Bau-, Architekten- und Immobilienrecht.
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Volltexturteile nach Sachgebieten
3419 Entscheidungen insgesamt
Online seit 2015
IBRRS 2015, 0081![Allgemeines Zivilrecht Allgemeines Zivilrecht](/include/css/ibr-online/zielgrp0/0gr.jpg)
BGH, Urteil vom 03.12.2014 - VIII ZR 370/13
Zur ergänzenden Vertragsauslegung bei einem langjährigen Gasversorgungsvertrag, in dem mangels wirksamer Einbeziehung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Versorgers kein Preisanpassungsrecht besteht (Fortführung von BGHZ 192, 372 = IBR 2012, 1128 - nur online).*)
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Online seit 2014
IBRRS 2014, 3194![Architekten und Ingenieure Architekten und Ingenieure](/include/css/ibr-online/zielgrp2/2gr.jpg)
BGH, Beschluss vom 25.06.2014 - VII ZR 259/13
1. Die Frage, wie ein mit einer Kirchengemeinde geschlossener Vertrag, dessen Wirksamkeit von der schriftlichen Genehmigung der bischöflichen Behörde abhängt, auszulegen ist, entzieht sich allgemeiner Betrachtung und ist vom Tatrichter unter Würdigung aller Umstände des Einzelfalls zu entscheiden.
2. Zu den anerkannten Auslegungsgrundsätzen gehört, dass nach allgemeiner Lebenserfahrung anzunehmen ist, eine vertragliche Regelung solle nach dem Willen der Parteien einen bestimmten rechtserheblichen Inhalt haben. Deshalb ist einer möglichen Auslegung der Vorzug zu geben, bei der einer Vertragsbestimmung eine tatsächliche Bedeutung zukommt, wenn sich diese Bestimmung ansonsten als (teilweise) sinnlos erweisen würde.
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IBRRS 2014, 3160
![Allgemeines Zivilrecht Allgemeines Zivilrecht](/include/css/ibr-online/zielgrp0/0gr.jpg)
OLG Düsseldorf, Beschluss vom 11.09.2014 - 24 U 164/14
1. Hauptsache i.S.v. §§ 943, 919, 937 Abs. 1 ZPO ist der prozessuale Anspruch, dessen Verwirklichung und Durchsetzung das einstweilige Rechtsschutzverfahren dienen soll. Auf die Parteirolle der beteiligten Personen kommt es dabei nicht an, so dass auch eine negative Feststellungsklage mit umgekehrter Parteirolle die Hauptsache sein kann. Das ist der Fall, wenn der Beklagte mit seinem Eilantrag die Regelung des Rechtsverhältnisses erstrebt, dessen Fortbestehen der Kläger mit seiner Feststellungsklage in Abrede stellt.*)
2. Bei der Ausübung eines Optionsrechts handelt es sich um eine empfangsbedürftige Willenserklärung, für deren Auslegung der innere Wille des Erklärenden nicht maßgebend ist.*)
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IBRRS 2014, 3145
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OLG Düsseldorf, Beschluss vom 25.07.2014 - 24 U 235/13
1. Das außerordentliche Kündigungsrecht nach § 627 BGB kann in einem Partnervermittlungsvertrag grundsätzlich nicht durch AGB ausgeschlossen werden.*)
2. Die dem Partnervermittler im Falle einer außerordentlichen Kündigung gemäß § 628 BGB gebührende Teilvergütung kann pro rata temporis berechnet werden. Eine Pauschalierung der Vergütung durch AGB verstößt gegen § 307 Abs. 2 Nr. 1, § 308 Nr. 7 BGB, wenn der Auftraggeber mit der vollen Provision für den freiberuflich tätigen Vermittler und dem gesamten Aufwand für die Erstellung des Partnerdepots belastet wird.*)
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IBRRS 2014, 4165
![Allgemeines Zivilrecht Allgemeines Zivilrecht](/include/css/ibr-online/zielgrp0/0gr.jpg)
BGH, Urteil vom 15.10.2014 - XII ZR 111/12
Zur Auslegung von Verzichts- und Abgeltungsregelungen in einer privatrechtlichen Vergleichsvereinbarung.*)
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IBRRS 2014, 2910
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OLG Nürnberg, Urteil vom 10.10.2014 - 14 U 1994/13
Ein Darlehensnehmer, der beim Erwerb einer kreditfinanzierten Immobilie einen sittenwidrig überhöhten Kaufpreis bezahlt hat oder von den Vertreibern des Objekts arglistig getäuscht worden ist und dessen auf den Vorwurf einer diesbezüglichen Kenntnis gestützter, auf eine Aufhebung des Darlehensvertrags gerichteter Schadensersatzanspruch gegen die kreditgebende Bank verjährt ist, kann sein wirtschaftliches Ziel, die laufenden Darlehensverbindlichkeiten nicht weiter bedienen zu müssen, nicht dadurch erreichen, dass er mit seinem Befreiungsanspruch aufrechnet oder aus diesem ein Leistungsverweigerungsrecht ableitet.*)
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IBRRS 2014, 2855
![Allgemeines Zivilrecht Allgemeines Zivilrecht](/include/css/ibr-online/zielgrp0/0gr.jpg)
OLG Koblenz, Beschluss vom 05.05.2014 - 10 U 1409/13
Wird der Endkunde vom Hersteller einer Wärmepumpe ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die von ihm erstellten Berechnungen nur als grobe Richt- und Dimensionierungshinweise benutzt werden können und alle Angaben ohne Gewähr sind und nicht von einer sorgfältigen Planung entbinden, haftet der Hersteller nicht auf Schadensersatz wegen der Verletzung einer Pflicht aus einem (selbständigen) Auskunftsvertrag, wenn der tatsächliche Verbrauch über dem ermittelten voraussichtlichen Bedarf liegt.
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IBRRS 2014, 2730
![Allgemeines Zivilrecht Allgemeines Zivilrecht](/include/css/ibr-online/zielgrp0/0gr.jpg)
OLG Naumburg, Urteil vom 25.09.2014 - 2 U 27/14
1. Wird bei Feldarbeiten ein Freileitungsmast einer Hochspannungsleitung beschädigt, so ist die Betreiberin des Stromverteilungsnetzes auch dann, wenn sie nicht selbst Eigentümerin ist, sondern Pächterin der Verteilungsanlagen mit der vertraglichen Verpflichtung zur deren Erhaltung, materiell berechtigt, diese Aufwendungen zur Wiederherstellung des Mastes als sog. Haftungsschaden gegenüber dem Schädiger geltend zu machen.*)
2. Zur Angemessenheit der Schadensbehebung durch Inanspruchnahme von Leistungen Dritter auf der Grundlage eines Rahmenvertrages für Instandsetzungsleistungen.*)
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IBRRS 2014, 2674
![Allgemeines Zivilrecht Allgemeines Zivilrecht](/include/css/ibr-online/zielgrp0/0gr.jpg)
OLG Koblenz, Urteil vom 07.10.2014 - 3 U 211/14
1. Beim Handeln unter fremden Namen ist danach zu unterscheiden, ob aus der insoweit maßgeblichen Sicht der anderen Partei ein Geschäft des Namensträgers oder ein Eigengeschäft des Handelnden vorliegt.*)
2. Ein Eigengeschäft unter falscher Namensangabe, aus dem der Handelnde selbst verpflichtet wird, ist dann gegeben, wenn die Benutzung des fremden Namens bei der anderen Vertragspartei keine Fehlvorstellung über die Identität des Handelnden hervorgerufen hat, diese den Vertrag also nur mit dem Handelnden abschließen will. Ein Geschäft des Namensträgers ist demgegenüber anzunehmen, wenn das Auftreten des Handelnden auf eine bestimmte andere Person hinweist und die andere Partei der Ansicht sein durfte, der Vertrag komme mit dieser Person zustande. In diesem Fall sind die Grundsätze über die Stellvertretung (§§ 164 ff. BGB) entsprechend anzuwenden (in Anknüpfung an BGH, Urteil vom 01.03.2013 - V ZR 92/12, IBRRS 2013, 2046).*)
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IBRRS 2014, 2673
![Allgemeines Zivilrecht Allgemeines Zivilrecht](/include/css/ibr-online/zielgrp0/0gr.jpg)
OLG Koblenz, Urteil vom 07.10.2014 - 3 U 91/14
1. Beim Handeln unter fremden Namen ist danach zu unterscheiden, ob aus der insoweit maßgeblichen Sicht der anderen Partei ein Geschäft des Namensträgers oder ein Eigengeschäft des Handelnden vorliegt.*)
2. Ein Eigengeschäft unter falscher Namensangabe, aus dem der Handelnde selbst verpflichtet wird, ist dann gegeben, wenn die Benutzung des fremden Namens bei der anderen Vertragspartei keine Fehlvorstellung über die Identität des Handelnden hervorgerufen hat, diese den Vertrag also nur mit dem Handelnden abschließen will. Ein Geschäft des Namensträgers ist demgegenüber anzunehmen, wenn das Auftreten des Handelnden auf eine bestimmte andere Person hinweist und die andere Partei der Ansicht sein durfte, der Vertrag komme mit dieser Person zustande. In diesem Fall sind die Grundsätze über die Stellvertretung (§§ 164 ff. BGB) entsprechend anzuwenden (in Anknüpfung an BGH, Urteil vom 01.03.2013 - V ZR 92/12, IBRRS 2013, 2046).*)
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IBRRS 2014, 2665
![Leasing und Erbbaurecht Leasing und Erbbaurecht](/include/css/ibr-online/zielgrp5/5gr.jpg)
BGH, Beschluss vom 01.07.2014 - VIII ZR 72/14
1. Bei einer in Textform (hier: nach § 126b BGB) abzugebenden Erklärung ist es nicht erforderlich, den für die juristische Person tätig gewordenen Mitarbeiter namentlich zu benennen; vielmehr genügt die Angabe des Namens der juristischen Person.
2. Ein nach § 126b BGB erforderlicher Abschluss der Erklärung ist durch die Formulierung "Dieses Schreiben wurde maschinell erstellt und bedarf keiner Unterschrift" gewahrt.
IBRRS 2014, 2641
![Allgemeines Zivilrecht Allgemeines Zivilrecht](/include/css/ibr-online/zielgrp0/0gr.jpg)
BGH, Urteil vom 30.04.2014 - IV ZR 30/13
Ist der Verjährungsbeginn kenntnisabhängig, kommt es für Beginn und Lauf der Verjährung im Falle des Gläubigerwechsels - gleich aus welchem Rechtsgrund - zunächst auf den Kenntnisstand des ursprünglichen Gläubigers an. Hatte dieser die für den Verjährungsbeginn erforderliche Kenntnis, geht der Anspruch so, d.h. mit in Gang gesetzter Verjährung auf den Rechtsnachfolger über, selbst wenn dieser die Kenntnis nicht mit oder erst nach dem Übergang des Anspruchs auf ihn erhält.*)
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IBRRS 2014, 2590
![Allgemeines Zivilrecht Allgemeines Zivilrecht](/include/css/ibr-online/zielgrp0/0gr.jpg)
LG Duisburg, Urteil vom 29.10.2013 - 13 O 22/13
Bewirbt ein Unternehmer seine Leistung, in dem er Lichtbilder von Gesamtleistungen seiner Auftraggeber ins Internet einstellt, kann irreführende Werbung vorliegen, wenn der Rechtsverkehr nicht darauf hingewiesen wird, welche Leistung der Unternehmer tatsächlich bei dem Projekt durchgeführt hat.
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IBRRS 2014, 2451
![Allgemeines Zivilrecht Allgemeines Zivilrecht](/include/css/ibr-online/zielgrp0/0gr.jpg)
OLG Nürnberg, Urteil vom 23.02.2012 - 13 U 847/11
Ist zum Zeitpunkt der Auftragserteilung noch nicht klar, welche von mehreren Gesellschaften Vertragspartnerin werden soll, steht dies der Annahme des Handelns als Vertreter nicht entgegen. Der Vertretene braucht bei der Vornahme des Vertretergeschäfts noch nicht bestimmt zu sein. Es genügt, dass die nachträgliche Bestimmung dem Vertreter überlassen wird oder vereinbarungsgemäß aufgrund sonstiger Umstände erfolgen soll (sog. offenes Geschäft).
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IBRRS 2014, 2445
![Allgemeines Zivilrecht Allgemeines Zivilrecht](/include/css/ibr-online/zielgrp0/0gr.jpg)
LG Potsdam, Urteil vom 28.11.2013 - 7 S 41/13
Zahlt ein Kunde über mehrere Jahre hinweg vorbehaltlos auf Abrechnungen, denen erhöhte Preise zugrunde gelegt worden waren, kann das nicht als Zustimmung des Kunden zur Vornahme dieser Preiserhöhungen angesehen werden. Einem solchen Verhalten kommt auch kein Erklärungsgehalt dahingehend zu, dass der Kunde hiermit die vertraglichen Vereinbarungen ergänzen möchte und sich damit einverstanden erklärt, dem Versorger ein bislang nicht bestehendes Preisanpassungsrecht zuzubilligen.
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IBRRS 2014, 2393
![AGB AGB](/include/css/ibr-online/zielgrp4/4gr.jpg)
OLG Nürnberg, Urteil vom 20.08.2014 - 12 U 2119/13
1. Ein Aufrechnungsverbot in Allgemeinen Geschäftsbedingungen, das lediglich die Aufrechnung mit unbestrittenen und mit rechtskräftig festgestellten Gegenforderungen zulässt, die Aufrechnung mit sonstigen Gegenforderungen indes auch dann verbietet, wenn diese mit der aufgerechneten Hauptforderung synallagmatisch verknüpft sind, benachteiligt den Vertragspartner des Verwenders einer solchen Klausel entgegen den Geboten von Treu und Glauben unangemessen und ist unwirksam.*)
2. Dies gilt auch für eine Klausel, die gegenüber einem Unternehmer verwendet wird.*)
3. Dies gilt nicht nur im Bereich des Werkvertragsrechts, sondern auch für Werklieferungs- oder Kaufverträge (im Anschluss an BGH, Urteil vom 07.04.2011 - VII ZR 209/07, IBR 2011, 340).*)
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IBRRS 2014, 2411
![Allgemeines Zivilrecht Allgemeines Zivilrecht](/include/css/ibr-online/zielgrp0/0gr.jpg)
OLG Köln, Urteil vom 13.07.2014 - 7 U 206/13
1. Der Bereicherungsanspruch unterliegt der regelmäßigen Verjährungsfrist des § 195 BGB, deren Lauf mit dem Schluss des Jahres beginnt, in dem der Anspruch entstanden ist und die Klägerin von den anspruchsbegründenden Umständen Kenntnis erlangt hat oder ohne grobe Fahrlässigkeit hätte erlangen müssen.
2. Ein bereicherungsrechtlicher Rückzahlungsanspruch entsteht bereits mit Leistung der ohne Rechtsgrund erfolgten Zahlung. Dies gilt auch für einen Bereicherungsanspruch, der darauf gestützt wird, dass der Zahlung eine unbillige Leistungsbestimmung im Sinne des § 315 BGB zu Grunde liegt.
3. Der Lauf der Verjährungsfrist beginnt erst ab Kenntnis des Gläubigers von den anspruchsbegründenden Umständen, § 199 Abs. 1 Nr. 2 BGB. Dabei ist auf eine Kenntnis abzustellen, die notwendig ist, um eine Klage erfolgsversprechend, wenn auch nicht risikolos, erheben zu können. Bei einem bereicherungsrechtlichen Anspruch genügt die Kenntnis von der Leistung und den Tatsachen, aus denen sich das Fehlen eines Rechtsgrundes ergibt.
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IBRRS 2014, 2354
![Allgemeines Zivilrecht Allgemeines Zivilrecht](/include/css/ibr-online/zielgrp0/0gr.jpg)
BGH, Urteil vom 15.05.2014 - III ZR 368/13
1. Die bloße Abrufbarkeit einer Widerrufsbelehrung auf einer gewöhnlichen Webseite ("ordinary website") des Unternehmers reicht für die formgerechte Mitteilung der Widerrufsbelehrung an den Verbraucher nach § 355 Abs. 2 Satz 1 und Abs. 3 Satz 1, § 126b BGB nicht aus (Anschluss an BGH, Urteil vom 29. April 2010 - I ZR 66/08, NJW 2010, 3566).*)
2. Die vom Unternehmer in einem Online-Anmeldeformular vorgegebene, vom Kunden (Verbraucher) bei der Anmeldung zwingend durch Anklicken mit einem Häkchen im Kontrollkasten zu versehende Bestätigung*)
"Widerrufserklärung - [ ] Widerrufsbelehrung zur Kenntnis genommen und ausgedruckt oder abgespeichert?"
ist gemäß § 309 Nr. 12 Buchst. b BGB sowie deshalb unwirksam, weil sie von den verbraucherschützenden Regelungen in § 355 Abs. 2 und 3, § 360 Abs. 1 BGB zum Nachteil des Verbrauchers abweicht.*)
3. Ist eine vom Unternehmer vorformulierte Bestätigung des Kunden unwirksam, so kann der Unternehmer dem Widerruf des Kunden nicht den Einwand unzulässiger Rechtsausübung entgegenhalten und gegen den Kunden auch keinen Schadensersatzanspruch wegen arglistiger Täuschung oder sonstiger Treuepflichtverletzung geltend machen, indem er den Vorwurf erhebt, dass der Kunde diese Bestätigung wahrheitswidrig erteilt habe.*)
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IBRRS 2014, 2165
![Allgemeines Zivilrecht Allgemeines Zivilrecht](/include/css/ibr-online/zielgrp0/0gr.jpg)
BGH, Urteil vom 04.07.2014 - V ZR 229/13
Die Höhe der erstattungsfähigen Kosten für das Entfernen eines unbefugt auf einem Privatgrundstück abgestellten Fahrzeugs bemisst sich nach den ortsüblichen Kosten für das Abschleppen und für die unmittelbar mit der Vorbereitung des Abschleppvorgangs verbundenen Dienstleistungen.*)
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IBRRS 2014, 2310
![Allgemeines Zivilrecht Allgemeines Zivilrecht](/include/css/ibr-online/zielgrp5/5gr.jpg)
BGH, Urteil vom 24.07.2014 - III ZR 550/13
Zur Verkehrssicherungspflicht bei der Gestaltung einer Parkbucht.*)
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IBRRS 2014, 2136
![Allgemeines Zivilrecht Allgemeines Zivilrecht](/include/css/ibr-online/zielgrp5/5gr.jpg)
AG Köln, Urteil vom 17.06.2014 - 147 C 68/14
Der gewerbliche Vermieter einer Villa für Hochzeitsfeiern muss diese normalerweise samt Hochzeitszimmer auch an ein gleichgeschlechtliches Paar vermieten. Ansonsten handelt es sich gewöhnlich um eine unzulässige Diskriminierung nach dem Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz (AGG).
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IBRRS 2014, 2105
![Architekten und Ingenieure Architekten und Ingenieure](/include/css/ibr-online/zielgrp2/2gr.jpg)
BGH, Urteil vom 18.03.2014 - VI ZR 10/13
1. Die in § 19 Abs. 3 Satz 2 der Zweiten Allgemeinen Verwaltungsvorschrift für die Auftragsverwaltung der Bundesfernstraßen (2. AVVFStr) vom 11. Februar 1956 (Beilage zum Bundesanzeiger Nr. 38 vom 23. Februar 1956) enthaltene Anweisung, von ersatzpflichtigen Dritten keine Umsatzsteuer zu erheben, wenn Leistungen zur Beseitigung von Schäden, für die Dritte ersatzpflichtig sind, von einem Unternehmer ausgeführt werden, entfaltet nur im Rahmen der Grundsätze über die Selbstbindung der Verwaltung Außenwirkung. Fehlt es an einer entsprechenden tatsächlichen Verwaltungspraxis, kann der ersatzpflichtige Dritte aus der genannten Vorschrift keine Rechte herleiten.*)
2. Auch die Bundesrepublik Deutschland kann als Geschädigte die ihr im Rahmen der Schadensbeseitigung tatsächlich angefallene Umsatzsteuer vom Schädiger ersetzt verlangen (§ 249 Abs. 2 Satz 2 BGB). Dass ihr ein Teil des Umsatzsteueraufkommens zufließt, ändert daran nichts.*)
3. Der selbst nicht vorsteuerabzugsberechtigte Geschädigte ist unter dem Gesichtspunkt seiner Obliegenheit zur Schadensminderung (§ 254 Abs. 2 Satz 1 Fall 2 BGB) auch dann nicht gehalten, Aufträge zur Instandsetzung der beschädigten Sache im Namen des vorsteuerabzugsberechtigten Schädigers zu erteilen, wenn dieser ihm die Abtretung sämtlicher Gewährleistungsansprüche anbietet.*)
IBRRS 2014, 2051
![Allgemeines Zivilrecht Allgemeines Zivilrecht](/include/css/ibr-online/zielgrp0/0gr.jpg)
BGH, Urteil vom 01.07.2014 - VI ZR 345/13
1. Dem durch persönlichkeitsrechtsverletzende Inhalte einer Internetseite (hier: zur Bewertung von Ärzten) Betroffenen kann ein Unterlassungsanspruch gegen den Diensteanbieter zustehen (vgl. Senatsurteil vom 25. Oktober 2011 - VI ZR 93/10, BGHZ 191, 219). Darüber hinaus darf der Diensteanbieter nach § 14 Abs. 2, § 15 Abs. 5 Satz 4 Telemediengesetz (TMG) auf Anordnung der zuständigen Stellen im Einzelfall Auskunft über Bestands-, Nutzungs- und Abrechnungsdaten erteilen, soweit dies u.a. für Zwecke der Strafverfolgung erforderlich ist.*)
2. Der Betreiber eines Internetportals ist in Ermangelung einer gesetzlichen Ermächtigungsgrundlage im Sinne des § 12 Abs. 2 TMG dagegen grundsätzlich nicht befugt, ohne Einwilligung des Nutzers dessen personenbezogene Daten zur Erfüllung eines Auskunftsanspruchs wegen einer Persönlichkeitsrechtsverletzung an den Betroffenen zu übermitteln.*)
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IBRRS 2014, 2066
![Allgemeines Zivilrecht Allgemeines Zivilrecht](/include/css/ibr-online/zielgrp0/0gr.jpg)
BGH, Beschluss vom 25.06.2014 - XII ZB 134/13
Zum notwendigen Inhalt einer Beschwerdebegründung in Ehe- und Familienstreitsachen.*)
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IBRRS 2014, 2112
![Sonstiges Arbeits- und Sozialrecht Sonstiges Arbeits- und Sozialrecht](/include/css/ibr-online/zielgrp0/0gr.jpg)
BGH, Beschluss vom 02.07.2014 - XII ZB 120/14
1. Im Verfahren betreffend die erstmalige Bestellung eines Betreuers oder die Anordnung eines Einwilligungsvorbehalts darf das Gericht unter den Voraussetzungen des § 34 Abs. 3 Satz 1 FamFG ausnahmsweise dann von der Anhörung des Betroffenen bzw. von der Verschaffung eines persönlichen Eindrucks absehen, wenn eine Vorführung des Betroffenen (§ 278 Abs. 5 FamFG) unverhältnismäßig ist und das Gericht zuvor sämtliche nicht mit Zwang verbundenen Versuche - einschließlich des Versuchs einer Anhörung in der gewöhnlichen Umgebung - unternommen hat, um den Betroffenen zu befragen oder sich von ihm einen persönlichen Eindruck zu verschaffen (im Anschluss an Senatsbeschluss vom 11. August 2010 - XII ZB 171/10 - FamRZ 2010, 1650).*)
2. Eine Betreuung kann in diesen Fällen nur dann angeordnet werden, wenn das Gericht nach Ausschöpfung aller verfügbaren Erkenntnismöglichkeiten auch ohne Anhörung und ohne persönlichen Eindruck von dem Betroffenen vom Vorliegen der Betreuungsvoraussetzungen überzeugt ist.*)
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IBRRS 2014, 2209
![Sonstiges Arbeits- und Sozialrecht Sonstiges Arbeits- und Sozialrecht](/include/css/ibr-online/zielgrp0/0gr.jpg)
BGH, Beschluss vom 02.07.2014 - XII ZB 219/13
1. Die Festsetzung eines vorläufigen Verfahrenswertes von über 600 Euro für einen Stufenantrag in vermögensrechtlichen Familienstreitsachen lässt für sich genommen noch nicht darauf schließen, dass das Amtsgericht auch von einer entsprechend hohen Beschwer auf Seiten des in der ersten Stufe zur Auskunft verpflichteten Antragsgegners ausgegangen ist und deshalb keine Veranlassung gesehen hat, über die Zulassung der Beschwerde nach § 61 Abs. 2 und 3 FamFG zu befinden (Fortführung von Senatsbeschluss vom 26. Oktober 2011 - XII ZB 465/11 - FamRZ 2012, 24).*)
2. Auch aus dem Umstand, dass das Amtsgericht seiner Entscheidung in einer vermögensrechtlichen Angelegenheit die gemäß § 39 Satz 1 FamFG vorgeschriebene Belehrung über die Beschwerde als statthaftes Rechtsmittel angeschlossen hat, folgt für sich genommen noch nicht, dass es die erforderliche Beschwerdesumme für den unterlegenen Beteiligten als erreicht angesehen und deshalb die Zulassung der Beschwerde nach § 61 Abs. 2 und 3 FamFG nicht erwogen hat (Fortführung von Senatsbeschluss vom 9. April 2014 - XII ZB 565/13 - FamRZ 2014, 1100).*)
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IBRRS 2014, 2210
![Allgemeines Zivilrecht Allgemeines Zivilrecht](/include/css/ibr-online/zielgrp0/0gr.jpg)
BGH, Beschluss vom 01.07.2014 - VI ZR 108/13
(Ohne amtlichen Leitsatz)
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IBRRS 2014, 2211
![Allgemeines Zivilrecht Allgemeines Zivilrecht](/include/css/ibr-online/zielgrp0/0gr.jpg)
BGH, Urteil vom 13.03.2014 - I ZR 36/13
Wird ein Unterfrachtführer von dem ihn beauftragenden Hauptfrachtführer im Wege eines Rückgriffs aus dem Unterfrachtvertrag auf Schadensersatz in Anspruch genommen, bestimmt sich der Ort der Übernahme des Gutes im Sinne von Art. 31 Abs. 1 Satz 1 Buchst. b CMR danach, wo der Unterfrachtführer das Frachtgut übernommen hat (Abgrenzung zu BGH, Urteil vom 20. November 2008 - I ZR 70/06, TranspR 2009, 26).*)
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IBRRS 2014, 1999
![Steuerrecht Steuerrecht](/include/css/ibr-online/zielgrp0/0gr.jpg)
BGH, Urteil vom 26.06.2014 - VII ZR 247/13
1. Besteht ein Anspruch auf Erteilung einer Rechnung nach § 14 UStG, kann der Leistungsempfänger das von ihm geschuldete Entgelt grundsätzlich nach § 273 Abs. 1 BGB zurückhalten, bis der Leistende ihm die Rechnung erteilt (Anschluss an BGH, Urteil vom 27. Oktober 2011 - I ZR 125/10, GRUR 2012, 711 Rn. 44 - Barmen Live; Beschluss vom 8. März 2005 - VIII ZB 3/04, NJW-RR 2005, 1005, 1006).*)
2. Ist ernstlich zweifelhaft, ob die Leistung der Umsatzsteuer unterliegt, kann der Leistungsempfänger die Erteilung einer Rechnung nach § 14 UStG mit gesondert ausgewiesener Steuer nur verlangen, wenn die zuständige Finanzbehörde den Vorgang bestandskräftig der Umsatzsteuer unterworfen hat (Anschluss an BGH, Urteil vom 10. November 1988 - VII ZR 137/87, NJW 1989, 302, 303; Urteil vom 24. Februar 1988 - VIII ZR 64/87, BGHZ 103, 284, 291 ff.).*)
3. Einer bestandskräftigen Unterwerfung kommt es im Ergebnis gleich, wenn einer Klage des Leistungsempfängers gegen das für die Umsatzsteuerfestsetzung gegenüber dem Leistenden zuständige Finanzamt auf Feststellung, dass der betreffende Umsatz steuerbar und steuerpflichtig ist, durch rechtskräftige Entscheidung stattgegeben wird (vgl. BFHE 183, 288, 294).*)
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IBRRS 2014, 1998
![Allgemeines Zivilrecht Allgemeines Zivilrecht](/include/css/ibr-online/zielgrp0/0gr.jpg)
BGH, Urteil vom 26.06.2014 - III ZR 299/13
1. Die ergänzende Vertragsauslegung darf nicht zu einer Erweiterung des Vertragsgegenstandes führen (hier: Zusammenschaltungsvereinbarung zweier Telekommunikationsunternehmen); lediglich der Vertragsinhalt, nicht aber der Vertragswille darf ergänzt werden.*)
2. § 37 Abs. 2 TKG setzt das Bestehen eines Vertrags der beteiligten Unternehmen über (Telekommunikations-)Dienstleistungen mit einer Entgeltabrede voraus. Fehlt eine solche, kommt eine, gegebenenfalls gemäß § 25 Abs. 4 TKG von Amts wegen zu treffende, Anordnung gemäß § 25 Abs. 5 TKG in Betracht.*)
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IBRRS 2014, 1997
![Allgemeines Zivilrecht Allgemeines Zivilrecht](/include/css/ibr-online/zielgrp0/0gr.jpg)
BGH, Urteil vom 17.06.2014 - VI ZR 281/13
Der Schadensersatzanspruch eines Radfahrers, der im Straßenverkehr bei einem Verkehrsunfall Kopfverletzungen erlitten hat, die durch das Tragen eines Schutzhelms zwar nicht verhindert, wohl aber hätten gemildert werden können, ist jedenfalls bei Unfallereignissen bis zum Jahr 2011 grundsätzlich nicht wegen Mitverschuldens gemäß § 9 StVG, § 254 Abs. 1 BGB gemindert.*)
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IBRRS 2014, 2213
![Allgemeines Zivilrecht Allgemeines Zivilrecht](/include/css/ibr-online/zielgrp0/0gr.jpg)
BGH, Beschluss vom 18.06.2014 - III ZR 537/13
(Ohne amtlichen Leitsatz)
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IBRRS 2014, 2212
![Allgemeines Zivilrecht Allgemeines Zivilrecht](/include/css/ibr-online/zielgrp0/0gr.jpg)
BGH, Beschluss vom 01.07.2014 - VI ZR 243/10
(Ohne amtlichen Leitsatz)
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IBRRS 2014, 1987
![Allgemeines Zivilrecht Allgemeines Zivilrecht](/include/css/ibr-online/zielgrp0/0gr.jpg)
OLG Brandenburg, Urteil vom 19.12.2013 - 5 U 32/11
War lediglich das Entfallen der Pflegeverpflichtung bei einem Krankenhausaufenthalt vertraglich geregelt, weil ein dauernder Aufenthalt in einem Pflegeheim nicht mit einem Krankenhausaufenthalt gleichzusetzen ist, so stellt dies eine die ergänzende Vertragsauslegung begründende Regelungslücke eines Vertrags über ein Wohnrecht dar. Dagegen scheidet eine planwidrige Regelungslücke aus, wenn die Vertragsparteien die Möglichkeit einer dauerhaften anderweitigen Unterbringung des Erblassers zu Pflegezwecken mitbedacht haben.
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IBRRS 2014, 1949
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BGH, Urteil vom 30.09.2005 - V ZR 197/04
Bei Verhandlungen besteht grundsätzlich eine Vermutung, dass diese unter Aufrechterhaltung der beiderseitigen Rechtsstandpunkte geführt werden und dabei abgegebene Erklärungen nach dem Scheitern der Verhandlungen keine Wirkung mehr haben.
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IBRRS 2014, 1929
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BGH, Beschluss vom 07.05.2014 - XII ZB 141/13
Ein befristeter Verzicht des Schuldners auf die Erhebung der Verjährungseinrede soll dem Gläubiger im Zweifel nur die gerichtliche Geltendmachung des Anspruchs vor Ablauf der Verzichtsfrist ermöglichen. Eine Auslegungsregel, der Verzicht solle den Gläubiger im Zweifel so stellen, dass sämtliche während der Verzichtsfrist auftretende Tatbestände für eine Hemmung oder einen Neubeginn der Verjährung sich auch auf den Lauf der Verzichtsfrist auswirken, entbehrt der Grundlage.*)
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IBRRS 2014, 1884
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OLG Zweibrücken, Urteil vom 28.05.2014 - 4 U 26/13
Werden Gelder einer WEG vom Verwalter unrechtmäßig für eigene Zwecke an eine Gesellschaft überwiesen, die dann weitere Überweisungen an andere Empfänger tätigt, kann die betroffene WEG von der Gesellschaft nach den Grundsätzen der ungerechtfertigten Bereicherung Wertersatz für den abgezweigten Betrag verlangen, wenn diese die Herkunft des Geldes kannte oder sich die Handlungen des Verwalters zurechnen lassen muss. Gegen die anderen Empfänger hat die WEG dagegen keine Ansprüche.
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IBRRS 2014, 1881
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OLG Köln, Beschluss vom 16.01.2014 - 19 U 149/13
1. Die Zuordnung von Verträgen zu den Vertragstypen des BGB erfolgt nach dem von den Parteien vereinbarten Vertragszweck, wie er in der vertraglichen Leistungsbeschreibung und dem hieran anknüpfenden Parteiwillen zum Ausdruck kommt, und rechtfertigt sich letztlich auch aus einem Vergleich mit Verträgen, die ähnliche Gegenstände betreffen.
2. Bei typengemischten Verträgen sind für jede Leistung die Vorschriften des entsprechenden Vertragstyps des BGB heranzuziehen, es sei denn, die Eigenart des Vertrags verbietet eine solche Vorgehensweise; dann ist das Recht des Vertragstypus heranzuziehen, der den rechtlichen oder wirtschaftlichen Schwerpunkt des Vertrags bildet.
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IBRRS 2014, 1816
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OLG Köln, Urteil vom 16.06.2014 - 12 U 44/13
1. Führt die Kontamination des Grundwassers mit Kerosin zu einer Kontaminierung des Erdkörpers, hat der Grundstückeigentümer einen Anspruch auf Ersatz des Schadens, der ihm daraus entstanden ist und noch entsteht.
2. Wird ein Grundstück mit Kerosin verunreinigt, umfasst der Anspruch auf Schadensersatz auch den Schaden, der darin bestehen kann, dass unabhängig von Substanzschaden, Nutzungsbeeinträchtigungen oder Schadensbeseitigungsaufwendungen auch nach vollständiger Sanierung ein merkantiler Minderwert verbleibt.
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IBRRS 2014, 1745
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OVG Saarland, Beschluss vom 18.06.2014 - 1 A 20/14
1. Wird das Eigentum durch unberechtigtes unterirdisches Durchleiten von Abwasser durch ein Grundstück gestört, beginnt der Lauf der Verjährung eines Unterlassungsanspruchs aus § 1004 BGB nicht, solange die Störung andauert.*)
2. Eine Verwirkung des Rechts, einen solchen Unterlassungsanspruch geltend zu machen, setzt neben der Hinnahme des Durchleitens über längere Zeit das Hinzutreten weiterer Umstände voraus, aufgrund derer der Unterlassungspflichtige darauf vertrauen durfte und darauf vertraut hat, dass der Grundstückseigentümer die Inanspruchnahme seines Grundstücks im Wissen, hierzu nicht verpflichtet zu sein, dauerhaft dulden wird.*)
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IBRRS 2014, 1670
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OLG Düsseldorf, Urteil vom 29.10.2013 - 21 U 23/13
Bei einem Wohn- und Betreuungsvertrag handelt es sich um einen Dienstvertrag. Im Zusammenhang mit dem Abschluss dieses Vertrages ist die Heimleitung verpflichtet, den Betreuten auf die bestehenden Zuschussmöglichkeiten staatlicherseits hinzuweisen. Zu einer weitergehenden Beratung ist die Heimleitung jedoch nicht verpflichtet. Eine Haftungsbegründende Pflichtverletzung kommt daher nur in Betracht, wenn sie dem Betreuten unzutreffende Informationen erteilt, die dazu führen, dass er keinen Zuschuss bekommt.
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IBRRS 2014, 1657
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OLG Koblenz, Beschluss vom 18.03.2014 - 5 U 1460/13
1. Grundsätzlich muss der Bereicherungsgläubiger alle Voraussetzungen seines Anspruchs darlegen und beweisen. Das gilt auch, soweit negative Umstände anspruchsbegründend sind. Daher hat derjenige, der einen Anspruch nach § 812 Abs. 1 BGB geltend macht, die Darlegungs- und Beweislast für dessen negatives Tatbestandsmerkmal, dass die Vermögensmehrung, die der als Schuldner in Anspruch Genommene herausgeben soll, ohne Rechtsgrund besteht.*)
2. Der Beweis, dass ein rechtlicher Grund fehlt, kann allerdings bereits dann geführt sein, wenn die unstreitigen äußeren Umstände indizieren, dass der Bereicherungsschuldner etwas ohne rechtlichen Grund erlangt hat (hier bejaht bei völlig diffusem, insgesamt unglaubhaftem Prozessvortrag des Bereicherungsschuldners).*)
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IBRRS 2014, 1655
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OLG Koblenz, Urteil vom 12.02.2014 - 5 U 762/14
1. Kommt es zu einem Brand, weil der Schutztemperaturregler einer Friteuse versagt, muss deren Hersteller auch im Regressprozess des Feuerversicherers beweisen, dass weder organisatorische oder handwerkliche noch sonstige Unzulänglichkeiten für das Versagen der Sicherungseinrichtung ursächlich waren.*)
2. Auch für ein Mitverschulden des Versicherungsnehmers ist der Gerätehersteller beweisbelastet.*)
3. Zum Umfang des erstattungsfähigen Schadens.*)
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IBRRS 2014, 1641
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BGH, Urteil vom 11.03.2014 - X ZR 150/11
Beruft sich der Leistungsempfänger gegenüber dem Bereicherungsanspruch auf ein nicht notariell beurkundetes Schenkungsversprechen als Rechtsgrund, so beschränkt sich die ihn treffende Beweislast auf den Nachweis, dass die Leistung mit Wissen und Wollen des Leistenden bewirkt und der Formmangel damit geheilt worden ist. Das Fehlen eines Schenkungsversprechens muss demgegenüber der Leistende beweisen (Fortführung von BGH, Urteil vom 14. November 2006 - X ZR 34/05, BGHZ 169, 377).*)
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IBRRS 2014, 1517
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OLG Koblenz, Beschluss vom 05.05.2014 - 3 U 1335/13
1. Auch wenn § 513 Abs. 2 ZPO dem Wortlaut nach keine Einschränkung auf die örtliche und sachliche Zuständigkeit enthält, kann das Fehlen der internationalen Zuständigkeit im Berufungsverfahren gerügt werden. Die Prüfung der internationalen Zuständigkeit unterliegt nur einer begrenzten Schlüssigkeitsprüfung dahingehend, ob bei unterstellter Richtigkeit des klägerischen Vorbringens der Rechtsweg zulässig ist (in Anknüpfung an OLG Koblenz, Hinweisbeschluss gemäß § 522 Abs. 2 ZPO vom 01.03.2010 - 2 U 816/09 - NJW-RR 2010, 1004 = IPRspr 2010, Nr. 190, 477 f.).*)
2. Der für die internationale Zuständigkeit für Deliktsrecht maßgebliche Handlungsort ist überall dort gegeben sei, wo der Täter gehandelt, d.h. eine auf Tatbestandsverwirklichung gerichtete Tätigkeit vorgenommen hat (in Anknüpfung an OLG Koblenz, Urteil vom 25.06.2007 - 12 U 1717/05) Eine mögliche Anspruchskonkurrenz zwischen vertraglichen und deliktsrechtlichen Vorschriften führt nicht zur Unanwendbarkeit des Art. 5 Nr. 3 EuGVVO (in Anknüpfung an LG Köln, Urteil vom 07.02.2007 - 14 O 562/05).*)
3. Bei einer unentgeltlichen Verwahrung hat der Verwahrer nur für diejenige Sorgfalt einzustehen hat, welche er in eigenen Angelegenheiten anzuwenden pflegt. Die Vorschrift enthält eine Billigkeitsregelung. Wer unentgeltlich verwahrt, soll nicht die verkehrserforderliche, sondern nur die eigenübliche Sorgfalt schulden, sog. diligentia quam in suis. Bei der eigenüblichen Sorgfalt gilt abweichend von § 276 BGB kein objektiver, sondern ein subjektiver, auf die Veranlagung und das gewohnheitsmäßige Verhalten des Handelnden abstellender Maßstab. Zu berücksichtigen ist demnach auch ein bei dem Schädiger üblicher Schlendrian, soweit dieser nicht schon grob fahrlässig ist.*)
4. Da das Berufungsgericht im Zivilrechtsstreit keine vollumfängliche zweite Tatsacheninstanz ist, ist die Beweiswürdigung des erstinstanzlichen Gerichts nur überprüfbar, wenn mit der Berufung schlüssig konkrete Anhaltspunkte aufgezeigt werden, die derartige Zweifel an den erhobenen Beweisen aufzeigen, so dass eine erneute Beweisaufnahme geboten ist (in Anknüpfung an OLG Koblenz, Beschluss vom 21. Juni 2010 - 10 U 1411/09 - VersR 2011, 747 f. = R+S 2011, 522 f.).*)
5. Ein Ablehnungsgesuch gegen die einen Hinweisbeschluss erlassenden Richter kann nicht damit begründet werden, die Partei habe gegen diese Strafanzeige erstattet. Das eigene Verhalten der ablehnenden Partei vermag als solches einen Ablehnungsgrund nicht zu begründen. Eine Partei kann einen ihr unbequemen Richter nicht durch Dienstaufsichtsbeschwerden, Strafanzeigen oder wiederholte erfolglose Ablehnungsgesuche in früheren Prozessen ausschalten (in Anknüpfung an BVerfG, 2. Kammer des Zweiten Senats, Beschluss vom 24.04.1996 - 2 BvR 1639/94 - NJW 1996, 2022; OLG München, Beschluss vom 27. 10.1970 - 1 U 1212/70 - NJW 1971, 384; Beschluss vom 25.02.1988 - 28 W 994/88- NJW-RR 1988, 1535; OLG Saarbrücken, Beschluss vom 28.02.1994 - 5 AR 2/94 - 2 - NJW-RR 1994, 766; OLG Dresden: Beschluss vom 08.08.2001 - 10 Abl 19/01 - FamRZ 2002, 830).*)
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IBRRS 2014, 1516
![Allgemeines Zivilrecht Allgemeines Zivilrecht](/include/css/ibr-online/zielgrp0/0gr.jpg)
OLG Koblenz, Beschluss vom 17.02.2014 - 3 U 1335/13
1. Auch wenn § 513 Abs. 2 ZPO dem Wortlaut nach keine Einschränkung auf die örtliche und sachliche Zuständigkeit enthält, kann das Fehlen der internationalen Zuständigkeit im Berufungsverfahren gerügt werden. Die Prüfung der internationalen Zuständigkeit unterliegt nur einer begrenzten Schlüssigkeitsprüfung dahingehend, ob bei unterstellter Richtigkeit des klägerischen Vorbringens der Rechtsweg zulässig ist (in Anknüpfung an OLG Koblenz, Hinweisbeschluss gemäß § 522 Abs. 2 ZPO vom 01.03.2010 - 2 U 816/09 - NJW-RR 2010, 1004 = IPRspr 2010, Nr. 190, 477 f.).*)
2. Der für die internationale Zuständigkeit für Deliktsrecht maßgebliche Handlungsort ist überall dort gegeben sei, wo der Täter gehandelt, d.h. eine auf Tatbestandsverwirklichung gerichtete Tätigkeit vorgenommen hat (in Anknüpfung an OLG Koblenz, Urteil vom 25.06.2007 - 12 U 1717/05) Eine mögliche Anspruchskonkurrenz zwischen vertraglichen und deliktsrechtlichen Vorschriften führt nicht zur Unanwendbarkeit des Art. 5 Nr. 3 EuGVVO (in Anknüpfung an LG Köln, Urteil vom 07.02.2007 - 14 O 562/05).*)
3. Bei einer unentgeltlichen Verwahrung hat der Verwahrer nur für diejenige Sorgfalt einzustehen hat, welche er in eigenen Angelegenheiten anzuwenden pflegt. Die Vorschrift enthält eine Billigkeitsregelung. Wer unentgeltlich verwahrt, soll nicht die verkehrserforderliche, sondern nur die eigenübliche Sorgfalt schulden, sog. diligentia quam in suis. Bei der eigenüblichen Sorgfalt gilt abweichend von § 276 BGB kein objektiver, sondern ein subjektiver, auf die Veranlagung und das gewohnheitsmäßige Verhalten des Handelnden abstellender Maßstab. Zu berücksichtigen ist demnach auch ein bei dem Schädiger üblicher Schlendrian, soweit dieser nicht schon grob fahrlässig ist.*)
4. Da das Berufungsgericht im Zivilrechtsstreit keine vollumfängliche zweite Tatsacheninstanz ist, ist die Beweiswürdigung des erstinstanzlichen Gerichts nur überprüfbar, wenn mit der Berufung schlüssig konkrete Anhaltspunkte aufgezeigt werden, die derartige Zweifel an den erhobenen Beweisen aufzeigen, so dass eine erneute Beweisaufnahme geboten ist (in Anknüpfung an OLG Koblenz, Beschluss vom 21. Juni 2010 - 10 U 1411/09 - VersR 2011, 747 f. = R+S 2011, 522 f.).*)
5. Ein Ablehnungsgesuch gegen die einen Hinweisbeschluss erlassenden Richter kann nicht damit begründet werden, die Partei habe gegen diese Strafanzeige erstattet. Das eigene Verhalten der ablehnenden Partei vermag als solches einen Ablehnungsgrund nicht zu begründen. Eine Partei kann einen ihr unbequemen Richter nicht durch Dienstaufsichtsbeschwerden, Strafanzeigen oder wiederholte erfolglose Ablehnungsgesuche in früheren Prozessen ausschalten (in Anknüpfung an BVerfG, 2. Kammer des Zweiten Senats, Beschluss vom 24.04.1996 - 2 BvR 1639/94 - NJW 1996, 2022; OLG München, Beschluss vom 27. 10.1970 - 1 U 1212/70 - NJW 1971, 384; Beschluss vom 25.02.1988 - 28 W 994/88- NJW-RR 1988, 1535; OLG Saarbrücken, Beschluss vom 28.02.1994 - 5 AR 2/94 - 2 - NJW-RR 1994, 766; OLG Dresden: Beschluss vom 08.08.2001 - 10 Abl 19/01 - FamRZ 2002, 830).*)
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IBRRS 2014, 1468
![Allgemeines Zivilrecht Allgemeines Zivilrecht](/include/css/ibr-online/zielgrp0/0gr.jpg)
OLG Koblenz, Urteil vom 15.01.2014 - 5 U 1243/13
Wirft ein Freier Stinkbomben ins Bordell und bringt er dadurch den Betrieb zum Erliegen, kann der Bordellbetreiber zur Identitätsklärung des Täters die Videoaufzeichnung ins Internet stellen. Dies muss jedoch beendet werden, sobald die Person des Schädigers festgestellt ist. Der Betreiber darf ihn nicht zu der Abgabe eines notariellen Schuldanerkenntnisses dadurch zwingen, dass er die Tatbilder weiterhin ins Internet stellt, bis der Schädiger die Erklärung abgibt. Ein auf diesem Weg abgegebene Anerkenntnis ist anfechtbar.
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IBRRS 2014, 1429
![Bürgschaft und sonstige Sicherheiten Bürgschaft und sonstige Sicherheiten](/include/css/ibr-online/zielgrp0/0gr.jpg)
BGH, Beschluss vom 01.04.2014 - XI ZR 276/13
Zur Sittenwidrigkeit einer aus emotionaler Verbundenheit erteilten Bürgschaft bei hintereinander geschalteten Bürgschaftsverträgen.*)
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IBRRS 2014, 1392
![Allgemeines Zivilrecht Allgemeines Zivilrecht](/include/css/ibr-online/zielgrp0/0gr.jpg)
OLG Brandenburg, Urteil vom 18.03.2014 - 2 U 20/13
1. Gegenstand einer Feststellungsklage kann auch ein Rechtsverhältnis sein, das zwischen einer Prozesspartei und einem Dritten besteht, wenn dieses Rechtsverhältnis zugleich für die Rechtsbeziehungen der Prozessparteien untereinander von Bedeutung ist und der Kläger ein rechtliches Interesse an einer alsbaldigen Klärung dieser Frage hat
2. Haben die Parteien für die Grundstücksnutzungsverträge eine Vertragsdauer von 25 Jahren festgelegt, können diese nicht ordentlich gekündigt werden.
3. Der Vertretene hat grundsätzlich das Risiko eines Vollmachtsmissbrauchs zu tragen, es sei denn der Vertreter missbraucht seine Befugnisse so offensichtlich, dass es sich dem Geschäftspartner des Vertretenen der Missbrauch geradezu aufdrängen muss. Ist beim Schluss eines Übernahmevertrags der Geschäftsführer der einen Partei im Innenverhältnis nicht zum Abschluss solcher Verträge befugt und erkennt dies der Geschäftspartner, bzw. hätte er es erkennen müssen, ist der Übernahmevertrag unwirksam.
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IBRRS 2014, 1288
![Allgemeines Zivilrecht Allgemeines Zivilrecht](/include/css/ibr-online/zielgrp0/0gr.jpg)
OLG Köln, Urteil vom 23.01.2014 - 12 U 23/13
Zahlungen, die während der Laufzeit eines befristeten Verjährungsverzichts geleistet werden, kann nicht die Bedeutung von Anerkenntnishandlungen nach § 212 Abs. 1 Nr. 1 BGB beigemessen werden.
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