Bau-, Architekten- und Immobilienrecht.
Volltexturteile nach Sachgebieten
4678 Entscheidungen insgesamt
Online seit 2010
IBRRS 2010, 3412AG Nürtingen, Urteil vom 05.05.2010 - 42 C 2304/09
Wird Mietsicherheit durch Verpfändung eines Sparguthabens geleistet, hat der Vermieter nach Beendigung des Mietverhältnisses gegen den Anspruch auf Herausgabe des Sparbuchs kein Zurückbehaltungsrecht wegen angeblicher Schadensersatzansprüche. Er kann statt dessen aus dem Pfandrecht unmittelbar vorgehen. Die Ausübung des Zurückbehaltungsrechts vier Jahre nach Beendigung des Mietverhältnisses, ohne das bislang über die Kaution abgerechnet wurde, ist jedenfalls treuwidrig.*)
VolltextIBRRS 2010, 3409
LG Hagen, Urteil vom 07.05.2010 - 1 S 13/10
1. Die wiederholte Überschreitung der Zahlungstermine berechtigt den Vermieter nach Abmahnung auch dann zur Kündigung des Mietverhältnisses, wenn die Fälligkeitstermine nur um einige Tage überschritten worden sind.
2. Das Vorhandensein von Mängeln in der Wohnung entbindet den Mieter nicht von der Pflicht, die ggf. geminderte Miete fristgerecht zu zahlen.
3. Bei nachgewiesener Zusendung eines Briefes per Einschreiben reicht ein pauschales Bestreiten des Empfängers, das Schreiben nicht erhalten zu haben, nicht aus.
VolltextIBRRS 2010, 3407
AG Kiel, Urteil vom 18.05.2010 - 108 C 567/09
Ein Mieterhöhungsverlangen muss gegenüber allen Mietern einer Wohnung abgegeben werden, auch wenn sich die Mieter gegenseitig eine Empfangsvollmacht erteilt haben.*)
VolltextIBRRS 2010, 3390
OLG München, Urteil vom 02.06.2010 - 7 U 5590/09
1. Haben die Parteien einer Vereinbarung, in der sich die Beklagte (Bundesrepublik Deutschland) verpflichtete für das ihr zustehende Recht, Mietwohnungen der Klägerin mit von ihr benannten Bundesbediensteten zu reduzierten Mietzinsen zu belegen, der Klägerin Mietzuschüsse zu gewähren, auch nach Ablauf der vertraglichen "Mindestlaufzeit" das Vertragsverhältnis dergestalt fortgesetzt, dass die Beklagte das Belegungsrecht weiter ausübte und die Klägerin die Wohnungen an die benannten Mieter zu reduzierten Mietzinsen vermietete, stehen dieser die vereinbarten Mietzuschüsse gegen die Beklagte weiter zu.*)
2. Auch wenn die Klägerin über einen längeren Zeitraum (hier: 8 ½ Jahre) die ihr zustehenden Zuschüsse nicht einforderte, kann sich die Beklagte nicht mit Erfolg auf eine Verwirkung der nicht verjährten Ansprüche berufen (§ 242 BGB).*)
3. Mit der fortlaufenden Ausübung des Besetzungsrechts durch die Beklagte ist die Pflicht zur Zuschusszahlung jeweils neu entstanden bzw. wurde bei Fortdauer des Mietverhältnisses der Zuschuss quartalsmäßig zur Zahlung fällig. Eine Verwirkung von Ansprüchen mit ihrem Entstehen bzw. mit Fälligwerden kommt bei Abwägung der beiderseitigen Interessen nicht in Betracht.*)
VolltextIBRRS 2010, 3388
AG Nürtingen, Urteil vom 09.06.2010 - 42 C 1905/09
Es stellt keinen Mangel der Mietwohnung dar, wenn wegen des Einbaus moderner Fenster im Altbau ein erhöhter Heiz- und Lüftungsbedarf und ein erhöhtes Risiko der Schimmelbildung besteht. Der Mieter muss sich auf den erhöhten Heiz- und Lüftungsbedarf einstellen. Heizt und lüftet er nicht ausreichend und kommt es deswegen zur Schimmelbildung, handelt er fahrlässig und ist zum Schadensersatz verpflichtet. Der Vermieter muss auf die Notwendigkeit und den Umfang des notwendigen Heizens und Lüftens nicht hinweisen. Dieses Wissen kann der Vermieter als allgemein bekannt voraussetzen. Kein Schadensersatzanspruch besteht wegen der Einholung eines Privatgutachtens während eines laufenden Zivilprozesses, in dem über die nämliche Fragestellung gestritten wird. Der Vermieter hat gegen den Mieter Anspruch auf Schadensersatz bei unberechtigter Kündigung durch den Mieter.*)
VolltextIBRRS 2010, 3387
VG Neustadt, Urteil vom 07.06.2010 - 4 K 311/10
Ein Gebührenbescheid, der neben der Festsetzung einer Gebühr eine Zahlungsaufforderung enthält, setzt sich aus zwei selbstständigen Verwaltungsakten zusammen. Haften Mieter und Grundstückseigentümer für Abfallentsorgungsgebühren als Gesamtschuldner, kann der Eigentümer ermessensfehlerfrei in Anspruch genommen werden, nachdem der vorrangig herangezogene Mieter seiner Zahlungspflicht aus dem bestandskräftigen Gebührenbescheid nicht nachgekommen ist. Eine nachträgliche Ratenzahlungsvereinbarung zwischen Mieter und Behörde wirkt als andere Tatsache im Sinne des § 44 Abs. 2 Satz 3 AO nur für den Gesamtschuldner, in dessen Person sie eintritt. Im Anfechtungsprozess des Grundstückseigentümers gegen seine eigene Heranziehung zu Abfallentsorgungsgebühren wird die ihm gegenüber ergangene Zahlungsaufforderung nicht deshalb rechtswidrig, weil der Mieter nach Abschluss des Verwaltungsverfahrens auf die Gebührenschuld (teilweise) geleistet hat.*)
VolltextIBRRS 2010, 3386
KG, Beschluss vom 17.06.2010 - 12 U 51/09
1. Bei Vorliegen eines Mischmietverhältnisses (hier: Mietgegenstand "Gewerbefläche im VHS/1. OG/rechts mit einer Gesamtfläche von ca. 159 qm" und Mietzweck "Betrieb einer Naturheilpraxis sowie einer Heilpraktikerschule sowie zu Teilen zu Wohnzwecken") richtet sich die Einordnung als Wohn- oder Gewerbemietverhältnis danach, in welchem Bereich das Mietverhältnis nach dem vereinbarten Vertragszweck und den Umständen des Einzelfalls seinen Schwerpunkt hat; steht im Vordergrund die Vermietung zu Zwecken, die keinen Wohnraumcharakter haben, ist allgemeines Mietrecht maßgeblich.*)
2. Ist dem Mieter bei vorbehaltloser Annahne der Mietsache der Mangel (hier: Geräuschbelästigung) bekannt, kann er aus diesem Mangel keine Rechte herleiten, § 536 b Satz 3 BGB.*)
3. Der Mieter ist grundsätzlich verpflichtet, die Mietsache in dem Zustand zurückzugeben, in dem sie sich bei Vertragsbeginn befand; daher hat er auch Umbauten (hier: Verbreiterung einer Tür) zu beseitigen, selbst wenn der Vermieter mit dem Umbau konkludent einverstanden war.*)
VolltextIBRRS 2010, 3385
AG Hagen, Urteil vom 17.06.2010 - 10 C 155/09
Eine "Limited" nach Gründungsrecht der Isle of Man wird bei Geschäftstätigkeit in Deutschland als Gesellschaft bürgerlichen Rechts behandelt. Ein Mieter, dessen Mietverhältnis nach § 366 BGB mit der Ltd. begründet worden ist, gerät erst dann in Verzug, wenn ihm die ausländischen Rechtsverhältnisse nachvollziehbar und prüffähig auf deutsch erläutert worden sind (Fortsetzung von OLG Hamburg 11 U 231/04, NZG 2007, 597 ff.)*)
VolltextIBRRS 2010, 3357
LG Bonn, Beschluss vom 09.07.2010 - 6 T 144/10
Hat der Mieter nicht selbst alles ihm obliegende getan, um pünktliche Mietzahlung durch die ARGE zu gewährleisten, kann er sich auf Unpünktlichkeit der Zahlungen der ARGE nicht berufen, kommt vielmehr dadurch in Verzug.*)
VolltextIBRRS 2010, 3356
AG Brandenburg, Beschluss vom 12.07.2010 - 31 C 321/09
Kommen die Mieter mit der Räumung und Herausgabe der Wohnung an den Vermieter unstreitig in Verzug, erhebt der Vermieter hiernach dann (nach Ablauf einer weiteren Frist) eine Räumungs- und Herausgabeklausel und räumen die Mieter erst danach im Zeitraum zwischen Anhängigkeit und Rechtshängigkeit des Verfahrens die Wohnung, haben die Mieter die Kosten des Rechtsstreits gem. § 269 III S. 3 ZPO zu tragen, wenn der Vermieter die Klage zurück nimmt.*)
VolltextIBRRS 2010, 3355
AG Gummersbach, Urteil vom 12.07.2010 - 10 C 172/09
Erstattet der Mieter gegen den Vermieter Strafanzeige wegen Betrugs und wird dieses Verfahren gemäß § 170 II StPO mangels hinreichenden Tatverdachts eingestellt, so kann dies einen Kündigungsgrund für den Vermieter gemäß § 573 II Nr. 1 BGB darstellen.*)
VolltextIBRRS 2010, 3354
BGH, Urteil vom 11.08.2010 - VIII ZR 45/10
1. Bedarf eine Betriebskostenabrechnung einer Erläuterung, damit sie nachvollzogen werden kann und somit den an sie zu stellenden Mindestanforderungen genügt, sind auch Erläuterungen zu berücksichtigen, die der Vermieter dem Mieter außerhalb der Abrechnung - vor Ablauf der Abrechnungsfrist - erteilt hat, zum Beispiel im Mietvertrag, in einer vorausgegangenen Abrechnung oder auf Nachfrage des Mieters.*)
2. Bei der Abrechnung der Betriebskosten für ein teils gewerblich, teils zu Wohnzwecken genutztes Gebäude gehört die Vornahme eines Vorwegabzugs für die gewerbliche Nutzung selbst dann nicht zu den an eine Abrechnung zu stellenden Mindestanforderungen, wenn durch die gewerbliche Nutzung ein erheblicher Mehrverbrauch verursacht wird und deshalb in solcher Vorwegabzug geboten ist.*)
3. Bei einer Abrechnung der Betriebskosten eines gemischt genutzten Objekts nach dem Flächenmaßstab obliegt dem Mieter die Darlegungs- und Beweislast dafür, dass durch die gewerbliche Nutzung erhebliche Mehrkosten pro Quadratmeter entstehen. Dabei ist hinsichtlich der einzelnen Betriebskosten zu differenzieren und auf die konkreten Gegebenheiten des Gebäudekomplexes einerseits und die Art der gewerblichen Nutzung andererseits abzustellen; die in einem Betriebskostenspiegel ausgewiesenen Durchschnittskosten sind nicht maßgeblich (im Anschluss an Senatsurteil vom 25. Oktober 2006 - VIII ZR 251/05, NJW 2006, 211).*)
IBRRS 2010, 3346
KG, Urteil vom 08.07.2010 - 12 U 26/09
1. Die Kosten der Hausbeleuchtung sind auch auf eine nicht bewohnte Wohnung zu verteilen, weil der Vermieter, der das Vermietungsrisiko trägt, im Verhältnis zur Gesamtheit der Mieter grundsätzlich den Kostenanteil zu tragen hat, der auf leer stehende Mieteinheiten entfällt.*)
2. Die tatsächliche Übernahme der Verwaltung eines Grundstücks durch die Komplementärin des Vermieters stellt keine Fremdverwaltung dar, deren Kosten als Betriebskosten auf die Mieter umgelegt werden können.*)
VolltextIBRRS 2010, 3302
BGH, Beschluss vom 22.06.2010 - VIII ZR 192/09
1. Ein Aufwendungsersatzanspruch gemäß § 554 Abs. 4 BGB besteht auch dann, wenn sich der Mieter mit über die gesetzlichen Grenzen der Duldungs-pflicht hinausgehenden Modernisierungsmaßnahmen einverstanden erklärt.
2. Kein Aufwendungsersatzanspruch nach § 554 Abs. 4 BGB bei Kündigung des Mieters oder endgültigem Auszug aus der Wohnung.
VolltextIBRRS 2010, 3240
BGH, Urteil vom 14.07.2010 - VIII ZR 45/09
1. Die nicht durch einen gerichtlichen Titel gedeckte eigenmächtige Inbesitznahme einer Wohnung und deren eigenmächtiges Ausräumen durch einen Vermieter stellt eine unerlaubte Selbsthilfe dar, für deren Folgen der Vermieter verschuldensunabhängig nach § 231 BGB haftet (Bestätigung der Senatsurteile vom 6. Juli 1977 - VIII ZR 277/75, WM 1977, 1126, und vom 1. Oktober 2003 - VIII ZR 326/02, WuM 2003, 708).*)
2. Der Vermieter, der eine Wohnung in Abwesenheit des Mieters ohne Vorliegen eines gerichtlichen Titels durch verbotene Eigenmacht in Besitz nimmt, hat sich aufgrund der ihn treffenden Obhutspflicht nicht nur zu entlasten, soweit ihm die Herausgabe nachweislich vorhandener Gegenstände unmöglich wird oder nachweislich eine Verschlechterung an herauszugebenden Gegenständen eintritt. Er muss aufgrund seiner Obhutspflicht die Interessen des an einer eigenen Interessenwahrnehmung verhinderten Mieters auch dadurch wahren, dass er bei der Inbesitznahme ein aussagekräftiges Verzeichnis der verwahrten Gegenstände aufstellt und deren Wert schätzen lässt. Kommt er dem nicht nach, hat er zu beweisen, in welchem Umfang Bestand und Wert der der Schadensberechnung zugrunde gelegten Gegenstände von den Angaben des Mieters abweichen, soweit dessen Angaben plausibel sind (Anschluss an BGHZ 3, 162).*)
3. Zu den Anforderungen an eine Schadensschätzung gemäß § 287 ZPO.*)
VolltextIBRRS 2010, 3235
OLG Hamm, Beschluss vom 22.06.2010 - 15 W 308/10
Auf Antrag des Vermieters muss bei Vorliegen der weiteren Voraussetzungen des § 1960 BGB eine Nachlasspflegschaft mit dem Wirkungskreis der Vertretung der unbekannten Erben bei der Beendigung und Abwicklung des Wohnraummietverhältnisses mit dem Erblasser angeordnet werden.*)
VolltextIBRRS 2010, 3225
LG Nürnberg-Fürth, Urteil vom 31.07.2009 - 19 S 2183/09
Eine nicht störende Hundehaltung vom Mieter einer Eigentumswohnung führt nicht zu einem Unterlassungsanspruch, der auf einen Beschluss der Wohnungseigentümer beruht, durch den die Hundehaltung generell untersagt wird.
VolltextIBRRS 2010, 3221
VG Saarlouis, Beschluss vom 19.07.2010 - 6 L 662/10
1. Nach Aufhebung der Einweisungsverfügung, mit der eine Wohnung zur Abwehr von Obdachlosigkeit beschlagnahmt wurde, besteht ein Folgenbeseitigungsanspruch des Wohnungseigentümers gegenüber der Einweisungsbehörde, die Wohnung geräumt an ihn herauszugeben.*)
2. Die öffentlich-rechtliche Pflicht zur Folgenbeseitigung trifft die Einweisungsbehörde unabhängig davon, ob der Wohnungseigentümer einen zivilrechtlichen Räumungstitel besitzt.*)
VolltextIBRRS 2010, 3176
AG Cham, Urteil vom 05.03.2010 - 8 C 647/08
1. Bei einem Übergabeprotokoll, das sich nicht mit allgemeinen Feststellungen begnügt, ist eine detaillierte Beschreibung von Schäden zu erwarten, wenn diese bei Mietbeginn vorliegen.
2. Es kann dahingestellt bleiben, ob ein detailliertes Übergabeprotokoll Einwendungen des Mieters ausschließt oder nur zu einer Beweislastumkehr führt.
3. Hat der Mieter Einrichtungen durch Vereinbarung mit dem Vormieter übernommen, so muss er sich gegenüber dem Vermieter so behandeln lassen, als habe er diese selbst installiert. Der Mieter haftet für dadurch bedingte Schäden am Boden.
IBRRS 2010, 3171
BFH, Urteil vom 21.04.2010 - VI R 62/08
1. Mietzahlungen, die einen zusätzlichen, weiteren Wohnbedarf abdecken, weil die Wohnung, die den existentiellen, ersten Wohnbedarf abdecken sollte, nicht mehr bewohnbar ist, können außergewöhnliche und aus tatsächlichen Gründen zwangsläufige Aufwendungen sein.*)
2. Aufwendungen für einen weiteren, zusätzlichen Wohnbedarf können nur für den Zeitraum als außergewöhnliche Belastung anerkannt werden, der erforderlich ist, die dem ersten Wohnbedarf gewidmete Wohnung wieder in einen bewohnbaren Zustand zu versetzen. Ist eine Wiederherstellung der Bewohnbarkeit nicht möglich, so sind die Aufwendungen für den weiteren Wohnbedarf nur bis zu dem Zeitpunkt anzuerkennen, in dem dem Steuerpflichtigen dies bewusst wird.*)
VolltextIBRRS 2010, 5172
BGH, Beschluss vom 10.08.2010 - VIII ZR 316/09, VIII ZR 50/10
ohne amtlichen Leitsatz
VolltextIBRRS 2010, 3072
BGH, Urteil vom 13.07.2010 - XI ZR 27/10
Der Gesetzeszweck von § 497 BGB a.F. gebietet keine Auslegung von § 284 Abs. 1 Satz 1 BGB a.F. beziehungsweise § 286 Abs. 1 Satz 1 BGB dahingehend, dass Fälligstellung und Mahnung nicht verzugsbegründend verbunden werden können.*)
VolltextIBRRS 2010, 3071
BGH, Urteil vom 14.07.2010 - VIII ZR 267/09
Ein Vermieter, dessen außerordentliche Kündigung eines Wohnraummietverhältnisses wegen Zahlungsverzugs des Mieters deswegen unwirksam geworden ist, weil er hinsichtlich der Mietrückstände und der fälligen Entschädigung (§ 546a BGB) binnen zwei Monaten nach Erhebung der Räumungsklage von einer öffentlichen Stelle befriedigt worden ist, kann eine erneute Kündigung des Mietverhältnisses regelmäßig nicht darauf stützen, dass der zahlungsunfähige Mieter nicht auch die im erledigt erklärten Räumungsprozess angefallenen Verfahrenskosten ausgeglichen hat.*)
VolltextIBRRS 2010, 3052
BGH, Urteil vom 11.06.2010 - V ZR 144/09
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2010, 3017
AG Meldorf, Urteil vom 01.04.2010 - 81 C 204/10
Im Anwendungsbereich des § 495a ZPO kann eine unzulässige oder unbegründete Klage unmittelbar nach Eingang der Klageschrift abgewiesen werden, wenn der Kläger auf eine mündliche Verhandlung verzichtet und § 139 ZPO keinen Hinweis an den Kläger gebietet.
VolltextIBRRS 2010, 3016
AG Dortmund, Urteil vom 15.06.2010 - 425 C 142/10
1. Bei einmaligem Verzicht auf das Kündigungsrecht seitens des Mieters, kann dieser erstmals zum Ende des 12-Monats-Zeitraums kündigen.
2. Dieser Verzicht ist unwirksam, wenn er im Staffelmietvertrag formularmietvertraglich vereinbart ist oder wenn auch andere Mieterhöhungsmöglichkeiten in Betracht kämen.
VolltextIBRRS 2010, 3000
LG Hamburg, Urteil vom 22.12.2005 - 307 S 139/05
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2010, 2987
KG, Beschluss vom 03.06.2010 - 12 U 164/09
1. Das Vorenthalten der Mietsache im Sinne des § 546a BGB endet erst mit vollständiger Erfüllung der Rückgabepflicht; dies ist nicht der Fall, wenn eine Vielzahl von Gegenständen (hier: ein Verkaufscontainer, mehrere Mülltonnen sowie mehrere Kubikmeter Sperrmüll) in den Mieträumen zurückbleibt.*)
2. Dem Anspruch auf Nutzungsentschädigung nach § 546a BGB steht nicht entgegen, dass der Vermieter nicht beabsichtigt hat, die Räume erneut zu vermieten.*)
3. Stützt der Mieter die Minderung der Miete darauf, dass eine Schimmelbildung in den Mieträumen seine Familie gesundheitlich gefährdet und zu einer Krebserkrankung geführt habe, muss er konkret zu Art und Konzentration der Schimmelsporen vortragen sowie ärztliche Atteste vorlegen, damit ggf. darüber durch Einholen eines Sachverständigengutachtens Beweis erhoben werden kann.*)
IBRRS 2010, 2983
LG Essen, Urteil vom 23.02.2010 - 15 S 183/09
Der Vermieter hat im preisgebundenen Wohnraummietverhältnis grundsätzlich die Schriftform zu beachten.
VolltextIBRRS 2010, 2982
LG Bonn, Urteil vom 18.03.2010 - 6 S 5/10
In der Kündigung wegen Eigenbedarfs für ein volljähriges Kind, das (erstmals) einen eigenen Hausstand gründen will, braucht nur dies ausgeführt zu werden. Es ist nicht erforderlich, die zur Zeit der Kündigung gegebenen konkreten Wohnverhältnisse darzustellen.*)
VolltextIBRRS 2010, 2902
VG Koblenz, Urteil vom 24.06.2010 - 7 K 1230/09
Sieht die Abfallgebührensatzung einer Gemeinde ausdrücklich vor, dass auch der Eigentümer eines Grundstücks für Abfallgebühren haftet, so kann auch der Vermieter eines Hausgrundstücks für die Abfallgebühren seines Mieters in Anspruch genommen werden.
IBRRS 2010, 2877
BGH, Urteil vom 13.07.2010 - VIII ZR 291/09
Dass der Sonnabend kein Werktag im Sinne des § 556b Abs. 1 BGB und entsprechender mietvertraglicher Vereinbarungen ist, gilt auch für Vereinbarungen, die vor dem Inkrafttreten des § 556b Abs. 1 BGB am 1. September 2001 getroffen worden sind (im Anschluss an das Senatsurteil vom 13. Juli 2010 - VIII ZR 129/09).*)
VolltextIBRRS 2010, 2876
BGH, Urteil vom 13.07.2010 - VIII ZR 129/09
Bei der Berechnung der Zahlungsfrist von drei Werktagen, die ein vorleistungspflichtiger Mieter nach § 556b Abs. 1 BGB oder entsprechenden Vertragsklauseln einzuhalten hat, ist der Sonnabend nicht als Werktag mitzuzählen (Abgrenzung zu BGH, Urteil vom 27. April 2005 - VIII ZR 206/04, IMR 2006, 1015 - nur online).*)
VolltextIBRRS 2010, 2859
OLG Düsseldorf, Urteil vom 16.07.2010 - 15 U 26/09
1. Verschweigt der als Vertreter auftretende Betreuer bei Abschluss eines Mietvertrags, dass der Betreute unter einem Sammelwahn leidet, liegt hierin kein schuldhaftes Verhalten bei den vorvertraglichen Verhandlungen. Ein Schadensersatzanspruch kommt grundsätzlich nur gegen den späteren Vertragspartner, also gegen den Betreuten in Betracht.
2. Eine Ausnahme gilt nur, wenn der Betreuer ein besonderes wirtschaftliches Interesse am Vertrag hat oder er dem Vermieter über das allgemeine Vertrauen hinaus eine zusätzliche, von ihm persönlich ausgehende Gewähr für die Seriosität und Erfüllung des Mietgeschäfts geboten hat.
VolltextIBRRS 2010, 2857
BGH, Urteil vom 16.06.2010 - VIII ZR 280/09
Haben die Mietvertragsparteien vereinbart, dass der Mieter die anteiligen Kosten für künftige Schönheitsreparaturen nach einem Kostenvoranschlag des Vermieters oder eines Fachbetriebs zu zahlen hat, so schuldet der Mieter den Abgeltungsbetrag einschließlich der Umsatzsteuer.*)
VolltextIBRRS 2010, 2849
BGH, Urteil vom 23.06.2010 - VIII ZR 227/09
Bei einer Betriebskostenabrechnung, in der mehrere Gebäude oder Gebäudeteile einer Wohnungseigentumsanlage zu einer - je nach Betriebskostenart unterschiedlichen - Abrechnungseinheit zusammengefasst werden, betrifft die Frage, ob die der Abrechnung zugrunde gelegten unterschiedlichen Bezugspunkte für die einzelnen Betriebskosten maßgeblich sind und ob die insoweit angesetzten Flächenangaben zutreffen, nicht die ("formelle") Wirksamkeit, sondern die (inhaltliche) Richtigkeit der Abrechnung (im Anschluss an das Senatsurteil vom 20. Juli 2005 - VIII ZR 371/04, NJW 2005, 3135).*)
VolltextIBRRS 2010, 2847
AG Mainz, Urteil vom 23.12.2009 - 81 C 438/09
Ein Mieterhöhungsverlagen ist formell unwirksam, wenn das Angebot zur Änderung der Miethöhe inhaltlich untrennbar mit den Angebot zur Änderung der Mietstruktur (hier: durch Überführen des bisher gesondert behandelten und angelegten Entgelts für Schönheitsreparaturen) in die Miete verbunden ist.
VolltextIBRRS 2010, 2846
BGH, Urteil vom 07.07.2010 - VIII ZR 85/09
Ohne eine dahingehende vertragliche Regelung hat ein Wohnraummieter regelmäßig keinen Anspruch auf einen gegenüber den Grenzwerten der zur Zeit der Errichtung des Gebäudes geltenden DIN-Norm erhöhten Schallschutz (Bestätigung des Senatsurteils vom 6. Oktober 2004 - VIII ZR 355/03, NJW 2005, 218).*)
VolltextIBRRS 2010, 2833
BGH, Urteil vom 07.07.2010 - VIII ZR 321/09
1. Zur Wirksamkeit eines Mieterhöhungsverlangens, mit dem der Vermieter die "Erhöhung einer Nettokaltmiete" begehrt, obwohl einzelne Betriebskosten in der Miete enthalten sind ("Teilinklusivmiete").*)
2. Bei der von einer juristischen Person nach § 10 Abs. 1 Satz 5 WoBindG abgegebenen "Erklärung mit Hilfe automatischer Einrichtungen" genügt die Angabe des Namens der juristischen Person; der Nennung der natürlichen Person, die die Erklärung abgefasst oder veranlasst hat, bedarf es nicht.*)
VolltextIBRRS 2010, 2828
LG Lübeck, Beschluss vom 21.04.2010 - 14 T 33/10
1. Sofern die Inbesitznahme von Räumungsgu nach dem "Berliner Modell" keine verboten Eigenmacht darstellt, liegt jedenfalls im späteren Verlust von Inventar eine Eigentumsverletzung.
2. Mit der Geltendmachung des Vermieterpfandrechts trifft den Gläubiger eine Verwahrpflicht an allen in der Wohnung befindlichen Gegenständen.
VolltextIBRRS 2010, 2756
LG Köln, Urteil vom 18.03.2010 - 6 S 269/09
1. Sofern ein Formularmietvertag die Haltung eines Hundes nur mit vorheriger Zustimmung des Vermieters vorsieht, so kann der Vermieter die Abschaffung eines ohne Einwilligung angeschafften Hundes ohne nähere Begründung verlangen.
2. Dies gilt auch, wenn vorher anderen Mietern die Haltung von Hunden erlaubt wurde.
VolltextIBRRS 2010, 2747
LG Leipzig, Urteil vom 20.02.2009 - 08 O 3429/08
Die Zustimmung zur Durchführung der Modernisierungsarbeiten kann der Vermieter nicht in vorformulierten Wohnungsmietverträgen verankern.
VolltextIBRRS 2010, 2742
BGH, Urteil vom 23.06.2010 - VIII ZR 230/09
In einem vor Inkrafttreten des Mietrechtsreformgesetzes abgeschlossenen, auf ursprünglich fünf Jahre befristeten Mietvertrag hält eine formularmäßige Verlängerungsklausel folgenden Inhalts der Inhaltskontrolle nach § 307 Abs. 1, Abs. 2 BGB stand:
"Wird das Mietverhältnis nicht auf den als Endtermin vorgesehenen Tag unter Einhaltung der gesetzlichen Kündigungsfrist gekündigt, so verlängert es sich jedes Mal um 5 Jahre."*)
VolltextIBRRS 2010, 2740
LG Köln, Beschluss vom 19.05.2010 - 10 S 264/09
In einem Klageantrag auf sofortige Räumung kann auch ein Antrag auf künftige Räumung als "weniger" enthalten sein.
VolltextIBRRS 2010, 2737
AG Ahrensburg, Urteil vom 25.06.2010 - 47 C 1171/09
1. Der Mieter hat die Pflicht, alles zu unterlassen, was Schaden an und in Bezug auf die Mietsache verursachen kann, wozu auch der Verlust des Haus- und Wohnungsschlüssels zählt, wobei er nur Vorsatz und Fahrlässigkeit zu vertreten hat.
2. Der Mieter verletzt nicht die als Nebenpflicht zum Mietvertrag bestehende Obhutspflicht dadurch , dass er die Haus- und Wohnungsschlüssel während seines Klinikaufenthalts in dem verschließbaren Wertfach des im Krankenzimmer befindlichen Schrankes aufbewahrt.
VolltextIBRRS 2010, 2728
LG Frankfurt/Main, Urteil vom 16.10.2009 - 2-11 S 9/09
1. Bei einer in der Nähe eines Universitätsklinikums befindlichen Mietswohnung ist mit der Errichtung oder Verlegung eines Hubschrauberlandeplatzes zu rechnen.
2. Der fehlende Hinweis im Mietvertrag kann nicht als Arglist gedeutet werden.
3. Lärm- und Lichtbeeinträchtigungen können in einem solchen Fall nicht zur Mietminderung führen.
VolltextIBRRS 2010, 2689
AG Frankfurt/Main, Urteil vom 18.03.2010 - 33 C 3756/09
1. Werden durch den Anschluss an das Breitbandkabel bzw. durch Ausweitung des Breitbandkabelangebots dem Mieter Heimatsender zur Verfügung gestellt, kann die Genehmigung zur Aufstellung einer Parabolantenne widerrufen werden - zumindest bei Widerrufsvorbehalt.
2. Der Empfang von acht Sendern reicht zur Befriedigung des Informationsinteresses des Mieters aus.
3. Dass der Mieter für die zusätzlichen Programme einen monatlichen Betrag in Höhe von 5,95 Euro aufbringen muss, ist unerheblich.
VolltextIBRRS 2010, 2685
BGH, Urteil vom 23.06.2010 - VIII ZR 256/09
Zur Frage des Zustandekommens einer konkludenten Wohnflächenvereinbarung bei Abschluss eines schriftlichen Mietvertrags unter Verwendung eines Vertragsformulars, das Angaben zur Größe der Wohnfläche nicht vorsieht.*)
VolltextIBRRS 2010, 2684
BGH, Urteil vom 09.06.2010 - VIII ZR 189/09
Der Zwangsverwalter einer Mietwohnung ist dem Mieter gegenüber zur Herausgabe einer Mietkaution, die der Vermieter vom Mieter erhalten, aber nicht an den Zwangsverwalter ausgefolgt hat, nicht verpflichtet, wenn das Mietverhältnis dadurch beendet wird, dass der Mieter das Eigentum an der Wohnung durch Zuschlag in der Zwangsversteigerung selbst erwirbt.*)
VolltextIBRRS 2010, 2651
BGH, Urteil vom 09.06.2010 - VIII ZR 294/09
Eine in Formularmietverträgen über Wohnraum enthaltene Klausel, wonach es dem Mieter obliegt, die Schönheitsreparaturen "ausführen zu lassen", benachteiligt den Mieter unangemessen und ist deshalb unwirksam, wenn sie bei kundenfeindlichster Auslegung dem Mieter dadurch die Möglichkeit der kostensparenden Eigenleistung nimmt, dass sie als Fachhandwerkerklausel verstanden werden kann.*)
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