Bau-, Architekten- und Immobilienrecht.
Volltexturteile nach Sachgebieten
4698 Entscheidungen insgesamt
Online seit 2009
IBRRS 2009, 0039LG Dortmund, Urteil vom 24.01.2008 - 11 S 166/07
1. Bei der Beurteilung eines anerkennenswerten Informationsinteresses eines ausländischen Mieters, der in seinem Heimatstaat einer sprachlichen wie kulturell eigenständigen Minderheit angehört, ist grundsätzlich nicht auf die Mehrheits - oder Amtssprache des Herkunftsstaates abzustellen.*)
2. Die bloße Behauptung, ein kurdischsprachiger Sender stehe der PKK oder ihren Nachfolgeorganisationen nahe und bewege sich am Rande der Verfassungswidrigkeit, steht der Zustimmungspflicht des Vermieters nicht entgegen.*)
VolltextIBRRS 2009, 0037
LG Krefeld, Urteil vom 13.08.2008 - 2 S 22/08
1. Bei der Angabe der Wohnfläche in einem Mietvertrag handelt es sich im allgemeinen nicht um eine unverbindliche Beschreibung der Mietsache, sondern um eine Beschaffenheitsvereinbarung, die im Falle einer Abweichung der tatsächlichen von der vereinbarten Fläche unter bestimmten Voraussetzungen dazu führen kann, dass ein Mangel der Mietsache vorliegt.
2. Der Begriff der "Wohnfläche" ist im Wohnraummietrecht auch bei frei finanziertem Wohnraum anhand der Bestimmungen der §§ 42 - 44 II. Berechnungsverordnung auszulegen und zu ermitteln.
3. Die "ca"-Wohnflächenvereinbarung im Mietvertrag über eine Dachwohnung unter dem Begriff "Mietraumfläche" ist als reine Grundfläche der Wohnung und nicht als Wohnfläche § 44 II. Berechnungsverordnung zu verstehen. Die abweichenden Ergebnisse der unterschiedlichen Berechnungsmethoden begründen keinen Mangel der Mietsache.
VolltextIBRRS 2009, 0036
AG Köln, Urteil vom 18.02.2008 - 222 C 480/07
Ein Vermieter darf sich für die Wiederherstellung des Ursprungszustandes einer Wohnung nach baulichen Veränderungen durch den Mieter zwar eine zusätzliche Sicherheit geben lassen, diese Sicherheit aber allein im Rahmen ihrer Zweckbindung verwenden.
VolltextIBRRS 2009, 0012
AG Düsseldorf, Urteil vom 23.07.2008 - 53 C 1736/08
1. Eine Hausordnung stellt grundsätzlich nur die für das Verhalten der Mieter untereinander maßgebende "Rechtsordnung" dar.
2. In einer Hausordnung kann grundsätzlich nur eine nähere konkrete Ausgestaltung bestehender Rechte und Pflichten der Mieter erfolgen. Es können dem Mieter nicht zusätzlich wesentliche Pflichten auferlegt oder mietvertraglich bzw. gesetzlich eingeräumte Rechte wesentlich eingeschränkt oder gar aufgehoben werden.
3. Das Trockenaufkommen von drei Waschtagen pro Monat hält sich im Rahmen des Üblichen, so dass das Trocknen von Wäsche auf Wäscheständern oder ähnlichen Vorrichtungen innerhalb der Wohnung vom gewöhnlichen Mietgebrauch umfasst wird.
VolltextIBRRS 2009, 0004
BGH, Urteil vom 08.10.2008 - XII ZR 15/07
Vereinbaren die Parteien eines Gewerberaummietvertrages allgemein die Übertragung von Schönheitsreparaturen auf den Mieter, umfassen diese auch die Grundreinigung des Teppichbodens.*)
IBRRS 2009, 0003
BGH, Urteil vom 19.11.2008 - VIII ZR 30/08
Außerhalb einer wirksamen Staffelmietvereinbarung oder eines wirksamen Zeitmietvertrages kann ein einseitiger, formularvertraglicher Kündigungsverzicht des Mieters nicht vereinbart werden.
VolltextOnline seit 2008
IBRRS 2008, 4644KG, Beschluss vom 09.06.2008 - 12 U 183/07
1. Im Auszug eines Mieters kann eine Erfüllungsverweigerung liegen, allerdings nur dann, wenn der Mieter ohne jegliche Renovierungsarbeiten auszieht, obwohl das Mietobjekt derart offensichtlich völlig verwohnt und in einem abgewirtschafteten, katastrophalen Zustand ist, dass sich der Auszug ohne die Vornahme irgendwelcher Arbeiten nur als Erfüllungsverweigerung darstellen kann.
2. Eine Erfüllungsverweigerung ist dann aber nicht gegeben, wenn der Mieter ein Schreiben erhält, nach dessen Inhalt man ihm mitteilt, dass man gesondert auf ihn zugehe werde, wenn nach vollständiger Räumung Schönheitsreparaturen nötig sein sollten.
VolltextIBRRS 2008, 4229
KG, Urteil vom 28.04.2008 - 8 U 154/07
Keine Fälligkeit von Schönheitsreparaturen bei erheblichen Schäden an Putz oder Wänden.*)
VolltextIBRRS 2008, 4195
BGH, Urteil vom 19.11.2008 - VIII ZR 295/07
1. Die Abgrenzung zwischen formeller Wirksamkeit einer Betriebskostenabrechnung gemäß § 556 BGB einerseits und deren inhaltlicher Richtigkeit andererseits richtet sich danach, ob der durchschnittliche Mieter in der Lage ist, die Art des Verteilerschlüssels der einzelnen Kostenpositionen zu erkennen und den auf ihn entfallenden Anteil an den Gesamtkosten rechnerisch nachzuprüfen (formelle Wirksamkeit). Ob die abgerechneten Positionen dem Ansatz und der Höhe nach zu Recht bestehen oder sonstige Mängel der Abrechnung vorliegen, etwa ein falscher Anteil an den Gesamtkosten zugrunde gelegt wird, betrifft die inhaltliche Richtigkeit der Betriebskostenabrechnung.*)
2. Allgemein verständliche Verteilungsmaßstäbe bedürfen keiner Erläuterung.*)
3. Auf die Ausschlussfrist des § 556 Abs. 3 Satz 2 und 3 BGB ist § 204 Abs. 1 Nr. 1 BGB nicht entsprechend anwendbar (Fortführung des Senatsurteils vom 9. April 2008, VIII ZR 84/07, NJW 2008, 2258, unter II 1 b).*)
VolltextIBRRS 2008, 4118
OLG Karlsruhe, Beschluss vom 18.08.2008 - 8 W 34/08
1. Nach Beendigung des Mietverhältnisses hat die Kaution nicht nur Sicherungs-, sondern auch Verwertungsfunktion.*)
2. Wird die Sicherheit durch Verpfändung eines Bankguthabens geleistet, darf der Vermieter bei beendetem Mietverhältnis grundsätzlich auf die verpfändete Forderung zugreifen. Das setzt nicht voraus, dass die Ansprüche des Vermieters unstreitig sind. Ausreichend ist vielmehr, dass der Vermieter eine Abrechnung über die von ihm geltend gemachten Ansprüche aufstellt und diese mit der Mietsicherheit verrechnet.*)
3. Falls der Vermieter zu Unrecht - das heißt wegen nicht gerechtfertigter Forderungen - auf die Mietesicherheit zugreift, ist der Mieter auf seinen Rückforderungsanspruch angewiesen.*)
VolltextIBRRS 2008, 3904
BGH, Urteil vom 12.11.2008 - VIII ZR 270/07
Ein formularmäßig erklärter, einseitiger Verzicht des Mieters von Wohnraum auf sein ordentliches Kündigungsrecht benachteiligt den Mieter nicht unangemessen, wenn der Kündigungsausschluss zusammen mit einer nach § 557a BGB zulässigen Staffelmiete vereinbart wird und seine Dauer nicht mehr als vier Jahre seit Abschluss der Staffelmietvereinbarung beträgt (Bestätigung von BGH, Urteil vom 23. November 2005 VIII ZR 154/04, NZM 2006, 256).*)
VolltextIBRRS 2008, 3277
LG Potsdam, Urteil vom 19.04.2007 - 3 S 108/06
1. Wenn der Mieter wegen erheblichen Baulärms die Miete berechtigt mindert, hat der Vermieter gegenüber dem Bauherrn einen Anspruch auf Ausgleich.
2. Die Höhe dieses Anspruchs hängt jeweils von den genauen Umständen des Einzelfalls ab.
VolltextIBRRS 2008, 3253
KG, Beschluss vom 04.08.2008 - 8 U 83/08
Die Videoüberwachung im Aufzug eines Mietshauses stellt ohne Einwilligung der Mieter eine Verletzung des Persönlichkeitsrechts der Mieter dar.
VolltextIBRRS 2008, 3228
LG Berlin, Urteil vom 27.03.2008 - 62 S 412/07
Hat der Vermieter den Mieter wegen unpünktlicher Mietzahlungen abgemahnt und liegt zwischen dieser Abmahnung und dem kündigungsauslösenden neuen Zahlungsverzug ein Zeitraum von acht Monaten, so kann der Vermieter erst nach erneuter fruchtloser Abmahnung kündigen.
VolltextIBRRS 2008, 3221
BGH, Beschluss vom 30.09.2008 - VIII ZR 248/06
Zur Bemessung des Werts des Beschwerdegegenstandes bei einem Recht auf wiederkehrende Leistungen (hier: Verpflichtung zum Winterdienst)
VolltextIBRRS 2008, 3219
BGH, Beschluss vom 30.09.2008 - VIII ZB 63/08
Zur Problematik der einstweiligen Aussetzung der Vollziehung des erstinstanzlichen Räumungsurteils durch das Rechtsbeschwerdegericht.
VolltextIBRRS 2008, 3164
OLG München, Beschluss vom 30.10.2008 - 20 U 3860/08
1. Der von seinem Vermieter eigenmächtig nach Erwerb eines Räumungstitels geräumte Mieter kann sich nicht auf Besitzschutzansprüche berufen.
2. Dem Anspruch auf Wiedereinräumung des Besitzes steht § 864 Abs. 2 BGB in analoger Anwendung entgegen.
VolltextIBRRS 2008, 3163
OLG München, Beschluss vom 15.09.2008 - 20 U 3860/08
1. Der von seinem Vermieter eigenmächtig nach Erwerb eines Räumungstitels geräumte Mieter kann sich nicht auf Besitzschutzansprüche berufen.
2. Dem Anspruch auf Wiedereinräumung des Besitzes steht § 864 Abs. 2 BGB in analoger Anwendung entgegen.
VolltextIBRRS 2008, 3143
BGH, Urteil vom 22.10.2008 - VIII ZR 283/07
Die in einem Formularmietvertrag über Wohnraum enthaltene Klausel
"Der Mieter verpflichtet sich, während der Mietzeit die erforderlichen Schönheitsreparaturen innerhalb der Wohnung durchzuführen. Zu den Schönheitsreparaturen gehören: Das Tapezieren, Anstreichen der Wände und der Decken, das Pflegen und Reinigen der Fußböden, das Streichen der Innentüren, der Fenster und Außentüren von innen sowie das Streichen der Heizkörper und Versorgungsleitungen innerhalb der Wohnung. Die Arbeiten sind handwerksgerecht auszuführen.
Üblicherweise werden Schönheitsreparaturen in den Mieträumen in folgenden Zeiträumen erforderlich sein:
in Küchen, Bädern und Duschen alle drei Jahre,
in Wohn- und Schlafräumen, Fluren, Dielen und Toiletten alle fünf Jahre,
in anderen Nebenräumen alle sieben Jahre.
Demgemäß sind die Mieträume zum Ende des Mietverhältnisses in dem Zustand zurückzugeben, der bestehen würde, wenn der Mieter die ihm nach Ziffer 2 obliegenden Schönheitsreparaturen durchgeführt hätte. Lackierte Holzteile sind in dem Farbton zurückzugeben, wie er bei Vertragsbeginn vorgegeben war; farbig gestrichene Holzteile können auch in Weiß oder hellen Farbtönen gestrichen zurückgegeben werden."
hält der Inhaltskontrolle nach § 307 BGB stand.*)
VolltextIBRRS 2008, 3142
BGH, Urteil vom 17.09.2008 - VIII ZR 58/08
Der Vermieter kann zur Begründung eines Mieterhöhungsverlangens für ein Einfamilienhaus auf einen Mietspiegel, der keine Angaben zu Einfamilienhäusern enthält, jedenfalls dann Bezug nehmen, wenn die geforderte Miete innerhalb der Mietpreisspanne für Wohnungen in Mehrfamilienhäusern liegt.*)
VolltextIBRRS 2008, 3080
BGH, Urteil vom 15.10.2008 - VIII ZR 321/07
Der Vermieter ist nicht verpflichtet, ohne besonderen Anlass eine regelmäßige Generalinspektion der Elektroleitungen und Elektrogeräte in den Wohnungen seiner Mieter vorzunehmen.*)
IBRRS 2008, 3063
LG Wuppertal, Urteil vom 29.07.2008 - 16 S 25/08
Lärm durch Spielen auf dem Hof hält sich im Rahmen des vertragsgemäßen Gebrauchs, soweit der Lärm wegen des natürlichen Spiel- und Bewegungsdrangs der Kinder unvermeidbar ist.
VolltextIBRRS 2008, 3004
OLG Düsseldorf, Urteil vom 08.07.2008 - 24 U 177/07
Ständig verspätete Mietzahlungen rechtfertigen jedenfalls nach vorheriger Abmahnung die fristlose Kündigung.*)
VolltextIBRRS 2008, 2993
VerfGH Berlin, Beschluss vom 22.01.2008 - VerfGH 70/06
1. Weist der Mieter in einem Flugblatt potentielle neue Eigentümer auf schwelende Konflikte mit dem bisherigen Vermieter hin, so berechtigt dies den Vermieter nicht zu einer fristlosen Kündigung.
2. Die Verschmutzung des Hofes durch diese Zettel ist als geringfügig anzusehen, so dass dies ebenfalls eine Kündigung nicht rechtfertigen kann.
VolltextIBRRS 2008, 2951
LG Hagen, Urteil vom 19.12.2007 - 10 S 163/07
Ein Mieter muss seine Wohnung mindestens mäßig heizen, sonst darf der Vermieter ihm fristgemäß kündigen.
VolltextIBRRS 2008, 2893
KG, Beschluss vom 07.08.2008 - 2 AR 40/08
1. Ein Anspruch, der im Zusammenhang mit einem gemischttypischen Vertrag, welcher auch mietvertragliche Elemente enthält, entsteht, ist nur dann als Anspruch "aus einem Mietverhältnis gemäß § 23 Nr. 2 Buchstabe a GVG anzusehen, wenn der Anspruch dem mietrechtlichen Vertragsteil zuzuordnen ist.*)
2. Macht der Kläger Bereicherungsansprüche, hilfsweise Ansprüche auf Ersatz von Aufwendungen, die durch größere Baumaßnahmen an dem ihm im Wege eines Mietkaufvertrages überlassenen Wohngrundstück entstanden sind, geltend, ist die Klageforderung nicht dem mietrechtlichen Vertragsteil zuzuordnen.*)
3. Ein Verweisungsbeschluss entfaltet - wegen Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör - jedenfalls dann keine Bindungswirkung gemäß § 281 Abs. 2 Satz 3 ZPO, wenn das verweisende Gericht nach längerer Verfahrensdauer erstmals in der mündlichen Verhandlung auf die - aus seiner Sicht bestehende - Unzuständigkeit hinweist, der Beklagte sich hierauf nicht abschließend erklärt und um Erklärungsfrist bittet, die Zuständigkeitsfrage nicht einfach gelagert und in Rechtsprechung und Literatur nicht ausdiskutiert ist, keine Eile geboten ist und das Gericht ohne Einräumung einer Erklärungsfrist am Schluss der Sitzung den Verweisungsbeschluss erlässt.*)
IBRRS 2008, 2880
BGH, Urteil vom 24.09.2008 - VIII ZR 275/07
1. Der Anschluss einer mit einer Gasetagenheizung ausgestatteten Mietwohnung an das aus Anlagen der Kraft-Wärme-Kopplung gespeiste Fernwärmenetz ist eine Maßnahme zur Einsparung von Energie, die der Mieter nach § 554 Abs. 2 Satz 1 BGB grundsätzlich zu dulden hat.*)
2. Die Pflicht zur Mitteilung der zu erwartenden Mieterhöhung (§ 554 Abs. 3 BGB) bezieht sich nur auf die aufgrund von Modernisierungsmaßnahmen zu erwartende Mieterhöhung nach § 559 BGB und nicht auf eine etwa mögliche Erhöhung der Vergleichsmiete nach § 558 BGB.*)
IBRRS 2008, 2819
BGH, Urteil vom 14.08.2008 - I ZB 39/08
Die Räumungsvollstreckung darf nicht betrieben werden, wenn ein Dritter, der weder im Vollstreckungstitel noch in der diesem beigefügten Vollstreckungsklausel namentlich bezeichnet ist, im Besitz der Mietsache ist. Dies gilt selbst dann, wenn der Verdacht besteht, dem Dritten sei der Besitz nur eingeräumt worden, um die Zwangsräumung zu vereiteln.*)
IBRRS 2008, 2793
KG, Urteil vom 24.07.2008 - 8 U 26/08
1. Die ordentliche Kündigung eines Mietverhältnisses bedarf keiner vorherigen Abmahnung.
2. Allerdings kann der Abmahnung ausnahmsweise insofern eine Bedeutung zukommen, als erst ihre Missachtung durch den Mieter dessen Pflichtverletzung das erforderliche Gewicht verleiht, etwa weil vorher nur ein schlichtes Versehen des Mieters vorgelegen hat oder eine Duldung des Vermieters zu vermuten war.
VolltextIBRRS 2008, 2790
OLG Brandenburg, Urteil vom 11.03.2008 - 3 U 148/07
1. Auch bei formunwirksam vereinbarten Vorkaufsrechten begegnet die Vereinbarung der salvatorischen Erhaltungsklausel in Allgemeinen Geschäftsbedingungen von Gewerbemietverträgen keinen Bedenken (vgl. BGH, Urteil vom 06.04.2005 – XII ZR 131/03).
2. Das Ergebnis einer Beweisaufnahme ist bei der Tatsachenfeststellung (§ 286 Abs. 1 Satz 1 ZPO) auch dann zu berücksichtigen, wenn es sich um das Resultat eines unzulässigen Ausforschungsbeweises handeln würde (vgl. OLG Brandenburg, NJW-RR 2001, 1727; BGH, Urteil vom 01.03.2006 – XII ZR 210/04).
VolltextIBRRS 2008, 2770
OLG Celle, Beschluss vom 29.09.2008 - 2 W 199/08
Die Partei eines Mietvorvertrags kann nicht durch einstweilige Verfügung ihren künftigen Besitzüberlassungsanspruch aus dem (Haupt-)Mietvertrag sichern.*)
VolltextIBRRS 2008, 2768
OLG Frankfurt, Urteil vom 14.10.2005 - 2 U 174/04
Zu den Auswirkungen eines Mangels der Schriftform eines Mietvertrages auf seine Kündbarkeit.*)
VolltextIBRRS 2008, 2767
OLG Frankfurt, Urteil vom 04.04.2008 - 2 U 214/07
1. Die Zuordnung des Mietobjekts als Wohnräume oder sonstige Räume richtet sich nach dem vereinbarten vom Mieter verfolgten Vertragszweck. Wohnraum ist jeder zur dauernden privaten Benutzung im Sinne der Führung eines Haushaltes bestimmter Raum.*)
2. Zur Abgrenzung privater von geschäftlicher Nutzung bei Forschung und Vermögensverwaltung sowie dem Abstellen mehrerer privater Fahrzeuge.*)
VolltextIBRRS 2008, 2725
KG, Beschluss vom 28.08.2008 - 8 U 99/08
Zum Ausschluss von Modernisierungsarbeiten wegen vorhergehender Vereinbarung über die Durchführung von Mietermaßnahmen.*)
VolltextIBRRS 2008, 2723
BGH, Urteil vom 16.07.2008 - VIII ZR 282/07
Mietet eine juristische Person ein Reihenhaus an, um es teils als Büroraum für ihren Geschäftsbetrieb zu nutzen und teils ihrem Geschäftsführer als Wohnung zur Verfügung zu stellen, handelt es sich um einen der Kündigungsfrist des § 580a Abs. 2 BGB unterliegenden Mietvertrag über Geschäftsräume.*)
VolltextIBRRS 2008, 2638
OLG Düsseldorf, Urteil vom 29.11.2007 - 10 U 86/07
Ist die Mietsache mangelhaft und droht der Mieter mit der Fristsetzung zur Mängelbeseitigung eine andere Maßnahme als die Kündigung – etwa eine Ersatzvornahme oder eine Minderung – an, so kann er eine Kündigung nicht bereits nach erfolglosem Ablauf der gesetzten Abhilfefrist wirksam erklären, sondern erst nach erfolglosem Ablauf einer neuen Frist.
VolltextIBRRS 2008, 2587
BGH, Urteil vom 09.07.2008 - VIII ZR 83/07
Dem Vermieter steht, wenn Schönheitsreparaturen wegen Unwirksamkeit oder Fehlen einer Schönheitsreparaturklausel nicht vom Mieter übernommen werden, ein Anspruch auf Zustimmung zum Zuschlag zur ortsüblichen Vergleichsmiete nicht zu.
VolltextIBRRS 2008, 2485
LG Mainz, Urteil vom 05.12.2007 - 9 O 4/07
1. Wegen der zentralen Bedeutung der Zahlungsfähigkeit des Mieters sind vorvertragliche Fragen des Vermieters nach einer Pfändung des Arbeitseinkommens, sonstigen Zwangsvollstreckungsmaßnahmen usw. zulässig.
2. Der Mieter, aber auch dessen Arbeitgeber haben derartige Fragen wahrheitsgemäß zu beantworten. Dem Selbstbestimmungsrecht der um Auskunft Gebetenen ist dadurch hinreichend Rechnung getragen, dass sie eine Erklärung verweigern können. Das ist nicht dadurch in Frage gestellt, dass der gewünschte Vertrag in einem derartigen Fall wahrscheinlich scheitert.
3. Für den aus einer Falschauskunft sich ergebenden Mietausfallschaden haftet der Arbeitgeber des Mieters nicht, wenn der Vermieter den anfechtbaren oder kündbaren Mietvertrag nach Kenntnis des wahren Sachverhalts durch Fortsetzung des Mietverhältnisses bestätigt.
VolltextIBRRS 2008, 2476
LG Itzehoe, Urteil vom 28.03.2008 - 9 S 132/07
Gibt der Mieter eine falsche Selbstauskunft, so ist der Vermieter zur Anfechtung des Mietvertrags wegen arglistiger Täuschung berechtigt, wenn die zu Grunde liegende Frage des Vermieters zulässig ist und wesentliche Bedeutung für den Fortbestand des Mietverhältnisses besitzt (hier: frühere Mietschulden).
VolltextIBRRS 2008, 2440
BGH, Urteil vom 09.07.2008 - VIII ZR 280/07
Der neue Eigentümer vermieteten Wohnraums tritt auch dann anstelle des Vermieters in die Rechte und Pflichten aus bestehenden Mietverhältnissen ein, wenn er das Eigentum nicht durch ein Veräußerungsgeschäft, sondern kraft Gesetzes erwirbt.*)
VolltextIBRRS 2008, 2437
BGH, Urteil vom 09.07.2008 - VIII ZR 181/07
Der Vermieter ist nicht berechtigt, im Falle der Unwirksamkeit einer Klausel zur Vornahme der Schönheitsreparaturen durch den Mieter von diesem eine Mieterhöhung in Form eines Zuschlages zur ortsüblichen Vergleichsmiete zu verlangen.*)
VolltextIBRRS 2008, 2434
BGH, Urteil vom 25.06.2008 - VIII ZR 307/07
Das Sonderkündigungsrecht nach § 573a Abs. 1 BGB wird nicht dadurch ausgeschlossen, dass in einem vom Vermieter selbst bewohnten Gebäude mit nicht mehr als zwei Wohnungen weitere Räume vorhanden sind, die sich für eine Nutzung als (dritte) Wohnung eignen und früher auch als Wohnung genutzt wurden, wenn diese weiteren Räume schon bei Abschluss des Mietvertrages, für dessen Kündigung der Vermieter das Sonderkündigungsrecht in Anspruch nimmt, als gewerbliche Räume genutzt worden sind.*)
VolltextIBRRS 2008, 2433
BGH, Urteil vom 16.07.2008 - VIII ZR 57/07
Eine Vorerfassung im Sinne von § 5 Abs. 2 Satz 1 HeizkostenV erfordert, dass der Anteil jeder Nutzergruppe am Gesamtverbrauch durch einen gesonderten Zähler erfasst wird. Das gilt auch dann, wenn nur zwei Nutzergruppen vorhanden sind. In diesem Fall genügt es nicht, dass nur der Anteil einer Nutzergruppe am Gesamtverbrauch gemessen wird und der Anteil der anderen Nutzergruppe am Gesamtverbrauch in der Weise errechnet wird, dass vom Gesamtverbrauch der gemessene Anteil der einen Nutzergruppe abgezogen wird.*)
VolltextIBRRS 2008, 2406
BGH, Beschluss vom 27.05.2008 - VIII ZR 249/07
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2008, 2389
AG Weißwasser, Urteil vom 29.04.2008 - 3 C 0102/08
1. Der Mieter hat Anspruch darauf, die Grundlagen für die Betriebskostenabrechnung selbst zu überprüfen. Der Vermieter hat insofern Einsicht in die entsprechenden Unterlagen und Belege zu gewähren.
2. Gewährt der Vermieter eine solche Einsichtnahme nicht, ist der Vermieter zu verurteilen, den Mieter zur Einsichtnahme in die Belege beim Aussteller zu ermächtigen.
VolltextIBRRS 2008, 2358
AG München, Urteil vom 19.10.2006 - 473 C 18682/06
1. Durch die Anbringung eines venezianischen Spiegels im Bad wird die Intimsphäre und das Persönlichkeitsrecht des Mieters massiv gestört. Es handelt sich dabei um einen wichtigen Grund, der zur außerordentlichen Kündigung berechtigt. Es ist dem Mieter nicht mehr zuzumuten, das Bad zu nutzen, da er jederzeit damit rechnen muss, dass er heimlich beobachtet wird.
2. Bei Einbau eines venezianischen Spiegels ist von einer 100 prozentigen Mietminderung auszugehen, da durch den Einbau des venezianischen Spiegels eine massive Beeinträchtigung des Persönlichkeitsrechts des Mieters gegeben ist. Der Wohnwert einer derart beeinträchtigten Wohnung mindert sich auf Null, da die Tauglichkeit des in der Wohnung befindlichen Bades auf Null gemindert war. Dieser Mangel schlägt auf die gesamte streitgegenständliche Wohnung durch.
IBRRS 2008, 2311
LG Krefeld, Urteil vom 23.01.2008 - 2 S 40/07
1. Nach § 558a Abs. 2 BGB kann ein Mieterhöhungsverlangen u. a. durch Bezugnahme auf einen Mietspiegel begründet werden. Der Mietspiegel kann allerdings nicht herangezogen werden, wenn er sich lediglich auf Wohnungen in Zwei- oder Mehrfamilienhäusern bezieht, bei dem vermieteten Objekt es sich jedoch um ein Einfamilienhaus handelt.
2. Dagegen kann nicht erfolgreich geltend gemacht werden, die Miete für Einfamilienhäuser liege meist oder immer über der für Wohnungen in Mehrfamilienhäusern.
VolltextIBRRS 2008, 2279
OLG Hamm, Urteil vom 18.04.2008 - 30 U 120/07
Die Vereinbarung der Festmietzeit genügt dem Schriftformerfordernis der §§ 550, 126 BGB auch dann, wenn der Mietbeginn und der Übergabezeitpunkt nur unter der Bedingung kalendermäßig bestimmt ist, dass das Mietobjekt zum 01.02.1992 vollständig fertig gestellt oder geräumt ist. Eine solche übergabeabhängige Laufzeitklausel bei Abschluss eines Mietvertrags ist insbesondere im Hinblick auf das praktische Bedürfnis der Mietparteien, den Mietbeginn bei einer Vermietung vom Reißbrett von einem künftigen Ereignis wie der Fertigstellung oder der Übergabe der Mietsache abhängig zu machen, zulässig.
VolltextIBRRS 2008, 2275
OLG Celle, Beschluss vom 20.05.2008 - 2 W 108/08
Wechselt der Kläger im Wege der Klageänderung den Klaggrund für einen Zahlungsanspruch aus, sind die Werte des ursprünglichen und des wirtschaftlich nicht identischen neuen Streitgegenstandes (Darlehensforderung statt Wohnraummiete) bei der Wertfestsetzung für das gerichtliche Verfahren zu addieren.*)
VolltextIBRRS 2008, 2250
BGH, Urteil vom 19.06.2008 - IX ZR 84/07
Der Vermieter kann, gleich ob ein mit dem Schuldner begründetes Wohnraummietverhältnis vor oder nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens beendet wurde, den Insolvenzverwalter nur auf Herausgabe der Wohnung in Anspruch nehmen, wenn dieser sie in Besitz genommen hat oder daran für die Masse ein Recht beansprucht.*)
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