Bau-, Architekten- und Immobilienrecht.
Volltexturteile nach Sachgebieten
1651 Entscheidungen insgesamt
Online seit 2011
IBRRS 2011, 2659BGH, Beschluss vom 28.06.2011 - EnVR 34/10
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2011, 2650
BGH, Beschluss vom 09.06.2011 - V ZB 230/10
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2011, 2645
BGH, Beschluss vom 26.05.2011 - V ZB 214/10
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2011, 2636
BGH, Beschluss vom 28.06.2011 - EnVR 48/10
1. a) Bei der Ermittlung des Ausgangsniveaus zur Bestimmung der Erlösobergrenzen nach § 6 Abs. 2 ARegV ist die höchstrichterliche Rechtsprechung zur Auslegung und Anwendung der Stromnetzentgeltverordnung zu berücksichtigen.*)
b) Als Ergebnis der Kostenprüfung im Sinne dieser Vorschrift sind nur diejenigen Beträge anzusehen, die die Kostensituation im Basisjahr widerspiegeln, nicht aber Korrekturbeträge, die dem Umstand Rechnung tragen, dass bestimmte Kosten bereits zu einem früheren Zeitpunkt in die Netzentgelte eingeflossen sind, sofern dieses Ziel bereits durch einmaligen Abzug des Korrekturbetrags erreicht worden ist.*)
2. § 21a Abs. 6 Satz 1 Nr. 2 EnWG ermächtigt nur zu der Berücksichtigung einer von der Entwicklung der Verbraucherpreise abweichenden Entwicklung der netzwirtschaftlichen Einstandspreise, nicht aber zur Berücksichtigung eines generellen gesamtwirtschaftlichen oder netzwirtschaftlichen Produktivitätsfortschritts.*)
3. Der Erweiterungsfaktor nach § 10 ARegV ist in entsprechender Anwendung dieser Vorschrift bereits im ersten Jahr der ersten Regulierungsperiode zu berücksichtigen.*)
4. a) Der pauschalierte Investitionszuschlag nach § 25 ARegV darf pro Kalenderjahr ein Prozent der Kapitalkosten nicht überschreiten.*)
b) Bei der Berechnung des pauschalierten Investitionszuschlags bestimmt sich der Eigenkapitalzinssatz nach der zum Zeitpunkt des Erlasses der Entscheidung der Regulierungsbehörde geltenden Rechtslage. Für den Fremdkapitalzinssatz gilt die spezielle Regelung des § 14 Abs. 2 Satz 6 ARegV.*)
5. a) Die Härtefallregelung des § 4 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 ARegV ist bei der erstmaligen Bestimmung der Erlösobergrenze nach § 6 Abs. 2 ARegV anwendbar.*)
b) Ein unvorhersehbares Ereignis i.S.d. § 4 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 ARegV ist ein Umstand, der im Genehmigungsverfahren nach den einschlägigen gesetzlichen Vorschriften und wegen des Zeitversatzes zu dem maßgeblichen Basisjahr nicht berücksichtigungsfähig war.*)
VolltextIBRRS 2011, 2611
BGH, Beschluss vom 07.06.2011 - V ZB 44/11
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2011, 2599
BGH, Beschluss vom 12.05.2011 - V ZB 135/10
Wendet sich der Betroffene gegen die vorläufige Ingewahrsamnahme durch die Behörde nach § 428 FamFG i.V.m. § 62 Abs. 4 AufenthG, ist die Rechtsbeschwerde nicht statthaft (§ 70 Abs. 4 FamFG).*)
VolltextIBRRS 2011, 2561
LG Berlin, Urteil vom 26.01.2011 - 49 S 106/10
Entscheidet die Feuerwehr nach der Befragung der Alarmperson, zur Rettung einer sich vermeintlich in einer Notsituation befindenden Person die Wohnungstür aufzubrechen, ist jedenfalls dann, wenn die Alarmperson guten Grund hatte, von einem Notfall auszugehen, der Zurechnungszusammenhang zwischen ihrer Auskunft an die Feuerwehr und dem Schaden unterbrochen.*)
IBRRS 2011, 2517
OLG Brandenburg, Urteil vom 24.03.2011 - 12 U 80/10
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2011, 2515
VG Frankfurt/Main, Urteil vom 19.04.2011 - 6 K 3753/09
1. Eine aufgehobene Straßenreinigungssatzung tritt nur dann wieder in Kraft, wenn der Satzungsgeber eine Satzungsbestimmung beschließt, die das Inkraftsetzen bestimmt.*)
2. Die Aufhebung einer Straßenreinigungssatzung führt nicht dazu, dass als "faktische Folge" der Aufhebung ohne weiteres die außer Kraft getretene Vorgängersatzung wieder wirksam wird.*)
3. Die Aufhebung einer Satzungsbestimmung, durch die eine Satzung außer Kraft gesetzt wird, führt nicht zum erneuten Wirksamwerden der außer Kraft getretenen Satzung, sondern stellt lediglich einen Akt der Rechtsbereinigung dar.*)
VolltextIBRRS 2011, 2499
BGH, Beschluss vom 12.05.2011 - V ZB 23/11
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2011, 2498
BGH, Urteil vom 07.06.2011 - VI ZR 108/10
Das Persönlichkeitsrecht ist im Rahmen einer sitzungspolizeilichen Verfügung nach § 176 GVG nicht in weiterem Umfang zu schützen, als dies nach §§ 22, 23 KUG der Fall ist.*)
VolltextIBRRS 2011, 2491
BGH, Beschluss vom 26.05.2011 - V ZB 318/10
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2011, 2486
BGH, Beschluss vom 12.05.2011 - V ZB 309/10
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2011, 2478
BGH, Beschluss vom 19.05.2011 - V ZB 247/10
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2011, 2399
BGH, Beschluss vom 12.05.2011 - V ZB 299/10
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2011, 2392
BGH, Beschluss vom 19.05.2011 - V ZB 49/11
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2011, 2391
BGH, Beschluss vom 19.05.2011 - V ZB 167/10
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2011, 2390
BGH, Beschluss vom 19.05.2011 - V ZB 36/11
1. Der Haftgrund gemäß § 62 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 AufenthG setzt in der Regel voraus, dass die Ausländerbehörde den Ausländer auf die Anzeigepflicht nach § 50 Abs. 5 AufenthG und die mit einem Unterlassen der Anzeige des Aufenthaltswechsels verbundenen Folgen hingewiesen hat.*)
2. Gründet sich der Verdacht der Entziehungsabsicht allein auf Umstände, die in § 62 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 AufenthG geregelt sind, kann die Haft nicht zusätzlich auf § 62 Abs. 2 Satz 1 Nr. 5 AufenthG gestützt werden.*)
VolltextIBRRS 2011, 2340
BGH, Beschluss vom 28.04.2011 - V ZB 118/10
1. Abschiebungshaft kann auch durch einen Richter auf Probe angeordnet werden. § 68 Abs. 4 FamFG ist auf die Haftanordnung nicht entsprechend anwendbar.*)
2. Wird dem Betroffenen der Haftantrag erst zu Beginn der Anhörung ausgehändigt und kann der Betroffene ohne seinen Verfahrensbevollmächtigten nicht ohne weiteres dazu Stellung nehmen, muss ihm Gelegenheit zur Prüfung und Besprechung mit diesem gegeben werden. Der Erlass einer mehr als nur kurzfristigen einstweiligen Haftanordnung kommt dann nicht in Betracht.*)
VolltextIBRRS 2011, 2324
BGH, Beschluss vom 09.05.2011 - V ZB 295/10
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2011, 2314
BGH, Beschluss vom 12.05.2011 - V ZB 189/10
Für die Verletzung der Regelung des § 72 Abs. 4 Satz 1 AufenthG ist es unerheblich, ob der Haftrichter Anhaltspunkte für die Prüfung der Normvoraussetzungen hatte und ob es die den Antrag stellende Behörde pflichtwidrig unterlassen hat, in dem Haftantrag auf ein schwebendes Ermittlungsverfahren hinzuweisen.*)
VolltextIBRRS 2011, 2311
BGH, Beschluss vom 12.05.2011 - V ZB 296/10
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2011, 2300
BGH, Beschluss vom 12.05.2011 - V ZB 166/10
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2011, 2278
BGH, Beschluss vom 28.04.2011 - V ZB 292/10
1. Die Rechtsbeschwerde ist auch dann ohne Zulassung statthaft, wenn sie sich gegen einen Beschluss des Beschwerdegerichts richtet, mit welchem die Beschwerde gegen die Zurückweisung eines Haftaufhebungsantrags zurückgewiesen worden ist.*)
2. Die formelle Rechtskraft der Entscheidung über die Haftanordnung kann nicht durch ein Haftaufhebungsverfahren durchbrochen werden; hat sich die Haftanordnung erledigt, kann deshalb das Rechtsmittelgericht die Rechtsverletzung erst ab dem Eingang des Haftaufhebungsantrags bei dem Gericht des ersten Rechtszugs feststellen.*)
VolltextIBRRS 2011, 2276
BGH, Beschluss vom 28.04.2011 - V ZB 184/10
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2011, 2258
BGH, Beschluss vom 28.04.2011 - V ZB 239/10
Eine in die Zuständigkeit der Bundespolizei fallende Zurückschiebung an der Grenze ist nur gegeben, wenn der Ausländer in unmittelbarem zeitlichem Zusammenhang mit seiner unerlaubten Einreise im Grenzgebiet angetroffen wird.*)
VolltextIBRRS 2011, 2232
VG Ansbach, Urteil vom 18.01.2011 - AN 1 K 10.02009
1. Die sog. "wiederkehrende Überprüfungspflicht" in einer kommunalen Entwässerungssatzung trifft den Grundstückseigentümer als Zustandsverantwortlichen (Zustandsstörer) kraft Satzung.
2. Der Grundstückseigentümer kann sich nicht darauf berufen, dass die Kommune die Erfüllung dieser Verpflichtung bereits gegenüber den Voreigentümern hätte anordnen und durchsetzen können.
3. Sicherheitsrechtliche Eingriffsbefugnisse auf dem Gebiet der Gefahrenabwehr unterliegen nicht der Verwirkung.
VolltextIBRRS 2011, 2198
BGH, Beschluss vom 06.05.2011 - V ZB 98/11
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2011, 2194
BGH, Urteil vom 05.05.2011 - III ZR 91/10
Zur Erforderlichkeit der Nachmeldung neuer, zwischen der ersten Meldung und der sachverständigen Schadensbegutachtung auftretender Wildschäden bei landwirtschaftlich genutzten Flächen (im Anschluss an BGH, Urteil vom 15. April 2010 - III ZR 216/09, VersR 2010, 1318).*)
VolltextIBRRS 2011, 2192
BGH, Beschluss vom 28.04.2011 - V ZB 252/10
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2011, 2183
BGH, Beschluss vom 31.03.2011 - V ZB 186/10
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2011, 2182
BGH, Beschluss vom 12.05.2011 - V ZB 88/10
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2011, 2172
OVG Niedersachsen, Urteil vom 01.07.2010 - 1 KN 11/09
Ein Siedlungsbeschränkungsbereich zur Fluglärmbewältigung darf als Ziel der Raumordnung festgelegt werden. Das Fluglärmgesetz regelt Siedlungsbeschränkungen nicht abschließend. Die Raumordnung darf eigene Lärmgrenzwerte für einen Siedlungsbeschränkungsbereich festlegen.*)
VolltextIBRRS 2011, 2168
VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 20.09.2010 - 2 S 136/10
1. Bei der Erhebung von Gebühren für die öffentliche Abwasserbeseitigung sind nach § 17 Abs. 3 KAG die anteiligen Kosten, die auf die Entwässerung von öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen entfallen, von den Kosten nach § 14 Abs. 1 S. 1 KAG abzuziehen. Bei der vorzugwürdigen kostenorientierten Betrachtung sind dazu die Kosten für diejenigen Anlageteile, die sowohl der Grundstücksentwässerung als auch der Straßenentwässerung dienen, in dem Verhältnis aufzuteilen, in dem die (fiktiven) Kosten selbständiger Entwässerungsanlagen für den jeweiligen Zweck zueinander stehen. Eine exakte Berechnung dieses Verhältnisses ist jedenfalls mit einem vertretbaren Verwaltungsaufwand nicht möglich. Die betreffenden Kostenanteile dürfen daher geschätzt werden. Bei dieser Schätzung, die unter Rückgriff auf allgemeine Erfahrungswerte erfolgen kann, ist der Gemeinde ein mit den damit verbundenen Unsicherheiten entsprechender Spielraum einzuräumen, der nur dann überschritten ist, wenn bei der Schätzung wesentliche Umstände unberücksichtigt geblieben sind oder die Schätzung auf sach- oder wirklichkeitsfremden Überlegungen beruht.*)
2. Die Erhebung von Gebühren für die Beseitigung von Schmutzwasser einerseits und von Niederschlagswasser andererseits erfordert eine Aufteilung der Kosten der Abwasserbeseitigung auf die beiden Teilleistungsbereiche. Bei denjenigen Teileinrichtungen, die der Beseitigung sowohl des Schmutzwassers als auch des Niederschlagswassers dienen, ist eine rechnerisch exakte Aufteilung mit einem vertretbaren Verwaltungsaufwand ebenfalls nicht möglich. Die betreffenden Kostenanteile dürfen daher ebenfalls mit Hilfe allgemeiner Erfahrungswerte geschätzt werden.*)
3. Die Gemeinde kann sich dabei an den in der Literatur (Gössl/Höret/Schoch, BWGZ 2001, 820 ff., 844 ff.) genannten Empfehlungen orientieren, nach denen sich bei einer Gegenüberstellung der nach der kostenorientierten Methode ermittelten Herstellungskosten für die Kanalisation im Mittel ein Verhältnis von 60 zu 40 und bei den Herstellungskosten der Kläranlage ein Verhältnis von 90 zu 10 zwischen den auf die Beseitigung des Schmutzwassers und den auf die Beseitigung des Niederschlagswassers entfallenden Kosten ergibt.*)
VolltextIBRRS 2011, 2118
BGH, Beschluss vom 19.05.2011 - V ZB 22/11
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2011, 2112
BGH, Beschluss vom 28.04.2011 - V ZB 140/10
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2011, 2106
BVerwG, Urteil vom 26.01.2011 - 8 C 45.09
1. Der Begriff des Zugangs zu selbstständiger Erwerbstätigkeit im Sinne des § 2 Abs. 1 AGG setzt nicht voraus, dass es sich bei der selbstständigen Tätigkeit um einen eigenständigen Beruf im Sinne der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zu Art. 12 GG handelt.
2. Die Gewährleistung eines geordneten Rechtsverkehrs ist ein legitimes Ziel, das für öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige eine Ungleichbehandlung wegen des Alters durch Festsetzung eines Höchstalters von 68 Jahren rechtfertigen kann.
VolltextIBRRS 2011, 2030
BGH, Beschluss vom 11.05.2011 - V ZB 265/10
Auch wenn der Haftrichter Abschiebungshaft für einen Zeitraum von weniger als drei Monaten anordnet, muss er eine Prognose darüber treffen, ob die Abschiebung bei realistischer Betrachtung innerhalb dieser Zeit erfolgen kann.*)
VolltextIBRRS 2011, 2029
BGH, Beschluss vom 28.04.2011 - V ZB 14/10
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2011, 1978
BGH, Beschluss vom 07.04.2011 - V ZB 133/10
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2011, 1977
BGH, Beschluss vom 07.04.2011 - V ZB 141/10
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2011, 1972
BGH, Beschluss vom 07.04.2011 - V ZB 111/10
Beruht die Nichteinhaltung der für Eilverfahren geltenden Fristen (Art. 18 Abs. 6, Art. 20 Abs. 1 Buchstabe b Dublin II-Verordnung) auch auf Versäumnissen des Bundesamts, ist auf einen Antrag des Betroffenen nach § 426 Abs. 2 Satz 1 FamFG die zur Sicherung der Überstellung in einen anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union angeordnete Zurückschiebungshaft aufzuheben.*)
VolltextIBRRS 2011, 1965
BGH, Urteil vom 14.04.2011 - III ZR 30/10
Zur Bemessung der Enteignungsentschädigung, wenn sich in den zum Neubau einer Bundesautobahn benötigten Grundstücken bergfreie Bodenschätze befinden, die infolge des Straßenbauvorhabens nicht mehr gewonnen werden können.*)
VolltextIBRRS 2011, 1963
BGH, Beschluss vom 07.04.2011 - V ZB 77/10
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2011, 1962
BGH, Beschluss vom 03.05.2011 - V ZA 10/11
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2011, 1957
BGH, Beschluss vom 15.04.2011 - BLw 9/10
Maßgeblich für die Beurteilung, ob eine landwirtschaftliche Besitzung ein Hof im Sinne der Höfeordnung ist, ist der von dem Finanzamt ermittelte Wirtschaftswert, auch wenn er sich nicht aus einem förmlichen Bescheid ergibt.*)
VolltextIBRRS 2011, 1950
BGH, Beschluss vom 21.04.2011 - III ZR 114/10
Errichtet der Träger eines Plankrankenhauses als Alleingesellschafter eine GmbH, die auf dem Gelände des Plankrankenhauses eine Privatkrankenanstalt für Privatpatienten betreibt, unterliegt diese Privatkrankenanstalt auch dann nicht den Bestimmungen des Krankenhausentgeltrechts, wenn sie ihre Patienten mit Hilfe der apparativen Ausstattung und unter Einsatz von Ärzten des Plankrankenhauses behandelt.*)
VolltextIBRRS 2011, 1948
BGH, Beschluss vom 27.04.2011 - V ZB 71/11
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2011, 1939
VGH Bayern, Urteil vom 23.11.2010 - 1 BV 10.1332
1. Einer kommunalen Planung, die Mobilfunkanlagen in Wohngebieten ausschließen möchte, soweit deren Versorgung mit Mobilfunkleistungen von anderen Standorten im Gemeindegebiet aus sichergestellt werden kann, fehlt die städtebauliche Rechtfertigung nicht deswegen, weil sie sich ausschließlich auf rechtlich irrelevante "Immissionsbefürchtungen" stützen würde.*)
2. Die ausnahmsweise Zulässigkeit von fernmeldetechnischen Nebenanlagen gemäß § 14 Abs. 2 BauNVO kann in den Baugebieten gemäß §§ 2 bis 9 BauNVO auf der Grundlage von § 1 Abs. 6 Nr. 1 BauNVO ausgeschlossen werden.*)
3. Ein bauplanungsrechtlich relevantes verfahrensfreies Vorhaben wird auch dann von einer Veränderungssperre erfasst, wenn diese erst während der Bauausführung in Kraft tritt. Werden die rechtlich geschützten Interessen des Bauherrn hierdurch unverhältnismäßig beeinträchtigt, kann er die Zulassung einer Ausnahme von der Veränderungssperre (§ 14 Abs. 2 BauGB) beanspruchen.*)
VolltextIBRRS 2011, 1929
BFH, Beschluss vom 07.12.2010 - IX R 70/07
Es wird eine Entscheidung des BVerfG darüber eingeholt, ob § 11 Abs. 2 Satz 3 i.V.m. § 52 Abs. 30 Satz 1 des Einkommensteuergesetzes i.d.F. des Gesetzes zur Umsetzung von EU-Richtlinien in nationales Steuerrecht und zur Änderung weiterer Vorschriften (Richtlinien-Umsetzungsgesetz) vom 9. Dezember 2004 (BGBl I 2004, 3310) gegen die verfassungsrechtlichen Grundsätze des Vertrauensschutzes verstößt, soweit danach im Voraus gezahlte Erbbauzinsen auch dann auf den Zeitraum zu verteilen sind, für den sie geleistet werden, wenn sie im Jahr 2004, aber noch vor der Einbringung der Neuregelung in den Deutschen Bundestag am 27. Oktober 2004 verbindlich vereinbart und gezahlt wurden.*)
Volltext