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Sachgebiet: Grundbuchrecht

1116 Entscheidungen insgesamt




Online seit 2015

IBRRS 2015, 2648
Wohnungseigentum und TeileigentumWohnungseigentum und Teileigentum
Eintragung vom Verhältnis unter Wohnungserbbauberechtigten im Grundbuch

OLG München, Beschluss vom 23.07.2015 - 34 Wx 139/15

1. Als Vereinbarung über das Verhältnis der Wohnungserbbauberechtigten untereinander kann eine Regelung in das Grundbuch eingetragen werden, nach der die Wohnungserbbauberechtigten verpflichtet sind, den jeweiligen Verwalter der Gemeinschaft damit zu beauftragen, den - verteilten - Erbbauzins einzuziehen, an den Grundstückseigentümer abzuliefern, auf dessen Verlangen Einzelaufstellungen über gezahlte Erbbauzinsen zu erstellen und diesen unverzüglich zu informieren, sofern einzelne Erbbauberechtigte trotz Mahnung den Erbbauzins nicht an die Verwaltung bezahlen.*)

2. Eine derartige Regelung erklärt sich nicht nur aus einem Interesse des nicht der Gemeinschaft der Erbbauberechtigten angehörenden Grundstückseigentümers, sondern findet ihren Sinn auch im Interesse aller Wohnungserbbauberechtigten, einen Heimfall wegen Erbbauzinsrückstands zu verhindern.*)

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IBRRS 2015, 2708
Mit Beitrag
WohnungseigentumWohnungseigentum
Überbau durch Grundstücksteilung entstanden: Hindernis für Wohnungseigentum?

KG, Beschluss vom 19.08.2015 - 1 W 765/15

An einem auf das Nachbargrundstück hinübergebauten Gebäude kann ohne Zustimmung des Nachbareigentümers Wohnungseigentum begründet werden, wenn nachgewiesen ist, dass der Überbau nach Erstellung des Gebäudes durch Teilung des Grundstücks entstanden ist, und nach Lage und Umfang der maßgebende Teil des Gebäudes so eindeutig auf dem aufzuteilenden Grundstück liegt, dass ausgeschlossen werden kann, dass der Überbau nach der wirtschaftlichen Bedeutung den maßgebenden Teil darstellt.*)

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IBRRS 2015, 2649
GrundbuchrechtGrundbuchrecht
Bewilligungsberichtigung und Unrichtigkeitsnachweis sind einheitlicher Verfahrensgegenstand!

OLG München, Beschluss vom 04.08.2015 - 34 Wx 117/15

1. Berichtigungsbewilligung und Unrichtigkeitsnachweis führen mit unterschiedlichen Mitteln zur bezeichneten Berichtigung des Grundbuchs. Trotz unterschiedlicher Voraussetzungen und Anforderungen liegt ein einheitlicher Verfahrensgegenstand vor, den Grundbuchamt wie Beschwerdegericht in jeder Richtung zu würdigen haben.*)

2. Ist in dem der Berichtigungsbewilligung stattgebenden Urteil dargelegt, dass der eingetragene Eigentümer (der Beklagte) vom ursprünglich eingetragenen Erblasser nicht wirksam erworben hat, der Grundbesitz vielmehr aufgrund gesetzlicher Erbfolge dem Kläger (in Gesamthand mit seinen Miterben) zusteht, ist ein Nachweis für die behauptete Erbfolge entbehrlich (Anschluss an BayObLG vom 16.5.1934, BayObLGZ 1934, 179).*)

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IBRRS 2015, 2646
GrundbuchrechtGrundbuchrecht
Voraussetzungen einer Grundbuchberichtigung nach unterbliebener Abschreibung?

OLG München, Beschluss vom 02.09.2015 - 34 Wx 147/15

Zu den Voraussetzungen einer Grundbuchberichtigung nach unterbliebener lastenfreier Abschreibung bei Teilung eines mit einer Grunddienstbarkeit (Geh- und Fahrtrecht) belasteten Grundstücks.*)

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IBRRS 2015, 2634
ZwangsvollstreckungZwangsvollstreckung
Urteilsausfertigung ist trotz "stark abgeschliffener" Unterschrift vollstreckbar!

OLG München, Beschluss vom 10.09.2015 - 34 Wx 256/15

1. Zum Rechtsschutz bei Eintragung einer Zwangshypothek.*)

2. Zur Wirksamkeit vollstreckbarer Urteilsausfertigungen bei "stark abgeschliffener" Unterschrift der Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle.*)

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IBRRS 2015, 2632
GrundbuchrechtGrundbuchrecht
Kostenentscheidung entbehrlich trotz widersprüchlicher Beteiligung!

OLG München, Beschluss vom 18.09.2015 - 34 Wx 452/13

Ausnahmsweise entbehrliche Entscheidung über die Kosten des Beschwerdeverfahrens trotz kontradiktorischer Beteiligung nach Zurücknahme des Rechtsmittels.*)

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IBRRS 2015, 2633
Mit Beitrag
GrundbuchrechtGrundbuchrecht
Auseinandersetzung nicht vollzogen: Keine Eintragung einer Zwangshypothek!

OLG München, Beschluss vom 09.09.2015 - 34 Wx 260/15

(Fehlende) Voraussetzungen für die Eintragung einer Zwangshypothek aufgrund eines Titels gegen einen Miterben an einem zum Nachlass der Erbengemeinschaft gehörenden Grundeigentum, wenn die Auseinandersetzung bisher nicht vollzogen ist.*)

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IBRRS 2015, 2635
Mit Beitrag
GrundbuchrechtGrundbuchrecht
Zwangssicherungshypothek auf Ersuchen des Finanzamts eingetragen: Rechtschutzmöglichkeiten?

OLG München, Beschluss vom 08.09.2015 - 34 Wx 237/15

1. Zum Rechtsschutz im Grundbuchverfahren, wenn eine Zwangshypothek aufgrund Ersuchens einer Behörde (Finanzamt) eingetragen worden ist.*)

2. Nach Eintragung einer Zwangssicherungshypothek auf Ersuchen des Finanzamts kommt im Beschwerdeverfahren die Anordnung einer Maßnahme nach § 53 Abs. 1 GBO auch dann nicht in Betracht, wenn der Schuldner belegt, dass ihm schon vor der Antragstellung Vollstreckungsaufschub gewährt worden ist.*)

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IBRRS 2015, 2586
GrundbuchrechtGrundbuchrecht
Keine Auflassung auf der Grundlage einer nur öffentlich beglaubigten Erklärung!

KG, Beschluss vom 20.01.2015 - 1 W 560/14

Die nur öffentlich beglaubigte Erklärung einer Person, die sowohl den Veräußerer als auch den Erwerber bei der Einigung über den Eigentumsübergang vertritt, genügt den Formerfordernissen des § 925 Abs. 1 Satz 1 BGB nicht.*)

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IBRRS 2015, 2584
Mit Beitrag
WohnungseigentumWohnungseigentum
Verwalter darf ins Grundbuch einsehen, Miteigentümer nicht!

OLG Hamm, Beschluss vom 17.06.2015 - 15 W 210/14

Das Recht des Wohnungseigentumsverwalters, zum Zweck der Anspruchsverfolgung Einsicht in das Wohnungsgrundbuch eines mit Wohngeldzahlungen rückständigen Miteigentümers zu nehmen, schließt eine Grundbucheinsicht durch einen anderen Wohnungseigentümer aus.*)

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IBRRS 2015, 2535
Mit Beitrag
ImmobilienImmobilien
Umwandlung von Teil- in Wohnungseigentum: Bewilligung muss in Zusammenhang mit Abgeschlossenheitsbescheinigung stehen

KG, Beschluss vom 02.07.2015 - 1 W 558/14

Die zur Umwandlung von Teileigentum in Wohnungseigentum erforderliche Bewilligung muss in einem erkennbaren Zusammenhang zu der ebenfalls vorzulegenden neuen Abgeschlossenheitsbescheinigung stehen (Fortführung von Senat, Beschluss vom 23.04.2013 - 1 W 343/12, IMR 2013, 383). Ein solcher Zusammenhang besteht nicht bei nachträglicher Vorlage einer Abgeschlossenheitsbescheinigung, wenn in der Bewilligung auf eine andere Bescheinigung Bezug genommen wird, die von der Grundbucheintragung abweichende Abgrenzungen des Sondereigentums von dem Gemeinschaftseigentums ausweist.*)

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IBRRS 2015, 2521
GrundbuchrechtGrundbuchrecht
Einheiten geändert aufgeteilt: Voraussetzungen für Grundbucheintragung?

OLG München, Beschluss vom 26.08.2015 - 34 Wx 188/15

Wird ein in Wohnungs- bzw. Teileigentum aufgeteiltes (mit einem Wohnzwecken dienenden Gebäude bebautes) Grundstück, das im Gebiet einer kommunalen Erhaltungssatzung liegt, vom Eigentümer sämtlicher Einheiten vollständig geändert aufgeteilt, darf das Grundbuchamt die Aufteilung nur eintragen, wenn die gemeindliche Genehmigung (oder ein entsprechendes Negativattest) vorgelegt wird.*)

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IBRRS 2015, 2650
GrundbuchrechtGrundbuchrecht
Welche Gebühren entstehen bei der Aufhebung der Veräußerungsbeschränkung?

OLG München, Beschluss vom 17.07.2015 - 34 Wx 137/15 Kost

1. Eine kraft Vereinbarung oder einseitiger Erklärung des teilenden Eigentümers geltende Veräußerungsbeschränkung gestaltet als Inhalt des Sondereigentums das Verhältnis der Wohnungseigentümer untereinander und stellt keine Belastung des Miteigentumsanteils dar.*)

2. Die Aufhebung der Veräußerungsbeschränkung bewirkt demzufolge eine Änderung des Inhalts des Sondereigentums, deren Eintragung im Grundbuch den Gebührentatbestand der Nr. 14160 Ziff. 5 KV GNotKG verwirklicht.*)

3. Zu erheben ist die Festgebühr für jedes betroffene Sondereigentum; betroffen im Sinne der Kostenvorschrift ist jedes Sondereigentum, bei dem das Grundbuchamt auf entsprechenden Antrag die Aufhebung der Veräußerungsbeschränkung einträgt.*)

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IBRRS 2015, 2491
GrundbuchrechtGrundbuchrecht
Eigentumswechsel aufgrund von Vorerbenverfügung: Nacherbe ist anzuhören!

OLG Karlsruhe, Beschluss vom 25.08.2015 - 11 Wx 66/15

1. Ist im Grundbuchverfahren darüber zu entscheiden, ob die Eintragung eines Eigentumswechsels aufgrund einer Verfügung des Vorerben vorzunehmen ist, ist dem Nacherben, nicht aber etwaigen Ersatznacherben rechtliches Gehör zu gewähren.*)

2. Verfügt ein Vorerbe über ein Grundstück unter Zugrundelegung eines von einem Gutachterausschuss mitgeteilten Quadratmeterpreises, spricht dies zunächst gegen eine teilweise Unentgeltlichkeit seiner Verfügung. Aus dem Grundbuch ersichtliche frühere höhere Grundschulden stehen dem nicht zwingend entgegen, wenn diese auch damit erklärbar sind, dass das Grundstück nicht das einzige Sicherungsmittel für die gesicherte Forderung war.*)

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IBRRS 2015, 2469
GrundbuchrechtGrundbuchrecht
Gesellschaftsanteil übertragen: Wer muss die Grundbuchberichtigung bewilligen?

KG, Beschluss vom 30.04.2015 - 1 W 466/15

Überträgt ein Gesellschafter einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts seinen Gesellschaftsanteil auf einen Mitgesellschafter, genügt zur Berichtigung des Grundbuchs durch Löschung des ausscheidenden Gesellschafters dessen Bewilligung; der Bewilligung der verliebenen Gesellschafter bedarf es nicht.*)

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IBRRS 2015, 2407
GrundbuchrechtGrundbuchrecht
Auflassung und Eintragung müssen übereinstimmen!

OLG Hamm, Urteil vom 25.06.2015 - 22 U 166/14

Der Grundsatz der falsa demonstratio non nocet (§ 133 BGB) gilt nicht bei Grundbucheintragungen.*)

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IBRRS 2015, 2340
GrundbuchrechtGrundbuchrecht
Wann wird der Grundsatz der Beschwerdebeschränkung durchbrochen?

OLG Hamm, Beschluss vom 31.03.2015 - 15 W 51/15

Der Grundsatz der Beschwerdebeschränkung betreffend Grundbucheintragungen wird auch dann durchbrochen, wenn die betreffende Grundbucheintragung nicht unter dem Schutz des guten Glaubens des Grundbuchs steht. Dies betrifft zum einen Eintragungen, bei denen ein gutgläubiger Erwerb generell ausgeschlossen ist, zum anderen aber auch Eintragungen, bei denen der gutgläubige Erwerb nach dem konkreten Inhalt des Grundbuchs ausgeschlossen ist.

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IBRRS 2015, 2295
GrundbuchrechtGrundbuchrecht
Eintragungsbewilligung: Unter- und Hauptvollmacht müssen dem Grundbuchamt vorliegen!

KG, Beschluss vom 14.07.2015 - 1 W 688/15

1. Erteilt ein Unterbevollmächtigter unmittelbar im Namen des Geschäftsherrn eine Eintragungsbewilligung, ist gegenüber dem Grundbuchamt der Fortbestand von Untervollmacht und Hauptvollmacht nachzuweisen. Dabei kommt es bei der Untervollmacht auf den Zeitpunkt der Wirksamkeit der Bewilligung und bei der Hauptvollmacht auf den Zeitpunkt der Erteilung der Untervollmacht an.*)

2. Der Fortbestand der Untervollmacht ist durch Vorlage der Urschrift, einer Ausfertigung oder der notariellen Bescheinigung, dass Urschrift oder Ausfertigung bei Abgabe der Bewilligung vorlagen, nachzuweisen. Hinsichtlich der Hauptvollmacht genügt eine beglaubigte Abschrift, wenn die Untervollmacht nicht vom Bestand der Hauptvollmacht abhängt und der die Untervollmacht beurkundende Notar bescheinigt, dass die Urschrift oder eine Ausfertigung der Hauptvollmacht vorlag.*)

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IBRRS 2015, 2221
GrundbuchrechtGrundbuchrecht
Eintragung in unrichtige Abteilung oder Spalte ist unschädlich!

OLG München, Beschluss vom 16.06.2015 - 34 Wx 462/14

1. Grundsätzlich ist es sachlich-rechtlich und für den guten Glauben des Grundbuchs unschädlich, wenn eine Eintragung an einer unrichtigen Stelle (Abteilung oder Spalte) vorgenommen wird. Vielmehr bestimmt sich der Grundbuchinhalt nach dem Zusammenhang der Eintragungen in den verschiedenen Abteilungen wie Spalten.*)

2. Waren Bebauungsbeschränkungen, ungeachtet ihrer Bestellung an einem neuen Belastungsobjekt, in der Veränderungsspalte der ursprünglich zulasten eines anderen Grundstücks bestellten Rechte zwar materiell wirksam eingetragen, so kommen sie im Zuge einer Grundbuchumschreibung zum Erlöschen, wenn sie nicht unter Beachtung entsprechend § 30 Abs. 1 Buchst. e GBV mitübertragen werden. Dann gilt das Recht durch die unterbliebene Mitübertragung nach § 46 Abs. 2 GBO als gelöscht.*)

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IBRRS 2015, 2239
GrundbuchrechtGrundbuchrecht
Veräußerungsbeschränkung ist keine Belastung des Miteigentumsanteils!

OLG München, Beschluss vom 17.07.2015 - 34 Wx 137/15

1. Eine kraft Vereinbarung oder einseitiger Erklärung des teilenden Eigentümers geltende Veräußerungsbeschränkung gestaltet als Inhalt des Sondereigentums das Verhältnis der Wohnungseigentümer untereinander und stellt keine Belastung des Miteigentumsanteils dar.*)

2. Die Aufhebung der Veräußerungsbeschränkung bewirkt demzufolge eine Änderung des Inhalts des Sondereigentums, deren Eintragung im Grundbuch den Gebührentatbestand der Nr. 14160 Ziff. 5 KV GNotKG verwirklicht.*)

3. Zu erheben ist die Festgebühr für jedes betroffene Sondereigentum; betroffen im Sinne der Kostenvorschrift ist jedes Sondereigentum, bei dem das Grundbuchamt auf entsprechenden Antrag die Aufhebung der Veräußerungsbeschränkung einträgt.*)

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IBRRS 2015, 2296
GrundbuchrechtGrundbuchrecht
Eintragungsbewilligung: Fortbestand von Haupt- und Untervollmacht ist nachzuweisen!

KG, Beschluss vom 14.07.2015 - 1 W 689/15

1. Erteilt ein Unterbevollmächtigter unmittelbar im Namen des Geschäftsherrn eine Eintragungsbewilligung, ist gegenüber dem Grundbuchamt der Fortbestand von Untervollmacht und Hauptvollmacht nachzuweisen. Dabei kommt es bei der Untervollmacht auf den Zeitpunkt der Wirksamkeit der Bewilligung und bei der Hauptvollmacht auf den Zeitpunkt der Erteilung der Untervollmacht an.*)

2. Der Fortbestand der Untervollmacht ist durch Vorlage der Urschrift, einer Ausfertigung oder der notariellen Bescheinigung, dass Urschrift oder Ausfertigung bei Abgabe der Bewilligung vorlagen, nachzuweisen. Hinsichtlich der Hauptvollmacht genügt eine beglaubigte Abschrift, wenn die Untervollmacht nicht vom Bestand der Hauptvollmacht abhängt und der die Untervollmacht beurkundende Notar bescheinigt, dass die Urschrift oder eine Ausfertigung der Hauptvollmacht vorlag.*)

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IBRRS 2015, 2223
GrundbuchrechtGrundbuchrecht
Höhe der Gebühr für die Eintragung einer Rückauflassungsvormerkung?

OLG München, Beschluss vom 09.07.2015 - 34 Wx 136/15

Für die Eintragung einer Vormerkung, die einen unter einer oder mehreren Bedingungen stehenden (ggf. befristeten) Rückübertragungsanspruch sichert (sog. Rückauflassungsvormerkung), ist auch unter Geltung des GNotKG die Hälfte des Grundstückswerts regelmäßig der maßgebliche Wert (Abweichung von OLG Bamberg vom 07.01.2015, 1 W 44/14, IMRRS 2015, 0727; Bestätigung von BayObLG vom 21.08.1985, 3 Z 125/85, Leitsatz 1, zu § 20 Abs. 2 KostO).*)

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IBRRS 2015, 2220
GrundbuchrechtGrundbuchrecht
Geschäftswert bei der Begründung von Wohnungs- und Teileigentum?

OLG München, Beschluss vom 26.06.2015 - 34 Wx 182/15

Für die im Zusammenhang mit der Begründung von Wohnungs- und Teileigentum vorzunehmende Bewertung ist der Zustand des Bewertungsobjekts (Grund und Boden sowie zu errichtendes Bauwerk) maßgeblich, wie er sich nach dem Gegenstand der zum grundbuchlichen Vollzug beantragten Aufteilung darstellt.*)

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IBRRS 2015, 2238
GrundbuchrechtGrundbuchrecht
Grundbuchbeschwerde gegen Eintragung eines Klarstellungsvermerks zulässig?

OLG München, Beschluss vom 15.05.2015 - 34 Wx 103/15

Zulässigkeit einer unbeschränkten Grundbuchbeschwerde gegen die amtliche Eintragung eines Klarstellungsvermerks im Grundbuch (hier: Erfassung eines mit aktueller Flurnummer bezeichneten Grundstücks von einem Geh- und Fahrtrecht nach Verschmelzung und Herausmessung von Grundstücksflächen).*

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IBRRS 2015, 2219
Mit Beitrag
GrundbuchrechtGrundbuchrecht
Eintragung einer Zwangshypothek: Vollstreckungstitel muss alle GbR-Gesellschafter ausweisen!

OLG München, Beschluss vom 09.06.2015 - 34 Wx 157/15

1. Zulässigkeit einer nur mit Verfahrensfehlern begründeten Grundbuchbeschwerde.*)

2. Beinhaltet der Vollstreckungstitel als Gläubigerin eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts, ohne (zweifelsfrei) sämtliche Gesellschafter auszuweisen, eignet sich dieser nicht zur Eintragung einer Zwangshypothek. Weil es häufig absehbar sein dürfte, dass die Behebung des Mangels durch Titelberichtigung im Erkenntnisverfahren in angemessener Frist nicht möglich ist, wird es meist ermessensfehlerfrei sein, nach entsprechender Gehörsgewährung den Eintragungsantrag ohne Zwischenverfügung zurückzuweisen.*)

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IBRRS 2015, 2217
Mit Beitrag
GrundbuchrechtGrundbuchrecht
Geschäftswert für Auflassungsvormerkung nach Neubebauung?

OLG München, Beschluss vom 10.07.2015 - 34 Wx 69/14

Wird ein mit gewerblich genutzten Hallen bebautes Grundstück gekauft und das Grundstück 11 Monate später mit einem fertigen Konzept für eine Neubebauung mit Doppel- und Einfamilienhäusern gemäß eingeholtem Bauvorbescheid weiterverkauft, dann kann nicht ohne weiteres von dem höheren Weiterverkaufspreis auf einen über dem Ankaufspreis liegenden Grundstückswert bereits zum früheren Zeitpunkt geschlossen werden, zumal, wenn für die Grundstücksentwicklung umfangreiche Einigungen mit den Eigentümern von Nachbargrundstücken Voraussetzung war.*)

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IBRRS 2015, 2218
Mit Beitrag
GrundbuchrechtGrundbuchrecht
Eintragung einer Zwangshypothek: Grundbuchamt muss unstreitige Erfüllung berücksichtigen!

OLG München, Beschluss vom 17.07.2015 - 34 Wx 199/15

1. Im Verfahren auf Eintragung einer Zwangshypothek hat das Grundbuchamt als Vollstreckungsorgan bei einer im vorgelegten Titel enthaltenen Ratenzahlungs- und Verfallklausel, auch wenn eine vollstreckbare Ausfertigung erteilt ist, den Ablauf des Kalendertags als Bedingung für den Vollstreckungsbeginn selbständig zu prüfen.*)

2. Unstreitige Erfüllung kann und muss das Vollstreckungsorgan berücksichtigen.*)

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IBRRS 2015, 2213
GrundbuchrechtGrundbuchrecht
Bewilligungsberechtigung muss noch im Zeitpunkt der Eintragung vorliegen!

OLG München, Beschluss vom 19.06.2015 - 34 Wx 24/15

1. Die Bewilligungsberechtigung muss noch in dem Zeitpunkt vorliegen, in dem die Eintragung des Rechts stattfindet.*)

2. Entsteht das dingliche Recht erst mit der konstitutiven Eintragung im Grundbuch, ist das Grundbuch nicht deshalb unrichtig, weil eine beantragte Eintragung nicht vorgenommen wird.*)

3. Ein Verstoß gegen die Ordnungsvorschrift des § 17 GBO hat nicht die Unrichtigkeit des Grundbuchs zur Folge.*)

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IBRRS 2015, 2000
Mit Beitrag
Wohnungseigentum und TeileigentumWohnungseigentum und Teileigentum
WEG existiert nicht: Kann Hypothek am Bruchteilseigentum bestellt werden?

OLG München, Beschluss vom 16.04.2015 - 34 Wx 99/15

Ist im Titel eine Wohnungseigentümergemeinschaft als Gläubigerin von Hausgeldforderungen ausgewiesen, existiert diese aber nicht und besteht stattdessen an dem bezeichneten Grundstück Bruchteilseigentum, kommt die Eintragung einer Zwangshypothek am Bruchteil des ausgewiesenen Wohngeldschuldners auch dann nicht in Betracht, wenn die erteilte Vollstreckungsklausel auf eine existente Person lautet.*)




IBRRS 2015, 1956
GrundbuchrechtGrundbuchrecht
Grundbuchrechtlicher Vollzug der Umwandlung von Gemeinschafts- in Sondereigentum setzt Bewilligung des Berechtigten voraus!

KG, Beschluss vom 17.02.2015 - 1 W 370-379/14

Zum grundbuchrechtlichen Vollzug der Umwandlung von Gemeinschafts- in Sondereigentum ist die Bewilligung des Berechtigten eines gegen einen Wohnungseigentümer ergangenen gerichtlichen Verfügungsverbots erforderlich.*)

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IBRRS 2015, 1895
GrundbuchrechtGrundbuchrecht
Andere Erwerbs- und Veräußerungsrechte als Vorkaufs- und Wiederkaufsrechte sind mit dem Verkehrswert zu bewerten!

OLG Bamberg, Beschluss vom 07.01.2015 - 1 W 44/14

1. Vereinbaren die Parteien bei einer mittelbaren Grundstücksschenkung einen bedingten Rückübereignungsanspruch, der durch den Eintrag einer Auflassungsvormerkung zu sichern ist, liegt weder ein Vorkaufs- noch ein Wiederkaufsrecht vor, bei denen das vorgemerkte Recht selbst unter einer Bedingung oder Befristung steht; vielmehr ist lediglich der hinter der Vormerkung stehende schuldrechtliche Anspruch bedingt.

2. Gemäß § 51 Abs. 1 Satz 1 GNotKG sind andere Erwerbs- und Veräußerungsrechte als Vorkaufs- und Wiederkaufsrechte grundsätzlich mit dem Verkehrswert der betroffenen Sache zu bewerten. Eine analoge Anwendung von § 51 Abs. 1 Satz 2 GNotKG kommt daher nicht in Betracht.

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IBRRS 2015, 1127
GrundbuchrechtGrundbuchrecht
Voraussetzungen des Kostenprivilegs bei Grundbuchberichtigung im Nacherbfall

OLG München, Beschluss vom 12.12.2014 - 34 Wx 374/14

Zu den Voraussetzungen für die Inanspruchnahme des Kostenprivilegs gemäß Anm. 1 bei Grundbuchberichtigung nach Eintritt des Nacherbfalls, wenn die Eintragung des Vorerben unterblieben ist.*)

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IBRRS 2015, 1057
GrundbuchrechtGrundbuchrecht
Höhe der Gebühren bei Erweiterung eines Sondernutzungsrechts?

OLG München, Beschluss vom 23.04.2015 - 34 Wx 122/15

1. Die Änderung (Erweiterung) eines bestehenden Sondernutzungsrechts unterliegt als Inhaltsänderung des Sondereigentums dem Gebührentatbestand der Nr. 14160 Ziff. 5 KV GNotKG. *)

2. Zu erheben ist die Festgebühr für jedes "betroffene" Sondereigentum; abzustellen ist auf eine rechtliche Betroffenheit sowohl begünstigender wie beeinträchtigender Art.*)

3. Bei der Erweiterung eines Sondernutzungsrechts ist betroffen in diesem Sinne jedes Sondereigentum, dessen Eigentümer bis dahin am Mitgebrauch des diesbezüglichen Gemeinschaftseigentums nicht ausgeschlossen war.*)

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IBRRS 2015, 1076
GrundbuchrechtGrundbuchrecht
Vorerbe veräußert Grundstück: Ersatznacherben müssen nicht zustimmen!

OLG München, Beschluss vom 25.02.2015 - 34 Wx 3/15

1. Zur Grundbuchberichtigung auf der Grundlage eines Erbvertrags mit Nacherben- und Ersatznacherbenanordnung bei Übertragung der Nacherbenanwartschaft.*)

2. Überträgt der Nacherbe sein Anwartschaftsrecht auf den Vorerben, so ändert dies nichts an der Notwendigkeit, einen Nacherben- und Ersatznacherbenvermerk im Grundbuch einzutragen. Dieser hat die Übertragung der Nacherbenstellung auf den Vorerben zum Ausdruck zu bringen.*)

3. Verfügt der nicht befreite Vorerbe mit Zustimmung des (aller) Nacherben über zur Erbschaft gehörenden Grundbesitz, bedarf es zur Wirksamkeit des Geschäfts nicht auch der Zustimmung von Ersatznacherben noch sind diese sonst im Grundbucheintragungsverfahren zu beteiligen (Fortführung zu OLG München, 09.02.2015 - 34 Wx 416/14, IMRRS 2015, 0506).*)

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IBRRS 2015, 1054
GrundbuchrechtGrundbuchrecht
Keine Auflassung per Zwischenverfügung!

OLG München, Beschluss vom 02.04.2015 - 34 Wx 482/14

1. Der Abschluss des dem Eintragungsantrag zugrunde liegenden Rechtsgeschäfts (hier: wirksame Auflassung) kann mit der Zwischenverfügung nicht verlangt werden.*)

2. Die zur notariellen Niederschrift vorgenommene Bestätigung einer wegen Geschäftsunfähigkeit formnichtigen Rückauflassung durch den Betreuer für den Betreuten belegt keine wirksame Auflassung, wenn der Betreute in eigenem Namen und namens des Übertragenden die Auflassung erklärt hatte. Daran ändert nichts, dass die Bestätigung auch die Erklärung des Betreuten namens des Vertretenen mitumfasst.*)

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IBRRS 2015, 1052
Mit Beitrag
GrundbuchrechtGrundbuchrecht
Eintragung einer Grunddienstbarkeit auch 45 Jahre nach Bewilligung wirksam

OLG München, Beschluss vom 30.04.2015 - 34 Wx 86/15

Nachträgliche Eintragung eines Geh- und Fahrtrechts im Jahr 2015 aufgrund einer im Jahr 1969 erteilten, wirksam gewordenen und „nicht verbrauchten“ Bewilligung.*)

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IBRRS 2015, 1051
Mit Beitrag
GrundbuchrechtGrundbuchrecht
Gläubiger bestreitet Befriedigung: Zwangssicherungshypothek ist einzutragen

OLG München, Beschluss vom 04.05.2015 - 34 Wx 131/15

Das Grundbuchamt darf die Eintragung einer Zwangssicherungshypothek nicht ablehnen, wenn der Gläubiger die vom Schuldner behauptete Befriedigung bestreitet und die Fortsetzung der Zwangsvollstreckung verlangt.*)

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IBRRS 2015, 1055
GrundbuchrechtGrundbuchrecht
Kein Rechtsmittel gegen Nichtabhilfeentscheidung des Grundbuchamts

OLG München, Beschluss vom 27.03.2015 - 34 Wx 113/15

Gegen die Entscheidung des Grundbuchamts, nicht abzuhelfen, ist ein eigenständiges Rechtsmittel nicht gegeben. Über das Rechtsmittel gegen die unterbliebene Abhilfe ist jedenfalls dann gesondert zu entscheiden, wenn über die zugrundeliegende Beschwerde bereits zuvor entschieden ist (Anschluss an OLG Köln, 11.06.2010 - 2 Wx 77/10, FGPrax 2010, 229).*)

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IBRRS 2015, 1033
GrundbuchrechtGrundbuchrecht
Grundbuchberichtigung durch Bewilligung nach Zustimmung des Eigentümers zulässig

OLG München, Beschluss vom 13.02.2015 - 34 Wx 484/14

1. Zur Grundbuchberichtigung aufgrund Berichtigungsbewilligung mit Zustimmung des Eigentümers.*)

2. Weist das Grundbuchamt einen unter Vorlage einer Bewilligung gestellten Berichtigungsantrag mit der Begründung zurück, der Unrichtigkeitsnachweis sei nicht erbracht, kann auf die Beschwerde hin das Grundbuchamt bei schlüssiger Darlegung zur Unrichtigkeit und zum Richtigwerden des Grundbuchs angewiesen werden, die Eintragung aufgrund Berichtigungsbewilligung (mit Zustimmung des Eigentümers) vorzunehmen.*)

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IBRRS 2015, 1043
GrundbuchrechtGrundbuchrecht
Grundstück liegt in Sanierungsgebiet: Verpfändung des Auflassungsanspruchs muss genehmigt werden!

BGH, Beschluss vom 26.02.2015 - V ZB 86/13

Die Verpfändung des Anspruchs auf Auflassung eines Grundstücks, das in einem förmlich festgelegten Sanierungsgebiet liegt, bedarf in entsprechender Anwendung des § 144 Abs. 2 Nr. 2 und 3 BauGB der Genehmigung der Sanierungsbehörde.*)

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IBRRS 2015, 0957
GrundbuchrechtGrundbuchrecht
Rückbaupflicht auf Verlangen ist kein tauglicher Gegenstand einer Grunddienstbarkeit!

OLG München, Beschluss vom 30.01.2015 - 34 Wx 477/14

Gegenstand einer Grunddienstbarkeit bildet immer eine Beschränkung der aus dem Grundstückseigentum fließenden Befugnisse, um dadurch Vorteile für das herrschende Grundstück zu schaffen. Weder die Rückbaupflicht im Fall des Widerrufs der Gestattung eines Dachüberstands in den Luftraum des Nachbargrundstücks noch die Verpflichtung, es zu unterlassen, den Dachüberstand auf dem Nachbargrundstück als dem herrschenden Grundstück zu belassen, ist Ausfluss von Befugnissen am Eigentum des dienenden Grundstücks.*)

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IBRRS 2015, 0942
GrundbuchrechtGrundbuchrecht
Photovoltaikanlage als Grunddienstbarkeit? Nur, wenn Eigenverbrauch auf dem Grundstück stattfindet!

OLG Hamm, Beschluss vom 23.12.2014 - 15 W 256/14

Die Nutzung einer Photovoltaikanlage kann nur dann Inhalt einer Grunddienstbarkeit sein, wenn ein technischer Eigenverbrauch des erzeugten Stroms auf dem begünstigten Grundstück stattfindet.*)

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IBRRS 2015, 0857
GrundbuchrechtGrundbuchrecht
Firma geändert: Transformatorenstationsrecht bleibt!

OLG München, Beschluss vom 10.03.2015 - 34 Wx 467/14

1. Zur Berichtigung des eingetragenen Berechtigten einer beschränkten persönlichen Dienstbarkeit nach Vermögensübergang (Umwandlung) außerhalb des Grundbuchs.*)

2. Ein verfahrensrechtlicher Berichtigungsanspruch unterliegt weder der Verjährung noch der Verwirkung.*)

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IBRRS 2015, 0856
GrundbuchrechtGrundbuchrecht
Eintragung einer Zwangshypothek wegen Unterhaltsverpflichtungen?

OLG München, Beschluss vom 30.01.2015 - 34 Wx 466/14

Zur Eintragung einer Zwangshypothek aufgrund eines nach der Regelbetrag-Verordnung bemessenen Unterhaltstitels.*)

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IBRRS 2015, 0854
GrundbuchrechtGrundbuchrecht
Übertragung von Miteigentumsanteilen: Erbschein erforderlich?

OLG München, Beschluss vom 16.03.2015 - 34 Wx 430/14

1. Der Vorlage eines Erbscheins oder der Zustimmung bisher unbekannter - durch einen Pfleger zu vertretender - Nacherben bedarf es nicht, soweit der Testamentsvollstrecker Miteigentumsanteile eines Grundstücks erfüllungshalber an Vermächtnisnehmer überträgt. Entgeltlichkeit ist auch dann gegeben, wenn der Testamentsvollstrecker eine Verfügung in Ausführung einer letztwilligen Anordnung des Erblassers vornimmt. In diesem Fall ist es zum Grundbuchvollzug weder erforderlich, dass sich das Vermächtnis aus einer öffentlichen Urkunde ergibt, noch dass die Stellung der Erben durch Erbschein nachgewiesen wird.*)

2. Des grundbuchtauglichen Nachweises bedarf die Entgeltlichkeit der Verfügung hingegen für die Auseinandersetzung einer Erbengemeinschaft durch den Testamentsvollstrecker, wenn Miteigentumsanteile anteilig auf die Erben übertragen werden sollen und das - privatschriftliche - Testament keine entsprechende Teilungsanordnung oder kein Vorausvermächtnis enthält.*)

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IBRRS 2015, 0821
GrundbuchrechtGrundbuchrecht
Geschäftsunfähigkeit muss zweifelsfrei nachgewiesen werden

OLG München, Beschluss vom 19.02.2015 - 34 Wx 421/14

1. Zur Verfahrens- und Geschäftsfähigkeit unter Betreuung stehender Beteiligter im Grundbuchverfahren.*)

2. Es gilt der Erfahrungssatz, dass die Geschäftsfähigkeit die Regel und die Geschäftsunfähigkeit die Ausnahme ist. Es müssen daher hinreichende Tatsachen vorliegen - die sich auch aus Umständen außerhalb der vorgelegten Eintragungsunterlagen ergeben können -, die ernsthafte Zweifel wecken, wie etwa das Vorliegen eines Gutachtens, das Geschäftsunfähigkeit für einen Zeitraum vor der fraglichen Verfügung bestätigt hat. Diese können durch ein (weiteres) Gutachten zerstreut werden, wobei der volle Nachweis der Geschäftsfähigkeit jedoch nicht geführt zu werden braucht (Anschluss an BayObLGZ 1989, 111).*)

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IBRRS 2015, 0817
GrundbuchrechtGrundbuchrecht
Zwangshypothek trotz bestehender Grundschuld eintragungsfähig?

OLG München, Urteil vom 06.02.2015 - 34 Wx 4/15

Das sogenannte Verbot der Doppelbelastung steht der Eintragung einer Zwangshypothek an dem nun ungeteilten Grundbesitz des Schuldners auch dann nicht entgegen, wenn bereits vorher an einem damaligen Eigentumsanteil des Schuldners am selben Grundstück eine Grundschuld bestellt ist (Abgrenzung zu OLG Köln, 23.10.1995 - 2 Wx 30/95, FGPrax 1996, 13).*)

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IBRRS 2015, 0828
GrundbuchrechtGrundbuchrecht
Antrag auf Eintragung einer Zwangshypothek ist formbedürftig!

OLG Hamm, Beschluss vom 21.01.2015 - 15 W 492/14

Der Senat hält an seiner Auffassung fest, dass § 31 S. 1 GBO auch den Antrag auf Eintragung einer Zwangshypothek erfasst, dessen Rücknahme also dem dort vorgesehenen Formerfordernis unterliegt.*)

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IBRRS 2015, 0852
GrundbuchrechtGrundbuchrecht
Vorerbe veräußert Grundstück: Nacherbenvermerk kann gelöscht werden

OLG München, Beschluss vom 09.02.2015 - 34 Wx 416/14

Scheidet das zum Nachlass gehörende Grundstück durch wirksame Verfügung des Vorerben aus dem Nachlass aus, bedarf es bei Löschung des Nacherbenvermerks wegen Unrichtigkeit des Grundbuchs regelmäßig nicht auch der Anhörung etwaiger Ersatznacherben (Klarstellung zu OLG München, 10.08.2012 - 34 Wx 187/12).*)

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IBRRS 2015, 0789
GrundbuchrechtGrundbuchrecht
Anforderungen an die Bestandsteilzuschreibung von Sondereigentumsrechten?

OLG München, Beschluss vom 02.02.2015 - 34 Wx 408/14

1. Zulässigkeit der Beschwerdebeschränkung gegen eine Zwischenverfügung, wenn der Vollzugsantrag sich auf verschiedene Einträge bezogen hat, jedoch eine Bestimmung nach § 16 Abs. 2 GBO nicht getroffen ist.*)

2. Die Bestandsteilzuschreibung von Sondereigentumsrechten verlangt außer derjenigen des Sondereigentums zwingend auch eine Verfügung über den Miteigentumsanteil, der zu dem Wohnungs- oder Teileigentum gehört.*)

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