Bau-, Architekten- und Immobilienrecht.
Volltexturteile nach Sachgebieten
1651 Entscheidungen insgesamt
Online seit 2004
IBRRS 2004, 2020OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 09.05.2000 - 7 B 371/00
Zur Streitwertbemessung in Verfahren betreffend Genehmigung von Windenergieanlagen.*)
VolltextIBRRS 2004, 1739
VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 15.04.2004 - 5 S 682/03
1. An das Verkehrszeichen 260 der StVO kann ein Zusatzschild "Zufahrt zum Grundstück ... frei" angebracht werden.*)
2. Ein Anspruch auf Widmungserweiterung kommt ausnahmsweise in Betracht, wenn ein aufgrund einer bestandskräftigen Baugenehmigung bebautes Grundstück anders nicht erschlossen ist.*)
3. Regelmäßig überwiegt das private Interesse an der Ausnutzung einer durch eine Baugenehmigung ersetzten Sondernutzungserlaubnis zum Befahren eines beschränkt öffentlichen Wegs das öffentliche Interesse an der Versagung einer korrespondierenden verkehrsrechtlichen Ausnahmegenehmigung.*)
4. Eine verkehrsrechtliche Ausnahmegenehmigung kann nur bestimmten Personen und nicht "grundstücksbezogen" erteilt werden (wie BVerwG, Urt. v. 22.12.1993 - 11 C 45.92 - Buchholz 442.151 § 46 StVO Nr. 9).*)
VolltextIBRRS 2004, 1556
OLG Saarbrücken, Urteil vom 13.04.1984 - 4 U 189/82
(ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2004, 1422
OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 17.06.2004 - 12 C 10660/04
1. Ein Verstoß gegen die Ausschreibungspflicht führt nur dann zur Unwirksamkeit der Gebührensatzfestsetzung in einer Abfallgebührensatzung, wenn sich der Einrichtungsträger bei der Vergabe der Aufträge nicht an das Gebot der Wirtschaftlichkeit gehalten hat und dadurch augenfällige Mehrkosten entstanden sind, d.h. wenn die Kosten in für die kommunale Gebietskörperschaft erkennbarer Weise eine grob unangemessene Höhe erreichen (im Anschluss an Urteil des Senats vom 04.02.1999 – 12 C 13291/96.OVG -, NVwZ-RR 1999, 673).*)
2. Eine Gebührensatzfestsetzung erreicht dann keine grob unangemessene Höhe, wenn sie den Mittelwert vergleichbarer Gebührensatzfestsetzungen anderer rheinland-pfälzischer Kommunen in dem maßgeblichen Jahr- auch unter Berücksichtigung des jeweils mit der Gebühr abgegoltenen Umfangs der Entsorgungsleistungen – nicht oder nur unwesentlich überschreitet.*)
VolltextIBRRS 2004, 1416
OVG Thüringen, Urteil vom 12.05.2004 - 1 KO 1188/03
1. Das Deutsche Rote Kreuz ist in Thüringen nicht nach § 18 des Gesetzes über das Deutsche Rote Kreuz vom 9.12.1937 (RGBl. I S. 1330) von der Zahlung von Verwaltungsgebühren befreit.*)
2. Die den freien Wohlfahrtsverbänden nach § 3 Abs. 1 Nr. 5 ThürVwKostG gewährte persönliche Gebührenfreiheit kommmt auch den Untergliederungen eines solchen Verbandes zugute (hier: Kreisverband des Deutschen Roten Kreuzes).*)
VolltextIBRRS 2004, 1404
OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 25.05.2004 - 21 E 62/04
Zur Frage der Rechtsnatur eines zwischen einem Wohnungsbauunternehmen und einer Gemeinde geschlossenen Vertrags über den Kauf eines im gemeindlichen Eigentum stehenden, für die Umsetzung eines Bauvorhabens erforderlichen Grundstücks, wenn die Vertragsparteien später einen Durchführungsvertrag i.S.v. § 12 Abs. 1 BauGB vereinbart haben (hier: Verneinung des Verwaltungsrechtsweges für die Klage auf Erstattung eines Kaufpreisanteils).*)
VolltextIBRRS 2004, 1283
VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 22.01.2004 - 1 S 2263/02
1. Für die Beurteilung, ob ein Schadenfeuer - und damit eine Pflichtaufgabe im Sinne des § 2 Abs. 1 FwG - vorliegt, kommt es auf die im Recht der Gefahrenabwehr allgemein gebotene Ex-ante Sicht, also auf den Sach- und Kenntnisstand im Zeitpunkt des behördlichen Handelns an.*)
2. Der Kostenersatzanspruch nach § 36 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 FwG kommt auch in Fällen in Betracht, in denen der Kostenverursacher lediglich den Anschein eines Schadenfeuers hervorruft. Nur so wird die rechtlich gebotene Kongruenz der Anwendungsbereiche der Pflichtaufgaben nach § 2 Abs. 1 FwG und des Kostenersatzanspruchs nach § 36 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 FwG gewährleistet.*)
3. Zur "groben Fahrlässigkeit" im Sinne des § 36 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 FwG im Falle eines Verstoßes gegen das Verbot, nach Sonnenuntergang pflanzliche Abfälle zu verbrennen (§ 2 Abs. 2 Satz 6 der Verordnung der Landesregierung über die Beseitigung pflanzlicher Abfälle außerhalb von Abfallbeseitigungsanlagen vom 30.4.1975, GBl. S. 187; zuletzt geändert durch Art. 2 des Gesetzes vom 12.2.1996, GBl. S. 116).*)
VolltextIBRRS 2004, 1209
VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 25.03.2004 - 2 S 1422/03
1. Weist eine Verbandssatzung dem beklagten Gemeindeverwaltungsverband auf der Grundlage des § 61 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GemO-BW die "Erledigung" von Abgabengeschäften zu, handelt der Gemeindeverwaltungsverband nicht als sachlich zuständige Behörde, wenn er die Vertretung der Mitgliedsgemeinde nicht offen legt und damit einen ausschließlich ihm zuzurechnenden Verwaltungsakt erlässt.*)
2. Eine Heilung des Bescheids des Gemeindeverwaltungsverbands in diesem Fall scheidet aus, da die sachliche Unzuständigkeit nicht zu den in den Bestimmungen der §§ 126 und 127 AO (jeweils auf der Grundlage des § 3 Abs. 1 Nr. 3 b KAG-BW) angesprochenen Verfahrens- und Formfehlern gehört (wie Senat, Urteil vom 7.2.1991 - 2 S 1988/89 -).*)
VolltextIBRRS 2004, 1171
OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 28.04.2004 - 8 A 11964/03
Stellt ein Grundlagenbescheid die Maßstabsdaten betreffend die Erhebung wiederkehrender Beiträge für die Oberflächenentwässerung von Grundstücken fest, die im Eigentum mehrerer Personen stehen, hat dies nach §§ 3 Abs. 1 Nr. 4 KAG, 179 Abs. 2 Satz 2 AO gegenüber den Miteigentümern einheitlich zu erfolgen.*)
VolltextIBRRS 2004, 1170
OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 22.04.2004 - 12 A 11902/03
1. Im Straßenreinigungsgebührenrecht ist ein Gebührenmaßstab, der für Abrechnungsgebiete mit Hinterliegergrundstücken eine Kombination aus Frontmeterlängen- und Grundstücksflächenmaßstab vorsieht, vorteilsgerecht und zulässig.*)
2. Hingegen ist die Bildung einer Abrechnungseinheit aus mehreren Straßen mangels gesetzlicher Ermächtigungsgrundlage unzulässig.*)
VolltextIBRRS 2004, 1169
OVG Niedersachsen, Urteil vom 31.03.2004 - 13 LB 47/03
Eine Entlassung aus einem (nds.) Wasser- und Bodenverband wegen (angeblicher) Vorteilslosigkeit ist nicht möglich.*)
VolltextIBRRS 2004, 1029
BGH, Urteil vom 02.04.2004 - V ZR 105/03
Der Umstand allein, daß eine Gemeinde durch einen Vertrag eine Verpflichtung eingeht, die teilweise oder ganz erst in späteren Haushaltsjahren zu erfüllen ist, führt nicht zur Genehmigungsbedürftigkeit nach § 44 Abs. 6 DDR-KommVerf. Dasselbe gilt für eine Stundung, die dem Zweck dient, die Zug-um-Zug-Abwicklung der gegenseitigen Pflichten eines Grundstückskaufvertrages sicher zu stellen.*)
Eine Stundungsabrede liegt nicht vor, wenn die Vertragsparteien den Zahlungszeitpunkt so festlegen, daß eine Zug-um-Zug-Abwicklung der beiderseitigen Pflichten gewährleistet ist.*)
VolltextIBRRS 2004, 0934
VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 17.02.2004 - 5 S 1460/03
1. Berechtigt zur Ausführung eines (auch privaten) Geschäfts im Sinne von § 677 BGB ist eine Behörde, wenn sie dem Geschäftsherrn die Ausführung des Geschäfts unter Inanspruchnahme einer öffentlich-rechtlichen Rechtsgrundlage zuvor aufgegeben hatte (wie BGH, Urt. v. 15.12.1975 - II ZR 54/74 - BGHZ 65, 384).*)
2. Ob eine solche Aufforderung die Voraussetzungen für das Vorliegen eines Verwaltungsakts erfüllt und dieser rechtmäßig und vollstreckbar ist, ist insoweit unerheblich.*)
VolltextIBRRS 2004, 0909
BVerwG, Urteil vom 08.03.2004 - 4 C 6.03
Zur Berufungsbegründung gemäß § 124a Abs. 6 Satz 1 VwGO kann es genügen, dass der Berufungsführer innerhalb der Berufungsbegründungsfrist durch einen gesonderten Schriftsatz erkennbar zum Ausdruck bringt, dass er die Berufung durchführen will und weshalb er sie für begründet hält.*)
VolltextIBRRS 2004, 0904
VGH Hessen, Beschluss vom 22.03.2004 - 9 TJ 262/04
1. Das Beschwerdegericht ist als zweite Tatsacheninstanz infolge des Devolutiveffekts der Beschwerde zur uneingeschränkten Überprüfung eines Beschlusses befugt, in welchem die Vorinstanz das ihr nach § 65 Abs. 1 VwGO zustehende Ermessen zu Ungunsten desjenigen ausgeübt hat, der seine Beiladung beantragt hat.*)
2. Im Verfahren der Anfechtungsklage gegen eine Verfügung, in welcher dem Kläger aufgegeben wird, eine gegen nachbarschützende Vorschriften verstoßende bauliche Anlage zu beseitigen, ist es grundsätzlich zweckmäßig, den Nachbarn nach § 65 Abs. 1 VwGO beizuladen, um ihm gegenüber die Rechtskraftwirkung der zu erwartenden Entscheidung herbeizuführen (§ 121 VwGO).*)
3. Hat die Beschwerde des Nachbarn gegen die Ablehnung der von ihm beantragten Beiladung Erfolg, sind die (außergerichtlichen) Kosten des Beschwerdeverfahrens demjenigen Beteiligten aufzuerlegen, der die Zurückweisung der Beschwerde beantragt hat.*)
VolltextIBRRS 2004, 0857
VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 06.11.2003 - 10 S 2619/00
1. Die Worte "zur Verhinderung von Beeinträchtigungen der Landeskultur und Landespflege" in § 26 LLG beinhalten eine normative Zielbestimmung und kein eine weitere Subsumtion erforderndes Tatbestandsmerkmal. Daher erfasst die Bewirtschaftungs- und Pflegepflicht nach § 26 LLG landwirtschaftlich nutzbare Grundstücke, ohne dass es noch einer Prüfung bedarf, ob ohne Bewirtschaftung und Pflege Landeskultur oder Landespflege im Einzelfall beeinträchtigt werden.*)
2. Für die Frage der Zumutbarkeit der Bewirtschaftungs- und Pflegepflicht i. S. v. § 27 Abs. 1 LLG kommt es regelmäßig auf einen Kosten-Nutzen-Vergleich hinsichtlich des konkreten Buchgrundstücks an, nicht auf die gesamte wirtschaftliche Vermögenssituation des Eigentümers.*)
3. Umfasst ein Buchgrundstück sowohl land- wie auch forstwirtschaftlich nutzbare Flächen, so ist der Kosten-Nutzen-Vergleich für das gesamte Grundstück durchzuführen, d. h., den Kosten aus der Erfüllung der Pflicht nach § 26 LLG sind alle Erträge - einschließlich derjenigen aus der forstwirtschaftlichen Nutzung - gegenüber zu stellen.*)
VolltextIBRRS 2004, 0790
OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 17.02.2004 - 12 A 10826/03
Eine Entgeltkalkulation muss mit Blick auf ihre Aufgabe, die tatsächlichen Grundlagen für die rechtssatzmäßige Festsetzung des Gebührensatzes zur Verfügung zu stellen, für den kundigen, mit dem Sachverhalt vertrauten kommunalen Mandatsträger transparent, verständlich, nachvollziehbar und in sich schlüssig sein.*)
VolltextIBRRS 2004, 0662
OVG Sachsen, Urteil vom 27.01.2004 - 4 B 606/02V
1. Rechtsgeschäfte, in denen sich die Gemeinde verpflichtet, Grundstücke oder grundstücksgleiche Rechte zu veräußern, bedürfen nach § 90 Abs. 3 Nr. 1 SächsGemO der Genehmigung der Rechtsaufsichtsbehörde.
2. Eine Verpflichtung zur Veräußerung eines Grundstücks besteht, wenn der Nutzer eines Grundstücks die Annahme eines Angebots für einen Grundstückskaufvertrag verlangt, das den Bestimmungen der §§ 65 bis 74 SachenRBerG entspricht.
3. Nimmt eine Gemeinde ein hiervon abweichendes Kaufangebot an, erfüllt sie nicht eine Verpflichtung, sondern handelt in Wahrnehmung ihrer Berechtigung zur freien Vertragsvereinbarung.
VolltextIBRRS 2004, 0427
OLG Düsseldorf, Beschluss vom 21.11.2003 - 3 Wx 312/03
1. Ist eine Eintragungsbewilligung mit zwei Unterschriften und einem Siegel bzw. Stempel der Gemeinde versehen, so begründet dies für das Grundbuchamt die Vermutung, dass die Unterzeichner der Urkunde auch zur Vertretung der Gemeinde befugt sind.
2. Dies gilt nur dann nicht, wenn tatsächliche Anhaltspunkte für die fehlende Vertretungsbefugnis der Unterzeichner bestehen.
VolltextIBRRS 2004, 0420
OVG Berlin, Urteil vom 30.01.2004 - 2 B 18.02
1. Bei den der sanierungsrechtlichen Genehmigung beigefügten, auf die Einhaltung von Mietobergrenzen gerichteten Nebenbestimmungen handelt es sich um nach § 42 Abs. 1 VwGO gesondert anfechtbare Auflagen im Sinne von § 36 Abs. 2 Nr. 4 VwVfG in Verbindung mit § 1 Abs. 1 VwVfG-BE.
2. Durch die Regelungen der §§ 136 ff BauGB zu den städtebaulichen Sanierungsmaßnahmen wird die Behörde nicht ermächtigt, zur Vermeidung von Verdrängungseffekten in den Sanierungsgebieten pauschale Mietobergrenzen festzulegen und deren Einhaltung in den sanierungsrechtlichen Genehmigungen vorzuschreiben.
VolltextIBRRS 2004, 0397
OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 13.08.2003 - 15 B 1137/03
1. § 107 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 GO NRW betreffend die Zulässigkeit wirtschaftlicher Betätigung der Gemeinden hat für die örtlichen Wirtschaftsteilnehmer drittschützenden Charakter.*)
2. Geschützte Dritte haben einen öffentlich-rechtlichen Unterlassungs- und Folgenbeseitigungsanspruch, dass die Gemeinde unzulässige wirtschaftliche Betätigung unterlässt und auf eine Eigengesellschaft einwirkt, unzulässige wirtschaftliche Betätigung zu unterlassen.*)
3. Der Begriff der wirtschaftlichen Betätigung im Sinne des § 107 Abs. 1 GO NRW ist betriebs-, nicht handlungsbezogen. Das bedeutet, dass es für die Zulässigkeitsschranken des § 107 Abs. 1 Satz 1 GO NRW nur auf den Unternehmensgegenstand insgesamt, nicht auf jede einzelne unternehmerische Handlung bei Gelegenheit der Verfolgung des Unternehmensgegenstandes ankommt.*)
4. Unternehmensgegenstandsfremde Handlungen halten sich noch im Rahmen des Unternehmensgegenstandes und sind daher zulässig, wenn es sich um Hilfs- oder Nebengeschäfte handelt (hier: Vermietung eines Fitness-Studios auf einem Parkhaus).*)
5. Zum grundrechtlichen Schutz gegen gemeindliche wirtschaftliche Betätigung und gemeindliche Subvention privater Konkurrenten.*)
VolltextIBRRS 2004, 0293
BGH, Urteil vom 09.12.2003 - VI ZR 404/02
a) Grundsätzlich stellt es einen Eingriff in die Privatsphäre dar, wenn jemand unter Überwindung bestehender Hindernisse oder mit geeigneten Hilfsmitteln (z.B. Teleobjektiv, Leiter, Flugzeug) den räumlichen Lebensbereich eines anderen ausspäht.*)
b) Zu den Voraussetzungen unter denen Luftbildaufnahmen von Feriendomizilen Prominenter ohne deren Zustimmung veröffentlicht werden dürfen.*)
VolltextIBRRS 2004, 0291
BGH, Urteil vom 09.12.2003 - VI ZR 38/03
a) Die Auslegung eines Fragesatzes hat den Kontext und die Umstände der Äußerung zu berücksichtigen. Sie kann ergeben, daß der Fragesatz keine "echte Frage", sondern die unwahre Behauptung einer Tatsache enthält.*)
b) Ein Anspruch des durch eine unwahre Tatsachenbehauptung in seinem allgemeinen Persönlichkeitsrecht Beeinträchtigten auf Richtigstellung kann auch nach Ablauf von mehr als sieben Monaten bestehen.*)
VolltextIBRRS 2004, 0066
BGH, Urteil vom 04.12.2003 - III ZR 30/02
a) Zur Haftung einer Gemeinde nach den Vorschriften über die Geschäftsführung ohne Auftrag, wenn sie ein Rechtsgeschäft - hier: Schuldbeitritt und treuhänderische Verwahrung eines Schecks - abschließt, das mangels der erforderlichen kommunalaufsichtlichen Genehmigung (schwebend) unwirksam ist.*)
b) Für ein solches Rechtsgeschäft kommt im Fall, daß die Kommunalaufsicht die Genehmigung verweigert, eine persönliche Haftung des für Gemeinde handelnden Bürgermeisters unter dem Gesichtspunkt der Vertretung ohne Vertretungsmacht nicht in Betracht.*)
VolltextOnline seit 2003
IBRRS 2003, 3234BGH, Urteil vom 13.11.2003 - III ZR 368/02
a) Zur (öffentlich-rechtlichen) Geschäftsführung ohne Auftrag durch die Erfüllung von Gewässerunterhaltungspflichten seitens eines privaten Dritten (hier: Beseitigung des an einem Kraftwerksrechen angeschwemmten Pflanzenschnitts).*)
b) Bei Unterhaltungsarbeiten abgemähte und im Wasser treibende Wasserpflanzen sind nicht im Sinne von § 22 Abs. 1 WHG in das Gewässer eingebracht.*)
VolltextIBRRS 2003, 3227
BGH, Urteil vom 27.11.2003 - III ZR 54/03
Zur Frage, ob ein Beamter, der seine in angemieteten Räumen eines Hauses untergebrachte Dienststelle zur Mittagspause verläßt und dabei auf einem auf demselben Grundstück verlaufenden Weg, der die Hauseingangstür mit dem öffentlichen Gehweg verbindet, wegen Glatteises stürzt, am allgemeinen Verkehr teilnimmt.*)
VolltextIBRRS 2003, 3207
BGH, Urteil vom 09.10.2003 - I ZR 167/01
a) Bei der wettbewerbsrechtlichen Beurteilung einer von einem Arzt in seinem Internetauftritt gemachten Mitteilung ist zu berücksichtigen, daß diese niemandem unverlangt als Werbung aufgedrängt, sondern nur von denjenigen Internetnutzern wahrgenommen wird, die an entsprechenden Informationen interessiert sind.*)
b) Die Mitteilung eines Arztes in seinem Internetauftritt, bestimmte Tätigkeitsgebiete stellten seine Praxisschwerpunkte dar, enthält nur die Angabe, er sei auf diesen Gebieten nachhaltig tätig und verfüge deshalb dort über besondere Erfahrungen. Eine Aussage über die Tätigkeitsgebiete und Erfahrungen anderer Ärzte ist damit nicht verbunden.*)
c) Die Mitteilung eines Arztes in seinem Internetauftritt, daß er bestimmte Tätigkeiten durchführt, ist nicht deshalb unrichtig, weil diese Tätigkeiten auch von nahezu jedem anderen Arzt in mehr oder weniger großem Umfang ausgeübt werden oder zumindest ausgeübt werden können.*)
d) Das vom werbenden Arzt zu beachtende Sachlichkeitsgebot verlangt von diesem nicht, sich auf die Mitteilung nüchterner Fakten zu beschränken. Vielmehr ist, da darüber hinausgehende Angaben ebenfalls zu dem - auch emotional geprägten - Vertrauensverhältnis zwischen Arzt und Patient beitragen können, eine "Sympathiewerbung" zulässig, soweit durch sie nicht der Informationscharakter in den Hintergrund gedrängt wird.*)
VolltextIBRRS 2003, 3184
BVerwG, Urteil vom 08.05.2003 - 7 C 15.02
Die Bundesrepublik Deutschland ist Besitzerin von Abfällen, die auf dem Gelände ihrer Schifffahrtsanlagen an den Bundeswasserstraßen abgelegt werden.*)
VolltextIBRRS 2003, 3132
BGH, Urteil vom 13.11.2003 - III ZR 70/03
Die Vorschriften des bayerischen Polizeirechts über die unmittelbare Ausführung einer Maßnahme (Art. 9 PAG) und die Ersatzvornahme (Art. 55 PAG) einschließlich der dazugehörenden Bestimmungen über die Erhebung von Kosten (Gebühren und Auslagen) enthalten eine erschöpfende Sonderregelung, die in diesem Bereich einen Anspruch des Trägers der Polizei aus Geschäftsführung ohne Auftrag ausschließt.*)
Ein Polizeibeamter, der in dienstlicher Eigenschaft hoheitlich tätig wird, kann nicht zugleich (in seiner Person) das bürgerlich-rechtliche Geschäft eines Dritten führen.*)
VolltextIBRRS 2003, 3052
BVerwG, Urteil vom 24.09.2003 - 9 A 69.02
1. Bei der Wiederertüchtigung der Anhalter Bahn in Berlin als Hauptverbindung im transeuropäischen Eisenbahnnetz ist der Bahn auf dem vorhandenen Bahndamm eine Flächenbewirtschaftung zuzugestehen, die dem im öffentlichen Interesse liegenden Ziel Rechnung trägt, das Streckennetz nach Bedarf zukünftigen Entwicklungen anzupassen.*)
2. Auch bei mit Schienenverkehrslärm vorbelasteten Hochhäusern darf nicht davon ausgegangen werden, dass der für die niedrigere Umgebungsbebauung angestrebte Schutzstandard ausreicht, um dem von § 41 Abs. 2 BImSchG geforderten Vorrang des aktiven Lärmschutzes Rechnung zu tragen. Das mit einer Hochhausbebauung einhergehende Lärmschutzproblem ist vielmehr auf der Grundlage einer differenzierten Kosten-Nutzen-Analyse einer ausgewogenen Lösung zuzuführen.*)
IBRRS 2003, 2975
BGH, Urteil vom 24.10.2003 - V ZR 48/03
Ein Subventionsbegünstigter, der eine individuelle Beihilfe erhalten hat, die Gegenstand einer nach Art. 88 Abs. 2 EG-Vertrag erlassenen Entscheidung der Europäischen Kommission geworden ist, kann, auch wenn die Entscheidung allein an den beihilfegewährenden Mitgliedsstaat gerichtet ist, selbst eine Nichtigkeitsklage erheben; unterläßt er dies, wird die Entscheidung ihm gegenüber bestandskräftig (im Anschluß an EuGH, Rs.C-178/95, Wiljo, Slg. 1997, I-585).*)
VolltextIBRRS 2003, 2966
BGH, Urteil vom 24.10.2003 - V ZR 424/02
Eine Gebietskörperschaft, die als Grundstückseigentümerin von der in einem privatnützigen wasserrechtlichen Planfeststellungsbeschluß (hier: Genehmigung zum Sand- und Kiesabbau) vorgegebenen Trassenführung für die Erschließung des Abbaugebiets betroffen ist, unterliegt hinsichtlich der Benutzung ihrer Grundstücke keinem Duldungs- oder Kontrahierungszwang.*)
VolltextIBRRS 2003, 2914
OLG Jena, Urteil vom 19.12.2001 - 2 U 1341/00
1. Verpflichtungserklärungen eines kommunalen Zweckverbandes, die von dem Verbandsvorsitzenden ohne Beifügung der Amtsbezeichnung und des Dienstsiegels unterzeichnet sind, sind nichtig. Dies gilt allerdings nur, wenn das entsprechende Landesgesetz über Zweckverbände dies explizit vorsieht, was in Thüringen jedoch bzgl. des Dienstsiegels nicht der Fall ist.
2. Befreit zudem die Satzung des Zweckverbandes von dem Erfordernis, die Dienstbezeichnung bei der Unterschrift anzugeben, so kann sich der Verband nicht auf einen solchen Formmangel berufen.
3. Zu der Frage der Zulässigkeit einer Feststellungswiderklage in der 2. Instanz.
VolltextIBRRS 2003, 2698
BVerwG, Beschluss vom 30.07.2003 - 4 B 16.03
1. Technische Regelwerke, wie DIN-Normen oder VDI-Richtlinien, entfalten keine rechtliche Verbindlichkeit, weil es sich bei ihnen nicht um Rechtsnormen handelt, die im Wege demokratisch legitimierter Rechtssetzung geschaffen sind.
2. Deshalb ergibt sich aus ihnen allein nicht, wann eine Belästigung als erheblich zu qualifizieren und deshalb eine Verletzung des in § 15 Abs. 1 Satz 2 BauNVO geregelten Gebots der Rücksichtnahme anzunehmen ist. Erforderlich ist vielmehr immer eine tatrichterliche Bewertung, wobei die immissionsschutzfachlich anerkannten Methoden zu beachten sind. Die VDI-Richtlinien können im Rahmen der tatrichterlichen Bewertung der Zumutbarkeit von Immissionen als "Orientierungshilfe", als "brauchbarer" oder "grober" Anhalt herangezogen werden.
3. Bei der VDI-Richtlinie 3770 geht es darum, die von einem Bolzplatz ausgehenden Immissionen im Rahmen einer vorsorgenden bauleitplanerischen Abwägung angemessen zu erfassen; nicht jedoch darum, ob der von dem genehmigten Bolzplatz ausgehende Lärm die Zumutbarkeitsgrenze überschreitet oder nicht.
4. Die 18. BImSchV ist auf Bolzplätze lediglich entsprechend und damit nur unter Beachtung der spezifischen Besonderheiten von Bolzplätzen anwendbar, weil ihr unmittelbarer Anwendungsbereich nach § 1 der 18. BImSchV auf den Betrieb von Sportanlagen beschränkt ist, die zur Sportausübung bestimmt sind.
5. Nicht der gerichtlich bestellte Gutachter, sondern das Berufungsgericht entscheidet nach seiner freien Überzeugung in Würdigung des gesamten Prozessstoffes über die Frage der Zumutbarkeit der von dem geplanten Bolzplatz zu erwartenden Lärmimmissionen, einschließlich der Berücksichtigungsfähigkeit der Ball- und Klatschgeräusche.
6. Das Verbot von Überraschungsentscheidungen verbietet, einen bis dahin nicht erörterten rechtlichen oder tatsächlichen Gesichtspunkt zur Grundlage einer Entscheidung zu machen und damit dem Rechtsstreit eine Wendung zu geben, mit der die Beteiligten nach dem bisherigen Verlauf des Verfahrens nicht zu rechnen brauchten. Es verpflichtete das Gericht jedoch nicht, seine Rechtsauffassung, namentlich die ihm obliegende Würdigung von Inhalt und Aussagekraft des eingeholten Sachverständigengutachtens, schon vor der Urteilsberatung im Einzelnen festzulegen und zur Diskussion zu stellen.
7. Mit der Aufklärungsrüge kann geltend gemacht werden, dass die tatrichterliche Prognose nicht auf einer zuverlässigen und zutreffenden Tatsachengrundlage beruht, dass wesentlicher Prozessstoff übersehen worden ist oder dass die Erwägungen des Tatsachengerichts weder nachvollziehbar noch in sich schlüssig sind. Im Wege der Aufklärungsrüge kann jedoch nicht die Frage zur Überprüfung gestellt werden, ob die eine oder die andere Prognose zutreffend ist.
VolltextIBRRS 2003, 2693
BGH, Urteil vom 10.09.2003 - IV ZR 387/02
Die Beitragsgestaltung der Krankenversorgung der Bundesbahnbeamten hält trotz Nichtberücksichtigung von Teilzeitarbeit einer Inhaltskontrolle stand.*)
VolltextIBRRS 2003, 2675
OLG Stuttgart, Urteil vom 01.10.2003 - 4 U 118/03
Eine Gemeinde verletzt ihre gegenüber einer Radfahrerin bestehenden Verkehrssicherungspflichten nicht, wenn sie einen Aufbruch im Fahrbahnbelag einer Gemeindestraße nicht schließt, der für einen Radfahrer bei der von ihm im Verkehr zu erwartenden Aufmerksamkeit so rechtzeitig erkennbar ist, dass er einen Unfall im Zusammenhang mit dieser Stelle vermeiden kann.*)
VolltextIBRRS 2003, 2618
EuGH, Urteil vom 30.09.2003 - Rs. C-224/01
Der Grundsatz, dass die Mitgliedstaaten zum Ersatz von Schäden verpflichtet sind, die einem Einzelnen durch ihnen zuzurechnende Verstöße gegen das Gemeinschaftsrecht entstehen, ist auch dann anwendbar, wenn der fragliche Verstoß in einer Entscheidung eines letztinstanzlichen Gerichts besteht, sofern die verletzte Gemeinschaftsrechtsnorm bezweckt, dem Einzelnen Rechte zu verleihen, der Verstoß hinreichend qualifiziert ist und zwischen diesem Verstoß und dem dem Einzelnen entstandenen Schaden ein unmittelbarer Kausalzusammenhang besteht. Bei der Entscheidung darüber, ob der Verstoß hinreichend qualifiziert ist, muss das zuständige nationale Gericht, wenn sich der Verstoß aus einer letztinstanzlichen Gerichtsentscheidung ergibt, unter Berücksichtigung der Besonderheit der richterlichen Funktion prüfen, ob dieser Verstoß offenkundig ist. Es ist Sache der Rechtsordnung der einzelnen Mitgliedstaaten, zu bestimmen, welches Gericht für die Entscheidung von Rechtsstreitigkeiten über diesen Schadensersatz zuständig ist.*)
VolltextIBRRS 2003, 2616
BGH, Urteil vom 15.07.2003 - VI ZR 203/02
Für die Prüfung der Voraussetzungen einer medizinischen Indikation im Sinne des § 218a Abs. 2 StGB für einen rechtmäßigen Schwangerschaftsabbruch macht die "nach ärztlicher Erkenntnis" gebotene Prognose regelmäßig die Einholung eines Sachverständigengutachtens erforderlich.*)
VolltextIBRRS 2003, 2174
BVerwG, Beschluss vom 20.01.1999 - 8 B 160.98
(ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2003, 2169
BVerwG, Beschluss vom 11.05.1999 - 4 A 8.99
Der Anliegergebrauch vermittelt keine aus Art. 14 Abs. 1 Satz 1 GG ableitbare Rechtsposition. Wie weit er gewährleistet ist, richtet sich nach dem einschlägigen Straßenrecht, das insoweit im Sinne des Art. 14 Abs. 1 Satz 2 GG Inhalt und Schranken des Eigentums am "Anliegergrundstück" bestimmt.*)
VolltextIBRRS 2003, 2168
BVerwG, Urteil vom 01.07.1999 - 4 C 23.97
Durch eine bei einem Teilungskauf auf Antrag des Käufers erteilte Teilungsgenehmigung oder durch ein entsprechendes Negativattest können Rechte des Verkäufers nicht verletzt werden.*)
Eine in einem Widerspruchsverfahren ergangene Abhilfeentscheidung (hier: Aufhebung eines Negativattests nach § 23 Abs. 2 BauGB 1976) kann mit einer Rücknahmeentscheidung nicht gleichgesetzt werden. Im Regelfall kann eine solche Abhilfeentscheidung auch nicht in eine Rücknahme umgedeutet werden.*)
VolltextIBRRS 2003, 2166
BVerwG, Urteil vom 26.08.1999 - 3 C 17.98
Verpflichtet ein Zuwendungsbescheid seinen Adressaten zur bestimmungsgemäßen Weiterleitung der Zuwendung an einen Dritten und zur Beibringung einer entsprechenden Verpflichtungserklärung, so kann ein Rücknahmebescheid nach § 48 VwVfG gegen den Dritten als Begünstigten gerichtet werden.)*
VolltextIBRRS 2003, 2165
BVerwG, Urteil vom 02.09.1999 - 2 C 36.98
Auch der Inhaber eines funktionsgebundenen Amtes kann versetzt werden (hier Kanzler einer Universität).*)
VolltextIBRRS 2003, 2140
BVerwG, Urteil vom 25.10.2000 - 11 C 1.00
1. Eine erforderliche Genehmigung im Sinne des § 19 Abs. 3 Satz 2 Nr. 3 AtG fehlt nicht nur, wenn für die genehmigungspflichtige atomrechtliche Anlage von vornherein keine Genehmigung erteilt worden ist, sondern auch dann, wenn die Anlage wesentlich abweichend von den erteilten Genehmigungen errichtet worden ist.*)
2. Liegt die Rechtsvoraussetzung des Fehlens einer erforderlichen Genehmigung in § 19 Abs. 3 Satz 2 Nr. 3 AtG vor, so ist für die atomrechtliche Aufsichtsbehörde ein Ermessen eröffnet, das im Grundsatz die Befugnis beinhaltet, eine einstweilige oder endgültige Betriebsstilllegung anzuordnen.*)
VolltextIBRRS 2003, 2138
BVerwG, Urteil vom 22.11.2000 - 11 C 2.00
Gegen belastende Nebenbestimmungen eines Verwaltungsakts ist die Anfechtungsklage gegeben. Ob diese zur isolierten Aufhebung der Nebenbestimmung führen kann, ist eine Frage der Begründetheit und nicht der Zulässigkeit des Anfechtungsbegehrens, sofern nicht eine isolierte Aufhebbarkeit offenkundig von vornherein ausscheidet.*)
Ein Auflagenvorbehalt ist im Planfeststellungsrecht nur zulässig, wenn er den Voraussetzungen des § 74 Abs. 3 VwVfG genügt.*)
Nur dann, wenn sich im Zeitpunkt des Planfeststellungsbeschlusses nachteilige Wirkungen weder mit der für eine Anordnung nach § 74 Abs. 2 Sätze 2 und 3 VwVfG hinreichenden Zuverlässigkeit voraussagen noch dem Bereich nicht voraussehbarer Wirkungen nach § 75 Abs. 2 Sätze 2 bis 4 VwVfG zuordnen lassen, kann gemäß § 74 Abs. 3 VwVfG die Frage eines Ausgleichs einer späteren abschließenden Prüfung und Entscheidung vorbehalten bleiben. Diese Voraussetzungen liegen vor, wenn sich aufgrund besonderer Anhaltspunkte die konkrete Möglichkeit abzeichnet, dass nachteilige Wirkungen in absehbarer Zeit eintreten werden, ihr Ausmaß sich jedoch noch nicht abschätzen lässt.*)
Demgemäß kann die jeder Prognose (hier: der künftigen Verkehrsentwicklung) anhaftende Unsicherheit ("Prognoserisiko") nicht durch einen Auflagenvorbehalt aufgefangen werden.*)
VolltextIBRRS 2003, 2134
BVerwG, Beschluss vom 20.12.2000 - 8 B 238.00
Ein Beteiligter, der trotz ordnungsgemäßer Ladung nicht zu einer mündlichen Verhandlung erscheint, muss nicht damit rechnen, dass im Wege der Klageänderung ein neuer Streitgegenstand in das Verfahren eingeführt wird und dass aufgrund der mündlichen Verhandlung dann sofort über diesen neuen Streitgegenstand entschieden wird (wie Urteil vom 13. November 1980 - BVerwG 5 C 18.79 - BVerwGE 61, 145 <146 f.> = Buchholz 451.45 § 8 HwO Nr. 7).*)
VolltextIBRRS 2003, 2132
BVerwG, Urteil vom 11.01.2001 - 4 A 12.99
1. Eine Gemeinde kann eine fernstraßenrechtliche Planfeststellung im Hinblick auf deren enteignende Vorwirkung nicht mit der Begründung angreifen, öffentliche, sie nicht in ihrer Planungshoheit schützende Belange, wie solche des Umweltschutzes, seien nicht oder nicht mit dem ihnen zukommenden Gewicht in die Abwägung eingestellt worden (wie Urteil vom 21. März 1996 - BVerwG 4 C 26.94 - BVerwGE 100, 388). Das die Rechtsverhältnisse der Gemeinden regelnde bayerische Landesrecht führt zu keinem anderen Ergebnis.*)
2. Auch einer Gemeinde, deren Entwicklungsmöglichkeiten bereits durch andere Flächeninanspruchnahmen erheblich eingeschränkt sind, kann zugemutet werden, sich bei ihrer weiteren Planung auf eine wichtigen überörtlichen Belangen dienende Bundesautobahn einzustellen.*)
VolltextIBRRS 2003, 2129
BVerwG, Urteil vom 24.01.2001 - 8 C 8.00
Wird eine mit einem begünstigenden Verwaltungsakt verbundene Auflage nicht erfüllt, beginnt die Frist für dessen Widerruf erst zu laufen, wenn die Behörde den Auflagenverstoß erkannt hat und ihr die weiteren für die Widerrufsentscheidung erheblichen Tatsachen vollständig bekannt sind.*)
Dient eine Anhörung des Betroffenen der Ermittlung weiterer entscheidungserheblicher Tatsachen, beginnt die Frist erst danach zu laufen.*)
Maßgebend ist die Kenntnis des für die Entscheidung über die Rücknahme oder den Widerruf zuständigen Amtswalters. Die Kenntnis eines einzelne Fachfragen begutachtenden Mitarbeiters derselben oder einer anderen Behörde genügt nicht.*)
Die Verdingungsordnung für Bauleistungen (VOB) ist keine revisible Rechtsnorm.*)
VolltextIBRRS 2003, 2124
BVerwG, Beschluss vom 12.04.2001 - 8 B 2.01
Wird mit einer Divergenzrüge (§ 132 Abs. 2 Nr. 2 VwGO) die fehlerhafte Anwendung einer prozessualen Vorschrift gerügt, liegt darin zugleich die Rüge eines Verfahrensmangels (§ 132 Abs. 2 Nr. 3 VwGO).*)
Die fiktive Klagerücknahme gemäß § 92 Abs. 2 Satz 1 VwGO setzt voraus, dass im Zeitpunkt der Betreibensaufforderung sachlich begründete Anhaltspunkte für einen Wegfall des Rechtsschutzinteresses bestehen (wie Beschluss vom 5. Juli 2000 - BVerwG 8 B 119.00 - NVwZ 2000, 1297 = ZOV 2000, 352).*)
Bei vermögensrechtlichen Streitigkeiten reicht allein der Umstand, dass eine pauschale gerichtliche Aufforderung zur Klagebegründung erfolglos geblieben ist, regelmäßig nicht aus, den Wegfall des Rechtsschutzinteresses zu vermuten (Weiterführung der Rechtsprechung in dem Beschluss vom 5. Juli 2000 - BVerwG 8 B 119.00 - a.a.O.).*)
VolltextIBRRS 2003, 2123
BVerwG, Beschluss vom 12.04.2001 - 4 KSt 3.01
Zur Festsetzung des Streitwerts im Verfahren der Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision (§ 133 VwGO) bei einer Verpflichtungsklage auf Erteilung eines Bauvorbescheids für zwei Mehrfamilienhäuser.*)
Volltext