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Sachgebiet: Grundbuchrecht

1141 Entscheidungen insgesamt




Online seit 2011

IBRRS 2011, 0164
ProzessualesProzessuales
Zwangsverwaltung des Grundstücks einer GbR

BGH, Beschluss vom 02.12.2010 - V ZB 84/10

1. Die Zwangsverwaltung des Grundstücks einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts darf nur angeordnet werden, wenn deren Gesellschafter sämtlich aus dem Titel hervorgehen und mit den im Grundbuch eingetragenen Gesellschaftern übereinstimmen. Hinsichtlich der Gesellschafter gilt § 1148 Satz 1 BGB entsprechend.*)

2. Veränderungen im Gesellschafterbestand sind durch eine Rechtsnachfolgeklausel analog § 727 ZPO nachzuweisen.*)

3. Der erweiterte öffentliche Glaube des Grundbuchs nach § 899a BGB bezieht sich nur auf die Gesellschafterstellung, nicht auf die Geschäftsführungsbefugnis.*)

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IBRRS 2011, 0138
GrundbuchrechtGrundbuchrecht
Nachweis der Existenz einer GbR beim Grundeigentumserwerb

OLG Brandenburg, Beschluss vom 02.12.2010 - 5 Wx 75/10

1. Will eine GbR Grundeigentum erwerben, so ist also grundsätzlich in der Form des § 29 Abs. 1 GBO der Nachweis des Bestehens der erwerbenden GbR und deren Identität mit einer bereits zuvor gegründeten GbR sowie ihre wirksame Vertretung im Zeitpunkt eines Vertreterhandelns zu führen.

2. Erforderlich, aber auch genügend ist es, wenn die für die GbR bei der Beurkundung Handelnden in der notariellen Urkunde erklären, dass eine GbR mit einem konkreten sich ebenfalls aus der Urkunde ergebenden Gesellschafterbestand – nämlich den Handelnden - zum Zeitpunkt der Errichtung dieser Urkunde besteht und es bei dieser Beurkundung in der Rechtsmacht der für die GbR Handelnden lag, eine GbR mit diesem Gesellschafterbestand zu bilden bzw. zu gründen. Das Grundbuchamt darf die Richtigkeit einer solchen Erklärung nur dann in Zweifel ziehen, wenn auf konkreten Tatsachen beruhende Umstände erkennbar sind, die ihrerseits geeignet sind, die inhaltliche Richtigkeit der abgegebenen Erklärung in Frage zu stellen.

3. Der Nachweis des Bestehens und der Identität der erwerbenden GbR kann i. E. also nicht allein durch die (Neu-)Gründung der GbR in der Erwerbsurkunde selbst geführt werden. Ein solches Verständnis der Anforderungen des § 29 Abs. 1 GBO wäre insbesondere mit Art. 14 Abs. 1 GG nicht vereinbar. Nachdem der Gesetzgeber die von der höchstrichterlichen Rechtsprechung entwickelte (Teil-)Rechtsfähigkeit und die Grundbuchfähigkeit der GbR anerkannt hat, steht fest, dass die GbR selbst Grundeigentum erwerben kann. Dieses durch Art. 14 Abs. 1 GG geschützte Recht würde aber weitgehend leer laufen, wenn eine GbR nur dann Grundeigentum erwerben könnte, wenn sie sich bei jedem Erwerbsvorgang neu gründet.

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IBRRS 2011, 0110
ImmobilienImmobilien
Die ARGE als Inhaberin einer Sicherungshypothek?

OLG Köln, Beschluss vom 16.07.2010 - 2 Wx 53/09

Die Eintragung einer ARGE im Grundbuch als Inhaberin einer Sicherungshypothek ist möglich.

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Online seit 2010

IBRRS 2010, 4756
Mit Beitrag
Öffentliches ImmobilienrechtÖffentliches Immobilienrecht
Grundbuchrecht - Ausübung des Wiederverkaufsrecht nach 90 Jahren rechtmäßig

BGH, Urteil vom 29.10.2010 - V ZR 48/10

Ein Wiederkaufsrecht, das erstmals nach 90 Jahren, im Übrigen aber voraussetzungslos ausgeübt werden kann, ist wirksam, sofern die Bedingungen des Rückkaufs den Käufer nicht unangemessen benachteiligen. Besteht ein solches Wiederkaufsrecht zugunsten der öffentlichen Hand, ist diese auch nicht durch den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit gehindert, das Recht nach 90 Jahren auszuüben (Abgrenzung zu Senat, Urteil vom 21. Juli 2006 - V ZR 252/05, WM 2006, 2046).*)

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IBRRS 2010, 4755
GrundbuchrechtGrundbuchrecht
Grundschulden nach der Teilungsversteigerung unter Ehegatten

BGH, Urteil vom 20.10.2010 - XII ZR 11/08

Ersteigert ein Ehegatte das bis dahin gemeinsame Grundstück der Ehegatten, so kann der weichende Ehegatte vom Ersteher nicht Zahlung des hälftigen Betrags einer in das geringste Gebot fallenden, nicht mehr valutierten Grundschuld verlangen, welche die Ehegatten einem Kreditinstitut zur Sicherung eines gemeinsam aufgenommenen Darlehens eingeräumt hatten. Der weichende Ehegatte ist vielmehr darauf beschränkt, vom Ersteher die Mitwirkung bei der ("Rück-")Übertragung und Teilung der Grundschuld zu verlangen und sodann aus der ihm gebührenden Teilgrundschuld die Duldung der Zwangsvollstreckung in das Grundstück zu begehren. Auch § 242 BGB eröffnet dem weichenden Ehegatten grundsätzlich keinen weitergehenden Zugriff auf das Vermögen des Erstehers (Fortführung des Senatsurteils vom 13. Januar 1993 - XII ZR 212/90 - FamRZ 1993, 676, 681; Abgrenzung zum Senatsurteil vom 29. November 1995 - XII ZR 140/94 - BGHR BGB § 752 Auseinandersetzung 1).*)

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IBRRS 2010, 4656
GrundbuchrechtGrundbuchrecht
Zivilrecht - Übererlös aus Teilungsversteigerung eines Grundstücks

BGH, Urteil vom 05.11.2010 - V ZR 32/10

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2010, 4623
Mit Beitrag
ImmobilienImmobilien
Zwangshypothek für titulierten Hausgeldforderungen

OLG Stuttgart, Beschluss vom 04.11.2010 - 8 W 83/10

1. Auch zur Sicherung von titulierten Hausgeldforderungen, für die ein Vorrecht gemäß § 10 Abs. 1 Nr. 2 ZVG in Betracht kommt, kann eine unbedingte Zwangshypothek eingetragen werden.*)

2. Der Eintragung einer bedingten Zwangshypothek zur Sicherung von titulierten Hausgeldforderungen, für die ein Vorrecht gemäß § 10 Abs. 1 Nr. 2 ZVG in Betracht kommt, steht der grundbuchrechtliche Bestimmtheitsgrundsatz entgegen.*)

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IBRRS 2010, 4592
ProzessualesProzessuales
Schadensrecht - Sachmangel Feuchtigkeitsschäden und Kosten für Sanierung

BGH, Beschluss vom 21.10.2010 - V ZR 30/10

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2010, 4553
GrundbuchrechtGrundbuchrecht
Erbrecht - Grundschuld bleibt bei der Pflichtteilsberechnung außer Ansatz

BGH, Urteil vom 10.11.2010 - IV ZR 51/09

Bei der Berechnung des Pflichtteilsanspruchs bleiben dingliche Belastungen von Nachlassgegenständen (hier: Grundschuld) als zweifelhafte Verbindlichkeiten gemäß § 2313 Abs. 2 Satz 1 BGB bei der Nachlassbewertung außer Ansatz, wenn und solange ihre tatsächliche Verwirklichung unsicher ist. Das gilt auch dann, wenn die dingliche Belastung zur Absicherung der gegenüber einem Dritten bestehenden Verbindlichkeit bestellt wurde.*)

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IBRRS 2010, 4546
ProzessualesProzessuales
Grundbuchrecht - Keine Verjährung bei Beeinträchtigung einer Grunddienstbarkeit

BGH, Urteil vom 22.10.2010 - V ZR 43/10

Der Anspruch des Berechtigten einer Grunddienstbarkeit auf Beseitigung oder Unterlassung der Beeinträchtigung des Rechts unterliegt nicht der Verjährung, wenn es um die Verwirklichung des Rechts selbst, und nicht nur um eine Störung in der Ausübung geht.*)

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IBRRS 2010, 4510
ImmobilienImmobilien
Grundschuld: Gesetzwidrige Fälligkeitsregelung

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 17.11.2010 - 3 Wx 264/10

Soll eine - nach dem 19.08.2008 bestellte - der Sicherung einer Geldforderung (hier: "Absicherung eines kurzfristigen persönlichen Kredites") dienende - Buchgrundschuld nach der notariellen Urkunde ohne vorherige Kündigung des Kapitals sofort fällig sein, so steht ihrer Eintragung ins Grundbuch das Hindernis einer gesetzwidrigen Fälligkeitsregelung entgegen.*)

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IBRRS 2010, 4477
Öffentliches RechtÖffentliches Recht
Grundbuchrecht - Entschädigung für Mehrwege nach vermiedener Enteignung?

BGH, Urteil vom 21.10.2010 - III ZR 237/09

Zur Entschädigung wegen Mehrwegen bei enteignungsbedingtem Neuerwerb von Ersatzflächen.*)

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IBRRS 2010, 4394
Handels- und GesellschaftsrechtHandels- und Gesellschaftsrecht
GBR: Vereinigung aller Gesellschaftsanteile in einer Hand

OLG München, Beschluss vom 24.09.2010 - Wx 2/10

Wird eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) durch Vereinigung aller Gesellschaftsanteile in einer Hand aufgelöst, so ist § 61 Abs. 1 KostO für die Eigentumsumschreibung auf den letztverbleibenden Gesellschafter nicht anwendbar (Fortführung von OLG München vom 13.11.2009, 34 Wx 089/09 = NJW-RR 2010, 501).*)

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IBRRS 2010, 4344
Mit Beitrag
WohnungseigentumWohnungseigentum
Grundbuchrecht - Schenkweiser Erwerb einer Eigentumswohnung durch Minderjährigen

BGH, Beschluss vom 30.09.2010 - V ZB 206/10

Der (schenkweise) Erwerb einer Eigentumswohnung ist nicht lediglich rechtlich vorteilhaft und bedarf deshalb der Genehmigung des gesetzlichen Vertreters nach § 107 BGB. Auf den Inhalt der Gemeinschaftsordnung, das Bestehen eines Verwaltervertrags oder eines Mietvertrags über die Eigentumswohnung kommt es nicht an.*)

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IBRRS 2010, 4332
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Rechtsbeschwerde in Landwirtschaftssache (Vorkaufsrecht)

BGH, Beschluss vom 13.10.2010 - BLw 12/09

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2010, 4188
ImmobilienImmobilien
Schreibfehler im Namen: Eintragung einer Zwangssicherungshypothek

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 27.10.2010 - 3 Wx 248/10

Den Antrag auf Eintragung einer Zwangssicherungshypothek darf das Grundbuchamt bei Abweichung der Schreibweise des Vornamens des Schuldners im Titel ("Brigitta") von der tatsächlichen Schreibweise seines Namens ("Birgitta") nicht wegen fehlenden Nachweises der Identität von Schuldner und Grundstückseigentümer ablehnen, wenn die mit zulässigen Mitteln vorgenommene Auslegung ergibt, dass eine Verwechslungsgefahr nicht besteht. Dies gilt auch dann, wenn die unrichtige Schreibweise des Namens (Buchstabendreher") auf einen abweichenden Vornamen hindeuten kann.*)

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IBRRS 2010, 4083
Mit Beitrag
ImmobilienImmobilien
Grundeigentumerwerb durch eine GbR

OLG Brandenburg, Beschluss vom 07.10.2010 - 5 Wx 77/10

1. Will eine bereits bestehende GbR Grundeigentum erwerben, so kann der Nachweis ihres Bestehens, ihres aktuellen Gesellschafterbestandes sowie die Identität mit der bereits bestehenden GbR in einer den Anforderungen des § 29 Abs. 1 GBO genügenden Weise auch durch Angaben in der notariell beurkundeten Erwerbsurkunde geführt werden.*)

2. Dieser Nachweis ist geführt, wenn die für die GbR bei der Beurkundung Handelnden in der notariellen Urkunde erklären, dass eine GbR mit einem bestimmten sich aus der Urkunde ergebenden Gesellschafterbestand - den Handelnden - zum Zeitpunkt der Errichtung dieser Urkunde besteht und es bei Erstellung der Urkunde in der Rechtsmacht der Erklärenden liegt, eine GbR mit diesem Gesellschafterbestand zu bilden.*)

3. Das Grundbuchamt darf die Richtigkeit einer solchen Erklärung nur dann in Zweifel ziehen, wenn auf konkreten Tatsachen beruhende Umstände zu Tage treten, die geeignet sind, die inhaltliche Richtigkeit der abgegebenen Erklärung in Frage stellen.*)

4. Für die hinreichende Individualisierung der einzutragenden GbR bzw. der einzutragenden Gesellschafter kommt es allein darauf an, ob die Voraussetzungen des § 15 Abs. 1 lit. c) GBV erfüllt sind.*)

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IBRRS 2010, 4061
ImmobilienImmobilien
Rechtsmittel gegen Nichtgestattung der Grundbucheinsicht

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 06.10.2010 - 3 Wx 214/10

1. Ungeachtet des Wortlauts des § 12c Abs. 4 Satz 1 GBO entscheidet über Rechtsmittel gegen Entscheidungen des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle über die Gestattung der Grundbucheinsicht nicht der Grundbuchrichter, sondern der Rechtspfleger (Anschluss an OLG Rostock, Beschluss vom 08.02.2010 - 3 W 12/10).*)

2. Das Interesse, mit Blick auf eventuelle Pflichtteilsergänzungsansprüche gegen den Erben oder eventuelle Ansprüche gegen einen beschenkten Dritten festzustellen, ob der frühere Eigentümer das Grundstück aufgrund Kaufvertrages, Schenkungsvertrages oder eines gemischten "Kauf-Schenkungsvertrages" übertragen hat, kann nicht mit dem Antrag auf Einsicht in das Bestandsverzeichnis bzw. Abteilung 1 des Grundbuchs geltend gemacht werden.*)

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IBRRS 2010, 4060
ImmobilienImmobilien
Einblick des Erben in das Grundbuch

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 08.10.2010 - 3 Wx 209/10

Die Stellung des Antragstellers als gesetzlicher Erbe nach dem Tod seines Vaters rechtfertigt die Grundbucheinsicht, und zwar mit Blick auf den zu beurteilenden Nachlasswert, auch in die Abteilungen II und III.*)

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IBRRS 2010, 3898
GrundbuchrechtGrundbuchrecht
Vollstreckungsunterwerfung bei der Nachverpfändung

OLG Hamm, Beschluss vom 24.06.2010 - 15 W 336/09

1. Soll sich die Unterwerfungsklausel auch auf das nachbelastete Grundstück erstrecken, muss auch für dieses Grundstück eine entsprechende prozessuale Unterwerfungsklausel vorliegen.*)

2. Dafür reicht die beurkundete Erklärung, die Grundschuld solle "mitbelastungsweise" auch auf dem weiteren Grundstück eingetragen werden, nicht aus.*)

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IBRRS 2010, 3815
Mit Beitrag
ImmobilienImmobilien
Einsicht in die Grundakten

OLG Stuttgart, Beschluss vom 28.09.2010 - 8 W 412/10

Will der Grundstücksmakler den Kaufpreis einer angeblich von ihm vermittelten Immobilie erfahren, kann er sich auf ein berechtigtes Interesse zur Einsichtnahme in die Grundakten nur dann berufen, wenn eine beträchtliche Wahrscheinlichkeit für die behauptete Entstehung eines Provisionsanspruches besteht (Anschluss an OLG Dresden, Beschluss vom 3. Dezember 2009, Az. 3 W 1228/09, IMR 2010, 249).*)

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IBRRS 2010, 3761
ImmobilienImmobilien
Notarrecht - Anforderungen an berechtigtes Interesse für Grundbucheinsicht

OLG Celle, Beschluss vom 24.08.2010 - Not 9/10

Zu der Frage, ob ein Anwaltsnotar, dem durch Vertrag die Teilnahme am uneingeschränkten automatisierten Abrufverfahren zur Grundbucheinsicht als Notar gestattet ist, sich vor Einholung des Grundbuchauszugs davon vergewissern muss, ob der Grundbuchauszug für eine notarielle Tätigkeit erforderlich ist oder eine solche Tätigkeit zumindest beabsichtigt ist, was auch der Fall ist, wenn die Einholung des Grundbuchauszuges einer notariellen Handlung dienen kann. Der Senat lässt offen, ob eine notarielle Tätigkeit bereits dann vorliegt, wenn der Anwaltsnotar aufgrund des Auftrags eines Grundstückseigentümers einen Grundbuchauszug mittels des uneingeschränkten automatisierten Abrufverfahrens einholt, ohne dass die vorgenannten Voraussetzungen vorliegen.*)

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IBRRS 2010, 3755
ImmobilienImmobilien
Nachweisanforderungen an GbR für Grundbucheintrag

OLG Oldenburg, Beschluss vom 19.07.2010 - 12 W 133/10

Das Entstehen einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts, deren Gesellschafterbestand, ihre Identität und Vertretungsbefugnisse können dadurch nachgewiesen werden, dass die Vertragsschließenden in der notariellen Urkunde behaupten, für eine bestimmte namentlich bezeichnete Gesellschaft bürgerlichen Rechts handeln zu wollen (wie OLG Saarbrücken, Beschluss vom 26.02.2010, 5 W 371/09 - 134, ZFiR 210, 329).*)

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IBRRS 2010, 3744
ProzessualesProzessuales
Fortsetzungsfeststellungsgesuch gegen eine erfüllte Zwischenverfügung

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 07.01.2010 - 3 Wx 250/09

1. § 62 FamFG ist in Grundbuchverfahren prinzipiell anwendbar.*)

2. Hat der Notar eine Zwischenverfügung angefochten, mit der ihm aufgegeben wird, Eintragungsvoraussetzungen durch Einreichung diverser Urkunden nachzuweisen und kommt er der Auflagen nach, so ist für ein Fortsetzungsfeststellungsgesuch dahin, dass seinem Eintragungsantrag (auch) ohne Vorlage der geforderten Unterlagen stattzugeben gewesen wäre, bei Nichtvorliegen eines gravierenden Grundrechtseingriffs oder konkreter Wiederholungsgefahr, regelmäßig kein Raum.*)

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IBRRS 2010, 3725
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Beschwer durch offengelassenes Hoftor bei Wegerechtnutzung

BGH, Beschluss vom 18.08.2010 - V ZB 45/10

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2010, 3674
GrundbuchrechtGrundbuchrecht
Grundbuchfähigkeit einer Alpenweidegenossenschaft

OLG München, Beschluss vom 25.08.2010 - 34 Wx 40/10

1. Zur Grundbuchfähigkeit einer altrechtlichen oberbayerischen Alpenweidegenossenschaft.*)

2. Die gesetzliche Vertretung einer körperschaftlich organisierten Alpenweidegenossenschaft durch ihren 1. Vorstand kann im Grundbuchverkehr regelmäßig dann nicht durch die Vorlage des Protokolls der maßgeblichen Beschlussfassung (Wahl), bei der die Unterschriften von die Niederschrift bestätigenden Personen öffentlich beglaubigt sind, nachgewiesen werden, wenn die Satzung dazu keine ausreichende Grundlage bildet (Abgrenzung zu Senat vom 30.10.2009, 34 Wx 056/09).*)

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IBRRS 2010, 3605
Mit Beitrag
ImmobilienImmobilien
Löschung der Grunddienstbarkeit für alle?

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 22.09.2010 - 3 Wx 46/10

Erlischt die auf einem in Wohnungseigentum aufgeteilten Grundstück lastende Grunddienstbarkeit an dem versteigerten Grundstücksmiteigentumsanteil eines Wohnungseigentümers (hier: mit dem Inhalt, "einen Teil des Grundstücks von geparkten Fahrzeugen und sonstigen Behinderungen des Durchfahrtsverkehrs freizuhalten"), weil sie nach den Versteigerungsbedingungen nicht bestehen bleiben soll, so hat die Löschung der Grunddienstbarkeit an der versteigerten Einheit grundsätzlich zur Folge, dass ihre Eintragung auch auf den nicht versteigerten Miteigentumsanteilen der anderen Wohnungseigentümer als inhaltlich unzulässig zu löschen ist.*)

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IBRRS 2010, 3519
ProzessualesProzessuales
Grundbuchrecht - Grundschuld, die nur zur Bebauung verwendet werden darf

BGH, Beschluss vom 19.08.2010 - VII ZB 2/09

1. a) Ein Verstoß gegen den Anspruch auf rechtliches Gehör liegt auch dann vor, wenn ein Gericht versehentlich einen fristgerecht eingereichten Schriftsatz nicht berücksichtigt.*)

b) Berücksichtigt ein Beschwerdegericht eine fristgerecht eingereichte Beschwerdebegründung nicht, die sich mit der angefochtenen Entscheidung argumentativ auseinandersetzt, ist der Gehörsverstoß grundsätzlich entscheidungserheblich.*)

2. a) Enthält die notarielle Urkunde über eine Grundschuldbestellung und Zwangsvollstreckungsunterwerfung Erklärungen des Schuldners, wonach die Grundschuld nur unter Bedingungen verwertet werden darf, deren Eintritt nicht durch öffentliche oder öffentlich beglaubigte Urkunden nachgewiesen werden kann, besteht keine Vermutung dafür, dass damit die Zwangsvollstreckung aus der Unterwerfungserklärung eingeschränkt sein soll.*)

b) Zur Auslegung einer Erklärung, wonach die Grundschuld nur verwertet werden darf, wenn der Gläubiger sicherstellt, dass der Kredit zweckentsprechend zur Bebauung verwendet wird.*)

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IBRRS 2010, 3421
ImmobilienImmobilien
Grundbuchberichtigungszwang im Falle einer GbR

OLG Schleswig, Beschluss vom 28.05.2010 - 2 W 40/10

Zum Verfahren des Grundbuchberichtigungszwanges nach § 82 S. 1 und 3 GBO, wenn eine der als Eigentümer "in Gesellschaft bürgerlichen Rechts" eingetragenen Personen verstirbt.*)

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IBRRS 2010, 3391
ImmobilienImmobilien
Prüfung der Identität einer GbR beim Erwerb von Eigentum

KG, Beschluss vom 22.06.2010 - 1 W 277/10

In der Auflassungsurkunde muss eine erwerbende Gesellschaft bürgerlichen Rechts so genau bezeichnet sein, dass sie als unverwechselbares Rechtssubjekt identifizierbar ist (im Anschluss an OLG München, NZG 2010, 341).*)

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IBRRS 2010, 3375
ProzessualesProzessuales
Zwangsversteigerung - Zwangsverwaltung eines Grundstücks und Zuschlag

BGH, Urteil vom 11.08.2010 - XII ZR 181/08

Wird ein Zwangsverwaltungsverfahren nicht wegen Antragsrücknahme (§§ 161 Abs. 4, 29 ZVG) oder der vollständigen Befriedigung des Gläubigers (§ 161 Abs. 2 ZVG) aufgehoben, sondern weil das Grundstück in der Zwangsversteigerung zugeschlagen wurde, ist der Zwangsverwalter auch ohne entsprechende Ermächtigung im Aufhebungsbeschluss befugt, wegen Nutzungen aus der Zeit vor der Zuschlagserteilung Klage zu erheben, sofern der die Zwangsverwaltung betreibende Gläubiger im Zeitpunkt des Wirksamwerdens des Zuschlagsbeschlusses noch nicht vollständig befriedigt ist.*)

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IBRRS 2010, 3285
GrundbuchrechtGrundbuchrecht
Rechtsinhaberschaft als Voraussetzung zur Voreintragung?

BGH, Beschluss vom 15.07.2010 - V ZB 107/10

Der Voreintragungsgrundsatz in § 39 Abs. 1 GBO verlangt nicht, dass derjenige, der die Eintragung nach § 19 GBO bewilligt hat, als Inhaber des betroffenen Rechts im Grundbuch eingetragen sein muss.*)

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IBRRS 2010, 3274
ImmobilienImmobilien
Grundbuchrecht - Zur Ablösung einer Grundschuld durch Aufrechnung

BGH, Urteil vom 16.07.2010 - V ZR 215/09

Durch die Aufrechnung mit einer Gegenforderung kann eine Grundschuld nur abgelöst werden, wenn der Duldungsanspruch durch die Aufrechnung vollständig abgelöst oder der fehlende Betrag zusammen mit der Aufrechnung im Wege der Zahlung erbracht wird.*)

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IBRRS 2010, 3189
ProzessualesProzessuales
Grundbuchrecht - Schadensersatz bei mangelhaftem Grundstück!

BGH, Beschluss vom 08.07.2010 - V ZR 216/09

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2010, 3127
ImmobilienImmobilien
Erwerb durch eine bestehende GbR

OLG München, Beschluss vom 20.07.2010 - 34 Wx 63/10

Im Anwendungsbereich des § 20 GBO müssen Existenz und Identität der erwerbenden Gesellschaft bürgerlichen Rechts sowie die Vertretungsberechtigung der für sie handelnden Personen in der Form des § 29 GBO nachgewiesen werden (wie OLG Schleswig vom 9.12.2009, 2 W 168/09 = Rpfleger 2010, 320; gegen OLG Saarbrücken vom 26.2.2010, 5 W 371/09-134 = ZfIR 2010, 329).*)

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IBRRS 2010, 3050
GrundbuchrechtGrundbuchrecht
Herausgabe und Rückübertragung bei Grundstückskaufvertrag

BGH, Urteil vom 25.06.2010 - V ZR 151/09

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2010, 3048
GrundbuchrechtGrundbuchrecht
Nutzungsrecht an Gemeindewald-Grundstück

BGH, Beschluss vom 01.07.2010 - V ZR 34/10

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2010, 3014
ImmobilienImmobilien
Keine Zwangssicherungshypothek bei Staatenimmunität

KG, Beschluss vom 14.06.2010 - 1 W 276/09

1. Der Eintragung einer Zwangssicherungshypothek an dem in Deutschland belegenen Gebäudeeigentum eines ausländischen Staates steht die Staatenimmunität entgegen, wenn der ausländische Staat Wohnungen in diesem Gebäude Diplomaten seiner diplomatischen Mission als Dienstwohnung überlassen hat (Abgrenzung zu BVerfGE 15, 25 und zu OLG Köln, FGPrax 2004, 100 = Rpfleger 2004, 478 = IPRax 2006, 170).*)

2. Dies gilt auch, wenn diese Nutzung für Zwecke der diplomatischen Mission nicht den überwiegenden Teil des Gebäudes betrifft.*)

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IBRRS 2010, 3005
ARGEARGE
Bau-ARGE ist grundbuchfähig!

KG, Beschluss vom 08.06.2010 - 1 W 250/10

Zur Eintragung einer baurechtlichen Arbeitsgemeinschaft - ARGE - als Gläubigerin einer Sicherungshypothek im Grundbuch.)

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IBRRS 2010, 3004
ARGEARGE
Bau-ARGE ist grundbuchfähig!

KG, Beschluss vom 08.06.2010 - 1 W 251/10

Zur Eintragung einer baurechtlichen Arbeitsgemeinschaft - ARGE - als Gläubigerin einer Sicherungshypothek im Grundbuch.)

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IBRRS 2010, 3003
ARGEARGE
Bau-ARGE ist grundbuchfähig!

KG, Beschluss vom 08.06.2010 - 1 W 252/10

Zur Eintragung einer baurechtlichen Arbeitsgemeinschaft - ARGE - als Gläubigerin einer Sicherungshypothek im Grundbuch.)

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IBRRS 2010, 3002
ARGEARGE
Bau-ARGE ist grundbuchfähig!

KG, Beschluss vom 08.06.2010 - 1 W 253/10

Zur Eintragung einer baurechtlichen Arbeitsgemeinschaft - ARGE - als Gläubigerin einer Sicherungshypothek im Grundbuch.)

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IBRRS 2010, 3001
ARGEARGE
Bau-ARGE ist grundbuchfähig!

KG, Beschluss vom 08.06.2010 - 1 W 254/10

Zur Eintragung einer baurechtlichen Arbeitsgemeinschaft - ARGE - als Gläubigerin einer Sicherungshypothek im Grundbuch.)

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IBRRS 2010, 2936
ProzessualesProzessuales
Grundbuchrecht - Mietkündigung bei gemeinschaftlichem Grundstück

BGH, Beschluss vom 26.04.2010 - II ZR 159/09

1. Die Kündigung eines Mietverhältnisses über ein gemeinschaftliches Grundstück kann Gegenstand einer Verwaltungsentscheidung sein, die unter den Voraussetzungen des § 745 Abs. 1 BGB mehrheitlich getroffen werden kann.*)

2. Ist eine mehrheitlich beschlossene Kündigung der Miteigentümergemeinschaft im Außenverhältnis zum Mieter unwirksam, steht dies ihrer Beurteilung als Maßnahme ordnungsmäßiger Verwaltung im Sinn von § 745 Abs. 1 BGB jedenfalls dann nicht entgegen, wenn die Rechtslage bei der Beschlussfassung auch nach Einholung anwaltlichen Rates nicht zuverlässig einzuschätzen war.*)

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IBRRS 2010, 2821
ProzessualesProzessuales
Grundbuchrecht - Ablösung nur des ranghöchsten Rechts in Zwangsversteigerung

BGH, Beschluss vom 10.06.2010 - V ZB 192/09

Es stellt keinen Rechtsmissbrauch dar, wenn der Gläubiger die Zwangsversteigerung aus mehreren Grundpfandrechten betreibt und der ablösungsberechtigte Ehepartner des Schuldners hiervon lediglich das Recht mit dem besten Rang ablöst.*)

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IBRRS 2010, 2802
GrundbuchrechtGrundbuchrecht
Keine Vorschussverpflichtung des dingl. Wohnungsberechtigten

BGH, Urteil vom 18.06.2010 - V ZR 196/09

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2010, 2779
ProzessualesProzessuales
Grundbuchrecht - Sittenwidrigkeit bei Grundstückskauf (Kaufpreis 100 % überhöht)

BGH, Beschluss vom 24.06.2010 - V ZR 225/09

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2010, 2697
ImmobilienImmobilien
Unterschiedliche Fälligkeitsbedingungen bei Gesamtgrundschuld

BGH, Beschluss vom 10.06.2010 - V ZB 22/10

1. Eine Gesamtgrundschuld kann an den einzelnen Grundstücken mit unterschiedlichen Fälligkeitsbedingungen bestehen.*)

2. Wird eine vor dem 20. August 2008 bestellte Sicherungsgrundschuld auf ein anderes Grundstück erstreckt, gilt die durch das Risikobegrenzungsgesetz eingeführte zwingende Fälligkeitsbestimmung des § 1193 BGB deshalb nur für die Belastung des nachverpfändeten Grundstücks.*)

3. Eine Gesamtgrundschuld entsteht nicht, wenn der Belastungsgegenstand verschiedener Grundschulden wechselseitig ausgetauscht werden soll (Pfandtausch).*)

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IBRRS 2010, 2623
GrundbuchrechtGrundbuchrecht
Zivilrecht - Schenkung eines Grundstücksrechts und Rückforderung

BGH, Urteil vom 22.04.2010 - Xa ZR 73/07

Erreicht der Unterhaltsbedarf nicht den Wert des geschenkten Grundstücksrechts, unterliegt auch der Teilwertersatz für einen Schenkungsrückforderungsanspruch der zehnjährigen Verjährung gemäß § 196 BGB.*)

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IBRRS 2010, 2596
Mit Beitrag
GrundbuchrechtGrundbuchrecht
Zwangsversteigerung - Dinglicher Erbbauzins kann nicht wucherisch sein!

OLG Brandenburg, Urteil vom 01.07.2010 - 5 U 1/09

Der Ersteher des mit einer Reallast belasteten Erbbaurechts kann gegenüber dem Anspruch des Gläubigers auf Zahlung des dinglichen Erbbauzinses nicht einwenden, dass der schuldrechtliche Teil der Eigentümererbbaurechtsbestellung als wucherisches Geschäft nichtig sei.

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