Bau-, Architekten- und Immobilienrecht.
Volltexturteile nach Sachgebieten
385 Entscheidungen insgesamt
Online seit 2021
IBRRS 2021, 3490BGH, Urteil vom 20.10.2021 - I ZR 96/20
1. Ein Vertrag über die Lieferung und Montage eines Kurventreppenlifts mit einer individuell erstellten, an die Wohnverhältnisse des Kunden angepassten Laufschiene ist ein Werkvertrag. Wird ein solcher Vertrag außerhalb von Geschäftsräumen mit einem Verbraucher geschlossen, steht diesem ein Widerrufsrecht nach § 312g Abs. 1 BGB zu, weil der in § 312g Abs. 2 Nr. 1 BGB vorgesehene Ausschluss dieses Rechts Werkverträge nicht erfasst.*)
2. Die werbliche Angabe eines Anbieters von Treppenliften, im Falle eines Kurventreppenlifts mit individuell geformten und an die Gegebenheiten vor Ort angepassten Laufschienen bestehe kein Widerrufsrecht des Verbrauchers, begründet Erstbegehungsgefahr für einen Verstoß gegen die Pflicht zur Information über das Widerrufsrecht nach § 312g Abs. 1 BGB gem. § 312d Abs. 1 und Art. 246a Abs. 2 Nr. 1 EGBGB.*)
VolltextIBRRS 2021, 3078
LG Frankenthal, Beschluss vom 02.09.2021 - 8 O 162/20
Ein Vertrag über die Lieferung und Montage von Standardtüren und -zargen ist ein Werklieferungsvertrag mit der Folge, dass Kaufrecht anzuwenden ist. Etwas anderes gilt nicht aufgrund des Einbezugs der VOB/B. Die Parteien haben kein Wahlrecht zwischen Werkvertragsrecht und Kaufrecht. Die Folge ist, dass § 377 HGB gilt.
VolltextIBRRS 2021, 2825
OLG Hamburg, Urteil vom 26.04.2019 - 11 U 46/11
1. Kündigt der Besteller den Werkvertrag "frei", ist der Unternehmer berechtigt, die vereinbarte Vergütung abzüglich ersparter Aufwendungen und anderweitigem Erwerb zu verlangen.
2. Die nach Abzug der ersparten Aufwendungen verbleibende Restvergütung kann nicht mit dem Gewinn aus dem Vertrag gleichgesetzt werden. Der Anspruch ist deshalb auch bei einem Verlustgeschäft begründet, soweit die Abzüge geringer sind als der vereinbarte Vergütungsanspruch.
3. Der Unternehmer kann die tatsächliche Ersparnis auf der Grundlage der Vergaben an seine Nachunternehmer abrechnen. Wurden noch keine Nachunternehmer beauftragt, kann er hypothetische Beauftragungen in Ansatz bringen.
VolltextIBRRS 2021, 2820
OLG Frankfurt, Beschluss vom 16.10.2019 - 3 U 114/19
1. Kann aufgrund der starken Beschädigung eines Wohngebäudes der Brandraum und somit auch Brandausbruchsstelle nicht bestimmt werden, ist der Beweis, die Brandursache sei ein auf mangelhaft durchführte Kehrung zurückzuführender Glanzrußbrand, nicht geführt.
2. Selbst wenn Glanzruß an einem Kamin gefunden wird, ist das kein Hinweis darauf, dass der Glanzruß den Brand verursacht hat.
3. Mangels objektiver Anknüpfungstatsachen für einen Glanzrußbrand gibt es auch keinen Anscheinsbeweis.
VolltextIBRRS 2021, 2816
OLG Frankfurt, Beschluss vom 21.11.2019 - 3 U 114/19
1. Kann aufgrund der starken Beschädigung eines Wohngebäudes der Brandraum und somit auch die Brandausbruchsstelle nicht bestimmt werden, ist der Beweis, die Brandursache sei ein auf mangelhaft durchführte Kehrung zurückzuführender Glanzrußbrand, nicht geführt.
2. Selbst wenn Glanzruß an einem Kamin gefunden wird, ist das kein Hinweis darauf, dass der Glanzruß den Brand verursacht hat.
3. Mangels objektiver Anknüpfungstatsachen für einen Glanzrußbrand gibt es auch keinen Anscheinsbeweis.
VolltextIBRRS 2021, 2567
KG, Beschluss vom 06.08.2021 - 21 U 19/21
1. Verpflichtet sich ein Restaurantbetreiber, die Gäste einer privaten Feier in seinem Lokal zu bewirten, handelt es sich im Zweifel um einen Werkvertrag über gastronomische Leistungen.*)
2. Ein solcher Vertrag fällt nicht unter Art. 240 § 5 EGBGB, da der Besteller nicht zum "Inhaber" einer Eintrittskarte oder sonstigen Teilnahme- oder Nutzungsberechtigung wird.*)
3. Der Besteller kann einen solchen Vertrag jedenfalls dann aus wichtigem Grund kündigen, wenn er vor dem 08.03.2020 geschlossen wurde und im Zeitpunkt der Kündigung die Undurchführbarkeit der Veranstaltung aufgrund der Corona-Pandemie hinreichend wahrscheinlich war.*)
4. Der dem Unternehmer durch diese Absage entstehende Schaden kann aus dem Gesichtspunkt der Störung der Geschäftsgrundlage hälftig zwischen den Parteien zu teilen sein. Bemessungsgrundlage für diese hälftige Teilung sind aber die beim Unternehmer angefallenen und von ihm darzulegenden Kosten, nicht die ihm entgangene Vergütung.*)
VolltextIBRRS 2021, 2518
OLG Düsseldorf, Beschluss vom 12.07.2021 - 22 U 8/21
1. Ein Vertrag über die Unterhaltsreinigung ist als Werkvertrag zu qualifizieren, wenn nach dem Vertragsinhalt als Ziel die Beibehaltung einer hohen Reinigungsqualität in den zu reinigenden Liegenschaften des Auftraggebers vereinbart wurde. Dann ist ein Erfolg geschuldet, nämlich die fortlaufende Reinigung der Liegenschaften.
2. Eine unwirksame Kündigung aus wichtigem Grund ist nicht "automatisch" als freie Kündigung zu werten. Das schließt es aber nicht aus, eine unwirksame außerordentliche Kündigung als freie Kündigung auszulegen bzw. umzudeuten.
3. Eine Klausel in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen eines Auftraggebers von Unterhaltsreinigungsleistungen, wonach die ersten sechs Monate als Probezeit gelten, der Vertrag innerhalb dieser Zeit vom Auftraggeber ohne Angabe von Gründen gekündigt werden kann und Vergütungsansprüche für nicht erbrachte Leistungen durch die Kündigung in der Probezeit ausgeschlossen werden, benachteiligt den Auftragnehmer nicht unangemessen und ist wirksam.
VolltextIBRRS 2021, 2093
BGH, Urteil vom 20.05.2021 - VII ZR 38/20
1. Eine Leistungsverzögerung führt bei einem Dauerschuldverhältnissen zu einer Teilunmöglichkeit, wenn die verzögerte Leistung mit Ablauf des Monats nicht mehr nachgeholt werden kann. Davon ist auszugehen, wenn der Vertragszweck durch die verspätete Leistungserbringung nicht mehr erreicht werden kann.
2. Ob die Parteien der Leistungszeit eine so weitgehende Bedeutung beimessen wollten, dass der Leistungszweck durch ein Nachholen der Leistung nicht mehr erreicht werden kann, ist - wenn der Vertragstext keine ausdrückliche Regelung enthält - unter Berücksichtigung aller Umstände durch Auslegung zu ermitteln, wobei sich jeder Zweifel gegen die Annahme eines absoluten Fixgeschäfts auswirkt.
VolltextIBRRS 2021, 1871
KG, Beschluss vom 18.04.2018 - 26 U 64/16
1. Forschungs- oder Entwicklungsleistungen können sowohl Gegenstand eines Dienst- als auch eines Werkvertrags sein.
2. Für die Abgrenzung zwischen einem Dienst- oder Werkvertrag ist maßgebend, ob nach dem im Vertrag zum Ausdruck kommenden Willen der Parteien eine Dienstleistung als solche oder ein Arbeitsergebnis als Erfolg geschuldet wird.
VolltextIBRRS 2021, 1850
OLG Naumburg, Urteil vom 02.04.2020 - 9 U 37/19
1. Planungsleistungen, die als Vorstufe zu der im Mittelpunkt eines Vertrags stehenden Lieferung herzustellender Anlagenteile anzusehen sind, stehen der Einordnung des Vertrags als Werklieferungsvertrag regelmäßig nicht entgegenstehen.
2. Etwas anderes gilt, wenn die Planungsleistung so dominiert, dass sie den Schwerpunkt des Vertrags bildet und deshalb die Anwendung des Werkvertragsrechts erfordert. Das kann z.B. dann der Fall sein, wenn es bei der Beauftragung im Wesentlichen um die allgemein planerische Lösung eines konstruktiven Problems geht.
3. Eine schlüssige Abnahme setzt voraus, dass nach den Umständen des Einzelfalls das nach Außen hervortretende Verhalten des Bestellers den Schluss rechtfertigt, er billige das Werk als im Wesentlichen vertragsgemäß.
4. In einer Nutzung durch den Besteller kann eine konkludente Abnahme liegen. Das ist jedoch nicht der Fall, wenn der Besteller vor Beginn der Nutzung oder innerhalb einer angemessenen Prüffrist Mängel rügt, die ihn zu einer Abnahmeverweigerung berechtigen.
VolltextIBRRS 2021, 1455
OLG Celle, Beschluss vom 23.08.2018 - 16 U 80/18
1. Ein Vertrag über die Herstellung und den Einbau einer individuell geplanter Küche ist ein Werkvertrag.
2. Ein Rücktritt von einem (Werk-)Vertrag wegen der Nichteinhaltung des Fertigstellungstermins setzt voraus, dass der Besteller dem Unternehmer erfolglos eine angemessene Frist zur Fertigstellung gesetzt hat.
3. Die Angemessenheit der Frist richtet sich nach den Umständen des Einzelfalls unter Berücksichtigung der beiderseitigen Interessen der Vertragsparteien.
4. Tritt der Besteller nach Ablauf einer unangemessen kurzen Frist zur Fertigstellung vom Vertrag zurück, hat er weder Anspruch auf Herausgabe der geleisteten Zahlungen noch auf Schadensersatz.
VolltextIBRRS 2021, 1454
OLG Celle, Beschluss vom 26.07.2018 - 16 U 80/18
1. Ein Vertrag über die Herstellung und den Einbau einer individuell geplanter Küche ist ein Werkvertrag.
2. Ein Rücktritt von einem (Werk-)Vertrag wegen der Nichteinhaltung des Fertigstellungstermins setzt voraus, dass der Besteller dem Unternehmer erfolglos eine angemessene Frist zur Fertigstellung gesetzt hat.
3. Die Angemessenheit der Frist richtet sich nach den Umständen des Einzelfalls unter Berücksichtigung der beiderseitigen Interessen der Vertragsparteien.
4. Tritt der Besteller nach Ablauf einer unangemessen kurzen Frist zur Fertigstellung vom Vertrag zurück, hat er weder Anspruch auf Herausgabe der geleisteten Zahlungen noch auf Schadensersatz.
VolltextIBRRS 2021, 1456
OLG Hamburg, Urteil vom 05.02.2019 - 7 U 119/14
Die Verpflichtung des Auftraggebers eines Wartungsvertrags, einen Vertrag über eine Maschinenversicherung abzuschließen, kann nicht dahingehend verstanden werden, dass wegen einer etwaigen Störung infolge eines Mangels allein die Versicherung für die Kosten aufkommt und Gewährleistungsansprüche gegenüber dem Auftragnehmer ausgeschlossen sind.
VolltextIBRRS 2021, 1428
LG Münster, Urteil vom 12.11.2020 - 24 O 21/18
1. Macht der Besteller wegen eines Schadens Ersatzansprüche gegen den Unternehmer geltend, muss er darlegen und beweisen, dass der Schaden auf einem schadensursächlichen Fehlverhalten des Unternehmers beruht.
2. Besteht aus technischer Sicht kein klarer Ursachenzusammenhang zwischen dem Schaden und einem Verstoß des Unternehmers gegen die anerkannten Regeln der Technik und des Handwerks, steht nicht fest, dass ein pflichtwidriges Verhalten der Unternehmers zumindest mitursächlich für den zutage getretenen Schaden geworden ist.
VolltextIBRRS 2021, 1216
AG Viersen, Urteil vom 11.12.2020 - 32 C 480/19
1. Für den Einsatz eines Krans ist eine Vergütung zu erwarten. Haben sich die Parteien nicht über deren Höhe geeinigt, bestimmt sich die Vergütungshöhe nach der üblichen Vergütung.
2. Befindet sich der Besteller in Verzug mit der Annahme, kann der Unternehmer Ersatz der Mehraufwendungen verlangen, die er für die Aufbewahrung und Erhaltung des Werks machen musste. Erstattet werden aber nur tatsächliche Aufwendungen, d. h. die Kosten einer Fremdeinlagerung.
VolltextIBRRS 2021, 1187
OLG Hamm, Urteil vom 10.12.2020 - 4 U 81/20
1. Beinhaltet ein Vertrag sowohl die Verpflichtung zur Lieferung zu montierender Einzelteile als auch die Montageverpflichtung, kommt es für die Frage, ob dieser Vertrag als Werkvertrag oder als Werklieferungs- bzw. Kaufvertrag anzusehen ist, darauf an, auf welcher Leistung bei der gebotenen Gesamtbetrachtung des Vertrags der Schwerpunkt liegt.
2. Liegt der Schwerpunkt des Vertrags auf der mit dem Warenumsatz verbundenen Übertragung von Eigentum und Besitz, liegt ein Kauf- oder Werklieferungsvertrag vor. Liegt der Schwerpunkt des Vertrags dagegen nicht auf dem Warenumsatz, sondern schuldet der Unternehmer die Herstellung eines funktionstauglichen Werks, ist ein Werkvertrag anzunehmen.
3. Ein Vertrag über die Lieferung und Montage eines Kurventreppenlift, für den eine individuelle Gestaltung des Tragrohrs geplant und angefertigt wird, handelt es sich um einen Werkvertrag.
VolltextIBRRS 2021, 0515
OLG München, Beschluss vom 17.06.2020 - 20 U 733/20 Bau
1. Verlangt der Auftragnehmer Werklohn und bestreitet der Auftraggeber, den Auftragnehmer beauftragt zu haben, muss der Auftragnehmer darlegen und beweisen, dass zwischen ihm und dem Auftraggeber ein (wirksamer) Vertrag zustande gekommen ist.
2. Kann der Auftragnehmer den Nachweis des Vertragsschlusses nicht führen, führt das nicht dazu, dass ihm der gleiche Anspruch automatisch aus einer Geschäftsführung ohne Auftrag zusteht.
3. Die Verfolgung eines eigenen Interesses steht der Annahme einer Geschäftsführung ohne Auftrag zwar nicht grundsätzlich entgegen. Beruft sich der Auftragnehmer aber ausdrücklich auf einen bestehenden Vertrag und dessen Erfüllung, besteht jedoch keine Vermutung für einen gleichzeitig auch vorhandenen Fremdgeschäftsführungswillen.
VolltextIBRRS 2021, 0513
OLG München, Beschluss vom 16.04.2020 - 20 U 733/20 Bau
1. Verlangt der Auftragnehmer Werklohn und bestreitet der Auftraggeber, den Auftragnehmer beauftragt zu haben, muss der Auftragnehmer darlegen und beweisen, dass zwischen ihm und dem Auftraggeber ein (wirksamer) Vertrag zustande gekommen ist.
2. Kann der Auftragnehmer den Nachweis des Vertragsschlusses nicht führen, führt das nicht dazu, dass ihm der gleiche Anspruch automatisch aus einer Geschäftsführung ohne Auftrag zusteht.
3. Die Verfolgung eines eigenen Interesses steht der Annahme einer Geschäftsführung ohne Auftrag zwar nicht grundsätzlich entgegen. Beruft sich der Auftragnehmer aber ausdrücklich auf einen bestehenden Vertrag und dessen Erfüllung, besteht jedoch keine Vermutung für einen gleichzeitig auch vorhandenen Fremdgeschäftsführungswillen.
VolltextIBRRS 2021, 0615
OLG Oldenburg, Beschluss vom 05.11.2019 - 1 U 83/19
(ohne amtliche Leitsätze)
VolltextIBRRS 2021, 0580
OLG München, Beschluss vom 07.04.2020 - 28 U 6041/19 Bau
(ohne amtliche Leitsätze)
VolltextIBRRS 2021, 0572
OLG München, Beschluss vom 20.02.2020 - 28 U 6041/19 Bau
(ohne amtliche Leitsätze)
VolltextIBRRS 2021, 0504
OLG Naumburg, Urteil vom 07.12.2018 - 7 U 40/18
1. Die Schadensabwendungs- und -minderungspflicht des Auftraggebers kann unter Umständen auch den Gebrauch von Rechtsbehelfen gebieten. Der Auftraggeber muss aber nur dann einen Rechtsbehelf einzulegen, wenn auch hinreichende Erfolgsaussichten bestehen und im Einzelfall keine Gesichtspunkte der Zumutbarkeit entgegen stehen.
2. Ein Mitverschulden kann dem Auftraggeber vorgeworfen werden, wenn für diesen klar zutage liegt, dass das Rechtsmittel Erfolg haben wird und er gleichwohl davon keinen Gebrauch macht.
3. Sofern der Rechtsbehelf nicht erkennbar aussichtslos ist, der Erfolg aber auch nicht gewiss, stellt es kein "Verschulden gegen sich selbst" dar, sondern entspricht vielmehr einem vernünftigen Prozessverhalten, wenn der Auftraggeber die Einlegung eines Rechtsmittels von einer eingeschränkten Kostenfreistellungserklärung des Auftragnehmers abhängig macht.
VolltextIBRRS 2021, 0421
LG Paderborn, Urteil vom 25.09.2020 - 3 O 261/20
1. Höhere Gewalt ist ein von außen kommendes, keinen betrieblichen oder persönlichen Zusammenhang aufweisendes, auch durch äußerste vernünftigerweise zu erwartende Sorgfalt nicht abwendbares Ereignis.
2. Die Corona-Pandemie und ihre Folgen stellen ein von außen kommendes, betriebsfremdes Ereignis dar. Weil es eine Pandemie solchen Ausmaßes noch nie gegeben hat, war diese für den Einzelnen auch unvorhersehbar.
VolltextIBRRS 2021, 0354
OLG Brandenburg, Urteil vom 28.10.2020 - 4 U 49/20
1. Von einem Unternehmer, der den Auftrag eines Grundstückseigentümers annimmt, auf dessen Grundstück Bäume zu fällen, kann erwartet werden, dass er sich zur Vermeidung der Gefahr, das Eigentum von Nachbarn seines Auftraggebers zu schädigen, hinreichend und in geeigneter Weise der Grenzen des Bereichs vergewissert, in dem er seine Arbeiten ausführen soll.
2. Hat der Unternehmer die Grenzen der Flächen, auf der er sämtliche Bäume fällen sollte, mit der im Verkehr erforderlichen Sorgfalt in Augenschein genommen, ist ihm kein Fahrlässigkeitsvorwurf zu machen.
3. Der Unternehmer ist Fachmann in Bezug auf das "Wie" seiner Arbeiten, nicht hinsichtlich des "Wo". Das Abstecken der Grenzen des Geländes, das dem Unternehmer zur Verfügung gestellt wird, ist Sache des Auftraggebers.
VolltextIBRRS 2021, 0146
OLG Stuttgart, Beschluss vom 28.11.2016 - 7 U 164/16
1. Nach der Abnahme des Werks hat der Besteller darzulegen und zu beweisen, dass ein Schaden auf vertragswidrige Leistung des Unternehmers zurückzuführen ist.
2. Kann der gerichtlich bestellte Sachverständige nicht bestätigen, dass die Leistung des Unternehmers (mit-)ursächlich für den vom Besteller geltend gemachten Schaden ist, lässt sich ein ursächlicher Zusammenhang zwischen der Leistung und dem Schaden nicht mit der notwendigen Sicherheit feststellen.
3. Das Bestehen einer Möglichkeit reicht nicht dazu aus, eine (Mit-)Ursächlichkeit zu beweisen.
VolltextIBRRS 2021, 0145
OLG Stuttgart, Beschluss vom 03.11.2016 - 7 U 164/16
1. Nach der Abnahme des Werks hat der Besteller darzulegen und zu beweisen, dass ein Schaden auf vertragswidrige Leistung des Unternehmers zurückzuführen ist.
2. Kann der gerichtlich bestellt Sachverständige nicht bestätigen, dass die Leistung des Unternehmers (mit-)ursächlich für den vom Besteller geltend gemachten Schaden ist, lässt sich ein ursächlicher Zusammenhang zwischen der Leistung und dem Schaden nicht mit der notwendigen Sicherheit feststellen.
3. Das Bestehen einer Möglichkeit reicht nicht dazu aus, eine (Mit-)Ursächlichkeit zu beweisen.
VolltextIBRRS 2021, 0182
OLG Oldenburg, Urteil vom 17.03.2020 - 2 U 226/19
1. Vereinbaren die Parteien die gemeinsame Erstellung eines Aufmaßes, ist das Aufmaß Voraussetzung einer prüfbaren Abrechnung der Leistungen.
2. Widersetzt sich der Auftraggeber einem gemeinsamen Aufmaß, muss der Auftragnehmer ein einseitiges Aufmaß nehmen und dessen Richtigkeit im Prozess beweisen.
3. Die Verwirkung eines Anspruchs setzt neben einem Zeitmoment ein Umstandsmoment voraus. Zeit- und Umstandsmoment können nicht voneinander unabhängig betrachtet werden, sondern stehen in einer Wechselwirkung.
4. Je länger der Auftragnehmer untätig bleibt, desto mehr wird der Auftraggeber in seinem Vertrauen schutzwürdig, der Werklohn werde nicht mehr geltend gemacht.
VolltextIBRRS 2021, 0143
LG Flensburg, Urteil vom 23.03.2018 - 2 O 354/17
1. Ein Vertrag über die Lieferung und den Einbau einer serienmäßig hergestellten Einbauküche dürfte in Abgrenzung zum Werkvertragsrecht eher dem Kaufrecht zuzuordnen sein.*)
2. Durch das Berufen auf seine AGB im Zivilprozess erklärt der Verwender konkludent, dass die Schadenspauschale angemessen ist (§ 309 Nr. 5a BGB). Erklärt sich der Gegner zu den AGB gar nicht, kann dies als unstreitig gelten, § 138 Abs. 3 ZPO.*)
VolltextIBRRS 2021, 0051
LG Bremen, Urteil vom 20.11.2020 - 4 O 1136/19
1. Ein Werkunternehmer, der mit der Sanierung eines Schiffrumpfs beauftragt wird, wird auch mit dann nicht (Mit-)Eigentümer des Rumpfs, wenn dieser nach Ende der Arbeiten des Unternehmers zu 70 % aus von diesem eingebrachtem Stahl besteht.
2. Wer das Eigentum an seiner Sache wegen originären Erwerbs verloren hat, kann Entgelt oder Bereicherungsausgleich nur innerhalb der Leistungsbeziehung verlangen.
3. Der Besteller kann wegen eines Mangels des Werks nach erfolglosem Ablauf einer von ihm zu Nacherfüllung bestimmten angemessenen Frist den Mangel selbst beseitigen und Ersatz der erforderlichen Aufwendungen verlangen. Er kann von dem Unternehmer für die zur Beseitigung des Mangels erforderlichen Aufwendungen Vorschuss verlangen.
4. Ein Anspruch auf Vorschusszahlung setzt voraus, dass der Besteller dem Unternehmer zuvor erfolglos eine angemessene Frist zur Mängelbeseitigung gesetzt hat. Eine Fristsetzung ist ausnahmsweise entbehrlich, wenn dem Besteller die Nacherfüllung unzumutbar ist.
5. Die Gründe für die Unzumutbarkeit der Nacherfüllung werden regelmäßig in der Person des Unternehmers oder in nachteiligen Auswirkungen der Nacherfüllung für den Besteller zu suchen sein. Eine Unzumutbarkeit liegt etwa vor, wenn der Unternehmer sich bei der Ausführung als so unzuverlässig erwiesen hat, dass der Besteller nicht mehr in ihn das Vertrauen zu setzen braucht, er werde die erforderlich gewordenen Nachbesserungsarbeiten ordnungsgemäß durchführen.
6. Allein die Vielzahl der vom Besteller gerügten Mängel vermag einen solchen Vertrauensverlust nicht zu rechtfertigen.
7. Der Besteller kann keinen Vorschuss verlangen, wenn ihm aufgrund der Einbehaltung des Werklohns hinreichende Mittel zur Durchführung der Mängelbeseitigung zur Verfügung stehen.
VolltextIBRRS 2021, 0032
KG, Urteil vom 23.07.2019 - 21 U 93/17
1. Auf einen Vertrag über die Planung und Ausführung einer funktionstauglichen Apothekeneinrichtung einschließlich Labor und Lagerhaltung unter Beachtung besonderer gesetzlicher Vorschriften findet Werkvertragsrecht Anwendung.
2. Behauptet der Besteller die Unentgeltlichkeit der Leistung, trägt er dafür die Beweislast, wenn die Werkleistung den Umständen nach nur gegen Vergütung zu erwarten ist.
3. Im kaufmännischen Handelsverkehr gilt der allgemeine Erfahrungssatz, dass ein Kaufmann sein Gewerbe in der Absicht regelmäßiger Gewinnerzielung betreibt und daher Handlungen für andere im Rahmen seines Gewerbebetriebs nicht ohne Gegenleistung erbringen will.
4. Der Nachweis der postalischen Absendung eines Schreibens erbringt nicht den Beweis für dessen Zugang.
VolltextOnline seit 2020
IBRRS 2020, 3550OLG Celle, Beschluss vom 06.10.2020 - 11 U 76/20
1. Ist die Ursache des technischen Defekts eines Kraftfahrzeugs unbekannt und behält sich der Auftraggeber die Entscheidung für oder gegen die - womöglich kostenintensive - Behebung dieser Ursache ausdrücklich oder nach den Umständen vor, ist der Inhalt des mit der Reparaturwerkstatt geschlossenen Werkvertrag zunächst auf die zutreffende Ermittlung der Ursache beschränkt.*)
2. Zeigt sich nach der vom Auftraggeber sodann veranlassten - und als solcher fachgerecht durchgeführten - Reparatur der von der Werkstatt zunächst ermittelten Ursache, dass der Defekt weiterbesteht und folglich eine andere oder zusätzliche Ursache vorliegen muss, ist ein etwaiger Nacherfüllungsanspruch des Auftraggebers auf die fachgerechte erneute Ermittlung der Ursache beschränkt, nicht aber auf die endgültige Beseitigung des Defekts ohne zusätzlichen Werklohnanspruch der Werkstatt gerichtet.*)
3. Zur Erstattungsfähigkeit der Kosten eines Privatsachverständigen im Falle der Selbstabhilfe gem. § 637 Abs. 1 BGB.*)
VolltextIBRRS 2020, 3601
AG Köln, Urteil vom 13.11.2020 - 112 C 251/19
1. Haben die Parteien eines Werksvertrags keine Vergütungsabrede getroffen, gilt eine Vergütung als stillschweigend vereinbart, wenn die Leistungserbringung nur gegen eine Vergütung zu erwarten ist.
2. Fehlt es an einer Vergütungsabrede und besteht keine Taxe, ist die übliche Vergütung als vereinbart anzusehen.
3. Üblich ist die Vergütung, die zur Zeit des Vertragsschlusses nach allgemeiner Auffassung der beteiligten Kreise am Ort der Werkleistung gewährt zu werden pflegt. Die abgerechnete Vergütung muss für Leistungen gleicher Art und Güte und gleichen Umfangs zu entrichten sein.
4. Es sind nur solche Leistungen des Werkunternehmers zu vergüten, die vertragsgegenständlich sind, die der Besteller also (ausdrücklich oder konkludent) in Auftrag gegeben hat und die der Unternehmer tatsächlich durchgeführt hat.
5. Wird dem Unternehmer nicht detailliert vorgegeben, welche Leistungen er zur Erreichung des vereinbarten Werkerfolgs zu erbringen hat, legt er dies nach billigem Ermessen fest.
6. Die vom Unternehmer getroffenen Festlegungen sind für den Besteller verbindlich, wenn sie der Billigkeit entsprechen.
VolltextIBRRS 2020, 3457
AG Brandenburg, Urteil vom 07.09.2020 - 31 C 235/18
1. Zur Höhe der Minderung, wenn ein neu erworbener Schrank durch eine Speditions- und Montagefirma fehlerhaft montiert/aufgebaut wird und auch noch nach einem erfolgten Nachbesserungsversuch Mängel bei diesem Schrank verbleiben (§ 634 Nr. 4, §§ 280, 281 BGB).*)
2. Zu den Ersatzansprüchen des Kunden, wenn der Fußbodenbelag in seiner Wohnung aufgrund nicht ordnungsgemäß Aufstellung/Montage eines Möbelstücks durch eine Speditions- und Montagefirma beschädigt wird (§ 280 Abs. 1; § 241 Abs. 2, § 249 und §§ 631 f. BGB sowie daneben auch § 249 und § 823 BGB).*)
VolltextIBRRS 2020, 3445
OLG Köln, Beschluss vom 13.05.2020 - 6 U 300/19
Ein Vertrag über die Lieferung eines individuell angefertigten Treppenlifts ist als Werklieferungsvertrag zu qualifizieren, auf den die Vorschriften über den Kauf Anwendung finden.
VolltextIBRRS 2020, 3271
OLG Hamm, Urteil vom 16.09.2020 - 12 U 177/19
1. Ist der Unternehmer im Rahmen eines Werkvertrags über eine Fahrzeugreparatur auch mit der Fehlersuche beauftragt, sind auch die Leistungsteile zu vergüten, die nicht unmittelbar zum Erfolg der Reparatur führen.*)
2. Der Unternehmer hat bei der Fehlersuche in Anwendung der anerkannten Regeln der Technik zunächst die wahrscheinlichsten und für den Besteller günstigsten Fehlerursachen zu überprüfen.*)
3. Es obliegt dem Besteller im Rahmen von § 280 Abs.1 BGB darzulegen und nachzuweisen, dass der Unternehmer diese Vorgehensweise und damit die Pflicht zur wirtschaftlichen Betriebsführung verletzt hat.*)
VolltextIBRRS 2020, 3071
EuGH, Urteil vom 21.10.2020 - Rs. C-529/19
Art. 16 c Richtlinie 2011/83/EU ist dahin auszulegen, dass die Ausnahme vom dort geregelten Widerrufsrecht einem Verbraucher, der außerhalb von Geschäftsräumen einen Kaufvertrag über eine Ware geschlossen hat, die nach seinen Spezifikationen herzustellen ist, unabhängig davon entgegengehalten werden kann, ob der Unternehmer mit deren Herstellung begonnen hat oder nicht.*)
VolltextIBRRS 2020, 3033
OLG Köln, Urteil vom 19.06.2020 - 20 U 287/19
1. Ein Anspruch auf Rückzahlung des geleisteten Werklohns wegen Mängeln setzt u. a. voraus, dass der Besteller den Rücktritt entweder ausdrücklich oder konkludent erklärt hat.
2. Ein Anspruch auf Minderung des Werklohns auf Null setzt voraus, dass die Leistung - isoliert betrachtet - mangelhaft und für sich genommen wertlos ist.
3. Sind die als Nebenfolge der Ausführung erlittenen Schäden mit der Zuerkennung von Schadensersatz abgegolten, verhält sich der Unternehmer nicht treuwidrig, wenn er eine Rückerstattung des gezahlten Werklohns verweigert.
VolltextIBRRS 2020, 2743
OLG Celle, Urteil vom 25.10.2018 - 5 U 146/15
Der Auftraggeber eines Werkvertrags verhält sich treuwidrig, wenn er zunächst "sehenden Auges" eine nicht 100-prozentig vertragsgerechte Anlage bestellt, um dann bei weit fortgeschrittenem Leistungsstand eine Kündigung aus wichtigem Grund hierauf stützen zu wollen.
VolltextIBRRS 2020, 2707
OLG Saarbrücken, Urteil vom 05.08.2020 - 1 U 111/19
1. Ein als Dauerschuldverhältnis ausgestalteter "Reinigungs- und Dienstleistungsvertrag" ist als gemischter Vertrag dem Recht desjenigen Vertragstyps zu unterstellen, in dessen Bereich der Schwerpunkt des Rechtsgeschäfts liegt.*)
2. Stehen die werkvertraglichen Elemente deutlich im Vordergrund und geben sie dem Vertrag sein maßgebliches Gepräge, dann ist der geschlossene Vertrag einschließlich eines vereinbarten Hausmeisterservice insgesamt nach Werkvertragsrecht zu behandeln.*)
3. Einigen sich die Parteien nachträglich aufgrund einer mündlichen Absprache darauf, dass die Bewässerung einer neu angepflanzten Thujenhecke als zusätzliche Leistung im Rahmen des Hausmeisterservice mitübernommen werden soll, kann eine verständige Auslegung dieser Vereinbarung unter Berücksichtigung der wechselseitigen Interessen der Parteien und der Einzelfallumstände dazu führen, dass diese Zusatzaufgabe - ebenso wie die sonstigen Rechte und Pflichten aus dem Vertrag - nach Werkvertragsrecht zu beurteilen ist.*)
4. Haben die Parteien in einem solchen Fall über die Art und Weise der Ausführung sowie den Umfang der geschuldeten Bewässerungsleistung keine ausdrückliche Vereinbarung getroffen, ist unter Berücksichtigung von Zweck und Funktion sowie der Natur der vereinbarten Leistung als Vertragssoll eine Bewässerung in einer Weise und in einem Umfang geschuldet, die ein Vertrocknen der Pflanzen verhindert.*)
5. Weicht die tatsächliche Bewässerungsleistung von dem so geschuldeten Vertragssoll ab, dann ist sie mangelhaft i.S.v. § 633 Abs. 2 Satz 1 BGB und kann Ansprüche nach dem werkvertraglichen Gewährleistungsrecht auslösen.*)
6. Wirken sich sowohl eine mangelhafte Anpflanzung als auch eine unzureichende Bewässerung auf eine neu angepflanzte Thujenhecke in der Weise aus, das binnen weniger Wochen ein Großteil der Pflanzen vertrocknet und ausgetauscht werden muss und hätten beide "Mängel" für sich allein ausgereicht, um den ganzen Schaden herbeizuführen, können für die Kausalitätsbetrachtung die Grundsätze zur "Doppelkausalität" eingreifen.*)
VolltextIBRRS 2020, 2704
OLG Hamm, Urteil vom 09.06.2020 - 28 U 65/19
1. Bei einem Vertrag über die Herstellung und Lieferung eines "Verkaufsfahrzeugs Sonderbau", einer neuen beweglichen Sache, kommt es wegen des Gleichlaufs von § 434 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 BGB und § 633 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 BGB auf die rechtliche Einordnung des Vertrages - Kauf-, Werk- oder Werklieferungsvertrag - in Bezug auf die Frage der Mangelhaftigkeit nicht entscheidend an.*)
2. Für die gewöhnliche Verwendung eignet sich ein Personenkraftwagen/Anhänger grundsätzlich dann, wenn er keine technischen Mängel aufweist, die die Zulassung zum Straßenverkehr hindern oder die Gebrauchsfähigkeit aufheben oder beeinträchtigen.*)
3. Sowohl bei einem "Standardverkaufsanhänger" als auch bei einem "Sonderbau" muss konstruktiv ausgeschlossen sein, dass sich während der Fahrt die Verkaufsklappe öffnet.*)
VolltextIBRRS 2020, 2620
LG Flensburg, Urteil vom 12.06.2020 - 2 O 233/19
1. Bei einem Vertrag über eine Markise, die eine einem Wintergarten ähnliche Situation herbeiführen sollte, handelt es sich nicht um einen Kaufvertrag mit Montageverpflichtung, sondern um einen Werkvertrag.*)
2. Ist für einen Werkvertrag, der außerhalb von Geschäftsräumen des Unternehmers geschlossen wurde und bei dem es sich nicht um einen Verbraucherbauvertrag handelt, keine Belehrung über das Widerrufsrecht nach § 312g Abs. 1 BGB erfolgt, so kann dieser unabhängig von den Gründen, aus denen der Verbraucher sich von dem Vertrag lösen will, innerhalb der Frist des § 356 Abs. 3 Satz 2 BGB widerrufen werden.*)
3. Dem Unternehmer steht im Fall des Widerrufs weder ein Anspruch auf Wertersatz noch auf Rückgabe des verbauten Materials zu.*)
VolltextIBRRS 2020, 2547
KG, Urteil vom 18.08.2020 - 21 U 1036/20
1. Ein Werkunternehmer ist nur soweit zur Vorleistung verpflichtet, wie es sich aus der Natur des jeweiligen Vertrags ergibt. Ist er mit der Herstellung eines übergabefähigen Werks beauftragt, so schuldet er dessen Übergabe im Zweifel nicht als Vorleistung, sondern nur Zug um Zug gegen Zahlung seiner Vergütung.*)
2. Ist ein Werkunternehmer mit der Bestandsaufnahme oder der Begutachtung eines Bauvorhabens beauftragt, hat er seine Dokumentation bzw. sein Gutachten nur Zug um Zug gegen seine Vergütung dem Besteller zu übergeben.*)
3. Ist der Unternehmer zu dieser Übergabe wegen eines Streits um seine Vergütung nicht bereit, kann sie der Besteller jedenfalls in begründeten Einzelfällen im Wege einer einstweiligen Verfügung erzwingen.*)
VolltextIBRRS 2020, 2277
OLG Hamm, Urteil vom 10.04.2018 - 24 U 36/17
1. Nimmt der Auftraggeber die im Wesentlichen mangelfreie Leistung beanstandungsfrei in Benutzung, wird sie nach Ablauf einer angemessenen Prüf- und Bewertungsfrist schlüssig abgenommen.
2. Schließen die Parteien eines Bauvertrags eine Vereinbarung, wonach sie sich darüber einig sind, dass die Zahlungsverpflichtungen des Auftraggeber vollständig erfüllt sind, geht ein etwaiger Restvergütungsanspruch des Auftragnehmers unter.
VolltextIBRRS 2020, 1515
OLG Dresden, Urteil vom 12.05.2020 - 6 U 2699/19
1. Im Hinblick auf die Fälligkeit des Werklohns aus einem Entsorgungsvertrag kommt es auf die Abnahme gem. § 641 BGB an, nicht auf die Vollendung gem. § 646 BGB.
2. Übernahmeverträge sind geeignet, den Nachweis der "fachgerechten Entsorgung" von Erdstoffen Z1.2 zu führen, wenn sie Name/Anschrift des Abfallerzeugers/-besitzers, Abfallstelle, Abfallort/-schlüssel, Name/Anschrift des Transporteurs und Entsorgungsanlage/Verwertungsort dokumentieren.
VolltextIBRRS 2020, 1890
AG Brandenburg, Urteil vom 22.06.2020 - 34 C 76/19
1. Ein Bestattungsvertrag stellt einen Werkvertrag (§ 631 ff. BGB) mit einzelnen, andersartigen Nebenleistungen aus dem Bereich des Dienstvertragsrechts (§§ 611 ff BGB), der Geschäftsbesorgung (§§ 662 ff. BGB) und des Kaufrechts (§§ 433 ff. BGB) dar.*)
2. Das Bestattungsunternehmen kann grundsätzlich die Erstattung der Kosten für die "Überführung zur Kühlzelle" und für die "Kühlzellenbenutzung" als Vergütung von einem Auftraggeber verlangen.*)
VolltextIBRRS 2020, 1558
OLG Karlsruhe, Urteil vom 28.05.2019 - 8 U 185/16
1. Auf einen Vertrag über die Lieferung und Montage eines Außen-Plattformlifts findet Werkvertragsrecht Anwendung. Das gilt auch dann, wenn der Lift einer Serienproduktion entstammt und als standardisierte Ware bezeichnet werden kann.
2. Ein Außen-Plattformlift ist mangelhaft, wenn einzelne Teile keinen ausreichenden Korrosionsschutz aufweisen und infolgedessen frühzeitig korrodieren.
3. Eine Aufforderung zur Mängelbeseitigung ist wirkungslos, wenn der Auftraggeber diejenigen Mitwirkungshandlungen nicht vorgenommen oder jedenfalls angeboten hat, die die Herstellung einer mangelfreien Leistung des Auftragnehmers ermöglichen. Das gilt nicht, wenn die nachträgliche Erbringung einer fachgerechten Vorunternehmerleistung keine Voraussetzung dafür ist, dass der Auftragnehmer die vorhandenen Mängel seiner Leistung beseitigen kann.
VolltextIBRRS 2020, 1101
OLG München, Beschluss vom 06.08.2019 - 27 U 302/19 Bau
Die Inanspruchnahme einer zeitlich befristeten Bürgschaft setzt voraus, dass der verbürgte Anspruch innerhalb der Frist fällig geworden ist.
VolltextIBRRS 2020, 1168
OLG München, Urteil vom 10.12.2019 - 28 U 1575/17 Bau
1. Ein Vertrag über die Errichtung einer Biogasaufbereitungsanlage stellt einen Werkvertrag dar.
2. Die VOB/B kann nicht nur in einen Bauvertrag, sondern auch in einen Werklieferungs- und einen Anlagenbauvertrag als Vertragsbestandteil einbezogen werden.
3. Eine unwirksame Kündigung aus wichtigem Grund ist regelmäßig als sog. freie Kündigung des Auftraggebers auszulegen bzw. dahin umzudeuten.
IBRRS 2020, 0894
OLG Düsseldorf, Urteil vom 29.10.2019 - 21 U 43/18
1. Dem Werkunternehmer, der Reparaturarbeiten durchführt, obliegen neben der Pflicht zur mangelfreien Durchführung der Reparaturarbeiten werkvertraglichen Prüf- und Hinweispflichten. Diese betreffen in erster Linie sein eigenes Werk oder fehlerhafte Vorarbeiten und Schäden, die dazu führen, dass das eigene Werk nicht zur sachgerechten Beseitigung der aufgetretenen Schäden führen kann.*)
2. Allerdings begründen die allgemeinen Grundsätze der vertraglichen Kooperations- und Treuepflicht darüber hinaus die Pflicht des Werkunternehmers, den Auftraggeber auf Unzulänglichkeiten von Teilen des Fahrzeugs hinzuweisen, die er im Rahmen des Reparaturauftrags ganz oder teilweise aus- und wieder einzubauen hat, und deren Mängel nach Fertigstellung der Werkleistungen einerseits nicht mehr ohne weiteres entdeckt und behoben werden können und andererseits erkennbar zu einem künftigen Schaden des Fahrzeugs führen werden.*)
VolltextIBRRS 2020, 0647
OLG Bamberg, Beschluss vom 08.11.2018 - 1 U 80/18
Die Haftung eines Nachunternehmers für einen Wasserschaden aufgrund eines Wartungsfehlers setzt voraus, dass der Fehler für den Schaden ursächlich geworden ist. Daran fehlt es, wenn der Hauptunternehmer den Fehler des Nachunternehmers im Rahmen eines weiteren Wartungstermins nicht bemerkt hat, obwohl er ihn hätte bemerken müssen.
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