Bau-, Architekten- und Immobilienrecht.
Volltexturteile nach Sachgebieten
88 Entscheidungen insgesamt
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IBRRS 2006, 0691OLG Hamm, Urteil vom 15.09.2004 - 25 U 17/04
Werden die geschuldeten Luft- und Trittschutzschallanforderungen durch den Bauträger nicht eingehalten, stellt dies einen Mangel dar, der die Wandelung rechtfertigt.
VolltextIBRRS 2006, 0675
KG, Urteil vom 13.12.2005 - 6 U 140/01
1. Der Statiker ist nicht Erfüllungsgehilfe des Bauherrn im Vertragsverhältnis zum Architekten.
2. Bei der Anordnung von Dehnfugen (Gleitfugen) handelt es sich um Standardwissen, das jeder Architekt besitzen muss.
VolltextIBRRS 2006, 0573
KG, Urteil vom 14.02.2006 - 21 U 5/03
1. Die VOB/A besteht nicht aus Rechtsnormen, sondern stellt eine interne Verwaltungsanweisung dar.
2. Aus § 9 VOB/A lässt sich keine vertragsimmanente Risikobeschränkung zu Gunsten des Auftragnehmers ableiten.
3. Der Auftraggeber ist durch § 9 VOB/A nicht gehindert, eine offene und vollständige Risikoübertragung auf den Auftragnehmer zu vereinbaren.
4. Legt der Auftraggeber im Rahmen der Vertragsverhandlungen offen und gibt zu erkennen, dass er dieses Risiko auf den Auftragnehmer übertragen will, ohne dass sich dazu eine eindeutige Beschreibung in den Vertragsunterlagen befindet, ist ein Vertrauen des Auftragnehmers, kein ungewöhnliches Wagnis i.S. von § 9 VOB/A aufgebürdet zu bekommen, nicht begründet.
5. Die offene Überbürdung dieser Risiken führt nicht zu einem Schadensersatzanspruch wegen c.i.c.; es fehlt an dem erforderlichen Vertrauen des Auftragnehmers sowie an der Schutzwürdigkeit eines etwaigen Vertrauens.
6. Die Rechtsprechung über die Wissenszurechnung soll die organisatorische Aufteilung von Wissen kompensieren, nicht aber die Zurechnung erweitern. Die Zurechnung von Wissen des Rechtsvorgängers kommt daher ohne weitere Gründe weder bei natürlichen noch bei juristischen Personen in Betracht.
IBRRS 2006, 0389
OLG Köln, Urteil vom 06.05.2005 - 20 U 127/04
1. Wer als technischer Baubetreuer die Überwachung der Bauausführung übernimmt, haftet für die erkennbaren und vermeidbaren Mängel.
2. Eine Haftungsklausel mit Verpflichtung zum Abschluss einer Haftpflichtversicherung bewirkt noch keine Beschränkung der Haftung auf die Versicherungssumme.
VolltextIBRRS 2006, 0019
OLG Naumburg, Urteil vom 04.11.2004 - 4 U 122/04
Ob eine kunststoffmodifizierte Bitumendickbeschichtung zur Abdichtung eines Kellers überhaupt den anerkannten Regeln der Technik entspricht, kann jedenfalls dann offen bleiben, wenn die Ausführung ungenügend und dadurch die Mangelhaftigkeit gegeben ist.
VolltextIBRRS 2006, 0010
OLG Brandenburg, Urteil vom 30.11.2005 - 4 U 141/04
Die Klausel
"Sollten nach Fertigstellung der Abdichtung Durchbrüche, Anbauten oder Bohrungen in dem geschlossenen System vorgenommen werden, gilt die Abdichtung als zerstört und es erlischt die komplette Garantiezusage der U. ..."
in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Unternehmers ist als Haftungsausschlußregelung - auch im kaufmännischen Verkehr - wegen unangemessener Benachteiligung des Bestellers unwirksam (§ 9 AGBG, jetzt § 307 BGB).
VolltextOnline seit 2005
IBRRS 2005, 3320OLG Karlsruhe, Urteil vom 02.12.2004 - 19 U 111/04
1. Bleibt der Schallschutz hinter den Anforderungen der DIN 4109 zurück, liegt ein erheblicher Mangel im Sinne von § 634 Abs. 3 BGB a.F. vor, der zur Wandelung des Vertrages berechtigt.
2. Hat der Bauträger sein Nachbesserungsrecht verloren, lassen weitere Nachbesserungsmaßnahmen die Rechte des Erwerbers unberührt.
3. Im Rahmen der Rückabwicklung eines Bauträgervertrages ist der Nutzungsvorteil des Erwerbers nach der zeitanteiligen linearen Wertminderung im Vergleich zwischen tatsächlichem Gebrauch und voraussichtlicher Gesamtnutzungsdauer ("Wertverzehr") zu berechnen.
IBRRS 2005, 3319
OLG Celle, Urteil vom 16.12.2004 - 13 U 19/04
Führt der Bauunternehmer eine Kellerabdichtung mit Bitumendickbeschichtung bereits nicht in der vertraglich geschuldeten Weise aus und sind auch seine Nachbesserungsversuche gravierend mangelhaft, dann ist dem Bauherrn eine (weitere) Fristsetzung zur Mangelbeseitigung nicht zumutbar.
VolltextIBRRS 2005, 3276
OLG Karlsruhe, Urteil vom 14.06.2005 - 17 U 82/04
Sind Straßenbahngleise mit einer geringeren als der vereinbarten Einfederungstiefe verlegt (hier: 0,5 mm statt 1,2 mm) und führt dies zu für die Anwohner nachteiligen Körperschallemissionen, die mit der Vereinbarung der Einbindetiefe gerade vermieden werden sollten, so kann der Auftraggeber Nachbesserung im Wege der Neuherstellung verlangen. Auch wenn die Kosten dafür höher sind als die der ursprünglichen Herstellung, kann der Auftragnehmer dem nicht den Einwand der Unverhältnismäßigkeit entgegenhalten.
VolltextIBRRS 2005, 3118
LG Itzehoe, Urteil vom 01.08.2005 - 2 O 221/04
1. Die Wichtigkeit eines Bauteils, dessen Herstellung der bauleitende Architekt überwachen muss, definiert sich nach seiner Funktion und nicht allein nach den technischen und handwerklichen Anforderungen an den Herstellungsvorgang.
2. Der Putz auf Porenbetonaußenwänden hat eine abdichtende Funktion und ist deshalb ein wichtiges Bauteil. Der bauleitende Architekt muss daher überprüfen, ob der Unternehmer das ausgeschriebene Putzsystem fachgerecht aufbringt.
VolltextIBRRS 2005, 3031
OLG Koblenz, Urteil vom 29.06.2005 - 1 U 1825/00
1. Bei einer nach 1994 zu errichtenden Doppelhaushälfte war ein Schallschutz, ein Dämmwert von mindestens 62 dB zwischen den Haushälften sicherzustellen.*)
2. Die Wohnungseigentümergemeinschaft hat die Wahl zwischen Minderung und Schadensersatz zu treffen. Nur der Gemeinschaft steht diese Befugnis zu. Sie ist von den Wohnungseigentümern als Verwaltungshandlung gem. § 21 WEG mit Stimmenmehrheit zu treffen.
3. Ist der Mangel nicht behebbar oder verweigert der Schuldner eine Nachbesserung wegen eines unverhältnismäßigen Aufwandes, kann der einzelne Wohnungseigentümer auch ohne Gemeinschaftsbeschluss berechtigt sein, Schadensersatz oder Minderung von dem Veräußerer zu verlangen. Das gilt erst recht, wenn der Mangel lediglich auf das Sondereigentum ausstrahlt.
4. Lässt der Bauträger durch seinen Anwalt die Gewährleistungspflicht bestreiten und stellt sich auf den Standpunkt, Mängel seien nicht vorhanden, so stellt dies eine endgültige Verweigerung der Nachbesserung dar.
5. Werden Doppelhaushälften verkauft, so ist für den Ausstellungsstandard nicht die DIN 4109 Schallschutz für Wohnungen relevant, vielmehr muss eine zweischalige Haustrennwand errichtet werden. Dies gilt auch dann, wenn die Aufteilung der Doppelhaushälften nach dem WEG erfolgt.
VolltextIBRRS 2005, 2693
LG Berlin, Urteil vom 29.07.2005 - 34 O 200/05
Bei der Herstellung eines Einfamilienhauses mit Kellerräumen genügt die Ausführung des Kellers als reine WU-Beton-Konstruktion ohne zusätzliche Abdichtung gegen aufsteigende Feuchtigkeit grundsätzlich nicht den vertragsmäßigen Anforderungen.
VolltextIBRRS 2005, 2263
OLG Düsseldorf, Urteil vom 05.03.2004 - 22 U 121/03
1. Wird ein Architekt mit der Planung und Bauleitung eines Umbaus von Gaststättenräumen in Wohnungen in einem 100 Jahre alten, nicht unterkellerten Haus beauftragt, hat er dafür Sorge zu tragen, dass eine wirksame Abdichtung gegen Bodenfeuchtigkeit sichergestellt wird.
2. Jedenfalls bei einem 100 Jahre alten Haus muss damit gerechnet werden, dass die Isolierung nicht vorhanden oder nicht mehr einwandfrei ist. Der Architekt ist deshalb verpflichtet, das Vorhandensein und die Wirksamkeit der Isolierung zu untersuchen, gegebenenfalls Abdichtungsmaßnahmen zu empfehlen und ihren ordnungsgemäßen Einbau zu beaufsichtigen.
VolltextIBRRS 2005, 2203
OLG Köln, Urteil vom 02.06.2004 - 17 U 121/99
Der Umstand, dass die Verblechungen eines Hausdaches in den Planzeichnungen eines Architekten weder mit der richtigen Randaufkantung noch mit einer fachgerechten Abkantung und Fixierung dargestellt worden sind, rechtfertigt es nicht, diesem ein Mitverschulden aufzuerlegen, wenn der entsprechende Werkunternehmer, der nach den Planungen des Architekten arbeitet, in eben diesem Bereich seine handwerklichen Regeln vernachlässigt und dadurch mangelhafte Leistungen erbringt.
IBRRS 2005, 1606
OLG Stuttgart, Urteil vom 21.07.2004 - 3 U 19/04
Der Rohbauunternehmer, der eine weder vertrags- noch DIN-gerechte zu dünne Kunststoff-Folie als horizontale Mauerwerksabdichtung eingebaut hat, haftet für Risseschäden zusammen mit dem Putzunternehmer als Gesamtschuldner, wenn die Mängelursachen zumindest teilweise in beiden Gewerken liegen und die Mängel wirtschaftlich sinnvoll nur auf eine einzige Weise beseitigt werden können.
VolltextIBRRS 2005, 1593
OLG Nürnberg, Urteil vom 12.05.2004 - 4 U 2439/99
1. Weiß der Unternehmer, dass der von ihm einzubauende Estrich mit einem Oberboden belegt werden soll, so muss der Estrich als stillschweigend vereinbarte Beschaffenheit die Fähigkeit besitzen, ohne zusätzliche Zwangstrocknungsmaßnahmen belegreif zu werden. Der Unternehmer ist darüber hinaus verpflichtet, den Auftraggeber entsprechend hinzuweisen, wenn das Trocknungsverhalten des Estrichs material- und/oder verarbeitungsbedingt signifikant von der Bauüblichkeit abweicht.
2. Estrichlegearbeiten gehören zu den gefahrenträchtigen Schlüsselgewerken, die der mit der Bauaufsicht beauftragte Architekt besonders sorgfältig überwachen muss.
VolltextIBRRS 2005, 1163
VOB-Stelle Niedersachsen, Entscheidung vom 02.12.2004 - Fall 1415
1. Der Geltungsbereich der DIN 18303 „Verbauarbeiten“ erstreckt sich auf den vorübergehenden Verbau der Wände von Baugruben, Gräben etc. zur Sicherung der Standfestigkeit.
2. Sie gilt nicht für Spundwände (DIN 18303, Abschnitt 1.3, 3. Spiegelstrich), sofern diese Verbauart durch den Auftraggeber vorgegeben ist.
VolltextIBRRS 2005, 1160
VOB-Stelle Niedersachsen, Entscheidung vom 06.09.2004 - Fall 1406
1. Auch wenn nach der Leistungsbeschreibung erkennbar ist, dass für die Ausführung der Arbeiten Formstücke erforderlich werden würden, steht dem Auftragnehmer keine gesonderte Vergütung für Doppelmuffen zu, da diese keine Formstücke im Sinne der laufenden Nummer 4.2.4, DIN 18306 sind.
2. Als Abrechnungsgrundlage ist das Aufmaß des Auftragnehmers maßgeblich, soweit von den Ausführungsplänen lediglich geringfügig aufgrund der örtlichen Gegebenheiten abgewichen wurde.
3. Falls darüber hinaus eine eigenmächtige Abweichung vom Auftragnehmer vorgenommen wurde, bestimmt sich der Vergütungsanspruch nach § 2 Nr. 8 VOB/B, wenn diese dem mutmaßlichen Willen des Auftraggebers entsprochen haben.
VolltextIBRRS 2005, 1145
VOB-Stelle Niedersachsen, Entscheidung vom 05.07.2004 - Fall 1398
Die Höhe des Mauerwerks wird von Oberfläche Rohdecke bis Oberfläche Rohdecke gerechnet, wenn das Mauerwerk bis Oberfläche Rohdecke durchgeht. Reicht das Mauerwerk bis an die Unterseite der Decke, ist diese Höhe anzusetzen.
VolltextIBRRS 2005, 0552
OLG Schleswig, Beschluss vom 15.02.2005 - 6 Verg 6/04
1. Einer separaten Festlegung von technischen Mindestbedingungen für Nebenangebote bedarf es nicht, wenn die Anforderungen bereits durch technische Normen (z.B. DIN) und die allgemeine bauaufsichtliche Zulassung festgelegt sind.
2. Die Angabe von Mindestbedingungen ist nur dort erforderlich, wo Nebenangebote eine Anforderung betreffen, die nicht schon aus dem Kontext der Verdingungsunterlagen heraus hinlänglich klar bestimmbar ist.
VolltextIBRRS 2005, 0505
VOB-Stelle Niedersachsen, Entscheidung vom 02.06.2004 - Fall 1391
1. Für die Abrechnung von Mauerarbeiten gilt die VOB/C DIN 18330. Nach Abschnitt 5.1.9 werden Rahmen, Riegel, Ständer, Deckenbalken, Vorlagen und Fachwerkteile aus Holz, Beton oder Metall bis 30 cm Einzelbreite übermessen.
2. Der Unterzug und die Stahlbetondecke werden als Bauteile aus Beton nicht übermessen, da die Regelung des Abschnitts 5.1.9 wegen der abschließenden Aufzählung nicht herangezogen werden kann.
VolltextIBRRS 2005, 0497
VOB-Stelle Niedersachsen, Entscheidung vom 02.06.2004 - Fall 1387
Nach § 1 Nr. 2 VOB/B vorgenommene Konkretisierungen haben Vorrang vor der VOB/C.
VolltextIBRRS 2005, 0187
OLG Frankfurt, Urteil vom 26.11.2004 - 4 U 120/04
Die Vereinbarung eines über die anerkannten Regeln der Technik hinausgehenden Qualitätsstandards (hier: Schallschutz bei Reihenhaus) kann sich aus der vereinbarten Ausführungsart nur dann ergeben, wenn die bauliche Gestaltung, durch die der erstrebte Standard erreicht werden kann, konkret vereinbart wurde. Das ist nicht der Fall, wenn die Baubeschreibung dem Unternehmer einen Spielraum bei der Auswahl der Materialien belässt.*)
IBRRS 2005, 0127
OLG Schleswig, Urteil vom 03.11.2004 - 9 U 70/03
Ein Architekt muss bei einem Planungsauftrag für eine Um- und Ausbaumaßnahme die gesamten möglichen bauphysikalischen Randbedingungen zweckentsprechend berücksichtigen.
VolltextIBRRS 2005, 0126
OLG Hamm, Urteil vom 06.10.2004 - 25 U 183/03
Welcher Schallschutz zu erreichen ist, hängt nicht davon ab, ob ein Doppelhaus im technischen Sinne errichtet wird oder nicht, sondern von den vertraglichen Vereinbarungen. Eine Planung, mit der der vertraglich vereinbarte Schallschutz nicht realisiert werden kann, ist mangelhaft.
VolltextOnline seit 2004
IBRRS 2004, 3847BGH, Urteil vom 06.10.2004 - VIII ZR 355/03
Für die Beurteilung der Frage, ob eine Mietwohnung Mängel aufweist, ist in erster Linie die von den Mietvertragsparteien vereinbarte Beschaffenheit der Wohnung, nicht die Einhaltung bestimmter technischer Normen maßgebend.*)
Fehlt es an einer Beschaffenheitsvereinbarung, so ist die Einhaltung der maßgeblichen technische Normen geschuldet. Dabei ist nach der Verkehrsanschauung grundsätzlich der bei Errichtung des Gebäudes geltende Maßstab anzulegen.*)
Nimmt der Vermieter bauliche Veränderungen vor, die zu Lärmimmissionen führen können, so kann der Mieter erwarten, daß Lärmschutzmaßnahmen getroffen werden, die den Anforderungen der zur Zeit des Umbaus geltenden DIN-Normen genügen.*)
Wird ein älteres Wohnhaus nachträglich um ein weiteres Wohngeschoß aufgestockt, so entsteht an der Mietwohnung, die vor der Aufstockung im obersten Wohngeschoß gelegen war, ein Mangel, wenn die Trittschalldämmung der darüber errichteten Wohnung nicht den Anforderungen der im Zeitpunkt der Aufstockung geltenden DIN-Norm an normalen Trittschallschutz genügt. Die Einhaltung der Anforderungen an erhöhten Trittschallschutz kann der Mieter nur dann verlangen, wenn dies mit dem Vermieter vereinbart ist.*)
VolltextIBRRS 2004, 3587
OLG Frankfurt, Beschluss vom 28.06.2004 - 20 W 95/01
Werden Jahrzehnte nach der Errichtung eines Bauwerkes Veränderungen des Oberbodenbelags durch den einzelnen Wohnungseigentümer vorgenommen, sind für den Trittschallschutz die DIN-Normen maßgebend, die bei Vornahme der Umbauarbeiten gelten. Auf Grund der gegenseitigen Treuepflichten kann den die Veränderung vornehmende Wohnungseigentümer nicht die Mangelhaftigkeit des Gemeinschaftseigentums entlasten, wenn er durch erheblich billigere und weniger belastende Veränderungen allein des im Sondereigentum stehenden Oberbodenbelags die aktuellen DIN-Normen erfüllen kann.*)
VolltextIBRRS 2004, 3401
OLG Köln, Urteil vom 22.09.2004 - 11 U 93/01
Für die Annahme eines Baumangels reicht es schon aus, dass eine Ungewissheit über die Risiken des Gebrauchs besteht. Dies ist zum Beispiel der Fall, wenn die Gefahr besteht, dass es infolge des Versagens der Drainage zu Wassereinbrüchen kommen kann.
Wird eine sog. Dickbeschichtung nicht sach- und fachgerecht entsprechend den Anweisungen der Hersteller aufgebracht, liegt ein Mangel vor.
VolltextIBRRS 2004, 3378
OLG Koblenz, Urteil vom 27.07.2004 - 3 U 575/03
1. Solange der Architekt eine Baugrunduntersuchung nicht veranlasst hat, darf der Statiker bei seinen Berechnungen eine angenommene Bodenpressung zu Grunde legen.
2. Der Statiker genügt seiner Hinweispflicht im Rahmen einer ordnungsgemäßen Tragwerksplanung, wenn er den Architekten in der Statik darauf hinweist, dass die Zulässigkeit der angenommenen Bodenpressung vor Baubeginn zu prüfen ist.
VolltextIBRRS 2004, 3225
OLG Schleswig, Urteil vom 12.08.2004 - 7 U 23/99
1. Wenn es in einem Angebot heißt "nach Werkvorschrift des Herstellers ausführen", kann es sich um eine zugesicherte Eigenschaft und nicht nur um eine Produktbeschreibung handeln.*)
2. Einem Auftraggeber kann mit dem Argument, dass das Werk funktionstauglich sei, nicht zugemutet werden, auf eine zugesichert Technik (Leistung entsprechend Herstellerangaben) zu verzichten; er trägt nicht das Risiko der technischen Fehlbeurteilung.*)
3. Ein Verstoß gegen anerkannte Regeln der Technik begründet die Mangelbehaftetheit des Werks auch dann, wenn das Werk funktionstauglich ist. Eine derartige Werkleistung birgt das Risiken eines Schadens in sich. Für die Schadenswahrscheinlichkeit reicht es aus, dass die Verarbeitung entgegen den Herstellerangaben den Verstoß gegen die anerkannten Regeln der Technik begründet.*)
VolltextIBRRS 2004, 1809
OLG Düsseldorf, Urteil vom 19.12.2003 - 22 U 69/03
Unterschreitet die Luftschalldämmung zwischen zwei Doppelhaushälften den Mindestwert nach DIN 4109 um 3 dB, liegt ein wesentlicher Mangel vor, der den Kunden des Bauträgers berechtigt, unter Rückgabe der Haushälfte den sog. großen Schadensersatz zu fordern.
VolltextOnline seit 2003
IBRRS 2003, 2823OLG Köln, Urteil vom 26.03.2003 - 13 U 65/02
Zur Schadensberechnung wegen Mängeln des Wärmeschutzes bei Bauvorhaben.
VolltextIBRRS 2003, 2626
OLG Frankfurt, Urteil vom 14.03.2003 - 24 U 231/01
1. Der Messpunkt zur Ermittlung der Geräuschentwicklung einer technischen Anlage liegt, sofern die Parteien keine abweichende Regelung getroffen haben, unmittelbar an der Anlage selbst.
2. Werden vertraglich vereinbarte Höchstgrenzen überschritten, ist die Werkleistung selbst dann mangelhaft, wenn die Einhaltung des Leistungsziels technisch nicht möglich ist.
VolltextIBRRS 2003, 2589
OLG Köln, Urteil vom 30.04.2003 - 13 U 207/01
1. Die Planung der Abdichtung eines Bauwerks muss bei einwandfreier handwerklicher Ausführung zu einer fachlich richtigen, vollständigen und dauerhaften Abdichtung führen. Wie detailliert diese Planung sein muss, hängt von den Umständen des Einzelfalls ab. Maßgebend sind insoweit insbesondere die Kenntnisse, die von einem ausführenden Unternehmer unter Berücksichtigung der baulichen und örtlichen Gegebenheiten zu erwarten sind.
2. Liegt der Schaden des Bauherrn darin, dass das Haus infolge der fehlerhaften Bauausführung über eine nicht DIN-gerechte Bodenplatte verfügt, so ist dieser Schaden unmittelbar ersatzfähig - und nicht erst dann, wenn es zu einem Mangelfolgeschaden gekommen ist.
3. Die Schadensursächlichkeit eines Planungsfehlers wird nicht dadurch unterbrochen, dass die für die Bauaufsicht Verantwortlichen ihrerseits die erforderlichen Überprüfungen unterlassen haben.
4. Zur Frage, wann eine gesteigerte Überwachungspflicht des Architekten durch persönliche Anwesenheit auf der Baustelle während der problematischen Bauphasen erfüllt werden muss.
5. Der Architekt, der fehlerhaft geplant oder überwacht hat, braucht dem Bauherrn insoweit keinen Schadensersatz zu leisten, als endgültig feststeht, dass dieser an den Bauunternehmer wegen des in Rede stehenden Mangels keinen Werklohn entrichten muss. Zur Frage, welche Folgen eine Aufrechnung des Bauherrn mit seiner Schadensersatzforderung auf diesen Grundsatz hat.
VolltextIBRRS 2003, 1604
OLG Dresden, Urteil vom 09.04.2003 - 11 U 1120/02
Die thermische Trockenhaltung durch Verlegung von unisolierten Heizleitungen in den Außenwänden kann eine herkömmliche Isolierung ersetzen. Der Bauherr muss aber über die Folgekosten und die Notwendigkeit des Dauerbetriebs aufgeklärt werden.*)
VolltextIBRRS 2003, 1103
LG Hamburg, Urteil vom 05.07.2002 - 317 O 123/00
Der Bauträger haftet auch dann, wenn die Holzbalkendecke der von ihm sanierten Altbauwohnung zwar den Anforderungen, die die Baubehörde an den Schallschutz stellt, genügt, nicht aber den Mindestanforderungen der DIN 4109 zum Zeitpunkt der Sanierung.
VolltextOnline seit 2002
IBRRS 2002, 1763OLG Frankfurt, Urteil vom 17.08.2001 - 24 U 171/00
Zu Schallschutz- und Wärmedämmungsanforderungen an Wohnungseingangstüren, wenn keine ausdrücklichen Vereinbarungen getroffen worden sind.*)
VolltextIBRRS 2000, 0642
BGH, Urteil vom 14.05.1998 - VII ZR 184/97
Auslegung eines Werkvertrages; Mängel des Luftschallschutzes
Welcher Luftschallschutz geschuldet ist, ist durch Auslegung des Vertrages zu ermitteln. Sind danach bestimmte Schalldämm-Maße ausdrücklich vereinbart oder jedenfalls mit der vertraglich geschuldeten Ausführung zu erreichen, ist die Werkleistung mangelhaft, wenn diese Werte nicht erreicht sind.
Liegt eine derartige Vereinbarung nicht vor, ist die Werkleistung im allgemeinen mangelhaft, wenn sie nicht den zur Zeit der Abnahme anerkannten Regeln der Technik als vertraglichem Mindeststandard entspricht.
Die DIN-Normen sind keine Rechtsnormen, sondern private technische Regelungen mit Empfehlungscharakter. Sie können die anerkannten Regeln der Technik wiedergeben oder hinter diesen zurückbleiben.