Bau-, Architekten- und Immobilienrecht.
Volltexturteile nach Sachgebieten
738 Entscheidungen insgesamt
Online seit 2008
IBRRS 2008, 1201BGH, Urteil vom 18.10.2007 - I ZR 162/04
1. Die rechtserhaltende Benutzung einer Dienstleistungsmarke setzt voraus, dass der Verkehr aus der Benutzung des Zeichens erkennen kann, dass mit der Verwendung der Bezeichnung nicht nur der Geschäftsbetrieb benannt, sondern auch eine konkrete Dienstleistung bezeichnet wird, die aus ihm stammt. Dabei ist zu berücksichtigen, dass der Verkehr bei Dienstleistungen daran gewöhnt ist, dass diese häufiger als Waren mit dem Unternehmensnamen gekennzeichnet werden.*)
2. Der für eine Drittbenutzung i.S. des § 26 Abs. 2 MarkenG erforderliche Fremdbenutzungswille setzt allein voraus, dass der Dritte sich bewusst ist, eine fremde Marke zu benutzen.*)
VolltextIBRRS 2008, 1200
BGH, Beschluss vom 11.03.2008 - X ZB 5/07
Im Falle der Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen des als Patentinhaber im Register Eingetragenen wird die danach ablaufende Frist zur Zahlung einer fälligen Jahresgebühr nicht unterbrochen.*)
VolltextIBRRS 2008, 1112
BGH, Beschluss vom 22.01.2008 - X ZB 4/07
Eine Rückerstattung fälliger gezahlter Jahresgebühren kommt grundsätzlich nicht in Betracht.*)
VolltextIBRRS 2008, 1058
LG München I, Urteil vom 20.12.2007 - 7 O 20567/07
Die Gestaltung der Außenfassade eines Bauwerks genießt als Werk der Baukunst Urheberrechtsschutz. Auch wenn einzelne Elemente einer Fassade nicht schutzfähig sind, wird jedoch der Kombination der Gestaltungselemente Urheberrechtsschutz zugebilligt.
VolltextIBRRS 2008, 1042
LG München I, Urteil vom 20.12.2007 - 7 O 22578/07
Die Gestaltung der Außenfassade eines Bauwerks genießt als Werk der Baukunst Urheberrechtsschutz. Auch wenn einzelne Elemente einer Fassade nicht schutzfähig sind, wird jedoch der Kombination der Gestaltungselemente Urheberrechtsschutz zugebilligt.
VolltextIBRRS 2008, 1012
BGH, Beschluss vom 19.07.2007 - I ZB 57/06
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2008, 1003
BGH, Beschluss vom 15.02.2007 - I ZR 251/02
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2008, 0999
BGH, Beschluss vom 01.06.2006 - I ZB 121/05
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2008, 0982
BGH, Urteil vom 30.10.2007 - X ZR 134/03
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2008, 0868
OLG Hamm, Urteil vom 23.08.2005 - 4 U 10/05
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2008, 0818
BGH, Beschluss vom 23.01.2007 - X ZB 3/06
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2008, 0815
BGH, Beschluss vom 15.02.2007 - I ZB 46/06
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2008, 0780
BGH, Urteil vom 13.11.2007 - VI ZR 269/06
1. Im Bereich der Bildberichterstattung kann nicht mit einer \"vorbeugenden\" Unterlassungsklage über die konkrete Verletzungsform hinaus eine ähnliche oder \"kerngleiche\" Bildberichterstattung für die Zukunft verboten werden.*)
2. Vielmehr erfordert die Prüfung der Zulässigkeit einer Bildveröffentlichung ohne Einwilligung des Abgebildeten in jedem Einzelfall eine Abwägung zwischen dem Informationsinteresse der Öffentlichkeit und dem Interesse des Abgebildeten an dem Schutz seiner Privatsphäre, wobei die begleitende Wortberichterstattung eine wesentliche Rolle spielen kann.*)
VolltextIBRRS 2008, 0672
BGH, Urteil vom 27.03.2007 - X ZR 130/03
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2008, 0619
BGH, Urteil vom 12.07.2006 - X ZR 160/02
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2008, 0590
BGH, Beschluss vom 13.02.2007 - X ZB 13/06
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2008, 0571
BGH, Urteil vom 04.12.2007 - X ZR 69/04
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2008, 0442
BGH, Urteil vom 06.03.2007 - VI ZR 52/06
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2008, 0427
BGH, Beschluss vom 27.07.2004 - X ZB 38/03
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2008, 0418
BGH, Urteil vom 24.07.2007 - X ZR 5/03
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2008, 0397
BGH, Beschluss vom 07.11.2006 - X ZR 65/03
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2008, 0318
BGH, Urteil vom 06.12.2007 - I ZR 94/05
Drucker und Plotter gehören nicht zu den nach § 54a Abs. 1 UrhG vergütungspflichtigen Vervielfältigungsgeräten.*)
VolltextIBRRS 2008, 0276
BGH, Urteil vom 16.10.2007 - X ZR 182/04
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2008, 0210
OLG München, Urteil vom 06.09.2007 - 6 U 5041/06
Passt sich der Erweiterungsbau an die vorhandene Bebauung an und wird durch die Erweiterung der Bestand der Anlage nicht verändert, so liegt keine Entstellung des Architektenwerks im Sinne von § 14 UrhG durch die Erweiterung vor.
VolltextIBRRS 2008, 0166
BGH, Beschluss vom 30.10.2007 - X ZB 18/06
Für den Einspruch gegen ein deutsches Patent bedarf es auch dann keines besonderen Rechtsschutzbedürfnisses, wenn das Patent wegen des Doppelschutzverbots im Hinblick auf die bestandskräftige Erteilung eines europäischen Patents keine Wirkung mehr hat.*)
VolltextIBRRS 2008, 0128
BGH, Beschluss vom 28.03.2006 - X ZB 1/05
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2008, 0059
BGH, Beschluss vom 13.11.2007 - X ZR 100/07
Die Frist für die Stellung des Antrags auf Wiedereinsetzung in die versäumte Berufungsbegründungsfrist beträgt auch im Patentnichtigkeitsverfahren einen Monat (Fortführung des Sen.Beschl. v. 31.5.2000 - X ZR 154/99, GRUR 2000, 1010 - Schaltmechanismus).*)
VolltextIBRRS 2008, 0033
BGH, Urteil vom 13.09.2007 - I ZR 33/05
1. Die Gemeinschaftsmarke ist nicht gegen einen rein firmenmäßigen Gebrauch geschützt.*)
2. Ein auf die Verletzung einer Gemeinschaftsmarke in einem Mitgliedstaat gestützter Unterlassungsanspruch besteht jedenfalls in der Regel für das gesamte Gebiet der Europäischen Gemeinschaft.*)
VolltextIBRRS 2008, 0032
BGH, Urteil vom 18.10.2007 - I ZR 100/05
Ein Muster (hier: Fassaden- und Dacheindeckungsplatten) kann auch dann eigentümlich im Sinne des § 1 Abs. 2 GeschmMG a.F. sein, wenn es zwar eine gängige geometrische Form verwendet, diese Form aber für den mit Durchschnittskönnen und der Kenntnis des betreffenden Fachgebiets ausgestatteten Mustergestalter im Hinblick auf vermeintliche funktionsbedingte Nachteile von vornherein ausscheidet.*)
VolltextIBRRS 2008, 0013
BGH, Urteil vom 28.06.2007 - I ZR 132/04
Ein Bestandteil (hier: InterConnect), der in einem zusammengesetzten Zeichen (hier: T-InterConnect) neben einem Stammbestandteil (hier: T-) die konkrete Ware oder Dienstleistung bezeichnet, kann auch bei geringer Kennzeichnungskraft über eine selbständig kennzeichnende Stellung verfügen. Stimmt dieser Bestandteil mit einem älteren Zeichen überein, kann dies zu einer Verwechslungsgefahr im weiteren Sinne führen.*)
VolltextIBRRS 2008, 0008
BGH, Urteil vom 12.07.2007 - I ZR 148/04
1. Die Voraussetzungen, bei deren Vorliegen sich der Originalhersteller dem Vertrieb eines parallelimportierten Arzneimittels in einer neuen Verpackung nicht unter Berufung auf sein Markenrecht widersetzen kann, weil sich dessen Ausübung als eine verschleierte Beschränkung des Handels zwischen den Mitgliedstaaten i.S. von Art. 30 Satz 2 EG darstellt, gelten auch dann, wenn der Markeninhaber für dasselbe Produkt im Inland und im Ausland unterschiedliche Marken verwendet und gegen den Vertrieb des parallelimportierten Arzneimittels im Inland unter der im Ausland verwendeten Bezeichnung aus seiner inländischen Marke unter dem Gesichtspunkt der Verwechslungsgefahr vorgeht.*)
2. Für die Prüfung, ob das Erfordernis, dass das Umpacken eines parallelimportierten Arzneimittels notwendig ist, um die Ware in dem Einfuhrmitgliedstaat vermarkten zu können, als eine der Voraussetzungen dafür erfüllt ist, dass sich der Markeninhaber dem Vertrieb des Arzneimittels in einer neuen Verpackung unter Wiederanbringung der Marke nicht widersetzen kann, kommt es nur auf das konkrete im Europäischen Wirtschaftsraum in den Verkehr gebrachte Warenexemplar an und nicht auf mit diesem identische oder ähnliche Waren.*)
Vertreibt der Markeninhaber ein Arzneimittel im Inland und im Ausland unter unterschiedlichen Marken, so ist, wenn der Parallelimporteur die im Ausland verwendete, im Inland aber bislang nicht geschützte Bezeichnung für sich im Inland als Marke eintragen lässt und das Arzneimittel unter dieser Bezeichnung (weiter-)vertreibt, eine unlautere Mitbewerberbehinderung nur gegeben, wenn zur Kenntnis von der Benutzung im Ausland besondere Umstände hinzutreten, die das Verhalten des Parallelimporteurs als wettbewerbswidrig erscheinen lassen.*)
VolltextOnline seit 2007
IBRRS 2007, 5021BGH, Urteil vom 12.07.2007 - I ZR 147/04
1. Unterrichtet der Parallelimporteur den Markeninhaber vorab vom Feilhalten des umgepackten Arzneimittels, so wird dadurch ein gesetzliches Schuldverhältnis begründet, das den Grundsätzen von Treu und Glauben unterliegt.*)
2. Beanstandet der Markeninhaber das beabsichtigte Umverpacken in der angezeigten Form in einem angemessenen Zeitraum nach der Vorabunterrichtung nicht oder nur unter einem bestimmten Gesichtspunkt, kann er treuwidrig handeln (§ 242 BGB), wenn er später Ansprüche aus seiner Marke gegen den Parallelimporteur auf einen bislang nicht gerügten tatsächlichen oder rechtlichen Aspekt stützt.*)
VolltextIBRRS 2007, 5018
BGH, Urteil vom 18.09.2007 - X ZR 167/05
1. Die Regelung in § 42 Nr. 1 ArbNErfG in der Fassung des Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über Arbeitnehmererfindungen vom 18. Januar 2002 (BGBl. 2002 I S. 414) hält sich im Rahmen der ausschließlichen Gesetzgebungskompetenz des Bundes nach Art. 73 Abs. 1 Nr. 9 GG.*)
2. Die Regelung der "positiven Publikationsfreiheit" des Hochschullehrers in § 42 Nr. 1 ArbNErfG in der Fassung des Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über Arbeitnehmererfindungen vom 18. Januar 2002 (BGBl. 2002 I S. 414) verstößt nicht gegen Art. 5 Abs. 3 GG.*)
VolltextIBRRS 2007, 4964
BGH, Beschluss vom 24.05.2007 - I ZB 37/04
1. Unter dem durch die Form vermittelten Wert einer Ware i.S. von § 3 Abs. 2 Nr. 3 MarkenG ist der ästhetische Wert zu verstehen, den die Form der Ware verleiht.*)
2. Der Ausschlussgrund des § 3 Abs. 2 Nr. 3 MarkenG steht dem Schutz eines Zeichens, das aus der Form der Ware besteht, als Marke nur dann entgegen, wenn der Verkehr allein in dem ästhetischen Gehalt der Form den wesentlichen Wert der Ware sieht und es deshalb von vornherein als ausgeschlossen angesehen werden kann, dass der Form neben ihrer ästhetischen Wirkung zumindest auch die Funktion eines Herkunftshinweises zukommen kann.*)
VolltextIBRRS 2007, 4960
BGH, Urteil vom 16.10.2007 - X ZR 226/02
1. Wird von mehreren, ein Ausführungsbeispiel der Erfindung beschreibenden Merkmalen nur eines in den Patentanspruch aufgenommen, das die mit dem Ausführungsbeispiel erzielte technische Wirkung angibt, liegt darin auch dann keine unzulässige Erweiterung, wenn ein anderer Weg zur Erzielung derselben Wirkung nicht offenbart ist.*)
2. Wer dem Patentnichtigkeitsverfahren auf Seiten des Klägers beitritt, gilt als Streitgenosse des Klägers (Abweichung vom Sen.Urt. v. 30.9.1997 - X ZR 85/94, GRUR 1998, 382, 387 - Schere).*)
VolltextIBRRS 2007, 4959
BGH, Urteil vom 11.09.2007 - X ZR 27/04
1. Zur Auslegung eines auf Stahlbleche verschiedener Härtekategorien gerichteten Sachanspruchs.*)
2. Die Anwendung eines bekannten Verfahrens zur Herstellung eines Erzeugnisses (hier: eines Stahlblechs bestimmter Härtekategorie) auf ein gleichartiges Erzeugnis (hier: ein Stahlblech anderer Härte) ist nahegelegt, wenn aus fachmännischer Sicht Veranlassung besteht, das Verfahren hierfür zu erproben und die Verfahrensparameter dabei mit begründeter Erfolgsaussicht auf das gewünschte Ergebnis abzustimmen.*)
VolltextIBRRS 2007, 4913
BGH, Beschluss vom 04.10.2007 - X ZB 21/06
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2007, 4835
BGH, Beschluss vom 23.10.2007 - 4 Ni 39/04
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2007, 4834
BGH, Beschluss vom 23.10.2007 - X ZR 92/05
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2007, 4737
LG Hamburg, Urteil vom 14.03.2007 - 308 O 730/06
1. Eine Einräumung urheberrechtlicher Nutzungsbefugnisse lässt sich nicht daraus ableiten, dass diese bestimmte Verwendung branchenüblich ist und der Rechteinhaber von dieser Verwendung Kenntnis hatte und keinen Vorbehalt geäußert hat.*)
2. Die Annahme einer Nutzungsrechtsübertragung durch schlüssiges Verhalten scheitert mit der Zweckübertragungsregel dann, wenn die streitige Nutzungshandlung für die Erreichung des Vertragszweckes nicht unbedingt erforderlich war.*)
3. Es ist nicht rechtsmißbräuchlich, wenn der Rechteinhaber auf seine formal bestehende Rechtsposition beharrt und diese gerichtlich geltend macht.*)
VolltextIBRRS 2007, 4655
BGH, Beschluss vom 12.06.2007 - X ZR 32/03
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2007, 4614
BGH, Urteil vom 14.06.2007 - I ZR 173/04
1. Das Erfordernis, dass das Umpacken eines parallelimportierten Arzneimittels notwendig ist, um die Ware in dem Einfuhrmitgliedstaat vermarkten zu können, als eine der Voraussetzungen dafür, dass sich der Markeninhaber dem Vertrieb des Arzneimittels in einer neuen Verpackung unter Wiederanbringung der Marke nicht widersetzen kann, gilt nur für das Umpacken der Ware als solches sowie für die Wahl, ob die Wiederanbringung der Marke durch Neuverpackung oder durch Aufkleben eines Etiketts auf die Verpackung der Ware erfolgt, nicht dagegen für die Art und Weise, in der das Umpacken durchgeführt wird (im Anschluss an EuGH, Urt. v. 26.4.2007 - C-348/04, GRUR 2007, 586 Tz. 38 = WRP 2007, 627 - Boehringer Ingelheim/Swingward II).*)
2. Ist das Umpacken des parallelimportierten Arzneimittels erforderlich, weil die Originalpackung mehr Tabletten enthält, als im Inland verschreibungsüblich sind, so betrifft auch die Frage, ob für den Vertrieb eines Teils des Inhalts die Originalverpackung zu verwenden ist, die Art und Weise des Umpackens.*)
3. Zur Frage der Schädigung des Rufs der Marke bei Verwendung eines vom Parallelimporteur neu gestalteten Packungsdesigns.*)
VolltextIBRRS 2007, 4606
BGH, Urteil vom 20.09.2007 - I ZR 94/04
1. Die Beurteilung der Warenähnlichkeit gem. § 14 Abs. 2 Nr. 2 MarkenG wird nicht dadurch beeinflusst, dass die Beklagte typische Ausstattungsmerkmale der Verpackungen der Klägerin übernommen hat.*)
2. Zwischen Schokolade und Schokoladenwaren einerseits und einem Milchdessert andererseits besteht durchschnittliche Warenähnlichkeit.*)
VolltextIBRRS 2007, 4605
BGH, Urteil vom 20.09.2007 - I ZR 6/05
Ein Kläger, der für einen Bestandteil einer zusammengesetzten Marke isoliert Markenschutz aufgrund einer Marke kraft Verkehrsgeltung in Anspruch nehmen will, muss dieses Markenrecht in der Tatsacheninstanz zum Gegenstand des Rechtsstreits machen.*)
VolltextIBRRS 2007, 4538
BGH, Beschluss vom 19.07.2007 - I ZR 47/06
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2007, 4432
BGH, Beschluss vom 24.05.2007 - I ZB 66/06
Handelt es sich bei einer dreidimensionalen Marke, die die äußere Form der Ware wiedergibt, nicht um eine Kombination üblicher Gestaltungsmerkmale und bestehen auf dem in Rede stehenden Warengebiet eine nahezu unübersehbar große Zahl von Gestaltungsmöglichkeiten und eine entsprechende Formenvielfalt, spricht dies gegen ein Interesse der Allgemeinheit, die als Marke beanspruchte Form freizuhalten.*)
VolltextIBRRS 2007, 4395
BGH, Beschluss vom 27.06.2007 - X ZB 30/05
Dem Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften wird zur Auslegung von Art. 7 der Verordnung (EWG) Nr. 1768/92 des Rates vom 18.6.1992 über die Schaffung eines ergänzenden Schutzzertifikats für Arzneimittel (ABl. EG 1992 Nr. L 182/1) folgende Frage zur Vorabentscheidung vorgelegt:*)
1. Ist der "Zeitpunkt, zu dem für das Erzeugnis als Arzneimittel die Genehmigung für das Inverkehrbringen nach Artikel 3 Buchstabe b erteilt wurde" in Art. 7 Abs. 1 der Verordnung nach Gemeinschaftsrecht bestimmt oder verweist diese Regelung auf den Zeitpunkt, zu dem die Genehmigung nach dem Recht des jeweiligen Mitgliedstaats wirksam wird?*)
2. Für den Fall, dass der Gerichtshof eine Bestimmung des Zeitpunkts nach Frage 1 durch Gemeinschaftsrecht bejaht: Auf welchen Zeitpunkt ist hierfür abzustellen?*)
VolltextIBRRS 2007, 4394
BGH, Beschluss vom 11.09.2007 - X ZB 15/06
Hat das Bundespatentgericht vom Schutzrechtsinhaber angeführte Hilfskriterien ("Beweisanzeichen") für erfinderische Tätigkeit oder einen erfinderischen Schritt in den Gründen seiner Entscheidung nicht abgehandelt, erlaubt dies regelmäßig nicht den Schluss, dass das Gericht die angeführten Umstände nicht auf ihre Bedeutung für die Entscheidung geprüft hat.*)
VolltextIBRRS 2007, 4241
BGH, Urteil vom 15.05.2007 - X ZR 273/02
Ein nach Maßgabe von "Teilaufgaben" in einzelne Merkmalsgruppen aufgesplitterter Gegenstand der Erfindung kann nicht in der Weise der Prüfung auf erfinderische Tätigkeit zugrunde gelegt werden, dass einzelne Merkmale oder Merkmalsgruppen daraufhin untersucht werden, ob sie dem Fachmann durch den Stand der Technik je für sich nahegelegt waren. Der Prüfung der Rechtsfrage, ob der Gegenstand der Erfindung am Prioritätstag des Streitpatents durch den Stand der Technik nahegelegt war, ist vielmehr der Gegenstand der Erfindung in der Gesamtheit seiner Lösungsmerkmale in ihrem technischen Zusammenhang zugrunde zu legen.*)
VolltextIBRRS 2007, 4207
BGH, Urteil vom 11.04.2006 - X ZR 175/01
(Ohne amtlichen Leitsatz)*)
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