Bau-, Architekten- und Immobilienrecht.
Volltexturteile nach Sachgebieten
1676 Entscheidungen insgesamt
Online seit 2005
IBRRS 2005, 1125OLG Jena, Urteil vom 02.03.2005 - 4 U 943/01
Die Vorschrift des § 67 Abs. 1 Satz 2 ThürKO - kein Gemeindevermögen zu verschenken (oder zu verschleudern) - ist Verbotsgesetz im Sinne des § 134 BGB. Verträge, die gegen das Verschleuderungsverbot verstoßen, sind nichtig.*)
VolltextIBRRS 2005, 0852
BGH, Urteil vom 02.04.1998 - III ZR 91/95
Zur Frage der Erstattung von Kosten, die dadurch entstehen, daß nach der Wiedervereinigung wegen des Ausbaus einer Bundesfernstraße im Beitrittsgebiet eine 1928 im Straßenkörper verlegte Leitung der öffentlichen Wasserversorgung verändert werden muß.*)
VolltextIBRRS 2005, 0827
BGH, Beschluss vom 25.06.1998 - V ZB 7/98
Hat sich in einer Abschiebungshaftsache die Hauptsache durch den Ablauf der Haftdauer erledigt, gebieten die vom Bundesverfassungsgericht zur Rechtsweggarantie entwickelten Grundsätze nicht, ausnahmsweise eine Überprüfung der Rechtmäßigkeit der Haftanordnung zuzulassen.*)
VolltextIBRRS 2005, 0695
VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 11.11.2004 - 2 S 706/04
Der Kostendeckungsgrundsatz in § 9 Abs. 2 Satz 1 KAG gilt nicht für die in Satz 2 dieser Bestimmung genannten Versorgungseinrichtungen und wirtschaftlichen Unternehmen der Gemeinde mit der Folge, dass diese auch nicht zu dem in § 9 Abs. 2 Satz 4 KAG festgelegten Ausgleich von Kostenüberdeckungen verpflichtet sind.*)
VolltextIBRRS 2005, 0637
OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 19.02.2004 - 5 A 640/02
1. § 203 Abs. 2 StGB ist keine Geheimhaltungsvorschrift i.S.v. § 4 Abs. 2 Nr. 2 PresseG NRW.*)
2. § 4 Abs. 2 Nr. 3 PresseG NRW eröffnet im Einzelfall die Möglichkeit zur Abwägung zwischen dem Recht auf informationelle Selbstbestimmung und der Freiheit der Presse.*)
3. Das Informationsfreiheitsgesetz NRW schränkt den Informationsanspruch der Presse nach § 4 Abs. 1 PresseG NRW nicht ein.*)
VolltextIBRRS 2005, 0521
OLG Saarbrücken, Urteil vom 04.05.2004 - 4 U 8/03
1. Die Pflicht der Gemeinde gegenüber dem Eigentümer eines dem Anschluss und Benutzungszwang unterfallenden Grundstückes, den Abwasserkanal von Verunreinigungen und Verstopfungen, die ein ungehindertes Abfließen der Abwässer verhindern können, freizuhalten stellt zum einen eine allgemeine Amtspflicht dar und resultiert zum anderen aus dem öffentlich-rechtlichen Benutzungs- oder Leistungsverhältniss. Somit tritt neben die Amtshaftung auch eine Haftung aus der Verletzung des verwaltungsrechtlichen Schuldverhältnisses.
2. Jeder Eigentümer hat aber sein an die Gemeindekanalisation angeschlossenes Grundstück durch geeignete Maßnahmen jedenfalls vor solchen Rückstauschäden zu sichern, die durch einen bis zur Rückstauebene reichenden normalen Rückstaudruck verursacht werden und mit den üblichen Sicherungsvorkehrungen sicher abgewandt werden können. Dies gilt selbst dann, wenn der Gemeinde eine objektive Verletzung von Amtspflichten oder ihrer Pflichten aus dem öffentlich-rechtlichen Kanalanschluss- und -benutzungsverhältnis anzulasten ist, da deren Schutzbereich die normale Rückstausicherung der Anliegergrundstücke nicht umfasst und folglich auch keine Haftung begründen kann
VolltextIBRRS 2005, 0067
BVerfG, Beschluss vom 13.10.2004 - 1 BvR 2303/00
Eine Verfassungsbeschwerde zur Verhinderung einer Eintragung ins Handelsregister ist unter Subsidiaritätsgesichtspunkten nicht zulässig, wenn keine anderen Rechtsschutzmöglichkeiten in Anspruch genommen wurden.
VolltextOnline seit 2004
IBRRS 2004, 4051BGH, Urteil vom 04.11.2004 - III ZR 372/03
Besteht der begründete Verdacht, daß - enteignungsrechtlich zu entschädigende - Baulichkeiten und Anlagen mit Altlasten befallen sind, so kann sich daraus eine Wertminderung (Reduzierung der Entschädigung) nach der Höhe der Sanierungskosten (einschließlich Untersuchungs- und Sicherungskosten) ergeben.*)
Zur Anwendbarkeit der Präklusionsvorschrift des § 531 Abs. 2 ZPO im baulandgerichtlichen Berufungsverfahren.*)
VolltextIBRRS 2004, 3455
BGH, Beschluss vom 16.09.2004 - III ZR 201/03
Zur Wirksamkeit der Richterernennungen in Brandenburg.*)
VolltextIBRRS 2004, 3406
OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 12.10.2004 - 15 B 1873/04
1. § 107 GO NRW verbietet nicht die Abfallentsorgung durch eine Gemeinde im Gebiet einer anderen Gemeinde.*)
2. Die in § 107 Abs. 2 GO NRW aufgeführten privilegierten Tätigkeitsfelder sind als nichtwirtschaftliche Betätigung vollständig aus dem Anwendungsbereich des Absatzes 1 mit seinen Schranken für die wirtschaftliche Betätigung von Kommunen ausgenommen.*)
3. § 107 GO NRW beinhaltet auch keine anderweitigen Schranken für eine gemeindegebietsüberschreitende kommunale Abfallentsorgung (entgegen der Vergaberechtsprechung des OLG Düsseldorf).*)
VolltextIBRRS 2004, 3203
VGH Bayern, Urteil vom 23.07.2004 - 6 B 00.1402
1. Sind beim Erwerb eines Grundstücks von einer Gemeinde Grundstückskauf und die Ablösung von Beiträgen für die Erschließung des Grundstücks in einem Vertrag verbunden und erweist sich die Ablösungsvereinbarung als nichtig, kann gegenüber einem daraus erwachsenden öffentlich-rechtlichen Erstattungsanspruch wegen dessen Rechtsnatur selbst im Falle der Gesamtnichtigkeit des Vertrags kein Zurückbehaltungsrecht in entsprechender Anwendung von § 273 BGB ausgeübt werden.*)
2. Im kommunalen Beitragsrecht kann der besonderen Zahlungsverjährung nicht der Einwand der unzulässigen Rechtsausübung entgegengehalten werden.*)
VolltextIBRRS 2004, 3190
VGH Bayern, Beschluss vom 20.09.2004 - 22 CE 04.2203
1. Angesichts der Ausgestaltung des § 2 Abs. 1 Satz 1 GastG als präventives Verbot mit Erlaubnisvorbehalt ist es dem Antagsteller zuzumuten, vor der Betriebsaufnahme die Durchführung des Erlaubnisverfahrens bei der Verwaltungsbehörde einschließlich eines eventuellen Widerspruchsverfahrens abzuwarten, solange dies nicht unverhältnismäßig lange dauert.
2. Der Weg der einstweiligen Anordnung hingegen ist bei verhältnismäßiger, dem Prüfungsaufwand entsprechender Verfahrensdauer zur Erreichung einer Gaststättenerlaubnis nach § 2 Abs. 1 Satz 1 GastG nicht geeignet.
3. Von einer "Strohfrau" kann nur dann gesprochen werden, wenn diese als bloße "Marionette" keinerlei Einfluss auf den Gewerbebetrieb ausübt. Die "Strohfrau" gibt nur ihren Namen her und dient dem wahren Gewerbetreibenden als "Aushängeschild".
VolltextIBRRS 2004, 3027
OLG Köln, Urteil vom 11.06.1999 - 6 U 22/99
1. Die Abgabe eines Angebots für die Anlage einer Kleinkläranlage eines Privathauses durch einen Garten- und Landschaftsbauer stellt keinen Verstoß gegen § 1 der Handwerksordnung dar, wenn die von ihm angebotene Leistung landschaftsgärtnerisch geprägt ist, Das ist der Fall. wenn die Arbeiten im Gartenbereich eines Privathauses das Ab- und Auftragen von Mutterboden, der Lieferung und dem Einbau einer vorgefertigten Kläranlage, die Herrichtung der Klärgrube nebst Zuleitung zum Haus und die Anlage der Drainage beinhalten.*)
2. Die Zugehörigkeit einer Tätigkeit zum Berufsbild eines Handwerks allein reicht nicht aus, sie den Vorschriften der Handwerksordnung zu unterwerfen.*)
VolltextIBRRS 2004, 3018
OLG Celle, Urteil vom 25.08.2004 - 9 U 109/04
1. Eine umfassende Streupflicht auf Parkplätzen besteht nur dann, wenn diese so angelegt sind, das notwendigerweise die Wagenbenutzer die von den Kraftfahrzeugen befahrenen Flächen auf eine nicht nur unerhebliche Entfernung betreten müssen, um die Wagen zu verlassen oder zu erreichen.*)
2. Ist der "sichere" Teil eines über den Parkplatz führenden oder an ihn angrenzenden Fußwegen mit nur wenigen Schritten erreichbar, ist die Gemeinde nicht verpflichtet, auch die Stellflächen oder die Zwischenräume zwischen ihnen abzustreuen.*)
VolltextIBRRS 2004, 3017
OVG Brandenburg, Beschluss vom 18.08.2004 - 2 B 213/04
Zum beitragsfähigen Aufwand einer Straßenausbaumaßnahme gehört grundsätzlich der Aufwand, der in Erfüllung des Bauprogramms verursacht wird und der erforderlich ist, wobei bei der Beurteilung der Erforderlichkeit der Gemeinde ein Ermessensspielraum zusteht. Insbesondere sind sogenannte Freilegungskosten beitragsfähig, die erforderlich sind und dazu dienen, Hindernisse im oder unter dem Straßenraum zu beseitigen, welche der Realisierung eines Bauprogramms entgegenstehen.*)
VolltextIBRRS 2004, 3015
OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 05.08.2004 - 1 A 11787/03
1. Ein Planfeststellungsbeschluss für eine Maßnahme der Hochwasserrückhaltung kann enteignungsrechtliche Vorwirkungen auch dann entfalten, wenn (noch) keine Entscheidung über die Zulässigkeit der Enteignung gemäß § 120 Abs. 3 Satz 2 LWG ergangen ist.*)
2. Zur Planrechtfertigung und Abgewogenheit einer Planfeststellung für eine Maßnahme des Hochwasserschutzes am Oberrhein.*)
VolltextIBRRS 2004, 2958
OVG Bremen, Beschluss vom 27.02.2004 - 1 A 481/03
1. Wird durch die Herstellung eines Fußweges die Zugänglichkeit des angrenzenden Grundstücks beeinträchtigt, kann dies einen auf Wiederherstellung des ursprünglichen Zustandes gerichteten Folgenbeseitigungsanspruch auslösen.*)
2. Die Herstellung eines Fußweges begründet kein verwaltungsrechtliches Schuldverhältnis zwischen der herstellenden Gemeinde und dem Eigentümer eines angrenzenden Grundstücks.*)
3. Hat das Landgericht einen Rechtsstreit, mit dem die Wiederherstellung des ursprünglichen Zustandes einer Grundstückszufahrt verlangt wird, an das Verwaltungsgericht verwiesen, scheidet eine teilweise Rückverweisung des Rechtsstreits auch dann aus, wenn der Kläger seinen Anspruch nunmehr auch unter dem Gesichtspunkt der Amtshaftung geltend macht.*)
VolltextIBRRS 2004, 2922
BGH, Urteil vom 15.04.1998 - VIII ZR 129/97
1. Nach der DDR-Kommunalverfassung waren rechtsgeschäftliche Erklärungen, die der Landrat als Vertreter des Landkreises abgab, regelmäßig auch dann für den Landkreis verbindlich, wenn entsprechende Beschlüsse des Kreistages nicht vorlagen (im Anschluß an BGH, Urteil vom 18. Dezember 1997 - VII ZR 155/96 -).*)
2. Die Auslegung des § 56 Abs. 2 der Brandenburgischen Landkreisordnung ist nicht revisibel. Auch der Umstand, daß Gesetze anderer Bundesländer vergleichbare Vorschriften enthalten, vermag eine Nachprüfbarkeit nicht zu begründen (im Anschluß an BGHZ 118, 295).*)
3. Die Nachfristsetzung gem. § 326 Abs. 1 BGB durch einen Nichtberechtigten kann nach Fristablauf nicht in nach § 184 BGB rückwirkender Weise genehmigt werden (im Anschluß an BGHZ 114, 361).*)
VolltextIBRRS 2004, 2885
OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 14.09.2004 - 6 A 10949/04
Können bei einer Veranstaltung die für seltene Störereignisse in der Freizeitlärm-Richtlinie festgelegten Immissionsrichtwerte voraussichtlich nicht eingehalten werden, darf sie gemäß § 12 Abs. 1 Gaststättengesetz nur gestattet werden, wenn sie als sehr seltenes Ereignis wegen ihrer Herkömmlichkeit, ihrer Bedeutung für die örtliche Gemeinschaft oder ihrer sozialen Adäquanz trotz der mit ihr verbundenen Belästigungen den Nachbarn zumutbar ist.*)
Das gilt grundsätzlich für die zum überlieferten kulturellen Brauchtum zählenden Karnevalsveranstaltungen sowie Musikveranstaltungen aus Anlass einer Kirmes, wenn deren Gesamtzahl – bezogen auf einen Veranstaltungsort – nicht mehr als fünf pro Jahr beträgt. Die im Laufe eines Jahres zu erwartenden sehr seltenen Ereignisse sind auf die Veranstaltungsorte, die sich dafür innerhalb einer Ortsgemeinde, eines Ortsteils oder eines Ortsbezirks in vergleichbarer Weise eignen, aufzuteilen.*)
Aufgrund der auch bei Vorliegen eines sehr seltenen Ereignisses erforderlichen Abwägung der widerstreitenden Interessen der Beteiligten dürfen Musikdarbietungen unter Begrenzung der Immissionsrichtwerte auf 70 dB(A) in der Regel allenfalls bis 24.00 Uhr zugelassen werden.*)
VolltextIBRRS 2004, 2862
BGH, Beschluss vom 31.01.2002 - III ZR 136/01
a) Zugunsten des Betreibers einer Abwasserleitung, die eine im Beitrittsgebiet gelegene Bahnlinie kreuzt, konnte an dem Trassengrundstück keine beschränkte persönliche Dienstbarkeit nach § 9 Abs. 1 Satz 1 GBBerG i.V.m. §§ 1 und 4 SachenR-DV entstehen, da zu den öffentlichen Verkehrswegen und Verkehrsflächen, bei denen diese Bestimmungen nach § 9 Abs. 2 GBBerG keine Anwendung finden, auch Bahnlinien (Schienenwege i.S.d. § 2 Abs. 3 Satz 1 AEG) gehören.*)
b) Auf der Grundlage der Verwaltungsvorschrift für die Kreuzung und Näherung fremder Versorgungs-, Informations- und Verkehrsanlagen mit Bahnanlagen der Deutschen Reichsbahn und Anschlußbahnen vom 29. Dezember 1967 hat ein Wasserversorgungsunternehmen ohne den Nachweis einer ihm günstigen (gestattungs-)vertraglichen Folgekostenregelung die Kosten zu tragen, die dadurch entstehen, daß durch den Ausbau der Bahnlinie eine die Trasse querende Abwasserleitung verlegt werden muß. Es kann insbesondere nicht davon ausgegangen werden, daß vor dem 3. Oktober 1990 zugunsten des Versorgungsunternehmens ein wasserrechtliches Mitnutzungs- oder Mitbenutzungsrecht i.S.d. § 40 Abs. 1 Satz 1 Buchst. c DDR-WasserG 1982 begründet worden war.*)
VolltextIBRRS 2004, 2810
BGH, Beschluss vom 26.04.2002 - BLw 24/01
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2004, 2783
BGH, Urteil vom 14.03.2002 - I ZR 279/99
Die Veranstaltung von Sportwetten ohne eine von einer inländischen Behörde erteilte Erlaubnis ist auch dann sittenwidrig im Sinne des § 1 UWG, wenn eine beantragte Erlaubnis rechtswidrig versagt worden sein sollte.*)
VolltextIBRRS 2004, 2779
BGH, Beschluss vom 12.03.2002 - IX ZB 64/01
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2004, 2759
BGH, Urteil vom 13.12.2001 - I ZR 164/99
Den tierzuchtrechtlichen Vorschriften ist nicht zu entnehmen, daß diejenigen Tiere generell von der Eintragung in ein Zuchtbuch ausgeschlossen sind, die weder im Verbandsbereich der das Zuchtbuch führenden Züchtervereinigung geboren noch bei ihrer Geburt in das Zuchtbuch oder Zuchtregister einer anderen Zuchtorganisation, in deren Bereich sie geboren sind, eingetragen worden sind. Ein entsprechender Ausschluß ergibt sich grundsätzlich auch nicht für solche Tiere, die bereits auf der Grundlage des Zuchtprogramms einer anerkannten Züchtervereinigung als zu Zuchtzwecken ungeeignet ausgesondert worden sind.*)
VolltextIBRRS 2004, 2112
OVG Sachsen, Urteil vom 17.06.2004 - 1 B 854/02
1. Bei der Ermittlung sanierungsbedingter Bodenwertsteigerungen steht der Behörde hinsichtlich der Ermittlung der wertbildenden Faktoren und hinsichtlich des angewandten Wertermittlungsverfahrens ein Einschätzungsspielraum zu.*)
2. Fehlen hinreichende Vergleichsdaten zur getrennten Ermittlung des Anfangs- und des Endwertes auf der Grundlage eines Verfahrens nach der Wertermittlungsverordnung, ist die Behörde verpflichtet, andere geeignete Wertermittlungsverfahren zur Berechnung des Ausgleichsbetrages heranzuziehen, die eine zuverlässige Ermittlung der Bodenwertsteigerungen gestatten.*)
3. Die Ermittlung des Ausgleichsbetrages durch Multiplikation eines aufgrund des sogenannten Zielbaumverfahrens (Multifaktorenanalyse) ermittelten Faktors mit dem Anfangswert begegnet keinen Bedenken.*)
VolltextIBRRS 2004, 2020
OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 09.05.2000 - 7 B 371/00
Zur Streitwertbemessung in Verfahren betreffend Genehmigung von Windenergieanlagen.*)
VolltextIBRRS 2004, 1739
VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 15.04.2004 - 5 S 682/03
1. An das Verkehrszeichen 260 der StVO kann ein Zusatzschild "Zufahrt zum Grundstück ... frei" angebracht werden.*)
2. Ein Anspruch auf Widmungserweiterung kommt ausnahmsweise in Betracht, wenn ein aufgrund einer bestandskräftigen Baugenehmigung bebautes Grundstück anders nicht erschlossen ist.*)
3. Regelmäßig überwiegt das private Interesse an der Ausnutzung einer durch eine Baugenehmigung ersetzten Sondernutzungserlaubnis zum Befahren eines beschränkt öffentlichen Wegs das öffentliche Interesse an der Versagung einer korrespondierenden verkehrsrechtlichen Ausnahmegenehmigung.*)
4. Eine verkehrsrechtliche Ausnahmegenehmigung kann nur bestimmten Personen und nicht "grundstücksbezogen" erteilt werden (wie BVerwG, Urt. v. 22.12.1993 - 11 C 45.92 - Buchholz 442.151 § 46 StVO Nr. 9).*)
VolltextIBRRS 2004, 1556
OLG Saarbrücken, Urteil vom 13.04.1984 - 4 U 189/82
(ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2004, 1422
OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 17.06.2004 - 12 C 10660/04
1. Ein Verstoß gegen die Ausschreibungspflicht führt nur dann zur Unwirksamkeit der Gebührensatzfestsetzung in einer Abfallgebührensatzung, wenn sich der Einrichtungsträger bei der Vergabe der Aufträge nicht an das Gebot der Wirtschaftlichkeit gehalten hat und dadurch augenfällige Mehrkosten entstanden sind, d.h. wenn die Kosten in für die kommunale Gebietskörperschaft erkennbarer Weise eine grob unangemessene Höhe erreichen (im Anschluss an Urteil des Senats vom 04.02.1999 – 12 C 13291/96.OVG -, NVwZ-RR 1999, 673).*)
2. Eine Gebührensatzfestsetzung erreicht dann keine grob unangemessene Höhe, wenn sie den Mittelwert vergleichbarer Gebührensatzfestsetzungen anderer rheinland-pfälzischer Kommunen in dem maßgeblichen Jahr- auch unter Berücksichtigung des jeweils mit der Gebühr abgegoltenen Umfangs der Entsorgungsleistungen – nicht oder nur unwesentlich überschreitet.*)
VolltextIBRRS 2004, 1416
OVG Thüringen, Urteil vom 12.05.2004 - 1 KO 1188/03
1. Das Deutsche Rote Kreuz ist in Thüringen nicht nach § 18 des Gesetzes über das Deutsche Rote Kreuz vom 9.12.1937 (RGBl. I S. 1330) von der Zahlung von Verwaltungsgebühren befreit.*)
2. Die den freien Wohlfahrtsverbänden nach § 3 Abs. 1 Nr. 5 ThürVwKostG gewährte persönliche Gebührenfreiheit kommmt auch den Untergliederungen eines solchen Verbandes zugute (hier: Kreisverband des Deutschen Roten Kreuzes).*)
VolltextIBRRS 2004, 1404
OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 25.05.2004 - 21 E 62/04
Zur Frage der Rechtsnatur eines zwischen einem Wohnungsbauunternehmen und einer Gemeinde geschlossenen Vertrags über den Kauf eines im gemeindlichen Eigentum stehenden, für die Umsetzung eines Bauvorhabens erforderlichen Grundstücks, wenn die Vertragsparteien später einen Durchführungsvertrag i.S.v. § 12 Abs. 1 BauGB vereinbart haben (hier: Verneinung des Verwaltungsrechtsweges für die Klage auf Erstattung eines Kaufpreisanteils).*)
VolltextIBRRS 2004, 1283
VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 22.01.2004 - 1 S 2263/02
1. Für die Beurteilung, ob ein Schadenfeuer - und damit eine Pflichtaufgabe im Sinne des § 2 Abs. 1 FwG - vorliegt, kommt es auf die im Recht der Gefahrenabwehr allgemein gebotene Ex-ante Sicht, also auf den Sach- und Kenntnisstand im Zeitpunkt des behördlichen Handelns an.*)
2. Der Kostenersatzanspruch nach § 36 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 FwG kommt auch in Fällen in Betracht, in denen der Kostenverursacher lediglich den Anschein eines Schadenfeuers hervorruft. Nur so wird die rechtlich gebotene Kongruenz der Anwendungsbereiche der Pflichtaufgaben nach § 2 Abs. 1 FwG und des Kostenersatzanspruchs nach § 36 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 FwG gewährleistet.*)
3. Zur "groben Fahrlässigkeit" im Sinne des § 36 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 FwG im Falle eines Verstoßes gegen das Verbot, nach Sonnenuntergang pflanzliche Abfälle zu verbrennen (§ 2 Abs. 2 Satz 6 der Verordnung der Landesregierung über die Beseitigung pflanzlicher Abfälle außerhalb von Abfallbeseitigungsanlagen vom 30.4.1975, GBl. S. 187; zuletzt geändert durch Art. 2 des Gesetzes vom 12.2.1996, GBl. S. 116).*)
VolltextIBRRS 2004, 1209
VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 25.03.2004 - 2 S 1422/03
1. Weist eine Verbandssatzung dem beklagten Gemeindeverwaltungsverband auf der Grundlage des § 61 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GemO-BW die "Erledigung" von Abgabengeschäften zu, handelt der Gemeindeverwaltungsverband nicht als sachlich zuständige Behörde, wenn er die Vertretung der Mitgliedsgemeinde nicht offen legt und damit einen ausschließlich ihm zuzurechnenden Verwaltungsakt erlässt.*)
2. Eine Heilung des Bescheids des Gemeindeverwaltungsverbands in diesem Fall scheidet aus, da die sachliche Unzuständigkeit nicht zu den in den Bestimmungen der §§ 126 und 127 AO (jeweils auf der Grundlage des § 3 Abs. 1 Nr. 3 b KAG-BW) angesprochenen Verfahrens- und Formfehlern gehört (wie Senat, Urteil vom 7.2.1991 - 2 S 1988/89 -).*)
VolltextIBRRS 2004, 1171
OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 28.04.2004 - 8 A 11964/03
Stellt ein Grundlagenbescheid die Maßstabsdaten betreffend die Erhebung wiederkehrender Beiträge für die Oberflächenentwässerung von Grundstücken fest, die im Eigentum mehrerer Personen stehen, hat dies nach §§ 3 Abs. 1 Nr. 4 KAG, 179 Abs. 2 Satz 2 AO gegenüber den Miteigentümern einheitlich zu erfolgen.*)
VolltextIBRRS 2004, 1170
OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 22.04.2004 - 12 A 11902/03
1. Im Straßenreinigungsgebührenrecht ist ein Gebührenmaßstab, der für Abrechnungsgebiete mit Hinterliegergrundstücken eine Kombination aus Frontmeterlängen- und Grundstücksflächenmaßstab vorsieht, vorteilsgerecht und zulässig.*)
2. Hingegen ist die Bildung einer Abrechnungseinheit aus mehreren Straßen mangels gesetzlicher Ermächtigungsgrundlage unzulässig.*)
VolltextIBRRS 2004, 1169
OVG Niedersachsen, Urteil vom 31.03.2004 - 13 LB 47/03
Eine Entlassung aus einem (nds.) Wasser- und Bodenverband wegen (angeblicher) Vorteilslosigkeit ist nicht möglich.*)
VolltextIBRRS 2004, 1029
BGH, Urteil vom 02.04.2004 - V ZR 105/03
Der Umstand allein, daß eine Gemeinde durch einen Vertrag eine Verpflichtung eingeht, die teilweise oder ganz erst in späteren Haushaltsjahren zu erfüllen ist, führt nicht zur Genehmigungsbedürftigkeit nach § 44 Abs. 6 DDR-KommVerf. Dasselbe gilt für eine Stundung, die dem Zweck dient, die Zug-um-Zug-Abwicklung der gegenseitigen Pflichten eines Grundstückskaufvertrages sicher zu stellen.*)
Eine Stundungsabrede liegt nicht vor, wenn die Vertragsparteien den Zahlungszeitpunkt so festlegen, daß eine Zug-um-Zug-Abwicklung der beiderseitigen Pflichten gewährleistet ist.*)
VolltextIBRRS 2004, 0934
VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 17.02.2004 - 5 S 1460/03
1. Berechtigt zur Ausführung eines (auch privaten) Geschäfts im Sinne von § 677 BGB ist eine Behörde, wenn sie dem Geschäftsherrn die Ausführung des Geschäfts unter Inanspruchnahme einer öffentlich-rechtlichen Rechtsgrundlage zuvor aufgegeben hatte (wie BGH, Urt. v. 15.12.1975 - II ZR 54/74 - BGHZ 65, 384).*)
2. Ob eine solche Aufforderung die Voraussetzungen für das Vorliegen eines Verwaltungsakts erfüllt und dieser rechtmäßig und vollstreckbar ist, ist insoweit unerheblich.*)
VolltextIBRRS 2004, 0909
BVerwG, Urteil vom 08.03.2004 - 4 C 6.03
Zur Berufungsbegründung gemäß § 124a Abs. 6 Satz 1 VwGO kann es genügen, dass der Berufungsführer innerhalb der Berufungsbegründungsfrist durch einen gesonderten Schriftsatz erkennbar zum Ausdruck bringt, dass er die Berufung durchführen will und weshalb er sie für begründet hält.*)
VolltextIBRRS 2004, 0904
VGH Hessen, Beschluss vom 22.03.2004 - 9 TJ 262/04
1. Das Beschwerdegericht ist als zweite Tatsacheninstanz infolge des Devolutiveffekts der Beschwerde zur uneingeschränkten Überprüfung eines Beschlusses befugt, in welchem die Vorinstanz das ihr nach § 65 Abs. 1 VwGO zustehende Ermessen zu Ungunsten desjenigen ausgeübt hat, der seine Beiladung beantragt hat.*)
2. Im Verfahren der Anfechtungsklage gegen eine Verfügung, in welcher dem Kläger aufgegeben wird, eine gegen nachbarschützende Vorschriften verstoßende bauliche Anlage zu beseitigen, ist es grundsätzlich zweckmäßig, den Nachbarn nach § 65 Abs. 1 VwGO beizuladen, um ihm gegenüber die Rechtskraftwirkung der zu erwartenden Entscheidung herbeizuführen (§ 121 VwGO).*)
3. Hat die Beschwerde des Nachbarn gegen die Ablehnung der von ihm beantragten Beiladung Erfolg, sind die (außergerichtlichen) Kosten des Beschwerdeverfahrens demjenigen Beteiligten aufzuerlegen, der die Zurückweisung der Beschwerde beantragt hat.*)
VolltextIBRRS 2004, 0857
VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 06.11.2003 - 10 S 2619/00
1. Die Worte "zur Verhinderung von Beeinträchtigungen der Landeskultur und Landespflege" in § 26 LLG beinhalten eine normative Zielbestimmung und kein eine weitere Subsumtion erforderndes Tatbestandsmerkmal. Daher erfasst die Bewirtschaftungs- und Pflegepflicht nach § 26 LLG landwirtschaftlich nutzbare Grundstücke, ohne dass es noch einer Prüfung bedarf, ob ohne Bewirtschaftung und Pflege Landeskultur oder Landespflege im Einzelfall beeinträchtigt werden.*)
2. Für die Frage der Zumutbarkeit der Bewirtschaftungs- und Pflegepflicht i. S. v. § 27 Abs. 1 LLG kommt es regelmäßig auf einen Kosten-Nutzen-Vergleich hinsichtlich des konkreten Buchgrundstücks an, nicht auf die gesamte wirtschaftliche Vermögenssituation des Eigentümers.*)
3. Umfasst ein Buchgrundstück sowohl land- wie auch forstwirtschaftlich nutzbare Flächen, so ist der Kosten-Nutzen-Vergleich für das gesamte Grundstück durchzuführen, d. h., den Kosten aus der Erfüllung der Pflicht nach § 26 LLG sind alle Erträge - einschließlich derjenigen aus der forstwirtschaftlichen Nutzung - gegenüber zu stellen.*)
VolltextIBRRS 2004, 0790
OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 17.02.2004 - 12 A 10826/03
Eine Entgeltkalkulation muss mit Blick auf ihre Aufgabe, die tatsächlichen Grundlagen für die rechtssatzmäßige Festsetzung des Gebührensatzes zur Verfügung zu stellen, für den kundigen, mit dem Sachverhalt vertrauten kommunalen Mandatsträger transparent, verständlich, nachvollziehbar und in sich schlüssig sein.*)
VolltextIBRRS 2004, 0662
OVG Sachsen, Urteil vom 27.01.2004 - 4 B 606/02V
1. Rechtsgeschäfte, in denen sich die Gemeinde verpflichtet, Grundstücke oder grundstücksgleiche Rechte zu veräußern, bedürfen nach § 90 Abs. 3 Nr. 1 SächsGemO der Genehmigung der Rechtsaufsichtsbehörde.
2. Eine Verpflichtung zur Veräußerung eines Grundstücks besteht, wenn der Nutzer eines Grundstücks die Annahme eines Angebots für einen Grundstückskaufvertrag verlangt, das den Bestimmungen der §§ 65 bis 74 SachenRBerG entspricht.
3. Nimmt eine Gemeinde ein hiervon abweichendes Kaufangebot an, erfüllt sie nicht eine Verpflichtung, sondern handelt in Wahrnehmung ihrer Berechtigung zur freien Vertragsvereinbarung.
VolltextIBRRS 2004, 0427
OLG Düsseldorf, Beschluss vom 21.11.2003 - 3 Wx 312/03
1. Ist eine Eintragungsbewilligung mit zwei Unterschriften und einem Siegel bzw. Stempel der Gemeinde versehen, so begründet dies für das Grundbuchamt die Vermutung, dass die Unterzeichner der Urkunde auch zur Vertretung der Gemeinde befugt sind.
2. Dies gilt nur dann nicht, wenn tatsächliche Anhaltspunkte für die fehlende Vertretungsbefugnis der Unterzeichner bestehen.
VolltextIBRRS 2004, 0420
OVG Berlin, Urteil vom 30.01.2004 - 2 B 18.02
1. Bei den der sanierungsrechtlichen Genehmigung beigefügten, auf die Einhaltung von Mietobergrenzen gerichteten Nebenbestimmungen handelt es sich um nach § 42 Abs. 1 VwGO gesondert anfechtbare Auflagen im Sinne von § 36 Abs. 2 Nr. 4 VwVfG in Verbindung mit § 1 Abs. 1 VwVfG-BE.
2. Durch die Regelungen der §§ 136 ff BauGB zu den städtebaulichen Sanierungsmaßnahmen wird die Behörde nicht ermächtigt, zur Vermeidung von Verdrängungseffekten in den Sanierungsgebieten pauschale Mietobergrenzen festzulegen und deren Einhaltung in den sanierungsrechtlichen Genehmigungen vorzuschreiben.
VolltextIBRRS 2004, 0397
OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 13.08.2003 - 15 B 1137/03
1. § 107 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 GO NRW betreffend die Zulässigkeit wirtschaftlicher Betätigung der Gemeinden hat für die örtlichen Wirtschaftsteilnehmer drittschützenden Charakter.*)
2. Geschützte Dritte haben einen öffentlich-rechtlichen Unterlassungs- und Folgenbeseitigungsanspruch, dass die Gemeinde unzulässige wirtschaftliche Betätigung unterlässt und auf eine Eigengesellschaft einwirkt, unzulässige wirtschaftliche Betätigung zu unterlassen.*)
3. Der Begriff der wirtschaftlichen Betätigung im Sinne des § 107 Abs. 1 GO NRW ist betriebs-, nicht handlungsbezogen. Das bedeutet, dass es für die Zulässigkeitsschranken des § 107 Abs. 1 Satz 1 GO NRW nur auf den Unternehmensgegenstand insgesamt, nicht auf jede einzelne unternehmerische Handlung bei Gelegenheit der Verfolgung des Unternehmensgegenstandes ankommt.*)
4. Unternehmensgegenstandsfremde Handlungen halten sich noch im Rahmen des Unternehmensgegenstandes und sind daher zulässig, wenn es sich um Hilfs- oder Nebengeschäfte handelt (hier: Vermietung eines Fitness-Studios auf einem Parkhaus).*)
5. Zum grundrechtlichen Schutz gegen gemeindliche wirtschaftliche Betätigung und gemeindliche Subvention privater Konkurrenten.*)
VolltextIBRRS 2004, 0293
BGH, Urteil vom 09.12.2003 - VI ZR 404/02
a) Grundsätzlich stellt es einen Eingriff in die Privatsphäre dar, wenn jemand unter Überwindung bestehender Hindernisse oder mit geeigneten Hilfsmitteln (z.B. Teleobjektiv, Leiter, Flugzeug) den räumlichen Lebensbereich eines anderen ausspäht.*)
b) Zu den Voraussetzungen unter denen Luftbildaufnahmen von Feriendomizilen Prominenter ohne deren Zustimmung veröffentlicht werden dürfen.*)
VolltextIBRRS 2004, 0291
BGH, Urteil vom 09.12.2003 - VI ZR 38/03
a) Die Auslegung eines Fragesatzes hat den Kontext und die Umstände der Äußerung zu berücksichtigen. Sie kann ergeben, daß der Fragesatz keine "echte Frage", sondern die unwahre Behauptung einer Tatsache enthält.*)
b) Ein Anspruch des durch eine unwahre Tatsachenbehauptung in seinem allgemeinen Persönlichkeitsrecht Beeinträchtigten auf Richtigstellung kann auch nach Ablauf von mehr als sieben Monaten bestehen.*)
VolltextIBRRS 2004, 0066
BGH, Urteil vom 04.12.2003 - III ZR 30/02
a) Zur Haftung einer Gemeinde nach den Vorschriften über die Geschäftsführung ohne Auftrag, wenn sie ein Rechtsgeschäft - hier: Schuldbeitritt und treuhänderische Verwahrung eines Schecks - abschließt, das mangels der erforderlichen kommunalaufsichtlichen Genehmigung (schwebend) unwirksam ist.*)
b) Für ein solches Rechtsgeschäft kommt im Fall, daß die Kommunalaufsicht die Genehmigung verweigert, eine persönliche Haftung des für Gemeinde handelnden Bürgermeisters unter dem Gesichtspunkt der Vertretung ohne Vertretungsmacht nicht in Betracht.*)
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IBRRS 2003, 3234BGH, Urteil vom 13.11.2003 - III ZR 368/02
a) Zur (öffentlich-rechtlichen) Geschäftsführung ohne Auftrag durch die Erfüllung von Gewässerunterhaltungspflichten seitens eines privaten Dritten (hier: Beseitigung des an einem Kraftwerksrechen angeschwemmten Pflanzenschnitts).*)
b) Bei Unterhaltungsarbeiten abgemähte und im Wasser treibende Wasserpflanzen sind nicht im Sinne von § 22 Abs. 1 WHG in das Gewässer eingebracht.*)
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