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Volltexturteile nach Sachgebieten

Sachgebiet: Gewerberaummiete

1814 Entscheidungen insgesamt




Online seit 2014

IBRRS 2014, 1643
GewerberaummieteGewerberaummiete
Eingetretener Erwerber kann nur gemeinsam mit Veräußerer anfechten!

OLG Hamburg, Urteil vom 17.08.2012 - 4 U 8/12

1. Der in den Mietvertrag nach § 566 BGB eingetretene Erwerber kann nur gemeinsam mit dem vom Mieter bei Vertragsschluss getäuschten Veräußerer die Anfechtung des Mietvertrags nach § 123 Abs. 1 BGB erklären.*)

2. Das Anfechtungsrecht des Veräußerers gemäß § 123 Abs.1 BGB kann nicht an den Erwerber abgetreten werden.*)

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IBRRS 2014, 1624
GewerberaummieteGewerberaummiete
Keine außerordentliche Kündigung wegen „alter“ Pflichtverletzung!

OLG Dresden, Beschluss vom 11.02.2013 - 5 U 1953/12

Die Kündigung eines Dauerschuldverhältnisses und damit auch eines gewerblichen Mietvertrages aus wichtigem Grund kann gemäß § 314 Abs. 3 BGB nur innerhalb angemessener Frist nach Kenntnis vom Kündigungsgrund erfolgen. Eine in der Vergangenheit liegende vertragliche Pflichtverletzung, auf die wegen des Zeitablaufes eine außerordentliche Kündigung nicht mehr gestützt werden könnte, kann unter veränderten Umständen Grundlage eines neuen Kündigungstatbestandes sein, wenn der Pflichtverstoß durch das seitherige Verhalten des Kündigungsgegners nicht vollständig ausgeräumt worden ist (Anschluss an BGH, Urt. v. 21.03.2007, XII ZR 36/05, NJW-RR 2007, 886). So ist es in einem Fall, in welchem der Mieter zunächst einen zur Kündigung nach § 543 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3b BGB berechtigenden Zahlungsrückstand anlaufen lässt, während eines anschließenden gerichtlichen Verfahrens bei nunmehriger Zahlung der Miete unter Vorbehalt an seiner Rechtsauffassung festhält, er schulde die rückständige Miete aus Rechtsgründen nicht, und der Vermieter nach dem seinem Zahlungsantrag stattgebenden - noch nicht rechtskräftigen - erstinstanzlichen Urteils erfolglos zur Zahlung des - alten - Rückstandes auffordert und sodann wegen Zahlungsverzuges kündigt. In einem solchen Fall beginnt die für § 314 Abs. 3 BGB maßgebliche Frist nicht vor der Zustellung des erstinstanzlichen Urteils an den Vermieter zu laufen.*)

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IBRRS 2014, 1594
Mit Beitrag
GewerberaummieteGewerberaummiete
Vermieter verweigert Zugang zu den Räumlichkeiten: Verbotene Eigenmacht!

OLG Karlsruhe, Urteil vom 27.03.2014 - 12 U 11/14

Verhindert der Vermieter den ungehinderten Zugang zu den Mieträumlichkeiten und verweigert er die Herausgabe der noch darin enthaltenen Gegenstände des Mieters, begeht er verbotene Eigenmacht. Eine diese ausschließende Gestattung des Mieters muss freiwillig erfolgen und kann nicht darin gesehen werden, dass dieser im Zuge der Kündigung des Mietverhältnisses zur Schlüsselrückgabe rechtlich verpflichtet ist.

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IBRRS 2014, 1666
Mit Beitrag
GewerberaummieteGewerberaummiete
Schriftformklausel hindert keine Kündigung!

BGH, Urteil vom 30.04.2014 - XII ZR 146/12

Der Nießbrauchsberechtigte handelt nicht treuwidrig, wenn er trotz einer formularvertraglichen Schriftformheilungsklausel einen Mietvertrag, in den er gemäß § 566 Abs. 1, § 567 Satz 1 BGB eingetreten ist, unter Berufung auf einen Schriftformmangel kündigt (im Anschluss an Senatsurteil vom 22. Januar 2014 - XII ZR 68/10 - NJW 2014, 1087).*)

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IBRRS 2014, 1571
Mit Beitrag
GewerberaummieteGewerberaummiete
Kein Optionsrecht auf Pachtverlängerung nach Ablauf der regulären Vertragsdauer

OLG Celle, Urteil vom 12.03.2014 - 7 U 164/13 (L)

Ein vertraglich vereinbartes Optionsrecht auf Verlängerung eines Miet- oder Pachtvertrags erlischt mit Ablauf der regulären Vertragsdauer. Wird das Miet- oder Pachtverhältnis nach Ablauf der regulären Vertragszeit auf unbestimmte Zeit fortgesetzt, so bleibt das Optionsrecht nicht bestehen und lebt auch nicht wieder auf. Mithin kann, wenn der Pächter eines landwirtschaftlichen Grundstücks dessen Bewirtschaftung nach Ablauf der regulären Vertragszeit fortsetzt, hierin nicht die konkludente Ausübung seines ursprünglichen Optionsrechts gesehen werden.*)

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IBRRS 2014, 1498
Mit Beitrag
GewerberaummieteGewerberaummiete
Stillschweigende Verlängerung kann bei Gewerberaummietverhältnis durch AGB ausgeschlossen werden!

KG, Beschluss vom 20.01.2014 - 8 U 168/13

Eine AGB-Klausel, die ohne Weiteres die stillschweigende Verlängerung des Mietverhältnisses ausschließt, ist im Gegensatz zur Wohnraummiete gerade beim Vorliegen eines Gewerberaummietverhältnisses wirksam.

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IBRRS 2014, 1530
Mit Beitrag
GewerberaummieteGewerberaummiete
Kann ein Mieter die Versorgungsanschlüsse des Nachbarn nutzen?

OLG Karlsruhe, Urteil vom 15.05.2014 - 12 U 170/13

Dem Mieter von Gewerberäumen steht gegen den Eigentümer eines Nachbargrundstücks ein Anspruch auf Nutzung der diesem Grundstück dienenden Versorgungsanschlüsse zum Zwecke der Versorgung der Gewerberäume mit Wasser und Strom nicht zu.*)

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IBRRS 2014, 1469
GewerberaummieteGewerberaummiete
Nutzungsvertrag über Windkraftanlage: Bruttoeinspeisevergütung maßgeblich?

OLG Oldenburg, Urteil vom 07.11.2013 - 1 U 62/13

1. Wird in einem Nutzungsvertrag über Betrieb von Windkraftanlagen eine Vergütung vereinbart, ohne eine Differenzierung darüber, ob die Brutto- oder Nettoeinspeisevergütung als Berechnungsgrundlage zugrunde gelegt werden sollte, muss der Vertrag nach den allgemeinen Grundsätzen ausgelegt werden.

2. Ein Indiz für die Berechnung nach der Bruttoeinspeisevergütung ergibt sich daraus, dass die "gesamte Einspeisevergütung" zugrunde gelegt werden sollte. Ein objektiver Dritter kann dem entnehmen, dass der Gesamtbetrag, der an den Windkraftanlagenbetreiber vom Abnehmer überwiesen wird, als Berechnungsgrundlage gelten soll.

3. Als weiteres Indiz für die Berechnung nach der Bruttoeinspeisevergütung ist die Verkehrssitte zu berücksichtigen, wonach Zahlungsbeträge bei Privatpersonen grundsätzlich als Bruttobeträge verstanden werden. Somit ist bei einem Nutzungsvertrag über Windkraftanlagen auf einem privaten Grundstück von einer Berechnung nach der Bruttoeinspeisevergütung auszugehen.

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IBRRS 2014, 1460
Mit Beitrag
GewerberaummieteGewerberaummiete
Korrekte Bestimmung der Mietfläche durch Auslegung

OLG Düsseldorf, Urteil vom 19.11.2013 - 10 U 112/13

1. Bei der Miete von Räumen stellt die Unterschreitung der vertraglich vereinbarten Fläche um mehr als 10% einen Mangel der Mietsache dar. Diese Flächenabweichung hat der Mieter dazulegen und zu beweisen.

2. Die Begriffe "Bruttogeschossfläche", "innenliegende Technikflächen" und "anteilige Gemeinschaftsflächen" sind als "Bruttogrundfläche", "technische Funktionsflächen" und "Verkehrsflächen" gemäß DIN 277 auszulegen.

3. Die Anwendbarkeit der Unklarheitenregel des § 305c Abs. 2 BGB setzt eine auch durch Auslegung nicht zu beseitigende Mehrdeutigkeit (mindestens zwei unterschiedliche Auslegungsergebnisse) voraus (hier verneint).

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IBRRS 2014, 1488
GewerberaummieteGewerberaummiete
Voraussetzungen einer Mietminderung bei unter 10% liegender Flächenabweichung?

LG Düsseldorf, Urteil vom 14.06.2013 - 15 O 323/05

1. Die Abweichung der tatsächlichen Fläche eines Gewerbemietraumobjekts um mehr als 10% von der vertraglich vereinbarten Fläche begründet die Annahme eines Mangels, der eine Minderung der Miete rechtfertigt.

2. Liegt die Flächenabweichung allerdings unter 10%, ist ein Mangel erst dann zu bejahen, wenn der Mieter konkret darlegt, dass schon durch die festgestellte Abweichung der vertragsgemäße Gebrauch der Mietsache beeinträchtigt ist.

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IBRRS 2014, 1439
GewerberaummieteGewerberaummiete
Pachtobjekt nicht ausreichend individualisiert: Schriftform nicht eingehalten

OLG Hamm, Urteil vom 24.05.2013 - 30 U 66/11

1. Zu den Anforderungen in Bezug auf die bei Abschluss eines langfristigen Pachtvertrages einzuhaltende Schriftform; insb. zur Bestimmbarkeit des Objekts.*)

2. Zur Frage, unter welchen Umständen es dem Verpächter nach § 242 BGB verwehrt ist, sich auf die Schriftformwidrigkeit des Pachtvertrages zu berufen.*)

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IBRRS 2014, 1362
Mit Beitrag
GewerberaummieteGewerberaummiete
Altlasten: Wann verjähren bodenschutzrechtliche Ausgleichsansprüche?

OLG Koblenz, Beschluss vom 21.10.2013 - 5 U 507/13

1. Haben die Vertragsparteien keinen nach Ende des Pachtverhältnisses liegenden gemeinsamen Besichtigungs- und Rückgabetermin vereinbart, ist bei einem nicht eingefriedeten und damit ohne weiteres zugänglichen Grundstück davon auszugehen, dass der Verpächter die Pachtsache mit Ablauf des Pachtvertrages zurückerhalten hat. Mit der Möglichkeit des ungehinderten Zutritts beginnt die 6 - monatige Verjährungsfrist der §§ 581 Abs. 2, 548 Abs. 1 BGB.

2. Grundsätzlich kann die kurze 6 - monatige Verjährungsfrist (§ 548 Abs. 1 Satz 1 BGB) nicht durch die Behauptung des Verpächters unterlaufen werden, in den vom Pächter zu verantwortenden Veränderungen oder Verschlechterungen liege eine Verletzung des Eigentums des Verpächters mit daran anknüpfenden Schadensersatzansprüchen aus § 823 Abs. 1 BGB.

3. Hat der derzeitige Eigentümer die Grundstücke vom ursprünglichen Verpächter gekauft, ist die Behauptung, der Verkäufer habe dem Erwerber die Existenz der Pachtverträge verschwiegen, gegenüber dem Pächter unerheblich.

4. Verhandlungen zwischen der Genehmigungsbehörde und dem Pächter über die Rekultivierungsmaßnahmen nach der Kiesausbeutung der Pachtgrundstücke sind grundsätzlich nicht geeignet, zu Gunsten des Verpächters die Verjährung der zivilrechtlichen Ersatzansprüche zu hemmen.

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IBRRS 2014, 1153
Mit Beitrag
GewerberaummieteGewerberaummiete
Untermieter wird Eigentümer: Muss er trotzdem Miete zahlen?

OLG Brandenburg, Urteil vom 01.04.2014 - 3 U 168/10

1. Das Vorbehaltslose Zahlen eines erhöhten Pachtzinses durch den Pächter kann zwar als eine nachträgliche Genehmigung einer Vertragsänderung angesehen werden. Dies gilt jedoch nicht, wenn die Zahlung durch einen Dritten - am Vertrag Unbeteiligten - erfolgt, auch wenn der Pächter Kenntnis davon hat.

2. Die Übertragung sämtlicher Rechte und Pflichten aus einem Mietverhältnis auf einen Erwerber kann auch die Ermächtigung zur Ausübung des Kündigungsrechts beinhalten.

3. Es ist rechtsmissbräuchlich, wenn der Untermieter, nachdem er selbst einen Kaufvertrag über das Mietobjekt abgeschlossen hat, den - weiterhin bestehenden Hauptmietvertrag bzw. Nutzungsvertrag - unter Hinweis auf die fehlende Genehmigung zur Untervermietung, von der er selbst jahrelang profitiert hat, kündigt.

4. Ein Mieter hat gegenüber seinem Untermieter Anspruch auf die Miete, bzw. Nutzungsentschädigung, solange er selbst aufgrund des Nutzungsvertrages zur Nutzung des Objektes berechtigt war. Dies gilt auch dann, wenn zwischenzeitlich der Untermieter Eigentümer des Grundstücks geworden ist.

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IBRRS 2014, 2913
Mit Beitrag
GewerberaummieteGewerberaummiete
Nachzahlung nach Indexmieterhöhung kann verwirkt werden!

OLG Nürnberg, Beschluss vom 17.01.2014 - 3 U 1355/13

1. Bei einer echten Gleitklausel in einem Gewerberaummietvertrag kann der Anspruch auf Nachzahlung von Erhöhungsbeträgen für die Vergangenheit verwirkt sein.

2. Das erforderliche Zeitmoment ist gegeben, wenn der Vermieter erst viereinhalb Jahre nach Eintritt der Erhöhung diese geltend macht. Das gilt auch, wenn ein Teil dieses Zeitraums in verjährte Zeit fällt.

3. Das Umstandsmoment ist gegeben, wenn die Parteien aus Anlass einer Mietminderung über die rückständige Miete korrespondiert haben und dabei der Vermieter von der nicht erhöhten Miete als geschuldeter Miete ausgeht.

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IBRRS 2014, 1131
Mit Beitrag
GewerberaummieteGewerberaummiete
Wirksamkeit einer Vertragsstrafenklausel wegen Übergabeverzugs mit Mietobjekt

OLG Celle, Beschluss vom 03.01.2014 - 2 U 164/13

1. Eine Vertragsstrafenklausel kann auch stillschweigend das gesetzliche Leitbild - als selbstverständlich - voraussetzen.

2. Die vertragliche Abrede eines Vertragsstrafenversprechens, das die Zahlung einer täglichen Summe ohne Obergrenze vorsieht, verstößt im Fall der Nichtüberlassung einer (erst noch zu errichtenden) Gewerbeimmobilie nicht gegen § 307 Abs. 1 BGB.

3. Eine Grenze der Vertragsstrafe ergibt sich daraus, dass irgendwann eine zeitliche Grenze erreicht ist, jenseits derer sich das Verlangen nach Fortzahlung der Vertragsstrafe als treuwidrig im Sinne des § 242 BGB erweisen wird. Dies ist aber bei einem Zeitraum von sieben Monaten ersichtlich noch nicht der Fall.

3. Das Verhältnis der Vertragsstrafe von 200,00 Euro/Tag ist nicht als unangemessen anzusehen, wenn die Vertragsstrafe 75% des vereinbarten täglichen Mietzinses ausmacht.

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IBRRS 2014, 1126
Mit Beitrag
GewerberaummieteGewerberaummiete
Schönheitsreparaturen und Endrenovierung in AGB wirksam?

BGH, Urteil vom 12.03.2014 - XII ZR 108/13

Wird in einem Formularmietvertrag über gewerblich genutzte Räume der Mieter neben der bedarfsabhängigen Vornahme von Schönheitsreparaturen auch dazu verpflichtet, die Räume bei Beendigung des Mietverhältnisses in einem "bezugsfertigen Zustand" zurückzugeben, ergibt sich daraus kein Summierungseffekt, der zur Unwirksamkeit der beiden Klauseln führt.*)

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IBRRS 2014, 1107
Mit Beitrag
GewerberaummieteGewerberaummiete
Neuer Mietvertrag nach Einzug: Zeitpunkt des Vertragsbeginns?

OLG Jena, Urteil vom 30.09.2013 - 5 U 890/11

Bei Übergabe des Mietobjekts in 11/1999 und späterem Abschluss eines neuen Mietvertrags (2002) muss zur Erfüllung der Schriftform durch Auslegung eindeutig zu ermitteln sein, welches Datum (in 1999 oder 2002) den Vertragsbeginn darstellen soll.*)

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IBRRS 2014, 1034
Mit Beitrag
GewerberaummieteGewerberaummiete
Mietvertrag trotz Mängeln verlängert: Kündigung unwirksam!

OLG Brandenburg, Urteil vom 25.02.2014 - 3 U 154/11

1. Ob eine erhebliche Gefährdung der Gesundheit vorliegt, ist nach dem jeweils aktuellen Erkenntnisstand allein anhand objektiver Maßstäbe zu beurteilen. Es bedarf der Feststellung, dass von dem den Mietgebrauch beeinträchtigenden Stoff konkrete, d.h. naheliegende, Gesundheitsgefahren für alle Benutzer der Räumlichkeiten oder jedenfalls Gruppen von ihnen ausgehen. Es ist nicht ausreichend, lediglich auf die allgemeine, grundsätzliche Gefährlichkeit von Raumgiften bzw. Schimmel für die menschliche Gesundheit hinzuweisen.

2. Die außerordentliche Kündigung aus wichtigem Grund ist ausgeschlossen, wenn der Mieter trotzt Kenntnis der Mängel der Mietsache den bestehenden Mietvertrag vorbehaltslos verlängert.

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IBRRS 2014, 0970
Mit Beitrag
GewerberaummieteGewerberaummiete
Ausgleichsanspruch statt Renovierung?

BGH, Urteil vom 12.02.2014 - XII ZR 76/13

Allein die Absicht des Vermieters, nach Beendigung des Mietverhältnisses Umbaumaßnahmen in den Mieträumen durchzuführen, genügt nicht, um im Wege der ergänzenden Vertragsauslegung an die Stelle der vertraglichen Verpflichtung des Mieters nach Beendigung des Mietverhältnisses Schönheitsreparaturen und Instandsetzungs- bzw. Instandhaltungsmaßnahmen durchzuführen, einen Ausgleichsanspruch in Geld treten zu lassen. Ein solcher Ausgleichsanspruch setzt voraus, dass die Mieträume tatsächlich umgebaut werden (im Anschluss an Senatsurteil BGHZ 151, 53 = NJW 2002, 2383).*)

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IBRRS 2014, 0969
Mit Beitrag
GewerberaummieteGewerberaummiete
Einseitige Anpassung der Nebenkostenvorauszahlung per AGB

BGH, Urteil vom 05.02.2014 - XII ZR 65/13

1. Es begegnet keinen rechtlichen Bedenken, wenn die Vertragsparteien bei der Gewerberaummiete in Allgemeinen Geschäftsbedingungen vereinbaren, dass der Vermieter im Anschluss an Nebenkostenabrechnungen die Höhe der Nebenkostenvorauszahlungen durch einseitige Erklärung anpassen darf (im Anschluss an Senatsurteil vom 26.09.2012 - XII ZR 112/10, NJW 2013, 41).*)

2. Die Ausübung dieses Anpassungsrechts unterliegt nicht dem Schriftformerfordernis des § 550 Satz 1 BGB, so dass sie nicht dazu führen kann, dass ein wirksam auf längere Zeit als ein Jahr geschlossener Mietvertrag über Gewerberaum ab der Anpassung der Vorauszahlungshöhe wegen Verstoßes gegen § 550 Satz 1 BGB für unbestimmte Zeit gilt.*)

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IBRRS 2014, 0849
Mit Beitrag
GewerberaummieteGewerberaummiete
Personenmehrheit als Vermieter: Wann ist die Schriftform gewahrt?

OLG Düsseldorf, Urteil vom 21.11.2013 - 10 U 49/13

1. Steht auf der Vermieterseite eine Personenmehrheit und wird der Vertrag nicht von allen Mitgliedern unterzeichnet, sondern nur von einem "Vertreter", muss zu der vorhandenen Unterschrift deutlich zum Ausdruck gebracht werden, ob der Vertrag auch in Vertretung der Personenmehrheit unterzeichnet wurde oder ob es noch weiterer Unterschriften bedarf. Das ist nicht der Fall, wenn die Tatsache der Vertretung durch die unterzeichnende Person aufgrund anderer - auch außervertraglicher - Umstände hinreichend bestimmbar ist.

2. Steht in der Vertragsurkunde, dass der Mietvertrag auf Vermieterseite von der "Grundstücksgemeinschaft N.- K. vertreten durch Herrn O. K. ..." geschlossen ist, ist daraus eindeutig zu entnehmen, dass "Herr O. K." als Vertreter der Vermieterseite aufgetreten ist.

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IBRRS 2014, 0784
Mit Beitrag
GewerberaummieteGewerberaummiete
Schriftformheilungsklausel hindert keine Kündigung

BGH, Urteil vom 22.01.2014 - XII ZR 68/10

Eine sogenannte mietvertragliche Schriftformheilungsklausel hindert den Grundstückserwerber für sich genommen nicht, einen Mietvertrag, in den er nach § 566 Abs. 1 BGB eingetreten ist, unter Berufung auf einen Schriftformmangel zu kündigen, ohne zuvor von dem Mieter eine Heilung des Mangels verlangt zu haben.*)

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IBRRS 2014, 0665
Mit Beitrag
GewerberaummieteGewerberaummiete
Flächenabweichung bis zu 10% ist kein Mietmangel!

OLG Düsseldorf, Urteil vom 21.11.2013 - 10 U 37/13

1. Zahlt der Mieter die vereinbarte Miete, ohne von seinem Zurückbehaltungsrecht bezüglich der Nebenkostenvorauszahlungen Gebrauch zu machen, obwohl der Vermieter ihm keine ordnungsgemäß erstellte Nebenkostenabrechnung vorgestellt hat, hat er keinen Anspruch auf Rückzahlung der Vorauszahlungen nach Ende des Mietverhältnisses.

2. Die Unterschreitung der vertraglich vereinbarten Fläche bei Gewerberäumen durch die tatsächlich überlassene Fläche um weniger als 10% ist kein erheblicher Mangel der Mietsache.

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IBRRS 2014, 0664
Mit Beitrag
GewerberaummieteGewerberaummiete
Kündigung bei Mietverhältnissen mit Verlängerungsoption!

OLG Dresden, Beschluss vom 08.11.2013 - 5 U 1101/13

Bei einem Mietvertrag auf bestimmte Zeit mit Verlängerungsklausel ist die Willenserklärung, mit welcher die Vertragspartner die - bei Untätigkeit automatisch eintretende -Vertragsverlängerung verhindern können, nicht als Kündigung im technischen Sinne anzusehen, auch wenn sie im Vertrag als solche - und nicht als "Widerspruch" - bezeichnet wird. Auf diese Willenserklärung ist die Regelung in § 193 BGB anzuwenden (Anschluss an BGH NJW 1975, 40). Die Rechtsprechung des BGH (NJW 2005, 1354), wonach § 193 BGB grundsätzlich nicht auf Kündigungsfristen anwendbar ist, findet in diesem Fall keine Anwendung.*)

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IBRRS 2014, 0633
Mit Beitrag
GewerberaummieteGewerberaummiete
Fristlose Kündigung bei wiederholt unpünktlicher Mietzahlung

LG Berlin, Urteil vom 28.01.2014 - 29 O 323/13

Nach erfolgter Abmahnung kann bereits die erste verspätete Mietzahlung eine fristlose Kündigung des Mietverhältnisses begründen. Voraussetzung ist jedoch, dass die vorausgegangene abgemahnte Pflichtverletzung nachhaltig (hier im Sinne einer fortdauernden Pflichtverletzung) war.

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IBRRS 2014, 0625
Mit Beitrag
GewerberaummieteGewerberaummiete
Verjährung von Instandsetzungs- und Instandhaltungspflichten?

BGH, Urteil vom 08.01.2014 - XII ZR 12/13

1. Die kurze Verjährungsfrist des § 548 Abs. 1 BGB gilt auch für die Ansprüche des Vermieters auf Erfüllung der vom Mieter vertraglich übernommenen Instandsetzungs- und Instandhaltungspflicht und auf Schadensersatz wegen deren Nichterfüllung (im Anschluss an Senatsurteil vom 23.06.2010 - XII ZR 52/08, IMR 2010, 375 = NJW 2010, 2652 Rn. 12).*)

2. Die Verjährungsfrist eines wegen Nichterfüllung der vertraglich übernommenen Instandsetzungs- und Instandhaltungspflicht auf §§ 280 Abs. 1 und 3, 281 Abs. 1 BGB gestützten Schadensersatzanspruchs beginnt gemäß § 548 Abs. 1 Satz 2 BGB bereits mit Rückgabe der Mietsache zu laufen, ohne dass es darauf ankommt, ob der Anspruch zu diesem Zeitpunkt bereits entstanden ist (im Anschluss an BGH Urteil vom 15.03.2006 - VIII ZR 123/05, IMR 2006, 43 = NJW 2006, 1588 Rn. 9).*)

3. Eine wirksame Klageerhebung hemmt die Verjährung auch dann, wenn zum Zeitpunkt der Klageerhebung von der Sachbefugnis abgesehen noch nicht alle Anspruchsvoraussetzungen vorliegen, etwa eine für einen Schadensersatzanspruch nach § 281 Abs. 1 Satz 1 BGB erforderliche Fristsetzung noch fehlt (im Anschluss an BGHZ 172, 42 = IBR 2007, 302 = NJW 2007, 1952 Rn. 43; BGH Urteile vom 27.02.2003 - VII ZR 48/01, IBR 2003, 335 = NJWRR 2003, 784 und vom 03.05.1999 - II ZR 119/98, NJW 1999, 2115).*)

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IBRRS 2014, 0554
Mit Beitrag
GewerberaummietrechtGewerberaummietrecht
Streit über Tauglichkeitsbeeinträchtigung: Minderungsausschluss gilt

OLG Frankfurt, Urteil vom 13.12.2013 - 2 U 285/12

1. Ein Minderungsausschluss, der unstreitige oder rechtskräftig festgestellte Ansprüche ausnimmt und deutlich macht, dass dem Mieter der Bereicherungsanspruch erhalten bleibt, ist auch als Allgemeine Geschäftsbedingung wirksam.

2. Ein Minderungsausschluss greift auch dann ein, wenn Streit über die Beeinträchtigung der Tauglichkeit der Mietsache besteht.

3. Mängelbeseitigungsversuche stehen dem Minderungsausschluss nicht entgegen, da dadurch nicht der Umfang und die Erheblichkeit der Mängel bzw. etwaige Minderungsansprüche anerkannt werden, sondern allenfalls ein Entgegenkommen des Vermieters vorliegt, welches jedoch nicht als Unstreitigstellen der Berechtigung der Mängelrügen anzusehen ist.

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IBRRS 2014, 0540
Mit Beitrag
GewerberaummieteGewerberaummiete
Mieter baut ungenehmigt um: Vermieter kann kündigen!

OLG Brandenburg, Urteil vom 21.01.2014 - 6 U 116/12

1. Der Eigentümer eines denkmalgeschützten Hauses hat ein berechtigtes Interesse daran, dass keine Baumaßnahmen durchgeführt werden, die in die äußere Hülle des Gebäudes eingreifen.

2. Wird im Mietvertrag festgelegt, dass die Errichtung und Herstellung, die Änderung, Ergänzung oder Beseitigung von baulichen Anlagen und Versorgungsleitungen im und am Mietobjekt sowie Änderungen des äußeren Erscheinungsbildes des Mietobjekts durch den Mieter die schriftliche Einwilligung des Vermieters erfordern, kann der Vermieter außerordentlich kündigen, wenn der Mieter ungenehmigt bauliche Maßnahmen veranlasst, die die Gebäudesubstanz beeinträchtigen.

3. Bei der Anbringung von Entlüftungsrohren zur Entlüftung von Toiletten handelt es sich nicht um solche Baumaßnahmen, die für eine Herrichtung des Mietobjekts zum vertragsgerechten Gebrauch erforderlich sind, wenn die Toiletten über mehrere Fenster verfügen.

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IBRRS 2014, 0522
Mit Beitrag
GewerberaummieteGewerberaummiete
Gewerberaummietrecht - Sind hohe Energiekosten ein Mietmangel?

BGH, Urteil vom 18.12.2013 - XII ZR 80/12

1. Dass eine dem vertragsgemäßen Zustand der Mietsache entsprechende Heizungs- und Belüftungsanlage hohe Energiekosten verursacht, ist bei der Beurteilung, ob ein Mangel der Mietsache vorliegt, nicht von Bedeutung, wenn die Anlage dem bei der Errichtung des Gebäudes maßgeblichen technischen Standard entspricht und fehlerfrei arbeitet.*)

2. Auch bei einem gewerblichen Mietverhältnis lässt sich aus dem Wirtschaftlichkeitsgebot ein Anspruch des Mieters auf Modernisierung einer vorhandenen und den vertraglichen Vereinbarungen entsprechenden Heizungsanlage nicht ableiten (im Anschluss an BGH Urteil vom 31. Oktober 2007 - VIII ZR 261/06 - NJW 2008, 142).*)

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IBRRS 2014, 0494
Mit Beitrag
GewerberaummieteGewerberaummiete
Betriebskostennachforderung ist regelmäßig Insolvenzforderung

OLG Düsseldorf, Urteil vom 11.07.2013 - 24 U 32/13

1. Nach Anzeige der Masseunzulänglichkeit gemäß § 208 Abs. 1 Satz 1 InsO entfällt für Massegläubiger das Rechtsschutzbedürfnis für eine Leistungsklage, da sie aus dem Titel ohnehin gemäß § 210 InsO nicht mehr vollstrecken könnten. Dasselbe gilt auch nach Anzeige der drohenden Masseunzulänglichkeit gemäß § 208 Abs. 1 Satz 2 InsO. Zulässig bleibt aber in beiden Fällen ein Feststellungsantrag dahin, dass es sich bei der in Streit stehenden Forderung um eine Masseverbindlichkeit handelt.*)

2. Die Haftung des Insolvenzverwalters gemäß § 61 InsO greift nur ein, wenn er willentlich Masseverbindlichkeiten begründet. Das gilt indes nicht für die bis zum Wirksamwerden der Kündigung auflaufenden Mietzinsansprüche, wenn er den Mietvertrag der Insolvenzschuldnerin noch am Tag der Eröffnung des Insolvenzverfahrens zum nächst möglichen Zeitpunkt kündigt. Denn dabei handelt es sich um eine ihm "aufgezwungene" Masseverbindlichkeit.*)

3. Bei der Betriebskostennachforderung für ein bei Insolvenzeröffnung bereits abgelaufenes Geschäftsjahr handelt es sich auch dann nur um eine Insolvenzforderung, wenn die Abrechnung bei Insolvenzeröffnung noch nicht erstellt war.*)




IBRRS 2014, 0493
GewerberaummieteGewerberaummiete
Wann ist ein Anerkenntnis widerruflich?

OLG Düsseldorf, Urteil vom 04.06.2013 - 24 U 191/12

Ein Anerkenntnis gemäß § 307 Satz 1 ZPO ist als Prozesshandlung grundsätzlich nicht widerruflich. Ausnahmen gelten jedoch, wenn das Anerkenntnis durch ein Verhalten veranlasst worden ist, das einen Restitutionsgrund abgäbe, die Berufung auf das Anerkenntnis rechtsmissbräuchlich wäre oder wenn ein Abänderungsgrund im Sinne von §§ 323, 323 a ZPO, 238, 239 FamFG entsteht. Entsprechendes muss auch gelten, wenn ein Umstand eintritt, der eine Vollstreckungsabwehrklage gemäß § 767 ZPO rechtfertigen würde.*)

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IBRRS 2014, 0464
GewerberaummieteGewerberaummiete
Keine Feststellung des unbefristeten Mietverhältnisses hinsichtlich eines Gewerbeobjekts!

BGH, Urteil vom 11.12.2013 - XII ZR 137/12

1. Die vertragliche Auswechslung eines Mieters in einem Mietvertrag, der wegen seiner Laufzeit der Schriftform des § 550 BGB bedarf, erfordert ebenfalls die Einhaltung der Schriftform, wenn die Laufzeit erhalten bleiben soll.

2. Bei einem sog. asset-deal, bei dem im Zuge des Erwerbs der Gesamtheit einzelner Wirtschaftsgüter der Käufer in die vom Verkäufer geschlossenen (Miet-)verträge eintreten soll, ist in oder neben dem Kauf- und Übertragungsvertrag der Mieterwechsel dergestalt zu beurkunden, dass sich die vertragliche Stellung des neuen Mieters im Zusammenhang mit dem zwischen dem vorherigen Mieter und dem Vermieter geschlossenen Mietvertrag ergibt.

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IBRRS 2014, 0446
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Räumungsverfügung gegen Dritte bei Gewerberaummiete zulässig!

LG Hamburg, Urteil vom 27.06.2013 - 334 O 104/13

Ist bereits bei der Wohnraummiete aufgrund ihres umfangreichen sozialen Schutzgedankens eine Räumungsverfügung gegen Dritte zulässig, so muss dies erst recht bei der gewerblichen Miete gelten.

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IBRRS 2014, 0367
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Reithalle mangelhaft: Mietkürzung um bis zu 40%!

OLG Frankfurt, Urteil vom 13.12.2013 - 2 U 222/12

Ist das Dach einer Reithalle undicht, so dass Wasser eindringt und ist darüber hinaus der Boden des Springplatzes nicht gefahrlos bereitbar, weil in der Tretschicht größere, teilweise scharfkantige Steine sowie andere scharfkantige Fremdkörper wie Glasscherben und Metallstücken vorhanden sind, die eine ganz erhebliche Verletzungsgefahr vor allem für die Pferde darstellen, ist die Reithalle mangelhaft. Der Mieter kann die Miete um bis zu 40 % kürzen.

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IBRRS 2014, 0338
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Kongruente Deckung schließt Benachteiligungsvorsatz nicht aus!

LG Hamburg, Urteil vom 20.08.2012 - 323 O 110/11

1. Der Benachteiligungsvorsatz ist auch beim Vorliegen einer kongruenten Deckung nicht ausgeschlossen, jedoch sind erhöhte Anforderungen an dessen Nachweis zu stellen, da der Schuldner in solchen Fällen regelmäßig nur seine Verbindlichkeiten ausgleichen will.

2. Bei einer Gesamtbetrachtung der dem Gläubiger bekannten Umstände, insbesondere der Art der Forderung, der Person des Schuldners und des Zuschnitt seines Geschäftsbetriebs, kann die ausbleibende Tilgung der Mietforderung ein ausreichendes Indiz für eine Kenntnis der drohenden Zahlungsfähigkeit darstellen.




IBRRS 2014, 0226
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Ausübung einer Mietoption bei Eigentümerwechsel

OLG Köln, Urteil vom 17.05.2013 - 1 U 43/12

Wenn die tatsächlichen Eigentümer eines Mietobjekts einem Mieter einen Eigentumsübergang anzeigen und der genannte Erwerber dies dem Mieter gleichfalls schriftlich bestätigt, so darf sich der Mieter nicht nur bezüglich der Mietzahlung auf diese Erklärung verlassen, sondern auch darauf, dass der Gebrauch einer Mietoption dem neuen Eigentümer anzuzeigen ist. Der Mieter darf sich regelmäßig auch darauf verlassen, dass der dingliche Vollzug eines Eigentumswechsels nach über einem Jahr erfolgt ist.

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IBRRS 2014, 0170
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Kündigung unwirksam: Vermieter muss Schaden ersetzen!

OLG Düsseldorf, Urteil vom 11.04.2013 - 10 U 68/12

1. Kündigt der Vermieter das Mietverhältnis schuldhaft ohne Grund, so ist er dem Mieter aus § 280 Abs. 1 BGB zum Ersatz des Kündigungsfolgeschadens verpflichtet; dies gilt bei der Wohn- und Gewerberaummiete sowie bei fristgebundener und fristgemäßer Kündigung gleichermaßen.*)

2. Auf einen schuldausschließenden Rechtsirrtum kann sich ein Vermieter - zumal als Immobiliengesellschaft mit eigener Rechtsabteilung - nur in besonderen Ausnahmefällen berufen.*)

3. Die Befolgung einer rechtsunwirksamen Kündigung ist Tatbestandsvoraussetzung der Vermieterhaftung aus § 280 Abs. 1 BGB; sie kann nicht gleichzeitig dazu herhalten, den Ersatzanspruch unter Kausalitätsgesichtspunkten zu leugnen.*)

4. Der Mieter ist gem. § 249 BGB nach der Differenzhypothese so zu stellen, wie er gestanden hätte, wenn das in der rechtswidrigen Kündigung liegende schädigende Ereignis nicht eingetreten wäre.*)

5. Die mit dem Umzug und der Einrichtung der neuen Geschäftsräume verbundenen Kosten wären ohne das schädigende Ereignis nicht entstanden und sind deshalb uneingeschränkt zu ersetzen.*)

6. Zur Frage, ob der Mieter in besonderen Ausnahmefällen verpflichtet sein kann, sich gegen die Kündigung zur Wehr zu setzen und auf diese Weise der Entstehung eines Schadens entgegenzuwirken.*)

7. Schadensersatzansprüche des Mieters wegen unberechtigter fristloser Kündigung des Vermieters unterliegen nicht der Verjährung nach § 548 Abs. 2 BGB.*)

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IBRRS 2014, 0147
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Die Bezeichnung "Galerie" schließt den Verkauf von Möbeln aus!

OLG Schleswig, Urteil vom 15.11.2013 - 1 U 128/13

1. Die Untervermietung von Mieträumen außerhalb des vertraglich vereinbarten Mietzwecks kann einen vertragswidrigen Gebrauch darstellen.

2. Der Vermieter einer Gewerbefläche kann vom Mieter das Unterlassen eines vertragswidrigen Gebrauches im Wege der einstweiligen Verfügung verlangen, wenn dies unter Abwägung der gegenseitigen Interessen zur Vermeidung größerer Schäden für den Vermieter geboten ist.

2. Bei der Zusage des Vermieters an andere Gewerberaummieter "an keine weiteren Raumausstatter" zu vermieten, reicht es für die Glaubhaftmachung der einstweiligen Verfügung nicht aus, dass eine Auslegung zu Lasten des Verfügungsbeklagten nur möglich ist. Sie muss überwiegend wahrscheinlich sein, insbesondere dann, wenn ein allgemeiner Konkurretenschutz im Mietvertrag ausgeschlossen wurde.




IBRRS 2014, 0127
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Vermieter muss Geschäftspost für Mieter nach Mietende aufbewahren!

LG Darmstadt, Beschluss vom 30.12.2013 - 25 T 138/13

Wird nach Ende des Mietverhältnisses für einen gewerblichen Mieter noch Geschäftspost in den Briefkasten der bisherigen Geschäftsräume eingeworfen, treffen den bisherigen Vermieter Obhuts- und Aufbewahrungspflichten hinsichtlich dieser Postsendungen. Er ist nicht berechtigt, die Sendungen ohne Nachfrage bei dem bisherigen Mieter einfach in einen öffentlichen Briefkasten zu werfen.*)

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IBRRS 2014, 0105
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Mieter kann sich auf unwirksame AGB-Klausel berufen!

OLG Celle, Beschluss vom 21.11.2013 - 2 U 179/13

Ist der Vermieter nach den von ihm gestellten Allgemeinen Geschäftsbedingungen zur fristlosen Kündigung eines Gewerberaummietverhältnisses wegen Zahlungsverzugs nur nach vorheriger Mahnung berechtigt, darf sich der Mieter auf die Einhaltung dieser Voraussetzung auch dann verlassen, wenn die Klausel einer Inhaltskontrolle deshalb nicht standhält, weil sie den Mieter im Übrigen (kein Verschuldenserfordernis, Rückstand mit nur einer Monatsmiete) unangemessen benachteiligt.*)

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Online seit 2013

IBRRS 2013, 5294
GewerberaummieteGewerberaummiete
Formunwirksame Nachtragsvereinbarung berührt Grundmietvetrag nicht!

OLG Düsseldorf, Urteil vom 06.12.2012 - 10 U 63/12

1. Die ohne Beachtung der Schriftform geschlossene Nachtragsvereinbarung (lediglich) über den Beitritt zweier weiterer Personen zum Mietvertrag, lässt die Bindung des bisherigen Mieters an die vereinbarte Befristung des formwirksamen Ausgangsmietvertrags unberührt.*)

2. Haben sich die Parteien über die Mitverpachtung des gesamten Inventars geeinigt, ist die Form des § 550 BGB auch ohne Beifügung einer Inventarliste gewahrt.*)

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IBRRS 2013, 5169
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Negative Mitteilung der Behörde nach Anhörung ist noch kein Mangel

BGH, Urteil vom 20.11.2013 - XII ZR 77/12

Allein die anlässlich einer Anhörung gemäß § 28 VwVfG erfolgte Mitteilung der Behörde an den Mieter, dass die beantragte Nutzungsänderung nicht genehmigungsfähig sei, vermag einen Mangel des Mietobjektes im Sinne des § 536 BGB nicht zu begründen und damit auch eine außerordentliche Kündigung nach § 543 BGB nicht zu rechtfertigen; dem Mieter ist es grundsätzlich zuzumuten, eine Bescheidung seines Nutzungsänderungsantrages abzuwarten.*)

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IBRRS 2013, 5144
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Gewerbemiete: Einschränkung von Mieterrechten in AGB zulässig!

OLG Köln, Urteil vom 25.10.2013 - 1 U 19/13

1. Im Bereich der gewerblichen Miete ist eine Einschränkung der Mieterrechte durch Allgemeine Geschäftsbedingungen grundsätzlich möglich. Ein Ausschluss von Minderung, Zurückbehaltungsrechten und Aufrechnungsmöglichkeiten ist danach zulässig, soweit sich aus der mietvertraglichen Klausel ergibt, dass ungerechtfertigte Mietzahlungen gegebenenfalls nach den Grundsätzen der ungerechtfertigten Bereicherung zurückgefordert werden können.

2. Die Klausel im Vertrag, wonach die Geltendmachung der Mieterrechte nur dann in Betracht kommen soll, wenn die rechtzeitige und vollständige Zahlung aller Verbindlichkeiten aus dem Mietverhältnis sichergestellt wird, ist zulässig.

3. Die Geltendmachung einer Minderung ist ausgeschlossen, wenn der Mieter das Mietobjekt vorbehaltlos als vertragsgerecht gebilligt und übernommen hat.

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IBRRS 2013, 5098
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Verschiebung der Mietfälligkeit um längstens 28 Tage: Schriftform!

KG, Urteil vom 28.10.2013 - 8 U 181/12

1. Vereinbaren die Parteien in Abänderung des ursprünglichen Mietvertrags, die Miete statt wie bislang spätestens zum dritten Werktag zukünftig erst zum Ende des jeweiligen Monats zu zahlen, so ist diese Änderung des Mietvertrags wesentlich und bedarf der Schriftform des § 550 BGB.

2. Eine auf einen Schriftformmangel gestützte Kündigung des Mietverhältnisses ist nur in Ausnahmefällen treuwidrig. Die Tatsache allein, dass die Kündbarkeit einem der Vertragspartner "gelegen kommt", genügt indes nicht, den Einwand der Treuwidrigkeit zu begründen.

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IBRRS 2013, 5002
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Unterschriftenleistung auf Anlage: Schriftform gewahrt?

OLG Koblenz, Urteil vom 22.08.2013 - 1 U 1314/12

1. Die Schriftform eines Mietvertrags über einen festen Zeitraum ist gewahrt, wenn die Vertragsparteien eine die mietvertraglichen Regelungen abschließende Anlage zum Mietvertrag unterschrieben haben, der Mietvertrag einen eindeutigen Hinweis auf diese Anlage enthält und ersichtlich auch für beide Mietvertragsparteien ein einheitliches Vertragswerk vorgelegen hat.

2. Die Schriftformvorsorgeklausel "Den Mietparteien sind die besonderen gesetzlichen Schriftformerfordernisse der § 566 Satz 1, § 126 BGB bekannt. Sie verpflichten sich hiermit gegenseitig auf jederzeitiges Verlangen einer Partei alle Handlungen vorzunehmen und Erklärungen abzugeben, die erforderlich sind, um dem gesetzlichen Schriftformerfordernis Genüge zu tun und den Mietvertrag nicht unter Berufung auf die Nichteinhaltung der gesetzlichen Schriftform vorzeitig zu kündigen." ist wirksam.

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IBRRS 2013, 4998
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Mieter verschuldet Kündigung: Was umfasst Schadensersatzpflicht?

OLG Düsseldorf, Urteil vom 11.07.2013 - 24 U 136/12

1. Endet ein befristetes Mietverhältnis vorzeitig durch fristlose Kündigung des Mietverhältnisses aus vom Mieter zu vertretenden Umständen (hier wegen Zahlungsverzugs), hat der Mieter dem Vermieter grundsätzlich den Schaden zu ersetzen, der diesem in Gestalt der bis zum Ablauf der fest vereinbarten Vertragsdauer entgehenden Miete entsteht.

2. Im Rahmen des Schadensersatzanspruchs ist der Vermieter allerdings gemäß § 254 Abs. 2 BGB verpflichtet, sich um die anderweitige Vermietung zu bemühen. Die ein Mitverschulden des Vermieters begründenden Umständen hat der Mieter darzulegen und zu beweisen.

3. Auch bei der Vermietung von Gewerberaum ist innerhalb einer angemessenen Frist Abrechnung zu erteilen; die angemessene Frist endet in der Regel spätestens ein Jahr nach Ablauf des Abrechnungszeitraums, sofern die Parteien nichts anderes vereinbart haben oder der Vermieter eine verspätete Abrechnung nicht zu vertreten hat.

4. Eine zulässige Klageerweiterung in der Berufungsinstanz setzt ein zulässiges Rechtsmittel voraus. Nur wenn dieses eingelegt ist, kann die Klage um einen Anspruch erweitert werden, mit dem das erstinstanzliche Gericht nicht befasst war.

5. Die Kenntnis einschlägiger und gefestigter Rechtsprechung ist bei einer anwaltlich vertretenen Partei vorauszusetzen.




IBRRS 2013, 4934
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PrKG: Schicksal einer Wertsicherungsklausel

BGH, Urteil vom 13.11.2013 - XII ZR 142/12

Durch das Inkrafttreten des Preisklauselgesetzes am 14.09.2007 wurden Wertsicherungsklauseln, die bis dahin weder genehmigungsfrei noch genehmigt waren und für die bis dahin keine Genehmigung beantragt war, mit Wirkung für die Zukunft auflösend bedingt wirksam.*)




IBRRS 2013, 4881
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Zwangsversteigerung - Sonderkündigungsrecht auch bei betreutem Wohnen!

BGH, Urteil vom 30.10.2013 - XII ZR 113/12

1. Dem Ersteher einer Wohnungseigentumseinheit steht das Sonderkündigungsrecht des § 57a ZVG gegenüber dem Mieter auch dann zu, wenn das versteigerte Wohnungseigentum Teil eines aus mehreren Wohnungseinheiten bestehenden und insgesamt für einen einheitlichen Zweck (hier: betreutes Wohnen) vermieteten Objekts ist.*)

2. Der Ersteher kann von einem Mieter, der die Eigentumswohnung im Rahmen einer gewerblichen Weitervermietung an einen Endmieter zu Wohnzwecken vermietet hat, trotz Wirksamkeit der auf § 57a ZVG beruhenden Kündigung nicht Räumung und Herausgabe verlangen, weil der Endmieter wegen § 565 BGB unbeschadet dieser Kündigung zu Besitz und Nutzung berechtigt bleibt.*)

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IBRRS 2013, 4791
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Fristlose Kündigung vor Übergabe ist zulässig!

KG, Urteil vom 12.09.2013 - 8 U 4/13

Die fristlose Kündigung eines Mietverhältnisses über Gewerberäume aus wichtigem Grund ist grundsätzlich auch schon vor Übergabe der Mietsache möglich.*)

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IBRRS 2013, 4760
GewerberaummieteGewerberaummiete

BGH, Beschluss vom 16.10.2013 - XII ZR 64/12

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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