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Sachgebiet: Urheber- und Immaterialg�terrecht

738 Entscheidungen insgesamt




Online seit 2006

IBRRS 2006, 0319
Urheber- und ImmaterialgüterrechtUrheber- und Immaterialgüterrecht
Patentrecht - Bezugszeichen im Patentanspruch

BGH, Urteil vom 15.11.2005 - X ZR 17/02

1. Das nach Erlöschen des Streitpatents erforderliche besondere eigene Rechtsschutzbedürfnis des Nichtigkeitsklägers an der Nichtigerklärung des Streitpatents ist nach rechtskräftiger Verurteilung des Nichtigkeitsklägers in einem Verletzungsrechtsstreit jedenfalls dann zu bejahen, wenn der Nichtigkeitskläger für den Fall der Nichtigerklärung des Streitpatents eine Restitutionsklage in Betracht zieht.*)

2. Bezugszeichen im Patentanspruch schränken den Schutz nicht auf ein Ausführungsbeispiel ein.*)

3. Mit der Gestaltungsfreiheit des Anmelders im Patenterteilungsverfahren ist es unvereinbar, nur eine Einschränkung als zulässig anzusehen, bei der alle der Erfindung förderlichen Merkmale eines Ausführungsbeispiels in den Patentanspruch aufgenommen werden.*)

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IBRRS 2006, 0316
Urheber- und ImmaterialgüterrechtUrheber- und Immaterialgüterrecht
Patentrecht - Patentverletzung

BGH, Urteil vom 25.10.2005 - X ZR 136/03

Solange der Sinngehalt eines Patentanspruchs nicht ermittelt ist, fehlt es an einer Grundlage für rechtsfehlerfreie Feststellungen dazu, ob eine Patentverletzung in Form einer abgewandelten Ausführung vorliegt.*)

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IBRRS 2006, 0315
Urheber- und ImmaterialgüterrechtUrheber- und Immaterialgüterrecht
Presserecht - Unwahre Tatsachenbehauptung

BGH, Urteil vom 22.11.2005 - VI ZR 204/04

Liegt es nahe, aus mehreren unstreitigen Tatsachen eine bestimmte ehrverletzende Schlussfolgerung zu ziehen, so ist eine bewusst unvollständige Berichterstattung rechtlich wie eine unwahre Tatsachenbehauptung zu behandeln, wenn die Schlussfolgerung bei Mitteilung der verschwiegenen Tatsache weniger nahe liegend erscheint und deshalb durch das Verschweigen dieser Tatsache beim unbefangenen Durchschnittsleser ein falscher Eindruck entstehen kann.*)

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IBRRS 2006, 0277
Urheber- und ImmaterialgüterrechtUrheber- und Immaterialgüterrecht
Markenrecht - Verwechselbare Bezeichnungen nach Wiedervereinigung

BGH, Urteil vom 23.06.2005 - I ZR 288/02

1. Haben ein Unternehmen in den alten und ein Unternehmen in den neuen Bundesländern vor der Wiedervereinigung miteinander verwechselbare Bezeichnungen geführt, sind Kollisionsfälle auch dann nach dem Recht der Gleichnamigen zu lösen, wenn eines der beiden Unternehmen einen regional begrenzten Tätigkeitsbereich hatte und der Schutzbereich seines Zeichens am 3. Oktober 1990 deshalb nicht auf das gesamte Bundesgebiet erstreckt worden ist (im Anschluss an BGHZ 130, 134 - Altenburger Spielkartenfabrik).*)

2. Die Gleichgewichtslage zwischen zwei gleichnamigen Zeichen wird nicht notwendig dadurch gestört, dass der Zeicheninhaber mit dem regional begrenzten Tätigkeitsbereich das fragliche Zeichen als Domainname für einen Internetauftritt verwendet, der dazu dient, das Unternehmen und sein Angebot vorzustellen (im Anschluss an BGH, Urt. v. 22.7.2004 - I ZR 135/01, GRUR 2005, 262 = WRP 2005, 338 - soco.de).*)

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IBRRS 2006, 0259
Urheber- und ImmaterialgüterrechtUrheber- und Immaterialgüterrecht
Markenrecht - "R" im Kreis reicht nicht für Herkunftsunterscheidung!

BGH, Beschluss vom 15.09.2005 - I ZB 10/03

Ein Einzelhandelsunternehmen, das eine Vielzahl von Waren vertreibt, die teils mit eigenen Marken des Unternehmens, teils mit Marken der Hersteller versehen, teils ohne Marke sind, benutzt seine für entsprechende Waren eingetragene, mit seiner Unternehmensbezeichnung übereinstimmende Marke mit deren Verwendung an Schaufenstern und in Geschäftsräumen seiner Filialen, auf Einkaufstüten, Regal- und Preisaufklebern sowie in der Werbung in Zeitungsanzeigen und auf Handzetteln auch dann nicht rechtserhaltend, wenn der Marke im Einzelfall ein "R" im Kreis angefügt ist. Ohne einen konkreten Bezug zu der Ware bezieht sich dieser Hinweis allenfalls auf die Dienstleistung des Handelsunternehmens, nicht aber auf die Herkunft der Ware zur Unterscheidung von Waren anderer Herkunft (Fortführung von BGH, Urt. v. 21.7.2005 - I ZR 293/02 - OTTO).*)

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IBRRS 2006, 0257
Urheber- und ImmaterialgüterrechtUrheber- und Immaterialgüterrecht
Patentrecht - Zur Auslegung des Klagepatents durch den Richter

BGH, Urteil vom 11.10.2005 - X ZR 76/04

1. Der Tatrichter hat das Klagepatent eigenständig auszulegen und darf die Auslegung nicht dem gerichtlichen Sachverständigen überlassen.*)

2. Da das Verständnis des Fachmanns von den im Patentanspruch verwendeten Begriffen und vom Gesamtzusammenhang des Patentanspruchs die Grundlage der Auslegung bildet, muss sich der Tatrichter erforderlichenfalls sachverständiger Hilfe bedienen. Das kommt etwa dann in Betracht, wenn zu ermitteln ist, welche objektiven technischen Gegebenheiten, welches Vorverständnis der auf dem betreffenden Gebiet tätigen Sachkundigen, welche Kenntnisse, Fertigkeiten und Erfahrungen und welche methodische Herangehensweise dieser Fachleute das Verständnis des Patentanspruchs und der in ihm verwendeten Begriffe bestimmen oder beeinflussen können.*)

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Online seit 2005

IBRRS 2005, 3608
Urheber- und ImmaterialgüterrechtUrheber- und Immaterialgüterrecht
Markenrecht - Domainname der Konzerntochter: Holding Inhaberin des Kennzeichens

BGH, Urteil vom 09.06.2005 - I ZR 231/01

Eine Holdinggesellschaft, die die Unternehmensbezeichnung einer Tochtergesellschaft mit deren Zustimmung als Domainname registrieren lässt, ist im Streit um den Domainnamen so zu behandeln, als sei sie selbst berechtigt, die fragliche Bezeichnung zu führen.*)

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IBRRS 2005, 3582
Urheber- und ImmaterialgüterrechtUrheber- und Immaterialgüterrecht
Markenrecht - Druckschrift bei geringer Anzahl und speziellem Abnehmerkreis

BGH, Beschluss vom 06.10.2005 - I ZB 20/03

1. Der Umstand allein, dass die Marke lediglich auf einer ganz geringen Anzahl von Waren - hier: zehn jährlich bzw. monatlich erscheinenden Druckschriften - angebracht wird, lässt dann nicht auf eine Scheinbenutzung schließen, wenn es für die Waren nur einen sehr speziellen Abnehmerkreis gibt.*)

2. Der Umstand, dass die mit der Marke gekennzeichnete Ware unentgeltlich abgegeben wird, steht der Annahme einer rechtlich relevanten Benutzung der Marke nur dann entgegen, wenn die Abgabe keinen Bezug zu einer geschäftlichen Tätigkeit aufweist.*)

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IBRRS 2005, 3576
Urheber- und ImmaterialgüterrechtUrheber- und Immaterialgüterrecht
Markenrecht - Schadensersatz schon bei Anbieten des Plagiats im Katalog

BGH, Urteil vom 23.06.2005 - I ZR 263/02

1. Der Inhaber eines Geschmacksmusterrechts kann bereits für das Anbieten eines rechtsverletzenden Gegenstands (hier: einer Damenarmbanduhr im Katalog eines Versandhandelsunternehmens) einen nach den Grundsätzen der Lizenzanalogie zu berechnenden Schadensersatz verlangen.*)

2. Zu den bei der Bemessung einer entsprechenden Lizenz zu berücksichtigenden Umständen.*)

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IBRRS 2005, 3482
Mit Beitrag
Urheber- und ImmaterialgüterrechtUrheber- und Immaterialgüterrecht
Urheberrecht - Darlegung der Individualität komplexer Computerprogramme

BGH, Urteil vom 03.03.2005 - I ZR 111/02

1. Bei komplexen Computerprogrammen spricht eine tatsächliche Vermutung für eine hinreichende Individualität der Programmgestaltung. In derartigen Fällen ist es Sache des Beklagten darzutun, daß das fragliche Programm nur eine gänzlich banale Programmierleistung ist oder lediglich das Programmschaffen eines anderen Programmierers übernimmt.*)

2. Ist Gegenstand eines Vertrages allein die Übertragung einzelner Nutzungsrechte, ist § 34 Abs. 3 UrhG nicht anwendbar, auch wenn es sich bei den zu übertragenden Nutzungsrechten um den wesentlichen Vermögenswert des veräußernden Unternehmens handelt. Die Verweigerung der Zustimmung kann in einem solchen Fall aber Treu und Glauben widersprechen (§ 34 Abs. 1 Satz 2 UrhG).*)

3. Sind an der Schaffung eines Werkes verschiedene Urheber beteiligt, ist bei einer zeitlichen Staffelung der Beiträge eine Miturheberschaft zwar nicht ausgeschlossen; sie setzt jedoch voraus, daß jeder Beteiligte seinen (schöpferischen) Beitrag in Unterordnung unter die gemeinsame Gesamtidee erbracht hat.*)

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IBRRS 2005, 3450
Urheber- und ImmaterialgüterrechtUrheber- und Immaterialgüterrecht
Patentrecht - Diensterfindung: zum Erfindungsanteil des Miterfinders

BGH, Urteil vom 05.10.2005 - X ZR 26/03

Jedenfalls dann, wenn ein Arbeitnehmer eine bereits gemeldete Diensterfindung, an der er als Miterfinder beteiligt ist, in einer Weise fortentwickelt, die den Gegenstand der Erfindung durch eigenständig erfinderische oder zumindest schöpferische Ergänzungen wesentlich verändert und infolgedessen auch eine wesentliche Veränderung der Anteile der Miterfinder bewirkt, bedarf es einer erneuten Meldung der Diensterfindung.*)

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IBRRS 2005, 3426
Urheber- und ImmaterialgüterrechtUrheber- und Immaterialgüterrecht
Markenrecht - Schriftzug "BOSS" für Tanzlokal?

BGH, Urteil vom 21.07.2005 - I ZR 312/02

1. Darauf, ob dem Markeninhaber auch nach den vor dem Inkrafttreten des Markengesetzes geltenden Bestimmungen Ansprüche wegen Markenverletzung gegen eine vor dem 1. Januar 1995 aufgenommene Zeichennutzung zustanden (§ 153 Abs. 1 MarkenG), kommt es nur an, wenn das angegriffene Zeichen auch vor dem 1. Januar 1995 in identischer Form oder in einer Weise benutzt worden ist, die den kennzeichnenden Charakter des Zeichens nicht verändert hat. Ist die neue Verwendungsform der früheren lediglich ähnlich, kommt es nur auf die Rechtslage nach Inkrafttreten des Markengesetzes an.

2. Der Lizenznehmer kann sich gegenüber dem Lizenzgeber nicht darauf berufen, er hätte ohne Abschluß des Lizenzvertrages ein Recht an einem anderen als dem lizenzierten Zeichen erwerben können.

3. Schließen die Parteien einen Gestattungsvertrag über eine Zeichennutzung, ohne weitergehende wechselseitige Pflichten zu vereinbaren, läßt sich dem regelmäßig nicht entnehmen, der Lizenznehmer habe für den Fall der Beendigung des Vertragsverhältnisses auf den Einwand verzichten wollen, die Voraussetzungen einer Schutzrechtsverletzung hätten bei Benutzungsaufnahme nicht vorgelegen.*)

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IBRRS 2005, 3374
Urheber- und ImmaterialgüterrechtUrheber- und Immaterialgüterrecht
Markenrecht - Zur Verwechslungsgefahr bei Wort-/Bildmarken

BGH, Beschluss vom 22.09.2005 - I ZB 40/03

Zwischen einer Wort-/Bildmarke, bei der der Anfangsbuchstabe des Wortes "coccodrillo" zu einer ovalen, in einer echsenartigen Tierfigur endenden Umrahmung des restlichen Wortbestandteils ausgebildet ist, und einer älteren, ein Krokodil darstellenden Bildmarke kann trotz Warenidentität und gesteigerter Kennzeichnungskraft der Widerspruchsmarke eine Verwechslungsgefahr zu verneinen sein, wenn dem Bildbestandteil in der Gestaltung der angegriffenen Marke nur eine untergeordnete Bedeutung zukommt.*)

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IBRRS 2005, 3370
Urheber- und ImmaterialgüterrechtUrheber- und Immaterialgüterrecht
Urheberrecht - Nachahmungsschutz bei Modeprodukten: Jeans

BGH, Urteil vom 15.09.2005 - I ZR 151/02

1. Ansprüche aus ergänzendem wettbewerbsrechtlichem Leistungsschutz wegen vermeidbarer Herkunftstäuschung nach §§ 3, 4 Nr. 9 lit. a UWG werden nicht dadurch ausgeschlossen, dass für das Erzeugnis Schutz für ein nicht eingetragenes Gemeinschaftsgeschmacksmuster nach Art. 3 ff. der Verordnung (EG) Nr. 6/2002 des Rates vom 12. Dezember 2001 über das Gemeinschaftsgeschmacksmuster (ABl. Nr. L 3 vom 5. Januar 2002, S. 1) besteht oder bestanden hat.

2. Für die Feststellung einer gewissen Bekanntheit des nachgeahmten Produkts bei der Beurteilung der vermeidbaren Herkunftstäuschung nach §§ 3, 4 Nr. 9 lit. a UWG ist auf die Bekanntheit des Erzeugnisses bei den angesprochenen Verkehrskreisen abzustellen; nicht erforderlich ist, dass der Verkehr das nachgeahmte Produkt einem namentlich bestimmten Unternehmen zuordnen kann.*)

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IBRRS 2005, 3356
Urheber- und ImmaterialgüterrechtUrheber- und Immaterialgüterrecht
Markenrecht - Auskunftsanspruch des Sortenschutzinhaber

BGH, Urteil vom 13.09.2005 - X ZR 170/04

a) Der Landwirt ist einem Sortenschutzinhaber nur insoweit zur Nachbauauskunft und zur Erbringung von Nachweisen verpflichtet, als der Sortenschutzinhaber über Anhaltspunkte dafür verfügt, dass der Landwirt Erntegut einer bestimmten, zugunsten des Sortenschutzinhabers geschützten Sorte zum Nachbau verwendet oder verwenden wird.*)

b) Zugunsten der Inhaber von Sorten, für die solche Anhaltspunkte nicht bestehen, ergibt sich auch aus der formularmäßigen Nachbauvereinbarung gemäß dem am 3. Juni 1996 zwischen dem Deutschen Bauernverband e.V. und dem Bundesverband Deutscher Pflanzenzüchter e.V. vereinbarten Kooperationsmodell "Landwirtschaft und Pflanzenzüchtung" (Kooperationsabkommen) kein Anspruch auf Einsicht in die Aufzeichnungen und Unterlagen des Landwirts.*)

c) Die Einräumung eines von Anhaltspunkten für einen Nachbau unabhängigen Nachprüfungsanspruchs durch allgemeine Geschäftsbedingungen benachteiligt den Landwirt entgegen den Geboten von Treu und Glauben unangemessen.*)

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IBRRS 2005, 3296
Mit Beitrag
Architekten und IngenieureArchitekten und Ingenieure
Wie weit reicht die Übertragung von Nutzungsrechten?

LG Hannover, Urteil vom 02.11.2004 - 18 O 356/02

1. Die in Allgemeinen Vertragsbedingungen des Bestellers enthaltene Klausel, wonach dieser die Pläne und das Werk des Architekten ohne dessen Mitwirkung nutzen und ändern kann, berechtigt den Besteller und den von ihm beauftragten nachfolgenden Architekten nicht zu einer Vervielfältigung eines urheberrechtlich geschützten Werkes. Dies gilt auch dann, wenn bereits bei der Ursprungsplanung eine Option für eine Gebäudeerweiterung bestand.

2. Eine Vervielfältigung liegt in der Erweiterung eines Schulgebäudes unter Übernahme der vorhandenen Gestaltungsmerkmale, welche die Urheberrechtsfähigkeit begründen.

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IBRRS 2005, 3275
Mit Beitrag
Urheber- und ImmaterialgüterrechtUrheber- und Immaterialgüterrecht
Urheberrecht - § 32 UrhG n.F.: Anpassung der Vergütungsvereinbarung

LG München I, Urteil vom 10.11.2005 - 7 O 24552/04

1. Zu der Frage der Anpassung der Vergütungsvereinbarung zwischen einem Verlag und dem Übersetzer eines belletristischen Werkes nach dem novellierten § 32 UrhG.

2. Eine Einmalvergütung ist nicht ausreichend, vielmehr bedarf es einer nach Auflagenhöhe gestaffelte Nachvergütung von bis zu 2 % auf den Nettoverkaufspreis des Buches sowie der Bezahlung einer Vergütung für die Verwertung von Nebenrechten.

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IBRRS 2005, 3177
Mit Beitrag
Architekten und IngenieureArchitekten und Ingenieure
Urheberrechtsverletzung durch Anbau?

LG München I, Urteil vom 02.02.2005 - 21 O 1669/04

1. Auch ein Zweckbau kann Urheberrechtsschutz genießen.

2. Das Gericht kann ohne Hinzuziehung eines Sachverständigen beurteilen, ob eine Verunstaltung vorliegt.

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IBRRS 2005, 3153
ProzessualesProzessuales
Urheberrecht - Patentnichtigkeit wegen nicht patentfähigem Gegenstand

BGH, Urteil vom 12.07.2005 - X ZR 229/01

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2005, 3152
ProzessualesProzessuales
Urheberrecht - Patentnichtigkeit wegen fehlender erfinderischer Tätigkeit

BGH, Urteil vom 06.09.2005 - X ZR 171/01

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2005, 2975
Urheber- und ImmaterialgüterrechtUrheber- und Immaterialgüterrecht
Urheberrecht - Aufrechterhaltung des patentrechtlichen Anspruches

BGH, Beschluss vom 06.09.2005 - X ZB 30/03

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2005, 2939
Urheber- und ImmaterialgüterrechtUrheber- und Immaterialgüterrecht
Urheberrecht - Programmnutzung nachträglich einschränkbar?

OLG München, Urteil vom 18.11.2004 - 6 U 2913/04

Sind sich die Vertragsparteien bei der Lizenzierung eines Computerprogramms über die wesentlichen Lizenzvertragsbedingungen einig, so kann nachträglich durch die lizenzierende Vertragspartei einseitig keine Beschränkung der Lizenz auf eine "named user"-Lizenzierung erfolgen.*)

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IBRRS 2005, 2691
Mit Beitrag
Architekten und IngenieureArchitekten und Ingenieure
Urheberrecht - Verletzung des Urheberrechts durch Umbau des geschützten Gebäudes

LG München I, Urteil vom 20.01.2005 - 7 O 6364/04

Genießt ein nach der Planung des Architekten entstandenes Gebäude als Werk der Baukunst gemäß § 2 UrhG Urheberrechtsschutz, so können spätere Umbaumaßnahmen des Auftraggebers, sofern sie die Interessen des Architekten an der Erhaltung der ursprünglichen Gestaltung des Gebäudes unverhältnismäßig einschränken, diesen in seinem Urheberpersönlichkeitsrecht verletzen und ihn zur Geltendmachung des immateriellen Schadens berechtigen, auch wenn dem Auftraggeber in dem zu Grunde liegenden Architektenvertrag eben dieses Recht zum Umbau des Gebäudes eingeräumt wird.

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IBRRS 2005, 2637
Mit Beitrag
Urheber- und ImmaterialgüterrechtUrheber- und Immaterialgüterrecht
IT-Recht - Stadtpläne im Internet urheberrechtlich geschützt!

BGH, Urteil vom 23.06.2005 - I ZR 227/02

a) Die in einem digitalen Datenbestand verkörperte Vorstufe für einen Stadtplan kann ein urheberrechtlich schutzfähiges Werk im Sinne des § 2 Abs. 1 Nr. 7 UrhG sein.*)

b) Kartographische Gestaltungen können selbst dann, wenn sie in der Gesamtkonzeption (insbesondere bei der Gestaltung des Kartenbildes) keine schöpferischen Züge aufweisen (wie z.B. bei der Erarbeitung eines einzelnen topographischen Kartenblatts nach einem vorbekannten Muster), urheberrechtlich schutzfähig sein. Auch bei einer Bindung an vorgegebene Zeichenschlüssel und Musterblätter kann dem Entwurfsbearbeiter oder Kartographen (etwa bei der Generalisierung und Verdrängung) ein für die Erreichung des Urheberrechtsschutzes genügend großer Spielraum für individuelle kartographische Leistungen bleiben. Die Anforderungen an die schöpferische Eigentümlichkeit sind insoweit bei kartographischen Gestaltungen gering.*)

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IBRRS 2005, 2634
Urheber- und ImmaterialgüterrechtUrheber- und Immaterialgüterrecht
Markenrecht - Firmenschlagwort

BGH, Urteil vom 24.02.2005 - I ZR 161/02

Mit der endgültigen Aufgabe der Firma ist in der Regel auch der Verlust des aus dem Firmenschlagwort gebildeten Unternehmenskennzeichens verbunden. Davon unberührt bleibt, daß das alte Firmenschlagwort als besondere Geschäftsbezeichnung gemäß § 5 Abs. 2 Satz 1 Altern. 3 MarkenG neben der neuen Firma Schutz (für einen Teil des Geschäftsbetriebs) mit eigener Priorität erlangen kann.*)

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IBRRS 2005, 2633
ProzessualesProzessuales
Patentrecht - Anschlußberufung im Patentnichtigkeitsverfahren

BGH, Beschluss vom 07.06.2005 - X ZR 174/04

Die Anschlußberufung kann im Patentnichtigkeitsverfahren weiterhin bis zum Schluß der mündlichen Verhandlung erhoben werden (so schon BGHZ 17, 305, 307 - Schlafwagen); die abweichenden Vorschriften der Zivilprozeßordnung in der Fassung des Gesetzes zur Reform des Zivilprozesses gelten insoweit nicht.*)

Jedoch ist die Anschlußberufung dann, wenn sie vor Ablauf der Berufungsbegründungsfrist eingelegt wird, entsprechend der vor Inkrafttreten des Gesetzes zur Reform des Zivilprozesses geltenden Regelung in § 522a Abs. 2 ZPO bis zum Ablauf dieser Frist zu begründen.*)

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IBRRS 2005, 2626
Mit Beitrag
Urheber- und ImmaterialgüterrechtUrheber- und Immaterialgüterrecht
IT-Recht - Vervielfältigung einer Datenbank

BGH, Urteil vom 21.07.2005 - I ZR 290/02

Ein Verstoß gegen das ausschließliche Recht eines Datenbankherstellers, die Datenbank insgesamt oder in einem nach Art oder Umfang wesentlichen Teil der Datenbank zu vervielfältigen, kann auch gegeben sein, wenn Daten entnommen und auf andere Weise zusammengefaßt werden. Auf die Übernahme der Anordnung der Daten in der Datenbank des Herstellers kommt es für den Schutz nach § 87b Abs. 1 Satz 1 UrhG nicht an. Die andersartige Anordnung der entnommenen Daten durch den Verwender hat nicht zur Folge, daß diese ihre Eigenschaft als wesentlicher Teil der Datenbank verlieren.*)

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IBRRS 2005, 2610
Mit Beitrag
Architekten und IngenieureArchitekten und Ingenieure
Wiener Hundertwasserhaus: Fotografische Verbreitung

OLG München, Urteil vom 16.06.2005 - 6 U 5629/99

1. Dem Urheber, der eine ausschließliche Lizenz an seinen Werken vergeben hat, stehen Schadensersatzansprüche nur zu, wenn er dafür Lizenzgebühren erhält.*)

Er ist nicht berechtigt, Schadensersatzansprüche geltend zu machen, wenn er lediglich kapitalmäßig (z.B. als Alleinaktionär) am Lizenznehmer beteiligt ist.*)

Es fehlt dann auch das eigene rechtsschutzwürdige Interesse, Schadensersatzansprüche im Weg der Prozessstandschaft geltend zu machen.*)

2. Die Auslegung von § 59 Abs. 1 Satz 2 UrhG durch den Bundesgerichtshof (Az. I ZR 192/00) und die Auslegung von § 54 Abs. 1 Nr. 5 öst. UrhG durch den öst. OGH (GRUR Int. 1991, 56 ff. - Adolf-Loos-Werke) führen dazu, dass die hier streitgegenständliche Darstellung des Hunderwasser-Hauses in der Republik Österreich urheberrechtlich bedenkenfrei vertrieben werden kann, die aus der Republik Österreich in die Bundesrepublik Deutschland eingeführten Vervielfältigungsstücke dagegen nicht.*)

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IBRRS 2005, 2583
Urheber- und ImmaterialgüterrechtUrheber- und Immaterialgüterrecht
Urheberrecht - Kommt umformatierter Datei Urheberrechtsschutz zu?

OLG Frankfurt, Urteil vom 22.03.2005 - 11 U 64/04

Zur Frage, ob das Ergebnis einer Umschreibung von in Form einer Word-Datei zur Verfügung gestellten Texte, Bildern, Logos und Designs in eine HTML-Datei für eine einzelne Web-Site des Auftraggebers durch einen Web-Designer oder Programmierer urheberrechtsfähig ist, insbesondere ob einer solchen HTML-Datei Sonderrechtsschutz als Computerprogramm nach §§ 2 Abs. 1 Nr. 1, 69a ff UrhG, als Datenbankwerk nach § 4 Abs. 2 UrhG oder als Datenbank nach §§ 87 a ff UrhG zukommen kann.*)

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IBRRS 2005, 2522
Urheber- und ImmaterialgüterrechtUrheber- und Immaterialgüterrecht
Patentrecht - Beschränkte Verteidigung des Musters im Löschungsverfahren

BGH, Beschluss vom 14.09.2004 - X ZB 25/02

Für die beschränkte Verteidigung des Gebrauchsmusters im Löschungsverfahren gelten die im Patentrecht entwickelten Grundsätze zur beschränkten Verteidigung des erteilten Patents entsprechend. Deshalb darf der Gegenstand der Anmeldung bei der Aufstellung neuer Schutzansprüche beschränkt werden, solange dadurch das Gebrauchsmuster nicht auf einen Gegenstand erstreckt wird, der von den eingetragenen Schutzansprüchen nicht erfaßt ist und von dem der Fachmann aufgrund der ursprünglichen Offenbarung nicht erkennen kann, daß er von vornherein von dem Schutzbegehren umfaßt sein sollte*)

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IBRRS 2005, 2521
Urheber- und ImmaterialgüterrechtUrheber- und Immaterialgüterrecht
Urheberrecht - Akteneinsicht im Gebrauchsmusterlöschungsverfahren

BGH, Beschluss vom 11.10.2004 - X ZB 25/02

Zur Akteneinsicht in Gebrauchsmusterlöschungsverfahren.*)

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IBRRS 2005, 2510
Urheber- und ImmaterialgüterrechtUrheber- und Immaterialgüterrecht
Markenrecht - Domainname als besonderes Unternehmenskennzeichen

BGH, Urteil vom 22.07.2004 - I ZR 135/01

a) Durch die Benutzung eines Domainnamens kann ein entsprechendes Unternehmenskennzeichen entstehen, wenn durch die Art der Benutzung deutlich wird, daß der Domainname nicht lediglich als Adreßbezeichnung verwendet wird, und der Verkehr daher in der als Domainname gewählten Bezeichnung einen Herkunftshinweis erkennt.*)

b) Unternehmen mit einem lokalen oder regionalen Wirkungskreis weisen mit ihrer Präsenz im Internet nicht notwendig darauf hin, daß sie ihre Waren oder Leistungen nunmehr jedem bundesweit anbieten wollen.*)

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IBRRS 2005, 2289
Urheber- und ImmaterialgüterrechtUrheber- und Immaterialgüterrecht
Markenrecht - Markenverletzung durch Transit von Waren?

BGH, Beschluss vom 02.06.2005 - I ZR 246/02

Dem Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften werden zur Auslegung von Art. 5 Abs. 1 und 3 der Ersten Richtlinie des Rates 89/104/EWG vom 21. Dezember 1988 zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Marken (ABl. EG Nr. L 40 v. 11.2.1989, S. 1) und zu Art. 28 bis 30 EG folgende Fragen zur Vorabentscheidung vorgelegt:*)

a) Gewährt die eingetragene Marke ihrem Inhaber das Recht, die Durchfuhr von Waren mit dem Zeichen zu verbieten?*)

b) Bejahendenfalls: Kann sich eine besondere Beurteilung daraus ergeben, daß das Zeichen im Bestimmungsland keinen Schutz genießt?*)

c) Ist - im Falle der Bejahung von Frage a) und unabhängig von der Beantwortung der Frage zu b) - danach zu unterscheiden, ob die für einen Mitgliedstaat bestimmte Ware aus einem Mitgliedstaat, aus einem assoziierten Staat oder aus einem Drittstaat stammt? Kommt es dabei darauf an, ob die Ware im Ursprungsland rechtmäßig oder unter Verletzung eines dort bestehenden Kennzeichenrechts des Markeninhabers hergestellt worden ist?*)

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IBRRS 2005, 2092
Urheber- und ImmaterialgüterrechtUrheber- und Immaterialgüterrecht
Urheberrecht - Was ist eine Zeitung?

BGH, Urteil vom 27.01.2005 - I ZR 119/02

a) Hat eine Verwertungsgesellschaft gegenüber einem Nutzer Vergütungsansprüche geltend gemacht, ohne insoweit zur Wahrnehmung berechtigt zu sein, kann der Berechtigte diese Leistung genehmigen und von der Verwertungsgesellschaft die Herausgabe des Erlangten beanspruchen. Auch schon vor Genehmigung der Leistung kann der Berechtigte von der Verwertungsgesellschaft Auskunft über die eingezogenen Vergütungen beanspruchen.*)

b) Zeitungen i.S. von § 49 Abs. 1 Satz 1 UrhG können auch wöchentlich oder gar monatlich erscheinende Periodika sein, die nach ihrem Gesamtcharakter im wesentlichen lediglich der aktuellen Information dienen.*)

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IBRRS 2005, 2009
Urheber- und ImmaterialgüterrechtUrheber- und Immaterialgüterrecht
Patentrecht - Schutzdauer des Streitpatents abgelaufen: Nichtigkeitsklage?

BGH, Urteil vom 19.05.2005 - X ZR 188/01

1. Ist die Schutzdauer des Streitpatents abgelaufen, ist die Nichtigkeitsklage nur zulässig, soweit der Kläger gleichwohl ein Rechtsschutzbedürfnis für die Nichtigerklärung hat. Diese Voraussetzung ist für einander nebengeordnete Patentansprüche jeweils gesondert zu prüfen.*)

2. Es steht dem Patentschutz nicht entgegen, daß ein Verfahren oder eine Vorrichtung die Wiedergabe von Informationen betrifft. Maßgeblich ist vielmehr, ob die beanspruchte Lehre Anweisungen enthält, die der Lösung eines konkreten technischen Problems mit technischen Mitteln dienen. Ist dies der Fall, kommt es nicht darauf an, ob der Patentanspruch auch auf den Informationscharakter des Verfahrensergebnisses oder der beanspruchten Sache abstellt.*)

3. Ist bei einem auf einen Aufzeichnungsträger gerichteten Sachanspruch der beanspruchte Gegenstand zumindest teilweise nicht unmittelbar durch (räumlich-körperlich oder funktional umschriebene) Sachmerkmale, sondern durch ein Verfahren definiert, durch das eine bestimmte Informationsstruktur erhalten wird, ist durch Auslegung des Patentanspruchs zu ermitteln, ob und inwieweit sich aus dem angegebenen Verfahren durch dieses bedingte Merkmale des bei seiner Anwendung erhaltenen Aufzeichnungsträgers ergeben, die diesen als erfindungsgemäß qualifizieren (Fortführung des Sen.Urt. v. 19.6.2001 - X ZR 159/98, GRUR 2001, 1129 - zipfelfreies Stahlband).*)

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IBRRS 2005, 2008
Urheber- und ImmaterialgüterrechtUrheber- und Immaterialgüterrecht
Patentrecht - Gemeinschaftliches Patent

BGH, Urteil vom 22.03.2005 - X ZR 152/03

Solange die Mitinhaber eines gemeinschaftlichen Patents hierüber weder eine Vereinbarung noch einen Beschluß getroffen haben und auch ein nach § 745 Abs. 2 BGB insoweit bestehender Anspruch nicht geltend gemacht ist, kann von dem die Erfindung im Rahmen des § 743 Abs. 2 BGB benutzenden Mitinhaber ein anteiliger Ausgleich für gezogene Gebrauchsvorteile nicht verlangt werden.*)

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IBRRS 2005, 2007
Urheber- und ImmaterialgüterrechtUrheber- und Immaterialgüterrecht
Patentrecht - Werbeabbildung

BGH, Urteil vom 15.03.2005 - X ZR 80/04

a) Fehlt es, wie bei der Werbeabbildung eines Erzeugnisses, an einem unmittelbaren Bezug zu einem körperlichen Gegenstand, so kommt es für die Prüfung, ob ein schutzrechtsverletzendes Erzeugnis angeboten wurde, nicht auf die konkreten subjektiven Vorstellungen bestimmter Adressaten der Werbung an. Der aus der Sicht der angesprochenen Kreise unter Berücksichtigung aller tatsächlichen Umstände des Einzelfalles zu ermittelnde objektive Erklärungswert der Werbung ist aber ein wesentlicher Gesichtspunkt für die tatrichterliche Würdigung.*)

b) Läßt sich eine Werbeabbildung, die in der Vergangenheit für ein ein Schutzrecht verletzendes Erzeugnis eingesetzt wurde, in unveränderter Form auch auf einen nicht schutzrechtsverletzenden Gegenstand beziehen, kommt es darauf an, ob die angesprochenen Kreise das beworbene Erzeugnis bei objektiver Betrachtung als schutzrechtsverletzend ansehen (Fortführung von BGH, Urt. v. 16. September 2003 - X ZR 179/02, GRUR 2003, 1031 - Kupplung für optische Geräte).*)

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IBRRS 2005, 1904
Urheber- und ImmaterialgüterrechtUrheber- und Immaterialgüterrecht
Urheberrecht - Beschränktes Nutzungsrecht durch Hersteller einer Programmversion

BGH, Urteil vom 06.07.2000 - I ZR 244/97

Ein Softwarehersteller kann sein Interesse daran, daß eine zu einem günstigen Preis angebotene Programmversion nur zusammen mit einem neuen PC veräußert wird, nicht in der Weise durchsetzen, daß er von vornherein nur ein auf diesen Vertriebsweg beschränktes Nutzungsrecht einräumt. Ist die Programmversion durch den Hersteller oder mit seiner Zustimmung in Verkehr gesetzt worden, ist die Weiterverbreitung aufgrund der eingetretenen Erschöpfung des urheberrechtlichen Verbreitungsrechts ungeachtet einer inhaltlichen Beschränkung des eingeräumten Nutzungsrechts frei.*)

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IBRRS 2005, 1885
WettbewerbsrechtWettbewerbsrecht
Abzug der Gemeinkosten bei Schadensersatz nach GeschmMG

BGH, Urteil vom 02.11.2000 - I ZR 246/98

Gemeinkostenanteil*)

a) Ist gemäß § 14a Abs. 1 Satz 2 GeschmMG Schadensersatz durch Herausgabe des Verletzergewinns zu leisten, dürfen Gemeinkosten nur abgezogen werden, wenn und soweit sie ausnahmsweise den schutzrechtsverletzenden Gegenständen unmittelbar zugerechnet werden können.*)

b) Der Verletzer kann bei der Bestimmung der Höhe des Verletzergewinns nicht geltend machen, dieser beruhe teilweise auf besonderen eigenen Vertriebsleistungen.*)

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IBRRS 2005, 1846
WettbewerbsrechtWettbewerbsrecht
Verwirkung der Ansprüche aus Patentverletzung

BGH, Urteil vom 19.12.2000 - X ZR 150/98

a) Ansprüche wegen Patentverletzung können verwirkt sein, wenn sich der Verletzer wegen der Duldung der Verletzungshandlungen durch den Patentinhaber über einen längeren Zeitraum hin bei objektiver Beurteilung darauf einrichten durfte und auch eingerichtet hat, dieser werde sein Recht nicht mehr geltend machen, und deswegen die verspätete Geltendmachung gegen Treu und Glauben verstößt.*)

b) Auch gegenüber dem bereicherungsrechtlichen Anspruch auf Herausgabe des durch eine Patentverletzung Erlangten ist der Einwand der Verwirkung nicht schlechthin oder regelmäßig ausgeschlossen.*)

c) Bei der Verwirkung sind Zeit- und Umstandsmoment nicht voneinander unabhängig zu betrachten, sondern stehen in einer Wechselwirkung. Die zeitlichen wie die sonstigen Umstände des Falles müssen in ihrer Gesamtheit die Beurteilung tragen, daß Treu und Glauben dem Gläubiger die Verfolgung des Anspruchs verwehren, mit dessen Geltendmachung der Schuldner nicht mehr rechnen mußte.*)

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IBRRS 2005, 1833
WettbewerbsrechtWettbewerbsrecht
Markenrecht - Fehlende Schutzwürdigkeit von Werktiteln bei Verwechslungsgefahr

BGH, Urteil vom 01.03.2001 - I ZR 211/98

a) Werktitel, die von Haus aus mangels hinreichender Unterscheidungskraft oder wegen eines bestehenden Freihaltebedürfnisses nicht schutzfähig sind, können den Schutz der §§ 5, 15 MarkenG in Anspruch nehmen, wenn sie innerhalb der angesprochenen Kreise durchgesetzt sind.*)

b) Besteht die Übung, als Titel für eine bestimmte Werkkategorie - hier: Nachrichtensendungen im Fernsehen - eine nur wenig unterscheidungskräftige Bezeichnung zu wählen, die über den Charakter der Sendung Auskunft gibt, ist bei der Bemessung des Schutzumfangs solcher Werktitel oder entsprechender Marken - mögen sie auch durchgesetzt, bekannt oder sogar berühmt sein - das schutzwürdige Interesse der Wettbewerber zu berücksichtigen, für ihre Werke oder Leistungen ebenfalls eine "sprechende" Kennzeichnung zu wählen. Im Anwendungsbereich des § 14 Abs. 2 Nr. 2 und des § 15 Abs. 2 MarkenG geschieht dies durch eine sachgerechte Handhabung des Merkmals der Verwechslungsgefahr sowie durch § 23 Nr. 2 MarkenG; bei bekannten Werktiteln oder Marken kann ein solches berechtigtes Interesse dazu führen, daß das Merkmal "ohne rechtfertigenden Grund in unlauterer Weise" zu verneinen ist.*)

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IBRRS 2005, 1829
WettbewerbsrechtWettbewerbsrecht
Pflichten der DENIC bei Registrierung von Top- Level-Domänen

BGH, Urteil vom 17.05.2001 - I ZR 251/99

a) Die für die Registrierung von Domain-Namen unter der Top-Level-Domain ".de" zuständige DENIC ist vor der Registrierung grundsätzlich weder unter dem Gesichtspunkt der Störerhaftung noch als Normadressatin des kartellrechtlichen Behinderungsverbots zur Prüfung verpflichtet, ob der angemeldete Domain-Name Rechte Dritter verletzt.*)

b) Wird die DENIC von einem Dritten darauf hingewiesen, daß ein registrierter Domain-Name seiner Ansicht nach ein ihm zustehendes Kennzeichenrecht verletzt, kommt eine Haftung als Störerin oder eine kartellrechtliche Haftung für die Zukunft nur in Betracht, wenn die Rechtsverletzung offenkundig und für die DENIC ohne weiteres feststellbar ist. Im Regelfall kann die DENIC den Dritten darauf verweisen, eine Klärung im Verhältnis zum Inhaber des umstrittenen Domain-Namens herbeizuführen.*)

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IBRRS 2005, 1805
Urheber- und ImmaterialgüterrechtUrheber- und Immaterialgüterrecht
Markenrecht - Markenmäßiger Gebrauch

BGH, Urteil vom 03.02.2005 - I ZR 159/02

a) Von einem markenmäßigen Gebrauch i.S. des § 14 Abs. 2 Nr. 3 MarkenG ist auszugehen, wenn die angesprochenen Verkehrskreise das mit der Klagemarke identische oder ähnliche Zeichen als Teil der Produktaufmachung auffassen und aufgrund der Zeichenidentität oder -ähnlichkeit oder der Bekanntheit der Klagemarke eine gedankliche Verknüpfung zwischen Klagemarke und Kollisionszeichen herstellen.*)

b) Wird eine bekannte Marke bei der Aufmachung eines Produkts in witziger und humorvoller Weise verwandt (hier: Wiedergabe auf einer Postkarte), kann die Unlauterkeit der Ausnutzung der Unterscheidungskraft (Aufmerksamkeitsausbeutung) der Klagemarke aufgrund der Kunstfreiheit nach Art. 5 Abs. 3 GG ausgeschlossen sein.*)

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IBRRS 2005, 1683
WettbewerbsrechtWettbewerbsrecht
Urheberrecht - Umfang der Nutzungsrechtseinräumung durch Fotografen

BGH, Urteil vom 05.07.2001 - I ZR 311/98

a) Hat ein Fotograf einer Zeitschrift das Recht eingeräumt, eine seiner Fotografien abzudrucken, erstreckt sich diese Nutzungsrechtseinräumung nicht auf eine später erschienene CD-ROM-Ausgabe der Jahrgangsbände der Zeitschrift.*)

b) Ist die erforderliche Zustimmung zu einer solchen CD-ROM-Ausgabe nicht eingeholt worden, kann der Fotograf mit Hilfe des Unterlassungsanspruchs gegen die ungenehmigte Verwertung seiner Werke oder Leistungen vorgehen. Dem steht nicht der Einwand der unzulässigen Rechtsausübung entgegen, auch wenn der Fotograf aufgrund vertraglicher Treuepflichten bei rechtzeitiger Anfrage verpflichtet gewesen wäre, einer Nutzung seiner Fotografien im Rahmen der CD-ROM-Ausgabe zuzustimmen.*)

c) Wird der Verletzer auf Ersatz des im Wege der Lizenzanalogie berechneten Schadens in Anspruch genommen, führt die Zahlung nicht zum Abschluß eines Lizenzvertrags und damit auch nicht zur Einräumung eines Nutzungsrechts.*)

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IBRRS 2005, 1672
WettbewerbsrechtWettbewerbsrecht
Patentrecht - Nichtigerklärung des nicht patentfähigen Streitpatents

BGH, Urteil vom 11.09.2001 - X ZR 168/98

Ein Gegenstand einer europäischen Patentanmeldung betrifft nur dann im Sinne des Art. 87 Abs. 1 EPÜ dieselbe Erfindung wie eine Voranmeldung, wenn die mit der europäischen Patentanmeldung beanspruchte Merkmalskombination dem Fachmann in der Voranmeldung in ihrer Gesamtheit als zu der angemeldeten Erfindung gehörig offenbart ist. Einzelmerkmale können nicht in ein und demselben Patentanspruch mit unterschiedlicher Priorität miteinander kombiniert werden (im Anschluß an die Stellungnahme G 2/98 der Großen Beschwerdekammer des Europäischen Patentamts).*)

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IBRRS 2005, 1667
ProzessualesProzessuales
Patentrecht - Krankenhausmüllentsorgungsanlage: Anfechtung von Lizenzvertrag

BGH, Urteil vom 03.02.1998 - X ZR 18/96

Zur Anfechtung eines Lizenzvertrages wegen arglistiger Täuschung durch unrichtige Angaben zur Schutzrechtslage (hier: Hinweis auf Patentschutz bei in Wahrheit lediglich vorliegender veröffentlichter Patentanmeldung und Gebrauchsmustereintragung).*)

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IBRRS 2005, 1650
ProzessualesProzessuales
Urheberrecht - Kundenauskunft für Rechteinhaber gegen Provider?

OLG Hamburg, Urteil vom 28.04.2005 - 5 U 156/04

1. Die Beschwer als von Amts wegen zu berücksichtigende Zulässigkeitsvoraussetzung der Berufung (§ 511 Abs. 2 Nr. 1 ZPO) bestimmt sich nach dem Sachvortrag bei Einlegung der Berufung. Die Rüge des Nichterreichens der Beschwer unterliegt nicht -weil etwa aus prozesstaktischen Gründen erst zum Schluss der mündlichen Verhandlung erhoben- dem Verspätungseinwand.*)

2. Rechteinhaber haben weder in direkter noch in analoger Anwendung von § 101 a Abs. 1 UrhG einen Auskunftsanspruch über die Identität eines Kunden gegenüber einem Access-Provider, wenn der Provider allein einen Internetzugang vermittelt, über den durch Download Urheberrechtsverletztungen nach § 19 a UrhG erfolgen.*)

3. Durch Bereitstellung des technischen Zugangs zum Internet durch den Access-Provider kommt -nach Kenntniserlangung von den Urheberrechtsverletzungen- eine Verantwortlichkeit als Mitstörer in Betracht.*)

4. Die "Verpflichtungen zur Entfernung und Sperrung der Nutzung von Informationen nach den allgemeinen Gesetzen" (§ 8 Abs. 2 Satz 2 TDG) eines Mitstörers umfassen nicht die Verpflichtung zur Auskunftserteilung nach § 101 a Abs. 1 UrhG.*)

5. Eine "offensichtliche Rechtsverletzung" im Sinne von § 101 a Abs. 3 UrhG liegt nur dann vor, wenn die tatsächlichen Umstände und die Rechtslage unzweifelhaft sind, so dass eine Fehlentscheidung kaum möglich ist.*)

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IBRRS 2005, 1491
Mit Beitrag
VergabeVergabe
Vorgabe von Leitfabrikaten durch Beschreibung technischer Merkmale

VK Südbayern, Beschluss vom 19.10.2004 - 60-08/04

1. Gemäß § 107 Abs. 3 Satz 1 GWB besteht die Rügeobliegenheit nur für die dem Antragsteller bekannten Vergabefehler. Kenntnis in diesem Sinn setzt einmal die positive Kenntnis der einen Vergabefehler (tatsächlicher oder vermeintlicher Art) ausmachenden Tatsachenumstände, außerdem aber auch die zumindest laienhafte rechtliche Wertung des Antragstellers voraus, dass die bekannten Tatsachen den Schluss auf eine Verletzung vergaberechtlicher Bestimmungen rechtfertigen (OLG Düsseldorf, Beschl. v. 22.08.2000 - Verg 9/00). Eine rechtliche Verpflichtung des Antragstellers, sich die - über einen etwa bestehenden Verdacht hinaus - zur Erhebung einer Rüge erforderlichen Tatsachenkenntnisse durch eigenes Tun zu verschaffen und/oder bislang ungewisse rechtliche Bedenken durch Einholen anwaltlichen Rechtsrats zu erhärten, besteht grundsätzlich nicht. Eine Ausnahme hiervon mag in dem Fall anerkannt werden, in welchem der Kenntnisstand des Antragstellers in tatsächlicher oder rechtlicher Hinsicht einen solchen Grad erreicht hat, dass ein weiteres Verharren in Unkenntnis als ein mutwilliges Sich-Verschließen vor der Erkenntnis eines Vergaberechtsverstoßes gewertet werden muss. Die tatsächlichen Voraussetzungen einer Verletzung der Rügeobliegenheit hat - wie sich aus dem Wortlaut des § 107 Abs. 3 S. 1 GWB ergibt - im Streitfall der Auftraggeber nachzuweisen (vgl. OLG Düsseldorf, Beschl. v. 18.07.2001 - Verg 16/01 -, VergabeR 2001, 419, 421).*)

2. Gemäß § 8 Nr. 3 Abs. 4 VOL/A darf die Beschreibung technischer Merkmale nicht die Wirkung haben, dass bestimmte Unternehmen oder Erzeugnisse bevorzugt oder ausgeschlossen werden, es sei denn, dass eine solche Beschreibung durch die zu vergebende Leistung gerechtfertigt ist. Diese Bestimmung bezweckt, eine Verengung oder sogar Ausschaltung des Wettbewerbs durch eine einseitige Orientierung des öffentlichen Auftraggebers auf bestimmte Unternehmen oder Erzeugnisse zu verhindern und den Grundsatz der Chancengleichheit der Bewerber zu wahren. Die Bestimmung in § 8 Nr. 3 Abs. 4 VOL/A enthält eine Ausnahmeregelung. Eine Beschreibung technischer Merkmale in der vorgenannten Weise ist zulässig, wenn sie durch die zu vergebende Leistung gerechtfertigt ist. Gemeint ist, dass die geforderte Leistung aus objektiven, in der Sache selbst liegenden Gründen nicht anders beschrieben werden kann, als dass als Ergebnis der Leistungsbeschreibung nahezu zwangsläufig nur bestimmte Unternehmen oder Erzeugnisse für die Angebotsabgabe in Betracht kommen können. Dieser Umstand wird letztlich auf einen ganz spezifischen, durch andere Bieter oder Produkte nicht zu deckenden Bedarf, der sich aus der besonderen Aufgabenstellung des Bedarfsträgers ergibt, zurückzuführen sein.*)

3. § 7 a Nr. 2 Abs. 3 Satz 1 VOL/A 2. Abschnitt dient der Transparenz des Vergabeverfahrens (§ 97 Abs. 1 GWB) und der Gleichbehandlung aller Bieter (§ 97 Abs. 2 GWB). Aus der Verpflichtung des Auftraggebers, die geforderten Nachweise schon in der Bekanntmachung anzugeben, folgt im Umkehrschluss das Verbot, nach der Vergabebekanntmachung andere oder zusätzliche Nachweise zu fordern oder den Bietern über § 7 a Nr. 2 Abs. 3 Satz 2 VOL/A 2. Abschnitt hinaus die Vorlage anderer als der bekannt gemachten Nachweise zu gestatten.*)

4. Gemäß der den Rechtsweg in Vergabesachen begründenden Bestimmung des § 104 Abs. 2 S. 1 GWB können Rechte aus § 97 Abs. 7 GWB sowie sonstige Ansprüche gegen öffentliche Auftraggeber, die auf die Vornahme oder das Unterlassen einer Handlung in einem Vergabeverfahren gerichtet sind, außer vor den Vergabeprüfstellen nur vor den Vergabekammern und dem Beschwerdegericht geltend gemacht werden. Der Rechtsweg nach § 104 Abs. 2 S. 1 GWB ist vorliegend nicht gegeben, weil die auf die patentrechtlichen Vorschriften gestützten "sonstigen Ansprüche" der Antragstellerin nicht gegen eine Handlung in einem Vergabeverfahren gerichtet sind.*)

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IBRRS 2005, 1468
Urheber- und ImmaterialgüterrechtUrheber- und Immaterialgüterrecht
Patentrecht - Gegenvorstellung im Nichtigkeitsberufungsverfahren

BGH, Beschluss vom 14.03.2005 - X ZR 186/00

Mit einer auf die Verletzung von Verfahrensgrundrechten gestützten Gegenvorstellung kann nicht die erneute Befassung mit einer Frage erreicht werden, die als nicht entscheidungserheblich erkannt worden ist.*)

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IBRRS 2005, 1447
Urheber- und ImmaterialgüterrechtUrheber- und Immaterialgüterrecht
Markenrecht - Beurteilung der Verwechslungsgefahr

BGH, Beschluss vom 24.02.2005 - I ZB 2/04

Es gibt keinen Erfahrungssatz, daß sich der Verkehr bei erkennbar aus Vor- und Nachnamen gebildeten Marken allein oder vorrangig am Nachnamen orientiert. Liegen besondere Umstände vor, kann bei der Beurteilung der Verwechslungsgefahr dem Nachnamen in der Gesamtbezeichnung eine prägende Wirkung zugemessen werden. Solche Umstände können in der kraft Benutzung gesteigerten Kennzeichnungskraft der nur aus dem Nachnamen gebildeten älteren Marke liegen.*)

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