über im Kaufpreis versteckte Provisionen) wird ein Wissensvorsprung der finanzierenden Bank bzgl. dieser Täuschung widerleglich vermutet.
3. Von einer Kenntnis oder grob fahrlässigen Unkenntnis der Kläger über eine Täuschung ist erst dann auszugehen, wenn diesen sowohl Umstände, die im Bezug auf das finanzierte Geschäft einen Ersatzanspruch begründen, als auch die Umstände bekannt waren, aus denen sich ergibt, dass auch die finanzierende Bank- obwohl nicht unmittelbar Geschäftspartnerin - als mögliche Haftende in Betracht kommt.
VolltextIBRRS 2012, 4605
BGH, Urteil vom 06.11.2012 - II ZR 249/11
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2012, 4604
BGH, Urteil vom 06.11.2012 - II ZR 176/12
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2012, 4580
BGH, Urteil vom 13.11.2012 - XI ZR 145/12
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2012, 4577
BGH, Urteil vom 06.11.2012 - II ZR 280/11
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2012, 4537
BGH, Urteil vom 15.11.2012 - III ZR 55/12
Zu den Anforderungen an die von einem Anlageberater geschuldete Plausibilitätsprüfung eines Prospekts.*)
VolltextIBRRS 2012, 4422
OLG München, Urteil vom 04.06.2012 - 19 U 771/12
1. Bei einem Verbraucherdarlehensvertrag wahrt die Unterschrift des Darlehensnehmers auf einem elektronischen Schreibtablett nicht die Schriftform nach §§ 492 Abs. 1 Satz 1, 126 BGB.*)
2. Angesichts des eindeutigen Willens des Gesetzgebers bei der Umsetzung der E-Commerce-Richtlinie und der Änderung des § 492 im Jahr 2009 ist in einem solchen Fall auch eine entsprechende Anwendung der §§ 126, 126a BGB ausgeschlossen.*)
3. Bei einer Heilung der Formnichtigkeit nach § 494 Abs. 2 Satz 1 BGB durch Empfang des Darlehens beginnt die Widerrufsfrist für den Darlehensnehmer erst zu laufen, wenn er eine Abschrift des Darlehensvertrages mit den geänderten Bedingungen (§ 494 Abs. 2 bis 6 BGB) erhalten hat.*)
VolltextIBRRS 2012, 4322
BGH, Urteil vom 18.10.2012 - III ZR 150/11
1. Zum Ausschluss von Gegenrechten eines Anlegers aus einer Aufklärungspflichtverletzung des Treuhandgesellschafters einer Publikumspersonengesellschaft gegenüber dem Anspruch des Treuhandgesellschafters auf Freistellung von der Inanspruchnahme durch Gesellschaftsgläubiger (im Anschluss an BGH, Urteil vom 24. Juli 2012 - II ZR 297/11, WM 2012, 1664).*)
2. Zur Bedeutung einer persönlichen und gesellschaftsrechtlichen Verflechtung von Treuhandgesellschafter und Gesellschaftsgläubiger in solchen Fällen.*)
VolltextIBRRS 2012, 4321
BGH, Urteil vom 18.09.2012 - XI ZR 344/11
1. Wendet sich der Emittent von Wertpapieren ausdrücklich auch an das unkundige und börsenunerfahrene Publikum, so bestimmt sich der Empfängerhorizont für Prospekterklärungen nach den Fähigkeiten und Erkenntnismöglichkeiten eines durchschnittlichen (Klein-)Anlegers, der sich allein anhand der Prospektangaben über die Kapitalanlage informiert und über keinerlei Spezialkenntnisse verfügt.*)
2. In diesem Fall gehört zu den tatsächlichen und rechtlichen Verhältnissen, die für die Beurteilung der angebotenen Wertpapiere notwendig und daher richtig und vollständig in einem Wertpapier-Verkaufsprospekt darzustellen sind, auch die Möglichkeit der Erteilung nachteiliger Weisungen durch eine beherrschende Konzernmuttergesellschaft an eine beherrschte Konzerntochtergesellschaft und die damit verbundene - erhöhte - Gefahr für die Rückzahlung der an die Konzerntochtergesellschaft gezahlten Anlegergelder.*)
3. Als Verantwortliche, von denen der Erlass des Prospekts ausgeht (Prospektveranlasser), werden die Personen erfasst, die ein eigenes wirtschaftliches Interesse an der Emission der Wertpapiere haben und darauf hinwirken, dass ein unrichtiger oder unvollständiger Prospekt veröffentlicht wird. Durch diese Regelung soll eine Lücke bei den Haftungsverpflichteten geschlossen werden; insbesondere sollen auch Konzernmuttergesellschaften in die Haftung einbezogen werden, wenn eine Konzerntochtergesellschaft Wertpapiere emittiert.*)
VolltextIBRRS 2012, 4269
BGH, Urteil vom 16.10.2012 - XI ZR 367/11
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2012, 4148
BGH, Urteil vom 18.10.2012 - III ZR 106/11
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2012, 3999
BGH, Urteil vom 11.09.2012 - XI ZR 363/10
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2012, 3536
BGH, Urteil vom 05.06.2012 - XI ZR 176/11
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2012, 3535
BGH, Urteil vom 05.06.2012 - XI ZR 177/11
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2012, 3189
BGH, Urteil vom 26.06.2012 - XI ZR 259/11
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2012, 3185
BGH, Urteil vom 26.06.2012 - XI ZR 355/11
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2012, 3153
OLG Dresden, Urteil vom 28.06.2012 - 9 U 1758/11
Die Finanzierung des Erwerbes einer Immobilie zu 100% durch eine Bank darf der Kreditnehmer als Beleg dafür werten, dass die Bank seine Einschätzung des Kaufpreises als angemessen teilt. Die Bank ist daher verpflichtet, die Angemessenheit des Preises vor Kreditvergabe zu prüfen. Unterlässt sie eine solche Prüfung, ist sie dem Kreditnehmer für den Fall der sittenwidrigen Überhöhung des Kaufpreises zum Schadenersatz verpflichtet.*)
VolltextIBRRS 2012, 3057
OLG Brandenburg, Urteil vom 04.07.2012 - 4 U 182/11
1. Eine kreditgebende Bank ist bei steuersparenden Bauherren-, Bauträger- und Erwerbermodellen zur Risikoaufklärung über das finanzierte Geschäft nur unter ganz besonderen Voraussetzungen verpflichtet. Sie darf regelmäßig davon ausgehen, dass die Kunden entweder über die notwendigen Kenntnisse oder Erfahrungen verfügen oder sich jedenfalls der Hilfe von Fachleuten bedient haben.
2. Aufklärungs- und Hinweispflichten bezüglich des finanzierten Geschäfts können sich daher nur aus den besonderen Umständen des konkreten Einzelfalls ergeben. Dies kann der Fall sein, wenn die Bank im Zusammenhang mit der Planung, der Durchführung oder dem Vertrieb des Projekts über ihre Rolle als Kreditgeberin hinausgeht, wenn sie einen zu den allgemeinen wirtschaftlichen Risiken hinzutretenden besonderen Gefährdungstatbestand für den Kunden schafft oder dessen Entstehung begünstigt, wenn sie sich im Zusammenhang mit Kreditgewährungen sowohl an den Bauträger als auch an einzelne Erwerber in schwerwiegende Interessenkonflikte verwickelt oder wenn sie in Bezug auf spezielle Risiken des Vorhabens einen konkreten Wissensvorsprung vor dem Darlehensnehmer hat und dies auch erkennen kann.
3. Eine kreditgebende Bank ist zur Aufklärung über die Unangemessenheit des Kaufpreises ausnahmsweise nur dann verpflichtet, wenn eine so wesentliche Verschiebung der Relation zwischen Kaufpreis und Verkehrswert vorliegt, dass die Bank von einer sittenwidrigen Übervorteilung des Käufers durch den Verkäufer ausgehen muss. Das ist erst dann der Fall, wenn der Wert der Leistung knapp doppelt so hoch ist wie der Wert der Gegenleistung.
VolltextIBRRS 2012, 3054
BGH, Urteil vom 10.07.2012 - XI ZR 272/10
Im Falle der schadensrechtlichen Rückabwicklung einer mittelbaren Fondsbeteiligung muss der geschädigte Kapitalanleger dem Schädiger als Zug um Zug zu gewährende Leistung (lediglich) die Abtretung seiner Rechte aus der Beteiligung bzw. dem Treuhandvertrag anbieten.*)
VolltextIBRRS 2012, 3053
BGH, Urteil vom 26.06.2012 - XI ZR 356/11
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2012, 3048
BGH, Urteil vom 10.07.2012 - XI ZR 305/10
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2012, 3047
BGH, Urteil vom 10.07.2012 - XI ZR 295/11
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2012, 3043
BGH, Urteil vom 10.07.2012 - XI ZR 276/10
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2012, 3033
BGH, Urteil vom 19.07.2012 - III ZR 308/11
Ein selbständiges Unternehmen der "Finanzgruppe" einer Sparkasse, das als 100%ige Tochtergesellschaft (GmbH) der Sparkasse hauptsächlich auf dem Gebiet der Anlageberatung tätig ist, ist hinsichtlich der Verpflichtung, seine Kunden ungefragt über die von ihm bei der empfohlenen Anlage erwarteten Provisionen aufzuklären, wie ein freier Anlageberater zu behandeln (Fortführung der Senatsurteile vom 10. November 2011 - III ZR 245/10, NJW-RR 2012, 372; 3. März 2011 - III ZR 170/10, NJW-RR 2011, 913 und vom 15. April 2010 - III ZR 196/09, BGHZ 185, 185)*)
VolltextIBRRS 2012, 3018
BGH, Urteil vom 22.05.2012 - II ZR 205/10
1. Die Regelung im Gesellschaftsvertrag einer Kapitalanlagegesellschaft in der Form einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts, die dem nur in geringem Umfang kapitalmäßig beteiligten Anleger eine ordentliche Kündigung seiner Beteiligung erstmals nach 31 Jahren gestattet, stellt wegen des damit für den Anleger verbundenen unüberschaubaren Haftungsrisikos eine unzulässige Kündigungsbeschränkung nach § 723 Abs. 3 BGB dar.*)
2. Privatschriftliche Urkunden (hier: eidesstattliche Versicherung des Prozessbevollmächtigten über die Entstehung der Geschäftsgebühr), die ihrem Inhalt nach auf einen "Ersatzbeweis" für die im Urkundenprozess ausgeschlossene Zeugenvernehmung hinauslaufen, scheiden als Beweismittel im Sinne des § 592 ZPO aus.*)
VolltextIBRRS 2012, 3010
BGH, Urteil vom 26.06.2012 - XI ZR 316/11
1. Bei dem Verkauf von Indexzertifikaten im Wege des Eigengeschäfts (§ 2 Abs. 3 Satz 2 WpHG) besteht keine Aufklärungspflicht der beratenden Bank über ihre Gewinnspanne. Die beratende Bank ist auf Grund des Beratungsvertrages mit ihrem Kunden auch nicht verpflichtet, diesen darüber zu informieren, dass der Zertifikaterwerb im Wege des Eigengeschäfts der Bank erfolgt (Bestätigung Senatsurteile vom 27. September 2011 - XI ZR 182/10, WM 2011, 2268 Rn. 35 ff., 48 ff., für BGHZ bestimmt, und XI ZR 178/10, WM 2011, 2261 Rn. 38 ff., 51 ff.).*)
2. Liegt dem Zertifikaterwerb ein Kommissionsvertrag zwischen dem Anleger und der Bank zugrunde, so besteht keine Aufklärungspflicht der Bank über eine allein vom Emittenten des Zertifikats an sie gezahlte Vergütung, sofern es sich dabei nicht um eine Rückvergütung im Sinne der Rechtsprechungsgrundsätze handelt.*)
VolltextIBRRS 2012, 3001
BGH, Urteil vom 22.05.2012 - II ZR 148/11
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2012, 2963
BGH, Urteil vom 05.06.2012 - XI ZR 149/11
Eine Aufklärungspflicht der finanzierenden Bank über die Höhe einer "verdeckten Innenprovisionen", auf deren Anfall in unbestimmter Höhe der Käufer hingewiesen wurde, besteht nur, wenn es dadurch zu einer sittenwidrigen Überhöhung des Kaufpreises kommt und die Bank dies weiß. Ansonsten führt bei grundsätzlichem Hinweis im Prospekt auch eine 18,25% hohe Innenprovision nicht zur Haftung der Bank.
VolltextIBRRS 2012, 2895
BGH, Urteil vom 11.07.2012 - IV ZR 164/11
1. Zu Erfüllungsansprüchen bei einer anteilsgebundenen Lebensversicherung ("Wealthmaster Noble"), wenn nach dem Versicherungsschein vorbehaltlos regelmäßige Auszahlungen während der Laufzeit des Vertrages vorgesehen sind und die in Bezug genommenen Policenbedingungen einschränkende Regelungen für die Einlösung von Anteilen auf schriftlichen Antrag des Versicherungsnehmers vorsehen.*)
2. Stellt sich der Abschluss einer kapitalbildenden Lebensversicherung bei wirtschaftlicher Betrachtung als Anlagegeschäft dar, so ist der Versicherer entsprechend den von der Rechtsprechung entwickelten Grundsätzen zur Aufklärung bei Anlagegeschäften verpflichtet, den Kläger bereits im Rahmen der Vertragsverhandlungen über alle Umstände verständlich und vollständig zu informieren, die für seinen Anlageentschluss von besonderer Bedeutung sind.*)
3. Wird eine Lebensversicherung unter Verzicht auf ein eigenes Vertriebssystem ausschließlich über rechtlich selbständige Vermittler und von diesen eingesetzte Untervermittler vertrieben (Strukturvertrieb), so sind diese Vermittler im Rahmen der geschuldeten Aufklärung im Pflichtenkreis des Versicherers tätig; dieser muss sich ihr Verhalten und ihre Erklärungen insoweit zurechnen lassen.*)
VolltextIBRRS 2012, 2894
BGH, Urteil vom 22.05.2012 - II ZR 14/10
1. Der Annahme, der Verbraucher sei zum Abschluss eines Vertrages (hier: Beitritt zu einer Kapitalanlagegesellschaft) durch eine sogenannten Haustürsituation nach § 312 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 BGB bestimmt worden, steht nicht entgegen, dass der Besuch des Vermittlers in der Privatwohnung des Verbrauchers aus Anlass eines kurze Zeit vorher bereits erklärten (hier: wegen Insolvenz der Gesellschaft gescheiterten) Beitritts des Verbrauchers zu einer anderen Anlagegesellschaft erfolgt ist, da es grundsätzlich auf den Anlass des Besuchs nicht ankommt.*)
2. Eine Klage auf Freistellung muss die Forderung, von der der Beklagte den Kläger freistellen soll, nach Grund und Höhe hinreichend bestimmt bezeichnen.*)
VolltextIBRRS 2012, 2893
BGH, Urteil vom 05.06.2012 - XI ZR 174/11
(Ohne amtlichen Leitsatz)
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