Bau-, Architekten- und Immobilienrecht.
Volltexturteile nach Sachgebieten
385 Entscheidungen insgesamt
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IBRRS 2017, 0349LG Köln, Urteil vom 11.08.2016 - 6 S 153/15
1. Eine mangelhafte Reparaturleistung liegt vor, wenn die Reparatur nicht sach- und fachgerecht durchgeführt worden ist. Im Rahmen der Durchführung eines Reparaturauftrages ist seitens des Unternehmers auch zu prüfen und zu untersuchen, wie ein Weg gefunden werden kann, um vom Besteller geschilderte Beanstandungen zu beseitigen.
2. Dem Unternehmer muss bei mangelhaft durchgeführter Werkleistung keine Frist zur Nacherfüllung gesetzt werden, wenn der eingetretene Schaden durch ein Nacherfüllungsverlangen nicht mehr beseitigt werden kann.
VolltextIBRRS 2017, 0348
OLG Dresden, Beschluss vom 06.12.2016 - 4 U 1119/16
Lässt der Auftraggeber die Leistung des Auftragnehmers durch einen anderen Unternehmer austauschen, ohne zuvor dem Auftragnehmer Gelegenheit zur Nachbesserung gegeben zu haben, ist der Auftraggeber regelmäßig mit allen Gewährleistungs- und Entschädigungsansprüchen ausgeschlossen.
VolltextIBRRS 2017, 0386
OLG Nürnberg, Beschluss vom 21.10.2015 - 3 U 1170/15
Teilt der Domaininhaber eine Adressänderung seinem Webhoster nicht mit und stellt dies die letztlich entscheidende Ursache für den Verlust der Domain dar, kann dieses Mitverschulden an der Entstehung eines hierdurch entstandenen Schadens so hoch zu bewerten sein, dass etwaige Ansprüche auf Schadensersatz ausgeschlossen sind.
VolltextIBRRS 2017, 0346
LG Essen, Urteil vom 16.12.2016 - 16 O 174/16
1. Beträgt die Laufzeit eines Werkvertrags 48 Monate und kann er nach den Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Unternehmers nur aus wichtigem Grund gekündigt werden, ist darin ein Ausschluss des ordentlichen Kündigungsrechts zu sehen.
2. Der Ausschluss des ordentlichen Kündigungsrechts umfasst auch die sog. freie Kündigung.
3. Der Ausschluss der freien Kündigung ist mit wesentlichen Grundgedanken der gesetzlichen Regelung, von der abgewichen wird, nicht zu vereinbaren und benachteiligt den Besteller unangemessen.
VolltextOnline seit 2016
IBRRS 2016, 3386OLG Zweibrücken, Beschluss vom 16.05.2014 - 1 U 73/13
Eine Regelung in den Vertragsbedingungen des Auftraggebers, wonach sich der Ausführungszeitraum aufgrund von Schlechtwettertagen zwar verlängern kann, in diesem Fall jedoch kein Anspruch auf zusätzliche Vergütung besteht, benachteiligt den Auftragnehmer nicht unangemessen und ist wirksam.
VolltextIBRRS 2016, 3714
OLG Köln, Urteil vom 24.11.2016 - 7 U 77/16
1. Gehört zu den Hauptleistungspflichten eines Gebäudereinigungsvertrags die Herstellung des Reinigungserfolgs, ist auf den Vertrag Werkvertragsrecht anwendbar.
2. Sieht der Gebäudereinigungsvertrag vor, dass der Unternehmer den Erfolg der Reinigungsarbeiten in Eigenkontrolle zu prüfen hat, ist das Erfordernis einer Abnahme abbedungen.
2. Eine Klausel in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen eines Auftraggebers von Unterhaltsreinigungsleistungen, wonach der Auftraggeber bei unzureichendem Reinigungserfolg ohne ein entsprechendes Mängelbeseitigungsaufforderungsverlangen „pauschal“ zur Minderung berechtigt ist, benachteiligt den Auftragnehmer unangemessen und ist unwirksam.
VolltextIBRRS 2016, 2912
OLG Frankfurt, Urteil vom 15.10.2013 - 25 U 166/12
1. Soll der Auftragnehmer nicht nur von ihm herzustellende Pneumatikzylinder liefern, sondern auch umfangreiche Planungs-, Konstruktions-, Anpassungs- und Montageleistungen erbringen, auf die ein Anteil von mehr als zwei Drittel der vereinbarten Gesamtvergütung entfällt, liegt ein Werk- und kein Werklieferungs- oder Kaufvertrag vor.
2. Im Werkvertragsrecht bestehen für den Auftraggeber keine kaufvertraglichen Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten.
VolltextIBRRS 2016, 2918
KG, Beschluss vom 19.08.2014 - 14 U 105/14
1. Ein - formlos gültiges - kausales Schuldanerkenntnis liegt vor, wenn der Unternehmer den Besteller zur Zahlung auffordert und dieser erklärt, er werde "sofort die Zahlung anweisen, wenn er das auf dem Konto habe".
2. Neben dem kausalen Schuldanerkenntnis gibt es das "tatsächliche" Anerkenntnis. Dieses gibt der Schuldner zu dem Zweck ab, dem Gläubiger seine Erfüllungsbereitschaft mitzuteilen und ihn dadurch etwa von sofortigen Maßnahmen abzuhalten oder ihm den Beweis zu erleichtern.
3. "Als Zeugnis des Anerkennenden gegen sich selbst" zu wertende Bestätigungserklärungen können im Prozess eine Umkehr der Beweislast bewirken.
VolltextIBRRS 2016, 2917
KG, Beschluss vom 06.10.2014 - 14 U 105/14
1. Ein - formlos gültiges - kausales Schuldanerkenntnis liegt vor, wenn der Unternehmer den Besteller zur Zahlung auffordert und dieser erklärt, er werde "sofort die Zahlung anweisen, wenn er das auf dem Konto habe".
2. Neben dem kausalen Schuldanerkenntnis gibt es das "tatsächliche" Anerkenntnis. Dieses gibt der Schuldner zu dem Zweck ab, dem Gläubiger seine Erfüllungsbereitschaft mitzuteilen und ihn dadurch etwa von sofortigen Maßnahmen abzuhalten oder ihm den Beweis zu erleichtern.
3. "Als Zeugnis des Anerkennenden gegen sich selbst" zu wertende Bestätigungserklärungen können im Prozess eine Umkehr der Beweislast bewirken.
VolltextIBRRS 2016, 2725
AG Lingen, Urteil vom 04.10.2016 - 4 C 529/16
1. Haben die Parteien einen Werkvertrag geschlossen und sich nicht über die konkrete Höhe der Vergütung verständigt, hat der Unternehmer Anspruch auf Zahlung der üblichen Vergütung. Zur deren Ermittlung kann die Preisempfehlung des entsprechenden Fachverbands (hier: Bundesverband Metall) herangezogen werden.
2. Die Zahlung einer höheren Vergütung erfolgt ohne Rechtsgrund und kann vom Besteller zurückgefordert werden.
VolltextIBRRS 2016, 2465
OLG Jena, Urteil vom 19.01.2016 - 5 U 463/14
1. Wer einen (Werk-)Vertrag ohne Vertretungszusatz unterzeichnet, wird selbst Vertragspartner, wenn er nicht bei Auftragserteilung anderweitig deutlich macht, nur als Vertreter handeln zu wollen.
2. Auch wenn ein Auftrag später umgeschrieben wird, ändert dies nichts daran, dass der Vertrag zunächst wirksam mit dem "Vertreter" zustande gekommen ist. Dieser wird durch die Umschreibung auch nicht aus seiner Stellung als Vertragspartner entlassen.
3. Wird der Auftragnehmer lediglich mit einer Teilleistung (hier: der Behebung eines "unrunden Motorlaufs") beauftragt, ist er nicht dazu verpflichtet, das (Gesamt-)Werk auf nicht ohne weiteres erkennbare Schäden zu untersuchen.
VolltextIBRRS 2016, 2359
OLG Saarbrücken, Urteil vom 12.08.2016 - 5 U 35/14
1. Eine Vertragsklausel, die es dem Unternehmer erlaubt, "Pausenzeiten" und "Überstunden ab 17.00 Uhr" abzurechnen, ist unwirksam.
2. Ein Unternehmer ist verpflichtet, seine Leistung sachgerecht und wirtschaftlich zu organisieren.
VolltextIBRRS 2016, 2304
LG Köln, Urteil vom 15.04.2016 - 10 S 192/15
1. Der Besteller kann den Werkvertrag jederzeit „frei“ kündigen. Trotz der Kündigung behält der Unternehmer seinen Werklohnanspruch. Er muss sich jedoch dasjenige anrechnen lassen, was er aufgrund der Aufhebung des Vertrags an Aufwendungen erspart oder durch anderweitigen Erwerb erzielt oder zu erzielen böswillig unterlässt.
2. Beziffert der Unternehmer seine ersparten Aufwendungen und erläutert er zusätzlich, dass weitere Aufwendungen durch die Kündigung des Bestellers nicht erspart werden konnten, muss der Besteller darlegen und beweisen, dass der Unternehmer weitere Aufwendungen hätte ersparen oder anderweitigen Erwerb hätte erzielen können.
VolltextIBRRS 2016, 2272
OLG München, Urteil vom 10.08.2016 - 20 U 1332/16
1. Der Werkunternehmer ist nicht verpflichtet, sich auf ein Nacherfüllungsverlangen des Bestellers einzulassen, bevor dieser ihm nicht Gelegenheit zu einer Untersuchung des Werks gegeben hat.
2. Die Aufforderung zur Mangelbeseitigung kann unter die Bedingung gestellt werden, dass der Unternehmer das Werk beim Besteller abholt. Denn bei Fehlen anderweitiger Absprachen ist die Nachbesserung im Zweifel dort zu erbringen, wo sich das nachzubessernde Werk vertragsgemäß befindet.
VolltextIBRRS 2016, 2208
OLG Schleswig, Urteil vom 09.05.2014 - 17 U 36/13
1. Bei der Vereinbarung über den Einbau eines generalüberholten Getriebes in eine bestehende Windkraftanlage handelt es sich um einen Werkvertrag und nicht um einen Kaufvertrag mit Montageverpflichtung.
2. Dem Besteller steht wegen eines Mangels der Leistung nur dann ein Anspruch auf Schadensersatz zu, wenn der Mangel einen erstattungsfähigen Schaden verursacht hat (hier verneint).
3. Die formularmäßige Abkürzung der Mängelverjährungsfrist auf nur ein Jahr bei einer ortsfesten Anlage mit bauwerksähnlichen vergleichbaren Risiken (hier: einer Windkraftanlage) hält einer Inhaltskontrolle gemäß § 307 BGB nicht stand und ist unwirksam.
VolltextIBRRS 2016, 2187
AG Köln, Urteil vom 31.05.2016 - 133 C 56/15
1. Der Besteller kann den geschlossenen Werkvertrag jederzeit frei kündigen (§ 649 Satz 1 BGB). Dieses Kündigungsrecht kann durch eine Individualvereinbarung wirksam ausgeschlossen werden.
2. Das freie Kündigungsrecht des Bestellers ist eine zentrale Norm des Werkvertragsrechts. Eine Klausel in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Unternehmers, wonach dieses Kündigungsrecht ausgeschlossen ist, benachteiligt den Besteller unangemessen und ist unwirksam.
VolltextIBRRS 2016, 1895
OLG Brandenburg, Urteil vom 02.09.2014 - 6 U 86/13
1. Auch wenn eine Vereinbarung als "Kaufvertrag" überschrieben ist, handelt es sich um einen Werkvertrag, wenn der Unternehmer einen Erfolg schuldet. Denn für die Einordnung von Verträgen ist nicht deren Bezeichnung, sondern die konkrete Leistungsvereinbarung maßgeblich.
2. Nach Ausführung der Arbeiten wird die Vergütung des Unternehmers fällig, wenn der Besteller die Leistung abgenommen hat.
3. Die Abnahme kann auch durch schlüssiges Verhalten erfolgen. Die erforderliche Anerkennung der Vertragsgemäßheit des hergestellten Werks liegt dann in einem Verhalten, aus dem der Unternehmer schließen darf, der Besteller billige die Leistung als im Wesentlichen vertragsgemäß.
4. Das Vorliegen kleinerer Mängel hindert die (schlüssige) Abnahme nicht, solange der Besteller das Werk eine gewisse Zeit lang produktiv eingesetzt und ihm eine angemessene Prüfzeit zur Verfügung gestanden hat.
VolltextIBRRS 2016, 1872
KG, Urteil vom 14.11.2013 - 4 U 41/12
1. Gegenstand eines Werkvertrags kann auch ein durch Arbeit oder Dienstleistung herbeizuführender Erfolg sein.
2. Für die Abgrenzung von Dienst- und Werkvertrag ist der im Vertrag zum Ausdruck kommende Wille der Parteien maßgebend. Es kommt darauf an, ob eine Dienstleistung als solche oder als Arbeitsergebnis deren Erfolg geschuldet wird.
3. Hat sich der Unternehmer dazu verpflichtet, "in der Winterperiode nach Maßgabe der jeweils geltenden gesetzlichen Bestimmungen (...) die vom Auftraggeber benannten Flächen von Schnee zu räumen und bei Glätte mit abstumpfenden Mitteln zu bestreuen", ist ein bestimmtes Arbeitsergebnis zu erbringen.
VolltextIBRRS 2016, 1812
OLG Karlsruhe, Urteil vom 09.12.2015 - 6 U 174/14
1. Anerkannte Regeln der Technik sind diejenigen Prinzipien und Lösungen, die in der Praxis erprobt und bewährt sind und sich bei der Mehrheit der Praktiker durchgesetzt haben.
2. Eine Rohrinnensanierung mit Epoxidharz entspricht nicht den anerkannten Regeln der Technik.
VolltextIBRRS 2016, 1772
OLG Frankfurt, Urteil vom 19.12.2013 - 16 U 44/13
1. Entscheidend für die Beantwortung der Frage, ob Auftraggeber und Auftragnehmer einen Dienst- oder einen Werkvertrag geschlossen haben, ist, ob ein konkreter Erfolg geschuldet wird.
2. Die Art der Vergütung (hier: nach Zeitaufwand) ist kein geeignetes Abgrenzungskriterium.
3. Kündigt der Auftraggeber, weil er nicht (mehr) davon ausgeht, dass der Auftragnehmer den geschuldeten Erfolg erreichen wird, muss der seine Vergütung fordernde Auftragnehmer beweisen, dass die von ihm erbrachten Leistungen zielführend waren (Anschluss an BGH, IBR 1993, 369).
VolltextIBRRS 2016, 1763
OLG Nürnberg, Beschluss vom 31.07.2015 - 13 U 2227/13
1. Das Durchspülen einer Abwasserleitung von Außen nach Innen zur Beseitigung einer Verstopfung ist als solches fachgerecht.
2. Ein sog. "Beweis des ersten Anscheins" ist gegeben, wenn ein Geschehensablauf vorliegt, der aufgrund eines allgemeinen Erfahrungssatzes typischerweise auf einen Ursachenzusammenhang zwischen einer feststehenden Pflichtverletzung und einem darauf zurückzuführenden Schaden schließen lässt.
3. Typizität bedeutet in diesem Zusammenhang einerseits, dass der Kausalverlauf so häufig vorkommen muss, dass die Wahrscheinlichkeit, einen solchen Fall vor sich zu haben, sehr groß ist. Andererseits fehlt es an einem derartigen typischen Kausalverlauf schon dann, wenn konkrete Anhaltspunkte für eine andere Ursache ersichtlich sind.
VolltextIBRRS 2016, 1762
OLG Nürnberg, Beschluss vom 02.11.2015 - 13 U 2227/13
1. Das Durchspülen einer Abwasserleitung von außen nach innen zur Beseitigung einer Verstopfung ist als solches fachgerecht.
2. Ein sog. "Beweis des ersten Anscheins" ist gegeben, wenn ein Geschehensablauf vorliegt, der aufgrund eines allgemeinen Erfahrungssatzes typischerweise auf einen Ursachenzusammenhang zwischen einer feststehenden Pflichtverletzung und einem darauf zurückzuführenden Schaden schließen lässt.
3. Typizität bedeutet in diesem Zusammenhang einerseits, dass der Kausalverlauf so häufig vorkommen muss, dass die Wahrscheinlichkeit, einen solchen Fall vor sich zu haben, sehr groß ist. Andererseits fehlt es an einem derartigen typischen Kausalverlauf schon dann, wenn konkrete Anhaltspunkte für eine andere Ursache ersichtlich sind.
VolltextIBRRS 2016, 1761
LG Düsseldorf, Urteil vom 03.06.2016 - 22 S 469/15
1. Wird ein Werkvertrag vom Auftraggeber ohne Angabe von Gründen mit sofortiger Wirkung gekündigt, liegt eine sog. "freie" Kündigung vor.
2. Die Grundsätze des Bundesgerichtshofs zur Beweislastverteilung für den Anspruch auf Kündigungsvergütung gem. § 649 Satz 2 BGB bei einem noch nicht in Vollzug gesetzten Werkvertrag (vgl. BGH, IBR 2015, 201) sind auch auf ab dem 01.01.2009 geschlossene Verträge anwendbar.
3. Welche Anforderungen an die Abrechnung eines gekündigten Werkvertrags zu stellen sind, hängt vom Vertrag sowie den seinem Abschluss und seiner Abwicklung zu Grunde liegenden Umständen ab. Sie ergeben sich daraus, welche Angaben der Besteller zur Wahrung seines Interesses an sachgerechter Verteidigung benötigt. Die Anforderungen lassen sich nicht schematisch festlegen.
VolltextIBRRS 2016, 1747
OLG Hamm, Urteil vom 27.11.2015 - 12 U 59/15
1. Die werkvertraglichen Gewährleistungsvorschriften kommen ausnahmsweise schon vor einer fehlenden Abnahme zur Anwendung, wenn der Besteller nicht mehr Erfüllung oder Nacherfüllung, sondern Schadensersatz statt der Leistung verlangt.
2. Hat der Unternehmer mehrfach erfolglos Nacharbeiten vorgenommen und lehnt er schließlich "jegliche weitere Unterstützung" ab, ist die grundsätzlich erforderliche Fristsetzung zur Nacherfüllung entbehrlich.
3. Bei Vorliegen eines objektiven Werkmangels wird das Verschulden des Unternehmers vermutet
VolltextIBRRS 2016, 1725
OLG Saarbrücken, Urteil vom 18.02.2016 - 4 U 60/15
1. Den Unternehmer treffen beim Werkvertrag nebenvertragliche Aufklärungs- und Beratungspflichten, deren Inhalt und Umfang sich nach den Umständen des Einzelfalls richtet, insbesondere nach dem Beratungsbedarf des Bestellers und dem Fachwissen des Unternehmers, von dessen Vorhandensein im erforderlichen Umfang der Besteller ausgehen kann ist.
2. Der Unternehmer ist verpflichtet, den Besteller auf alle Umstände hinzuweisen, die dieser nicht kennt, deren Kenntnis aber für dessen Willensbildung und Entschlüsse bezüglich des Werks von Bedeutung ist.
3. Die Aufklärungs- und Beratungspflichten des Unternehmers erstrecken sich grundsätzlich nur auf das in Auftrag gegebene Werk und die damit zusammenhängenden Umstände. Die vertraglich übernommenen Verpflichtungen bestimmen und begrenzen insoweit auch den Umfang der Beratungspflichten.
4. Von einem Unternehmer, dem ein konkreter Reparaturauftrag erteilt worden ist, kann nicht verlangt werden, dass er auch sämtliche übrigen Teile des Gegenstands, an dem er seine Werkleistung zu erbringen hat, ohne besonderen Auftrag überprüft.
VolltextIBRRS 2016, 1698
OLG Koblenz, Beschluss vom 22.09.2015 - 5 U 782/15
1. Innerhalb welcher Frist eine Einbauküche zu liefern und zu montieren ist, richtet sich nach der vertraglichen Vereinbarung. Teilt der Lieferant einen "voraussichtlichen Liefertermin" mit, kommt er nicht dadurch in Verzug, dass er diesen Termin nicht einhält.
2. Durch die handschriftlich fixierte Vereinbarung im einem Bestellvordruck "Abruf 365 Tage max." wird dem Lieferanten auf die Aufforderung des Bestellers hin eine Lieferfrist von bis zu 365 Tagen eingeräumt.
3. Die Unklarheitenregel des § 305c Abs. 2 BGB, wonach Zweifel bei der Auslegung Allgemeiner Geschäftsbedingungen zu Lasten des Verwenders gehen, greift nicht ein, wenn der Vertragspartner auf den Klauselinhalt Einfluss nehmen konnte.
VolltextIBRRS 2016, 1688
BGH, Urteil vom 02.06.2016 - VII ZR 107/15
1. Ein Juwelier, der Kundenschmuck zur Anbahnung eines Werk- oder Kaufvertrags entgegennimmt, kann nach Treu und Glauben unter Berücksichtigung der Verkehrsanschauung verpflichtet sein, über das Fehlen einer Versicherung gegen das Risiko des Verlusts durch Diebstahl und Raub aufzuklären, wenn eine solche Versicherung branchenüblich ist.*)
2. Eine vorvertragliche Aufklärungspflicht des Juweliers über den fehlenden Versicherungsschutz kann auch dann bestehen, wenn es sich um Schmuckstücke von außergewöhnlich hohem Wert handelt.
VolltextIBRRS 2016, 1643
OLG Hamm, Urteil vom 04.03.2014 - 19 U 200/11
1. Schließen die Parteien einen Rahmenvertrag (hier: über die Veredelung von Schrauben), bilden die einzelnen Lieferungen des Auftraggebers das jeweilige Angebot auf Anschluss eines (Werk-)Vertrags, das vom Auftragnehmer durch die Entgegennahme und Bearbeitung (konkludent) angenommen wird.
2. Die Vorschrift des § 377 HGB, wonach die Ware unverzüglich nach der Ablieferung zu untersuchen ist und etwaige Mängel unverzüglich anzuzeigen sind, findet im Werkvertragsrecht keine Anwendung.
VolltextIBRRS 2016, 1567
OLG Koblenz, Beschluss vom 23.04.2015 - 5 U 142/15
1. Beseitigt der Besteller einer Holzpelletheizung einen Mangel selbst, ohne zuvor dem Werkunternehmer Gelegenheit zur Nachbesserung zu geben, stehen ihm keine vertraglichen oder gesetzlichen Ersatzansprüche zu, wenn nicht substantiiert dargetan wird, dass die Nacherfüllung unzumutbar oder die Fristsetzung aus sonstigen Gründen entbehrlich war (Anschluss an BGH, Urteil vom 23.02.2005 - VIII ZR 100/04, IBR 2005, 249).
2. Eigenmächtige Änderungen des Werks durch den Besteller können seiner im Rechtsstreit beantragten Begutachtung der Anlage durch den gerichtlichen Sachverständigen die rechtlich maßgebliche Tatsachengrundlage entziehen und daher die Ablehnung der Beweiserhebung rechtfertigen.
IBRRS 2016, 1535
AG Düsseldorf, Urteil vom 03.11.2015 - 11c C 43/15
Liebe Leserin, lieber Leser,
leider hat sich bei uns der Fehlerteufel eingeschlichen. Das Urteil des AG Düsseldorf, das Sie suchen, hat in Wirklichkeit folgendes Aktenzeichen:
AG Düsseldorf, Urteil vom 03.11.2015 - 11 C 43/15
VolltextIBRRS 2016, 1320
OLG Köln, Urteil vom 22.09.2015 - 9 U 173/12
1. Die Lieferung einer verkauften Sache mit Montageverpflichtung ist im Grundsatz als Kaufvertrag einzuordnen. Bildet die Montageverpflichtung allerdings den Schwerpunkt der Leistung, handelt es sich ausnahmsweise um einen Werkvertrag.
2. Unsachgemäß und damit mangelhaft ist eine Montage, wenn sie nicht der vereinbarten Beschaffenheit entspricht bzw. bei fehlender Beschaffenheitsvereinbarung, wenn sie sich nicht für die nach dem Vertrag vorausgesetzte oder nicht für die gewöhnliche Verwendung eignet.
3. Eine Mängelanzeige mit Nachfristsetzung ist entbehrlich, wenn infolge der fehlerhaften Montage ein Schaden an Rechtsgütern des Bestellers eingetreten ist und dieser durch eine Mängelbeseitigung nicht beseitigt werden kann. Im Fall der Unmöglichkeit der Nachbesserung scheidet eine Nachfristsetzung aus.
VolltextIBRRS 2016, 1223
OLG Koblenz, Beschluss vom 06.02.2014 - 2 U 1116/12
1. Ein Anspruch des Auftraggebers auf Erstattung einer Überzahlung entsteht mit vollständiger Zahlung, wenn die Leistungen zu diesem Zeitpunkt komplett erbracht und unter Vorlage der entsprechenden Nachweise abgerechnet waren.
2. Ein öffentlicher Auftraggeber muss sich die Fachkenntnisse der von ihm eingeschalteten Prüfbehörde zurechnen lassen. Daraus folgt, dass er so zu behandeln ist, als sei er aufgrund der ihm überlassenen bzw. auf entsprechende Anforderung hin zur Verfügung gestellten Unterlagen zur Preisprüfung so, wie dann von den Preisprüfungsbehörden auch tatsächlich erfolgt, imstande gewesen.
3. Eine durch die Prüfungsbehörde verursachte unangemessene Verzögerungen der Preisprüfung muss sich der öffentliche Auftraggeber ebenfalls zurechnen lassen.
VolltextIBRRS 2016, 1145
OLG Koblenz, Beschluss vom 30.10.2013 - 2 U 1116/12
1. Ein Anspruch des Auftraggebers auf Erstattung einer Überzahlung entsteht mit vollständiger Zahlung, wenn die Leistungen zu diesem Zeitpunkt komplett erbracht und unter Vorlage der entsprechenden Nachweise abgerechnet waren.
2. Ein öffentlicher Auftraggeber muss sich die Fachkenntnisse der von ihm eingeschalteten Prüfbehörde zurechnen lassen. Daraus folgt, dass er so zu behandeln ist, als sei er aufgrund der ihm überlassenen bzw. auf entsprechende Anforderung hin zur Verfügung gestellten Unterlagen zur Preisprüfung so, wie dann von den Preisprüfungsbehörden auch tatsächlich erfolgt, imstande gewesen.
3. Eine durch die Prüfungsbehörde verursachte unangemessene Verzögerungen der Preisprüfung muss sich der öffentliche Auftraggeber ebenfalls zurechnen lassen.
VolltextIBRRS 2016, 0998
OLG Dresden, Urteil vom 10.09.2015 - 8 U 157/15
Ein Vertrag über die Herstellung und den Einbau einer maßgefertigten Küche stellt einen Werkvertrag im Sinne der §§ 631 ff. BGB dar.
VolltextIBRRS 2016, 0809
OLG Dresden, Urteil vom 16.12.2014 - 4 U 2024/13
1. Wird ein Sachverständiger nach der Überflutung eines Gebäudes mit der gutachterlichen Ermittlung der Schäden an dem Bauwerk und der erforderlichen Sanierungskosten beauftragt, ist der Gutachtenauftrag als Werkvertrag einzuordnen (im Anschluss an OLG Düsseldorf, IBR 2014, 114).
2. Ist die Erstellung eines Gutachtens als Werkvertrag anzusehen, beginnt die Verjährung etwaiger Schadensersatzansprüche wegen Mängeln (hier: unzutreffende Ermittlung der Instandsetzungskosten) mit der Abnahme der Leistung.
3. Einer Streitverkündung kommt keine (verjährungsunterbrechende) Interventionswirkung zu, wenn der Streitverkündete bereits zum Zeitpunkt der Streitverkündung erkennbar potenziell gesamtschuldnerisch oder ausschließlich haftet (im Anschluss an BGH, IBR 2008, 88).
IBRRS 2016, 0628
OLG Zweibrücken, Beschluss vom 14.03.2014 - 4 U 197/12
1. Ein Vertrag über die Entsorgung von Schreddermaterial ist ein Werkvertrag im Sinne des § 631 BGB. Das Werk, dessen Durchführung der Unternehmer im Entsorgungsvertrag verspricht, ist die Verwertung und Beseitigung der überlassenen Abfälle.
2. Garantiert der Besteller die Anlieferung von 8.000 Tonnen Schreddermaterial und wird diese Menge nach dem Vortrag des Unternehmers unterschritten, muss der Besteller die genannten Mindermengen substantiiert in Abrede stellen.
3. Allein der Umstand, der ein Entsorgungsvertrag für den Besteller wirtschaftlich ungünstig ist, macht den Vertrag noch nicht sittenwidrig.
VolltextIBRRS 2016, 0558
OLG Frankfurt, Beschluss vom 16.03.2015 - 4 U 265/14
1. Die Kündigung eines Werkvertrags kann grundsätzlich formlos erfolgen. Die Parteien eines Planervertrags können aber vereinbaren, dass die Kündigung des Vertragsverhältnisses der Schriftform bedarf.
2. Zur Wahrung der durch Vertrag bestimmten schriftlichen Form gehört auch die telekommunikative Übermittlung. Zu dieser zählen aufgrund des inzwischen modernen technischen Standards und der mittlerweile weiten Verbreitung nicht nur das Telegramm oder Telefax, sondern auch die E-Mail und das Computerfax.
VolltextIBRRS 2016, 0557
OLG Frankfurt, Beschluss vom 10.02.2015 - 4 U 265/14
1. Die Kündigung eines Werkvertrags kann grundsätzlich formlos erfolgen. Die Parteien eines Planervertrags können aber vereinbaren, dass die Kündigung des Vertragsverhältnisses der Schriftform bedarf.
2. Zur Wahrung der durch Vertrag bestimmten schriftlichen Form gehört auch die telekommunikative Übermittlung. Zu dieser zählen aufgrund des inzwischen modernen technischen Standards und der mittlerweile weiten Verbreitung nicht nur das Telegramm oder Telefax, sondern auch die E-Mail und das Computerfax.
VolltextIBRRS 2016, 0435
OLG Düsseldorf, Urteil vom 14.04.2015 - 21 U 181/14
Gibt der Auftraggeber bei seiner als „Kündigung“ überschriebenen Erklärung zum Ausdruck, dass die vom Werkunternehmer bis zum Zeitpunkt dieser Erklärung erbrachten Leistungen ohne Wert sind, mithin eine Werklohnvergütung hierfür dem Werkunternehmer nicht zusteht, ist die in Rede stehende „Kündigung“ als Rücktrittserklärung umzudeuten.*)
VolltextOnline seit 2015
IBRRS 2015, 3319AG Düsseldorf, Urteil vom 03.11.2015 - 11 C 43/15
Die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zur Verteilung der Darlegungs- und Beweislast hinsichtlich ersparter Aufwendungen unterlassenen anderweitigen Erwerbs gemäß § 649 Satz 2 BGB (BGH, IBR 2015, 201) findet keine uneingeschränkte Anwendung nach Einführung von § 649 Satz 3 BGB für Werkverträge ab 01.01.2009. Vielmehr ist nunmehr davon auszugehen, dass für den 5% der vereinbarten Vergütung übersteigenden Teil der Anbieter des Internet-System-Vertrags die Darlegungs- und Beweislast trägt, sodass einfaches Bestreiten des Bestellers hinsichtlich nicht erfolgten anderweitigen Erwerbs ausreichend ist. Der Anbieter des Internet-System-Vertrags hat dann insbesondere Beweis dafür anzubieten, dass festangestellte Mitarbeiter trotz einer bereits vor Erstellung der Website erfolgten Kündigung nicht in der Lage waren, die ersparte Arbeitskraft für andere Aufträge zu verwenden. In diesem Zusammenhang bedarf es Vortrag dazu, in wie vielen Fällen es zu frühzeitigen Kündigungen kommt, wenn es naheliegend erscheint, dass die Personalplanung hierauf ausgerichtet ist.*)
VolltextIBRRS 2015, 3292
OLG München, Urteil vom 21.10.2015 - 7 U 4916/14
1. Eine Rahmenvereinbarung über die Lieferung von (Bau-)Teilen ist ein Vertrag eigener Art. Die im Rahmen einer solchen Vereinbarung getätigten Abrufe durch den Auftraggeber stellen sich jeweils als Werkverträge (zu den Konditionen der Rahmenvereinbarung) dar. An dieser Grundkonstellation ändert sich durch einen Insolvenzantrag des Auftragnehmers nichts.
2. Die Erklärung des Auftraggebers, dass er "die vom Auftragnehmer produzierten Umfänge verlagern habe müssen" und "aufgrund der Vorkommnisse der letzten Monate keine Grundlage für eine weitere Geschäftsbeziehung" sehe, ist - sofern kein Kündigungsgrund etwa wegen Verzugs oder aufgrund von Mängeln vorliegt - als sog. freie Kündigung anzusehen.
VolltextIBRRS 2015, 3281
OLG Koblenz, Urteil vom 12.11.2015 - 1 U 1331/13
1. Scheitert ein (IT-)Projekt, so sind die Erklärungen der Parteien (unter anderem Kündigung, Rücktritt) auslegbar.*)
2. Ist der Auftraggeber (vor allem BRD, Land) nach verbindlichen Haushaltsvorschriften gehalten, keine Vorleistungen zu erbringen und nur werthaltige Leistungen zu bezahlen, so muss er in der Abwicklungsphase darlegen und beweisen, dass die bezahlten Leistungen des Auftragnehmers wertlos waren.*)
3. Analysen und weitere Planungsleistungen in IT-Projekten gelangen nicht erst zu einer Werthaltigkeit mit Übergabe der fertigen Programme. Sie haben wie Planungsleistungen von Architekten und Ingenieuren auch dann einen Wert, wenn das Projekt nicht (vollständig) zur Ausführung gelangt.*)
VolltextIBRRS 2015, 3159
OLG München, Beschluss vom 09.11.2015 - 34 Sch 27/14
Überprüfung eines inländischen Schiedsspruchs, der dem Schiedskläger trotz Mangelhaftigkeit des bestellten Werks und Verletzung einer Hinweispflicht des Unternehmers wegen eines mit 100 % gewichteten Mitverschuldens einen Ersatz des mangelbedingten Schadens vollständig versagt.*)
VolltextIBRRS 2015, 3174
OLG Zweibrücken, Beschluss vom 12.08.2014 - 4 U 197/12
1. Ein Vertrag über die Entsorgung von Schreddermaterial ist ein Werkvertrag im Sinne des § 631 BGB. Das Werk, dessen Durchführung der Unternehmer im Entsorgungsvertrag verspricht, ist die Verwertung und Beseitigung der überlassenen Abfälle.
2. Garantiert der Besteller die Anlieferung von 8.000 Tonnen Schreddermaterial und wird diese Menge nach dem Vortrag des Unternehmers unterschritten, muss der Besteller die genannten Mindermengen substantiiert in Abrede stellen.
3. Allein der Umstand, der ein Entsorgungsvertrag für den Besteller wirtschaftlich ungünstig ist, macht den Vertrag noch nicht sittenwidrig.
VolltextIBRRS 2015, 3061
OLG Oldenburg, Beschluss vom 08.07.2013 - 11 U 18/13
1. Verpflichtet sich der Auftragnehmer dazu, dem Auftraggeber einen entsorgungspflichtigen Stoff (hier: Wirtschaftsdünger) abzunehmen, ordnungsgemäß zu entsorgen und dies nachzuweisen, liegt ein erfolgsbezogener Werkvertrag vor.
2. Bringt der Auftragnehmer die entsprechenden Versorgungsnachweise trotz Fristsetzung nicht bei, kann der Auftraggeber den Vertrag kündigen bzw. anfechten.
VolltextIBRRS 2015, 3117
OLG Oldenburg, Beschluss vom 12.08.2013 - 11 U 18/13
1. Verpflichtet sich der Auftragnehmer dazu, dem Auftraggeber einen entsorgungspflichtigen Stoff (hier: Wirtschaftsdünger) abzunehmen, ordnungsgemäß zu entsorgen und dies nachzuweisen, liegt ein erfolgsbezogener Werkvertrag vor.
2. Bringt der Auftragnehmer die entsprechenden Versorgungsnachweise trotz Fristsetzung nicht bei, kann der Auftraggeber den Vertrag kündigen bzw. anfechten.
VolltextIBRRS 2015, 3093
OLG Bamberg, Beschluss vom 21.04.2015 - 4 U 184/14
Haben die Parteien eines Werkvertrags für die Ausführung der Leistung (hier: Reinigung einer Fläche von 217.480 qm) einen Pauschalpreis (hier: 135.000 Euro) vereinbart , bleibt dieser Pauschalpreis auch dann unverändert, wenn es nach Vertragsschluss zu erheblichen Massenmehrungen (hier: 108.241 qm Mehrfläche) kommt.
VolltextIBRRS 2015, 3092
OLG Bamberg, Beschluss vom 13.03.2015 - 4 U 184/14
Haben die Parteien eines Werkvertrags für die Ausführung der Leistung (hier: Reinigung einer Fläche von 217.480 qm) einen Pauschalpreis (hier: 135.000 Euro) vereinbart , bleibt dieser Pauschalpreis auch dann unverändert, wenn es nach Vertragsschluss zu erheblichen Massenmehrungen (hier: 108.241 qm Mehrfläche) kommt.
VolltextIBRRS 2015, 2692
OLG Frankfurt, Urteil vom 01.08.2014 - 2 U 17/14
1. Bei einem sog. selbständigen Gerüstvertrag, bei dem der Aufbau und die Montage des Gerüsts nicht im Rahmen einer (ohnehin) geschuldeten Werkleistung erfolgt und nur eine Nebenleistung dazu darstellt, sondern ein Gerüsterrichtungs-, -überlassungs- und demontagevertrag mit einem selbstständigen Gerüstbauer geschlossen wird, handelt es sich um einen typengemischten Vertrag mit werkvertraglichen und mietvertraglichen Elementen.
2. Kommen Gerüstteile abhanden, nachdem der Gerüstbauer das Gerüst vollständig aufgebaut und dem Auftraggeber zur Nutzung überlassen hat, ist die werkvertragliche Phase des Vertrags abgeschlossen und auf die Verpflichtung zur Rückgabe des Baugerüsts findet Mietvertragsrecht Anwendung.
3. Hat der Auftraggeber die Baustelle und damit das Gerüst durch einen ca. 2 Meter hohen Bauzaun, der in Betonsockeln steckt und mit Schellen verbunden ist, gesichert, trifft ihn an einem Diebstahl des Gerüsts bzw. von Teilen davon kein Verschulden.
VolltextIBRRS 2015, 2483
LG Detmold, Urteil vom 08.07.2015 - 10 S 27/15
1. Der Besteller kann den Werkvertrag jederzeit und ohne Angabe von Gründen "frei" kündigen.
2. Nach einer "freien" Kündigung kann der Unternehmer die vereinbarte Vergütung für den noch nicht erbrachten Teil der Leistung verlangen, muss sich jedoch dasjenige anrechnen lassen, was er infolge der Aufhebung des Vertrags an Aufwendungen erspart oder durch anderweitige Verwendung seiner Arbeitskraft erwirbt oder zu erwerben böswillig unterlässt (BGB § 649 Satz 2).
3. Die Vorschrift des § 649 Satz 3 BGB stellt eine gesetzliche Vermutung auf, nach der dem Unternehmer 5% der auf den noch nicht erbrachten Teil der Werkleistung entfallenden vereinbarten Vergütung zustehen. Diese Vermutung beeinflusst auch die Darlegungs- und Beweislast der Parteien im Prozess.
4. Soweit der Besteller höhere Ersparnisse behauptet, so dass sich eine niedrigere Vergütung ergibt, muss er diese darlegen und erforderlichenfalls beweisen. Macht der Unternehmer hingegen eine über der 5%-igen Pauschale liegende Vergütung geltend, trägt er hierfür die Darlegungs- und Beweislast. Insofern muss er vertragsbezogen vortragen und - gegebenenfalls unter Offenlegung seiner Kalkulation - so genau beziffern, was er sich gemäß § 649 Satz 2 BGB anrechnen lässt.
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