Bau-, Architekten- und Immobilienrecht.
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Volltexturteile nach Sachgebieten
1800 Entscheidungen insgesamt
Online seit 2010
IBRRS 2010, 0565![Gewerberaummiete Gewerberaummiete](/include/css/ibr-online/zielgrp5/5gr.jpg)
BFH, Urteil vom 20.08.2009 - V R 21/08
Vermietung eines Seniorenpflegeheimes incl. Überlassung der gesamten Erstausrüstung und Einrichtung als einheitliche Leistung.*)
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IBRRS 2010, 0553
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OLG Düsseldorf, Beschluss vom 09.11.2009 - 24 U 61/09
Schuldet der Vermieter einer Bäckerei deren Betreiber Konkurrenzschutz, so handelt er nicht vertragswidrig, wenn er im selben Gebäude Räume an ein Fast-Food-Unternehmen vermietet, das Sandwiches anbietet ("Subway").*)
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IBRRS 2010, 0552
![Gewerberaummiete Gewerberaummiete](/include/css/ibr-online/zielgrp5/5gr.jpg)
OLG Düsseldorf, Beschluss vom 05.11.2009 - 24 U 12/09
1. Der Vermieter ist bei unbestimmten Zahlungen des Mieters an die gesetzliche Tilgungsreihenfolge gebunden, sofern nicht von einer abweichenden Tilgungsvereinbarung auszugehen ist.*)
2. Die Mietbürgschaft wird mit den gesicherten Mietforderungen fällig (Anschluss an BGH MDR 2009, 40).*)
3. Zur Verjährung von Ansprüchen aus einer Mietbürgschaft.*)
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IBRRS 2010, 0509
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OLG Karlsruhe, Urteil vom 14.05.2009 - 9 U 174/08
1. Eine Klausel, dass "die Heiz- und Nebenkosten, die üblicherweise vom Mieter zu tragen sind" umgelegt werden sollen, ist hinreichend bestimmt.
2. Nach dieser Klausel muss der Mieter sämtliche Betriebkosten gemäß der Anlage 3 zu § 27 der II. BV (jetzt § 2 BetrKV) tragen.
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IBRRS 2010, 0508
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AG Langen, Urteil vom 27.10.2008 - 57 C 207/08 (07)
(Ohne amtlichen Leitsatz)
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IBRRS 2010, 0424
![Gewerberaummiete Gewerberaummiete](/include/css/ibr-online/zielgrp5/5gr.jpg)
BGH, Urteil vom 27.01.2010 - XII ZR 22/07
1. Der Vermieter von Geschäftsräumen ist zur Abrechnung über die Nebenkosten, auf die der Mieter Vorauszahlungen geleistet hat, innerhalb einer angemessenen Frist verpflichtet. Diese Frist endet regelmäßig zum Ablauf eines Jahres nach Ende des Abrechnungszeitraums.*)
2. Die Abrechnungsfrist ist keine Ausschlussfrist. § 556 Abs. 3 Satz 3 BGB, der für die Wohnraummiete den Ausschluss von Betriebskostennachforderungen anordnet, die der Vermieter später als zwölf Monate nach Ablauf des Abrechnungszeitraums verlangt, ist auf die Geschäftsraummiete nicht analog anwendbar.*)
3. Für die Annahme einer konkludenten Änderung des Umfangs der vereinbarten Nebenkosten reicht es nicht aus, dass der Vermieter einzelne vereinbarte Nebenkostenpositionen über längere Zeit nicht abgerechnet hat. Vielmehr bedarf es hierfür weiterer Anhaltspunkte.*)
IBRRS 2010, 0373
![Gewerberaummiete Gewerberaummiete](/include/css/ibr-online/zielgrp5/5gr.jpg)
OLG Koblenz, Urteil vom 18.11.2009 - 1 U 579/09
1. Auch ohne ausdrückliche Regelung kann die Auslegung des Pachtvertrags ergeben, dass die Nutzung einer Gaststätte auch für Raucher vertraglich geschuldet ist.*)
2. Beschränkungen aufgrund des Nichtraucherschutzgesetzes Rheinland-Pfalz begründen allerdings keinen Mangel der Pachtsache; insoweit trägt der Pächter das Verwendungsrisiko.*)
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IBRRS 2010, 0339
![Gewerberaummiete Gewerberaummiete](/include/css/ibr-online/zielgrp5/5gr.jpg)
BGH, Beschluss vom 13.01.2010 - IV ZR 188/07
(Ohne amtlichen Leitsatz)
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IBRRS 2010, 0291
![Gewerberaummiete Gewerberaummiete](/include/css/ibr-online/zielgrp5/5gr.jpg)
OLG Karlsruhe, Urteil vom 17.12.2009 - 9 U 42/09
1. Gewerberäume, die in einem in den 20er-Jahren des vorigen Jahrhunderts errichteten und 1936 erweiterten Gebäude liegen und als Büroräume vermietet worden sind, sind nicht deshalb mangelhaft, weil die Innentemperaturen in den Sommermonaten aufgrund von Sonneneinstrahlung mehrfach und über längere Zeiträume mehr als 26° C betragen.*)
2. Die Verordnung über Arbeitsstätten vom 12. August 2004, die Arbeitsstättenrichtlinien und die DIN 1946-2 enthalten keine Aussage darüber, ab welchen durch Sonneneinstrahlung verursachten Innentemperaturen Gewerbemieträume einen Mietmangel aufweisen.*)
3. Der Mieter, der eine übermäßige Erwärmung der Mieträume geltend macht, muss im Einzelnen darlegen, welche Temperaturen in den angemieteten Räumen erreicht wurden.*)
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IBRRS 2010, 0253
![Gewerberaummiete Gewerberaummiete](/include/css/ibr-online/zielgrp5/5gr.jpg)
BGH, Urteil vom 16.12.2009 - XII ZR 146/07
1. Bei der Prüfung, ob das nur von einem der beiden gesamtvertretungsberechtigten Gesellschafter einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts - entgegen § 181 BGB - vorgenommene Rechtsgeschäft von dem anderen konkludent genehmigt wurde, ist allein auf dessen Kenntnisstand abzustellen.*)
2. Gemäß § 421 Satz 1 BGB kann der Gläubiger frei wählen, welchen der Gesamtschuldner er in Anspruch nehmen will, soweit sich sein Vorgehen nicht als rechtsmissbräuchlich erweist. Dabei ist er grundsätzlich dem von ihm in Anspruch genommenen Gesamtschuldner gegenüber nicht verpflichtet, auf ausbleibende Zahlungen des anderen Gesamtschuldners hinzuweisen.*)
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IBRRS 2010, 0244
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OLG Naumburg, Urteil vom 22.09.2009 - 9 U 129/09
Ein vertraglich geregelter Konkurrenzschutz geht dem sog. vertragsimmanenten Konkurrenzschutz vor, d.h. er schließt ihn grundsätzlich aus.
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IBRRS 2010, 0223
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LG Krefeld, Urteil vom 06.02.2009 - 1 S 117/08
1. Die Platzierung des Schreibens im Hauseingangsbereich kann ausreichend sein, wenn ein Briefkasten fehlt.
2. Für den Zugang eine Schreibens ist der Absender darlegungs- und beweisbelastet. Insoweit muss er vortragen, dass mit dem Einwurf in das Körbchen die gewöhnliche und im Falle des Empfängers übliche Postzustellung an ihn gewählt worden ist oder dass eine Zuordnung der Briefkästen zu den einzelnen Hausbewohnern nicht möglich war.
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IBRRS 2010, 0218
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KG, Beschluss vom 02.04.2009 - 12 U 118/08
Zu den Voraussetzungen der Kündigung eines Gewerbemietverhältnisses durch den Mieter aus wichtigem Grund (§ 543 BGB) wegen Verhaltens des Geschäftsführers des Vermieters (hier. Einmaliger Vorfall; Auswechseln von Schlössern; Strafanzeige gegen Mieter).*)
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IBRRS 2010, 0216
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OLG Düsseldorf, Urteil vom 08.09.2009 - 24 U 2/09
Sofern der Mieter es im Vorprozess versäumt hat, gegen die zuerkannte Forderung des Vermieters die Aufrechnung zu erklären, ist er nach Beendigung des Rechtsstreits gehindert, seinen fälligen Kautionsrückzahlungsanspruch aufzurechnen.
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IBRRS 2010, 0215
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OLG Düsseldorf, Urteil vom 21.04.2009 - 24 U 160/08
1. Den Mieter trifft die Darlegungs- u Beweislast, sofern er nach Ausgleich des Abrechnungssaldos geleistete Betriebskostenvorauszahlungen zurückfordert.
2. Grundlage für die Verpflichtung des Mieters zur Zahlung von Heiz- und Betriebskosten ist die mietvertragliche Vereinbarung und nicht das Rechtsverhältnis zwischen Vermieter und Verwalter.
IBRRS 2010, 0159
![Gewerberaummiete Gewerberaummiete](/include/css/ibr-online/zielgrp5/5gr.jpg)
BGH, Beschluss vom 17.12.2009 - III ZR 66/09
Der Streit über die rechtliche Einordnung eines - in seinem Bestand unstreitigen - Pachtverhältnisses (hier: als Kleingartenpachtverhältnis) kann für sich genommen nicht mit einem höheren Wert bemessen werden als der Streit über den Bestand des Nutzungsverhältnisses selbst. Maßgeblich ist daher regelmäßig für den Zuständigkeits- und Rechtsmittelstreitwert der dreieinhalbfache Betrag und für den Gebührenstreitwert der einfache Betrag des bisher zu entrichtenden jährlichen Pachtzinses.*)
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IBRRS 2010, 0152
![Gewerberaummiete Gewerberaummiete](/include/css/ibr-online/zielgrp5/5gr.jpg)
OLG Düsseldorf, Beschluss vom 28.05.2009 - 10 U 2/09
1. Bei Vorenthaltung einer Mietsache, deren Mietwert im Augenblick der Beendigung des Mietverhältnisses gemindert war, richtet sich auch der Mindestbetrag des Schadens, den der Vermieter gemäß § 546a BGB zu fordern berechtigt ist, nach der geminderten Miete.*)
2. Treffen die Parteien eines gewerblichen Mietvertrages nach Vertragsschluss die individuelle Regelung, "Für alle baurechtlichen Auflagen und öffentlich-rechtlichen Genehmigungen, die für die Ausführung der von der Mieterin geplanten Nutzung (Unterstreichung durch den Senat) oder deren Umbauten erforderlich sind, hat der Mieter einzustehen.", übernimmt der Mieter hiermit das Risiko, dass er die Mietsache wegen einer fehlenden öffentlich-rechtlichen Nutzungsgenehmigung nicht nutzen kann.*)
3. Hat der Bürge auf erstes Anfordern gezahlt und seinen Rückforderungsanspruchs gegen den Gläubiger an einen Dritten und dieser wiederum an den Hauptschuldner abgetreten, hängt der Bestand des Rückzahlungsanspruchs davon ab, ob im Zeitpunkt der letzten mündlichen Verhandlung der Sicherungsfall eingetreten ist.*)
4. Im gewerblichen Mietrecht kann eine Kaution in Höhe von sechs Monatsmieten auch formularmäßig vereinbart werden.*)
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IBRRS 2010, 0136
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OLG Stuttgart, Urteil vom 17.11.2009 - 3 W 50/09
1. Der Räumungsschuldner ist in die Schutzwirkung des zwischen dem Gerichtsvollzieher und dem Frachtführer/Lagerhalter zum Zwecke der Zwangsräumung geschlossenen Umzugs- und Lagervertrag einbezogen.*)
2. Bei Prüfung der Erfolgsaussichten vom PKH-Verfahren sind die Verteidigungsmöglichkeiten des Gegners zu berücksichtigen; dies gilt auch für die Möglichkeit der Verjährungseinrede, es sei denn, dass sich der Gegner voraussichtlich nicht auf sie berufen wird.*)
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IBRRS 2010, 0060
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LG Hamburg, Urteil vom 07.08.2009 - 316 O 284/08
Bezieht ein Mieter Gewerberäume in einem neu hergestellten Gebäude, so ist er zur fristlosen Kündigung des Mietverhältnisses gemäß § 543 Abs. 1, 2 Nr. 1 BGB berechtigt, wenn nach seinem Einzug lärmstörende Bauarbeiten zum Ausbau einzelner Mietflächen und Gesamtherstellung des Gebäudes erfolgen.
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IBRRS 2010, 0055
![Gewerberaummiete Gewerberaummiete](/include/css/ibr-online/zielgrp5/5gr.jpg)
BGH, Urteil vom 09.12.2009 - XII ZR 109/08
Die Umlage von "Kosten der kaufmännischen und technischen Hausverwaltung" in allgemeinen Geschäftsbedingungen eines Mietvertrages über Geschäftsräume ist weder überraschend im Sinne von § 305 c BGB, noch verstößt sie gegen das Transparenzgebot gemäß § 307 Abs. 1 Satz 2 BGB. Daran ändert sich auch dadurch nichts, dass die Vorauszahlungen im Einzelfall deutlich niedriger festgelegt wurden als die später abgerechneten Kosten und die Klausel keine Bezifferung oder höhenmäßige Begrenzung der Verwaltungskosten enthält.*)
IBRRS 2010, 0031
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OLG Stuttgart, Urteil vom 12.08.2009 - 3 U 112/08
Ein Gesellschafter einer GbR hat den Mietzins für ein gemeinschaftlich genutztes Objekt auch nach seinem Auszug zu tragen, wenn keine andere Kostentragungspflicht wirksam vereinbart wurde.
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IBRRS 2010, 0030
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OLG Brandenburg, Urteil vom 19.08.2009 - 3 U 135/08
1. Eine Gleitklausel in einem Mietvertrag, aufgrund derer die Änderung der maßgeblichen Verhältnisse unmittelbar die Vertragskonditionen ändert und nicht etwa nur zu neuen Verhandlungen oder einem zunächst förmlich durchzuführenden Mietfestsetzungsverfahren führt, war bis Inkrafttreten der Preisklauselverordnung 1999 unwirksam.
2. Die Preisklausel ist seit der Einführung des Preisklauselgesetztes generell nicht mehr von einer Genehmigung abhängig, sondern allein der inhaltlichen Überprüfung im gerichtlichen Verfahren unterworfen.
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IBRRS 2010, 0026
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OLG Brandenburg, Urteil vom 11.11.2009 - 3 U 5/03
1. Die Nichtaufklärung durch den Vermieter im Rahmen von Mietvertragsverhandlungen über den Umstand, dass die Mieträume für die vertraglich vorgesehene Nutzung nicht öffentlich-rechtlich genehmigt und auch nicht genehmigungsfähig sind, stellt eine arglistige Täuschung des Mieters dar und befähigt diesen zur Anfechtung.
2. Der Mietvertrag enfällt dann rückwirkend; der Vermieter kann keine Mietzinsansprüche geltend machen.
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Online seit 2009
IBRRS 2009, 4129![Gewerberaummiete Gewerberaummiete](/include/css/ibr-online/zielgrp5/5gr.jpg)
BGH, Urteil vom 25.11.2009 - VIII ZR 69/09
Der Vermieter ist bei der Abrechnung von Wasserkosten mangels entsprechender Vereinbarungen nicht verpflichtet, verschiedene Nutzergruppen durch jeweils gesonderte Zähler zu erfassen. Der Verbrauch von Wohneinheiten kann in der Weise ermittelt werden, dass der mittels Zwischenzähler gemessene Verbrauch eines gewerblichen Mieters von dem Gesamtverbrauch laut Hauptwasserzähler abgezogen wird.*)
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IBRRS 2009, 4094
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OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 31.10.2008 - 14 A 1420/07
1. Voraussetzung für einen Grundsteuererlass wegen einer wesentlichen Ertragsminderung ist weiterhin das Vorliegen atypischer Umstände oder eines strukturell bedingten Leerstandes.*)
2. Auch ein längerer Leerstand bei einem gewerblichen Objekt mit spezieller Ausstattung und besonderem Verwendungsprofil begründet noch keine atypischen Umstände.*)
3. Eine Ertragsminderung kann auch dann zu vertreten sein, wenn sie auf einer gegebenenfalls nachvollziehbaren unternehmerischen Entscheidung beruht, ein Gesamtobjekt zu einem nur geringen Mietzins zu vermieten.*)
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IBRRS 2009, 4091
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OLG Hamburg, Urteil vom 20.02.2009 - 4 W 12/09
Der Wert eines selbstständigen Beweisverfahrens, das auf die Feststellung von Mängeln einer Mietwohnung gerichtet ist, ist nach dem Jahresbetrag einer angemessenen Mietminderung zu bestimmen, ohne dass vom Mieter geltend gemachte Minderungs- und/oder Zurückbehaltungsrechte oder aus diesem Grunde aufgelaufene Mietrückstände werterhöhend zu berücksichtigen wären.*)
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IBRRS 2009, 4071
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OLG Rostock, Urteil vom 10.09.2009 - 3 U 287/08
1. Eine Abwälzung der grundsätzlich dem Vermieter obliegenden Hauptvertragspflicht per Individualabrede auf den Mieter zur Instandhaltung an "Dach und Fach" ist nicht gemäß § 307 Abs. 1 BGB unwirksam.
2. Die Instandhaltung an "Dach und Fach" betrifft nach allgemeinem Sprachgebrauch die Dachsubstanz und tragende Gebäudeteile einschließlich tragender Wände mit Außenfassade.
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IBRRS 2009, 4068
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BGH, Urteil vom 11.11.2009 - VIII ZR 221/08
1. Wiederkehrende Kosten der Reinigung des Öltanks einer Heizungsanlage sind umlagefähige Betriebskosten.*)
2. Betriebskosten, die nicht jährlich, sondern in größeren zeitlichen Abständen wiederkehren, können grundsätzlich in dem Abrechnungszeitraum umgelegt werden, in dem sie entstehen.*)
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IBRRS 2009, 4059
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LG Marburg, Urteil vom 23.09.2009 - 2 O 91/09
1. Eine Hemmung der Verjährung kommt dann nicht in Betracht, wenn zum Zeitpunkt des hemmenden Ereignisses die Verjährungsfrist noch nicht zu laufen begonnen hat.
2. Die Verjährungsfrist beginnt mit Rückgabe des Mietobjekts zu laufen.
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IBRRS 2009, 4057
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OLG Hamm, Urteil vom 02.12.2009 - 30 U 93/09
1. Nebenkosten hat der Pächter neben der Pacht nur dann zu tragen, wenn dies im Vertrag klar und eindeutig geregelt ist.
2. Erforderlich ist eine inhaltliche Konkretisierung der zu tragenden Nebenkosten oder jedenfalls deren eindeutige Bestimmbarkeit.
3. Die Klausel "Die Pächterin trägt .... in vollem Umfang sämtliche Betriebs- und Nebenkosten" ist nicht hinreichend bestimmt genug, um die beim Verpächter erhobene Grundsteuer auf den Pächter abzuwälzen.
4. Dies gilt insbesondere auch dann, wenn die Parteien dem Pachtvertrag eine Wirtschaftlichkeitsprognose, die keinen Ansatz für Grundsteuer enthält, beigefügt und diese zur Grundlage der Ermittlung der Pachthöhe gemacht haben.
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IBRRS 2009, 4050
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BGH, Urteil vom 11.11.2009 - XII ZR 210/05
Die Erben können ein Mietverhältnis über eine zum Nachlass gehörende Sache wirksam mit Stimmenmehrheit kündigen, wenn sich die Kündigung als Maßnahme ordnungsgemäßer Nachlassverwaltung darstellt.*)
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IBRRS 2009, 4016
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BGH, Urteil vom 04.11.2009 - XII ZR 86/07
Bei Abschluss eines Mietvertrages durch eine AG ist die Schriftform des § 550 BGB nur gewahrt, wenn alle Vorstandsmitglieder unterzeichnen oder eine Unterschrift den Hinweis enthält, dass das unterzeichnende Vorstandsmitglied auch die Vorstandsmitglieder vertreten will, die nicht unterzeichnet haben.*)
IBRRS 2009, 3933
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KG, Beschluss vom 03.08.2009 - 12 U 96/09
1. Aus der Stellung einer Person als Mitarbeiter einer Grundstücksgesellschaft im Bereich der Verwaltung von Mieträumen und von Verhandlungen mit Mietern ergibt sich grundsätzlich für den Mieter nicht die Kenntnis (§ 174 Satz 2 BGB), dass diese Person auch zur Erklärung einer Kündigung bevollmächtigt ist.*)
2. Denn es macht einen qualitativen Unterschied, ob Verhandlungen im Rahmen des Betriebsverhältnisses eines Mietvertrages geführt werden oder ob der Mietvertrag als Grundverhältnis beendet werden soll.*)
3. Auch muss der Mieter nicht davon ausgehen, dass die Kündigung eines Mietvertrages in anderer Form unterzeichnet wird als dessen Abschluss.*)
4. Die Zurückweisung einer Kündigung durch den Betreiber einer Gaststätte innerhalb von 8 - 10 Tagen nach Erhalt kann noch unverzüglich im Sinne der §§ 174 Satz 1, 121 Abs. 1 Satz 1 BGB sein, wenn dies noch innerhalb der nach den Umständen des Einzelfalls zu bemessenden Prüfungs- und Überlegungsfrist liegt.*)
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IBRRS 2009, 3875
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BGH, Beschluss vom 29.10.2008 - XII ZB 75/08
Bei einem Feststellungsantrag, der das Bestehen oder die Dauer eines Miet- oder Pachtverhältnisses zum Gegstand hat, ist kein Abschlag vorzunehmen; vielmehr richtet sich die Beschwer nach dem Betrag der auf die gesamte streitige Zeit enfallende Miete.
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IBRRS 2009, 3793
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KG, Urteil vom 14.09.2009 - 8 U 135/09
Setzt der Vermieter den Mieter nach Beendigung des Mietverhältnisses durch fristlose Kündigung im Wege der verbotenen Eigenmacht aus dem Besitz, hat er keinen Anspruch auf Nutzungsentschädigung. Ein Anspruch auf Ersatz des Kündigungsfolgeschadens kommt grundsätzlich erst ab Rückgabe der Mietsache, bzw. - im vorliegenden Fall - erst ab dem Zeitpunkt der offiziellen Besitzeinweisung durch den Gerichtsvollzieher in Betracht.*)
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IBRRS 2009, 3786
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KG, Urteil vom 16.03.2009 - 8 U 112/08
Die in einem Mietvertrag über Gewerberäume enthaltene Klausel folgenden Inhalts:
"Eine nicht ausdrücklich vom Vermieter zugestandene oder rechtskräftig bestätigte Mietminderung darf der Mieter nur vornehmen, wenn in Höhe des Minderungsbetrages zugleich eine Hinterlegung bei der Justizkasse eines Deutschen Gerichts durch ihn erfolgt"
ist wirksam und verstößt insbesondere nicht gegen § 307 BGB.
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IBRRS 2009, 3785
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KG, Beschluss vom 06.08.2009 - 8 U 61/09
Die dem Grundstücksveräußerer gegenüber eingetretene Verzugslage wirkt nach dem Eigentumsübergang in der Person des Erwerbers fort. Schadensersatzansprüche des Mieters richten sich aber in diesem Fall nur dann gegen den Grundstückserwerber, wenn der Schaden nach dem Eigentumsübergang eintritt.*)
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IBRRS 2009, 3662
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AG Hamburg, Urteil vom 21.06.2006 - 36 C 211/05
1. Maklerprovisionen entsprechen zumindest für den Bereich der Gewerberaummieten der Üblichkeit.
2. Dass neben der Vermietung der Gaststätte auch Wohnraum mitvermietet wurde, grundsätzlich die Erhebung einer Courtage aber im Bereich der Wohnraumvermietung gesetzlich verboten ist, lässt sich nicht .für die Unüblichkeit und für eine anstößige Kommerzialisierung anführen.
3. Das Wohnraumvermittlungsgesetz findet nur Anwendung auf Mietverträge über Wohnraum. Bei Mischmietverhältnissen - untrennbar vermietete Räumlichkeiten - kommt es auf den vorherrschenden Zweck und Charakter des Vertrages an.
4. Der wirksamen Vereinbarung der Courtageklausel steht auch nicht die Verflechtungsrechtssprechung entgegen, wenn der Mieter um die - zumindest tatsächliche - Verflechtung gewusst und gleichwohl mit der Klägerin aktiv über die Höhe der Courtage verhandelt hat.
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IBRRS 2009, 3507
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OLG Düsseldorf, Beschluss vom 24.07.2009 - 24 U 67/08
Zu den Voraussetzungen, unter denen ein Mietvertrag nach Rechtsscheinsgesichtspunkten zu Stande kommt (hier: verneint).*)
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IBRRS 2009, 3506
![Gewerberaummiete Gewerberaummiete](/include/css/ibr-online/zielgrp5/5gr.jpg)
OLG Düsseldorf, Beschluss vom 23.07.2009 - 24 U 109/08
1. Renoviert der Mieter die Räume erst nach Ende der Mietzeit, aber im Einverständnis des Vermieters, steht diesem ein Nutzungsentschädigungsanspruch mangels "Vorenthaltens" nicht zu.*)
2. Wegen verspäteter Rückgabe können aber Ansprüche auf Ersatz des Mietausfalls bestehen.*)
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IBRRS 2009, 3505
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OLG Düsseldorf, Beschluss vom 22.06.2009 - 24 U 178/08
1. Aus einem Mietvorvertrag kann der Vermieter nicht allein Anspruch auf den in Aussicht genommenen Mietzins erheben.*)
2. In unbeschränkt mit der Berufung anfechtbaren Urteilen ist ein Hinweis, die Berufung werde nicht zugelassen, überflüssig und irreführend.*)
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IBRRS 2009, 3504
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OLG Düsseldorf, Beschluss vom 24.07.2009 - 24 U 6/09
1. Verletzt der Mieter die Pflicht zur Anzeige von Mängeln, haftet er dem Vermieter nur, wenn die Anzeige zur unverzüglichen Mängelbeseitigung durch den Vermieter geführt hätte.*)
2. Feuchtigkeitsschäden, verbunden mit Schimmelpilzbildung, in einer Gaststätte und ihren Nebenräumen rechtfertigen jedenfalls eine Minderung des Pachtzinses um 50 %.*)
IBRRS 2009, 3503
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OLG Düsseldorf, Beschluss vom 15.06.2009 - 24 U 210/08
1. Das Angebot zum Abschluss eines Gewerberaum-Mietvertrages kann, wenn in dem Angebot keine entsprechende Befristung eingeräumt ist, nach Ablauf vom 4½ Wochen nicht mehr wirksam angenommen werden.*)
2. Geht die Annahmeerklärung auf dem Weg zu dem Anbietenden verloren, so liegt keine Vereitelung des Zugangs durch diesen vor.*)
3. Ein Anscheinsbeweis für den Zugang von Postsendungen ist nicht anzuerkennen.*)
4. Ein Aufwendungsersatzanspruch einer Partei kommt nur in Betracht, wenn diese auf Grund des Verhaltens der anderen Partei auf das Zustandekommen des Vertrages vertrauen durfte und diese Partei den Vertragsabschluss ohne triftigen Grund verweigert.*)
5. Wenn ein umfangreiches schriftliches Vertragsangebot übersandt wird, kann der Vertrag ohne besondere Abreden nicht mündlich zustande kommen.*)
IBRRS 2009, 3502
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OLG Düsseldorf, Urteil vom 30.06.2009 - 24 U 179/08
1. Der Mieter kann den Mietvertrag ohne vorausgehende Abmahnung kündigen, wenn ihm der Vermieter den Gebrauch zwar nur teilweise, aber dauerhaft entzieht und diesen Mangel hartnäckig leugnet (hier: anderweitige Vermietung von Park- und Zufahrtsflächen vor Lagerhalle).*)
2. § 545 Abs. 1 BGB kann in Geschäftsraum-Mietverträgen wirksam durch eine Formularklausel abbedungen werden.*)
3. Eine Fortsetzung des Mietverhältnisses durch schlüssiges Verhalten der Vertragspartner nach Ende der Mietzeit ist nicht anzunehmen, wenn der Vermieter den geltend gemachten Gebrauchsentzug nicht abstellt, der Mieter auf die Beseitigung des Mangels nicht verzichtet und auch die Miete nicht zahlt.*)
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IBRRS 2009, 3501
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OLG Düsseldorf, Beschluss vom 24.07.2009 - 24 U 173/07
Verständigen sich die Parteien nach Streit über ausreichenden Brandschutz in den Pachträumen ("Betreutes Wohnen") in einem Prozessvergleich darauf, dass der vom Bauordnungsamt genehmigte Brandschutz gelten soll, so ist das Pachtobjekt nicht mangelhaft, wenn die Genehmigung erteilt wird.*)
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IBRRS 2009, 3500
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OLG Düsseldorf, Beschluss vom 29.06.2009 - 24 U 11/09
1. Grundsätzlich steht dem Mieter ein vertraglicher Anspruch auf Rückzahlung der Betriebskostenvorauszahlungen zu, wenn der Vermieter die Betriebskosten vertragswidrig nicht abrechnet.*)
2. Hat der Mieter im Prozess gegen Mietforderungen des Vermieters mit Forderungen auf Rückzahlung von Betriebskostenvorauszahlungen aufgerechnet und rechnet der Vermieter vor Schluss der mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits die Betriebskosten noch ab, so verliert die Aufrechnung ihre Wirkung.*)
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IBRRS 2009, 3488
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BGH, Urteil vom 16.09.2009 - XII ZR 74/07
1. Beendet der Vermieter vor Ablauf der vertraglich vorgesehenen Mietzeit das Mietverhältnis aufgrund der Zwangsversteigerung des Objekts, so kommt er mit Wirksamwerden der Kündigung in den Genuss der wertsteigernden Investitionen des Mieters, ist also insofern bereichert.
2. Hat zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Kündigung der Ersteigerer bereits Eigentum erworben, so richtet sich der Bereicherungsanspruch des Mieters dann gegen diesen.
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IBRRS 2009, 3487
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BGH, Urteil vom 16.09.2009 - XII ZR 73/07
1. Beendet der Vermieter vor Ablauf der vertraglich vorgesehenen Mietzeit das Mietverhältnis aufgrund der Zwangsversteigerung des Objekts, so kommt er mit Wirksamwerden der Kündigung in den Genuss der wertsteigernden Investitionen des Mieters, ist also insofern bereichert.
2. Hat zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Kündigung der Ersteigerer bereits Eigentum erworben, so richtet sich der Bereicherungsanspruch des Mieters dann gegen diesen.
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IBRRS 2009, 3485
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BGH, Urteil vom 16.09.2009 - XII ZR 72/07
1. Beendet der Vermieter vor Ablauf der vertraglich vorgesehenen Mietzeit das Mietverhältnis aufgrund der Zwangsversteigerung des Objekts, so kommt er mit Wirksamwerden der Kündigung in den Genuss der wertsteigernden Investitionen des Mieters, ist also insofern bereichert.
2. Hat zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Kündigung der Ersteigerer bereits Eigentum erworben, so richtet sich der Bereicherungsanspruch des Mieters dann gegen diesen.
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IBRRS 2009, 3484
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BGH, Urteil vom 16.09.2009 - XII ZR 71/07
1. Beendet der Vermieter vor Ablauf der vertraglich vorgesehenen Mietzeit das Mietverhältnis aufgrund der Zwangsversteigerung des Objekts, so kommt er mit Wirksamwerden der Kündigung in den Genuss der wertsteigernden Investitionen des Mieters, ist also insofern bereichert.
2. Hat zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Kündigung der Ersteigerer bereits Eigentum erworben, so richtet sich der Bereicherungsanspruch des Mieters dann gegen diesen.
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