Bau-, Architekten- und Immobilienrecht.
Volltexturteile nach Sachgebieten
4611 Entscheidungen insgesamt
Online seit 2000
IBRRS 2000, 1778BGH, Urteil vom 19.07.2000 - XII ZR 252/98
ohne amtlichen Leitsatz
VolltextIBRRS 2000, 0343
BGH, Beschluss vom 10.11.1993 - XII ZR 1/92
Art. 6 § 1 des Mietrechtsverbesserungsgesetzes vom 4. November 1971 (BGBl. I 1971, 1745), der die Zweckentfremdung von Wohnraum einer behördlichen Genehmigungspflicht unterwirft, ist kein Verbotsgesetz im Sinne des § 134 BGB ist, das die Nichtigkeit des ohne Genehmigung abgeschlossenen Vertrages über eine zweckentfremdende Vermietung zur Folge hat.*)
VolltextOnline seit 1991
IBRRS 1991, 0706BGH, Urteil vom 11.12.1991 - XII ZR 63/90
Eine Anwendung der Regeln über den Wegfall der Geschäftsgrundlage ist im Bereich der Pachtmängelgewährleistungsvorschriften ausgeschlossen. Insbesondere kann statt der gesetzlich angeordneten Regelung einer Vertragsbeendigung nicht eine Verlängerung über die vertraglich vereinbarte Zeit eingeführt werden. Liegt die Störung außerhalb des Vertragszwecks und außerhalb des Einflußbereichs des Verpächters, können daraus dem Pächter keine weitergehenden Rechte erwachsen. (Leitsatz der Redaktion)*)
VolltextIBRRS 1991, 0398
BGH, Urteil vom 15.05.1991 - VIII ZR 38/90
Zur Auslegung und Zulässigkeit von Formularklauseln in einem Wohnungsmietvertrag.*)
VolltextOnline seit 1989
IBRRS 1989, 0382BGH, Urteil vom 07.06.1989 - VIII ZR 91/88
1. Eine Klausel in einem Formularmietvertrag über Wohnraum, wonach der Mieter die Kosten von Kleinreparaturen (Reparaturen bis zu 100 DM) ohne Rücksicht auf ein Verschulden zu tragen hat, benachteiligt den Mieter unangemessen, wenn sie keinen Höchstbetrag für den Fall enthält, daß innerhalb eines bestimmten Zeitraumes mehrere Kleinreparaturen anfallen und wenn sie auch solche Teile der Mietsache umfaßt, die nicht dem häufigen Zugriff des Mieters ausgesetzt sind.*)
2. Unwirksam sind auch Formularklauseln, wonach der Mieter von Wohnraum sich sowohl bei Reparaturen, die höhere Kosten als 100 DM verursachen, als auch bei Neuanschaffungen mit einem Betrag in dieser Höhe zu beteiligen hat.*)
VolltextOnline seit 1971
IBRRS 1971, 0102BGH, Urteil vom 20.01.1971 - VIII ZR 167/69
Behördliche Beschränkungen des Gebrauchs der Mietsache bilden einen Sachfehler der Mietsache, wenn sie auf der Beschaffenheit oder der Lage der Mietsache beruhen.Ist durch eine behördliche Anordnung der Gebrauch der Mietsache beschränkt worden und ist gegen die Anordnung ein Rechtsmittel eingelegt worden, so kann die Ungewißheit über die Möglichkeit des künftigen Gebrauchs einen Mangel der Mietsache bilden, wenn durch die Ungewißheit gegenwärtige Interessen des Mieters beeinträchtigt werden.*)
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