Bau-, Architekten- und Immobilienrecht.
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Volltexturteile nach Sachgebieten
1125 Entscheidungen insgesamt
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IBRRS 2016, 2249![Grundbuchrecht Grundbuchrecht](/include/css/ibr-online/zielgrp0/0gr.jpg)
OLG München, Beschluss vom 16.08.2016 - 34 Wx 172/16
Zu den (hier verneinten) Voraussetzungen für die Eintragung eines Widerspruchs gegen die Richtigkeit des Grundbuchs bei der vom Grundbuchamt im Jahr 2016 vorgenommenen Eintragung einer im Jahr 1897 vereinbarten dinglichen Rechts, "die Fahrt zu nehmen".*)
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IBRRS 2016, 2243
![Grundbuchrecht Grundbuchrecht](/include/css/ibr-online/zielgrp0/0gr.jpg)
OLG München, Beschluss vom 12.08.2016 - 34 Wx 106/16
Wurde der abhanden gekommene Grundschuldbrief in einem von einem Gläubigerprätendenten betriebenen Aufgebotsverfahren für kraftlos erklärt, so kann sich der noch im Grundbuch eingetragene Gläubiger zum Nachweis seiner Bewilligungsbefugnis nicht unter Bezugnahme auf den in den Akten des Amtsgerichts befindlichen Ausschließungsbeschluss auf den öffentlichen Glauben des Grundbuchs berufen; die mit dem Ausschließungsbeschluss verbundene Legitimationswirkung kommt ihm nicht zugute.*)
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IBRRS 2016, 2234
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OLG München, Beschluss vom 28.07.2016 - 34 Wx 225/16
Zum Recht auf Grundbucheinsicht eines Pressevertreters nach Darlegung des Einsichtsinteresses (hier bejaht für Recherchen über dingliche Berechtigung an einem von einer Skinheadgruppe genutzten Grundstück).*)
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IBRRS 2016, 2220
![Grundbuchrecht Grundbuchrecht](/include/css/ibr-online/zielgrp0/0gr.jpg)
OLG München, Beschluss vom 19.07.2016 - 34 Wx 62/16
1. Zur Richtigstellung einer als solcher namentlich bezeichneten Erbengemeinschaft sowie ihrer Eintragungsgrundlage.*)
2. Bei Gesamthandsverhältnissen wie z. B. der Erbengemeinschaft werden Bruchteile der Berechtigten im Grundbuch nicht eingetragen.*)
3. Zur Auslegung einer Erbanteilsabtretung als umfassend, wenn sich nachträglich eine höhere Erbquote als ursprünglich angenommen herausstellt.*)
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IBRRS 2016, 2210
![Grundbuchrecht Grundbuchrecht](/include/css/ibr-online/zielgrp0/0gr.jpg)
OLG München, Beschluss vom 04.08.2016 - 34 Wx 110/16
1. Zur Verwendung transmortaler Vollmachten durch einen potenziellen Erben.*)
2. Der grundbuchliche Vollzug einer Eigentumsübertragung durch zugelassenes Insichgeschäft, das der Bevollmächtigte aufgrund einer transmortalen Vollmacht des verstorbenen eingetragenen Berechtigten sowie in eigenem Namen an sich vornimmt, ist nicht zwingend von einem Erbennachweis nach § 35 GBO abhängig, auch wenn der Bevollmächtigte als potenzieller Alleinerbe in Betracht kommt (Ergänzung zu OLG Schleswig, Beschluss vom 15.07.2014 - 2 W 48/14, FGPrax 2014, 206; Abgrenzung zu OLG Hamm, Beschluss vom 10.01.2013 - 15 W 79/12, FGPrax 2013, 148).*)
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IBRRS 2016, 2054
![Grundbuchrecht Grundbuchrecht](/include/css/ibr-online/zielgrp5/5gr.jpg)
OLG München, Beschluss vom 22.06.2016 - 34 Wx 40/16
Zu den Anforderungen an den Unrichtigkeitsnachweis, wenn geltend gemacht wird, ein Leibgeding sei im Hinblick auf die dauernde Unbenutzbarkeit des Vertragsobjekts erloschen.*)
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IBRRS 2016, 1976
![Grundbuchrecht Grundbuchrecht](/include/css/ibr-online/zielgrp9/9gr.jpg)
OLG München, Beschluss vom 27.05.2016 - 34 Wx 336/15 Kost
Für die gleichzeitige Eintragung sogenannter Herrschvermerke im Grundbuch richtet sich die Erhebung der Festgebühr nach der Anzahl der jeweiligen Rechte, nicht nach der Zahl der einzutragenden Vermerke. Kommt eine Dienstbarkeit als Gesamtberechtigung zur Eintragung, fällt für die Eintragung entsprechender Herrschvermerke die Festgebühr nur einmal an.*)
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IBRRS 2016, 1947
![Grundbuchrecht Grundbuchrecht](/include/css/ibr-online/zielgrp5/5gr.jpg)
OLG München, Beschluss vom 24.05.2016 - 34 Wx 16/16
1. Ein behördliches Eintragungsersuchen mit lediglich drucktechnisch erzeugtem Ausdruck des Behördensiegels genügt nicht den im Grundbuchverfahren geltenden Formanforderungen.*)
2. Der Zweck der bundesgesetzlich vorgeschriebenen Form an behördliche Eintragungsersuchen verbietet es, die von einer Landesbehörde aufgrund landesrechtlicher Ermächtigung vorgenommene Siegelung durch Ausdruck einer Bild-/Grafikdatei auf dem Eintragungsersuchen als formgerecht anzuerkennen.*)
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IBRRS 2016, 1946
![Grundbuchrecht Grundbuchrecht](/include/css/ibr-online/zielgrp0/0gr.jpg)
OLG München, Beschluss vom 30.05.2016 - 34 Wx 266/15
Werden Inhalt und/oder Umfang einer ursprünglich bewilligten Dienstbarkeit in einer Nachtragsurkunde geändert und nimmt folglich nur diese auf die zunächst erklärte Bewilligung Bezug, ist das Recht nur dann in der geänderten Form eingetragen, wenn die Eintragung auf die Nachtragsurkunde Bezug nimmt. Dass die Urkunden mit Schnur und Siegel verbunden zu den Grundakten gelangt sind, genügt allein nicht.*)
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IBRRS 2016, 1900
![Grundbuchrecht Grundbuchrecht](/include/css/ibr-online/zielgrp0/0gr.jpg)
OLG München, Beschluss vom 12.05.2016 - 34 Wx 424/15
Der Nachweis, dass ein zugunsten einer juristischen Person eingetragenes subjektiv-persönliches Vorkaufsrecht durch Fortfall der Berechtigten erloschen ist, ist nicht mit den Eintragungen über die Auflösung und Löschung im Handelsregister geführt (Anschluss an OLG Düsseldorf Rpfleger 2011, 26).*)
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IBRRS 2016, 1903
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OLG München, Beschluss vom 29.06.2016 - 34 Wx 27/16
Bedarf die Übertragung eines Dauernutzungsrechts der Zustimmung eines Dritten, so ist auch die Bestellung eines Nießbrauchs am Dauernutzungsrecht regelmäßig nur mit Zustimmung des Dritten möglich.*)
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IBRRS 2016, 1899
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OLG München, Beschluss vom 23.06.2016 - 34 Wx 189/16
1. Im Verfahren auf Eintragung einer Zwangshypothek verletzt das Grundbuchamt nicht gesetzliche Vorschriften, wenn es eine mit dem Titel vorgelegte einfache Vollstreckungsklausel nicht daraufhin überprüft, ob stattdessen eine qualifizierte Klausel nach § 726 ZPO erforderlich ist.*)
2. Es bestehen keine durchgreifenden Bedenken, dass auch nach dem Inkrafttreten des Risikobegrenzungsgesetzes ein Verzicht auf den Nachweis des Entstehens und der Fälligkeit der Zahlungsverpflichtung zulässig ist.*)
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IBRRS 2016, 1860
![Grundbuchrecht Grundbuchrecht](/include/css/ibr-online/zielgrp5/5gr.jpg)
OLG Frankfurt, Beschluss vom 01.03.2016 - 20 W 26/16
Das Grundbuchamt kann grundsätzlich dann von der Bewilligungsbefugnis des eingetragenen Eigentümers ausgehen, wenn zeitlich zurückliegend ein Insolvenzvermerk zunächst im Grundbuch eingetragen worden war, dann aber auf Ersuchen des Insolvenzgerichts wieder gelöscht worden ist (Anschluss an OLG Hamm, Beschluss vom 20.03.2014 - 15 W 392/13, IBRRS 2014, 1658 = IMRRS 2014, 0868 entgegen OLG Celle, Beschluss vom 16.04.2015 - 4 W 57/15, IBRRS 2016, 0197 = IMRRS 2016, 0114).*)
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IBRRS 2016, 1820
![Grundbuchrecht Grundbuchrecht](/include/css/ibr-online/zielgrp0/0gr.jpg)
OLG München, Beschluss vom 08.06.2016 - 34 Wx 168/16
Ein berechtigtes Interesse an Einsicht in das Grundbuch kann auch dann vorliegen, wenn sich ein Antragsteller - etwa wegen Beeinträchtigungen durch Bauarbeiten an einer Grenzmauer - Aufschluss über die künftigen, durch Eigentums-(Auflassungs-)Vormerkung gesicherten Nutzungsberechtigten des Nachbargrundstücks verschaffen will.*)
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IBRRS 2016, 1821
![Grundbuchrecht Grundbuchrecht](/include/css/ibr-online/zielgrp0/0gr.jpg)
OLG München, Beschluss vom 11.07.2016 - 34 Wx 187/16
1. Ein Zusammenschluss von Einzelpersonen in der Form eines Vereins zum Zweck der Verfolgung eines gemeinsamen Ziels verleiht noch keine Befugnis, sich Informationen aus dem Grundbuch über Rechtsverhältnisse an einem bestimmten Grundstück zu verschaffen. Auch das bloße Interesse, etwa mit dem Eigentümer zukünftig in einen wirtschaftlichen oder sozialen Kontakt zu treten, um auf ihn, auf dessen Mieter oder Besucher im Sinne des Vereinszwecks einzuwirken, genügt nicht.*)
2. Ein solcher Verein erhält auch nicht schon aus seinem autonom gesetzten Zweck die Befugnis, die Interessen der Allgemeinheit selbst wahrzunehmen und gegenüber Dritten durchzusetzen.*)
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IBRRS 2016, 1819
![Grundbuchrecht Grundbuchrecht](/include/css/ibr-online/zielgrp0/0gr.jpg)
OLG München, Beschluss vom 04.07.2016 - 34 Wx 119/16
1. Zur grundbuchrechtlichen Behandlung von Stapelparkern als selbständiges Teileigentum.*)
2. Keine Grundbuchberichtigung bei Nummernverwechslung zweier Stapelparkerstellplätze im Erwerbsvertrag, deren Zuordnung sich nach eingetragener Benutzungregelung richtet.*)
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IBRRS 2016, 1744
![Grundbuchrecht Grundbuchrecht](/include/css/ibr-online/zielgrp0/0gr.jpg)
OLG München, Beschluss vom 14.04.2016 - 34 Wx 105/16
Zur Statthaftigkeit der Grundbuchbeschwerde und zur Bindungswirkung gerichtlicher Entscheidungen im Grundbuchverfahren bei wiederholter Antragstellung.*)
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IBRRS 2016, 1741
![Grundbuchrecht Grundbuchrecht](/include/css/ibr-online/zielgrp0/0gr.jpg)
OLG München, Beschluss vom 22.03.2016 - 34 Wx 43/16
Zur (teilweise) fehlenden Vollstreckungstauglichkeit eines Titels wegen Unbestimmtheit der in Abhängigkeit von Bezugsfaktoren beschriebenen Vollstreckungsforderung.*)
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IBRRS 2016, 1742
![Grundbuchrecht Grundbuchrecht](/include/css/ibr-online/zielgrp0/0gr.jpg)
OLG München, Beschluss vom 14.03.2016 - 34 Wx 4/16
Zu den Voraussetzungen für die Löschung einer Grunddienstbarkeit (Geh- und Fahrtrecht) aufgrund Unrichtigkeitsnachweises oder aufgrund Bewilligung durch den bevollmächtigten Bauträger bzw. den Vollzugsnotar.*)
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IBRRS 2016, 1696
![Wohnungseigentum Wohnungseigentum](/include/css/ibr-online/zielgrp5/5gr.jpg)
KG, Beschluss vom 14.06.2016 - 1 W 166/16
Übertragen die miteinander verheirateten Gesellschafter einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts in Ansehung der Auseinandersetzung der Gesellschaft ein zum Gesellschaftsvermögen gehörendes Wohnungseigentum auf sich zu Bruchteilen, ist die Zustimmung des Verwalters auch dann erforderlich, wenn als Ausnahme hiervon die Veräußerung an Ehegatten vereinbart ist.
IBRRS 2016, 1697
![Grundbuchrecht Grundbuchrecht](/include/css/ibr-online/zielgrp5/5gr.jpg)
KG, Beschluss vom 26.05.2016 - 1 W 170/16
Ein ortsüblich bekanntgemachter Beschluss über die Aufstellung einer Erhaltungssatzung gibt dem Grundbuchamt keinen Anlass, dem Antragsteller vor Vollzug der Aufteilung eines Grundstücks in Wohnungs- bzw. Teileigentum die Vorlage einer Genehmigung oder eines Negativattestats der Gemeinde aufzugeben.
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IBRRS 2016, 1690
![Grundbuchrecht Grundbuchrecht](/include/css/ibr-online/zielgrp0/0gr.jpg)
OLG München, Beschluss vom 02.03.2016 - 34 Wx 408/15
1. Zulässigkeit der Eintragung eines Vermerks im Grundbuch, der die Wirksamkeit der beantragten Eigentumsvormerkung gegenüber allen Nacherben verlautbaren soll.*)
2. Es bleibt offen, ob die Eintrag des bezeichneten Wirksamkeitsvermerks im Grundbuch den Verfahrensregeln der Berichtigung oder denen der Richtigstellung unterliegt. In beiden Verfahren ist den von der Eintragung Betroffenen Gehör zu gewähren.*)
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IBRRS 2016, 1677
![Grundbuchrecht Grundbuchrecht](/include/css/ibr-online/zielgrp5/5gr.jpg)
OLG München, Beschluss vom 30.05.2016 - 34 Wx 17/16
1. Der formalisierte Nachweis über die Bestellung des Verwalters verlangt die Vorlage einer Niederschrift über den Bestellungsbeschluss mit zwei oder (bei Bestellung eines Verwaltungsbeirats) drei Unterschriften. Für das Grundbuchamt muss die jeweilige Funktion der unterzeichnenden Person feststellbar sein. Bei einem mehrköpfigen Verwaltungsbeirat genügt die der Unterschrift beigefügte Bezeichnung "Verwaltungsbeirat" diesen Anforderungen nicht.*)
2. Für Erklärungen öffentlicher Behörden in eigenen Angelegenheiten, die in sogenannten bewirkenden Urkunden abgegeben werden, gilt im Grundbuchverfahren die Form des § 29 Abs. 3 GBO, erforderlich ist also Unterschrift nebst Siegel oder Stempel der Behörde. Des Nachweises in dieser Form bedarf es indessen nicht, wenn die aus der Erklärung folgende Tatsache bei dem Grundbuchamt offenkundig ist. Dies ist der Fall, wenn die Tatsache gerade durch die in den betreffenden Akten desselben Gerichts enthaltene Urkunde zur Entstehung gelangt ist (Ergänzung zu Senat vom 24.5.2016, 34 Wx 16/16).*)
IBRRS 2016, 1683
![Grundbuchrecht Grundbuchrecht](/include/css/ibr-online/zielgrp0/0gr.jpg)
BGH, Beschluss vom 21.04.2016 - V ZB 13/15
Zu den Prüfungspflichten des Grundbuchamts bei der Eintragung einer Grundschuld aufgrund einer im Außenverhältnis beschränkten Belastungsvollmacht, die es den Käufern erlaubt, das noch im Eigentum des Verkäufers stehende Grundstück als dingliche Sicherheit für die Finanzierung des Kaufpreises zu verwenden.*)
IBRRS 2016, 1638
![Zwangsvollstreckung Zwangsvollstreckung](/include/css/ibr-online/zielgrp9/9gr.jpg)
OLG München, Beschluss vom 16.11.2015 - 34 Wx 314/15
1. In Zivil- und Handelssachen ergangene Gerichtsentscheidungen eines Mitgliedstaats der Europäischen Union bedürfen der Vollstreckbarerklärung im Inland, wenn das Gerichtsverfahren vor dem 10.01.2015 eingeleitet worden ist.*)
2. Grundlage der Zwangsvollstreckung ist in diesen Fällen nicht der ausländische Gerichtsentscheid, sondern die im Exequaturverfahren vom deutschen Gericht ausgesprochene Vollstreckbarerklärung.*)
3. Bezieht sich die Vollstreckbarerklärung auf einen ausländischen Titel, der seiner Art nach einem Arrestbefehl nach deutschem Recht entspricht, ist die Vollstreckung nach Ablauf der Vollziehungsfrist unstatthaft. Die Vollziehungsfrist beginnt hierbei mit der Bekanntgabe der Vollstreckbarerklärung an den Gläubiger.*)
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IBRRS 2016, 1634
![Grundbuchrecht Grundbuchrecht](/include/css/ibr-online/zielgrp0/0gr.jpg)
OLG München, Beschluss vom 03.05.2016 - 34 Wx 7/16 Kost
1. Zur Zulässigkeit der Wertermittlung von bebauten Grundstücken nach Brandversicherungswerten.*)
2. Ist der Brandversicherungswert dem Grundbuchamt bekannt - etwa durch freiwillige Vorlage einer entsprechenden Urkunde -, kann er auch nach neuem Recht für die Grundstücksbewertung grundsätzlich herangezogen werden. Für Zwecke der Steuererhebung angegebene Werte genießen keinen gesetzlichen Vorrang.*)
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IBRRS 2016, 1631
![Grundbuchrecht Grundbuchrecht](/include/css/ibr-online/zielgrp0/0gr.jpg)
OLG München, Beschluss vom 06.05.2016 - 34 Wx 404/15
Die Löschungsbewilligung für ein Gesamtgrundpfandrecht umfasst im Zweifel auch einen Teilverzicht des Gläubigers, die eine Teillöschung ohne Nachweis der Eigentümerzustimmung erlaubt.*)
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IBRRS 2016, 1632
![Grundbuchrecht Grundbuchrecht](/include/css/ibr-online/zielgrp0/0gr.jpg)
OLG München, Beschluss vom 06.04.2016 - 34 Wx 399/15
1. Der Anspruch des Vertragspartners auf Einräumung einer beschränkten persönlichen Dienstbarkeit zu seinen Gunsten und zugunsten seiner Rechtsnachfolger kann durch eine einzige Vormerkung gesichert werden.*)
2. Desgleichen kann der Anspruch des Vertragspartners als Versprechensempfänger auf Einräumung einer beschränkten persönlichen Dienstbarkeit zugunsten eines von ihm zu benennenden Dritten und dessen Rechtsnachfolger durch eine einzige Vormerkung gesichert werden (Bestätigung der Senatsentscheidung vom 18.04.2012, 34 Wx 35/12, IBRRS 2012, 3418 = IMRRS 2012, 2456).*)
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IBRRS 2016, 1590
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OLG München, Beschluss vom 01.03.2016 - 34 Wx 70/16
1. Teilweise unzulässige, teilweise unbegründete Beschwerde gegen die Eintragung verteilter Zwangshypotheken.*)
2. Dem Miteigentümer fehlt die Beschwerdeberechtigung gegen die Eintragung einer Zwangshypothek am Grundstücksanteil des anderen Miteigentümers.*)
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IBRRS 2016, 1545
![Grundbuchrecht Grundbuchrecht](/include/css/ibr-online/zielgrp5/5gr.jpg)
KG, Beschluss vom 19.08.2015 - 1 W 512/15
Die nachträgliche Zuordnung von Sondernutzungsrechten an einem Stellplatz auf einen anderen Eigentümer bedarf nicht der Zustimmung der dinglich Berechtigten an den Einheiten, welche noch im Eigentum der teilenden Eigentümerin stehen, weil durch den Ausschluss der übrigen Wohnungseigentümer - einschließlich des teilenden Eigentümers - bereits die negative Komponente des Sondernutzungsrechts am Stellplatz dinglicher Inhalt der Wohnungs- und Teileigentumsrechte, die sämtliche noch der teilenden Eigentümerin zustehen, geworden ist.
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IBRRS 2016, 1527
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OLG München, Beschluss vom 19.01.2016 - 34 Wx 298/14
Die nachträgliche Eintragung altrechtlicher Nutzungsrechte, etwa von Gemeinde- und Weiderechten, im Grundbuch setzt auch bei einem Erwerb durch unvordenkliche Verjährung den Nachweis der privatrechtlichen Natur des Nutzungsrechts voraus.
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IBRRS 2016, 1490
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OLG München, Beschluss vom 20.04.2016 - 34 Wx 340/15
Die Ankündigung des Grundbuchamts, ein eingetragenes Recht (Bebauungsbeschränkung) zu löschen, ist mit der Beschwerde nicht anfechtbar.*)
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IBRRS 2016, 1500
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OLG München, Beschluss vom 11.05.2016 - 34 Wx 73/15
1. Die Wohnungseigentümergemeinschaft kann als (Mit-)Eigentümerin von Grundbesitz in das Grundbuch eingetragen werden (Anschluss an BGH, Urteil vom 18.03.2016 - V ZR 75/15, IMR 2016, 242).*)
2. Offen bleibt, ob das Grundbuchamt den Verwaltungscharakter des Erwerbsgeschäfts zu prüfen hat. Stellt sich nach dem Inhalt der Urkunde der Erwerb als Verwaltungsmaßnahme dar, kann der Nachweis jedenfalls im Rahmen der freien Beweiswürdigung als geführt angesehen werden*)
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IBRRS 2016, 1491
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OLG München, Beschluss vom 15.04.2016 - 34 Wx 34/16
1. Hat das Grundbuchamt aufgrund eines wegen der Zug um Zug zu erbringenden Gegenleistung unbestimmten Zahlungstitels eine Zwangshypothek eingetragen, so liegt der Vollstreckungsmaßnahme zwar ein wirkungsgeminderter, aber kein unwirksamer Titel zugrunde. Dies hat nicht die Nichtigkeit der Vollstreckungsmaßnahme zur Folge.*)
2. Eine unter Verstoß gegen die speziellen Vollstreckungsvoraussetzungen bei einer Zug-um-Zug-Verurteilung eingetragene Zwangshypothek ist nicht nichtig.*)
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IBRRS 2016, 1465
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OLG München, Beschluss vom 20.04.2016 - 34 Wx 127/16
Zum Recht auf Grundbucheinsicht eines Pressevertreters nach Darlegung des Einsichtsinteresses (hier bejaht für Recherchen über Eigentums- und Vermögensverhältnisse von Personen im Umfeld einer "Wehrsportgruppe").*)
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IBRRS 2016, 1441
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KG, Beschluss vom 29.03.2016 - 1 W 907/15
Für die Grundbuchberichtigung nach dem Tod eines im Grundbuch eingetragenen GbR-Gesellschafters bedarf es keiner Vorlage des Gesellschaftsvertrags, wenn die Erbfolge in der Form des § 35 GBO nachgewiesen ist und sowohl die Erben als auch die weiteren im Grundbuch eingetragenen Gesellschafter die Berichtigung gemäß §§ 19, 29 Abs. 1 S. 1 GBO bewilligen.*)
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IBRRS 2016, 1448
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OLG München, Beschluss vom 15.04.2016 - 34 Wx 37/16
Im Vollstreckungstitel als Nebenforderung ausgewiesene Zinsen können bei Eintragung der Zwangshypothek nicht als Teil der Hauptsache mit dem kapitalisierten Betrag des im Eintragungszeitpunkt bestehenden Rückstands eingetragen werden.*)
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IBRRS 2016, 1446
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OLG München, Beschluss vom 20.04.2016 - 34 Wx 407/15
Die Gestattung von Grundbucheinsicht an einen Pressevertreter setzt voraus, dass das Rechercheinteresse in tatsächlicher Sicht hinreichend konkret dargelegt wird und sich aus der Sachverhaltsdarstellung ergibt, dass die beantragte Grundbucheinsicht auf die Beschaffung journalistisch verwertbarer Informationen abzielt und daher als Teil der publizistischen Vorbereitungstätigkeit dem Schutzbereich der Pressefreiheit zuzuordnen ist (vgl. BVerfG, Beschluss vom 07.10.2000 - 1 BvR 1521/00). Im konkreten Fall verneint für Recherchen "u. a. in Belangen von öffentlichem Interesse aufgrund gesundheits- und Umweltgefahren im Zusammenhang mit ehemaligen militärischen Liegenschaften" und "Begleitung" einer Person in einem Verfahren gegen die öffentliche Hand.*)
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IBRRS 2016, 1365
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BGH, Beschluss vom 21.01.2016 - V ZB 19/15
Ein nichtrechtsfähiger Verein kann nicht allein unter seinem Namen in das Grundbuch eingetragen werden.*)
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IBRRS 2016, 1323
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KG, Beschluss vom 03.05.2016 - 1 W 507/15
Die Stellung als Mitglied des Aufsichtsbeirats eines eingetragenen Vereins kann im Grundbuchverfahren nicht entsprechend § 26 Abs. 3 WEG durch eine Niederschrift über den Bestellungsbeschluss nachgewiesen werden, bei der Unterschriften öffentlich beglaubigt sind.*)
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IBRRS 2016, 1322
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KG, Beschluss vom 19.04.2016 - 1 W 1006/15
Haben sich die Miteigentümer eines Grundstücks gegenseitig Vorkaufsrechte an den Miteigentumsanteilen der jeweils anderen Miteigentümer eingeräumt und hat einer von ihnen seinen Anteil an einen anderen Miteigentümer veräußert, kann die Löschung des Vorkaufsrechts des ausgeschiedenen Miteigentümers wegen Unrichtigkeit in Betracht kommen, wenn die Vorkaufsrechte ausschließlich deshalb eingeräumt worden waren, um das Eindringen nicht erwünschter Dritter zu verhindern.*)
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IBRRS 2016, 1294
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OLG München, Beschluss vom 15.03.2016 - 34 Wx 3/16
1. Ein Grundstück kann nicht mit mehreren Vorkaufsrechten belastet werden, die alle den gleichen Rang haben und jeweils einen auf die Verschaffung des Eigentums am gesamten Grundstück gerichteten Anspruch sichern, wenn Vereinbarungen zur Vermeidung von Kollisionen fehlen. Dies gilt ebenso, wenn bei Rechtsbestellung die subjektiv-dingliche Berechtigung jeweils derselben Person zustand.*)
2. Die Eintragung derartiger Rechte im Grundbuch ohne Kollisionsvereinbarung ist unzulässig und führt zur Amtslöschung.*)
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IBRRS 2016, 1227
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OLG München, Beschluss vom 09.12.2015 - 34 Wx 281/15
1. Bewilligungsberechtigt ist derjenige, der im Zeitpunkt der Eintragung Inhaber des betroffenen Rechts ist.*)
2. Fehlen (u. a.) noch Eintragungsbewilligungen unmittelbar Betroffener, scheidet eine Zwischenverfügung nach § 18 Abs. 1 GBO aus.*)
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IBRRS 2016, 1201
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BGH, Beschluss vom 21.01.2016 - V ZB 43/15
Das Erlöschen eines für den ersten Verkaufsfall bestellten und nach den Versteigerungsbedingungen bestehen bleibenden dinglichen Vorkaufsrechts für einen Miteigentümer an dem Miteigentumsanteil des anderen Miteigentümers kann dem Grundbuchamt nicht durch den Zuschlagsbeschluss nachgewiesen werden, durch den der verpflichtete Miteigentümer das Grundstück in dem Zwangsversteigerungsverfahren zur Auseinandersetzung der Gemeinschaft erwirbt.*)
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IBRRS 2016, 1155
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OLG München, Beschluss vom 10.12.2015 - 34 Wx 363/15
1. Voraussetzungen für die Löschung eines Geh- und Fahrtrechts auf einem abgeschriebenen Grundstücksteil.*)
2. Angaben des Vermessungsamts in Veränderungsnachweisen, dass eine Dienstbarkeit (Geh- und Fahrtrecht) an einem von einer Flächenveränderung betroffenen Grundstück künftig an bestimmten Flurstücken lastet, während andere Teilflächen frei werden, erbringen nicht ohne weiteres für die als frei geworden bezeichnete Fläche den Unrichtigkeitsnachweis.*)
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IBRRS 2016, 1144
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OLG München, Beschluss vom 03.02.2016 - 34 Wx 290/15
Behält sich der Übergeber von Grundbesitz an diesem den uneingeschränkten oder hinsichtlich des Nutzungsziehungsrechts nur unmaßgeblich beschränkten Nießbrauch vor, so kann der Nießbrauch nicht unter der Bezeichnung als Leibgeding im Grundbuch eingetragen werden.*)
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IBRRS 2016, 1116
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OLG München, Beschluss vom 20.11.2015 - 34 Wx 475/14
1. Auslegung und Umfang einer Vollmacht zum Rangrücktritt.*)
2. Führt die Auslegung einer sprachlich/grammatikalisch ungenauen Textfassung nicht zu einem eindeutigen Ergebnis, so gilt der Grundsatz, dass der geringere Umfang der Vollmacht anzunehmen ist.*)
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IBRRS 2016, 1092
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OLG Karlsruhe, Beschluss vom 01.02.2016 - 11 Wx 92/15
1. Der Geschäftswert einer Grundbucheintragung nach Teilungsversteigerung richtet sich jedenfalls dann nach dem Verkehrswert, wenn dieser höher ist als das Meistgebot.*)
2. Dem Gesamthandseigentümer kommt bei einer alleinigen Eintragung im Grundbuch nach Teilungsversteigerung die Geschäftswertprivilegierung nach § 70 GNotKG zugute.*)
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IBRRS 2016, 1447
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OLG München, Beschluss vom 28.04.2015 - 34 Wx 378/15
1. Zur Grundbuchberichtigung bei "vertauschten" Wohnungen in einer Wohnanlage (im Anschluss an Senat vom 12.3.2014, 34 Wx 467/13 = RNotZ 2014, 434).*)
2. Soll die Berichtigung des Grundbuchs hinsichtlich der Eigentümerstellung auf Grund Berichtigungsbewilligung(en) vollzogen werden, erfordert dies die schlüssige Darlegung, dass das Grundbuch derzeit unrichtig ist und durch die bewilligte Berichtigung auch wirklich richtig wird. Die notwendigen Angaben unterliegen der Form des § 29 GBO. Ist ein schlüssiger Vortrag gebracht, so hat das Grundbuchamt grundsätzlich von dessen Richtigkeit auszugehen und kann keine weiteren Beweise verlangen. Die Grenze bildet das Legalitätsprinzip, d. h. der Eintragungsantrag darf nur bei auf Tatsachen begründeter sicherer Kenntnis davon abgelehnt werden, dass eine Unrichtigkeit nicht vorliegt und/oder die begehrte Eintragung das Grundbuch nicht richtig machen würde.*)
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IBRRS 2016, 1139
![Immobilien Immobilien](/include/css/ibr-online/zielgrp5/5gr.jpg)
BGH, Urteil vom 08.04.2016 - V ZR 73/15
Die zur Bestellung eines dinglichen Vorkaufsrechts gemäß § 873 BGB erforderliche Einigung muss, anders als das Verpflichtungsgeschäft, nicht notariell beurkundet werden (insoweit Aufgabe von BGH, Urteil vom 07.11.1990 - XII ZR 11/89, NJW-RR 1991, 205, 206).*)
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