Bau-, Architekten- und Immobilienrecht.
Volltexturteile nach Sachgebieten
1651 Entscheidungen insgesamt
Online seit 2011
IBRRS 2011, 3913BGH, Beschluss vom 15.09.2011 - V ZB 133/11
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2011, 3904
BGH, Beschluss vom 15.09.2011 - V ZB 123/11
Ein Haftantrag ist nur zulässig, wenn er die in § 417 Abs. 2 Satz 2 FamFG bezeichneten Punkte behandelt. Die Darlegungen müssen -wenn auch in knapper Form -die für die richterliche Prüfung wesentlichen Punkte des Falls ansprechen.*)
VolltextIBRRS 2011, 3886
BVerwG, Beschluss vom 09.03.2011 - 4 B 46/10
1. Ortsgebundenheit erfordert, dass die Anlage nach ihrem Gegenstand und Wesen ausschließlich an der fraglichen Stelle betrieben werden kann. Sie muss auf die geographische oder die geologische Eigenart der Stelle angewiesen sein, weil sie an einem anderen Ort ihren Zweck verfehlen würde. Es genügt nicht, dass sich der Standort aus Gründen der Rentabilität anbietet oder gar aufdrängt.
2. § 2 der 26. BlmSchV ist mit Art. 2 Abs. 2 Satz 1 GG vereinbar, obwohl die Grenzwerte, die sich aus dem in Bezug genommenen Anhang 1 ergeben, mangels fundierter wissenschaftlicher Erkenntnisse nicht auf die athermischen biologischen Wirkungen von Hochfrequenzanlagen angelegt sind. Zur Vorsorge gegen rein hypothetische Gesundheitsgefahren verpflichtet Art. 2 Abs. 2 Satz 1 GG den Staat nämlich nicht; aus Art. 20a GG folgt nichts anderes.
VolltextIBRRS 2011, 3885
VGH Bayern, Urteil vom 15.12.2010 - 2 B 09.2419
In einem faktischen Gewerbegebiet kann ein "trading-down-Effekt" durch die Zulassung einer Spielhalle allenfalls in einem extremen Ausnahmefall eintreten.*)
VolltextIBRRS 2011, 3884
OVG Niedersachsen, Urteil vom 21.12.2010 - 12 KN 71/08
1. Die Bekanntmachung einer Satzung nach § 6 Abs. 3 Satz 1 NGO ist von der Bürgermeisterin oder dem Bürgermeister zu veranlassen.*)
2. Zur Rechtsgrundlage für die Begrenzung des Rotorradius bei Windenergieanlagen.*)
VolltextIBRRS 2011, 3877
BVerwG, Urteil vom 17.02.2011 - 4 C 9/10
1. Die in § 35 Abs. 4 Satz 1 BauGB aufgeführten Belange sind unabhängig von ihrem Gewicht schlechthin unbeachtlich.*)
2. Ein von § 35 Abs. 4 Satz 1 Nr. 6 BauGB privilegiertes Erweiterungsvorhaben muss nicht nur den funktionalen Zusammenhang zum vorhandenen Betrieb wahren, sondern darüber hinaus auch räumlich im Verhältnis zum vorhandenen Gebäude eine Erweiterung darstellen.*)
VolltextIBRRS 2011, 3834
VG Osnabrück, Beschluss vom 10.12.2010 - 6 B 83/10
Eine Wohnungsverweisung und die Bemessung deren Dauer setzt eine situationsgerechte Sachverhaltsaufklärung voraus. Die Höchstdauer der Maßnahme ist nicht erforderlich, wenn ein Umzug des potentiellen Gewaltopfers unmittelbar bevorsteht. Eine vorhandene weitere Wohnung des Gewaltopfers kann einer Wohnungsverweisung des mutmaßlichen Täters entgegenstehen.*)
VolltextIBRRS 2011, 3812
BGH, Beschluss vom 15.09.2011 - V ZB 136/11
1. Ist ein Haftantrag unzulässig, weil ihm die vorgeschriebene Begründung fehlt, wird er durch eine Ergänzung der Begründung - für die Zukunft - nur zulässig, wenn die ergänzte Begründung bei dem dann erreichten Sachstand den Anforderungen des § 417 Abs. 2 Satz 2 FamFG entspricht und der Betroffene ausreichend Gelegenheit hat, zu der Ergänzung Stellung zu nehmen.*)
2. Der ergänzte Antrag ist eine Fortschreibung des ursprünglichen Haftantrags, über den das Beschwerdegericht entscheiden muss, und kein neuer Haftantrag, der bei dem Amtsgericht in einem neuen gerichtlichen Verfahren zu stellen wäre.*)
VolltextIBRRS 2011, 3800
BVerwG, Beschluss vom 14.12.2010 - 9 B 58/10
Das Erschließungsbeitragsrecht, namentlich § 131 I BauGB, bietet keinen Raum für eine Betrachtung, wonach bei Wegfall einer bislang vorhandenen Erschließung und deren "Ersetzung" durch Herstellung einer anderen Anbaustraße, die das Grundstück anderweitig neu erschließt, "per saldo" keine einen Erschließungsvorteil begründende Veränderung der Erschließungssituation vorliege (wie Urteil vom 1. 12. 1989, NVwZ 1990, 872 = Buchholz 406.11 § 131 BBauG Nr. 82, S. 50).*)
VolltextIBRRS 2011, 3785
LG Frankfurt/Oder, Beschluss vom 05.04.2011 - 19 S 2/09
1. Aus § 37 Abs. 1 Nr. 3 BbgNRG folgt, dass sich die für Hecken zulässige Höhe aus dem Abstand der Hecke zur Grenze des Nachbargrundstücks ermittelt; die Hecke darf höchstens dreimal so hoch sein wie ihr Abstand zum Nachbargrundstück.
2. Der Anspruch auf Beseitigung von Anpflanzungen, die die vorgeschriebenen Mindestabstände nicht einhalten, ist ausgeschlossen, wenn der Nachbar nicht bis zum Ablauf des zweiten auf das Anpflanzen folgenden Kalenderjahres Klage auf Beseitigung erhoben hat.
VolltextIBRRS 2011, 3779
VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 27.10.2010 - 5 S 875/09
1. Allein der Umstand, dass eine Gemeinde bei der Umsetzung ihres Einzelhandelskonzepts bereits vorhandene konzeptwidrige, jedoch Bestandsschutz genießende Einzelhandelsbetriebe nicht auf den eigentumsrechtlichen (passiven) Bestandsschutz verweist, sondern diese - ohne die Möglichkeit einer Erweiterung - planungsrechtlich absichert, vermag das Gewicht ihres Konzepts in der bauplanerischen Abwägung noch nicht zu mindern, wenn dieses lediglich im Sinne einer Steuerung von Ansiedlungsvorhaben angewandt wird und sich nicht dazu verhält, wie mit dem vorhandenen Bestand umgegangen werden soll.*)
2. Wird im Verfahren zur Aufstellung eines Bebauungsplans nach erfolgter förmlicher Öffentlichkeitsbeteiligung ein Teil des Plangebiets abgetrennt, kann eine erneute Auslegung des ansonsten unverändert bleibenden Entwurfs des Restplans zwar bereits dann erforderlich sein, wenn gerade durch die Abtrennung die Frage der Abwägung hinsichtlich des verbleibenden Planteils neu aufgeworfen wird (wie BVerwG, Urt. v. 29.01.2009 - 4 C 16.07 -, BVerwGE 133, 98). Dies ist allerdings nicht schon dann der Fall, wenn lediglich nicht auszuschließen ist, dass im abgetrennten Planteil einmal Festsetzungen getroffen werden, aufgrund derer auch neue Anregungen hinsichtlich des Restplans veranlasst sein können, hierfür aber noch keine konkreten Hinweise vorliegen (Weiterführung der Senatsrechtsprechung, vgl. Urt. v. 31.07.2007 - 5 S 2103/06 -, VBlBW 2008, 185).*)
VolltextIBRRS 2011, 3671
OLG Koblenz, Urteil vom 29.08.2011 - 12 U 1473/09
Die Begleitung eines Schwertransportes durch die Polizei ist im Hinblick auf den Transporteur und das Transportgut nicht drittschützender Natur.
VolltextIBRRS 2011, 3648
BGH, Urteil vom 21.06.2011 - VI ZR 262/09
Zur Verletzung des Rechts am eigenen Wort durch Wiedergabe einer im Rahmen einer Pressekonferenz gefallenen Äußerung.*)
VolltextIBRRS 2011, 3647
BGH, Beschluss vom 19.09.2011 - V ZB 212/11
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2011, 3641
BGH, Urteil vom 06.07.2011 - VIII ZR 217/10
Durch die gesetzliche Regelung über die Ersatzversorgung gemäß § 38 EnWG soll für die ersatzversorgungsberechtigten Letztverbraucher eine Auffangbelieferung für den Fall sichergestellt werden, dass ein reguläres Energielieferverhältnis nicht besteht. § 38 EnWG umfasst daher nicht den Fall, dass zwei Energieversorgungsunternehmen gegenüber dem Letztverbraucher geltend machen, ihn auf vertraglicher Grundlage zu beliefern (Lieferantenkonkurrenz).*)
VolltextIBRRS 2011, 3638
BGH, Urteil vom 19.07.2011 - VI ZR 217/10
1. Die Haftung des Staates und des Amtsträgers für nicht-hoheitliches Handeln unterliegt - soweit es um unerlaubte Handlungen geht - dem allgemeinen Deliktsstatut.*)
2. Die Frage, ob eine Tätigkeit kollisionsrechtlich als hoheitlich oder nicht-hoheitlich zu qualifizieren ist, bestimmt sich grundsätzlich nach der Rechtsordnung, die die Kollisionsnorm aufgestellt hat, d.h. für nicht der Rom II-Verordnung unterliegende Fälle nach dem am Gerichtsort geltenden Recht.*)
3. Die Beziehungen zwischen einem deutschen Patienten und dem in einem Schweizer Spital beschäftigten und den Patienten behandelnden Arzt können auch dann, wenn zwischen ihnen kein vertragliches Rechtsverhältnis besteht, maßgeblich durch das zwischen dem Spitalträger und dem Patienten bestehende ärztliche Behandlungsverhältnis geprägt sein mit der Folge, dass gemäß Art. 41 Abs. 2 Nr. 1 EGBGB Schweizer Recht zur Anwendung kommt.*)
4. Im Fall der akzessorischen Anknüpfung an eine besondere Beziehung zwischen den Beteiligten gemäß Art. 41 Abs. 2 Nr. 1 EGBGB ist eine Rück- oder Weiterverweisung nach dem Sinn der Verweisung ausgeschlossen (Art. 4 Abs. 1 Satz 1 Halbsatz 2 EGBGB).*)
VolltextIBRRS 2011, 3609
BGH, Urteil vom 14.04.2011 - I ZR 129/09
Ein Apotheker, der eine Erlaubnis zum Versand von apothekenpflichtigen Arzneimitteln hat, darf auch die von ihm hergestellten Defekturarzneimittel aufgrund dieser Erlaubnis bundesweit versenden.*)
VolltextIBRRS 2011, 3484
VGH Hessen, Urteil vom 25.07.2011 - 9 A 125/11
1. Der Gemeinde als Betreiberin können nur solche Auswirkungen eines Kinderspielplatzes zugerechnet werden, die durch die eigentliche Funktion als Spielplatz bedingt sind.*)
2. Verantwortlich für die durch die missbräuchliche Nutzung eines Kinderspielplatzes hervorgerufenen Immissionen sind grundsätzlich ausschließlich die Personen, die die bestimmungswidrige Nutzung ausüben. Missbräuchen ist daher grundsätzlich mit polizei- und ordnungsrechtlichen Mitteln zu begegnen.*)
VolltextIBRRS 2011, 3478
BGH, Beschluss vom 25.08.2011 - V ZB 188/11
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2011, 3476
BGH, Beschluss vom 24.05.2011 - EnVR 27/10
Die freiwillige Selbstverpflichtung eines Netzbetreibers zur Beschaffung von Verlustenergie in einem marktorientierten, transparenten und diskriminierungsfreien Verfahren kann nur dann nach § 11 Abs. 2 Satz 4 ARegV als wirksame Verfahrensregulierung anerkannt werden, wenn sie die Vorgaben einer von der Bundesnetzagentur getroffenen Festlegung einhält.*)
VolltextIBRRS 2011, 3430
BGH, Beschluss vom 21.07.2011 - V ZB 141/11
In Verfahren der Abschiebungs-, Zurückschiebungs- und Zurückweisungshaft muss der Antrag der Verwaltungsbehörde auf Anordnung der Freiheitsentziehung dem Betroffenen ausgehändigt werden.*)
VolltextIBRRS 2011, 3427
BGH, Beschluss vom 30.06.2011 - V ZB 24/11
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2011, 3414
BGH, Beschluss vom 30.06.2011 - V ZB 40/11
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2011, 3407
BGH, Beschluss vom 21.07.2011 - V ZB 222/10
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2011, 3402
BGH, Beschluss vom 20.07.2011 - XII ZB 463/10
Versorgungsanwartschaften nach der Ruhegeldordnung der Landesbank Baden-Württemberg folgen beamtenähnlichen Grundsätzen im Sinne des § 1587 a Abs. 2 Nr. 1 BGB.*)
VolltextIBRRS 2011, 5655
OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 23.08.2011 - 2 A 10453/11
1. Eine Gemeinde erhält keine Zuwendungen zu den Kosten eines Straßenbauprojektes nach dem Landesverkehrsfinanzierungsgesetz, wenn sie in der Lage ist, das Vorhaben wegen ihrer günstigen Haushaltslage aus eigenen Mitteln zu finanzieren. Insoweit steht das haushaltsrechtliche Subsidiaritätsprinzip des § 44 Abs. 1 Satz 1 in Verbindung mit § 23 Landeshaushaltsordnung der Zuwendungsgewährung entgegen.*)
2. Ob das Subsidiaritätsprinzip die Bewilligung einer Zuwendung nach dem Landeskommunalverfassungsgesetz ausschließt, hängt von den Umständen des Einzelfalls ab.*)
VolltextIBRRS 2011, 3283
VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 18.11.2010 - 5 S 2112/09
1. Zur bauplanungsrechtlichen Rücksichtslosigkeit von Lichtimmissionen einer Flutlichtanlage gegenüber einem benachbarten Gärtnereibetrieb (hier verneint).*)
2. Aus der Nichtregelung von Lichtimmissionen in § 22 Abs. 1 Satz 3 BImSchG folgt nicht, dass diese Immissionen auch bei der Beurteilung der bauplanungsrechtlichen Rücksichtslosigkeit der in dieser Vorschrift genannten Anlagen außer Betracht zu bleiben hätten.*)
3. Der vom Länderausschuss für Immissionsschutz in seiner 99. Sitzung vom 10. bis 12. Mai 2000 empfohlenen Leitlinie zur Messung und Beurteilung von Lichtimmissionen ("Licht-Leitlinie") sind Aussagen zur Beurteilung der Lichteinwirkung auf Pflanzen nicht zu entnehmen. Eine abstrakte Lichtreizschwelle in Bezug auf gärtnereitypische Kurztagpflanzen lässt sich nach derzeitigen wissenschaftlichen Erkenntnissen nicht bestimmen.*)
VolltextIBRRS 2011, 3274
BGH, Beschluss vom 21.07.2011 - V ZB 220/10
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2011, 3267
BGH, Beschluss vom 14.07.2011 - V ZB 50/11
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2011, 3259
BGH, Beschluss vom 14.07.2011 - V ZB 275/10
Eine die Verpflichtungen der Behörde aus Art. 36 Abs. 1 Buchst. b WÜK auslösende Freiheitsentziehung liegt bei der Anordnung des Aufenthalts nach § 15 Abs. 6 AufenthG jedenfalls dann vor, wenn die Anordnung über den in Satz 2 der Regelung genannten Zeitraum von 30 Tagen hinausreicht.*)
VolltextIBRRS 2011, 3258
BGH, Beschluss vom 11.08.2011 - V ZB 178/11
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2011, 3251
VG Saarlouis, Urteil vom 23.08.2011 - 3 K 236/11
Für das Merkmal der groben Fahrlässigkeit wird eine Sorgfaltspflichtverletzung in einem außergewöhnlich hohen Ausmaß verlangt, welche dann vorliegt, wenn bei Beachtung des persönlichen Einsichtsvermögens des Betroffenen schon einfachste Überlegungen nicht angestellt werden.*)
VolltextIBRRS 2011, 3216
BGH, Beschluss vom 30.06.2011 - V ZB 261/10
Der Ausländer hat es nicht zu vertreten, wenn eine Abschiebung auf Grund einer von ihm beantragten einstweiligen Anordnung des Verwaltungsgerichts nicht durchgeführt werden kann. Das Scheitern der Abschiebung aus diesem Grunde rechtfertigt keine weitere Verlängerung einer bereits über drei Monate andauernden Abschiebungshaft.*)
VolltextIBRRS 2011, 3211
BGH, Beschluss vom 14.07.2011 - V ZB 75/11
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2011, 3198
BGH, Beschluss vom 14.07.2011 - V ZB 187/10
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2011, 3192
BGH, Beschluss vom 14.07.2011 - V ZB 5/11
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2011, 3191
BGH, Urteil vom 20.07.2011 - IV ZR 46/09
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2011, 3178
BGH, Beschluss vom 30.06.2011 - V ZB 98/11
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2011, 3084
BGH, Beschluss vom 30.06.2011 - V ZB 274/10
1. Zur Widerlegung der Vermutung nach § 15 Abs. 6 Satz 3 i.V.m. Abs. 5 Satz 1 AufenthG, dass der Aufenthalt im Transitbereich des Flughafens zur Sicherung seiner Abreise erforderlich ist, hat der Ausländer konkrete Umstände vorzutragen und glaubhaft zu machen, dass es einer solchen Anordnung nicht bedarf, weil er abreisen kann und will.*)
2. Eine richterliche Anordnung über den Transitaufenthalt (§ 15 Abs. 6 Satz 2 AufenthG) kann auch gegenüber dem Ausländer ergehen, der Asyl begehrt hat, wenn diesem die Einreise nach § 18 Abs. 2 AsylVfG verweigert worden ist.*)
VolltextIBRRS 2011, 3020
BGH, Beschluss vom 09.06.2011 - V ZB 16/11
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2011, 2956
BGH, Beschluss vom 01.07.2011 - V ZB 141/11
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2011, 2872
BGH, Beschluss vom 29.06.2011 - VIII ZR 211/10
Dem Gerichtshof der Europäischen Union wird folgende Frage zur Auslegung des Gemeinschaftsrechts gemäß Art. 267 AEUV zur Vorabentscheidung vorgelegt:*)
Ist Art. 3 Abs. 5 in Verbindung mit Anhang A Buchst. b und/oder c der Richtlinie 2003/54/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Juni 2003 über gemeinsame Vorschriften für den Elektrizitätsbinnenmarkt und zur Aufhebung der Richtlinie 96/92/EG dahin auszulegen, dass eine nationale gesetzliche Regelung über Preisänderungen in Stromlieferungsverträgen mit Haushalts-Kunden, die im Rahmen der allgemeinen Versorgungspflicht beliefert werden (Tarifkunden), den Anforderungen an das erforderliche Maß an Transparenz genügt, wenn in ihr Anlass, Voraussetzungen und Umfang einer Preisänderung zwar nicht wiedergegeben sind, jedoch sichergestellt ist, dass das Stromversorgungsunternehmen seinen Kunden jede Preiserhöhung mit angemessener Frist im Voraus mitteilt und den Kunden das Recht zusteht, sich durch Kündigung vom Vertrag zu lösen, wenn sie die ihnen mitgeteilten geänderten Bedingungen nicht akzeptieren wollen?*)
VolltextIBRRS 2011, 2864
BGH, Beschluss vom 09.06.2011 - V ZB 26/11
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2011, 2858
BGH, Beschluss vom 26.05.2011 - V ZB 264/10
1. Die Anordnung von Freiheitsentziehung innerhalb der Frist des § 3 Abs. 2 MuSchG ist in der Regel unverhältnismäßig.*)
2. Hat die beteiligte Behörde eine schwangere Betroffene ärztlich untersuchen lassen, muss sie den Haftrichter über das Ergebnis der ärztlichen Untersuchung in dem Haftantrag oder durch Vorlage ihrer Akten unterrichten.*)
3. Auf die Rechtsbeschwerde der Betroffenen wird festgestellt, dass der Beschluss des Amtsgerichts Dresden vom 5. September 2010 (271 XIV 116/10) und der Beschluss der 2. Zivilkammer des Landgerichts Dresden vom 16. September 2010 (2 T 737/10) die Betroffene in ihren Rechten verletzt haben.*)
4. Gerichtskosten werden nicht erhoben. Die zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung notwendigen Auslagen der Betroffenen in sämtlichen Instanzen werden der Bundesrepublik Deutschland auferlegt.*)
Der Gegenstandswert des Rechtsbeschwerdeverfahrens beträgt*)
3.000 Euro.*)
VolltextIBRRS 2011, 2840
OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 15.07.2011 - 7 B 10594/11
1. Für die ordnungsrechtliche Verantwortlichkeit ist es anders als für die zivilrechtliche Haftung unerheblich, ob der polizeiwidrige Zustand von dem betreffenden Grundstückseigentümer selbst verschuldet oder verursacht worden ist.
2. Im Interesse einer raschen und effektiven Gefahrenabwehr zum Schutz der öffentlichen Sicherheit ist für Kausalitäts- und Verschuldenserwägungen, die letztlich zu einer Verzögerung der Gefahrenabwehr führen, im Rahmen der polizeirechtlichen Verantwortlichkeit kein Raum.
VolltextIBRRS 2011, 2811
BGH, Urteil vom 28.06.2011 - VI ZR 184/10
Die Möglichkeit des Kostenersatzes nach § 41 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 FSHG NW schließt nicht von vornherein zivilrechtliche Schadensersatzansprüche nach § 7 StVG aus.*)
VolltextIBRRS 2011, 2779
BGH, Urteil vom 14.04.2011 - III ZR 229/09
Bei der Bemessung der Enteignungsentschädigung für Grundstücke, die als Ausgleichsflächen für den Neubau einer Bundesautobahn in Anspruch genommen werden, ist der Wert der unter ihrer Oberfläche befindlichen grundeigenen Bodenschätze mit zu berücksichtigen. Die aus § 124 Abs. 4 BBergG folgende Beschränkung der Entschädigung ist in dieser Fallkonstellation nicht anwendbar.*)
VolltextIBRRS 2011, 2723
BGH, Urteil vom 28.06.2011 - VI ZR 191/10
1. Der Gemeinde steht ein Schadensersatzanspruch aus Gefährdungshaftung für die Kosten der Beseitigung von Ölspuren auf der Straße zu.
2. Der öffentlich-rechtliche Kostenerstattungsanspruch und der zivilrechtliche Schadensersatzanspruch für den geschädigten Eigentümer der Straße stehen nebeneinander und erfüllen unterschiedliche Zwecke.
3. Die Regelungen der öffentlich-rechtlichen Kostenerstattung betreffen den Ausgleich von Aufwendungen für Maßnahmen zur Abwendung von Gefahren und zur Beseitigung der Folgen von Feuer, Unglücksfällen und bei öffentlichen Notständen.
4. Der zivilrechtliche Schadensersatzanspruch dient dem Ziel, den Zustand wiederherzustellen, der wirtschaftlich gesehen der hypothetischen Lage ohne Schadensereignis entspricht.
VolltextIBRRS 2011, 2719
BVerwG, Beschluss vom 12.05.2011 - 9 A 12.11
1. Für den Anspruch auf freien Zugang zu Umweltinformationen außerhalb eines konkreten Planfeststellungsverfahrens (hier: nach § 4 Abs. 1 SächsUIG) ist das Bundesverwaltungsgericht nicht erstinstanzlich zuständig.
2. Der Anspruch auf freien Zugang zu Umweltinformationen besteht unabhängig von einem Planfeststellungsverfahren und der Beteiligung an ihm. Er kann zwar auch von Betroffenen und Einwendern zeitlich parallel während eines Planfeststellungsverfahrens geltend gemacht werden. Auch in diesem Fall besteht der Anspruch aber neben und getrennt von den Informationsrechten, die Einwender und Betroffene im Planfeststellungsverfahren haben. Demgemäß finden die der beschleunigten Realisierung von Infrastrukturvorhaben dienenden Zuständigkeitsregelungen des Verkehrswegeplanungsbeschleunigungsgesetzes auf Streitigkeiten um vorhabenbezogene Informationszugangsansprüche keine Anwendung.
VolltextIBRRS 2011, 2660
BGH, Beschluss vom 19.05.2011 - V ZB 15/11
Die gesetzliche Vermutung des § 62 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 AufenthG kommt erst zum Tragen, wenn die Ausreisefrist abgelaufen ist und der Betroffene auch ab diesem Zeitpunkt seine geänderte Anschrift nicht mitteilt.*)
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