Bau-, Architekten- und Immobilienrecht.
Volltexturteile nach Sachgebieten
951 Entscheidungen insgesamt
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IBRRS 2010, 4647LG München I, Urteil vom 16.07.2010 - 8 O 10000/09
Erklärt ein Erwerber die Abnahme unter Vorbehalt von Mängeln, kann der Bauträger grundsätzlich nicht vom Vertrag zurücktreten, wenn die Vorbehalte sich später als unberechtigt herausstellen. Etwas anderes kann allenfalls dann gelten, wenn der Erwerber sich vorsätzlich nicht vorhandene Mängel vorbehält.
VolltextIBRRS 2010, 4642
KG, Urteil vom 13.08.2010 - 6 U 85/09
1. Die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer ist rechtsfähig, soweit sie bei der Verwaltung des gemeinschaftlichen Eigentums am Rechtsverkehr teilnimmt.*)
2. Bei fehlerhafter Bezeichnung der Partei ist grundsätzlich das Rechtssubjekt als Partei anzusehen, das nach dem objektiven Sinn betroffen werden soll.*)
3. Wenn der Bauträger seine Verpflichtung zur Beseitigung von in einer Liste aufgeführten Mängeln anerkannt hat, ist er für die Erfüllung dieser Verpflichtung beweisbelastet.*)
4. Der Bauträger kann auch dann nicht mit Restkaufansprüchen gegen einzelne Wohnungseigentümer aufrechnen, wenn ihn die Wohnungseigentümergemeinschaft auf die Zahlung eines Vorschusses zur Mängelbeseitigung an den Verwalter in Anspruch nimmt.*)
IBRRS 2010, 4641
BGH, Beschluss vom 25.11.2010 - VII ZR 263/08
Es bestehen keine Bedenken, dass eine ausreichende Sicherstellung im Sinne des § 3 Abs. 1 Nr. 3 MaBV vorliegt, wenn die Freistellungserklärung einem Notar übergeben wird, der diese treuhänderisch für den Erwerber verwahrt.
VolltextIBRRS 2010, 4428
OLG Karlsruhe, Urteil vom 20.02.2009 - 8 U 159/08
1. Schon 1989 entsprach die bloße Einhaltung der Mindestanforderungen der DIN 4109 zum Schallschutz in Wohnungen nicht mehr dem Stand der Technik.
2. Ermöglicht die in der vertraglichen Baubeschreibung niedergelegte Bauweise bei fachgerechter Ausführung ohne Weiteres die Einhaltung der Vorschläge für den erhöhten Schallschutz, so ist dieser geschuldet.
3. Benennt eine Wohnungseigentümergemeinschaft - bzw. der von ihr ermächtigte WEG-Verwalter - die "Hellhörigkeit des Anwesens" als Beweisthema eines selbständigen Beweisverfahrens, so ist damit im Sinne der Symptomtheorie die gesamte Problematik des ungenügenden Schallschutzes im Bereich des Gemeinschaftseigentums der Wohnanlage ausreichend bezeichnet. Die WEG ist nicht gehalten, zur Herbeiführung der Verjährungsverlängerung im Einzelnen anzugeben, in welchen Bereichen des Gesamtanwesens welche Arten der regelwidrigen Schallübertragungen untersucht werden sollten. Von bautechnischen Laien kann nicht erwartet werden, dass sie die Übertragungswege und Störungsquellen im Einzelnen benennen.
4. Im Rahmen der mängelbedingten Rückabwicklung eines Bauträgervertrages müssen sich die Erwerber die gezogenen Nutzungen durch Ersatz des Wohnwertes anrechnen lassen. Dieser ermittelt sich als lineare Wertminderung aus der Gesamtnutzungsdauer (hier: 70 Jahre).
IBRRS 2010, 4423
OLG München, Urteil vom 19.05.2009 - 9 U 4198/08
1. Gegenstand jeder Beschaffenheitsvereinbarung ist, dass der Unternehmer grundsätzlich nach den anerkannten Regeln der Technik zu arbeiten hat - auch ohne dass das ausdrücklich zum Ausdruck gebracht werden muss.
2. Durch den schlichten Hinweis auf eine DIN-Vorschrift, die hinter den anerkannten Regeln der Technik zurückbleibt, wird der übliche Standard nicht abbedungen. Um eine Unterschreitung des üblichen Qualitäts- und Komfortniveaus wirksam zu vereinbaren, ist ein ausdrücklicher Hinweis erforderlich, dass durch diese Regelung die anerkannten Regeln der Technik unterschritten werden.
3. Ob ein gegenüber den Mindestanforderungen erhöhter Schallschutz geschuldet ist, hängt von den Qualitätsanforderungen ab, wie sie sich aus dem Vertragstext, erläuternden und präzisierenden Erklärungen der Vertragsparteien, sonstigen vertragsbegleitenden Umständen, den konkreten Verhältnissen des Bauwerks und seines Umfeldes, dem qualitativen Zuschnitt, dem architektonischen Anspruch und der Zweckbestimmung des Gebäudes ergeben. Kurzum: Es kommt auf die berechtigten Erwartungen der Erwerber einer Wohnung an, die regelmäßig von einem üblichen Qualitäts- und Komfortstandard ausgehen dürfen.
4. Haben die Vertragsparteien zumindest den im heutigen Wohnungsbau üblichen Qualitäts- und Komfortstandard sowie die Einhaltung der anerkannten Regeln der Technik vereinbart, gehört ein über den Mindestanforderungen der DIN 4109 liegender Schallschutz zum Vertragsinhalt. Es muss eine gegenüber dem Mindeststandard spürbare, deutlich wahrnehmbare Erhöhung erreicht werden. Ein geeigneter Anknüpfungsmaßstab sind die Schalldämmmaße der VDI-Richtlinie 4100/10 Schallschutzstufe II bzw. der DIN 4109 Beiblatt 2.
IBRRS 2010, 4403
LG München I, Urteil vom 04.11.2009 - 8 O 10671/09
Erklärt ein Erwerber die Abnahme unter Vorbehalt von Mängeln, kann der Bauträger grundsätzlich nicht vom Vertrag zurücktreten, wenn die Vorbehalte sich später als unberechtigt herausstellen. Etwas anderes kann allenfalls dann gelten, wenn der Erwerber sich vorsätzlich nicht vorhandene Mängel vorbehält.
VolltextIBRRS 2010, 4273
OLG Stuttgart, Urteil vom 23.02.2010 - 12 U 198/08
1. Das deliktische Verhalten eines geschäftsführenden Gesellschafters wird entsprechend § 31 BGB der Gesellschaft zugerechnet. Die Haftung der übrigen Gesellschafter ergibt sich aus der entsprechenden Anwendung des § 128 HGB, und zwar auch bei einer Sozietät von Freiberuflern.
2. Die Klage eines vom Rechtsinhaber zur Forderungseinziehung Ermächtigten hemmt die Verjährung selbst dann, wenn das für die gewillkürte Prozessstandschaft erforderliche Rechtsschutzinteresse fehlt und die Klage deshalb unzulässig ist.
VolltextIBRRS 2010, 4170
OLG München, Urteil vom 23.02.2010 - 9 U 3113/09
1. §§ 3, 7 MaBV verpflichten den Bauträger zur Stellung von Sicherheiten zum Schutz für den Erwerber (BGH, NJW 2009, 673).*)
2. Verletzen die für den als juristische Person organisierten Bauträger handelnden Geschäftsführer oder Mitarbeiter diese Schutzgesetze, haften sie persönlich nach § 823 II BGB, wenn sie die Verletzungshandlung als Mittäter oder Gehilfen des Bauträgers vorsätzlich begangen haben. Fahrlässigkeit genügt nciht.*)
3. Mit Vollendung der Tat beginnt die Verjährung; es handelt sich nicht um ein Dauerdelikt.*)
VolltextIBRRS 2010, 4166
OLG Hamm, Beschluss vom 12.10.2010 - 19 W 33/10
Hinweis-, Aufklärungs-, Überwachungs- und Prüfungspflichten des Bauträgers gegenüber dem Besteller/Käufer eines zu errichtenden Hauses/Hausgrundstücks, der vertraglich die Abdichtung des Kellergeschosses in Eigenleistung übernommen hat.
VolltextIBRRS 2010, 4086
OLG Brandenburg, Urteil vom 28.01.2010 - 5 U 48/09
1. Ein Rechtsschutzbedürfnis für eine Zahlungsklage ist auch dann gegeben, wenn der Kläger über eine vollstreckbare Urkunde über den Zahlungsanspruch verfügt, der Beklagten aber den Rücktritt vom Kaufvertrag und damit eine Einwendung i. S. des § 767 ZPO geltend macht.
2. Eine Ersteigerungsvollmacht, die einem Grundstücksauktionator erteilt ist, bedarf nicht als unwiderrufliche bindende Vollmacht der Form des § 311b BGB, wenn danach ledigilch ein Gebot zum Mindestgebot abgegeben werden sollte, der Vollmachtgeber sich aber die Abgabe höherer Gebote vorbehalten hat.
3. Eine Beschaffenheitangabe i. S. des § 434 I BGB ist nicht vereinbart, wenn der Verkauf so erfolgt ist, wie das Objekt steht und liegt und sich aus dem Exposé eines Auktionskatalogs und aus einer Objektbeschreibung lediglich Angaben und Beschreibungen des Objekts ergeben.
VolltextIBRRS 2010, 3598
OLG Koblenz, Urteil vom 27.08.2010 - 8 U 1030/09
Der Anbieter eines Ausbauhauses kann in seinen Allgemeinen Geschäftsbedingungen für den Fall der Kündigung durch den Kunden eine Vergütungspauschale in Höhe von 15% des Baupreises für seine entstandenen Aufwendungen und entgangenen Gewinn festlegen.
VolltextIBRRS 2010, 3584
LG Nürnberg-Fürth, Urteil vom 11.06.2010 - 12 O 4999/09
1. Die Wohnfläche gehört zu den zentralen Beschaffenheitsmerkmalen des vom Bauträger geschuldeten Objekts. Vereinbarte Wohnflächen sind Beschaffenheitsmerkmale einer aufgrund des Erwerbervertrags vom Bauträger geschuldeten Wohnung. Weicht die tatsächlich ausgeführte Fläche zum Nachteil des Erwerbers von der vereinbarten Fläche um mehr als 10% ab, ist die Wohnung mangelhaft.
2. Der Erwerber kann den Kaufpreis deshalb nachträglich mindern.
3. Bei der Minderung ist die Vergütung in dem Verhältnis herabzusetzen, in welchem zur Zeit des Vertragsschlusses der Wert des Werkes in mangelfreiem Zustand zu dem wirklichen Wert gestanden haben würde (BGB § 638 Abs. 3 Satz 1). Hierzu ist der Minderwert der vom Käufer erworbenen Wohnung in der Weise zu berechnen, dass der Erwerbspreis der Wohnung in dem Verhältnis herabgesetzt wird, in dem die tatsächliche Wohnfläche zu der vereinbarten Wohnfläche steht.
4. Auf eine vertragliche Klausel, mit der der Bauträger jegliche Haftung für das Flächenmaß der Wohnung ausgeschlossen hat, kommt es nicht an, da dieser Haftungsausschluss nach verständiger Würdigung der beiderseitigen Parteiinteressen gerade nicht die bei Vertragsschluss vom Erwerber erkennbar zu Grunde gelegte Wohnfläche erfasst.
VolltextIBRRS 2010, 3582
OLG Köln, Urteil vom 16.09.2010 - 7 U 158/08
1. Der Einwand der Unverhältnismäßigkeit ist nur dann gerechtfertigt, wenn das Bestehen auf ordnungsgemäßer Vertragserfüllung mit Rücksicht auf das objektive Interesse des Bestellers an der ordnungsgemäßen Vertragserfüllung im Verhältnis zu dem für die Nachbesserung erforderlichen Aufwand einen Verstoß gegen Treu und Glauben darstellt.
2. Ein objektiv berechtigtes Interesse an der vertragsgemäßen Erfüllung steht daher regelmäßig der Unverhältnismäßigkeit - auch bei hohen Kosten - entgegen.
3. Zu Lasten des Unternehmers ist bei der Abwägung der Unverhältnismäßigkeit zu berücksichtigen, ob und in welchem Ausmaß er die Mängel verschuldet hat.
VolltextIBRRS 2010, 3521
BGH, Urteil vom 19.08.2010 - VII ZR 113/09
1. Hat die Wohnungseigentümergemeinschaft mit Mehrheitsbeschluss die Ausübung gemeinschaftsbezogener Gewährleistungsrechte wegen Mängeln an der Bausubstanz an sich gezogen, ist der einzelne Wohnungseigentümer jedenfalls dann nicht gehindert, dem Veräußerer eine Frist zur Mängelbeseitigung mit Ablehnungsandrohung zu setzen, wenn die fristgebundene Aufforderung zur Mängelbeseitigung mit den Interessen der Wohnungseigentümergemeinschaft nicht kollidiert.*)
2. Führt die Wohnungseigentümergemeinschaft, die die Ausübung der gemeinschaftsbezogenen Gewährleistungsansprüche wegen Mängeln an der Bausubstanz des Gemeinschaftseigentums an sich gezogen hat, Verhandlungen mit dem Veräußerer über die Beseitigung der Mängel, wird dadurch die Verjährung der Mängelbeseitigungsansprüche der einzelnen Wohnungseigentümer gehemmt. Soweit eine gesonderte Ermächtigung nicht besteht, hemmt diese Verhandlung nicht die Verjährung der Ansprüche, die den Wohnungseigentümern nach Ablauf einer von ihnen mit Ablehnungsandrohung gesetzten Frist entstehen.*)
3. Ein Berufungsgericht muss grundsätzlich keinen Hinweis darauf erteilen, dass es von der Auffassung des erstinstanzlichen Gerichts abweichen will, wenn die dem angefochtenen Urteil zugrunde liegende Auffassung des erstinstanzlichen Gerichts als zentraler Streitpunkt zur Überprüfung durch das Berufungsgericht gestellt wird und die betroffene Partei deshalb von der Entscheidung des Berufungsgerichts nicht überrascht wird.*)
IBRRS 2010, 3405
OLG Brandenburg, Urteil vom 29.07.2010 - 5 U 142/06
Der Schuldbeitritt als Grundstücksmiteigentümer führt nicht zur persönlichen Haftung des Bauträgergeschäftsführers.
IBRRS 2010, 3392
OLG Hamm, Urteil vom 11.03.2010 - 21 U 148/09
1. Die Rechte zur Minderung und auf kleinen Schadensersatz sind, soweit sie das Gemeinschaftseigentum betreffen, von vorneherein gemeinschaftsbezogen. Das Wahlrecht zwischen ihnen einschließlich der erforderlichen Fristsetzung steht grundsätzlich nur der Eigentümergemeinschaft zu.
2. Ein Eigentümer kann dennoch wegen mangelnder Schallisolierung zum Nachbarhaus selbst die Forderung gegen den Bauträger verfolgen, wenn für die Mangelbeseitigung lediglich biegeweiche Vorsatzschalen angebracht werden müssen, die auf die Trennwand einfach aufgeklebt oder mit gewöhnlichen Dübeln befestigt werden können, da es sich dann nur um eine Verbesserung des Sondereigentums handelt.
3. Die Schalldämmmaße der DIN 4109 stellen grundsätzlich keine anerkannten Regeln der Technik für die Herstellung des Schallschutzes in Wohnungen dar, die üblichen Qualitäts- und Komfortstandards genügen. Anhaltspunkte können dagegen den Regelwerken der Schallschutzstufen II und III der VDI-Richtlinie 4100 aus dem Jahre 1994 oder dem Beiblatt 2 zur DIN 4109 entnommen werden.
4. Um die Qualität des geschuldeten Schallschutzes im Einzelfall zu bestimmen, bedarf es einer Gesamtabwägung, in die nicht nur der Vertragstext, sondern auch die erläuternden und präzisierenden Erklärungen der Vertragsparteien, die sonstigen vertragsbegleitenden Umstände, die konkreten Verhältnisse des Bauwerkes und seines Umfeldes, der qualitative Zuschnitt, der architektonische Anspruch und die Zweckbestimmung des Gebäudes einzubeziehen sind.
VolltextIBRRS 2010, 3348
BGH, Urteil vom 22.07.2010 - III ZR 293/09
Zum Umfang und Schutzzweck der notariellen Belehrungspflicht bei Beurkundung eines Bauträgervertrags, wenn zum Zeitpunkt der Niederschrift ein Zwangsversteigerungsvermerk zu Lasten des Verkäufers/Bauträgers im Grundbuch eingetragen ist.*)
VolltextIBRRS 2010, 3332
LG Berlin, Beschluss vom 09.01.2009 - 1 O 36/07
Unterlässt eine Partei die ihr zumutbaren Schritte gegen einen Dritten zur Durchsetzung der Duldung einer Begutachtung, so steht dies der Vereitelung der Beweisaufnahme gleich.*)
VolltextIBRRS 2010, 3072
BGH, Urteil vom 13.07.2010 - XI ZR 27/10
Der Gesetzeszweck von § 497 BGB a.F. gebietet keine Auslegung von § 284 Abs. 1 Satz 1 BGB a.F. beziehungsweise § 286 Abs. 1 Satz 1 BGB dahingehend, dass Fälligstellung und Mahnung nicht verzugsbegründend verbunden werden können.*)
VolltextIBRRS 2010, 2906
AG München, Urteil vom 07.07.2010 - 482 C 287/10
1. Die Wohnungseigentümergemeinschaft kann durch Mehrheitsbeschluss die Befugnis zur Erklärung der Abnahme des Gemeinschaftseigentums an sich ziehen.
2. Die mit dieser Ausübungsbefugnis der Gemeinschaft korrespondierende Einschränkung des einzelnen Eigentümers in der Ausübung seiner individuellen Rechte ist dem jeweiligen Erwerbsvertrag immanent.
VolltextIBRRS 2010, 2667
OLG Köln, Beschluss vom 03.05.2010 - 16 W 6/10
1. Über die Kosten eines im selbstständigen Beweisverfahren beigetretenen Streitverkündeten ist im anschließenden Hauptsacheverfahren zu entscheiden.
2. Die Entscheidung über die Kosten des im Beweisverfahren beigetretenen Streithelfers hängt nicht davon ab, dass dieser auch im Hauptsacheverfahren beitritt.
3. Die Zulässigkeit des Beitritts kann im Rahmen der Kostenentscheidung nicht mehr gerügt werden, sondern ist bereits im selbstständigen Beweisverfahren zu rügen.
VolltextIBRRS 2010, 2509
LG Hamburg, Urteil vom 11.03.2010 - 328 O 179/09
Folgende vorformulierte Klauseln in einem Bauträgervertrag über neu errichtete Eigentumswohnungen sind gemäß § 307 BGB unwirksam:
1. "Das gemeinschaftliche Eigentum wird für die Vertragsparteien vom Verwalter der Wohnanlage abgenommen, frühestens aber, wenn mehr als 50% aller Wohnungen verkauft sind."
2. die vorformulierte Klausel in "Nachzüglerverträgen": "Die Gewährleistungsfrist für das gemeinschaftliche Eigentum hat mit dem 30.05.2000 (Zeitpunkt einer früheren Abnahme durch die Erwerber) begonnen."
VolltextIBRRS 2010, 2488
OLG Hamm, Urteil vom 10.05.2010 - 17 U 92/09
1. Ein sog. merkantiler Minderwert liegt vor, wenn der Mangel den Veräußerungswert der baulichen Anlage mindert, und zwar im Unterschied zum technischen Minderwert gerade dann, wenn dies trotz Mangelbehebung der Fall ist und die Wertminderung nur auf dem objektiv unbegründeten Verdacht beruht, das Bauwerk könne noch weitere verborgene Mängel aufweisen.
2. Ein Mangel liegt vor, wenn die Grundstücks-/ Garagenzufahrt zum Haus des Bauherren zu eng geplant und angelegt worden ist, so dass das Einfahren nur unter Nutzung der gegenüberliegenden Stellplätze der Nachbarn (Sondernutzungsrecht) möglich und deshalb kein nach der nach dem Vertrag geschuldeten räumlichen Situation zweckentsprechendes, funktionstaugliches Werk hergestellt worden ist.
3. Der Bauunternehmer kann vertraglich verpflichtet sein, die Gewährleistungsansprüche gegen den mit der Mangelbeseitigung betrauten Subunternehmer an den Bauherren abzutreten; bei fehlender Vereinbarung besteht allerdings kein Anspruch auf eine schriftliche Abtretung.
IBRRS 2010, 2476
BGH, Urteil vom 11.06.2010 - V ZR 85/09
1. Bei finanzierten und beurkundungsbedürftigen Verträgen, deren Abschluss eine Bonitätsprüfung vorausgeht, kann der Eingang der Annahmeerklärung regelmäßig innerhalb eines Zeitraumes von vier Wochen erwartet werden (BGB § 147 Abs. 2).
2. Die Qualifizierung eines Verhaltens als schlüssige Annahmeerklärung setzt grundsätzlich das Bewusstsein voraus, dass für das Zustandekommen des Vertrages zumindest möglicherweise noch eine Erklärung erforderlich ist.
3. Zwar kann die Verwendung unwirksamer Klauseln in Allgemeinen Geschäftsbedingungen zu einer Haftung nach den Grundsätzen eines Verschuldens bei Vertragsschluss führen; von dem Schutzzweck der Regelung des § 308 Nr. 1 BGB erfasst sind jedoch nur solche Schäden, die gerade und lediglich durch die überlange Bin-dung des Vertragspartners verursacht worden sind.
4. Das Verstreichenlassen einer im selbständigen Beweisverfahren nach §§ 492 Abs. 1, 411 Abs. 4 Satz 2 ZPO gesetzten Frist führt nicht zu einer Umkehr der Beweislast.
IBRRS 2010, 2368
KG, Urteil vom 16.02.2010 - 7 U 112/09
1. Schadenersatzansprüche wegen nicht fertiggestellter bzw. mängelbehafteter Leistung, die das Gemeinschaftseigentum betreffen, können sowohl von der Wohnungseigentümergemeinschaft als ganzer als auch von jedem einzelnen Wohnungseigentümer geltend gemacht werden.
2. Eine vom erstinstanzlichen Gericht eigenmächtig, weil ohne Antrag des Klägers, vorgenommene Rubrumsänderung, unterliegt der Korrektur in der Berufungsinstanz.
3. Zur Haftung des Bausachverständigen wegen fehlerhafter Erteilung einer Fertigstellungsbescheinigung gemäß § 3 MaBV.
VolltextIBRRS 2010, 2361
OLG Naumburg, Urteil vom 13.11.2009 - 10 U 20/09
1. § 12 MaBV verbietet dem Bauträger den Abschluss einer Abschlagszahlungsvereinbarung, die zulasten des Erwerbers von der Regelung des § 3 Abs. 2 MaBV abweicht. Damit wird der Erwerber insbesondere davor geschützt, dass der Bauträger Vermögenswerte entgegennimmt, ohne dass der mit § 3 Abs. 1 MaBV bezweckte Mindestschutz gewährleistet ist. Ein solcher Schutz ist bei einem Verstoß gegen § 12 MaBV nur durch die Nichtigkeit der Abschlagszahlungsvereinbarung zu erreichen.*)
2. Einem bereicherungsrechtlichen Rückforderungsanspruch kann allerdings § 813 Abs. 2 BGB entgegenstehen, sofern nicht der Schutz des Erwerbers die Rückzahlung der vor Fälligkeit geleisteten Zahlungen nach Sinn und Zweck der MaBV gebietet. Wenn und soweit der Erwerber Zahlungen geleistet hat, die bei wirksamer Vereinbarung eines Zahlungsplans im Rahmen des § 3 Abs. 1, Abs. 2 MaBV nicht zu beanstanden wären, ist der von der MaBV bezweckte Schutz des Erwerbers bereits verwirklicht, so dass einem Rückforderungsanspruch § 813 Abs. 2 BGB entgegensteht.*)
3. Zur Abgrenzung privater Vermögensverwaltung vom gewerblichem Grundstückshandel.*)
VolltextIBRRS 2010, 2314
BGH, Urteil vom 27.05.2010 - VII ZR 165/09
Die Klausel in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen eines Einfamilienfertighausanbieters in Verträgen mit privaten Bauherren
"Der Bauherr ist verpflichtet, spätestens acht Wochen vor dem vorgesehenen Baubeginn dem Unternehmen eine unbefristete, selbstschuldnerische Bürgschaft eines in Deutschland zugelassenen Kreditinstituts in Höhe der nach dem vorliegenden Vertrag geschuldeten Gesamtvergütung (unter Berücksichtigung von aus Sonderwünschen resultierenden Mehr- oder Minderkosten) zur Absicherung aller sich aus dem vorliegenden Vertrag ergebenden Zahlungsverpflichtungen des Bauherrn vorzulegen."
ist nicht gemäß § 307 BGB unwirksam.*)
IBRRS 2010, 2246
BGH, Beschluss vom 22.04.2010 - VII ZB 15/09
Stehen einem Wohnungseigentümer Sondernutzungsrechte an Parkplätzen zu, die er treuhänderisch für den aus der Wohnungseigentümergemeinschaft ausgeschiedenen Bauträger verwaltet, sind die sich aus dem Treuhandverhältnis ergebenden Ansprüche des Bauträgers grundsätzlich pfändbar.*)
VolltextIBRRS 2010, 2002
OLG Düsseldorf, Urteil vom 02.03.2010 - 21 W 8/10
1. Auch wenn die Wohnungseigentümergemeinschaft durch Beschluss entschieden hat, die Gewährleistungsansprüche hinsichtlich des Gemeinschaftseigentums an sich zu ziehen, kann der einzelne Erwerber hinsichtlich solcher Mängel ein Zurückbehaltungsrecht gegenüber dem Veräußerer geltend machen.
2. Eines formellen Antrags des Beklagten, nur zur Zahlung Zug-um-Zug verurteilt zu werden, bedarf es nicht. Es reicht es aus, wenn der Beklagte einen uneingeschränkten Abweisungsantrag stellt, sofern der Wille, die eigene Leistung im Hinblick auf das Ausbleiben der Gegenleistung zurückzubehalten, eindeutig erkennbar ist.*)
IBRRS 2010, 1999
OLG Karlsruhe, Urteil vom 20.05.2010 - 12 U 232/09
Leistet der Erwerber aufgrund fehlerhafter Fälligkeitsmitteilungen Ratenzahlungen an den Bauträger zu einem Zeitpunkt, als dieser Gelder des Erwerbers noch nicht annehmen darf, ist der Bauträger zur Erstattung des Zinsschadens verpflichtet. Ein Verschulden des Notars muss er sich zurechnen lassen.
VolltextIBRRS 2010, 1868
OLG Dresden, Urteil vom 31.03.2010 - 1 U 1446/09
Nur ein förmlich zugestellter Antrag auf Durchführung des selbständigen Beweisverfahrens hemmt die Verjährungsfrist. Die Heilung einer formlosen Zustellung ist nicht möglich.
IBRRS 2010, 1783
AG Düsseldorf, Urteil vom 01.03.2010 - 231 C 16403/09
1. Bei Risikoausschlüssen geht das Interesse des Versicherungsnehmers regelmäßig dahin, dass der Versicherungsschutz nicht weiter verkürzt wird, als der erkennbare Zweck der Klausel dies gebietet.
2. Der durchschnittliche Versicherungsnehmer braucht nicht damit zu rechnen, dass er Lücken im Versicherungsschutz hat, ohne dass ihm diese hinreichend verdeutlicht werden.
3. Zwischen dem Eintritt des Versicherungsfalls und den Besonderheiten des ausgeschlossenen Umstands muss - unter Berücksichtigung des mit dem Risikoausschluss verfolgten Zwecks - ein adäquater Zusammenhang bestehen.
4. Der Baurisikoausschluss verfolgt den - auch für den Versicherungsnehmer erkennbaren - Zweck, die erfahrungsgemäß besonders kostenträchtigen und im Kostenrisiko schwer überschaubaren und kaum kalkulierbaren rechtlichen Streitigkeiten in diesem Bereich von der Versicherung auszunehmen, weil nur für einen verhältnismäßig kleinen Teil der in der Risikogemeinschaft zusammengeschlossenen Versicherungsnehmer ein solches Risiko entstehen kann.
5. Die Amtspflichtverletzung des Notars ist einem anders gearteten Risiko zuzuordnen als nach dem Zweck der Baurisikoklausel vorgesehen und somit ist der erforderliche adäquate Sachzusammenhang zu verneinen.
VolltextIBRRS 2010, 1643
OLG Düsseldorf, Urteil vom 06.02.2009 - 21 U 63/07
Wenn der Bauträger ohne Not von den anerkannten Regeln der Technik - hier Unterschreitung des Mindestgefälles von 2% unterhalb eines Dachterrassenaufbaus - abweicht, so stellt dies in mehrerlei Hinsicht einen Mangel dar.
VolltextIBRRS 2010, 1552
BGH, Urteil vom 12.03.2010 - V ZR 147/09
1. Wird der Mangel der Kaufsache innerhalb einer hierzu von dem Käufer gesetzten Frist zur Nacherfüllung behoben, erlischt das Recht des Käufers zum Rücktritt vom Vertrag auch dann, wenn es wegen eines arglistigen Verhaltens des Verkäufers im Hinblick auf den Mangel des erfolglosen Ablaufs einer Frist zur Nacherfüllung als Voraussetzung für einen Rücktritt vom Vertrag nicht bedurft hätte.*)
2. Hat die Wohnungseigentümergemeinschaft die Behebung eines Mangels am Gemeinschaftseigentum beschlossen, steht der Erfüllung des Anspruchs des Käufers auf Nacherfüllung wegen des Mangels gleich, wenn der Verkäufer den Käufer von der Forderung der Wohnungseigentümergemeinschaft auf Ersatz der anteiligen Kosten der Mangelbeseitigung freistellt, sofern feststeht, dass die Durchführung der Mängelbeseitigung in angemessener Zeit vorgenommen wird und die Freistellung von den Kosten sichergestellt ist.*)
IBRRS 2010, 1546
OLG Celle, Urteil vom 21.01.2010 - 5 U 118/09
1. Das Formerfordernis des § 125 BGB erstreckt sich auf alle Abreden, die nach dem Willen der Parteien Bestandteil der Vereinbarung sein sollen. Maßgeblich für den Umfang der Beurkundungspflicht ist dabei nicht, was die Parteien beurkunden wollen, sondern was sie als wirtschaftlich notwendig zusammenhängend betrachten.
2. Wird ein Bauträgervertrag, der ein Rücktrittsrecht des Erwerbers enthält, durch einen Vertrag ohne Rücktrittsrecht ersetzt, kann sich der Bauträger nicht auf den Wegfall des Rücktrittsrechts berufen, wenn er erkannt hatte, dass der Erwerber weiterhin von einem Rücktrittsrecht ausging und er ihn über dessen Wegfall nicht aufgeklärt hat.
IBRRS 2010, 1384
OLG Düsseldorf, Urteil vom 15.12.2009 - 23 U 11/08
Beschreibt ein Bauträger die von ihm erstellte Wohnungseigentumsanlage in der Werbung als "Seniorenresidenz" und bewirbt er die von ihm vertriebenen Eigentumswohnungen mit Prädikaten wie "behinderten- und rollstuhlgerecht", so ist die Übereinkunft des Bauträgers und des Erwerbers dahin auszulegen, dass die Wohnungen und das Objekt "Seniorenresidenz" den Qualitätsrichtlinien der DIN 18025 entsprechen sollen.
VolltextIBRRS 2010, 1350
OLG Schleswig, Urteil vom 04.09.2009 - 14 U 27/09
Die zur Sekundärhaftung des Architekten entwickelten Grundsätze, wonach dieser verpflichtet ist, eine umfängliche und umfassende Aufklärung von Mängelursachen zu betreiben und dabei auch Mängel der eigenen Leistung so rechtzeitig zu offenbaren, dass die Geltendmachung der diesbezüglichen Rechte in nicht verjährter Zeit möglich ist, gelten nicht für den Bauträger.
VolltextIBRRS 2010, 1047
OLG Frankfurt, Urteil vom 06.04.2009 - 25 U 78/06
1. Zur Abrechnung eines aus wichtigem Grund vom Besteller gekündigten Pauschalpreisvertrages.
2. Eine Nutzungsausfallentschädigung wegen Vorenthaltung des zu erstellenden Wohnraums scheidet aus, wenn eine anderweitige Wohnung zur Verfügung steht.
IBRRS 2010, 0924
LG Berlin, Urteil vom 23.04.2009 - 28 O 227/07
1. Der Bauträger kann nach § 13 Nr. 7 VOB/B die Kosten sämtlicher Neben- und Folgearbeiten vom Mängelbeseitigungen durchführenden Auftragnehmer ersetzt verlangen. Eine gesonderte Aufforderung, auch diese Arbeiten zu erbringen, ist entbehrlich.
2. Zu den erstattungsfähigen Kosten gehören auch die dem Bauträger infolge der Inanspruchnahme durch einen Erwerber entstandenen Verfahrenskosten.
VolltextIBRRS 2010, 0437
LG Berlin, Urteil vom 17.07.2009 - 15 O 855/06
1. Bescheinigt der vom Bauträger beauftragte Sachverständige zu Unrecht die vollständige Fertigstellung, so dass die Restkaufpreisrate fällig wird bzw. der Käufer eine Vertragserfüllungsbürgschaft zurückgeben muss, so haftet er dem Käufer.
2. Anstelle der Übergabe einer neuen Bürgschaft kann sich der Anspruch des Käufers auf Zahlung der vollständigen Kosten der Fertigstellung richten.
3. Die Ansprüche gegen den Sachverständigen verjähren gemäß § 634a Abs. 1 Nr. 2 BGB in fünf Jahren.
VolltextIBRRS 2010, 0417
OLG Dresden, Beschluss vom 17.12.2009 - 3 W 876/09
1. Der Erstkäufer einer vom Bauträger errichteten Eigentumswohnung ist der werdenden und später rechtlich entstandenen Wohnungseigentümergemeinschaft, sobald er die Wohnung nutzt und eine Auflassungsvormerkung für ihn eingetragen ist, nicht stets zu Wohngeldzahlungen verpflichtet. Zusätzliche Voraussetzung einer Haftung entsprechend § 16 Abs. 2 WEG ist vielmehr die Wirksamkeit des Kaufvertrages, der den Übereignungsanspruch begründet.*)
2. Ist der Kaufvertrag wegen krass überhöhten Kaufpreises sittenwidrig, kommt eine Wohngeldhaftung des Erstkäufers allenfalls ganz ausnahmsweise nach Treu und Glauben unter dem Gesichtspunkt widersprüchlichen Verhaltens in Betracht.*)
VolltextIBRRS 2010, 0397
BGH, Urteil vom 15.01.2010 - V ZR 80/09
Der Befugnis der Wohnungseigentümer, Erfüllungs- und Nacherfüllungsansprüche durch Mehrheitsbeschluss auf die Wohnungseigentümergemeinschaft zur Ausübung zu übertragen (sog. Ansichziehen), steht nicht entgegen, dass nur einem Mitglied der Gemeinschaft ein Anspruch auf ordnungsgemäße Herstellung oder Instandsetzung des Gemeinschaftseigentums zusteht.*)
VolltextIBRRS 2010, 0366
BGH, Urteil vom 08.12.2009 - XI ZR 182/08
1. Nach dem Sicherungszweck einer gemäß § 7 Abs. 1 MaBV übernommenen Vorauszahlungsbürgschaft kann der Bürge im Falle einer Insolvenz des Bauträgers dem Anspruch des Erwerbers auf Rückgewähr von Vorausleistungen nicht entgegenhalten, mangels Vollzug der Wandelung des Bauträgervertrags gegen den Insolvenzverwalter gemäß § 634 Abs. 4, § 465 BGB a.F. sei ein Anspruch auf Rückabwicklung des Bauträgervertrags nicht entstanden.
2. Ein gegen den Bauträger gerichteter Nacherfüllungsanspruch erlischt nicht bereits mit Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über dessen Vermögen, sondern auch während eines Insolvenzverfahrens erst mit dem erfolglosen Ablauf einer vom Besteller gemäß § 634 Abs. 1 Satz 3 BGB aF unter Ablehnungsandrohung gesetzten Frist zur Nachbesserung.
3. Die durch die Anmeldung eines Anspruchs in einem Insolvenzverfahren nach § 204 Abs. 2 Satz 1 BGB eingetretene Hemmung der Verjährung endet nicht bereits sechs Monate, nachdem der Insolvenzverwalter die angemeldete Forderung bestritten hat, sondern erst sechs Monate nach Beendigung des Insolvenzverfahrens insgesamt.
VolltextIBRRS 2010, 0362
BGH, Urteil vom 08.12.2009 - XI ZR 183/08
(Ohne amtlichen Leitsatz)
vgl. Parallelentscheidung XI ZR 181/08 vom selben Tage.
VolltextIBRRS 2010, 0292
LG Karlsruhe, Urteil vom 08.01.2010 - 2 O 234/02
1. Die Beweislast dafür, dass die Baubeteiligten bewusst einen offenbarungspflichtigen Mangel verschweigen und damit arglistig handeln, obliegt dem Auftraggeber.
2. Die Darlegung eines dokumentierten Qualitätssicherungssystems von Unternehmern, Architekten und Sonderfachleuten und somit detaillierter Vortrag zur Bauüberwachung kann nicht verlangt werden, wenn bauseits rechtliche Schritte erst zu einem Zeitpunkt eingeleitet werden, wenn alle Aufbewahrungspflichten für die Geschäftsunterlagen abgelaufen sind und die Baubeteiligten auch nicht mehr mit einer Inanspruchnahme rechnen müssen.
VolltextIBRRS 2010, 0263
BGH, Urteil vom 08.12.2009 - XI ZR 181/08
1. Nach dem Sicherungszweck einer gemäß § 7 Abs. 1 MaBV übernommenen Vorauszahlungsbürgschaft kann der Bürge im Falle einer Insolvenz des Bauträgers dem Anspruch des Erwerbers auf Rückgewähr von Vorausleistungen nicht entgegenhalten, mangels Vollzug der Wandelung des Bauträgervertrags gegen den Insolvenzverwalter gemäß § 634 Abs. 4, § 465 BGB a.F. sei ein Anspruch auf Rückabwicklung des Bauträgervertrags nicht entstanden.*)
2. Ein gegen den Bauträger gerichteter Nacherfüllungsanspruch erlischt nicht bereits mit Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über dessen Vermögen, sondern auch während eines Insolvenzverfahrens erst mit dem erfolglosen Ablauf einer vom Besteller gemäß § 634 Abs. 1 Satz 3 BGB aF unter Ablehnungsandrohung gesetzten Frist zur Nachbesserung.*)
3. Die durch die Anmeldung eines Anspruchs in einem Insolvenzverfahren nach § 204 Abs. 2 Satz 1 BGB eingetretene Hemmung der Verjährung endet nicht bereits sechs Monate, nachdem der Insolvenzverwalter die angemeldete Forderung bestritten hat, sondern erst sechs Monate nach Beendigung des Insolvenzverfahrens insgesamt.*)
IBRRS 2010, 0170
OLG Karlsruhe, Urteil vom 22.12.2009 - 17 U 50/09
1. Der Erwerber einer mangelhaften Eigentumswohnung, der als Schadensersatz wegen Nichterfüllung großen Schadensersatz geltend macht, kann bei der Schadensberechnung auch entgangenen Zinsgewinn aus dem für den Erwerb eingesetzten Eigenkapital ab dessen Zahlung bis zum Verzugsbeginn durch Zustellung der Schadensersatzklage ansetzen.
2. Die vom Erwerber erzielten Mieteinnahmen sind bei der Schadensberechnung abzuziehen und nicht auf die ab Zustellung der Schadensersatzklage anfallenden Verzugszinsen anzurechnen.
VolltextIBRRS 2010, 0119
OLG Brandenburg, Urteil vom 30.07.2009 - 5 U 58/08
Ein Kaufinteressent, der in Kenntnis eines eindeutigen Provisionsverlangens weiterhin die Dienste eines Maklers in Anspruch nimmt, gibt damit grundsätzlich in schlüssiger Weise zu erkennen, dass er in den Abschluss des Maklervertrages einwilligt.
VolltextIBRRS 2010, 0108
LG Karlsruhe, Urteil vom 04.09.2009 - 6 O 105/06
1. Zum optischen Mangel bei einem nicht dauerhaften Farbanstrich eines Wohnhauses.*)
2. Die Farbwahl im oberen Teil eines Gebäudes kann ein identitätsstiftendes Merkmal sein. Ist diese - für das Gebäude selbst und sein Einfügen in die Umgebung - zweifache, optische Prägung durch bauliche und farbliche Gestaltung bezweckt, so liegt ein Mangel bereits dann vor, wenn diese Prägung nicht dauerhaft bzw. in ihrer Entwicklung durch deutlich erkennbare Fleckenbildungen oder sehr schnelle Verfärbung unansehnlich wird.*)
3. Zum Abzug "Neu für Alt".*)
VolltextIBRRS 2010, 0047
BFH, Urteil vom 21.09.2009 - GrS 1/06
1. Aufwendungen für die Hin- und Rückreise bei gemischt beruflich (betrieblich) und privat veranlassten Reisen können grundsätzlich in abziehbare Werbungskosten oder Betriebsausgaben und nicht abziehbare Aufwendungen für die private Lebensführung nach Maßgabe der beruflich und privat veranlassten Zeitanteile der Reise aufgeteilt werden, wenn die beruflich veranlassten Zeitanteile feststehen und nicht von untergeordneter Bedeutung sind.*)
2. Das unterschiedliche Gewicht der verschiedenen Veranlassungsbeiträge kann es jedoch im Einzelfall erfordern, einen anderen Aufteilungsmaßstab heranzuziehen oder ganz von einer Aufteilung abzusehen.*)
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