Bau-, Architekten- und Immobilienrecht.
Volltexturteile nach Sachgebieten
3419 Entscheidungen insgesamt
Online seit 2013
IBRRS 2013, 5114BGH, Beschluss vom 30.10.2013 - V ZB 70/13
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2013, 5110
BGH, Beschluss vom 13.11.2013 - XII ZB 612/12
Mit den Fallpauschalen des § 158 Abs. 7 Satz 2 und 3 FamFG sind sämtliche Aufwendungen des Verfahrensbeistands abgegolten. Dies gilt auch bei im Einzelfall erheblichen Fahrtkosten (im Anschluss an Senatsbeschluss vom 9. Oktober 2013 XII ZB 667/12 zur Veröffentlichung bestimmt; Fortführung von Senatsbeschluss BGHZ 187, 40, 49 f. = FamRZ 2010, 1893 Rn. 32 f.).*)
VolltextIBRRS 2013, 5089
BGH, Urteil vom 06.11.2013 - VIII ZR 23/13
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2013, 5087
BGH, Beschluss vom 13.11.2013 - XII ZB 414/13
Entscheidet das Amtsgericht im Scheidungsverbund über eine Familiensache der freiwilligen Gerichtsbarkeit (hier: Versorgungsausgleich) und verwirft das Beschwerdegericht die dagegen gerichtete Beschwerde wegen Versäumung der Beschwerdefrist als unzulässig, findet gegen den Verwerfungsbeschluss keine zulassungsfreie Rechtsbeschwerde statt.*)
VolltextIBRRS 2013, 5043
BGH, Beschluss vom 17.09.2013 - II ZR 120/12
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2013, 5042
BGH, Beschluss vom 13.11.2013 - XII ZB 453/13
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2013, 5039
BGH, Urteil vom 09.10.2013 - VIII ZR 318/12
Ansprüche des Käufers wegen Mangelhaftigkeit der Komponenten einer Photovoltaikanlage, die der Käufer auf dem bereits vorhandenen Dach einer Scheune angebracht hat, um durch Einspeisung des erzeugten Solarstroms Einnahmen zu erzielen, unterliegen nicht der fünfjährigen Verjährung nach § 438 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. b BGB, sondern der zweijährigen Verjährung nach § 438 Abs. 1 Nr. 3 BGB.*)
VolltextIBRRS 2013, 5036
BGH, Urteil vom 05.11.2013 - VI ZR 527/12
Zum Umfang der Haftung im Falle eines Gesundheitsschadens aufgrund eines ärztlichen Befunderhebungsfehlers.*)
VolltextIBRRS 2013, 5013
BGH, Urteil vom 05.11.2013 - XI ZR 13/13
Handelsverluste, die im Rahmen der vertragsgemäßen Anlage von Kundengeldern entstanden sind, sind nicht entschädigungsfähig ("Phoenix").*)
VolltextIBRRS 2013, 5011
BGH, Beschluss vom 13.11.2013 - XII ZB 681/12
Die Eltern eines minderjährigen Kindes sind nach Ablauf der von einer gerichtlichen Genehmigung gedeckten Unterbringung des Kindes nicht berechtigt, im eigenen Namen einen Antrag auf Feststellung der Rechtswidrigkeit zu stellen (im Anschluss an Senatsbeschlüsse vom 15. Februar 2012 - XII ZB 389/11 - FamRZ 2012, 619 und vom 24. Oktober 2012 - XII ZB 404/12 - FamRZ 2013, 29).*)
VolltextIBRRS 2013, 5007
BGH, Urteil vom 23.10.2013 - VIII ZR 262/12
1. § 3 Nr. 1 Satz 1 EEG 2009 liegt ein weiter Anlagenbegriff zugrunde. Während nach dem (eng gefassten) Anlagenbegriff in § 3 Abs. 2 Satz 1 EEG 2004 jede technisch selbständige Einrichtung eine (eigene) Anlage darstellte, ist unter einer Anlage nach § 3 Nr. 1 Satz 1 EEG 2009 die Gesamtheit aller funktional zusammengehörenden technisch und baulich notwendigen Einrichtungen zu verstehen.*)
2. Anlagen, die nach § 3 Abs. 2 Satz 2 EEG 2004 nur fiktiv als Anlage gegolten haben, stellen nun in der Regel schon begrifflich eine Anlage im Sinne des § 3 Nr. 1 Satz 1 EEG 2009 dar.*)
3. In (unmittelbarer) räumlicher Nähe zueinander errichtete Blockheizkraftwerke, die an denselben Fermenter angeschlossen sind, bilden in der Regel eine einheitliche Biogasanlage im Sinne des § 3 Nr. 1 Satz 1 EEG 2009 und sind nicht erst unter den Voraussetzungen des § 19 Abs. 1 EEG 2009 vergütungsrechtlich zu einer fiktiven Anlage zusammenzufassen.*)
VolltextIBRRS 2013, 4861
BGH, Urteil vom 15.10.2013 - VI ZR 124/12
1. Ein Verhalten ist im Allgemeinen nicht bereits deshalb sittenwidrig, weil der Handelnde vertragliche Pflichten oder das Gesetz verletzt oder bei einem anderen einen Vermögensschaden hervorruft. Vielmehr muss eine besondere Verwerflichkeit seines Verhaltens hinzutreten, die sich aus dem verfolgten Ziel, den eingesetzten Mitteln, der zutage tretenden Gesinnung oder den eingetretenen Folgen ergeben kann.*)
2. Die bloße Mitwirkung an einer Verletzung vertraglicher Treuepflichten, von deren Existenz der Dritte - wenn auch grob fahrlässig - keine Kenntnis hat, rechtfertigt das Urteil der Sittenwidrigkeit nicht.*)
3. Die Annahme bedingten Vorsatzes setzt voraus, dass der Handelnde die relevanten Umstände jedenfalls für möglich gehalten und billigend in Kauf genommen hat. Es genügt nicht, wenn die relevanten Tatumstände lediglich objektiv erkennbar waren und sich dem Handelnden hätten aufdrängen müssen.*)
VolltextIBRRS 2013, 4852
BGH, Beschluss vom 30.10.2013 - XII ZB 317/13
1. Der Betroffene ist in Betreuungssachen als verfahrensfähig anzusehen, ohne dass es auf seine Fähigkeit ankommt, einen natürlichen Willen zu bilden.*)
2. Die Verfahrensfähigkeit umfasst auch die Befugnis, einen Verfahrensbevollmächtigten zu bestellen.*)
VolltextIBRRS 2013, 4851
BGH, Urteil vom 06.06.2013 - I ZR 2/12
Eine Google-Adwords-Anzeige für ein Arzneimittel verstößt nicht allein deshalb gegen § 4 HWG, weil die Pflichtangaben nicht in der Anzeige selbst enthalten sind. Es ist vielmehr ausreichend, dass die Anzeige einen eindeutig als solchen klar erkennbaren elektronischen Verweis enthält, der unzweideutig darauf hinweist, dass der Nutzer über ihn zu den Pflichtangaben gelangt; der elektronische Verweis muss zu einer Internetseite führen, auf der die Pflichtangaben unmittelbar, das heißt ohne weitere Zwischenschritte leicht lesbar wahrgenommen werden können.*)
VolltextIBRRS 2013, 4819
BGH, Urteil vom 16.10.2013 - VIII ZR 273/12
Der Verkäufer, der vorprozessual nur das Vorhandensein von Mängeln bestreitet und aus diesem Grund die Nacherfüllung insgesamt verweigert, ist in der Regel nicht daran gehindert, sich auf die Unverhältnismäßigkeit der Kosten der vom Käufer gewählten Art der Nacherfüllung erst im Rechtsstreit über den Nacherfüllungsanspruch zu berufen.*)
VolltextIBRRS 2013, 4810
OLG Bremen, Beschluss vom 21.08.2013 - 3 W 20/13
1. Der originäre Einzelrichter entscheidet auch dann gemäß § 568 S. 1 ZPO über die sofortige Beschwerde, wenn die angefochtene Entscheidung vom Einzelrichter des Landgerichts erlassen, die Nichtabhilfe aber durch die Kammer in vollständiger Besetzung beschlossen wurde.*)
2. Ist zu erkennen, dass eine Gehwegfläche nach einem Schneefall weder von Eis und Schnee geräumt noch mit abstumpfenden Mitteln bestreut wurde, hat der Benutzer des Weges Anlass zu gesteigerter Aufmerksamkeit und Vorsicht. Kommt er zu Fall, so spricht dies in der Regel dafür, dass er die gebotene Vorsicht außer Acht gelassen hat und ihm ein Mitverschulden anzurechnen ist.*)
VolltextIBRRS 2013, 4774
BGH, Beschluss vom 16.10.2013 - XII ZB 176/12
1. Die Härteklausel des Art. 17 Abs. 3 Satz 2 letzter Halbsatz EGBGB steht einer Anwendung des Verwirkungseinwandes als eigenständigem Rechtsinstitut entgegen (im Anschluss an Senatsbeschluss vom 17. Januar 2007 -XII ZB 168/01 -FamRZ 2007, 996).*)
2. Das persönliche Fehlverhalten eines Ehegatten in der Zeit nach der Aufhebung der ehelichen Lebensgemeinschaft rechtfertigt den Ausschluss des Versorgungsausgleichs, der die verfassungsrechtlich geschützte Teilhabe an dem während der Ehe gemeinsam geschaffenen Versorgungsvermögen gewährleisten soll, nur ausnahmsweise und nur dann, wenn das Fehlverhalten besonders krass ist oder sonst unter den Ehepartnern besonders belastenden Umständen geschieht und die Durchführung des Versorgungsausgleichs unerträglich erscheint (im Anschluss an Senatsurteil vom 28. März 1984 - IVb ZR 64/82 - FamRZ 1984, 662).*)
VolltextIBRRS 2013, 4771
BGH, Beschluss vom 23.10.2013 - XII ZB 429/13
Durch die im Rahmen eines erfolgreichen Hochschulstudiums in der ehemaligen DDR zur Diplomlehrerin für Russisch und Geschichte erfolgte Ausbildung in den Bereichen Pädagogik, Psychologie, Didaktik und Methodik wurden besondere, für die Führung der Betreuung nutzbare Kenntnisse im Sinn des § 4 Abs. 1 Satz 2 VBVG vermittelt.*)
VolltextIBRRS 2013, 4770
BGH, Urteil vom 24.09.2013 - X ZR 160/12
1. Ein durch Vogelschlag verursachter Turbinenschaden, der den Abbruch eines Starts erzwingt oder den erneuten Einsatz eines beim Landeanflug beschädigten Flugzeugs hindert, begründet außergewöhnliche Umstände im Sinne des Art. 5 Abs. 3 der Fluggastrechteverordnung.*)
2. Das Luftfahrtunternehmen wird von der Verpflichtung zu einer Ausgleichszahlung nur dann frei, wenn es eine Annullierung oder erhebliche Verspätung des Flugs infolge des Schadens nicht verhindern kann. Dazu hat das Luftfahrtunternehmen darzutun, dass es auf Störungen seines Flugplans, die als Folge eines außergewöhnlichen Ereignisses oder aus anderen Gründen, insbesondere wegen auftretender technischer Defekte, eintreten können, angemessen vorbereitet ist und die im Personenluftverkehr üblichen Vorkehrungen getroffen hat, um auf solche Störungen reagieren und die Annullierung oder erhebliche Verspätung eines hiervon betroffenen Flugs wenn möglich vermeiden zu können.*)
VolltextIBRRS 2013, 4769
BGH, Urteil vom 15.10.2013 - VI ZR 471/12
1. Die Möglichkeit eines Kostenersatzes nach Art. 16 BayStrWG schließt zivilrechtliche Schadensersatzansprüche nach § 7 Abs. 1 StVG oder § 823 Abs. 1 BGB nicht aus.*)
2. Bei einer zu beseitigenden Verschmutzung der Fahrbahn besteht für die zuständige Straßenbehörde ein weites Entscheidungsermessen.*)
3. Hinsichtlich des zur Wiederherstellung erforderlichen Geldbetrages genügt der Geschädigte regelmäßig seiner Darlegungs- und Beweislast durch Vorlage der Rechnung des von ihm zur Schadensbeseitigung in Anspruch genommenen Fachunternehmens. Ein einfaches Bestreiten der Erforderlichkeit des Rechnungsbetrages durch den Schädiger reicht dann nicht aus, um die geltend gemachte Schadenshöhe in Frage zu stellen.*)
VolltextIBRRS 2013, 4595
OLG Düsseldorf, Urteil vom 14.08.2013 - 2 U (Kart) 15/08
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2013, 4506
BGH, Beschluss vom 10.10.2013 - VII ZR 269/12
1. Enthält ein Grundstückskaufvertrag eine gegenseitige Bauverpflichtung, wonach "die Bezugsfertigkeit [...] jeweils bis spätestens 31.12.2010 gegeben sein [muss]" und streiten die Parteien später über die Auslegung des Begriffs "Bezugsfertigkeit", erscheint es fernliegend, von der Bezugsfertigkeit einer gesamten Wohnanlage nebst Außenanlagen bereits mit Bezugsfertigkeit einer einzigen Wohnung auszugehen.
2. Das Berufungsgericht muss einen im ersten Rechtszug vernommenen Zeugen dann erneut hören, wenn das erstinstanzliche Gericht die Aussage nur zum Teil oder gar nicht gewürdigt hat, diese aber nach ihrem protokollierten Inhalt mehrdeutig ist.
VolltextIBRRS 2013, 4480
OLG Düsseldorf, Urteil vom 15.11.2006 - U (Kart) 28/03
(ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2013, 4309
BGH, Urteil vom 09.10.2013 - I ZR 115/12
Das Tatbestandsmerkmal "in Ergänzung" in Art. 1 § 3 CIM erfordert nicht, dass die Bahn den Übernahme- oder den Ablieferungsort etwa wegen Fehlens eines Gleisanschlusses nicht auf der Schiene erreichen kann. Maßgeblich ist vielmehr, dass der Straßenbeförderung im Verhältnis zur Schienenbeförderung lediglich eine untergeordnete Bedeutung zukommt.*)
VolltextIBRRS 2013, 4287
BGH, Beschluss vom 24.09.2013 - VI ZB 12/13
Ein rechtliches Interesse an einer vorprozessualen Klärung der haftungsrechtlich maßgeblichen Gründe für einen Gesundheitsschaden durch einen Sachverständigen kann im selbständigen Beweisverfahren auch dann gegeben sein, wenn zwar die Feststellung der Vermeidung eines Rechtsstreits dienen kann, jedoch für eine abschließende Klärung weitere Aufklärungen erforderlich erscheinen.*)
VolltextIBRRS 2013, 4177
BGH, Beschluss vom 19.09.2013 - III ZR 283/12
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2013, 4160
BGH, Beschluss vom 04.09.2013 - XII ZB 87/12
1. Zu den Anforderungen an einen bestimmten Beschwerdeantrag in Ehesachen und Familienstreitsachen.*)
2. Wird von dem Amtsgericht einem Scheidungsantrag verfahrensfehlerhaft vor der Entscheidung über eine Folgesache stattgegeben, schafft dies eine selbständige Beschwer, die mit der Beschwerde gegen den Scheidungsbeschluss gerügt werden kann (Fortführung der Senatsurteile vom 1. Oktober 2008 -XII ZR 172/06 -FamRZ 2008, 2268 und vom 14. Dezember 1983 - IVb ZR 62/82 - FamRZ 1984, 254 und Abgrenzung zu dem Senatsurteil vom 26. Juni 2013 - XII ZR 133/11 - zur Veröffentlichung bestimmt).*)
VolltextIBRRS 2013, 4101
BGH, Urteil vom 27.03.2013 - I ZR 93/12
1. Ein vom Lizenzgeber während der Vertragsbeziehung erworbenes Kennzeichenrecht geht dem Kennzeichenrecht des Lizenznehmers vor, das dieser ebenfalls während des Laufs des Lizenzvertrags erlangt hat, weil die Stellung des Lizenznehmers im Verhältnis zum Lizenzgeber nach Beendigung des Lizenz- oder Gestattungsvertrags nicht besser als diejenige eines Dritten ist, der erstmals ein mit dem lizenzierten Kennzeichenrecht identisches oder ähnliches Zeichen nutzt.*)
2. An den Nachweis eines Lizenz- oder Gestattungsvertrags, aus dem der Lizenzgeber einen Vorrang seines Kennzeichenrechts im Verhältnis zum Kennzeichenrecht des Lizenznehmers ableitet, sind regelmäßig keine geringen Anforderungen zu stellen.*)
VolltextIBRRS 2013, 4100
BGH, Beschluss vom 18.04.2013 - I ZB 71/12
Für die im Eintragungsverfahren (§ 37 Abs. 1, § 41 Satz 1 MarkenG) und im Nichtigkeitsverfahren (§ 50 Abs. 1 MarkenG) vorzunehmende Prüfung, ob einem Zeichen für die angemeldeten Waren oder Dienstleistungen jegliche Unterscheidungskraft fehlt oder gefehlt hat und es daher von der Eintragung nach § 8 Abs. 2 Nr. 1 MarkenG ausgeschlossen oder entgegen § 8 Abs. 2 Nr. 1 MarkenG eingetragen worden ist, ist auf das Verkehrsverständnis im Zeitpunkt der Anmeldung des Zeichens abzustellen (Aufgabe von BGH, Beschluss vom 15. Januar 2009 - I ZB 30/06, GRUR 2009, 411 = WRP 2009, 439 - STREET-BALL; Beschluss vom 9. Juli 2009 - I ZB 88/07, GRUR 2010, 138 = WRP 2010, 260 Rocher-Kugel; Anschluss an EuGH, Beschluss vom 23. April 2010 C 332/09, MarkenR 2010, 439 HABM/Frosch Touristik [FLUGBÖRSE]).*)
VolltextIBRRS 2013, 4064
BGH, Beschluss vom 04.09.2013 - XII ZB 296/13
Sachleistungen der betrieblichen Altersversorgung (hier: Stromdeputat) unterfallen nicht dem Versorgungsausgleich.*)
VolltextIBRRS 2013, 4029
AG Brake, Urteil vom 13.06.2013 - 3 C 309/12
1. Die Erteilung einer ordnungsgemäßen Rechnung an den Leistungsempfänger stellt eine vertragliche Nebenpflicht des Leistungserbringers dar.
2. Dem Leistungsempfänger einer umsatzsteuerpflichtigen Leistung im Sinne des Umsatzsteuergesetzes steht gegenüber dem Leistungserbringer ein Zurückbehaltungsrecht bezüglich der gesamten Rechnungssumme zu, wenn die Angaben in der Rechnung nicht den Anforderungen aus § 14 UStG entsprechen.
3. Das Zurückbehaltungsrecht gilt sowohl im Kaufrecht als auch im Werkvertragsrecht.
VolltextIBRRS 2013, 3896
OLG Hamm, Urteil vom 08.07.2013 - 5 U 111/12
Behauptet der den Erwerb des Pfandrechtes bestreitende Eigentümer, dass grobe Fahrlässigkeit infolge der Nichtbeachtung einer Erkundigungsobliegenheit vorliege, so hat er die tatsächlichen Umstände zu beweisen, aus denen sich die Verpflichtung des Erwerbers zu Nachforschungen ergibt.*)
VolltextIBRRS 2013, 3852
BGH, Beschluss vom 26.08.2013 - IV ZR 166/11
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2013, 3840
BGH, Beschluss vom 10.07.2013 - IV ZR 209/12
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2013, 3837
BGH, Beschluss vom 07.08.2013 - XII ZB 671/12
Ein Vorsorgebevollmächtigter ist auch dann ungeeignet, die Angelegenheiten des Betroffenen zu besorgen, wenn er auch unverschuldet objektiv nicht in der Lage ist, die Vorsorgevollmacht zum Wohle des Betroffenen auszuüben (im Anschluss an Senatsbeschluss vom 7. März 2012 XII ZB 583/11 FamRZ 2012, 868).*)
VolltextIBRRS 2013, 3808
BGH, Beschluss vom 07.08.2013 - XII ZB 131/13
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2013, 3781
BGH, Urteil vom 17.07.2013 - VIII ZR 163/12
Die Einrede aus § 320 BGB hat die Funktion, die geschuldete Gegenleistung zu erzwingen, und steht deshalb einer Partei, die deutlich gemacht hat, dass sie nicht am Vertrag festhalten will, nicht zu (Bestätigung von BGH, Urteil vom 4. Juli 2002 I ZR 313/99, NJW 2002, 3541 unter II 3).*)
IBRRS 2013, 3755
BGH, Beschluss vom 07.08.2013 - XII ZB 233/13
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2013, 3754
BGH, Beschluss vom 07.08.2013 - XII ZB 691/12
1. Der Gutachter muss schon vor der Untersuchung des Betroffenen zum Sachverständigen bestellt worden sein (im Anschluss an Senatsbeschluss vom 15. September 2010 - XII ZB 383/10 - FamRZ 2010, 1726).*)
2. Die Verwertung eines Sachverständigengutachtens als Entscheidungsgrundlage setzt gemäß § 37 Abs. 2 FamFG voraus, dass das Gericht den Beteiligten Gelegenheit zur Stellungnahme eingeräumt hat (im Anschluss an Senatsbeschluss vom 6. Juli 2011 XII ZB 616/10 FamRZ 2011, 1574).*)
3. Die Feststellung, dass der Betroffene durch die angefochtene Entscheidung in seinen Rechten verletzt ist, kann grundsätzlich auch auf einer Verletzung des Verfahrensrechts beruhen (im Anschluss an Senatsbeschluss vom 15. Februar 2012 XII ZB 389/11 FamRZ 2012, 619).*)
VolltextIBRRS 2013, 3752
BGH, Beschluss vom 07.08.2013 - XII ZB 673/12
1. Im Versorgungsausgleich kann ein sicherungshalber abgetretenes Anrecht aus einer privaten Lebensversicherung intern ausgeglichen werden (im Anschluss an Senatsbeschluss vom 6. April 2011 XII ZB 89/08 FamRZ 2011, 963).*)
2. Dabei ist in der Beschlussformel auch auszusprechen, dass der Anspruch aus der Sicherungsvereinbarung auf Rückgewähr des Bezugsrechts auf beide Ehegatten als Mitgläubiger übertragen wird.*)
VolltextIBRRS 2013, 3749
BGH, Beschluss vom 14.08.2013 - XII ZB 614/11
Voraussetzung der Genehmigung der Unterbringung nach § 1906 Abs. 1 BGB ist, dass für den Betroffenen ein Betreuer gem. §§ 1896 ff. BGB bestellt und diesem die Kompetenz eingeräumt ist, im Namen des Betroffenen die Einwilligung in die Freiheitsentziehung zu erklären. Die Kompetenz zur Einwilligung in die Unterbringung muss dem Betreuer bei Umschreibung seines Aufgabenkreises ausdrücklich eingeräumt werden; im Fall des § 1906 Abs. 1 Nr. 2 BGB müssen etwa die Aufgabenkreise "Befugnis zur Unterbringung" oder "Aufenthaltsbestimmungsrecht" einerseits und "Gesundheitsfürsorge" andererseits zugewiesen sein.*)
VolltextIBRRS 2013, 5589
OLG Köln, Beschluss vom 01.07.2013 - 5 U 44/13
1. Die durch Verhandlungen der Parteien bewirkte Hemmung der Verjährungsfrist endet durch Verweigerung der Fortsetzung der Verhandlungen.
2. Wird über einen Anspruch mehrfach verhandelt, sind die dazwischen liegenden Zwischenräume nur dann insgesamt als hemmend zu behandeln, wenn bei wertender Betrachtungsweise die späteren Verhandlungen letztlich nur die früheren fortführen. Anders liegt es, wenn ein klares Nein des Schuldners vorliegt, er später aber doch wieder gesprächsbereit ist.
VolltextIBRRS 2013, 3659
LG Augsburg, Beschluss vom 19.03.2013 - x Qs 151/13
Der Herausgeber einer Zeitung unterfällt dem Schutzbereich des § 53 Absatz 1 Nr. 5 StPO. Sein Zeugnisverweigerungsrecht bezieht sich indessen nicht auf die Identität der Verfasser von Beiträgen, die von diesen selbst in das Onlineforum der Zeitung eingestellt werden. Solche Beträge werden - anders als Leserbriefe - einer das Zeugnisverweigerungsrecht begründendes redaktionelle Zuordnung oder Bearbeitung nicht unterzogen.
VolltextIBRRS 2013, 3570
BGH, Urteil vom 14.06.2013 - V ZR 108/12
Bei Sammlermünzen, die zum Umlauf im Zahlungsverkehr weder bestimmt noch geeignet sind, handelt es sich auch dann nicht um Geld im Sinne von § 935 Abs. 2 BGB, wenn sie als offizielles Zahlungsmittel zugelassen sind.*)
VolltextIBRRS 2013, 3549
BGH, Beschluss vom 10.07.2013 - IV ZR 88/11
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2013, 3542
BGH, Urteil vom 10.07.2013 - IV ZR 224/12
1. Die Begebung einer notariellen Anfechtungserklärung nach § 2281 BGB unterliegt nicht dem Beurkundungserfordernis des § 2282 Abs. 3 BGB.*)
2. Die Beweisregel des § 416 ZPO erstreckt sich auf die Begebung einer schriftlichen Willenserklärung auch, wenn ihre Übermittlung noch von einer gesonderten Weisung des Erklärenden abhängen soll (Fortführung der Senatsurteile vom 8. März 2006 - IV ZR 145/05, NJW-RR 2006, 847 Rn. 13 und vom 18. Dezember 2002 - IV ZR 39/02, NJW-RR 2003, 384 unter II.).*)
VolltextIBRRS 2013, 3457
BGH, Urteil vom 01.08.2013 - VII ZR 268/11
1. Soll eine Auskunft zur Vorbereitung vertraglicher Schadensersatzansprüche aus einem Dauerschuldverhältnis dienen, so genügen für das Auskunftsverlangen der begründete Verdacht einer Vertragspflichtverletzung und die Wahrscheinlichkeit eines daraus resultierenden Schadens (Anschluss an BGH, Beschluss vom 11. Februar 2008 II ZR 277/06, BeckRS 2008, 04552 Rn. 7; Urteil vom 17. Juli 2002 - VIII ZR 64/01, NJW 2002, 3771). Sind diese Voraussetzungen bezüglich der Zuwiderhandlung gegen ein wirksam vereinbartes Konkurrenzverbot gegeben, kann der durch das Verbot Geschützte zur Vorbereitung eines Schadensersatzanspruchs regelmäßig Auskunft über den Umsatz verlangen, den der Vertragspartner mit der verbotswidrigen Konkurrenztätigkeit erzielt hat, da dieser Umsatz einen relevanten Anhaltspunkt für den dem Geschützten entstandenen Schaden in Gestalt entgangenen Gewinns darstellen kann.*)
2. Bei der Auslegung von Prozesserklärungen ist der Grundsatz zu beachten, dass im Zweifel dasjenige gewollt ist, was nach den Maßstäben der Rechtsordnung vernünftig ist und der wohlverstandenen Interessenlage entspricht. Eine Berichtigung einer Prozesshandlung ist nicht ausgeschlossen, wenn es sich um einen offensichtlichen Irrtum handelt (Anschluss an BGH, Beschluss vom 29. März 2011 - VIII ZB 25/10, NJW 2011, 1455 Rn. 9 sowie BGH, Beschluss vom 11. November 1993 - VII ZB 24/93, NJW-RR 1994, 568).*)
VolltextIBRRS 2013, 3370
BGH, Beschluss vom 04.07.2013 - V ZB 151/12
1. Der Pflichtteilsberechtigte kann wegen eines Anspruchs nach § 2329 Abs. 1 BGB auch dann in den von dem Erblasser verschenkten Miteigentumsanteil an einem Grundstück vollstrecken, wenn infolge einer Vereinigung aller Miteigentumsanteile in der Hand des Beschenkten Alleineigentum entstanden ist. Der Miteigentumsanteil wird insoweit für den Zweck der Vollstreckung als fortbestehend fingiert.*)
2. Grundlage für die Eintragung einer Zwangshypothek sind nicht nur unmittelbar auf Zahlung, sondern auch auf Duldung der Zwangsvollstreckung wegen einer Geldforderung lautende Titel.*)
3. Die Sicherungsvollstreckung kann auch aus Urteilen betrieben werden, durch die der Schuldner zur Duldung der Zwangsvollstreckung wegen einer Geldforderung verurteilt worden ist.*)
VolltextIBRRS 2013, 3278
BGH, Urteil vom 20.02.2013 - I ZR 175/11
1. Wendet sich ein Unternehmer dagegen, dass ein von ihm an einen bestimmten Kunden gerichtetes Angebot für einen Preisvergleich verwendet wird, trägt er jedenfalls im Bereich standardisierter Dienstleistungen (hier: Factoring ärztlicher Honorarforderungen) grundsätzlich die Darlegungs- und Beweislast dafür, dass der für ihn im Preisvergleich genannte Preis nicht sein in entsprechenden Fällen regelmäßig verlangter Preis ist.*)
2. Die Darlegungspflicht ist dabei begrenzt auf die Offenlegung repräsentativer Beispiele für die Preisbildung, die sich auf dieselben Leistungsmerkmale wie der Preisvergleich beziehen.*)
VolltextIBRRS 2013, 3273
BGH, Beschluss vom 17.07.2013 - XII ZB 143/12
Die in einem Ehevertrag wirksam vereinbarte Herausnahme eines Vermögensgegenstands aus dem Zugewinnausgleich macht eine vertragliche Anpassung im Rahmen der Ausübungskontrolle nach § 242 BGB nicht schon deshalb erforderlich, weil dies dazu führt, dass sich die Ausgleichsrichtung umkehrt, mithin der hiervon Begünstigte nur wegen der Herausnahme des Vermögensgegenstands ausgleichsberechtigt wird.*)
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