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Volltexturteile nach Sachgebieten

Sachgebiet: Gewerberaummiete

1801 Entscheidungen insgesamt




Online seit 2013

IBRRS 2013, 0677
Mit Beitrag
GewerberaummieteGewerberaummiete
Betriebskostenpauschale: Bisherige Vertragspraxis weiterhin bindend

OLG Koblenz, Urteil vom 08.08.2012 - 5 U 116/12

1. Eine nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen auch künftig bindende Vereinbarung einer Betriebskostenpauschale kann sich aus der jahrelangen unwidersprochenen Handhabung durch die Parteien des Nutzungsvertrages ergeben.*)

2. Ist ein derartiger Vertrag Voraussetzung für zwei nebeneinander geltend gemachte Ansprüche des Vermieters, darf nicht über einen durch Teilurteil entschieden werden. Die Aufhebung eines derartigen Teilurteils mit Zurückverweisung in die erste Instanz kommt aber nicht mehr in Betracht, wenn über den dort anhängig gebliebenen zweiten Klageanspruch mittlerweile durch Schlussurteil entschieden ist, das Rechtskraft erlangt hat.*)

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IBRRS 2013, 0464
Mit Beitrag
GewerberaummieteGewerberaummiete
Meitercht - Betreutes Wohnen: Pflicht zum Vertragsschluss mit Generalmieter?

AG Ravensburg, Urteil vom 13.12.2012 - 5 C 1100/12

Haben die Wohnungseigentümer vereinbart, dass sie einen Mietvertrag mit dem Generalmieter abzuschließen haben, kann die aufgrund eines Mehrheitsbeschlusses zum Generalmieter bestimmte Person den Abschluss aus eigenem Recht fordern.

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IBRRS 2013, 0357
Mit Beitrag
GewerberaummieteGewerberaummiete
Mieterdienstbarkeit: Wertberechnung durch Gegenleistung des Mieters?

OLG München, Beschluss vom 11.01.2013 - 34 Wx 244/12 Kost

1. Zur Bewertung einer sogenannten Mieterdienstbarkeit.*)

2. Eine für den Mieter eines Verbrauchermarkts vom vermietenden Eigentümer bestellte Mieterdienstbarkeit kann - im Rahmen des § 24 KostO - regelmäßig sachgerecht mit der mietvertraglich vereinbarten Gegenleistung bewertet werden.*)

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IBRRS 2013, 0204
Mit Beitrag
GewerberaummieteGewerberaummiete
Haftung des Vermieters für Schäden d. Mieters durch einen Handwerker

BGH, Urteil vom 12.12.2012 - XII ZR 6/12

1. Zur Haftung des Vermieters von Geschäftsräumen für Schäden des Mieters, die diesem aufgrund der Verletzung einer mietvertraglichen Fürsorgepflicht durch einen von dem Vermieter mit Bauarbeiten in dem Mietobjekt beauftragten Handwerker entstehen.*)

2. Der Geschäftsversicherungsvertrag des Mieters, durch den er seine Geschäftseinrichtung und seinen Betriebsunterbrechungsschaden u. a. gegen Feuer versichert, kann nicht zu Gunsten des Vermieters, der einen Schaden an den versicherten Gegenständen durch leichte Fahrlässigkeit verursacht hat, ergänzend dahin ausgelegt werden, dass der Versicherer auf einen Regress gegen den Vermieter verzichtet.*)

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IBRRS 2013, 0176
GewerberaummieteGewerberaummiete
Mischmietverhältnis: Wann ist Nutzung schwerpunktmäßig gewerblich?

OLG Saarbrücken, Urteil vom 21.06.2012 - 8 U 451/11

Räume, die sowohl gewerblich als auch zu Wohnzwecken genutzt werden, gelten als schwerpunktmäßig gewerblich genutzt, wenn der Mieter durch die Ausübung des Geschäfts seinen Lebensunterhalt bestreitet. § 573 BGB findet in diesem Fall keine Anwendung.

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IBRRS 2013, 0167
Mit Beitrag
GewerberaummieteGewerberaummiete
Nebenkosten: Keine Verzugszinsen bei verspäteter Guthabenauszahlung!

BGH, Urteil vom 05.12.2012 - XII ZR 44/11

Wenn ein Betriebskostenguthaben verspätet an den Mieter ausbezahlt wird, weil der Vermieter mit der Verpflichtung auf Erstellung einer Betriebskostenabrechnung in Verzug geraten ist, ergibt sich ein Anspruch auf gesetzliche Verzugszinsen auch nicht aus einer entsprechenden Anwendung des § 288 Abs. 1 BGB.*)

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IBRRS 2013, 0159
Mit Beitrag
GewerberaummieteGewerberaummiete
Grundstücksvermietung: Wann liegt Verzicht auf Steuerbefreiung vor?

FG München, Urteil vom 18.09.2012 - 2 K 186/10

1. Die Vermietung von Grundstücken ist grds. umsatzsteuerfrei. Auf diese Steuerfreiheit kann dennoch formfrei verzichtet werden.

2. Wird in einem Mietvertrag die Umsatzsteuer weder gesondert ausgewiesen, noch der Vermietungsumsatz in der Steueranmeldung als steuerpflichtig behandelt, liegt kein Verzicht auf die Steuerfreiheit vor.

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IBRRS 2013, 0023
Mit Beitrag
GewerberaummieteGewerberaummiete
Betriebskosten: Abrechnung nach fiktiven Kosten

BGH, Urteil vom 14.11.2012 - VIII ZR 41/12

Zur Abrechnung der mit eigenen Arbeitskräften erbrachten Gartenpflege- und Hausmeisterdienste nach fiktiven Kosten eines Drittunternehmens.*)

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IBRRS 2013, 0001
Mit Beitrag
GewerberaummieteGewerberaummiete
Schriftformmangel: Muss ein Erwerber an der Heilung mitwirken?

OLG Düsseldorf, Urteil vom 29.11.2012 - 10 U 34/12

Eine vertragliche Heilungsklausel, die einem Mangel der Schriftform eines Mietvertrages abhelfen soll, ist unwirksam, wenn sie pauschal nicht nur die ursprünglichen Vertragsparteien verpflichtet, sondern auch einen Erwerber, der die Vermieterposition einnimmt.

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Online seit 2012

IBRRS 2012, 4658
Mit Beitrag
GewerberaummieteGewerberaummiete
Anforderungen einer Kündigung wegen wirtschaftlicher Unmöglichkeit?

OLG Dresden, Urteil vom 16.08.2012 - 5 U 1350/11

Die Frage nach der Berechtigung der außerordentlichen Kündigung eines Mietvertrages wegen wirtschaftlicher Unmöglichkeit bzw. Unerschwinglichkeit für den Vermieter (Unterfall der Leistungserschwerung) ist auf der Grundlage der Regelung in § 313 Abs. 3 BGB (Störung der Geschäftsgrundlage) zu entscheiden, nicht aber anhand von § 275 Abs. 2 BGB. Eine außerordentliche Kündigung aus wichtigem Grund nach § 543 Abs. 1 BGB setzt grundsätzlich voraus, dass der Kündigungsgrund in der Person oder dem Risikobereich des Kündigungsgegners begründet ist.*)

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IBRRS 2012, 4513
Mit Beitrag
GewerberaummieteGewerberaummiete
Mietanpassung bei nicht mehr fortgeschriebenem Index?

BGH, Urteil vom 07.11.2012 - XII ZR 41/11

1. Haben die Parteien eines Gewerberaummietvertrags vereinbart, dass bei einer bestimmten prozentualen Veränderung des "Lebenshaltungskostenindex eines 4-Personen-Arbeitnehmerhaushaltes der mittleren Einkommensgruppe in der Bundesrepublik Deutschland" die Miete zu ändern ist, entsteht durch den Wegfall dieses Index eine Regelungslücke, die im Wege der ergänzenden Vertragsauslegung geschlossen werden muss (im Anschluss an Senatsurteil vom 4. März 2009 - XII ZR 141/07 - IMR 2009, 197).*)

2. Jedenfalls wenn der der Anpassung zugrunde liegende Zeitraum ab dem 1. Januar 2000 beginnt, entspricht es dem Interesse der Vertragsparteien, für die automatische Anpassung der Miethöhe auf den allgemeinen Verbraucherpreisindex bereits ab dem Basisjahr 2000 abzustellen (im Anschluss an Senatsurteil vom 4. März 2009 - XII ZR 141/07 - IMR 2009, 197).*)

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IBRRS 2012, 4512
Mit Beitrag
GewerberaummieteGewerberaummiete
Muss Gewerberaummieter Modernisierungsarbeiten dulden?

BGH, Urteil vom 31.10.2012 - XII ZR 126/11

Zur Verpflichtung des Gewerberaummieters Modernisierungsarbeiten gemäß § 554 Abs. 2 BGB zu dulden.*)




IBRRS 2012, 4494
Mit Beitrag
GewerberaummieteGewerberaummiete
Verweigerte Untermieterlaubnis: Kündigung durch den Mieter möglich?

OLG Naumburg, Urteil vom 15.11.2012 - 9 U 98/12

1. Ein wirksames Untermietbegehren muss Angaben zu Name, Geburtsdatum und Adresse des Untermieters enthalten.

2. Nur auf Anfrage des Vermieters sind Bedingungen des Untermietvertrags, wie konkrete Nutzungsart, Miethöhe, Laufzeit des Vertrags und Übernahme der Betriebspflicht, mitzuteilen.

3. In der Regel reicht eine Überlegungsfrist für den Vermieter von zwei Wochen. Schweigen stellt eine Verweigerung der Untermieterlaubnis dar.

4. Bei verweigerter Untermieterlaubnis kann der Mieter nicht kündigen, wenn der Untermieterinteressent keinen ernst zu nehmenden Anmietungswillen hat.

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IBRRS 2012, 4488
GewerberaummieteGewerberaummiete
Kann fristlose in fristgerechte Kündigung umgedeutet werden?

OLG Brandenburg, Urteil vom 14.11.2012 - 3 U 86/11

1. Ist ein Mietverhältnis befristet und die ordentliche Kündigung für einen gewissen Zeitraum ausgeschlossen, so ist in diesem Zeitraum nur eine außerordentliche und fristlose Kündigung aus wichtigem Grund möglich. Stellt sich der Grund als nicht tragbar heraus, so kann die Kündigung einfach nicht in eine ordentliche, fristgerechte Kündigung umgedeutet werden. Dies setzt nämlich voraus, dass dem Kündigenden bewusst ist, dass eine ordentliche Kündigung möglich ist und dass der Kündigungsempfänger das Kündigungsschreiben auch als ordentliche Kündigung auffassen kann.

2. Die Beweiskraft einer Privaturkunde bezieht sich nicht auf die Umstände der Abgabe der Erklärung, wie z.B. Zeit und Ort. Ein in der Privaturkunde enthaltenes Datum beweist damit nur, dass es vom Aussteller angegeben wurde. Ein Beweis der Richtigkeit des Datums erfolgt gerade nicht.

3. Es wird vermutet, dass ein Zeuge die Wahrheit sagt, wenn er kohärent aussagt, ohne dass seine Aussagen durchgreifende Widersprüche oder nachweisbare Unrichtigkeiten enthalten. Dies gilt auch, wenn der Zeuge schon einmal in anderen Verfahren wegen Betruges verurteilt worden ist. Ein Erfahrungssatz, dass ein Betrüger stets lügen wird, auch wenn er viele Jahre nach Begehung entsprechender Taten zu anderen Sachverhalten als Zeuge vernommen wird, existiert gerade nicht.

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IBRRS 2012, 4399
Mit Beitrag
GewerberaummieteGewerberaummiete
Schriftformerfordernis gilt nicht bei Nebensächlichkeiten

OLG Brandenburg, Urteil vom 23.10.2012 - 6 U 29/12

1. Handelt ein Gesellschafter allein, hat er entweder eine Vollmacht der übrigen Gesellschafter vorzulegen oder seine Vertretungsmacht durch Vorlage des Gesellschaftgsvertrages oder durch Vorlage einer Erklärung aller oder der übrigen Gesellschafter über die Regelung der Vertretung der Gesellschaft zu belegen.

2. Das Zurückweisungsrecht gemäß § 174 Satz 1 BGB besteht bei einseitigen Rechtsgeschäften.

3. Nebenabreden zum Mietvertrag unterliegen im Hinblick auf die Befristung eines Mietvertrages dem Erfordernis der Schriftform dann, wenn es sich nach dem Willen der Parteien um wesentliche Vertragsbestandteile handelt und nicht bei Nebensächlichkeiten.

4. Ein gerichtliches Geständnis im Sinne der §§ 288 ff ZPO ist das Zugestehen einer Tatsachenbehauptung.




IBRRS 2012, 4236
Mit Beitrag
GewerberaummieteGewerberaummiete
Ausschlussfrist bei Betriebskostenabrechnungsklausel: AGB-Kontrolle?

OLG Jena, Urteil vom 04.07.2012 - 7 U 48/12

Die vom Mieter gestellte vorformulierte Vertragsbedingung

"Der Vermieter ist verpflichtet, innerhalb eines Jahres nach Ablauf des Abrechnungszeitraums über die Betriebskosten abzurechnen. Die Parteien sind sich diesbezüglich einig, dass es sich hierbei darüber hinaus um eine Ausschlussfrist handelt. Rechnet der Vermieter nicht fristgerecht ab, ist der Mieter zum Einbehalt der Betriebskostenvorauszahlung gemäß § 4 Nr. 9 berechtigt."

hält, schon weil über die Ausschlussfrist eine Haftungsverschärfung des Vermieters ohne sein Vertretenmüssen vorgesehen und zudem die Verjährungsfrist verkürzt wird, der Inhaltskontrolle am Maßstab von § 307 BGB nicht stand.

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IBRRS 2012, 4232
Mit Beitrag
GewerberaummieteGewerberaummiete
Intransparente Management-Kosten-Klausel

BGH, Urteil vom 26.09.2012 - XII ZR 112/10

1. Die formularmäßig vereinbarte Klausel eines Mietvertrages über Geschäftsräume, die dem Mieter eines in einem Einkaufszentrum belegenen Ladenlokals als Nebenkosten nicht näher aufgeschlüsselte Kosten des "Centermanagers" auferlegt, ist intransparent und daher unwirksam; die Wirksamkeit einer daneben ausdrücklich vereinbarten Übertragung von Kosten der "Verwaltung" wird dadurch allerdings nicht berührt (Fortführung des Senatsurteils vom 03.08.2011 - XII ZR 205/09 - IMR 2011, 410 f = NJW 2012, 54).*)

2. Zur Umlagefähigkeit von Hausmeisterkosten.*)

3. Gerät der Mieter mit Nebenkostenvorauszahlungen in Verzug, bleiben dem Vermieter die aus dem Schuldnerverzug folgenden Rechte grundsätzlich auch nach dem Eintritt der Abrechnungsreife erhalten; ihm sind deshalb für die Zeit bis zur Abrechnungsreife auch dann noch Verzugszinsen auf rückständige Vorauszahlungen zuzusprechen, wenn die Betriebskostenvorauszahlungen selbst wegen eingetretener Abrechnungsreife nicht mehr verlangt werden können.*)




IBRRS 2012, 4097
Mit Beitrag
GewerberaummieteGewerberaummiete
Verstoß gegen Konkurrenzschutzklausel = Mietmangel!

BGH, Urteil vom 10.10.2012 - XII ZR 117/10

Die Verletzung der in einem Gewerberaummietvertrag vereinbarten Konkurrenzschutzklausel durch den Vermieter stellt einen Mangel der Mietsache gemäß § 536 Abs. 1 Satz 1 BGB dar, der zur Minderung der Miete führen kann.*)

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IBRRS 2012, 4041
Mit Beitrag
GewerberaummieteGewerberaummiete
Pachtzinsanpassung bei unwirksamer Wertsicherungsklausel!

OLG Brandenburg, Urteil vom 17.10.2012 - 3 U 75/11

1. Ein Schriftformverstoß nach § 550 BGB, der langfristige Miet- und Pachtverträge vorzeitig mit gesetzlicher Frist kündbar macht, "infiziert" andere Klauseln, die eine bestimmte Laufzeit des Vertrages voraussetzen. Dies gilt auch für eine Wertsicherungsklausel, die nach § 3 PrKlG eine Mindestlaufzeit von zehn Jahren voraussetzt.

2. Die mündliche Vertragsänderung hinsichtlich der Bestreitung der Nebenkosten stellt einen Verstoß gegen die Schriftform nach § 550 BGB dar.

3. Ist eine Wertsicherungsklausel unwirksam, ist von einer Gesamtnichtigkeit des Vertrages nicht ohne weiteres auszugehen.

4. Schließen die Parteien eines Pachtvertrages eine nicht genehmigungsfähige Vereinbarung über die Wertsicherung, sind diese verpflichtet, einer Änderung der vereinbarten Klausel in eine solche mit genehmigungsfähigem oder nicht genehmigungsbedürftigem Inhalt zuzustimmen, sofern sich nach den Grundsätzen der ergänzenden Vertragsauslegung eine geeignete Ersatzklausel bestimmen lässt.

5. Die Beweislast für die Billigkeit einer Zinsanpassung trägt derjenige, der diese verlangt.

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IBRRS 2012, 4016
Mit Beitrag
GewerberaummieteGewerberaummiete
Gewerberaummietrecht - (Vermeindlicher) Bordellbetrieb: Mangel der Mietsache?

BGH, Urteil vom 26.09.2012 - XII ZR 122/11

1. Unter einem Mangel im Sinne von § 536 Abs. 1 BGB ist eine für den Mieter nachteilige Abweichung des tatsächlichen Zustandes der Mietsache von dem vertraglich geschuldeten zu verstehen, wobei sowohl tatsächliche Umstände als auch rechtliche Verhältnisse in Bezug auf die Mietsache als Fehler in Betracht kommen können. Erforderlich ist allerdings stets eine unmittelbare Beeinträchtigung der Tauglichkeit bzw. eine unmittelbare Einwirkung auf die Gebrauchstauglichkeit der Mietsache. Umstände, die die Eignung der Mietsache zum vertragsgemäßen Gebrauch nur mittelbar berühren, sind nicht als Mängel zu qualifizieren sind.

2. Welche Soll-Beschaffenheit eine Mietsache aufzuweisen hat, bestimmt sich in erster Linie nach der Parteivereinbarung. Die Vertragsparteien bestimmen durch die Festlegung des dem Mieter jeweils geschuldeten vertragsgemäßen Gebrauchs, welchen Zustand die vermietete Sache spätestens bei Überlassung an den Mieter und von da ab während der gesamten Vertragsdauer aufweisen muss. Ist keine ausdrückliche Regelung zum "Soll-Zustand" getroffen, muss anhand von Auslegungsregeln geprüft werden, was der Vermieter schuldet. Dabei ist die Verkehrsanschauung als Auslegungshilfe heranzuziehen.

3. Der Mieter hat ohne eine entsprechende vertragliche Vereinbarung in der Regel keinen Anspruch gegen den Vermieter, einen bestimmten "Mietermix" oder ein bestimmtes "Milieuniveau" zu bewahren. Da den Vermieter von Gewerberäumen jedoch auch ohne besondere Vereinbarung die vertragliche Verpflichtung trifft, den Mieter vor Störungen des vertragsgemäßen Gebrauchs zu schützen, muss er bei der Vermietung von weiteren Räumlichkeiten in derselben Gewerbeeinheit dafür Sorge tragen, dass der Mieter durch die Geschäftstätigkeit der Mitmieter nicht mehr als nur unerheblich in der Nutzung der von ihm angemieteten Gewerberäume beeinträchtigt wird.




IBRRS 2012, 3876
Mit Beitrag
GewerberaummieteGewerberaummiete
Gewerberaummietrecht - Mietminderungsrecht durch AGB einschränkbar!

OLG Köln, Beschluss vom 13.08.2012 - 1 U 49/12

Im Bereich der Geschäftsraummiete kann das Mietminderungsrecht des gewerblichen Mieters - anders als im Wohnraummietrecht - grundsätzlich auch formularmäßig eingeschränkt werden.

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IBRRS 2012, 3868
Mit Beitrag
GewerberaummieteGewerberaummiete
Behörde muss dem Vermieter eine Feuerbeschau vorankündigen!

VGH Bayern, Urteil vom 02.10.2012 - 10 BV 09.1860

1. Art. 38 Abs. 5 Satz 1 in Verbindung mit Art. 33 Abs. 1 Satz 1 LStVG verpflichtet die Eigentümer und Besitzer von Gebäuden und Anlagen, die der Feuerbeschau unterliegen, nicht dazu, der Öffentlichkeit nicht frei zugängliche Gebäude- und Anlagenbereiche ohne vorherige Ankündigung der Feuerbeschau zugänglich zu machen.*)

2. Die mit der Durchführung der Feuerbeschau Beauftragten dürfen daher in Anwesen mit mehreren Mietern solche Bereiche nicht mit Hilfe einzelner Mieter ohne vorherige Information des Vermieters betreten.*)

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IBRRS 2012, 3864
Mit Beitrag
GewerberaummieteGewerberaummiete
Keine ausdrückliche Vereinbarung zum Wärmeschutz: Was gilt?

OLG Brandenburg, Urteil vom 12.09.2012 - 3 U 100/09

Fehlt zur Beschaffenheit der Mietsache eine ausdrückliche Parteiabrede, so ist jedenfalls die Einhaltung der maßgeblichen technischen Normen geschuldet. Dabei ist nach der Verkehrsanschauung grundsätzlich der bei der Errichtung des Gebäudes geltende Maßstab anzulegen.

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IBRRS 2012, 3839
Mit Beitrag
GewerberaummieteGewerberaummiete
SEK verursacht Schäden: Land haftet dem Vermieter nicht!

OLG Naumburg, Urteil vom 28.06.2012 - 1 U 8/12

1. Im Verfahren des Vermieters auf Schadensersatz wegen bei einer richterlich angeordneten Wohnungsdurchsuchung einer vermieteten Wohnung durch ein Spezialeinsatzkommando entstandener Schäden entfaltete der Durchsuchungsbeschluss Tatbestandswirkung für die Polizeikräfte und er entfaltet sie für das Gericht, welches ihn zu Grunde zu legen hat.*)

2. Mit der Vermietung wird die Wohnung in ihrer Beziehung zum Gemeinwesen auch und vor allem durch das Nutzungsverhalten des Mieters geprägt. Die damit regelmäßig verbundene Gefahr von Missbräuchen oder auf den Mieter zurückgehender Beschädigungen ist Bestandteil des Mietzinses. Realisiert sie sich in Form von Durchsuchungen der Polizei, ist das kein Sonderopfer.*)

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IBRRS 2012, 3753
Mit Beitrag
GewerberaummieteGewerberaummiete
Außerordentliche Kündigung wegen Feuchtigkeitsschäden?

OLG Köln, Urteil vom 07.09.2012 - 1 U 50/11

Eine außerordentlichen Kündigung gemäß § 543 Abs. 2 Nr. 1 BGB eines Gerwerberaummietvertrags über einen Fitness-Club wegen aufgetretener Feuchtigkeitsschäden ist unzulässig, wenn diese schnell mit geringen Mitteln beseitigt werden können. Erforderlich ist zudem die Einräumung einer angemessenen Frist zur Mangelbeseitigung für den Vermieter.

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IBRRS 2012, 3654
Mit Beitrag
GewerberaummieteGewerberaummiete
Keine fiktive Abrechnung der Mangelbeseitigung duch den Mieter!

AG Wetzlar, Urteil vom 13.03.2012 - 38 C 1559/11

1. Eine ausschließlich fiktive Abrechnung i.S.d. § 249 Abs. 2 BGB auf der Grundlage des Voranschlags ist bei einem Erstattungsanspruch für durchgeführte Reparaturen nicht möglich.

2. Ohne konkrete Angaben zu den vom Mieter tatsächlich betriebenen Zeit- und Materialaufwand für die Mangelbeseitigung kommt auch keine Schätzung nach § 287 ZPO in Frage.

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IBRRS 2012, 3635
Mit Beitrag
GewerberaummieteGewerberaummiete
Verfahrensrecht - Belgischer Vermieter: Wo ist Baukostenvorschuss einzuklagen?

OLG Saarbrücken, Urteil vom 13.09.2012 - 8 U 275/11

Zur Zuständigkeit deutscher Gerichte für die Entscheidung über einen mietvertraglichen Anspruch auf Zahlung eines Baukostenvorschusses.*)

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IBRRS 2012, 3634
Mit Beitrag
GewerberaummieteGewerberaummiete
Negative Feststellungsklage hemmt nicht die Verjährung!

BGH, Urteil vom 15.08.2012 - XII ZR 86/11

Auch nach der Neugestaltung des Verjährungsrechts durch das am 1. Januar 2002 in Kraft getretene Schuldrechtsmodernisierungsgesetz genügt weder die Erhebung einer negativen Feststellungsklage durch den Schuldner noch die Verteidigung des Gläubigers hiergegen, um eine Hemmung der Verjährung zu bewirken (Fortführung von BGHZ 72, 23 = NJW 1978, 1975).*)

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IBRRS 2012, 3633
Mit Beitrag
GewerberaummieteGewerberaummiete
Gesellschafter einer GbR muss mit Vertretungszusatz unterzeichnen!

OLG Koblenz, Urteil vom 11.08.2011 - 5 U 439/11

Dem Schriftformerfordernis eines langfristigen Mietvertrages mit einer GbR als alleiniger Vermieterin ist auch dann genügt, wenn die auf deren Seite geleistete Unterschrift eines einzelnen Gesellschafters nicht mit einem die Vertretung kennzeichnenden Zusatz versehen wird.*)

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IBRRS 2012, 3619
Mit Beitrag
GewerberaummieteGewerberaummiete
Keine mündliche Änderung von qualifizierter Schriftformklausel!

OLG Naumburg, Urteil vom 26.07.2012 - 9 U 38/12

1. Die mündliche Änderung eines befristeten Mietvertrags mit einer qualifizierten Schriftformklausel ist nicht wirksam und führt daher nicht gemäß §§ 550, 578 BGB zu einer Umwandlung in ein unbefristetes Mietverhältnis, das jederzeit ordentlich gekündigt werden könnte.*)

2. Eine Partei ist nach Treu und Glauben daran gehindert, sich auf einen Formmangel nach § 550 BGB zu berufen,

a) wenn die Parteien im Vertrag für den Fall eines Formmangels eine Nachholung vereinbart haben;

b) wenn im Vertrag die Einhaltung der Schriftform und der Verzicht auf die Berufung auf § 550 BGB vereinbart ist;

c) wenn sich die Partei auf den Formmangel beruft, die zuvor längere Zeit besondere Vorteile aus dem Vertrag gezogen hat oder durch eine nicht formgerechte Vertragsänderung begünstigt wird.*)

3. Folgende in einem Gewerbemietvertrag vorgesehen Klausel

"Kommt die Mieterin ihrer Betriebspflicht nicht nach, so hat sie für jeden Tag des Verstoßes eine Vertragsstrafe in Höhe von 10% der Monatsmiete an die Vermieterin zu zahlen."

ist unwirksam.*)

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IBRRS 2012, 3591
GewerberaummieteGewerberaummiete
Fortwirkung der Beschlagnahme nach Ende der Zwangsverwaltung?

LG Halle, Urteil vom 28.11.2011 - 3 O 1281/11

Ermächtigt das Vollstreckungsgericht den Zwangsverwalter zur außergerichtlichen Geltendmachung von Mietzinsforderungen, unterliegen diese auch nach Aufhebung der Zwangsverwaltung der Beschlagnahme, mithin hat der Insolvenzverwalter bezüglich der gerichtlichen Geltendmachung keine Prozessführungsbefugnis inne.

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IBRRS 2012, 3585
Mit Beitrag
GewerberaummieteGewerberaummiete
Gewerberaummieterecht - Sind Teilkündigungen zulässig?

OLG Rostock, Urteil vom 03.11.2011 - 3 U 36/11

Die Kündigung ist nach ihrem gesetzlichen Gehalt auf die Auflösung des Rechtsverhältnisses in seiner Gesamtheit ausgerichtet, so dass Teilkündigungen jedenfalls einzelner Rechte und Pflichten des Vertragswerkes grundsätzlich unzulässig sind.*)

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IBRRS 2012, 3468
GewerberaummieteGewerberaummiete
Keine Haftung des Vermieters für zurückgelassenes Dritteigentum!

AG Frankfurt/Main, Urteil vom 22.07.2011 - 30 C 1919/10

1. Allein die Tatsache, dass ein Vermieter weiß, dass sein Mieter fremdes Eigentum im Besitz hat, begründet keinerlei Verpflichtungen des Vermieters gegenüber dem Eigentümer der eingebrachten Sache.

2. Die Abgabe einer Pfandrechtsverzichtserklärung begründet für den Vermieter weder Anzeige- noch Verwahrungspflichten.

3. Ein Mietvertrag hat keine drittschützende Wirkung.

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IBRRS 2012, 3467
GewerberaummieteGewerberaummiete
Keine Haftung des Vermieters für zurückgelassenes Dritteigentum!

LG Frankfurt/Main, Beschluss vom 24.11.2011 - 2-11 S 232/11

1. Allein die Tatsache, dass ein Vermieter weiß, dass sein Mieter fremdes Eigentum im Besitz hat, begründet keinerlei Verpflichtungen des Vermieters gegenüber dem Eigentümer der eingebrachten Sache.

2. Die Abgabe einer Pfandrechtsverzichtserklärung begründet für den Vermieter weder Anzeige- noch Verwahrungspflichten.

3. Ein Mietvertrag hat keine drittschützende Wirkung.

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IBRRS 2012, 3456
Mit Beitrag
GewerberaummieteGewerberaummiete
Keine Haftung des Vermieters für zurückgelassenes Dritteigentum!

LG Frankfurt/Main, Beschluss vom 27.12.2011 - 2-11 S 232/11

1. Allein die Tatsache, dass ein Vermieter weiß, dass sein Mieter fremdes Eigentum im Besitz hat, begründet keinerlei Verpflichtungen des Vermieters gegenüber dem Eigentümer der eingebrachten Sache.

2. Die Abgabe einer Pfandrechtsverzichtserklärung begründet für den Vermieter weder Anzeige- noch Verwahrungspflichten.

3. Ein Mietvertrag hat keine drittschützende Wirkung.

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IBRRS 2012, 3360
Mit Beitrag
GewerberaummieteGewerberaummiete
Gewerberaummietrecht - Minderfläche bei Nebenräumen: Berechnung der Minderung?

BGH, Urteil vom 18.07.2012 - XII ZR 97/09

Lässt sich im Fall einer Unterschreitung der vertraglich vereinbarten Fläche bei der Geschäftsraummiete die Minderfläche eindeutig Nebenräumen (hier: Kellerräume) zuordnen, so darf die Minderung nicht pauschal nach dem prozentualen Anteil der fehlenden Fläche an der vertraglich vereinbarten Gesamtfläche berechnet werden. Vielmehr muss eine angemessene Herabsetzung des Mietzinses den geringeren Gebrauchswert dieser Räume in Rechnung stellen (Abgrenzung zu BGH Urteil vom 24. März 2004 - VIII ZR 295/03 - NJW 2004, 1947 und vom 10. März 2010 - VIII ZR 144/09 - NJW 2010, 1745).*)

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IBRRS 2012, 3152
Mit Beitrag
GewerberaummieteGewerberaummiete
Vermieter von USt befreit: Was ist mit der Mehrwertsteuer?

KG, Urteil vom 24.05.2012 - 8 U 160/11

Sind die Umsätze eines Vermieters aus der Vermietung von Gewerberäumen nach § 4 Nr. 12 lit. a UStG von der Umsatzsteuer befreit und konnte der Vermieter auch nicht wirksam gemäß § 9 Abs. 1 UStG auf diese Befreiung verzichten, dann geht eine im schriftlichen Mietvertrag getroffene Vereinbarung, wonach zu der Grundmiete und zu den Heiz- und Betriebskostenvorschüssen jeweils die gesetzliche Mehrwertsteuer zu zahlen ist, ihrem Wortlaut nach ins Leere. Eine im Wege ergänzender Vertragsauslegung zu schließende Regelungslücke kommt in Betracht, wenn die Vertragsparteien die Höhe der Miete unter Berücksichtigung einer als möglich angesehen Option des Vermieters zur Umsatzsteuer und der sich daraus ergebenden Steuervorteile ausgehandelt haben, so dass nicht lediglich ein einseitiger Kalkulationsirrtum des Vermieters vorliegt.*)

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IBRRS 2012, 3128
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Gewerberaummietrecht - Zugang wegen U-Bahn-Bau erschwert: Kein Mietmangel!

LG Düsseldorf, Urteil vom 13.03.2012 - 9 O 193/11

Eine durch einen U-Bahn-Bau hervorgerufene Zugangsbehinderung bei einem gewerblichen genutzten Objekt stellt keinen Mangel dar, wenn dem Mieter bekannt ist, dass der Vermieter gegen Umbaumaßnahmen nichts unternehmen kann und daher kaum für eine ungehinderte Zugänglichkeit des Ladenlokals einstehen will.

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IBRRS 2012, 3082
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Aufklärungspflicht über Verkauf der Marke "Thor Steinar"

OLG Dresden, Beschluss vom 27.07.2012 - 5 U 68/12

Den Mieter eines Textileinzelhandelsgeschäft trifft eine vorvertragliche Aufklärungspflicht darüber, dass er sich die Möglichkeit des Verkaufs ausschließlich einer einzigen Textilmarke offen halten möchte, wenn dem Mieter vom Vermieter vor Vertragsschluss erklärt wird, der Vermieter hege Bedenken gegen den Verkauf dieser Marke. Erweckt der Mieter in dieser Situation gegenüber dem Vermieter der Eindruck, er werde eine Vielzahl von Marken anbieten, von denen die problematische Marke nur eine ist, verletzt er seine vorvertragliche Aufklärungspflicht.*)

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IBRRS 2012, 2983
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Renovierungspflicht bei Mietende: Was ist "Komplettrenovierung"?

OLG Frankfurt, Urteil vom 21.06.2012 - 2 U 46/12

1. Haben die Parteien eines Gewerberaummietvertrags vereinbart, dass der Mieter bei Mietende zu einer "fach- und sachgerechten Komplettrenovierung auf seine Kosten" verpflichtet ist, muss das Mietobjekt in einen Zustand versetzt werden, der keine Verunreinigungen und Beschädigungen mehr aufweist.

2. Von der Komplettrenovierung werden insbesondere auch die Bodenbeläge erfasst.

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IBRRS 2012, 2937
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Kautionsbürgschaft: Herausgabe nach Mietende nur an den Bürgen!?

OLG Frankfurt, Urteil vom 15.06.2012 - 2 U 252/11

Dem Mieter steht nach Wegfall des Sicherungszwecks nach Beendigung des Mietverhältnisses ein Anspruch gegen den Vermieter auf Herausgabe der Kautionsbürgschaft grundsätzlich nur an den Bürgen zu, sofern sich nicht aus den vertraglichen Beziehungen unter Einbeziehung der Interessenlage der Beteiligten etwas anderes ergibt.*)

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IBRRS 2012, 2935
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Mietanpassungsklausel: Einseitiges Bestimmungsrecht in AGB zulässig!

BGH, Urteil vom 27.06.2012 - XII ZR 93/10

1. Eine Leistungsvorbehaltsklausel liegt vor, wenn dem Bestimmungsberechtigten hinsichtlich des Ausmaßes der Änderung der geschuldeten Miete ein Ermessensspielraum verbleibt, der es ermöglicht, die neue Höhe des zu zahlenden Betrages nach Billigkeitsgrundsätzen festzusetzen.

2. Ist die Leistungsvorbehaltsklausel (hier: Mietanpassungsklausel) in vorformulierten Vertragsbedingungen i.S.v. § 305 Abs. 1 Satz 1 BGB enthalten, unterliegt sie einer Überprüfung am Maßstab des § 307 BGB.

3. Bei einer Mietanpassungsklausel erfordert das Transparenzgebot eine verständliche Formulierung, die insbesondere den Anlass der Mietänderung, die Bezugsgrößen sowie den Umfang der Mietanpassung umschreibt.

4. Insofern hält die Klausel

"Die Vermieterin prüft nach Ablauf von jeweils drei Jahren, erstmals zum 01.01.2001, ob das Nutzungsentgelt noch ortsüblich oder sonst angemessen ist. Bei einer Änderung setzt sie den zusätzlich oder den weniger zu zahlenden Betrag nach billigem Ermessen (§ 315 BGB) fest und teilt dem Nutzer die Höhe des künftig zu zahlenden Nutzungsentgelts mit."

einer Inhaltskontrolle stand.

5. Ist dem Gläubiger ein Leistungsbestimmungsrecht nach § 315 Abs. 1 BGB eingeräumt, so ist er auch verpflichtet, die Bestimmung zu treffen, sofern der Schuldner ein Interesse an der Vertragsanpassung hat.




IBRRS 2012, 2925
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Vermieterpfandrecht umfasst nur Sachen des Mieters

OLG Frankfurt, Urteil vom 03.02.2012 - 2 U 122/11

1. Das Hindern des Zugangs des Mieters zu den gemieteten Räumen durch den Vermieter stellt einen außerordentlichen Kündigungsgrund dar.

2. Das Vermieterpfandrecht umfasst nur Gegenstände des Mieters. Beweispflichtig für das Eigentum des Mieters an solchen Gegenständen ist der Vermieter.

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IBRRS 2012, 2848
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Gewerberaummietrecht: "Klassische" Aufrechnungsklausel wirksam?

LG Köln, Urteil vom 07.03.2012 - 32 O 353/11

Die zum Werkvertragsrecht ergangene Entscheidung BGH, NJW 2011, 1729, wonach in AGB unwirksam ist die Klausel

"Eine Aufrechnung gegen den Honoraranspruch ist nur mit einer unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderung zulässig"

lässt sich nicht auf das Recht der Gewerberaummiete und dort üblicherweise verwendete Aufrechnungs- und Zurückbehaltungsrechtsklauseln übertragen. Denn die maßgebliche, an der Vorfinanzierungsfrage orientierte Interessenlage - Leistungen im Wesentlichen geistiger Natur des Architekten, Herstellung der Bewirtschaftungssicherheit/Bedienung des Kapitaldienstes auf Seiten des Vermieters - ist nicht vergleichbar.

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IBRRS 2012, 2846
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Gebrauchsentziehung der Mietsache wegen Mangel: Fristlose Kündigung?

OLG Düsseldorf, Urteil vom 27.03.2012 - 24 U 83/11

1. Der Mieter kann das Mietverhältnis aus wichtigem Grund fristlos kündigen, wenn ihm der vertragsgemäße Gebrauch der Mietsache wegen eines Mangels ganz oder zum Teil nicht rechtzeitig gewährt oder wieder entzogen wird, es sei denn die durch den Mangel bewirkte Entziehung des vertragsmäßigen Gebrauchs ist unerheblich.*)

2. Besteht der wichtige Grund wie bei dem Auftreten eines Mangels in der - objektiven - Verletzung einer Pflicht des Vermieters aus dem Mietvertrag, so ist die Kündigung erst nach erfolglosem Ablauf einer zur Abhilfe bestimmten Frist zulässig.*)

3. Vor der fristlosen Kündigung obliegt dem Mieter nach unzureichenden Abhilfebemühungen des Vermieters nicht eine erneute Mängelanzeige nebst einer weiteren Fristsetzung zur Abhilfe, es sei denn die sofortige Kündigung wäre treuwidrig.*)

4. Nutzungsentschädigung steht dem Vermieter nur zu, wenn der Mieter dem Vermieter die Mietsache vorenthält, also gegen den Willen des Vermieters zurückbehält; daran fehlt es, wenn der Vermieter den Mietvertrag nicht als beendet ansieht und die Räumung nicht verlangt.*)

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IBRRS 2012, 2772
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Arbeitsrecht - Zwangsverwaltung: Betriebsübergang durch "Rechtsgeschäft"!

BAG, Urteil vom 18.08.2011 - 8 AZR 230/10

Kündigt der Zwangsverwalter eines Grundstücks den Pachtvertrag über ein auf diesem Grundstück von einem Dritten betriebenes Hotel und führt er dieses mit Zustimmung des Vollstreckungsgerichts in eigenem Namen weiter, nachdem er es vom bisherigen Pächter übernommen hat, so liegt ein Übergang des Betriebs "durch Rechtsgeschäft" i. S. des § 613 a Abs. 1 Satz 1 BGB vor.*)

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IBRRS 2012, 2620
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Physiotherapiepraxis muss barrierefrei sein!

OLG Brandenburg, Urteil vom 20.06.2012 - 3 U 6/10

1. Die Klausel in einem Mietvertrag, wonach die erste Miete vor Übergabe der Mietsache zu zahlen ist, andernfalls der Vermieter die Übergabe verweigern und den Mietvertrag aus wichtigem Grund mit sofortiger Wirkung kündigen darf, ist nicht als eine aufschiebende bzw. auflösende Bedingung anzusehen.

2. Praxen für Physiotherapie sind Einrichtungen der ambulanten medizinischen Betreuung, die nach § 45 Abs. 2 BbgBauO zwingend barrierefrei sein müssen. Sind also die Räume zum Betrieb einer Physiotherapiepraxis vermietet worden, müssen die Räume barrierefrei sein.

3. Haben die Mietvertragsparteien nichts anderes vereinbart, fällt die Schaffung der entsprechenden baulichen Voraussetzungen in den Risikobereich des Vermieters.

4. Bringt der Vermieter die Räume nicht in den dem vertragsgemäßen Gebrauch entsprechenden Zustand, also hier barrierefrei, kann der Mieter nach einer Nachfristsetzung vom Mietvertrag zurücktreten.

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IBRRS 2012, 2407
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"Kosten für das Management"- Klausel: Intransparent und Unbestimmt!

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 21.07.2011 - 24 U 153/10

1. Umlagefähige Kosten des Hauswarts müssen gegen nicht umlagefähige Kosten für dessen Tätigkeiten bei der Verwaltung, Instandhaltung und Instandsetzung des Grundstücks abgegrenzt und nachvollziehbar aufgeschlüsselt werden; dabei trifft den Vermieter die Darlegungs- und Beweislast.

2. Die Vereinbarung der Umlage der "Kosten für das Management" ist intransparent sowie nach Grund und Höhe unbestimmt und benachteiligt den gewerblichen Mieter unangemessen.

3. Die Anwendung der Klausel zu den "Kosten für das Management" kann nicht auf einen wirksamen Teil (Verwaltungskosten) reduziert werden.

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IBRRS 2012, 2181
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Änderung der ortsüblichen Miete: Anpassung nach billigem Ermessen?

BGH, Urteil vom 09.05.2012 - XII ZR 79/10

In einem gewerblichen Mietvertrag hält eine Klausel, die dem Vermieter ein Leistungsbestimmungsrecht dahingehend einräumt, bei einer Änderung der ortsüblichen oder angemessenen Miete den vom Mieter zusätzlich oder weniger zu zahlenden Betrag nach billigem Ermessen (§ 315 BGB) festzusetzen, der Inhaltskontrolle ge mäß § 307 Abs. 1 BGB stand.*)

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IBRRS 2012, 2014
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§ 33 Abs. 1 GrStG n.F. ist verfassungsgemäß

BFH, Urteil vom 18.04.2012 - II R 36/10

1. Die mit Wirkung ab dem Kalenderjahr 2008 erfolgte Neuregelung des Erlasses von Grundsteuer wegen wesentlicher Ertragsminderung verstößt nicht gegen die verfassungsrechtlichen Anforderungen an Steuergesetze und deren Rückwirkung.*)

2. In einem auf Erlass von Grundsteuer wegen wesentlicher Ertragsminderung gerichteten Verfahren ist nicht zu prüfen, ob die Anknüpfung der Grundsteuer an die Einheitswerte für die Jahre ab 2008 noch verfassungsgemäß ist.*)

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