Bau-, Architekten- und Immobilienrecht.
Volltexturteile nach Sachgebieten
1676 Entscheidungen insgesamt
Online seit 2010
IBRRS 2010, 2930BGH, Beschluss vom 10.06.2010 - V ZB 204/09
1. Gerichtliche Entscheidungen, die eine Abschiebehaft anordnen, bestätigen oder verlängern, sind nicht allein deshalb aufzuheben, weil sie ohne Beiziehung der Ausländerakte ergangen sind.*)
2. Die unterlassene Beiziehung der Ausländerakte kann sich jedoch als eine Verletzung der besonderen Amtsermittlungspflicht des Gerichts (§ 26 FamfG) in Freiheitsentziehungssachen darstellen.*)
VolltextIBRRS 2010, 2872
OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 01.06.2010 - 2 A 11318/09
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2010, 2856
VG Karlsruhe, Beschluss vom 07.07.2010 - 8 K 1363/10
1. Zu der Frage, ob der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung mit dem Ziel, die Durchführung eines Bürgerbegehrens bzw. Bürgerentscheids zu sichern, zulässig ist.
2. Ein gegen einen Grundsatzbeschluss (hier: Planung eines bestimmten Bauvorhabens einzuleiten) gerichtetes "korrigierendes" Bürgerbegehren ist nur zuzulassen, wenn es innerhalb der Ausschlussfrist des § 21 Abs. 3 Satz 3 Halbs. 2 GemO-BW eingereicht wird.
3. In dem Bereich, in dem der Einzelne nicht unmittelbar durch den Beschluss betroffen ist, bedarf es für den Fristbeginn gemäß § 21 Abs. 3 Satz 3 Halbs. 2 GemO keiner förmlichen Bekanntmachung. Vielmehr reicht in diesem Fall aus, wenn ohne formelle Bekanntmachung gewährleistet ist, dass der Bürger von der Beschlussfassung Kenntnis erlangen kann.
4. Die nach § 21 Abs. 3 Satz 3 Halbs. 2 GemO-BW eintretende Sperrwirkung kann nur durch den Eintritt einer wesentlich neuen Sachlage oder durch eine erneute Befassung des Gemeinderats, die die Frist nach § 21 Abs. 3 Satz 3 Halbs. 2 GemO-BW wieder in Gang setzt, durchbrochen werden.
VolltextIBRRS 2010, 2811
BGH, Beschluss vom 17.06.2010 - V ZB 13/10
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2010, 2800
BGH, Beschluss vom 10.06.2010 - V ZB 205/09
Das Beschwerdegericht muss unter Berücksichtigung des tatsächlichen Verlaufs des Abschiebeverfahrens prüfen, ob § 62 Abs. 2 Satz 4 AufenthG einer Aufrechterhaltung der Haft im Zeitpunkt der Beschwerdeentscheidung entgegensteht.*)
VolltextIBRRS 2010, 2692
VG Gera, Urteil vom 23.06.2010 - 4 K 2324/08
Einem gesetzlichen Erben, der die Erbschaft ausschlägt, ist es nicht zuzumuten, die tatsächlichen Erben zu ermitteln und sich mit diesen über eine Kostentragung für Auslagen einer ordnungsbehördlichen Verfügung auseinanderzusetzen, da er weder Zustands- noch Verhaltensstörer ist.*)
VolltextIBRRS 2010, 2630
BGH, Beschluss vom 17.06.2010 - V ZB 93/10
Die Anordnung der Haft eines Ausländers, gegen den ein Straf- oder Ermittlungsverfahren anhängig ist, zur Sicherung der Abschiebung scheidet aus, solange die Staatsanwaltschaft der beabsichtigten Abschiebung nicht zugestimmt hat.*)
VolltextIBRRS 2010, 2619
BGH, Beschluss vom 24.06.2010 - III ZR 315/09
Zur Beachtlichkeit einer Verwaltungsvorschrift für einen Amtsträger, wenn diese wegen einer Befristung außer Kraft getreten ist und nicht durch eine andere ersetzt wurde.*)
VolltextIBRRS 2010, 2613
OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 18.06.2010 - 10 B 626/10
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2010, 2612
VG Berlin, Urteil vom 16.06.2010 - 16 K 12.10
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2010, 2598
BVerwG, Beschluss vom 16.06.2010 - 4 BN 67.09
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2010, 2577
OLG Karlsruhe, Beschluss vom 25.03.2010 - 14 Wx 9/10
1. Der mit der richterlichen Anordnung einer Wohnungsdurchsuchung zum Zwecke der Beschlagnahme eines lärmverursachenden Geräts verbundene schwerwiegende Eingriff in die nach Art. 13 Abs. 1 GG grundgesetzlich geschützte Lebenssphäre verlangt über vage Anhaltspunkte und bloße Vermutungen hinausgehende Verdachtsgründe sowie eine Rechtfertigung unter Beachtung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit.*)
2. Danach ist eine solche richterliche Anordnung jedenfalls dann zulässig, wenn feststeht, daß sich das lärmverursachende Gerät in der Wohnung befindet, daß es bereits seit Tagen über längere Zeiträume betrieben wurde und ohne eine Beschlagnahme weiterbetrieben werden würde, wenn ferner davon auszugehen ist, daß die andauernde Fortsetzung des Lärms das körperliche Wohlbefinden der Nachbarn erheblich beeinträchtigen sowie deren Gesundheit gefährden würde, und wenn der Betreiber nicht nur die Herausgabe oder das Abstellen des Geräts, sondern sogar die zeitliche Einschränkung von dessen Betrieb verweigert hat.*)
VolltextIBRRS 2010, 2557
BGH, Urteil vom 18.05.2010 - VI ZR 142/09
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2010, 2554
BGH, Beschluss vom 06.05.2010 - V ZB 213/09
1. Wird bei der Einreise aus einem Mitgliedstaat der Europäischen Union über ein Asylgesuch ein behördliches Protokoll erstellt und dieses an das zuständige Bundesamt weitergeleitet, liegt ein förmlicher Asylantrag erst mit dem Eingang bei dieser Behörde vor (Weiterführung von Senat, BGHZ 153, 18 ff.).*)
2. § 14 Abs. 3 Satz 1 AsylVfG erfasst auch die Haft zur Sicherung der Zurückschiebung.*)
VolltextIBRRS 2010, 2545
BGH, Beschluss vom 29.04.2010 - V ZB 202/09
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2010, 2534
BGH, Urteil vom 12.05.2010 - I ZR 185/07
In-vitro-Diagnostika zur Eigenanwendung dürfen im Inland nur in Verkehr gebracht werden, wenn sie eine Gebrauchsanweisung und eine Etikettierung in deutscher Sprache enthalten, die vorab in einem (erneuten oder ergänzenden) Konformitätsbewertungsverfahren überprüft worden sind.*)
VolltextIBRRS 2010, 2430
BGH, Urteil vom 24.03.2010 - IV ZR 176/08
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2010, 2429
BGH, Urteil vom 24.03.2010 - IV ZR 174/08
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2010, 2415
BGH, Urteil vom 24.03.2010 - IV ZR 169/08
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2010, 2288
BGH, Urteil vom 24.03.2010 - IV ZR 168/08
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2010, 2269
BGH, Urteil vom 24.03.2010 - IV ZR 182/08
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2010, 2262
BGH, Beschluss vom 29.04.2010 - V ZB 218/09
In Abschiebungshaftsachen muss aus den Verfahrensakten zu ersehen sein, dass der Haftanordnung ein vollständiger Antrag der zuständigen Behörde zugrunde liegt.*)
VolltextIBRRS 2010, 2224
BGH, Beschluss vom 07.05.2010 - V ZB 121/10
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2010, 2223
BGH, Beschluss vom 20.04.2010 - VI ZB 70/09
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2010, 2215
BGH, Urteil vom 24.03.2010 - IV ZR 83/08
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2010, 2198
BGH, Urteil vom 24.03.2010 - IV ZR 80/08
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2010, 2166
BGH, Urteil vom 20.04.2010 - KZR 53/07
§ 47 Abs. 4 TKG 2004 ist - ebenso wie § 12 TKG 1996 - so auszulegen, dass ein Telefondienstbetreiber für die Überlassung von Basisdaten - Name, Anschrift, Telefonnummer - seiner eigenen Kunden an Unternehmen, die einen Auskunftsdienst aufnehmen oder ein Teilnehmerverzeichnis herausgeben wollen, ein Entgelt nur bis zur Höhe der (Grenz-)Kosten der Datenübermittlung erheben darf. Für die Überlassung der sonstigen Teilnehmerdaten gilt diese Beschränkung nicht.*)
VolltextIBRRS 2010, 2160
BGH, Beschluss vom 06.05.2010 - V ZB 193/09
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2010, 2151
BGH, Beschluss vom 06.05.2010 - V ZB 223/09
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2010, 2149
BGH, Beschluss vom 26.05.2010 - V ZB 93/10
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2010, 2148
BGH, Urteil vom 02.12.2009 - I ZR 77/06
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2010, 2143
BGH, Beschluss vom 10.03.2010 - IV ZR 333/07
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2010, 2134
BGH, Urteil vom 24.03.2010 - IV ZR 177/08
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2010, 2111
BGH, Urteil vom 22.04.2010 - I ZR 89/08
1. Für die Ermittlung der Eigenart i.S. von Art. 6 GGV ist maßgebliches Kriterium die Unterschiedlichkeit der Muster, die in einem Einzelvergleich mit bereits vorhandenen Mustern zu ermitteln ist. Eigentümlichkeit und Gestaltungshöhe sind nicht Voraussetzungen des Schutzes des Gemeinschaftsgeschmacksmusters.*)
2. Ein Gemeinschaftsgeschmacksmuster wird noch nicht durch die Anmeldung der Öffentlichkeit i.S. von Art. 6, 7 GGV zugänglich gemacht.*)
3. Eine Begrenzung des Schutzumfangs eines Klagemusters auf diejenigen Merkmale, durch die es sich von einem früher angemeldeten Gemeinschaftsgeschmacksmuster unterscheidet, kommt jedenfalls dann nicht in Betracht, wenn das früher angemeldete Gemeinschaftsgeschmacksmuster nicht vor dem Klagemuster der Öffentlichkeit zugänglich gemacht worden ist.*)
4. Die Wirkungen der Erschöpfung nach Art. 21 GGV treten an konkret in Verkehr gebrachten Erzeugnissen und nicht an einzelnen ihrer Merkmale ein.*)
5. Eine in einem Mitgliedstaat begangene Handlung, durch die ein Gemeinschaftsgeschmacksmuster verletzt wird, begründet in der Regel eine Begehungsgefahr für das gesamte Gebiet der Europäischen Union.*)
VolltextIBRRS 2010, 2081
BGH, Urteil vom 24.03.2010 - IV ZR 227/08
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2010, 2065
BGH, Urteil vom 24.03.2010 - IV ZR 181/08
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2010, 2063
BGH, Urteil vom 24.03.2010 - IV ZR 178/08
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2010, 2054
BGH, Urteil vom 24.03.2010 - IV ZR 180/08
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2010, 2045
BGH, Urteil vom 24.03.2010 - IV ZR 179/08
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2010, 2036
OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 25.11.2009 - 8 A 10636/09
1. Zu den Voraussetzungen des Abstandsflächenprivilegs des § 8 Abs. 9 Satz 1 Nr. 1 LBauO RP für eine Grenzgarage, die mit dem - die erforderliche Abstandsfläche einhaltenden - Hauptgebäude baulich verbunden ist.*)
2. Wird im Dachgeschoss einer Grenzgarage ein "Hobbyraum" mit einer Verbindungstür zum Hauptgebäude eingerichtet, so bleibt die Garage gem. § 8 Abs. 9 Satz 1 Nr. 1 LBauO RP in der Abstandsfläche privilegiert zulässig, wenn die nicht privilegierte Nutzung als "Hobbyraum" durch Errichtung einer ungeöffneten Trennwand im Abstand von 3 m zur Grenze funktional von der privilegierten Nutzung als Garage (einschließlich einer Annexnutzung als Abstellraum) getrennt bleibt.*)
VolltextIBRRS 2010, 2035
BVerwG, Beschluss vom 01.02.2010 - 4 BN 50.09
Einer nachträglichen Beschränkung der Normenkontrollklage durch das 6. VwGO-Änderungsgesetz stehen der Grundsatz des Vertrauensschutzes und das Verhältnismäßigkeitsprinzip nicht entgegen.
VolltextIBRRS 2010, 2034
OVG Thüringen, Urteil vom 18.11.2009 - 1 KO 693/07
1. Die einfache Auszahlung von Städtebauförderungsmitteln durch eine Kommune an einen privaten Investor ist kein Verwaltungsakt. Der vorausgehende Zuwendungsbescheid des Landes an die Kommune ändert hieran nichts.*)
2. Wer als privater Investor Städtebauförderungsmittel ohne Bescheid oder Vereinbarung mit einer Kommune von dieser erhält, kann sich gegen den Anspruch auf Erstattung der Mittel weder auf Treu und Glauben noch auf den Grundsatz des Vertrauensschutzes berufen.*)
VolltextIBRRS 2010, 2033
BVerwG, Beschluss vom 02.02.2010 - 4 BN 4.10
Vor dem Hintergrund der Zulässigkeit im Kerngebiet sowie mit der Maßgabe, dass Konflikte durch eine Gliederung des Sondergebietes auf Ebene der Zulassung nach § 15 Abs. 1 BauNVO gelöst werden können, ist ein Nebeneinander von Einzelhandel und Wohnungen im Sondernutzungsgebiet zulässig.
VolltextIBRRS 2010, 2032
VGH Hessen, Beschluss vom 10.09.2009 - 4 B 2068/09
1. Die Anpassungspflicht nach § 1 IV BauGB beinhaltet nicht nur die Pflicht zur erstmaligen Aufstellung eines Bebauungsplans im Innen- oder Außenbereich, soweit und sobald dies zur Verwirklichung der Ziele der Raumordnung erforderlich ist; vielmehr sind die Gemeinden auch zur inhaltlichen Anpassung (Änderung oder Aufhebung) ihrer bestehenden Bauleitpläne verpflichtet, sofern diese den Zielen eines nachträglich in Kraft getretenen Raumordnungsplans widersprechen.*)
2. In einem solchen Fall tritt das Entwicklungsgebot des § 8 II 1 BauGB hinter das Anpassungsgebot des § 1 IV BauGB zurück.*)
3. Das Inkrafttreten eines Regionalplans macht einen seinen Zielfestsetzungen widersprechenden und deshalb anpassungsbedürftigen Bebauungsplan nicht ungültig und auch nicht funktionslos.*)
4. Auswirkungen eines großflächigen Einzelhandelsbetriebs auf bestehende Einzelhandelsstandorte und Zentren durch Entzug von Kaufkraft sind keine "Belästigungen und Störungen" für das Gebiet einer benachbarten Gemeinde i.S. von § 15 I 2 BauNVO, da hierdurch die Nutzbarkeit anderer Grundstücke in bebauungsrechtlicher Hinsicht nicht beeinträchtigt wird.*)
5. § 2 II BauGB stellt keinen rechtlichen Gesichtspunkt dar, der die Zulässigkeit eines Bauvorhabens für sich genommen in Frage stellen könnte. Gesichtspunkte der gemeindenachbarlichen Anpassungspflicht können demnach nur erheblich sein, wenn sie zugleich auch Zulässigkeitsvoraussetzungen der Zulässigkeitsnorm sind (ebenso: BVerwG, NVwZ 1994, 285 = BRS 55 Nr. 69).*)
VolltextIBRRS 2010, 2028
BGH, Urteil vom 13.04.2010 - VI ZR 125/08
Die Bildberichterstattung über ein zeitgeschichtliches Ereignis kann auch zulässig sein, wenn einzelne Aussagen der Wortberichterstattung für unzulässig erklärt worden sind.*)
VolltextIBRRS 2010, 1984
BVerfG, Beschluss vom 07.01.2009 - 1 BvR 312/08
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2010, 1943
VGH Bayern, Urteil vom 27.11.2009 - 6 B 08.524
Zur Erhebung eines Herstellungsbeitrags für einen gemeindlichen Spiel- und Bolzplatz*)
VolltextIBRRS 2010, 1901
BGH, Urteil vom 24.03.2010 - IV ZR 71/08
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2010, 1889
BGH, Urteil vom 12.11.2009 - I ZR 183/07
1. Für die Bezeichnung einer Veranstaltung kann Werktitelschutz i.S. von § 5 Abs. 1 und 3 MarkenG bestehen.*)
2. Die rechtsverletzende Benutzung eines Werktitels erfordert eine titelmäßige Verwendung, wenn sich der Klagetitel nicht auch zu einem Hinweis auf die Herkunft des gekennzeichneten Produkts aus einem Unternehmen entwickelt hat.*)
3. Eine ausländische juristische Person kann sich trotz der Bestimmung des Art. 19 Abs. 3 GG nach den Grundsätzen der Inländerbehandlung gemäß Art. 1 Abs. 2, Art. 2 Abs. 1 PVÜ auf eine verfassungskonforme Auslegung des § 3 UWG berufen.*)
4. Das durch die Berufsfreiheit nach Art. 12 Abs. 1 GG geschützte Recht einer natürlichen oder juristischen Person zur wirtschaftlichen Verwertung der von ihr organisierten Sportveranstaltungen begründet keinen Schutz jeder wirtschaftlichen Nutzung, die auf das Sportereignis Bezug nimmt.*)
VolltextIBRRS 2010, 1840
BGH, Urteil vom 24.03.2010 - IV ZR 67/08
(Ohne amtlichen Leitsatz)
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